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Über 58 Milliarden Euro hat der Bund während der Corona-Pandemie an Unternehmen ausgezahlt – als Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen, Neustarthilfen. Was damals als Rettung gedacht war, wird jetzt zum rechtlichen Risiko. Denn mehrere Verwaltungsgerichte haben entschieden: Die Förderprogramme verstoßen gegen EU-Beihilferecht. Die Folge kann die vollständige Rückzahlung sein – zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Auszahlung.In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, was hinter dieser Entwicklung steckt. Er ordnet die aktuelle Rechtsprechung ein – vom OVG Münster über das VG Köln bis zum VG Düsseldorf – und erklärt, warum Bewilligungsbescheide, die nach dem 30. Juni 2022 erlassen wurden, nach Auffassung der Gerichte rechtswidrig sein können. Er erläutert die drei zentralen Konstruktionsfehler, die das VG Köln in den Förderprogrammen identifiziert hat, und was die sogenannte Alcan-Doktrin des EuGH für den Vertrauensschutz betroffener Unternehmen bedeutet.Das Audiobuch richtet sich an drei Gruppen: an Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben und ihr Risiko einschätzen müssen. An Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als prüfende Dritte Anträge eingereicht haben und ein eigenes Haftungsrisiko tragen. Und an Juristen, die sich in die beihilferechtliche Problematik einarbeiten wollen.Hillemann gibt konkrete Handlungsempfehlungen: Welche Fristen laufen, warum voreilige Rückzahlungen ein Fehler sind, und weshalb jeder Schlussabrechnungsbescheid fachlich geprüft werden sollte. Die Rechtslage gibt er auf dem Stand vom 6. März 2026 wieder.Dennis Hillemann vertritt bundesweit rund 1.000 Mandanten in Schlussabrechnungsverfahren und hat das Überbrückungshilfe-Netzwerk mit über 2.500 Mitgliedern gegründet. Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Kündigung – Wie § 11 KSchG das wirtschaftliche Risiko im Kündigungsschutzprozess neu justiert (LAG Niedersachsen, 5 SLa 465/25)Unwirksame Kündigung – und trotzdem kein voller Annahmeverzugslohn?Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urt. v. 11.12.2025 – 5 SLa 465/25) setzt ein deutliches Signal für die Praxis:Auch wenn eine außerordentliche und eine hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam sind, kann der Annahmeverzugslohn erheblich gekürzt werden – wenn der Arbeitnehmer nicht unverzüglich eine neue Beschäftigung sucht.Im entschiedenen Fall verlangte ein Produktionshelfer Annahmeverzugslohn für den Zeitraum 07.11.–31.12.2024. Das LAG bestätigte zwar die Unwirksamkeit der Kündigungen, kappte jedoch den Anspruch bereits zum 15.12.2024, weil der Arbeitnehmer sich erst am 5. Dezember beworben hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätte er spätestens Mitte Dezember eine neue Stelle finden können.Die eigentliche Bedeutung der Entscheidung liegt jedoch nicht im Einzelfall von wenigen Wochen – sondern in ihrer Übertragbarkeit auf langjährige Kündigungsschutzverfahren. Denn:Annahmeverzug läuft grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.In der Praxis dauern Verfahren häufig 12–24 Monate.Der Annahmeverzugslohn bildet regelmäßig den wirtschaftlichen Hebel für hohe Abfindungsforderungen.Das LAG durchbricht diese Logik:Wer als Arbeitnehmer nicht zeitnah sucht, riskiert die Anrechnung eines hypothetischen Verdienstes – und damit den Verlust seines zentralen Verhandlungsinstruments.§ 615 Satz 2 BGB§ 11 Nr. 2 KSchG („böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs“)Einordnung in die aktuelle Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urt. v. 27.02.2025 – 5 AZR 127/24Wann beginnt die Bewerbungspflicht nach einer Kündigung?Was bedeutet „böswillig“ im Sinne des § 11 KSchG?Wie verändert diese Entscheidung die Vergleichsdynamik im Kündigungsschutzprozess?Was müssen Arbeitgeber konkret vortragen, um sich auf § 11 KSchG berufen zu können?Welche Risiken entstehen, wenn beide Seiten lediglich „abwarten“?Annahmeverzug ist kein Automatismus.Er setzt Mitwirkung voraus – auf beiden Seiten.Wer nicht handelt, verliert Verhandlungsmacht.
Viele Betriebsräte wissen vor lauter Arbeit kaum noch, wo ihnen der Kopf steht... und dann auch noch die ganze Büroadministration, oje! Protokolle, Ein- und Nachladungen, Ablage, Wiedervorlage, Raumbuchungen, Organisation etwa von Betriebsversammlungen und vieles mehr.Die gute Nachricht in dieser Podcast Folge: Dafür hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass der BR eigenes Büropersonal beschäftigt. Wie dafür die Grundlagen aus Gesetz, Kommentierung und höchstrichterlicher Rechtsprechung sind und wie man letztlich konkret zu dem Personal kommt, darum geht es heute bei 360 Grad BR. Reinhören!#Betriebsrat #360GradBR #Mitbestimmung
BGH 28.01.2026 – VIII 228/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Untermiete; Miete; Mieter; Vermieter; vermieten; mieten; untervermieten; untermieten; WG; Wohngemeinschaft; Immobilie; Mietpreisbremse; Berlin; wohnen; Wohnung; Haus;
In dieser Folge von „Einfach Recht“ geht es um die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 30.10.2025 zu Massenentlassungen – und deren erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber.Ausgangspunkt ist ein praxisnaher Fall:Ein mittelständisches Unternehmen spricht 30 betriebsbedingte Kündigungen aus. Die wirtschaftliche Lage ist nachvollziehbar, der Betriebsrat wurde beteiligt, die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet.Im Kündigungsschutzprozess stellt sich heraus:Die Anzeige war unvollständig.Ergebnis: Sämtliche Kündigungen sind unwirksam.Der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 30.10.2025 – C-134/24 „Tomann“ und C-402/24 „Sewel“) stellt klar:Eine fehlende Massenentlassungsanzeige kann nicht nachträglich geheilt werden.Die Anzeige muss objektiv vollständig sein – das Schweigen der Agentur für Arbeit schützt nicht.Die 30-Tage-Frist ist strikt einzuhalten.Solange der deutsche Gesetzgeber nichts ändert, bleibt die Unwirksamkeit die Rechtsfolge bei Verstößen.In dieser Episode erfahren Sie:Wann eine Massenentlassung im Sinne des § 17 KSchG vorliegtWelche Pflichten Arbeitgeber gegenüber Betriebsrat und Agentur für Arbeit habenWarum formale Fehler existenzielle wirtschaftliche Folgen haben könnenWelche konkreten Handlungsempfehlungen sich für Geschäftsführer und HR-Abteilungen ergebenArbeitgeberGeschäftsführerHR-Leiter und PersonalverantwortlicheRestrukturierungsberaterInsolvenzverwalterEuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-134/24 – TomannEuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-402/24 – SewelBAG, ständige Rechtsprechung zu § 17 KSchGRichtlinie 98/59/EGWenn Sie Fragen zu Restrukturierungen, betriebsbedingten Kündigungen oder Massenentlassungen haben:
BGH 12.6.25 - 6 StR 557/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Sky; TV; SkyTV; Streaming; streamen; Stream; Sky TV; pay; Pay-TV; DAZN; Fußball; Cardsharing; Sharing; Card; pay tv; Netflix; Betrug; Computerbetrug; legal; illegal;
Gerichte urteilen meist öffentlich, die Justiz veröffentlicht aber später nur einen Bruchteil ihrer Urteile. Mit mehr Veröffentlichungen könnten Bürger leichter ihre Erfolgsaussichten recherchieren, Anwälte die Mandanten besser beraten und das Vertrauen in den Rechtsstaat insgesamt gestärkt werden. In diesem Radioreport Recht geht es um eine exklusive Recherche von ARD-Rechtsredaktion und SWR-Data Lab. Die ergab nun bei einer Stichprobe: Bundesweit werden von den ausgewerteten Gerichten nur 4 % der Urteile in kostenlose Datenbanken eingestellt. Dabei haben in 2023 und 2024 13 Gerichte überhaupt keine Entscheidung veröffentlicht. Die Redaktionen haben die Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit (ohne Amtsgerichte) ausgewertet. Andere Gerichtsbarkeiten, wie beispielsweise die Arbeitsgerichte, wurden nicht betrachtet. Darüber hat die ARD-Rechtsredaktion für den Radioreport Recht mit Sven Kersten von der Neuen Richtervereinigung und mit Til Bußmann-Welsch von der Initiative "Offene Urteile" gesprochen. ARD Radioreport Recht Redaktion und Moderation: Philip Raillon
In dieser Folge, die am 3.2.2026 erscheint, weist Dennis Hillemann auf eine neue Rechtsentwicklung hin. Das VG Hamburg beabsicht, sich der NRW-Rechtsprechung anzuschließen, wonach- die Überbrückungshilfe IV beim Beihilferahmen Kleinbeihilfen ohnehin EU-beihilferechtswidrig sei und- Hilfen nach dem 30.6.2022 nicht gewährt werden dürfen.Einzelheiten werden im Podcast erklärt. Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
Der gesetzliche Anspruch auf dauerhafte Teilzeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) steht aktuell wieder im Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion. Vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, zunehmender Teilzeitquoten und medial diskutierter Einzelfälle stellt sich die Frage, ob die geltende Regelung noch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewährleistet.In dieser Folge ordnet Rechtsanwalt Sandro Wulf die geltende Rechtslage, die arbeitsgerichtliche Rechtsprechungund die aktuellen Reformüberlegungen sachlich ein – mit besonderem Blick auf Vertragsbindung, Planbarkeit und Beschäftigungssicherheit.Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG einen Anspruch auf dauerhafte Verringerung ihrer Arbeitszeit, wenn:das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht,der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt,der Antrag form- und fristgerecht gestellt wird,und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.Besonderheit der gesetzlichen Regelung:
In der 304. Episode des IGEL Podcasts werfen Sascha Lang und Ottmar Miles-Paul einen gemeinsamen Blick auf den Monat Januar 2026. Der Jahresauftakt verlief zwar etwas ruhiger, brachte aber dennoch wichtige Themen aus den Bereichen Inklusion, Antidiskriminierung und Gesellschaft mit sich. Ein zentrales Thema ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das klarstellt, dass Maklerinnen und Makler Menschen nicht diskriminieren dürfen. Auch wenn es dabei nicht um Barrierefreiheit ging, wird deutlich, wie relevant solche Entscheidungen für den Diskriminierungsschutz insgesamt sind und welche Signalwirkung sie haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Kobinet-Nachrichten und dem Projekt „Gute Nachrichten zur Inklusion“, das weiterhin positive Entwicklungen sichtbar macht und noch bis September 2026 läuft. Vorgestellt wird außerdem eine neue kostenlose Braille-Trainer-App der Deutschen Blindenstudienanstalt, die anlässlich des Geburtstags von Louis Braille veröffentlicht wurde und einen niedrigschwelligen Einstieg in die Brailleschrift ermöglicht. International geht der Blick in die USA, wo ein Gerichtsurteil gegen American Airlines die Fluggesellschaft verpflichtet, massiv in barrierefreies Reisen zu investieren. Ergänzend wird das Projekt „Respekt-Land“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes thematisiert, das sich mit Respekt, Gleichbehandlung und dem Abbau von Diskriminierung in der Gesellschaft auseinandersetzt. Abschließend geben Sascha und Ottmar einen Ausblick auf den Februar 2026, unter anderem auf das Zero Project in Wien, persönliche Reiseerfahrungen sowie anstehende Podcast-Themen. Ein Monatsrückblick, der zeigt, wie Rechtsprechung, politische Initiativen und gelebte Inklusion zusammenhängen.Weiter News git bes unter www.kobinet-nachrichten.org Links zum IGEL PodcastPodcast „IGEL – Inklusion Ganz Einfach Leben“https://igel-inklusion-ganz-einfach-leben.letscast.fm/ Webseite: www.inklusator.com Socialmedia:Facebook: https://www.facebook.com/igelpodcastInstagram: https://www.instagram.com/igelpodcast_by_saschalang/LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/sascha-lang-859421297/Feedback: office@inklusator.com
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In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre gemeinsame Lektüre der Strafprozessordnung fort und kommen zu den sachlichen Beweismitteln nach Art. 192–195 StPO. Im Zentrum steht die Schnittstelle zwischen Tatwirklichkeit und Aktenwirklichkeit: Wie wird eine Spur, ein Gegenstand oder ein Ort korrekt ins Verfahren überführt, sodass das Beweismittel später tatsächlich überprüfbar bleibt – für Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung? Was bedeutet es konkret, wenn das Gesetz verlangt, Beweisgegenstände „vollständig und im Original“ zu den Akten zu nehmen? Und wo liegen die praktischen Bruchstellen zwischen Norm und Alltag? Das Gespräch bewegt sich konsequent entlang der Praxis: vom Umgang mit Originalen und Kopien über digitale Aktenführung, Ton- und Bildaufnahmen bis zur Frage, wann Verteidigung sich aktiv um Einsicht in das Original bemühen sollte. Dabei wird deutlich, dass Beweisführung weniger eine formale Frage ist als eine Frage von Integrität, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle. Am Ende öffnet sich der Blick über Art. 192 StPO hinaus: auf aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Rügeobliegenheit und die grundlegende Frage, wer im Strafverfahren eigentlich die Verantwortung für einen rechtsstaatlichen Ablauf trägt. Darum geht es in dieser Episode - Art. 192 StPO: „vollständig“ und „im Original“ – was heisst das wirklich? - Unterschied zwischen Beweisgegenstand und Aktenumfang - Originale vs. Kopien: wann eine Kopie genügt – und wann nicht - Praktische Beispiele: Tatwaffen, Testamente, Urkunden, digitale Beweise - Einsichtsrechte der Parteien bei physischen Beweisgegenständen - Ton- und Bildaufnahmen: Anspruch auf das Original statt nur auf Protokolle - Herausforderungen der digitalen Aktenführung und wechselnder Aktennummerierung - Beweisprüfung als aktive Aufgabe der Verteidigung - Eigene Gutachten und die Frage der Entschädigung im amtlichen Mandat - Vorschusspflicht und Kostenrisiken für die Verteidigung - Take-Home-Message zu Art. 192 StPO: Originale ernst nehmen - Exkurs: Bundesgericht zur Rügeobliegenheit - Paradigmenwechsel? Warum Beschuldigte nicht für Verfahrensfehler der Behörden einstehen müssen Ein Gedanke, der hängen bleibt: Eine echte Beweisprüfung beginnt dort, wo man sich nicht mit Auszügen, Screenshots oder Protokollen zufriedengibt. Wer wissen will, was ein Beweis wirklich trägt, muss – im Zweifel – das Original sehen, hören oder anfassen können. Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie an Richterinnen und Richter, die sich mit der praktischen Beweisführung im Strafverfahren befassen. An Praktikerinnen und Praktiker, die wissen wollen, wo die StPO klare Vorgaben macht – und wo Aufmerksamkeit, Erfahrung und Nachfragen entscheidend sind. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Zunächst blicken Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (00:41) nach Bayern, auf eine Anfechtungsklage vor dem VG Ansbach v. 2.11.2022 – AN 14 K 21.01431. Das bayrische Landesamt für Datenschutz hatte eine Verwarnung für einen besorgten Vater ausgesprochen. Dieser hatte Fotografien von Falschparkern auf dem Schulweg seiner Kinder aufgenommen und diese an die Polizei weitergeleitet. Nach Ansicht des VG Ansbach war die Verwarnung rechtswidrig, als Rechtsgrundlage kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO in Betracht. Das LDA Bayern fordert nun die Erfüllung der Informationspflichten durch den Vater. Anschließend (18:47) sprechen die beiden über die vom Bundesjustizministerium geplante Vorratsdatenspeicherung. Prof. Härting ordnete das Gesetzgebungsvorhaben zunächst in die Historie aus bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGHs zu vergangenen Versuchen einer Vorratsdatenspeicherung auf deutscher und europäischer Ebene ein. Ab Minute (29:35) erklärt Niko Härting, weshalb es sich bei dem Vorschlag um eine ,,Mogelpackung“ handelt. Ab Minute (33:53) thematisieren Härting und Brink die politischen Hintergründe. Zum Schluss (43:53) ist die unzureichende Berücksichtigung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern in dem Entwurf Thema.
Inhalt Botanicals sind in der Praxis gefragt, jedoch auch anspruchsvoll. Insbesondere stellen sich die Fragen, ob diese verkehrsfähig sind und wie sie beworben werden können. Denn die "On-hold-Claims" sind weiterhin in der Warteschleife. Und die rechtliche Zuordnung der Pflanzenstoffe ist kompliziert. Erfahren Sie in dieser Folge von Herrn Dr. Andreas Reinhart, was bei Botanicals auf die Branche zukommt. Ihr Experte Dr. Andreas Reinhart Rechtsanwalt Kontaktdaten Dr. Andreas Reinhart REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Ehrengutstraße 1b 80469 München Tel.: + 49 89 41 11 282 00 Fax: + 49 89 41 11 282 22 E-Mail: info@reinhart.legal Weiter Informationen zum Thema dieser Folge Online-Seminar PLUS „Botanicals kompakt „On hold"-Claims bei Pflanzenstoffen: sicher anwenden, korrekt kennzeichnen, erfolgreich werben": www.behrs.de/7788. Oder senden Sie eine E-Mail an akademie@behrs.de. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht ((http://www.behrs.de/news)) • BEHR'S…SHOP ((http://www.behrs.de)) • BEHR'S…AKADEMIE ((http://www.behrs.de/akademie)) • BEHR'S…ONLINE ((http://www.behrs.de/behrs-online)) • BEHR'S…e-Learning ((https://www.behrs.de/e-learning/c-155)) • QM4FOOD ((https://www.behrs.de/lebensmittelindustrie-und-ernaehrungsgewerbe/qm4food/c-162)) Unsere Bitte: Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, hinterlassen Sie bitte eine 5-Sterne-Bewertung ((Link zur Bewertung)), ein Feedback auf iTunes und abonnieren diesen Podcast. Sie können diesen auch mit Ihren Freunden und Bekannten teilen. Podcast | Behr's Dadurch helfen Sie uns die Podcast immer weiter zu verbessern und Ihnen Inhalte zu liefern, die Sie sich wünschen. Herzlichen Dank hierfür.
Neue Risiken beim Einwurf-EinschreibenViele Arbeitgeber verlassen sich seit Jahren auf das Einwurf-Einschreiben, um Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen rechtssicher zuzustellen.Doch genau diese Praxis ist seit einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgericht Hamburg massiv ins Wanken geraten.Mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa 26/24) hat das LAG Hamburg entschieden:
Johann "Schani" Breitwieser wuchs im 19. Jahrhundert unter schwierigen sozialen Bedingungen auf. Armut, fehlende Perspektiven und wiederholte Konflikte mit den Behörden prägten sein Leben früh. Aus kleinen Diebstählen entwickelte sich ein dauerhaftes Leben außerhalb der geltenden Ordnung – eines, das ihn immer tiefer in das Justizsystem seiner Zeit führte.Diese Folge zeichnet Breitwiesers Weg nach: von seinen ersten Delikten über Verhaftungen, Prozesse und Haftstrafen bis zu seinem Urteil. Dabei geht es nicht nur um einen einzelnen Kriminalfall, sondern um die sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen des 19. Jahrhunderts, in denen Armut oft kriminalisiert wurde und Auswege kaum vorgesehen waren.Eine Episode über ein Leben am Rand der Gesellschaft, über Rechtsprechung und Öffentlichkeit – und über die Frage, wie eng die Spielräume für Menschen wie Johann Breitwieser tatsächlich waren.
LG Köln 25.09.2025 – 6 S 117/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Hund; Haustier; Hundehalter; Eigentümer; Hundeeigentümer; Hundepass; Tier;
Zum Jahresauftakt 2026 analysieren Rupprecht Podszun und Justus Haucap die Bruchstellen der aktuellen Wirtschaftspolitik. Während die EU bei E-Autos zu umstrittenen Mitteln greift, zeigen nationale Gerichte in Schadensersatzprozessen überraschende Entschlossenheit. Ein Check-up zu drei Themen, die in der Wettbewerbswelt für Schlagzeilen sorgen:Chinesische E-Autos & Mindestpreise: Die EU setzt auf Preisuntergrenzen, doch das Duo Podszun/Haucap bleibt skeptisch. Warum diese Maßnahme keine strukturellen Probleme löst, sondern vor allem neue Wettbewerbsverzerrungen schafft.Neuer Mut bei der Schadensermittlung: Abseits der großen Handelspolitik zeichnet sich in der Rechtsprechung eine Trendwende ab. Anstatt sich in endlosen ökonomischen Gutachtenschlachten zu verlieren, setzen die Gerichte zunehmend Pragmatismus:Idealo vs. Google: Im jahrelangen Streit um den Missbrauch der Marktstellung durch Google Shopping hat das LG Berlin II ein wegweisendes Urteil gefällt. Wir analysieren, wie das Gericht den Schaden konkret beziffert hat und was dieses Signal für künftige Verfahren gegen Tech-Giganten bedeutet.Kartellschaden bei Badarmaturen: Auch in Stuttgart weht ein neuer Wind. Der Insolvenzverwalter der Praktiker-Baumärkte hat erfolgreich Schadensersatz gegen das Armaturen-Kartell erstritten.Das Fazit der Experten: In beiden Fällen wird deutlich: Statt langwieriger, theoretischer Berechnungen wird nun pragmatisch geschätzt. Ein Vorgehen, das die beiden HHU-Professoren ausdrücklich begrüßen, da es den Rechtsschutz beschleunigt und langwierige Verfahren endlich abkürzen könnte.Ein spannender Start in das Wettbewerbsjahr 2026!Weitere InformationenHaucap, J., Karacuka, M. & Inke, H. (2025), Anempirical inquiry into cartel overcharges and cartel fines including an assessment of the EU's guidelines on cartel fines and damages. Eur J Law Econ. Haucap, J. / Heimeshoff, U. (2022),Kartellschadensermittlung im Spannungsfeld zwischen Präzision und Effizienz: Prinzipielle Anforderungen aus ökonomischer Perspektive und praktische Handlungsoptionen, Zeitschrift für Wettbewerbsrecht.Schweitzer H., Woeste K. (2022), Zum Umgang mitökonomischer Unsicherheit bei der Schätzung von Kartellschäden: Eckpfeiler eines Kartellschadensersatzspezifischen Beweisrechts, Zeitschrift für Wettbewerbsrecht.LG Berlin II 16. Zivilkammer, Urteil vom 13.November 2025 , Az: 16 O 275/24OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, Badarmaturen-Kartell
In dieser Folge widmen wir uns (wieder einmal) einem Thema, bei dem die Basics sitzen müssen. Darauf aufbauend spielt die Rechtsprechung aber eine nicht unerhebliche Rolle und Arbeitgeber müssen diese im Blick behalten. Welche wichtigen Entscheidungen sind in diesem Jahr ergangen und worauf müssen die Verantwortlichen in den kommenden zwölf Monaten besonders achten. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Corona-Überbrückungshilfe Update 15126: N-Bank, NRW, EU-BeihilferechtDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 15.1.2026 erscheint, berichtet Dennis Hillemann über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Überbrückungshilfen aus den ersten beiden Wochen 2026. Themen sind:- Aktuelle Praxis der NBank- NRW: Wie reagieren die Bewilligungsstellen aif die Rechtsprechung?- Aktuelles zum Beihilferecht
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.comwww.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 12.1.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, wie der NRW-Rechtsprechung zu der Beihilferechtswidrigkeit der Corona-Hilfsprogramme mit dem Gedanken des Vertrauensschutzes auch nach europäischem Recht entgegengetreten werden könnte.
***Hier noch einmal alle Informationen zum JURA-Podcast-Preis von JURios: https://www.linkedin.com/posts/jurios_jura-podcast-preis-activity-7413119439287611392-WgTh/?utm_medi%E2%80%A6 So einfach geht die Nominierung: → E-Mail an info@jurios.de → Betreff: „Nominierung JURios-Preis" → Text: „Ich nominiere den Criminal Compliance Podcast als besten Jura-Podcast 2025." Deadline für die Nominierung: 15. Januar 2026 Voting: 16. bis 31. Januar 2026 Danke für Ihre Unterstützung. Jede Stimme zählt.*** Cum-Cum, Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung. Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859 Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389 Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Herr Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
BGH 26.06.2025 – V ZR 48/28: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Notar; Grundpfandrecht; Hypothek; Kind; ungezeugt; ungeboren; Grundbuchordnung; GBO; Grundschuld; Nachlass; Erbe; erben; Erblasser; Testament; Immobiliarsachenrecht; Grundstück; Haus; Sachenrecht; Immobilie
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Haftet die Waschstraße für den Tankdeckel? – BGH zur Betreiberhaftung bei FahrzeugschädenDer Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil vom 22. Mai 2025, dass der Betreiber einer Waschstraße nicht für den Abriss eines Tankdeckels haftet, wenn er ausreichend deutlich gewarnt hat. Ein BMW X3 erlitt Schäden, weil der Tankdeckel sich während des Waschvorgangs selbsttätig öffnete und abriss. Alle Fahrzeuge dieser Baureihe verfügen konstruktionsbedingt über keine Verriegelungsmöglichkeit des Tankdeckels bei der Nutzung vollautomatisierter Waschstraßen. Der BGH betont: Der Hinweis "Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein" ist eindeutig und ausreichend. Es ist Sache des Kunden zu prüfen, ob sein Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, und andernfalls von der Nutzung abzusehen. Weitergehende Hinweise zu einzelnen Fahrzeugtypen oder Baureihen sind dem Betreiber nicht zumutbar.Entscheidung: BGH, Urt. v. 22.5.2025 – VII ZR 157/24, NJW 2025, 2027Support the show
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Festkleben auf der Straße mit Sekundenkleber einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB darstellt. Der verwendete Sekundenkleber sei ein materielles Zwangsmittel, das Adhäsionskräfte erzeuge. Die mittelbare Kraftentfaltung wirke im Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung, da der Polizeibeamte seine Diensthandlung nur unter Einsatz von Hilfsmitteln ausführen könne. Das KG wendet sich gegen die Gegenposition des OLG Dresden, wonach nur "kraftverstärkende" feste Hilfsmittel (wie Trennschleifer) Gewalt darstellen, nicht aber die Verwendung von Lösungsmitteln. Entscheidend sei die Adhäsionskraft, nicht die Art ihrer Überwindung. Die Folge behandelt den Gewaltbegriff des § 113 StGB, mehraktige Tatgeschehen, § 113 als unechtes Unternehmensdelikt und die hochaktuelle Klausurrelevanz des Festklebe-Problems.Entscheidung: KG Berlin, Urt. v. 2.6.2025 – 3 ORs 22/25, NStZ 2025, 737Support the show
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Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:In dieser Episode besprechen wir den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2025, Aktenzeichen 4 StR 168/25, veröffentlicht in NStZ 2025, 735, zur Frage der konkreten Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall zeigt exemplarisch, welche Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr zu stellen sind und wo in der Klausur die typischen Fehler lauern.Der Angeklagte fuhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants zweimal mit seinem Auto auf einen Zeugen zu, um sich für einen körperlichen Übergriff zu rächen. Der Zeuge konnte jeweils ausweichen – beim ersten Mal durch einen Sprung zur Seite, beim zweiten Mal durch einen Baum als Deckung. Wir wiederholen zunächst den dreistufigen Aufbau des § 315b StGB und erklären das Konzept des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs, bei dem das Fahrzeug als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht wird. Der Kernpunkt ist dann die Definition der konkreten Gefahr: Sie erfordert einen Beinahe-Unfall, bei dem es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird. Entscheidend ist die Nichtbeherrschbarkeit der Situation. Räumliche Nähe allein reicht nicht aus. Der BGH nennt wichtige Indizien wie Vollbremsungen, unkontrollierbare Ausweichmanöver oder massive Kontrollverluste.Support the show
Vom sogenannten Münchener Dolchstoßprozess haben wir in diesem Podcast bereits am 31. Oktober berichtet: Martin Gruber, Chefredakteur der sozialdemokratischen Münchener Post, hatte die Süddeutschen Monatshefte wegen der Verbreitung der Dolchstoßlegende der Geschichtsverfälschung bezichtigt, woraufhin deren Herausgeber Paul Nikolaus Cossmann Gruber verklagte. Politisch eingefärbte Urteile in solchen Verfahren waren in Weimarer Tagen keine Seltenheit, der Münchener Richterspruch ging jedoch als besonders bizarr in die deutsche Rechtsprechung ein. Zwar konstatierte er in Cossmanns Argumentation zahlreiche historische Irrtümer und sachliche Fehler. Da dies jedoch keine aktive Verfälschung der Geschichte darstelle, verurteilte er Gruber dennoch zu einer Geldstrafe von 3000 Reichsmark. Auch schon der Hamburger Anzeiger vom 10. Dezember 1925 kommentierte das Urteil einigermaßen verständnislos, wie wir gleich von Frank Riede erfahren werden. Ein Nachtrag noch zur Personalie Cossmann: Diesem sollte sein energischer Kampf gegen die Republik später unter den Nazis ebenso wenig helfen wie seine frühe Konversion vom Judentum zum Christentum 1905. Er wurde 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo er im selben Jahr im Krankenhaus verstarb.
Glühende Eisen an den Füßen, gefesselte Menschen im Wasser: Mittelalterliche "Gottesurteile" waren oft grausam - und werden 1215 vom päpstlichen Laterankonzil verboten. Was folgt, ist ein Schritt zur modernen Rechtsprechung - aber auch zur gefürchteten "Inquisition". Von Maren Gottschalk.
Im November 2017 trennt sich Ana Horváth* von ihrem gewalttätigen Ehemann und will endlich ein neues Leben beginnen – am nächsten Morgen verfolgt er sie auf dem Weg zur U-Bahn, sticht 24 Mal auf sie ein und tötet sie. Das Landgericht München verurteilt ihn wegen Mordes, doch der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf – Die niedrigen Beweggründe seien nicht eindeutig gegeben. Ein Urteil, das selbst erfahrene Juristen fassungslos macht. Im zweiten Teil unseres Spezials zum Thema Femizid blicken wir hinter die Kulissen solcher Entscheidungen. Richter Dr. Laurent Lafleur vom Oberlandesgericht München berichtet von der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland und geht auf die gesellschaftliche Diskussion um ein weiteres Mordmerkmal im Strafgesetzbuch ein. Er erklärt, warum gerade Trennungstötungen in der Rechtsprechung oft unterschiedlich bewertet werden – und warum einige BGH-Urteile aus seiner Sicht gefährliche Signale senden. Im Interview: Florian Rebmann vom Kriminologischen Institut der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der als akademischer Mitarbeiter an einer großangelegten Studie zu Femiziden in Deutschland beteiligt war. Er geht näher auf die Definition von Femiziden und die misogynen Motive der Täter ein. Außerdem erläutert der hessische Justizminister Christian Heinz im O-Ton, wie die Fußfessel nach spanischem Modell Opfer präventiv vor Tötungsdelikten schützen kann. *Name von der Redaktion geändert Noch mehr Informationen rund um das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen findet ihr anlässlich des europaweiten Aktionstages im ZDF Streamingportal: gegengewaltanfrauen.zdf.de *** Anlaufstellen und Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt, partnerschaftlicher Gewalt oder Stalking: • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, kostenlos und rund um die Uhr, auch als Beratung für Frauenhäuser. Tel.: 116 016, Online: https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen • Infobroschüre „Femizide verhindern“ zum kostenlosen Download: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/broschueren-und-buecher/femizide-verhindern.html • Polizeiliche Informationen zu Femiziden: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/femizid-wenn-maenner-frauen-toeten/ • Polizeiliche Informationen zu Partnerschaftsgewalt: https://polizei.nrw/artikel/partnerschaftsgewalt-ist-keine-privatangelegenheit *** Moderation: Rudi Cerne, Nicola Haenisch-Korus Gäste & Experten: Dr. Laurent Lafleur, Richter am OLG München; Florian Rebmann, Kriminologisches Institut der Eberhard-Karls-Universität Tübingen; Christian Heinz, Hessischer Justizminister Autorin dieser Folge: Lale Artun Audioproduktion & Technik: Christina Maier, Lalita Hillgärtner Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn Produktionsmanagement ZDF: Julian Best Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus Produzent Securitel: René Carl Produzent Bumm Film: Nico Krappweis Redaktion Securitel: Corinna Prinz, Katharina Jakob, Zoë Jungblut, Tim Rascher (CvD) Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Zielonka Regie Bumm Film: David Gromer
Vor 75 Jahren wurde die Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Doch die Menschenrechte stehen unter Druck. Verschiedene europäische Regierungen fordern mehr Spielraum in der Migrationspolitik. Was sagt der Generalsekretär des Europarates? Alain Berset ist Gast im Tagesgespräch bei Simone Hulliger. Der Europarat setzt sich ein für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – mit dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In einem offenen Brief kritisierten im Frühling 9 europäische Länder die Rechtsprechung des Gerichts. Es schränke sie in der Migrationspolitik ein. Etwa bei der Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländer oder bei der Rückweisung von Asylsuchenden aus der EU-Aussengrenze, die von Russland oder Belarus gezielt in die EU geschickt werden. Der Menschenrechtsgerichthof dürfe nicht zum Sündenbock werden, erklärt Berset. Er sei aber bereit, mit den Regierungen zu diskutieren. Lösungen müssten allerdings auf der politischen Ebene gefunden werden.
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Sind wir wirklich frei in unseren Entscheidungen oder handelt das Gehirn, bevor wir es merken? Der Philosoph Michael Pauen erklärt, warum die Libet-Experimente unseren freien Willen nicht widerlegen und wieso Philosophie und Hirnforschung zusammengehören. (00:00:51) Begrüßung (00:01:51) Thema und Vorstellung Michael Pauen (00:03:34) Philosophie, Psychologie und Neurowissenschaften (00:10:09) Neurophilosophie und freier Wille (00:14:22) Die Rolle der Philosophie bei der Willensfreiheit (00:16:48) Die (Minimal-)Kriterien von Freiheit (00:18:25) Willensfreiheit, Selbstbestimmtheit, Autonomie (00:19:48) Freiheit und Willensfreiheit (00:24:17) Von Berlin ins Ländliche (00:26:06) Die Libet-Experimente (00:31:28) Das Manifest der Hirnforschung (00:35:10) Die Experimente von Haynes (00:41:29) Das Assoziationspiel (00:46:27) Die Kindheit (00:52:30) Die Kartierung der Positionen zur Willensfreiheit (00:58:30) Hat der Mensch einen freien Willen? (01:03:01) Willensfreiheit und die Rechtsprechung (01:09:48) Nudging und der freie Wille (01:15:28) Hat KI einen freien Willen? (01:23:06) Die Spektrum-Zukunftsmaschine (01:27:51) Verabschiedung und Eindrücke (01:30:12) Lesetipps LINKS: Hier geht’s zum Spektrum-Artikel „Eine Frage der Selbstbestimmung“ von Michael Pauen: https://www.spektrum.de/news/willensfreiheit-eine-frage-der-selbstbestimmung/2289005 Hier geht’s zum Spektrum-Artikel „Die Krux an der Willensfreiheit“ von David Hommen: https://www.spektrum.de/news/entscheidungen-die-krux-an-der-willensfreiheit/1865476 Und hier geht’s zu gekürzten und angepassten Fassung des Interviews dieser Podcast-Folge: https://www.spektrum.de/news/hat-der-mensch-einen-freien-willen-michael-pauen/2288161 >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/die-grossen-fragen-der-wissenschaft-michael-pauen