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Die Coaching-Branche bebt: Der BGH hat entschieden, dass viele Coaching-Verträge nichtig sein könnten – mit der Folge, dass Kunden ihr Geld zurückfordern dürfen.Der Grund: fehlende Zulassung nach dem Fernunterrichtsgesetz. Und das betrifft nicht nur Verbraucherverträge, sondern auch B2B-Coachings mit Unternehmern!Was das Urteil vom 12. Juni 2025 wirklich bedeutet und wie du dich als seriöser Coach jetzt absichern musst, erfährst du in diesem Video.
Kann die Bedingung "Heirat nur mit Ehevertrag" als Drohung gelten? Das neue BGH-Urteil vom 28. Mai 2025 gibt hierzu eine klare Antwort. erläutert die wegweisende Entscheidung, die besonders für Unternehmer-Ehen relevant ist. Der BGH bestätigt: Ein Ehevertrag ist nicht automatisch sittenwidrig, wenn eine Partei ihn zur Bedingung macht. Entscheidend ist vielmehr die wirtschaftliche Unabhängigkeit und kompetente Beratung beider Partner. Besonders bei Unternehmern kann die Gütertrennung zum Schutz des Betriebsvermögens sinnvoll sein. Wichtige Takeaways: Faire Vertragsgestaltung braucht Zeit und Expertise Rechtliche Beratung ist unverzichtbar Unterhaltsregelungen und Vermögenszuwendungen sollten ausgewogen sein Erfahren Sie in dieser aufschlussreichen Episode, worauf Sie bei der Gestaltung Ihres Ehevertrags achten müssen und wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden. Jetzt reinhören. Mehr zu diesen und anderen Themen in dem Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Wenn Sie eine Frage zum Umgangsrecht, Unterhalt oder Sorgerecht haben, schreiben Sie mir gern. Vielleicht beantworte ich Ihre Frage schon in der nächsten Folge. Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Waidmarkt 11 50676 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
RA065 BAG zu Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft, BGH zur Strafbarkeit nach Autorennen mit Todesfolge und Unzuverlässigkeit bei betrunkenen JägernIn dieser Folge mit dabei: sieben aktuelle Entscheidungen aus Zivil-, Straf-, Arbeits- und Verwaltungsrecht.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten: Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben. BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe Entschädigungen "Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden. Welche Darlehensverträge sind betroffen? Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug nehmen. Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern! Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Von der VIP-Lounge vors Gericht – Die Rolling-Stones-Entscheidung im Compliance-Check „You can't always get what you want“ – aber was passiert, wenn man es trotzdem versucht? In der dieswöchigen Folge geht es um einen spannenden Fall aus der Welt der Compliance – und um die Rolling Stones! Im Fokus steht die Entscheidung des BGH vom 31. August 2023. Darin geht es um Freikarten, Vorteilsannahme und einen Behördenleiter, der Tickets für ein Rolling-Stones-Konzert im Austausch für die Nutzung des Stadtparks anforderte. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, solche Deals rechtlich sauber zu regeln. Der BGH hat das zugrundeliegende Urteil des LG Hamburg aufgehoben und verlangt eine genauere Untersuchung, ob eine Unrechtsvereinbarung zwischen dem Behördenleiter und dem Veranstalter vorlag. Dr. Rosinus klärt, was das für Unternehmen und Amtsträger bedeutet und wie man seine Konzertbesuche auch in Zukunft ohne rechtliche Risiken genießen kann. BGH, Urteil vom 31.08.2023 - 5 StR 447/22: https://www.juris.de/perma?d=NJRE001585832 LG Hamburg, Urteil vom 08.04.2022 - 622 KLs 4/20: https://openjur.de/u/2393920.html Hier geht´s zur Folge Nr. 78: Rechtsprechungsupdate Korruption – Provisionszahlungen als Bestechung: https://criminal-compliance.podigee.io/78-rosinusonair Hier geht´s zur Folge Nr. 169: Die Amtsträgereigenschaft im Rahmen der Korruption: https://criminal-compliance.podigee.io/196-cr Hier geht´s zu Folge Nr. 229: Rechtsprechungsupdate: Untreue bei Bestechungszahlungen? https://criminal-compliance.podigee.io/229-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Niko Härting und Stefan Brink werfen zunächst (ab Minute 01:06) einen Blick auf den Fall Perkins Coie, der die Anwaltschaft weltweit schockiert. Der US-Präsident entzog mittels einer Executive Order der Wirtschaftskanzlei Perkins Coie LLP alle Mandate. Die Bundesbehörden wurden angewiesen, alle Dienstleister zur Offenlegung von Geschäftsbeziehungen mit Perkins Cole aufzufordern. Zudem lässt Trump untersuchen, ob amerikanische Großkanzleien gegen Antidiskriminierungsrecht verstoßen, indem sie weiße heterosexuelle Männer diskriminieren. Ab Minute 13:25 geht es um ein viel beachtetes BGH-Urteil zum immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO bei Spam-Mails (BGH v. 28.1.2025 - VI ZR 109/23). Der BGH verneint das Erfordernis einer ,,Erheblichkeitsschwelle“ für einen immateriellen Schaden, verlangt allerdings eine konkrete Darlegung des Schadens. Im Anschluss (ab Minute 21:59) diskutieren Härting und Brink eine Entscheidung des AG München über das (nach Auffassung des Gerichts fehlende) Recht einer Gerichtsvollzieherin zur Befragung der Nachbarn eines Schuldners nach dessen Aufenthaltsort. Siegeszug der DSGVO oder ärgerliches Missverständnis? Abschließend (ab Minute 32:14) wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO thematisiert (BFH v. 14.1.2025 – IX R 25/22). Dieser besteht auch gegen Finanzämter, einen unverhältnismäßigen Aufwand kann die Behörde dem Anspruch nach Auffassung des BFH in aller Regel nicht entgegenhalten.
Die Nachrichten an diesem Morgen: Die EU fürchtet den Handelskrieg mit den USA. Der BGH entscheidet über die Zulässigkeit von Verwahrentgelten. Und Santorini droht ein schweres Erdbeben.
Das Wichtigste am Dienstag: Die Parteien streiten weiter über die Migrationsanträge von Friedrich Merz. Der BGH verhandelt über strengere Kontrollen für den Apple-Konzern. Und Präsident Macron macht sich ein Bild vom angeblich schlechten Zustand des Louvre.
U.a. mit diesen Themen: Aschaffenburg: aktuelle Lage und Gedenken / Reaktionen auf Messerangriff - politische Reaktionen / "Das Urteil bleibt" Der BGH verwirft die Revisionen im Yeboah-Prozess / St. Ingberter Unternehmen VOIT beantragt Insolvenz
Lange erwartet, nun viel diskutiert: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Schadensersatzanspruch aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt nicht nur Juristen. Der BGH hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob schon der bloße Kontrollverlust über eigene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Anlass war ein Datenleak bei Facebook im Jahr 2019, bei dem Kriminelle über eine zu weit offene Schnittstelle an Nutzerdaten wie Namen, Telefonnummern und Adressen von über 500 Millionen Nutzern gelangten, darunter mutmaßlich sechs Millionen Deutsche. Der BGH hatte sich ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln herausgepickt und die Revision zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren erklärt. Diese Möglichkeit hat das oberste deutsche Gericht, seit am 31. Oktober das Leitentscheidungsgesetz in Kraft getreten ist: In Fällen, die grundlegende Rechtsfragen betreffen, soll eine Leitentscheidung des BGH als Richtschnur für niedere Instanzen in ähnlichen Fällen dienen. In seinem Urteil (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH am 18. November die Hürden für immaterielle Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO sehr niedrig gesetzt. Entgegen der Auffassung von Meta könne "auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein". Demnach müssen Betroffene nicht nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet worden seien. Auch Belege für Angst und Sorge vor einem Missbrauch sind dem Urteil zufolge nicht erforderlich. Besonders spannend: Nicht nur mündlich während der Urteilsverkündung, sondern auch in seiner schriftlichen Urteilbegründung gab der BGH den Instanzgerichten konkrete Hinweise zur Höhe der finanziellen Entschädigung für den erlittenen "Kontrollverlust". Für den konkreten Fall, bei dem keine Schäden nachgewiesen wurden, schlug er eine "Größenordnung von 100 Euro" vor. Falls der ein Fall gravierender ist, kann der Betrag laut BGH allerdings auch wesentlich höher sein. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutert Dr. Lea Stegemann, Rechtsanwältin und Expertin für Schadensersatzansprüche aus DSGVO-Verstößen heraus, die Hintergründe und Auswirkungen des BGH-Urteils. Lea sieht in dem Urteil einerseits einen wichtigen Schritt für den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Andererseits warnt sie vor Risiken für Unternehmen, wenn nun zusätzlich zu möglichen DSGVO-Bußgeldern noch Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Unklar bleibt fürs Erste, wie sich das Urteil auf die Praxis der Legal-Tech-Kanzleien auswirkt, die Betroffene zu Massenklagen animieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jüngst eine Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht, der sich jeder Betroffene bald kostenlos anschließen kann. Lea sieht darin Chance, Ansprüche gesammelt anzumelden, ohne in dem einzelnen Fall ein Gerichtsverfahren und eine Beweisaufnahme durchführen zu müssen. Sie plädiert ohnehin für eine Pauschalierung und Bündelung von massenhaft vorhandenen, ähnlich gelagerten Schadensersatzansprüchen, um die Justiz zu entlasten. Der Gesetzgeber könne dafür die Rahmenbedingungen schaffen.
Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-checker (Werbung) - jetzt auch ohne Rechtsschutzversicherung möglich Checke auch Mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: @wbs_experten Folge uns auf Instagram: https://wbs.law/instagram-wbslegal Der BGH hat zwar noch nicht final entschieden, sich aber in der mündlichen Verhandlung zum Facebook-Datenleck eindeutig auf Seiten der Verbraucher positioniert. Er sagt: Der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten ist für sich genommen ein Schaden nach der DSGVO! Damit beendet er die bisherige Rechtsunsicherheit und gibt den unteren Gerichten eine klare Leitlinie. Ein großartiger Tag nicht nur für Betroffene des Facebook-Datenlecks sondern für Verbraucher und den Datenschutz generell! Mehr dazu erfahrt ihr in diesem Video. Unser Blog zur mündlichen Verhandlung: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/muendliche-verhandlung-zu-facebook-datenleck-bgh-stellt-sich-auf-seite-der-verbraucher-80253/ Erwägungsgrund 85 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-85 Beschluss des BGH zur Leitentscheidung: https://www.wbs.legal/wp-content/uploads/2024/11/Beschluss_BGH_11.11._geschwaerzt.pdf ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ k
Folge 100 von „Bei Anruf Wettbewerb“ und Feierstimmung im Studio. Doch statt zu feiern bis der Arzt kommt, gehen die beiden Wettbewerbsprofessoren Rupprecht Podszun und Justus Haucap gleich rein ins Krankenhaus bzw. in den Krankenhaussektor. Denn dort dürfte der Wettbewerb künftig ziemlich leiden. Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz muss das Kartellamt künftig bei Fusionen von Kliniken zuschauen. Was bewirkt diese kartellrechtliche Operation am offenen Wettbewerbsherzen? Voller Kraft geht es weiter zur Kartellschadensberechnung. Der BGH hat mit einem Urteil die Schadensschätzung erleichtert. Werden Wettbewerbsökonomen jetzt alle arbeitslos? Außerdem: Wie viel LinkedIn Posts darf man als Sachverständiger liken?
"Der Tod lauerte hinter jeder Ecke" – Diesen Satz des 96-jährigen Holocaust-Überlebenden Abraham Koryski zitierte seine Anwältin im wahrscheinlich letzten KZ-Prozess vor dem Bundesgerichtshof. Abraham Koryski hatte das KZ Stutthof bei Danzig überlebt. Dort war die heute 99-jährige Irmgard Furchner die Sekretärin des Lagerkommandanten gewesen. Sie war 2022 vom Landgericht Itzehoe verurteilt worden, wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen. Im KZ Stutthof wurden insgesamt über 65.000 Menschen ermordet – sie wurden vergast, erschossen oder starben an Kälte, Hunger und Krankheiten. Der BGH hat nun die Revision von Irmgard Furchner gegen ihre Verurteilung verworfen. Die Justizreporter*innen haben den Prozess und die Urteilsverkündung vor Ort beim 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verfolgt und für die ARD berichtet. Im Podcast schauen wir auf die Verhandlung zurück. Warum war dieser Prozess gegen eine 99-jährige ehemalige KZ-Sekretärin wichtig? Warum kam das Urteil so spät? Und wie passt es in die Geschichte der justiziellen Aufarbeitung von NS-Verbrechen nach 1945? Diese und andere Fragen klären wir.
Die U23 von Hannover 96 ist in die 3. Liga aufgestiegen. Nicht alle in der 96-Bubble sind darüber glücklich. Tobi, Andre und Dennis sprechen mit Nils über seine Sicht der Dinge. Außerdem war in der letzte Woche Showdown vor dem BGH. Verein und Martin Kind saßen sich gegenüber. Auch wenn das Urteil auf den 16.07.2024 verschoben wurde, hatte die Äußerungen der Beteiligten eine gewisse Sprengkraft. Über zurückgetretene Aufsichtsräte die Chancen eines Neuanfangs wird auch in der Sendung gesprochen. Mit freier Musik von www.frametraxx.de. Impressum Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.
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Drübergehalten – Der Ostfußballpodcast – meinsportpodcast.de
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Immer wieder streiten Wohnungseigentümergemeinschaften darüber, wer welche Kosten tragen muss. Was gilt, wenn Autostellplätze oder Dachfenster repariert werden, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, aber nur einzelnen Eigentümern zugutekommen? Welche baulichen Veränderungen am Haus muss die Gemeinschaft hinnehmen, wenn Teile des Hauses behindertengerecht umgebaut werden sollen? Wer haftet für zu hohe Werkstattkosten, der Unfallverursacher oder der Geschädigte? Der BGH hat in jüngster Zeit wieder einige interessante Urteile gefällt, die wir besprechen.
Der BGH hat ein weiteres wichtiges Urteil zum Diesel-Skandal gefällt, das die Position von Verbrauchern deutlich stärkt: Diesel-Käufer können grundsätzlich Schadensersatz geltend machen, wenn in ihren Autos eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Experten sprechen von sogenannten „Thermofenstern“, die dafür sorgen, dass bei bestimmten Temperaturen die Reinigung der Abgase gedrosselt oder ganz heruntergefahren wird. Der BGH hat in seinem Urteil sehr genaue Vorgaben gemacht, unter welchen Umständen geschädigte Autokäufer Ansprüche durchsetzen können. Ist dies der Fall, können sie 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen. Vorausgegangen waren wichtige Entscheidungen des EuGH in Luxemburg zu den Thermofenstern, die den BGH dazu gebracht haben, seine Rechtsprechung zu ändern. Bisher hatte der BGH Ansprüche verneint. Die Justizreporter Max Bauer und Klaus Hempel erläutern das Urteil und schildern, wie groß die Chancen auf Schadensersatz tatsächlich sind und was in den unteren Instanzen nun geprüft werden muss – dort sind bundesweit zehntausende Klagen anhängig. Weiteres Thema: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde im Zuge des Diesel-Skandals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vorausgegangen war ein sogenannter Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der für heftige Kritik sorgte.
Der BGH hat ein weiteres wichtiges Urteil zum Diesel-Skandal gefällt, das die Position von Verbrauchern deutlich stärkt: Diesel-Käufer können grundsätzlich Schadensersatz geltend machen, wenn in ihren Autos eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Experten sprechen von sogenannten „Thermofenstern“, die dafür sorgen, dass bei bestimmten Temperaturen die Reinigung der Abgase gedrosselt oder ganz heruntergefahren wird. Der BGH hat in seinem Urteil sehr genaue Vorgaben gemacht, unter welchen Umständen geschädigte Autokäufer Ansprüche durchsetzen können. Ist dies der Fall, können sie 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen. Vorausgegangen waren wichtige Entscheidungen des EuGH in Luxemburg zu den Thermofenstern, die den BGH dazu gebracht haben, seine Rechtsprechung zu ändern. Bisher hatte der BGH Ansprüche verneint. Die Justizreporter Max Bauer und Klaus Hempel erläutern das Urteil und schildern, wie groß die Chancen auf Schadenersatz tatsächlich sind und was in den unteren Instanzen nun geprüft werden muss – dort sind bundesweit zehntausende Klagen anhängig.
Dauerbrenner Schrems (ab Minute 21:35): Stefan Brink und Niko Härting sprechen über Datentransfers in die USA – den Dauerbrenner des Datenschutzes. Warum erhält eigentlich Meta ein Bußgeld über 1,2 Milliarden EUR, während zugleich aus Deutschland kein einziges Bußgeld bekannt ist, das wegen (angeblich) datenschutzwidriger Datentransfers in die USA verhängt wurde? Dies obwohl die deutschen Datenschutzbehörden gemeinhin als besonders streng gelten? Innenminister Thomas Strobl (ab Minute 0:40): Der baden-württembergische Innenminister gab ein Anwaltsschreiben aus einem laufenden Disziplinarverfahren gegen einen ranghohen Polizeibeamten an Pressevertreter weiter. Ein Ermittlungsverfahren wegen „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB) wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Jetzt endete auch das Verfahren, das die baden-württembergische Datenschutzbehörde gegen den Minister parallel führte. Die süddeutschen Datenschützer verzichteten auf eine Sanktion, da der Minister den Datenschutzverstoß eingestand und sich reumütig zeigte, CumEx-Tagebuchstreit (ab Minute 11:20): Die Süddeutsche Zeitung gewann vor dem BGH einen Rechtsstreit gegen den Ex-Warburg-Banker Christian Olearius (BGH vom 16.5.2023, Az. VI ZR 116/22). Olearius wollte es der Süddeutschen Zeitung untersagen lassen, aus seinen „Tagebüchern“ wörtlich zu zitieren. Die „Tagebücher“ waren in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmt worden, das die zuständige Staatsanwaltschaft gegen Olearius führte. Auch in diesem Fall ging es um den Vorwurf „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB), ein Tatbestand, der jedoch nach Auffassung des BGH eng auszulegen ist und nicht sämtliche Unterlagen erfasst, die in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmt werden. Der BGH wog das Interesse an der Berichterstattung (Art. 5 GG) mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen ab und kam zu dem Ergebnis, dass die Süddeutsche Zeitung „einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit in höchstem Maße berührenden Frage geleistet“ habe, hinter dem die Persönlichkeitsrechte des Bankers zurückstehen müssen.
Der BGH hat entschieden und mit Unklarheiten vorerst aufgeräumt! Zwischen Kunde und Verputzer herrscht Streit über rund 10.000.-- Euro und es geht u.a. darum, ob es sich um einen normalen Bauvertrag handelt oder einen Verbraucherbauvertrag! Erstaunlicherweise musste dieser Streit vor dem BHG ausgetragen werden, weil sich die verschiedenen richterlichen Instanzen zuvor nicht einigen konnten. Dieses Urteil habe ich zum Anlass genommen, einmal die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag grundlegend zu erklären, damit Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall richtig reagieren. Hier der Link zum Urteil des BGH: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023051.html Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Die meisten Franchisegeber würden sich in diesem Fall vollkommen im Recht fühlen: Der Franchisevertrag mit einem Franchisepartner endet. Um sicherzustellen, dass er nicht "heimlich" weitermacht, schalte ich alle systemtypischen Tools, Maschinen, Gegenstände aus der Ferne ab. Klarer Fall, der Vertrag ist geendet, also kein Recht zur Nutzung! Deshalb sollte der Partner auch nicht mehr weiterarbeiten können. Denkste! Franchiseanwalt Andreas Frings von Busse & Miessen erklärt mir in dieser Podcast-Episode, was es mit der "Verbotenen Eigenmacht" auf sich hat. Das tut er am Beispiel des Vermieters eines E-Autos, der nach außerordentlichem Vertragsende die Batterie des Fahrzeugs abschalten lies. Somit war das Auto fahruntüchtig. Der BGH hat entschieden, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist. Andreas und ich haben dieses Beispiel auf das Franchise übersetzt: Es ist ein willkommenes Instrument im Franchise, gewisse systemtypische Gegenstände, Werkzeuge, Maschinen an meinen Partner zu vermieten. Weil ich auf diese Weise verhindern kann, dass der Partner nach Vertragsende frei darüber verfügen kann. Nur, ich darf diese "Digitale Eigenmacht" nicht ausspielen. Warum dem so ist und warum der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum relevant ist, das erfahrt ihr in dieser Episode. Viel Spaß!
Immer wieder haben wir auf diesem Kanal über Filesharing und damit verbundene Abmahnungen berichtet. Der BGH hat mit Urteil vom September 2022 nun entschieden, dass Anwaltskosten, die Abgemahnte zahlen müssen, gedeckelt werden. Was das bedeutet und ob wegen Filesharings Abgemahnte jetzt aufatmen können, erfahrt ihr in diesem Video. Filesharing-Abmahnung erhalten? Wir helfen euch sofort: https://wbs.law/filesharing
Über den Fall Bernd Osterloh und seine Vergütung als Betriebsratsmitglied haben wir hier bereits im vergangenen Jahr gesprochen. Anlass war damals eine Entscheidung des LG Braunschweig. Nun wurde die Geschichte um ein Kapitel erweitert. Der BGH hat das Urteil aufgehoben und die Freisprüche für die betroffenen Ex-VW-Vorstandsmitglieder kassiert. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Das Unternehmen Pfando kauft Verbrauchern mit Geldsorgen ihr Auto ab. Sie bekommen dafür in der Regel eine Summe, die deutlich unter dem Marktwert des Autos liegt. Anschließend mieten sie das Auto zurück und dürfen es weiterfahren. Viele Verbraucher haben sich darauf eingelassen, weil sie hofften, dass sie das Auto zurückkaufen können. Kunden haben gegenüber der ARD versichert, dass sie in den Filialen darüber falsch beraten wurden. Pfando hatte dies bestritten. In einem Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Vertrag, den Pfando mit einem Kunden vereinbart hatte, sittenwidrig war und es sich um Wucher gehandelt habe. Der BGH hat diese Entscheidung nun höchstrichterlich bestätigt.
Das Unternehmen Pfando kauft Verbrauchern mit Geldsorgen ihr Auto ab. Sie bekommen dafür in der Regel eine Summe, die deutlich unter dem Marktwert des Autos liegt. Anschließend mieten sie das Auto zurück und dürfen es weiterfahren. Viele Verbraucher haben sich darauf eingelassen, weil sie hofften, dass sie das Auto zurückkaufen können. Kunden haben gegenüber der ARD versichert, dass sie in den Filialen darüber falsch beraten wurden. Pfando hatte dies bestritten. In einem Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Vertrag, den Pfando mit einem Kunden vereinbart hatte, sittenwidrig war und es sich um Wucher gehandelt habe. Der BGH hat diese Entscheidung nun höchstrichterlich bestätigt. Justizreporter Klaus Hempel spricht mit seinem Kollegen Philip Raillon über die Geschäftspraxis von Pfando und das Urteil aus Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2022 (Az. StB 7-9/22) mit der Frage zu beschäftigen, wann der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB in Fällen der Beeinflussung des Abschlusses von Maskenkaufverträgen erfüllt ist. Hintergrund der Entscheidung war ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München, das sich u.a. gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestages und ein Mitglied des Bayerischen Landtages richtet. Die Parlamentarier sollen ihren Status und Einfluss als Abgeordnete genutzt haben, um Bundes- und Landesbehörden zum Abschluss bestimmter Kaufverträge über Atemschutzmasken zu bewegen. Als Gegenleistung für ihren Einsatz soll den Abgeordneten von den auf Verkäuferseite agierenden Privatunternehmen ein Entgelt in Millionenhöhe zugeflossen sein. Der BGH hat nun entschieden, dass das vorgeworfene Verhalten den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB nicht erfüllt, weil die Abgeordneten außerhalb des Parlaments – und damit gerade nicht in Wahrnehmung ihres Mandats – gehandelt haben sollen. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über Hintergrund und Inhalte des pressewirksamen Beschlusses und bespricht, wie sich die bundesgerichtliche Entscheidung aus Verteidigungsperspektive auswirkt. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Gegen große Firmen vor Gericht zu ziehen ist für viele Verbraucher*innen zu zeitaufwendig und zu risikoreich. Da kann es attraktiv sein, mögliche Ansprüche von einem Rechtsdienstleister durchsetzen zu lassen - gegen Erfolgshonorar, dafür ohne Kostenrisiko. Im Dieselskandal hat ein Rechtsdienstleister in "Sammelklagen" mögliche Ansprüche von teilweise über zehntausend Verbraucherinnen und Verbraucher gebündelt vor Gericht gebracht. Doch ist dieses Geschäftsmodell überhaupt zulässig? Was der Bundesgerichtshof jetzt dazu entschieden hat und welche Auswirkungen das für Verbraucher*innen und die Gerichte hat, darüber sprechen die Justizreporter*innen Claudia Kornmeier und Fabian Töpel mit Ronny Jahn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Kryptowährungen gewinnen im Strafrecht zunehmend an Bedeutung - egal, ob es um illegales Crypto-Mining durch Malware geht, oder um Kryptowährungen, die mit inkriminiertem Vermögen erworben wurden. Dieser Umstand führt dazu, dass sich Ermittlungsbehörden und Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, wie mit der Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen umzugehen ist. Der BGH hat in einer Entscheidung vom 27. Juli 2017 (Az. 1 StR 412/16) trotz umstrittener Rechtsnatur die Einziehungsfähigkeit von Bitcoins bejaht. In der Praxis stellt jedoch die Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung die Behörden häufig vor Probleme, insbesondere wenn ein Zugriff auf die private Wallet des Einziehungsadressaten nicht möglich ist. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Einziehung und Beschlagnahme im Zusammenhang mit Kryptowährungen sowie die praktischen Schwierigkeiten, die sich regelmäßig auf Vollstreckungsebene stellen. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Ottersbach, Niklaswww.deutschlandfunk.de, Tag für TagDirekter Link zur Audiodatei
Der BGH hat dem EuGH die Frage nach der Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei DSGVO-Verstößen vorgelegt und der EuGH hat diese bejaht. Was so einfach klingt, ist rechtlich doch differenzierter zu sehen. Der Podcast ordnet die Entscheidung in ihren Kontext ein und geht der Frage nach, ob jetzt eine Klageflut droht. Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis! ottosc.hm/dsgvo
Wie deine Gedanken zu deinem Schicksal werden Achte auf deine Gedanken, denn sie werden - über einige Stufen hinweg - dein Schicksal. Was das für deine Examensvorbereitung bedeutet und was du tun kannst, um dein Schicksal in die Richtung anzuschubsen, die du willst, erfährst du in dieser Folge. Bild von mohamed Hassan auf Pixabay Der Podcast für Jura-Rebels http://content.blubrry.com/lakkis/085_achte-auf-deine-Gedanken.m4a ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator Haben Erben Zugang zum Facebook-Konto der Erblasserin? Der BGH hat gesprochen! Zum Beitrag BGH zum Anwendungsbereich des § 1357 BGB Zum Beitrag Zeit- & Aufmerksamkeitsmanagement in der Klausur Zum Beitrag Überleitungen in der Klausur – Wunderwaffe und Fallstrick in einem Zum Beitrag Hilfsmittel in Studium und Klausur Zum Beitrag Magische offline-Momente Zum Beitrag Warum ich Facebook & Instagram stillgelegt habe Zum Beitrag VGH Bayern zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse Zum Beitrag LG Bamberg zur Teilkündigung der Garage Zum Beitrag LG Berlin zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung Zum Beitrag Lerne aus 2018 und mach 2019 zum bisher besten Jahr Zum Beitrag Wie dir outliner tools helfen, die juristischen Strukturen zu verstehen Zum Beitrag Was bedeutet es für dich, wenn du etwas nicht wusstest oder einen Fehler gemacht hast? Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 3: Ärger-Inventur Zum Beitrag Ich packe meinen Klausurenkoffer und lege hinein….? Zum Beitrag
Ein FETTES Urteil des BGH
In der Dusche steckt der Versicherungsteufel im Detail. Und zwar in der Fuge! Nässeschäden hierdurch sind massiv, aber nicht immer versichert. Der BGH hat geurteilt!
Wo suchst du, wenn du panisch im Gesetz blätterst? Kennst du folgende Situation? Du sitzt in der Klausur, drehst den Sachverhalt um und beginnst panisch im Gesetz rumzublättern - hoch und runter. Kennst du das? Garantiert. Die schlechte Nachricht: Diese Methode ist ineffektiv und zusätzlich erhöht sie deinen Stresspegel - was die Suche noch schwieriger gestaltet. Die gute Nachricht: Es gibt eine bessere Methode, dich Schritt für Schritt sicher voranzutasten. Deine Werkzeuge dabei: Erneut dein gesunder Menschenverstand und dein Systemverständnis, als Unterstützung die Inhaltsübersicht des BGB. Bild von Kranich17 auf Pixabay Der Podcast für Jura-Rebels http://content.blubrry.com/lakkis/079_Wo-suchst-du.m4a ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator Nach der Klausur ist vor dem Mündlichen… Zum Beitrag BGH zur Streupflicht des Vermieters Zum Beitrag Von Lernstunden allein kannst du dir im Staatsexamen nichts kaufen Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 2: Inventur Zum Beitrag BGH zum Anwendungsbereich des § 1357 BGB Zum Beitrag Die 2 Kardinalfehler beim Planen Zum Beitrag Nein, Wissen ist KEINE Macht! Zum Beitrag URTEILSHÄPPCHEN: Wechsel von Repatarur zur Ersatzlieferung Zum Beitrag John der Jongleur, Ich & eine späte Einsicht Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 4: Der Plan Zum Beitrag Du hast gefragt, ich antworte! Zum Beitrag OLG Hamm zur Betriebsgefahr eines Pkw Zum Beitrag Die Schreibzeit hat begonnen – und nun? Zum Beitrag Haben Erben Zugang zum Facebook-Konto der Erblasserin? Der BGH hat gesprochen! Zum Beitrag Die Katze in der Shisha-Bar oder GoA-Wiederholung am echten Fall
Der BGH hat für Altnutzer das Recht auf Pseudonyme bestätigt. Plattformen wehren sich auch gegen die Datenweitergabe an das BKA.
Die 2 Kardinalfehler beim Planen Was tun, wenn du einen Plan gemacht hast, dich aber nicht an ihn hältst? Das Problem ist bekannt, es ist groß, es ist nicht jura-spezifisch.Und es gibt nicht DIE EINE Lösung. Aber es gibt zwei Kardinalfehler, die weit verbreitet und zuverlässig verheerend sind: Du hast dir zuviel vorgenommen. Du hebst das Ganze auf eine Ebene, die zur selbsterfüllenden Prophezeiung wird. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay Der Podcast für Jura-Rebels http://content.blubrry.com/lakkis/76_2-Kardinalfehler.m4a ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator Magische offline-Momente Zum Beitrag Nach der Klausur ist vor dem Mündlichen… Zum Beitrag Mündliche Prüfung – deine große Chance! Zum Beitrag Wie du mit der Pomodoro-Technik effektiv und mühelos lernst Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 4: Der Plan Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 3: Ärger-Inventur Zum Beitrag Urteilshäppchen: Das Auto auf dem Grill Zum Beitrag Überleitungen in der Klausur – Wunderwaffe und Fallstrick in einem Zum Beitrag VGH Bayern zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse Zum Beitrag Die Schreibzeit hat begonnen – und nun? Zum Beitrag Haben Erben Zugang zum Facebook-Konto der Erblasserin? Der BGH hat gesprochen! Zum Beitrag Die Katze in der Shisha-Bar oder GoA-Wiederholung am echten Fall Zum Beitrag Corona mitten im Staatsexamen – danke auch! Zum Beitrag Weißt du, WARUM du lernst und Jura studierst? Zum Beitrag Lerne aus 2018 und mach 2019 zum bisher besten Jahr Zum Beitrag
Der BGH urteilt heute über die Frage, ob zwei User*innen auch unter einem Pseudonym auf Facebook sein dürfen. Dort sind nur Klarnamen erlaubt. Was eine Klarnamen-Pflicht zur Folge hätte und was sich im Kampf gegen Hasskriminalität ändern muss, erklärt Anwalt Chan-jo Jun. Der IT-Recht-Experte hat schon öfter gegen Facebook geklagt. Außerdem: Wie sich junge Menschen der Generation Z mit den Verbrechen der NS-Zeit befassen. Und wir sprechen über 2 Jahre Corona in Deutschland und die Impfpflicht-Debatte.
Thema heute: Unzulässige Zahlungsaufforderung bei Identitätsdiebstahl Inkassounternehmen, die Forderungen einfordern, die überhaupt nicht bestehen, handeln wettbewerbswidrig. Der BGH entschied, dass dies auch gilt, wenn die falsche Forderung auf einem Identitätsdiebstahl beruht, der dem Unternehmen nicht bekannt war. Vor Identitätsdiebstahl fürchten sich viele Menschen. Für eine Frau aus Hamburg wurde es leider Realität, wie die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet. Völlig unerwartet erhielt sie Post von einem Inkassounternehmen, das sie zur Zahlung von circa 650 Euro aufforderte. Grund dafür war ein Mobilfunkvertrag aus dem Jahr 2017. Allerdings hatte die Frau diesen Vertrag selbst nie geschlossen – jedoch eine unbekannte Person mit ihren Daten. Ein Verbraucherschutzverband, an den sich die Betroffene wandte, mahnte daraufhin das Inkassounternehmen erfolgslos wegen unlauterer Geschäftshandlungen ab. Auch eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Hamburg blieb ohne Erfolg. Jedoch bekam der Verbraucherschutzverband sowohl vor dem Oberlandesgericht als auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht und das Inkassounternehmen darf die Zahlung nun nicht mehr einfordern (BGH, Urteil v. 20.10.2021, Az. I ZR 17/21). Unrichtige Zahlungsforderungen sind unlautere Geschäftshandlungen Laut Wilde Beuger Solmecke stellte der BGH in seiner Entscheidung fest, dass die Zahlungsaufforderung des Unternehmens eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Fall 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Denn nach der Vorschrift ist eine geschäftliche Handlung dann irreführend und untersagt, wenn sie unwahre Tatsachen enthält. Da das Vertragsverhältnis zwischen der Frau und dem Mobilfunkanbieter nie entstanden ist, handelt es sich unstreitig um eine unwahre Tatsache. Auch sieht der BGH die Forderung als geeignet zur Täuschung an. Es ist mithin umstritten, ob im Falle unwahrer Tatsachen eine Geeignetheit zur Täuschung überhaupt vorliegen muss. Der I. Zivilsenat des BGH sieht das Vorliegen einer solchen durch das OLG aber als rechtsfehlerfrei festgestellt an, weshalb es dahinstehen könne, ob auf dieses Erfordernis verzichtet werden könnte. Zwar werde man im Fall eines behaupteten Vertrags über Mobilfunkleistungen nicht stets annehmen können, dass der Verbraucher nicht mehr wisse, ob er den Vertrag geschlossen habe oder nicht. Es reiche aber eine abstrakte Eignung zur Täuschung aus, die hier zu bejahen sei. Identitätsdiebstahl wird nicht berücksichtigt Dass das Inkassounternehmen einem Irrtum unterlag, der ihm aufgrund des Identitätsdiebstahls nicht vorwerfbar ist, spielt für die Beurteilung der unlauteren Handlung keine Rolle. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Im Voyeur-Fall geht es um Rechtfertigungsgründe und insbesondere den Begriff der Gegenwärtigkeit. Der BGH hat in diesem Urteil eine Unterscheidung zwischen der Notwehr und dem Notstand vorgenommen, die man unbedingt kennen sollte. Viel Spaß! Urteil: BGH, Urt. v. 15.05.1979 – 1 StR 74/79 IUDICUM auf Instagram
Dass Mieter den vom Vermieter vorgeschriebenen Kabelanschluss kostenpflichtig nutzen müssen, wird sich zukünftig ändern. Der BGH hat das in einem neuen Urteil bestätigt.
Sollten Vereine für ihre Fans zahlen müssen, wenn sie sich im Stadion daneben benehmen? Fans des FC Carl Zeiss Jena haben im Jahr 2018 bei drei Spielen Bengalos und Pyros abgefeuert. Dafür wurde dem Verein vom DFB eine Sanktion in Höhe von fast 25.000 € auferlegt. Diese wollte er nicht akzeptieren und wehrte sich durch alle Instanzen. Der BGH hat die Rechtsbeschwerde des Vereins nun zurückgewiesen. Darüber, wieso der Club ohne eigenes Verschulden zur Kasse gebeten werden kann und weshalb der Fall überhaupt beim BGH gelandet ist, unterhalten sich die Justizreporter Fabian Töpel und Kolja Schwartz.
Der BGH verhandelt nun über eine Millionen-Entschädigung im Streit zwischen der Kohl-Witwe Maike Kohl-Richter und dem Kohl-Ghostwriter Heribert Schwan. Nach einem Zerwürfnis mit Helmut Kohl hatte Schwan vertrauliche Details eigenmächtig veröffentlicht, die eigentlich nur für die Arbeit an den Memoiren von Kohl und nicht für die Öffentlichkeit gedacht gewesen waren. Die strittigen Passagen würden vor allem drastische, teils beleidigende Aussagen über Weggefährten von Helmut Kohl wie Kurt Biedenkopf oder Angela Merkel enthalten, sagt Patrick Bahners, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Kohl-Biograf. Bisher hätten die Gerichte Kohl und seiner Witwe jedoch Recht gegeben. Die Arbeit des Autors Schwan sei keine journalistische Arbeit im eigentlichen Sinn gewesen, sondern eine Hilfeleistung für die „Selbstdarstellung von Helmut Kohl“. Deswegen sei die Vertraulichkeit der Gespräche zwischen Kohl und Schwan rechtlich anerkannt worden. Der Witwe von Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, gehe es sicher nicht nur um die Entschädigungs-Millionen, sondern um eine umfassende Rettung der Ehre und des Ansehens ihres Mannes, meint Patrick Bahners. Das Problematische an den Klagen Maike Kohl-Richters sei allerding, dass sie schon zu Lebzeiten an der Verklärung des Bildes von Helmut Kohl gearbeitet habe. Sie setze damit die verklärende Arbeit am eignen Bild fort, die Helmut Kohl zu Lebzeiten so wichtig war, sagt Patrick Bahners.
Dieser Podcast enthält Werbung. Es gibt Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof bzgl. der unklaren Rechtslage bei Werbekennzeichnungen, der ich selber in der Vergangenheit ja auch schon zum Opfer gefallen bin. Lasst uns also diskutieren, wie sich die Lage entwickelt hat! (Keine Folge über Aquaristik oder Aquascaping, aber ein wichtiges, gesamt-Social-Media betreffendes Thema). Unterstütze den Podcast monatlich über die Kanalmitgliedschaft auf YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCta9CHW_eNbpRejg1fSVVIQ/join -------------------- Schicke mir deine Fragen über meine Website auf https://aquaowner.eu/podcast -------------------- Wenn dir dieser Podcast gefällt, hinterlasse ihm doch bitte eine Bewertung auf iTunes! Das würde mir viel bedeuten und hilft dem Podcast, von vielen weiteren, interessierten Hörern gefunden zu werden. -------------------- Lerne das Aquascaping mit meinem einzigartigen Videotraining: https://aquaowner.eu -------------------- Hole dir die offiziellen AquaOwner Aquascaping Tools: https://aquascapingtools.de -------------------- AquaOwner Clothing (Bio & faire Klamotten): https://aquaowner.clothing -------------------- Nutze diese Shops für deinen nächsten Einkauf (Affiliate Links): - Aquasabi: https://www.aquasabi.de/?ref=ao - Garnelenhaus: https://www.garnelenhaus.de?sPartner=ao - JBL: https://jbl.de?pan=aquaowner - Coralaxy: https://coralaxy.de/de/?partner=122 - Amazon: https://amzn.to/2TDbOf0 Und für alle Zuhörer aus Österreich, schaut hier vorbei: - Liquid Nature: https://www.liquidnature.at -------------------- Mein Audio & Video Setup: https://www.amazon.de/shop/aquaowner (Affiliate Link)
Das Urteil gegen Beate Zschäpe im NSU-Prozess ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH folge damit aber einem Zirkelschluss, denn es gebe keine Beweise, dass Zschäpe an den Tatorten war, sagt ihr Pflichtverteidiger Wolfgang Heer.
Der BGH bestätigt die lebenslange Freiheitsstrafe gegen die NSU-Terroristin Beate Tschäpe und Unterstützer. Der Bundeswehrverband wirft der Bundesregierung schweres Versagen in Afghanistan vor. NRW hat seine Finanzplanung für den Verkehrswegebau vorgelegt.
Bei Protesten gegen die Taliban wurden in Afghanistan mehrere Menschen getötet. Wegen der holprig angelaufenen Evakuierungsaktion gibt es unter anderem Kritik am Bundesnachrichtendienst. Der BGH bestätigt die lebenslange Freiheitsstrafe gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe und Unterstützer. Tags: Afghanistan, Taliban,Bundesnachrichtendienst, Bundesregierung, NSU
Thema heute: Können Verbraucher bald nahezu alle Darlehensverträge widerrufen? Der EuGH entscheidet am 9. September darüber, ob nahezu jeder Darlehensvertrag aufgrund unzureichender Pflichtangaben auch Jahre nach einem Abschluss widerrufbar ist. Vorgelegt wurde diese Rechtsfrage allerdings nicht vom BGH – sondern vom LG Ravensburg. Sollte sich der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts anschließen, könnten Millionen Verbraucher bares Geld sparen, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte erklärt. Bereits am 26. März 2020 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem spektakulären Urteil die Rechte von Verbraucherinnen massiv gestärkt und nebenbei per Urteil das gesamte deutsche Verbraucherkreditrecht auf den Kopf gestellt (EuGH Urteil v. 26.03.2020, Az. C-66/19). Die EuGH-Richter entschieden, dass die meisten deutschen Kreditverträge die sich aus EU-Recht ergebenden Voraussetzungen nicht erfüllen. Insbesondere die Informationen zum Beginn der Widerrufsfrist würden in den meisten Verträgen auf ein Labyrinth von Paragrafen verweisen (sog. Kaskadenverweis), was nicht den Anforderungen an Klarheit und Prägnanz genüge. Das Resultat der unzureichenden Widerrufsinformation: Die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen, so dass Millionen Verträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden, noch heute widerrufen werden können. Am 9. September wird nun ein weiteres wichtiges EuGH-Urteil mit großer Spannung erwartet (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Angestoßen wurde das Verfahren vom Landgericht (LG) Ravensburg. Das Thema des aktuellen Rechtsstreits sind fehlende Pflichtangaben zum Verzugszins in Verbraucherdarlehensverträgen. Im Verfahren geht es um drei Autokreditverträge. Geklagt hatte unter anderem ein Autokäufer, der 2015 einen Kredit in Höhe von über 10.000 Euro aufnahm und diesen 2019 noch widerrufen wollte. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt: „Im juristischen Fachjargon spricht man insoweit auch vom Vorabentscheidungsersuchen. Mit einem derartigen Vorgehen fuhr das LG Ravensburg zuletzt beinahe regelmäßig dem BGH in die Parade. Der Grund hierfür: Der BGH weigert sich in konstanter Beharrlichkeit, die bei ihm anhängigen Verfahren auszusetzen und sie selbst dem EuGH vorzulegen. Dadurch, dass die Ravensburger Richter immer und immer wieder den EuGH anrufen, zeigen sie, dass sie der bankenfreundlichen Rechtsprechung des BGH kritisch gegenüberstehen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Der BGH hat ein wichtiges Urteil zu VW-Dieselautos mit manipulierter Software gefällt. Dann: Wer zahlt, wenn mein Unfallgegner keine Versicherung hat? Und: Ein Urteil zu Hartz IV sorgt für Kopfschütteln.
Der BGH entscheidet bald erstmal höchstrichterlich zu Werbung und Kennzeichnung auf Instagram-Postings. Um welche Influencerinnen es sich handelt und wie die Rechtslage ist, erfahrt ihr in diesem Video. Zudem könnt ihr euch zu dem Thema auch auf unserer Webseite informieren: https://www.wbs-law.de/medienrecht/bgh-entscheidet-in-gleich-drei-faellen-wann-muessen-influencer-beitraege-kennzeichnen-55165/