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ZR075 Schuldrecht AT | Aufrechnung | Aufrechnungsverbot | § 392 ff. BGBKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining gesetzliche Schuldverhältnisse Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Kurzbeschreibung:In dieser Folge besprechen wir die Aufrechnung im Schuldrecht AT. Du lernst die Voraussetzungen der §§ 387 ff. BGB, das Aufrechnungsverbot und typische Klausurprobleme – kompakt & verständlich.Beschreibung:Willkommen bei Kurzerklärt – Der Jurapodcast. In dieser Folge unseres Examenskurses im Schuldrecht Allgemeiner Teil beschäftigen wir uns mit der Aufrechnung.Wir erklären dir, welche Voraussetzungen die Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB hat, wie die Prüfung im Examen aufgebaut ist und wann ein Aufrechnungsverbot besteht.Ein absolut klausurrelevantes Thema im Zivilrecht!
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboZR071 Schuldrecht AT | Erfüllung gemäß 362 BGB | ÜberblickKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining Gesetzliche Schuldverhältnisse Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Lösungen vor allem auf das »Verstehen« und haben so häufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
ZR068 Schuldrecht AT | Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining Gesetzliche SchuldverhältnisseDie Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Lösungen vor allem auf das »Verstehen« und haben so häufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
ZR067 Schuldrecht AT | Vorvertragliches Schuldverhältnis | c.i.c. | Drei-Personen-VerhältnisKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining Gesetzliche Schuldverhältnisse Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Lösungen vor allem auf das »Verstehen« und haben so häufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Jura ist nicht Mathe, aber ein paar Formeln gibt es dann doch: die Radbruch'sche Formel, die Schuhmann'sche Formel (als Gegenstück zur Heck'schen Formel - na, wer kennt die beiden?!?) und natürlich die Baumbach'sche Formel. Während die Erstgenannten die Relation von Recht und Gerechtigkeit und von Verfassungsgerichtsbarkeit zur Fachgerichtsbarkeit beschreiben, geht es bei der Letztgenannten um Profaneres, nämlich die Kostenverteilung im Mehrpersonenverhältnis, wo eine schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist. Wer meint, dieser anspielungsreiche Vorspann habe ihm nun gehörig die Lust auf die (kurze) Folge verloren, der ist Opfer von „terminologischer Intimidation.“ Von was?!? Fangen wir noch mal an: Anna Henrichs und Christian Walz, beide Richter und AG-Leitende, servieren in dieser letzten Folge ihrer Reihe zum Kostenrecht zum Dessert die (zu Unrecht) gefürchtete Baumbach'sche Kostenformel in mundgerechten Häppchen. Verfeinert mit „Klaras kleinem Kostentrick“, der das nicht ganz unproblematische Erbe von Adolf Baumbach (geb. 1874, gest. 1945) völlig hinter sich lässt, mundet dann auch das kostenrechtliche Finale Eurer nächsten Klausur. Und was terminologische Intimidation (nicht) ist, das erfahrt Ihr auch! Weil das Auge mitisst, gibt es zu diesem Thema ein Video auf unserem Instagram-Kanal ref.pod. Viel Spaß! Wir freuen uns, wenn du uns abonnierst, bewertest und weiterempfiehlst :) Die bisherigen Folgen zum Kostenrecht: "# 31 Kostentenor 1 (Grundlagen)" bei Spotify, Apple und YouTube. "# 32 Kostentenor 2 (Klage-/Widerklage, Haupt-/Hilfsantrag, Aufrechnung, Zug-um-Zug)" bei Spotify, Apple und YouTube. Reel bei Instagram zu dem Thema. http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
§ 34 Bereicherungsrecht, Teil 6: Nichtleistungskondiktionen: Eingriff durch wirksame entgeltliche Verfügung (§ 816 I 1 BGB), Eingriff durch wirksame unentgeltliche Verfügung (§ 816 I 2 BGB), Eingriff durch Leistungsannahme (§ 816 II BGB); § 35 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Leistungskette; Leistungsverhältnisse bei der "abgekürzten Lieferung" (sog. Anweisungslage); der "Jungbullenfall" des BGH; § 36 Deliktsrecht, Teil 1: Überblick: Arten der deliktischen Haftung, Tatbestand des § 823 I BGB, Handlung und Unterlassen, Verkehrssicherungspflichten, haftungsbegründende Kausalität
Noch § 33 Bereicherungsrecht, Teil 5: Inhalt und Umfang der Kondiktion (§§ 818 - 820 BGB): Wegfall der Bereicherung (§ 818 III BGB), Zwei-Kondiktionen-Theorie, Saldotheorie, modifizierte Zwei-Kondiktionen-Theorie; § 34 Bereicherungsrecht, Teil 6: Nichtleistungskondiktionen: Überblick, Eingriffskondiktion, Eingriff durch wirksame entgeltliche Verfügung (§ 816 I 1 BGB), Eingriff durch unentgeltliche Verfügung (§ 816 I 2 BGB), Eingriff durch Leistungsannahme (§ 816 II BGB); § 35 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Leistungskette, Dreiecksverhältnisse, insbesondere Anweisung: Leistung und Zuwendung
§ 35 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Dreiecksverhältnisse, insb. Anweisung: Leistung und Zuwendung, Mangel im Deckungsverhältnis, Doppelmangel; § 36 Deliktsrecht, Teil 1: Überblick: Arten der deliktischen Haftung, Tatbestand des § 823 I BGB
Noch § 38 Bereicherungsrecht, Teil 5: Inhalt und Umfang der Kondiktion (§§ 818 - 820 BGB): Zwei-Kondiktionen-Theorie, Saldotheorie; § 39 Bereicherungsrecht, Teil 6: Nichtleistungskondiktionen: Überblick, Eingriffskondiktion, Eingriff durch wirksame entgeltliche Verfügung (§ 816 I 1 BGB), Eingriff durch unentgeltliche Verfügung (§ 816 I 2 BGB), Eingriff durch Leistungsannahme (§ 816 II BGB); § 40 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Leistungskette, Dreiecksverhältnisse, insbesondere Anweisung: Leistung und Zuwendung
§ 40 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Mangel im Deckungsverhältnis, Doppelmangel; § 41 Deliktsrecht, Teil 1: Überblick: Arten der deliktischen Haftung, Tatbestand des § 823 I BGB
§ 40 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Mangel im Deckungsverhältnis, Doppelmangel; § 41 Deliktsrecht, Teil 1: Überblick: Arten der deliktischen Haftung, Tatbestand des § 823 I BGB
Noch § 38 Bereicherungsrecht, Teil 5: Inhalt und Umfang der Kondiktion (§§ 818 - 820 BGB): Zwei-Kondiktionen-Theorie, Saldotheorie; § 39 Bereicherungsrecht, Teil 6: Nichtleistungskondiktionen: Überblick, Eingriffskondiktion, Eingriff durch wirksame entgeltliche Verfügung (§ 816 I 1 BGB), Eingriff durch unentgeltliche Verfügung (§ 816 I 2 BGB), Eingriff durch Leistungsannahme (§ 816 II BGB); § 40 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Leistungskette, Dreiecksverhältnisse, insbesondere Anweisung: Leistung und Zuwendung
Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (3) - Weitere Fallgruppen
Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (2) - Anweisungsfälle
Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (1) - Grundlagen
Mitverschulden, Mittäter, Teilnahme, Anstiftung, Beihilfe, Mehrere Schädigen, Regress, Gestörte Gesamtschuld, Schadensversicherung
Bereicherungsrecht (Wiederholung und Fortsetzung): "Durchgriffshaftung" aus § 822 BGB als Milderung" von § 818 III BGB; Nichtleistungskondiktion (§ 812 I S. 1 Alt. 2 BGB); § 816 I 1 BGB als Sonderfall der Eingriffskondiktion; § 816 II 2 BGB als Sonderfall der Eingriffskondiktion; Mehrpersonenverhältnisse I: Leistungskette; Mehrpersonenverhältnisse II: Leistungsverhältnisse bei der "abgekürzten Lieferung" (sog. Anweisungslage); Detailprobleme: Mangel im Deckungsverhältnis, Doppelmangel; §§ 40 - 44 Deliktsrecht; Arten deliktischer Haftung: Die 3 Stufen; Generalklausel oder geschützte Rechtsgüter ?; Der DCFR: Kompromiss oder "Floodgate" ?
§ 38: Mehrpersonenverhältnisse § 39 Deliktsrecht Einführung § 40: Handlungsbegriff und Tatbestände
§ 37 Nichtleistungskondiktion; § 38: Mehrpersonenverhältnisse
§ 38: Mehrpersonenverhältnisse;§ 39: Deliktsrecht Einführung; § 40 Handlungsbegriff
Mitverschulden (Telos, Grenzen); Ausgleich zwischen Eigentümer und Besitzer; Mittäterschaft § 830 I; Teilnahme § 830 II; Haftung mehrerer Schädiger § 840; Gestörte Gesamtschuld; Schadensversicherung
LMU Rückabwicklungsverhältnisse (Bereicherungsrecht, Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht) 2017
Noch § 2: Fall zur Saldotheorie § 3: I. Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Grundlagen
LMU Rückabwicklungsverhältnisse (Bereicherungsrecht, Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht) 2017
§ 3: I. Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen (Abschluss)
Noch § 37 Bereicherungsrecht, Teil 6: Nichtleistungskondiktion: Eingriffskondiktion, Eingriff durch wirksame entgeltliche Verfügung (§ 816 I 1 BGB), Eingriff durch wirksame unentgeltliche Verfügung: Verfolgungsanspruch (§ 816 I 2 BGB); Eingriff durch Leistungsannahme (§ 816 II BGB); § 38 Bereicherungsrecht, Teil 7: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen: Leistungskette, Dreiecksverhältnisse, insbesondere Anweisung: Leistung und Zuwendung; Detailprobleme: Mangel im Deckungsverhältnis und Doppelmangel; Zusammentreffen von Leistung mit Eingriffserwerb ("Einbaufälle")
§ 34: Typen und Kondiktionssperren § 35: § 817 BGB § 36: Inhalt des Bereicherungsanspruchs § 37: Nichtleistungskodiktion § 38: Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen