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RA065 BAG zu Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft, BGH zur Strafbarkeit nach Autorennen mit Todesfolge und Unzuverlässigkeit bei betrunkenen JägernIn dieser Folge mit dabei: sieben aktuelle Entscheidungen aus Zivil-, Straf-, Arbeits- und Verwaltungsrecht.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten: Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben. BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe Entschädigungen "Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden. Welche Darlehensverträge sind betroffen? Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug nehmen. Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern! Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Von der VIP-Lounge vors Gericht – Die Rolling-Stones-Entscheidung im Compliance-Check „You can't always get what you want“ – aber was passiert, wenn man es trotzdem versucht? In der dieswöchigen Folge geht es um einen spannenden Fall aus der Welt der Compliance – und um die Rolling Stones! Im Fokus steht die Entscheidung des BGH vom 31. August 2023. Darin geht es um Freikarten, Vorteilsannahme und einen Behördenleiter, der Tickets für ein Rolling-Stones-Konzert im Austausch für die Nutzung des Stadtparks anforderte. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, solche Deals rechtlich sauber zu regeln. Der BGH hat das zugrundeliegende Urteil des LG Hamburg aufgehoben und verlangt eine genauere Untersuchung, ob eine Unrechtsvereinbarung zwischen dem Behördenleiter und dem Veranstalter vorlag. Dr. Rosinus klärt, was das für Unternehmen und Amtsträger bedeutet und wie man seine Konzertbesuche auch in Zukunft ohne rechtliche Risiken genießen kann. BGH, Urteil vom 31.08.2023 - 5 StR 447/22: https://www.juris.de/perma?d=NJRE001585832 LG Hamburg, Urteil vom 08.04.2022 - 622 KLs 4/20: https://openjur.de/u/2393920.html Hier geht´s zur Folge Nr. 78: Rechtsprechungsupdate Korruption – Provisionszahlungen als Bestechung: https://criminal-compliance.podigee.io/78-rosinusonair Hier geht´s zur Folge Nr. 169: Die Amtsträgereigenschaft im Rahmen der Korruption: https://criminal-compliance.podigee.io/196-cr Hier geht´s zu Folge Nr. 229: Rechtsprechungsupdate: Untreue bei Bestechungszahlungen? https://criminal-compliance.podigee.io/229-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Niko Härting und Stefan Brink werfen zunächst (ab Minute 01:06) einen Blick auf den Fall Perkins Coie, der die Anwaltschaft weltweit schockiert. Der US-Präsident entzog mittels einer Executive Order der Wirtschaftskanzlei Perkins Coie LLP alle Mandate. Die Bundesbehörden wurden angewiesen, alle Dienstleister zur Offenlegung von Geschäftsbeziehungen mit Perkins Cole aufzufordern. Zudem lässt Trump untersuchen, ob amerikanische Großkanzleien gegen Antidiskriminierungsrecht verstoßen, indem sie weiße heterosexuelle Männer diskriminieren. Ab Minute 13:25 geht es um ein viel beachtetes BGH-Urteil zum immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO bei Spam-Mails (BGH v. 28.1.2025 - VI ZR 109/23). Der BGH verneint das Erfordernis einer ,,Erheblichkeitsschwelle“ für einen immateriellen Schaden, verlangt allerdings eine konkrete Darlegung des Schadens. Im Anschluss (ab Minute 21:59) diskutieren Härting und Brink eine Entscheidung des AG München über das (nach Auffassung des Gerichts fehlende) Recht einer Gerichtsvollzieherin zur Befragung der Nachbarn eines Schuldners nach dessen Aufenthaltsort. Siegeszug der DSGVO oder ärgerliches Missverständnis? Abschließend (ab Minute 32:14) wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO thematisiert (BFH v. 14.1.2025 – IX R 25/22). Dieser besteht auch gegen Finanzämter, einen unverhältnismäßigen Aufwand kann die Behörde dem Anspruch nach Auffassung des BFH in aller Regel nicht entgegenhalten.
Die Nachrichten an diesem Morgen: Die EU fürchtet den Handelskrieg mit den USA. Der BGH entscheidet über die Zulässigkeit von Verwahrentgelten. Und Santorini droht ein schweres Erdbeben.
Das Wichtigste am Dienstag: Die Parteien streiten weiter über die Migrationsanträge von Friedrich Merz. Der BGH verhandelt über strengere Kontrollen für den Apple-Konzern. Und Präsident Macron macht sich ein Bild vom angeblich schlechten Zustand des Louvre.
U.a. mit diesen Themen: Aschaffenburg: aktuelle Lage und Gedenken / Reaktionen auf Messerangriff - politische Reaktionen / "Das Urteil bleibt" Der BGH verwirft die Revisionen im Yeboah-Prozess / St. Ingberter Unternehmen VOIT beantragt Insolvenz
Lange erwartet, nun viel diskutiert: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Schadensersatzanspruch aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt nicht nur Juristen. Der BGH hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob schon der bloße Kontrollverlust über eigene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Anlass war ein Datenleak bei Facebook im Jahr 2019, bei dem Kriminelle über eine zu weit offene Schnittstelle an Nutzerdaten wie Namen, Telefonnummern und Adressen von über 500 Millionen Nutzern gelangten, darunter mutmaßlich sechs Millionen Deutsche. Der BGH hatte sich ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln herausgepickt und die Revision zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren erklärt. Diese Möglichkeit hat das oberste deutsche Gericht, seit am 31. Oktober das Leitentscheidungsgesetz in Kraft getreten ist: In Fällen, die grundlegende Rechtsfragen betreffen, soll eine Leitentscheidung des BGH als Richtschnur für niedere Instanzen in ähnlichen Fällen dienen. In seinem Urteil (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH am 18. November die Hürden für immaterielle Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO sehr niedrig gesetzt. Entgegen der Auffassung von Meta könne "auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein". Demnach müssen Betroffene nicht nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet worden seien. Auch Belege für Angst und Sorge vor einem Missbrauch sind dem Urteil zufolge nicht erforderlich. Besonders spannend: Nicht nur mündlich während der Urteilsverkündung, sondern auch in seiner schriftlichen Urteilbegründung gab der BGH den Instanzgerichten konkrete Hinweise zur Höhe der finanziellen Entschädigung für den erlittenen "Kontrollverlust". Für den konkreten Fall, bei dem keine Schäden nachgewiesen wurden, schlug er eine "Größenordnung von 100 Euro" vor. Falls der ein Fall gravierender ist, kann der Betrag laut BGH allerdings auch wesentlich höher sein. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutert Dr. Lea Stegemann, Rechtsanwältin und Expertin für Schadensersatzansprüche aus DSGVO-Verstößen heraus, die Hintergründe und Auswirkungen des BGH-Urteils. Lea sieht in dem Urteil einerseits einen wichtigen Schritt für den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Andererseits warnt sie vor Risiken für Unternehmen, wenn nun zusätzlich zu möglichen DSGVO-Bußgeldern noch Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Unklar bleibt fürs Erste, wie sich das Urteil auf die Praxis der Legal-Tech-Kanzleien auswirkt, die Betroffene zu Massenklagen animieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jüngst eine Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht, der sich jeder Betroffene bald kostenlos anschließen kann. Lea sieht darin Chance, Ansprüche gesammelt anzumelden, ohne in dem einzelnen Fall ein Gerichtsverfahren und eine Beweisaufnahme durchführen zu müssen. Sie plädiert ohnehin für eine Pauschalierung und Bündelung von massenhaft vorhandenen, ähnlich gelagerten Schadensersatzansprüchen, um die Justiz zu entlasten. Der Gesetzgeber könne dafür die Rahmenbedingungen schaffen.
Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-checker (Werbung) - jetzt auch ohne Rechtsschutzversicherung möglich Checke auch Mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: @wbs_experten Folge uns auf Instagram: https://wbs.law/instagram-wbslegal Der BGH hat zwar noch nicht final entschieden, sich aber in der mündlichen Verhandlung zum Facebook-Datenleck eindeutig auf Seiten der Verbraucher positioniert. Er sagt: Der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten ist für sich genommen ein Schaden nach der DSGVO! Damit beendet er die bisherige Rechtsunsicherheit und gibt den unteren Gerichten eine klare Leitlinie. Ein großartiger Tag nicht nur für Betroffene des Facebook-Datenlecks sondern für Verbraucher und den Datenschutz generell! Mehr dazu erfahrt ihr in diesem Video. Unser Blog zur mündlichen Verhandlung: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/muendliche-verhandlung-zu-facebook-datenleck-bgh-stellt-sich-auf-seite-der-verbraucher-80253/ Erwägungsgrund 85 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-85 Beschluss des BGH zur Leitentscheidung: https://www.wbs.legal/wp-content/uploads/2024/11/Beschluss_BGH_11.11._geschwaerzt.pdf ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ k
Folge 100 von „Bei Anruf Wettbewerb“ und Feierstimmung im Studio. Doch statt zu feiern bis der Arzt kommt, gehen die beiden Wettbewerbsprofessoren Rupprecht Podszun und Justus Haucap gleich rein ins Krankenhaus bzw. in den Krankenhaussektor. Denn dort dürfte der Wettbewerb künftig ziemlich leiden. Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz muss das Kartellamt künftig bei Fusionen von Kliniken zuschauen. Was bewirkt diese kartellrechtliche Operation am offenen Wettbewerbsherzen? Voller Kraft geht es weiter zur Kartellschadensberechnung. Der BGH hat mit einem Urteil die Schadensschätzung erleichtert. Werden Wettbewerbsökonomen jetzt alle arbeitslos? Außerdem: Wie viel LinkedIn Posts darf man als Sachverständiger liken?
"Der Tod lauerte hinter jeder Ecke" – Diesen Satz des 96-jährigen Holocaust-Überlebenden Abraham Koryski zitierte seine Anwältin im wahrscheinlich letzten KZ-Prozess vor dem Bundesgerichtshof. Abraham Koryski hatte das KZ Stutthof bei Danzig überlebt. Dort war die heute 99-jährige Irmgard Furchner die Sekretärin des Lagerkommandanten gewesen. Sie war 2022 vom Landgericht Itzehoe verurteilt worden, wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen. Im KZ Stutthof wurden insgesamt über 65.000 Menschen ermordet – sie wurden vergast, erschossen oder starben an Kälte, Hunger und Krankheiten. Der BGH hat nun die Revision von Irmgard Furchner gegen ihre Verurteilung verworfen. Die Justizreporter*innen haben den Prozess und die Urteilsverkündung vor Ort beim 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verfolgt und für die ARD berichtet. Im Podcast schauen wir auf die Verhandlung zurück. Warum war dieser Prozess gegen eine 99-jährige ehemalige KZ-Sekretärin wichtig? Warum kam das Urteil so spät? Und wie passt es in die Geschichte der justiziellen Aufarbeitung von NS-Verbrechen nach 1945? Diese und andere Fragen klären wir.
Die U23 von Hannover 96 ist in die 3. Liga aufgestiegen. Nicht alle in der 96-Bubble sind darüber glücklich. Tobi, Andre und Dennis sprechen mit Nils über seine Sicht der Dinge. Außerdem war in der letzte Woche Showdown vor dem BGH. Verein und Martin Kind saßen sich gegenüber. Auch wenn das Urteil auf den 16.07.2024 verschoben wurde, hatte die Äußerungen der Beteiligten eine gewisse Sprengkraft. Über zurückgetretene Aufsichtsräte die Chancen eines Neuanfangs wird auch in der Sendung gesprochen. Mit freier Musik von www.frametraxx.de. Impressum Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.
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Drübergehalten – Der Ostfußballpodcast – meinsportpodcast.de
Die U23 von Hannover 96 ist in die 3. Liga aufgestiegen. Nicht alle in der 96-Bubble sind darüber glücklich. Tobi, Andre und Dennis sprechen mit Nils über seine Sicht der Dinge. Außerdem war in der letzte Woche Showdown vor dem BGH. Verein und Martin Kind saßen sich gegenüber. Auch wenn das Urteil auf den 16.07.2024 verschoben wurde, hatte die Äußerungen der Beteiligten eine gewisse Sprengkraft. Über zurückgetretene Aufsichtsräte die Chancen eines Neuanfangs wird auch in der Sendung gesprochen. Mit freier Musik von www.frametraxx.de. Impressum Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.Gern unterstützen wir dich bei deiner Podcast-Produktion.
Immer wieder streiten Wohnungseigentümergemeinschaften darüber, wer welche Kosten tragen muss. Was gilt, wenn Autostellplätze oder Dachfenster repariert werden, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, aber nur einzelnen Eigentümern zugutekommen? Welche baulichen Veränderungen am Haus muss die Gemeinschaft hinnehmen, wenn Teile des Hauses behindertengerecht umgebaut werden sollen? Wer haftet für zu hohe Werkstattkosten, der Unfallverursacher oder der Geschädigte? Der BGH hat in jüngster Zeit wieder einige interessante Urteile gefällt, die wir besprechen.
Der BGH hat ein weiteres wichtiges Urteil zum Diesel-Skandal gefällt, das die Position von Verbrauchern deutlich stärkt: Diesel-Käufer können grundsätzlich Schadensersatz geltend machen, wenn in ihren Autos eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Experten sprechen von sogenannten „Thermofenstern“, die dafür sorgen, dass bei bestimmten Temperaturen die Reinigung der Abgase gedrosselt oder ganz heruntergefahren wird. Der BGH hat in seinem Urteil sehr genaue Vorgaben gemacht, unter welchen Umständen geschädigte Autokäufer Ansprüche durchsetzen können. Ist dies der Fall, können sie 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen. Vorausgegangen waren wichtige Entscheidungen des EuGH in Luxemburg zu den Thermofenstern, die den BGH dazu gebracht haben, seine Rechtsprechung zu ändern. Bisher hatte der BGH Ansprüche verneint. Die Justizreporter Max Bauer und Klaus Hempel erläutern das Urteil und schildern, wie groß die Chancen auf Schadenersatz tatsächlich sind und was in den unteren Instanzen nun geprüft werden muss – dort sind bundesweit zehntausende Klagen anhängig.
Der BGH hat ein weiteres wichtiges Urteil zum Diesel-Skandal gefällt, das die Position von Verbrauchern deutlich stärkt: Diesel-Käufer können grundsätzlich Schadensersatz geltend machen, wenn in ihren Autos eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Experten sprechen von sogenannten „Thermofenstern“, die dafür sorgen, dass bei bestimmten Temperaturen die Reinigung der Abgase gedrosselt oder ganz heruntergefahren wird. Der BGH hat in seinem Urteil sehr genaue Vorgaben gemacht, unter welchen Umständen geschädigte Autokäufer Ansprüche durchsetzen können. Ist dies der Fall, können sie 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen. Vorausgegangen waren wichtige Entscheidungen des EuGH in Luxemburg zu den Thermofenstern, die den BGH dazu gebracht haben, seine Rechtsprechung zu ändern. Bisher hatte der BGH Ansprüche verneint. Die Justizreporter Max Bauer und Klaus Hempel erläutern das Urteil und schildern, wie groß die Chancen auf Schadensersatz tatsächlich sind und was in den unteren Instanzen nun geprüft werden muss – dort sind bundesweit zehntausende Klagen anhängig. Weiteres Thema: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde im Zuge des Diesel-Skandals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vorausgegangen war ein sogenannter Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der für heftige Kritik sorgte.
Dauerbrenner Schrems (ab Minute 21:35): Stefan Brink und Niko Härting sprechen über Datentransfers in die USA – den Dauerbrenner des Datenschutzes. Warum erhält eigentlich Meta ein Bußgeld über 1,2 Milliarden EUR, während zugleich aus Deutschland kein einziges Bußgeld bekannt ist, das wegen (angeblich) datenschutzwidriger Datentransfers in die USA verhängt wurde? Dies obwohl die deutschen Datenschutzbehörden gemeinhin als besonders streng gelten? Innenminister Thomas Strobl (ab Minute 0:40): Der baden-württembergische Innenminister gab ein Anwaltsschreiben aus einem laufenden Disziplinarverfahren gegen einen ranghohen Polizeibeamten an Pressevertreter weiter. Ein Ermittlungsverfahren wegen „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB) wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Jetzt endete auch das Verfahren, das die baden-württembergische Datenschutzbehörde gegen den Minister parallel führte. Die süddeutschen Datenschützer verzichteten auf eine Sanktion, da der Minister den Datenschutzverstoß eingestand und sich reumütig zeigte, CumEx-Tagebuchstreit (ab Minute 11:20): Die Süddeutsche Zeitung gewann vor dem BGH einen Rechtsstreit gegen den Ex-Warburg-Banker Christian Olearius (BGH vom 16.5.2023, Az. VI ZR 116/22). Olearius wollte es der Süddeutschen Zeitung untersagen lassen, aus seinen „Tagebüchern“ wörtlich zu zitieren. Die „Tagebücher“ waren in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmt worden, das die zuständige Staatsanwaltschaft gegen Olearius führte. Auch in diesem Fall ging es um den Vorwurf „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB), ein Tatbestand, der jedoch nach Auffassung des BGH eng auszulegen ist und nicht sämtliche Unterlagen erfasst, die in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmt werden. Der BGH wog das Interesse an der Berichterstattung (Art. 5 GG) mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen ab und kam zu dem Ergebnis, dass die Süddeutsche Zeitung „einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit in höchstem Maße berührenden Frage geleistet“ habe, hinter dem die Persönlichkeitsrechte des Bankers zurückstehen müssen.
Der BGH hat entschieden und mit Unklarheiten vorerst aufgeräumt! Zwischen Kunde und Verputzer herrscht Streit über rund 10.000.-- Euro und es geht u.a. darum, ob es sich um einen normalen Bauvertrag handelt oder einen Verbraucherbauvertrag! Erstaunlicherweise musste dieser Streit vor dem BHG ausgetragen werden, weil sich die verschiedenen richterlichen Instanzen zuvor nicht einigen konnten. Dieses Urteil habe ich zum Anlass genommen, einmal die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag grundlegend zu erklären, damit Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall richtig reagieren. Hier der Link zum Urteil des BGH: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023051.html Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Die meisten Franchisegeber würden sich in diesem Fall vollkommen im Recht fühlen: Der Franchisevertrag mit einem Franchisepartner endet. Um sicherzustellen, dass er nicht "heimlich" weitermacht, schalte ich alle systemtypischen Tools, Maschinen, Gegenstände aus der Ferne ab. Klarer Fall, der Vertrag ist geendet, also kein Recht zur Nutzung! Deshalb sollte der Partner auch nicht mehr weiterarbeiten können. Denkste! Franchiseanwalt Andreas Frings von Busse & Miessen erklärt mir in dieser Podcast-Episode, was es mit der "Verbotenen Eigenmacht" auf sich hat. Das tut er am Beispiel des Vermieters eines E-Autos, der nach außerordentlichem Vertragsende die Batterie des Fahrzeugs abschalten lies. Somit war das Auto fahruntüchtig. Der BGH hat entschieden, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist. Andreas und ich haben dieses Beispiel auf das Franchise übersetzt: Es ist ein willkommenes Instrument im Franchise, gewisse systemtypische Gegenstände, Werkzeuge, Maschinen an meinen Partner zu vermieten. Weil ich auf diese Weise verhindern kann, dass der Partner nach Vertragsende frei darüber verfügen kann. Nur, ich darf diese "Digitale Eigenmacht" nicht ausspielen. Warum dem so ist und warum der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum relevant ist, das erfahrt ihr in dieser Episode. Viel Spaß!
Immer wieder haben wir auf diesem Kanal über Filesharing und damit verbundene Abmahnungen berichtet. Der BGH hat mit Urteil vom September 2022 nun entschieden, dass Anwaltskosten, die Abgemahnte zahlen müssen, gedeckelt werden. Was das bedeutet und ob wegen Filesharings Abgemahnte jetzt aufatmen können, erfahrt ihr in diesem Video. Filesharing-Abmahnung erhalten? Wir helfen euch sofort: https://wbs.law/filesharing
Über den Fall Bernd Osterloh und seine Vergütung als Betriebsratsmitglied haben wir hier bereits im vergangenen Jahr gesprochen. Anlass war damals eine Entscheidung des LG Braunschweig. Nun wurde die Geschichte um ein Kapitel erweitert. Der BGH hat das Urteil aufgehoben und die Freisprüche für die betroffenen Ex-VW-Vorstandsmitglieder kassiert. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Das Unternehmen Pfando kauft Verbrauchern mit Geldsorgen ihr Auto ab. Sie bekommen dafür in der Regel eine Summe, die deutlich unter dem Marktwert des Autos liegt. Anschließend mieten sie das Auto zurück und dürfen es weiterfahren. Viele Verbraucher haben sich darauf eingelassen, weil sie hofften, dass sie das Auto zurückkaufen können. Kunden haben gegenüber der ARD versichert, dass sie in den Filialen darüber falsch beraten wurden. Pfando hatte dies bestritten. In einem Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Vertrag, den Pfando mit einem Kunden vereinbart hatte, sittenwidrig war und es sich um Wucher gehandelt habe. Der BGH hat diese Entscheidung nun höchstrichterlich bestätigt.
Das Unternehmen Pfando kauft Verbrauchern mit Geldsorgen ihr Auto ab. Sie bekommen dafür in der Regel eine Summe, die deutlich unter dem Marktwert des Autos liegt. Anschließend mieten sie das Auto zurück und dürfen es weiterfahren. Viele Verbraucher haben sich darauf eingelassen, weil sie hofften, dass sie das Auto zurückkaufen können. Kunden haben gegenüber der ARD versichert, dass sie in den Filialen darüber falsch beraten wurden. Pfando hatte dies bestritten. In einem Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Vertrag, den Pfando mit einem Kunden vereinbart hatte, sittenwidrig war und es sich um Wucher gehandelt habe. Der BGH hat diese Entscheidung nun höchstrichterlich bestätigt. Justizreporter Klaus Hempel spricht mit seinem Kollegen Philip Raillon über die Geschäftspraxis von Pfando und das Urteil aus Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2022 (Az. StB 7-9/22) mit der Frage zu beschäftigen, wann der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB in Fällen der Beeinflussung des Abschlusses von Maskenkaufverträgen erfüllt ist. Hintergrund der Entscheidung war ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München, das sich u.a. gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestages und ein Mitglied des Bayerischen Landtages richtet. Die Parlamentarier sollen ihren Status und Einfluss als Abgeordnete genutzt haben, um Bundes- und Landesbehörden zum Abschluss bestimmter Kaufverträge über Atemschutzmasken zu bewegen. Als Gegenleistung für ihren Einsatz soll den Abgeordneten von den auf Verkäuferseite agierenden Privatunternehmen ein Entgelt in Millionenhöhe zugeflossen sein. Der BGH hat nun entschieden, dass das vorgeworfene Verhalten den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB nicht erfüllt, weil die Abgeordneten außerhalb des Parlaments – und damit gerade nicht in Wahrnehmung ihres Mandats – gehandelt haben sollen. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über Hintergrund und Inhalte des pressewirksamen Beschlusses und bespricht, wie sich die bundesgerichtliche Entscheidung aus Verteidigungsperspektive auswirkt. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Gegen große Firmen vor Gericht zu ziehen ist für viele Verbraucher*innen zu zeitaufwendig und zu risikoreich. Da kann es attraktiv sein, mögliche Ansprüche von einem Rechtsdienstleister durchsetzen zu lassen - gegen Erfolgshonorar, dafür ohne Kostenrisiko. Im Dieselskandal hat ein Rechtsdienstleister in "Sammelklagen" mögliche Ansprüche von teilweise über zehntausend Verbraucherinnen und Verbraucher gebündelt vor Gericht gebracht. Doch ist dieses Geschäftsmodell überhaupt zulässig? Was der Bundesgerichtshof jetzt dazu entschieden hat und welche Auswirkungen das für Verbraucher*innen und die Gerichte hat, darüber sprechen die Justizreporter*innen Claudia Kornmeier und Fabian Töpel mit Ronny Jahn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Kryptowährungen gewinnen im Strafrecht zunehmend an Bedeutung - egal, ob es um illegales Crypto-Mining durch Malware geht, oder um Kryptowährungen, die mit inkriminiertem Vermögen erworben wurden. Dieser Umstand führt dazu, dass sich Ermittlungsbehörden und Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, wie mit der Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen umzugehen ist. Der BGH hat in einer Entscheidung vom 27. Juli 2017 (Az. 1 StR 412/16) trotz umstrittener Rechtsnatur die Einziehungsfähigkeit von Bitcoins bejaht. In der Praxis stellt jedoch die Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung die Behörden häufig vor Probleme, insbesondere wenn ein Zugriff auf die private Wallet des Einziehungsadressaten nicht möglich ist. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Einziehung und Beschlagnahme im Zusammenhang mit Kryptowährungen sowie die praktischen Schwierigkeiten, die sich regelmäßig auf Vollstreckungsebene stellen. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Ottersbach, Niklaswww.deutschlandfunk.de, Tag für TagDirekter Link zur Audiodatei
Der BGH hat dem EuGH die Frage nach der Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei DSGVO-Verstößen vorgelegt und der EuGH hat diese bejaht. Was so einfach klingt, ist rechtlich doch differenzierter zu sehen. Der Podcast ordnet die Entscheidung in ihren Kontext ein und geht der Frage nach, ob jetzt eine Klageflut droht. Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis! ottosc.hm/dsgvo
Wie deine Gedanken zu deinem Schicksal werden Achte auf deine Gedanken, denn sie werden - über einige Stufen hinweg - dein Schicksal. Was das für deine Examensvorbereitung bedeutet und was du tun kannst, um dein Schicksal in die Richtung anzuschubsen, die du willst, erfährst du in dieser Folge. Bild von mohamed Hassan auf Pixabay Der Podcast für Jura-Rebels http://content.blubrry.com/lakkis/085_achte-auf-deine-Gedanken.m4a ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator Haben Erben Zugang zum Facebook-Konto der Erblasserin? Der BGH hat gesprochen! Zum Beitrag BGH zum Anwendungsbereich des § 1357 BGB Zum Beitrag Zeit- & Aufmerksamkeitsmanagement in der Klausur Zum Beitrag Überleitungen in der Klausur – Wunderwaffe und Fallstrick in einem Zum Beitrag Hilfsmittel in Studium und Klausur Zum Beitrag Magische offline-Momente Zum Beitrag Warum ich Facebook & Instagram stillgelegt habe Zum Beitrag VGH Bayern zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse Zum Beitrag LG Bamberg zur Teilkündigung der Garage Zum Beitrag LG Berlin zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung Zum Beitrag Lerne aus 2018 und mach 2019 zum bisher besten Jahr Zum Beitrag Wie dir outliner tools helfen, die juristischen Strukturen zu verstehen Zum Beitrag Was bedeutet es für dich, wenn du etwas nicht wusstest oder einen Fehler gemacht hast? Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 3: Ärger-Inventur Zum Beitrag Ich packe meinen Klausurenkoffer und lege hinein….? Zum Beitrag
Ein FETTES Urteil des BGH
In der Dusche steckt der Versicherungsteufel im Detail. Und zwar in der Fuge! Nässeschäden hierdurch sind massiv, aber nicht immer versichert. Der BGH hat geurteilt!
Wo suchst du, wenn du panisch im Gesetz blätterst? Kennst du folgende Situation? Du sitzt in der Klausur, drehst den Sachverhalt um und beginnst panisch im Gesetz rumzublättern - hoch und runter. Kennst du das? Garantiert. Die schlechte Nachricht: Diese Methode ist ineffektiv und zusätzlich erhöht sie deinen Stresspegel - was die Suche noch schwieriger gestaltet. Die gute Nachricht: Es gibt eine bessere Methode, dich Schritt für Schritt sicher voranzutasten. Deine Werkzeuge dabei: Erneut dein gesunder Menschenverstand und dein Systemverständnis, als Unterstützung die Inhaltsübersicht des BGB. Bild von Kranich17 auf Pixabay Der Podcast für Jura-Rebels http://content.blubrry.com/lakkis/079_Wo-suchst-du.m4a ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator Nach der Klausur ist vor dem Mündlichen… Zum Beitrag BGH zur Streupflicht des Vermieters Zum Beitrag Von Lernstunden allein kannst du dir im Staatsexamen nichts kaufen Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 2: Inventur Zum Beitrag BGH zum Anwendungsbereich des § 1357 BGB Zum Beitrag Die 2 Kardinalfehler beim Planen Zum Beitrag Nein, Wissen ist KEINE Macht! Zum Beitrag URTEILSHÄPPCHEN: Wechsel von Repatarur zur Ersatzlieferung Zum Beitrag John der Jongleur, Ich & eine späte Einsicht Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 4: Der Plan Zum Beitrag Du hast gefragt, ich antworte! Zum Beitrag OLG Hamm zur Betriebsgefahr eines Pkw Zum Beitrag Die Schreibzeit hat begonnen – und nun? Zum Beitrag Haben Erben Zugang zum Facebook-Konto der Erblasserin? Der BGH hat gesprochen! Zum Beitrag Die Katze in der Shisha-Bar oder GoA-Wiederholung am echten Fall
Der BGH hat für Altnutzer das Recht auf Pseudonyme bestätigt. Plattformen wehren sich auch gegen die Datenweitergabe an das BKA.
Die 2 Kardinalfehler beim Planen Was tun, wenn du einen Plan gemacht hast, dich aber nicht an ihn hältst? Das Problem ist bekannt, es ist groß, es ist nicht jura-spezifisch.Und es gibt nicht DIE EINE Lösung. Aber es gibt zwei Kardinalfehler, die weit verbreitet und zuverlässig verheerend sind: Du hast dir zuviel vorgenommen. Du hebst das Ganze auf eine Ebene, die zur selbsterfüllenden Prophezeiung wird. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay Der Podcast für Jura-Rebels http://content.blubrry.com/lakkis/76_2-Kardinalfehler.m4a ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator Magische offline-Momente Zum Beitrag Nach der Klausur ist vor dem Mündlichen… Zum Beitrag Mündliche Prüfung – deine große Chance! Zum Beitrag Wie du mit der Pomodoro-Technik effektiv und mühelos lernst Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 4: Der Plan Zum Beitrag SoKo Corona, Teil 3: Ärger-Inventur Zum Beitrag Urteilshäppchen: Das Auto auf dem Grill Zum Beitrag Überleitungen in der Klausur – Wunderwaffe und Fallstrick in einem Zum Beitrag VGH Bayern zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse Zum Beitrag Die Schreibzeit hat begonnen – und nun? Zum Beitrag Haben Erben Zugang zum Facebook-Konto der Erblasserin? Der BGH hat gesprochen! Zum Beitrag Die Katze in der Shisha-Bar oder GoA-Wiederholung am echten Fall Zum Beitrag Corona mitten im Staatsexamen – danke auch! Zum Beitrag Weißt du, WARUM du lernst und Jura studierst? Zum Beitrag Lerne aus 2018 und mach 2019 zum bisher besten Jahr Zum Beitrag
Der BGH urteilt heute über die Frage, ob zwei User*innen auch unter einem Pseudonym auf Facebook sein dürfen. Dort sind nur Klarnamen erlaubt. Was eine Klarnamen-Pflicht zur Folge hätte und was sich im Kampf gegen Hasskriminalität ändern muss, erklärt Anwalt Chan-jo Jun. Der IT-Recht-Experte hat schon öfter gegen Facebook geklagt. Außerdem: Wie sich junge Menschen der Generation Z mit den Verbrechen der NS-Zeit befassen. Und wir sprechen über 2 Jahre Corona in Deutschland und die Impfpflicht-Debatte.
Thema heute: Unzulässige Zahlungsaufforderung bei Identitätsdiebstahl Inkassounternehmen, die Forderungen einfordern, die überhaupt nicht bestehen, handeln wettbewerbswidrig. Der BGH entschied, dass dies auch gilt, wenn die falsche Forderung auf einem Identitätsdiebstahl beruht, der dem Unternehmen nicht bekannt war. Vor Identitätsdiebstahl fürchten sich viele Menschen. Für eine Frau aus Hamburg wurde es leider Realität, wie die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet. Völlig unerwartet erhielt sie Post von einem Inkassounternehmen, das sie zur Zahlung von circa 650 Euro aufforderte. Grund dafür war ein Mobilfunkvertrag aus dem Jahr 2017. Allerdings hatte die Frau diesen Vertrag selbst nie geschlossen – jedoch eine unbekannte Person mit ihren Daten. Ein Verbraucherschutzverband, an den sich die Betroffene wandte, mahnte daraufhin das Inkassounternehmen erfolgslos wegen unlauterer Geschäftshandlungen ab. Auch eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Hamburg blieb ohne Erfolg. Jedoch bekam der Verbraucherschutzverband sowohl vor dem Oberlandesgericht als auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht und das Inkassounternehmen darf die Zahlung nun nicht mehr einfordern (BGH, Urteil v. 20.10.2021, Az. I ZR 17/21). Unrichtige Zahlungsforderungen sind unlautere Geschäftshandlungen Laut Wilde Beuger Solmecke stellte der BGH in seiner Entscheidung fest, dass die Zahlungsaufforderung des Unternehmens eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Fall 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Denn nach der Vorschrift ist eine geschäftliche Handlung dann irreführend und untersagt, wenn sie unwahre Tatsachen enthält. Da das Vertragsverhältnis zwischen der Frau und dem Mobilfunkanbieter nie entstanden ist, handelt es sich unstreitig um eine unwahre Tatsache. Auch sieht der BGH die Forderung als geeignet zur Täuschung an. Es ist mithin umstritten, ob im Falle unwahrer Tatsachen eine Geeignetheit zur Täuschung überhaupt vorliegen muss. Der I. Zivilsenat des BGH sieht das Vorliegen einer solchen durch das OLG aber als rechtsfehlerfrei festgestellt an, weshalb es dahinstehen könne, ob auf dieses Erfordernis verzichtet werden könnte. Zwar werde man im Fall eines behaupteten Vertrags über Mobilfunkleistungen nicht stets annehmen können, dass der Verbraucher nicht mehr wisse, ob er den Vertrag geschlossen habe oder nicht. Es reiche aber eine abstrakte Eignung zur Täuschung aus, die hier zu bejahen sei. Identitätsdiebstahl wird nicht berücksichtigt Dass das Inkassounternehmen einem Irrtum unterlag, der ihm aufgrund des Identitätsdiebstahls nicht vorwerfbar ist, spielt für die Beurteilung der unlauteren Handlung keine Rolle. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Im Voyeur-Fall geht es um Rechtfertigungsgründe und insbesondere den Begriff der Gegenwärtigkeit. Der BGH hat in diesem Urteil eine Unterscheidung zwischen der Notwehr und dem Notstand vorgenommen, die man unbedingt kennen sollte. Viel Spaß! Urteil: BGH, Urt. v. 15.05.1979 – 1 StR 74/79 IUDICUM auf Instagram
Dass Mieter den vom Vermieter vorgeschriebenen Kabelanschluss kostenpflichtig nutzen müssen, wird sich zukünftig ändern. Der BGH hat das in einem neuen Urteil bestätigt.
Sollten Vereine für ihre Fans zahlen müssen, wenn sie sich im Stadion daneben benehmen? Fans des FC Carl Zeiss Jena haben im Jahr 2018 bei drei Spielen Bengalos und Pyros abgefeuert. Dafür wurde dem Verein vom DFB eine Sanktion in Höhe von fast 25.000 € auferlegt. Diese wollte er nicht akzeptieren und wehrte sich durch alle Instanzen. Der BGH hat die Rechtsbeschwerde des Vereins nun zurückgewiesen. Darüber, wieso der Club ohne eigenes Verschulden zur Kasse gebeten werden kann und weshalb der Fall überhaupt beim BGH gelandet ist, unterhalten sich die Justizreporter Fabian Töpel und Kolja Schwartz.
Der BGH verhandelt nun über eine Millionen-Entschädigung im Streit zwischen der Kohl-Witwe Maike Kohl-Richter und dem Kohl-Ghostwriter Heribert Schwan. Nach einem Zerwürfnis mit Helmut Kohl hatte Schwan vertrauliche Details eigenmächtig veröffentlicht, die eigentlich nur für die Arbeit an den Memoiren von Kohl und nicht für die Öffentlichkeit gedacht gewesen waren. Die strittigen Passagen würden vor allem drastische, teils beleidigende Aussagen über Weggefährten von Helmut Kohl wie Kurt Biedenkopf oder Angela Merkel enthalten, sagt Patrick Bahners, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Kohl-Biograf. Bisher hätten die Gerichte Kohl und seiner Witwe jedoch Recht gegeben. Die Arbeit des Autors Schwan sei keine journalistische Arbeit im eigentlichen Sinn gewesen, sondern eine Hilfeleistung für die „Selbstdarstellung von Helmut Kohl“. Deswegen sei die Vertraulichkeit der Gespräche zwischen Kohl und Schwan rechtlich anerkannt worden. Der Witwe von Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, gehe es sicher nicht nur um die Entschädigungs-Millionen, sondern um eine umfassende Rettung der Ehre und des Ansehens ihres Mannes, meint Patrick Bahners. Das Problematische an den Klagen Maike Kohl-Richters sei allerding, dass sie schon zu Lebzeiten an der Verklärung des Bildes von Helmut Kohl gearbeitet habe. Sie setze damit die verklärende Arbeit am eignen Bild fort, die Helmut Kohl zu Lebzeiten so wichtig war, sagt Patrick Bahners.
Dieser Podcast enthält Werbung. Es gibt Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof bzgl. der unklaren Rechtslage bei Werbekennzeichnungen, der ich selber in der Vergangenheit ja auch schon zum Opfer gefallen bin. Lasst uns also diskutieren, wie sich die Lage entwickelt hat! (Keine Folge über Aquaristik oder Aquascaping, aber ein wichtiges, gesamt-Social-Media betreffendes Thema). Unterstütze den Podcast monatlich über die Kanalmitgliedschaft auf YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCta9CHW_eNbpRejg1fSVVIQ/join -------------------- Schicke mir deine Fragen über meine Website auf https://aquaowner.eu/podcast -------------------- Wenn dir dieser Podcast gefällt, hinterlasse ihm doch bitte eine Bewertung auf iTunes! Das würde mir viel bedeuten und hilft dem Podcast, von vielen weiteren, interessierten Hörern gefunden zu werden. -------------------- Lerne das Aquascaping mit meinem einzigartigen Videotraining: https://aquaowner.eu -------------------- Hole dir die offiziellen AquaOwner Aquascaping Tools: https://aquascapingtools.de -------------------- AquaOwner Clothing (Bio & faire Klamotten): https://aquaowner.clothing -------------------- Nutze diese Shops für deinen nächsten Einkauf (Affiliate Links): - Aquasabi: https://www.aquasabi.de/?ref=ao - Garnelenhaus: https://www.garnelenhaus.de?sPartner=ao - JBL: https://jbl.de?pan=aquaowner - Coralaxy: https://coralaxy.de/de/?partner=122 - Amazon: https://amzn.to/2TDbOf0 Und für alle Zuhörer aus Österreich, schaut hier vorbei: - Liquid Nature: https://www.liquidnature.at -------------------- Mein Audio & Video Setup: https://www.amazon.de/shop/aquaowner (Affiliate Link)
Bei Protesten gegen die Taliban wurden in Afghanistan mehrere Menschen getötet. Wegen der holprig angelaufenen Evakuierungsaktion gibt es unter anderem Kritik am Bundesnachrichtendienst. Der BGH bestätigt die lebenslange Freiheitsstrafe gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe und Unterstützer. Tags: Afghanistan, Taliban,Bundesnachrichtendienst, Bundesregierung, NSU
Der BGH bestätigt die lebenslange Freiheitsstrafe gegen die NSU-Terroristin Beate Tschäpe und Unterstützer. Der Bundeswehrverband wirft der Bundesregierung schweres Versagen in Afghanistan vor. NRW hat seine Finanzplanung für den Verkehrswegebau vorgelegt.
Das Urteil gegen Beate Zschäpe im NSU-Prozess ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH folge damit aber einem Zirkelschluss, denn es gebe keine Beweise, dass Zschäpe an den Tatorten war, sagt ihr Pflichtverteidiger Wolfgang Heer.
Thema heute: Können Verbraucher bald nahezu alle Darlehensverträge widerrufen? Der EuGH entscheidet am 9. September darüber, ob nahezu jeder Darlehensvertrag aufgrund unzureichender Pflichtangaben auch Jahre nach einem Abschluss widerrufbar ist. Vorgelegt wurde diese Rechtsfrage allerdings nicht vom BGH – sondern vom LG Ravensburg. Sollte sich der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts anschließen, könnten Millionen Verbraucher bares Geld sparen, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte erklärt. Bereits am 26. März 2020 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem spektakulären Urteil die Rechte von Verbraucherinnen massiv gestärkt und nebenbei per Urteil das gesamte deutsche Verbraucherkreditrecht auf den Kopf gestellt (EuGH Urteil v. 26.03.2020, Az. C-66/19). Die EuGH-Richter entschieden, dass die meisten deutschen Kreditverträge die sich aus EU-Recht ergebenden Voraussetzungen nicht erfüllen. Insbesondere die Informationen zum Beginn der Widerrufsfrist würden in den meisten Verträgen auf ein Labyrinth von Paragrafen verweisen (sog. Kaskadenverweis), was nicht den Anforderungen an Klarheit und Prägnanz genüge. Das Resultat der unzureichenden Widerrufsinformation: Die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen, so dass Millionen Verträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden, noch heute widerrufen werden können. Am 9. September wird nun ein weiteres wichtiges EuGH-Urteil mit großer Spannung erwartet (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Angestoßen wurde das Verfahren vom Landgericht (LG) Ravensburg. Das Thema des aktuellen Rechtsstreits sind fehlende Pflichtangaben zum Verzugszins in Verbraucherdarlehensverträgen. Im Verfahren geht es um drei Autokreditverträge. Geklagt hatte unter anderem ein Autokäufer, der 2015 einen Kredit in Höhe von über 10.000 Euro aufnahm und diesen 2019 noch widerrufen wollte. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt: „Im juristischen Fachjargon spricht man insoweit auch vom Vorabentscheidungsersuchen. Mit einem derartigen Vorgehen fuhr das LG Ravensburg zuletzt beinahe regelmäßig dem BGH in die Parade. Der Grund hierfür: Der BGH weigert sich in konstanter Beharrlichkeit, die bei ihm anhängigen Verfahren auszusetzen und sie selbst dem EuGH vorzulegen. Dadurch, dass die Ravensburger Richter immer und immer wieder den EuGH anrufen, zeigen sie, dass sie der bankenfreundlichen Rechtsprechung des BGH kritisch gegenüberstehen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Der BGH hat ein wichtiges Urteil zu VW-Dieselautos mit manipulierter Software gefällt. Dann: Wer zahlt, wenn mein Unfallgegner keine Versicherung hat? Und: Ein Urteil zu Hartz IV sorgt für Kopfschütteln.
Der BGH entscheidet bald erstmal höchstrichterlich zu Werbung und Kennzeichnung auf Instagram-Postings. Um welche Influencerinnen es sich handelt und wie die Rechtslage ist, erfahrt ihr in diesem Video. Zudem könnt ihr euch zu dem Thema auch auf unserer Webseite informieren: https://www.wbs-law.de/medienrecht/bgh-entscheidet-in-gleich-drei-faellen-wann-muessen-influencer-beitraege-kennzeichnen-55165/
Der BGH hatte vor Kurzem über einen Fall zu entscheiden, der spektakulärer nicht sein könnte! Wie bei GTA wurde ein Autofahrer zuerst von der Polizei eingekesselt, rammte sich dann den Weg frei und tötete auf seiner Flucht dann wirklich noch Menschen. Wie genau das abgelaufen ist und wie der Mann nun verurteilt wurde, erfahrt ihr in diesem Video.
Man freut sich, dass die Bäume im eigenen Garten so schön wachsen. Doch der Nachbar fühlt sich durch die überhängenden Äste gestört. Hat sie oder er die Erlaubnis sie einfach abzuschneiden? Der BGH hat entschieden.
Nachbarschaftsstreitigkeiten können manchmal ganz schön ausarten. Im wahrsten Sinne des Wortes. Das zeigt der aktuellste Fall am Bundesgerichtshof. Es ging um eine Schwarzkiefer. Die Äste des Baumes ragten auf das Grundstück des Nachbarn. Der störte sich nicht nur an den Ästen, sondern auch an den Nadeln und Zapfen, die auf sein Grundstück fielen. Darf der Nachbar einfach ran an den fremden Baum und die auf sein Grundstück herüberreichenden Äste abschneiden? Selbst wenn das die Standfestigkeit des Baumes beeinträchtigt? Die Justizreporter Michael-Matthias Nordhardt und Christoph Kehlbach haben schon über einige "Baum" - Fälle am BGH berichtet. Sie sprechen direkt nach der Urteilsverkündung über den aktuellen Fall und telefonisch mit dem Kläger, aber auch über ältere Fälle und vor allem darüber, was das für jeden einzelnen Nachbarn mit Baumproblemen bedeutet.
Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Werner Schwamb zur Umsetzung des BVerfG-Urteils zur externen Teilung durch den BGH Der in § 17 VersAusglG vorgesehene Ausgleich betrieblicher Altersversorgungen im Wege der externen Teilung kann zu erheblichen Transferverlusten für die ausgleichsberechtigte Person führen. Dies hat das BVerfG in seiner Entscheidung v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18 als grundrechtswidrig gerügt und die Familiengerichte verpflichtet, im Einzelfall durch anhebende Korrektur der Ausgleichswerte dem Halbteilungsprinzip Rechnung zu tragen. Der BGH hat nun in seiner ersten Entscheidung dazu (BGH v. 24.3.2021 – XII ZB 230/16) umfangreich Stellung bezogen und der Praxis Handlungsanleitungen gegeben. Wer es nachlesen möchte: Im Juli-Heft des Familien-Rechtsberater erscheint die Besprechung der BGH-Entscheidung von Jörn Hauß – zu lesen auch im kostenlosen Probeabonnement oder Datenbanktest! Mehr erfahren: https://ottosc.hm/famrb
Thema heute: Endgültiger Sieg für Privatversicherte vor BGH: Viele Beitragserhöhungen unwirksam Jetzt ist noch einmal amtlich: Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte erneut, dass viele Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) mindestens seit dem Jahr 2014 unzureichend begründet waren. Daher können PKV-Versicherte die Erhöhungsbeträge zurückerhalten. Das Urteil vom 14.04.2021 (Aktenzeichen IV ZR 36/20) ist die nächste empfindliche Niederlage einer Versicherung vor Deutschlands oberstem Gericht zu diesem Thema. Die AXA wurde dabei rechtskräftig zu einer Rückzahlung von mehreren tausend Euro an den Versicherten verurteilt. Das meldet die halloAnwalt GmbH & Co. KG. Der BGH bekräftigte, dass die Erhöhungen der PKV-Beiträge aufgrund der unvollständigen Begründung unwirksam sind. Aufgrund dieser jetzt gefestigten Rechtsprechung können Millionen Versicherungsnehmer Geld von ihrer Versicherung zurückerhalten, denn nahezu alle Beitragsanpassungen der letzten Jahre wurden ähnlich mangelhaft begründet. Bereits in der Vorinstanz (OLG Köln, Aktenzeichen 9 U 138/19) kam es zu einem vielbeachteten Urteil, in dem die Kölner Richter die Beitragserhöhungen der AXA massiv kritisierten. Dem schloss sich der Versicherungssenat des BGH nun weitgehend an. Klägervertreter war die deutschlandweit tätige Verbraucherrechtskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Deren Partner Ilja Ruvinskij erklärte: "Wir sind sehr zufrieden, diesen wegweisenden Erfolg für PKV-Versicherte erstritten zu haben. Jetzt gibt es eine gleich mehrfach höchstrichterlich bestätigte Handhabe gegen die exorbitanten und unrechtmäßigen Beitragserhöhungen." Der BGH behielt seine in den vorherigen Urteilen geäußerte Rechtsauffassung bei. Die von den meisten Krankenversicherungen versendeten Begründungsschreiben erfüllen demnach nicht einmal die Mindestanforderungen, die das Gesetz an eine wirksame Beitragserhöhung stellt. Der Kläger wandte sich in dem Verfahren gegen Erhöhungen in den Tarifen EL Bonus und Vital-Z-N der AXA und erhält jetzt Erhöhungsbeträge von Januar 2014 bis März 2019 zurück. Über die Jahre können hier je nach Tarif hohe Summen auflaufen. Trotz der drei bisherigen BGH-Urteile werden die Versicherungsunternehmen wohl nicht von sich aus an betroffene Kunden zahlen. Daher sollten Privatversicherte selbst aktiv tätig werden. Die jetzt vor dem BGH erfolgreiche Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bietet beispielsweise eine kostenlose Erstberatung und Prüfung der Ansprüche an. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Kann man zu alt für ein Technofestival sein? Der BGH sagt ja und hat damit die Klage eines 44-Jährigen Technofans abgewiesen. Dann müssen die älteren Technofans halt woanders feiern...
Über viertausend Sturmgewehre und weitere Waffen hatte die schwäbische Firma Heckler & Koch zwischen 2006 und 2009 nach Mexiko geliefert. Ziel waren vier Bundesstaaten, für die die deutschen Exportbehörden explizit keine Genehmigung erteilt hatten, wegen der schlechten Menschenrechtslage. Heckler & Koch erschlich sich aber die Genehmigungen. Die Sache flog auf. Der BGH urteilte: Strafen für die unteren Chargen, eine ehemalige Sekretärin und den ehemaligen Vertriebsleiter, Freisprüche für drei weitere Angeklagte – hohe Tiere aus der Geschäftsführung. Eine schräge Rechtslage machte es möglich. Der Vorsitzende Richter des Strafsenats regt eine Gesetzesänderung an. Friedensaktivisten fordern ein wirksames Waffenexportkontrollgesetz.
Mit PayPal oder Sofort-Überweisung zu bezahlen ist einfach, kostet Händler aber Gebühren. Der BGH hat nun entschieden, dass die Händler diese Gebühren an den Kunden weitergeben dürfen.
Wer kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens BerufsgeheimnisträgerInnen von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden? Diese Frage, die zuletzt im Zuge des Wirecard-Skandals aufgekommen war, wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung jahrelang uneinheitlich entschieden. Nun hat der BGH eine richtungsweisende Entscheidung gefällt, die nicht nur für WirtschaftsprüferInnen, SteuerberaterInnen und ÄnwaltInnen höchst praxisrelevant ist. Der BGH hatte sich in Beschlüssen vom 27. Januar 2021 (Az. StB 43, 44 und 48/20) mit der Rechtsfrage zu befassen, nachdem der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages Ordnungsgelder gegen drei Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young verhängt hatte. Diese hatten das Zeugnis vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflicht verweigert. Der BGH hob die Ordnungsgeldbeschlüsse mit der Begrüdung auf, dass die vorliegende Entbindungserklärung des Insolvenzverwalters zwar grundsätzlich ausreichend gewesen sei, angesichts der bestehenden unklaren Rechtslage aber kein Verschulden der Prüfer von Ernst & Young festzustellen sei. Die bisher bestehende Rechtsunsicherheit hat BerufsgeheimnisträgerInnen in eine problematische Situation versetzt: Wem eine wirksame Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht vorliegt, der kann sich als BerufsgeheimnisträgerIn nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 53 StPO berufen und muss seiner Zeugenpflicht nachkommen. Wer als BerufsgeheimnisträgerIn hingegen aussagt, obwohl es an einer wirksamen Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht fehlt, der sieht sich im schlimmsten Fall mit eigenen berufs- und strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Der BGH hat nun dankenswerterweise für Rechtssicherheit in diesem unsicheren Feld gesorgt. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge des Podcasts einen Überblick über die brandaktuelle Entscheidung des BGH vom 27. Januar 2021 und wie sich diese auf die strafrechtliche Praxis auswirken wird. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 16.9.2020 neu entschieden, dass die Kindesunterhaltspflicht nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle in Luxusfamilien bei Einkommen bis 11000 Euro fortgeschrieben werden kann (XII ZB 499/19 = BeckRS 2020,29627). Zugewinnausgleich - Ehevertrag - nachehelicher Unterhalt - Versorgungsausgleich Überblick
Im Fleet-Fall geht es zunächst einmal um die Frage: Was ist überhaupt ein Fleet?
Wer illegal Kopien von Filmen verbreitet, riskiert Schadensersatzforderungen. Doch inwieweit kann YouTube dazu gezwungen werden, die Daten seiner Nutzer preiszugeben, wenn diese urheberrechtswidrig Inhalte hochgeladen haben? Können Name, Postanschrift oder sogar auch E- Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse herausverlangt werden? Der BGH lehnte mit Urteil vom 10. 12. 2020 ab, dass eine Auskunft über E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse erteilt werden muss. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen. Mehr erfahrt ihr in diesem Video.
Die Frösche aus einem Gartenteich in Ingolstadt haben gewonnen. Der Bundesgerichtshof gab 1992 zum ersten Mal dem Naturschutzrecht Vorrang vor dem Nachbarschutzrecht.
Seit 70 Jahren gibt es den Bundesgerichtshof nun schon, die Richterinnen und Richter beeinflussen mit ihren Entscheidungen unser aller Leben. Trotzdem wagen wir einen etwas anderen Rückblick und schauen auf die juristische Aufarbeitung der Nazizeit.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-70-jahre-bgh
Seit 70 Jahren gibt es den Bundesgerichtshof nun schon, die Richterinnen und Richter beeinflussen mit ihren Entscheidungen unser aller Leben. Trotzdem wagen wir einen etwas anderen Rückblick und schauen auf die juristische Aufarbeitung der Nazizeit.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-70-jahre-bgh
Seit 70 Jahren gibt es den Bundesgerichtshof nun schon, die Richterinnen und Richter beeinflussen mit ihren Entscheidungen unser aller Leben. Trotzdem wagen wir einen etwas anderen Rückblick und schauen auf die juristische Aufarbeitung der Nazizeit.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-70-jahre-bgh
Der BGH hat auch in 2020 zum Thema Schönheitsreparaturen entschieden. Viele erinnern sich noch an den Paukenschlag aus 2015, als die starren Fristen vom BGH kassiert wurden, und damit quasi über Nacht 90 % aller Mietverträge eine ungültige Vereinbarung hatten. Dazu kam noch, dass hier zwei Fälle und beide auch noch aus Berlin entschieden wurden. Was Du dazu wissen musst, und was Du beachten musst erfährst Du in der heutigen Folge. Hast Du Fragen? Poste es in unserer neuen Facebook-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/immolove/ Folge uns auf YouTube: https://www.youtube.com/c/GottschlingimmobilienDe1 --- Send in a voice message: https://anchor.fm/christiangottschling/message
Chronik der Gewaltverbrechen an Kindern in Deutschland! [...] Juni 2011: Spaziergänger finden die Leiche der siebenjährigen Mary-Jane aus Zella-Mehlis (Thüringen). Der Täter muss lebenslang in Haft. Er hatte das Kind missbraucht, aus Angst vor Entdeckung gewürgt und bewusstlos in einen Bach gelegt. Das Mädchen ertrank. Februar 2012: Das Landgericht Stade (Niedersachsen) verurteilt einen Pädagogen zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung. Der sogenannte Maskenmann hatte zwischen 1992 und 2001 drei Jungen ermordet und mehrere sexuell missbraucht. Der BGH bestätigt das Urteil später, hebt aber die Sicherungsverwahrung auf. März 2013: In einem Parkhaus in Emden (Niedersachsen) wird die elfjährige Lena erwürgt aufgefunden. Nach einem Fehlgriff mit einem zu Unrecht Verdächtigten nimmt die Polizei einen psychisch gestörten Mann fest. Er wird verurteilt und auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Februar 2014: Die Leiche der zwölfjährigen Franziska wird in einem Baggersee bei Neuburg a. d. Donau (Bayern) gefunden. Das Mädchen wurde sexuell missbraucht. Der mutmaßliche Täter ist wegen Sexual- und Gewaltdelikten vorbestraft und war erst im Dezember 2013 aus der Haft entlassen worden. Oktober 2015: Lebenslang für den Mörder von Jenisa, 8 Jahre, aus Hannover. Er hatte das Kind 2007 erschlagen, um sich an ihrer Familie zu rächen. Die Leiche wurde erst 2014 gefunden. Der Mann war bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er 2014 den fünfjährigen Dano aus Herford (Nordrhein-Westfalen) umgebracht hatte. März 2016: Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Achtjährigen wird dessen Onkel zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seinen Neffen in einem Hotel bei Freiburg mit einem Messer getötet. Der Mann habe sich wegen privater Probleme umbringen und den Jungen aus Liebe mit in den Tod nehmen wollen, befand das Gericht. Juli 2016: Wegen der Morde an den kleinen Jungen Elias, 6 Jahre, und Mohamed, 4 Jahre, verurteilt das Landgericht Potsdam einen 33-Jährigen zu lebenslanger Haft. Der Wachmann hatte die Jungen 2015 entführt, missbraucht und getötet. Februar 2017: Weil sie einem sechsjährigen Mädchen in einem Supermarkt ein Messer in den Hals gestoßen hatte, muss eine Frau aus Baden-Württemberg in die Psychiatrie. Das Kind überlebte nur knapp. Dezember 2018: Missbrauchsfall Campingplatz Lügde Der Missbrauchsfall Lügde ist ein Kriminalfall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie in Lügde in Nordrhein-Westfalen. Tatort war der Campingplatz Eichwald im Ortsteil Elbrinxen zwischen Anfang 2008 und der Festnahme des Haupttäters am 6. Dezember 2018. Die Staatsanwaltschaft Detmold geht von 1000 Einzeltaten innerhalb von rund 10 Jahren aus. Der Fall wurde am 29. Januar 2019 von den Ermittlungsbehörden öffentlich bekannt gegeben.[1] Zudem weitete sich der Fall zu einem Polizeiskandal aus. Juni 2019: Die Ermittler im Missbrauchsfall von Bergisch Gladbach müssen sich durch riesige Mengen kinderpornografischen Materials arbeiten. Hinter jedem Bild, hinter jedem Video steht ein Verbrechen, stehen Opfer. Und Täter: Die Chatgruppen, in denen die Bilder getauscht wurden, hatten bis zu 1800 Mitglieder. Februar 2020: Der Kindesmissbrauch in Münster hat erschreckende Ausmaße. Kindesmissbrauch in der Gartenlaube. Die ermittelten Taten machen fassungslos. Aber auch das professionelle Vorgehen der Beschuldigten. Weitere 30.000 Spuren müssen noch ausgewertet werden. Die Sicher-Stark-Initiative will mit dem Hörbuch „Achtung! Starkes Kind!“ (ISBN: 978-3-9812954-0-5) helfen, dass solche Gewaltverbrechen nicht mehr passieren. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sicher-stark-team/message
Zum Inhalt der Podcast-Episode gehört: Ein fehlerhaft konfigurierter Cloudflare-Router in Atlanta sorgte für eine weltweite Störung des Internets. Betrüger versuchten erfolgreich sich über verifizierte Twitter-Accounts und der Kryptowährung Bitcoin zu bereichern. Mit dem sogenannten Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen stärker in die Verantwortung für Missstände während der Produktion und Handel herangezogen werden. Der BGH urteilte, dass Vermieter zum Renovieren verpflichtet werden können - aber es gibt einen Haken. Am 17. Juli, dem Welt-Emoji-Tag ließen sich die kleinen bunten Bildchen feiern. Einen Tag darauf (18.) brannte es in der Kathedrale von Nantes. Außerdem: Das Wetter, die Ergebnisse der La Liga & Spotify-Charts. Alle Nachrichten und Themen gibt's auch zum Nachlesen bei hessentrend.de! Wir bedanken uns beim User "TolerableDruid6" dafür, dass er sein Werk - die News-Transition - unter der CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain Dedication Lizenz zur Verfügung stellte. Die POWER für dein Radio: Jeden Samstag - 17:00 -19:00Uhr auf Radio Darmstadt - 103,4 MHz in Darmstadt und Umgebung, via DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Livestream. Der Podcast zur Sendung beinhaltet News, Diskussionen, Wetter & vieles mehr! Hört alle Episoden online im Webplayer, bei Spotify, Deezer, Apple Podcasts, Google Podcasts, TuneIn oder unter Podcast.de.
Zum Inhalt der Podcast-Episode gehört: Ein fehlerhaft konfigurierter Cloudflare-Router in Atlanta sorgte für eine weltweite Störung des Internets. Betrüger versuchten erfolgreich sich über verifizierte Twitter-Accounts und der Kryptowährung Bitcoin zu bereichern. Mit dem sogenannten Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen stärker in die Verantwortung für Missstände während der Produktion und Handel herangezogen werden. Der BGH urteilte, dass Vermieter zum Renovieren verpflichtet werden können – aber es gibt einen Haken. Am 17. Juli, dem Welt-Emoji-Tag ließen sich die kleinen bunten Bildchen feiern. Einen Tag darauf (18.) brannte es in der Kathedrale von Nantes. Außerdem: Das Wetter, die Ergebnisse der La Liga & Spotify-Charts. Alle Nachrichten und Themen gibt's auch zum Nachlesen mit einem Klick bei hessentrend.de! Wir bedanken uns beim User „TolerableDruid6“ dafür, dass er sein Werk – die News-Transition – unter der CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain Dedication Lizenz zur Verfügung stellte. Die POWER für dein Radio: Jeden Samstag – 17:00 -19:00Uhr auf Radio Darmstadt – 103,4 MHz in Darmstadt und Umgebung, via DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Livestream. Der Podcast zur Sendung beinhaltet News, Diskussionen, Wetter & vieles mehr! Hört alle Episoden online im Webplayer, bei Spotify, Deezer, Apple Podcasts, Google Podcasts, TuneIn oder unter Podcast.de. Wir freuen uns über dein Feedback via E-Mail, über Instagram, Twitter oder durch eine Bewertung bei der Podcast-Plattform Deiner Wahl! Hinweise zum Urheberrecht Die Click Audiothek wird angeboten von Click Services und gemeinschaftlich genutzt. Wir als Plattformbetreiber haben unsere Mitglieder auf die Wahrung des Urheberrechts hingewiesen. Dennoch können wir nicht alle Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße überprüfen. Falls Sie auf unseren Websites auf solches Material stoßen, bitten wir um einen Hinweis mit Link zur Podcast-Episode, Datei etc. an hinweis@click-services.de. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. © RadaR e.V. | Radio Darmstadt
In dieser Cookie-Spezial-Folge von HÄRTING.fm dreht sich alles um das Planet49-Urteil des BGH vom 28. Mai 2020. Planet who? Der BGH hat ein wichtiges Urteil zum Thema Cookies und Tracking gefällt, ein Thema, dass uns alle betrifft, jedenfalls wenn Ihr wie wir regelmäßig Cookie-Banner wegklickt. Das Urteil (Stand 5. Juni 2020 ist nur die Pressemitteilung des BGH herausgegeben worden) hat enorme Sprengkraft: Denn der BGH hat sich etwas ganz Besonderes ausgedacht, soviel sei verraten… Aus diesem Grund verzichten wir in dieser Folge außerplanmäßig auf unsere News und unsere Rubrik „kurios und kontrovers“ - das Urteil des BGH ist Neuigkeit genug! Die Entscheidung des BGH setzt vorerst den Schlussstrich unter einen fast sechs Jahre andauernden Rechtstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und Planet49, einen Betreiber von Online-Gewinnspielen. In dem Rechtsstreit, der bis zum EuGH (und dann zurück zum BGH) gegangen war, drehte sich alles um die Frage ob die Einwilligung in das Setzen von Cookies durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen wirksam war und wie eine solche Einwilligung auszusehen hat. Wir – Rika, Martin und Maya - klären alle Fragen rund um das Urteil des BGH, warum wir in Deutschland eine besondere haben, ob es jetzt immer eines Cookie-Banners bedarf und wenn ja, wie ein solcher gestaltet sein muss.
Keine Tracking-Cookies ohne aktive Einwilligung! Das hat der BGH am 28.05.2020 in der Entscheidung "Cookie-Einwilligung II" klargestellt. Die Feststellung dieser Anforderung ist unspektakulär, wenngleich nun für Deutschland "scharf geschaltet". Spektakulär ist aber die Begründung. Der BGH findet die in Deutschland nicht umgesetzte Cookie-Regelung in einer Datenschutzbestimmung des TMG - dem § 15 Abs. 3 TMG. Darüber hinaus erklärt er diese Regelung auch für anwendbar neben der DS-GVO. Wie es dazu kommt? Was der BGH dazu sagt? Was ist der Hintergrund? Das hören Sie im Podcast.
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Montag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.US-Regierung verbietet wegen Coronavirus Einreisen aus Brasilien Die USA reagieren mit Einreisebeschränkungen auf die steigenden Corona-Infektionszahlen in Brasilien. Nicht-US-Bürger, die in die USA einreisen wollten, dürften davor 14 Tage lang nicht in Brasilien gewesen sein, teilte das Weiße Haus mit. Der Schritt solle helfen, keine zusätzlichen Infektionen in die USA zu bringen. Brasilien ist nach den USA inzwischen das weltweit am stärksten von der Virus-Krise betroffene Land. Bolsonaro ignoriert erneut Abstandsregeln bei Kundgebung Ungeachtet der rasant steigenden Zahl der Corona-Infektionen in Brasilien verstößt Präsident Jair Bolsonaro weiter gegen die Abstandsregeln und die Hygienevorgaben. Am Sonntag suchte er die Nähe zu seinen Anhängern, die sich vor dem Präsidentenpalast in Brasília versammelt hatten. Der rechtsextreme Politiker gab Demonstranten die Hand und umarmte einige von ihnen. Die Atemmaske, die er anfangs trug, hatte er abgesetzt. Experten befürchten Biowaffen-Anschläge nach Corona-Pandemie Terrorexperten des Europarats warnen laut einem Zeitungsbericht vor einer wachsenden Gefahr von Anschlägen mit Biowaffen nach der Corona-Pandemie. Der neuartige Erreger habe gezeigt, "wie verwundbar moderne Gesellschaften durch Virusinfektionen sind", heißt es in einer Stellungnahme des Europarats-Ausschusses für Terrorbekämpfung, auf den sich Zeitungen der Funke Mediengruppe beziehen. Extremistische Gruppen würden diese Lektion aus der Pandemie nicht vergessen. Corona-Ausbruch in niederländischem Schlachthof In einem Schlachthof im niederländischen Groenlo nahe der Grenze zu Deutschland sind 147 Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das hat die zuständige Gemeindeverwaltung mitgeteilt. Nach einem Bericht der Lokalzeitung "De Gelderlander" leben 79 der Infizierten in Deutschland. Bereits am Freitag hatten die Behörden für 600 Beschäftigte des Schlachthofs der Firmengruppe Vion Heim-Quarantäne angeordnet und den Betrieb geschlossen. Auch in Deutschland gab es zuletzt zahlreiche Corona-Infektionen in Schlachthöfen. BGH-Urteil im VW-Dieselskandal erwartet Im Dieselskandal bei Volkswagen entscheidet der Bundesgerichtshof an diesem Montag erstmals über die Schadensersatzklage eines Käufers. Das Urteil hat wegweisenden Charakter für tausende weitere Klagen, die noch anhängig sind. Im konkreten Fall hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Kläger, der seinen Wagen wegen manipulierter Software zurückgegeben hatte, Schadensersatz zugesprochen. Der BGH ließ bei der mündlichen Verhandlung Anfang Mai erkennen, dass er der Entscheidung der Vorinstanz im Wesentlichen folgen wird. VW hatte 2015 zugegeben, bei weltweit elf Millionen Fahrzeugen illegale Software verwendet zu haben. Waffenruhe in Afghanistan hält bislang Die Waffenruhe in Afghanistan wird bislang offenbar eingehalten. Am ersten Tag der dreitägigen Feuerpause wurden keine Kämpfe zwischen den radikalislamischen Taliban und den Regierungstruppen gemeldet. Die Taliban hatten angekündigt, während der Feiern zum Ende des Ramadan sämtliche Angriffe drei Tage lang einzustellen. Präsident Aschraf Ghani sagte daraufhin eine Kampfpause der Armee zu. Ghani kündigte zudem die Freilassung von bis zu 2000 gefangenen Taliban-Kämpfern an und erklärte sich zu Friedensgesprächen bereit. Köln rettet Punkt im Derby gegen Düsseldorf In den Sonntagsspielen der Fußball-Bundesliga gab es folgende Ergebnisse: Köln und Düsseldorf trennten sich unentschieden 2 zu 2. Schalke unterlag Augsburg 0 zu 3 und Mainz verlor gegen Leipzig mit 0 zu 5.
Der Fall beschäftigt den BGH schon zum zweiten Mal: 2017 hatte das Berliner Landgericht zwei Raser wegen Mordes verurteilt. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf. Der Prozess begann von vorn, erneut erging der Schuldspruch: lebenslange Haft wegen Mordes. Nach der Verhandlung in Karlsruhe spricht einiges dafür, dass auch dieses Urteil keinen Bestand haben wird.
Der BGH hat entschieden: Händler müssen nicht für die Aussagen von Kunden haften. Im konkreten Fall ging es um gesundheitsbezogene Aussagen, die Kunden einem Produkt zuschrieben - die Händlerin selbst aber nicht. Der Erfolg der Händlerin ist ein wichtiges Signal für den Online-Handel. Im OnAir #65 erläutert Kollegin Sandra den Fall und seine Auswirkungen. Bild: Black Salmon/Shutterstock.com
Der BGH hat entschieden: Händler müssen nicht für die Aussagen von Kunden haften. Im konkreten Fall ging es um gesundheitsbezogene Aussagen, die Kunden einem Produkt zuschrieben - die Händlerin selbst aber nicht. Der Erfolg der Händlerin ist ein wichtiges Signal für den Online-Handel. Im OnAir #65 erläutert Kollegin Sandra den Fall und seine Auswirkungen. Bild: Black Salmon/Shutterstock.com
Der BGH fällt ein Grundsatzurteil am Beispiel von Amazon ++ Außerdem: Die IG Metall in Baden-Württemberg stimmt für vorgezogene Tarifverhandlungen ohne Streiks ++ Ausbildung oder Studium - wer verdient am Ende mehr?
In die Gesamtnote vom Bewertungsportal Yelp fließen nicht alle Nutzerbewertungen ein, sondern nur solche, die das Unternehmen mit Hilfe eines Algorithmus als "empfohlen" einstuft. Der BGH urteilte: Das ist erlaubt.
Der BGH hat zum Verhandlungstermin geladen und herausgekommen sind zwei bankenfreundliche Urteile zum Thema „Widerruf eines Autokreditvertrages“. Doch ist der Widerrufsjoker mit diesen beiden Entscheidungen Geschichte? Und: Drohende Verjährung Eurer Schadensersatzansprüche im Diesel-Skandal. Warum ihr jetzt nicht lange zögern, sondern aktiv werden solltet.
Lesezeit: 3 min I Ob Legal-Tech rechtmäßig ist oder nicht, war in der Vergangenheit umstritten. Die erwartete BGH-Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit des Legal-Tech-Portals wenigermiete.de schafft nun Abhilfe. Dabei konnte die Legal-Tech-Branche mindestens einen Etappensieg verbuchen. BGH: Legal-Tech rechtmäßig Der BGH hat entschieden, dass die Tätigkeit von wenigermiete.de als Inkassodienstleister (noch) von der Befugnis gedeckt ist, Inkassodienstleistungen… Der Beitrag Legal-Tech rechtmäßig erschien zuerst auf Technology & Law.
Oft möchten Pflegeeinrichtungen Sicherheiten gestellt bekommen, durch den Pflegegast selbst, aber auch gerne durch die Angehörigen oder Dritte. Dabei ist es tatsächlich nur sehr eingeschränkt zulässig, derartige Sicherheiten zu verlangen. Inwieweit Sicherheiten verlangt werden dürfen, ist durch § 14 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. In einer Entscheidung vom 21.5.2015, Az.: III ZR 263/14, hatte der BGH über eine als "Beitrittserklärung" deklarierte Sicherheitsleistung durch einen Dritten zu befinden. Der Betreiber eines Seniorenheimes hatte eine solche, allumfassende Erklärung von den Angehörigen von Pflegegästen gefordert. Der BGH formuliert es anders, jedoch mit gleichem Ergebnis: "eine Schweinerei".
Wer im Internet einkauft, kann die meisten Dinge problemlos zurückschicken. Allerdings gibt es Ausnahmen für Hygieneartikel. Der BGH hat nun entschieden, dass Matratzen mit geöffneter Schutzfolie nicht dazu gehören.
Der BGH hat am 13. Juni entschieden, dass das Shreddern von Küken weitergehen darf - einfach unfassbar. Und je länger ich darüber nachdenke, desto öfter fällt mir auf, dass diese Form von 'Wischiwaschi'-Veränderung ein großes Problem unserer Zeit ist.
Müssen Mediziner entscheiden, wann lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr sinnvoll sind? Der BGH entscheidet, ob ein Arzt wegen eines Schwerkranken Schmerzensgeld zahlen muss.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2016 eine spannende Entscheidung zur Verpflichtung des Erben, der Bank einen Erbschein vorzulegen, getroffen. Ok, der Sachverhalt ist nicht gerade ein Krimi, aber das Urteil könnte dem ein oder anderen wirklich hilfreich sein und es bleibt abzuwarten, was sich künftig daraus ergibt. Das macht dieses Urteil durchaus hörenswert! Ich schildere das Urteil des BGH vom 5.4.2016, Az.: XI ZR 440/15.
Der 'Insight Legal Podcast' ist der neue Podcast der ALBA PATERA Rechtsanwälte. Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht. --- In dieser Folge: - Die Herausgabe von in der EU gehosteten Daten über den großen Teich an die USA stößt auf Widerstand - EU-Debatte um die Einführung von Upload-Filtern bei Content-Plattformen spitzt sich zu - Widerstand gegen die Modernisierung des Musikrechts in Washington - Vodafone sperrt illegalen Streaming-Anbieter im Kabelnetz - Die KEF sieht den Finanzierungsbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz anders als die Sender selbst - Der BGH entscheidet zur Mittäterschaft in Peer-To-Peer Netzwerken - BGH stärkt die Selbstvermarktungsrechte von Ärzten in Bewertungsumfeldern - Kein Urheber- und Geheimnisschutz für Wirtschaftsgutachten im öffentlichen Sektor - Im E-Commerce kein Aufgeld mehr für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel --- Rechtsquellen: - Vodafone sperrt Kinox-to: Landgericht München (Az. 7 O 17752/17) - BGH zur Haftung von Access Providern GEMA-Urteile vom 26. November 2015 in Sachen I ZR 3/14 und I ZR 174/14 - BGH: „Konferenz der Tiere“ Entscheidung vom 06.12.2017 in der Sache I ZR 186/16 - BGH „Jameda“, Urteil vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17. - VG Magdeburg zum Geheimnisschutz von Wirtschaftsgutachten im öffentlichen Sektor Entscheidung vom 23.01.2018 in der Sache 6 A 343/16 MD.
Wed, 19 Sep 2018 14:56:36 +0000 https://datenschutzguru.podigee.io/28-der-bgh-und-die-kundenzufriedenheitsumfragen-per-e-mail ab16a1a7b09d47b9858efa676d03dbb9 Die Entscheidung ist gar nicht so ganz frisch. Stammt sie doch aus dem Juli 2018. Gemeint ist das Urteil des BGH vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17. Diese Entscheidung war unter den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diese Woche ein großes Thema. Gleich... Die Entscheidung ist gar nicht so ganz frisch. Stammt sie doch aus dem Juli 2018. Gemeint ist das Urteil des BGH vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17. Diese Entscheidung war unter den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diese Woche ein großes Thema. Gleich mehrere Anfragen kamen dazu. Daher habe ich das Urteil auch heute morgen schon kurz im Datenschutz-Update für Datenschutz-Coaching-Mitglieder besprochen. In dem Urteil erklärt der BGH es für unzulässig, dass ein Internet-Händler dem Kunden (eine Privatperson) eine Bitte zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsumfrage sendet. Und das obwohl diese „nur“ im Zusammenhang mit dem Versand der Rechnung an den Kunden erfolgte. Ein Skandal? Eine Revolution? Nicht wirklich. Aber schon von Bedeutung. Hier die Besprechung des Urteils und zugleich ein kleiner Ausflug in das Permission Marketing im Sinne von Seth Godin. https://images.podigee.com/0x,sN2Qr0oExgMpgE1UQmgMoIvSYCb7uMnxQ3FzoVRQ3NNY=/https://cdn.podigee.com/uploads/u5197/05046979-8395-45dc-8a1f-472f3c5d7b27.jpg Der BGH und die Kundenzufriedenheitsumfragen per E-Mail https://datenschutzguru.podigee.io/28-der-bgh-und-die-kundenzufriedenheitsumfragen-per-e-mail 28 full Die Entscheidung ist gar nicht so ganz frisch. Stammt sie doch aus dem Juli 2018. Gemeint ist das Urteil des BGH vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17. Diese Entscheidung war unter den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diese Woche ein großes Thema. Gleich... no Stephan Hansen-Oest
Müssen Fluggesellschaften ihrer Passagiere entschädigen, wenn wegen eines Streiks im Sicherheitsbereich der Flug ausfällt? Der BGH hat dazu am Dienstag ein Urteil gefällt. Es sieht Prüfungen im Einzelfall vor.
Es ist offiziell: die Unrealität ist Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidungen und der politischen Gesetzgebung. Das ist das, was eine Gesellschaft, die auf Lügen basiert, am Ende dafür bekommt. Wir alle haben das zu verantworten, denn aus einer Gemeinschaft von Lügnern können nur solche Anführer geboren werden. Es liegt an jedem einzelnen, das zu verändern. Ab jetzt. Wenn Du nur noch nach der Wahrheit lebst, wirst Du anderen als Vorbild dienen. Wie viele Menschen beeinflusst Du jeden Tag? Jeden, den Du triffst! Für mehr Informationen gehe auf rising-king.academy
Der BGH hat mit Klarheit entschieden. V ZR 89/17 Es hat immer der Verwalter die Jahresabrechnung des vorangegangen Wirtschaftsjahres zu erstellen, der zum Zeitpunkt der Erstellungspflicht Verwalter ist. Das bedeutet, dass der Verwalter, der am 31.12. ausscheidet nicht nicht Abrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen hat, sondern der neue Verwalter, der am 01.01. im Amt ist.
Heute: CC2: Firefox 50. Der Spion im Telefon. Neue Überwachung im Auftrag der EU. Google Translate. VW , die Moral und die ungeschädigten Deutschen. Videotelefonie über WhatsApp. Der BGH stärkt die Verbraucherrechte im WLAN. CC2tv. http://www.cczwei.de/audiofiles/?id=3353
Auf eBay beim eigenen Angebot mitsteigern und so den Preis in die Höhe treiben – dass das Betrug ist, weiß man schon lange. Der BGH hat diese Auffassung nun bekräftigt und geht auch gegen weitere Tricks auf der Verkaufsplattform vor. Das Urteil könnte in weitere Bereiche übergreifen, meint Rechtsanwalt Achim Doerfer. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/ist-das-gerecht-bgh-urteil-ebay-betrueger-muessen-zahlen
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
In meinem letzten Artikel hatte ich 7 Punkte, auf die Sie bei der Anmietung eine Ersatzwagens achten sollten, genannt. Jetzt kommt noch ein weiterer Punkt dazu.Denn: Der BGH stellt alles auf den Kopf.Der BGH ist jetzt der Meinung, dass die Angebote der Versicherungen zur Vermittlung eines Mietwagens verbindlich sind. Auch wenn die Versicherung am Telefon nicht konkret wird. Statt die bisherige Linie beizubehalten, sorgt der BGH mit diesem Urteil für noch mehr Verwirrung auf dem Mietwagenmarkt.Damit Sie eine Vorstellung bekommen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde lag, schildere ich Ihnen den Fall ganz kurz:Ein Unfallgeschädigter hatte nach dem Verkehrsunfall telefonischen Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers. Der Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung bot dem Geschädigten an, einen Mietwagen für 38,00 € inklusive aller Nebenleistungen zu vermitteln.Am Nachmittag nach diesem Telefonat mietete der Geschädigte zu einem wesentlich höheren Preis einen Mietwagen an. Die Differenz zwischen den jeweiligen Mietwagenpreisen belief sich auf über 1.000,00 €.Die Haftpflichtversicherung verweigerte die Zahlung der vollen Mietwagenrechnung und zahlte lediglich 570,00 €.Dieser Preis wäre bei einer Anmietung über die Versicherung angefallen.Der Geschädigte klagte die Differenz ein. In letzter Instanz gab der BGH (Bundesgerichtshof) der Haftpflichtversicherung recht. Es wäre dem Geschädigten ohne weiteres zumutbar gewesen, das Angebot der Versicherung anzunehmen.Diese hätte die Telefonnummer des Geschädigten an die Autovermietung weitergegeben, damit sich dann die Autovermietung selbst zur Vereinbarung weiterer Einzelheiten mit dem Unfallgeschädigten in Verbindung setzen kann. Bei dem Fahrzeug des Geschädigten hat es sich um kein „Exotenfahrzeug“ gehandelt, sondern um einen Wagen in dessen Klasse die Autovermietung bestimmt problemlos ein Fahrzeug zur Vermietung frei gehabt hätte.Dass der Geschädigte diese Möglichkeit außer Acht gelassen hat, wertet der BGH als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Dem Kläger wurden keine weiteren Mietwagenkosten zugesprochen.Was ändert sich durch das Urteil? Bisher galten die Vermittlungsangebote der Versicherungen als unbeachtlichEs war Meinung des BGH und verbreitete Auffassung der Gerichte, dass die Versicherung keine Vorgaben zur Anmietung eines Ersatzwagens machen darf. Es sei allein die Entscheidung des Geschädigten wann er wo einen Ersatzwagen anmiete. Die Versicherung habe kein Regierecht. Das LG Chemnitz hat z.B. in seinem Urteil vom 21.01.2011, Az. 6 S 281/10 so entschieden.Außerdem handelt es sich bei den Angeboten der Versicherungen um Spezialtarife. Solche Spezialtarife wurden vom BGH bislang generell als unbeachtlich angesehen, da man auf dem freien Markt keinen Zugang zu diesen Angeboten hat.Auch wurde immer gefordert, dass die Versicherung die Angebote ganz konkret benennen muss. Die Angebote mussten so konkret sein, dass Sie als Unfallgeschädigter einfach nur „ja“ sagen, wenn Sie einen Mietwagen haben wollten. Solange nicht klar war, wer der Vermieter war, wo der Mietwagen steht, um was für ein Fahrzeug es sich handelt etc. hat der BGH diese Vermittlungsangebote als unwirksam abgelehnt.Das alles soll nicht mehr gelten.Jetzt soll es ausreichen, wenn die Versicherung Ihnen am Telefon einen Ersatzwagen zum Preis x anbietet.„Wenn Ihnen durch die Versicherung telefonisch ein Mietwagenangebot gemacht wurde, müssen Sie dieses annehmen.“Diese Entscheidung ist Wasser auf den Mühlen der Haftpflichtversicherer. Damit kehrt der BGH seiner bisherigen Meinung den Rücken und sagt ganz deutlich:Mieten Sie zu einem höheren Preis an, verstoßen Sie gegen die Schadenminderungspflicht. Dabei ist es auch egal, wenn Ihnen die Versicherung Roß und Reiter noch nicht klar benennt. Es genügt, wenn die Autovermietung mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Einzelheiten besprechen kann.Somit hat der BGH jetzt der bloßen Verweismöglichkeit auf ein günstigeres Angebot den Weg frei gemacht. Ein konkretes, annahmefähiges Angebot ist damit nicht mehr notwendig.Für Autovermieter, die mit diesen Preisen der Haftpflichtversicherung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mithalten können, ist dieses Urteil eine bittere Pille.Was bedeutet das für Sie?„Sobald es zumutbar ist, das Vermittlungsangebot der Versicherung ohne Einschränkung anzunehmen, müssen Sie dieses Angebot annehmen. Lehnen Sie ein solches Angebot ab und nehmen stattdessen einen teureren Wagen Ihrer Autovermietung bzw. Ihrer Werkstatt an, verstoßen Sie gegen die Verpflichtung den Schaden zu mindern.“Diese zwei Punkte müssen Sie beachten:Hatten Sie bereits Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers und hat diese Ihnen das Angebot gemacht, einen Mietwagen zu einem bestimmten Preis zu vermitteln, sagen Sie das Ihrem Autovermieter. Auch wenn Sie dann möglicherweise die Antwort bekommen, dass das alles unbeachtlich sei. Es kann sein, dass Ihre Werkstatt bzw. die Autovermietung dieses Urteil noch nicht kennt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass weiterhin die Vermittlungsangebote der Versicherung als unwirksam abgetan werden. Sie sollten sich auf keinen Fall auf höhere Preise einlassen, damit Sie am Ende nicht auf höheren Mietwagenkosten sitzen bleiben.Als Autovermieter bzw. als Werkstatt sollten Sie vor der Autovermietung Ihren Kunden unbedingt danach fragen, ob bereits telefonischer Kontakt mit der Versicherung bestanden hat. Die Vermittlungsangebote kommen oft auch schriftlich. Wenn der Kunde schon von der Versicherung Preise zu einem günstigeren Mietwagen genannt bekommen hat, ist Vorsicht geboten. Klären Sie dies unbedingt erst ab, bevor Sie Ihren Mietwagen an den Kunden herausgeben.Solange Sie keinen Kontakt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufnehmen, kann diese Ihnen kein Vermittlungsangebot machen. Sie können also bei Ihrer Werkstatt oder Autovermietung Ihrer Wahl „ohne Bauschmerzen“ einen Ersatzwagen anmieten.Die Versicherung muss dann die erforderlichen Mietwagenkosten erstatten. Wonach sich an Ihrem Wohnort die erforderlichen Mietwagenkosten richten, hängt wiederum von der örtlichen Rechtsprechung ab. Im Raum Nürnberg werden die Mietwagenpreise nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel abzüglich eines pauschalen Abschlages von 17% als erforderlich angesehen.Gilt das auch, wenn die Versicherung schriftlich ein Vermittlungsangebot macht?Mehrfach wird in dem Urteil betont, dass das Angebot der Versicherung zu beachten ist, wenn das Angebot „ohne weiteres zugänglich ist“. Was der BGH darunter versteht, bleibt leider ungeklärt.Allerdings kann die bisherige Meinung des Gerichts als Hilfe herangezogen werden. Das Angebot muss annahmefähig sein, man muss einfach nur ja sagen. Das ist nicht der Fall, wenn das Angebot schriftlich kommt. Bei einem Schreiben der Versicherung wären Sie gezwungen, mit der Versicherung telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit eine Vermittlung des Mietwagens an Sie erfolgen kann. Dazu besteht allerdings keinerlei Verpflichtung. Sie müssen die Versicherung nicht extra anrufen, damit diese Ihnen einen günstigeren Mietwagen vermitteln kann.Ich bin mir absolut sicher, dass die Versicherer dieses Urteil dazu nutzen werden, ihre Kürzungsstrategie auszuweiten. Bei einem „nur schriftlichen Vermittlungsangebot“ wird es dann auch künftig bei der Abrechnung heißen:„Wir haben Ihnen einen Mietwagen für x Euro angeboten. Dieses Angebot hätten Sie annehmen müssen. Sie haben durch die Anmietung eines teureren Fahrzeugs gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen. Wir sehen uns deshalb nicht veranlasst, weitere Zahlungen auf die Mietwagenkosten zu leisten.“Was Sie tun können, um keine Probleme mit der Versicherung zu bekommenWenn Sie schon Kontakt mit der Versicherung hatten, nehmen Sie das Angebot des günstigeren Mietwagens an.Haben Sie mit der Versicherung noch nicht gesprochen, lassen Sie sich bei der Schadensregulierung durch Ihre Werkstatt unterstützen und vertrauen auf deren Erfahrung.Zum Urteil des BGH vom 26.04.2016
Der eigene Name als Domain für die persönliche Website: Doch weil die Adresse schon belegt ist, zieht eine Frau vor Gericht. Der BGH entscheidet: Zurecht. Der bürgerliche Name kann einen Anspruch auf die entsprechende URL begründen. Ist das gerecht? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/digital/ist-das-gerecht-streit-um-domain
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Ein wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Verkehrsunfall ist eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Vor allem dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist und die Reparaturkosten so hoch sind, dass eine Reparatur definitiv ausscheidet. Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?Zu unterscheiden ist der wirtschaftliche Totalschaden vom technischen Totalschaden. Bei Letzterem scheidet eine Reparatur aufgrund des Schadens komplett aus, das Fahrzeug gilt als irreparabel. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur zwar technisch denkbar, gilt aber als wirtschaftlich unvernünftig ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist dann die Rede, wenn sich eine Reparatur aus finanziellen Gründen nicht mehr rentiert. Wenn die Reparaturkosten ein Vielfaches höher sind, als der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos. Im Fall des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den das Auto vor dem Unfall noch wert war. Bei dem Restwert handelt es sich um den verbleibenden Wert des Fahrzeugs mit dem Unfallschaden. Gerade bei älteren Fahrzeugen läuft man schnell Gefahr, in den Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens zu kommen. Wenn Sie sich morgens ins Fahrzeug gesetzt haben, um zur Arbeit zu fahren und noch ein völlig fahrtaugliches Auto hatten, kann es sein, dass Sie kurze Zeit später nach dem Unfall quasi mit leeren Händen dastehen, da Ihnen nur noch ein minimaler Betrag erstattet wird. Was Sie von der Versicherung erstattet bekommenIm Schadensgutachten werden die Reparaturkosten aufgeführt. Außerdem findet der Wiederbeschaffungswert und der Restwert im Gutachten Erwähnung. Sollte es sich noch um ein vergleichsweise neuwertiges Fahrzeug handeln, wird auch eine Wertminderung im Gutachten aufgeführt. Sobald der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts einen geringeren Betrag ergibt als die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, wird auf Basis des Totalschadens abgerechnet. Hier spricht man auch von dem Wiederbeschaffungsaufwand.In diesem Fall erstattet die Versicherung auch keine Wertminderung. Wann Sie trotzdem reparieren dürfenEine Möglichkeit zur Reparatur gibt es, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen. In diesem Fall dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Versicherung muss Ihnen die Reparaturkosten erstatten. Allerdings muss eine sach- und fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des Schadensgutachtens erfolgen.Nicht erlaubt ist, lediglich eine Teilreparatur durchzuführen, um die 130 %-Grenze mit allen Mitteln einhalten zu können. Es dürfen keine Reparaturschritte ausgelassen werden, die im Gutachten kalkuliert wurden. Was allerdings erlaubt ist, ist eine Reparatur mit gebrauchten Teilen, um in diesem Grenzwert zu bleiben.Fallen dann im Laufe der Reparatur höhere Kosten an und wird die Opfergrenze überschritten, müssen die höheren Kosten dennoch von der Versicherung erstattet werden. Der Bundesgerichtshof billigt Ihnen als Unfallopfer das Recht zu, im Rahmen dieser 130%-Grenze reparieren zu dürfen, da in der Regel davon auszugehen ist, dass man sein gewohntes Auto, gerne behalten möchte. Der BGH spricht von Integritätsinteresse oder auch von Opfergrenze. Versicherungen mögen die Reparatur im Rahmen dieser Opfergrenze natürlich nicht, weil die Aufwendungen in diesen Fällen wesentlich höher sind, als bei der Totalschadensabrechnung. Im Gegenzug wird aber von Ihnen verlangt, dass Sie Ihr Interesse an der Reparatur und dem Erhalt des Fahrzeugs nachweisen.Sofern eine Reparatur durchgeführt wird, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate ab dem Unfalldatum zu behalten und der Versicherung gegen Aufforderung nachzuweisen, dass Sie das Auto immer noch haben. Wenn Sie den Wagen früher verkaufen, kann die Versicherung die Reparaturkosten von Ihnen zurückverlangen und Sie auf die günstigere Totalschadensabrechnung verweisen. Gerne haben die Versicherung früher die Zahlungen auf die Reparaturrechnung verweigert, bis die 6 Monate abgelaufen waren. Der BGH hat mittlerweile klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verweigerung unzulässig ist und die Reparaturkosten sofort zu erstatten sind.
Einen Rechtsanwalt schalten Sie u.a. ein, wenn sich ein rechtliches Problem ergeben hat, Verträge sicher formuliert, oder Veränderungen der Rechtsprechung auf Risiken, aber auch auf Chancen geprüft werden sollen. Mit unserem heutigen Gesprächspartner, Herrn Christian Krapohl, Rechtswalt der Sozietät Dr. Möller und Partner in Düsseldorf, beleuchten wir eine mögliche Chance für Apotheken, die durch eine aktuelle Entscheidung des BGH eröffnet wurde. Nach dieser aktuellen Entscheidung, können Apotheker/innen aktiv in die Versorgung von aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten einbezogen werden bzw. an deren Versorgung mitwirken. Basis dieser Entscheidung sind die Regelungen des SGB V durch die Krankenhäuser verpflichtet sind eine direkte und reibungslose Versorgung bestimmter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt sicher zu stellen. Vom Zuweisungsverbot zwischen Arzt und Apotheke darf ja nur in ganz bestimmten Fällen bzw. Krankheitsbildern abgewichen werden. Der BGH stellt das Entlassmanagement der Krankenhäuser nun vermutlich auf eine ähnliche Stufe. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, könnte ein Grund für diese Entscheidung darin liegen, dass der Bedarf für die medikamentöse Behandlung nicht im Krankenhaus geschaffen wurde. Aber warten wir die genaue Begründung ab. Allerdings ist nichts so einfach, wie es sich im ersten Moment anhört. Ob Kammern und Krankenkassen diese Entscheidung gutheißen und ob Regelungen z.B. aus den Apothekenrecht dagegen sprechen, wird nach Vorlage der Begründung des BGH zu prüfen sein. Also, bevor sie aktiv werden: lassen Sie sich fachkundig beraten und spielen Sie, wenn Sie diese Chance nutzen wollen, gegenüber Ihren Vertragspartnern mit offenen Karten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Viertelstunde mit Herrn Krapohl.
Einen Rechtsanwalt schalten Sie u.a. ein, wenn sich ein rechtliches Problem ergeben hat, Verträge sicher formuliert, oder Veränderungen der Rechtsprechung auf Risiken, aber auch auf Chancen geprüft werden sollen. Mit unserem heutigen Gesprächspartner, Herrn Christian Krapohl, Rechtswalt der Sozietät Dr. Möller und Partner in Düsseldorf, beleuchten wir eine mögliche Chance für Apotheken, die durch eine aktuelle Entscheidung des BGH eröffnet wurde. Nach dieser aktuellen Entscheidung, können Apotheker/innen aktiv in die Versorgung von aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten einbezogen werden bzw. an deren Versorgung mitwirken. Basis dieser Entscheidung sind die Regelungen des SGB V durch die Krankenhäuser verpflichtet sind eine direkte und reibungslose Versorgung bestimmter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt sicher zu stellen. Vom Zuweisungsverbot zwischen Arzt und Apotheke darf ja nur in ganz bestimmten Fällen bzw. Krankheitsbildern abgewichen werden. Der BGH stellt das Entlassmanagement der Krankenhäuser nun vermutlich auf eine ähnliche Stufe. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, könnte ein Grund für diese Entscheidung darin liegen, dass der Bedarf für die medikamentöse Behandlung nicht im Krankenhaus geschaffen wurde. Aber warten wir die genaue Begründung ab. Allerdings ist nichts so einfach, wie es sich im ersten Moment anhört. Ob Kammern und Krankenkassen diese Entscheidung gutheißen und ob Regelungen z.B. aus den Apothekenrecht dagegen sprechen, wird nach Vorlage der Begründung des BGH zu prüfen sein. Also, bevor sie aktiv werden: lassen Sie sich fachkundig beraten und spielen Sie, wenn Sie diese Chance nutzen wollen, gegenüber Ihren Vertragspartnern mit offenen Karten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Viertelstunde mit Herrn Krapohl. Folge direkt herunterladen
Netzstrohhälme für datendurstige Wanderer? Furcht vor dem Leecher-Nachbarn? W-Lans nur für Erwachsene? Seitenweise nur noch verschlüsselte Netze im AirPort-Menu? Wie steht es um die gute netznachbarschaftliche Hilfe? Muß man Angst haben, Passanten sein Funknetzwerk zu öffnen? Der BGH hat in seinem jüngsten Urteil zur Haftung bei offenen Funktnetzen mehr Unsicherheit gesät als Klarheit geschaffen. Wir wollen mit Euch darüber sprechen, ob Ihr Euer W-Lan mit Euren Nachbarn teilt, das Eurer Nachbarn mitbenutzt, was Eure Erfahrungen dabei sind, in einem Café Euer Notebook aufzuklappen und ob nicht eine Welt mit freiem Funknetz für alle überall das Paradies wäre.
Der BGH hat entschieden, dass es für Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage gibt, und dass diese Ermittlungsmethode damit nicht zulässig ist. Vom Tisch sind Online-Durchsuchungen damit aber noch lange nicht. Wie so eine Durchsuchung eigentlich funktioniert, warum es aufwändig wäre, eine Ermächtigungsgrundlage in der Strafprozessordnung zu schaffen und warum das alles nicht besonders sinnvoll wäre, erläutern mit mir Eva Schröder, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM und Jan Remmer Siebels, Student der Uni Münster und mein Techniker.