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Noch § 22 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung: Verantwortlichkeit des Bestellers (§ 645 BGB), Gefahrtragung (§ 644 BGB); Sicherung des Werkunternehmers; § 23 Maklervertrag, Partnervermittlung (§§ 652 ff BGB); § 24 Auftrag (§§ 662 ff. BGB): Überblick, Die Herausgabepflicht des Beauftragten (§ 667 BGB), Aufwendungsersatz (§ 670 BGB), Beendigung des Auftrags, Haftung für Rat und Auskunft (§ 675 II BGB); § 25 Geschäftsbesorgungsverträge (§ 675 BGB); § 26 Persönliche Sicherheiten: Schuldbeitritt, Bürgschaft, Garantie: Bürgschaft: Rechtsverhältnisse bei der Bürgschaft
Noch § 21 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers: Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag, unbestellte Leistungen, Schwarzarbeit und Vertragswirksamkeit, Rechtsbehelfe des Bestellers bei mangelhafter Leistung des Werkunternehmers, Verschuldensunabhängige Ansprüche (§§ 634 Nr. 1 - 3 BGB), Schadensersatzansprüche des Bestellers (§ 634 Nr. 4 BGB), Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 634a BGB) § 22 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung: Vergütungsansprüche, Abnahme (§ 640 BGB); Gefahrtragung (§ 644 BGB)
§ 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen: Inhalt des Kaufvertrags, Kaufvertrag und Übereignung, Gesetzliche Regelungen, Gegenstand des Kaufvertrags (§ 433 BGB) § 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB); § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Begriffe, Gefahrtragung beim Versendungskauf, Fallbeispiele
§ 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB); § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Begriffe, Gefahrtragung beim Versendungskauf, Fallbeispiele
Noch § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Fallbeispiel zur Drittschadensliquidation beim Versendungsverkauf; § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Qualitative (Teil-)Verspätung und (Teil-)Unmöglichkeit; System der Sachmängelgewährleistung; Begriff des Sachmangels (§ 434 BGB): Begriff des Sachmangels seit dem 1.1.2002, Verhältnis von subjektivem und objektivem Fehlerbegriff
§ 22 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung: Vergütungsansprüche, Abnahme (§ 640 BGB); Gefahrtragung (§ 644 BGB); Sicherung des Werkunternehmers; § 23 Maklervertrag, Partnervermittlung (§§ 652 ff BGB); § 24 Auftrag (§§ 662 ff. BGB): Überblick, Die Herausgabepflicht des Beauftragten, Aufwendungsersatz (§ 670 BGB)
§ 1 Überblick über die Vorlesung; § 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen: Inhalt des Kaufvertrags, Kaufvertrag und Übereignung, Gesetzliche Regelungen, Gegenstand des Kaufvertrags (§ 433 BGB); § 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB); § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Begriffe, Gefahrtragung beim Versendungskauf
§ 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Fallbeispiele; § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Qualitative (Teil-)Verspätung und (Teil-)Unmöglichkeit, System der Sachmängelgewährleistung
Noch § 23 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers: Schadensersatzansprüche des Bestellers (§ 634 Nr. 4 BGB), Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 634a BGB); Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung: Vergütungsansprüche, Abnahme (§ 640 BGB); Gefahrtragung (§ 644 BGB)
GefahrenübergangZu finden im BGB §644 und §645 außerdem VOB/B §7 Was ist mit „Gefahr“ gemeint? In jeder Bauphase kann es vorkommen, dass ein Gewerk vor der Abnahme grundsätzlich „verschlechtert“ wird, also z.B. gestohlen, beschädigt oder vielleicht sogar völlig zerstört und genau diese Verschlechterung ist eben die Gefahr, um die es in dieser Folge geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun ein anderer, auf der Baustelle tätiger Unternehmer, ein unbekannter Dieb oder Vandale oder vielleicht ein unvorhersehbares Wetterereignis der „Täter“ war. Wichtig ist bei der Betrachtung nur, dass weder AG noch AN dieses Ereignis verursacht haben, man nennt das dann die „zufällige Verschlechterung“. Sollte also der Unternehmer selber einen Schaden auf der Baustelle verursacht haben, muss er diesen selbstverständlich kostenlos ausbessern, das hat nichts mit der klassischen Gefahrtragung nach BGB zu tun. Besonders wichtig dabei: die Abnahme Das wichtigste Hilfsmittel für den Unternehmer diesen Gefahren zu entkommen ist die Abnahme! Exakt ab diesem Zeitpunkt geht – außer in besonderen Ausnahmefällen - die Gefahr an einem Gewerk vom Unternehmer auf den Bauherrn über. Zitat BGB §644: „Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.“ Sorgen Sie also auf jeden Fall dafür, so schnell wie nur irgend möglich Ihre Abnahme zu bekommen! Es reicht auch nicht aus, dass das Gewerk objektiv schon fertiggestellt ist, alleinig die Abnahme löst den Übergang der Gefahr auf den Bauherren aus! Dringende Empfehlung: Führen Sie unbedingt eine förmliche Abnahme durch! Sie treffen sich also an einem vereinbarten Termin mit dem Bauherren auf der Baustelle und fertigen mit ihm gemeinsam ein Abnahmeprotokoll. Nur durch diese Maßnahme haben Sie eine möglichst schnelle und eindeutig nachvollziehbare Möglichkeit, sofort und sogar mit genauer Benennung des Tages den Gefahrenübergang herbeizuführen. Nebenbei beginnt jetzt auch gleich die Gewährleistungszeit zu laufen, die Beweislast geht ebenfalls über, die Schlussrechnung wird fällig uvm…. In der VOB/B §12(5) z.B. gibt es zwar auch eine Abnahme, wenn der Bauherr die Leistung in Benutzung nimmt, allerdings leider erst nach 6 Werktagen. Lassen Sie also nach Fertigstellung den Bauherrn in sein Haus einziehen und verlassen sich darauf, dass nach einer Woche die Abnahme automatisch erfolgt, dann stimmt das zwar rechtlich, Sie haben trotzdem ein echtes Problem. Denn sollte in diesem Zeitraum noch eine Verschlechterung des Gewerks eintreten (Kratzer am Fußboden, Abplatzungen oder Dellen im Putz, Stichwort Umzugsparty…..), so sind Sie in voller Höhe für Verschlechterungen zuständig, sofern Sie nicht beweisen können, dass diese vom Bauherren verursacht wurden! Das könnte schwierig werden, denn schließlich hatten Sie in dieser Woche keine Möglichkeit mehr, Ihr Werk zu schützen! Noch "schlimmer" wird es übrigens, im gleichen Absatz der VOB/B zu finden, durch eine bloße Mitteilung über die Leistungsfertigstellung: hier wären es sogar 12 Werktage bis zur Abnahme – ganz schön lange für eine unbezahlte Hausmeistertätigkeit! Schützen Sie Ihre Arbeit! Egal, um welche drohende Verschlechterung es sich also handeln könnte, Sie müssen Ihr Werk bis zur Abnahme schützen! Sei es durch Bewachung, Abdecken, Einhausen oder sonstige Maßnahmen! Sollte der Schutz trotzdem nicht ausgereicht haben und es kommt zu Schäden z.B. durch Graffiti-Schmierereien, Diebstahl oder Vandalismus, dann hilft leider auch kein Richter, dort werden Sie nur hören: „Sie hätten eben noch besser schützen müssen!“ Die Frage, ob dies in der Praxis überhaupt möglich war, weil Sie ja schlecht eine 24/7-Bewachung leisten können, spielt leider keine Rolle! Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
§ 1 Überblick über die Vorlesung; § 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen: Inhalt des Kaufvertrags, Kaufvertrag und Übereignung, Gesetzliche Regelungen, Gegenstand des Kaufvertrags (§ 433 BGB); § 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB); § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Begriffe, Gefahrtragung beim Versendungskauf
§ 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Fallbeispiele; § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Qualitative (Teil-)Verspätung und (Teil-)Unmöglichkeit, System der Sachmängelgewährleistung
Noch § 23 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers: Schadensersatzansprüche des Bestellers (§ 634 Nr. 4 BGB), Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 634a BGB); Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung: Vergütungsansprüche, Abnahme (§ 640 BGB); Gefahrtragung (§ 644 BGB)
Gewährleistungsrecht: Der Begriff des Sachmangels; Subjektiver und objektiver Fehlerbegriff; Aliud und Sachmangel;
Rechtsverhältnisse bei der Bürgschaft (Fortsetzung); Situation nach Inanspruchnahme des Bürgen; Besonderheiten der Bürgschaft auf erstes Anfordern; § 30: Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis; Abstraktes Schuldversprechen/Schuldanerkenntnis; Kausales Schuldanerkenntnis; Gesetzliche Schuldverhältnisse: § 31 GoA; Voraussetzungen der GoA (§ 677 BGB);
Kaufrecht: Pflichten von Käufer und Verkäufer; Gefahrtragung; Systematik des Gewährleistungsrechts;
Voraussetzungen der GoA (§ 677 BGB) (Fortsetzung); "Auch fremdes Geschäft" bei Leistungen auf nichtige Verträge?; Berechtigte GoA (§ 683 BGB); Unberechtigte und unechte GoA (§§ 683, 687 BGB); §§ 32 - 38: Bereicherungsrecht; Grundtypen der Bereicherungsansprüche (= Kondiktionen); Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB); Zweckverfehlungskondiktion (§ 812 I S. 2 BGB); Kondiktion nach § 817 BGB;
Gewährleistungsrecht: Der Begriff des Sach- und Rechtsmangels; Beschränkungen der Gewährleistung
§§ 21 - 23: Werkvertrag: Grundfragen: Charakter und Abgrenzungen, Vergütung; Vergütungsanspruch des "bummelnden" Werkunternehmers (BGH NJW 2010, 2199); Unbestellte Werkleistungen; Vertragswirksamkeit: Schwarzarbeit; "Ohne Rechnung-Abrede": Die Wiedergeburt des "faktischen" Vertrags!; Gewährleistung: System, Rechtsbehelfe, Nacherfüllung (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB), Selbstvornahme (§ 634 Nr. 2, 637), Rücktritt und Minderung, Schadensersatz, Verjährung
Umgehungsverbot am Beispiel des Agenturgeschäfts und § 475 I 2 BGB (Fortsetzung); § 10 Sonstiger Verbraucherschutz beim Kauf; Verbraucherkreditrecht: Finanzierter Kauf; Drittfinanzierter Kauf: Das "B-Geschäft"; Drittfinanzierter Kauf: Verbundene Geschäfte (§§ 358, 359 BGB); Verbundene Geschäfte: Einwendungsdurchgriff (§ 359 BGB); Verbundene Geschäfte: Widerrufsdurchgriff (§§ 358, 359a BGB); Schuldrechtliches Vorkaufsrecht (§ 463 ff BGB); Weitere Sonderformen ("Call"- und "Put"-Option);
Gewährleistungsrecht: Beschränkungen und Erweiterungen der Gewährleistungsrechte des Käufers; Gewährleistungsausschluss in AGB; Rechtsbehelfe des Käufers nach Gefahrübergang; Nacherfüllungsanspruch, § 439 BGB (1. Teil)
Vertragliche Schuldverhältnisse: § 12 Tausch und Schenkung; §§ 516 ff BGB; Grundlagen der Schenkung; BGH Rechtsprechung zum Thema: Zuwendung von Schwiegereltern; Abgrenzung gegenseitiger Vertrag und belohnende Schenkung; Formen: Handschenkung (§ 516 BGB) ist Rechtsgrundabrede, Schenkungsversprechen (§ 518 BGB) und Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) mit Bezug zum Erbrecht; Typische Strukturelemente unentgeltlicher Verträge; § 13 Mietrecht: Definition, Zustandekommen; Systematik des Gesetzes; Mietvertrag (§§ 535 ff BGB): Grundlagen, Pflichten des Vermieters und Rechte des Mieters bei Schlechterfüllung; Begriff des Sachmangels im Mietrecht;
Mietrecht (Fortsetzung): Mietvertrag: Pflichten des Vermieters; Rechte des Mieters bei Schlechterfüllung; Weitere Vermieterpflichten; Konkurrenzen; Pflichtendes Mieters; Miethöhe bei Wohnraum; Sicherung des Vermieters; Schönheitsreparaturen;
Mietvertrag: "Schönheitsreparaturen"; Weitervermietung (§§ 540, 553 BGB); Verjährung von Ersatzansprüchen (§ 548 BGB); Arten der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen; Beendigung des Mietvertrags; Leasing;
Leasing: Typische Rechtsverhältnisse beim Finanzierungsleasing; Leasingtypische Abtretungskonstruktion; Typische Rechtsverhältnisse beim Finanzierungsleasing; § 19 Leihe und Darlehen: Leihe (§§ 598 ff); Gelddarlehen (§§ 488 ff); Verbraucherdarlehensrecht (§§ 491 ff)
Verbraucherdarlehensrecht (Fortsetzung) (§§ 491 ff BGB): Zahlungsaufschub und Finanzierungshilfen, Ratenlieferungsverträge; Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB); Pflichtendes Dienstschuldners; Vergütungspflicht; Aufwendungsersatz; Leistungsstörungen; Beendigung des Dienstverhältnisses
Werkvertrag (Fortsetzung): Verjährung der Gewährleistung; Vergütungsanspruch des (Werk-)Unternehmers (§ 632 BGB); Abnahme (§ 640 BGB); (Teil-)Vergütung bei fehlender Vollendung; Sicherung des Werkunternehmers; Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB); Abgrenzung zum Werkvertrag/Werklieferungsvertrag; Reisevertrag (§ 651a ff BGB): G rundstruktur; Besonderheiten der Vertragsbindung; Mängelhaftung; Rechtsbehelfe;
Pflichtverletzung und Schadensersatzansprüche des Käufers bei einem "behebbaren Sachmangel"; Abgrenzung Verzögerungsschaden / Mangelfolgeschaden am Bsp. des "mangelbedingten Betriebsausfalls"; Aufwendungsersatz und Schadensersatz; Überblick: Gewährleistungsansprüche des Käufers beim Kauf (§§ 434 ff BGB); Verjährung von Gewährleistungsasprüchen (§ 438 BGB);
Reisevertrag (§ 651 a ff BGB): Rechtsbehelfe (Fortsetzung); Deliktische Haftung des Reiseveranstalters aus §§ 823 ff BGB; Übersicht Gewährleistungsrechte im Reisevertragsrecht; § 24 Maklervertrag, Partnervermittlung; Wissenswertes zur Partnervermittlung!; § 25 Auslobung, Preisausschreiben; § 26 Auftrag (§§ 662 ff BGB); Aufwendungsersatz (§ 670 BGB); Herausgabepflicht des Beauftragten (§ 667 BGB);
Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei Sachmängeln: Nutzungsersatz bei Nachlieferung?; "Vereitelung" der Nacherfüllung; Problem: "Selbstvornahme" der Nacherfüllung; Nutzungsersatz bei Nacherfüllung; Rücktritt; Minderung; Berechnung der Minderung; Schadenskategorien beim Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Wiederholung zum Auftragsrecht; Haftung für Rat und Auskunft (§ 675 II BGB); § 27: Geschäftsbesorgungsverträge (§ 675 BGB); Begriff der "Geschäftsbesorgung" i.S.v. § 675 BGB; Banküberweisung nach neuem Recht; § 28: Spiel und Wette (§ 762 BGB); § 29: Persönliche Sicherheiten; Rechtsverhältnisse bei der Bürgschaft;
Gewährleistungsrecht: Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei Sachmängeln, § 439 BGB (Fortsetzung); Erfüllungsort der Nacherfüllungspflicht; Inhalt und Reichweite des Nacherfüllungsanspruchs; Vorrang der Nacherfüllung, Entbehrlichkeit der Fristsetzung
Gewährleistungsrecht: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 438 BGB); Mängeleinrede nach "Verjährung" des Rücktrittsrechts gem. § 438 IV S. 2 BGB; Verbrauchsgüterkauf und AGB-Kontrolle; § 8 Konkurrenzen: Gewährleistung, Willensmängel, c.i.c.; Konkurrenz zur Haftung aus c.i.c.
Noch § 9: Schicksal der Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit (§ 326 BGB); Verantwortlichkeit des Gläubigers, Gefahrtragung,Sach- und Preisgefaht
§ 3 Pflichten von Käufer und Verkäufer; Eigentumsvorbehalt § 4: Gefahrtragung beim Kauf
§ 22: Recht des Werkunternehmers, Gefahrtragung § 23: Werklieferungsvertrag, Reisevertrag
Noch § 22: Begriff und bedeutung der Abnahme, Gefahrtragung; Sicherung des Werkunternehmers § 23 Werklieferungsvertrag; Reisevertrag
§ 2 Kaufrecht Teil 1: Grundlagen; Rechtsquellen, Gegenstand des Kaufvertrags, Erscheinungsformen § 3 Kaufrecht Teil 2: Pflichten der Parteien, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt § 4 Kaufrecht Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf
noch § 4: Gefahrtragung beim Kauf (Fallbeispiele) § 5: Gewährleistungsrecht, System des Gewährleistungsrechts; Begriff des Sachmangels (§ 434 BGB)
§ 1: Einführung; § 2 Kaufrecht Teil 1: Grundlagen; Rechtsquellen, Gegenstand des Kaufvertrags, Erscheinungsformen; § 3 Kaufrecht Teil 2: Pflichten der Parteien, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt; § 4 Kaufrecht Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf
noch § 4: Gefahrtragung beim Kauf (Fallbeispiele)
Noch § 22: Begriff und Bedeutung der Abnahme, Gefahrtragung; Sicherung des Werkunternehmers; § 23 Werklieferungsvertrag; Reisevertrag; § 24 Maklervertrag, Partnervermittlung
Noch § 3: Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt; § 4: Begriffe, Leistungsgefahr, Gegenleistungsgefahr
§ 22: Rechte des Werkunternehmers - Vergütungsansprüche, Gefahrtragung, Sicherung des Werkunternehmners § 23: Werklieferungsvertrag, Reisevertrag
Noch § 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer: Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB): schuldrechtliche Rechtslage; § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Begriffe, Leistungsgefahr, Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr): Grundregel (§ 326 I BGB), Übergabe (§ 446 BGB), Annahmeverzug (§ 446 S.3 BGB), Versendungsverkauf (§ 447 BGB), Gefahrtragung und Drittschadensliquidation, Professoren-AG
Noch § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Fallbeispiele; § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Systematik der Gewährleistung: Ausgangspunkt: Die Pflicht zur sach- und rechtsmangelfreien Leistung (§ 433 I S. 2 BGB), Behebbarer Mangel: Qualitative (Teil-)Verspätung der Leistung, Unbehebbarer Mangel: Qualitative (Teil-)Unmöglichkeit der Leistung, Aufbau auf dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht
Noch § 21 Werkvertragsrecht, Teil 1, Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers: Mängelgewährleistung: Grundlagen, System, Beweislast für die Mangelhaftigkeit; Verschuldensunabhängige Ansprüche (§§ 634 Nr. 1 - 3 BGB): Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung; Schadensersatzansprüche des Bestellers (§ 634 Nr. 4 BGB); Regress des Werkunternehmers gegen den Materiallieferanten; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 634a BGB); § 22 Werkvertragsrecht, Teil 2: Rechte des Werkunternehmers, Gefahrtragung, Vergütungsansprüche, Abnahme, Verantwortlichkeit des Bestellers
Noch § 22 Werkvertragsrecht, Teil 2: Gefahrtragung, Sicherung des Werkunternehmers; § 23 Werkvertragsrecht, Teil 3: Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB), Pauschalreisevertrag (§ 651a ff BGB), Bauvertrag; § 24 Maklervertrag, Partnervermittlung(§ 652 ff BGB); § 25 Auslobung, Preisausschreiben, Gewinnmitteilungen; § 26 Auftrag: Überblick, Die Herausgabepflicht des Beauftragten, Aufwendungsersatz (§ 670 BGB)
Besonderes Schuldrecht: Überblick; Grundlagen des Kaufrechts; Einteilung der Schuldverhältnisse; Typische und untypische Verträge im BGB; Nationale Rechtsquellen;