Der Grundkurs dient dazu, die Teilnehmer über zwei Semester hinweg (jeweils 6 SWS) mit den wichtigsten Bereichen im Strafrecht vertraut zu machen.
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden. Der Schnelleinstieg im Speziellen dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen. Grundprinzipien des Strafrechts und Funktion der Strafe
Grundprinzipien des Strafrechts, Funktion der Strafe (Forts.)
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
Fahrlässigkeit (Forts.) + Erfolgsqualifikation, Tötungsdelikte
Tatbestandsirrtümer (Forts.), Fahrlässigkeit
Mord (Forts.); Schwangerschaftsabbruch
Tötungsdelikte (Forts.), Mord
Schwangerschaftsabbruch (Forts.); Sterbehilfe
Rechtswidrigkeit: Allgemeines, Notwehr (Forts.)
Sterbehilfe (Forts.); Aussetzung; Rechtswidrigkeit: Allgemeines, Notwehr
Rechtswidrigkeit: Notstand, Einwilligung (Forts.)
Rechtswidrigkeit: Allgemeines, Notwehr (Forts.)
Versuch (§ 22, § 23 StGB; Forts.); Rücktritt (§ 24 StGB)
Rechtswidrigkeit: Notstand, Einwilligung (Forts.)
Körperverletzungsdelikte (§ 223, § 224 StGB)
Körperverletzungsdelikte (Forts.) und ärztl. Heileingriff
Schuld (Forts.); Versuch (§ 22, § 23 StGB)
Rücktritt (§ 24 StGB; Forts.); erfolgsqualifizierter Versuch
Erlaubsnistatbestands- und Verbotsirrtum (§ 16, § 17 StGB)
Täterschaft (§ 25 StGB; Forts.); Teilnahme (§§ 27 ff. StGB)
Teilnahme (§§ 27 ff. StGB; Forts.); Unterlassen (§ 13 StGB)