Podcasts about stgb

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Criminal Compliance Podcast
10 Jahre §§ 299a, 299b StGB: Interview mit Prof. Dr. Hendrik Schneider

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Aug 7, 2026 29:25 Transcription Available


10 Jahre §§ 299a, 299b StGB – Jubiläum mit Nachbesserungsbedarf? Seit 2016 stellen die §§ 299a, 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Doch welchen Effekt haben die Normen nach einem Jahrzehnt wirklich – und wo lauern nach wie vor rechtliche Schwierigkeiten für die Heilberufe? Dr. Christian Rosinus spricht in dieser Folge mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hendrik Schneider über die kriminalpolitischen Hintergründe der Einführung der Jubiläumsnormen, ihre Entwicklung und die bis heute ungeklärten Streitfragen. Außerdem geht es um das apothekenrechtliche Abspracheverbot nach § 11 ApoG und die Frage, ob ein Verstoß dagegen wirklich eine konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB darstellen kann. Zudem beleuchten die beiden, was das Urteil des LAG Schleswig-Holstein im März 2024 für die Frage überhöhter Vergütungen und Unrechtsvereinbarungen bedeutet und wie Bonusprogramme in Apotheken strafrechtlich zu bewerten sind. Welche Anforderungen muss ein praxistaugliches Compliance-System im Gesundheitswesen erfüllen, um wirksam vor Strafbarkeit zu schützen? Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 05. März 2024 - 2 Sa 125 öD/23: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001601043 Hier geht's zu dem Beitrag von Prof. Dr. Schneider in der medstra 04/25: https://www.medstra-online.de/98453.htm#Beitrag2 Hier geht es zur Folge „Strafrechtliche Risiken und Nebenwirkungen im Medizinsektor“ https://criminal-compliance.podigee.io/66-rosinusonair

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Gastbeitrag: Ehrenmord und Femizid im Strafrecht

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Play Episode Listen Later Aug 2, 2026 19:34


In diesem Sonntagsgastbeitrag präsentieren wir das Forschungsthema von Lea Hack (Stud. HK, Universität Würzburg), das sie auch als Seminararbeit ausgearbeitet hat. Sie widmet sich einer der schwierigsten Schnittstellen zwischen Strafrecht und kultureller Diversität: der strafrechtlichen Einordnung sogenannter Ehrenmorde und ihrer Abgrenzung zum Femizid.Nach einer Skizze des türkischen Ehrbegriffs – mit den zentralen Kategorien namus (angeborenes Ehrgefühl) und şeref (erworbener Ruf) – werden Ehrenmorde von Femizid und Blutrache abgegrenzt. Ehrenmorde zielen auf die Wiederherstellung der Familienehre nach einem wahrgenommenen Normverstoß der Frau; beim Femizid steht dagegen geschlechtsbezogener Hass oder patriarchalisches Besitzdenken im Vordergrund.Der Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Bewertung auf allen drei Deliktsebenen. Auf Tatbestandsebene steht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (§ 211 StGB) im Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet die Rechtsprechungsentwicklung des BGH in drei Phasen nach und arbeitet heraus, dass der Bewertungsmaßstab allein den Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft zu entnehmen ist. Diskutiert wird zudem das Motivationsbeherrschungspotenzial, das die Literatur überwiegend ablehnt und stattdessen auf § 17 StGB verweist. Auf Rechtswidrigkeitsebene scheiden Notwehr, rechtfertigender Notstand, Art. 4 GG und eine „Cultural Defense" aus. Auf Schuldebene kommt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.Siehe auch: JA 2026, 89Support the show

Criminal Compliance Podcast
Case closed: Mannesmann-Entscheidung

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jul 31, 2026 13:57 Transcription Available


Millionenprämien für den Vorstand – wenn Anerkennung zur Untreue wird Ein Konzern wird übernommen, das Management scheidet aus und zum Abschied fließen Sonderprämien in zweistelliger Millionenhöhe. Verdiente Anerkennung für ein Lebenswerk oder pflichtwidrige Verschwendung fremden Vermögens? Über diese und weitere Fragen hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone zu entscheiden, damals die größte Unternehmensübernahme der Welt. In dieser Folge von „Case Closed" nimmt Dr. Christian Rosinus die Mannesmann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 unter die Lupe. Rund 57 Millionen Euro an Anerkennungsprämien und Pensionsabgeltungen flossen an teils bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder – für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue nach § 266 StGB zum Nachteil der Mannesmann AG. Das Landgericht Düsseldorf sprach zunächst frei - überwiegend, weil es die Pflichtverletzung nicht für „gravierend“ hielt. Der BGH hob dies auf und stellte klar: Für eine strafbare Untreue muss eine Pflichtverletzung bei unternehmerischen Entscheidungen nicht erst „gravierend“ sein. Das wirft die Frage auf, wie weit der unternehmerische Ermessensspielraum von Führungskräften noch reicht. Dr. Rosinus erklärt außerdem, warum ausgerechnet die Beendigung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung von rund 5,8 Millionen Euro bis heute Fragen aufwirft. Eine Entscheidung, die zur Leitlinie für Vorstandsvergütung und Corporate Governance wurde und klare Haftungsmaßstäbe im Bereich des Untreuetatbestands festlegte. Hier geht‘s zum Urteil des BGH vom 21. Dezember 2005 – 3 StR 470/04 (BGHSt 50, 331 = NJW 2006, 522): https://openjur.de/u/81408.html Hier geht‘s zum Urteil des LG Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - XIV 5/03: https://openjur.de/u/104075.html Hier geht's zur Folge „Handlungsfähig in der Krise: Compliance Coaching für Manager unter Verdacht“: https://criminal-compliance.podigee.io/6-rosinusonair Hier geht's zur Folge „Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Managerhaftung“: https://criminal-compliance.podigee.io/76-neue-episode Hier geht‘s zur Folge „Managerhaftung und D&O-Versicherung - Ein Bericht aus der Praxis“: https://criminal-compliance.podigee.io/81-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Rechtsprechung-News
Nr. 174: Keine „Gehilfenbande“ (BGH 21.04.2026)

Rechtsprechung-News

Play Episode Listen Later Jul 31, 2026 8:00


BGH 21.04.2026 - Az. 4 StR 679/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Bande; Gehilfe; Gehilfenbande; Drogen; Schmuggel; Kokain; Koks; BtM; BtMG; Betäubungsmittel; Marihuana, Gras, Haschisch; Bundespolizei; Frankfurt; Fraport; Flughafen;

Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik
Ein Recht auf Verweigerung von Schwangerschaftsabbrüchen?

Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik

Play Episode Listen Later Jul 30, 2026 52:02 Transcription Available


In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 218 StGB grundsätzlich verboten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Abbruch straffrei. Die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene ELSA-Studie deckt gravierende Defizite in der Beratung und Versorgung ungewollt Schwangerer auf, obwohl Krankenhäuser einen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllen müssen. So hat das Klinikum Lippstadt seinen Ärzt*innen beispielsweise verboten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In Folge 59 sprechen Dana und Selma mit Prof. Dr. Anna Katharina Mangold über die Versorgungslage in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität und die Frage, ob gemischtkonfessionelle Krankenhäuser ihren Ärzt*innen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten dürfen.

Recht im Ohr - der Podcast mit Dennis Hillemann
Überbrückungshilfe: Wann haftet ein Geschäftsführer für Rückforderungen?

Recht im Ohr - der Podcast mit Dennis Hillemann

Play Episode Listen Later Jul 20, 2026 9:17


In dieser Folge, die am 20. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann der Frage nach, ob Geschäftsführer und Gesellschafter für Rückforderungen der Corona-Überbrückungshilfen persönlich haften. Er erklärt, wann die Haftung tatsächlich greift und warum er eine allgemeine Geschäftsführerhaftung für nachträgliche Rückforderungen nicht sieht.Bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft, also auch für eine Rückforderung. Ist ein Gesellschafter ausgeschieden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob seine Haftung fortbesteht.Bei GmbH, AG und KG ist der Zuwendungsempfänger die juristische Person oder die Kommanditgesellschaft. Für Rückforderungen haftet grundsätzlich nur sie, nicht der Geschäftsführer oder Gesellschafter. In der Praxis versuchen die Bewilligungsstellen seit einigen Wochen zunehmend, Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen.Klar ist die persönliche Haftung, wenn der Geschäftsführer bei der Antragstellung vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, etwa über § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264 StGB. Die Bewilligungsstellen wollen sich davon lösen. Schon wenn sich Angaben zum coronabedingten Umsatzeinbruch oder zum Unternehmensverbund im Nachhinein als unzutreffend erweisen, sollen Geschäftsführer auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle haften. Die Rechtsgrundlage dieser fahrlässigen Haftung bleibt unklar.Dennis Hillemann sieht keine allgemeine Geschäftsführerhaftung für Rückforderungen, gerade nicht in den Fällen, in denen die Rückforderung allein auf einer nachträglich geänderten Auslegung der Bewilligungsstelle beruht. Auch die teils herangezogene Haftung der Gesellschafter analog zum Aktienrecht, bis hin zum Minderheitsgesellschafter, hält er für nicht tragfähig. Rechtsprechung dazu ist nicht ersichtlich.Sein Rat: Nehmen Sie einen Bescheid, der sich persönlich gegen Sie richtet, ernst. Wird er bestandskräftig, kann aus ihm gegen Sie persönlich vollstreckt werden. Wehren Sie sich früh und holen Sie anwaltlichen Rat.Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.deMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennis Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemannc/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 HamburgE-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.comwww.advant-beiten.comTelefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

Rechtsprechung-News
Nr. 173: Fiktive Schadensabrechnung bei zwei Unfällen (BGH 31.03.26)

Rechtsprechung-News

Play Episode Listen Later Jul 17, 2026 7:38


BGH 31.03.26 - Az. VI ZR 100/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Verkehr; Unfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Schaden; Versicherung; Versicherer; Haftpflicht; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Regulierung; Gebrauchtwagen;

Einsatz für Lothar Riemer - Polizist aus Leidenschaft
#116 Hit and Run – Die Unfallflucht - Teil 1

Einsatz für Lothar Riemer - Polizist aus Leidenschaft

Play Episode Listen Later Jul 5, 2026 36:19


Wir sprechen über Unfallflucht – ein Thema, das im Polizeialltag leider zu häufig vorkommt. Ein Fahrer verursacht einen Unfall und fährt einfach weiter, ohne zu helfen oder die Polizei zu rufen. Unfallflucht ist eine Straftat mit ernsthaften Konsequenzen: Bis zu drei Jahre Haft, zwei Punkte in Flensburg, mögliches Fahrverbot und hohe Versicherungsregresse. Warum flüchten Menschen nach Unfällen? Alkohol am Steuer, Angst vor dem Chef bei Dienstfahrzeugen, Sorge vor steigenden Versicherungskosten oder reine Panik sind die häufigsten Gründe. Lothar Riemer erzählt aus 40 Dienstjahren von echten Unfallflucht-Fällen, beleuchtet die juristischen Hintergründe nach § 142 StGB und zeigt, wie Polizisten auch nachts um 2 Uhr ohne Kennzeichen den Täter finden. Ein informativer Einblick in die Polizeipraxis rund um dieses weit verbreitete Verkehrsdelikt.

Podcasts von Tichys Einblick
Verfassungsbruch? Innenminister wollen so AfD-Sieg untergraben | Rupert Scholz, Dirk Sattelmaier

Podcasts von Tichys Einblick

Play Episode Listen Later Jul 3, 2026 22:48


Verfassungsbruch als politisches Instrument: Wird der Wählerwille im Osten jetzt einfach wegorganisiert? Die politische Klasse in Deutschland steht unter Schock: Die Umfragewerte der AfD vor den Landtagswahlen im Osten lassen die etablierten Parteien zu drastischen, teils rechtlich höchst zweifelhaften Mitteln greifen. Hinter verschlossenen Türen der Innenministerkonferenz wird bereits debattiert, wie man unliebsame Wahlsieger in ihrer Amtsausübung behindern oder von Sicherheitsinformationen abschneiden könnte. In dieser Sendung analysiert der Rechtsanwalt Michael Moser, gemeinsam mit dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister Professor Dr. Rupert Scholz, ob hier der Rechtsstaat zugunsten des Machterhalts geopfert wird und was von den jüngsten Versprechen des Bundeskanzlers in Sachen Meinungsfreiheit zu halten ist. Anwalt Dirk Sattelmeier entlarvt die von Friedrich Merz zur Schau gestellte „Großzügigkeit“, keine Strafanträge bei Beleidigungen mehr zu stellen, als juristische Nebelkerze. Er legt präzise dar, dass diese Ankündigung wenig Wert hat, solange der Paragraph 188 StGB in seiner aktuellen Form existiert. Webseite: https://www.tichyseinblick.de Newsletter: https://www.tichyseinblick.de/newsletter/anmeldung/ Abonnieren Sie Tichys Einblick für Analysen, die dort hinschauen, wo es für die Politik unbequem wird. #tichyseinblick #rechtsstaat #föderalismus #demokratie #meinungsfreiheit #afd #innenministerkonferenz

Rechtsprechung-News
Nr. 172: Hypothetische Einwilligung in spätere Operation? (BGH 25.11.25)

Rechtsprechung-News

Play Episode Listen Later Jul 3, 2026 9:31


BGH 25.11.25 - Az. VI ZR 165/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Arzt; Arzthaftung: Arzthaftungsrecht; Einwilligung; hypothetisch; Rechtswidrigkeit; rechtwidrig; Körperverletzung; Schmerzensgeld; Krankenhaus; Ärzte; OP; Operation; Behandlung; Eingriff;

Irgendwas mit Recht
IME038: Ärzte und das StGB – Teil 1: Körperverletzungsdelikte, horizontale und vertikale Arbeitsteilung, erschlichene Einwilligung und Freiheitsberaubung (§§ 223, 224, 229, 239 StGB)

Irgendwas mit Recht

Play Episode Listen Later Jun 29, 2026 52:00 Transcription Available


In der 38. Episode von Irgendwas mit Examen spricht Marc erneut mit Charlotte Schmitt-Leonardy – dieses Mal über medizinstrafrechtliche Sachverhalte, die auch für die Pflichtfachprüfung relevant sind. Im ersten Teil dieser kleinen, zweiteiligen Miniseries zu Ärzten, die mit dem StGB in Konflikt geraten. Zunächst beleuchten sie einen Behandlungsfehler am Knie und besprechen die fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.Wie grenzen sich horizontale und vertikale Arbeitsteilung ab? Wann entfällt die Zurechnung bei Fehlern des Assistenzpersonals? Im Anschluss geht es um Täuschung bei einer Folgeoperation, die erschlichene und hypothetische Einwilligung.  Ist ein Heileingriff stets eine Körperverletzung? Gilt das Skalpell als gefährliches Werkzeug? Und schließlich: Erlischt ein Einverständnis bei einer Fixierung im Delir? Antworten auf diese und viele weitere Fragen sowie einen Gesamtüberblick zu allem, was Ihr hierzu im Examen wissen müsst, erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
ORIGINALEXAMENSKLAUSUR | Widerruf wg. Unzuverlässigkeit | Waffenrecht | Allgemeines Verwaltungsrecht | Teil 2

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Play Episode Listen Later Jun 26, 2026 19:54


Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In Teil 2 steigen wir in die Begründetheit ein. Maßstab ist § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO: Der Widerruf ist aufzuheben, soweit er rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt. Nach unproblematischer formeller Rechtmäßigkeit liegt der Schwerpunkt auf der materiellen Ebene.Herzstück dieser Folge ist § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a aa WaffG: Hat der Kläger selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt? Das Gericht prüft zweistufig. Inhaltlich sind die Äußerungen – Verwendung von Begriffen wie „Umvolkung", pauschale Verächtlichmachung von Demokratie und Rechtsstaat – durchaus verfassungsfeindlich aufgeladen. Aber eine verfassungsfeindliche Gesinnung ist noch keine Bestrebung. Der Begriff „Bestrebung" – ausgelegt anhand von § 92 Abs. 2, 3 StGB und § 4 BVerfSchG – verlangt ein aktiv-tätiges, planvolles, zielgerichtetes „Hinarbeiten" mit aggressiver Komponente. Bloße Kritik, Ablehnung oder das Kundtun einer Meinung genügen nicht; erst der Aufruf zu oder die Ankündigung konkreter Aktivitäten überschreitet die Schwelle (BVerfG 2022). Beides fehlt hier durchgehend.Zwei examenstaugliche Nebenargumente: Der fehlende Waffenbezug (kein Aufruf zur Bewaffnung) stützt die Einschätzung. Beim Liken auf Facebook fehlt es an Reichweite und gezielter Verbreitung – die Posts erreichen trotz vierstelliger Freundeszahl nur einstellige Like-Zahlen; die Aktivismusschwelle ist nicht überschritten. Offen bleibt, ab welcher Reichweite ein Like zur Bestrebung werden kann – eine wichtige offene Flanke für Abwandlungen.Eigenständiger Aufhebungsgrund ist zudem das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 VwVfG, Art. 20 Abs. 3 GG): Der Bescheid muss mitteilen, welche Tatbestandsvariante des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG durch welche konkreten Tatsachen erfüllt sein soll. Eine pauschale „Gesamtschau" ohne Variantentrennung verletzt Art. 19 Abs. 4 GG und macht den Bescheid selbstständig rechtswidrig.Support the show

Criminal Compliance Podcast
WM Special I: Das falsche Maskottchen vor Gericht

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Jun 26, 2026 12:53 Transcription Available


Im Maskottchen-Kostüm aufs Spielfeld – wenn Recherche zur Straftat wird Darf man eine Sicherheitslücke aufdecken, indem man die Grenzen des Erlaubten überschreitet? Diese Frage führt zurück zum Eröffnungsspiel der Heim-EM 2024. Dort schlich sich ein YouTuber im Kostüm des offiziellen Maskottchens bis auf den Rasen der Allianz Arena – festgehalten in einem Video mit über 3,1 Millionen Aufrufen. Rund zwei Jahre später hat das Amtsgericht München geurteilt. Dr. Christian Rosinus ordnet in dieser Sonderfolge zur WM die Entscheidung ein: Schuldspruch wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit dem Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB). Besonders im Fokus steht die Frage, wie weit die Pressefreiheit aus Art. 5 GG reicht und wann sie rechtswidrige Informationsbeschaffung nicht deckt. Außerdem geht es um die Einziehung von 5.400 Euro aus den Videoeinnahmen nach §§ 73 ff. StGB: Sind Werbeerlöse, die erst durch eigenständigen Videoschnitt und Upload entstehen, wirklich noch „Ertrag der Tat" oder greift der Staat hier in die wirtschaftliche Grundlage investigativer Arbeit ein? Hier geht's zur Folge „Doping aus strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR254 Strafrecht AT | Kausalität bei Gremienentscheidungen | Der “LEDERSPRAYFALL" Teil 2

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Play Episode Listen Later Jun 24, 2026 20:17


Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir das Kausalitätsproblem bei Kollegialentscheidungen anhand des Lederspray-Falls. Im Mittelpunkt steht die Frage: Kann die Stimmabgabe eines einzelnen Gremienmitglieds kausal für einen späteren strafrechtlichen Erfolg sein, wenn niemand allein den Beschluss hätte herbeiführen können?Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen. Bei einer Einstimmen-Mehrheit lässt sich jede Ja-Stimme nicht hinwegdenken, ohne dass der Beschluss entfiele – kumulative Kausalität aller zustimmenden Mitglieder ist zu bejahen. Problematisch wird es bei einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen: Die einzelne Stimme kann hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele – die klassische csqn-Formel versagt.Zur Lösung werden drei Ansätze diskutiert. Die kumulative Kausalität behandelt alle Stimmen als gemeinsame Ursache, stößt aber an Grenzen, da die Einzelstimme bei Mehrheitsbeschlüssen gerade nicht unentbehrlich ist. Die alternative Kausalität (modifizierte Äquivalenztheorie) stellt auf den Gesamtbeschluss ab – einzelne Stimmen können alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden. Die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) ermöglicht gegenseitige Zurechnung der Tatbeiträge, löst das Kausalitätsproblem dogmatisch aber nicht wirklich, da sie eigene kausale Beiträge voraussetzt.Der BGH stellte im Lederspray-Fall auf die gemeinsame Beschlussfassung ab und bejahte Mittäterschaft aller Geschäftsführer für die Folgen der Unterlassung.Support the show

Auf Spurensuche nach Natürlichkeit
CJ Hopkins vor dem Bundesverfassungsgericht

Auf Spurensuche nach Natürlichkeit

Play Episode Listen Later Jun 22, 2026 15:59 Transcription Available


Der Autor und Satiriker CJ Hopkins hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Laut dem Hopkins vertretenden Anwalt Friedemann Däblitz richtet sich diese «gegen den Schuldspruch des Kammergerichts Berlin im Verfahren wegen der Tweets von Herrn Hopkins aus dem August 2022. Das Kammergericht hatte den Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und Herrn Hopkins wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.» Zur Entscheidung des Kammergerichts hatte ich im Oktober 2024 mit Hopkins und seinem Anwalt ein Interview geführt. Eine juristische Einschätzung zum Freispruch lieferte die auf diesem Gebiet spezialisierte Richterin Clivia von Dewitz, die sich wiederholt zum Hopkins-Fall geäußert hat. Sie führte Folgendes aus: «Strafbar macht sich nach dem Kennzeichenverbot (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) nur, wer NS-Kennzeichen verbreitet oder öffentlich verwendet, ‹die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen›. Das ist bei dem Tweet von CJ Hopkins offensichtlich nicht der Fall. Von Dewitz führte weiter aus «Auf die Urteilsbegründung des Gerichts, derartige Posts seien weder von der Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt, ist zu erwidern, was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw. Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde ‹den Nationalsozialismus verharmlosen›, oder aus seinen Posts sei eine ‹ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus nicht hervorgegangen›.» Umso überraschender ist es, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch anficht. Artikel: https://www.barucker.press/p/meinungsfreiheit-der-fall-hopkins Eingesprochen von Adam Nümm: https://zeitenwechsel.org Weitere Podcasts ermöglichen: https://www.barucker.press/p/meine-arbeit-ermoglichen

Rechtsprechung-News
Nr. 171: Niederknien am Strand als Antrag auf Kfz-Übereignung? (OLG Nürnberg 14.04.26)

Rechtsprechung-News

Play Episode Listen Later Jun 19, 2026 10:26


OLG Nürnberg 14.04.2026 - 11 UF 940/25: Abonnieren und weiter empfehlen!Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Strand; Hochzeit; Geschenk; Hochzeitsgeschenk; Ehe; Familie; Familienrecht; Sachenrecht; Mobiliar; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Schenkung; Fahrzeugbrief; Zulassung; Bescheinigung; Übereignung; Familiengericht; Trennung; Scheidung; Herausgabe;

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR253 Strafrecht AT | Kausalität bei Gremienentscheidungen - der “LEDERSPRAYFALL"

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Play Episode Listen Later Jun 17, 2026 16:10


Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge beleuchten wir einen der bekanntesten Fälle der deutschen Strafrechtsdogmatik: den Lederspray-Fall des BGH. Im Mittelpunkt stehen zwei Kausalitätsprobleme – die Kausalität beim Inverkehrbringen eines gefährlichen Produkts und die Quasikausalität beim Unterlassen nach der unterbliebenen Rückrufentscheidung.Beim Inverkehrbringen ist die Kausalität nach der Äquivalenztheorie grundsätzlich zu bejahen, auch wenn der konkret schädliche Inhaltsstoff nicht identifiziert werden kann – entscheidend ist, dass andere Schadensursachen ausgeschlossen sind. Strafrechtlich relevanter Anknüpfungspunkt ist aber vor allem die Gremienentscheidung, das Produkt trotz bekannter Schadensmeldungen nicht zurückzurufen (Körperverletzung durch Unterlassen, § 229 iVm § 13 StGB).Bei der Kausalität des Unterlassens gilt die modifizierte csqn-Formel (Quasikausalität): Das Unterlassen ist kausal, wenn die gebotene Handlung – der Rückruf – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg verhindert hätte.Das eigentliche Klausurproblem: Kausalität bei Mehrheitsentscheidungen im Gremium. Unterschieden wird zwischen einer Einstimmen-Mehrheit (kumulative Kausalität aller Ja-Stimmen) und einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen – dort kann die Einzelstimme hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele. Lösungsansätze: kumulative Kausalität, Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) oder alternative Kausalität.Support the show

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR252 Strafrecht AT | Fall zur Kausalität und objektiven Zurechnung | Der “Retterfall" (BGH, Beschl. v. 05.05.2021 – 4 StR 19/20; BGH, Beschl. v. 19.01.2022 – 4 StR 112/21)

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Play Episode Listen Later Jun 13, 2026 16:29


Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge wenden wir die Grundsätze der Kausalität und objektiven Zurechnung auf einen BGH-Fall an: Ein Arbeiter verwechselt auf dem BASF-Werksgelände eine stillgelegte Leitung mit einer gasführenden Rohrleitung, was eine Explosion auslöst – vier Feuerwehrleute sterben, sechs weitere Personen werden schwer verletzt.Kausalität (§ 222 StGB) und objektive Vorhersehbarkeit des Todes und der Verletzungen sind unproblematisch zu bejahen. Der Schwerpunkt liegt auf der objektiven Zurechnung: Hat sich gerade das vom Täter geschaffene Risiko im Erfolg realisiert? Dies wird bejaht – Schutzzweck- und Pflichtwidrigkeitszusammenhang sind gegeben.Die entscheidende Frage: Unterbricht das freiwillige Eingreifen der Retter den Zurechnungszusammenhang nach den Grundsätzen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung? Der BGH verneint dies. Wer eine Gefahrenlage schafft, muss mit typischen Rettungsreaktionen rechnen – erst recht bei Berufsrettern, die aufgrund ihrer Rechtspflicht handeln und damit in ihrer Eigenverantwortlichkeit eingeschränkt sind. Nur exzessives, grob unverhältnismäßiges Retterverhalten unterbricht den Zurechnungszusammenhang.Support the show

PinG-Podcast
Follow the Rechtsstaat Folge 178

PinG-Podcast "Corona im Rechtsstaat"

Play Episode Listen Later Jun 12, 2026 38:42 Transcription Available


Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es insbesondere um Extremistisches: Zunächst sprechen wir (01:32) über die Beleidigung des Bundeskanzlers als Lackaffe. Einen Besuch des Kanzlers in Heilbronn im Oktober 2025 kommentierten Hunderte Nutzer bei Facebook (FB-Account des Polizeipräsidiums Heilbronn!?), einer titulierte unseren Kanzler als Lackaffe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das AG Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB), da „in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand". Der Strafbefehl wurde nicht rechtskräftig, nach Einspruch wurde das Verfahren gegen Geldauflage von 100 € eingestellt. Die Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Pinocchio“ blieb als „Machtkritik“ unbeanstandet. Sodann sprechen Niko und Stefan (09:20) über Alterskontrolle bei Meta. Meta Platforms führt seit Mai 2026 in Europa eine KI-gestützte Alterskontrolle auf Instagram, Facebook und Threads ein. Ziel sei es, zuverlässiger zu erkennen, ob Nutzer beim Alter falsche Angaben gemacht haben, insb. Kinder und Jugendliche. Die KI wertet u.a. Bilder (z.B. von Geburtstagsfeiern), Texte, Kommentare, Reels, Sprachgebrauch und Nutzungsverhalten aus. Erkennt das System, dass ein Nutzer unter 13 Jahre alt ist, wird das Konto gesperrt und dann gelöscht. Bei Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren werden sog. „Teen Accounts“ automatisch aktiviert, die strengere Schutzmechanismen enthalten. Statistiken Metas zeigen allerdings, dass 97 Prozent der 13- bis 15-jährigen Nutzer ihre Standardeinschränkungen beibehalten haben. Gleichzeitig läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Instagram und Facebook, die davon ausgeht, dass weiterhin viele Kinder unter 13 Jahren Zugang zu den Plattformen haben. Die Kommission beziffert den Anteil unter 13-Jähriger auf den Plattformen auf rund 12 Prozent und argumentiert, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht greifen. Meta selbst sieht allerdings die Verantwortung auch bei Betriebssystem- und App-Store-Anbietern wie Apple und Google Im Kampf gegen Social-Media-Sucht zahlten Techkonzerne inzwischen Millionen an US-Schulbezirke, welche die Unternehmen beschuldigen, süchtig machende Technologien entwickelt zu haben, die erhebliche Kosten für psychologische Beratung und andere Hilfsangebote verursachen, für die bislang die Schulen aufkommen müssen. Die EU-Kommission hat hierzu eine Empfehlung vom 29. April 2026 veröffentlicht, die den EU-weiten Zugang zu Altersverifikationstools auf Basis anonymer Altersnachweistechnologien und damit die höchstmöglichen Standards für Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten soll. Extrem viel los bei diesem Thema. Schließlich geht es (24:01) um die stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.4.2026. Es gibt dem Eilantrag der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.” statt, der sich dagegen wehrt, im Verfassungsschutzbericht 2024 des BMI als extremistisch eingestuft zu werden. Anders als das VG Köln (vom 20.5.2026) setzt das VG Berlin der „staatlichen Öffentlichkeitsarbeit“ Grenzen: Meinungsäußerungen alleine könnten kein ausreichender Anknüpfungspunkt für eine verfassungsfeindliche „Bestrebung“ (§ 4 Abs. 1 BVerfSchG) sein. Über die bloße Meinungsäußerung hinaus sei ein aktives Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels erforderlich. Extrem wichtig, den Eindruck zu vermeiden, der Staat schütze nicht die Verfassung, sondern sich selbst oder seine politische Ziele.

Der Rechtsstaat
Der Rechtsstaat: Windkraft-Deals und Zuwanderungsstopp

Der Rechtsstaat

Play Episode Listen Later Jun 12, 2026 53:39


Was hält unsere Gesellschaft zusammen? Es ist das Prinzip, dass Gesetze herrschen und nicht die Willkür der Mächtigen. Genau dazu und über die umstrittene Auslegung des Paragrafen 188 StGB spricht Rechtsanwalt Marcus Pretzell. Danach blicken wir nach Österreich: Darf der Staat Gemeinden mit Geld ködern, damit diese Windkraftanlagen zustimmen, während er gleichzeitig ihre Mitspracherechte beschneidet? Rechtsanwältin Tatjana Katalan klärt die heiklen Fragen. Zum Schluss schauen wir in die Schweiz, wo die brisante Volksinitiative „Keine 10-Millionen-Schweiz!“ auch Abkommen mit der EU ins Wanken bringen kann.

WDR 2 Kabarett
Wilfried Schmickler: Es geht um die Leberwurst

WDR 2 Kabarett

Play Episode Listen Later Jun 8, 2026 2:31


Wo hört der Spott auf und wo fängt die Beleidigung an? Was sollen Gerichte beurteilen und was müssen sich Politikerinnen und Politiker sagen lassen? WDR 2 Kabarettist Wilfried Schmickler über politische Schlammschlachten, Anfeindungen aus dem Netz und die Diskussion um § 188 StGB.. Von Wilfried Schmickler.

Irgendwas mit Recht
IME037: Examensrelevante Rechtsprechung Teil I: Vermögensdelikte, Finalzusammenhang beim Raub, Luftpumpe als Waffe, Werkunternehmerpfandrecht und Betrug (§§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 1b), 263 StGB)

Irgendwas mit Recht

Play Episode Listen Later Jun 8, 2026 45:08


In der 37. Episode von Irgendwas mit Examen spricht Marc mit Charlotte Schmitt-Leonardy über aktuelle examensrelevante Rechtsprechung in Vermögensdelikten. Sie beleuchten vier aktuelle Entscheidungen des BGH und des OLG Hamm. Die Themen umfassen den finalen Zusammenhang beim Raub sowie die Einordnung einer Luftpumpe als Scheinwaffe, das Werkunternehmerpfandrecht im Kontext des Betrugsschadens und die unbefugte Datenverwendung beim Wertpapierhandel. Wie wirkt sich ein verspäteter Entschluss zur Wegnahme auf die Qualifikation als Raub aus? Wann gilt ein Alltagsgegenstand wie eine Luftpumpe als gefährliches Werkzeug? Warum führt ein fehlender Fahrzeugbrief trotz Pfandrecht zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensschaden? Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die unbefugte Datenverwendung beim Computerbetrug via App? Und wie grenzt man den versuchten Computerbetrug bei fehlenden Kontrollmechanismen ab? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

Podcasts von Tichys Einblick
Lügenfritz & Schwachkopf: Mit dem Kritik-Verbot stirbt die Demokratie | Die Lage der Nation

Podcasts von Tichys Einblick

Play Episode Listen Later Jun 6, 2026 16:20


In Deutschland spitzt sich die Lage der Nation dramatisch zu. Begriffe wie „Lügenfritz“ oder „Schwachkopf“ führen mittlerweile zu saftigen Geldstrafen und Hausdurchsuchungen. Was früher als polemische Kritik an Politikern zum Alltag einer lebendigen Demokratie gehörte, wird heute durch den Paragraphen 188 StGB und die Instrumentalisierung von Behörden wie dem Verfassungsschutz systematisch unterbunden. Roland Tichy analysiert in dieser Sendung den „Bauplan der Zensur“. Es geht nicht mehr nur um einzelne Beleidigungen, sondern um den Schutz der „Wirkungsmacht“ der Regierung. Wenn Kritik am Versagen der Politik – sei es bei der unkontrollierten Migration oder der Wirtschaft – als „delegitimierend“ oder „verfassungsfeindlich“ gebrandmarkt wird, steht die Freiheit des Wortes vor dem Aus. Sponsor: RealUnit Schweiz AG – Vermögensschutz und langfristiger Werterhalt mit einer seit 25 Jahren bewährten Sachwertstrategie. Die RealUnit Aktie ist ein stabiler Wertspeicher und setzt auf reale Sachwerte wie physisches Gold und Silber, aufbewahrt in Hochsicherheitslagern in der Schweiz! Auch als digitaler Aktientoken erhältlich, was Sie vom Bankensystem unabhängig macht. Informieren Sie sich jetzt auf https://www.realunit.de und schützen auch Sie Ihre Ersparnisse ausserhalb der EU!

Rechtsprechung-News
Nr. 170: Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen deutsche Medien (BGH 24.02.2026)

Rechtsprechung-News

Play Episode Listen Later Jun 5, 2026 7:46


BGH 24.02.2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23:Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Marokko; Staat; Unterlassung: Ehre; Spiegel; Zeit; Spionage; Pegasus; Portal; Verlag; Internet; Achtung; Völkerrecht; Königreich;

Criminal Compliance Podcast
Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafe

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later May 29, 2026 10:42 Transcription Available


Gehe in das Gefängnis. Gehe nicht über Los. Was beim Spieleabend für Unmut sorgt, ist im deutschen Strafrecht ganz genau geregelt. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung – das StGB kennt viele Reaktionen auf eine Straftat. Aber wie passt das alles zusammen? Und was genau ist eigentlich eine Strafe? Und was nicht? Dr. Christian Rosinus erklärt in der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" das Sanktionssystem des StGB: Freiheitsstrafe und Geldstrafe als einzige echte Hauptstrafen, das Tagessatzsystem nach § 40 StGB und – seit Februar 2024 – die geänderte Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Besonders im Fokus steht die Strafzumessung nach § 46 StGB. Welcher Spielraum steht dem Gericht zu, welche Umstände wirken strafschärfend und welche Rolle spielt ein Geständnis? Außerdem geht es um die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung und die Gesamtstrafenbildung nach dem Asperationsprinzip des § 54 StGB. Dr. Rosinus unterscheidet die strafrechtliche Geldstrafe von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Geldbuße und ordnet ein, was ein funktionierendes Compliance-Management-System in der Strafzumessung bewirken kann. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Criminal Compliance Podcast
Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Versuch und Rücktritt

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later May 22, 2026 9:28 Transcription Available


Versuch und Rücktritt – wann Strafbarkeit beginnt und wann sie wieder entfällt Zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch liegt oft nur ein schmaler Grat. Doch selbst wenn die Schwelle zur Strafbarkeit bereits überschritten ist, eröffnet das Strafrecht mit der „goldenen Brücke“ einen Weg zurück in die Straflosigkeit. In der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus diesem höchst praxisrelevanten Thema: Versuch und Rücktritt. Er erläutert, wann das unmittelbare Ansetzen zur Tat nach § 22 StGB bereits strafbar ist und wie sich das bei den typischen Delikten des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts konkret auswirkt. Wer über den Versuch spricht, muss auch an den Rücktritt denken. Dr. Rosinus zeigt, wann dieser in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen man wirksam von der Tat zurücktreten kann. Außerdem geht es um die tätige Reue bei vollendeten Taten, den Versuch im Ordnungswidrigkeitenrecht nach § 13 OWiG und die strategischen Konsequenzen für Unternehmen, die im Rahmen einer internen Untersuchung einen Versuch entdecken. Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Arrest und Einziehung beim untauglichen Versuch“: https://criminal-compliance.podigee.io/232-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Rechtsprechung-News
Nr. 169 Kündigung der von (Noch-)Ehegatten gemeinsam vermieteten Wohnung (BGH 21.01.2026)

Rechtsprechung-News

Play Episode Listen Later May 22, 2026 9:13


BGH 21.01.2026 – XII ZB 142/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Ehe; Scheidung; scheiden; trennen; Trennung; Unterhalt; Immobilie; Einfamilienhaus; Haus; Wohnung; vermieten; Miete; Vermieter; Nießbrauch; Kündigung; Zwangsversteigerung; versteigern; Familienrecht;

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Gastbeitrag: K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug im StGB von Pascale Fett

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Play Episode Listen Later Apr 19, 2026 18:44


Der heutige (erste) Gastbeitrag dreht sich um die Frage, ob K.O.-Tropfen ein gefährliches Werkzeug im StGB darstellen. Der Beitrag wird euch präsentiert von Pascale Fett von der Uni Marburg.Hier gehts zum neuesten Aufsatz von Pascale Fett zu diesem Thema: Das gefährliche Werkzeug im Sinne der Strafnormen des StGB am besonderen Beispiel von sog. K.O.-Tropfen. Zugleich eine Besprechung von BGH Beschl. v. 8.10.2024 – 5 StR 382/24, in: Neue Zeitschrift fürStrafrecht (NStZ) 2026, S. 11-16Support the show

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
RA096 BayOLG zur Brandstiftung (Strafrecht) | OVG Lüneburg zur Befangenheit einer Richterin (Verwaltungsrecht) | AG Hamburg zur Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter (Straßenverkehrsrecht) | BayOLG zur Trunkenheitsfahrt im Parkhaus (Strafrecht) | AG Marl zur

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Play Episode Listen Later Mar 30, 2026 13:36


Themen dieser Folge1. BayObLG, Beschl. v. 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 | Schwere Brandstiftung: Arrestzelle als Wohnung Eine Arrestzelle in einer JVA ist eine „zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit" i.S.d. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB. 2. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.03.2026 – 8 LA 8/26 | Befangenheit: Geschiedener Ehemann als Vorinstanz-Einzelrichter Kein gesetzlicher Ausschlussgrund nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 41 Nr. 2 ZPO, da der Ex-Ehemann nicht selbst Partei ist. Keine Besorgnis der Befangenheit, wenn beide Beteiligten trotz Kenntnis der Umstände kein Ablehnungsgesuch stellen. 3. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 | Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter: Keine Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB Die Regelvermutung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt bei E-Roller-Fahrten nicht.4. BayObLG, Beschl. v. 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 | Trunkenheit im Verkehr: Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche Ein Parkhaus verliert seine Eigenschaft als öffentlicher Verkehrsraum nicht durch die kurzzeitige Sperrung der Ausfahrt für einen einzelnen Nutzer. 5. AG Marl, Urt. v. 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 | Vermummungsverbot: Schal und Mütze bei Gegendemonstration Freispruch. Schal und Mütze bei knapp über null Grad erfüllen weder die objektiven noch die subjektiven Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VersG NRW. 6. OLG Dresden, Beschl. v. 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 | § 315c StGB: Parkrempler und Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefahr Bei alltäglichen Unfallgeschehen (hier: Parkrempler) sind erhöhte Feststellungsanforderungen zur Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefährdung zu stellen. Support the show

Podcasts von Tichys Einblick
Steuer-Schock: Körperschaftsteuer stürzt um 79 Prozent ab - TE Wecker am 23.02.2026

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Play Episode Listen Later Feb 23, 2026 19:51


Steuer-Schock: Körperschaftsteuer stürzt um 79 Prozent ab +++ Körperschaftssteuer im freien Fall – Industrie massiv unter Druck +++ Schuldenstreit CDU/SPD: CDU bremst – SPD will Schulden lockern +++ INSA: Union und AfD gleichauf bei 25 %, Schwarz-Blau rechnerisch möglich +++ Paragraf 188 StGB erneut im Fokus: „Pinocchio“-Kommentar bezogen auf Merz bringt Rentner Anzeige ein +++ Messerangriff: Zwei Messerattacken in 24 Stunden in Hannover +++ Bergbau-Gedenken: 40 Jahre nach Camphausen - eines der letzten großen Bergwerksunglücke Deutschlands +++ Ende Olympische Winterspiele - Olaf Opitz: Deutschlands Goldmedaillen schmelzen wie ein Schneemann in Italiens Sonne +++ TE Energiewendewetter +++ Dieser Wecker wird unterstützt von der INNOMOTION AG. Hier erfahren Sie mehr: www.doppeltsteuernsparen.de Innomotion AG – mit wissenschaftlicher Expertise in der Beratung rund um Kauf, Bewertung und Verwertung von Ideen, Innovationen und Schutzrechten. Das Innomotion-Konzept basiert auf höchstrichterlicher Steuerrechtsprechung und eröffnet eine steuerlich gesicherte, einzigartig attraktive wirtschaftliche Struktur – für massiven Mehrwert und doppelten Effekt. Hier erfahren Sie mehr: www.doppeltsteuernsparen.de Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
RA089 Landgericht München zur fahrlässigen Tötung (Strafrecht) | BGH zum Computerbetrug (Strafrecht) | OVG Berlin-Brandenburg zum Praktikum für Rechtsextreme (Verwaltungsrecht) | OVG Saarlouis zu körperlichem Übergriff von Beamten (Beamtenrecht) | B

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Play Episode Listen Later Jan 23, 2026 15:58


Besprochene Entscheidungen:1. Landgericht München II – Zugunglück Garmisch-PartenkirchenStrafrecht: Fahrlässige TötungFreispruch für Fahrdienstleiter und Bezirksleiter nach Zugunglück mit fünf TotenKein nachweisbarer Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und UnfallStaatsanwaltschaft München II prüft Revision2. Bundesgerichtshof – CardsharingBeschluss vom 12.06.2025 – 6 StR 557/24Strafrecht: Computerbetrug, UrheberrechtCardsharing ist kein Computerbetrug – fehlendes unmittelbares VermögensschadenStrafbarkeit nach § 108b UrhG, § 265a StGB, § 202a StGB bleibt bestehen3. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – AfD-PraktikumBeschluss vom 16.01.2026 – OVG 3 S 5/26Verwaltungsrecht: SchulrechtSchule darf Praktikum bei Vorstandsmitglied eines als rechtsextrem eingestuften Landesverbands ablehnenPädagogischer Gestaltungsspielraum nicht überschrittenUnanfechtbar4. Oberverwaltungsgericht Saarlouis – Disziplinarverfahren BundeswehrUrteil vom 16.12.2025 – 7 A 117/24Beamtenrecht: DisziplinarrechtRückstufung von A13 auf A12 wegen körperlichen Übergriffs und Trennungsgeld-BetrugVerstoß gegen § 61 BBG (Wahrheitspflicht, Wohlverhaltenspflicht)5. Bundesgerichtshof – ParkzeitüberschreitungUrteil vom 19.12.2025 – V ZR 44/25Zivilrecht: Sachenrecht, BesitzschutzÜberschreitung bezahlter Parkzeit ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)Abschleppen ohne Vorwarnung zulässigVertragliche Ansprüche überlagern Besitzschutz nichtSupport the show

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RA088 LG Bamberg zu Verleumdung und Meinungsfreiheit (Strafrecht/Grundrechte) | OLG Hamm zu Strafbarkeiten nach dem Sprengstoffgesetz (Strafrecht) | VG Mainz zu Shisha-Bar ohne Shishas (Bes. Verwaltungsrecht) | OVG Berlin-Brandenburg zu polizeilichen Schm

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Play Episode Listen Later Jan 16, 2026 10:54


Besprochene Urteile1. Strafrecht: Gefälschtes Innenministerin-Foto – erst Verurteilung, dann FreispruchAG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24 (2) LG Bamberg, Urteil vom 14.01.2026 – 11 NBs 1108 Js 11315/24Manipuliertes Foto von Nancy Faeser mit Text "Ich hasse die Meinungsfreiheit" – AG verurteilte zu sieben Monaten Bewährung wegen Verleumdung (§ 188 StGB), LG sprach frei. 2. Waffenrecht: Einkürzen einer Handfackel ist unerlaubter Umgang mit ExplosivstoffenOLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2026 – (Az. nicht veröffentlicht)Wer Griffstück einer Handfackel von 120 mm auf 4 mm kürzt, geht unerlaubt mit explosionsgefährlichen Stoffen um. 3. Gaststättenrecht: Shishabar darf keine Shishas mehr servierenVG Mainz, Beschluss vom 29.12.2025 – 1 L 693/25.MZUntersagung der Shisha-Zubereitung trotz bestehender Gaststättenerlaubnis zulässig bei jahrelangen Sicherheitsverstößen. 4. Polizeirecht: Schmerzgriff-Urteil rechtskräftig – aus formalen GründenOVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2026 – OVG 6 N 63/25Berufungszulassung der Berliner Polizei abgelehnt – VG-Urteil zu unverhältnismäßigem Schmerzgriff gegen "Klimakleber" rechtskräftig. 5. Zivilprozessrecht: Truhe im Hausflur als wirksame ZustelladresseLG Lübeck, Urteil vom 18.12.2025 – 15 O 191/24Jahrzehntelange Praxis der Postablage auf Truhe im Hausflur ist wirksame Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO – auch bei Mitnutzung durch Dritte. Postbote legte seit Jahrzehnten im Einvernehmen Post auf Truhe im nicht verschließbaren Vorraum. Support the show

Podcasts von Tichys Einblick
Es ist Terror, auch wenn Politiker es verharmlosen wollen: Lage der Nation mit Roland Tichy

Podcasts von Tichys Einblick

Play Episode Listen Later Jan 11, 2026 12:52


In dieser Folge der „Lage der Nation“ analysiert Roland Tichy die politische und mediale Debatte um den jüngsten Stromausfall in Berlin – und die Frage, warum gezielte Angriffe auf kritische Infrastruktur nicht klar als Terror benannt werden. Im Mittelpunkt steht die Kritik an der verharmlosenden Wortwahl führender Politiker sowie an der ausbleibenden Konsequenz gegenüber linksextremen Gewalttaten. Nach §129a des StGB ist Terror der Versuch politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Und: Die Vulkangruppe und das Kommando Angry Birds begehen seit mehreren Jahren deutschlandweit terroristische Angriffe gegen die Infrastruktur. Damit gibt es mindestens zwei Terrorgruppen in Deutschland, die nicht als solche verfolgt werden. Denn: Gegen Terrorgruppen hat die Staatsanwaltschaft massive Durchgriffsrechte. Hausdurchsuchungen, Haft für Unterstützer oder Werber, voll Überwachung Verdächtiger ist alles möglich. Möglichkeiten, die nicht genutzt werden. Im Gegenteil: Der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins will stattdessen kritische Medien und Journalisten, wie Nius, Alexander Wallasch oder Tichys Einblick verbieten lassen. Zu unbequem ist es ihm, dass diese Medien ihm nicht nach dem Maul reden.

Kurzerklärt - Der Jurapodcast
SR228 Aktuelle Rechtsprechung zu § 113 StGB | Widerstand durch Festkleben

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Play Episode Listen Later Dec 24, 2025 18:38


Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Festkleben auf der Straße mit Sekundenkleber einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB darstellt. Der verwendete Sekundenkleber sei ein materielles Zwangsmittel, das Adhäsionskräfte erzeuge. Die mittelbare Kraftentfaltung wirke im Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung, da der Polizeibeamte seine Diensthandlung nur unter Einsatz von Hilfsmitteln ausführen könne. Das KG wendet sich gegen die Gegenposition des OLG Dresden, wonach nur "kraftverstärkende" feste Hilfsmittel (wie Trennschleifer) Gewalt darstellen, nicht aber die Verwendung von Lösungsmitteln. Entscheidend sei die Adhäsionskraft, nicht die Art ihrer Überwindung. Die Folge behandelt den Gewaltbegriff des § 113 StGB, mehraktige Tatgeschehen, § 113 als unechtes Unternehmensdelikt und die hochaktuelle Klausurrelevanz des Festklebe-Problems.Entscheidung: KG Berlin, Urt. v. 2.6.2025 – 3 ORs 22/25, NStZ 2025, 737Support the show