POPULARITY
Categories
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: AvD für Halterhaftung bei E-Scootern Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein wachsendes Problem im Verkehr. Die Bundesregierung hat deshalb im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung in den Bundestag eingebracht. Geschädigte sollen es zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht die Maßnahme als Erleichterung für die Durchsetzung von Entschädigungen für betroffene Verkehrsteilnehmer. Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen durch E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die registrierten Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist dabei jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden. Die 5.000 von Versicherern regulierten Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent im Zusammenhang mit Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des Gesamtbestandes dieser Fahrzeuge ausmachen. Falsch abgestellte E-Scooter stellen inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko für sehbehinderte Menschen dar. Unerlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter sind faktisch Barrieren, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen und schon geführt haben. E-Scooter auf Bürgersteigen kreuz und quer abzustellen ist nicht nur rechtswidrig, sondern hochgefährlich. Nutzer von E-Scootern haften Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von E-Scootern die Haftung auslösen, die sogenannte Gefährdungshaftung. Ein individuelles Verschulden ist dann durch den Geschädigten nicht nachzuweisen, um Schadenersatz vom Versicherer zu erhalten. Bisher scheiterte die Forderung häufig daran, ein persönliches Verschulden des letzten Nutzers des Rollers festzustellen. Selbst bei schweren Verletzungen von Passanten, die über einen achtlos abgestellten Scooter stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen Schadenersatz zu. Der AvD sieht hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter als motorisiertes Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von Mitfahrern auf den Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich verboten ist. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Zu Beginn der Folge am Mittwoch beim "Blick in die Bibel" erzählt Prof. Dr. Christoph Ohly von seiner Arbeit als Domkapitular am Kölner Dom. Neben Gottesdiensten, Beichtehören und anderen seelsorglichen Aufgaben gehört auch die Verantwortung für die Verwaltung und den Erhalt des Doms dazu. Besonders bewegt ihn die einzigartige Atmosphäre des Doms: Die gewaltige Höhe und Weite des Raumes erinnerten daran, dass Gottes Wirklichkeit größer ist als alles, was Menschen begreifen können.Im Blick auf das Tagesevangelium erklärt Prof. Ohly, dass das Christentum weder eine Gesetzesreligion noch eine Buchreligion sei. Sondern im Zentrum stehe ein Person, nämlich Jesus Christus. Christsein bedeute vor allem die Begegnung mit Jesus Christus. Das zentrale Gebot sei die Liebe; zu Gott und zu den Mitmenschen. Deshalb gehe es nicht um blinden Gehorsam, sondern darum, auf Jesu Wort zu hören und es im Alltag konkret werden zu lassen; auch dort, wo Vergebung, Geduld oder Mitgefühl schwerfallen. Was es heißen kann, im Himmelreich "groß" zu sein, macht Ohly am Beispiel Marias deutlich: Wer offen für Gott lebt, wächst über sich hinaus. Warum selbst die kleinsten Dinge dabei eine große Rolle spielen, erfährt man in dieser hörenswerten Podcastfolge.Aus dem Matthäusevangelium: In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben! Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird kein Jota und kein Häkchen des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist. Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich. (Mt 5,17-19)(© Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet)
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung - Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang des vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das aber: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird. Das Prinzip gegen die Steuerprogression Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht. Entlastung mit zeitlicher Verzögerung Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greift. Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind Betroffene jetzt selbst in der Pflicht. Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto zeitnaher fließt das Geld zurück. So hoch fällt die Ersparnis aus Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel: Ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von 20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine Steuerlast auf 17.390 Euro. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
260609PC Die Pforten der HölleMensch Mahler am 09.06.2026Ich weiß ja nicht, ob die Welt jemals anders funktioniert hat. Ja, schon immer haben Menschen Menschen unterdrückt, ausgebeutet, mussbraucht. Liegt es vielleicht nur daran, dass wir heute mehr wissen als früher? Das mehr dunkle Machenschaften ans Licht kommen? Jetzt treffen uns die Enthüllungen ins Mark. Vor allem in dem Wissen, dass es nur die Spitze des Eisberges ist. Erst die Epstein-Files. Dann der Fall Dominic Pelicot und jetzt das Netzwerk in Holland. Acht Männer im Alter von 21-51 Jahren sind verhaftet worden. Und es ist inzwischen klar, dass es mindestens ein – vermutlich sehr viel mehr – Vergewaltigungsnetzwerk handelt, in dem sich Männer darüber austauschen, wie man Frauen betäuben und missbrauchen kann. Man kann und muss leider annehmen, dass es sich in diesen Netzwerken nicht nur um erwachsene Frauen handelt, sondern auch um Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts. Bei dieser Vorstellung muss jeder normal empfindende Mensch mit einem Brechreiz kämpfen. In der Bibel heißt es einmal, dass Jesus den Zustand der Menschen so empfand, dass es ihm in die Eingeweide fuhr, was nichts anderes bedeutet, als dass es ihm den Magen umgedreht hat. Da dieses Entsetzen und Grauen aber keinem der Opfer hilft, sind Taten gefragt.Wenn wir nicht ethisch-moralisch völlig entgleisen wollen, als ganze Gesellschaft, muss mit aller Härte des Gesetzes gegen Täter und Drahtzieher vorgegangen werden. Die Internetkriminalität muss dringend massiver bekämpft werden. Der Sumpf der Perversion muss mit allen Mitteln trockengelegt werden. Wir schauen gerade in die Pforten der Hölle. Lasst sie uns gemeinsam schließen – mit allen Mitteln. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Sollen in der Schweiz neu zwölf statt nur vier Sonntagsverkäufe möglich sein? Hilft das der Wirtschaft? Oder ist das unnötig und belastet das Verkaufspersonal? In der Schweiz ist Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für Branchen wie Spitäler, Restaurants oder den ÖV. Im Detailhandel sind maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr erlaubt. Der Bundesrat unterstützt eine Standesinitiative aus dem Kanton Zürich, welche die Zahl der möglichen Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf pro Jahr erhöhen will. Nun diskutiert der Ständerat in der aktuellen Sommersession über eine mögliche Gesetzesänderung. Befürworter sehen darin die Chance, den Detailhandel gegenüber der Online-Konkurrenz zu stärken und den Einkaufstourismus im Ausland einzudämmen. Sie argumentieren, dies sei auch eine Anpassung an den heutigen Lebensstil, da viele Berufstätige unter der Woche wenig Zeit zum Einkaufen hätten. Zudem könnte Sonntagsarbeit für Studierende oder Eltern eine willkommene Möglichkeit sein, ihr Einkommen aufzubessern. Der Schweizer Detailhandelsverband Swiss Retail Federation betont, dass genügend Personal an Sonntags- und Abendarbeit interessiert sei. Zudem bleibe die Entscheidung über zusätzliche Sonntagsöffnungen auch künftig bei den Kantonen – und bei den jeweiligen Geschäften. Gewerkschaften, Frauenverbände und kirchliche Organisationen warnen vor den negativen Folgen einer Liberalisierung. Sie befürchten eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal. Sie zweifeln auch am positiven Effekt für die Wirtschaft, da der Konsum primär vom verfügbaren Einkommen und nicht von den Ladenöffnungszeiten abhänge. Kritiker warnen zudem vor der Erosion des Sonntags als gemeinsamen Ruhetag für Familie, Vereine und soziale Kontakte. Das Volk habe solche Vorhaben schon mehrmals an der Urne verworfen. Eine Ausweitung der Sonntagsverkäufe könnte auch den Fachkräftemangel im Detailhandel verschärfen. Braucht es mehr Sonntagsverkäufe in der Schweiz? Im FORUM diskutieren Gäste mit Hörerinnen und Hörern: · Pro: Patrick Erny, Direktor Swiss Retail Federation, Dachverband des Detailhandels · Contra: Serge Gnos, Co-Geschäftsleiter Unia Zürich, Präsident Gewerkschaftsbund Kanton Zürich
In dieser Folge ist Prof. Frauke Rostalski zu Gast, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Uni Köln sowie Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zunächst (03:02) wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt thematisiert. Welche Strafbarkeitslücken schließt der Entwurf? Anschließend (10:24) werden auf Ebenen Bezug genommen, auf denen die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Rostalski schildert die Beobachtung einer ,,Diskurs-Vulnerabilität“ und berichtet ab Minute (15:54) über das Diskursklima an den Universitäten. Sodann (17:48) geht es um das Strafrecht als Verteidigungsmittel der wehrhaften Demokratie, beispielsweise durch den Entzug des passiven Wahlrechts für den Tatbestand der Volksverhetzung. In diesem Rahmen wird auch ab Minute (22:10) über das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einordnung der AfD als ,,gesichert rechtsextremistisch“ gesprochen. Der Podcast endet mit einem positiven Ausblick auf den Meinungsdiskurs.
Ursprünglich von schwarz-roter Koalition angekündigte BAföG-Reform steht auf der Kippe, Noch nicht alle Mittel des Sondervermögens trotz Investitionsbedarf ausgegeben, Deutlich weniger Zuwanderung nach Deutschland in 2025, Israelische Armee weitet Offensive im Libanon aus, Krieg im Libanon behindert Verhandlungen zwischen den USA und Iran, Lebenslange Haft nach islamistisch motiviertem Anschlag in Bielefeld, Gesetzesänderung ermöglicht das Teilen von aus privaten Solaranlagen gewonnenem Strom in der Nachbarschaft, Deutschland siegt in letztem Testspiel vor der WM souverän gegen Finnland, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Fußball" darf aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden.
Am 14. Juni entscheidet die Schweiz über das neue Zivildienstgesetz. Der Zugang zum Zivildienst soll erschwert werden, damit Armee und Zivilschutz mehr Personen zur Verfügung stehen. Kritiker bezweifeln die Wirkung der Massnahmen und betonen die Wichtigkeit des Zivildienstes für die Gesellschaft. Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann Zivildienst leisten. Bis 2009 brauchte es dafür eine Gewissensprüfung. Heute reicht ein Gesuch. Den Gewissenskonflikt belegen Gesuchsteller dadurch, dass sie bereit sind, im Zivildienst 1,5-mal so viele Diensttage zu leisten wie in der Armee. Diese können sie aber zeitlich und örtlich selbst einteilen. Dies scheint für viele Dienstpflichtige attraktiv zu sein. Gab es im Jahr 2011 noch 4670 Zulassungen zum Zivildienst, waren es im letzten Jahr 7211. Ein neuer Höchststand. Bundesrat und Parlament möchten die Zulassungen um 40 % auf rund 4000 pro Jahr reduzieren. Hintergrund sind Personalprobleme in der Armee und in Zivilschutz. Mit über 140'000 Dienstpflichtigen liegt die Armee aktuell zwar im Soll, warnt aber ab 2028 vor einem Unterbestand. Der Zivilschutz kämpft über die ganze Schweiz gesehen bereits heute mit einem Personalmangel. Geplante Massnahmen Künftig sollen weniger Schweizer Zivildienst leisten. Erreicht werden soll dies mit verschiedenen Massnahmen. Unter anderem bleibt in Zukunft die Mindestzahl von 150 Diensttage bestehen, unabhängig davon, wie viele Tage bereits im Militär geleistet wurden. Der Faktor 1.5 für die Zivildienstpflicht (im Vergleich zur Wehrdienstpflicht) soll auch für Unteroffiziere oder Offiziere gelten. Im Weiteren wird eine jährliche Einsatzpflicht im Zivildienst eingeführt (früher frei planbar). Und da der Armee medizinisches Personal fehlt, soll es im Zivildienst in Zukunft keine Einsätze mehr geben, die ein Studium in Human-, Zahn-, oder Veterinärmedizin erfordern. Pro/Contra Gegen die Gesetzesänderung haben der Zivildienstverband Civiva und die Jungen Grünen das Referendum ergriffen. Der Zivildienst leiste einen enormen Beitrag in der Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und soziale Arbeit. Eine Einschränkung des Zivildienstes wäre ein erheblicher Verlust und löse die Probleme der Armee nicht. Die Befürworter argumentieren, dass die Revision für mehr Gerechtigkeit sorge. Besonders gegenüber jenen, die ihren Dienst in Armee und Zivilschutz pflichtbewusst leisten. Die Massnahmen sichern die Verteidigungsbereitschaft der Schweiz und sichert Bestände. Der Dienst in der Armee oder im Zivilschutz werde wieder zum Normalfall, während der Zivildienst nur für begründete Ausnahmen zum Zug kommt. Soll der Zivildienst unattraktiver werden, zugunsten von Armee und Zivilschutz? Oder wäre das ein grosser Verlust für die gesamte Gesellschaft? Darüber diskutieren im Forum: · Ja zu höheren Hürden: Melanie Racine, Vizepräsidentin Jungfreisinnige Schweiz · Nein zu höheren Hürden: Valentin Humbel, JUSO Luzern Die Sendung wird auch Live im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.
In der fünften und letzten Ausgabe der Rubrik „Verhindert Politik die echte Teilhabe?“ spricht der Inklusator Sascha Lang mit dem Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen die aktuellen Entwicklungen rund um das Behindertengleichstellungsgesetz, die politische Situation in Deutschland sowie die Frage, warum Inklusion und Barrierefreiheit noch immer zu oft als Belastung statt als Menschenrecht betrachtet werden.Jürgen Dusel ordnet die politischen Prozesse der vergangenen Monate ein und spricht offen über schleppende Gesetzgebungsverfahren, Kompromisse innerhalb der Bundesregierung und die Herausforderungen, Inklusion in Krisenzeiten sichtbar zu halten. Deutlich kritisiert er die aktuelle Fassung des Gesetzes und macht klar, dass echte Teilhabe nicht von wirtschaftlicher Zumutbarkeit abhängig gemacht werden darf.Außerdem geht es um die Bedeutung des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai, die Rolle der Selbstvertretung sowie den Druck, den Betroffene und Verbände aufrechterhalten müssen, damit politische Veränderungen tatsächlich umgesetzt werden. Dusel spricht dabei auch sehr persönlich über seine Rolle zwischen Politik, Aktivismus und eigener Betroffenheit.Zum Abschluss richtet Sascha Lang einen klaren Appell an alle Hörerinnen und Hörer: Teilhabe braucht Sichtbarkeit, Protest und Engagement. Die Serie entstand in Kooperation mit Aktion Mensch und bildet den Abschluss einer intensiven Interviewreihe mit behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprechern verschiedener Parteien. Zur Aktion Mensch:www.aktion-mensch.deLinks zum IGEL PodcastPodcast „IGEL – Inklusion Ganz Einfach Leben“https://igel-inklusion-ganz-einfach-leben.letscast.fm/ Webseite: www.inklusator.com Socialmedia:Facebook: https://www.facebook.com/igelpodcastInstagram: https://www.instagram.com/igelpodcast_by_saschalang/LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/sascha-lang-859421297/Feedback: office@inklusator.com #Inklusion #Teilhabe #Barrierefreiheit #Behindertenpolitik #JürgenDusel #IGELPodcast #Inklusator #UNBRK #Gleichstellung #Menschenrechte #Behinderung #Politik #SozialeGerechtigkeit #AktionsMensch #Protesttag5Mai #Selbstvertretung #InklusionStattAusgrenzung #EchteTeilhabe #InklusionGanzEinfachLeben #DisabilityRights
Politik will Enteignung durch zwei GesetzeEin Kommentar von Claudia Töpper.Am vergangenen Mittwoch, den 29. April 2026 wurden 86 Stellungnahmen zum geplanten Gesetzesentwurf des Baugesetzes mit dem Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ veröffentlicht. (1) Der Immobilienverband Deutschland IVD und der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kritisieren beide diesen Entwurf teils sehr scharf. So schreibt der IVD beispielsweise wörtlich:„Kritisch zu bewerten sind insbesondere Regelungen, die Eigentümer und Investoren verunsichern und die Bereitschaft zur Bereitstellung privaten Kapitals mindern können. Dies gilt vor allem für die vorgesehene Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte und flankierender Erwerbsinstrumente. Auch wenn dieser Schwerpunkt in der Einleitung des Gesetzentwurfs nur begrenzt hervorgehoben wird, nimmt er im Normtext erhebliches Gewicht ein. Die im Koalitionsvertrag angelegten Vereinbarungen werden insoweit nicht nur umgesetzt, sondern teilweise überschritten. […] Regelungen, die zusätzliche Rechtsunsicherheit, Kosten oder Eingriffsrisiken für Eigentümer und Investoren schaffen, sind dagegen kritisch zu prüfen.“(2)Die direkte EnteignungSpätestens seit 2022 wird immer wieder vor einer geplanten Enteignung der deutschen Hausbesitzer gewarnt.(3) Doch nun steht dieser Gesetzesentwurf des Baugesetzes im Baugesetzbuch (BauGB) 2025/2026 seit dem 02. April 2026 zur Diskussion, der faktisch eine Enteignung der Hauseigentümer für die Gemeinde bzw. den Staat noch leichter und schneller möglich machen soll. Unter dem § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot soll nun ein Zusatz für den Umgang mit sogenannten „Schrottimmobilien“ erfolgen.(4) Interessant ist hierbei, dass die Regierung im Entwurf ausdrücklich festhält, dass es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Der Bundesrat kann die Einführung der Neuerungen somit nicht blockieren, sondern lediglich Einspruch einlegen.(5)Im Entwurf des BauGB lautet es wie folgt: „In § 177 wird nach Absatz 5 der folgende Absatz 6 eingefügt:(6) Bezieht sich eine Maßnahme nach Absatz 1 auf ein Grundstück, das die Voraussetzungen von § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 erfüllt, gelten § 176 Absätze 7 bis 9 entsprechend.“Was ist eine Schrottimmobilie?In diesem verklausulierten Satz ist weder zu erkennen, was eine Schrottimmobilie ist, noch das hier eine Enteignung ohne Rechtsmittel droht. Zwar ist auf der ersten Seite dieses Gesetzesentwurfes zu lesen, dass ein Haus als Schrottimmobilie gilt, wenn Vandalismus erkennbar ist und sich Ratten oder Müll auf dem Grundstück befinden. Jedoch wird hier nicht das nötige Ausmaß konkretisiert. Zudem stehen diese Kriterien nicht direkt im Gesetz und können deshalb nicht angewendet werden. Im Gesetz selbst wird durch die neu eingefügte Nummer 8 des § 24 auf den bereits bestehenden § 177 verwiesen, um zu definieren, was eine „Schrottimmobilie“ ist. Dieser Paragraph 177 besagt in Absatz 3 folgendes:„(3) Mängel liegen insbesondere vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter1. die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird,2. die bauliche Anlage nach ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder3. die bauliche Anlage erneuerungsbedürftig ist und wegen ihrer städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.“ (6)...https://apolut.net/der-staat-greift-nach-deinem-haus-von-claudia-topper/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Sollen Menschen mit schweren geistigen Beeinträchtigungen wählen und für politische Ämter kandidieren dürfen? Im Kanton Solothurn sorgt eine geplante Gesetzesänderung für Diskussionen. Alle Parteien ausser der SVP unterstützen das Anliegen. Weitere Themen in der Sendung: · Im Aargau haben die Behörden einem Hundehalter verboten künftig Hunde zu halten. Der Mann hat sich vor Verwaltungsgericht gegen dieses Verbot gewehrt und Recht bekommen. · Das Wetter: Sonne und Wolken wechseln sich ab.
Der Arbeitgeberverband hat rund um den Begriff «Lifestyle-Teilzeit» eine Debatte ausgelöst. Für den Präsidenten Severin Moser geht mit Teilzeit ein Potential von 86 000 Vollzeitstellen verloren. Ist die Wahl von Teilzeitarbeit aber auch der steigenden Arbeitsbelastung geschuldet? In Deutschland prägte der Wirtschaftsflügel der CDU und Teile der Arbeitgeberverbände den Begriff der Lifestyle-Teilzeit. Damit verbunden ist die Forderung nach einer Abschwächung des Gesetzes auf einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. In der Schweiz gibt es keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit, es sind immer Vereinbarungen zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den Angestellten. Haben es somit die Arbeitgeber in der Hand, wie viel Teilzeit in der Schweiz gearbeitet wird? Der Arbeitgeberverband fürchtet sich vor einem Mangel an Arbeitskräften und möchte diese Lücke mit möglichst vielen möglichst hochprozentig arbeitenden Angestellten füllen. Studien zeigen, dass sich die Arbeitsbelastung und der Stress am Arbeitsplatz ständig erhöhen. Sind hier auch die Arbeitgeber gefordert? Welche Massnahmen könnten Abhilfe bringen? Gewerkschaften und der SAV haben unterschiedliche Vorstellungen. Severin Moser ist Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes und zu Gast im Tagesgespräch bei Karoline Arn.
Polizistinnen und Polizisten sollen künftig dem bernischen Grossen Rat angehören können. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in der Vernehmlassung. So soll mehr Fachwissen ins Parlament kommen. Weiter in der Sendung: · Berner Museumsquartier: Fünf Projektteams entwickeln Vorschläge, wie das Quartier in der Stadt Bern aussehen soll. Anfang 2027 wird das Siegerteam bekannt gegeben.
Das Softwareunternehmen Taxdoo hat ein erfolgreiches Geschäft rund um Umsatzsteuer im E-Commerce aufgebaut — und stellt es nun ein. Warum? Mitgründer und CEO Roger Gothmann im Gespräch. (00:00:00) Intro (00:01:46) Ende von Taxdoo – warum? (00:05:20) Warum nicht festhalten am Bestehenden? (00:06:47) Einfluss von KI (00:08:38) Neue Aufgaben, neue Herausforderungen? (00:09:40) Reaktionen im Team? (00:10:35) Umgang mit der Transformation (00:11:25) Umgang mit Kundschaft? (00:12:29) Anzeichen für den richtigen Weg? (00:13:18) War das „Modell auf Zeit“ geplant? (00:14:16) Gesetzesänderung: Kern für Wandel? (00:14:42) Was ist neu? (00:15:35) Größter Lerneffekt? (00:16:30) Einsatz von KI? (00:18:14) Methoden der Minimierung einer Fehlerquote? (00:19:55) Verändertes Wettbewerbsumfeld? (00:20:33) Umgang mit Kritik (00:21:20) Welche Veränderungen im europäischen Steuergesetz? WERBUNG Clockodo ist die cloudbasierte Lösung für Arbeits- und Projektzeiterfassung. Behaltet Arbeitszeiten, Projektbudgets und abrechenbare Leistungen im Blick und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung. Jetzt 14 Tage kostenfrei testen und mit dem Code brandeins26 zusätzliche drei gratis Monate sichern! Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/brand-eins-podcast Und hier entlang geht's zum aktuellen brand eins Magazin: https://www.brandeins.de/t/kategore/einzelausgaben/brand-eins-magazin ➡️ Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/brand-eins-podcast-roger-gothmann
Das Softwareunternehmen Taxdoo hat ein erfolgreiches Geschäft rund um Umsatzsteuer im E-Commerce aufgebaut — und stellt es nun ein. Warum? Mitgründer und CEO Roger Gothmann im Gespräch. (00:00:00) Intro (00:01:46) Ende von Taxdoo – warum? (00:05:20) Warum nicht festhalten am Bestehenden? (00:06:47) Einfluss von KI (00:08:38) Neue Aufgaben, neue Herausforderungen? (00:09:40) Reaktionen im Team? (00:10:35) Umgang mit der Transformation (00:11:25) Umgang mit Kundschaft? (00:12:29) Anzeichen für den richtigen Weg? (00:13:18) War das „Modell auf Zeit“ geplant? (00:14:16) Gesetzesänderung: Kern für Wandel? (00:14:42) Was ist neu? (00:15:35) Größter Lerneffekt? (00:16:30) Einsatz von KI? (00:18:14) Methoden der Minimierung einer Fehlerquote? (00:19:55) Verändertes Wettbewerbsumfeld? (00:20:33) Umgang mit Kritik (00:21:20) Welche Veränderungen im europäischen Steuergesetz? WERBUNG Clockodo ist die cloudbasierte Lösung für Arbeits- und Projektzeiterfassung. Behaltet Arbeitszeiten, Projektbudgets und abrechenbare Leistungen im Blick und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung. Jetzt 14 Tage kostenfrei testen und mit dem Code brandeins26 zusätzliche drei gratis Monate sichern! Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/brand-eins-podcast Und hier entlang geht's zum aktuellen brand eins Magazin: https://www.brandeins.de/t/kategore/einzelausgaben/brand-eins-magazin ➡️ Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/brand-eins-podcast-roger-gothmann
Das Softwareunternehmen Taxdoo hat ein erfolgreiches Geschäft rund um Umsatzsteuer im E-Commerce aufgebaut — und stellt es nun ein. Warum? Mitgründer und CEO Roger Gothmann im Gespräch. (00:00:00) Intro (00:01:46) Ende von Taxdoo – warum? (00:05:20) Warum nicht festhalten am Bestehenden? (00:06:47) Einfluss von KI (00:08:38) Neue Aufgaben, neue Herausforderungen? (00:09:40) Reaktionen im Team? (00:10:35) Umgang mit der Transformation (00:11:25) Umgang mit Kundschaft? (00:12:29) Anzeichen für den richtigen Weg? (00:13:18) War das „Modell auf Zeit“ geplant? (00:14:16) Gesetzesänderung: Kern für Wandel? (00:14:42) Was ist neu? (00:15:35) Größter Lerneffekt? (00:16:30) Einsatz von KI? (00:18:14) Methoden der Minimierung einer Fehlerquote? (00:19:55) Verändertes Wettbewerbsumfeld? (00:20:33) Umgang mit Kritik (00:21:20) Welche Veränderungen im europäischen Steuergesetz? WERBUNG Clockodo ist die cloudbasierte Lösung für Arbeits- und Projektzeiterfassung. Behaltet Arbeitszeiten, Projektbudgets und abrechenbare Leistungen im Blick und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Zeiterfassung. Jetzt 14 Tage kostenfrei testen und mit dem Code brandeins26 zusätzliche drei gratis Monate sichern! Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/brand-eins-podcast Und hier entlang geht's zum aktuellen brand eins Magazin: https://www.brandeins.de/t/kategore/einzelausgaben/brand-eins-magazin ➡️ Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wirtschaft/brand-eins-podcast-roger-gothmann
Über die ganzen Jahre der Auswendiglernerei von Meinungsstreiten hätte man es fast vergessen (oder gar nie erfahren!): Das Gesetz betrifft ganz unmittelbar ganz konkrete Menschen - und die Anwendung des Gesetzes kann erheblichen, bis hin zu lebensverändernden Einfluss auf diese haben. Es macht eben einen Unterschied, ob man in einem Gutachten feststellt, dass sich „also der A wegen Betruges gem. § 263 SrGB strafbar gemacht hat“ - oder man beantragt, gegen einen echten Menschen eine Freiheitsstrafe wegen dieses Delikts zu verhängen. Diese ganz praktischen Auswirkungen des Rechts erfahren viele von Euch das erste mal im Referendariat, dort beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Ja - IHR vertretet dort die Anklage und IHR wirkt an echten Entscheidungen über echte Menschen mit! Eine spannende, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe, die vielen Sorge bereitet. Das muss nicht sein! Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin, bespricht mit Henning Barton, Richter am Landgericht, AG-Leiter und vormals im Laufbahnwechsel als Staatsanwalt tätig, in dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie alles rund um den Sitzungsdienst. Was sind die „Handakten", was steht da drin und woher bekomme ich die? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder? Was ziehe ich an? Woher bekomme ich die Robe und trage ich die auch schon im Zug auf dem Weg zum Gericht (nein!!!!)? Stelle ich mich bei der Richterin oder dem Richter vor der Verhandlung vor und wie finde ich eigentlich den Saal? Diese erste Folge führt Euch von den absoluten Grundlagen bis hin vor die Tür „Eures“ Sitzungssaals unmittelbar vor Eure erste mündliche Verhandlung. Öffnen werden sich die Türen in der kommenden zweiten Folge - und dann gehts richtig los! Viel Spaß beim Hören! Kapitelmarken: 00:00 Begrüßung 06:00 DU als Vertreter*in der Staatsanwaltschaft 08:51 Studium der Handakten 14:24 Bestandteile der Handakte, inkl. Registerauszüge 19:55 Wie bekomme ich einen guten Überblick über die Handakten? 21:46 Vorbereitung auf das Vorgespräch mit dem Ausbilder 31:53 Hilfe, mein Ausbilder ist krank! 32:57 Kann ich das Plädoyer vorbereiten? 35:10 Tipp: Schau‘ dir vorher eine Hauptverhandlung an! 36:39 Was ziehe ich an? 41:21 Was packe ich in die Tasche? 44:12 Wie viel früher sollte ich da sein? 45:22 Vorstellung bei der/dem Strafrichter/in? 50:03 Vorstellung bei dem/der Angeklagten? 50:57 Wie finde ich den Saal? 51:36 Verabschiedung http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Der Luzern Kantonsrat will, dass Sterbehilfe in allen öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen möglich ist. Die Kantonsregierung muss ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten. Bei den Pflegeheimen kommt diese geplante Gesetzesänderung unterschiedlich an. Weiter in der Sendung: · Der Luzerner Stadtrat will die Stadtbibliothek im Bourbaki Panorama umbauen und erweitern. · Der Sportclub Kriens erhält die Lizenz für die Challenge League. · Grund für den Ausfall von Notrufnummern im Kanton Uri letzte Woche waren Arbeiten an einem Glasfaserkabel.
Die angemessene Vergütung von Betriebsräten ist ein Dauerbrenner mit erheblicher Brisanz. In dieser Folge ordnet Raphael Lugowski die zentralen Vorschriften zum Entgeltschutz ein und bespricht zwei aktuelle BAG-Entscheidungen, die wichtige Leitplanken setzen, sowie eine wichtige Gesetzesänderung.
+++ Mehr Kürzungen beim Bürgergeld +++ Bafögamt soll durch Gesetzesänderung entlastet werden +++ Mehr Unfälle auf Thüringens Straßen +++
Ungarn hat gewählt. Viele hoffen, dass die EU ihre Probleme löst – ein möglicher IrrtumEin Kommentar von Tilo Gräser.„Orban wankt“ habe ich im Juni vergangenen Jahres nach einem meiner Aufenthalte in Ungarn geschrieben. In dem Beitrag habe ich auf eine Stimmung in dem Land an Donau und Theiß aufmerksam gemacht, die in Richtung Veränderung nach 16 Jahren Amtszeit von Viktor Orbán drängte. Nun ist der dienstälteste Ministerpräsident innerhalb der Europäischen Union (EU) gewissermaßen gefallen. Dafür dürften zuallererst innenpolitische Themen und Probleme gesorgt haben, und eben der Wunsch insbesondere der jungen Ungarn nach Veränderung. Natürlich reichen die Folgen weit über das Land hinaus.Den bisherigen Angaben nach erhielt am Sonntag die Tisza-Partei um Herausforderer Péter Magyar knapp über 53 Prozent der abgegebenen Stimmen. Das Bündnis aus Fidesz und der Partei KDNP um Orbán kam auf etwas über 38 Prozent. Nach 16 Jahren im Amt muss Orbán das nun wieder abgeben. Gemeldet wurde eine hohe Wahlbeteiligung von fast 80 Prozent. Demnach bekommt die Tisza-Partei 138 der 199 Sitze im Parlament und damit die für grundlegende Gesetzesänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit. Fidesz und KDNP kommen nur noch auf 55 von bisher 135 Abgeordneten. Die restlichen sechs Sitze bekommt die kleine Partei Mi Hazánk Mozgalom (Unsere Heimat Bewegung), die als „rechtsextrem“ und „prorussisch“ bezeichnet wird.Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über Einschätzungen gegeben werden, die im deutschen Medienmainstream eher selten zu finden sind, die aber auf interessante Aspekte aufmerksam machen.Zu den Ursachen für den Wahlausgang wird unter anderem die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage Ungarns gezählt, die sich auf den Lebensstandard seiner Bürger spürbar auswirkt. Noch am 11. April hatte die Zeitung Das Handelsblatt den „wirtschaftlichen Niedergang“ des Landes beschrieben und als Schlussfolgerung einen „Regimewechsel“ in Budapest gefordert. Zumindest hieß es dabei:„Das Haushaltsproblem besteht seit der Coronapandemie, als der Staat hohe Schulden aufnehmen musste. Es verschärfte sich 2022, als die EU-Kommission aufgrund von Rechtsstaatsverstößen der Orban-Regierung Fördermittel in Milliardenhöhe zurückhielt.“Bei der Aufzählung der Faktoren und Ursachen für die schlechter werdenden Wirtschaftszahlen ließ das Blatt nicht nur die politischen Ursachen der Corona-Krise, sondern auch etwas anderes Wichtiges aus: Durch die enge Verflechtung der ungarischen Wirtschaft mit bundesdeutschen Unternehmen wirkt sich der Konjunkturrückgang in Deutschland – dem wichtigsten Handelspartner Ungarns – auch auf diese aus. Darauf machte der ungarische Journalist Gabór Stier gegenüber der russischen Nachrichtenagentur Tass am Montag aufmerksam. Aus seiner Sicht kommt der Konflikt in der Ukraine hinzu, der Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland nach sich zog, der sich ebenfalls „äußerst negativ“ auf die Lage im Land auswirke....https://apolut.net/orban-wankte-und-fiel-von-tilo-graser/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Bereits zum zweiten Mal ist Alexander Kröning mein Gast und diesmal geht es um das Thema Pflege, denn, er ist Leiter der Berufsfachschule Pflege in Hann.Münden. Wie ist es denn um die Pflege bestellt? Welche Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen auf die einzelnen Pflegebereiche und gibt es überhaupt ausreichend Nachwuchs, der in der Pflege arbeiten möchte? Dies sind nur einige der Fragen, die in dieser Plauderei beantwortet werden, die erstmalig am 12. April zu hören war.
In dieser Folge sprechen Duri Bonin, Gregor Münch und Daniel Brugger über ein neues Schweizer KI-Startup für Anwältinnen und Anwälte: Sereos. Ausgangspunkt ist ein ganz praktisches Problem: Viele KI-Tools sind beeindruckend, aber sie passen nicht wirklich zur Arbeitsweise von Anwältinnen, Gerichten, Behörden oder Rechtsdiensten. Sie verstehen die Abläufe zu wenig, sind beim Datenschutz heikel oder helfen zwar schnell, aber nicht präzise genug. Gregor erzählt, warum er zusammen mit Colin Carter, Daniel Brugger, Ioannis Martinis, Martin Affolter und Simon Brun dieses Projekt gestartet hat. Der Anspruch ist hoch: eine Schweizer Legal-AI-Lösung, die juristische Arbeit schneller, strukturierter und besser macht, ohne die eigene Denkleistung zu ersetzen. Nicht einfach ein weiterer Chatbot, sondern ein Werkzeug, das die tägliche Arbeit von Anwältinnen tatsächlich abbildet: Post verarbeiten, in Programmen diktieren statt tippen, Verfahrensakten erschliessen, Vorlagen intelligent weiterverwenden, Fristerstreckungsgesuche und andere Standardschreiben vorbereiten, komplexere Rechtsschriften auf Basis kanzleiinternen Know-hows unterstützen. Gregor betont, dass gute KI-Arbeit im Recht nie einfach heissen kann: PDF hochladen, zusammenfassen lassen, blind weiterverwenden. Gerade im juristischen Bereich genügt „gut genug“ eben nicht. KI arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten. Juristische Arbeit verlangt dagegen überprüfbare Präzision, Subsumtion (Anwendung des Gesetzes auf den konkreten Fall) und Verantwortung. KI kann die eigene Denkarbeit begleiten, aber nicht ersetzen. Daniel Brugger schaltet sich in die Diskussion ein und erklärt, wie er mit einem sogenannten „LLM Council“ arbeitet. Das ist ein System, bei dem ein KI-Modell gezwungen wird, dieselbe Frage aus mehreren Denkstilen zu beleuchten: kritisch, grundlegend, umsetzungsorientiert, expansiv und aus der Sicht eines Aussenstehenden. Die Idee dahinter ist juristisch hochinteressant: nicht eine Antwort übernehmen, sondern Perspektiven gegeneinander prüfen, Unterschiede sichtbar machen und erst dann ein Urteil bilden. Damit soll unter anderem der Sycophancy Bias reduziert werden, also die Tendenz von KI-Modellen, dem Nutzer zu sehr zuzustimmen. Duri möchte von Daniel ebenfalls wissen, warum er derzeit lieber mit Claude als mit ChatGPT arbeitet: wegen Skills (vorgefertigte Arbeitsmodule), wegen MCP-Konnektoren (Schnittstellen zu externen Datenquellen) und wegen der Möglichkeit, aktuelle juristische Datenquellen wie Open Case Law oder Fedlex direkt einzubinden. Für Juristen ist das zentral. Denn viele Halluzinationen (frei erfundene oder unzuverlässige Inhalte der KI) entstehen gerade dort, wo Modelle nicht mit aktuellen oder sauberen Rechtsquellen arbeiten. Gregor nennt ausdrücklich auch einen normativen Grund für die Wahl der Tools: Wer mit KI arbeitet, entscheidet nicht nur über Effizienz, sondern auch darüber, welchem Ökosystem er Vertrauen schenkt. Damit wird die Folge auch zu einem Gespräch über Verantwortung, Macht und den politischen Rahmen von Legal Tech. Diese Folge ist deshalb weit mehr als eine Startup-Ankündigung. Sie ist ein Werkstattgespräch darüber, wie juristische Arbeit mit KI in Zukunft aussehen könnte: schneller, strukturierter, berufsgeheimniskonform – aber eben nur dann wirklich gut, wenn der Mensch die Kontrolle behält. Links zu diesem Podcast: - [SERE0S](https://sereos.ch) - [Fünf KI-Berater: Mein LLM Council Skill für Claude](https://www.iusbubble.com/c/kunstliche-intelligenz/funf-ki-berater-mein-llm-council-skill-fur-claude) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Jesus hat uns losgekauft vom "Fluch des Gesetzes", damit der Segen zu uns kommt. Beide werden in 5 Mose 28 ausbuchstabiert. Viel zu oft geht es uns aber wie den Jüngern zu Ostern: Die Frauen sagten den Jüngern, sie hätten Jesus gesehen, er sei von den Toten auferstanden. Doch "es erschien ihnen wie leeres Gerede." Gottes gute Verheißungen erscheinen vielen wie leeres Gerede. Umso wichtiger ist deshalb, dass wir uns einmal anschauen, wovon Jesus uns losgekauft und was er uns erkauft hat, damit wir segensmäßig zum Glauben durchdringen. Pastor Gert öffnet die Bibel und schaut nach. Es geht auch um Generationenfluch und -segen.Wichtige Bibelstellen:Galater 3,13-145 Mose 282 Korinther 5,27!!Unser Spendenkonto, falls Sie uns unterstützen möchten:Delta Christl. Dienste e.V. (Vorstandsvorsitzender: Gert Hoinle)DE13 7935 0101 0000 8235 91BYLADEM1KSWPaypal? Klicken Sie hier zwecks QR-Code: https://www.delta-edition.de/WPVersio...Oder an: Spende@OnlineKirche.orgUnser Wise-Tag: @deltachristlichediensteevSpendenquittung? Bitte Namen und Adresse angeben.
Es gibt immer noch keine Gesetzesänderungen zur Zeiterfassungspflicht. Alles beim Alten? Nein! Betriebsräte sollten die aktuelle Entwicklung kennen.Die Verwaltungsgerichte haben die Anordnungen der Behörden einschließlich angedrohter Bussgelder für rechtmäßig erklärt. Es ist damit ein bisschen schwieriger geworden, die Zeiterfassungspflicht zu ignorieren. Das ist ein gutes Thema für die Frische BRise und unsere Expertin LUCY.Wir wünschen viel Vergnügen und neue Erkenntnisse für die Arbeit im Gremium.
Ein Kommentar von Claudia Töpper.Am 19. Dezember 2025 stimmte der deutsche Bundesrat der Neufassung des seit 2011 nicht mehr geänderten Wehrdienstgesetzes zu. (1) Am 22. Dezember 2025 kam es mit der Unterschrift des Bundespräsidenten, Frank Walter Steinmeier zur Ausfertigung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz — WDModG). (2)In der vergangenen Woche machte dieses neue Wehrdienstgesetz, das offiziell seit dem 01. Januar 2026 gilt, Furore. (3) Besonders die Paragraphen 2 und 3 stehen hierbei im Mittelpunkt. Diese beiden Paragraphen sind in dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) unter dem Abschnitt 1 Wehrpflicht, Unterabschnitt 1, Umfang der Wehrpflicht zu finden. Unter dem Paragraphen 2 Anwendung des Gesetzes stehen nach der Neuerung folgende zwei Sätze.„(2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.(3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.“ (4)Der dritte Satz wurde 2025 neu hinzugefügt und gilt seit Januar 2026. In demselben Abschnitt ist auch der genannte Paragraph 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht zu finden. Unter diesem Paragraphen besagen Satz 2 und 3 wörtlich:„(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.[…]“ (5)„(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.“ (6)Diese vier Sätze aus den Paragraphen 2 und 3 bedeuten, dass die Einholung der Erlaubnis für männliche Personen, die länger als 3 Monate die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen, auch im Friedensfall gilt und nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Dies wiederum bedeutet, dass männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren bereits seit vier Monaten eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssten.Ob dies tatsächlich bereits praktiziert wurde, ist eher unwahrscheinlich, da die Öffentlichkeit offensichtlich nicht ausreichend über diese Neuerung informiert wurde. Anderenfalls wäre die Furore, die diese Neuerung in den letzten Tagen hervorgerufen hat, etwas verspätet. Wie genau sich die Bundesregierung die Umsetzung dieser Neuregelung vorstellt, ist unklar. (7) Denn, man kann sich kaum vorstellen, dass an allen deutschen Grenzen und Flugzeugschaltern eine Überprüfung der Erlaubnis vorgenommen wird. Dies wäre wahrscheinlich logistisch kaum möglich. Zumal sich nicht entlang der Grenzen überall Kontrollpunkte befinden....https://apolut.net/wehrpflichtgesetz-wird-deutschland-kriegspartei-von-claudia-topper/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Folge 319Die 3 Hawis wieder Live in Wien.Wie ein Überraschungsgast der Special Olympics in einer Austria‑Tattoo‑Aufforderung endet, erwartet uns in der heutigen Live‑Folge.Die in der letzten Folge angekündigte Journalistin Ingrid Brodnig schenkt uns ihre Stimme, um den digitalen Hass gegen Frauen, Deepfakes und die dringend benötigte Gesetzesänderung zu besprechen.Abgerundet wird das Ganze durch einen Schrägparker, einschließlich eines Polizeieinsatzes, und die daraus resultierende Schrägparker‑Philosophie.Wenn ihr Themen, Ideen oder andere Fragen an Gabi, Paul & Philipp habt, einfach eine Mail an hallo@hawidehre.at schreiben, oder eine DM auf Instagram auf unserem offiziellen Account hawidehre.
Israel führt die Todesstrafe ein, de facto nur für Palästinenser. Israel-Korrespondentin Mareike Enghusen über die politischen Hintergründe des diskriminierenden Gesetzes.
Tankstellenbetreiber dürfen Spritpreise wegen eines neuen Gesetzes nur noch einmal pro Tag um 12 Uhr erhöhen. Die Betreiberin einer freien Tankstelle kritisiert den Eingriff in den Markt. Welche Auswirkungen könnte dies für Kunden ihrer Tankstelle haben?**********In dieser Folge mit: Moderation: Till Haase, Sebastian Sonntag Gesprächspartnerin: Anika Neumann, Tankstellenbetreiberin**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Was war das Ziel der Kreuzigung und der Auferstehung Jesu Christi? Ging es darum, einen Gesetzesübertreter zu bestrafen? Ganz und gar nicht. Vielmehr wurde ein Gerechter stellvertretend für Gesetzesübertreter bestraft. Christus hat das Gesetz vollkommen erfüllt und dann die Sünden derer getragen, die an Ihn glauben – aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft –, damit sie mit Gott versöhnt werden. Sie, die nicht in der Lage waren, das Gesetz Gottes zu halten, müssen die Strafe für ihre Schuld nicht mehr selbst tragen. Sie müssen den Zorn Gottes nicht mehr fürchten, sondern dürfen auf ewig zu Seinem Volk, zu Seiner Familie, gehören. Welch eine Gnade! Genau um diese Gnade geht es in unserer dreiteiligen Podcastserie mit dem Artikel »Die Lektionen der Gnade« von John MacArthur. Im ersten Teil haben wir gehört, dass sowohl Gesetzlichkeit als auch Antinomismus Christus und Sein Sühnewerk am Kreuz verachten, und beides Irrwege sind, die bekämpft werden müssen. Im zweiten Teil haben wir betrachtet, wie Gnade und Gesetz zusammenwirken, und dass Erlösung allein aus Gnade durch den stellvertretenden Sühnetod Jesu Christi möglich ist und nicht durch das Gesetz. Das war die erste Lektion der Gnade, eine Lektion aus der Vergangenheit. Nun wollen wir uns im dritten und letzten Teil dieser Serie mit zwei weiteren Lektionen der Gnade befassen. Wir wollen sehen, welche Auswirkungen diese unfassbar große Gnade auf das Leben des begnadigten Sünders, des Christen, hat. Denkt er nun, es sei alles Gnade, und wird lässig? Oder ist sein Leben von Eifer für Gott und Hoffnung auf die Herrlichkeit geprägt? https://voh-missionswerk.de/blog/die-lektionen-der-gnade-teil-3/
Im Zuge des Iran-Kriegs steigen die Energiepreise, und geopolitische Abhängigkeiten, etwa bei Gaslieferungen, verschärfen sich. Über die aktuelle Lage, historische Parallelen und mögliche Entwicklungen informiert der Ökonom Prof. Thomas Mayer. Im EU-Parlament hat sich eine neue Mehrheit für eine Verschärfung der Asylpolitik gefunden: Ausreisepflichtige Migranten sollen in sogenannte Return Hubs verbracht werden. Näheres berichtet die EU-Abgeordnete Mary Khan. Nach einem aufsehenerregenden Fall von Identitätsmissbrauch und Deepfakes gewinnt die Debatte über Klarnamenpflicht und digitale Identität neue Dynamik. Der Informatiker Prof. Harald Wehnes erläutert, ob es um notwendige Gesetzesänderungen oder den Beginn einer Kampagne gegen Anonymität im Netz geht. Und Cora Stephan beschäftigt sich im Kommentar mit der Gleichmacherei in der Schule.
Bei der Haltestelle «St. Jakob» soll künftig eine grosse LED-Werbewand auf Events in der St. Jakobshalle hinweisen. Der Basler Grosse Rat hat die Gelder für den Bau heute bewilligt. Die LED-Wand ist ein Ersatz für den früheren Werbeturm. Ausserdem: · Der Grosse Rat spricht 500'000 Franken für die Berufsmesse des Gewerbeverbands. · Die Klybeckinsel-Initiative kommt ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung. · Die Baselbieter Regierung überweist die Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe.
Im Podcast "Blick in die Bibel" spricht Kristell Köhler über die Kraft der Kirchenmusik: Sie verbindet Menschen, schafft Gemeinschaft – besonders für Kinder und Jugendliche – und öffnet Türen zu neuen Erfahrungen. Doch nicht nur Musik, auch die Jugend selbst steht im Fokus: Wie findet sie in der Kirche Heimat? Köhler betont, dass es auf das Zusammenspiel von Gemeinden, Verbänden und Jugendzentren ankommt.Im heutigen Bibeltext aus dem Matthäusevangelium geht es um Gesetze: Jesus sagt, er sei nicht gekommen, um sie abzuschaffen, sondern zu erfüllen. Köhler erklärt, dass es darum geht, Gottes Willen von menschlichen Auslegungen zu unterscheiden – manchmal bedeutet das, Regeln zu hinterfragen oder sogar zu brechen.Hört rein, um zu verstehen, warum Glauben manchmal bedeutet, mutig eigene Wege zu gehen!Aus dem Matthäusevangelium:In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben! Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird kein Jota und kein Häkchen des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist. Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich. (Mt 5,17-19)(© Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet)
Auch fünf Tage nach Beginn der Angriffe auf den Iran ist das Ziel des Kriegs weiterhin unklar. US-Präsident Donald Trump und seine Minister verstrickten sich in Widersprüchen. Neu heisst es Trumps Gefühl habe eine Rolle gespielt. Das vermag längst nicht alle zu überzeugen. Ausserdem: Pestizide, die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien eine Zulassung haben, können künftig in der Schweiz schneller zugelassen werden. Nach dem Nationalrat hat sich am Donnerstag auch der Ständerat für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Der Nationalrat hat über die Neutralitätsinitiative aus Kreisen der SVP und der Organisation «Pro Schweiz» debattiert. Diese Initiative, welche die Neutralität strikter fassen will, stösst im Parlament auf breiten Widerstand.
Unser Sponsor Benu Solutions klärt im kostenlosen Webinar über die wichtigsten Maßnahmen, Strategien und Tipps, auf, mit denen Sie körperlich, mental und finanziell stark durch die Krise kommen – und verhindern, dass Sie alles verlieren. Mehr hier: https://vermoegensschutz-workshop.de/krisenvorsorge/kvp?pa=ty Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns Kurz vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg verkündet Friedrich Merz stolz: Man will jetzt endlich den Habeckschen Heizhammer abschaffen. Vorerst bleibt es bei Ankündigungen, Gesetzesänderungen müssen noch folgen. Doch damit will Merz die Bürger für dumm verkaufen, erklärt Roland Tichy. Denn statt die Bürger direkt zum Einbau einer Wärmepumpe in ihre Häuser zu zwingen, wird der CO₂-Preis in Zukunft ins Unermessliche steigen – ganz zu schweigen davon, dass die Öl- und Gaslieferanten künftig Biogas beimischen müssen – Biogas, das teuer ist und auf Plantagen im Amazonas produziert wird.
Wird jetzt Habecks Heizhammer gekillt? Habecks Heizhammer hat gewirkt – aber anders als gedacht: Eigentümer zögern, Handwerker klagen über Auftragsflaute. Alles eine Folge des unseligen Heizungsgesetzes von Habeck. Das soll jetzt verändert werden. Doch CDU/CSU und SPD scheuen sich vor Veränderungen vor den Landtagswahlen. Denn klar ist eines: Es wird sehr teuer für Hausbesitzer und auch Mieter. Holger Douglas berichtet über den aktuellen Stand des Gesetzes, um das es etwas still geworden ist, das aber nach wie vor gilt und für erhebliche Unsicherheiten sorgt. Habecks Heizhammer sollte Tempo machen. Stattdessen herrscht Stillstand im Heizkeller. Wenn Ihnen unser Video gefallen hat: Unterstützen Sie diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns
„Hessen wird vor Ort gemacht“, hat kürzlich ein Abgeordneter des hessischen Landtags gesagt. Vor Ort, das heißt: In den hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Dort werden am 15. März neue Parlamente gewählt, in einigen Kommunen auch neue Bürgermeister. Entgegen aller Politikverdrossenheit müssen sich die Menschen aufraffen, wählen zu gehen. Und es braucht Menschen, die bereit sind, sich allen Anfeindungen und einer enormen Arbeitsbelastung zum Trotz, zur Wahl zu stellen. Mit einem Plan für die Gestaltung ihrer Kommune, und zugleich mit einem offenen Ohr für die Bedürfnisse der Menschen dort. Was also sollten wir als Wähler wissen über die hessischen Kommunalwahlen 2026? Wie steht es um kommunalpolitisches Engagement in Hessen und wie handlungsfähig sind die finanziell schwer gebeutelten Kommunen überhaupt noch? Darüber spricht Oliver Glaap u.a. mit Prof. Björn Egner, Politikwissenschaftler an der TU Darmstadt, mit Nora Zado vom Demokratiezentrum Hessen an der Uni Marburg und mit Dr. Julia Reiter, Psychologin an der Uni Wien. Podcast-Tipp: SWR Das Wissen Kommunalpolitiker - Demokratie gestalten, Frust und Hass aushalten Die Kommunalpolitik steckt in der Krise: leere Kassen, Gewalt gegen Amtsträger, zeitintensive Tätigkeit. Immer weniger wollen diese Aufgaben übernehmen. Gesetzesänderungen und spezielle Trainings sollen wieder mehr Menschen für die Politik gewinnen. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:43ec4a2de5a8d5b3/
Bruder Alexander Studien belegen: 80 % der Neujahrsvorsätze werden innerhalb der ersten zwei Wochen des neuen Jahres gebrochen. "Scheinbar gibt es Dinge in unserem Leben, die uns nicht guttun", sagt Bruder Alexander in seinem Impuls zum Evangelium am sechsten Sonntag im Jahreskreis. Doch schwierig ist es, diese Dinge sein zu lassen. [Evangelium: Matthäus, Kapitel 5, Verse 17 bis 37] In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben! Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird kein Jota und kein Häkchen des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist. Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich. Darum sage ich euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer, werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen. Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten; wer aber jemanden tötet, soll dem Gericht verfallen sein. Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder auch nur zürnt, soll dem Gericht verfallen sein; und wer zu seinem Bruder sagt: Du Dummkopf!, soll dem Spruch des Hohen Rates verfallen sein; wer aber zu ihm sagt: Du Narr!, soll dem Feuer der Hölle verfallen sein. Wenn du deine Opfergabe zum Altar bringst und dir dabei einfällt, dass dein Bruder etwas gegen dich hat, so lass deine Gabe dort vor dem Altar liegen; geh und versöhne dich zuerst mit deinem Bruder, dann komm und opfere deine Gabe! Schließ ohne Zögern Frieden mit deinem Gegner, solange du mit ihm noch auf dem Weg zum Gericht bist! Sonst wird dich dein Gegner vor den Richter bringen und der Richter wird dich dem Gerichtsdiener übergeben und du wirst ins Gefängnis geworfen. Amen, ich sage dir: Du kommst von dort nicht heraus, bis du den letzten Pfennig bezahlt hast. Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Jeder, der eine Frau ansieht, um sie zu begehren, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen. Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verloren geht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird. Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verloren geht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle kommt. Ferner ist gesagt worden: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt, muss ihr eine Scheidungsurkunde geben. Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch. Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron, noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel seiner Füße, noch bei Jerusalem, denn es ist die Stadt des großen Königs! Auch bei deinem Haupt sollst du nicht schwören; denn du kannst kein einziges Haar weiß oder schwarz machen. Eure Rede sei: Ja ja, nein nein; was darüber hinausgeht, stammt vom Bösen. Abdruck des Evangelientextes mit freundlicher Genehmigung der Ständigen Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet; Evangelien für die Sonntage: Lektionar I-III 2018 ff. © 2026 staeko.net Mehr Podcasts auf www.kapuziner.de/podcast
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Heute steht ganz die 62. Sicherheitskonferenz in München im Mittelpunkt. Mit einer Gesetzesänderung kommt Deutschland den EU-Forderungen nach, die von der EU beschlossenen Sanktionen auch wirksam werden zu lassen.
Dank «Kassensturz» kommt eine Frau jetzt doch noch zu ihrem Geld. Geld, das die Ausgleichskasse zunächst nicht auszahlen wollte, obschon sie selbst von einem Fehler sprach. Weitere Themen: Abflussreiniger im Test und Rubrik «Darf man das?». Behörden lenken ein: IV-Rentnerin erhält 20'000 Franken von der SVA Dank «Kassensturz» kommt eine IV-Rentnerin jetzt doch noch zu ihrem Geld. Geld, das die Ausgleichskasse des Kantons Zürich (SVA) zunächst nicht auszahlen wollte, obschon sie einen administrativen Fehler eingestanden hatte. Fachleute sprechen von einem richtungsweisenden Entscheid, und Politikerinnen fordern eine Gesetzesänderung. Abflussreiniger im Test: Der Gewinner ist vegan Was tun, wenn das Lavabo verstopft? «Kassensturz» lässt zehn Abflussreiniger im Labor testen. Das Ergebnis überrascht: Ein ökologisches Produkt bietet den Chemiekeulen die Stirn und reinigt Abflussrohre am besten. «Darf man das?»: Mit dem E-Trotti in die Fussgängerzone In der Serie «Darf man das?» beantwortet «Kassensturz» Rechtsfragen aus dem Alltag. Die Zuschauerinnen und Zuschauer können ihr Rechtsempfinden testen. Heute: Darf man mit dem Elektrotrottinett in die Fussgängerzone fahren? Mit «Kassensturz»-Juristin Gabriela Baumgartner.
Der Landrat versenkt die Gesetzesänderung mit einer knappen Mehrheit. Diese Änderung hätte vorgesehen Menschen mit C-Bewilligung für den Polizeiberuf zugelassen. Der Rat war zuerst unentschieden mit 40 zu 40 Stimmen, der Stichentscheid fällte dann das Landratspräsidium. Ausserdem: - Roche verzeichnet 50 Prozent mehr Reingewinn - Neuer Bahnhofsplatz für Muttenz - Tramausbau in der Region doch nicht zurückgestuft
Bundeswirtschaftsministerin Reiche legt Jahreswirtschaftsbericht vor / AfD in Umfragen vor Landtagswahl in MV weiterhin klar vorn / Österreich plant Social Media Verbot für unter 14 Jährige / Weiter Hitzewellenbedingungen im Landesinneren Südostaustraliens / Kinderbeauftragte des NT legt Jahresbericht vor / Premierminister Albanese fordert volle Härte des Gesetzes nach Vorfall bei „Invasion-Day“ Kundgebung / Premierminister Albanese will komplizierte Beziehungen zwischen Australien und Osttimor bei Besuch verbessern / Handelsabkommen zwischen Indien und EU / „Doomsday Clock näher an Mitternacht als je zuvor / Anstieg bei den Edelmetallpreisen setzt sich fort
Erst seit der Jahrtausendwende dürfen Frauen in Österreich dabei sein, wenn es darum geht, in Bergnot geratene Menschen zu retten. Das ist Regina Poberschnigg zu verdanken, die erst vor Gericht eine Gesetzesänderung erstreiten musste, um als eine der ersten Bergretterinnen und als erste Flugretterin ihres Landes arbeiten zu dürfen. Heute leitet sie ein Team von rund 60 Ehrenamtlichen und weiß, wie dicht Schönheit und Schrecken in ihrem Einsatzgebiet, der Zugspitze, beieinander liegen. Denn Risiken auf Deutschlands höchstem Berg sind nicht nur plötzliche Unwetter, Lawinen oder Verletzungen, sondern auch Social Media Trends, Selbstüberschätzung und männlicher Übermut. Sie berichtet, wie sie mit den psychischen Belastungen nach schweren Einsätzen umgeht, gibt Tipps für Bergsteiger-Anfänger und erzählt, warum sie sich trotz allem ein Leben ohne die Berge nicht vorstellen kann. Links: Bergrettung Tirol: https://bergrettung.tirol/ Dieser Podcast wird vermarktet von Julep Media: sales@julep.de
Was haben 5700 Menschen gemeinsam? Sie investieren zusammen 45 Millionen Euro pro Jahr in deutsche Startups - ohne klassische VCs, ohne Banken, ohne Bullshit.David Rhotert, CEO von Companisto, erzählt die Geschichte, wie aus zwei frischgebackenen Rechtsanwälten Deutschlands größtes Angel-Netzwerk wurde. Eine Geschichte von Gesetzesänderungen, Nahtoderfahrungen und dem radikalen Glauben daran, dass Innovation nicht in geschlossenen Zirkeln stattfinden sollte.In diesem Gespräch mit Lars Behrendt geht es um:- Die Demokratisierung von Startup-Investments - warum es absurd ist, dass Börseninvestments einfach sind, aber Startup-Beteiligungen kompliziert- Erfolgsgeschichten wie Koro (von Nüssen zu 300+ Millionen Umsatz) und Ameria (50 Millionen über das Companisto Netzwerk)- Warum emotional getriebene Investments manchmal bessere Entscheidungen sind als rein rationale Due Diligence- Die Vision der Innovationsgesellschaft - wenn Startup-Investment so normal wird wie Aktienkauf- Gründungsimpuls - wie man schon Schülern Unternehmertum näher bringtKein Gelaber über Pitchdecks und Powerpoint-Schlachten. Stattdessen eine ehrliche Diskussion darüber, was Deutschland wirklich braucht: Weniger "die da oben", mehr "wir alle zusammen".
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Entscheidende Weichenstellungen für 2026: Ob neue EU-Regeln für Saatgut, die unsere Ernährungssicherheit betreffen, oder umfangreiche Gesetzesänderungen bei Rente und Steuern – das kommende Jahr wird spürbare Folgen haben. Auch geopolitisch bleibt es brisant: Ein neuer Skandal in Kiew wirft Schatten auf die Friedensgespräche. Erfahren Sie mehr zu den entscheidenden Fakten und Hintergründen dieser Nachrichten.
In dieser Episode zeigt Guido Baltes, wie häufig Christen unbewusst antijüdische Bilder übernehmen, besonders wenn es um Jesu Heilungen am Sabbat geht. Oft wird Jesus als menschenfreundlicher Gesetzesüberwinder dargestellt – im Gegensatz zu einem angeblich strengen, unmenschlichen Judentum. Guido zeigt jedoch, dass die Tora das Heilen am Sabbat nicht verbietet und dass jüdische Rabbinen bereits […]
In den Verhandlungen über ein Ende des Krieges gegen die Ukraine ist man offenbar nicht vorankommen, ein Waffenstillstand scheint immer noch in weiter Ferne. Christian Mölling, Senior Fellow bei der Brüsseler Denkfabrik European Policy Centre ordnet im Gespräch mit Host Anna Engelke den Stand der Dinge ein und spricht über die Rolle der USA und Russlands. Einmal mehr habe man sich bei den Verhandlungen im Kreis gedreht. Mit Blick auf die USA glaubt der Sicherheitsexperte, dass es den Amerikanern vor allem ums Geschäft geht. Es gehe dagegen nicht um die NATO und die europäische Sicherheit. Mölling schätzt auch ein, wie groß der Hebel ist, den die Europäer aufgrund des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens haben. Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zum "Neuen Wehrdienst" beschlossen. Kai Küstner berichtet über die durchaus leidenschaftliche Debatte im Parlament. Er analysiert noch einmal die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes und stellt auch die Zahlen des "Aufwuchspfades" vor. Werden die nicht erreicht, bleibt die Zahl derer, die sich freiwillig für die Bundeswehr melden, hinter den Erwartungen zurück, ist erneut der Bundestag gefragt: Um die bestehenden Lücken zu füllen, soll dann eine teilweise Rückkehr zur Wehrpflicht beschlossen werden. Ob dann das Los oder - wie oft gespottet wurde - eine Lotterie entscheidet, wer eingezogen wird, liegt in den Händen des Parlaments. Außerdem berichtet Kai über die aktuelle militärische Lage in und um Pokrowsk, den aktuellen Stand der Verhandlungen zu einem Kriegsende sowie Putins Drohung an die Adresse der Europäer, Russland sei zu einem Krieg mit Europa bereit. Danach, ergänzte der Machthaber, gebe es niemanden mehr zum Verhandeln. Zu Gast ist in dieser Folge erneut Christian Schweppe. Vor zwei Wochen hatte Anna mit dem Journalisten ausführlich über die Probleme beim Digitalfunk gesprochen, das größte Beschaffungsvorhaben im Verteidigungsministerium. Christian berichtet nach einer Presseveranstaltung zu dem Thema über den aktuellen Stand der Dinge und beantwortet die zahlreichen Hörerfragen, die uns erreicht haben. Lob und Kritik, alles bitte per Mail an streitkraefte@ndr.de nterview mit Christian Mölling: https://www.ndr.de/nachrichten/info/audio-349564.html Was beinhaltet das Gesetz zum neuen Wehrdienst? https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wehrdienst-ueberblick-100.html Putins Interview mit India Today: https://www.youtube.com/watch?v=-vddfGAFmLU Alle Folgen von “Streitkräfte und Strategien” https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast2998.html Podcast-Tipp: Synapsen - Long Covid: Wo stehen wir? https://www.ndr.de/nachrichten/info/audio-347486.html