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Eine Frau im Bikini – gefilmt ohne ihr Wissen, mutmaßlich mit Smart Glasses. Später entdeckt sie sich auf TikTok. Ihr Video wurde tausendfach geklickt, von sexistischen Kommentaren flankiert. Smart Glasses machen heimliches Filmen einfach, ob im Club, im Fitnessstudio, im Freibad. SWR-Journalistin Melanie Schoepf erzählt in dieser 11KM-Folge, wie groß das Problem in Deutschland schon ist, wo das Strafrecht hinterherhinkt und wie Smart Glasses unseren Alltag verändern könnten. Diese Folge ist ein 11KM Classic und lief zum ersten Mal am 9.6.2026. Hier geht's zum team.recherche-Film “Heimlich gefilmt – online gedemütigt: Warum du jetzt nirgends mehr sicher bist” von Melanie Schoepf, Tasnim Rödder und Lisa Hüttl: https://www.ardmediathek.de/video/heimlich-gefilmt-online-gedemuetigt-warum-du-jetzt-nirgends-mehr-sicher-bist/heimlich-gefilmt-online-gedemuetigt/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIzMjA3OTk Diese und viele weitere Folgen von 11KM findet ihr überall da, wo es Podcasts gibt, auch hier in ARD Sounds: https://www.ardsounds.de/sendung/11km-der-tagesschau-podcast/urn:ard:show:4549910994dc2464/ An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautorin: Axinja Weyrauch Mitarbeit: Sebastian Schwarzenböck Host: Nadja Mitzkat Produktion: Lorenz Kersten, Viktor Fölsner-Veress und Christine Dreyer Planung: Laura Stuhlmacher, Nicole Dienemann und Hardy Funk Distribution: Kerstin Ammermann Redaktionsleitung: Yasemin Yüksel und Fumiko Lipp 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim BR.
Inhaltswarnung: In dieser Folge geht es um Kannibalismus und Tierquälerei. Als die 22-jährige Cleo im Januar 2002 plötzlich verschwindet, macht sich ihre Familie große Sorgen. Ein Blick in ihr Zimmer verrät, dass bis auf ihre Schlafsachen keine Kleidung fehlt. Und auch die Tatsache, dass sie ihren geliebten Hund in ihrer Wohnung zurückgelassen hat, passt nicht zu ihr. Für Cleos Angehörige und die Polizei ist schnell klar: Irgendetwas muss ihr zugestoßen sein. Schließlich wendet sich ihr Cousin und Mitbewohner Marek an die Polizei. Er wisse, wo Cleo ist. Oder besser gesagt, das, was noch von ihr übrig geblieben ist … In dieser Folge von „Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe“ sprechen wir über ein blutiges Verbrechen, nach dem ein kaum vorstellbarer Verdacht aufkommt. Einer, der die Frage aufwirft, ob der Täter Teile seines Opfers gegessen haben könnte. Außerdem erklären wir, warum ein juristisches Verbot am Ende dazu führt, dass eine einmal verhängte Strafe nicht mehr verschärft werden darf. Expert:innen in dieser Folge: Jürgen Johnen, Kriminalhauptkommissar a.D. Natalie Oesterlein, Fachpsychologin für Rechtspsychologie Prof. Dr. Thomas Rönnau, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht,Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School **Credit** Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Producer: Paulina Krasa, Laura Wohlers und Jon Handschin Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: „Abel und Kollegen“; Benedikt Müller **Quellen (Auswahl)** BGH - Beschluss vom 12.11.04 - 2 StR 367/04 Landgericht Koblenz – Urteil vom 10. April 2006 - 2030 Js 4046/02 – 2 Ks Spiegel: https://t1p.de/oo387 Stern: https://t1p.de/fhj0p Weißer Ring Magazin: https://t1p.de/d1q4o **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Immer wieder werden Kinder und Jugendliche zu Verdächtigen bei schweren Gewalttaten. Schweden hat deshalb unlängst das Strafrecht verschärft. Der Jurist Frank Czerner von der Hochschule Mittweida ist skeptisch.
Miriam Afani, DJ und Model, wurde ohne Zustimmung mithilfe von Smart Glasses gefilmt, das Video gepostet. Nun will sie gegen den Urheber klagen: "Das nimmt dystopische Ausmaße an. Ich bin bereit, diesen Kampf für mich und alle anderen Frauen einzugehen." Von WDR 5.
Was passiert mit Demokratie, wenn Kompromisse nicht mehr als notwendiger Teil politischer Aushandlung verstanden werden? Thilo Mischke trifft Matthias Lieschke, Unternehmer, Kommunalpolitiker und AfD-Mitglied. Zunächst geht es um die Themen, mit denen Lieschke vor Ort Wahlkampf macht: Mittelstand, Bürokratie, fehlende Auszubildende, Handwerk und die Frage, was Politik in den Dörfern konkret verändern kann. Lieschke sagt, er wolle sich nicht in eine politische Schublade stecken lassen – und zugleich, dass er mit der AfD nicht hadere. Im weiteren Verlauf wird das Gespräch grundsätzlicher. Es geht um die AfD als Partei, um politische Kompromisse, öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Familienpolitik, Gleichberechtigung und die Frage, wie weit ein Politiker für Positionen seiner Partei mitverantwortlich ist, auch wenn sie nicht zu seinem eigenen Fachgebiet gehören. Besonders zugespitzt wird die Debatte beim Thema Konsens: Lieschke erklärt, bei einer eigenen Mehrheit gebe es „keine Kompromisse“ und man könne sich den Konsens sparen. Redaktionelle Einordnung: Im Gespräch fasst Thilo einige Positionen der AfD bewusst zugespitzt zusammen. Nicht jede Formulierung ist dabei eine wörtliche Wiedergabe des Parteiprogramms. Das betrifft insbesondere Schwangerschaftsabbruch, Familienpolitik und die sogenannte Demokratie- und Patriotismuserklärung. Letztere bezieht sich im Programm auf Vereine, die staatliche Förderung erhalten wollen – nicht pauschal auf jeden neu gegründeten Verein. Auch beim Thema Schwangerschaftsabbruch geht die Programmatik nicht so weit wie ein generelles Verbot, sondern sieht unter anderem den Verbleib der Regelung im Strafrecht und Änderungen bei Beratung und Schutz des ungeborenen Lebens vor. Am Ende bleibt eine Frage, die über dieses einzelne Gespräch hinausgeht: Wie reden wir miteinander, wenn schon die Vorstellung davon auseinandergeht, wie viel Konsens eine Demokratie braucht?
Völkerstrafrecht verständlich erklärt – Von den Nürnberger Prozessen bis Gaza und der Ukraine | Gast: Prof. Dr. Stefanie BockWas genau ist eigentlich Völkerstrafrecht? Warum gelten die Nürnberger Prozesse als seine Geburtsstunde? Worin unterscheiden sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und der Internationale Gerichtshof (IGH)? Und warum stehen Verfahren rund um Russland, die Ukraine oder Gaza derzeit so stark im Fokus?In dieser Gastfolge spricht Sebastian Baur mit Prof. Dr. Stefanie Bock, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung und zugleich Hostin des Podcasts recht:zeitig. Gemeinsam ordnen sie die historischen Grundlagen des Völkerstrafrechts ein, erklären die Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs und beleuchten die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts.Anhand aktueller Beispiele – vom Haftbefehl gegen Wladimir Putin über das Verfahren gegen Benjamin Netanjahu bis zur juristischen Einordnung der Ereignisse in Gaza – wird deutlich, vor welchen rechtlichen und politischen Herausforderungen das internationale Strafrecht heute steht.Außerdem geht es um das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das Weltrechtsprinzip, die Bedeutung der Verfahren vor deutschen Gerichten sowie um die grundsätzliche Frage, welche Rolle Strafrecht in internationalen Konflikten überhaupt spielen kann.Themen dieser Folge:Die Entstehung des modernen VölkerstrafrechtsDie Nürnberger Prozesse und ihre BedeutungInternationaler Strafgerichtshof (IStGH) und Internationaler Gerichtshof (IGH)Aufbau und Zuständigkeit des IStGHDas KomplementaritätsprinzipDie vier Kernverbrechen des VölkerstrafrechtsVölkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und AggressionTäterverantwortung und OrganisationsherrschaftDas deutsche Völkerstrafgesetzbuch und das WeltrechtsprinzipVerfahren zu Syrien vor deutschen GerichtenDer Haftbefehl gegen Wladimir PutinGaza, Genozidvorwürfe und die Zuständigkeiten von IGH und IStGHAktuelle Herausforderungen des internationalen StrafrechtsWarum Völkerstrafrecht auch für Jurastudierende spannend istViel Spaß beim Hören!Support the show
Kann man in einer einzigen Episode über Jan Böhmermann und Kurt Krömer, das Frankenland und Handschuhe, die Juristenausbildung in der DDR, die letzte Generation, Rinderzucht und importierte Hühner, das NS-Regime, Traktorfahren am Alexanderplatz und Bauklötze als Währung sprechen? Man kann. Jedenfalls einer kann es: Dr. Gregor Gysi, der uns in seine Kindheit und Jugend mitnimmt und von seinem Weg in den Anwaltsberuf erzählt. Der Weg dorthin war alles andere als geradlinig, dafür umso spannender. Ein wilder Ritt durch Geschichten aus dem Leben eines Anwalts und Politikers. Und ein dicker Haken auf der To-do-Liste eines Podcasts. Und natürlich sprechen wir auch über einen möglichen Art. 19 Abs. 5 Grundgesetz und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft.
Der Fall Franca Viola wühlt Italien auf. Die 17-Jährige verweigert die "Wiedergutmachungsehe" - die Heirat ihres Vergewaltigers zur Straffreiheit. 1981 fällt das Gesetz. Von Daniela Wakonigg.
Angela Merkel hat 2008 erklärt, dass Israels Sicherheit Teil der deutschen Staatsräson sei. Was bedeutet das heute und angesichts des letzten Kriegs in Gaza? Wie verhält sich dieser Maxime zu Deutschlands Verfassung und allgemeiner Außenpolitik, die das Völkerrecht hochhalten? Kai Ambos, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, sowie Richter an den Kosovo Specialist Chambers in Den Haag, hat darüber ein Buch geschrieben. Anlass genug, mit ihm eine Folge aufzunehmen.
In diesem Sonntagsgastbeitrag präsentieren wir das Forschungsthema von Lea Hack (Stud. HK, Universität Würzburg), das sie auch als Seminararbeit ausgearbeitet hat. Sie widmet sich einer der schwierigsten Schnittstellen zwischen Strafrecht und kultureller Diversität: der strafrechtlichen Einordnung sogenannter Ehrenmorde und ihrer Abgrenzung zum Femizid.Nach einer Skizze des türkischen Ehrbegriffs – mit den zentralen Kategorien namus (angeborenes Ehrgefühl) und şeref (erworbener Ruf) – werden Ehrenmorde von Femizid und Blutrache abgegrenzt. Ehrenmorde zielen auf die Wiederherstellung der Familienehre nach einem wahrgenommenen Normverstoß der Frau; beim Femizid steht dagegen geschlechtsbezogener Hass oder patriarchalisches Besitzdenken im Vordergrund.Der Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Bewertung auf allen drei Deliktsebenen. Auf Tatbestandsebene steht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (§ 211 StGB) im Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet die Rechtsprechungsentwicklung des BGH in drei Phasen nach und arbeitet heraus, dass der Bewertungsmaßstab allein den Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft zu entnehmen ist. Diskutiert wird zudem das Motivationsbeherrschungspotenzial, das die Literatur überwiegend ablehnt und stattdessen auf § 17 StGB verweist. Auf Rechtswidrigkeitsebene scheiden Notwehr, rechtfertigender Notstand, Art. 4 GG und eine „Cultural Defense" aus. Auf Schuldebene kommt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.Siehe auch: JA 2026, 89Support the show
BGH 21.04.2026 - Az. 4 StR 679/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Bande; Gehilfe; Gehilfenbande; Drogen; Schmuggel; Kokain; Koks; BtM; BtMG; Betäubungsmittel; Marihuana, Gras, Haschisch; Bundespolizei; Frankfurt; Fraport; Flughafen;
Wer hat am Ende den „Schwarzen Peter“? So wird ein Kinderspiel zum Fall für den Staatsanwalt. Währenddessen herrscht bei dem CSD-Terroristen, Abdul Ballout, der die deutsche Staatsbürgerschaft besaß, mildes Strafrecht. Karten sammeln, Paare finden – und wer die falsche Karte zieht, verliert. Die Regeln sind simpel. Was Kinder als harmloses Spiel kannten, ist heute ein echtes Berufsrisiko. Absurd ist es in der Schweiz: An einer Schule in Küsnacht sollte ein Assistent mit den Kindern „Schwarzer Peter“ spielen. Das Ergebnis? Eine Strafanzeige. Die Lehrerin sagt, es waren harmlose Kaminfeger-Bilder; der Assistent sah darin eine schwere Beleidigung. Der Fall ging durch die Medien, beschäftigte die Politik. Artur Terekhov, der Anwalt der betroffenen Lehrerin, blickt gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Moser hinter die Fassade dieses Verfahrens. Terekhov erklärt, warum ums ein mehr als nur ein Spiel geht. Von Streit um WC-Bürsten bis hin zu heimlichem Geflüster – hier zeigt sich, wie mit absurden Vorwürfen versucht wurde, eine berufliche Existenz zu vernichten. Im zweiten Teil der Sendung spricht Tobias Gall über die Sicherheit in Deutschland: Warum versagt unser Jugendstrafrecht so völlig, wenn es um religiöse Fanatiker und Terroristen geht? Ein dringender Weckruf gegen falsch verstandene Gutmütigkeit bei Tätern, die man mit Pädagogik nicht mehr erreicht. Kapitel: 0:00 Der Rechtsstaat zwischen Wahnsinn und Wirklichkeit 5:30 Teil 1: Der Fall „Schwarzer Peter“ 14:45 Artur Terekhov: Von bizarren Anzeigen und Mobbing 28:30 Teil 2: Wenn das Jugendstrafrecht bei Terror versagt 42:10 Fazit: Warum wir wieder gesunden Menschenverstand brauchen Mehr auf: https://www.tichyseinblick.de/ #Rechtsstaat #TichysEinblick #SchwarzerPeter #ArturTerekhov #MichaelMoser #TobiasGall #Justizskandal #Schweiz #Jugendstrafrecht #Sicherheit
Guten Morgen! Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu ist zu Gesprächen mit US-Präsident Donald Trump nach Washington gereist. Beide zeigten sich sehr zufrieden mit ihrem Austausch. Nach den vorherigen Spannungen nicht unbedingt selbstverständlich. Das wichtigste Zeichen des Treffens dürfte gewesen sein, Einigkeit zu demonstrieren – sowohl gegenüber dem Iran als auch gegenüber der Hisbollah im Libanon. In Deutschland geht derweil die Debatte um Fußfesseln, Präventivhaft und ein strengeres Strafrecht für Gefährder. Diese drei Punkte brachte Innenminister Dobrindt nach dem Anschlag in Berlin ins Gespräch. Als solch ein Gefährder wurde Abdul B. schon vor seines Attentats eingestuft. Laut einem Sprecher des Bundeskriminalamtes (BKA) gibt es bereits gesetzlich die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sprich einer Fußfessel, auch schon vor einer Straftat. Dies wurde bisher jedoch noch nie angewandt.
Der mutmaßliche Täter des Berliner CSD war als Gefährder bekannt, war verurteilt, aber auf Bewährung. "Wenn wir nicht den Glauben an den Rechtsstaat verlieren wollen, müssen wir sehr viel konsequenter sein", sagt Gregor Golland (CDU). Von WDR 5.
Nach dem CSD-Anschlag in Berlin wird diskutiert, ob die Tat hätte verhindert werden können. Unverständnis herrscht darüber, warum der als Gefährder eingestufte Tatverdächtige auf Bewährung war. Muss das Strafrecht verschärft werden? Schmidt-Mattern, Barbara www.deutschlandfunk.de, Interviews
Wir haben diese Woche ein bisschen was anderes vorbereitet und sprechen über eine Debatte, die schon lange im Gang ist - so lange, dass man manchmal das Gefühl haben kann: Ich hab den Einstieg verpasst. Wie finde ich da jetzt Orientierung? Wer fängt nochmal kurz ganz vorne mit mir an? Mir persönlich ging es so mit der Frage eines AfD-Verbotsverfahrens. Aber wie realistisch ist es überhaupt, dass es zu einem Verfahren kommt?Der Rechtsanwalt Dr. Bijan Moini hat diese Diskussion vor ein paar Wochen nochmal angefacht, als er und sein Team von der Gesellschaft für Freiheitsrechte ein Gutachten über die AfD vorgelegt haben. Über ein Jahr lang haben sie öffentlich zugängliche Reden, Parlamentsprotokolle, Wortmeldungen und Social-Media-Posts der AfD ausgewertet und kommen zu dem Schluss, dass die Partei verfassungswidrig sei. Heißt das also, dass sie auch bald verboten wird?Nicht unbedingt. Wir sprechen über die juristische und politische Dimension von so einem Verbotsverfahren. Welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein? Wie würde das ablaufen? Was sind die Argumente dafür und dagegen? Hier kommt eine gute Stunde mit Bijan Moini!►►►Deutschland3000 Instagram: @deutschland3000 https://www.instagram.com/deutschland3000 https://www.youtube.com/deutschland3000 Bijan MoiniInstagram: @bijan_moini/https://www.instagram.com/bijan_moini/ Eva Schulz Instagram: @evaschulzhttps://www.instagram.com/evaschulz/ ►►►Dieses Interview wurde am 10.07.26 aufgezeichnet. Bei einer aktuellen Debatte kommt es vor, dass nach Redaktionsschluss (17.07.26) neue Informationen oder auch, wie in unserem Fall, neue Kritiken zum Gutachten erscheinen – z.B. dieser FAZ-Artikel mit der Kritik von der Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht und -prozessrecht, Rechtsphilosophie und -vergleichung an der Uni Köln und Mitglied des Deutschen Ethikrats Prof Dr. Frauke Rostalski:https://www.faz.net/premium/einspruch/exklusiv/afd-gutachten-der-gff-warum-zweifel-bleiben-accg-201030192.htmlQuellen:Rechtsgutachten der GFF „Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?“ https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/GFF_AfD-Gutachten.pdfLinks zu den beiden Zweitgutachten: von Prof. Dr. Sophie Schönberger: https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/Gutachten-Prof.-Dr.-Sophie-Schoenberger.pdfStellungnahme von Prof. Dr. Christoph Möllers zum Gutachten der GFF: https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/Gutachten-Prof.-Dr.-Christoph-Moellers.pdfDatenbank zum Gutachten (GFF): https://fragdenstaat.de/aktionen/afd-datenbank/ Beitrag mit Link zum Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz:https://www.tagesschau.de/inland/afd-medien-publizieren-verfassungsschutz-gutachten-100.htmlPodcast-Folge von „Die Justizreporter*innen“ - Neues AfD-Gutachten: Ist ein Verbot doch möglich? https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:551d5f4c1c776a7d/„Deutschland3000“ ist ein Podcast von N-JOY (NDR) und dem BR für die ARD.
Ein neuer Sonntag, eine neue Folge Edeltalk für euch auf die Ohren. Heute zu Gast: Christian Solmecke. Wie der Alltag eines Anwalts wirklich aussieht, welche eine Sache er am deutschen Strafrecht ändern würde und warum er in einem Zimmer mit sechs schnarchenden Chinesen schlafen musste, erfahrt ihr in dieser Folge. Viel Spaß! Wenn du oder jemand, den du kennst, von häuslicher Gewalt oder anderer Gewalt betroffen ist, musst du das nicht alleine durchstehen. Es gibt kostenlose und anonyme Hilfsangebote, die zuhören, beraten und unterstützen.
Ein neuer Sonntag, eine neue Folge Edeltalk für euch auf die Ohren. Heute zu Gast: Christian Solmecke. Wie der Alltag eines Anwalts wirklich aussieht, welche eine Sache er am deutschen Strafrecht ändern würde und warum er in einem Zimmer mit sechs schnarchenden Chinesen schlafen musste, erfahrt ihr in dieser Folge. Viel Spaß! Wenn du oder jemand, den du kennst, von häuslicher Gewalt oder anderer Gewalt betroffen ist, musst du das nicht alleine durchstehen. Es gibt kostenlose und anonyme Hilfsangebote, die zuhören, beraten und unterstützen.
BGH 31.03.26 - Az. VI ZR 100/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Verkehr; Unfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Schaden; Versicherung; Versicherer; Haftpflicht; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Regulierung; Gebrauchtwagen;
Die Schulpflicht – wer hat sich das eigentlich ausgedacht und warum? Das scheint sich auch die AfD in Sachsen-Anhalt gefragt zu haben, um dann daraus den Schluss zu ziehen, dass man diese Pflicht wohl am besten abschaffen sollte. Und während jetzt die Debatte darüber politisch hochkocht, fragen wir uns ganz grundsätzlich: Wo kommt die Schulpflicht denn eigentlich her? Was ist ihr Sinn und Zweck, was wäre die Alternative dazu und wie sind hier die Erfahrungen in anderen Ländern? Wer profitiert von der Schulpflicht und wer von ihrer Abschaffung? Am Kern des Themas angekommen, zeigt sich: Es geht dabei eigentlich viel weniger um pädagogische oder ideologische Aspekte als um das ganz grundlegende Verständnis, das jede und jeder Einzelne von uns von den Begriffen Freiheit und Flexibilität hat. Welche Rolle soll der Staat in unserem Leben spielen und wie viel Einfluss und wie viele Verpflichtungen soll er gegenüber seinen Bürgern haben?Protagonisten:Prof. Frauke Rostalski, Rechtswissenschaftlerin und Autorin, Mitglied im Deutschen Ethikrat, Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität KölnIhr wollt tiefer ins Thema eintauchen?:"maischberger": Ist Homeschooling in den meisten europäischen Staaten erlaubt? tagesschau.de: "Warum die AfD gegen die Schulpflicht ist"Deutschlandfunk: "Schulpflicht in Deutschland – sinnvoll oder nicht?"MDR-Umfrage: Mehrheit findet Schulen wichtig für den Fortbestand unserer DemokratieZeitschrift für Praktische PhilosophieMDR: "Bildungsbericht 2026 – Bildung hängt von der Herkunft ab"Unsere Podcast-Tipps aus der ARD Sounds App:"Wahlkreis Ost" – Der Politik-Podcast aus Leipzig"Politikum – Der Meinungspodcast" Redaktion und Host: Maike zum Hoff / Abnehmender Redakteur: Karsten Möbius / Produktion: Thomas JähnFragen, Wünsche, Kritik und Feedback?Gerne her damit an: grossefragen@mdr.deUnterstützt uns: Wenn euch "Die Großen Fragen in 10 Minuten" gefallen, freuen wir uns über eine Bewertung oder einen Kommentar auf eurer liebsten Podcast-Plattform. Abonniert uns in der neuen ARD Sounds App oder wo immer ihr eure Podcasts hört, um keine Episode zu verpassen. Und empfehlt uns gerne bei Freunden, Verwandten und Kolleginnen weiter!
Die Angst greift um sich. Sie scheint unser Handeln zu lähmen und Misstrauen in unserer Gesellschaft zu säen. An die Stelle nüchterner politischer Analyse tritt zunehmend eine Emotionalisierung, die sich in Hass und Hetze entlädt. Unsere Hoffnungen weichen düsteren Zukunftsbildern, und anstelle von Eigenverantwortung tritt das Gefühl persönlicher Ohnmacht. Es ist höchste Zeit, dieses vielschichtige Gefühl differenziert zu beleuchten – aus sozialpsychologischer, soziologischer und rechtsphilosophischer Perspektive. Wir möchten die Funktion der Angst in unserer Gesellschaft kritisch hinterfragen und ihre Wirkungen genauer in den Blick nehmen. RECHT UND ANGST IN DEMOKRATIEN Prof. Dr. Benno Zabel, Universitätslehrer für Strafecht und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität Frankfurt a.M., Forschungszentrum Normative Ordnungen der Goethe-Universität Frankfurt a.M. Moderation: Prof. Marion Tiedtke, Professorin für Schauspiel an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, Frankfurt a.M. und Dramaturgin PROF. DR. BENNO ZABEL Benno Zabel ist Hochschullehrer an Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er hat Rechtswissenschaften und Philosophie an der Universität Leipzig studiert und in diesen Bereichen auch promoviert sowie habilitiert. Zwischen 2015 und 2021 war er an der Universität Bonn tätig. Seit 2021 lehrt er Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität. Er ist Zweiter Vorsitzender der Internationalen Vereinigung für Rechtsphilosophie – deutsche Sektion (IVR) und Mitglied des Forschungszentrums Normative Ordnungen der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Benno Zabel ist Mitherausgeber verschiedener Periodika und Buchreihen zur Strafrechtstheorie, Rechtskritik und Rechtsphilosophie. Zuletzt von ihm erschienen ist der Sammelband Faszination und Freiheit – Gegenwartsdiagnosen im Anschluss an Christoph Menkes Theorie der Befreiung (hrsg. mit Klaus Günther, 2025) und die Monographie Kritik der strafenden Vernunft. Studien zu Recht, Verletzlichkeit und Schmerz (2025).
Die Episode behandelt den Einsatz von Legal Data Science in der juristischen Forschung und Lehre. Themen sind die statistische Analyse von Rechtskomplexität, der neue Bucerius-Bachelor „Märkte digitaler Gesellschaft“, die Bedeutung von Daten für KI-Anbieter wie LexisNexis sowie aktuelle examensrelevante Rechtsprechung im Strafrecht.
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir das Kausalitätsproblem bei Kollegialentscheidungen anhand des Lederspray-Falls. Im Mittelpunkt steht die Frage: Kann die Stimmabgabe eines einzelnen Gremienmitglieds kausal für einen späteren strafrechtlichen Erfolg sein, wenn niemand allein den Beschluss hätte herbeiführen können?Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen. Bei einer Einstimmen-Mehrheit lässt sich jede Ja-Stimme nicht hinwegdenken, ohne dass der Beschluss entfiele – kumulative Kausalität aller zustimmenden Mitglieder ist zu bejahen. Problematisch wird es bei einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen: Die einzelne Stimme kann hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele – die klassische csqn-Formel versagt.Zur Lösung werden drei Ansätze diskutiert. Die kumulative Kausalität behandelt alle Stimmen als gemeinsame Ursache, stößt aber an Grenzen, da die Einzelstimme bei Mehrheitsbeschlüssen gerade nicht unentbehrlich ist. Die alternative Kausalität (modifizierte Äquivalenztheorie) stellt auf den Gesamtbeschluss ab – einzelne Stimmen können alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden. Die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) ermöglicht gegenseitige Zurechnung der Tatbeiträge, löst das Kausalitätsproblem dogmatisch aber nicht wirklich, da sie eigene kausale Beiträge voraussetzt.Der BGH stellte im Lederspray-Fall auf die gemeinsame Beschlussfassung ab und bejahte Mittäterschaft aller Geschäftsführer für die Folgen der Unterlassung.Support the show
Vom Jurastudenten mit dem Berufsziel Staatsanwalt zum Priester und Domvikar: Jörg Stockem vom Kölner Dom erzählt zum Auftakt der Podcast-Woche, wie ihn das Strafrecht einst faszinierte und warum schließlich "der Heilige Geist zugeschlagen" hat. Heute sorgt er als Domzeremoniar dafür, dass die großen Gottesdienste im Dom würdig gefeiert werden. Und er schwärmt von seinem Arbeitsplatz: "Wenn die Menschen den Dom sehen, geht das Herz auf."Im Evangelium mahnt Jesus, nicht vorschnell über andere zu urteilen, sondern zunächst den eigenen "Balken im Auge" wahrzunehmen. Jörg Stockem macht deutlich, dass Jesus Missstände keineswegs verschweigt, wohl aber die Selbstgerechtigkeit kritisiert. "Keiner ist frei von Schuld", sagt der Domvikar. Besonders spannend wird seine Deutung für die Gegenwart: Christlicher Glaube sei nicht zuerst eine Frage von Moral und Vorschriften. "Vor aller Moral steht erst einmal die Begegnung mit dem lebendigen Gott."Ein Gespräch über Berufung, Selbstkritik und die Frage, was im Glauben wirklich an erster Stelle steht. Jetzt reinhören!Aus dem Matthäusevangelium:In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Denn wie ihr richtet, so werdet ihr gerichtet werden und nach dem Maß, mit dem ihr messt, werdet ihr gemessen werden.Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht? Oder wie kannst du zu deinem Bruder sagen: Lass mich den Splitter aus deinem Auge herausziehen! – und siehe, in deinem Auge steckt ein Balken! Du Heuchler! Zieh zuerst den Balken aus deinem Auge, dann kannst du zusehen, den Splitter aus dem Auge deines Bruders herauszuziehen! (Mt 7,1-5)(© Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet)
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge beleuchten wir einen der bekanntesten Fälle der deutschen Strafrechtsdogmatik: den Lederspray-Fall des BGH. Im Mittelpunkt stehen zwei Kausalitätsprobleme – die Kausalität beim Inverkehrbringen eines gefährlichen Produkts und die Quasikausalität beim Unterlassen nach der unterbliebenen Rückrufentscheidung.Beim Inverkehrbringen ist die Kausalität nach der Äquivalenztheorie grundsätzlich zu bejahen, auch wenn der konkret schädliche Inhaltsstoff nicht identifiziert werden kann – entscheidend ist, dass andere Schadensursachen ausgeschlossen sind. Strafrechtlich relevanter Anknüpfungspunkt ist aber vor allem die Gremienentscheidung, das Produkt trotz bekannter Schadensmeldungen nicht zurückzurufen (Körperverletzung durch Unterlassen, § 229 iVm § 13 StGB).Bei der Kausalität des Unterlassens gilt die modifizierte csqn-Formel (Quasikausalität): Das Unterlassen ist kausal, wenn die gebotene Handlung – der Rückruf – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg verhindert hätte.Das eigentliche Klausurproblem: Kausalität bei Mehrheitsentscheidungen im Gremium. Unterschieden wird zwischen einer Einstimmen-Mehrheit (kumulative Kausalität aller Ja-Stimmen) und einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen – dort kann die Einzelstimme hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele. Lösungsansätze: kumulative Kausalität, Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) oder alternative Kausalität.Support the show
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge wenden wir die Grundsätze der Kausalität und objektiven Zurechnung auf einen BGH-Fall an: Ein Arbeiter verwechselt auf dem BASF-Werksgelände eine stillgelegte Leitung mit einer gasführenden Rohrleitung, was eine Explosion auslöst – vier Feuerwehrleute sterben, sechs weitere Personen werden schwer verletzt.Kausalität (§ 222 StGB) und objektive Vorhersehbarkeit des Todes und der Verletzungen sind unproblematisch zu bejahen. Der Schwerpunkt liegt auf der objektiven Zurechnung: Hat sich gerade das vom Täter geschaffene Risiko im Erfolg realisiert? Dies wird bejaht – Schutzzweck- und Pflichtwidrigkeitszusammenhang sind gegeben.Die entscheidende Frage: Unterbricht das freiwillige Eingreifen der Retter den Zurechnungszusammenhang nach den Grundsätzen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung? Der BGH verneint dies. Wer eine Gefahrenlage schafft, muss mit typischen Rettungsreaktionen rechnen – erst recht bei Berufsrettern, die aufgrund ihrer Rechtspflicht handeln und damit in ihrer Eigenverantwortlichkeit eingeschränkt sind. Nur exzessives, grob unverhältnismäßiges Retterverhalten unterbricht den Zurechnungszusammenhang.Support the show
Eine Frau im Bikini – gefilmt ohne ihr Wissen, mutmaßlich mit Smart Glasses. Später entdeckt sie sich auf TikTok. Ihr Video wurde tausendfach geklickt, von sexistischen Kommentaren flankiert. Smart Glasses machen heimliches Filmen einfach, ob im Club, im Fitnessstudio, im Freibad. SWR-Journalistin Melanie Schoepf erzählt in dieser 11KM-Folge, wie groß das Problem in Deutschland schon ist, wo das Strafrecht hinterherhinkt und wie Smart Glasses unseren Alltag verändern könnten. Hier geht's zum team.recherche-Film “Heimlich gefilmt – online gedemütigt: Warum du jetzt nirgends mehr sicher bist” von Melanie Schoepf, Tasnim Rödder und Lisa Hüttl: https://www.ardmediathek.de/video/heimlich-gefilmt-online-gedemuetigt-warum-du-jetzt-nirgends-mehr-sicher-bist/heimlich-gefilmt-online-gedemuetigt/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIzMjA3OTk Hier geht's zu Collien Fernandes: F*ck Deepfakes, unserem Doku-Tipp: https://1.ard.de/ageoffake_c Diese und viele weitere Folgen von 11KM findet ihr überall da, wo es Podcasts gibt, auch hier in ARD Sounds: https://www.ardsounds.de/sendung/11km-der-tagesschau-podcast/urn:ard:show:4549910994dc2464/ An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautorin: Axinja Weyrauch Mitarbeit: Sebastian Schwarzenböck Host: Nadja Mitzkat Produktion: Lorenz Kersten, Viktor Fölsner-Veress und Christine Dreyer Planung: Laura Stuhlmacher, Nicole Dienemann und Hardy Funk Distribution: Kerstin Ammermann Redaktionsleitung: Yasemin Yüksel und Fumiko Lipp 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim BR.
Es sind im Leben oft nicht die angenehmsten Situationen, in denen plötzlich Anwältinnen und Anwälte ins Spiel kommen. Familien-, Arbeits- und Mietrecht, Strafrecht, nette Mandanten, fiese Mandanten, mal geht’s gerecht zu und dann auch wieder nicht. Unser heutiger Gast, Ronen Steinke, hat sich aus seinem Wissen - er ist promovierter Jurist und Lehrbeauftragter - einen hübschen Teppich gewebt, der u.a. aus journalistischer Arbeit für die sz, einem eigenen Podcast und einigen vielbeachteten Büchern besteht, die regelmäßig auf den Bestsellerlisten landen. Und regelmäßig wird die Arbeit des 1983 in Erlangen geborenen und in Nürnberg aufgewachsenen Journalisten ausgezeichnet. Was sicherlich seiner Fähigkeit geschuldet ist, dieses doch recht trockene, umfangreiche und auch einschüchternde Metier nachvollziehbar und alltagstauglich aufzubereiten mit Büchern wie „Jura not alone“ oder „Meinungsfreiheit“. Über Ronen Steinkes Musikgeschmack ist bisher nichts an die Öffentlichkeit gedrungen, über Geschichten aus seiner Kindheit und Jugend konnten wir bislang nur spekulieren. Aber das ändert sich mit diesem Besuch in der Hörbar Rust augenblicklich und für immer. Herzlich Willkommen Ronen Steinke. Playlist zur Sendung: Ruthless Ginsburgs - I Dissent Bad Religion - 21st Century Digital Boy Portishead - Over Babyshambles - F..ck Forever Daniel Kahn - Hallelujah Interrupters - Alien Pjotre Iljitsch Tschaikovsky - Valse Sentimentale (für Klavier), Op. 51, No. 6 Noga Erez - Smiling Upside Down | Diese Podcast-Episode steht unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0.
In deze aflevering vertelt Davina Simons hoe Simons Advocaten ontstond. Een eigen kantoor was nooit haar levensdroom, maar het gevoel begon te borrelen terwijl ze bij Walter Damen werkte. Ze wilde zelf bepalen welke dossiers ze aannam, hoe ze haar tijd indeelde en welke waarden ze uitdroeg. Op een bepaald moment dacht ze: het leven is aan de durvers. Vandaag runt ze haar eigen kantoor en combineert ze ondernemerschap met een drukke praktijk in strafrecht. De branding van haar kantoor is opvallend voor een vaak klassieke sector: een logo in roze en rood, haar lievelingskleuren. Eerst twijfelde ze of het niet te vrouwelijk of te soft zou overkomen, daarna besefte ze dat het ook krachtig en pittig kan zijn. Die eigenzinnigheid trekt ze door op sociale media, waar ze justitie op een laagdrempelige manier uitlegt. Mediavragen kiest ze zorgvuldig — entertainment alleen volstaat niet. Wat ze doet, moet maatschappelijke meerwaarde hebben en passen bij wie ze professioneel wil zijn. Haar specialisatie in zedenzaken en geweldsdelicten komt niet toevallig. Net daar zit volgens Davina het grootste menselijk aspect: of het nu over slachtoffers of daders gaat, er zit altijd een verhaal achter. Ze weigert geen cliënten op basis van de feiten alleen, maar wel op basis van hun houding — is er schuldinzicht, kan ze mee een traject afleggen. Ze verdedigt niet de daad, maar de mens achter de daad, ook al leidt dat tot weerstand. Mensen vereenzelvigen een advocaat soms met de cliënt, maar dat klopt niet met wat strafrecht betekent. Het gesprek gaat ook over de prijs van haar keuze. Altijd aanstaan, telefoons die vanuit de gevangenis komen, weekends die zomaar kunnen kantelen. Zelfs op vakantie kan ze haar laptop niet laten liggen. Haar uitlaatklep? Sporten, vrienden en familie — net het sociale leven dat anderen uitput, laadt haar op. Haar droom? Een stabiel, goed draaiend kantoor van een handvol medewerkers waar kwaliteit en een sterke werksfeer samengaan. Haar advies aan wie twijfelt: je kunt altijd meer dan je denkt — uitgaan van je eigen kracht is voor haar de essentie van CEO zijn van je leven. Trends is een podcastkanaal van de redactie van Trends.--- --- Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Daniel Ziegener sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Teure KI: Auf der Google I/O ging es hauptsächlich um KI. Die Preise für deren Nutzung ziehen deutlich an. Was plant Google und sind die teuren Abo-Preise dafür gerechtfertigt? Wird gute KI bald komplett hinter Paywalls verschwinden? Und welche Rolle spielt Android in Googles KI-Zukunft? - Ungewollte Glasfaser: Der Glasfaserausbau in Deutschland geht voran, doch nur wenige Haushalte entscheiden sich auch für einen entsprechenden Vertrag. Warum wollen so viele Menschen kein Glasfaser-Internet? Warum sollte man mehr zahlen, wenn Surfen, Gaming und Streamen auch über DSL funktioniert? Und was sind die Folgen, wenn der Glasfaserausbau immer weitergeht, aber keiner dafür zahlen möchte? - Problematische Mini-Kameras: Smart Glasses sind kaum noch von normalen Brillen zu unterscheiden – dabei gibt es einen offensichtlich gravierenden Unterschied: Die smarten Brillen können in der Öffentlichkeit unbemerkt Filmaufnahmen erstellen. Das aktuelle Strafrecht schützt unfreiwillig gefilmte Personen im Alltag aber kaum. Reicht ein kleines Aufnahme-Licht an der Brille wirklich als Schutzmaßnahme? Sollte heimliches Filmen grundsätzlich verboten werden? Oder werden Smart Glasses gerade zum Datenschutz-GAU? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Daniel Ziegener sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Teure KI: Auf der Google I/O ging es hauptsächlich um KI. Die Preise für deren Nutzung ziehen deutlich an. Was plant Google und sind die teuren Abo-Preise dafür gerechtfertigt? Wird gute KI bald komplett hinter Paywalls verschwinden? Und welche Rolle spielt Android in Googles KI-Zukunft? - Ungewollte Glasfaser: Der Glasfaserausbau in Deutschland geht voran, doch nur wenige Haushalte entscheiden sich auch für einen entsprechenden Vertrag. Warum wollen so viele Menschen kein Glasfaser-Internet? Warum sollte man mehr zahlen, wenn Surfen, Gaming und Streamen auch über DSL funktioniert? Und was sind die Folgen, wenn der Glasfaserausbau immer weitergeht, aber keiner dafür zahlen möchte? - Problematische Mini-Kameras: Smart Glasses sind kaum noch von normalen Brillen zu unterscheiden – dabei gibt es einen offensichtlich gravierenden Unterschied: Die smarten Brillen können in der Öffentlichkeit unbemerkt Filmaufnahmen erstellen. Das aktuelle Strafrecht schützt unfreiwillig gefilmte Personen im Alltag aber kaum. Reicht ein kleines Aufnahme-Licht an der Brille wirklich als Schutzmaßnahme? Sollte heimliches Filmen grundsätzlich verboten werden? Oder werden Smart Glasses gerade zum Datenschutz-GAU? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Es ist ein Mordfall zur Zeit der DDR, der Jahrzehnte später im vereinten Deutschland vor Gericht landet und die zentrale juristische Frage aufwirft: Soll nach DDR‑Recht oder nach dem geltenden Strafrecht der BRD geurteilt werden? Am 10. April 1987 findet ein Armeeangehöriger in der DDR die Leiche einer jungen Frau in einem kleinen Waldgebiet bei Plauen. Die Volkspolizei sucht nach verdächtigen Männern, die nach dem Mord in der Nähe des Tatorts und am Grab des Opfers gesehen wurden - kann den Fall jedoch nicht aufklären. Kurz vor der Wende vernichtet die StaSi wichtige Aktenunterlagen – das Verbrechen wird zum Cold Case. Zehn Jahre nach der Wiedervereinigung beginnt Kriminalhauptkommissar Enrico Petzold bei der Mordkommission und rollt die Ermittlungen zur getöteten 18-jährigen Ines Bausch* wieder auf. Am Ende legt er rund 200 Ordner an, befragt 5.500 Personen und fährt rund 1.200 Mal nach Plauen und in die Umgebung, um den Täter zu fassen. 30 Jahre nach dem Sexualverbrechen zahlt sich die Hartnäckigkeit des Sachbearbeiters schließlich aus. Zu Gast im Aufnahmestudio bei Rudi Cerne und Conny Neumeyer ist Kriminalhauptkommissar Enrico Petzold von der Polizeidirektion Zwickau, der 16 Jahre lang in diesem Mordfall ermittelt und dabei nie locker gelassen hat. Außerdem im Interview: Richter Altfrid Luthe und Vorsitzender Richter Torsten Sommer vom Landgericht Zwickau. Sie erklären, wieso der Mord nach DDR-Strafrecht abgeurteilt wurde, obwohl das Land zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr existierte. *Name geändert *** Link zum Zweiteiler „Bad Banker – Die geheime Welt der Geldwäsche“ auf dem ZDF Streamingportal: https://kurz.zdf.de/XYCast/ *** Noch mehr spannende Fälle gibt es jetzt auch im Kanal „ZDF True Crime“ auf YouTube: https://www.youtube.com/@ZDFTrueCrime *** Moderation: Rudi Cerne, Conny Neumeyer Gast: KHK Enrico Petzold, Polizeidirektion Zwickau Interviewpartner: Altfrid Luthe & Torsten Sommer, Richter & Vorsitzender Richter am Landgericht Zwickau Autorin dieser Folge: Natascha Fehn Audioproduktion & Technik: Christina Maier Leitung Postproduktion: Stephan Gossen Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn Produktionsmanagement ZDF: Julian Best Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus Produzent Securitel: René Carl Produzent Bumm Film: Nico Krappweis Redaktion Securitel: Katharina Jakob, Zoë Jungblut Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Zielonka Regie Bumm Film: David Gromer
Wer übers Netz beleidigt und gedemütigt wird, hat es schwer, sich dagegen zu wehren. Das liegt auch daran, dass digitale Gewalt so vielfältig ist – auch strafrechtlich. Und nicht alles, was Menschen verletzt, bekommt man mit Strafrecht in den Griff. Fiebig, Peggy www.deutschlandfunk.de, Hintergrund
Die Gefängnisse in Italien platzen aus allen Nähten. Wie sollen Jugendliche unter diesen Bedingungen resozialisiert werden? Eine Reportage von Verena Schälter. Von Verena Schälter.
► Tickets für unsere Tour: https://www.eventim.de/artist/die-deutschenIn diesem eindringlichen Interview schildert Christian seinen Weg vom zufälligen Opfer einer Entführung in Hannover bis hin zum Kampf für Gerechtigkeit vor Gericht. Der ehemalige Fertigungsleiter nimmt die Zuschauer mit in die schrecklichen 36 Stunden seiner Gefangenschaft, in denen er unter Waffengewalt festgehalten und erpresst wurde. Gemeinsam mit den Gastgebern analysiert er das Sicherheitsgefühl in deutschen Großstädten, das Versagen bürokratischer Abläufe bei der Polizei und die ernüchternde Realität unseres Rechtssystems. Diese bewegende Geschichte beleuchtet nicht nur die psychologischen Folgen eines solchen Traumas, sondern deckt auch erschreckende Lücken in der Strafverfolgung auf. Mit einem Blick auf den Täter-Opfer-Ausgleich und die mangelnde Abschreckung durch das aktuelle Strafrecht, regt dieses Video zum Nachdenken über gesellschaftliche Werte und notwendige Reformen an. Es ist ein Plädoyer für mehr Sicherheit, Transparenz und ein Rechtssystem, das Betroffene in den Mittelpunkt stellt, anstatt sie durch bürokratische Hürden zusätzlich zu belasten.► Zu den Anlaufstellen für Gewaltopfer:https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Antragstellung/antragstellung.htmlhttps://weisser-ring.de/https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/HilfeUndBeratung/AnsprechpartnerUndBeratungsstellen/EinrichtungenOpferhilfe/EinrichtungenDerOpferhilfe_node.htmlAlle Kanäle | Die Deutschen► Folgt uns: https://linktr.ee/diedeutschen► Werdet Teil der Community auf Patreon: http://www.patreon.com/diedeutschenpodcast/membership
Raillon, Philip www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Der Fall des deutschen Schauspielers Christian Ulmen, dessen Ex-Frau Collien Fernandes ihm vorwirft, Deepfake-Pornobilder von ihr erstellt und verbreitet haben soll, hat international für Aufsehen gesorgt. Aber wie sieht die Rechtslage in Österreich aus, wenn man Opfer von Deepfakes wird? Opferanwältin Patricia Hofmann erklärt im Gespräch mit Georg Renner, welche Straftatbestände heute schon greifen – von Cybermobbing über Nötigung bis zum neuen Cyberflashing-Paragrafen –, wo das Strafrecht aber noch empfindliche Lücken hat. Denn wer im stillen Kämmerlein sexualisierte Deepfakes herstellt, ohne sie zu verbreiten, ist derzeit nicht strafbar. Hofmann plädiert für einen eigenen Auffangtatbestand, der schon die Herstellung unter Strafe stellt. Außerdem: Was man als Betroffene konkret tun sollte – von der Beweissicherung über Opferschutzeinrichtungen bis zur Anzeige –, warum die Täterausforschung im Netz so schwierig ist und was sich politisch ändern müsste. Patricia Hofmanns Blog im "Standard": https://www.derstandard.at/recht/blog-mit-recht-gegen-gewalt Online-Beweissicherung: https://www.netzbeweis.com/ Gewaltschutzzentrum Österreich: https://www.gewaltschutzzentrum.at/ Die Möwe-Kinderschutzzentren: https://die-moewe.at/ Wir würden uns sehr freuen, wenn Du "Ganz offen gesagt" auf einem der folgenden Wege unterstützt:Werde Unterstützer:in auf SteadyKaufe ein Premium-Abo auf AppleKaufe Artikel in unserem FanshopSchalte Werbung in unserem PodcastFeedback bitte an redaktion@ganzoffengesagt.atTranskripte und Fotos zu den Folgen findest Du auf podcastradio.at