POPULARITY
Categories
Die Regierung will Kindern unter 14 Jahren den Zugang zu Youtube, TikTok, Instagram und Co. verbieten. Doch es gibt Zweifel an der Umsetzbarkeit des geplanten Gesetzes. Warum der Gesundheitspsychologe Oliver Scheibenbogen den Entwurf dennoch begrüßt und warum Smartphones laut ihm das Kokain des 21. Jahrhunderts sind, erklärt er im Gespräch mit Tessa Szyszkowitz. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Das hatte so schnell keiner kommen sehen. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause wurde das GKV Stabilisierungsgesetz sowohl von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und damit verabschiedet sich Nina Warken auch schon wieder aus dem Bundesgesundheitsministerium. Auf ihre Beförderung zur Kanzleramtschefin folgt dann ab sofort Carsten Linnemann - zuvor Generalsekretär der CDU. Somit wollen wir in unserer aktuellen Folge nochmal zurückblicken auf den größten gesundheitspolitischen „Erfolg“ von Nina Warken: Das GKV Stabilisierungsgesetz. Was bedeuten die Gesetzesänderung für die ambulante und stationäre Versorgung? Wir haben uns die wichtigsten Änderungen angeschaut und in praktische Beispiele übersetzt ;-) **Kapitelmarken:** 00:00 Intro 01:10 Feedback 03:35 Abschied Nina Warken 08:35 Main Part 39:00 Take Home Message 42:30 Outro **Instagram:** AMS_Podcast **Email:** aufmessersschneidepodcast@gmail.com **Liken nicht vergessen! 5 Sterne bei Apple Podcast, Spotify oder der Podcastplattform eures Vertrauens helfen uns dabei unsere Reichweite zu erhöhen. Am 20.08.2026 geht es mit einer neuen, spannenden Folge weiter.** **Quellen** Krankenhausreform: Bundesregierung legt Erklärung gegen Ländereinwände vor 25.03.2026 https://www.aerzteblatt.de/news/krankenhausreform-bundesregierung-legt-erklarung-gegen-landereinwande-vor-1ed36f89-7262-4da2-b6a7-a4f426ccb872 Gutachten bestätigt Rechtswidrigkeit bei Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden 27.04.2026 https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2251648.jsp?utm_source=chatgpt.com Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform 10.07.2026 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-gkv-1184352?utm_source=chatgpt.com Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 10.07.2026 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026 Für ein bezahlbares Gesundheitssystem 10.07.2026 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesundheitsreform-kabinett-2425916 Kommentar AOK - Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes 6.07.2026 https://www.aok.de/pp/bv/statement/aok-begruesst-aenderungen-am-sparpaket-aber-stabile-beitraege-in-den-naechsten-jahren-weiter-ungewiss/ Umbildung Kabinett https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien20/L/linnemann_carsten-857688 https://www.deutschlandfunk.de/warken-leitet-kanzleramt-linnemann-gesundheitsminister-102.html https://www.deutschlandfunk.de/chance-oder-chaos-was-bringt-der-umbau-in-der-bundesregierung-100.html
Kein Kanton trennt Staat und Religion so konsequent wie Genf. Im Juni hat das Stimmvolk einer Verfassungsänderung zugestimmt, die Genfer Parlamentariern und Parlamentarierinnen das Tragen sichtbarer religiöser Symbole verbietet – darunter Kopftücher, Kippas oder Kreuze. Nun wird das Gesetz juristisch angefochten. Die muslimische Politikerin Ela Öztürk hat Beschwerde eingereicht. Unterstützung erhält sie auch aus christlichen Kreisen. Warum sorgt das Kopftuchverbot für so heftige Diskussionen? Könnte das Genfer Modell Signalwirkung für die ganze Schweiz haben? Und wie weit soll Trennung von Staat und Kirche gehen? Benno Tuchschmid, Romandie-Korrespondent des «Tages-Anzeigers», hat mit Befürwortern und Gegnern des Gesetzes gesprochen. In der neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos» erklärt er, weshalb der Streit über religiöse Symbole über Genf hinausreicht. Host: Alexandra Aregger Produzentin: Valeria Mazzeo Mehr zur Debatte um religiöse Symbole Kopftuchverbot Genf: Ela Öztürk kämpft vor Gericht Kopftuch im Unterricht: Lehrerin wehrt sich gegen Verbot Kopftuchverbot St. Gallen: Regierung will Verbot an Schulen Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
Schmid, Kathrin www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Schmid, Kathrin www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Vor knapp einem Jahr, am 1. September 2025, hat das Informationsfreiheitsgesetz das Amtsgeheimnis in Österreich abgelöst – Zeit für eine erste Bilanz. Maximilian Werner, Innenpolitik-Redakteur beim "Standard" und einer der fleißigsten Anwender des neuen Gesetzes, erzählt im Gespräch mit Georg Renner, was das IFG in der Praxis taugt: Warum er vor Gericht das Recht auf Einsicht in den Kalender von Bundeskanzler Stocker erstritten hat (das Kanzleramt hat Revision erhoben), was der Tiergarten Schönbrunn über seinen Panda-Vertrag mit China verschweigen will und wieso die Vorarlberger Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten zur Messenger-Überwachung geheim hält. Werner erklärt, wie eine IFG-Anfrage funktioniert, welche Ausnahmegründe die Behörden gerne strapazieren – Stichwort "Vorbereitung einer Entscheidung" – und warum die kurzen Fristen für Journalistinnen und Journalisten der eigentliche Fortschritt sind. Außerdem: Wie das Grundrecht auf Information und das Veto der Länder Österreich vor einem Rückbau der Transparenz schützen, wie er gerade in Deutschland diskutiert wird. Link zu unserem aktuellen Werbepartner "DIe Presse":http://diepresse.com/ganzoffengesagtCode: ganzoffengesagtWir würden uns sehr freuen, wenn Du "Ganz offen gesagt" auf einem der folgenden Wege unterstützt:Werde Unterstützer:in auf SteadyKaufe ein Premium-Abo auf AppleKaufe Artikel in unserem FanshopSchalte Werbung in unserem PodcastFeedback bitte an redaktion@ganzoffengesagt.atTranskripte und Fotos zu den Folgen findest Du auf podcastradio.at
Statt 14 nur noch maximal 12 Monate Elterngeld - das ist das aktuelle Vorhaben unserer Regierung. Gleichzeitig besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz erst ab dem 1. Geburtstag eines Kindes. Genutzt wird bzw. tatsächlich verfügbar ist dieser Platz in der Realität sogar oft erst deutlich später. In dieser Folge schauen wir uns die Zahlen an - wer nutzt wann welche Betreuungsplätze und wie müssten die Rahmenbedingungen aussehen, damit das angedachte neue Gesetz aus gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten okay wäre. Wenn auch ihr von der Gesetzesänderung betroffen wärt und ihr eure persönlichen Geschichten teilen wollt - schreibt uns! Und unterzeichnet unbedingt diese Petitionen: Petitionen Petition Nr. 1: https://weact.campact.de/petitions/keine-kurzungen-beim-elterngeld Petition Nr. 2: https://innn.it/keine-elterngeld-kuerzung Wichtige Links: 0-Euro Elternzeitplan mit Inspiration für individuelle Modellen: https://beziehungs-investoren.de/0-euro-elternzeitplan/ Anmeldung zum kostenfreien Vortrag für alle mit Kinderwunsch: https://beziehungs-investoren.de/vortrag-finanzen-elternzeit/ Infos zur Elternzeit-Masterclass: https://beziehungs-investoren.de/elternzeitplanung-masterclass/ Finanzplaner für Paare - 2026er Version: https://myablefy.com/s/beziehungs-investoren/finanzplaner-fuer-paare-excel Du wünscht dir Unterstützung während der Schwangerschaft durch alle bürokratischen Themen hindurch? https://beziehungs-investoren.de/guide Du hast kurze, aber persönlich Fragen? Buche jetzt deinen 20-Minuten-Call mit Marielle und lass dir helfen: https://elopage.com/s/beziehungs-investoren/1-1-quick-help-36da8611 "Love & Money" bestellen: https://amzn.to/3NH8vxm Gratis Haushaltsbuch: Gratis Haushaltsbuch Du magst unsere Inhalte? Dann hilf uns hier mit deiner Bewertung: https://de.trustpilot.com/review/beziehungs-investoren.de Folge direkt herunterladen
Predigt von Johan van Dam über Psalm 19 am 26. Juli 2026
Nachrichtendienstgesetz: Mit BND und Verfassungsschutz gegen aufmüpfige Publizisten und ParteienEin Standpunkt von Norbert Häring.Mit seinem in das sommerlichen Aufmerksamkeitsloch geworfenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Nachrichtendienste schafft Innenminister Alexander Dobrindt die Grundlage dafür, Parteien und Publizisten, die Narrative der Regierung, der EU oder der NATO angreifen, mit geheimdienstlichen Mitteln auszuforschen und zu bekämpfen.Was den Verfassungsschutz angeht, sieht der Gesetzentwurf des Heimatschutzministers zur Reform der Nachrichtendienste vor, diesem die Erlaubnis zu geben, von der Aufklärungs- zur Eingriffsbehörde zu werden, was laut Bundesverfassungsgericht der Intention des Grundgesetzes widerspricht. Zu den Befugnissen soll es nach dem geplanten §60 Bundesverfassungsschutzgesetz gehören, „Beteiligte“ mit falschen Informationen zu versorgen oder Informationen zu verfälschen.Die Voraussetzungen wirken sehr restriktiv. Es muss um die Abwehr terroristischer Gewalttaten oder sicherheitsgefährdender Tätigkeiten für eine fremde Macht gehen. So restriktiv wie sie klingen sollen, sind sie laut Begründung des Gesetzentwurfs (zu §60 Abs. 3 Nr. 2) aber nicht. Es genügt, wenn eine ausländische Macht (mutmaßlich) systematisch mitin Deutschland aktiv ist. Dann kommt es nicht darauf an, ob ein Publizist, der Regierungs- oder NATO-kritisches veröffentlicht, dies unter ausländischem Einfluss tut. Damit er „Beteiligter“ ist, genügt es, wenn sein Wirken den ausländischen Propagandakriegern nutzt und von diesen entsprechend verwendet wird.Auch die notwendige Gefährdung „besonders gewichtiger Rechtsgüter“ ist schnell festgestellt. Diese besonders gewichtigen Rechtsgüter sind nämlich unter anderem „die freiheitliche demokratischen Grundordnung“ und „die Sicherheit der Europäischen Union und der internationalen Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört“, wobei die NATO im Gesetzentwurf besonders oft genannt wird. Wann deren Sicherheit gefährdet ist, bestimmt die NATO selbst. Da sie sich im Propagandakrieg mit Russland befindet braucht es dafür nicht viel.Es braucht also wenig, damit der Verfassungsschutz einen kritischen Publizisten nicht nur ausforschen darf, sondern ihn auch durch Zuspielen von Falschinformationen in die Irre führen und desavouieren darf. Das gleiche gilt für Mitglieder von Parteien, die der EU oder der NATO kritisch gegenüberstehen und, wie aktuell AfD und BSW, kampagnenhaft als 5. Kolonne Moskaus dargestellt werden.„Einflussoperationen, die die demokratische Willensbildung verdeckt manipulieren“,...https://apolut.net/staats-spionage-soll-buerger-mundtot-machen-von-norbert-haering/
Bis heute können Bundesländer und Wirtschaftsverbände zu den geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Stellung nehmen. Worum es bei der Reform geht und was sie für private Betreiber von Solaranlagen bedeutet, weiß Sabine Stöhr
Beham, Sarah www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ muss als geradezu gruselig bezeichnet werden – etwa die Pläne, minderjährige Zuträger zuzulassen. Und vieles mehr: Mit dem Gesetz würde die Tür für eine Kriminalisierung, Diffamierung und Bekämpfung von Regierungskritikern mit geheimdienstlichen Methoden weit aufgemacht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.Weiterlesen
Als das Bayerische Polizeiaufgabengesetz 2018 reformiert wurde, gingen in München 30.000 Men-schen dagegen auf die Straße. Es geht um schwere Grundrechtseingriffe wie den Einsatz von Handgra-naten und Panzerfäusten, um DNA-Untersuchungen und besonders weitgehende Regelungen für den Präventivgewahrsam, der seitdem insbesondere gegen die sogenannten „Klimakleber“ zum Einsatz kam. Ein wichtiger Streitpunkt ist der Begriff „drohende Gefahr“. Das ist Eingriffsschwelle für weitrei-chende Grundrechtseingriffe wie das Abhören von Telefonaten, das Erstellen von Bewegungsbildern und den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Aktivisten halten die Schwelle der „drohen-den Gefahr“ für zu niedrig und damit für verfassungswidrig. Sie haben Verfassungsbeschwerde einge-legt. Auch die Oppositionsfraktionen im Bundestag von 2018, Grüne, FDP und Linke haben das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Wir waren bei der Verhandlung am Gericht dabei, haben mit den Klägern und den Verteidigern des umstrittenen Gesetzes gesprochen und werfen einen ver-tieften Blick auf „das härteste Polizeigesetz seit 1945“. ARD Radioreport Recht Redaktion: Alena Lagmöller und Max Bauer Moderation: Alena Lagmöller
In dieser Folge sprechen wir mit Martin Lass über die aktuelle Energiepolitik, das neue Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz und die Frage, wie Versorgungssicherheit im Strommarkt organisiert werden soll. Wir ordnen ein, warum das Gesetz auf Gaskraftwerke setzt, wie die Ausschreibungen und Kapazitätsprämien funktionieren und welche Rolle Wasserstoff dabei offiziell spielen soll. Wir erklären außerdem, warum Biogasanlagen aus unserer Sicht bei diesem Gesetz zu wenig berücksichtigt werden. Dabei geht es um Flexibilität, Speicher und die Möglichkeit, Strom dann zu erzeugen, wenn Sonne und Wind wenig liefern. Wir sprechen über die Größe und Kosten solcher Anlagen, über Ausschreibungsbedingungen, Netzanschlüsse und darüber, dass kleinere und mittlere Betreiber nach diesen Regeln kaum teilnehmen dürften. Ein weiterer Schwerpunkt ist die wirtschaftliche Seite. Wir diskutieren die Kosten des Gesetzes, die von den Stromverbrauchern getragen werden, und stellen sie den Kosten und der Wirkung flexibilisierter Biogasanlagen gegenüber. Dazu kommen Hinweise auf volkswirtschaftliche Effekte, regionale Wertschöpfung und die Frage, wie stark staatliche Förderung neue Kraftwerksprojekte überhaupt steuern kann. Im zweiten Teil geht es um das QX-Konzept für Quartierswärme in Gettorf-Osdorf. Wir beschreiben, wie wir Strom und Wärme in einem lokalen Netz verbinden, mit Biogas, Wärmespeichern und Großwärmepumpen arbeiten und so Gebäude ohne einzelne Heizungsumstellungen versorgen können. Wir sprechen über Investitionsvolumen, kommunale Wärmeplanung, Beteiligung von Kommunen und Bürgern sowie darüber, wie solche Projekte vor Ort organisiert und umgesetzt werden können. QX: https://digital-cv.de/ueber-uns/ Webseite: http://www.energiezone.org Community: https://forum.energiezone.org Feedback: team@energiezone.org Alexander Graf: https://www.linkedin.com/in/alexandergraf Ilan Momber: https://www.linkedin.com/in/imomber/
Als das Bayerische Polizeiaufgabengesetz 2018 reformiert wurde, gingen in München 30.000 Men-schen dagegen auf die Straße. Es geht um schwere Grundrechtseingriffe wie den Einsatz von Hand-granaten und Panzerfäusten, um DNA-Untersuchungen und besonders weitgehende Regelungen für den Präventivgewahrsam, der seitdem insbesondere gegen die sogenannten „Klimakleber“ zum Ein-satz kam. Ein wichtiger Streitpunkt ist der Begriff „drohende Gefahr“. Das ist Eingriffsschwelle für weitreichende Grundrechtseingriffe wie das Abhören von Telefonaten, das Erstellen von Bewe-gungsbildern und den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Aktivisten halten die Schwelle der „drohenden Gefahr“ für zu niedrig und damit für verfassungswidrig. Sie haben Verfas-sungsbeschwerde eingelegt. Auch die Oppositionsfraktionen im Bundestag von 2018, Grüne, FDP und Linke haben das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Wir waren bei der Verhand-lung am Gericht dabei, haben mit den Klägern und den Verteidigern des umstrittenen Gesetzes ge-sprochen und werfen einen vertieften Blick auf „das härteste Polizeigesetz seit 1945“. Podcast-Tipp der Woche: ARD Crime Time: https://www.ardsounds.de/sendung/ard-crime-time-der-true-crime-podcast/urn:ard:show:29bf0b35c9a8ccc1/
Das am Donnerstag vorgestellte Reformpaket von Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine breite Debatte ausgelöst. Besonders die geplante Neuregelung der Krankschreibung stößt auf Kritik. Künftig sollen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Kritiker verweisen auf erhebliche Probleme bei der Umsetzung. So sei etwa unklar, was passiert, wenn Arztpraxen durch die neue Regelung überlastet sind und Beschäftigte keinen Termin bekommen. AUF1-Reporter Roy Grassmann hat sich deshalb in Berlin umgehört. Er wollte wissen, was die Bürger von der geplanten Gesetzesänderung halten.
Im Aargau brauche es Drogenkonsumräume, Gassenküchen und Notschlafstellen. Der Aargauer Grosse Rat hat in erster Beratung JA gesagt zu einer entsprechenden Gesetzesänderung. In Aarau ist die Erleichterung gross. Dort sind ein Drogenkonsumraum und eine Notschlafstelle geplant. Weitere Themen in der Sendung: · Der Solothurner Regierungsrat hat ein Verkehrskonzept für die Region Olten-Gäu genehmigt. Vorgesehen sind fast 30 Massnahmen, um die Region vom Verkehr zu entlasten. · Über der Stadt Aarau dürfen von Donnerstagmittag bis Samstag um Mitternacht keine privaten Drohnen fliegen. Grund ist der Maienzug-Vorabend und der Maienzug, der Tausende Menschen in die Stadt lockt.
Nach der Absetzung der Stadtpräsidentin von Grenchen, Susanne Sahli, wollte die Stadt vom Bundesgericht wissen, wie die Wahl zu wiederholen ist. Eine Antwort gibt es nicht. Das Bundesgericht hat das sogenannte Erläuterungsgesuch der Stadt abgewiesen. Grenchen muss die Sache selber klären. Weitere Themen in der Sendung: · Trotz mehr Besucherinnen und Besucher: Die Solothurner Filmtage vom vergangenen Januar schliessen mit einem Verlust von 39'000 Franken ab. · Wegen einem Gewitter ist in der Nacht auf Mittwoch in der Region Freiamt der Strom ausgefallen. Das meldet die AEW Energie AG. Seit Mittwochvormittag haben alle Haushalte wieder Strom. · Aargauer Drogenpolitik: Der Kanton ist neu gesetzlich verpflichtet, Angebote wie Notschlafstellen oder Konsumräume zu schaffen. Der Grosse Rat hat eine Gesetzesänderung gutgeheissen.
Hollywoodreife Session im Bundeshaus: Wohin steuert die Schweiz in der AKW-Debatte, bei der AHV und den EU-Verträgen? Die Sommersession im Bundeshaus glich einem Hollywoodstreifen: Die Debatten rund um neue AKW, die AHV-Finanzierung und die EU-Verträge sorgten für Zündstoff. Zudem ist das Verhältnis der Schweiz zu den USA weiter von Spannungen geprägt. Das Schweiz-EU-Paket soll die Beziehungen zur Europäischen Union stabilisieren und den Schweizer Zugang zum EU-Binnenmarkt sichern. In der Politik ist nicht nur umstritten, wie gut die Schweiz verhandelt hat. Zu reden gibt vor allem auch die Frage, ob die neuen Abkommen dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Braucht es neben dem Volks- auch das Ständemehr? 2017 beschloss das Stimmvolk den Ausstieg aus der Atomkraft. Nun hat das Parlament einer Gesetzesänderung aus der Feder von Umweltminister Albert Rösti zugestimmt, wonach das AKW-Neubauverbot wieder aufgehoben werden soll. Gegen diesen Beschluss wollen Grüne, SP, GLP und Umweltverbände das Referendum ergreifen. Sollen in der Schweiz tatsächlich wieder neue Atomkraftwerke gebaut werden dürfen? Neben der AKW-Debatte sorgte während der Sommersession vor allem der Streit um die Finanzierung der 13. AHV-Rente für Aufsehen. Nach langem Hin und Her hat das Parlament eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte beschlossen, höhere Lohnbeiträge jedoch abgelehnt. Die 13. AHV-Rente, die Ende 2026 erstmals ausbezahlt wird, ist damit nur teilweise finanziert. Wie fair ist eine Mehrwertsteuererhöhung? Und braucht es mittelfristig ein höheres Rentenalter, um die AHV-Finanzen zu stabilisieren? Zollfalle USA: Wie soll die Schweiz mit Trump umgehen? Derweil droht im Streit mit den USA der nächste Zollhammer. Die EU muss mit zusätzlichen 10 Prozent Zöllen rechnen, die Schweiz mit 12,5 Prozent. Ein verbindliches Handelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA besteht bis heute nicht. Auch bei der Beschaffung der F35-Kampfjets und der Patriot-Luftabwehrsysteme herrschen weiterhin grosse Spannungen. Die Schweiz sieht sich mit hohen Mehrkosten und jahrelangen Lieferverzögerungen konfrontiert. Wie kann die Schweiz mit den USA akzeptable Lösungen finden? Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 26. Juni 2026 in der «Arena»: – Marcel Dettling, Präsident SVP; – Mattea Meyer, Co-Präsidentin SP; – Benjamin Mühlemann, Co-Präsident FDP; – Philipp Kutter, Vizepräsident Die Mitte; – Lisa Mazzone, Präsidentin Grüne; und – Jürg Grossen, Präsident GLP.
Was ein Finanzdienstleister wissen muss und warum die besten Jahre noch vor uns liegen
Der Ruhestand steht auf dem Spiel,wenn Versicherungs- und Finanzberater die echten Herausforderungen bei derAltersvorsorge ignorieren. In diesem spannenden Gesprächzwischen Francesco Jäger und Robert Peukert enthüllen wir die verstecktenRisiken, die vielen in der Branche noch immer im Weg stehen – vonKostentransparenz bis hin zu innovativen Gesetzesänderungen und der Zukunft derprivaten Altersvorsorge.Hier erfährst du, warum klassischeProdukte wie Lebensversicherungen in Frage gestellt werden und welcheStrategien wirklich funktionieren, um Versorgungslücken zu schließen. Du wirst lernen: Es geht nicht nurum Produkte, sondern um Lebensstrategien – mit konkreten Frameworks wie derVersorgungslücke-Heilung und der Ticket-Analogie für Kosten. Zudem sprechen wirüber den Einfluss moderner Apps auf das Kundenverhalten und warum der Beraterauch in Zeiten von KI unverzichtbar bleibt – weil Qualität durch Fragenentsteht.Dieses Gespräch bietet eine tiefeAnalyse, warum viele Produkte versagen, was an den Kostenstrukturen wirklichproblematisch ist und wie du deine Klienten auf die vier großen Veränderungenvorbereiten kannst. Von der neuen Gesetzgebung bis zur optimalen Kombinationaus klassischen und kapitalmarktorientierten Lösungen – hier bekommst du dasRüstzeug für eine nachhaltige, transparente Altersvorsorge-Beratung.Perfekt für Makler, Finanzberater und alle, die ihreKunden vor Altersarmut bewahren wollen. Wenn du dich fragst, wie du heute nochMehrwert schaffst und gleichzeitig dein Geschäft nachhaltiger gestaltest, istdieses Gespräch ein Muss. Hör rein, um zu verstehen, was den Unterschied macht– denn die beste Vorsorge ist keine Zufallsentscheidung, sondern einestrategische Meisterleistung.
Lagebericht – der Immobilienpodcast von Capital in Kooperation mit dem iib Institut
Ivanka Trump und Jared Kushner planen ein Luxusresort in einem albanischen Naturschutzgebiet: Rund 10.000 Hotelzimmer, exklusive Villen, Projektvolumen um 1,4 Milliarden und bis zu 10 Jahre Steuerbefreiung. Während Bagger bereits anrollen, werden Lebensräume für Flamingos und andere geschützte Arten zerstört. Parallel dazu fließt das Geld über Kushners Investmentfirma Affinity Partners, deren knapp 5 Milliarden Dollar Anlagevolumen zu 99 Prozent aus Staatsfonds aus Saudi-Arabien, Katar und den Emiraten stammen.Katarina Ivankovic und Dr. Peter Hettenbach ordnen ein, warum dieses Projekt weit über Albanien hinaus Fragen nach Transparenz, Interessenkonflikten und demokratischer Kontrolle aufwirft. Sie beleuchten die Gesetzesänderung von Premier Edi Rama, der sich 2024 selbst zum Entscheider für „strategische Infrastrukturprojekte“ in Schutzgebieten machte, und diskutieren, wie abhängig ein Land wird, wenn Golfstaaten-Geld, EU-Beitrittswunsch und schwache Institutionen zusammentreffen. Beispiele von Zuckerberg auf Hawaii, Larry Ellison auf Lanai, Prospera in Honduras oder den Malediven zeigen, wie oft Natur, Bevölkerung und Demokratie den Preis für vermeintliche „Entwicklung“ zahlen.Gleichzeitig geht es um Alternativen: vom Vjosa-Tal in Albanien über Costa Rica bis zum Nationalpark Bayerischer Wald und Madeira, wo Tourismus, Naturschutz und lokale Wertschöpfung mit klaren Masterplänen zusammengedacht werden. Am Ende steht die Frage: Ist Albaniens Luxusdeal notwendige Investition in die Zukunft oder der Beginn eines systematischen Ausverkaufs von Natur, Demokratie und Souveränität? Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neues Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: Für Altverträge bleibt vieles möglich Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen. Für neu abgeschlossene Verträge erlischt das Widerrufsrecht künftig spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen, auch wenn der Versicherer gegen seine Informationspflichten verstoßen hat. Auf bestehende Verträge hat die Gesetzesänderung jedoch keine Auswirkungen. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb weiterhin, ihre Möglichkeiten sorgfältig prüfen zu lassen, bevor sie eine Lebens- oder Rentenversicherung beenden. „Viele Versicherte wissen nicht, dass für ihre Altverträge weiterhin die bisherigen Regelungen gelten können. Wer vorschnell kündigt, verschenkt unter Umständen Geld“, sagt man beim BdV-Vorstand. „Wir müssen aber auch warnen. Die Versicherer blocken beim Widerruf. Und die Rechtsprechung ist restriktiv und wenig verbraucherfreundlich. Ansprüche von Versicherten werden häufig mit dem Vorhalt des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen.“ Für Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 19. Juni 2026 abgeschlossen wurden, bleibt das bisherige Recht maßgeblich. Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, kann ein Widerruf auch heute noch möglich sein. In einem solchen Fall kann der Widerruf finanziell deutlich attraktiver sein als eine Kündigung. Während Versicherte bei einer Kündigung meist nur den Rückkaufswert erhalten, können sie bei einem erfolgreichen Widerruf unter Umständen zusätzlich die Abschlusskosten zurückverlangen. „Ob ein Widerruf durchsetzbar ist oder nur eine Kündigung als bessere Lösung bleibt, hängt sehr vom Einzelfall ab“, sagt der BdV. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Rechte vor einer Entscheidung unabhängig prüfen lassen. Vorsicht geboten ist vor Finanzvermittlern oder Unternehmen, die aufdringlich eine Rückabwicklung anpreisen. Oft zahlt man hier unnötige Entgelte, Anwaltshonorare oder zusätzliche Gutachterkosten. Kritisch bewertet der BdV die neue gesetzliche Regelung für Neuverträge. Bislang mussten Versicherungsunternehmen die Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Informationen tragen. Künftig endet das Widerrufsrecht auch dann nach spätestens 24 Monaten und 30 Tagen, wenn nur bestimmte Informationspflichten verletzt wurden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: AvD für Halterhaftung bei E-Scootern Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein wachsendes Problem im Verkehr. Die Bundesregierung hat deshalb im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung in den Bundestag eingebracht. Geschädigte sollen es zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht die Maßnahme als Erleichterung für die Durchsetzung von Entschädigungen für betroffene Verkehrsteilnehmer. Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen durch E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die registrierten Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist dabei jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden. Die 5.000 von Versicherern regulierten Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent im Zusammenhang mit Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des Gesamtbestandes dieser Fahrzeuge ausmachen. Falsch abgestellte E-Scooter stellen inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko für sehbehinderte Menschen dar. Unerlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter sind faktisch Barrieren, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen und schon geführt haben. E-Scooter auf Bürgersteigen kreuz und quer abzustellen ist nicht nur rechtswidrig, sondern hochgefährlich. Nutzer von E-Scootern haften Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von E-Scootern die Haftung auslösen, die sogenannte Gefährdungshaftung. Ein individuelles Verschulden ist dann durch den Geschädigten nicht nachzuweisen, um Schadenersatz vom Versicherer zu erhalten. Bisher scheiterte die Forderung häufig daran, ein persönliches Verschulden des letzten Nutzers des Rollers festzustellen. Selbst bei schweren Verletzungen von Passanten, die über einen achtlos abgestellten Scooter stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen Schadenersatz zu. Der AvD sieht hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter als motorisiertes Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von Mitfahrern auf den Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich verboten ist. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Zu Beginn der Folge am Mittwoch beim "Blick in die Bibel" erzählt Prof. Dr. Christoph Ohly von seiner Arbeit als Domkapitular am Kölner Dom. Neben Gottesdiensten, Beichtehören und anderen seelsorglichen Aufgaben gehört auch die Verantwortung für die Verwaltung und den Erhalt des Doms dazu. Besonders bewegt ihn die einzigartige Atmosphäre des Doms: Die gewaltige Höhe und Weite des Raumes erinnerten daran, dass Gottes Wirklichkeit größer ist als alles, was Menschen begreifen können.Im Blick auf das Tagesevangelium erklärt Prof. Ohly, dass das Christentum weder eine Gesetzesreligion noch eine Buchreligion sei. Sondern im Zentrum stehe ein Person, nämlich Jesus Christus. Christsein bedeute vor allem die Begegnung mit Jesus Christus. Das zentrale Gebot sei die Liebe; zu Gott und zu den Mitmenschen. Deshalb gehe es nicht um blinden Gehorsam, sondern darum, auf Jesu Wort zu hören und es im Alltag konkret werden zu lassen; auch dort, wo Vergebung, Geduld oder Mitgefühl schwerfallen. Was es heißen kann, im Himmelreich "groß" zu sein, macht Ohly am Beispiel Marias deutlich: Wer offen für Gott lebt, wächst über sich hinaus. Warum selbst die kleinsten Dinge dabei eine große Rolle spielen, erfährt man in dieser hörenswerten Podcastfolge.Aus dem Matthäusevangelium: In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben! Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird kein Jota und kein Häkchen des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist. Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich. (Mt 5,17-19)(© Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet)
260609PC Die Pforten der HölleMensch Mahler am 09.06.2026Ich weiß ja nicht, ob die Welt jemals anders funktioniert hat. Ja, schon immer haben Menschen Menschen unterdrückt, ausgebeutet, mussbraucht. Liegt es vielleicht nur daran, dass wir heute mehr wissen als früher? Das mehr dunkle Machenschaften ans Licht kommen? Jetzt treffen uns die Enthüllungen ins Mark. Vor allem in dem Wissen, dass es nur die Spitze des Eisberges ist. Erst die Epstein-Files. Dann der Fall Dominic Pelicot und jetzt das Netzwerk in Holland. Acht Männer im Alter von 21-51 Jahren sind verhaftet worden. Und es ist inzwischen klar, dass es mindestens ein – vermutlich sehr viel mehr – Vergewaltigungsnetzwerk handelt, in dem sich Männer darüber austauschen, wie man Frauen betäuben und missbrauchen kann. Man kann und muss leider annehmen, dass es sich in diesen Netzwerken nicht nur um erwachsene Frauen handelt, sondern auch um Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts. Bei dieser Vorstellung muss jeder normal empfindende Mensch mit einem Brechreiz kämpfen. In der Bibel heißt es einmal, dass Jesus den Zustand der Menschen so empfand, dass es ihm in die Eingeweide fuhr, was nichts anderes bedeutet, als dass es ihm den Magen umgedreht hat. Da dieses Entsetzen und Grauen aber keinem der Opfer hilft, sind Taten gefragt.Wenn wir nicht ethisch-moralisch völlig entgleisen wollen, als ganze Gesellschaft, muss mit aller Härte des Gesetzes gegen Täter und Drahtzieher vorgegangen werden. Die Internetkriminalität muss dringend massiver bekämpft werden. Der Sumpf der Perversion muss mit allen Mitteln trockengelegt werden. Wir schauen gerade in die Pforten der Hölle. Lasst sie uns gemeinsam schließen – mit allen Mitteln. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung - Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang des vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das aber: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird. Das Prinzip gegen die Steuerprogression Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht. Entlastung mit zeitlicher Verzögerung Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greift. Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind Betroffene jetzt selbst in der Pflicht. Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto zeitnaher fließt das Geld zurück. So hoch fällt die Ersparnis aus Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel: Ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von 20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine Steuerlast auf 17.390 Euro. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Sollen in der Schweiz neu zwölf statt nur vier Sonntagsverkäufe möglich sein? Hilft das der Wirtschaft? Oder ist das unnötig und belastet das Verkaufspersonal? In der Schweiz ist Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für Branchen wie Spitäler, Restaurants oder den ÖV. Im Detailhandel sind maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr erlaubt. Der Bundesrat unterstützt eine Standesinitiative aus dem Kanton Zürich, welche die Zahl der möglichen Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf pro Jahr erhöhen will. Nun diskutiert der Ständerat in der aktuellen Sommersession über eine mögliche Gesetzesänderung. Befürworter sehen darin die Chance, den Detailhandel gegenüber der Online-Konkurrenz zu stärken und den Einkaufstourismus im Ausland einzudämmen. Sie argumentieren, dies sei auch eine Anpassung an den heutigen Lebensstil, da viele Berufstätige unter der Woche wenig Zeit zum Einkaufen hätten. Zudem könnte Sonntagsarbeit für Studierende oder Eltern eine willkommene Möglichkeit sein, ihr Einkommen aufzubessern. Der Schweizer Detailhandelsverband Swiss Retail Federation betont, dass genügend Personal an Sonntags- und Abendarbeit interessiert sei. Zudem bleibe die Entscheidung über zusätzliche Sonntagsöffnungen auch künftig bei den Kantonen – und bei den jeweiligen Geschäften. Gewerkschaften, Frauenverbände und kirchliche Organisationen warnen vor den negativen Folgen einer Liberalisierung. Sie befürchten eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal. Sie zweifeln auch am positiven Effekt für die Wirtschaft, da der Konsum primär vom verfügbaren Einkommen und nicht von den Ladenöffnungszeiten abhänge. Kritiker warnen zudem vor der Erosion des Sonntags als gemeinsamen Ruhetag für Familie, Vereine und soziale Kontakte. Das Volk habe solche Vorhaben schon mehrmals an der Urne verworfen. Eine Ausweitung der Sonntagsverkäufe könnte auch den Fachkräftemangel im Detailhandel verschärfen. Braucht es mehr Sonntagsverkäufe in der Schweiz? Im FORUM diskutieren Gäste mit Hörerinnen und Hörern: · Pro: Patrick Erny, Direktor Swiss Retail Federation, Dachverband des Detailhandels · Contra: Serge Gnos, Co-Geschäftsleiter Unia Zürich, Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Zürich
Ursprünglich von schwarz-roter Koalition angekündigte BAföG-Reform steht auf der Kippe, Noch nicht alle Mittel des Sondervermögens trotz Investitionsbedarf ausgegeben, Deutlich weniger Zuwanderung nach Deutschland in 2025, Israelische Armee weitet Offensive im Libanon aus, Krieg im Libanon behindert Verhandlungen zwischen den USA und Iran, Lebenslange Haft nach islamistisch motiviertem Anschlag in Bielefeld, Gesetzesänderung ermöglicht das Teilen von aus privaten Solaranlagen gewonnenem Strom in der Nachbarschaft, Deutschland siegt in letztem Testspiel vor der WM souverän gegen Finnland, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Fußball" darf aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden.
Der Arbeitgeberverband hat rund um den Begriff «Lifestyle-Teilzeit» eine Debatte ausgelöst. Für den Präsidenten Severin Moser geht mit Teilzeit ein Potential von 86 000 Vollzeitstellen verloren. Ist die Wahl von Teilzeitarbeit aber auch der steigenden Arbeitsbelastung geschuldet? In Deutschland prägte der Wirtschaftsflügel der CDU und Teile der Arbeitgeberverbände den Begriff der Lifestyle-Teilzeit. Damit verbunden ist die Forderung nach einer Abschwächung des Gesetzes auf einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. In der Schweiz gibt es keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit, es sind immer Vereinbarungen zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den Angestellten. Haben es somit die Arbeitgeber in der Hand, wie viel Teilzeit in der Schweiz gearbeitet wird? Der Arbeitgeberverband fürchtet sich vor einem Mangel an Arbeitskräften und möchte diese Lücke mit möglichst vielen möglichst hochprozentig arbeitenden Angestellten füllen. Studien zeigen, dass sich die Arbeitsbelastung und der Stress am Arbeitsplatz ständig erhöhen. Sind hier auch die Arbeitgeber gefordert? Welche Massnahmen könnten Abhilfe bringen? Gewerkschaften und der SAV haben unterschiedliche Vorstellungen. Severin Moser ist Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes und zu Gast im Tagesgespräch bei Karoline Arn.
Das Softwareunternehmen Taxdoo hat ein erfolgreiches Geschäft rund um Umsatzsteuer im E-Commerce aufgebaut — und stellt es nun ein. Warum? Mitgründer und CEO Roger Gothmann im Gespräch. (00:00:00) Intro (00:01:46) Ende von Taxdoo – warum? (00:05:20) Warum nicht festhalten am Bestehenden? (00:06:47) Einfluss von KI (00:08:38) Neue Aufgaben, neue Herausforderungen? (00:09:40) Reaktionen im Team? (00:10:35) Umgang mit der Transformation (00:11:25) Umgang mit Kundschaft? (00:12:29) Anzeichen für den richtigen Weg? (00:13:18) War das „Modell auf Zeit“ geplant? (00:14:16) Gesetzesänderung: Kern für Wandel? (00:14:42) Was ist neu? (00:15:35) Größter Lerneffekt? (00:16:30) Einsatz von KI? (00:18:14) Methoden der Minimierung einer Fehlerquote? (00:19:55) Verändertes Wettbewerbsumfeld? (00:20:33) Umgang mit Kritik (00:21:20) Welche Veränderungen im europäischen Steuergesetz? WERBUNG Clockodo ist die cloudbasierte Lösung für Arbeits- und Projektzeiterfassung. Behaltet Arbeitszeiten, Projektbudgets und abrechenbare Leistungen im Blick und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung. Jetzt 14 Tage kostenfrei testen und mit dem Code brandeins26 zusätzliche drei gratis Monate sichern! Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/brand-eins-podcast Und hier entlang geht's zum aktuellen brand eins Magazin: https://www.brandeins.de/t/kategore/einzelausgaben/brand-eins-magazin ➡️ Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/brand-eins-podcast-roger-gothmann
Das Softwareunternehmen Taxdoo hat ein erfolgreiches Geschäft rund um Umsatzsteuer im E-Commerce aufgebaut — und stellt es nun ein. Warum? Mitgründer und CEO Roger Gothmann im Gespräch. (00:00:00) Intro (00:01:46) Ende von Taxdoo – warum? (00:05:20) Warum nicht festhalten am Bestehenden? (00:06:47) Einfluss von KI (00:08:38) Neue Aufgaben, neue Herausforderungen? (00:09:40) Reaktionen im Team? (00:10:35) Umgang mit der Transformation (00:11:25) Umgang mit Kundschaft? (00:12:29) Anzeichen für den richtigen Weg? (00:13:18) War das „Modell auf Zeit“ geplant? (00:14:16) Gesetzesänderung: Kern für Wandel? (00:14:42) Was ist neu? (00:15:35) Größter Lerneffekt? (00:16:30) Einsatz von KI? (00:18:14) Methoden der Minimierung einer Fehlerquote? (00:19:55) Verändertes Wettbewerbsumfeld? (00:20:33) Umgang mit Kritik (00:21:20) Welche Veränderungen im europäischen Steuergesetz? WERBUNG Clockodo ist die cloudbasierte Lösung für Arbeits- und Projektzeiterfassung. Behaltet Arbeitszeiten, Projektbudgets und abrechenbare Leistungen im Blick und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung. Jetzt 14 Tage kostenfrei testen und mit dem Code brandeins26 zusätzliche drei gratis Monate sichern! Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/brand-eins-podcast Und hier entlang geht's zum aktuellen brand eins Magazin: https://www.brandeins.de/t/kategore/einzelausgaben/brand-eins-magazin ➡️ Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/brand-eins-podcast-roger-gothmann
Das Softwareunternehmen Taxdoo hat ein erfolgreiches Geschäft rund um Umsatzsteuer im E-Commerce aufgebaut — und stellt es nun ein. Warum? Mitgründer und CEO Roger Gothmann im Gespräch. (00:00:00) Intro (00:01:46) Ende von Taxdoo – warum? (00:05:20) Warum nicht festhalten am Bestehenden? (00:06:47) Einfluss von KI (00:08:38) Neue Aufgaben, neue Herausforderungen? (00:09:40) Reaktionen im Team? (00:10:35) Umgang mit der Transformation (00:11:25) Umgang mit Kundschaft? (00:12:29) Anzeichen für den richtigen Weg? (00:13:18) War das „Modell auf Zeit“ geplant? (00:14:16) Gesetzesänderung: Kern für Wandel? (00:14:42) Was ist neu? (00:15:35) Größter Lerneffekt? (00:16:30) Einsatz von KI? (00:18:14) Methoden der Minimierung einer Fehlerquote? (00:19:55) Verändertes Wettbewerbsumfeld? (00:20:33) Umgang mit Kritik (00:21:20) Welche Veränderungen im europäischen Steuergesetz? WERBUNG Clockodo ist die cloudbasierte Lösung für Arbeits- und Projektzeiterfassung. Behaltet Arbeitszeiten, Projektbudgets und abrechenbare Leistungen im Blick und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung. Jetzt 14 Tage kostenfrei testen und mit dem Code brandeins26 zusätzliche drei gratis Monate sichern! Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/brand-eins-podcast Und hier entlang geht's zum aktuellen brand eins Magazin: https://www.brandeins.de/t/kategore/einzelausgaben/brand-eins-magazin ➡️ Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/brand-eins-podcast-roger-gothmann
Bereits zum zweiten Mal ist Alexander Kröning mein Gast und diesmal geht es um das Thema Pflege, denn, er ist Leiter der Berufsfachschule Pflege in Hann.Münden. Wie ist es denn um die Pflege bestellt? Welche Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen auf die einzelnen Pflegebereiche und gibt es überhaupt ausreichend Nachwuchs, der in der Pflege arbeiten möchte? Dies sind nur einige der Fragen, die in dieser Plauderei beantwortet werden, die erstmalig am 12. April zu hören war.
Israel führt die Todesstrafe ein, de facto nur für Palästinenser. Israel-Korrespondentin Mareike Enghusen über die politischen Hintergründe des diskriminierenden Gesetzes.
Im Zuge des Iran-Kriegs steigen die Energiepreise, und geopolitische Abhängigkeiten, etwa bei Gaslieferungen, verschärfen sich. Über die aktuelle Lage, historische Parallelen und mögliche Entwicklungen informiert der Ökonom Prof. Thomas Mayer. Im EU-Parlament hat sich eine neue Mehrheit für eine Verschärfung der Asylpolitik gefunden: Ausreisepflichtige Migranten sollen in sogenannte Return Hubs verbracht werden. Näheres berichtet die EU-Abgeordnete Mary Khan. Nach einem aufsehenerregenden Fall von Identitätsmissbrauch und Deepfakes gewinnt die Debatte über Klarnamenpflicht und digitale Identität neue Dynamik. Der Informatiker Prof. Harald Wehnes erläutert, ob es um notwendige Gesetzesänderungen oder den Beginn einer Kampagne gegen Anonymität im Netz geht. Und Cora Stephan beschäftigt sich im Kommentar mit der Gleichmacherei in der Schule.
Bei der Haltestelle «St. Jakob» soll künftig eine grosse LED-Werbewand auf Events in der St. Jakobshalle hinweisen. Der Basler Grosse Rat hat die Gelder für den Bau heute bewilligt. Die LED-Wand ist ein Ersatz für den früheren Werbeturm. Ausserdem: · Der Grosse Rat spricht 500'000 Franken für die Berufsmesse des Gewerbeverbands. · Die Klybeckinsel-Initiative kommt ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung. · Die Baselbieter Regierung überweist die Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe.
Auch fünf Tage nach Beginn der Angriffe auf den Iran ist das Ziel des Kriegs weiterhin unklar. US-Präsident Donald Trump und seine Minister verstrickten sich in Widersprüchen. Neu heisst es Trumps Gefühl habe eine Rolle gespielt. Das vermag längst nicht alle zu überzeugen. Ausserdem: Pestizide, die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien eine Zulassung haben, können künftig in der Schweiz schneller zugelassen werden. Nach dem Nationalrat hat sich am Donnerstag auch der Ständerat für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Der Nationalrat hat über die Neutralitätsinitiative aus Kreisen der SVP und der Organisation «Pro Schweiz» debattiert. Diese Initiative, welche die Neutralität strikter fassen will, stösst im Parlament auf breiten Widerstand.
Unser Sponsor Benu Solutions klärt im kostenlosen Webinar über die wichtigsten Maßnahmen, Strategien und Tipps, auf, mit denen Sie körperlich, mental und finanziell stark durch die Krise kommen – und verhindern, dass Sie alles verlieren. Mehr hier: https://vermoegensschutz-workshop.de/krisenvorsorge/kvp?pa=ty Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns Kurz vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg verkündet Friedrich Merz stolz: Man will jetzt endlich den Habeckschen Heizhammer abschaffen. Vorerst bleibt es bei Ankündigungen, Gesetzesänderungen müssen noch folgen. Doch damit will Merz die Bürger für dumm verkaufen, erklärt Roland Tichy. Denn statt die Bürger direkt zum Einbau einer Wärmepumpe in ihre Häuser zu zwingen, wird der CO₂-Preis in Zukunft ins Unermessliche steigen – ganz zu schweigen davon, dass die Öl- und Gaslieferanten künftig Biogas beimischen müssen – Biogas, das teuer ist und auf Plantagen im Amazonas produziert wird.
Wird jetzt Habecks Heizhammer gekillt? Habecks Heizhammer hat gewirkt – aber anders als gedacht: Eigentümer zögern, Handwerker klagen über Auftragsflaute. Alles eine Folge des unseligen Heizungsgesetzes von Habeck. Das soll jetzt verändert werden. Doch CDU/CSU und SPD scheuen sich vor Veränderungen vor den Landtagswahlen. Denn klar ist eines: Es wird sehr teuer für Hausbesitzer und auch Mieter. Holger Douglas berichtet über den aktuellen Stand des Gesetzes, um das es etwas still geworden ist, das aber nach wie vor gilt und für erhebliche Unsicherheiten sorgt. Habecks Heizhammer sollte Tempo machen. Stattdessen herrscht Stillstand im Heizkeller. Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns
„Hessen wird vor Ort gemacht“, hat kürzlich ein Abgeordneter des hessischen Landtags gesagt. Vor Ort, das heißt: In den hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Dort werden am 15. März neue Parlamente gewählt, in einigen Kommunen auch neue Bürgermeister. Entgegen aller Politikverdrossenheit müssen sich die Menschen aufraffen, wählen zu gehen. Und es braucht Menschen, die bereit sind, sich allen Anfeindungen und einer enormen Arbeitsbelastung zum Trotz, zur Wahl zu stellen. Mit einem Plan für die Gestaltung ihrer Kommune, und zugleich mit einem offenen Ohr für die Bedürfnisse der Menschen dort. Was also sollten wir als Wähler wissen über die hessischen Kommunalwahlen 2026? Wie steht es um kommunalpolitisches Engagement in Hessen und wie handlungsfähig sind die finanziell schwer gebeutelten Kommunen überhaupt noch? Darüber spricht Oliver Glaap u.a. mit Prof. Björn Egner, Politikwissenschaftler an der TU Darmstadt, mit Nora Zado vom Demokratiezentrum Hessen an der Uni Marburg und mit Dr. Julia Reiter, Psychologin an der Uni Wien. Podcast-Tipp: SWR Das Wissen Kommunalpolitiker - Demokratie gestalten, Frust und Hass aushalten Die Kommunalpolitik steckt in der Krise: leere Kassen, Gewalt gegen Amtsträger, zeitintensive Tätigkeit. Immer weniger wollen diese Aufgaben übernehmen. Gesetzesänderungen und spezielle Trainings sollen wieder mehr Menschen für die Politik gewinnen. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:43ec4a2de5a8d5b3/
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Heute steht ganz die 62. Sicherheitskonferenz in München im Mittelpunkt. Mit einer Gesetzesänderung kommt Deutschland den EU-Forderungen nach, die von der EU beschlossenen Sanktionen auch wirksam werden zu lassen.
Dank «Kassensturz» kommt eine Frau jetzt doch noch zu ihrem Geld. Geld, das die Ausgleichskasse zunächst nicht auszahlen wollte, obschon sie selbst von einem Fehler sprach. Weitere Themen: Abflussreiniger im Test und Rubrik «Darf man das?». Behörden lenken ein: IV-Rentnerin erhält 20'000 Franken von der SVA Dank «Kassensturz» kommt eine IV-Rentnerin jetzt doch noch zu ihrem Geld. Geld, das die Ausgleichskasse des Kantons Zürich (SVA) zunächst nicht auszahlen wollte, obschon sie einen administrativen Fehler eingestanden hatte. Fachleute sprechen von einem richtungsweisenden Entscheid, und Politikerinnen fordern eine Gesetzesänderung. Abflussreiniger im Test: Der Gewinner ist vegan Was tun, wenn das Lavabo verstopft? «Kassensturz» lässt zehn Abflussreiniger im Labor testen. Das Ergebnis überrascht: Ein ökologisches Produkt bietet den Chemiekeulen die Stirn und reinigt Abflussrohre am besten. «Darf man das?»: Mit dem E-Trotti in die Fussgängerzone In der Serie «Darf man das?» beantwortet «Kassensturz» Rechtsfragen aus dem Alltag. Die Zuschauerinnen und Zuschauer können ihr Rechtsempfinden testen. Heute: Darf man mit dem Elektrotrottinett in die Fussgängerzone fahren? Mit «Kassensturz»-Juristin Gabriela Baumgartner.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche legt Jahreswirtschaftsbericht vor / AfD in Umfragen vor Landtagswahl in MV weiterhin klar vorn / Österreich plant Social Media Verbot für unter 14 Jährige / Weiter Hitzewellenbedingungen im Landesinneren Südostaustraliens / Kinderbeauftragte des NT legt Jahresbericht vor / Premierminister Albanese fordert volle Härte des Gesetzes nach Vorfall bei „Invasion-Day“ Kundgebung / Premierminister Albanese will komplizierte Beziehungen zwischen Australien und Osttimor bei Besuch verbessern / Handelsabkommen zwischen Indien und EU / „Doomsday Clock näher an Mitternacht als je zuvor / Anstieg bei den Edelmetallpreisen setzt sich fort
Erst seit der Jahrtausendwende dürfen Frauen in Österreich dabei sein, wenn es darum geht, in Bergnot geratene Menschen zu retten. Das ist Regina Poberschnigg zu verdanken, die erst vor Gericht eine Gesetzesänderung erstreiten musste, um als eine der ersten Bergretterinnen und als erste Flugretterin ihres Landes arbeiten zu dürfen. Heute leitet sie ein Team von rund 60 Ehrenamtlichen und weiß, wie dicht Schönheit und Schrecken in ihrem Einsatzgebiet, der Zugspitze, beieinander liegen. Denn Risiken auf Deutschlands höchstem Berg sind nicht nur plötzliche Unwetter, Lawinen oder Verletzungen, sondern auch Social Media Trends, Selbstüberschätzung und männlicher Übermut. Sie berichtet, wie sie mit den psychischen Belastungen nach schweren Einsätzen umgeht, gibt Tipps für Bergsteiger-Anfänger und erzählt, warum sie sich trotz allem ein Leben ohne die Berge nicht vorstellen kann. Links: Bergrettung Tirol: https://bergrettung.tirol/ Dieser Podcast wird vermarktet von Julep Media: sales@julep.de
Was haben 5700 Menschen gemeinsam? Sie investieren zusammen 45 Millionen Euro pro Jahr in deutsche Startups - ohne klassische VCs, ohne Banken, ohne Bullshit.David Rhotert, CEO von Companisto, erzählt die Geschichte, wie aus zwei frischgebackenen Rechtsanwälten Deutschlands größtes Angel-Netzwerk wurde. Eine Geschichte von Gesetzesänderungen, Nahtoderfahrungen und dem radikalen Glauben daran, dass Innovation nicht in geschlossenen Zirkeln stattfinden sollte.In diesem Gespräch mit Lars Behrendt geht es um:- Die Demokratisierung von Startup-Investments - warum es absurd ist, dass Börseninvestments einfach sind, aber Startup-Beteiligungen kompliziert- Erfolgsgeschichten wie Koro (von Nüssen zu 300+ Millionen Umsatz) und Ameria (50 Millionen über das Companisto Netzwerk)- Warum emotional getriebene Investments manchmal bessere Entscheidungen sind als rein rationale Due Diligence- Die Vision der Innovationsgesellschaft - wenn Startup-Investment so normal wird wie Aktienkauf- Gründungsimpuls - wie man schon Schülern Unternehmertum näher bringtKein Gelaber über Pitchdecks und Powerpoint-Schlachten. Stattdessen eine ehrliche Diskussion darüber, was Deutschland wirklich braucht: Weniger "die da oben", mehr "wir alle zusammen".
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Entscheidende Weichenstellungen für 2026: Ob neue EU-Regeln für Saatgut, die unsere Ernährungssicherheit betreffen, oder umfangreiche Gesetzesänderungen bei Rente und Steuern – das kommende Jahr wird spürbare Folgen haben. Auch geopolitisch bleibt es brisant: Ein neuer Skandal in Kiew wirft Schatten auf die Friedensgespräche. Erfahren Sie mehr zu den entscheidenden Fakten und Hintergründen dieser Nachrichten.
In dieser Episode zeigt Guido Baltes, wie häufig Christen unbewusst antijüdische Bilder übernehmen, besonders wenn es um Jesu Heilungen am Sabbat geht. Oft wird Jesus als menschenfreundlicher Gesetzesüberwinder dargestellt – im Gegensatz zu einem angeblich strengen, unmenschlichen Judentum. Guido zeigt jedoch, dass die Tora das Heilen am Sabbat nicht verbietet und dass jüdische Rabbinen bereits […]