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OLG Frankfurt a.M. 19.08.2026 – 3 U 20/26: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Schein; Scheingeschäft; Beweis; Beweislast; Ferrari; Daytona; PKW; KfZ; Auto; Fahrzeug; KfZ-Handel; Gebrauchtwagen; Sportwagen; Sammler; Vertrag; Eigentum; Eigentümer; Kauf; Kaufvertrag; Schenkung; Übereignung;
Wie verlässlich ist ein Instrument, das ein hohes Rückfallrisiko ausweist und damit einen weiteren Freiheitsentzug mitbegründen soll? Duri Bonin und Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler prüfen am Beispiel einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB, welche Nachweise eine solche Prognose braucht. Teil 3 der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» behandelt Dittmann-Liste und FOTRES, erklärt den Unterschied zwischen einer Risikoreihenfolge und einer verlässlichen Prozentangabe und zeigt, weshalb Studien zur verwendeten Version, zur Personengruppe und zur befürchteten Straftat passen müssen.
In dieser Folge unseres lockeren Talkformats diskutieren wir drei aktuelle Themen rund um Jurastudium und Rechtspolitik – mit Meinungen zum Mitdiskutieren.KI im Jurastudium: Wie nutzt ihr KI im Studium – und wo liegt die Grenze? Wir sammeln eure Erfahrungen und diskutieren, ob Studierende dadurch anders lernen und welche Aufgaben KI im juristischen Alltag bereits übernimmt. Demnächst dazu auch ein Gastbeitrag von Carl-Wendelin Neubert (Jurafuchs).Sexualstrafrecht als Pflichtfach: Ein Gesetzentwurf der hessischen Grünen will Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in die Pflichtfachprüfung aufnehmen. Der Deutsche Juristinnenbund hat sich dazu positioniert – und lehnt eine Aufnahme unter den aktuellen Vorzeichen ab. Hintergrund ist neben der Praxisrelevanz die Istanbul-Konvention (Art. 14, 15). Wir diskutieren das stärkste Gegenargument: die Gefahr der Retraumatisierung in der Prüfungssituation – und die Grundsatzfrage, ob das Studium abbilden muss, was Juristen täglich tun.„Nur Ja heißt Ja": Seit der Novelle 2016 gilt „Nein heißt Nein" (§ 177 Abs. 1 StGB). Jetzt wird eine Verschärfung diskutiert: ausdrückliche Zustimmung vor dem Geschlechtsverkehr. Kernproblem ist das sogenannte Freezing – ein neurobiologisches Erstarren in Bedrohungssituationen. Wir diskutieren Pro und Contra und die Frage, ob das eigentliche Problem nicht eher bei der Beweisführung liegt.Support the show
BAG 07.05.2026 - Az. 2 AZR 184/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Arbeit; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Kündigung; Kündigungsschutzklage; kündigen; Zustellung; zustellen; Post; Briefkasten; Sendung; Einwurf; Einschreiben; DHL; DPD; Paket; Zusteller; Arbeitsgericht; BAG; Bundesarbeitsgericht; Landesarbeitsgericht;
Ein Gutachten bezeichnet das Rückfallrisiko als «hoch». Doch wie hoch ist hoch – und genügt diese Einschätzung, um eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB fortzuführen? Ohne bezeichnete Straftat, absolute Wahrscheinlichkeit, Zeitraum und konkretes Entlassungsszenario bleibt die Aussage rechtlich unbestimmt. Zum Auftakt der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» diskutiert Duri Bonin mit Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler, was Sachverständige einschätzen können und was die zuständige Entscheidbehörde selbst beurteilen muss. Es geht um den Fünfjahreszeitraum, relative und absolute Risiken, mögliche Schwellenwerte und die Frage, welches Restrisiko eine Rechtsordnung akzeptieren darf.
Liebe Freunde, queere Menschen, die heute alt sind, haben oft wegen §175 StGB versteckt gelebt und sich (wenn überhaupt) erst spät geoutet. Mehr als 70% der jetzt älteren, queeren Menschen in Deutschland haben Angst, ihre Identität in einer Pflegeeinrichtung offen zu leben. Dieses Phänomen wird auch "Re-Closeting" genannt: das erneute Verstecken im Alter. Nur 3% der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland bieten spezifische Angebote für queere Menschen. Und das sind nur ein paar der Herausforderungen fürs Queersein im Alter in unserem Land.In dieser ersten Episode zum Thema "QUEER IM ALTER" — weitere folgen — habe ich mit Andreas gesprochen, dem Gründer von "AlleFarben Alltagshilfe" (queersensible Alltagshilfe in Berlin). Wie hat er den Alltag queerer Menschen in seiner Zeit als Pflegeberater für den Dachverband der privaten Pflegeversicherung erlebt? Was sind die großen Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft? Was gilt es grundsätzlich beim Thema "Pflege" zu beachten? Andreas setzt sich mit seinen 40 Mitarbeitenden dafür ein, dass hilfs- und pflegebedürftige queere Menschen Alltagshilfe erhalten – respektvoll, diskriminierungsfrei und zuverlässig. Gleichzeitig leistet er die so wichtige Pflegeberatung, wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird.Jetzt geht's los mit diesem wichtigen Thema. Wir wünschen viele neue Erkenntnisse, aber auch eine ordentliche Portion Freude beim Lauschen & Gucken,Andreas & Grey◾ AlleFarben Alltagshilfehttps://allefarben-alltagshilfe.de/◾ Wohnraum gegen HilfeWenn du ein Zimmer in Berlin zu vergeben hast, um im Gegenzug Hilfe im Alltag zu erhalten, melde dich bei podcast.gay.over@gmail.com mit dem Betreff "Wohnraum gegen Hilfe".Oder wenn du für ein Zimmer zuverlässig Unterstützung im Alltag leisten möchtest, dann melde dich auch gerne bei mir. ◾ ANUUX mit 14% Ermäßigung shoppen *https://anuux.de/Rabattcode: gayover14◾ FOLLOW ANDEAShttps://www.instagram.com/allefarben.hilfthttps://www.instagram.com/b_e_r_l_i_n_1/https://www.instagram.com/queer_pflege/◾ PAYPAL.ME/GAYOVERpodcastUnterstütze meinen PODCAST mit einer Spende, wenn DU magst ♡◾ FOLLOW MEhttps://www.instagram.com/gay.over.podcast/https://www.tiktok.com/@gayover_podcast◾ WEBSITE: https://www.gay-over.de#QueerImAlter #pflegemitherz #gayoverpodcast Mit * gekennzeichnete Links sind Affiliatelinks. Wenn Du über diesen Link einkaufst, erhalten ich eine kleine Provision. Damit unterstützt mich und meinen Podcast.
BGH 8.4.2026 - Az. 2 StR 415/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Bande; Mitglied; Bandenmitglied; Diebstahl; stehlen; klauen; Bandendiebstahl; 244a; Fahrzeug; PKW; KfZ; Auto; Mercedes; Benz; Audi; BMW; Polen; polnisch; keyless; Hehler; Hehlerei;
10 Jahre §§ 299a, 299b StGB – Jubiläum mit Nachbesserungsbedarf? Seit 2016 stellen die §§ 299a, 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Doch welchen Effekt haben die Normen nach einem Jahrzehnt wirklich – und wo lauern nach wie vor rechtliche Schwierigkeiten für die Heilberufe? Dr. Christian Rosinus spricht in dieser Folge mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hendrik Schneider über die kriminalpolitischen Hintergründe der Einführung der Jubiläumsnormen, ihre Entwicklung und die bis heute ungeklärten Streitfragen. Außerdem geht es um das apothekenrechtliche Abspracheverbot nach § 11 ApoG und die Frage, ob ein Verstoß dagegen wirklich eine konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB darstellen kann. Zudem beleuchten die beiden, was das Urteil des LAG Schleswig-Holstein im März 2024 für die Frage überhöhter Vergütungen und Unrechtsvereinbarungen bedeutet und wie Bonusprogramme in Apotheken strafrechtlich zu bewerten sind. Welche Anforderungen muss ein praxistaugliches Compliance-System im Gesundheitswesen erfüllen, um wirksam vor Strafbarkeit zu schützen? Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 05. März 2024 - 2 Sa 125 öD/23: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001601043 Hier geht's zu dem Beitrag von Prof. Dr. Schneider in der medstra 04/25: https://www.medstra-online.de/98453.htm#Beitrag2 Hier geht es zur Folge „Strafrechtliche Risiken und Nebenwirkungen im Medizinsektor“ https://criminal-compliance.podigee.io/66-rosinusonair
In diesem Sonntagsgastbeitrag präsentieren wir das Forschungsthema von Lea Hack (Stud. HK, Universität Würzburg), das sie auch als Seminararbeit ausgearbeitet hat. Sie widmet sich einer der schwierigsten Schnittstellen zwischen Strafrecht und kultureller Diversität: der strafrechtlichen Einordnung sogenannter Ehrenmorde und ihrer Abgrenzung zum Femizid.Nach einer Skizze des türkischen Ehrbegriffs – mit den zentralen Kategorien namus (angeborenes Ehrgefühl) und şeref (erworbener Ruf) – werden Ehrenmorde von Femizid und Blutrache abgegrenzt. Ehrenmorde zielen auf die Wiederherstellung der Familienehre nach einem wahrgenommenen Normverstoß der Frau; beim Femizid steht dagegen geschlechtsbezogener Hass oder patriarchalisches Besitzdenken im Vordergrund.Der Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Bewertung auf allen drei Deliktsebenen. Auf Tatbestandsebene steht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (§ 211 StGB) im Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet die Rechtsprechungsentwicklung des BGH in drei Phasen nach und arbeitet heraus, dass der Bewertungsmaßstab allein den Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft zu entnehmen ist. Diskutiert wird zudem das Motivationsbeherrschungspotenzial, das die Literatur überwiegend ablehnt und stattdessen auf § 17 StGB verweist. Auf Rechtswidrigkeitsebene scheiden Notwehr, rechtfertigender Notstand, Art. 4 GG und eine „Cultural Defense" aus. Auf Schuldebene kommt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.Siehe auch: JA 2026, 89Support the show
Millionenprämien für den Vorstand – wenn Anerkennung zur Untreue wird Ein Konzern wird übernommen, das Management scheidet aus und zum Abschied fließen Sonderprämien in zweistelliger Millionenhöhe. Verdiente Anerkennung für ein Lebenswerk oder pflichtwidrige Verschwendung fremden Vermögens? Über diese und weitere Fragen hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone zu entscheiden, damals die größte Unternehmensübernahme der Welt. In dieser Folge von „Case Closed" nimmt Dr. Christian Rosinus die Mannesmann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 unter die Lupe. Rund 57 Millionen Euro an Anerkennungsprämien und Pensionsabgeltungen flossen an teils bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder – für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue nach § 266 StGB zum Nachteil der Mannesmann AG. Das Landgericht Düsseldorf sprach zunächst frei - überwiegend, weil es die Pflichtverletzung nicht für „gravierend“ hielt. Der BGH hob dies auf und stellte klar: Für eine strafbare Untreue muss eine Pflichtverletzung bei unternehmerischen Entscheidungen nicht erst „gravierend“ sein. Das wirft die Frage auf, wie weit der unternehmerische Ermessensspielraum von Führungskräften noch reicht. Dr. Rosinus erklärt außerdem, warum ausgerechnet die Beendigung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung von rund 5,8 Millionen Euro bis heute Fragen aufwirft. Eine Entscheidung, die zur Leitlinie für Vorstandsvergütung und Corporate Governance wurde und klare Haftungsmaßstäbe im Bereich des Untreuetatbestands festlegte. Hier geht‘s zum Urteil des BGH vom 21. Dezember 2005 – 3 StR 470/04 (BGHSt 50, 331 = NJW 2006, 522): https://openjur.de/u/81408.html Hier geht‘s zum Urteil des LG Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - XIV 5/03: https://openjur.de/u/104075.html Hier geht's zur Folge „Handlungsfähig in der Krise: Compliance Coaching für Manager unter Verdacht“: https://criminal-compliance.podigee.io/6-rosinusonair Hier geht's zur Folge „Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Managerhaftung“: https://criminal-compliance.podigee.io/76-neue-episode Hier geht‘s zur Folge „Managerhaftung und D&O-Versicherung - Ein Bericht aus der Praxis“: https://criminal-compliance.podigee.io/81-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
BGH 21.04.2026 - Az. 4 StR 679/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Bande; Gehilfe; Gehilfenbande; Drogen; Schmuggel; Kokain; Koks; BtM; BtMG; Betäubungsmittel; Marihuana, Gras, Haschisch; Bundespolizei; Frankfurt; Fraport; Flughafen;
Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 218 StGB grundsätzlich verboten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Abbruch straffrei. Die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene ELSA-Studie deckt gravierende Defizite in der Beratung und Versorgung ungewollt Schwangerer auf, obwohl Krankenhäuser einen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllen müssen. So hat das Klinikum Lippstadt seinen Ärzt*innen beispielsweise verboten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. In Folge 59 sprechen Dana und Selma mit Prof. Dr. Anna Katharina Mangold über die Versorgungslage in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität und die Frage, ob gemischtkonfessionelle Krankenhäuser ihren Ärzt*innen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten dürfen.
In dieser Folge, die am 20. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann der Frage nach, ob Geschäftsführer und Gesellschafter für Rückforderungen der Corona-Überbrückungshilfen persönlich haften. Er erklärt, wann die Haftung tatsächlich greift und warum er eine allgemeine Geschäftsführerhaftung für nachträgliche Rückforderungen nicht sieht.Bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft, also auch für eine Rückforderung. Ist ein Gesellschafter ausgeschieden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob seine Haftung fortbesteht.Bei GmbH, AG und KG ist der Zuwendungsempfänger die juristische Person oder die Kommanditgesellschaft. Für Rückforderungen haftet grundsätzlich nur sie, nicht der Geschäftsführer oder Gesellschafter. In der Praxis versuchen die Bewilligungsstellen seit einigen Wochen zunehmend, Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen.Klar ist die persönliche Haftung, wenn der Geschäftsführer bei der Antragstellung vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, etwa über § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264 StGB. Die Bewilligungsstellen wollen sich davon lösen. Schon wenn sich Angaben zum coronabedingten Umsatzeinbruch oder zum Unternehmensverbund im Nachhinein als unzutreffend erweisen, sollen Geschäftsführer auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle haften. Die Rechtsgrundlage dieser fahrlässigen Haftung bleibt unklar.Dennis Hillemann sieht keine allgemeine Geschäftsführerhaftung für Rückforderungen, gerade nicht in den Fällen, in denen die Rückforderung allein auf einer nachträglich geänderten Auslegung der Bewilligungsstelle beruht. Auch die teils herangezogene Haftung der Gesellschafter analog zum Aktienrecht, bis hin zum Minderheitsgesellschafter, hält er für nicht tragfähig. Rechtsprechung dazu ist nicht ersichtlich.Sein Rat: Nehmen Sie einen Bescheid, der sich persönlich gegen Sie richtet, ernst. Wird er bestandskräftig, kann aus ihm gegen Sie persönlich vollstreckt werden. Wehren Sie sich früh und holen Sie anwaltlichen Rat.Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.deMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennis Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemannc/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 HamburgE-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.comwww.advant-beiten.comTelefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
BGH 31.03.26 - Az. VI ZR 100/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Verkehr; Unfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Schaden; Versicherung; Versicherer; Haftpflicht; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Regulierung; Gebrauchtwagen;
Wir sprechen über Unfallflucht – ein Thema, das im Polizeialltag leider zu häufig vorkommt. Ein Fahrer verursacht einen Unfall und fährt einfach weiter, ohne zu helfen oder die Polizei zu rufen. Unfallflucht ist eine Straftat mit ernsthaften Konsequenzen: Bis zu drei Jahre Haft, zwei Punkte in Flensburg, mögliches Fahrverbot und hohe Versicherungsregresse. Warum flüchten Menschen nach Unfällen? Alkohol am Steuer, Angst vor dem Chef bei Dienstfahrzeugen, Sorge vor steigenden Versicherungskosten oder reine Panik sind die häufigsten Gründe. Lothar Riemer erzählt aus 40 Dienstjahren von echten Unfallflucht-Fällen, beleuchtet die juristischen Hintergründe nach § 142 StGB und zeigt, wie Polizisten auch nachts um 2 Uhr ohne Kennzeichen den Täter finden. Ein informativer Einblick in die Polizeipraxis rund um dieses weit verbreitete Verkehrsdelikt.
Verfassungsbruch als politisches Instrument: Wird der Wählerwille im Osten jetzt einfach wegorganisiert? Die politische Klasse in Deutschland steht unter Schock: Die Umfragewerte der AfD vor den Landtagswahlen im Osten lassen die etablierten Parteien zu drastischen, teils rechtlich höchst zweifelhaften Mitteln greifen. Hinter verschlossenen Türen der Innenministerkonferenz wird bereits debattiert, wie man unliebsame Wahlsieger in ihrer Amtsausübung behindern oder von Sicherheitsinformationen abschneiden könnte. In dieser Sendung analysiert der Rechtsanwalt Michael Moser, gemeinsam mit dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister Professor Dr. Rupert Scholz, ob hier der Rechtsstaat zugunsten des Machterhalts geopfert wird und was von den jüngsten Versprechen des Bundeskanzlers in Sachen Meinungsfreiheit zu halten ist. Anwalt Dirk Sattelmeier entlarvt die von Friedrich Merz zur Schau gestellte „Großzügigkeit“, keine Strafanträge bei Beleidigungen mehr zu stellen, als juristische Nebelkerze. Er legt präzise dar, dass diese Ankündigung wenig Wert hat, solange der Paragraph 188 StGB in seiner aktuellen Form existiert. Webseite: https://www.tichyseinblick.de Newsletter: https://www.tichyseinblick.de/newsletter/anmeldung/ Abonnieren Sie Tichys Einblick für Analysen, die dort hinschauen, wo es für die Politik unbequem wird. #tichyseinblick #rechtsstaat #föderalismus #demokratie #meinungsfreiheit #afd #innenministerkonferenz
BGH 25.11.25 - Az. VI ZR 165/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Arzt; Arzthaftung: Arzthaftungsrecht; Einwilligung; hypothetisch; Rechtswidrigkeit; rechtwidrig; Körperverletzung; Schmerzensgeld; Krankenhaus; Ärzte; OP; Operation; Behandlung; Eingriff;
In der 38. Episode von Irgendwas mit Examen spricht Marc erneut mit Charlotte Schmitt-Leonardy – dieses Mal über medizinstrafrechtliche Sachverhalte, die auch für die Pflichtfachprüfung relevant sind. Im ersten Teil dieser kleinen, zweiteiligen Miniseries zu Ärzten, die mit dem StGB in Konflikt geraten. Zunächst beleuchten sie einen Behandlungsfehler am Knie und besprechen die fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.Wie grenzen sich horizontale und vertikale Arbeitsteilung ab? Wann entfällt die Zurechnung bei Fehlern des Assistenzpersonals? Im Anschluss geht es um Täuschung bei einer Folgeoperation, die erschlichene und hypothetische Einwilligung. Ist ein Heileingriff stets eine Körperverletzung? Gilt das Skalpell als gefährliches Werkzeug? Und schließlich: Erlischt ein Einverständnis bei einer Fixierung im Delir? Antworten auf diese und viele weitere Fragen sowie einen Gesamtüberblick zu allem, was Ihr hierzu im Examen wissen müsst, erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In Teil 2 steigen wir in die Begründetheit ein. Maßstab ist § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO: Der Widerruf ist aufzuheben, soweit er rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt. Nach unproblematischer formeller Rechtmäßigkeit liegt der Schwerpunkt auf der materiellen Ebene.Herzstück dieser Folge ist § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a aa WaffG: Hat der Kläger selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt? Das Gericht prüft zweistufig. Inhaltlich sind die Äußerungen – Verwendung von Begriffen wie „Umvolkung", pauschale Verächtlichmachung von Demokratie und Rechtsstaat – durchaus verfassungsfeindlich aufgeladen. Aber eine verfassungsfeindliche Gesinnung ist noch keine Bestrebung. Der Begriff „Bestrebung" – ausgelegt anhand von § 92 Abs. 2, 3 StGB und § 4 BVerfSchG – verlangt ein aktiv-tätiges, planvolles, zielgerichtetes „Hinarbeiten" mit aggressiver Komponente. Bloße Kritik, Ablehnung oder das Kundtun einer Meinung genügen nicht; erst der Aufruf zu oder die Ankündigung konkreter Aktivitäten überschreitet die Schwelle (BVerfG 2022). Beides fehlt hier durchgehend.Zwei examenstaugliche Nebenargumente: Der fehlende Waffenbezug (kein Aufruf zur Bewaffnung) stützt die Einschätzung. Beim Liken auf Facebook fehlt es an Reichweite und gezielter Verbreitung – die Posts erreichen trotz vierstelliger Freundeszahl nur einstellige Like-Zahlen; die Aktivismusschwelle ist nicht überschritten. Offen bleibt, ab welcher Reichweite ein Like zur Bestrebung werden kann – eine wichtige offene Flanke für Abwandlungen.Eigenständiger Aufhebungsgrund ist zudem das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 VwVfG, Art. 20 Abs. 3 GG): Der Bescheid muss mitteilen, welche Tatbestandsvariante des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG durch welche konkreten Tatsachen erfüllt sein soll. Eine pauschale „Gesamtschau" ohne Variantentrennung verletzt Art. 19 Abs. 4 GG und macht den Bescheid selbstständig rechtswidrig.Support the show
Im Maskottchen-Kostüm aufs Spielfeld – wenn Recherche zur Straftat wird Darf man eine Sicherheitslücke aufdecken, indem man die Grenzen des Erlaubten überschreitet? Diese Frage führt zurück zum Eröffnungsspiel der Heim-EM 2024. Dort schlich sich ein YouTuber im Kostüm des offiziellen Maskottchens bis auf den Rasen der Allianz Arena – festgehalten in einem Video mit über 3,1 Millionen Aufrufen. Rund zwei Jahre später hat das Amtsgericht München geurteilt. Dr. Christian Rosinus ordnet in dieser Sonderfolge zur WM die Entscheidung ein: Schuldspruch wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit dem Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB). Besonders im Fokus steht die Frage, wie weit die Pressefreiheit aus Art. 5 GG reicht und wann sie rechtswidrige Informationsbeschaffung nicht deckt. Außerdem geht es um die Einziehung von 5.400 Euro aus den Videoeinnahmen nach §§ 73 ff. StGB: Sind Werbeerlöse, die erst durch eigenständigen Videoschnitt und Upload entstehen, wirklich noch „Ertrag der Tat" oder greift der Staat hier in die wirtschaftliche Grundlage investigativer Arbeit ein? Hier geht's zur Folge „Doping aus strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir das Kausalitätsproblem bei Kollegialentscheidungen anhand des Lederspray-Falls. Im Mittelpunkt steht die Frage: Kann die Stimmabgabe eines einzelnen Gremienmitglieds kausal für einen späteren strafrechtlichen Erfolg sein, wenn niemand allein den Beschluss hätte herbeiführen können?Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen. Bei einer Einstimmen-Mehrheit lässt sich jede Ja-Stimme nicht hinwegdenken, ohne dass der Beschluss entfiele – kumulative Kausalität aller zustimmenden Mitglieder ist zu bejahen. Problematisch wird es bei einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen: Die einzelne Stimme kann hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele – die klassische csqn-Formel versagt.Zur Lösung werden drei Ansätze diskutiert. Die kumulative Kausalität behandelt alle Stimmen als gemeinsame Ursache, stößt aber an Grenzen, da die Einzelstimme bei Mehrheitsbeschlüssen gerade nicht unentbehrlich ist. Die alternative Kausalität (modifizierte Äquivalenztheorie) stellt auf den Gesamtbeschluss ab – einzelne Stimmen können alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden. Die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) ermöglicht gegenseitige Zurechnung der Tatbeiträge, löst das Kausalitätsproblem dogmatisch aber nicht wirklich, da sie eigene kausale Beiträge voraussetzt.Der BGH stellte im Lederspray-Fall auf die gemeinsame Beschlussfassung ab und bejahte Mittäterschaft aller Geschäftsführer für die Folgen der Unterlassung.Support the show
Der Autor und Satiriker CJ Hopkins hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Laut dem Hopkins vertretenden Anwalt Friedemann Däblitz richtet sich diese «gegen den Schuldspruch des Kammergerichts Berlin im Verfahren wegen der Tweets von Herrn Hopkins aus dem August 2022. Das Kammergericht hatte den Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und Herrn Hopkins wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.» Zur Entscheidung des Kammergerichts hatte ich im Oktober 2024 mit Hopkins und seinem Anwalt ein Interview geführt. Eine juristische Einschätzung zum Freispruch lieferte die auf diesem Gebiet spezialisierte Richterin Clivia von Dewitz, die sich wiederholt zum Hopkins-Fall geäußert hat. Sie führte Folgendes aus: «Strafbar macht sich nach dem Kennzeichenverbot (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) nur, wer NS-Kennzeichen verbreitet oder öffentlich verwendet, ‹die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen›. Das ist bei dem Tweet von CJ Hopkins offensichtlich nicht der Fall. Von Dewitz führte weiter aus «Auf die Urteilsbegründung des Gerichts, derartige Posts seien weder von der Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt, ist zu erwidern, was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw. Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde ‹den Nationalsozialismus verharmlosen›, oder aus seinen Posts sei eine ‹ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus nicht hervorgegangen›.» Umso überraschender ist es, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch anficht. Artikel: https://www.barucker.press/p/meinungsfreiheit-der-fall-hopkins Eingesprochen von Adam Nümm: https://zeitenwechsel.org Weitere Podcasts ermöglichen: https://www.barucker.press/p/meine-arbeit-ermoglichen
OLG Nürnberg 14.04.2026 - 11 UF 940/25: Abonnieren und weiter empfehlen!Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Strand; Hochzeit; Geschenk; Hochzeitsgeschenk; Ehe; Familie; Familienrecht; Sachenrecht; Mobiliar; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Schenkung; Fahrzeugbrief; Zulassung; Bescheinigung; Übereignung; Familiengericht; Trennung; Scheidung; Herausgabe;
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge beleuchten wir einen der bekanntesten Fälle der deutschen Strafrechtsdogmatik: den Lederspray-Fall des BGH. Im Mittelpunkt stehen zwei Kausalitätsprobleme – die Kausalität beim Inverkehrbringen eines gefährlichen Produkts und die Quasikausalität beim Unterlassen nach der unterbliebenen Rückrufentscheidung.Beim Inverkehrbringen ist die Kausalität nach der Äquivalenztheorie grundsätzlich zu bejahen, auch wenn der konkret schädliche Inhaltsstoff nicht identifiziert werden kann – entscheidend ist, dass andere Schadensursachen ausgeschlossen sind. Strafrechtlich relevanter Anknüpfungspunkt ist aber vor allem die Gremienentscheidung, das Produkt trotz bekannter Schadensmeldungen nicht zurückzurufen (Körperverletzung durch Unterlassen, § 229 iVm § 13 StGB).Bei der Kausalität des Unterlassens gilt die modifizierte csqn-Formel (Quasikausalität): Das Unterlassen ist kausal, wenn die gebotene Handlung – der Rückruf – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg verhindert hätte.Das eigentliche Klausurproblem: Kausalität bei Mehrheitsentscheidungen im Gremium. Unterschieden wird zwischen einer Einstimmen-Mehrheit (kumulative Kausalität aller Ja-Stimmen) und einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen – dort kann die Einzelstimme hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele. Lösungsansätze: kumulative Kausalität, Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) oder alternative Kausalität.Support the show
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge wenden wir die Grundsätze der Kausalität und objektiven Zurechnung auf einen BGH-Fall an: Ein Arbeiter verwechselt auf dem BASF-Werksgelände eine stillgelegte Leitung mit einer gasführenden Rohrleitung, was eine Explosion auslöst – vier Feuerwehrleute sterben, sechs weitere Personen werden schwer verletzt.Kausalität (§ 222 StGB) und objektive Vorhersehbarkeit des Todes und der Verletzungen sind unproblematisch zu bejahen. Der Schwerpunkt liegt auf der objektiven Zurechnung: Hat sich gerade das vom Täter geschaffene Risiko im Erfolg realisiert? Dies wird bejaht – Schutzzweck- und Pflichtwidrigkeitszusammenhang sind gegeben.Die entscheidende Frage: Unterbricht das freiwillige Eingreifen der Retter den Zurechnungszusammenhang nach den Grundsätzen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung? Der BGH verneint dies. Wer eine Gefahrenlage schafft, muss mit typischen Rettungsreaktionen rechnen – erst recht bei Berufsrettern, die aufgrund ihrer Rechtspflicht handeln und damit in ihrer Eigenverantwortlichkeit eingeschränkt sind. Nur exzessives, grob unverhältnismäßiges Retterverhalten unterbricht den Zurechnungszusammenhang.Support the show
Was hält unsere Gesellschaft zusammen? Es ist das Prinzip, dass Gesetze herrschen und nicht die Willkür der Mächtigen. Genau dazu und über die umstrittene Auslegung des Paragrafen 188 StGB spricht Rechtsanwalt Marcus Pretzell. Danach blicken wir nach Österreich: Darf der Staat Gemeinden mit Geld ködern, damit diese Windkraftanlagen zustimmen, während er gleichzeitig ihre Mitspracherechte beschneidet? Rechtsanwältin Tatjana Katalan klärt die heiklen Fragen. Zum Schluss schauen wir in die Schweiz, wo die brisante Volksinitiative „Keine 10-Millionen-Schweiz!“ auch Abkommen mit der EU ins Wanken bringen kann.
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es insbesondere um Extremistisches: Zunächst sprechen wir (01:32) über die Beleidigung des Bundeskanzlers als Lackaffe. Einen Besuch des Kanzlers in Heilbronn im Oktober 2025 kommentierten Hunderte Nutzer bei Facebook (FB-Account des Polizeipräsidiums Heilbronn!?), einer titulierte unseren Kanzler als Lackaffe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das AG Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB), da „in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand". Der Strafbefehl wurde nicht rechtskräftig, nach Einspruch wurde das Verfahren gegen Geldauflage von 100 € eingestellt. Die Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Pinocchio“ blieb als „Machtkritik“ unbeanstandet. Sodann sprechen Niko und Stefan (09:20) über Alterskontrolle bei Meta. Meta Platforms führt seit Mai 2026 in Europa eine KI-gestützte Alterskontrolle auf Instagram, Facebook und Threads ein. Ziel sei es, zuverlässiger zu erkennen, ob Nutzer beim Alter falsche Angaben gemacht haben, insb. Kinder und Jugendliche. Die KI wertet u.a. Bilder (z.B. von Geburtstagsfeiern), Texte, Kommentare, Reels, Sprachgebrauch und Nutzungsverhalten aus. Erkennt das System, dass ein Nutzer unter 13 Jahre alt ist, wird das Konto gesperrt und dann gelöscht. Bei Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren werden sog. „Teen Accounts“ automatisch aktiviert, die strengere Schutzmechanismen enthalten. Statistiken Metas zeigen allerdings, dass 97 Prozent der 13- bis 15-jährigen Nutzer ihre Standardeinschränkungen beibehalten haben. Gleichzeitig läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Instagram und Facebook, die davon ausgeht, dass weiterhin viele Kinder unter 13 Jahren Zugang zu den Plattformen haben. Die Kommission beziffert den Anteil unter 13-Jähriger auf den Plattformen auf rund 12 Prozent und argumentiert, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht greifen. Meta selbst sieht allerdings die Verantwortung auch bei Betriebssystem- und App-Store-Anbietern wie Apple und Google Im Kampf gegen Social-Media-Sucht zahlten Techkonzerne inzwischen Millionen an US-Schulbezirke, welche die Unternehmen beschuldigen, süchtig machende Technologien entwickelt zu haben, die erhebliche Kosten für psychologische Beratung und andere Hilfsangebote verursachen, für die bislang die Schulen aufkommen müssen. Die EU-Kommission hat hierzu eine Empfehlung vom 29. April 2026 veröffentlicht, die den EU-weiten Zugang zu Altersverifikationstools auf Basis anonymer Altersnachweistechnologien und damit die höchstmöglichen Standards für Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten soll. Extrem viel los bei diesem Thema. Schließlich geht es (24:01) um die stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.4.2026. Es gibt dem Eilantrag der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.” statt, der sich dagegen wehrt, im Verfassungsschutzbericht 2024 des BMI als extremistisch eingestuft zu werden. Anders als das VG Köln (vom 20.5.2026) setzt das VG Berlin der „staatlichen Öffentlichkeitsarbeit“ Grenzen: Meinungsäußerungen alleine könnten kein ausreichender Anknüpfungspunkt für eine verfassungsfeindliche „Bestrebung“ (§ 4 Abs. 1 BVerfSchG) sein. Über die bloße Meinungsäußerung hinaus sei ein aktives Vorgehen zur Realisierung eines bestimmten Ziels erforderlich. Extrem wichtig, den Eindruck zu vermeiden, der Staat schütze nicht die Verfassung, sondern sich selbst oder seine politische Ziele.
Wo hört der Spott auf und wo fängt die Beleidigung an? Was sollen Gerichte beurteilen und was müssen sich Politikerinnen und Politiker sagen lassen? WDR 2 Kabarettist Wilfried Schmickler über politische Schlammschlachten, Anfeindungen aus dem Netz und die Diskussion um § 188 StGB.. Von Wilfried Schmickler.
In der 37. Episode von Irgendwas mit Examen spricht Marc mit Charlotte Schmitt-Leonardy über aktuelle examensrelevante Rechtsprechung in Vermögensdelikten. Sie beleuchten vier aktuelle Entscheidungen des BGH und des OLG Hamm. Die Themen umfassen den finalen Zusammenhang beim Raub sowie die Einordnung einer Luftpumpe als Scheinwaffe, das Werkunternehmerpfandrecht im Kontext des Betrugsschadens und die unbefugte Datenverwendung beim Wertpapierhandel. Wie wirkt sich ein verspäteter Entschluss zur Wegnahme auf die Qualifikation als Raub aus? Wann gilt ein Alltagsgegenstand wie eine Luftpumpe als gefährliches Werkzeug? Warum führt ein fehlender Fahrzeugbrief trotz Pfandrecht zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensschaden? Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die unbefugte Datenverwendung beim Computerbetrug via App? Und wie grenzt man den versuchten Computerbetrug bei fehlenden Kontrollmechanismen ab? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In Deutschland spitzt sich die Lage der Nation dramatisch zu. Begriffe wie „Lügenfritz“ oder „Schwachkopf“ führen mittlerweile zu saftigen Geldstrafen und Hausdurchsuchungen. Was früher als polemische Kritik an Politikern zum Alltag einer lebendigen Demokratie gehörte, wird heute durch den Paragraphen 188 StGB und die Instrumentalisierung von Behörden wie dem Verfassungsschutz systematisch unterbunden. Roland Tichy analysiert in dieser Sendung den „Bauplan der Zensur“. Es geht nicht mehr nur um einzelne Beleidigungen, sondern um den Schutz der „Wirkungsmacht“ der Regierung. Wenn Kritik am Versagen der Politik – sei es bei der unkontrollierten Migration oder der Wirtschaft – als „delegitimierend“ oder „verfassungsfeindlich“ gebrandmarkt wird, steht die Freiheit des Wortes vor dem Aus. Sponsor: RealUnit Schweiz AG – Vermögensschutz und langfristiger Werterhalt mit einer seit 25 Jahren bewährten Sachwertstrategie. Die RealUnit Aktie ist ein stabiler Wertspeicher und setzt auf reale Sachwerte wie physisches Gold und Silber, aufbewahrt in Hochsicherheitslagern in der Schweiz! Auch als digitaler Aktientoken erhältlich, was Sie vom Bankensystem unabhängig macht. Informieren Sie sich jetzt auf https://www.realunit.de und schützen auch Sie Ihre Ersparnisse ausserhalb der EU!
Der heutige (erste) Gastbeitrag dreht sich um die Frage, ob K.O.-Tropfen ein gefährliches Werkzeug im StGB darstellen. Der Beitrag wird euch präsentiert von Pascale Fett von der Uni Marburg.Hier gehts zum neuesten Aufsatz von Pascale Fett zu diesem Thema: Das gefährliche Werkzeug im Sinne der Strafnormen des StGB am besonderen Beispiel von sog. K.O.-Tropfen. Zugleich eine Besprechung von BGH Beschl. v. 8.10.2024 – 5 StR 382/24, in: Neue Zeitschrift fürStrafrecht (NStZ) 2026, S. 11-16Support the show
Themen dieser Folge1. BayObLG, Beschl. v. 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 | Schwere Brandstiftung: Arrestzelle als Wohnung Eine Arrestzelle in einer JVA ist eine „zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit" i.S.d. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB. 2. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.03.2026 – 8 LA 8/26 | Befangenheit: Geschiedener Ehemann als Vorinstanz-Einzelrichter Kein gesetzlicher Ausschlussgrund nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 41 Nr. 2 ZPO, da der Ex-Ehemann nicht selbst Partei ist. Keine Besorgnis der Befangenheit, wenn beide Beteiligten trotz Kenntnis der Umstände kein Ablehnungsgesuch stellen. 3. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 | Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter: Keine Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB Die Regelvermutung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt bei E-Roller-Fahrten nicht.4. BayObLG, Beschl. v. 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 | Trunkenheit im Verkehr: Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche Ein Parkhaus verliert seine Eigenschaft als öffentlicher Verkehrsraum nicht durch die kurzzeitige Sperrung der Ausfahrt für einen einzelnen Nutzer. 5. AG Marl, Urt. v. 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 | Vermummungsverbot: Schal und Mütze bei Gegendemonstration Freispruch. Schal und Mütze bei knapp über null Grad erfüllen weder die objektiven noch die subjektiven Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VersG NRW. 6. OLG Dresden, Beschl. v. 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 | § 315c StGB: Parkrempler und Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefahr Bei alltäglichen Unfallgeschehen (hier: Parkrempler) sind erhöhte Feststellungsanforderungen zur Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefährdung zu stellen. Support the show
Steuer-Schock: Körperschaftsteuer stürzt um 79 Prozent ab +++ Körperschaftssteuer im freien Fall – Industrie massiv unter Druck +++ Schuldenstreit CDU/SPD: CDU bremst – SPD will Schulden lockern +++ INSA: Union und AfD gleichauf bei 25 %, Schwarz-Blau rechnerisch möglich +++ Paragraf 188 StGB erneut im Fokus: „Pinocchio“-Kommentar bezogen auf Merz bringt Rentner Anzeige ein +++ Messerangriff: Zwei Messerattacken in 24 Stunden in Hannover +++ Bergbau-Gedenken: 40 Jahre nach Camphausen - eines der letzten großen Bergwerksunglücke Deutschlands +++ Ende Olympische Winterspiele - Olaf Opitz: Deutschlands Goldmedaillen schmelzen wie ein Schneemann in Italiens Sonne +++ TE Energiewendewetter +++ Dieser Wecker wird unterstützt von der INNOMOTION AG. Hier erfahren Sie mehr: www.doppeltsteuernsparen.de Innomotion AG – mit wissenschaftlicher Expertise in der Beratung rund um Kauf, Bewertung und Verwertung von Ideen, Innovationen und Schutzrechten. Das Innomotion-Konzept basiert auf höchstrichterlicher Steuerrechtsprechung und eröffnet eine steuerlich gesicherte, einzigartig attraktive wirtschaftliche Struktur – für massiven Mehrwert und doppelten Effekt. Hier erfahren Sie mehr: www.doppeltsteuernsparen.de Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns