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In der 23. Episode von Irgendwas mit Examen sprechen Marc und Prof. Schmitt-Leonardy über die Irrtumslehre im Strafrecht – ein Thema, das nicht nur höchst examensrelevant ist, sondern auch in der Praxis spannende Fragen aufwirft. Gemeinsam beleuchten sie die verschiedenen Irrtümer, die einem während der Strafrechtsprüfung begegnen können, darunter Tatbestandsirrtümer, Irrtümer zu der rechtlichen (Bewertungs-)Ebene und nicht zuletzt das Angstthema Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI). Was passiert, wenn jemand glaubt, in Notwehr zu handeln, sich aber in der Situation irrt? Wann führt ein Irrtum zum Ausschluss des Vorsatzes und wann bleibt eine Strafbarkeit dennoch bestehen? Und wie unterscheiden sich der ETBI und der Verbotsirrtum in ihren rechtlichen Konsequenzen? Diese und viele weitere Fragen klären Marc und Prof. Schmitt-Leonardy mit praxisnahen Beispielen und klaren Argumentationen. Viel Spaß mit dieser Folge Eures Podcasts zu allen relevanten Examensfragen!
Ein Kassierer eines Kaufhauses geht eine Viertelstunde früher nach Hause und wird am nächsten Tag von einer Kollegin verpetzt. Beim anschließenden Gespräch mit dem Vorgesetzten geht er zum Äußersten – und zeichnet dieses heimlich mit seinem Smartphone auf. Eine Straftat, die zur fristlosen Kündigung führt! Die Rechtsanwälte Niklas Pastille und Tobias Gerlach erklären das überraschende Gerichtsurteil zu diesem Fall. Themen in der heutigen Folge: Flüchtigkeit des Wortes – du darfst niemals mitschneiden Heimlicher Mitschnitt als Grund für eine fristlose Kündigung Kündigungsschutzklage und Rechtfertigungsgründe Verbotsirrtum, Notsituation, Verzweiflung...und jetzt? Betriebsrat zur Petze gezwungen? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258
Erlaubsnistatbestands- und Verbotsirrtum (§ 16, § 17 StGB)
Mittelbare Täterschaft (Forts.); Zurechnung gem. § 25 I Var. 2 StGB: "Täter hinter dem Täter", vermeidbarer Verbotsirrtum des Werkzeugs (Katzenkönigfall); Irrtum des Tatveranlassers über eigene Beteiligungsform; error in persona des Werkzeugs;
Erlaubnistatbestandsirrtum (ETI); Verbotsirrtum (§ 17 StGB): direkter / indirekter Verbotsirrtum, Kriterien der Vermeidbarkeit; Abgrenzung Verbotsirrtum / ETI; Täterschaft: Täter / Teilnehmer; Abgrenzung