Wir machen Hausverwalter besser. Dazu präsentieren wir Euch Vorschläge aus dem Alltag, unser Trainings, Seminaren und Coachings, sowie aktuelle Rechtsprechung rund um die Immobilie.
Kommunikation ist das A und O. Was wir vom Flirten lernen können. Deutschlands bekanntester Flirtcoach Julia Mattes steht Rede und Antwort zu den wichtigsten Fragen, wie wir unsere Eigentümer- und Mieterkommunikation verbessern können. www.julia-mattes.de www.verwalterberater.de
Wir haben ein Interview mit der 1. Vorsitzenden des IVD Berlin-Brandenburg zur geplanten WEG-Reform 2020 geführt.
Wegen eventuellen Mietschwierigkeiten sollen Mieter entlastet werden und den Vermietern das Recht zur Kündigung für drei Monate genommen werden, sofern es durch Covid19 zu den Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Die Krise wird damit auf dem Rücken der Eigentümer und Vermieter ausgetragen. Hierzu unterhalte ich mich mit dem Makler und Hausverwalter Joachim Schaller. Er ist Referent unter anderem bei den VFS und dem IVD und seit fast dreißig Jahren "im Geschäft".
Dis Diskussion des Aufsatzes von Dr. Klaus Lützenkirchen zum beleglosen Büro.
Was tun bei der bestehenden Eigentümerversammlung und Corona?
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Michael Scheller im Interview bei Verwalterberater. Weitere Infos unter https://michaelscheller.info/
Das Landgericht Berlin hat zum Aktenzeichen 85 S 98/16 entschieden, dass der Verwalter dafür haftet, wenn fehlerhafte Beschlüsse gefasst werden. Hier war es so, dass der Verwalter nur ein Angebot zur Abstimmung vorgelegt hat.
Der BGH hat mit Klarheit entschieden. V ZR 89/17 Es hat immer der Verwalter die Jahresabrechnung des vorangegangen Wirtschaftsjahres zu erstellen, der zum Zeitpunkt der Erstellungspflicht Verwalter ist. Das bedeutet, dass der Verwalter, der am 31.12. ausscheidet nicht nicht Abrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen hat, sondern der neue Verwalter, der am 01.01. im Amt ist.