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OLG Nürnberg 14.04.2026 - 11 UF 940/25: Abonnieren und weiter empfehlen!Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Strand; Hochzeit; Geschenk; Hochzeitsgeschenk; Ehe; Familie; Familienrecht; Sachenrecht; Mobiliar; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Schenkung; Fahrzeugbrief; Zulassung; Bescheinigung; Übereignung; Familiengericht; Trennung; Scheidung; Herausgabe;
Gericht zementiert staatliche Ausgrenzung: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachtenMit dem endgültigen Beschluss bleibt die Überwachung des Landesverbands bestehen. Die Folgen reichen von juristischen Fragen bis hin zu einer grundsätzlichen Diskussion über Macht, Kontrolle und politische Chancengleichheit.Ein Kommentar von Janine Beicht.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat der AfD den Weg in die nächste Instanz versperrt und den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. (1) Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit bleibt die Beobachtung des gesamten bayerischen AfD-Landesverbands durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestehen.Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 nach mehrtägiger Verhandlung festgestellt, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen (2). Der Verwaltungsgerichtshof sah keine hinreichenden Gründe für eine Berufung und bestätigte, dass die Vorinstanz belastende und entlastende Aspekte gleichermaßen gewürdigt habe.Die Begründung der Richter und ihre politische TragweiteDie Richter bewerteten bestimmte der AfD zurechenbare Äußerungen als Überschreitung der Grenzen zulässiger Kritik. Dazu zählten sogenannte Aussagen zur Remigration, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glauben, zu Umsturzphantasien sowie zur fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. In der Pressemitteilung des BayVGH heißt es dazu: (1)„Das Ergebnis des Verwaltungsgerichts sei ‚nicht zu beanstanden, soweit festgestellt werde, dass insbesondere bestimmte, der AfD zurechenbare Äußerungen zur ‚Remigration‘, zu einer Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen“Sie sahen Anhaltspunkte für ein völkisches Weltbild, das gegenüber Staatsbürgern mit Migrationshintergrund problematisch sei. Gleichzeitig wiesen sie den Einwand zurück, Aussagen hochrangiger Parteimitglieder könnten staatlich beeinflusst worden sein. Die rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung seien durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt.Bayerns Innenminister feiert die Entscheidung als Sieg für Demokratie und RechtsstaatInnenminister Joachim Herrmann begrüßte den Beschluss ausdrücklich. Er betonte, die Beobachtung sei zu Recht erfolgt und dürfe fortgesetzt werden. Herrmann warf der AfD vor, sich zwar öffentlich gemäßigt zu geben, jedoch keine ernsthafte Distanzierung von extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei vorzunehmen. Seine politische Lesart des Urteils brachte Herrmann anschließend selbst auf den Punkt:„Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit 2022 zu Recht und darf dies auch weiterhin tun. Das ist ein klares Zeichen für unsere Demokratie und den Rechtsstaat. [...] Von dieser Partei geht nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie aus.“Dass ein Innenminister eine Entscheidung zur Beobachtung einer Oppositionspartei als Erfolg für den Rechtsstaat feiert, lenkt den Blick zwangsläufig auf die Behörde, die diese Beobachtung überhaupt durchführt....https://apolut.net/afd-weiter-im-visier-von-janine-beicht/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neues Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: Für Altverträge bleibt vieles möglich Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen. Für neu abgeschlossene Verträge erlischt das Widerrufsrecht künftig spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen, auch wenn der Versicherer gegen seine Informationspflichten verstoßen hat. Auf bestehende Verträge hat die Gesetzesänderung jedoch keine Auswirkungen. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb weiterhin, ihre Möglichkeiten sorgfältig prüfen zu lassen, bevor sie eine Lebens- oder Rentenversicherung beenden. „Viele Versicherte wissen nicht, dass für ihre Altverträge weiterhin die bisherigen Regelungen gelten können. Wer vorschnell kündigt, verschenkt unter Umständen Geld“, sagt man beim BdV-Vorstand. „Wir müssen aber auch warnen. Die Versicherer blocken beim Widerruf. Und die Rechtsprechung ist restriktiv und wenig verbraucherfreundlich. Ansprüche von Versicherten werden häufig mit dem Vorhalt des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen.“ Für Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 19. Juni 2026 abgeschlossen wurden, bleibt das bisherige Recht maßgeblich. Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, kann ein Widerruf auch heute noch möglich sein. In einem solchen Fall kann der Widerruf finanziell deutlich attraktiver sein als eine Kündigung. Während Versicherte bei einer Kündigung meist nur den Rückkaufswert erhalten, können sie bei einem erfolgreichen Widerruf unter Umständen zusätzlich die Abschlusskosten zurückverlangen. „Ob ein Widerruf durchsetzbar ist oder nur eine Kündigung als bessere Lösung bleibt, hängt sehr vom Einzelfall ab“, sagt der BdV. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Rechte vor einer Entscheidung unabhängig prüfen lassen. Vorsicht geboten ist vor Finanzvermittlern oder Unternehmen, die aufdringlich eine Rückabwicklung anpreisen. Oft zahlt man hier unnötige Entgelte, Anwaltshonorare oder zusätzliche Gutachterkosten. Kritisch bewertet der BdV die neue gesetzliche Regelung für Neuverträge. Bislang mussten Versicherungsunternehmen die Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Informationen tragen. Künftig endet das Widerrufsrecht auch dann nach spätestens 24 Monaten und 30 Tagen, wenn nur bestimmte Informationspflichten verletzt wurden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
+++ Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://linktr.ee/ZeiglerundKoester +++ Brasilien spielt nur 1:1 gegen Marokko, die Schweiz bettelt gegen Katar um den Ausgleich und Schottland ächzt sich zu einem Zittersieg gegen Haiti - die prophezeiten Kantersiege waren das noch nicht. Dafür ist Arnd schon wieder in Hochform und sargt nebenbei mal wieder die Rechtsprechung auf dem Rasen ein, während Philipp vom Jetlag geplagt über eine Zweitkarriere bei „Goodbye Deutschland“ sinniert. So könnte auch die morgige Folge heißen, wenn das gegen Blue Curacao schief geht. Geht es aber nicht. Alles wird super, so wie diese Folge! Ihr habt Fragen oder Anregungen? Dann schreibt uns gern an podcast@11freunde.de Werbepartner Saily ➼ Erhaltet einen exklusiven 15% Rabatt auf Saily Datenpakete! Nutzt den Code zeiglerkoester beim Checkout vor eurer Reise. Downloadet jetzt die Saily App oder geht zu https://saily.com/zeiglerkoester ⛵ EXKLUSIVES NordVPN-Angebot ➼ Unter nordvpn.com/zeiglerkoester gibt es einen Mega-Rabatt und 4 Extra-Monate auf die 2-Jahrespakete Testet es jetzt risikofrei mit einer 30-Tage-Geld-zurück-Garantie! Eine Produktion im Auftrag von RTL+ +++ Hosts: Arnd Zeigler und Philipp Köster Redakteur: Tim Pommerenke Audioproduzentin und Sprecherin: Henni Koch Sounddesign: Ekki Maas Dieser Podcast wird vermarktet von Julep Media: sales@julep.de +++ Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot unserer Podcasts Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, melden Sie sich hier: datenschutz@julep.de
Die Zeugnisfalle – Teil 2 zum Zwischenzeugnis!Warum ein gutes Zwischenzeugnis Jahre später zum Problem des Arbeitgebers werden kann!Ein Zwischenzeugnis wirkt auf den ersten Blick wie eine Formalität. Der Mitarbeiter fragt danach, die Personalabteilung erstellt es und häufig wird lieber etwas zu positiv formuliert, um Diskussionen zu vermeiden.Doch genau darin liegt eine erhebliche Gefahr.Denn was heute als freundliche Bewertung formuliert wird, kann morgen im Kündigungsschutzprozess, bei einer Abmahnung oder beim Streit um das Endzeugnis zum Problem werden.In dieser Folge von Einfach Recht zeige ich, warum Arbeitgeber Zwischenzeugnisse nicht unterschätzen sollten und welche rechtlichen Folgen sich aus einem zu guten Zwischenzeugnis ergeben können.Im Mittelpunkt steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bindungswirkung von Zwischenzeugnissen. Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber bei der Erteilung eines späteren Endzeugnisses grundsätzlich an die Bewertungen eines zuvor erteilten Zwischenzeugnisses gebunden ist, soweit dieselben Zeiträume betroffen sind. Eine spätere Abweichung ist nur möglich, wenn sich Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers nach Erteilung des Zwischenzeugnisses wesentlich verändert haben.In dieser Folge erfahren Sie:✅ Warum Zwischenzeugnisse vor Gericht eine erhebliche Rolle spielen können✅ Weshalb ein zu positives Zwischenzeugnis spätere Kündigungen erschweren kann✅ Welche Auswirkungen Zwischenzeugnisse auf Abmahnungen und Endzeugnisse haben✅ Warum Arbeitgeber Leistungsänderungen dokumentieren sollten✅ Welche Bedeutung die BAG-Entscheidung vom 16.10.2007 – 9 AZR 248/07 hat✅ Wie Arbeitgeber Zwischenzeugnisse strategisch sinnvoll einsetzen können✅ Warum ein Zwischenzeugnis häufig Anlass für ein wichtiges Mitarbeitergespräch sein sollteFür Arbeitgeber, Geschäftsführer, Personalverantwortliche und HR-Abteilungen ist diese Folge besonders relevant. Denn häufig liegt das Risiko nicht in der Frage, ob ein Zwischenzeugnis erteilt werden muss, sondern in der Frage, was darin steht.BAG, Urteil vom 16.10.2007 – 9 AZR 248/07, NZA 2008, 298Der Arbeitgeber ist bei der Erteilung eines Endzeugnisses grundsätzlich an die Bewertungen eines zuvor erteilten Zwischenzeugnisses gebunden, soweit dieselben Zeiträume betroffen sind. Eine spätere Abweichung setzt nachvollziehbare Veränderungen in Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers voraus.Rechtsanwälte Wulf & CollegenArbeitsrecht für Arbeitgeber, Geschäftsführer, HR-Abteilungen und Arbeitnehmer
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: AvD für Halterhaftung bei E-Scootern Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein wachsendes Problem im Verkehr. Die Bundesregierung hat deshalb im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung in den Bundestag eingebracht. Geschädigte sollen es zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht die Maßnahme als Erleichterung für die Durchsetzung von Entschädigungen für betroffene Verkehrsteilnehmer. Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen durch E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die registrierten Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist dabei jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden. Die 5.000 von Versicherern regulierten Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent im Zusammenhang mit Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des Gesamtbestandes dieser Fahrzeuge ausmachen. Falsch abgestellte E-Scooter stellen inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko für sehbehinderte Menschen dar. Unerlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter sind faktisch Barrieren, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen und schon geführt haben. E-Scooter auf Bürgersteigen kreuz und quer abzustellen ist nicht nur rechtswidrig, sondern hochgefährlich. Nutzer von E-Scootern haften Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von E-Scootern die Haftung auslösen, die sogenannte Gefährdungshaftung. Ein individuelles Verschulden ist dann durch den Geschädigten nicht nachzuweisen, um Schadenersatz vom Versicherer zu erhalten. Bisher scheiterte die Forderung häufig daran, ein persönliches Verschulden des letzten Nutzers des Rollers festzustellen. Selbst bei schweren Verletzungen von Passanten, die über einen achtlos abgestellten Scooter stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen Schadenersatz zu. Der AvD sieht hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter als motorisiertes Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von Mitfahrern auf den Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich verboten ist. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In der 37. Episode von Irgendwas mit Examen spricht Marc mit Charlotte Schmitt-Leonardy über aktuelle examensrelevante Rechtsprechung in Vermögensdelikten. Sie beleuchten vier aktuelle Entscheidungen des BGH und des OLG Hamm. Die Themen umfassen den finalen Zusammenhang beim Raub sowie die Einordnung einer Luftpumpe als Scheinwaffe, das Werkunternehmerpfandrecht im Kontext des Betrugsschadens und die unbefugte Datenverwendung beim Wertpapierhandel. Wie wirkt sich ein verspäteter Entschluss zur Wegnahme auf die Qualifikation als Raub aus? Wann gilt ein Alltagsgegenstand wie eine Luftpumpe als gefährliches Werkzeug? Warum führt ein fehlender Fahrzeugbrief trotz Pfandrecht zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensschaden? Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die unbefugte Datenverwendung beim Computerbetrug via App? Und wie grenzt man den versuchten Computerbetrug bei fehlenden Kontrollmechanismen ab? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Wir sind 99 ZU EINS! Ein Podcast mit Kommentaren zu aktuellen Geschehnissen, sowie Analysen und Interviews zu den wichtigsten politischen Aufgaben unserer Zeit.#leftisbest #linksbringts #machsmitlinks Wir brauchen eure Hilfe! So könnt ihr uns unterstützen: Bitte abonniert unseren Kanal und liked unsere Videos. Teil unseren content auf social media und folgt uns auch auf Twitter, Instagram und FB Wir empfangen auch Spenden unter: IBAN: DE93 2022 0800 0058 7940 76, BIC/SWIFT: SXPYDEHHXXX, Kontoinhaber: 99 ZU EINS UG und PayPal: https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=Y2SAE9Q8YBY9A Wenn ihr Zugang zu unserer Discord-Community möchtet, dann unterstützt uns doch bitte über Ko-Fi oder Patreon: https://ko-fi.com/99zueins oder https://www.patreon.com/c/99zueins
Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht: Wann Arbeitgeber es ausstellen müssen – LAG Köln 2026 und BAG-Rechtsprechung - Teil 1Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Sandro Wulf erklärt die aktuelle Entscheidung des LAG Köln vom 04.03.2026 und die BAG-Grundsätze zu § 242 BGB, triftigem Grund und beruflicher Neuorientierung.Wann muss ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen? In dieser Folge von Einfach Recht spricht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf über das aktuelle Urteil des LAG Köln vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25und die dazu passende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.Es geht um die Frage, ob Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen können, wenn sie sich beruflich neu orientieren möchten. Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer erfahren in dieser Folge, wann ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann, wann kein Anspruch besteht und warum eine reflexartige Ablehnung rechtlich riskant sein kann.Ein Arbeitnehmer verlangt ein Zwischenzeugnis. Der Arbeitgeber lehhnt ab. Der Fall landet vor Gericht.In dieser Folge geht es deshalb nicht nur um das aktuelle Urteil des LAG Köln, sondern um die Grundfrage:Wann muss ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis wirklich ausstellen – und wann darf er es verweigern?In der Folge erklärt Sandro Wulf:warum es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt,weshalb § 109 GewO nur das Endzeugnis regelt,wie der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis über § 242 BGB begründet werden kann,was die Rechtsprechung unter einem triftigen Grund versteht,welche Fallgruppen Arbeitgeber und HR kennen sollten,warum ein Zwischenzeugnis nicht zur reinen Prozessvorbereitung verlangt werden kann,was das LAG Köln zur beruflichen Neuorientierung entschieden hat,warum ein pauschales Bestreiten des Arbeitgebers nicht genügt,und weshalb die zugelassene Revision zum BAG spannend werden kann.Maßgeblich ist der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Das BAG verlangt dafür einen triftigen Grund. Typische Gründe für ein Zwischenzeugnis können sein:bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses,laufender Kündigungsschutzprozess oder sonstiger Beendigungsrechtsstreit,Wechsel des Vorgesetzten,Versetzung,erhebliche Änderung der Tätigkeit,längere Abwesenheit, etwa Elternzeit oder längere Erkrankung,Betriebsübergang,Bewerbung oder berufliche Neuorientierung.Die Grundsätze zum Zwischenzeugnis sind durch das BAG seit Jahren geprägt. Spannend bleibt aber, wie konkret eine berufliche Neuorientierung künftig dargelegt werden muss. Das LAG Köln hat die Revision zugelassen. LAG Köln, Urteil vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25BAG, Urteil vom 21.01.1993 – 6 AZR 171/92BAG, Urteil vom 04.11.2015 – 7 AZR 933/13BAG, Urteil vom 20.05.2020 – 7 AZR 100/19BAG, Urteil vom 25.05.2016 – 2 AZR 345/15#Arbeitsrecht#Zwischenzeugnis#Arbeitszeugnis#Arbeitgeber#HR#Personalabteilung#Kündigungsschutz#LAGKöln#BAG#FachanwaltArbeitsrecht#EinfachRecht#KanzleiWulf#SandroWulfSie haben Fragen zum Thema Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, Kündigung, Beendigungsgespräch oder Vertragsgestaltung?Dann nehmen Sie gern Kontakt mit mir und meinem Team Arbeitsrecht bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen auf.E-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebsite: https://kanzlei-wulf.dePodcast & Blog: https://www.kanzlei-wulf.de/einfachrechtWenn Ihnen diese Folge gefallen hat, freue ich mich über ein Abo, eine Bewertung und das Teilen der Folge mit Kolleginnen und Kollegen aus HR, Geschäftsführung und Personalabteilung.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Grillen schafft nicht nur Freunde in der Nachbarschaft! Hilfreiche Tipps von Rechtsanwalt Franz Obst Ich kenne zugegebenermaßen keine Statistiken, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema „Grillen“ bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten ganz weit oben steht. Franz Obst, Rechtsanwalt und Mediator und RTL-Streitschlichter, weiß, wie schnell Streit ausbrechen kann: Franz Obst: Davon kann man ausgehen. Also ich sag mal: Zunächst mal ist es ja die Frage, welchen Grill nehme ich überhaupt. Nehme ich jetzt einen Gasgrill oder nehme ich einen Holzkohlengrill und, wenn ich jetzt einen Gasgrill nehme, dann ist es nur noch vom Grillgut abhängig, ob ich jetzt die Würstchen dann tatsächlich tiefschwarz bräune oder ob ich die so bräune, dass ich nicht so lange drauf raumkauen muss, während es beim Holzkohlegrill dann immer mit einer gewissen Geruchsbelästigung einhergeht und da gibt es auch eine Fülle von Rechtsprechung, die zieht sich von Nord nach Süd und von Ost nach West und hat interessanterweise unterschiedliche Zeiten, wie oft man so grillen darf! Auf die Gerichte kann man hier ausnahmsweise kaum setzen, denn: Franz Obst: .. nach Auffassung des einen Gerichts darf man einmal im Monat grillen, nach Auffassung des anderen Gerichts kann man also alle Woche mal grillen und dann gibt es noch ein anderes Gericht, das sagt: Naja, solange ich meine Mitmenschen damit nicht belästige, kann ich eigentlich grillen, sooft ich will! Es gibt also dummerweise keine klaren Aussagen und erst recht keine Tabellen, wo ich ablesen kann, wann ich welches Grillgut auf welchem Grill braten darf! Also, was tun? Franz Obst: Das ist natürlich dann immer der Gradmesser! Beinträchtige ich dadurch das Wohl des anderen, indem ich dann meinen Grill anwerfe oder beeinträchtige ich das nicht? Und wenn man jetzt mal so eine richtige schöne Grillparty schmeißt mit einem Grillrost, den man oben aus einem Flugzeug schon sehen kann, dann sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht die umliegenden Nachbarn einlädt, dann haben die auch Spaß und beschweren sich nicht mal. Ärgerlich wird es vor allem, wenn man die Prozessfreude der Nachbarschaft falsch einschätzt und es auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang ankommen lässt! Schließlich sind in aller Regel zwei Anwälte und ein Gericht beschäftigt und das ist nicht billig. Franz Obst: Ja gut, da sind ruck-zuck dann mal 1.000,-- Euro weg und dann hat man immer noch die Frage: „Wer muss den Spaß am Ende des Tages bezahlen – nämlich der Unterlegene!“ Und das wissen wir beide. Vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gottes Hand. Das kann so und so ausgehen! Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch solche Streitigkeiten abdeckt. Denn spätestens beim Marsch durch die Instanzen kann man sonst jede Menge Geld vernichten. Also lieber ein paar Steaks mehr kaufen und die Nachbarn einladen! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
BGH 24.02.2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23:Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Marokko; Staat; Unterlassung: Ehre; Spiegel; Zeit; Spionage; Pegasus; Portal; Verlag; Internet; Achtung; Völkerrecht; Königreich;
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Systemrelevant - Der Wirtschafts-Podcast der Hans-Böckler-Stiftung
Ein historisches Urteil zum internationalen Streikrecht, soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe und aktuelle Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht: Ernesto Klengel und Christina Hiessl ordnen neue Entwicklungen im europäischen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht ein.
BGH 21.01.2026 – XII ZB 142/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Ehe; Scheidung; scheiden; trennen; Trennung; Unterhalt; Immobilie; Einfamilienhaus; Haus; Wohnung; vermieten; Miete; Vermieter; Nießbrauch; Kündigung; Zwangsversteigerung; versteigern; Familienrecht;
Das VG Ansbach hat sich in einer Klage gegen das BayLDA auf Vorgehen gegen eine Videoüberwachung mit der Zulässigkeit einer Videoüberwachung beschäftigt und dabei auch – das Wortspiel sei erlaubt – ausgeleuchtet, wie eine behördliche Entscheidung auf (Nicht-)Einschreiten zu überprüfen ist.Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ottosc.hm/bmitr
Die Pflicht zur politischen Neutralität gehört zu den zentralen ungeschriebenen Verfassungsprinzipien, die jedoch bei den im Staat Handelnden zunehmend in Vergessenheit zu geraten scheint. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen erläutert Prof. Dr. Rupert Scholz. Die strukturellen Probleme der Rechtsprechung erörtern wir mit Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, und die weitgehende Entgrenzung staatlicher Neutralitätspflichten im Bereich des Verfassungsschutzes diskutieren wir mit dem Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.
Wie könnten Rechte ohne Gewaltmonopol festgelegt und durchgesetzt werden? Wie würden Konflikte geschlichtet?Abonniert meinen Podcast gerne auf einer der im LinkTree aufgelisteten Plattformen: linktr.ee/praxeologpodcastSpenden:Lightning: thornydirt67@walletofsatoshi.comXMRChat: xmrchat.com/de/praxpodMonero: 4AL76ChHefnNnqV8RpRFpTW97b7MfDLyb2tCU1czsj74ZT4Xhr8wH8DYSCQabz9j7B6PTd4aHft4AMQXe2DYyGk8QUd5BgrPaypal: https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=3LKT8Q2HFBW7W
Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari, Lamborghini oder Porsche steuerlich an – und wann wird der Wagen zum privaten Luxusproblem? In dieser Folge analysieren wir die aktuelle Rechtsprechung zu Supersportwagen als Firmenwagen und zeigen, welche steuerlichen Risiken Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbständige beachten müssen. Wir besprechen unter anderem die Entscheidungen des BFH und mehrerer Finanzgerichte zu Ferrari, Lamborghini, Bentley und anderen Luxusfahrzeugen. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlasstem Repräsentationsaufwand und unangemessener privater Lebensführung nach § 4 Abs. 5 EStG. Außerdem erklären wir, wann die 1%-Methode greift, weshalb Fahrtenbücher regelmäßig scheitern und warum gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung drohen kann. Zusätzlich schauen wir uns Gestaltungen aus der Praxis an: Vermietungsmodelle über das Privatvermögen, das Ehegattenvorschaltmodell sowie die umsatzsteuerlichen Vorteile und Risiken solcher Konstruktionen. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, welche Modelle tatsächlich funktionieren – und welche Social-Media-Steuersparmodelle schnell angreifbar werden können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
OLG Celle 19.11.2025 – 4 U 117/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Beweis; Beweisverwertungsverbot; Beweisantrag; Verbot; Zeuge; mitgehört; abgehört; Beweisnot; Telefon; Handy;
Verjährung – Wenn die Zeit für den Staat abläuft Wann ist eine Straftat wirklich „zu den Akten" gelegt? Die Antwort ist komplizierter, als es zunächst scheint. Und auch wer glaubt, nach Ablauf der Verjährungsfrist sei alles ausgestanden, übersieht mitunter Stolperfallen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge das Zusammenspiel von Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung und warum gerade bei Wirtschaftsdelikten die Fristen oft länger laufen, als man denkt. Besonders verzwickt: Wann die Frist zu laufen beginnt, bestimmt nicht nur der Kalender, sondern auch die Rechtsprechung des BGH. Im Fokus stehen außerdem die Unterbrechung und das Ruhen von Verjährungsfristen und warum selbst bei eingetretener Verfolgungsverjährung die Einziehung von Taterträgen oder eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche drohen können. Worauf es bei der Verteidigung ankommt und wie sich Betroffene gegen eine Verschleifung der Verjährung wehren können, erfahren Sie ebenfalls. Eine Folge für alle, die wissen wollen, wann die Zeit wirklich auf ihrer Seite ist. Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Verjährung“: https://criminal-compliance.podigee.io/175-cr Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten“: https://criminal-compliance.podigee.io/39-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Inhalt: Wieder gibt es viele Änderungen bei Rechtsvorschriften und interessante Urteile, die für die Lebensmittelbranche relevant sind. In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer, BEHR'S Verlagsgruppe) einen kompakten Überblick: von neu genehmigten neuartigen Lebensmitteln über aktualisierte Wirkstoff-Genehmigungen bis hin zu spannenden Gerichtsentscheidungen rund um Essig-Spray, Preisreduzierungen, gesundheitsbezogene Angaben und ein folgenreiches Salatblatt-Urteil aus dem Supermarkt. Die Episode ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie und zeigt, warum es sich lohnt, bei Gesetzgebung und Rechtsprechung am Ball zu bleiben. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Aktuelle EU-Rechtsvorschriften: Eine weitere Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 zu vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen und Sofortmaßnahmen bei bestimmten Waren aus Drittländern. Neuartige Lebensmittel: Im Verfahren der Verordnung (EU) 2015/2283 wurden Pulver aus entfetteten Rapssamen und Lacto-N-Tetraose (aus einem abgeleiteten Stamm von E. coli) neu genehmigt; die Verwendungsbedingungen für pasteurisierte Akkermansia muciniphila wurden geändert. Tiergesundheits- und Bußgeldgesetz: Mit der Änderung zum 10. März wurde u. a. die Obergrenze der Geldbußen im Tiergesundheitlichen Bußgeldgesetz von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben. Zugelassene Wirkstoffe: Erneuerung der Genehmigung für Maltodextrin, Spinosad und Pyrimethanil zum 1. April; Änderung der Bedingungen für Maleinsäurehydrazid mit Wirkung vom 5. März. Neue Leitsätze: Neufassung der Leitsätze für weinähnliche, perlweinähnliche und schaumweinähnliche Getränke, Änderung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck sowie Neufassung der Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse. Urteil Essig-Spray (Biozidprodukt): Auslegung der Verordnung (EU) 528/2012 – ein Produkt fällt auch dann unter den Biozidbegriff, wenn der biozide Zweck gegenüber anderen Zwecken nur akzessorisch ist; Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Lebensmittel sind dagegen ausgenommen. Urteil OLG Nürnberg – Preisreduktion wegen abgelaufenem MHD: Die Ausnahmeregelung der Preisangabenverordnung setzt voraus, dass der Verbraucher in geeigneter Weise über den drohenden Verderb bzw. Haltbarkeitsablauf als Grund informiert wird – ein roter Aufkleber mit reiner Prozentangabe genügt nicht; ein knapper Hinweis wie „kurz vor MHD-Ablauf" reicht aus. Urteil „Immunstark"-Bonbons & „Immunkraft": Schlagwortartige Aussagen wie „Immunstark" sind unspezifische gesundheitsbezogene Angaben (VO (EG) 1924/2006) und nur zulässig, wenn ihnen eine spezifische, wissenschaftlich abgesicherte Angabe beigefügt ist – ein Sternchenhinweis auf die Verpackungsrückseite reicht für die räumliche Nähe nicht aus. Die Bezeichnung „Immunkraft" wurde als unzulässig synonym zur zugelassenen Aussage „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" eingestuft. Urteil Fliegenpilzpulver: Auch ein als „Räucherwerk" vertriebenes Fliegenpilzpulver kann ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 sein – die subjektive Zweckbestimmung des Unternehmens wird durch die objektive Frage korrigiert, ob die orale Aufnahme vernünftigerweise erwartet werden kann. Urteil Salatblatt im Supermarkt: Die Verkehrssicherungspflicht des Lebensmittelhändlers kann durch ein funktionierendes, dokumentiertes Reinigungs- und Kontrollsystem (z. B. Unterschriftenliste) erfüllt werden – relevant auch für herstellende Unternehmen mit eigenem Hygienesystem. Timestamps für Schnellhörer: 00:37 – Begrüßung und Überblick zur Folge. 01:14 – Aktuelle EU-Rechtsvorschriften und Sofortmaßnahmen für Drittlandwaren. 01:30 – Neu genehmigte neuartige Lebensmittel: Rapssamenpulver, Lacto-N-Tetraose, Akkermansia muciniphila. 02:16 – Änderungen im Tiergesundheits-, Tierarzneimittel- und Bußgeldgesetz. 02:39 – Wirkstoff-Genehmigungen: Maltodextrin, Spinosad, Pyrimethanil, Maleinsäurehydrazid. 03:18 – Neue Leitsätze für weinähnliche Getränke, Brot und Kartoffelerzeugnisse. 04:22 – Urteil Essig-Spray: Auslegung der Biozidprodukte-Verordnung 528/2012. 05:14 – OLG Nürnberg: Preisreduktion bei abgelaufenem MHD und Hinweispflicht. 05:50 – „Immunstark"-Bonbons: spezifische vs. unspezifische gesundheitsbezogene Angaben. 06:49 – Fliegenpilzpulver als neuartiges Lebensmittel – auch wenn es als „Räucherwerk" beworben wird. 07:51 – „Immunkraft": Synonym zu zugelassener Health Claim und damit unzulässig. 08:15 – Salatblatt-Urteil: Verkehrssicherungspflicht und dokumentiertes Reinigungssystem. Unser Experte: Arno Langbehn, Geschäftsführer BEHR'S Verlagsgruppe, E-Mail: podcast@behrs.de
Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte. Was kostet es eigentlich, den eigenen Gasanschluss stilllegen zu lassen und muss man dafür zahlen? In dieser Folge des Verbraucherfunks beleuchten wir die Hintergründe der Stilllegung des Gasanschlusses, erklären die aktuelle Rechtsprechung und erläutern, warum Verbraucherinnen und Verbraucher für bestimmte Kosten nicht aufkommen müssen. Verständlich, kompakt und mit Blick darauf, was das für die Zukunft der Energieversorgung bedeutet. **Weitere Informationen:** - [Die Stilllegung der Gasnetze – Transformation der Gasverteilnetze] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/die-stilllegung-der-gasnetze-transformation-der-gasverteilnetze-106093) - [Kostenfalle Rückbaukosten für Gasanschlüsse] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/aktuelle-meldungen/energie/kostenfalle-rueckbaukosten-fuer-gasanschluesse-119244) - [Musterbriefe der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/musterbriefe) - [Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratung-bw) - [Energieberatung der Verbraucherzentrale] (https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/) - [Energieberatung - neutral, individuell und unabhängig bei Ihnen zuhause!] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/energieberatung-neutral-individuell-und-unabhaengig-bei-ihnen-zuhause-103283) **Senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen oder Ihrer Meinung zu dieser Folge an online@vz-bw.de ** Alle Folgen: [www.vz-bw.de/podcast] (www.vz-bw.de/podcast)
Systemrelevant - Der Wirtschafts-Podcast der Hans-Böckler-Stiftung
Ihr Zugangsrecht wurde zuletzt eingeschränkt: Doch ohne Kontakt zu den Beschäftigten in den Betrieben können Gewerkschaften wenig bewegen. HSI-Direktor Ernesto Klengel und Johanna Wenckebach, Justiziarin der IG Metall, analysieren, wie gewerkschaftliche Arbeit im digitalen Zeitalter gestärkt werden kann.
Immer wieder verüben auch strafunmündige Minderjährige Straftaten. Bei schweren Verbrechen folgt oft eine Debatte um die Altersgrenze. "Ich bin ganz klar dafür, dass man das Alter auf 12 herabsenken sollte", sagt der Jugendrichter Markus Adams. Von WDR 5.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber hält sieben dieser Portale für empfehlenswert. Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere. „Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine Ausgleichszahlung zustehen. So machen Betroffene ihre Rechte geltend Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent. In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande. Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön. Für wen sich Fluggasthelfer lohnen Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche – entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten die Anbieter rund 30 Prozent ein. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Mein Gast Norbert Häring ist einer der bekanntesten freien und regierungskritischen Journalisten Deutschlands. In seinem neuen, sehr umfangreichen und sorgfältig recherchierten Buch beschäftigt er sich mit dem sogenannten «Wahrheitskomplex». Dabei handelt es sich laut Verlagsbeschreibung um «ein größtenteils staatlich finanziertes, zentral gesteuertes und digital hochgerüstetes Netzwerk, das das tut, was der demokratische Staat selbst nicht darf: Zensur, Propaganda, Diffamierung und politische Einflussnahme». Dieser global vernetzte und mit dem Militär verbundene Apparat hat es sich zur Aufgabe gemacht, über Wahrheit zu bestimmen und abweichende Interpretationen der Realität zu bekämpfen oder zum Schweigen zu bringen. Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Rechts, Desinformation, Wahlbeeinflussung oder Hass und Hetze arbeitet er daran, regierungskritische Stimmen aus dem Debattenraum zu entfernen. Von Kontokündigungen, Framingversuchen und tendenziösen Faktencheckern über Shadowbanning und Online-Zensur bis hin zu existenzbedrohenden EU-Sanktionen gegenüber freien Journalisten umfasst das Instrumentarium dieser hybriden Kriegsführung etliche wirksame Werkzeuge im Kampf um die Köpfe der Menschen. Häring formuliert diesen Angriff auf die Meinungsfreiheit als These so: «Der Staat lässt das, was er selbst nicht tun darf, durch Organisationen erledigen, die er finanziert, beeinflusst oder reguliert – mit dem gleichen verfassungswidrigen Ergebnis, dass Kritik am Regierungshandeln unterdrückt wird.» Auf dem Spiel steht einer der wichtigsten Grundpfeiler eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens: die im Grundgesetz verankerte und vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung hochgehaltene Meinungsfreiheit. Insbesondere bei globalen geopolitischen und mit dem militärisch-industriellen Komplex verknüpften Agendapunkten wird diese massiv eingeschränkt, wenn der Wahrheitskomplex auf der Klaviatur seines Instrumentariums zu spielen beginnt. Die Macht dieses Apparats ist spätestens seit dem Kampf um die Deutungshoheit der Verhältnismäßigkeit der Pandemiepolitik offensichtlich geworden. Die Akteure der kognitiven Kriegsführung, die die von den Herrschenden vorbestimmte «Wahrheit» an die Bürger bringen sollen, reichen von den Vereinten Nationen über die Russische Föderation, die NATO und die Europäische Union. Laut den Recherchen von Norbert Häring spielte Deutschland dabei für den europäischen Raum seit 2014 eine Vorreiterrolle. Unter anderem bespreche ich mit ihm, welche Verknüpfungen der Wahrheitskomplex zum Militär hat, inwiefern die Pandemiepolitik mehrheitlich eine Militäroperation war und wie dieser Komplex, der die Meinungsfreiheit gefährdet, abgewickelt werden könnte. Artikel und Video: https://www.barucker.press/p/der-wahrheitskomplex-haering Weitere Gespräche ermöglichen: Bastian Barucker, GLS Bank, IBAN: DE02 4306 0967 1115 7847 01, BIC: GENODEM1GLS, Betreff: Schenkung PayPal: info@bastian-barucker.de
Laura trifft Thomas. Dr. Thomas Schwenke ist nicht nur wiederholt Gast im Podcast, sondern bringt sogar sein eigenes Thema mit: Die beiden beleuchten den Dauerbrenner Direktmarketing von allen Seiten und klären über die komplexen Grundlagen auf. Dabei lässt sich Thomas mit großem Einsatz auf die Marketing-Herausforderungen der Laura GmbH ein und steuert wertvolle Ideen zur Datenschutzkonformität (und weiteren Geschäftsfeldern) bei. Der Püppchen-Podcast kommt bestimmt. Auch die neueste Rechtsprechung vom EuGH wird detailliert aufgearbeitet und es bleiben keine (Vorlage-)Fragen offen.
LAG Schleswig-Holstein 22.05.2025 – 5 Sa 284 a/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Arbeitsrecht; Entgelt; Entgeltfortzahlung; Krankheit; Erkrankung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Job; Lohn; Lohnfortzahlung; Kündigung; kündigen; Tattoo; Tätowierung; tätowieren;
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es hauptsächlich um Ärgerliches. Zunächst sprechen wir (00:47) über das ärgerliche Urteil des VG Karlsruhe (3. Kammer) vom 18.03.2026 (Aktenzeichen 3 K 2355/24), mit dem die Klage auf Zugang zu Unterlagen aus einem Fachgespräch des BVerfG mit Richtern des EGMR im Juni 2023 abgewiesen wurde. Zwar ging es um das Thema Informationsfreiheit, Transparenz wollte das BVerfG jedoch nicht zeigen. Nun entschied das VG Karlsruhe zwar, dass dieser Austausch unter den Gerichten nicht als Rechtsprechung einzuordnen sei und damit der Informationsfreiheit unterliege, dass dem Schutz der Vertraulichkeit des Austauschs zwischen Gerichten allerdings Vorrang vor der gebotenen Transparenz von Verwaltungshandeln einzuräumen sei. Schwer verständlich. Sodann geht es (18:29) um ein spätes Einlenken des „Hauses der Geschichte“ in Sachen Schabowski-Zettel: Das Haus der Geschichte wollte keine Angaben zum Erwerb des historischen Sprechzettels zur Maueröffnung machen und den Mantel des Schweigens darüber decken, wer dafür 25.000 € kassiert hatte. Nachdem das VG Köln und das OVG NRW der Klage eines Reporters stattgegeben hatten, verzichtete das Museum auf den Gang zum BVerwG und offenbarte, was es lieber verschweigen wollte: Das (Steuer-)Geld ging ins Umfeld des zwielichtigen Devisenbeschaffers der DDR, Schalck-Golodkowski. Echt ärgerlich. Die Prozesskosten trägt übrigens auch der Steuerzahler. Sodann geht es (27:09) um eine Entscheidung des EuGH (vom 19.3.2026 - C 526/24) zum Auskunftsanspruch: Im März 2023 abonnierte eine in Österreich wohnhafte Person den Newsletter eines familiengeführten Optikerunternehmen mit Sitz in Arnsberg. Dabei gab er seine personenbezogenen Daten in die Anmeldemaske auf der Website des Unternehmens ein und willigte in die Verarbeitung dieser Daten ein. 13 Tage später richtete der Betroffene einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO an den Optiker, der den Auskunftsantrag als missbräuchlich zurückwies. Der Betroffene verfolgte seinen Auskunftsantrag weiter und machte darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO in Höhe von 1 000 Euro geltend. Ein ärgerlicher Fall. Auf Vorlage des deutschen Amtsgerichts stellte der EuGH nun klar: Auch ein erster von der betroffenen Person an den Verantwortlichen gerichteter Antrag nach Art. 15 DSGVO auf Auskunft über personenbezogene Daten kann als „exzessiv“ im Sinne dieses Art. 12 Abs. 5 DSGVO angesehen werden kann, wenn der Verantwortliche nachweist, dass dieser Antrag nicht gestellt wurde, um sich der Verarbeitung dieser Daten bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern in missbräuchlicher Absicht. Schließlich geht es (38:00) um eine Entscheidung des VG Dresden (05.11.2025 Aktenzeichen: 6 K 790/23), mal wieder geht es um die Dokumentation eines Parkverstoßes per Foto. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde aus Sachsen teilte dem Fotografen per Hinweisschreiben die eigene Rechtsauffassung mit, dass nur bei berechtigtem Interesse wegen eigener Betroffenheit die Anzeige per Foto gestattet sei (aA VG Ansbach) und kündigte Sanktionen für den Fall einer Wiederholung an. Die hiergegen gerichtete Klage hielt das VG Dresden für unzulässig, die Warnung sei kein Verwaltungsakt, Anfechtungs- und Leistungsklage seien unzulässig. Auch Art. 78 DSGVO gewähre ein Recht auf Rechtsbehelf gegen Aufsichtsbehörden nur bei rechtsverbindlichen Beschlüssen. Ärgerlich.
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogene Daten kann zwar die Melde- und Benachrichtigungspflicht (Art. 33, 34 DSGVO) auslösen, ist aber nicht per se eine Verletzung der Sicherheit der Verarbeitung im Sinne des Art. 32 DSGVO. Soweit so gut. Die Entscheidung des LAG Hessen, Urt. v. 10.02.2026, 12 SLa 709/25 gibt ein praktische Beispiel dafür, was danach kommen kann und regt zu Überlegungen an, was bereits im Zuge der Meldung und Benachrichtigung getan werden kann, um die nachfolgenden Auswirkungen gering zu halten.Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ottosc.hm/bmitr
Auch zum Jahreswechsel hat sich im Lebensmittelrecht wieder einiges getan – von der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit über neue Höchstgehalte bei Pestizidrückständen bis hin zu brisanten Urteilen rund um alkoholfreien Gin und veganen Eierlikör. In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer, BEHR'S Verlagsgruppe) einen kompakten Überblick über die wichtigsten neuen Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen. Die Episode ist ein Auszug aus dem Webinar der BEHR'S Akademie und zeigt, warum es sich lohnt, bei Gesetzgebung und Rechtsprechung am Ball zu bleiben. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit: Änderung der Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für eine schadstofffreie Umwelt. Höchstgehalte an Pestizidrückständen: Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Rückstandshöchstgehalte in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln. Ökologische Produktion: Neue Regelungen zur Zulassung von Erzeugnissen und Stoffen in der ökologisch-biologischen Produktion sowie zur Anerkennung von Kontrollstellen in Drittländern. Bisphenol A und PFAS: Zunehmender regulatorischer Fokus auf Bisphenol A und PFAS – neue Leitlinien der EU-Kommission zur BPA-Verwendung. Alkoholfreier Gin – EuGH-Urteil: Der EuGH stellt klar, dass geschützte Spirituosenbezeichnungen wie „Gin" nicht für alkoholfreie Alternativprodukte verwendet werden dürfen. Veganer Eierlikör – LG Kiel vs. EuGH: Das LG Kiel erlaubte die Bezeichnung „Alternative zu Eierlikör" – doch seit dem EuGH-Urteil dürfte diese Sichtweise keinen Bestand mehr haben. Timestamps für Schnellhörer: 00:36 – Begrüßung und Überblick: Was erwartet die Hörer in dieser Folge? 01:10 – Neue Rechtsvorschriften zum Jahreswechsel: Basisverordnung 178, recycelter Kunststoff, Pestizidrückstände. 02:10 – Ökologische Produktion: Änderungen bei Zulassungen und Kontrollstellen. 02:55 – Neue Richtlinien des Lebensmittelverbands Deutschland: Vanillezucker, Brotbezeichnungen, Backpulver. 03:20 – Bisphenol A und PFAS: Warum diese Stoffe zunehmend in den Fokus rücken. 05:58 – Urteil: Alkoholfreier Gin – EuGH-Entscheidung zum Bezeichnungsschutz. 06:56 – Urteil: Likör ohne Ei – LG Kiel zu veganen Spirituosenbezeichnungen. 07:22 – Widerspruch: Warum das Kieler Urteil nach dem EuGH-Entscheid überholt sein dürfte. Unser Experte: Arno Langbehn Geschäftsführer, BEHR'S Verlagsgruppe E-Mail: podcast@behrs.de
Inhalt Botanicals sind in der Praxis gefragt, jedoch auch anspruchsvoll. Insbesondere stellen sich die Fragen, ob diese verkehrsfähig sind und wie sie beworben werden können. Denn die "On-hold-Claims" sind weiterhin in der Warteschleife. Und die rechtliche Zuordnung der Pflanzenstoffe ist kompliziert. Erfahren Sie in dieser Folge von Herrn Dr. Andreas Reinhart, was bei Botanicals auf die Branche zukommt. Ihr Experte Dr. Andreas Reinhart Rechtsanwalt Kontaktdaten Dr. Andreas Reinhart REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Ehrengutstraße 1b 80469 München Tel.: + 49 89 41 11 282 00 Fax: + 49 89 41 11 282 22 E-Mail: info@reinhart.legal Weiter Informationen zum Thema dieser Folge Online-Seminar PLUS „Botanicals kompakt „On hold"-Claims bei Pflanzenstoffen: sicher anwenden, korrekt kennzeichnen, erfolgreich werben": www.behrs.de/7788. Oder senden Sie eine E-Mail an akademie@behrs.de. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht ((http://www.behrs.de/news)) • BEHR'S…SHOP ((http://www.behrs.de)) • BEHR'S…AKADEMIE ((http://www.behrs.de/akademie)) • BEHR'S…ONLINE ((http://www.behrs.de/behrs-online)) • BEHR'S…e-Learning ((https://www.behrs.de/e-learning/c-155)) • QM4FOOD ((https://www.behrs.de/lebensmittelindustrie-und-ernaehrungsgewerbe/qm4food/c-162)) Unsere Bitte: Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, hinterlassen Sie bitte eine 5-Sterne-Bewertung ((Link zur Bewertung)), ein Feedback auf iTunes und abonnieren diesen Podcast. Sie können diesen auch mit Ihren Freunden und Bekannten teilen. Podcast | Behr's Dadurch helfen Sie uns die Podcast immer weiter zu verbessern und Ihnen Inhalte zu liefern, die Sie sich wünschen. Herzlichen Dank hierfür.
Glühende Eisen an den Füßen, gefesselte Menschen im Wasser: Mittelalterliche "Gottesurteile" waren oft grausam - und werden 1215 vom päpstlichen Laterankonzil verboten. Was folgt, ist ein Schritt zur modernen Rechtsprechung - aber auch zur gefürchteten "Inquisition". Von Maren Gottschalk.
Im November 2017 trennt sich Ana Horváth* von ihrem gewalttätigen Ehemann und will endlich ein neues Leben beginnen – am nächsten Morgen verfolgt er sie auf dem Weg zur U-Bahn, sticht 24 Mal auf sie ein und tötet sie. Das Landgericht München verurteilt ihn wegen Mordes, doch der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf – Die niedrigen Beweggründe seien nicht eindeutig gegeben. Ein Urteil, das selbst erfahrene Juristen fassungslos macht. Im zweiten Teil unseres Spezials zum Thema Femizid blicken wir hinter die Kulissen solcher Entscheidungen. Richter Dr. Laurent Lafleur vom Oberlandesgericht München berichtet von der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland und geht auf die gesellschaftliche Diskussion um ein weiteres Mordmerkmal im Strafgesetzbuch ein. Er erklärt, warum gerade Trennungstötungen in der Rechtsprechung oft unterschiedlich bewertet werden – und warum einige BGH-Urteile aus seiner Sicht gefährliche Signale senden. Im Interview: Florian Rebmann vom Kriminologischen Institut der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der als akademischer Mitarbeiter an einer großangelegten Studie zu Femiziden in Deutschland beteiligt war. Er geht näher auf die Definition von Femiziden und die misogynen Motive der Täter ein. Außerdem erläutert der hessische Justizminister Christian Heinz im O-Ton, wie die Fußfessel nach spanischem Modell Opfer präventiv vor Tötungsdelikten schützen kann. *Name von der Redaktion geändert Noch mehr Informationen rund um das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen findet ihr anlässlich des europaweiten Aktionstages im ZDF Streamingportal: gegengewaltanfrauen.zdf.de *** Anlaufstellen und Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt, partnerschaftlicher Gewalt oder Stalking: • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, kostenlos und rund um die Uhr, auch als Beratung für Frauenhäuser. Tel.: 116 016, Online: https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen • Infobroschüre „Femizide verhindern“ zum kostenlosen Download: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/broschueren-und-buecher/femizide-verhindern.html • Polizeiliche Informationen zu Femiziden: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/femizid-wenn-maenner-frauen-toeten/ • Polizeiliche Informationen zu Partnerschaftsgewalt: https://polizei.nrw/artikel/partnerschaftsgewalt-ist-keine-privatangelegenheit *** Moderation: Rudi Cerne, Nicola Haenisch-Korus Gäste & Experten: Dr. Laurent Lafleur, Richter am OLG München; Florian Rebmann, Kriminologisches Institut der Eberhard-Karls-Universität Tübingen; Christian Heinz, Hessischer Justizminister Autorin dieser Folge: Lale Artun Audioproduktion & Technik: Christina Maier, Lalita Hillgärtner Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn Produktionsmanagement ZDF: Julian Best Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus Produzent Securitel: René Carl Produzent Bumm Film: Nico Krappweis Redaktion Securitel: Corinna Prinz, Katharina Jakob, Zoë Jungblut, Tim Rascher (CvD) Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Zielonka Regie Bumm Film: David Gromer