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50 Tage vor seiner Pension stirbt Urs Schwarz . An den Folgen übermässiger Arbeit. Urs Schwarz war Neurologe, eine Koryphäe auf seinem Fachgebiet . Beliebt und immer zur Stelle, wenn es ihn braucht. Er arbeitet jahrelang, ohne einen Ferientag zu beziehen. Bis es zu spät ist. Gegen die Vorgesetzten von Schwarz wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Vor rund einem Jahr wurde es eingestellt. Was bleibt, sind viele offene Fragen: Wie kann es so weit kommen, dass sich ein Mensch zu Tode arbeitet? Warum haben ihn seine Vorgesetzten nicht gestoppt? Was bedeutet sein Tod für seine Familie ? Catherine Boss und Thomas Knellwolf vom Tamedia Recherchedesk haben sich intensiv mit Urs Schwarz und seinem Leben auseinandergesetzt – und mit seinen Angehörigen gesprochen. In der neuesten Folge von «Apropos» erzählen sie seine Geschichte. Host: Alexandra Aregger Produzentin: Valeria Mazzeo Die ganze Geschichte von Urs Schwarz zum Lesen Teil 1: Urs Schwarz machte 17 Jahre lang keine Ferien – «zu jeder Zusatztätigkeit bereit», lobte der Chef Teil 2: «Es kam immer mehr Druck und er hat alles gemacht» Teil 3: «Dad, Du wirst sterben» Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
Was bedeutet es eigentlich, wenn Sexualität nicht nur ein Thema ist, sondern der eigene Beruf? In dieser Folge spreche ich mit Gianna Bacio, Sexualpädagogin, Autorin und eine der ersten deutschsprachigen Content Creatorinnen im Bereich Aufklärung, darüber, wie es ist, seit über 15 Jahren öffentlich über Sex zu sprechen.Gianna erzählt von ihren Anfängen auf YouTube, von Bühnenprogrammen, Buchveröffentlichungen und Medienauftritten – und davon, wie sich ihr Blick auf Lust, Beziehungen und Selbstbestimmung im Laufe der Zeit verändert hat. Wir sprechen über Tabus, über Reaktionen aus der Öffentlichkeit und darüber, wie man mit Kritik umgeht, wenn Sexualität das eigene Fachgebiet ist.Im Kern geht es um die Frage, wie selbstbestimmte Sexualität entstehen kann und warum sie oft erst möglich wird, wenn wir gesellschaftliche Drehbücher hinterfragen. Ein persönliches Gespräch über Entwicklung, Haltung und darüber, wie man lernt, zu lieben, wie man will.Trage dich in meine unverbindliche Warteliste ein und verpasse nicht die Veröffentlichung meines neuen Buches (2026)!Mehr von :Website: www.giannabacio.deInstagram: @giannabacioPodcast: Wie Wir LiebenBücher: www.giannabacio.de/angeboteMehr von mir:Website: www.julia-henchen.deInstagram: @lustfaktorMein aktuelles Buch: Kopf aus – Lust an: Wie du deine Lustlosigkeit überwindest und ein erfülltes Sexleben führst. Kurse: www.julia-henchen.de/online-kurse/Fortbildungen und Veranstaltungen: www.julia-henchen.de/kundeninfos/dozentin/Therapiematerial: www.julia-henchen.de/therapiematerial/produziert von podcastly
Besprochene Entscheidungen:1. Bundesgerichtshof – Eigenbedarfskündigung nach TrennungBeschluss vom 21.01.2026 – XII ZB 142/25Familienrecht, Sachenrecht (Bruchteilsgemeinschaft)Trennung von Eheleuten begründet nicht ohne weiteres Neuregelungsanspruch nach § 745 Abs. 2 BGBOLG Celle muss erneut prüfen, ob Festhalten an Vermietung an Schwiegermutter unerträglichZurückverweisung an OLG Celle2. Bundesverfassungsgericht – Verlängerung der MietpreisbremseBeschluss vom 08.01.2026 – 1 BvR 183/25Verfassungsrecht (Eigentumsgarantie), MietrechtVerlängerung der Mietpreisbremse 2020 verfassungsgemäßKein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GGVerfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen3. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Hessischer Verwaltungsgerichtshof – Religiöse Praktiken vor geschlossener MoscheeVG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.02.2026 – 5 L 661/26.FVGH Kassel, Beschluss vom 13.02.2026 – 8 B 406/26Verwaltungsrecht (Versammlungsrecht), VerfassungsrechtReligiöse Praktiken können Teil einer Versammlung sein, wenn sie symbolisch der öffentlichen Meinungskundgabe dienenGesamtgepräge entscheidend, im Zweifel VersammlungStadt durfte nicht für ganzes Jahr 2026 Versammlungscharakter verneinenUnanfechtbarSupport the show
Infofolge zu Quellenhinweise ab dem 19.02.2026.Support the show
Karteikarten to Go im Verwaltungsrecht:Definitionen VerwaltungsaktSupport the show
Besprochene Entscheidungen:1. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – Ingewahrsamnahme bei RuhestörungUrteil vom 21.01.2026 – 17 K 3775/22PolizeirechtIngewahrsamnahme wegen nächtlicher Ruhestörung rechtswidrigSicherstellung der Musikbox hätte als milderes Mittel ausgereicht2. Verwaltungsgericht Schleswig – Günther-Äußerungen bei "Markus Lanz"Beschluss vom 05.02.2026 – 6 B 2/26Verfassungsrecht (Neutralitätsgebot)Äußerungen als Parteipolitiker, nicht in amtlicher FunktionKeine Zurechenbarkeit zum Land Schleswig-Holstein3. Bundesverfassungsgericht – Otto-Wels-Saal im BundestagBeschluss vom 27.01.2026 – 2 BvE 14/25Staatsrecht (Organstreitverfahren)Kein Anspruch auf zweitgrößten Saal für zweitstärkste FraktionKeine "Erfolgsprämien", sondern Mitwirkungsmöglichkeiten4. Verwaltungsgericht Berlin – TausalzverbotBeschluss vom 03.02.2026 – VG 1 L 49/26Verwaltungsrecht (Umweltrecht)Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung rechtswidrigKeine behördliche Befreiungsmöglichkeit vom gesetzlichen Verbot5. Oberlandesgericht Karlsruhe – Fehlerhaftes SchallschutzgutachtenUrteil vom 27.11.2025 – 19 U 134/24Zivilrecht (Werkvertragsrecht, Gutachterhaftung)Hälftiges Mitverschulden der Stadt bei BauverzögerungPrüfpflicht der zugrunde gelegten Normen6. Bundesgerichtshof – Corona-Isolation auf KreuzfahrtUrteil vom 20.01.2026 – X ZR 15/25Zivilrecht (Reiserecht)Isolation wegen Corona-Infektion ist kein ReisemangelKeine Preisminderung bei gesundheitsbedingter IsolationSupport the show
Info: Playlists zu einzelnen ThemenbereichenSupport the show
digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
Fünf Dinge, die mit 20 alles verändert hätten: Für Trendscout Raphael Gielgen stand Lernen nie still – vom Schreiner zur globalen Zukunftsexpertise bei Vitra. Warum Leselust, Technologieverständnis, kulturelles Gespür und Disziplin nicht nur Karrieren, sondern Lebensläufe formen, erzählt Gielgen ehrlich und ohne Filter. Zwischen Scheitern, Neugier und der Kunst, im Analogen verwurzelt zu bleiben, entfaltet sich ein Lebensweg, der Möglichkeiten nie kleinredet. Du erfährst... ...wie Raphael Gielgen als Trendscout die Zukunft der Arbeit weltweit erkundet. ...warum Lesen und Neugierde entscheidende Bausteine für Erfolg darstellen. ...welche Rolle Disziplin und Sprachenlernen in Raphaels Lebensweg spielten. __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Besprochene Entscheidungen:1. Landgericht München II – Zugunglück Garmisch-PartenkirchenStrafrecht: Fahrlässige TötungFreispruch für Fahrdienstleiter und Bezirksleiter nach Zugunglück mit fünf TotenKein nachweisbarer Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und UnfallStaatsanwaltschaft München II prüft Revision2. Bundesgerichtshof – CardsharingBeschluss vom 12.06.2025 – 6 StR 557/24Strafrecht: Computerbetrug, UrheberrechtCardsharing ist kein Computerbetrug – fehlendes unmittelbares VermögensschadenStrafbarkeit nach § 108b UrhG, § 265a StGB, § 202a StGB bleibt bestehen3. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – AfD-PraktikumBeschluss vom 16.01.2026 – OVG 3 S 5/26Verwaltungsrecht: SchulrechtSchule darf Praktikum bei Vorstandsmitglied eines als rechtsextrem eingestuften Landesverbands ablehnenPädagogischer Gestaltungsspielraum nicht überschrittenUnanfechtbar4. Oberverwaltungsgericht Saarlouis – Disziplinarverfahren BundeswehrUrteil vom 16.12.2025 – 7 A 117/24Beamtenrecht: DisziplinarrechtRückstufung von A13 auf A12 wegen körperlichen Übergriffs und Trennungsgeld-BetrugVerstoß gegen § 61 BBG (Wahrheitspflicht, Wohlverhaltenspflicht)5. Bundesgerichtshof – ParkzeitüberschreitungUrteil vom 19.12.2025 – V ZR 44/25Zivilrecht: Sachenrecht, BesitzschutzÜberschreitung bezahlter Parkzeit ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)Abschleppen ohne Vorwarnung zulässigVertragliche Ansprüche überlagern Besitzschutz nichtSupport the show
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Besprochene Urteile1. Strafrecht: Gefälschtes Innenministerin-Foto – erst Verurteilung, dann FreispruchAG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24 (2) LG Bamberg, Urteil vom 14.01.2026 – 11 NBs 1108 Js 11315/24Manipuliertes Foto von Nancy Faeser mit Text "Ich hasse die Meinungsfreiheit" – AG verurteilte zu sieben Monaten Bewährung wegen Verleumdung (§ 188 StGB), LG sprach frei. 2. Waffenrecht: Einkürzen einer Handfackel ist unerlaubter Umgang mit ExplosivstoffenOLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2026 – (Az. nicht veröffentlicht)Wer Griffstück einer Handfackel von 120 mm auf 4 mm kürzt, geht unerlaubt mit explosionsgefährlichen Stoffen um. 3. Gaststättenrecht: Shishabar darf keine Shishas mehr servierenVG Mainz, Beschluss vom 29.12.2025 – 1 L 693/25.MZUntersagung der Shisha-Zubereitung trotz bestehender Gaststättenerlaubnis zulässig bei jahrelangen Sicherheitsverstößen. 4. Polizeirecht: Schmerzgriff-Urteil rechtskräftig – aus formalen GründenOVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2026 – OVG 6 N 63/25Berufungszulassung der Berliner Polizei abgelehnt – VG-Urteil zu unverhältnismäßigem Schmerzgriff gegen "Klimakleber" rechtskräftig. 5. Zivilprozessrecht: Truhe im Hausflur als wirksame ZustelladresseLG Lübeck, Urteil vom 18.12.2025 – 15 O 191/24Jahrzehntelange Praxis der Postablage auf Truhe im Hausflur ist wirksame Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO – auch bei Mitnutzung durch Dritte. Postbote legte seit Jahrzehnten im Einvernehmen Post auf Truhe im nicht verschließbaren Vorraum. Support the show
Sponsor der Folge: Legalexo – Jura lernen leicht gemacht Link zur kostenlosen Probeversion: https://www.legalexo.de/Kurz-erklaertBeschreibung des beworbenen Produkts Muster:Legalexo bietet Euch die besten Lernmaterialien für das Jurastudium. Mit Legalexo versteht Ihr alle klausurrelevanten Themen schneller und habt mehr Spaß am Lernen. Dafür stehen Euch über 500 Erklärvideos und 500 Übersichten online individuell und flexibel zur Verfügung, um euch bestmöglich auf das Examen vorzubereiten. Zurzeit habt ihr auch die Möglichkeit Legalexo 7 Tage kostenlos zu testen. https://www.legalexo.de/Kurz-erklaertFolgenbeschreibung: In dieser Folge schauen wir uns die Erlaubnisvoraussetzungen des Waffenrechts an. Ausgangspunkt ist § 4 Abs. 1 WaffG als zentrale Grundnorm, die für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse gilt und in der Klausur immer vollständig durchzuprüfen ist. Wir klären, welche fünf Voraussetzungen das Gesetz aufstellt und warum die Behörde dabei grundsätzlich kein Ermessen hat. Anschließend gehen wir vertieft auf die Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG ein: Was bedeutet Zuverlässigkeit als Prognoseentscheidung, wie unterscheidet das Gesetz zwischen absoluter Unzuverlässigkeit und Regelunzuverlässigkeit und welche typischen Fallgruppen spielen dabei eine Rolle? Zum Schluss klären wir einen Klausurklassiker, nämlich warum die Versagung oder der Entzug einer Waffenerlaubnis keine unzulässige Doppelbestrafung darstellt. Support the show
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Haftet die Waschstraße für den Tankdeckel? – BGH zur Betreiberhaftung bei FahrzeugschädenDer Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil vom 22. Mai 2025, dass der Betreiber einer Waschstraße nicht für den Abriss eines Tankdeckels haftet, wenn er ausreichend deutlich gewarnt hat. Ein BMW X3 erlitt Schäden, weil der Tankdeckel sich während des Waschvorgangs selbsttätig öffnete und abriss. Alle Fahrzeuge dieser Baureihe verfügen konstruktionsbedingt über keine Verriegelungsmöglichkeit des Tankdeckels bei der Nutzung vollautomatisierter Waschstraßen. Der BGH betont: Der Hinweis "Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein" ist eindeutig und ausreichend. Es ist Sache des Kunden zu prüfen, ob sein Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, und andernfalls von der Nutzung abzusehen. Weitergehende Hinweise zu einzelnen Fahrzeugtypen oder Baureihen sind dem Betreiber nicht zumutbar.Entscheidung: BGH, Urt. v. 22.5.2025 – VII ZR 157/24, NJW 2025, 2027Support the show
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:In dieser Folge kommen wir zum Herzstück des Polizeirechts: dem Gefahrenbegriff. Wir zerlegen die klassische Definition Schritt für Schritt und klären, wann eine Gefahr vorliegt, wie Prognosen gebildet werden und worauf es in Klausuren wirklich ankommt.Zentrale Inhalte der Folge:Die klassische Gefahrendefinition Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.Die vier Elemente des Gefahrenbegriffs Ausgangspunkt ist immer eine tatsächliche Sachlage – Verhaltensweisen von Personen, Zustände von Sachen oder Naturereignisse. Entscheidend ist der ungehinderte Ablauf des Geschehens: Was passiert, wenn der Staat nicht eingreift? Kernpunkt ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die auf Erfahrungssätzen, Fachwissen und objektiven Anhaltspunkten beruhen muss. Schließlich braucht es einen drohenden Schaden an Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.Support the show
Das erwartet euch 2026!Support the show
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Festkleben auf der Straße mit Sekundenkleber einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB darstellt. Der verwendete Sekundenkleber sei ein materielles Zwangsmittel, das Adhäsionskräfte erzeuge. Die mittelbare Kraftentfaltung wirke im Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung, da der Polizeibeamte seine Diensthandlung nur unter Einsatz von Hilfsmitteln ausführen könne. Das KG wendet sich gegen die Gegenposition des OLG Dresden, wonach nur "kraftverstärkende" feste Hilfsmittel (wie Trennschleifer) Gewalt darstellen, nicht aber die Verwendung von Lösungsmitteln. Entscheidend sei die Adhäsionskraft, nicht die Art ihrer Überwindung. Die Folge behandelt den Gewaltbegriff des § 113 StGB, mehraktige Tatgeschehen, § 113 als unechtes Unternehmensdelikt und die hochaktuelle Klausurrelevanz des Festklebe-Problems.Entscheidung: KG Berlin, Urt. v. 2.6.2025 – 3 ORs 22/25, NStZ 2025, 737Support the show
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In der letzten Episode vor der Winterpause 2025 besprechen wir vier aktuelle Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten.Hinweis: Die nächste Episode erscheint nach der Winterpause am 16. Januar 2026.1. Strafrecht: "From the river to the sea" ist strafbares Hamas-KennzeichenLG Berlin I, Urteil vom 18.12.2025 – 502 KLs 13/25Die Parole "From the river to the sea" ist Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas, ihre Verwendung strafbar nach § 86a Abs. 2 StGB. Ein 25-Jähriger wurde zu 180 Tagessätzen verurteilt. 2. Glücksspielrecht: Sportwettenanbieter muss verlorene Einsätze erstattenOLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.2025 – 3 U 88/25Wer als Sportwettenanbieter nicht kontrolliert, ob ein Spieler im Sperrsystem OASIS gesperrt ist, muss verlorene Wetteinsätze erstatten. Spielsüchtiger Kläger hatte sich unbefristet sperren lassen, verlor dennoch rund 5.500 € an Wettautomaten ohne Kontrolle. 3. Kommunalrecht: Gemeinderat ohne ordnungsgemäße Ladung beschlussunfähigBayObLG, Endurteil vom 10.12.2025 – 102 ZRR 9/25 eZu vager Tagesordnungspunkt führt zu Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats. Bürgermeister handelt beim Kaufvertragsabschluss ohne Vertretungsmacht – auch gegenüber gutgläubigem Verkäufer. Tagesordnungspunkt "Informationen zur Flüchtlingskrise" ließ Grundstückskauf nicht erkennen. 4. Deliktsrecht: Pferd erschreckt sich bei Wallfahrt – Erzbistum haftet nichtLG Paderborn, Urteil vom 12.12.2025 – 2 O 197/25Wie Beck aktuell berichtet: Keine Verkehrssicherheitspflichtverletzung des Wallfahrtsveranstalters, wenn Pferd sich bei Wallfahrt erschreckt. Wallfahrt auf öffentlicher Straße mit Fahnen und Musik üblich. Support the show
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Hier gehts zum kostenlosen Webinar Mit Vorsprung in die Uni-Klausuren – durchstarten und glänzen! von Dr. Tobias Langkamp.Hier gehts zu Geschenken und dem kostenlosen Studiservice von Schweitzer.Folgenbeschreibung:Das Waffenrecht ist kein exotisches Randgebiet, sondern ein klassisches Spezialgebiet des besonderen Gefahrenabwehrrechts, das regelmäßig in Übungs- und Examensklausuren auftaucht. In dieser Folge geben wir euch eine systematische Einführung: Wir klären die zentralen Begriffe, erklären die Logik des Waffengesetzes und zeigen, worauf es in der Klausur wirklich ankommt.Im Mittelpunkt stehen dabei nicht Detailfragen, sondern das Verständnis der Struktur: Was regelt das Waffenrecht? Warum ist es so restriktiv ausgestaltet? Und wie lassen sich die Erlaubnisarten und Voraussetzungen sauber prüfenDie typische Klausursituation:In Waffenrechtsklausuren begegnen euch regelmäßig drei Konstellationen:– Ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird abgelehnt – Eine bestehende Erlaubnis wird widerrufen oder zurückgenommen – Der Behörde untersagt den Umgang mit Waffen durch VerwaltungsaktIm Kern geht es dabei immer um dieselbe Frage: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz vor – oder nicht (mehr)?Das Prüfungsprogramm ist damit klassisches Verwaltungsrecht, aber mit waffenrechtlicher Systematik.Support the show
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Zwei abstehende rote Zöpfe, zwei ungleiche Strümpfe und jede Menge Sommersprossen. Vor allem aber ein großes Herz mit viel Mut und einer überschäumenden Fantasie. So erschien Pippi Langstrumpf vor 80 Jahren in dem gleichnamigen Kinderbuch von Astrid Lindgren. Es war kurz nach Kriegsende, da eroberte sie in ihren viel zu großen schwarzen Schuhen zuerst die schwedischen und wenige Jahre später auch die deutschen Kinderzimmer und stellte alle Vorstellungen, wie Mädchen in Büchern und im Leben „zu sein hatten“, gründlich auf den Kopf. Nichts im Sinn mit „Plutimikation“, aber dafür eine unermüdliche „Sachen-Sucherin“. Ganz ohne Erwachsene in ihrer „Villa Kunterbunt“ und in jeder Hinsicht stark. Stark genug, ein Pferd in die Luft zu stemmen. Stark genug, sich ihrer Haut zu wehren. Stark genug, ungewöhnlich zu sein. Und stark genug, bei alledem freundlich und herzlich zu bleiben. Pippi Langstrumpf eckt an, auch nach 80 Jahren, und ihre Geschichten werfen, erst recht nach 80 Jahren, Fragen auf: Wie z.B. gehen wir heute damit um, dass ihr Vater auf einer Südseeinsel König wird und dort als Weißer über Menschen herrscht, die in den Originalausgaben mit dem N-Wort bezeichnet wurden? Wie gut passt Pippis Welt zu der von heute? Und: Sollten sich Kinder in jeder Hinsicht ein Beispiel an ihr nehmen? Beim Antworten-Suchen helfen uns: Dr. Iris Schäfer vom Institut für Jugendbuchforschung der Goethe-Uni Frankfurt, Micke Bayart, Autor des Buches „Als Pippi nach Deutschland kam“, Joshua Kwesi Aikins, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet postkoloniale Studien der Uni Kassel, und Katrin Engelking, die aktuelle Illustratorin der deutschen Ausgaben von „Pippi Langstrumpf“. Podcast-Tipp: Bayern 2 - Radiowissen Astrid Lindgren - Wie der Krieg sie zur Kinderrechtlerin machte Als der Zweite Weltkrieg ausbricht, hält Astrid Lindgren als junge Frau ihre Eindrücke von der Zerstörung und Inhumanität der Nationalsozialisten in einem politischen Tagebuch fest. Es sind auch die Jahre, in denen sie Pippi Langstrumpf erfindet.
Zwei abstehende rote Zöpfe, zwei ungleiche Strümpfe und jede Menge Sommersprossen. Vor allem aber ein großes Herz mit viel Mut und einer überschäumenden Fantasie. So erschien Pippi Langstrumpf vor 80 Jahren in dem gleichnamigen Kinderbuch von Astrid Lindgren. Es war kurz nach Kriegsende, da eroberte sie in ihren viel zu großen schwarzen Schuhen zuerst die schwedischen und wenige Jahre später auch die deutschen Kinderzimmer und stellte alle Vorstellungen, wie Mädchen in Büchern und im Leben „zu sein hatten“, gründlich auf den Kopf. Nichts im Sinn mit „Plutimikation“, aber dafür eine unermüdliche „Sachen-Sucherin“. Ganz ohne Erwachsene in ihrer „Villa Kunterbunt“ und in jeder Hinsicht stark. Stark genug, ein Pferd in die Luft zu stemmen. Stark genug, sich ihrer Haut zu wehren. Stark genug, ungewöhnlich zu sein. Und stark genug, bei alledem freundlich und herzlich zu bleiben. Pippi Langstrumpf eckt an, auch nach 80 Jahren, und ihre Geschichten werfen, erst recht nach 80 Jahren, Fragen auf: Wie z.B. gehen wir heute damit um, dass ihr Vater auf einer Südseeinsel König wird und dort als Weißer über Menschen herrscht, die in den Originalausgaben mit dem N-Wort bezeichnet wurden? Wie gut passt Pippis Welt zu der von heute? Und: Sollten sich Kinder in jeder Hinsicht ein Beispiel an ihr nehmen? Beim Antworten-Suchen helfen uns: Dr. Iris Schäfer vom Institut für Jugendbuchforschung der Goethe-Uni Frankfurt, Micke Bayart, Autor des Buches „Als Pippi nach Deutschland kam“, Joshua Kwesi Aikins, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet postkoloniale Studien der Uni Kassel, und Katrin Engelking, die aktuelle Illustratorin der deutschen Ausgaben von „Pippi Langstrumpf“. Podcast-Tipp: Bayern 2 - Radiowissen Astrid Lindgren - Wie der Krieg sie zur Kinderrechtlerin machte Als der Zweite Weltkrieg ausbricht, hält Astrid Lindgren als junge Frau ihre Eindrücke von der Zerstörung und Inhumanität der Nationalsozialisten in einem politischen Tagebuch fest. Es sind auch die Jahre, in denen sie Pippi Langstrumpf erfindet.