POPULARITY
Steuer-Schock: Körperschaftsteuer stürzt um 79 Prozent ab +++ Körperschaftssteuer im freien Fall – Industrie massiv unter Druck +++ Schuldenstreit CDU/SPD: CDU bremst – SPD will Schulden lockern +++ INSA: Union und AfD gleichauf bei 25 %, Schwarz-Blau rechnerisch möglich +++ Paragraf 188 StGB erneut im Fokus: „Pinocchio“-Kommentar bezogen auf Merz bringt Rentner Anzeige ein +++ Messerangriff: Zwei Messerattacken in 24 Stunden in Hannover +++ Bergbau-Gedenken: 40 Jahre nach Camphausen - eines der letzten großen Bergwerksunglücke Deutschlands +++ Ende Olympische Winterspiele - Olaf Opitz: Deutschlands Goldmedaillen schmelzen wie ein Schneemann in Italiens Sonne +++ TE Energiewendewetter +++ Dieser Wecker wird unterstützt von der INNOMOTION AG. Hier erfahren Sie mehr: www.doppeltsteuernsparen.de Innomotion AG – mit wissenschaftlicher Expertise in der Beratung rund um Kauf, Bewertung und Verwertung von Ideen, Innovationen und Schutzrechten. Das Innomotion-Konzept basiert auf höchstrichterlicher Steuerrechtsprechung und eröffnet eine steuerlich gesicherte, einzigartig attraktive wirtschaftliche Struktur – für massiven Mehrwert und doppelten Effekt. Hier erfahren Sie mehr: www.doppeltsteuernsparen.de Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns
Moin und willkommen zum Fleckenhörer am 23. Februar 2026! Neulich hat der Islamhasser Irfan Peci ein Video über Neumünster gedreht, das zur Sache geht. Im Bild/Posting stehen u. a. groß und plakativ: „DIESE ISLAMISTEN SOLLEN KINDER BETREUEN!“ Visuell klar zugeordnet wird dieser Satz zum VIKZ Verband der Islamischen Kulturzentren e. V., die unter anderem die Merkezefendi-Moschee in der Christianstraße 22 betreiben. Die Überschrift zu dem Youtube-Video lautet: „Deal mit der Regierung! Türkische Islamisten übernehmen erste Kindergärten“ Gepostet von Amir Imeri, mit Bezug zur AfD Neumünster. Der Vorwurf lautet also: Der Verband der Islamischen Kulturzentren sei islamistisch und übernehme Kinderbetreuung bzw. einen Kindergarten in Neumünster. Das Wort „Islamist“ ist kein wertfreies Schlagwort, sondern bedeutet im deutschen Rechtsverständnis: Nähe zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Auch wenn ich den VIKZ in einigen Punkten hart kritisiere: Der VIKZ wird nicht vom Verfassungsschutz als islamistisch eingestuft und es gibt keine offizielle Beobachtung als extremistische Organisation. Die Kombination aus „Islamisten + Kinderbetreuung“ erzeugt bewusst Angst und Gefährdungsassoziationen.️ Der im Screenshot gemachte Vorwurf ist meiner Meinung nach strafrechtlich hoch problematisch und sehr wahrscheinlich als üble Nachrede (§ 186 StGB) einzuordnen. Aber was weiß ich denn schon, was unsere Gerichte derzeit so beschäftigt und ob das den VIKZ überhaupt interessiert. Das sind unsere Themen im Fleckenhörer heute: +++ Mehr Rüstungsexporte in die Golfstaaten? Dramatische Zeitenwende in der Rüstungsexportpolitik und damit das völlig falsche Signal! +++ 15.300 mal die eigenen vier Wände: Neumünster hat eine Wohneigentumsquote von 37 Prozent +++ Selbst OpenAI-Chef Sam Altman spricht nun offen darüber: Manche Unternehmen nennen „KI“ bloß als Vorwand, um Kündigungen zu rechtfertigen Musik: Slaughterhouse (USA) Swan Wash (USA) Peppi P. (Berlin) Soutouda (Afghanistan)
BGH 12.6.25 - 6 StR 557/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Sky; TV; SkyTV; Streaming; streamen; Stream; Sky TV; pay; Pay-TV; DAZN; Fußball; Cardsharing; Sharing; Card; pay tv; Netflix; Betrug; Computerbetrug; legal; illegal;
Heute vor 50 Jahren beschliesst der Bundestag die Neuregelung des "Abtreibungsparagraphen" 218 – die sogenannte Indikationslösung.
Reportage: Morde an polnischen Kriegsgefangenen und Entwürdigung von Frauen und Mädchen in der Bodensee – Region(Hördauer insgesamt ca. 104 min)30. Mai 1941: in Oberteuringen eilt die Nachricht von Haus zu Haus: „Am Nachmittag wird ein Pole gehängt. Man kann die Erhängung ansehen.“Theodor Heilborn, Gendarmerie-Beamter in Oberteuringen, hat von der Aktion erfahren, weil seine Tochter im Rathaus arbeitet. Er berichtet später: „Ich habe von meiner Wohnung aus viele Leute zur Hinrichtungsstätte hinströmen sehen und auch einen LKW oder PKW, in dem der Pole zur Erhängungsstätte transportiert wurde.“3 Sogar Schulkinder sind unter den Neugierigen. Der Vater eines Schülers ist Ortsgruppenleiter Vöhringer. Der Junge hat den anderen Kindern erzählt, was geschehen soll. Darauf schwänzen die Jungs den Nachmittagsunterricht und folgen den Erwachsenen zu Kaplans Wäldle.Eine Sonderkommission des Landeskriminalamts Ludwigsburg untersuchte 1959, 18 Jahre später, die Hinrichtung von Alexander Borowiec. Es handelte sich um ein „Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Mordes und Beihilfe zum Mord“, §§ 221 und 49 StGB.5 Bei den Ermittlungen vom 13. bis 19. Oktober 1959 stellten die Beamten fest, dass während der Jahre 1941/1942 mehrere polnische Kriegsgefangene in der Region Bodensee ohne Gerichtsurteil hingerichtet wurden: in Oberteuringen, in Madenreute bei Meckenbeuren, auf dem Hofgut Mückle bei Langenargen.„Am Nachmittag wird ein Pole gehängt. Man kann die Erhängung ansehen.“Alexander Borowiec, Mieczyslaw Grabowski, Eugen Pagacz, Ludwigk Walaczynski, Josef Musial, Wladislaw Lenda, Jan Kobus, Gregor Lisowskie, Wladislaw Sobolak(Hördauer 10 Minuten)Erkenntnisse der ErmittlungskommissionDie „Polenerlasse“ vom 8. März 1940Die 10 Gebote für die Arbeitgeber der Polen, verboten waren(Hördauer 29 Minuten)Das Schicksal der in der Bodensee-Region denunzierten Frauen(Hördauer 35 Minuten)Fortsetzung der Diskriminierung der Frauen in der NachkriegszeitSalem/Mimmenhausen, Oberteuringen/ Bibruck, Unterteuringen, Brochenzell bei Meckenbeuren, Madenreute bei Meckenbeuren, Langenargen/ Oberdorf /Hofgut Mückle(Hördauer 05 Minuten)Die fehlenden Fälle der Ermittlungen der Sonderkommission, betreffend die Exekutionen und Entwürdigung von Frauen, die mit den Opfern in Zusammenhang gebracht wurden(Hördauer 09 Minuten)Schicksal der Frauen Berta aus Kreenheinstetten(Hördauer 03 Minuten)Folgen für die Täter und ihre Helfer(Hördauer 11 Minuten)Gedenkorte für die Ermordeten(Hördauer 06 Minuten)Sprecher, Regie und Realisation Uwe Kullnick
Letzter Tag heute zum Abstimmen: Jurios Podcast Voting (mit 2 Klicks erledigt). Danke!
Was verbindet Inflation, steigende Preise für Speiseeis und das Amtsgericht Sankt Blasien? Richtig, alle drei Aspekte haben ihren Auftritt in dieser RefPod-Folge zur – Trommelwirbel – sachlichen Zuständigkeit in zivilrechtlichen Urteilsklausuren, „Speerspitze“ jeder Zulässigkeitsprüfung und damit ein Umstand, der in wirklich jeder (!) Urteilsklausur Erwähnung finden muss. Anna Henrichs und Christian Walz, beide Richter und AG-Leitende, dröseln Euch die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit hingebungsvoll auf – angefangen von elementaren Fragen („Was und wieviel sollte ich prüfen und warum sollte ich nicht ‚§§ 23, 71 GVG‘ schreiben?“) bis zum Hochreck („Was ist unter der ‚Nachbarsache‘ im Sinne von § 23 Nr. 2 a) GVG eigentlich zu verstehen?“). Der oder die Kundige wird es an dieser zweiten Frage bereits gemerkt haben: Natürlich steht auch die Reform der Zuständigkeitsstreitwerte zum 01.01.2026 im Zentrum dieser Folge – und mit ihr das einschlägige Übergangsrecht! Absolute Examensrelevanz garantiert – viel Spaß beim Hören! # 7.5.: „Kurze (?!) Zwischenfrage: Ist § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? Bei Apple, Spotify und YouTube Wir sind nominiert zur Wahl als Deutschlands bester Jura-Podcast 2025 (JURios, Kategorie "Studium und Ref"). Hier kannst du für uns abstimmen! Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 03:34 Begriff der sachlichen Zuständigkeit (§ 1 ZPO - und § 1 StPO, § 1 BGB, § 1 StGB…) 08:05 Instanzenzug 11:32 § 23 GVG und § 71 GVG 13:55 Schema 15:40 § 23 Nr. 2 a) GVG (Wohnraummietverhältnisse) und Besonderheiten bei ausschließlicher Zuständigkeit 28:55 § 23 Nr. 2 e) GVG (Nachbarrecht) 35:28 § 71 Abs. 2 GVG 36:44 § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG (Pressesachen) 38:34 § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG (Heilbehandlung) 39:25 Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs 40:49 §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG und der neue Zuständigkeitsstreitwert 49:24 Übergangsrecht, § 44 EGGVG 58:26 Bestimmung des Zuständigkeitsstreitwerts 01:13:00 Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte 01:17:50 Neuer § 102 ZPO 01:22:02 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Besprochene Entscheidungen:1. Landgericht München II – Zugunglück Garmisch-PartenkirchenStrafrecht: Fahrlässige TötungFreispruch für Fahrdienstleiter und Bezirksleiter nach Zugunglück mit fünf TotenKein nachweisbarer Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und UnfallStaatsanwaltschaft München II prüft Revision2. Bundesgerichtshof – CardsharingBeschluss vom 12.06.2025 – 6 StR 557/24Strafrecht: Computerbetrug, UrheberrechtCardsharing ist kein Computerbetrug – fehlendes unmittelbares VermögensschadenStrafbarkeit nach § 108b UrhG, § 265a StGB, § 202a StGB bleibt bestehen3. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – AfD-PraktikumBeschluss vom 16.01.2026 – OVG 3 S 5/26Verwaltungsrecht: SchulrechtSchule darf Praktikum bei Vorstandsmitglied eines als rechtsextrem eingestuften Landesverbands ablehnenPädagogischer Gestaltungsspielraum nicht überschrittenUnanfechtbar4. Oberverwaltungsgericht Saarlouis – Disziplinarverfahren BundeswehrUrteil vom 16.12.2025 – 7 A 117/24Beamtenrecht: DisziplinarrechtRückstufung von A13 auf A12 wegen körperlichen Übergriffs und Trennungsgeld-BetrugVerstoß gegen § 61 BBG (Wahrheitspflicht, Wohlverhaltenspflicht)5. Bundesgerichtshof – ParkzeitüberschreitungUrteil vom 19.12.2025 – V ZR 44/25Zivilrecht: Sachenrecht, BesitzschutzÜberschreitung bezahlter Parkzeit ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)Abschleppen ohne Vorwarnung zulässigVertragliche Ansprüche überlagern Besitzschutz nichtSupport the show
Besprochene Urteile1. Strafrecht: Gefälschtes Innenministerin-Foto – erst Verurteilung, dann FreispruchAG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24 (2) LG Bamberg, Urteil vom 14.01.2026 – 11 NBs 1108 Js 11315/24Manipuliertes Foto von Nancy Faeser mit Text "Ich hasse die Meinungsfreiheit" – AG verurteilte zu sieben Monaten Bewährung wegen Verleumdung (§ 188 StGB), LG sprach frei. 2. Waffenrecht: Einkürzen einer Handfackel ist unerlaubter Umgang mit ExplosivstoffenOLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2026 – (Az. nicht veröffentlicht)Wer Griffstück einer Handfackel von 120 mm auf 4 mm kürzt, geht unerlaubt mit explosionsgefährlichen Stoffen um. 3. Gaststättenrecht: Shishabar darf keine Shishas mehr servierenVG Mainz, Beschluss vom 29.12.2025 – 1 L 693/25.MZUntersagung der Shisha-Zubereitung trotz bestehender Gaststättenerlaubnis zulässig bei jahrelangen Sicherheitsverstößen. 4. Polizeirecht: Schmerzgriff-Urteil rechtskräftig – aus formalen GründenOVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2026 – OVG 6 N 63/25Berufungszulassung der Berliner Polizei abgelehnt – VG-Urteil zu unverhältnismäßigem Schmerzgriff gegen "Klimakleber" rechtskräftig. 5. Zivilprozessrecht: Truhe im Hausflur als wirksame ZustelladresseLG Lübeck, Urteil vom 18.12.2025 – 15 O 191/24Jahrzehntelange Praxis der Postablage auf Truhe im Hausflur ist wirksame Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO – auch bei Mitnutzung durch Dritte. Postbote legte seit Jahrzehnten im Einvernehmen Post auf Truhe im nicht verschließbaren Vorraum. Support the show
LG Köln 25.09.2025 – 6 S 117/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Hund; Haustier; Hundehalter; Eigentümer; Hundeeigentümer; Hundepass; Tier;
In dieser Folge der „Lage der Nation“ analysiert Roland Tichy die politische und mediale Debatte um den jüngsten Stromausfall in Berlin – und die Frage, warum gezielte Angriffe auf kritische Infrastruktur nicht klar als Terror benannt werden. Im Mittelpunkt steht die Kritik an der verharmlosenden Wortwahl führender Politiker sowie an der ausbleibenden Konsequenz gegenüber linksextremen Gewalttaten. Nach §129a des StGB ist Terror der Versuch politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Und: Die Vulkangruppe und das Kommando Angry Birds begehen seit mehreren Jahren deutschlandweit terroristische Angriffe gegen die Infrastruktur. Damit gibt es mindestens zwei Terrorgruppen in Deutschland, die nicht als solche verfolgt werden. Denn: Gegen Terrorgruppen hat die Staatsanwaltschaft massive Durchgriffsrechte. Hausdurchsuchungen, Haft für Unterstützer oder Werber, voll Überwachung Verdächtiger ist alles möglich. Möglichkeiten, die nicht genutzt werden. Im Gegenteil: Der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins will stattdessen kritische Medien und Journalisten, wie Nius, Alexander Wallasch oder Tichys Einblick verbieten lassen. Zu unbequem ist es ihm, dass diese Medien ihm nicht nach dem Maul reden.
BGH 26.06.2025 – V ZR 48/28: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Notar; Grundpfandrecht; Hypothek; Kind; ungezeugt; ungeboren; Grundbuchordnung; GBO; Grundschuld; Nachlass; Erbe; erben; Erblasser; Testament; Immobiliarsachenrecht; Grundstück; Haus; Sachenrecht; Immobilie
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Festkleben auf der Straße mit Sekundenkleber einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB darstellt. Der verwendete Sekundenkleber sei ein materielles Zwangsmittel, das Adhäsionskräfte erzeuge. Die mittelbare Kraftentfaltung wirke im Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung, da der Polizeibeamte seine Diensthandlung nur unter Einsatz von Hilfsmitteln ausführen könne. Das KG wendet sich gegen die Gegenposition des OLG Dresden, wonach nur "kraftverstärkende" feste Hilfsmittel (wie Trennschleifer) Gewalt darstellen, nicht aber die Verwendung von Lösungsmitteln. Entscheidend sei die Adhäsionskraft, nicht die Art ihrer Überwindung. Die Folge behandelt den Gewaltbegriff des § 113 StGB, mehraktige Tatgeschehen, § 113 als unechtes Unternehmensdelikt und die hochaktuelle Klausurrelevanz des Festklebe-Problems.Entscheidung: KG Berlin, Urt. v. 2.6.2025 – 3 ORs 22/25, NStZ 2025, 737Support the show
In dieser Irgendwas mit Examen-Episode spricht Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy über sogenannte vergessene Delikte im Strafrecht, also Vorschriften, die in Vorlesungen, Reps und Klausuren leicht unter den Tisch fallen, obwohl sie häufig an examensrelevante Konstellationen andocken. Ausführlich geht es zunächst um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und den tätlichen Angriff nach § 114 StGB, einschließlich ihrer Funktion als lex specialis zur Nötigung, der Bedeutung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung als objektive Strafbarkeitsvoraussetzung und der Frage, wie weit man in einer Strafrechtsklausur wirklich öffentlich-rechtlich prüfen muss. Anhand eines Fußballfalles rund um einen Platzverweis im Stadion und den Einsatz der Polizei werden typische Klausurkonstellationen, die Rolle von Reformen, Qualifikationen und Irrtümern sowie das Verhältnis zu Delikten wie Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Straßenverkehrsdelikten aufgezeigt. Im zweiten Teil wendet sich Charlotte drei weiteren gerne vergessenen Normen zu: dem Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB, der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB und der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Sie erläutert, wann eine Anzeige gegen Unbekannt nicht ausreicht, was unter Vortäuschen und Verdächtigen zu verstehen ist, warum § 164 eine objektiv falsche Beschuldigung einer konkret individualisierbaren Person voraussetzt und in welchem Verhältnis § 145d StGB zu § 164 StGB steht. Zudem werden typische Fallgestaltungen mit Brüdern oder Freunden, die den wahren Täter schützen wollen, der Nemo-tenetur-Grundsatz, die Bedeutung von Anfangsverdacht und Zeugenaussagen sowie die Privilegierung der Angehörigenhilfe in § 258 Abs. 6 besprochen. Wie und warum werden Konstellationen zu §§ 113, 114, 145d, 164 und 258 StGB aus Prüfersicht oft mit Klassikern wie Körperverletzung, Diebstahl oder Aussagedelikten kombiniert? Wie findet man in der Klausur diese vergessenen Delikte, wenn sie im Rep kaum vorkamen? Wie weit muss eine verwaltungsrechtliche Prüfung zu polizeilichen Maßnahmen wirklich gehen, um im Examen zu überzeugen, ohne sich zu verzetteln? Welche Rolle spielt das Systemverständnis des Straf- und Strafprozessrechts, etwa beim Zusammenspiel von Selbstschutz, Aussagepflichten, Justizschutz und Ressourcenschonung? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In der letzten Episode vor der Winterpause 2025 besprechen wir vier aktuelle Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten.Hinweis: Die nächste Episode erscheint nach der Winterpause am 16. Januar 2026.1. Strafrecht: "From the river to the sea" ist strafbares Hamas-KennzeichenLG Berlin I, Urteil vom 18.12.2025 – 502 KLs 13/25Die Parole "From the river to the sea" ist Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas, ihre Verwendung strafbar nach § 86a Abs. 2 StGB. Ein 25-Jähriger wurde zu 180 Tagessätzen verurteilt. 2. Glücksspielrecht: Sportwettenanbieter muss verlorene Einsätze erstattenOLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.2025 – 3 U 88/25Wer als Sportwettenanbieter nicht kontrolliert, ob ein Spieler im Sperrsystem OASIS gesperrt ist, muss verlorene Wetteinsätze erstatten. Spielsüchtiger Kläger hatte sich unbefristet sperren lassen, verlor dennoch rund 5.500 € an Wettautomaten ohne Kontrolle. 3. Kommunalrecht: Gemeinderat ohne ordnungsgemäße Ladung beschlussunfähigBayObLG, Endurteil vom 10.12.2025 – 102 ZRR 9/25 eZu vager Tagesordnungspunkt führt zu Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats. Bürgermeister handelt beim Kaufvertragsabschluss ohne Vertretungsmacht – auch gegenüber gutgläubigem Verkäufer. Tagesordnungspunkt "Informationen zur Flüchtlingskrise" ließ Grundstückskauf nicht erkennen. 4. Deliktsrecht: Pferd erschreckt sich bei Wallfahrt – Erzbistum haftet nichtLG Paderborn, Urteil vom 12.12.2025 – 2 O 197/25Wie Beck aktuell berichtet: Keine Verkehrssicherheitspflichtverletzung des Wallfahrtsveranstalters, wenn Pferd sich bei Wallfahrt erschreckt. Wallfahrt auf öffentlicher Straße mit Fahnen und Musik üblich. Support the show
BGH 14.10.2025 – VI ZR 14/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Pferd; Hengst; Stute; Wallach; Ponny; Samen; Tierarzt; Tierhalter; Reiten; ausreiten; Schadensersatz; Dressur; decken; Springreiten; Gestüt; Pferdeliebe;
In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy. Es geht um Gefährdungsdelikte als besondere Form der Erfolgsdelikte und die Abgrenzung zu klassischen Verletzungsdelikten. Ausgehend von der Dogmatik der Erfolgsdelikte erläutert Prof. Schmitt-Leonardy, was eine konkrete Gefahr dogmatisch ausmacht, warum Gefährdungsdelikte trotz fehlender Rechtsgutsverletzung Erfolgsdelikte sind und welche Rolle der examensrelevante Beinahe-Unfall spielt. Anhand von Beispielen aus den Straßenverkehrsdelikten, etwa den §§ 315b, 315c StGB, sowie den Brandstiftungsdelikten, insbesondere § 306a StGB, wird herausgearbeitet, wie konkrete, abstrakte und abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte voneinander abzugrenzen sind und weshalb gerade konkrete Gefährdungsdelikte in Examensklausuren so beliebt sind. Ihr erfahrt, nach welchen Kriterien sich eine konkrete Gefahr in der Klausur feststellen lässt, welche Bedeutung die ex-ante Betrachtung und der Blick eines sachverständigen Beobachters haben und wie sich dies auf Vorsatz, Rücktritt und die Argumentation zur objektiven Zurechnung auswirkt. Außerdem wird mit § 231 StGB ein häufig übersehenes, aber examensrelevantes abstraktes Gefährdungsdelikt vorgestellt, bei dem bereits die Beteiligung an einer Schlägerei strafbar sein kann und genau das wichtige Besonderheiten bei Beteiligung, der objektiven Bedingung der Strafbarkeit und dem Prüfungsaufbau mit sich bringt. Wie streng muss man den Gefahrenbereich und die Nähe zum Schadenseintritt in der Klausur fassen, damit die konkrete Gefahr wirklich vorliegt? In welchen Konstellationen kippt eine bloß abstrakte Gefährlichkeit in eine konkrete Gefährdung um und wie können Sachverhaltsdetails euch dabei helfen? Warum ist § 231 StGB so weit gefasst und welche kriminalpolitischen Überlegungen stecken hinter dieser Norm, die teils kritisch gesehen wird? Und wie wirken sich Gefährdungsdelikte darauf aus, ob und wann ein strafbefreiender Rücktritt noch möglich ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß beim Hören - und viel Erfolg für Euer Examen!
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:In dieser Episode besprechen wir den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2025, Aktenzeichen 4 StR 168/25, veröffentlicht in NStZ 2025, 735, zur Frage der konkreten Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall zeigt exemplarisch, welche Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr zu stellen sind und wo in der Klausur die typischen Fehler lauern.Der Angeklagte fuhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants zweimal mit seinem Auto auf einen Zeugen zu, um sich für einen körperlichen Übergriff zu rächen. Der Zeuge konnte jeweils ausweichen – beim ersten Mal durch einen Sprung zur Seite, beim zweiten Mal durch einen Baum als Deckung. Wir wiederholen zunächst den dreistufigen Aufbau des § 315b StGB und erklären das Konzept des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs, bei dem das Fahrzeug als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht wird. Der Kernpunkt ist dann die Definition der konkreten Gefahr: Sie erfordert einen Beinahe-Unfall, bei dem es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird. Entscheidend ist die Nichtbeherrschbarkeit der Situation. Räumliche Nähe allein reicht nicht aus. Der BGH nennt wichtige Indizien wie Vollbremsungen, unkontrollierbare Ausweichmanöver oder massive Kontrollverluste.Support the show
CJ Hopkins is an award-winning playwright and novelist who has lived in Berlin for more than 20 years. He is also a political satirist and is married to a Jewish woman. His 2022 bestseller The New Normal Reich describes a new form of global totalitarianism emerging in the 21^(st) century. Early on, Hopkins described authoritarian Covid politics as part of the so-called ‘New Normal Reich'. However, his book, featuring a face mask bearing a transparent swastika on the cover, has effectively been banned in Germany. The Berlin state prosecutor accused Hopkins of disseminating symbols of unconstitutional/National Socialist organisations due to Twitter posts featuring the book cover. Following an acquittal, the state prosecutor's office appealed and won the case in September 2024. Hopkins then lodged an appeal, and the case is still pending. Judge Clivia von Drewitz, who wrote a doctoral thesis on the Nazi ban on symbols, commented on the legal matter as follows: «According to the ban on symbols (Section 86(1) No. 4, 86a(1) No. 1 StGB), only individuals who disseminate or publicly use Nazi symbols ‘which, according to their content, are intended to continue the efforts of a former National Socialist organisation' can be prosecuted.» Recently, three armed police officers arrived at Hopkins' door with a search warrant. They searched his home, interrogated him and his wife, and confiscated his computer. The reason for this intrusion is, as absurd as it may sound, the selling and distribution of his best-selling book. According to Hopkins, «The German authorities are instrumentalising and perverting the law.» Lena Böllinger, a journalist covering the Hopkins case and others like it, states: «Recently, however, these anti-Nazi laws seem to have become a tool for repressing unwelcome voices.' They affect people who are clearly not Nazis but who merely offer critical, polemical or satirical commentary on current events.» I talked to Hopkins about what happened on 26 November 2025, and, most importantly, we discussed his definition of the ‘New Normal Reich' and the global capitalist system. Rather than judging the book by its cover, as the state prosecutors seem to do, I wanted to know how Hopkins describes the rise of a new form of totalitarianism that is all-encompassing and therefore hard to grasp. Globocap (the global capitalist system), as Hopkins sometimes calls it, does not need an ideology because it can present itself as an unshakable reality. Critics of the system are not just people with a different point of view; they are accused of denying reality, being conspiracy theorists or antisemites. In his analysis, Hopkins does not focus on figures and concrete institutions, even though he knows they are significant. As a playwright, he considers the roles that people play within the system. He also acknowledges that individuals in powerful positions will easily be replaced by new figures who are ready to fulfil the roles required by ‘Globocap'. His analyses do not offer solutions or recommendations; they attempt to describe the dynamics of society as he perceives them. By offering his perspective, he enables his audience to decide how they wish to deal with the rise of a new form of totalitarianism. Article and Video: https://www.barucker.press/p/the-new-normal-reich-cj-hopkins Find CJ on Substack: https://cjhopkins.substack.com CJ`s Blog: https://consentfactory.org Production cost: 1700 € Support my work: https://www.barucker.press/p/meine-arbeit-ermoglichen ScreenTalk-Production: https://www.screen-talk.de
ACHTUNG - Diese Folge gab es zuerst für Darkroom-Mitglieder. Jetzt ab 2,99€ monatlich Zugang zu diesem und vielen weiteren Videos erhalten: https://youtube.com/live/u6kEvg8Jw70?feature=share Der Darkroom als Podcast: https://boygroup.supercast.com/ Serdar und Bent haben heute einen bunten Blumenstrauß an Themen: es gibt Klatsch und Tratsch, einige Blicke auf die Nachrichtenlage, aber auch Diskussionen rund um Macht, Demut und öffentliche Debatten am Beispiel vom Paragraphen 188 StGB, der Figuren des politischen Lebens einen besonderen Schutz gegen Beleidigungen einräumt. Was auf dem Papier im ersten Moment gut klingt, hat teils skurrile Auswüchse, wie beispielsweise bei der Debatte um den Begriff "Schwachkopf". Denn Beleidigung ist ohnehin bereits eine Straftat mit festgesetztem Strafmaß, warum sollte sich dieses also ausgerechnet in dem Moment massiv erhöhen, in dem der Betroffene ein Politiker ist? Zum Schluss philosophieren die beiden über das Thema Sterbehilfe und loten dabei die verschiedenen Sichtweisen aus. Einerseits das Recht auf ein würdevolles Lebensende, andererseits Missbrauchspotenzial, religiöse Einwände und die moralische Last für Ärzte. Exklusive Podcastfolgen gibt es im Darkroom! YouTube-Mitgliedschaft: https://www.youtube.com/channel/UC0CQVmtT10QMU-_p0td3TSQ/join Den "Darkroom" abonnieren: https://boygroup.supercast.com/ BOYGROUP Live-Tournee 2026 – Jetzt Karten sichern: https://www.eventim.de/artist/serdar-somuncu/serdar-somuncu-bent-erik-scholz-boygroup-make-podcast-sexy-again-3673365/ Der HASSIAS ist wieder da! Serdar Somuncu on Tour: https://somuncu.plus/de/termine "Drei Doofe, ein Gedanke" – die neue Lesebühne mit Bent-Erik Scholz jeden ersten Mittwoch: https://eventfrog.de/dreidoofe Podcast als Video: https://www.youtube.com/playlist?list=PLdI4HcSO6kBScmb3Fa0YnyMoy4xerN7-7 Serdar Somuncu: https://www.instagram.com/mundzu/ Bent-Erik Scholz: https://www.instagram.com/benterikscholz/ Spenden: https://www.paypal.me/serdarsomuncu Tickets, Texte und Termine: https://somuncu.plus/de
Ethical Hacking vor Gericht – wenn Sicherheit zur Strafbarkeit wird Was passiert, wenn ein Programmierer eine massive Sicherheitslücke entdeckt und am Ende selbst als Beschuldigter dasteht? Der Fall Modern Solution zeigt, wie schmal der Grat zwischen verantwortungsbewusster Sicherheitsforschung und strafrechtlicher Verfolgung in Deutschland geworden ist. Und warum die Auslegung des § 202a StGB derzeit für erhebliches Unbehagen in der IT-Security-Szene sorgt. In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Mathias Grzesiek über das aktuelle Rechtsprechungsupdate zum Thema Ethical Hacking – ein Fall, der den Umgang mit Sicherheitsforschung in Deutschland nachhaltig verändern könnte. Worum geht es? Ein freiberuflicher Programmierer stieß 2021 auf eine eklatante Schwachstelle bei Modern Solution: ein hardcodiertes Plaintext-Passwort in einer zentralen Programmdatei. Darüber ließ sich der Zugriff auf eine Datenbank mit rund 700.000 sensiblen Kundendaten herstellen. Das Unternehmen reagierte jedoch trotz Hinweis nicht und erstattete später selbst Strafanzeige wegen Ausspähens von Daten. Nachdem sich mehrere Gerichte mit dem Fall beschäftigt hatten, wurde der Programmierer letztlich wegen Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) verurteilt, obwohl das Unternehmen gravierende Sicherheitsmängel aufwies und das Passwort einfach im Code stand. Denn eine bloße Passwortabfrage stelle bereits eine „besondere Sicherung“ dar, selbst wenn sie technisch unzureichend sei. Diese Folge liefert den Überblick und die rechtliche Einordnung eines Falles, der weit über das Unternehmen Modern Solution hinausweist. Hier geht´s zum Urteil des AG Jülich: https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_juelich/j2024/17_Cs_230_Js_99_21_55_23_Urteil_20240117.html Hier geht´s zum Urteil des LG Aachen: https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/lg_aachen/j2023/60_Qs_16_23_Urteil_20230727.html Hier geht's zur Folge „EncroChat – Dürfen im Ausland gehackte Chats als Beweismittel dienen?“ https://criminal-compliance.podigee.io/73-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
LG Frankfurt a. M. 18.09.2025 – 3 O 247/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Block; Sorgerecht; Kinder; Strafverteidiger; Meinung; Tatsache; Pressemitteilung; Presse; öffentlich; Äußerung; Christina;
Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen sind gestorben. Den Zeitpunkt ihres Todes haben sie selbst bestimmt: Den 17. November 2025. Eine von ihnen war Medienberichten zufolge krank, eine nicht. Dennoch entschieden sie sich dafür, den letzten Weg gemeinsam zu gehen. Ein trauriger Anlass, um sich mal wieder an ein wichtiges Thema zu erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 unmissverständlich festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, dessen Wahrnehmung als autonomer Akt von Staat und Gesellschaft zu respektieren ist. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der Gesetzgeber könnte seither regulieren und Kriterien festlegen, um Missbrauch zu verhindern, tat es aber bislang nicht. In jüngster Zeit sind in den Medien wieder Stimmen zu vernehmen, die eine Strafbarkeit fordern – obwohl Karlsruhe gesprochen hat! Es ist also Zeit, sich das Thema mal genauer anzuschauen. Natürlich kommt dafür nur Prof. Dr. Christoph Knauer, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses StPO in Betracht. Er war derjenige, der das Thema mit seinem Kollegen Prof. Dr. Hans Kudlich vor das BVerfG gebracht und letztlich dafür gesorgt hat, dass §217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird. Christoph erklärt die aktuelle Rechtslage, schildert Restrisiken für Ärztinnen und Ärzte, offen gebliebene Rechtsfragen und erklärt, welche Regelungen dringend gebraucht werden, um Sterbehilfevereinen Rahmenbedingungen für eine Freitodbegleitung vorzugeben. Die fehlen nämlich bislang und werden von den Vereinen selbst aufgestellt. Für uns bleibt am Ende eigentlich nur die Frage offen: Warum respektiert die Politik nicht endlich die Entscheidung aus Karlsruhe und handelt?
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Beim Filesharing erwischt? Wir helfen: https://www.wbs.legal/urheberrecht/abmahnung-filesharing/ Hier bekommt ihr Tickets für meine Comedy-Show: https://www.eventim.de/event/christian-solmecke-live-die-lustigsten-rechtsfaelle-der-welt-kulturkirche-koeln-20027427/ Streaming-Anbieter wie Netflix, Prime Video und Co. versprachen Anfang der 2010er ein neues Zeitalter des online Contentgenusses. Vorbei war die Zeit, in der man sich durch dubiose Seiten klickte auf der Suche nach der Lieblingsserie oder dem Lieblingsfilm, immer mit dem unguten Bauchgefühl, ob man sich gerade strafbar macht. Doch die Piraterie ist zurück und immer mehr Menschen begeben sich wieder in unsicheres Fahrwasser. Video vom dunklen Parabelritter: https://youtu.be/UsaI_AygUoA?si=g3TzYne5tTATobLb BGH I ZR 48/15: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=76297&pos=0&anz=1 Artikel Filesharing: https://www.wbs.legal/urheberrecht/abmahnung-filesharing/ § 242 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html § 44a UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html § 53 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.l
Von Michael Nikbakhsh. Die 235.Ausgabe ist eine "Nachträgliche Mitteilung", sie erfolgt nach §10 des Mediengesetzes auf Verlangen Peter Westenthaler. Die Mitteilung bezieht sich auf Dunkelkammer-Ausgabe #73 vom 3. Mai 2024, in welcher Julian Hessenthaler die Einbringung einer Privatanklage gegen Peter Westenthaler wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede (§111 StGB), der Kreditschädigung (§152 StGB) und wegen des Vorwurfs einer abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§113 StGB) ankündigte. In dem von Julian Hessenthaler angestrengten Privatanklageverfahren wurde Peter Westenthaler nun von allen wider ihn erhobenen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen. // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Diese Episode des Examensspezials im Strafrecht mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld widmet sich dem Thema „gefährliches Werkzeug“ im Strafrecht und nimmt damit den Auftakt einer kleinen Miniserie zu sogenannten „falschen Freunden“ im Recht. Woher kommt der Begriff, warum kann gerade das gefährliche Werkzeug im Examen zur Stolperfalle werden? Wie bewertet der BGH K.O.-Tropfen oder eine Pipette zur Beibringung selbiger im Lichte aktueller Entscheidungen? Weshalb kann selbst ein alltäglicher Gegenstand je nach Kontext zum Streitfall werden? Welche Unterschiede gibt es zwischen Definitionen in §§ 224, 244, 250 StGB und wo sollte man systematisch abgrenzen? Welchen Gesetzesantrag rund um § 177 StGB sollte man für die mündliche Prüfung kennen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von Irgendwas mit Examen – Strafrechtsedition. Viel Spaß!
Sichere dir jetzt 50 Euro als Instagram- und/oder Facebook-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/meta (Werbung) Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Sichere dir jetzt das neue Buch von Christian Solmecke: https://wbs.law/dasneueratgeberbuch Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Wir suchen einen Werkstudenten in Köln als Verstärkung für LegalTech/IT-Support: wbs.law/werkstudent-legaltech Spiegel-Beitrag: https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/playboy-umfrage-35-prozent-der-erwachsenen-deutschen-sind-taetowiert-a-37ca712a-4213-46ad-a012-86b1510a9309 BGH-Beschluss: https://openjur.de/u/2531127.html § 223 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html § 226 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html Wann habt ihr euch das letzte Mal so richtig an jemandem gerächt? Und wie krass war diese Rache? Ich hoffe natürlich nicht so sehr, dass es rechtlich relevant werden könnte. Und ich hoffe eure Rache war nicht so krass wie die eines Mannes, der nun durch seine Aktion sogar den Bundesgerichtshof beschäftigte. Denn da wurde über eine besondere Racheaktion entschieden: Ein FUCK-Tattoo. Und zwar mitten auf der Stirn, wo es jeder lesen kann. Der BGH musste nun entscheiden, ob dieses Tattoo eine erhebliche und dauerhafte Entstellung und damit eine schwere Körperverletzung war. Schließlich lässt sich ein Tattoo ja theoretisch weglasern. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du
Sichere dir jetzt 50 Euro als Instagram- und/oder Facebook-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/meta (Werbung) Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hier bekommt ihr mein neustes Buch (Das einzige Buch über Recht, das Du lesen musst): https://www.amazon.de/einzige-Buch-Recht-lesen-musst/dp/3969053498/ Streamer KuchenTV ist unter seinen YouTube- und Streaming-Kollegen wohl ein echter Rechtsexperte, wenn auch wahrscheinlich unfreiwillig. Denn der Meinungsvlogger hat schon sehr viele verschiedene Verfahren gehabt – zivil- und strafrechtlich. Insbesondere mit Dauerfeindin Shurjoka. Jetzt hat KuchenTV aber eine neue Stufe freigeschaltet. Denn KuchenTV war auch schon bei vielen verschiedenen Instanzen vorstellig, nun hat er es aber in der Champions League probiert: Nämlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir sehen uns genauer an, was passiert ist und wieso KuchenTV eine Schlappe einstecken musste. KuchenTVs Video: https://www.youtube.com/watch?v=9yusiHayoMk Urteil OLG Rostock: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001578799 § 130 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html Art. 5 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iT
Sichere dir jetzt 50 Euro als Instagram- und/oder Facebook-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/meta (Werbung) Wir suchen Unterstützung in unserem Social Media und Presse Team. Wenn du dich angesprochen fühlst von unserer Stellenausschreibung, bewirb dich gerne.: https://www.wbs.legal/karriere/pressereferent/ Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hier bekommt ihr mein neustes Buch (Das einzige Buch über Recht, das Du lesen musst): https://www.amazon.de/einzige-Buch-Recht-lesen-musst/dp/3969053498/ Der Streit zwischen dem Streamer Papaplatte und seinem Ex-Cutter Paul ("Lattensep") erschüttert die deutsche Creator-Szene. Es geht um mündliche Verträge, unfaire Bezahlung, Ghosting und die Frage: Wem gehören eigentlich die Videos? In diesem Video zerlegen wir den Fall juristisch und klären die wichtigsten Fragen. Was ist, wenn Verträge nur mündlich geschlossen werden? Darf ein Streamer einfach das Gehalt kürzen? Und kann ein Cutter wirklich die Löschung seiner Videos verlangen? Wir liefern die Antworten und zeigen, welche rechtlichen Fallstricke hier lauern – für Streamer und für Cutter. Unser Cutter-Video zu Monte: https://www.youtube.com/watch?v=Z3iA2F5kJYs Video von Pamabu: https://www.youtube.com/watch?v=r4j3ikFg5hk Video von Papaplatte: https://www.youtube.com/watch?v=SsnZAPkcYAs § 3 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__3.html § 8 UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__8.html § 632 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632.html § 266a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html UrhG: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos t
In der heutigen Episode mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld dreht sich alles um den Abschluss des Allgemeinen Teils im Strafrecht, diesmal mit Fokus auf die Schuldebene im dreistufigen Aufbau des Gutachtens. Was genau unterscheidet Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe voneinander? Welche Rolle spielen der entschuldigende Notstand, die Promillegrenzen und der Notwehrexzess im Examen? Wie löst man sog. Tragic-Choice-Konstellationen, wie das berühmte Gleisarbeiter-Beispiel? Und welche typischen Fehler lauern bei der Prüfung der Schuldausschließungsgründe im Gutachten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von Irgendwas mit Examen – Strafrechtsedition. Viel Spaß!
Der Schauspieler Dieter Hallervorden hat gemeinsam mit dem früheren Koordinator im Bundeskanzleramt, Albrecht Müller, dem langjährigen UN-Diplomaten Michael von der Schulenburg sowie weiteren Künstlern, Journalisten und Politikern Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen Bundeskanzler Friedrich Merz eingereicht. Der Vorwurf lautet unter Verweis auf § 80a StGB, der Kanzler hätte mit seiner Aussage, Israel würde mit seinem völkerrechtswidrigen Angriff gegen denWeiterlesen