Kurzerklärt - Der Jurapodcast

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Ihr seid auf der Suche nach einer einfachen Möglichkeit den Stoff aus den Vorlesungen, Übungen oder dem Repititorium zu wiederholen? Wir, Kourosh und Basti, bieten euch einen Examenskurs zum Anhören in Arbeitsgemeinschaftsatmosphäre, in dem wir über alle relevanten Klausurprobleme sprechen und euch anhand von Fällen auch trockene und komplizierte Themen anschaulich nahebringen. Unser Motto hierbei lautet „von Studierenden für Studierende“. Dies bedeutet auch, dass wir euch Meinungsstreitigkeiten, Probleme etc. anders und auf Augenhöhe erklären können.

Sebastian und Kourosh

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    • Dec 30, 2025 LATEST EPISODE
    • weekdays NEW EPISODES
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    Latest episodes from Kurzerklärt - Der Jurapodcast

    Einführung ins Waffenrecht | Zuverlässigkeit | § 5 WaffG | Teil 2

    Play Episode Listen Later Dec 30, 2025 17:18


    Sponsor der Folge: Legalexo – Jura lernen leicht gemacht Link zur kostenlosen Probeversion: https://www.legalexo.de/Kurz-erklaertBeschreibung des beworbenen Produkts Muster:Legalexo bietet Euch die besten Lernmaterialien für das Jurastudium. Mit Legalexo versteht Ihr alle klausurrelevanten Themen schneller und habt mehr Spaß am Lernen. Dafür stehen Euch über 500 Erklärvideos und 500 Übersichten online individuell und flexibel zur Verfügung, um euch bestmöglich auf das Examen vorzubereiten. Zurzeit habt ihr auch die Möglichkeit Legalexo 7 Tage kostenlos zu testen. https://www.legalexo.de/Kurz-erklaertFolgenbeschreibung: In dieser Folge schauen wir uns die Erlaubnisvoraussetzungen des Waffenrechts an. Ausgangspunkt ist § 4 Abs. 1 WaffG als zentrale Grundnorm, die für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse gilt und in der Klausur immer vollständig durchzuprüfen ist. Wir klären, welche fünf Voraussetzungen das Gesetz aufstellt und warum die Behörde dabei grundsätzlich kein Ermessen hat. Anschließend gehen wir vertieft auf die Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG ein: Was bedeutet Zuverlässigkeit als Prognoseentscheidung, wie unterscheidet das Gesetz zwischen absoluter Unzuverlässigkeit und Regelunzuverlässigkeit und welche typischen Fallgruppen spielen dabei eine Rolle? Zum Schluss klären wir einen Klausurklassiker, nämlich warum die Versagung oder der Entzug einer Waffenerlaubnis keine unzulässige Doppelbestrafung darstellt. Support the show

    ZR107 Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung von Betreibern von Autowaschanlagen | §§ 631, 280 Absatz 1, 241 Absatz 2 BGB

    Play Episode Listen Later Dec 29, 2025 25:56


    Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Haftet die Waschstraße für den Tankdeckel? – BGH zur Betreiberhaftung bei FahrzeugschädenDer Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil vom 22. Mai 2025, dass der Betreiber einer Waschstraße nicht für den Abriss eines Tankdeckels haftet, wenn er ausreichend deutlich gewarnt hat. Ein BMW X3 erlitt Schäden, weil der Tankdeckel sich während des Waschvorgangs selbsttätig öffnete und abriss. Alle Fahrzeuge dieser Baureihe verfügen konstruktionsbedingt über keine Verriegelungsmöglichkeit des Tankdeckels bei der Nutzung vollautomatisierter Waschstraßen. Der BGH betont: Der Hinweis "Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein" ist eindeutig und ausreichend. Es ist Sache des Kunden zu prüfen, ob sein Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, und andernfalls von der Nutzung abzusehen. Weitergehende Hinweise zu einzelnen Fahrzeugtypen oder Baureihen sind dem Betreiber nicht zumutbar.Entscheidung: BGH, Urt. v. 22.5.2025 – VII ZR 157/24, NJW 2025, 2027Support the show

    Das erwartet euch 2026!

    Play Episode Listen Later Dec 27, 2025 2:46


    Das erwartet euch 2026!Support the show

    ÖR126 Polizei- und Ordnungsrecht | der allgemeine Gefahrenbegriff | Die wichtigsten Definitionen | Teil 3

    Play Episode Listen Later Dec 27, 2025 16:11


    Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:In dieser Folge kommen wir zum Herzstück des Polizeirechts: dem Gefahrenbegriff. Wir zerlegen die klassische Definition Schritt für Schritt und klären, wann eine Gefahr vorliegt, wie Prognosen gebildet werden und worauf es in Klausuren wirklich ankommt.Zentrale Inhalte der Folge:Die klassische Gefahren­definition Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.Die vier Elemente des Gefahrenbegriffs Ausgangspunkt ist immer eine tatsächliche Sachlage – Verhaltensweisen von Personen, Zustände von Sachen oder Naturereignisse. Entscheidend ist der ungehinderte Ablauf des Geschehens: Was passiert, wenn der Staat nicht eingreift? Kernpunkt ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die auf Erfahrungssätzen, Fachwissen und objektiven Anhaltspunkten beruhen muss. Schließlich braucht es einen drohenden Schaden an Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.Support the show

    SR228 Aktuelle Rechtsprechung zu § 113 StGB | Widerstand durch Festkleben

    Play Episode Listen Later Dec 24, 2025 18:38


    Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Festkleben auf der Straße mit Sekundenkleber einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB darstellt. Der verwendete Sekundenkleber sei ein materielles Zwangsmittel, das Adhäsionskräfte erzeuge. Die mittelbare Kraftentfaltung wirke im Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung, da der Polizeibeamte seine Diensthandlung nur unter Einsatz von Hilfsmitteln ausführen könne. Das KG wendet sich gegen die Gegenposition des OLG Dresden, wonach nur "kraftverstärkende" feste Hilfsmittel (wie Trennschleifer) Gewalt darstellen, nicht aber die Verwendung von Lösungsmitteln. Entscheidend sei die Adhäsionskraft, nicht die Art ihrer Überwindung. Die Folge behandelt den Gewaltbegriff des § 113 StGB, mehraktige Tatgeschehen, § 113 als unechtes Unternehmensdelikt und die hochaktuelle Klausurrelevanz des Festklebe-Problems.Entscheidung: KG Berlin, Urt. v. 2.6.2025 – 3 ORs 22/25, NStZ 2025, 737Support the show

    ZR106 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Einwilligung im Arzthaftungsrecht

    Play Episode Listen Later Dec 22, 2025 19:15


    Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! 

    ÖR125 Polizei-und Ordnungsrecht | Gefahrenbegriffe | Eingriffsschwelle Teil 2

    Play Episode Listen Later Dec 20, 2025 20:46


    Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! 

    RA087 LG Berlin zur Strafbarkeit des § 86a Abs. 2 StGB (Strafrecht) | OLG Frankfurt zur Rückerstattung verlorener Einsätze (Glücksspielrecht) | BayOLG zu Gemeinderatsbeschluss über ein Grundstückskauf (Kommunalrecht) LG Paderborn zur Pferdehaftung (

    Play Episode Listen Later Dec 19, 2025 7:54


    In der letzten Episode vor der Winterpause 2025 besprechen wir vier aktuelle Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten.Hinweis: Die nächste Episode erscheint nach der Winterpause am 16. Januar 2026.1. Strafrecht: "From the river to the sea" ist strafbares Hamas-KennzeichenLG Berlin I, Urteil vom 18.12.2025 – 502 KLs 13/25Die Parole "From the river to the sea" ist Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas, ihre Verwendung strafbar nach § 86a Abs. 2 StGB. Ein 25-Jähriger wurde zu 180 Tagessätzen verurteilt. 2. Glücksspielrecht: Sportwettenanbieter muss verlorene Einsätze erstattenOLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.2025 – 3 U 88/25Wer als Sportwettenanbieter nicht kontrolliert, ob ein Spieler im Sperrsystem OASIS gesperrt ist, muss verlorene Wetteinsätze erstatten. Spielsüchtiger Kläger hatte sich unbefristet sperren lassen, verlor dennoch rund 5.500 € an Wettautomaten ohne Kontrolle. 3. Kommunalrecht: Gemeinderat ohne ordnungsgemäße Ladung beschlussunfähigBayObLG, Endurteil vom 10.12.2025 – 102 ZRR 9/25 eZu vager Tagesordnungspunkt führt zu Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats. Bürgermeister handelt beim Kaufvertragsabschluss ohne Vertretungsmacht – auch gegenüber gutgläubigem Verkäufer. Tagesordnungspunkt "Informationen zur Flüchtlingskrise" ließ Grundstückskauf nicht erkennen. 4. Deliktsrecht: Pferd erschreckt sich bei Wallfahrt – Erzbistum haftet nichtLG Paderborn, Urteil vom 12.12.2025 – 2 O 197/25Wie Beck aktuell berichtet: Keine Verkehrssicherheitspflichtverletzung des Wallfahrtsveranstalters, wenn Pferd sich bei Wallfahrt erschreckt. Wallfahrt auf öffentlicher Straße mit Fahnen und Musik üblich. Support the show

    SR227 Aktuelle Rechtsprechung zu § 315b StGB | Das Auto als Waffe | Konkrete Gefahr | Beinahe-Unfall

    Play Episode Listen Later Dec 17, 2025 18:47


    Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:In dieser Episode besprechen wir den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2025, Aktenzeichen 4 StR 168/25, veröffentlicht in NStZ 2025, 735, zur Frage der konkreten Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall zeigt exemplarisch, welche Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr zu stellen sind und wo in der Klausur die typischen Fehler lauern.Der Angeklagte fuhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants zweimal mit seinem Auto auf einen Zeugen zu, um sich für einen körperlichen Übergriff zu rächen. Der Zeuge konnte jeweils ausweichen – beim ersten Mal durch einen Sprung zur Seite, beim zweiten Mal durch einen Baum als Deckung. Wir wiederholen zunächst den dreistufigen Aufbau des § 315b StGB und erklären das Konzept des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs, bei dem das Fahrzeug als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht wird. Der Kernpunkt ist dann die Definition der konkreten Gefahr: Sie erfordert einen Beinahe-Unfall, bei dem es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird. Entscheidend ist die Nichtbeherrschbarkeit der Situation. Räumliche Nähe allein reicht nicht aus. Der BGH nennt wichtige Indizien wie Vollbremsungen, unkontrollierbare Ausweichmanöver oder massive Kontrollverluste.Support the show

    ZR103 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Rechtsgutsverletzung | Verletzung des Rechtsguts Körper und Gesundheit

    Play Episode Listen Later Dec 15, 2025 17:53


    Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:In § 823 Abs. 1 BGB schützen die Rechtsgüter Körper und Gesundheit den Kernbereich der Persönlichkeit vor Eingriffen Dritter. Eine Körperverletzung liegt bei jedem unbefugten Eingriff in die körperliche Integrität vor – unabhängig davon, ob die äußere Körperhülle verletzt wird. Auch Eingriffe von innen, etwa durch schädliche Substanzen, sowie ärztliche Heileingriffe sind tatbestandlich Körperverletzungen und nur durch wirksame Einwilligung gerechtfertigt. Gleiches gilt für Tätowierungen, deren Einwilligung sich auf eine kunstgerechte Ausführung beschränkt.Die Gesundheitsverletzung erfasst Beeinträchtigungen der inneren Lebensvorgänge und setzt einen medizinisch diagnostizierten Krankheitswert voraus. Dazu zählen auch psychische Erkrankungen; eine organische Ursache ist nicht erforderlich. Der Schädiger muss das Opfer stets so nehmen, wie er es antrifft – Vorschädigungen oder besondere Anfälligkeiten sind haftungsrechtlich unbeachtlich.Besondere Fallgruppen bilden psychische Beeinträchtigungen und Schockschäden bei Dritten. Voraussetzung ist jeweils eine pathologisch fassbare Erkrankung; bei Schockschäden zusätzlich ein besonderes Näheverhältnis und ein angemessenes Verhältnis zwischen Anlass und Reaktion.Support the show

    Einführung ins Waffenrecht | Alles für eure Klausur | Überblick | Systematik | Erlaubnisse (§§ 1, 4, 10 WaffG) | Teil 1

    Play Episode Listen Later Dec 14, 2025 22:31


    Hier gehts zum kostenlosen Webinar Mit Vorsprung in die Uni-Klausuren – durchstarten und glänzen! von Dr. Tobias Langkamp.Hier gehts zu Geschenken und dem kostenlosen Studiservice von Schweitzer.Folgenbeschreibung:Das Waffenrecht ist kein exotisches Randgebiet, sondern ein klassisches Spezialgebiet des besonderen Gefahrenabwehrrechts, das regelmäßig in Übungs- und Examensklausuren auftaucht. In dieser Folge geben wir euch eine systematische Einführung: Wir klären die zentralen Begriffe, erklären die Logik des Waffengesetzes und zeigen, worauf es in der Klausur wirklich ankommt.Im Mittelpunkt stehen dabei nicht Detailfragen, sondern das Verständnis der Struktur: Was regelt das Waffenrecht? Warum ist es so restriktiv ausgestaltet? Und wie lassen sich die Erlaubnisarten und Voraussetzungen sauber prüfenDie typische Klausursituation:In Waffenrechtsklausuren begegnen euch regelmäßig drei Konstellationen:– Ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird abgelehnt – Eine bestehende Erlaubnis wird widerrufen oder zurückgenommen – Der Behörde untersagt den Umgang mit Waffen durch VerwaltungsaktIm Kern geht es dabei immer um dieselbe Frage: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz vor – oder nicht (mehr)?Das Prüfungsprogramm ist damit klassisches Verwaltungsrecht, aber mit waffenrechtlicher Systematik.Support the show

    ÖR124 Polizei-und Ordnungsrecht | Gefahrenbegriffe | Eingriffsschwelle Teil 1

    Play Episode Listen Later Dec 13, 2025 17:46


    Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung In dieser Einheit geht es um einen der zentralen Grundlagenkomplexe des Polizei- und Ordnungsrechts: die Gefahrbegriffe und ihre Funktion als Eingriffsschwelle.Wir lösen uns bewusst von der reinen Dogmatik und nähern uns den Gefahrbegriffen über ein verständnisbasiertes Modell: Warum gibt es unterschiedliche Gefahrbegriffe – und was steuert eigentlich, wie eingriffsintensiv eine polizeiliche Maßnahme sein darf?Im Mittelpunkt stehen dabei drei Faktoren, mit denen der Gesetzgeber jede Gefahrenschwelle konstruiert: – die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts – die zeitliche Nähe der Gefahr – das Gewicht der bedrohten RechtsgüterJe nach Kombination dieser Faktoren entstehen unterschiedliche Gefahrbegriffe – und damit unterschiedliche Eingriffsbefugnisse. Anhand konkreter Beispiele wird erklärt, was es mit der kompensatorischen Verhältnismäßigkeit auf sich hat und warum die Gefahrenschwelle wie ein Filter auf Tatbestandsebene wirkt.Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, warum es nicht den einen „schärfsten“ Gefahrbegriff gibt – und weshalb etwa bei der Wohnraumüberwachung nicht mit der „unmittelbar bevorstehenden Gefahr“, sondern mit der dringenden Gefahr gearbeitet wird.Support the show

    RA086 OLG Frankfurt zum APR (Persönlichkeitsrecht) | OVG Schleswig zum Böllerverbot (Verwaltungsrecht) | OVG Koblenz zu E-Scootern im Weinberg (Verwaltungsrecht) | BVerwG zu Täuschungsversuch in SR-Klausur (Verwaltungsrecht) | BGH zur Mängelbeseitigun

    Play Episode Listen Later Dec 12, 2025 8:51


    Persönlichkeitsrecht: Keine Berichterstattung über Ehe-Interna und Badefotos der Fürstenfamilie MonacoOLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2025 – 16 U 148/24Bundesweite Tageszeitung darf nicht mit Mutmaßungen über die Ehe des regierenden Fürsten von Monaco berichten und keine Badefotos der Familie mit minderjährigen Kindern veröffentlichen. Ehe-Interna gehen "die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an".Verwaltungsrecht: Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum vorläufig gekipptOVG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2025 – 5 MR 2/25Komplettverbot für Feuerwerk der Kategorie F2 auf Föhr und Amrum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Landes-Immissionsschutzgesetz bietet keine RechtsgrundlageVerwaltungsrecht: Gewerbliche E-Scooter-Touren durch Weinberge untersagtOVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.12.2025 – 7 B 11281/25.OVGUnternehmer darf keine gewerblichen E-Scooter-Touren auf Feld- und Waldwegen in Bad Dürkheim anbieten. Obwohl E-Scooter rechtlich "Krankenfahrstühle" sind: Feld- und Waldwege dienen der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Prüfungsrecht: Nachträglich hinzugefügte Klausurseiten – keine isolierte Anfechtung möglichBVerwG, Beschluss vom 21.11.2025 – 6 B 22.25Ob ein Prüfer Klausurteile als nachträglich hinzugefügt ansieht und nicht bewertet, kann nur zusammen mit dem Prüfungsbescheid angefochten werden – nicht isoliert vorab (§ 44a Satz 1 VwGO). Werkvertragsrecht: Kein Abzug "neu für alt" bei MangelbeseitigungBGH, Urteil vom 27.11.2025 – VII ZR 112/24Wer einen Mangel beseitigen muss, kann nicht mit "neu für alt" argumentieren – selbst wenn der Mangel erst spät auftritt und der Auftraggeber das Werk jahrelang nutzen konnte.Support the show

    RA085 BGH zu “Miss Moneypenny” (Markenrecht) | Berlin verschärft Polizeigesetz (Polizeirecht) | LG Stralsund zur Tierhalterhaftung (Deliktsrecht) | Haftung von E-Scooter (Gefährdungshaftung) | Kopftuchverbot (Verfassungsrecht) | AFD-Jugend und Versa

    Play Episode Listen Later Dec 5, 2025 11:09


    1️⃣ BGH: „Miss Moneypenny“ – Kein Werktitelschutz BGH, Urt. v. 04.12.2025 – I ZR 219/24 – Name der Bond-Figur keine eigenständig titelfähige Werkbezeichnung – Keine ausreichende Individualisierung/prägenden Eigenschaften – Kein Unterlassungsanspruch gegen Sekretariats-Franchise2️⃣ Polizeirechtsreform in Berlin – Massive ASOG-Anpassung: Videoüberwachung, KI-Auswertung, Quellen-TKÜ – Schutz vor häuslicher Gewalt: Elektronische Fußfessel – Kritik: Gefahr der Überwachungsausweitung3️⃣ Tierhalterhaftung im Streichelzoo LG Stralsund – laufendes Verfahren – Krankenkasse verklagt Tierpark nach Ziegen-Rempler – Streit um Verkehrssicherungspflichten und Ablaufrekonstruktion – § 833 BGB im Fokus4️⃣ E-Scooter: Gefährdungshaftung geplant – Referentenentwurf Justizministerium – Halterhaftung analog Kfz-Recht – Schließt Nachweisprobleme bei Sharing-Modellen – Unfallzahlen stark gestiegen5️⃣ VG Darmstadt: Kopftuch & Justizneutralität VG Darmstadt, Urt. v. 02.12.2025 – 1 K 2792/24.DA – Ablehnung einer Richterbewerbung rechtmäßig – Schutz staatlicher Neutralität im Gerichtssaal – Eingriff in Art. 4 GG verfassungsrechtlich gerechtfertigt6️⃣ VGH Kassel: Versammlungsrecht Gießen VGH Kassel, Beschl. v. 01.12.2025 – u. a. 8 B 2659/25 – Sicherheitskonzept bestätigt – Verlegung bleibt: Gefahr für Leben/Gesundheit am Ursprungsort – Sicht-/Hörweite zur Halle aber zu gewährleistenSupport the show

    #005 Falllösung im Polizei- und Ordnungsrecht | Schutzgüter | Einrichtungen des Staates | Zulässigkeit polizeirechtlichen Einschreitens gegen einen Aufruf zum Boykott von Kommunalwahlen - Teil 2

    Play Episode Listen Later Dec 3, 2025 16:09


    RA084 BGH zu Wohnungseinbruchsdiebstahl (Strafrecht) | VG Berlin zu Versammlungsverbot (Versammlungsrecht) | OVG Lüneburg zur Fahrerlaubnisentziehung (Straßenverkehrsrecht) | BVerwG zur Aberkennung des Ruhegehalts (Soldatenrecht) | OVG Thüringen zu rec

    Play Episode Listen Later Nov 28, 2025 12:30


    Hinweis: Das Urteil des BGH zum Wohnungseinbruchdiebstahl wurde am Samstag den 29.11.2025 hinzugefügt.OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2025 – 12 ME 92/25Wer die theoretische Fahrprüfung durch eine Stellvertreterin ablegen lässt, kann sich nicht auf jahrelange unfallfreie Fahrpraxis berufen. Der formelle Befähigungsnachweis ist tatbestandliche Erteilungs- und Behaltensvoraussetzung – kein bloßes Beweismittel.BVerwG, Urteil vom 13.08.2025 – 2 WD 27.24Oberfeldwebelin verbindet Krankschreibung mit DJ-Karriere als "B" (144.645 Abonnenten, Festival-Auftritte, Merchandise). Neun Befehle ignoriert, 23 öffentliche Auftritte trotz Verbots.VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 22/24Verbot des Mottos "From the river to the sea, you will get the hug you need" war unverhältnismäßig. Der konkrete Kontext mit dem Umarmungsangebot spreche gerade gegen Terrorismus-Nähe. Drei frühere Versammlungen derselben Veranstalterin verliefen friedlich.VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 187/24Polizei löste Kongress nach Abspielen einer Videobotschaft einer ausgeschlossenen Person auf und verbot Fortsetzung. VG: Jedenfalls unverhältnismäßig – mildere Mittel (Ausschluss einzelner Redner) wurden nicht ernsthaft erwogen.Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 26.11.2025 – VerfGH 9/25§ 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG ist mit der Thüringer Verfassung vereinbar. Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig war, kann vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden. BGH, Beschluss vom 04.11.2025 – 5 StR 483/25Wer in wohnlich eingerichtete Gartenlauben einbricht, begeht Wohnungseinbruchdiebstahl – auch wenn die Kleingartenverordnung das Übernachten verbietet und die Laube im Winter nicht genutzt wird. Entscheidend ist der Zweck der Stätte, nicht ihr tatsächlicher Gebrauch.Support the show

    MKK003 Herangehensweise an neue Rechtsgebiete

    Play Episode Listen Later Nov 23, 2025 22:23


    MKK003 Herangehensweise an neue RechtsgebieteSupport the show

    RA083 BVerfG zu Abschiebungen (Verfassungsrecht) | VG Berlin zu Geldspielautomaten (besonderes Verwaltungsrecht) | OVG NRW zur Ausrichtung eines Weihnachtsmarkts (Kommunal- und Marktrecht) | Äußerungen eines Polizeipräsidenten zur AFD (Verfassungsrecht

    Play Episode Listen Later Nov 21, 2025 14:38


    #004 Falllösung im Polizei- und Ordnungsrecht | Schutzgüter | Einrichtungen des Staates | Zulässigkeit polizeirechtlichen Einschreitens gegen einen Aufruf zum Boykott von Kommunalwahlen

    Play Episode Listen Later Nov 18, 2025 29:49


    #004 Falllösung im Polizei- und OrdnungsrechtSchutzgüter | Einrichtungen des Staates | Zulässigkeit polizeirechtlichen Einschreitens gegen einen Aufruf zum Boykott von KommunalwahlenUnser heutigen Werbepartner ist Schweitzer Fachinformationen:Hier gibts Geschenke: https://www.schweitzer-online.de/info/Geschenkt/Zum kostenlosen Studiservice:https://www.schweitzer-online.de/info/Services-fuer-Studierende/

    #003 Falllösung im Polizei- und Ordnungsrecht | Generalklausel und Standardmaßnahmen | Spezialgesetze

    Play Episode Listen Later Nov 4, 2025 30:13


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    Falllösung zu polizeirechtlichen Grundlagen | Öffentliche Ordnung | unbestimmter Rechtsbegriff

    Play Episode Listen Later Oct 25, 2025 22:53


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    Klausuren- und Examensfall im Polizei- und Ordnungsrecht | Aktuelle Rspr. | Zweckveranlasser | Versammlung | Gaststättenrecht

    Play Episode Listen Later Oct 12, 2025 28:58


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