Ihr seid auf der Suche nach einer einfachen Möglichkeit den Stoff aus den Vorlesungen, Übungen oder dem Repititorium zu wiederholen? Wir, Kourosh und Basti, bieten euch einen Examenskurs zum Anhören in Arbeitsgemeinschaftsatmosphäre, in dem wir über alle relevanten Klausurprobleme sprechen und euch anhand von Fällen auch trockene und komplizierte Themen anschaulich nahebringen. Unser Motto hierbei lautet „von Studierenden für Studierende“. Dies bedeutet auch, dass wir euch Meinungsstreitigkeiten, Probleme etc. anders und auf Augenhöhe erklären können.
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Sponsor der Folge: Legalexo – Jura lernen leicht gemacht Link zur kostenlosen Probeversion: https://www.legalexo.de/Kurz-erklaertBeschreibung des beworbenen Produkts Muster:Legalexo bietet Euch die besten Lernmaterialien für das Jurastudium. Mit Legalexo versteht Ihr alle klausurrelevanten Themen schneller und habt mehr Spaß am Lernen. Dafür stehen Euch über 500 Erklärvideos und 500 Übersichten online individuell und flexibel zur Verfügung, um euch bestmöglich auf das Examen vorzubereiten. Zurzeit habt ihr auch die Möglichkeit Legalexo 7 Tage kostenlos zu testen. https://www.legalexo.de/Kurz-erklaertFolgenbeschreibung: In dieser Folge schauen wir uns die Erlaubnisvoraussetzungen des Waffenrechts an. Ausgangspunkt ist § 4 Abs. 1 WaffG als zentrale Grundnorm, die für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse gilt und in der Klausur immer vollständig durchzuprüfen ist. Wir klären, welche fünf Voraussetzungen das Gesetz aufstellt und warum die Behörde dabei grundsätzlich kein Ermessen hat. Anschließend gehen wir vertieft auf die Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG ein: Was bedeutet Zuverlässigkeit als Prognoseentscheidung, wie unterscheidet das Gesetz zwischen absoluter Unzuverlässigkeit und Regelunzuverlässigkeit und welche typischen Fallgruppen spielen dabei eine Rolle? Zum Schluss klären wir einen Klausurklassiker, nämlich warum die Versagung oder der Entzug einer Waffenerlaubnis keine unzulässige Doppelbestrafung darstellt. Support the show

Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Haftet die Waschstraße für den Tankdeckel? – BGH zur Betreiberhaftung bei FahrzeugschädenDer Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil vom 22. Mai 2025, dass der Betreiber einer Waschstraße nicht für den Abriss eines Tankdeckels haftet, wenn er ausreichend deutlich gewarnt hat. Ein BMW X3 erlitt Schäden, weil der Tankdeckel sich während des Waschvorgangs selbsttätig öffnete und abriss. Alle Fahrzeuge dieser Baureihe verfügen konstruktionsbedingt über keine Verriegelungsmöglichkeit des Tankdeckels bei der Nutzung vollautomatisierter Waschstraßen. Der BGH betont: Der Hinweis "Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein" ist eindeutig und ausreichend. Es ist Sache des Kunden zu prüfen, ob sein Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, und andernfalls von der Nutzung abzusehen. Weitergehende Hinweise zu einzelnen Fahrzeugtypen oder Baureihen sind dem Betreiber nicht zumutbar.Entscheidung: BGH, Urt. v. 22.5.2025 – VII ZR 157/24, NJW 2025, 2027Support the show

Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:In dieser Folge kommen wir zum Herzstück des Polizeirechts: dem Gefahrenbegriff. Wir zerlegen die klassische Definition Schritt für Schritt und klären, wann eine Gefahr vorliegt, wie Prognosen gebildet werden und worauf es in Klausuren wirklich ankommt.Zentrale Inhalte der Folge:Die klassische Gefahrendefinition Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.Die vier Elemente des Gefahrenbegriffs Ausgangspunkt ist immer eine tatsächliche Sachlage – Verhaltensweisen von Personen, Zustände von Sachen oder Naturereignisse. Entscheidend ist der ungehinderte Ablauf des Geschehens: Was passiert, wenn der Staat nicht eingreift? Kernpunkt ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die auf Erfahrungssätzen, Fachwissen und objektiven Anhaltspunkten beruhen muss. Schließlich braucht es einen drohenden Schaden an Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.Support the show

Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Festkleben auf der Straße mit Sekundenkleber einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB darstellt. Der verwendete Sekundenkleber sei ein materielles Zwangsmittel, das Adhäsionskräfte erzeuge. Die mittelbare Kraftentfaltung wirke im Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung, da der Polizeibeamte seine Diensthandlung nur unter Einsatz von Hilfsmitteln ausführen könne. Das KG wendet sich gegen die Gegenposition des OLG Dresden, wonach nur "kraftverstärkende" feste Hilfsmittel (wie Trennschleifer) Gewalt darstellen, nicht aber die Verwendung von Lösungsmitteln. Entscheidend sei die Adhäsionskraft, nicht die Art ihrer Überwindung. Die Folge behandelt den Gewaltbegriff des § 113 StGB, mehraktige Tatgeschehen, § 113 als unechtes Unternehmensdelikt und die hochaktuelle Klausurrelevanz des Festklebe-Problems.Entscheidung: KG Berlin, Urt. v. 2.6.2025 – 3 ORs 22/25, NStZ 2025, 737Support the show

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Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit!

In der letzten Episode vor der Winterpause 2025 besprechen wir vier aktuelle Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten.Hinweis: Die nächste Episode erscheint nach der Winterpause am 16. Januar 2026.1. Strafrecht: "From the river to the sea" ist strafbares Hamas-KennzeichenLG Berlin I, Urteil vom 18.12.2025 – 502 KLs 13/25Die Parole "From the river to the sea" ist Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas, ihre Verwendung strafbar nach § 86a Abs. 2 StGB. Ein 25-Jähriger wurde zu 180 Tagessätzen verurteilt. 2. Glücksspielrecht: Sportwettenanbieter muss verlorene Einsätze erstattenOLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.2025 – 3 U 88/25Wer als Sportwettenanbieter nicht kontrolliert, ob ein Spieler im Sperrsystem OASIS gesperrt ist, muss verlorene Wetteinsätze erstatten. Spielsüchtiger Kläger hatte sich unbefristet sperren lassen, verlor dennoch rund 5.500 € an Wettautomaten ohne Kontrolle. 3. Kommunalrecht: Gemeinderat ohne ordnungsgemäße Ladung beschlussunfähigBayObLG, Endurteil vom 10.12.2025 – 102 ZRR 9/25 eZu vager Tagesordnungspunkt führt zu Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats. Bürgermeister handelt beim Kaufvertragsabschluss ohne Vertretungsmacht – auch gegenüber gutgläubigem Verkäufer. Tagesordnungspunkt "Informationen zur Flüchtlingskrise" ließ Grundstückskauf nicht erkennen. 4. Deliktsrecht: Pferd erschreckt sich bei Wallfahrt – Erzbistum haftet nichtLG Paderborn, Urteil vom 12.12.2025 – 2 O 197/25Wie Beck aktuell berichtet: Keine Verkehrssicherheitspflichtverletzung des Wallfahrtsveranstalters, wenn Pferd sich bei Wallfahrt erschreckt. Wallfahrt auf öffentlicher Straße mit Fahnen und Musik üblich. Support the show

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Hier gehts zum kostenlosen Webinar Mit Vorsprung in die Uni-Klausuren – durchstarten und glänzen! von Dr. Tobias Langkamp.Hier gehts zu Geschenken und dem kostenlosen Studiservice von Schweitzer.Folgenbeschreibung:Das Waffenrecht ist kein exotisches Randgebiet, sondern ein klassisches Spezialgebiet des besonderen Gefahrenabwehrrechts, das regelmäßig in Übungs- und Examensklausuren auftaucht. In dieser Folge geben wir euch eine systematische Einführung: Wir klären die zentralen Begriffe, erklären die Logik des Waffengesetzes und zeigen, worauf es in der Klausur wirklich ankommt.Im Mittelpunkt stehen dabei nicht Detailfragen, sondern das Verständnis der Struktur: Was regelt das Waffenrecht? Warum ist es so restriktiv ausgestaltet? Und wie lassen sich die Erlaubnisarten und Voraussetzungen sauber prüfenDie typische Klausursituation:In Waffenrechtsklausuren begegnen euch regelmäßig drei Konstellationen:– Ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird abgelehnt – Eine bestehende Erlaubnis wird widerrufen oder zurückgenommen – Der Behörde untersagt den Umgang mit Waffen durch VerwaltungsaktIm Kern geht es dabei immer um dieselbe Frage: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz vor – oder nicht (mehr)?Das Prüfungsprogramm ist damit klassisches Verwaltungsrecht, aber mit waffenrechtlicher Systematik.Support the show

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Persönlichkeitsrecht: Keine Berichterstattung über Ehe-Interna und Badefotos der Fürstenfamilie MonacoOLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2025 – 16 U 148/24Bundesweite Tageszeitung darf nicht mit Mutmaßungen über die Ehe des regierenden Fürsten von Monaco berichten und keine Badefotos der Familie mit minderjährigen Kindern veröffentlichen. Ehe-Interna gehen "die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an".Verwaltungsrecht: Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum vorläufig gekipptOVG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2025 – 5 MR 2/25Komplettverbot für Feuerwerk der Kategorie F2 auf Föhr und Amrum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Landes-Immissionsschutzgesetz bietet keine RechtsgrundlageVerwaltungsrecht: Gewerbliche E-Scooter-Touren durch Weinberge untersagtOVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.12.2025 – 7 B 11281/25.OVGUnternehmer darf keine gewerblichen E-Scooter-Touren auf Feld- und Waldwegen in Bad Dürkheim anbieten. Obwohl E-Scooter rechtlich "Krankenfahrstühle" sind: Feld- und Waldwege dienen der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Prüfungsrecht: Nachträglich hinzugefügte Klausurseiten – keine isolierte Anfechtung möglichBVerwG, Beschluss vom 21.11.2025 – 6 B 22.25Ob ein Prüfer Klausurteile als nachträglich hinzugefügt ansieht und nicht bewertet, kann nur zusammen mit dem Prüfungsbescheid angefochten werden – nicht isoliert vorab (§ 44a Satz 1 VwGO). Werkvertragsrecht: Kein Abzug "neu für alt" bei MangelbeseitigungBGH, Urteil vom 27.11.2025 – VII ZR 112/24Wer einen Mangel beseitigen muss, kann nicht mit "neu für alt" argumentieren – selbst wenn der Mangel erst spät auftritt und der Auftraggeber das Werk jahrelang nutzen konnte.Support the show


1️⃣ BGH: „Miss Moneypenny“ – Kein Werktitelschutz BGH, Urt. v. 04.12.2025 – I ZR 219/24 – Name der Bond-Figur keine eigenständig titelfähige Werkbezeichnung – Keine ausreichende Individualisierung/prägenden Eigenschaften – Kein Unterlassungsanspruch gegen Sekretariats-Franchise2️⃣ Polizeirechtsreform in Berlin – Massive ASOG-Anpassung: Videoüberwachung, KI-Auswertung, Quellen-TKÜ – Schutz vor häuslicher Gewalt: Elektronische Fußfessel – Kritik: Gefahr der Überwachungsausweitung3️⃣ Tierhalterhaftung im Streichelzoo LG Stralsund – laufendes Verfahren – Krankenkasse verklagt Tierpark nach Ziegen-Rempler – Streit um Verkehrssicherungspflichten und Ablaufrekonstruktion – § 833 BGB im Fokus4️⃣ E-Scooter: Gefährdungshaftung geplant – Referentenentwurf Justizministerium – Halterhaftung analog Kfz-Recht – Schließt Nachweisprobleme bei Sharing-Modellen – Unfallzahlen stark gestiegen5️⃣ VG Darmstadt: Kopftuch & Justizneutralität VG Darmstadt, Urt. v. 02.12.2025 – 1 K 2792/24.DA – Ablehnung einer Richterbewerbung rechtmäßig – Schutz staatlicher Neutralität im Gerichtssaal – Eingriff in Art. 4 GG verfassungsrechtlich gerechtfertigt6️⃣ VGH Kassel: Versammlungsrecht Gießen VGH Kassel, Beschl. v. 01.12.2025 – u. a. 8 B 2659/25 – Sicherheitskonzept bestätigt – Verlegung bleibt: Gefahr für Leben/Gesundheit am Ursprungsort – Sicht-/Hörweite zur Halle aber zu gewährleistenSupport the show


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Hinweis: Das Urteil des BGH zum Wohnungseinbruchdiebstahl wurde am Samstag den 29.11.2025 hinzugefügt.OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2025 – 12 ME 92/25Wer die theoretische Fahrprüfung durch eine Stellvertreterin ablegen lässt, kann sich nicht auf jahrelange unfallfreie Fahrpraxis berufen. Der formelle Befähigungsnachweis ist tatbestandliche Erteilungs- und Behaltensvoraussetzung – kein bloßes Beweismittel.BVerwG, Urteil vom 13.08.2025 – 2 WD 27.24Oberfeldwebelin verbindet Krankschreibung mit DJ-Karriere als "B" (144.645 Abonnenten, Festival-Auftritte, Merchandise). Neun Befehle ignoriert, 23 öffentliche Auftritte trotz Verbots.VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 22/24Verbot des Mottos "From the river to the sea, you will get the hug you need" war unverhältnismäßig. Der konkrete Kontext mit dem Umarmungsangebot spreche gerade gegen Terrorismus-Nähe. Drei frühere Versammlungen derselben Veranstalterin verliefen friedlich.VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 187/24Polizei löste Kongress nach Abspielen einer Videobotschaft einer ausgeschlossenen Person auf und verbot Fortsetzung. VG: Jedenfalls unverhältnismäßig – mildere Mittel (Ausschluss einzelner Redner) wurden nicht ernsthaft erwogen.Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 26.11.2025 – VerfGH 9/25§ 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG ist mit der Thüringer Verfassung vereinbar. Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig war, kann vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden. BGH, Beschluss vom 04.11.2025 – 5 StR 483/25Wer in wohnlich eingerichtete Gartenlauben einbricht, begeht Wohnungseinbruchdiebstahl – auch wenn die Kleingartenverordnung das Übernachten verbietet und die Laube im Winter nicht genutzt wird. Entscheidend ist der Zweck der Stätte, nicht ihr tatsächlicher Gebrauch.Support the show



MKK003 Herangehensweise an neue RechtsgebieteSupport the show




#004 Falllösung im Polizei- und OrdnungsrechtSchutzgüter | Einrichtungen des Staates | Zulässigkeit polizeirechtlichen Einschreitens gegen einen Aufruf zum Boykott von KommunalwahlenUnser heutigen Werbepartner ist Schweitzer Fachinformationen:Hier gibts Geschenke: https://www.schweitzer-online.de/info/Geschenkt/Zum kostenlosen Studiservice:https://www.schweitzer-online.de/info/Services-fuer-Studierende/




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