Rechtsprechung prägt unser Rechtssystem. Aufsehenerregende Gerichtsverfahren machen Schlagzeilen und haben weitreichende Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit. Doch Rechtsprechung bleibt oft abstrakt und schwer zugänglich. Spruchreif tritt an, dies zu ä
Aus Anlass von 75 Jahren Grundgesetz starten wir eine neue Reihe im Rahmen unseres Podcasts: Wir befassen uns mit ausgewählten Themen, die für das Verständnis unserer Verfassung und unseres Verfassungslebens eine wichtige Rolle beanspruchen.Den Start macht die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Professorin Gertrude Lübbe-Wolff. Sie ist emeritierte Professorin für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts und gehörte dort dem 2. Senat an. Prof. Dr. Dr. h.c. Lübbe-Wolff erläutert, wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte zustanden kommen. Sie bietet eine tiefen Einblick in die Beratungspraxis und Beratungskultur des BVerfG und vergleicht sie mit der Entscheidungsfindung des US-Supreme Court. Sie erläutert aber auch ganz grundsätzlich, was für die richterliche Rechtsfindung in grundlegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren maßgeblich ist. Im Einzelnen geht Frau Ri'in BVerfG a.D. Prof. Gertrude Lübbe-Wolff auf die folgenden Aspekte ein:Wie läuft die Beratung beim Bundesverfassungsgericht ab?Warum unterscheidet sich die Beratung beim Bundesverfassungsgericht von der Praxis anderer Gerichte?Wie sieht die Beratungspraxis bei anderen prominenten Verfassungsgerichten aus, insbesondere beim US Supreme Court?Warum ist es rechtlich geboten, dass Verfassungsgerichte integrieren und nicht polarisieren?Welche Aspekte sind für die rechtliche Qualität des Beratungsergebnisses maßgeblich?Worin liegen mögliche Gefährdungen einer integrativen Beratungspraxis beim Bundesverfassungsgericht?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Der Fleet-Fall ist einer der Klassiker der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Der Fall aus dem Deliktsrecht, den der BGH 1970 entschieden hat (Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68) und der so einfach daherkommt, führt an die Grenzen des Rechts. Im Zentrum steht die Frage: Wann stellt die Beeinträchtigung der faktischen Nutzungsmöglichkeit des Eigentums an einer Sache eine deliktische Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) dar? Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erläutert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts und zeigt seine ungebrochene Relevanz auf:Warum ist die Klausur-Relevanz des Fleet-Falles bis heute ungebrochen?Was ist die grundlegende gesetzgeberische Wertungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB?Warum ist das Vermögen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB nicht als absolutes Recht geschützt?Was sind typische Konstellationen, in denen eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzunehmen ist?Warum hat der BGH im Fleet-Fall ausnahmsweise eine Eigentumsverletzung wegen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums angenommen?Wie lässt sich abgrenzen, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wann „nur“ eine Dispositionsbeschränkung gegeben ist?Wie hat sich die Rechtsprechung des BGH zur Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung fortentwickelt?Inwiefern beansprucht der Fleet-Fall aktuell besondere Relevanz für den zivilrechtlichen Umgang mit den sog. „Klimakleber“-Fällen? Eine detaillierte Aufbereitung des Fleet-Falls findet ihr bei Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)).Professor Helmut Philipp Aust, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen:Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig?Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention?Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf?Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu?Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf?In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht?Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren?Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen? Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen?Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 23.01.2024 seine erste Entscheidung zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen (Teil-)Finanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG getroffen (Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19). Das Gericht hat für Recht erkannt, dass die Partei „Die Heimat“ – vormals NPD – nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger (immer noch) darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Deshalb ist die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Prof. Franz-Alois Fischer, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese erste Entscheidung des BVerfG zum Finanzierungsauschluss nach Art. 21 Abs. 3 GG:Warum ist der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG seinerseits mit dem Grundgesetz vereinbar?Welchen Voraussetzungen unterliegt der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung? Was genau versteht man unter dem Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 3 GG?Wann lässt sich das Verhalten von Einzelpersonen, das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist, einer Partei zurechnen?Mit welcher Begründung hat das BVerfG die NPD für sechs Jahre aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen?Wie unterscheidet sich der Ausschluss von der Parteienfinanzierung (Art. 21 Abs. 3 GG) vom Parteienverbot (Art. 21 Abs. 2 GG)?Lassen sich aus der Entscheidung des BVerfG gegen die NPD mögliche Rückschlüsse ziehen für ein Parteienverbotsverfahren gegen die AfD?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Die politischen Parteien in Deutschland stehen aktuell im Zentrum zahlreicher öffentlicher Debatten. Dabei kommt ihnen im demokratischen Systems des Grundgesetzes eine herausgehobene Rolle zu. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, die die Verfassung ihnen zuweist, brauchen politische Parteien nicht nur engagierte Menschen, sondern auch Geld. Deshalb werden die politischen Parteien staatlich teilfinanziert. Die staatlichen Zuschüsse für politische Parteien und parteinahe politische Stiftungen sind Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18). Und im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, dass die Nichtbeteiligung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung an der Finanzierung für politische Stiftungen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt hat (Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19). Beide Verfahren werfen grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung auf.Prof. Franz-Alois Fischer, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese beiden grundlegenden Entscheidungen und bettet sie ein in ihren Kontext:Welche Aufgaben weist das Grundgesetz den politischen Parteien zu?Warum erhalten die Parteien eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Wie ist die Parteienfinanzierung ausgestaltet und welchen Grenzen unterliegt sie?Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft?Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung?Warum sind die politischen Stiftungen teilweise auch durch das Parteienprivileg geschützt?Warum verstieß es gegen die Chancengleichheit der Parteien, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Zuweisung staatlicher Zuschüsse ausgeschlossen wurde?Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zur Desiderius-Erasmus-Stiftung findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Im Frühsommer 2023 stritt das ganze Land über das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition (aka Robert Habecks „Heizungsgesetz“). Nach schweren Angriffen der politischen Opposition und der Bild-Zeitung sowie nach öffentlich ausgetragenem Streit zwischen FDP und Grünen entschied sich die Ampel-Koalition, das Gesetzesvorhaben umfassend zu ändern. Da war aber der alte Gesetzesentwurf bereits in den Bundestag eingebracht worden. Kurzfristig wurde über den nunmehr umfangreich geänderten Gesetzesentwurf beraten und im federführenden Ausschuss entschieden. Aus politischen Gründen sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 beschlossen werden. Doch dazu kam es nicht. In einer Eilentscheidung untersagte das Bundesverfassungsgericht es der Parlamentsmehrheit, noch vor der Sommerpause über die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in zweiter und dritter Lesung zu entscheiden und das Gesetz zu verabschieden. Denn den Abgeordneten des Bundestags habe zwischen dem Beschluss des Ausschusses über die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf und der vorgesehenen Beschlussfassung im Parlament nicht genug Zeit zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG verletzt worden ist (Beschluss vom 05.07.2023 – 2 BvE 4/23). Die Entscheidung hat es in sich. Hinter ihr stehen grundlegende Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess.Professor Florian Meinel, Inhaber des Lehrstuhls für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, erläutert diese politisch brisante Entscheidung, ihre Hintergründe und Folgen:Warum war das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudenergiegesetz untypisch?- Wie läuft das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren normalerweise ab? Warum werden wesentliche Fragen des Gesetzgebungsverfahren – wie etwa Fristen – durch die Geschäftsordnung des Bundestages – und nicht etwa durch das Grundgesetz – geregelt?Woher kommt die Erkenntnis des Gerichts, dem einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG weitreichende Teilhaberechte zuzuerkennen?Was genau umfasst das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung?Warum hält das Bundesverfassungsgericht den Beratungszeitraum zum Gebäudeenergiegesetz nicht für ausreichend, obwohl die dafür vorgesehenen Fristen in der Geschäftsordnung des Bundestages eingehalten wurden?Droht in Folge der Entscheidung eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Parlaments?Welche Anpassungen für den parlamentarischen Alltag ergeben sich aus der Entscheidung?Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Die Grundrechte sind zuallererst Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Seit der „Lüth“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 15.01.1958 – 1 BvR 400/51) ist jedoch anerkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch eine objektive Wertentscheidung verkörpern, die für alle Bereiche des Rechts gilt. Für Private folgt daraus, dass die Grundrechte auch in das Rechtsverhältnis zu anderen Privaten ausstrahlen. Sie entfalten mittelbare Drittwirkung.Doch in welchen Konstellationen entfalten die Grundrechte mittelbare Drittwirkung – und in welchem Umfang? Diese Frage stellte sich in einem Fall, in dem ein Fußballfan wegen vermeintlicher Beteiligung an Ausschreitungen von einem Fußballverein mit einem umfassenden Stadionverbot belegt wurde – und dagegen klagte. In seiner Entscheidung konkretisiert das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen und Folgen der mittelbaren Bindung Privater an die Grundrechte (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Grundrechtsdogmatik ist die Stadionverbote-Entscheidung schon heute ein „Klassiker“ der Rechtsprechung des BVerfG. Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:Was verstehen wir unter dem Prinzip der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte?Was bewegt das Bundesverfassungsgericht in seiner „Stadionverbote“-Entscheidung dazu, die Dogmatik der mitttelbaren Drittwirkung auszuweiten?Nach welchen Kriterien bestimmt das Bundesverfassungsgericht, ob und in welchem Umfang Private der mittelbaren Drittwirkung unterliegen?Dürfen Private – anders als der Staat – grundsätzlich andere Teilnehmer des Rechtsverkehrs diskriminieren?Wie verhält sich die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte in ihrem Umfang zu einer unmittelbaren Grundrechtsbindung?Welche Folgewirkungen hat die „Stadionverbote“-Entscheidung?Wirkt sich die „Stadionverbote“-Entscheidung auch aus auf die mittelbare Grundrechtsbindung von Social-Media-Plattformen?Eine detaillierte Aufbereitung der Stadionverbote-Entscheidung findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Im Smartbook Grundrechte von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zum Stadionverbots-Entscheidung. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Das Thema Migration ist ein Dauerbrenner in den öffentlichen Debatten in Deutschland und Europa. Täglich kommen hunderte Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Vertreibung oder auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen an die Außengrenzen der Europäischen Union. Oft steht ihnen dort kein Zugang zu einem Asylverfahren zur Verfügung. Nicht selten werden sie bei Grenzübertritt in das Land zurückverbracht, aus dem sie die EU betreten haben. Diese sog. „Push-Backs“ erfolgen oft gewalttätig und verstoßen nicht selten gegen das zentrale Rechtsprinzip des „non-refoulement“. Hinsichtlich des zusätzlichen Verbots von sog. Kollektivausweisungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zuletzt eine deutlich restriktivere Rechtsprechung entwickelt (EGMR (GK), Urt. v. 13.02.2020 – Rs. 8675/15 & 8697/15, N.D. & N.T. v. Spanien). Dr. Dana Schmalz, LL.M., Expertin für Migrations- und Geflüchtetenrecht und Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, führt ein in die Grundlagen des internationalen Rechtsregimes zum Schutz von Geflüchteten und erläutert die jüngsten völkerrechtlichen Entwicklungslinien: Was passiert eigentlich mit den Menschen, wenn sie an die EU-Außengrenzen gelangen?Wie sieht der Rechtsrahmen für den Umgang mit Geflüchteten an den EU-Außengrenzen aus?Warum dürfen Geflüchtete an den EU-Außengrenzen grundsätzlich nicht einfach pauschal abgewiesen oder zurückgeschoben werden?Was sind Kollektivausweisungen und warum unterliegen sie einem eigenen Rechtsregime?Warum hat der EGMR zuletzt seine Rechtsprechung zu Kollektivausweisungen deutlich verschärft?Wie können Betroffene überhaupt Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen erlangen?Welche Reformbedarfe bestehen im internationalen Schutzregime für Geflüchtete?Wir haben die Folge im Herbst 2022 aufgenommen. Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sehen sich angesichts zahlreicher elementarer Krisen – Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimakrise – mit schweren finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Dies gilt nicht erst seit dem Urteil des BVerfG zur Schuldenbremse vom 15.11.2023, mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt wurde (2 BvF 1/22).Schon länger wird daher der Ruf laut nach der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, um einen Teil der hohen Ausgaben der öffentlichen Haushalte ohne neue Schulden zu finanzieren und soziale Ungleichheiten abzufedern. Prof. Alexander Thiele, Inhaber der Professur für Staatstheorie und Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht, an der BSP Business & Law School in Berlin, erläutert die grundlegenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer: Warum gibt es einen Ruf nach der Wiedereinführung der Vermögenssteuer?Bis wann gab es in Deutschland eine Vermögenssteuer und warum wurde sie erhoben?Warum wurde die Ausgestaltung der Vermögenssteuer 1995 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt?Ist die Vermögenssteuer gleichwohl weiterhin verfassungsrechtlich zulässig?Wie ließe sich eine Vermögenssteuer verfassungskonform ausgestalten?Warum sprechen darüber hinaus grundlegende verfassungsrechtliche Erwägungen für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer? Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhielt 2016 neugefasste und neu strukturierte Eingriffsbefugnisse für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, den bayerischen Inlandsnachrichtendienst. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere dieser Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17) und die Anforderungen an nachrichtendienstliche Befugnisse präzisiert.Professor Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln, nimmt die Entscheidung zum Anlass, grundlegend über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse für Nachrichtendienste nachzudenken und die Ansätze eines „Verfassungsschutzverfassungsrechts“ zu skizzieren: Welche Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz im deutschen Rechtsstaat wahr, gerade auch in Abgrenzung zur Gefahrenabwehr der Polizei?Warum schaffen Bund und Länder weitergehende Eingriffsbefugnisse für die Nachrichtendienste?Wie haben sich das Verfassungsschutzrecht und die damit verbundenen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse in der Rechtsprechung des BVerfG entwickelt?Inwiefern lässt sich eine Konvergenz des Polizeirechts und des Rechts der Nachrichtendienste erkennen?Was ist eine „mindestens konkretisierte Gefahr“, die das BVerfG für bestimmte nachrichtendienstliche Maßnahmen fordert?Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Übermittlung von Daten des Verfassungsschutzes an andere Behörden, etwa die Polizei?Warum bedarf es bei eingriffsinvasiven Maßnahmen einer unabhängigen Vorabkontrolle?Welche weiteren Justierungen im „Verfassungsschutzverfassungsrecht“ sind in Zukunft zu erwarten?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Bei ihrem Versuch, die innerdeutsche Grenze zu überwinden, wurden zwischen 1961 und 1989 über 100 unbewaffnete Menschen von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben. Nach dem Fall der Mauer wurden sowohl ehemalige „Mauerschützen“ als auch für den „Schießbefehl“ politisch und militärisch Verantwortliche des SED-Regimes von deutschen Strafgerichten verurteilt. In seiner vielbeachteten „Mauerschützen-Entscheidung“ bestätigte das Bundesverfassungsgericht mehrere strafgerichtliche Urteile (Beschluss vom 24.10.1996 – 2 BvR 1851/94 u.a.). Das BVerfG erkannte für Recht, dass der Schusswaffengebrauch auch nach DDR-Recht strafbar war und sah in der Verurteilung keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG).Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese grundlegende Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:Wie sah die Praxis des DDR-Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze aus?Was waren die rechtlichen Grundlagen für den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze nach DDR-Recht?Wieso wurden die Mauerschützen und die Hintermänner nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland bestraft?Was besagt das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG)?Warum liegt im vorliegenden Fall eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot vor?Wie kommt hier die Radbruch'sche Formel ins Spiel?Wie ist die Entscheidung einzuordnen?Im Smartbook Grundrechte von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos) findet ihr systematische Ausführungen zum Rückwirkungsverbot, zum Mauerschützen-Fall und zu den übrigen Justizgrundrechten. Eine detaillierte Aufbereitung der Mauerschützen-Entscheidung findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Um die Klimakrise zu bekämpfen und Staaten wie Unternehmen zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen zu bewegen, werden seit Jahren und zuletzt immer häufiger sogenannte „Klimaklagen“ angestrengt. Das Ziel: Auf dem Rechtsweg Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen zu erzwingen, die Staaten und Unternehmen trotz einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung – gleich aus welcher Rechtsnorm – bislang nicht oder zu langsam umsetzen. Die Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 (in unserem Podcast besprochen in Folge #5) ist ein erfolgreiches Beispiel. Doch welche Chancen haben internationale Klagen auf Durchsetzung von Maßnahmen zur Abwendung der Klimakrise, und vor welchen Herausforderungen stehen sie?Professorin Birgit Peters, Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, an der Universität Trier und Expertin für Klimaschutzrecht, erläutert im Gespräch die zentralen Fragen rund um Klimaklagen und internationale Klimarechtsprechung: Was versteht man unter einer Klimaklage?Welche rechtlichen Anknüpfungspunkte bestehen, um Klimaschutzmaßnahmen auf dem Rechtsweg durchzusetzen?Welche Entscheidungen der Klimarechtsprechung von ausländischen und internationalen Gerichten sind wegweisend, und was zeichnet sie aus?Welche rechtliche Rolle spielen die Verpflichtungen von Staaten nach dem Pariser Klimaschutzübereinkommen?Was sind die größten Herausforderungen für den Erfolg von Klimaklagen?Welche Jurisdiktionen und welche Kläger eignen sich besonders, um Klimaklagen mit Aussicht auf Erfolg zu führen?Wie werden sich Klimaklagen in den kommenden Jahren entwickeln?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.