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Mietpreiserhöhungen, Krankenkassenprämien, wachsende Strompreise. Viele Leute machen sich Sorgen um die steigenden Preise. Das beschäftige ihn sehr, sagt der Schweizer Preisüberwacher Stefan Meierhans. Was kann er wirklich bewirken? Aktuell unterzieht der Preisüberwacher die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf die Preise einem Monitoring und nimmt die Detailhandelspreise unter die Lupe, wo Missbräuche nicht auszuschliessen sind. Was sind seine Erkenntnisse? Zudem: Was Stefan Meierhans zum klaren Ja für die 13. AHV-Rente sagt und wie er die kommenden Abstimmungen zu den Krankenkassenprämien einschätzt.
Die Einleitung dieses Artikels stammt von einem NDS-Artikel vom 9. November 2021 und behält zwei Jahre später fortschreitende, bittere Aktualität: Das Wort Immobilie ist ein besonderes, es ist die Nahrung für eine Spezies (Mensch), die den Hals nicht voll genug bekommt davon, diese zu erwerben, Rendite zu ergaunern, dieses anonyme Eigentum zu mehrenWeiterlesen
Der Immopreneur Podcast | Cash-Flow und Vermögensaufbau mit Immobilien-Investments
Immobilien-Investor Thomas Knedel haben diverse Fragen zur zielstrebigen Mietpreiserhöhung erreicht. Die Antworten möchte er Dir natürlich nicht vorenthalten und geht dabei auf Folgende, sowie weitere Fragestellungen ein: Wie kommt man zu den Vergleichsmieten, wenn man keine Vergleichswohnungen hat und sonst niemand dort kennt? Wie kann man eine Erhöhung der Miete auch ohne Vergleichsmieten am besten dem Mieter "verkaufen"? Wie passst man ein laufendes Mietverhältnis an den Mietspiegel richtig an? Ist es der Wert "Durchschittliche ortsübliche Vergleichsmiete" oder kann man auch die Preisspanne anwenden? Sichere Dir hier Deinen Platz für das neue Online Coaching Programm von Thomas: Buyandhold24.de --- Weitere Infos, Ressourcen und hilfreiche Links zu dieser Folge findest Du auf http://immopreneur.de/podcast. Hinterlasse hier gerne auch Deinen Kommentar zu dieser aktuellen Folge. Das System Immobilie (Hardcover und Hörbuch): Noch mehr rund um die verschiedensten Geschäftsmodelle findest Du im neuen Buch „Das System Immobilie“ von Thomas Knedel und 19 weiteren Autoren. Erfolg mit Wohnimmobilien (Kombi Hardcover/Hörbuch): Zudem findest Du in der neuen komplett überarbeiteten und stark erweiterten 2. Auflage von Erfolg mit Wohnimmobilien eine Komplettanleitung für das Investieren in Immobilien. Sichere Dir jetzt das Hardcover-Buch und erhalte nur kurze Zeit das Hörbuch gratis dazu! Die Immobilienoffensive mit Thomas Knedel (Seminar): Die Immobilienoffensive ist das neue Seminar von und mit Thomas Knedel auch in Deiner Region! Immobilien-Insider-Know-how vom Feinsten! Erlebe unter anderem hautnah in einer Case-Study an einem Praxisbeispiel, wie Thomas Knedel seine Investments aufspürt, kalkuliert, prüft und letztendlich sichert. Meine Bitte: Wenn Dir dieser Podcast gefällt, hinterlasse bitte eine 5-Sterne-Bewertung auf iTunes mit Deinem Feedback und abonniere diesen Podcast. Damit hilfst Du uns und der Immopreneur-Community den Podcast stetig zu verbessern. - Vielen Dank für Deine Unterstützung! Hinterlasse gleich jetzt eine Bewertung inkl. Rezension! Weitere Infos/ Kontaktmöglichkeiten: Das Netzwerk: Immopreneur.de/welcome Der Blog: Erfolg mit Wohnimmobilien Facebook Instagram Xing LinkedIn Youtube Twitter
Vom Abend: CDU-Vorsitz-Kandidaten präsentieren sich in Düsseldorf + Heute in der RP: Eltern des gestorbenen Hambacher-Forst-Bloggers erheben schwere Vorwürfe gegen die Landesregierung + Das kommt auf uns zu: Mieter sollen besser gegen Mietpreiserhöhungen geschützt werden + Das Wetter: Grau bei 9 Grad + Moderation: Daniel Fiene + Alle Infos: https://rp-online.de/aufwacher
Aufatmen für Vermieter von Altbauwohnungen - der so genannte "Lücke-Plan", der den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vorsieht, wird zum Gesetz und tritt am 1.7.1960 in KraftDas erste Gesetzt, das die Bewirtschaftung von Wohnungen nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland regulierte, wurde von dem Alliierten Kontrollrat im März 1946 erlassen. Vierzehn Jahre galten seine Bestimmungen, bis das erste bundesdeutsche Wohnungsbaugesetz 1950 in Kraft getreten war. Der so genannte "Lücke-Plan", der von dem damaligen Bundesminister für Wohnungs- und Städtebau Paul Lücke vorgelegt wurde und im Juli 1960 als neues Gesetz in Kraft trat, sah nun vor, die bis dahin geltenden Bestimmungen schrittweise zu lockern. So wurden etwa für Wohnungen, die vor 1948 gebaut wurden, Mietpreiserhöhungen bis zu 15 % erlaubt und die seit 1936 geltende Mietpreisbindung sollte dann 1966 gänzlich entfallen. Verbesserungen auch für Mieter und eine „Wohnfibel“ Doch der "Lücke-Plan" sah nicht nur für die Vermieter eine Verbesserung ihrer Stellung auf dem Wohnungsmarkt vor. Auch für die Mieter hatte Paul Lücke einige Änderungen in der Tasche. So wurden für sie in dem neuen Gesetz der Kündigungsschutz und das Beihilfesystem für Gruppen mit niedrigem Einkommen (heute meistens als "Wohngeld" bekannt) neu geregelt. Die Deregulierung des Wohnungsmarktes verfolgte unter anderem auch das Ziel, privates Kapital in den Wohnungsbau zu locken und gleichzeitig ungenutzten Wohnraum leichter vermietbar zu machen. Der "Lücke-Plan" blieb jedoch nicht unumstritten und sorgte sogar für so manche Befremdung. So kritisierte etwa "Der Spiegel" in seiner Juliausgabe von 1960 (32/1960) die vom Bundeswohnungsbauministerium herausgebrachte 16-seitige kostenlose "Wohnfibel", die den Vermietern und Mietern die Anwendung des neuen Gesetzes erleichtern sollte, als unvollständig und wenig brauchbar. Zugleich erschienen auf dem Markt zwei andere, kostenpflichtige Broschüren, die den Betroffenen die neuen Gesetze verständlich erklärten. Das Kuriose dabei: beide Autoren dieser Broschüren waren zugleich hochrangige Mitarbeiter des Lücke-Ministeriums - so "Der Spiegel" damals. Im April 1960 sprach die Deutsche Welle mit Bundesminister Paul Lücke und befragte ihn zu seinem Gesetzesvorhaben. Andreas Zemke Redaktion: Diana Redlich
Aufatmen für Vermieter von Altbauwohnungen - der s.g. "Lücke-Plan", der den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vorsieht, wird zum Gesetz und tritt am 1.7.1960 in KraftDas erste Gesetzt, das die Bewirtschaftung von Wohnungen nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland regulierte, wurde von dem Alliierten Kontrollrat im März 1946 erlassen. Vierzehn Jahre galten seine Bestimmungen, bis das erste bundesdeutsche Wohnungsbaugesetz 1950 in Kraft getreten war. Der so genannte "Lücke-Plan", der von dem damaligen Bundesminister für Wohnungs- und Städtebau Paul Lücke vorgelegt wurde und im Juli 1960 als neues Gesetz in Kraft trat, sah nun vor, die bis dahin geltenden Bestimmungen schrittweise zu lockern. So wurden etwa für Wohnungen, die vor 1948 gebaut wurden, Mietpreiserhöhungen bis zu 15 % erlaubt und die seit 1936 geltende Mietpreisbindung sollte dann 1966 gänzlich entfallen. Doch der Lücke-Plan sah nicht nur für die Vermieter eine Verbesserung ihrer Stellung auf dem Wohnungsmarkt vor. Auch für die Mieter hatte Paul Lücke einige Änderungen in der Tasche. So wurden für sie in dem neuen Gesetz der Kündigungsschutz und das Beihilfesystem für Gruppen mit niedrigem Einkommen (heute meistens als "Wohngeld" bekannt) neu geregelt. Die Deregulierung des Wohnungsmarktes verfolgte unter anderem auch das Ziel, privates Kapital in den Wohnungsbau zu locken und gleichzeitig ungenutzten Wohnraum leichter vermietbar zu machen. Der "Lücke-Plan" blieb jedoch nicht unumstritten und sorgte sogar für so manche Befremdung. So kritisierte etwa "Der Spiegel" in seiner Juliausgabe von 1960 (32/1960) die vom Bundeswohnungsbauministerium herausgebrachte 16-Seitige kostenlose "Wohnfibel", die den Vermietern und Mietern die Anwendung des neuen Gesetzes erleichtern sollte, als unvollständig und wenig brauchbar. Zugleich erschienen auf dem Markt zwei andere, kostenpflichtige Broschüren, die den Betroffenen die neuen Gesetze verständlich erklärten. Das Kuriose dabei: beide Autoren dieser Broschüren waren zugleich hochrangige Mitarbeiter des Lücke-Ministeriums - so der "Spiegel" damals.Im April 1960 sprach die Deutsche Welle mit dem Bundesminister Paul Lücke und befragte ihn in diesem Interview zu seinem Gesetzesvorhaben.