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Most challenger founders assume international expansion should happen in neat, logical steps. New Zealand → Australia → UK → US. But Lisa's view was different, and that's why it's so interesting: In fact, conventional FMCG wisdom tells us to prove your business in nearby markets first. But founder Lisa King of Free AF Drinks ignored that advice! After building a 40% share brand in New Zealand, Lisa decided to skip Australia entirely and went straight after the most competitive drinks market in the world...the USA!Why? --> If the ambition was always to build a globally valuable business, she asked herself why spend years proving the model somewhere that wasn't ultimately where the biggest opportunity sat?In this brilliant conversation with Kiwi female founder Lisa, you'll hear how today AF Drinks is stocked in more than 4,500 stores across the US, including Target, Walmart, Whole Foods and Kroger, and just HOW they're doing it. We discuss why she made they made the decision they did, how Pernod Ricard Ventures invested before the US launch, what it really takes to build a beverage brand in America, why alcohol-free RTD cocktails are outperforming expectations, and the lessons founders should understand before attempting to scale internationally.Lisa takes us through a masterclass in the realities of the beverage market in the United States; Why alcohol-free RTD cocktails are growing faster than many expected and finally, how she has approached fundraising, equity and scaling internationally!Key Topics Discussed Alcohol-free drinks category growth Building challenger brands internationally International expansion & export to USA Listings with Target, Walmart, Whole Foods and Kroger US grocery retail Walmart and Target listings Fundraising and investor strategy Pernod Ricard Ventures investment Beverage category economics Product innovation, IP & technology Ready-to-drink cocktails Scaling consumer brands globally Founder leadership Building brands from New Zealand USEFUL LINKSAF Drinks WebsiteAF Drinks InstagramLike this episode?PLEASE share the love by sharing this episode with another founder building a challenger brand, a colleague or a mate who loves brilliant non-alcoholic drinks, or anyone trying to work out how to build a consumer packaged goods business.Don't forget to FOLLOW or SUBSCRIBE to Brand Growth Heroes on your favourite podcast app, and even LEAVE A REVIEW - both of these actions make a MASSIVE difference to our mission to help more founders just like you.Follow usInstagram (https://www.instagram.com/brandgrowthheroes)LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/brand-growth-heroes/?viewAsMember=true)Youtube (https://www.youtube.com/@brandgrowthheroes)Find out more about the programmes and courses Fiona runs here (https://www.brandgrowthheroes.com/mini-mba-2026)Join the NextGen CPG WhatsApp group for founders leaning in to the value that a leadership approach to engaging with AI can unlock for businesses like yours.*** Thanks to Brand Growth Heroes' podcast sponsor - Joelson, the commercial law firm ***If you're a founder, you already know how much energy goes into building the perfect product, creating standout branding and connecting with consumers.But scaling a CPG business also brings legal complexities that can make or break your growth journey - from contracts and regulatory compliance to protecting your intellectual property.That's why I'm proud to partner with Joelson, the leading commercial law firm specialising in helping founders of scaling consumer brands.Joelson works with brands like Little Moons, Trip, Eat Natural, Bear Graze and Pulsin, and advised the innocent founders on their landmark sale to Coca-Cola - and still work with them at JamJar Investments today!Joelson is offering a FREE LEGAL CONSULTATION to all BGH listeners (mailto:hello@joelsonlaw.com) - I honestly recommend you take them up on it, they're brilliant.CREDITSThanks to our Sound Engineer Gyp Buggane at Ballagroove.com
In der 37. Episode von Irgendwas mit Examen spricht Marc mit Charlotte Schmitt-Leonardy über aktuelle examensrelevante Rechtsprechung in Vermögensdelikten. Sie beleuchten vier aktuelle Entscheidungen des BGH und des OLG Hamm. Die Themen umfassen den finalen Zusammenhang beim Raub sowie die Einordnung einer Luftpumpe als Scheinwaffe, das Werkunternehmerpfandrecht im Kontext des Betrugsschadens und die unbefugte Datenverwendung beim Wertpapierhandel. Wie wirkt sich ein verspäteter Entschluss zur Wegnahme auf die Qualifikation als Raub aus? Wann gilt ein Alltagsgegenstand wie eine Luftpumpe als gefährliches Werkzeug? Warum führt ein fehlender Fahrzeugbrief trotz Pfandrecht zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensschaden? Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die unbefugte Datenverwendung beim Computerbetrug via App? Und wie grenzt man den versuchten Computerbetrug bei fehlenden Kontrollmechanismen ab? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
BGH enters the liminal this week as we review 20-year-old Kane Parson's “Backrooms”, the film that's been slaughtering the competition at the box office this summer. We discuss the liminal horror movement and its ties to Gen Z anxieties, the movie versus the web series, found footage, cameos, trivia and more. Plus, Eli Roth (and Jon's) project Ice Cream Man has a disgusting red band trailer full of murderous children, and Scary Movie has the dumbest (or best?) popcorn bucket you've ever seen. Backrooms is an american science fiction horror film directed by Kane Parsons in his feature-length directorial debut and written by Will Soodik. It is based on Parsons' web series and inspired by the "Backrooms" creepypasta. The film stars Chiwetel Ejiofor, Renate Reinsve, Mark Duplass, Finn Bennett, and Lukita Maxwell. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Gefährliches Produkt - persönliche Haftung? Ein Alltagsprodukt, dutzende Geschädigte, eine Sitzung der Geschäftsführung und dennoch bleibt die Ware auf dem Markt. Die Lederspray-Entscheidung des BGH vom 6. Juli 1990 hat die strafrechtliche Produktverantwortung in Deutschland grundlegend neu vermessen. Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge von „case closed", warum das Urteil des BGH bis heute als Ausgangspunkt für die persönliche Haftung von Unternehmensverantwortlichen gilt. Im Mittelpunkt stehen die Kausalität beim Unterlassen, die Garantenstellung aufgrund betrieblicher Funktionen und die bis heute kaum befriedigend gelöste Frage der Zurechnung von Kollegialentscheidungen – mit der Folge, dass auch derjenige haften kann, der in einem Gremium gegen einen gebotenen Rückruf stimmt oder sich enthält. Für die Unternehmenspraxis zieht Dr. Rosinus klare Schlussfolgerungen: Produktbeobachtungspflichten, funktionierende Eskalationswege für Schadensmeldungen und ausgearbeitete Rückrufpläne sind keine Frage guter Organisation, sondern persönlicher Haftung auf der Leitungsebene. Die besprochene Entscheidung: BGHSt 37, 106 (BGH, Urt. v. 6.7.1990 – 2 StR 549/89) Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“: https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
BGH 24.02.2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23:Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Marokko; Staat; Unterlassung: Ehre; Spiegel; Zeit; Spionage; Pegasus; Portal; Verlag; Internet; Achtung; Völkerrecht; Königreich;
Wie immer bringt auch dieses Obiter Dictum einen bunten Strauß an Themen für euch mit. Wir gehen wie immer auf euer Feedback zu den letzten drei Folgen ein, von Star-Trek-Recht über Klima- und Umweltklagen bis zum Social-Media-Verbot für Minderjährige. Im Anschluss schauen wir uns an, wie KI sich immer stärker im Rechtsleben breitmacht und was das für Justiz, Beratung und Mandantschaft bedeutet. Außerdem widmen wir uns einer Entscheidung des EuGH im Verfahren Kraftwerk vs. Moses Pelham. In dem über 20 Jahre andauernden Verfahren hat der EuGH eine grundlegende Entscheidung zu Sampling, Pastiches und Memes gefällt, die, jedoch weiterhin einiges zur Interpretation offenlässt. Ein weiteres Thema sind die zunehmenden Bußgeld für Dashcams in Autos, die entgegen der landläufigen Meinung, nicht vom BGH pauschal erlaubt wurden. In eigener Sache geht es um die von Marcus betriebene Podcast-Instanz bei Mastodon, die Unterstützung benötigt, beziehungsweise Marcus als deren Betreiber. Unterstützen könnt ihr über: Steady, Paypal oder Banküberweisung: Marcus Richter, Bank: Vivid, IBAN: DE53 2022 0800 0027 7679 88. Zum Abschluss beantworten wir die private Frage und rufen euch auf, uns neue Fragen, gerne auch herausfordernder Natur, zuzusenden. Wir sind schon gespannt und wünschen euch bis dahin viel Vergnügen beim Hören! Zeitmarken 00:00:00 – Feedback zur Folge „Star-Trek-Recht“. 00:12:00 – Feedback zur Folge „Klima- und Umweltklagen“. 00:20:40 – Feedback zur Folge „Social-Media-Verbot für Minderjährige“. 00:28:00 – Wie sich KI im Rechtsleben breitmacht. 00:43:00 – Moses Pelham, Pastiches beim Sampling und Memes: die EuGH-Entscheidung. 00:54:45 – Bußgeldtabelle für Datenschutzverstöße mit Dashcams. 00:58:45 – Werbung in eigener Sache: Marcus Richters Podcastdienste, die Finanzierung von podcasts.social und sich selbst googeln. 01:04:00 – Die private Frage und Aufruf, uns Fragen für das Format „Two Truths and a Lie“ zuzusenden. Links zur Folge Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112. Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung – Rechtsbelehrung 91. Uploadfilter & Urheberrechtsreform 2021 – Rechtsbelehrung 96. „Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess“, BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17. KI-Schriftsätze nerven – und stärken den Rechtsstaat – von RA Tobias Voßberg vie beck-aktuell. „Ein Pastiche umfasst den Dialog mit dem Werk“ – von Greta Sparzynski und Tarmio Frei bei Legal Tribune Online. Video: Kraftwerk – Metall auf Metall. Video: Sabrina Setlur – Nur Mir. Der Beitrag Kraftwerk, KI und Knöllchen – Obiter Dictum 19 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
This week the BGH crew hits the open road with the aggressively mediocre horror film “Passenger”. We discuss the hobo code, jump scares, the logic leaps, the "van life" cliches, and the very Buhguul-like demon. Plus, Obsession has a record breaking week two at the box office, and we dip our toes into the online mythos behind “Backrooms”, ahead of next week's release. A few weeks into their van life adventure, a young couple witnesses a horrific accident that leaves the driver dead. Soon they're being pursued by a demonic stalker who's impossible to outrun and follows them wherever they go. Passenger is an upcoming American supernatural horror film directed by André Øvredal and written by T.W. Burgess and Zachary Donohue. The film stars Jacob Scipio, Lou Llobell, and Melissa Leo. Walter Hamada and Gary Dauberman serve as producers. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
BGH 21.01.2026 – XII ZB 142/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Ehe; Scheidung; scheiden; trennen; Trennung; Unterhalt; Immobilie; Einfamilienhaus; Haus; Wohnung; vermieten; Miete; Vermieter; Nießbrauch; Kündigung; Zwangsversteigerung; versteigern; Familienrecht;
Fast alles ist bei Lebensmitteln in Vorschriften geregelt – fast. Wo Spielräume und Unklarheiten bestehen, landen Streitfälle vor Gericht, und die Urteile prägen anschließend die Auslegung der Vorschriften für die gesamte Branche. In dieser Folge spricht Arno Langbehn am Rande der 10. Hamburger Kosmetiktage mit Dr. Andreas Reinhart (Rechtsanwalt, REINHART Rechtsanwälte München und Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München) über aktuelle Entscheidungen rund um Kundenrezensionen, Hinweispflichten bei Health Claims, High-Protein-Aussagen, die Lebensmittelsicherheit aus Sicht eines österreichischen Vorlageverfahrens sowie die Bio-Einstufung von Nahrungsergänzungsmitteln. Für Fachleute aus Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement und Produktentwicklung ein kompakter Überblick darüber, welche Verfahren derzeit beim EuGH und BGH anhängig sind – und wo schon heute Vorsicht geboten ist. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Kosmetik vs. Lebensmittel: Parallelen und Unterschiede zwischen den beiden Rechtsbereichen, vom LFGB über das Irreführungsverbot bis hin zu Mogelpackungs-Regelungen und der „Ein-Drittel-Regelung". Kundenrezensionen und Testimonials: BGH-Entscheidung zu Amazon-Bewertungen (keine Zurechnung) gegenüber der aktuelleren OLG-München-Entscheidung – sobald ein Unternehmen auf seiner Webseite auf solche Rezensionen verlinkt, werden sie wie eigene Werbeaussagen behandelt. Hinweispflichten bei Health Claims: Zwei beim EuGH anhängige Vorlageverfahren zu Art. 10 Abs. 2 HCV (BGH-Vorlage aus Deutschland) und Art. 14 HCV (Vorlage aus Belgien) – die Schlussanträge der Generalanwälte deuten auf eine eng ausgelegte, für die Werbepraxis günstige Linie hin. Sicherheit von Lebensmitteln (Art. 14 LMBVO): Österreichisches Vorlageverfahren zur Frage, wann ein Lebensmittel für den menschlichen Verzehr „ungeeignet" ist – mit unmittelbarer Relevanz auch für die deutsche Auslegung von § 12 LFGB. High-Protein-Claims: Negative Entscheidungen der OLG Stuttgart, Hamburg und München; der BGH hat das Verfahren dem EuGH vorgelegt. Wichtig: Die häufig zitierte Nestlé-Schweden-Entscheidung betraf Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (LBmZ), nicht herkömmliche Lebensmittel – und ist daher kein Maßstab. Bio-Nahrungsergänzungsmittel und „organic": Aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – Bio-Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht mit isolierten Vitaminen oder Mineralstoffen angereichert werden, was Nahrungsergänzungsmittel praktisch vom Bio-Status ausschließt. Mannose-Urteil des EuGH: Häufig falsch dargestellt – die Entscheidung betraf die Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt im konkreten Fall einer medizinischen Zweckbestimmung und macht D-Mannose als Lebensmittel nicht automatisch zum Funktionsarzneimittel. Timestamps für Schnellhörer: 02:04 – Parallelen Kosmetik- vs. Lebensmittelrecht: LFGB, Irreführungsverbot, Mogelpackung. 03:55 – Kundenrezensionen und Testimonials: Wann sind sie dem Unternehmen zuzurechnen? 04:39 – BGH zu Amazon-Bewertungen und OLG München zu verlinkten Rezensionen. 06:19 – Hinweispflichten bei Health Claims: EuGH-Vorlagen zu Art. 10 Abs. 2 und Art. 14 HCV. 07:52 – Sicherheit von Lebensmitteln: Vorlageverfahren aus Österreich zu Art. 14 LMBVO. 10:22 – High-Protein-Claims: OLG-Rechtsprechung, BGH-Vorlage und der Nestlé-Schweden-Irrtum. 12:40 – Bio-Nahrungsergänzungsmittel: BVG-Entscheidung zu „organic" und zum Anreicherungsverbot. 15:04 – Mannose-Urteil des EuGH: Funktionsarzneimittel oder klassisches Lebensmittel? Unser Experte: Dr. Andreas Reinhart Rechtsanwalt & Partner der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München Schwerpunkte: Beratung und anwaltliche Vertretung von Unternehmen der Kosmetik- und Lebensmittelbranche – sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte als auch bei der Erarbeitung neuer Marketingkonzepte. REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Ehrengutstraße 1b 80469 München Tel.: +49 89 41 11 282 00 Fax: +49 89 41 11 282 22 E-Mail: info@reinhart.legal
In der neuen Folge von Breach FM melde ich mich aus dem ICE mit einem kurzen Canvas-Update zum Einstieg: Instructure hat an ShinyHunters gezahlt und dafür digitale Shredlogs als Löschbestätigung erhalten. Interessante Formulierung für "wir haben gezahlt".Das erste Hauptthema: Rapid7 hat einen Vorfall analysiert, der zunächst wie ein klassischer Chaos-Ransomware-Angriff aussah – bis auffiel, dass trotz Erpressung und Leak-Seite keine einzige Datei verschlüsselt wurde. Mit moderater Confidence attribuieren die Forscher den Angriff an MuddyWater, eine iranische APT-Gruppe des Geheimdienstministeriums MOIS. Einstieg: Microsoft-Teams-Social-Engineering, Screensharing, Credential-Harvesting, MFA-Manipulation, Persistenz via DWAgent und AnyDesk. Das Fazit: Spionageoperation mit Ransomware-Kulisse. Iran läuft in der breiten Cyberöffentlichkeit immer noch unter ferner liefen – dabei agiert die Gruppe zunehmend aggressiv und methodisch.Dann bringt Max zwei Berichte zu Mythos Preview in der Praxis: Mozilla beschreibt, wie sie Firefox mit Mythos-Zugang gehärtet haben – weniger Rauschen, vollständige Exploit-Ketten statt isolierter Bug-Hinweise, aber trotzdem über 100 Menschen, die den finalen Code geprüft haben. xbow nutzte Mythos aus Red-Team-Perspektive für Pentesting. Wir diskutieren, wo die Diskrepanz zwischen technisch Machbarem und vertrauenswürdig Auslieferbarem noch liegt – und warum das für Hersteller eine andere Frage ist als für interne Teams.Kurzes Update von Max: Grafana Labs bestätigt unautorisierten Zugriff auf Teile ihres Repositories. Noch wenig Details, aber relevant angesichts der weiten Verbreitung des Tools.Dann unser Ausflug ins Boulevard-Segment: Das OLG Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für Falschangaben ihrer KI-Chatbots haften – auch wenn korrekte Ausgangsdaten geliefert wurden. Anlass: der Chatbot der Aesthetify GmbH (Dr. Rick & Dr. Nick) hatte den Ärzten frei erfundene Facharzttitel angedichtet. Kläger war die Verbraucherzentrale NRW. Das Gericht: Ein Chatbot ist kein Dritter, sondern Teil der Unternehmensorganisation. Revision zum BGH zugelassen. Für alle, die heute einen Chatbot kommerziell betreiben, ist das ein erster wichtiger Präzedenzfall.Zum Abschluss ein 404-Media-Artikel von Joseph Cox: Er konnte chinesische Echtzeit-Deepfake-Software für rund 500 Dollar kaufen – kommerziell angeboten, läuft auf Gaming-Hardware, umgeht staatliche Erkennungsmodelle zu fast 100 Prozent. Der Markt für Deepfake-Betrug ist längst kein Darknet-Phänomen mehr.Canvas/Instructure zahlt Lösegeldhttps://www.insidehighered.com/news/tech-innovation/administrative-tech/2026/05/11/instructure-pays-ransom-canvas-hackersMuddyWater / Chaos Ransomware False Flag (Rapid7)https://www.rapid7.com/blog/post/tr-muddying-tracks-state-sponsored-shadow-behind-chaos-ransomware/Mozilla Firefox & Mythos Previewhttps://blog.mozilla.org/attack-and-defense/2026/05/06/mythospreview-firefox/xbow & Mythos Preview https://xbow.com/blog/mythos-previewGrafana Labs Breach https://grafana.com/blog/2026/05/12/grafana-security-incident/OLG Hamm – Chatbot-Haftung Dr. Rick & Dr. Nick https://www.heise.de/news/Dr-Rick-Dr-Nick-Aerzte-verlieren-wegen-KI-Halluzinationen-vor-Gericht-11293866.htmlEchtzeit-Deepfake-Software (404 Media) https://www.404media.co/chinese-realtime-deepfake-software-sold-commercially/
It's time for BGH to enter the ring with "Mortal Kombat II", and it goes exactly how you would expect. Eric is geeking out, Jon is exasperated, and the crew tries their best to make sense of this loud, campy, fever dream of a sequel. Also, Eric shares his retro MK collection, our live viewers react to the fate of Cole Young, and Jon gets quizzed in Gen Z dating slang ahead of next week's selection. If you like what you see, please like, subscribe, and share, so we can keep doing what we do! Mortal Kombat II is a 2026 American martial arts fantasy film that is a sequel to Mortal Kombat (2021), the fourth installment in the Mortal Kombat film series, both based on the video game series Mortal Kombat. It is directed by Simon McQuoid and written by Jeremy Slater. It stars returning cast members Jessica McNamee, Josh Lawson, Ludi Lin, Mehcad Brooks, Lewis Tan, Damon Herriman (in a different role), Chin Han, Tadanobu Asano, Joe Taslim, and Hiroyuki Sanada, with Karl Urban, Adeline Rudolph, and Tati Gabrielle joining the cast. Support Bloody Good Horror, gain live stream access, join our Slack and get the entire back catalog by visiting us at: https://www.patreon.com/bloodygoodhorror BGH on social media https://www.instagram.com/bloodygoodhorror/ https://www.threads.com/@bloodygoodhorror Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
This week the original BGH witch returns, when our very own CC joins the cast to discuss “Hokum”, starring Adam Scott. Along the way we discuss the film's butt puckering jump scares, spooky symbols, and ties to a larger universe of the director's work. Plus, find out what CC's been up to for the past 5 years, and Eric gives Jon a crash course in Mortal Kombat II lore ahead of next week's episode. Spoiler alert, he needs it. Hokum is a 2026 supernatural horror film written and directed by Damian McCarthy. An author travels to a remote part of Ireland to spread the ashes of his deceased parents, unaware that his rented accommodation could be haunted. The film stars Adam Scott, Peter Coonan, David Wilmot, Florence Ordesh, Michael Patric, Will O'Connell, Brendan Conroy, and Austin Amelio. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
OLG Celle 19.11.2025 – 4 U 117/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Beweis; Beweisverwertungsverbot; Beweisantrag; Verbot; Zeuge; mitgehört; abgehört; Beweisnot; Telefon; Handy;
Verjährung – Wenn die Zeit für den Staat abläuft Wann ist eine Straftat wirklich „zu den Akten" gelegt? Die Antwort ist komplizierter, als es zunächst scheint. Und auch wer glaubt, nach Ablauf der Verjährungsfrist sei alles ausgestanden, übersieht mitunter Stolperfallen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge das Zusammenspiel von Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung und warum gerade bei Wirtschaftsdelikten die Fristen oft länger laufen, als man denkt. Besonders verzwickt: Wann die Frist zu laufen beginnt, bestimmt nicht nur der Kalender, sondern auch die Rechtsprechung des BGH. Im Fokus stehen außerdem die Unterbrechung und das Ruhen von Verjährungsfristen und warum selbst bei eingetretener Verfolgungsverjährung die Einziehung von Taterträgen oder eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche drohen können. Worauf es bei der Verteidigung ankommt und wie sich Betroffene gegen eine Verschleifung der Verjährung wehren können, erfahren Sie ebenfalls. Eine Folge für alle, die wissen wollen, wann die Zeit wirklich auf ihrer Seite ist. Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Verjährung“: https://criminal-compliance.podigee.io/175-cr Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten“: https://criminal-compliance.podigee.io/39-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
This week, the BGH gang dives into the meta slasher “Faces of Death” (2026)—a surprisingly entertaining meditation on online violence and its consumption. Inspired by one of the most notorious shockumentaries ever made, this modern horror film explores the blurred line between reality and exploitation. Along the way, the crew breaks down why Dacre Montgomery's generic handsomeness is actually terrifying, explores the hosts and live viewers experiences with the original shocker, and discusses why content moderation is the scariest job in America. Then things get spicy when Rachel brings up the AI-generated Val Kilmer film nobody asked for. “Faces of Death” is a 2026 American horror film and a reimagining of the infamous 1978 film of the same name. Directed by Daniel Goldhaber (Cam) and co-written with Isa Mazzei (Cam), it stars Barbie Ferreira, Dacre Montgomery, Josie Totah, Aaron Holliday, Jermaine Fowler, and Charli XCX. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
case closed – BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften Wann liegt eine strafbare Insiderinformation vor und wo endet das Erlaubte? Mit dem Urteil vom 19. November 2025 (BGH, 2 StR 224/25) hat der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Fragen zur Strafbarkeit von Insidergeschäften nach § 119 WpHG i.V.m. Art. 14 und Art. 8 MAR konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die Beratungspraxis im Kapitalmarktstrafrecht nachhaltig beeinflussen. Mit dieser Folge starten wir eine neue Reihe innerhalb des Criminal Compliance Podcasts: case closed – Die wichtigsten Fälle des Wirtschaftsstrafrechts. Wir nehmen die Entscheidungen unter die Lupe, die das Wirtschaftsstrafrecht nachhaltig geprägt haben – mal analysieren wir die Entscheidungen, mal sprechen wir dafür mit Prozessbeteiligten, die den Fall aus erster Hand kennen, so auch in dieser Folge. Mirjam Steinfeld spricht in dieser Debüt-Folge mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter, der in dem Verfahren selbst als Verteidiger tätig war, über die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsfragen. Dr. Richter beschreibt einige Rechtsfragen und erläutert, wie der BGH diese letztlich entschieden hat. Abschließend ziehen beide ein Fazit zu den praktischen Konsequenzen für Compliance-Abteilungen, die rechtliche Beratung und die Strafverteidigung. Hier geht es zur Entscheidung des BGH vom 19. November 2025 – 2 StR 224/25: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2025/2_StR_224-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Selten hat ein Urteil die Anwaltschaft so in Aufruhr versetzt, wie das des BGH zur Kanzleipflicht. In Fachmedien ist die Rede von „Realitätsverweigerung in Karlsruhe“. Coworking‑Space mit bei Bedarf buchbaren Besprechungsräumen reicht dem BGH schlicht nicht - trotz vorhandenem Briefkasten und Postannahme. Ist das noch zeitgemäß? Der betroffene Anwalt sieht das anders. Verfassungsbeschwerde läuft. Auf die Entscheidung darf man gespannt sein. Ist das BVerfG ähnlich fortschrittlich wie der AGH, der dem Kollegen zunächst recht gegeben hatte? Oder teilt das BVerfG die eher konservative Auffassung des BGH? Man wird sehen... Um die wartezeit zu überbrücken, kann man ja schon mal persönliche Auffassungen zum Thema austauschen, schließlich sind wir nicht am Verfahren beteiligt. Wie eng oder weit versteht André Haug, Vizepräsident der BRAK, Präsident der RAK Karlsruhe und bei der BRAK zuständig für BRAO-Themen, den Kanzleibegriff? Entspricht er noch der Lebenswirklichkeit? Und auf welche Lebenswirklichkeit ist überhaupt abzustellen? Hat hier der Gesetzgeber etwas verpennt oder doch eher der BGH? Kann man den "strengen" Kanzleibegriff überhaupt aus § 27 BRAO herauslesen? Der ist ja denkbar schlicht gehalten... Ist das Thema so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint? Und was wäre eine denkbare Lösung des Problems? Klären wir!
LAG Schleswig-Holstein 22.05.2025 – 5 Sa 284 a/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Arbeitsrecht; Entgelt; Entgeltfortzahlung; Krankheit; Erkrankung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Job; Lohn; Lohnfortzahlung; Kündigung; kündigen; Tattoo; Tätowierung; tätowieren;
This week the BGH crew walks down the aisle with "The Bride", a bizarre, audacious, modern retelling of Bride of Frankenstein, from Director Maggie Gyllenhaal. The film stars Jessie Buckley, Christian Bale, Anette Benning, Penelope Cruz and Jake Gyllenhaal. In the 1930s Chicago, groundbreaking scientist Dr. Euphronious brings a murdered young woman back to life to be a companion for Frankenstein's monster. What happens next is beyond what either of them could ever have imagined. Support Bloody Good Horror by visiting https://www.patreon.com/bloodygoodhorror BGH on social media https://www.instagram.com/bloodygoodhorror/ https://www.threads.com/@bloodygoodhorror Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Zunächst tauschen sich Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ab Minute (01:53) über IFG-Reformen der Länder aus. In Berlin soll die kritische Infrastruktur von der Informationsfreiheit ausgenommen werden. Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun Bestrebungen, die Informationsfreiheit einzuschränken. Kein Schlager! Anschließend ist ab Minute (11:19) das BGH-Urteil vom 31.03.2026 – VI ZR 157/24 – Thema. Der Schlagerstar Helene Fischer wehrte sich gegen eine Berichterstattung der BILD. Der BGH äußerte sich in der Entscheidung zum Umfang der Störerhaftung hinsichtlich von Folgenberichterstattungen in den sozialen Medien und im Internet. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des BGH für Störer zumutbar? Zum Schluss (28:01) sprechen Brink und Härting über eine Entscheidung des OVG Koblenz vom 28.11.2025 – 10 A 11059/23.OVG. Die Gesundheitsdaten einer Patientin wurden an einen Facharzt weitergeleitet. Aufgrund dessen wandte sich die Betroffene an die Landesdatenschutzbehörde. Die Rechtsnachfolgerin der inzwischen verstorbenen Patientin führte die Beschwerde vor den Gerichten fort. Kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unter bestimmten Umständen auch Daten Verstorbener schützen?
This week the wildly imaginative director of cult hits like "Deathstalker", "Frankie Freako" and "Psycho Goreman" chats with BGH on why he prefers monsters over sex in his movies, the struggles of being an independent filmmaker, and the threat AI poses to creators of all kinds. His latest film, "Deathstalker", is streaming now on Shudder and other streaming services. Support Bloody Good Horror and watch episodes like these live by visiting https://www.patreon.com/bloodygoodhorror BGH on social media https://www.instagram.com/bloodygoodhorror/ https://www.threads.com/@bloodygoodhorror Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Anfang März 2021 ließ sich die Zahnärztin Dr. Aksoy mit Astrazeneca gegen Covid-19 «impfen» und erlitt kurz darauf einen schweren Impfschaden. Seitdem lebt sie mit einem kompletten Hörverlust auf der rechten Seite, was ihren Alltag stark erschwert. Nun, fünf Jahre später, ist im Rechtsstreit mit AstraZeneca vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein möglicherweise wegweisendes Urteil gesprochen worden. Zum ersten Mal und ganz im Gegensatz zu den vorangegangenen Instanzen hat Frau Aksoy laut einem mit mir geführten Interview beim BGH „rechtliches Gehör erfahren”. Was das genau bedeutet, habe ich mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Volker Löschner besprochen. Der auf Patientenrecht spezialisierte Jurist, der Frau Aksoy vertritt, erläutert ausführlich, wie es dazu kam, dass AstraZeneca nun dazu verpflichtet wurde, vollumfänglich Auskunft über alle dem Hersteller vorliegenden Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit zu geben. Als Frau Dr. Aksoy Anfang März 2021 mit dem AstraZeneca-Impfstoff gegen Covid-19 geimpft wurde, hatte der Hersteller seine Impfung nicht dahingehend gekennzeichnet, dass Thrombosen und andere lebensgefährliche Nebenwirkungen möglich sind. Damit hat AstraZeneca eventuell die Kennzeichnungspflicht verletzt. Um dies zu klären, hat der Kläger nun die Möglichkeit, die herstellereigenen Daten einzusehen. In dem im juristischen Fachmagazin Legal Tribute Online erschienenen Artikel zu dem Fall wurde die Vorgeschichte wie folgt beschrieben: «Die Berufsgenossenschaft hatte den Impfschaden anerkannt, doch weder das Landgericht Mainz noch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gaben Aksoy recht. Für einen Schadensersatzanspruch habe sie nicht ausreichend dargelegt, dass der Impfstoff allgemein ein negatives Risiko-Nutzen-Verhältnis aufwies.» Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Urteils ist, dass der BGH die zuvor mit dem Fall befassten Gerichte daran erinnert hat, dass Frau Aksoy eigene Sachverständigengutachten einholen und als Beweismaterial vorlegen darf. Dies wurde ihr in den Vorinstanzen entgegen ihrem Recht auf rechtliches Gehör verwehrt. In diesen hatten die Richter ohne eine umfangreiche Beweisaufnahme angenommen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis des AstraZeneca-Impfstoffs auf jeden Fall positiv sei, da dieser zum Zeitpunkt der Verimpfung durch die Europäische Kommission zugelassen war. Der Prozess und mögliche Schadensersatzzahlungen durch AstraZeneca könnten nun unter Waffengleichheit weitergehen, sofern das Unternehmen die erforderliche umfangreiche Datensammlung vorlegt. Auf Grundlage dieser Daten könnten Gutachter beurteilen, ob zum Zeitpunkt der Impfung von Frau Aksoy tatsächlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorlag. Das BGH-Urteil könnte möglicherweise Konsequenzen für alle laufenden Impfschadensprozesse haben. „In allen Impfschadensfällen müssen jetzt auch die beantragten medizinischen Sachverständigengutachten eingeholt werden“, so die Auffassung des Anwalts Volker Löschner. Artikel und Video: https://www.barucker.press/p/bgh-astrazeneca-impfschaden-aksoy Weitere Recherchen ermöglichen: Bastian Barucker, GLS Bank, IBAN: DE02 4306 0967 1115 7847 01, BIC: GENODEM1GLS, Betreff: Schenkung PayPal: info@bastian-barucker.de
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BayObLG 17.09.2025 - 201 StRR 59/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Aktivist; Strafverteidiger; Aktion; Protest; Demo; Demonstrant; Demonstration; protestieren; demonstrieren; Klima; Corona; Staat; Grundrechte; Bahn; Deutsche Bahn; DB; Gleis; Bus; Schild; Nötigung; Fridays for Future; Klimastreik;
Was Verwaltungen jetzt wissen müssenIn der neuen Folge von VERWALTUNG4U spricht Massimo Füllbeck mit der Rechtsanwältin und WEG-Expertin Cathrin Fuhrländer über eine mit Spannung erwartete BGH-Entscheidung zu Alternativ- bzw. Vergleichsangeboten bei Erhaltungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Wohnungseigentümergemeinschaften tatsächlich Vergleichsangebote benötigen und warum es keine allgemeine Pflicht zu „drei Angeboten” gibt.Außerdem geht es um eine weitere praxisrelevante Entscheidung zum Stimmrecht: Wann dürfen Stellplatz- oder Teileigentümer mit abstimmen? Wann sind Stimmrechtsbeschränkungen unwirksam? Und weshalb kommt es in vielen Fällen auf die Kausalität für das Beschlussergebnis an?In dieser Folge: Alternativangebote bei Erhaltungsmaßnahmen: Warum der BGH keine generelle Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten sieht.•Praxis statt Pauschalgrenzen: Welche Kriterien imEinzelfall zählen – etwa Art und Umfang der Maßnahme, Dringlichkeit, Marktverfügbarkeit und "bekannt und bewährt".Anfechtung von Beschlüssen: Warum das bloße Fehlenweiterer Angebote künftig nicht mehr automatisch zur Ungültigkeit führt.Bedeutung für das Tagesgeschäft: Weshalb die Entscheidung gerade bei kleineren, wiederkehrenden Maßnahmen für spürbare Erleichterung sorgt.Stimmrecht in der WEG: Was für Tiefgaragen-, Stellplatz- und Teileigentümer gilt und wo Gemeinschaftsordnungen an ihre Grenzen stoßen.Kausalität und Beschlussanfechtung: Wann ein fehlerhafter Stimmrechtsausschluss relevant wird – und wann ein Beschluss trotzdem bestehenbleibt.Die Folge zeigt, wie stark praxistaugliche Rechtsprechungdie tägliche Verwaltungsarbeit erleichtern kann – sowohl beiAngebotsentscheidungen als auch bei Abstimmungen in der Eigentümerversammlung.Ihre EBZ AkademieFür Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gernean die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.deverwaltung4u@e-b-z.deWeiterbildungsangebote der EBZ-Akademie finden Sie online in unserem Bildungsfinder:https://www.ebz-training.de/https://www.ebz-training.de/oder auf unserer Homepage: https://ebz-akademie.de/https://ebz-akademie.de/LEARNING | Fachwissen für die ImmobilienwirtschaftCONSULTING | Partner in der TransformationNETWORKING | Gemeinsam stark
BGH 7.1.2026 – VIII ZR 62/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Rechtsstaat; Widerruf; Demokratie; Widerrufsbelehrung; Fernabsatz; Widerrufsbelehrung; Frist; Widerrufsfrist; Auto; Kauf; Autokauf; Pkw; Telefonnummer; Fernkommunikation; Verbraucher; Unternehmer; Verkauf; Unternehmen;
Die Quittung: Wahlschock für Rot, West-Rekord für die AfD +++ Trump bremst – Iran bekommt letzte Frist +++ Trotz SPD-Desaster: Klingbeil und Bas klammern sich fest +++ West-Rekord für die AfD +++ FDP stürzt ab – die Spitze flieht +++ Ahrtal rechnet mit der SPD ab +++ München wählt grün - Nach der Niederlage taucht Reiter ab +++ BGH stoppt DUH-Klimaklage +++ EVZ-Stiftung: Vom Entschädigungsfonds zum Geldautomaten für grünwoke Gender-Ideologie +++ Dieser Wecker wird unterstützt von den Wertmetall-Experten der BB Wertmetall. Alle Fakten zur steuerfreien Anlage in Silbergranulat, sicher verwahrt im Schweizer Zollfreilager, finden Sie auf: www.s-deposito.swiss ☎️ Sie telefonieren lieber? Dann erreichen Sie die BB Wertmetall-Experten unter 0341 99 17 000.
Nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg, Kriegsparteien im Nahen Osten greifen sich weiter an, Ölpreis auf höchsten Stand seit 2022, Deutliche Zunahme der weltweiten Waffenlieferungen in den letzten fünf Jahren, Deutliche Zunahme der weltweiten Waffenlieferungen in den letzten fünf Jahren, Prozessbeginn gegen Ekrem İmamoğlu in der Türkei, Teilerfolg vor dem BGH über Corona-Impfschäden, Verfahren über Maskenkäufe gegen Spahn eingestellt, Meteorit über Westdeutschland, Das Wetter
Thomas Fischer und Holger Schmidt treten am 11.04.2026 mit "Sprechen wir über Mord?!" live beim SWR Podcastfestival in Mannheim auf! Tickets gibt es hier: https://www.swr.de/home/swr-podcastfestival-100.html Ein Mann ist Anfang Januar 2012 unterwegs zu seinen Eltern. Von München aus fährt er mit einem Mercedes Sprinter über die Autobahn in Richtung Hamburg. Auf einem Rastplatz an der A9 wird er überfallen und ausgeraubt. Erst sechs Tage später findet ein Jäger das Auto in Sachsen-Anhalt in einem Wald. Im Laderaum liegt die misshandelte Leiche des Mannes. Holger Schmidt und Mr. Strafrecht Thomas Fischer diskutieren den Fall und den langen Weg zum Urteil: Denn nachdem der BGH die ersten beiden Urteile aufgehoben hat, gab es erst acht Jahre nach der Tat einen Richterspruch, der rechtskräftig geworden ist. Unser Podcast-Tipp: Streifenfragen – was dir Polizisten sonst nicht erzählen Was war der prägendste Einsatz deiner bisherigen Karriere? Und was passiert, wenn die, die helfen wollen, selbst Hilfe brauchen? Polizisten und Polizistinnen erzählen Podcast-Host Joost Schmidt von den Fällen, die bei ihnen lange nachgewirkt haben. https://www.ardaudiothek.de/sendung/streifenfragen-was-dir-polizisten-sonst-nicht-erzaehlen/urn:ard:show:63691eca6856d040/
Kritische Infrastruktur: Sind Deutschlands Kliniken kriegs- und krisentüchtig, Kanzler Merz' Regierungserklärung zur Außenpolitik, EU-Außenminister setzen iranische Revolutionsgarden auf Terrorliste, Rheinsberg in Brandenburg: Abriss eines AKW, BGH zu Diskriminierung bei der Wohnungssuche, Weitere Meldungen im Überblick, Kampf um Pinguine in Südafrika, Das Wetter
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In dieser Folge der Rechtsbelehrung geht es um das Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang KI-Systeme fremde Bücher, Bilder, Fotografien, Videos und andere urheberrechtlich geschützte Werke zur Wissensgewinnung nutzen dürfen. Gemeint ist damit insbesondere das Training von KI-Modellen im Rahmen des sogenannten „Maschinellen Lernens„. Text- und Data-Mining als urheberrechtliche Schranke Rechtsgrundlage hierfür ist eine urheberrechtliche Ausnahmeregelung für sogenanntes „Text und Data Mining“ (TDM), die im Zuge der EU-Urheberrechtsreform 2019 eingeführt wurde. Während sich die öffentliche Debatte seinerzeit vor allem auf Uploadfilter konzentrierte, blieb diese Ausnahme für KI-Training weitgehend unbeachtet. Sie findet sich heute in § 44b (für jedermann) und § 60d (für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung) UrhG. Die Ausnahme erlaubt es KI-Anbietern grundsätzlich, urheberrechtlich geschützte Werke für Trainingszwecke zu nutzen. Bei kommerzieller Nutzung jedenfalls dann, wenn Rechteinhaber dieser Nutzung nicht wirksam widersprochen haben. Reichweite der Schranke und aktuelle Rechtsprechung Welche Reichweite diese Ausnahmeregel tatsächlich hat, wie ein solcher Nutzungsvorbehalt ausgestaltet sein muss und in welchem Umfang sich KI-Systeme analysierte Inhalte „merken“ dürfen, besprechen wir mit Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar des Heise Verlag. Anlass bieten unter anderem aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Frage des KI-Pre-Trainings mit urheberrechtlich geschützten Werken. Die Kanzlei von Joerg Heidrich war zudem auf Seiten des beklagten LAION e.V. beteiligt, das wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen beim Pre-Training von KI-Modellen von einem Fotografen verklagt wurde. In der Folge besprechen wir sowohl das zum LAION e.V. ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg als auch die Entscheidung des Landgerichts München I im Verfahren GEMA gegen OpenAI. Wir wünschen viel Vergnügen beim Hören und freuen uns über Kommentare und Diskussionen. Rechtsanwalt Joerg Heidrich (LinkedIn) ist Fachanwalt für IT-Recht sowie zertifizierter Datenschutz-, Compliance- und KI-Experte und berät bei Heidrich Rechtsanwälte umfassend zu Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, IT-Compliance und KI-Regulierung. (ki-kanzlei.de – “Wir beraten in allen Bereichen rund um das Erstellen und die Nutzung von KI.”) Als langjähriger Justiziar des Heise Verlags, Lehrbeauftragter und Mitglied des Deutschen Presserats verbindet er praktische Unternehmensperspektiven mit fundierter juristischer Expertise. Er ist zudem als Autor, Referent und Podcaster („Auslegungssache“) weithin bekannt und engagiert sich in vielfältigen Fachgremien und gesellschaftlichen Initiativen wie beim Deutschen Presserat und als Wahlbeobachter der OSZE. Zeitmarken 00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung des Themas sowie des Gastes. 00:05:00 – KI-Training: Was sind Trainingsdaten und wie werden sie genutzt?. 00:08:00 – Erlaubnis für Text- und Data-Mining nach §§ 44b und 60d UrhG – und wie sie nahezu unbemerkt ins Gesetz kam. 00:14:00 – Der „Nutzungsvorbehalt in maschinenlesbarer Form“ als Opt-out-Regelung für geschäftlich agierende Rechteinhaber. 00:20:00 – Wann ist ein Nutzungsvorbehalt maschinenlesbar und wer trägt die Beweislast? 00:36:30 – Vergütungspflicht für Urheber: Kommt eine gesetzliche Nachjustierung? 00:41:00 – Memorisierung: Inwieweit dürfen sich fremde Inhalte in KI-Modellen wiederfinden? (LG München I). 00:52:00 – Entscheidung des OLG Hamburg zum Pre-Training von KI mit Fotografien. 00:58:00 – Semantik und Syntax: Wie „nah dran“ darf die Vorstellung vom Original sein? 01:12:00 – Besteht die Text- und Data-Mining-Ausnahme den Drei-Stufen-Test? D.h. Werden die Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt? 01:18:00 – Kann man sich effektiv gegen Text- und Data-Mining wehren? 01:20:00 – Geht es in Wahrheit um eine Kränkung des Menschen als vermeintlich einziges kreatives Wesen? 01:25:00 – Können sich nur KI-Anbieter oder auch KI-Nutzer im Alltag auf die TDM-Schranke berufen? 01:27:00 – Praktischer Tipp: Umsetzung eines wirksamen Nutzungsvorbehalts ANgesprochene Urteile und Verfahren LAION e.v. KI-Pretraining – Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10.12.2025, Az. 5 U 104/24. GEMA vs. OpenAI – Landgericht München I, Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24. Getty Images vs. Stability AI – High Court of Justice, Urteil vom 04.11.2025, Case No: IL-2023-000007 ([2025] EWHC 2863 (Ch)). Google Auto Suggest bzw. Auto Complete – BGH, 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12. Der Beitrag KI: Lizenz zum Kopieren? – Rechtsbelehrung 143 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Haftet die Waschstraße für den Tankdeckel? – BGH zur Betreiberhaftung bei FahrzeugschädenDer Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil vom 22. Mai 2025, dass der Betreiber einer Waschstraße nicht für den Abriss eines Tankdeckels haftet, wenn er ausreichend deutlich gewarnt hat. Ein BMW X3 erlitt Schäden, weil der Tankdeckel sich während des Waschvorgangs selbsttätig öffnete und abriss. Alle Fahrzeuge dieser Baureihe verfügen konstruktionsbedingt über keine Verriegelungsmöglichkeit des Tankdeckels bei der Nutzung vollautomatisierter Waschstraßen. Der BGH betont: Der Hinweis "Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein" ist eindeutig und ausreichend. Es ist Sache des Kunden zu prüfen, ob sein Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, und andernfalls von der Nutzung abzusehen. Weitergehende Hinweise zu einzelnen Fahrzeugtypen oder Baureihen sind dem Betreiber nicht zumutbar.Entscheidung: BGH, Urt. v. 22.5.2025 – VII ZR 157/24, NJW 2025, 2027Support the show
On this episode of The Cybersecurity Defenders Podcast we speak with Rebekah Skeete, Executive Director and CEO of BlackGirlsHack Foundation. Rebekah dives into how BGH is helping to increase diversity in cybersecurity by bridging the gap between what is taught in educational institutions and what is necessary for careers in cybersecurity.For more information visit: https://www.blackgirlshack.org/HomeRebekah Skeete is a Security Engineer with Schellman based in Dallas, Texas. As a member of the Infrastructure and Security team, Rebekah is part of a collaborative group of technology professionals serving as the primary technical resource to safeguard the organization's computer networks and systems. In her role, she is responsible for planning and carrying out security measures to monitor and protect sensitive data and systems from infiltration and cyber-attacks. Prior to joining Schellman in 2022, Rebekah worked for the Texas Rangers in a myriad of roles, including Cybersecurity Analyst and Manager of IT Applications and Operations. During the construction of the Rangers new state-of-the-art ballpark, Globe Life Field, Rebekah assisted the Rangers IT department's efforts to transition over 200 front office employees to their new workspaces. Outside baseball and IT, Rebekah is also interested in politics and started volunteering for campaigns in 2008. From 2013-2016, she served as a Campaign Manager in the Dallas-Fort Worth area. In 2015, she attended the Women's Campaign School at Yale. Rebekah is the COO of BlackGirlsHack, a nonprofit organization providing black women with resources, training, mentoring, and access to increase representation and diversity in the cybersecurity field. Committed to inclusion and belonging, she holds the firm belief that representation enhances the culture and community of an organization and seeks to amplify underserved voices at any table she has a seat.Support our show by sharing your favorite episodes with a friend, subscribe, give us a rating or leave a comment on your podcast platform. This podcast is brought to you by LimaCharlie, maker of the SecOps Cloud Platform, infrastructure for SecOps where everything is built API first. Scale with confidence as your business grows. Start today for free at limacharlie.io.
Your browser does not support the audio element. Host Chris Bessler speaks with Bonner General Health emergency physician, Dr. Hans Hurt, about BGH’s emergency department and the statewide Idaho Time Sensitive Emergency System that helps to meet emergency health needs for the three biggest preventable causes of death: trauma, stroke and heart attack. The post December 10, 2025: Bonner General Health emergency department appeared first on KRFY Radio.
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