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Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger gegen die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen abgewiesen. Doch das Urteil ging über die bisherige Rechtsprechung hinaus.
Cum-Cum, Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung. Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859 Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389 Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In dieser Episode sprechen Fabian und Christian über das Steuersparmodell „Familiengenossenschaft“, mit dem angeblich private Ausgaben wie Urlaube, Miete oder Fahrzeuge steuerlich abgesetzt werden können. Sie analysieren die rechtliche Grundlage von Genossenschaften und erläutern, warum dieses Modell laut aktueller Rechtsprechung nicht funktioniert – und sogar strafrechtlich relevant sein kann. Außerdem geht es um das neue Gesetz zur Modernisierung von Genossenschaften, legitime Förderzwecke und wie Genossenschaften dennoch sinnvoll eingesetzt werden können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
https://www.youtube.com/@RechtsprechungNewsAbonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit;Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Partner; Ex; Vollmacht; Stellvertreter; Ex-Partner; Stellvertretung; Bestellung; Kauf; Kaufvertrag; Vertrag; verklagt; Zahlung
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist wirft unter dem Aspekt der Transparenz, Fairness und Richtigkeit – sowohl nach Art. 5 DSGVO als auch im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO – besondere Fragen auf. Denn der KI sind der BIAS (Verzerrungseffekt) und die Halluzination (Konfabulation) immanent. Aber was ist und was bedeutet das? Im Gespräch mit den Experten Christian Specker und Hendrik Schlademann gehe ich dieser Frage nach.Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr
In dieser Folge von IMR begrüßen Marc und Charlotte erneut den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Gemeinsam tauchen sie tief in das Thema der erfolgsqualifizierten Delikte im Strafrecht ein – ein Bereich, der Studierende regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Die beiden Experten erläutern zunächst grundlegende Prinzipien wie die Bedeutung von §§ 11 II, 18 StGB für die Prüfung der Erfolgsqualifikation und diskutieren typische Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Welche Rolle spielen der Gefahrverwirklichungszusammenhang bzw. der Unmittelbarkeitszusammenhang bei der Fallbearbeitung? Wo liegen die Unterschiede zwischen der Letalitätstheorie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei § 227? Wie wirkt sich die Auslegung auf die Strafzumessung aus, etwa im berühmten Fall der sogenannten Gubener Hetzjagd? Welche Prüfungsrelevanz haben Versuch und Rücktritt beim erfolgsqualifizierten Delikt, und an welchen Stellen kann man in der Klausur systematischer vorgehen und sich damit das Leben einfacher machen? Im Anschluss gewähren die Gäste persönliche Einblicke in ihren eigenen Alltag während der Examensvorbereitung und geben hilfreiche Tipps zum Umgang mit Lernplänen, Accountability, Motivationstiefs und der Bedeutung von Ausgleich. Wie kann man Erfolg und Ausgeglichenheit in Einklang bringen? Was unterscheidet individuelle Herangehensweisen und welche allgemeineren Empfehlungen lassen sich daraus ableiten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Ein grausames Hassverbrechen, das die Rechtsprechung der USA für immer veränderte und für Matts Familie zum Anlass wurde, für queere Rechte zu kämpfen.
OLG Frankfurt am Main 29.04.2025 – 21 W 26/25 https://www.youtube.com/@RechtsprechungNewsAbonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Erbe; Erbin; erben; Testament; Nachlass; Notar; Widerruf; Bank; Schließfach; Bankschließfach; Erbschaft; Tod; tot; Vermächtnis;
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Grillen schafft nicht nur Freunde in der Nachbarschaft! Hilfreiche Tipps von Rechtsanwalt Franz Obst Ich kenne zugegebenermaßen keine Statistiken, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema „Grillen“ bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten ganz weit oben steht. Franz Obst, Rechtsanwalt und Mediator und RTL-Streitschlichter, weiß, wie schnell Streit ausbrechen kann: Franz Obst: Davon kann man ausgehen. Also ich sag mal: Zunächst mal ist es ja die Frage, welchen Grill nehme ich überhaupt. Nehme ich jetzt einen Gasgrill oder nehme ich einen Holzkohlengrill und, wenn ich jetzt einen Gasgrill nehme, dann ist es nur noch vom Grillgut abhängig, ob ich jetzt die Würstchen dann tatsächlich tiefschwarz bräune oder ob ich die so bräune, dass ich nicht so lange drauf raumkauen muss, während es beim Holzkohlegrill dann immer mit einer gewissen Geruchsbelästigung einhergeht und da gibt es auch eine Fülle von Rechtsprechung, die zieht sich von Nord nach Süd und von Ost nach West und hat interessanterweise unterschiedliche Zeiten, wie oft man so grillen darf! Auf die Gerichte kann man hier ausnahmsweise kaum setzen, denn: Franz Obst: .. nach Auffassung des einen Gerichts darf man einmal im Monat grillen, nach Auffassung des anderen Gerichts kann man also alle Woche mal grillen und dann gibt es noch ein anderes Gericht, das sagt: Naja, solange ich meine Mitmenschen damit nicht belästige, kann ich eigentlich grillen, sooft ich will! Es gibt also dummerweise keine klaren Aussagen und erst recht keine Tabellen, wo ich ablesen kann, wann ich welches Grillgut auf welchem Grill braten darf! Also, was tun? Franz Obst: Das ist natürlich dann immer der Gradmesser! Beinträchtige ich dadurch das Wohl des anderen, indem ich dann meinen Grill anwerfe oder beeinträchtige ich das nicht? Und wenn man jetzt mal so eine richtige schöne Grillparty schmeißt mit einem Grillrost, den man oben aus einem Flugzeug schon sehen kann, dann sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht die umliegenden Nachbarn einlädt, dann haben die auch Spaß und beschweren sich nicht mal. Ärgerlich wird es vor allem, wenn man die Prozessfreude der Nachbarschaft falsch einschätzt und es auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang ankommen lässt! Schließlich sind in aller Regel zwei Anwälte und ein Gericht beschäftigt und das ist nicht billig. Franz Obst: Ja gut, da sind ruck-zuck dann mal 1.000,-- Euro weg und dann hat man immer noch die Frage: „Wer muss den Spaß am Ende des Tages bezahlen – nämlich der Unterlegene!“ Und das wissen wir beide. Vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gottes Hand. Das kann so und so ausgehen! Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch solche Streitigkeiten abdeckt. Denn spätestens beim Marsch durch die Instanzen kann man sonst jede Menge Geld vernichten. Also lieber ein paar Steaks mehr kaufen und die Nachbarn einladen! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In der aktuellen Folge von Wirtschaft Düsseldorf Unplugged spricht Moderatorin Andrea Greuner mit Dr. Christoph Ulrich, Präsident des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist eines von drei Landesarbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Der Geschäftsbereich des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besteht aus neun Arbeitsgerichten, die die Aufgaben der Rechtsprechung der ersten Instanz wahrnehmen, und dem Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht. In der Rechtsprechung sind Richterinnen und Richter wie auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Serviceeinheiten unterstützt werden. Seit Dezember 2024 ist Dr. Christoph Ulrich Präsident des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf. Der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf erstreckt sich von Wesel bis Wuppertal. Insgesamt befinden sich in diesem Bezirk neun Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht. Dr. Ulrich hat als Präsident dafür sorgen, dass diese insgesamt 10 Einheiten ihre Aufgaben in der Rechtsprechung bestmöglich wahrnehmen können. Hier geht es um Fragen der Ausstattung, der Organisation und vor allem um den Personaleinsatz. Nicht zuletzt ist er auch die Dienstaufsicht für die Richterinnen und Richter seines Bezirks. Im Podcast sprechen Sie über: ✅ Die Aufgaben und Verantwortungen des Präsidenten eines nordrheinwestfälischen Obergerichtes ✅ Wie die Herausforderungen der Digitalisierung die Arbeitsprozesse beeinflussen, insbesondere durch elektronische Akten und die Nutzung von Videoverhandlungen ✅ Warum Christoph Ulrich seine Aufgabe als Präsident des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf begeistert. ✅ Was Düsseldorf als Standort besonders macht. Dr. Christoph Ulrich teilt ihre Einblicke, Antriebe und Erfahrungen, die für alle inspirierend sind, die etwas bewegen und Nordrhein-Westfalen verändern möchten. Eine wunderbare neue Folge von „Wirtschaft Düsseldorf unplugged“, die man auf keinen Fall verpassen sollte.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: BVK fordert Reformkurs der Bundesregierung Der BVK verbindet seine Erwartungen an die neue Bundesregierung mit konkreten Reformvorschlägen. In einem Leitantrag fordert der Verband u. a. den Erhalt des Provisionssystems, weniger Regulierung und eine grundlegende Reform der Altersvorsorge. Präsident Michael H. Heinz betont die Rolle der Vermittler als sozialpolitische Partner – insbesondere beim Aufbau nachhaltiger Vorsorgelösungen. BiPRO-Tag 2025: Digitalisierung und Standardisierung im Fokus Mit rund 470 Teilnehmenden war der BiPRO-Tag 2025 in Neuss ein voller Erfolg. Unter dem Motto „Gemeinsam. Digital. Zukunftssicher.“ diskutierten Branchenvertreter zwei Tage lang über Themen wie KI, Prozessautomatisierung, den BiPRO-Hub und neue Normen. Keynotes, Panels und ein interaktives Vermittlerforum lieferten Impulse für die digitale Zukunft der Assekuranz. Gerald Archangeli als BVK-Vizepräsident bestätigt Gerald Archangeli wurde auf der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in seinem Amt als Vizepräsident bestätigt. Die Delegierten wählten ihn einstimmig für weitere vier Jahre. Archangeli kündigte an, sich weiter für Vermittlerqualifikation, internationale Verbandsarbeit und gegen Verschärfungen der Weiterbildungsverpflichtung einzusetzen. Cybercrime-Risiko: Deutsche Verbraucher und Unternehmen stark betroffen Laut einer neuen Studie von heyData war im vergangenen Jahr fast jeder zweite deutsche Verbraucher von Cyberangriffen betroffen. Der jährliche Durchschnittsschaden liegt bei 82 EUR pro Person. Gleichzeitig zeigen Eurostat-Daten, dass über ein Drittel der Deutschen sorglos mit sensiblen Daten umgeht. Auch Unternehmen geraten zunehmend ins Visier: 25 % meldeten sicherheitsrelevante IT-Vorfälle. Die Studienautoren fordern stärkere Schutzmaßnahmen bei Verbrauchern, Unternehmen und politischen Akteuren. „Der nachlässige Umgang mit persönlichen Daten in Kombination mit dem hohen Risiko unterstreicht, dass Verbraucher ihre digitalen Sicherheitsroutinen dringend verbessern müssen“, sagt Miloš Djurdjević, Mitgründer von heyData. Digitaler Euro: PwC-Studie warnt vor Milliardenkosten für Banken Eine PwC-Studie im Auftrag europäischer Bankenverbände zeigt: Die Einführung des digitalen Euro könnte Banken im Euroraum bis zu 30 Mrd. EUR kosten. Sparkassen und Genossenschaftsbanken kritisieren den fehlenden Kundennutzen und fordern mehr Mitsprache. Ohne praktischen Mehrwert drohten Innovationsprojekte blockiert und Ressourcen auf Jahre gebunden zu werden. BLD startet mit Fachveranstaltung in Leipzig Die Kanzlei BLD hat an ihrem neuen Standort in Leipzig das erste Sachmeeting ausgerichtet. Im Fokus standen aktuelle Themen der Sachversicherung – darunter die Gefahrstoffverordnung und jüngste Rechtsprechung. Neben Vorträgen der BLD-Partner Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Thomas Mittendorf und Dr. Jens Muschner gab Sachverständiger Erik Thees Einblicke aus der Praxis der Gebäudeversicherung.
Az. 13 S 45/24 https://www.youtube.com/@RechtsprechungNewsAbonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit;Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Tier; Hund; Haftung; Nachbar; Gassi; Unfall; Rad; Fahrrad; Haustier; Biss; Leine; Tierarzt; Hundehalter; Versicherung; Sturz
Es ist ein Dauerbrenner und entsprechend häufig ist sie zu Gast bei uns im Podcast: Die Arbeitsunfähigkeit samt Beweiswert der Bescheinigung und Erschütterung durch Indizien. Was hat sich in der Rechtsprechung getan und worauf müssen Arbeitgeber achten, wenn Zweifel an der durch Arbeitnehmer behaupteten Arbeitsunfähigkeit bestehen? Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Der EuGH hat sich mit dem Beschäftigtendatenschutz mehrfach befasst - zuletzt mit der Betriebsvereinbarung. Im Interview zeigt Vorsitzender Richter am VG i.R. Hans-Hermann Schild auf, wie die Rechtsprechung des EuGH zur Betriebsvereinbarung zu verstehen ist, und was sich für die Praxis hieraus ergibt.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Start des 9. Kapitels über das Verhältnis von Politik und Recht. Die Theorie sozialer Systeme geht davon aus, dass Politik und Recht zwei autopoietische, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. Historisch scheinen Rechtsetzung und Rechtsprechung eher eine Einheit zu bilden. Diese Auffassung scheint auch der Begriff «Rechtsstaat» zu bestätigen. Gehen wir zunächst auf die systemtheoretische Einordnung ein. Zu Beginn weist Luhmann darauf hin, dass die Theorie sozialer Systeme eine Reflexionstheorie ist. Das bedeutet, sie verlangt eine Beobachtung zweiter Ordnung. Der Forschungsgegenstand «Recht» darf nicht einfach als «gegeben» hingenommen werden. Stattdessen muss ein Beobachter (wir) erstmal beobachten: Welche Bedingungen der Möglichkeit müssen vorliegen, damit es diesen Forschungsgegenstand überhaupt geben kann? Hier stoßen wir auf die System-Umwelt-Differenz: Rechtliche Kommunikation unterscheidet sich selbst von allen anderen Kommunikationen, zum Beispiel von politischen. Das ist beobachtbar und lässt sich nachvollziehen, auch historisch. Anhand der Unterscheidung von rechtlicher/nicht rechtlicher Kommunikation unterscheidet das Rechtssystem sich selbst von der Umwelt und konstituiert sich dadurch erst. Es gäbe kein «Rechtssystem», wenn sich rechtliche Kommunikation nicht selbst von ihrer Umwelt unterscheiden würde. Und das bereits weist darauf hin: Politik und Recht sind operativ geschlossene Systeme. Beide reproduzieren alle Elemente (= Kommunikationen), aus denen sie bestehen, selbst. Dies beschreibt der Begriff der Autopoiesis. Immer, wenn es um Gesetzgebung geht, lässt sich die Kommunikation der Politik zuordnen. Und immer, wenn es um die Unterscheidung von Recht/Unrecht geht und um die Zuordnung, ob der Fall gleich/ungleich ist, lässt sich die Kommunikation dem darauf spezialisierten Rechtssystem zuzuordnen. Beide Kommunikationssysteme erfüllen zudem unterschiedliche Funktionen für die Gesellschaft: Die Funktion der Politik ist, mit soziologischem Abstand betrachtet, das Bereithalten von Kapazität für kollektiv bindende Entscheidungen. Gesetze gelten für alle. Macht wird in einer generalisierten Form ausgeübt. Die soziale Funktion des Rechts ist dagegen die kontrafaktische Stabilisierung von normativen Verhaltenserwartungen. Rechtsprechung mag die Erwartung enttäuschen oder erfüllen, in jedem Fall macht sie besser einschätzbar, was in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Macht wird ebenfalls ausgeübt, jedoch bezogen auf den Einzelfall. Auch die Durchsetzungsmodi unterscheiden sich. Die für alle geltende Gesetzgebung wird durch Regierung, Verwaltung und Justizorgane durchgesetzt. Rechtsprechung betrifft nur den Einzelfall. Das Urteil wird direkt durchgesetzt, zum Beispiel durch Freispruch. Historisch ergibt sich jedoch ein anderes Bild. In Europa lag eine evolutionäre Besonderheit vor. Das römische Zivilrecht hatte sich früh ausdifferenziert und Fragen des Zusammenlebens geprägt. Auf seiner Grundlage wurde das Naturrecht formuliert. Bis ins Mittelalter schien eine Einheit von Politik und Recht zunächst ausgeschlossen zu sein. Das spiegelt auch der Machtkampf Kirche vs. Kaisertum wider. Ab dem 16. Jh. begann sich diese Auffassung zu ändern. Obwohl sie keine Gewaltenteilung im Sinn hatten, auf der sich im 18. Jh. der «Rechtsstaat» begründete, legten Theoretiker wie Suárez, Hobbes und Pufendorf die Grundlagen dafür. Alle drei entwickelten Mechanismen zur Machtkontrolle. Bei Suárez († 1617) findet sich die Idee, dass staatliche Macht rechtlich gebunden sein muss und unter dem Recht stehe. Hobbes entwickelte einen Gesellschaftsvertrag («Leviathan», 1651), der erstmals nicht vom Herrscher, sondern vom «Individuum» ausgeht. Zudem unterschied er zwischen «Staat» und «Herrscher» in Persona, was für die spätere Verrechtlichung staatlicher Macht wichtig war. Pufendorf († 1694) entwickelte das Konzept des rechtlich gebundenen Staates weiter. Vollständiger Text auf Luhmaniac.de
Die Anforderungen an die Interessenabwägung als Rechtsgrundlage konkretisiert der EuGH in seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C‑394/23 – SNCF weitergehend. Er setzt seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer Tennisbund fort. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der vierte Podcast befasst sich mit der Konkretisierung der Anforderungen in der Entscheidung SNCF.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C‑394/23 – SNCF konkretisiert der EuGH seine Auslegung an die Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage. Neben der Konkretisierung der Interessenabwägung ist das der zweite wesentliche Teil der Entscheidung SNCF. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der dritte Podcast befasst sich mit der Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage und zeigt deren möglicherweise begrenzten Anwendungsbereich auf.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
In dieser Folge sprechen wir mit Dr. Susanna Roßbach über die Entstehung und die Inhalte des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG). Frau Roßbach ist Habilitandin am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und forscht u.a. zu Legal Gender Studies. Wir erfahren zunächst mehr über ihr Forschungsgebiet sowie darüber, was die Begriffe "Geschlecht" und "Geschlechtsidentität" eigentlich meinen.Danach wenden wir uns dem Recht zu: Das SBGG ist am 1.11.2024 in Kraft getreten und regelt die Möglichkeit, das eigene Geschlecht rechtlich ändern zu lassen – ohne die noch im Transsexuellengesetz (TSG) erforderliche psychologische Begutachtung. Wir vollziehen den Weg vom Transsexuellengesetz (TSG) über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – u.a. zur Einführung einer dritten Geschlechtsoption – bis hin zum SBGG nach. Dabei thematisieren wir auch kritische Punkte wie Geschlechtsänderungen bei minderjährigen Personen, die Auswirkungen des SBGG im Hinblick auf geschlechtergetrennte Räume und die Auswirkungen im Abstammungsrecht. Außerdem werfen wir einen Blick auf die ersten Monate der Anwendung des Gesetzes – welche Erfahrungen wurden bereits gesammelt, wo gibt es noch Unsicherheiten?Zu den Shownotes
Der eine würde am liebsten jeden Tag den Grill anwerfen, dem anderen wird es schon vom Geruch schlecht. Wie oft und wie laut darf man im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon grillen? Was müssen Mieter und Hauseigentümer beachten? Die Rechtslage und die Rechtsprechung sind in vielen Fällen nicht gerade eindeutig.
In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C‑394/23 – SNCF befasst sich der EuGH zunächst mit dem Verhältnis der Einwilligung zu den weiteren Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO und den generelle mit Anforderungen an die Rechtsgrundlagen nach Buchst. b bis Buchst. f des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO. Er setzt dabei seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer Tennisbund fort. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Dieser zweite Podcast befasst sich mit generellen Aspekte der Rechtsgrundlagen.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Zeitgeschichte erleben. Der Podcast der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Wie wirkt sich die Wissenskrise – der fake news und fake science, des Misstrauens gegenüber der Wahrheit und den Fakten – auf die Rechtsprechung aus? Nicht nur die Corona-Pandemie, sondern auch der Klimawandel oder die Sicherheitspolitik zeigen, dass hier große Herausforderungen liegen. Die Dinge sind unsicher geworden – wie lässt sich dann aber verlässlich – und „richtig” – Recht sprechen? Wie geht das Bundesverfassungsgericht damit um? Und was bedeutet das heute für die rechtsstaatliche Demokratie? Anlässlich der Verfassungsfeier am 23. Mai 2025 in Lübeck sprach Susanne Baer. Sie war 12 Jahre lang Richterin des Bundesverfassungsgerichts, im Ersten Senat, und forscht und lehrt als Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie ist an der LSE London und der University of Michigan Law School, als Gast in Toronto, Linz, Luzern oder auch Rio de Janeiro sowie als Mitinitiatorin der Stiftung Forum Recht, des Law and Society Instituts und einer Law Clinic Grund- und Menschenrechte engagiert und befasst sich seit langem mit Recht als Praxis. Die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung online: Webseite: www.willy-brandt.de/ Newsletter: www.willy-brandt.de/newsletter/ Instagram: www.instagram.com/bwbstiftung/ Facebook: www.facebook.com/BundeskanzlerWillyBrandtStiftung/ YouTube: www.youtube.com/@BWBStiftung Bildnachweis: ©Olaf Malzahn
In dieser Episode geht es um die tiefgründige Rezension von "Die Wächter", einem packenden Roman von John Grisham. Der Einstieg in die Geschichte erfolgt in Seabrook, Florida, wo der junge Anwalt Keith Russo unter mysteriösen Umständen erschossen wird. Trotz fehlender Beweislage und Zeugen wird Quincy Miller, ein junger Afroamerikaner, der eine Verbindung zu Russo hatte, verhaftet und letztendlich zum Tode verurteilt. Nach 22 Jahren im Gefängnis sucht Miller Hilfe bei den Guardian Ministries, einem Netzwerk von Anwälten, die sich dafür einsetzen, unschuldig Verurteilte zu rehabilitieren. Mit Monroe Post, der sich mutig seinem Fall annimmt, beginnt der gefährliche Kampf um Gerechtigkeit. Ich teile auch meine persönliche Verbindung zu John Grishams Werken. Schon seit Jahren stehen seine Bücher in meinem Regal, und immer wieder versäumte ich es, eines zu lesen, weil sie stets adaptiert wurden. Als das neue Buch in meinen Händen lag, wollte ich die Story auf meine Weise erleben, ohne die Bilder der Schauspieler im Kopf zu haben. Diese Erfahrung war wirklich erfrischend und förderte meine Fantasie. Grisham's lebendige und anschauliche Schreibweise zieht einen sofort in die Geschichte hinein, besonders in den Szenen, die das tragische Schicksal von Doug Russell beleuchten, einem Insassen im Todestrakt, wegen des Verdachts eines grausamen Verbrechens. In dieser Episode thematisiere ich auch die Übersetzung des Buches, die von einem Team bestehend aus Bea Reiter, Inke Walsh-Araya und Kristina Dorn-Ruhl durchgeführt wurde. Die flüssige Lesbarkeit und der einladende Stil sorgen dafür, dass man die Seiten nur so umblättert. Während Quincy Millers dramtische Erzählung entfaltet sich die düstere Realität der Gerechtigkeit in den USA. Die Geschichte ist gespickt mit unerwarteten Wendungen, einem korrumpierten Sheriff, einem Drogenkartell, das kriminelle Machenschaften verübt, und den quirligeren Anwälten von Guardian Ministries, die trotz ihrer Schrulligkeit mit Herz und Engagement für Gerechtigkeit kämpfen. Themen wie Voodoo, verschwundene Beweisstücke und korrupte Gefängniswärter werden ebenfalls beleuchtet. Die Episode zeigt auf, wie komplex und herausfordernd die amerikanische Rechtsprechung ist und wie schwer es für die Menschen ist, eine Revision in ihrem Fall zu erwirken. Auf 447 Seiten wird eine spannende Geschichte erzählt, die mich emotional berührt hat. Es gab Momente, in denen ich Tränen zurückhalten musste – eine deutliche Bestätigung für die Kraft von Grishams Schreiben. Ich betone, dass es die Guardian Ministries tatsächlich gibt und dass die in dem Buch dargestellten Herausforderungen in der Realität ähnlich sind. Diese tiefgründige Erzählung zeigt nicht nur die Fiktion, sondern wirft auch einen wichtigen Blick auf reale Missstände im Justizsystem. Grisham hat es einmal mehr geschafft, seine Leser mit Niveau und spannender Thematik zu fesseln. "Die Wächter", erschienen im März 2020 im Heyne Verlag, ist ein absolutes Muss, und ich empfehle, es in der nächsten Buchhandlung zu erwerben.
BGH 09.12.2021 - 4 StR 167/21: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Wurf; Stein; Brücke; Tod; Sachschaden; PKW; Auto; Schaden; beschädigt; Autobahn; Steinwurf; Autobahnbrücke; Freiheitsstrafe; Straßenverkehr; Straßenverkehrsdelikt; Eingriff; Verkehr;
Der EuGH hat sich in Urteilen vom 04.10.2024 (Niederländischer Tennisbund) und 09.01.2025 (SNCF) mit der Interessenabwägung als Rechtsgrundlage und den Anforderungen hieran befasst. In der Gesamtschau der Entscheidungen ergeben sich wesentliche Anhaltspunkte zur Anwendung, aber auch Kritikpunkte an der Auslegung durch den EuGH. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der erstePodcast befasst sich mit den Grundlagen im Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer Tennisbund Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Unser zweites Thema heute: Warum jucken Wunden, wenn sie heilen? Attraktive Menschen gelten als sympathischer, klüger und leistungsfähiger – mit spürbaren Vorteilen in Beruf, Bildung und sogar Rechtsprechung. Was steckt dahinter? Wie können wir uns von diesem „Attraktivität-Bias“ befreien? Und unter welchen Umständen kann Schönheit zum Nachteil werden? Das erklärt Professor Ulrich Rosar, Soziologe an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Hier findet Ihr Studienergebnisse zu den Vorteilen von Attraktivität: https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/auk-2014-0108/html "Aha! Zehn Minuten Alltags-Wissen" ist der Wissenschafts-Podcast von WELT. Wir freuen uns über Feedback an wissen@welt.de. Produktion: Serdar Deniz Redaktion: Juliane Nora Schneider, Uma Sostmann Impressum: https://www.welt.de/services/article7893735/Impressum.html Datenschutz: https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html
Az. V ZR 21/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Mieter; Vermieter; Verjährung; Vorkauf; mieten; Immobilie; Wohnung; Rendite; Vorkaufsrecht; vermieten; Immo;
Hinweis: Für Tonstörungen zwischen der 62. und 74. Minute bitten um Entschuldigung. Letzter Abschnitt über juristische Argumentation: Sich ausdifferenzierende Funktionssysteme wie das Recht verlagern ihre Kernoperationen zunehmend auf die Ebene der Beobachtung zweiter Ordnung. Hierin sieht Luhmann ein Strukturmerkmal der Moderne. Juristisches Argumentieren versteht sich immer im Kontext der Beobachtung zweiter Ordnung. Schon die Vorbereitung der Argumentation rechnet damit, dass ihre Ausführung in einem sozialen System stattfindet und von anderen beobachtet werden wird. Andere werden die Argumentation interpretieren und darauf reagieren. Beobachtung zweiter Ordnung ist die Beobachtung von Beobachtungen – und ein Strukturmerkmal von Funktionssystemen wie Politik, Wirtschaft oder Recht. Das System beobachtet Beobachter, und es richtet sich darauf ein. Die Wirtschaft beobachtet Preise und reagiert auf Preisänderungen, im Bewusstsein, dass Konkurrenten und Konsumenten ebenfalls Preise beobachten und auf Veränderungen reagieren. Der Politik ist bewusst, dass sie von Massenmedien beobachtet wird, an deren veröffentlichter Meinung sich WählerInnen orientieren, was wiederum politische Reaktionen erzwingt. Die Beobachtung von Beobachtungen dient als Orientierungspunkt im System. Offenbar verlagern Funktionssysteme, je mehr sie sich ausdifferenzieren, ihre Kernoperationen zunehmend auf diese Ebene der Beobachtung zweiter Ordnung. Den Umgang damit managen sie jeweils in operativer Geschlossenheit. Wie aber können die Reflexionstheorien solcher Funktionssysteme sicher sein, dass sie sinnvoll beobachten? Hier arbeitet das Recht methodisch mit „inviolate levels“: Bestimmte, als unverbrüchlich geltende Grundannahmen werden nicht weiter hinterfragt. Zum Beispiel: Marktbedingte Preise werden mit rationaler Informationsverarbeitung assoziiert. Oder die „öffentliche Meinung“ mit Demokratie. Derartige Annahmen wirken wie „Abschlussregeln“. Sie geben vor, welcher Teil des Normtextes interpretiert werden soll und welcher nicht. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Beobachtungsverhältnisse in der Praxis zu organisieren. Methodendiskussionen zeugen von der Tendenz zu Reflexionstheorien. Schon Ludwig Wittgenstein († 1951) wies darauf hin, dass Begriffe für sich genommen leer sind, nur ein „Spiel mit der Sprache“. Ihr Sinn erschließt sich erst aus dem jeweiligen Kontext, in dem Begriffe verwendet werden. In den 1960er-Jahren setzte sich infolge der „strukturierenden Rechtslehre“ von Friedrich Müller die Erkenntnis durch, dass Rechtsprechung immer eine fallbezogene Interpretation eines Individuums ist. Auch der britische Soziologe Anthony Giddens wies 1984 in einer Theorie der Strukturierung auf Wechselwirkungen hin, also auf die Bedeutung von Beobachtungsverhältnissen, die sich gegenseitig unter Spannung halten. Dass Reflexionstheorien nun verstärkt beobachten, wie Beobachter beobachten, bedeutet jedoch nicht, dass sich bewährte Kanone auflösen würden. Eher scheint sich die Beobachtung zweiter Ordnung selbst als Ordnung zu etablieren. Das bedeutet: Was im System jeweils anschlussfähig ist und als „Realität“ gelten soll, wird weniger durch die Argumentation selbst festgelegt und mehr durch ihre Beobachtung.
Az.: 13 U 116/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Juraliebe; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Erbe; Instagram; Erbin; Instra; Konto; Social Media; Tod; Zugriff; Gedenkzustand;
In dieser neuen Folge von VERWALTUNG4U geht's um ein Thema, das jede Verwaltung kennt – und das regelmäßig für Ärger, Unsicherheit und sogar Haftungsrisiken sorgt: die Betriebskostenabrechnung. Unser Host Massimo Füllbeck spricht mit Christian Seip – Dozent am EBZ, Mitglied in mehreren IHK-Prüfungsausschüssen und ausgewiesener Experte für die Immobilienwirtschaft – über die feinen, aber entscheidenden Unterschiede zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten, über typische Fehlerquellen und über die Rolle der Rechtsprechung. Was bedeutet "Allgemeinstrom" eigentlich wirklich? Wieso darf ein Vollwartungsvertrag nicht einfach komplett umgelegt werden? Und was sollten Verwalter/innen tun, um rechtssicher und transparent abzurechnen – auch bei veralteten Mietverträgen? Highlights der Folge: Aufzugswartung, Hausmeister, Rauchwarnmelder: Wer zahlt was – und warum? Die große Grauzone: Was fällt unter „sonstige Betriebskosten“? Formelle vs. materielle Fehler in der Abrechnung – und was sie kosten können Praxiswissen zum § 556 Abs. 4 BGB: Digital statt Papier – was jetzt gilt Warum man mit „Allgemeinstrom“ juristisch auf Glatteis gerät Hausmeisterkosten, Allgemeinstrom, Wartungsverträge – wir sprechen darüber, was häufig schiefläuft und worauf es wirklich ankommt. Konkret, verständlich und mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung liefert das Gespräch mit Christian Seip wertvolle Impulse für den Abrechnungsalltag – und schärft das Gespür für Fallstricke, die leicht übersehen werden. Ihre EBZ Akademie Für Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gerne an die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.de Weiterbildungsangebote der EBZ-Akademie finden Sie online in unserem Bildungsfinder: https://www.ebz-training.de/ oder auf unserer Homepage: https://ebz-akademie.de/ LEARNING | Fachwissen für die Immobilienwirtschaft CONSULTING | Partner in der Transformation NETWORKING | Gemeinsam stark
André Miegel gehört zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands – und ist heute zu Gast bei KINTZEL MINDSET. Er erzählt, wie er überhaupt zu diesem Beruf gekommen ist, warum das deutsche Justizvollzugssystem seiner Meinung nach keine echte Resozialisierung ermöglicht – und welche Missverhältnisse er täglich in der Rechtsprechung erlebt. Jörg und André sprechen über Waffenkriminalität unter Jugendlichen, auffällige Unterschiede zwischen Gelddelikten und Fällen wie Kinderpornografie – und warum das organisierte Verbrechen oft besser aufgestellt ist als so mancher Konzern. Auch der internationale Vergleich kommt nicht zu kurz: Während in Dubai durch permanente Überwachung Straftäter schnell gefasst werden, stößt man in Deutschland an datenschutzrechtliche Grenzen. Wie sieht ein Strafverteidiger das? Zum Abschluss werfen die beiden einen Blick in die Zukunft – und diskutieren, welchen Einfluss künstliche Intelligenz auf die Rechtsprechung haben könnte. Ein schonungsloses, kluges und spannendes Gespräch über Recht, Realität und Verantwortung. Bewerte diesen Podcast bei iTunes und/oder Spotify und abonniere „KINTZEL MINDSET", wenn du keine weitere Folge mehr verpassen möchtest. __________ Mehr von André Miegel: ► Instagram: https://www.instagram.com/andre_miegel/ ► YouTube: https://www.youtube.com/@andremiegel8644 ► Homepage: https://andremiegel.de Mehr von Jörg:
Wie löst man Konflikte, wo kein Staat hinreicht? Alle drei Monate fährt ein Justiz-Schiff die entlegenen Dörfer an der brasilianischen Amazonasmündung ab. Auch um Selbstjustiz und Gewalt zu verhindern. Von Fabian Federl.
Wir werden geboren und wir sterben. Dazwischen findet das sogenannte Leben statt. In den kommenden zwei Folgen nehmen wie Sie mit in eine Sonderreihe des Achten Tags, nehmen Sie mit in den Beginn und das Ende des Lebens. Und wir starten, klar, mit dem Anfang. Wann beginnt das Leben?Ist es die Geburt? Der Moment, in dem Eizelle und Samenzelle verschmelzen? Die Einnistung in die Gebärmutter? Das erste Zucken neuronaler Aktivität, der erste Herzschlag?Die Beantwortung dieser Frage ist ein ethischer Drahtseilakt – zwischen Biologie und Philosophie, zwischen Rechtsprechung und Medizin.Und wie wir uns positionieren, auf welchen Moment wir den Startpunkt des Lebens datieren, das entscheidet auch darüber, wie wir über Themen wie Abtreibung, künstliche Befruchtung, Präimplantationsdiagnostik blicken. Darüber spricht Alev Doğan in diesem Achten Tag mit der Medizinethikerin und ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats Prof. Alena Buyx.Was ist erlaubt, was ist gewünscht, was vielleicht sogar schon gesellschaftlich erwartet? Geht es um Leben oder das Potenzial zum Leben?Tickets für den Achten Tag LIVE-Podcast „Celebrating Democracy“ gibt es hier. ID:{1dEp2cddTQpQuVWwk5Ccfu}
Pornos kennen wir alle – keiner schaut sie, aber jeder kennt jemanden, der Pornos schaut. Pornos sind an sich schon ein spannendes Thema. Doch wie stehen die Pornos eigentlich rechtlich? Was ist laut Jugendmedienschutzgesetz nicht für Minderjährige und was doch? Warum ist Kinderpornografie nicht gleich Kinderpornografie? Wie sehr hängen Rechtsprechung im Bereich Pornos/Jugendmedienschutzgesetz und Gesellschaftsnormen zusammen? Im Mai 2014 haben wir Matti interviewt, der seine Doktorarbeit über dieses brisante Thema schrieb – interessante Einblicke in eine Porno-Gesellschaft und die Rechtsprechung dazu.
Bruder Michael Masseo Recht, Rechtsprechung und Augenmaß. Mildernde Umstände. "Richterinnen und Richter haben Raum, für Einordnung von Schuld in ganz viele Kontexte", sagt Bruder Michael in seinem Impuls zum Sonntagsevangelium, "genau das tut Jesus auch." [Evangelium: Johannes, Kapitel 8, Verse 1 bis 11] In jener Zeit ging Jesus zum Ölberg. Am frühen Morgen begab er sich wieder in den Tempel. Alles Volk kam zu ihm. Er setzte sich und lehrte es. Da brachten die Schriftgelehrten und die Pharisäer eine Frau, die beim Ehebruch ertappt worden war. Sie stellten sie in die Mitte und sagten zu ihm: Meister, diese Frau wurde beim Ehebruch auf frischer Tat ertappt. Mose hat uns im Gesetz vorgeschrieben, solche Frauen zu steinigen. Was sagst du? Mit diesen Worten wollten sie ihn auf die Probe stellen, um einen Grund zu haben, ihn anzuklagen. Jesus aber bückte sich und schrieb mit dem Finger auf die Erde. Als sie hartnäckig weiterfragten, richtete er sich auf und sagte zu ihnen: Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie. Und er bückte sich wieder und schrieb auf die Erde. Als sie das gehört hatten, ging einer nach dem anderen fort, zuerst die Ältesten. Jesus blieb allein zurück mit der Frau, die noch in der Mitte stand. Er richtete sich auf und sagte zu ihr: Frau, wo sind sie geblieben? Hat dich keiner verurteilt? Sie antwortete: Keiner, Herr. Da sagte Jesus zu ihr: Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr! Abdruck des Evangelientextes mit freundlicher Genehmigung der Ständigen Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet; Evangelien für die Sonntage: Lektionar I-III 2018 ff. © 2025 staeko.net Mehr Podcasts auf www.kapuziner.de/podcast
Wir sprechen über Mäzenentum, über die Arroganz der US-Unternehmen gegenüber europäischer Rechtsprechung und dann gebe ich noch ein böses Versprechen ab. Ups. ➡️ Mit der "Haken Dran"-Community ins Gespräch kommen könnt ihr am besten im Discord: [http://hakendran.org](http://www.hakendran.org) Kapitelmarken, KI-generiert, keine Haftung für Fehler! 00:00 Einführung und Begrüßung 02:53 Die Rolle von Mäzenen und Investoren 05:52 Einfluss von sozialen Netzwerken auf Wahlabsichten 09:09 Datenlecks und ihre Gefahren 11:57 Elon Musks Einfluss auf Wahlen 18:07 Schlussfolgerungen und Ausblick 19:33 Meinungsfreiheit und ihre Grenzen 21:07 Datenschutz und das Guano-System 25:04 Rechtsdurchsetzung in der EU 26:55 Klagen gegen Twitter und die Herausforderungen 30:00 Markensicherheit und Werbestrategien 37:57 Wem gehört Grok®? 46:07 COBOL im Sozialwesen 52:42 Effizienz versus Menschenleben 55:57 LEGO - Diversity und Unternehmensethik
Heute präsentieren wir euch eine Folge des Deutschlandfunk-Nova-Podcasts Hörsaal: In Deutschland wird Geld gewaschen, im großen Maßstab. Es gibt Rechtsprechung, Anti-Geldwäsche-Beauftragte und zahlreiche Verdachtsmeldungen, aber die dicken Fische schlüpfen trotzdem durchs Netz, sagt der Strafrechtler Till Zimmermann. Er hat Ideen, wie sich das ändern ließe. In zwei Wochen gibt es dann wieder die nächste Folge von What the Wirtschaft?! Ein Vortrag des Strafrechtlers Till Zimmermann Moderation: Katja Weber**********Schlagworte: +++ Finanzen +++ Geld +++ Kriminalität +++ Recht +++ Justiz +++ Forschung +++ Lehre +++ Jura +++ Strafrecht +++ Betrug +++ Mafia +++ organisierte +++ Straftat +++ Hörsaal +++ Zivilprozeß +++ Überweisung +++ Sozialhilfeempfänger +++ Immobilie +++ Hehlerei +++ Waschsalon +++ Eigentum +++ Geldstrafe +++ Geldbuße +++ Gesetz +++ Kaufbeleg +++ Beschlussliste +++ Anti-Korruptions-Konvention +++ EU-Richtlinie +++ Rauschgift +++ U-haft +++ Drogen +++*************************************************************************************HörtippHörsaal von Deutschlandfunk Nova: Mal hören, wohin uns die Wissenschaft bringt. Was Forscher*innen über unser Leben herausfinden. Welche Antworten sie für unsere Zukunft haben.**********An dieser Folge waren beteiligt: Moderation: Katja Weber Vortragender: Till Zimmermann, Strafrechtler, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf**********Die Quellen zur Folge:§ 261 StGB - EinzelnormBundesfinanzministerium - So funktioniert GeldwäscheGesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz FKBG) – KriPoZVorschlag zur Einführung eines Gesetzes über das Aufspüren verdächtiger Vermögensgegenstände und über die selbständige Vermögenseinziehung (Vermögenseinziehungsgesetz)Carolin Grape: Strafe ist Silber, Einziehung ist Gold. Geldwäschebekämpfung in Deutschland. In: Magazin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Ausgabe 3, 2023, S. 22.**********Weitere Beiträge zum Thema:Finanzmärkte: Das schwierige Verhältnis zur DemokratieClankriminalität: Von der Problematik eines BegriffsMSCI World und ETFs: WTF ist an den Börsen los?**********Habt ihr auch manchmal einen WTF-Moment, wenn es um Wirtschaft und Finanzen geht? Wir freuen uns über eure Themenvorschläge und Feedback an whatthewirtschaft@deutschlandfunknova.de.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboSR192 Körperverletzung mit Todesfolge | § 227 | Erfolgsqualifikation | Prüfungsschema | Pistolenschlag-FallKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Einführung Strafrecht besonderer Teil 1, Reinbacher Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Das einführende Studienbuch stellt alle wichtigen Meinungsstreitigkeiten dar und bereitet die zentralen Argumente auf. Viele Originalfälle aus der Rechtsprechung illustrieren die Inhalte anschaulich. Durch Klausurtipps lernen Sie, wie Sie in der Falllösung das gelernte Wissen anbringen können.Links zu Urteilen findet ihr auf unsere Patreon-Plattform.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Ein Vortrag des Strafrechtlers Till ZimmermannModeration: Katja Weber********** In Deutschland wird Geld gewaschen, im großen Maßstab. Es gibt Rechtsprechung, Anti-Geldwäsche-Beauftragte und zahlreiche Verdachtsmeldungen, aber die dicken Fische schlüpfen trotzdem durchs Netz, sagt der Strafrechtler Till Zimmermann. Er hat Ideen, wie sich das ändern ließe. ********** Schlagworte: +++ Finanzen +++ Geld +++ Kriminalität +++ Recht +++ Justiz +++ Forschung +++ Lehre +++ Jura +++ Strafrecht +++ Betrug +++ Mafia +++ organisierte +++ Straftat +++ Hörsaal +++ Zivilprozeß +++ Überweisung +++ Sozialhilfeempfänger +++ Immobilie +++ Hehlerei +++ Waschsalon +++ Eigentum +++ Geldstrafe +++ Geldbuße +++ Gesetz +++ Kaufbeleg +++ Beschlussliste +++ Anti-Korruptions-Konvention +++ EU-Richtlinie +++ Rauschgift +++ U-haft +++ Drogen +++ *************************************************************************************Ihr hört in diesem Hörsaal:00:03:29 - Beginn: Warming-Up mit Rasenmäher, Tigerfell und Goldbarren00:8:38 - Ein bisschen Theorie00:21:57 - Was ist Geldwäsche?00: 33:58 - Was, wenn der Beweis der Herkunftstat nicht möglich ist?00: 51:19 - Wie könnte man Geldwäsche besser bekämpfen?**********Quellen aus der Folge:§ 261 StGB - EinzelnormBundesfinanzministerium - So funktioniert GeldwäscheGesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz FKBG) – KriPoZVorschlag zur Einführung eines Gesetzes über das Aufspüren verdächtiger Vermögensgegenstände und über die selbständige Vermögenseinziehung (Vermögenseinziehungsgesetz)Carolin Grape: Strafe ist Silber, Einziehung ist Gold. Geldwäschebekämpfung in Deutschland. In: Magazin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Ausgabe 3, 2023, S. 22.**********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Finanzmärkte: Das schwierige Verhältnis zur DemokratieClankriminalität: Von der Problematik eines Begriffs**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok auf&ab , TikTok wie_geht und Instagram .
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboSR190 Schwere Körperverletzung | § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB | dauernde Entstellung in erheblicher Weise | Zahnprothese | BrandnarbenKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Einführung Strafrecht besonderer Teil 1, Reinbacher Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Das einführende Studienbuch stellt alle wichtigen Meinungsstreitigkeiten dar und bereitet die zentralen Argumente auf. Viele Originalfälle aus der Rechtsprechung illustrieren die Inhalte anschaulich. Durch Klausurtipps lernen Sie, wie Sie in der Falllösung das gelernte Wissen anbringen können. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboZR071 Schuldrecht AT | Erfüllung gemäß 362 BGB | ÜberblickKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining Gesetzliche Schuldverhältnisse Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Lösungen vor allem auf das »Verstehen« und haben so häufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Corona-Entschädigung für Arbeitgeber: Was Zeitarbeitsunternehmen jetzt wissen müssen!
SR188 Schwere Körperverletzung | § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB | Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers oder dauernder NichtgebrauchKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Einführung Strafrecht besonderer Teil 1, Reinbacher Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Das einführende Studienbuch stellt alle wichtigen Meinungsstreitigkeiten dar und bereitet die zentralen Argumente auf. Viele Originalfälle aus der Rechtsprechung illustrieren die Inhalte anschaulich. Durch Klausurtipps lernen Sie, wie Sie in der Falllösung das gelernte Wissen anbringen können. Urteil in dieser Folge:BGH, Urteil vom 15.3.2007 - 4 StR 522/06Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
ZR068 Schuldrecht AT | Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining Gesetzliche SchuldverhältnisseDie Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Lösungen vor allem auf das »Verstehen« und haben so häufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
SR186 Schwere Körperverletzung | § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB | Verlust des Gehörs, des Sprechvermögens und der FortpflanzungsfähigkeitKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht, Wohlers/Schuhr/KudlichKeine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken! Nicht selten erzielen Kandidat:innen in juristischen Prüfungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen würde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Präsentation ihrer Überlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Fälle und der Darstellung ihrer Lösung lässt sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Prüflinge unabhängig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prüfungsschritten, der Umgang mit Meinungsständen und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erläutert. Das praktische Können, das in Übungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfährt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prüfungssituationen leichter abrufbar. Urteil in dieser Folge:BGH. Beschluss vom 17.04.2024 - 1 StR 403/23Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
ZR067 Schuldrecht AT | Vorvertragliches Schuldverhältnis | c.i.c. | Drei-Personen-VerhältnisKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining Gesetzliche Schuldverhältnisse Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. Dennoch setzen die hier vorgestellten Lösungen vor allem auf das »Verstehen« und haben so häufig eine recht kritische Sicht auf die Rechtsprechung. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
SR185 Strafprozessrecht | Legalitätsprinzip | § 152 Abs. 2 StPO | § 160 Abs. 1 StPO | Privat erlangte KenntnisseKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht, Wohlers/Schuhr/KudlichKeine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken! Nicht selten erzielen Kandidat:innen in juristischen Prüfungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen würde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Präsentation ihrer Überlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Fälle und der Darstellung ihrer Lösung lässt sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Prüflinge unabhängig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prüfungsschritten, der Umgang mit Meinungsständen und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erläutert. Das praktische Können, das in Übungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfährt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prüfungssituationen leichter abrufbar. ´Urteil in dieser Folge:vgl. BGHSt 38, 388 (389)Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Simon, Doris www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit