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Der DJM-Rückblick bespricht in dieser Woche die Frauen- und Männerkonkurrenz. Was sind die Unterschiede zwischen den Wettbewerben der Frauen und Männer? Wer waren die besten Performer? Die aufregendsten Rennen? Welche Wettbewerbe die Leistungsstärksten? Und wir sprechen natürlich über die Staffeln. Daumen hoch oder Daumen runter? Sink or swim? 00:11:25 Frauen 00:13:50 Jg 2012 00:22:00 Jg 2011 00:29:38 Jg 2010 00:39:42 Jg 2009 00:51:03 Jg 2008 00:56:35 Männer 00:59:17 Jg 2012 01:05:17 Jg 2011 01:13:27 Jg 2010 01:19:16 Jg 2009 01:32:56 Jg 2008 01:37:48 Staffeln Supported by Speedo und DFT-Sports Für Fragen, Kommentare, Anmerkungen nutzt Social Media oder die gute alte E-Mail: andre(at)swimcast.de ----- Episodenbild: Tino Henschel Musik: www.zapsplat.com
Schwimmsport für die Ohren Der DJM-Rückblick bespricht in dieser Woche die Frauen- und Männerkonkurrenz. Was sind die Unterschiede zwischen den Wettbewerben der Frauen und Männer? Wer waren die besten Performer? Die aufregendsten Rennen? Welche Wettbewerbe die Leistungsstärksten? Und wir sprechen natürlich über die Staffeln. Daumen hoch oder Daumen runter? Sink or swim? 00:11:25 Frauen 00:13:50 Jg 2012 00:22:00 Jg 2011 00:29:38 Jg 2010 00:39:42 Jg 2009 00:51:03 Jg 2008 00:56:35 Männer 00:59:17 Jg 2012 01:05:17 Jg 2011 01:13:27 Jg 2010 01:19:16 Jg 2009 01:32:56 Jg 2008 01:37:48 Staffeln Supported by Speedo und DFT-Sports -> Werde selber Supporter Dieser Podcast wird vermarktet von der Podcastbude.www.podcastbu.de - Full-Service-Podcast-Agentur - Konzeption, Produktion, Vermarktung, Distribution und Hosting.Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
Dein Karriereweg - Mit Katrin Moser I Traumjob I Karriere I Erfolg I Jobglück
Es gibt einen Satz, den ich in meinen Coachings immer wieder höre:„Eigentlich ist mein Job gar nicht so schlimm.“Und genau dieser Satz kann zu einer der größten Fallen deiner Karriere werden.Denn oft folgt direkt danach:„Ich mache das jetzt noch ein paar Jahre.“ „Bis die Kinder größer sind.“ „Bis das Haus abbezahlt ist.“ „Bis ich finanziell abgesichert bin.“Und irgendwann werden aus ein paar Jahren zehn oder zwanzig.In dieser Folge spreche ich darüber, warum gerade erfolgreiche Menschen häufig feststecken – nicht weil sie gescheitert sind, sondern weil sie funktioniert haben.Wir sprechen über den sogenannten goldenen Käfig: Ein Leben mit Sicherheit, Status, Einkommen und Anerkennung – das sich trotzdem nicht richtig anfühlt.Du erfährst unter anderem:warum Durchhalten keine Lebensstrategie sein sollteweshalb erfolgreiche Menschen besonders gefährdet sind, sich selbst zu verlierenwie Perfektionismus dich davon abhält, ins Handeln zu kommenwarum Burnout oft die Falschen trifft – nämlich die Leistungsstärkstenweshalb dein Umfeld stärker über deine Zukunft entscheidet, als du glaubstwarum echte Veränderung immer im Inneren beginntAußerdem teile ich sehr persönliche Einblicke aus meinem eigenen Leben: Von meiner schweren Erkrankung, die rückblickend zum Wendepunkt wurde, bis hin zu den Gedanken, die letztlich meine Selbstständigkeit und mein neues Leben möglich gemacht haben.Ein weiterer wichtiger Teil dieser Folge sind die sechs Prinzipien, die ich aktuell in meiner Arbeit mit Menschen nutze:Warum dein Außen ein Spiegel deines Inneren istWeshalb du nicht bekommst, was du willst, sondern wer du bistWarum dein Gehirn immer Beweise für deine Identität suchtWie dein Umfeld deine Realität prägtWeshalb du heute schon wie dein zukünftiges Ich handeln solltestWarum Energie oft wichtiger ist als reine DisziplinEin Gedanke aus dieser Folge ist mir besonders wichtig:Du kannst ein Leben, das nicht zu dir passt, nicht durch noch mehr Leistung retten.Die Botschaft dieser Folge:Warte nicht darauf, dass irgendwann der perfekte Zeitpunkt kommt.Denn manchmal ist der gefährlichste Satz deiner Karriere nicht: "Ich hasse meinen Job."Sondern:„Eigentlich ist mein Job gar nicht so schlimm.“
Die Stimme für Erfolg - Der stimmige Podcast mit Beatrice Fischer-Stracke
ADHS und Autismus bei Erwachsenen treten häufig gemeinsam auf – als AuDHS. In diesem Interview geht es um Trauma, Nervensystem und die oft übersehene Verbindung im Erwachsenenalter. Was bedeutet AuDHS im Erwachsenenalter? Und warum reicht es nicht, nur auf Symptome zu schauen? In diesem tiefgehenden Gespräch spreche ich mit Gülay Frister über ADHS, Autismus und die oft übersehene Verbindung zu Trauma. Wir beleuchten, wie sich frühe Prägungen auf das Nervensystem auswirken – und warum viele berufstätige und selbstständige Frauen sich lange „anders" fühlen, ohne den Zusammenhang zu erkennen. Gülay arbeitet ganzheitlich. Für sie ist AuDHS nicht nur eine Diagnose, sondern ein Zusammenspiel aus Körper, Geist, Seele und epigenetischen Einflüssen. In dieser Folge erfährst Du: was AuDHS (Autismus + ADHS) bei Erwachsenen bedeutet wie Trauma und Nervensystem zusammenhängen warum Leistungsstärke oft mit innerer Überforderung einhergeht welche Auswirkungen das im Berufsleben und in Erstgesprächen haben kann weshalb Selbstannahme ein entscheidender Schritt zu innerer Sicherheit ist Ein Gespräch für alle, die sich selbst besser verstehen – und ihre Muster im Business neu einordnen möchten. Zu Gast: Gülay Frister Trauma- & AuDHS-Coach Instagram: https://www.instagram.com/gulay.frister/ Für selbstständige Frauen Im Interview sprechen wir auch darüber, wie sich innere Unsicherheiten in Verkaufssituationen zeigen können. Wenn Du lernen möchtest, in Erstgesprächen souverän zu führen, klar zu sprechen und Deine Preise sicher zu vertreten, kannst Du Dich hier auf die Warteliste für „Pitch Perfect" eintragen: https://beatrice-mentoring.systeme.io/pp-warteliste
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kfz-Versicherung: Gut schlägt günstig So wie Weihnachten jedes Jahr pünktlich kommt, so pünktlich kommen spätestens ab Oktober die Hinweise zur KFZ-Versicherung. Da die meisten KFZ-Verträge zum 31.12. eines Jahres kündbar sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Blick darauf zu werfen. Denn auch in diesem Jahr sagt die Prognose: Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden erneut steigen. Somit werden viele Verbraucher im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Kfz-Versicherung in die Hand nehmen müssen. Dennoch sollten sie nicht übereilt ihren Vertrag kündigen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sagt: „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil, der günstigere Tarif ist oft nicht die bessere Alternative. Was man an der Prämie spart, zahlt man im Schadenfall eventuell doppelt und dreifach drauf, wenn die Leistungen des Billigtarifs nicht ausreichend sind.“ Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte daher immer die Leistungsstärke im Vordergrund stehen und nicht der Preis. Zudem ist es nicht immer nötig, den Tarif zu wechseln, um an der Prämie zu sparen. Eventuell lohnt sich beispielsweise der Wechsel von der oftmals teureren Voll- in die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Hat man eine gute Schadenfreiheitsklasse, kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz. Wer sparen will, sollte zudem prüfen, ob sich andere Parameter geändert haben, die Einfluss auf die Prämie haben: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Ist die Jahreskilometerlaufleistung geringer geworden? Steht das Auto nachts mittlerweile in einer Garage statt an der öffentlichen Straße? Das alles kann die Prämie verringern. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Ist man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden, kann es sich auch lohnen, direkt bei ihm nach einem besseren Angebot zu fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, empfiehlt der BdV. Auch wer bereits einen interessanten Tarif bei einer anderen Versicherung entdeckt hat, sollte den Fokus auf die Leistungen legen. Die Tarife haben teilweise sehr unterschiedliche Leistungsniveaus. Verbraucher sollten daher unbedingt ihren alten Vertrag mit dem neuen Angebot vergleichen. „Leistet beispielsweise der neue – vermeintlich günstigere – Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und ein fremder Hund rennt vor das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, müsste die Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In diesem Special bei Carl-Auer Sounds of Science sprechen wir mit Michael Bohne und Autor:innen des von ihm und Sabine Ebersberger herausgegebenen Buches Entwicklung empowern mit PEP – Prozess- und embodimentfokussiert arbeiten mit Kindern und Jugendlichen. Es geht dabei um die Vielfalt und das enorme Wirksamkeitsspektrum und -potenzial der Praxis mit PEP in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Einer der Anlässe für diese Gesprächsreihe ist die Forderung der nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina nach mehr Schutz vor psychischen Krisen bei Kindern und Jugendlichen. Die Leopoldina hat ein Statement zur großen Bedeutung von Selbstregulationskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen verfasst, das sich auch wie ein Plädoyer für PEP lesen lässt. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Selbstregulationskompetenzen wirken präventiv und ermöglichen es allen jungen Menschen ihr individuelles und soziales Potenzial zu entfalten, mit großem Gewinn für unsere Gesellschaft." In der heutigen Folge berichten Ulla Engelhardt und Mélanie Maur u. a. über ihre Erfahrungen, methodischen Zugänge und die Kombination von PEP mit weiteren Ansätzen und Methoden. Darüber hinaus geben sie spannende und ermutigende Einblicke in Reaktionen u. a. von Pädagog:innen, Lehrer:innen, Eltern und von Teilnehmenden an Aus- und Weiterbildungen. Informationen zu Spezialseminaren der Autor:innen ab 21. März 2025 sind zu finden unter https://www.dr-michael-bohne.de/termineanmeldung.html Die Serie wird mit weiteren Gesprächen immer freitags fortgeführt, beginnend mit dem 7. März 2025. Ulla Engelhardt ist Dipl.-Sozialpädagogin, integrative Lerntherapeutin (im Fachverband für integrative Lerntherapie, FiL) und seit über 20 Jahren in eigener Praxis tätig (www.lerntherapie-integrativ.de). Weiterbildungen u.a. für Hypnosystemische Konzepte für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (M.E.G.), PEP® nach Dr. Michael Bohne, wingwave®coach, Practitioner DVNLP. Referentin in Fort- und Weiterbildungen im In- und Ausland, u.a. im Curriculum ‚PEP bei Kindern und Jugendlichen‘, Institut Dr. Bohne. Workshoptage in Psychologisch-pädagogischen Einrichtungen, wie z.B. Erziehungsberatungsstellen, Lerntherapie-Praxen u. a., und bei internationalen Kongressen. Autorin und Designerin der Therapiespiele „Leicht gem8 mit der Kraft der 8 & Co. – Spiel-Räume für Heldenreisen“ und „Easy & Great with the Power of 8 & Co. – Playful Spaces for Heroes‘ Journeys“. www.leichtgem8.de. Ihr Projekt: Travel & Work – mit dem Campervan reisen und unterwegs Workshops und Therapiespiele anbieten. Mélanie Maur ist Integrative Lerntherapeutin (FiL) (M.A. Universität Hamburg), PEP-Auftrittscoach, Coach für Triadische Systemik und ADHS-Elterntrainerin. Sie arbeitet in eigener Praxis (www.melanie-maur.de) seit über 20 Jahren mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Bereich Lern- und Persönlichkeitsentwicklung. Neben der Behandlung von Teilleistungsstörungen liegt ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Unterstützung und individuellen Förderung mehrfach außergewöhnlicher Menschen (Hochbegabung, ADHS, Ängste, Lern- und Leistungsstörungen). PEP und die Arbeit in und mit der Triade werden in den Therapie-, Beratungs- und Coachingprozess integriert. Seit 2016 ist sie Referentin im Curriculum „PEP bei Kindern und Jugendlichen“ bei Dr. Michael Bohne in Hannover. Zu Beginn der Corona-Pandemie hat sie das DIY Kartenset für Angehörige pädagogischer Berufe (www.innen-leben.org/innen-leben-pad/) entwickelt.
ZR066 Schuldrecht AT | Vorvertragliches Schuldverhältnis | Culpa in Contrahendo | § 311 BGBKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: TaschendefinitionenDer Allgemeine Teil des Schuldrechts zeichnet sich durch eine große Stofffülle und eine erhebliche Komplexität vor allem im prüfungswichtigen Leistungsstörungsrecht aus. In diesem „Dickicht“ ist die Kenntnis grundlegender Strukturen wichtig. Hierauf zielt das Lehrbuch. Es deckt den Allgemeinen Teil in seiner ganzen Breite ab (Entstehung, Inhalt, Störung und Erlöschen von Schuldverhältnissen, Einbeziehung Dritter, Wechsel und Mehrheit von Gläubiger und Schuldner sowie das Schadensrecht). Die 7. Auflage wurde vollständig aktualisiert.Mehr als 300 Fallbeispiele veranschaulichen das Gesagte und zeigen die Bedeutung für die Falllösung auf. Sie laden ebenso wie die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zum selbständigen Lernen und Durchdenken des Stoffs ein. Bei den wichtigsten Ansprüchen und Rechten ist auch der Prüfungsaufbau dargestellt.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
ZR065 Schuldrecht AT | Wie kommt ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis zustande?Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: TaschendefinitionenDer Allgemeine Teil des Schuldrechts zeichnet sich durch eine große Stofffülle und eine erhebliche Komplexität vor allem im prüfungswichtigen Leistungsstörungsrecht aus. In diesem „Dickicht“ ist die Kenntnis grundlegender Strukturen wichtig. Hierauf zielt das Lehrbuch. Es deckt den Allgemeinen Teil in seiner ganzen Breite ab (Entstehung, Inhalt, Störung und Erlöschen von Schuldverhältnissen, Einbeziehung Dritter, Wechsel und Mehrheit von Gläubiger und Schuldner sowie das Schadensrecht). Die 7. Auflage wurde vollständig aktualisiert.Mehr als 300 Fallbeispiele veranschaulichen das Gesagte und zeigen die Bedeutung für die Falllösung auf. Sie laden ebenso wie die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zum selbständigen Lernen und Durchdenken des Stoffs ein. Bei den wichtigsten Ansprüchen und Rechten ist auch der Prüfungsaufbau dargestellt.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
ZR064 Schuldrecht AT | Welche verschiedenen Arten von Schuldverhältnissen gibt es und wie entstehen sie?Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Schuldrecht AT von Prof. Dr. Frank WeilerDer Allgemeine Teil des Schuldrechts zeichnet sich durch eine große Stofffülle und eine erhebliche Komplexität vor allem im prüfungswichtigen Leistungsstörungsrecht aus. In diesem „Dickicht“ ist die Kenntnis grundlegender Strukturen wichtig. Hierauf zielt das Lehrbuch. Es deckt den Allgemeinen Teil in seiner ganzen Breite ab (Entstehung, Inhalt, Störung und Erlöschen von Schuldverhältnissen, Einbeziehung Dritter, Wechsel und Mehrheit von Gläubiger und Schuldner sowie das Schadensrecht). Die 7. Auflage wurde vollständig aktualisiert.Mehr als 300 Fallbeispiele veranschaulichen das Gesagte und zeigen die Bedeutung für die Falllösung auf. Sie laden ebenso wie die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zum selbständigen Lernen und Durchdenken des Stoffs ein. Bei den wichtigsten Ansprüchen und Rechten ist auch der Prüfungsaufbau dargestellt.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
ZR063 Schuldrecht AT | Einstieg | Trennung- und Abstraktionsprinzip | Privatautonomie | Relativität der SchuldverhältnisseKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Schuldrecht AT von Prof. Dr. Frank WeilerDer Allgemeine Teil des Schuldrechts zeichnet sich durch eine große Stofffülle und eine erhebliche Komplexität vor allem im prüfungswichtigen Leistungsstörungsrecht aus. In diesem „Dickicht“ ist die Kenntnis grundlegender Strukturen wichtig. Hierauf zielt das Lehrbuch. Es deckt den Allgemeinen Teil in seiner ganzen Breite ab (Entstehung, Inhalt, Störung und Erlöschen von Schuldverhältnissen, Einbeziehung Dritter, Wechsel und Mehrheit von Gläubiger und Schuldner sowie das Schadensrecht). Die 7. Auflage wurde vollständig aktualisiert.Mehr als 300 Fallbeispiele veranschaulichen das Gesagte und zeigen die Bedeutung für die Falllösung auf. Sie laden ebenso wie die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zum selbständigen Lernen und Durchdenken des Stoffs ein. Bei den wichtigsten Ansprüchen und Rechten ist auch der Prüfungsaufbau dargestellt.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Sich leeren, Präsenz ist für mich ganz da sein. Das Stimm und Körpertraining erfordert maximale Aufmerksamkeit. Wahrnehmung rhythmische Balance und Koordination. Muskel und Körperspannung. Ein minimaler Energieaufwand führt zur Leistungsstärke. Das Lernen ist ein flüssiger Vorgang. Das Hören und Sehen bewusst mitempfinden. Ein Bewusstmachungsprozess welcher mit der Zeit instinktiv passiert, trotzdem bewusst bleibt. Atem, Stimme & Bewegung mein Credo. www.patreon.com/andreabkunzvocal www.facebook.com/andreabkunzvocal https://youtube.com/@andreab.kunzsangerin6564?si=BzV1jRJE8i5EI_Uv
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kfz-Versicherung: Gut schlägt günstig So wie Weihnachten jedes Jahr pünktlich kommt, so pünktlich kommen spätestens ab Oktober die Hinweise zur KFZ-Versicherung. Da die meisten KFZ-Verträge zum 31.12. eines Jahres kündbar sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Blick darauf zu werfen. Denn auch in diesem Jahr sagt die Prognose: Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden erneut steigen. Somit werden viele Verbraucher im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Kfz-Versicherung in die Hand nehmen müssen. Dennoch sollten sie nicht übereilt ihren Vertrag kündigen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sagt: „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil, der günstigere Tarif ist oft nicht die bessere Alternative. Was man an der Prämie spart, zahlt man im Schadenfall eventuell doppelt und dreifach drauf, wenn die Leistungen des Billigtarifs nicht ausreichend sind.“ Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte daher immer die Leistungsstärke im Vordergrund stehen und nicht der Preis. Zudem ist es nicht immer nötig, den Tarif zu wechseln, um an der Prämie zu sparen. Eventuell lohnt sich beispielsweise der Wechsel von der oftmals teureren Voll- in die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Hat man eine gute Schadenfreiheitsklasse, kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz. Wer sparen will, sollte zudem prüfen, ob sich andere Parameter geändert haben, die Einfluss auf die Prämie haben: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Ist die Jahreskilometerlaufleistung geringer geworden? Steht das Auto nachts mittlerweile in einer Garage statt an der öffentlichen Straße? Das alles kann die Prämie verringern. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Ist man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden, kann es sich auch lohnen, direkt bei ihm nach einem besseren Angebot zu fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, empfiehlt der BdV. Auch wer bereits einen interessanten Tarif bei einer anderen Versicherung entdeckt hat, sollte den Fokus auf die Leistungen legen. Die Tarife haben teilweise sehr unterschiedliche Leistungsniveaus. Verbraucher sollten daher unbedingt ihren alten Vertrag mit dem neuen Angebot vergleichen. „Leistet beispielsweise der neue – vermeintlich günstigere – Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und ein fremder Hund rennt vor das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, müsste die Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Lasst uns mal eintauchen und abtauchen in die Welt von Monika Herbstrith-Lappe, einer bemerkenswerten Mathematikerin, Physikerin und leidenschaftlichen Extrem-Taucherin. Monika teilt ihre inspirierende Reise vom "Nerd" zur Expertin für nachhaltige Leistungsstärke und Resilienz. Mit Humor und Tiefgang spricht sie über kritisches Denken im KI-Zeitalter, Burnout-Prävention und persönliches Wachstum. Ihre 2800 Tauchgänge zusammen mit ihrem Lebens- Buddy dienen als kraftvolle Metapher für Lebensherausforderungen. Monika enthüllt, wie man Panik überwindet, Selbstvertrauen aufbaut und Humor als Überlebensstrategie einsetzt. Sehr interessant für alle, die lernen möchten, wie man mit Leichtigkeit und Verantwortung erfolgreich durch die Höhen und vor allem Tiefen des Lebens navigiert.
Zu Gast ist heute Uwe Hück, der sich vom Leben im Waisenhaus zum Betriebsratsvorsitzenden der Porsche AG hochgearbeitet hat. Außerdem ist er Welt- und Europameister im Thaiboxen. Für Ihn zählt Disziplin, Anstand und Respekt - das ist sein Erfolgsrezept! Leider hat Deutschland genau jene Tugenden verlernt, vor allem auf politischer Ebene. Uwe Hück sieht einer grundlegenden Transformation in Deutschland kein Entkommen. Wir müssen zurück zu Leistungsstärke und Innovation. Viel Spaß bei diesem spannenden Interview! ► Lernstiftung Hück: https://lernstiftung-hueck.de/
Eintracht vom Main – Der offizielle Podcast von Eintracht Frankfurt
Endlich wieder Europa League im Deutsche Bank Park. Viktoria Pilsen ist der erste Gegner der Frankfurter Eintracht im „Lieblingswettbewerb“ der Hessen. Lars Weingärtner und Marc Hindelang haben einige Infos zum Gegner, die über die Anzahl der Brauereien in Pilsen hinausgehen und stellen fest: Pilsen ist ein gefährlicher Außenseiter.
Reklamation Stammt Von Reklame Jeder Verkaufsförderer weiss, dass Reklamation von Reklame stammt. Nein einmal Spaß beiseite. Beschwerden und Reklamationen sind aber der Garant für mehr Umsatz. Was ist überhaupt eine Reklamation und was ist eine Beschwerde? Reklamation Oder Beschwerde Reklamation ist ein umgangssprachlicher Begriff, der das Recht der Leistungsstörungen betrifft. Er wird insbesondere für die Geltendmachung eines Sachmangels beim Verbrauchsgüterkauf verwendet. Die Beschwerde oder Beanstandung ist eine negative Äußerung von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern. Reklamation Als Chance Wie oft beschweren Sie sich? Und vor allem wann beschweren Sie sich? Es gibt sehr viele verschiedene Untersuchungen über die Anzahl der Beschwerden und wann ein Kunde eine Reklamation macht. Interessant dabei ist, dass nur etwa 4% der unzufriedenen Kunden sich aktiv melden und ihr Anliegen dem Unternehmen mitteilen. Wie Sie von Beginn an Verhandlungen über den Preis vermeiden können – Verkäufer laden manchmal ein zur Preisverhandlung Warum starten Verkäufer immer als erstes mit der Preisnennung beim Preis verhandeln? Kürzlich begleitete ich einen Kollegen in ein Autohaus, der ein Interesse am Kauf eines Autos hatte. Ich gab vor, lediglich als Begleitung mitzukommen, und hörte gespannt den Verhandlungen über den Preis zu. Mich beeindruckte, wie früh im Gespräch der Verkäufer den Preis ins Spiel brachte und sofort sagte: “Da ist noch Spielraum!” Doch wer sollte eigentlich den Anfang machen, wenn es um Preisverhandlungen geht? Der Automobilverkauf ist zweifellos eine Branche, in der Rabatte und Preisnachlässe intensiv verhandelt werden. Gerade in Zeiten von Corona werden Rabatte geradezu großzügig gewährt, und der Druck, die Preise zu senken, ist hoch. Als ich den Verkäufer darauf ansprach, warum er so früh Rabatte anbot, erklärte er: “Im Autohandel gehört das dazu!” Aber gilt das nur für den Kauf von Autos? Meine Erfahrung als Einkäufer und aus meinen Verhandlungstrainings zeigt, dass oft der Verkäufer selbst als Erster einen Rabatt ins Spiel bringt. Ist das wirklich der beste Weg, um den besten Preis auszuhandeln?
Noch § 20 Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB): Charakteristika, Abgrenzung, Pflichten des Dienstschuldners, Pflichten des Dienstgläubigers, Leistungsstörungen, Beendigung des Dienstverhältnisses; Besonderheiten des medizinischen Behandlungsvertrags (§§ 630a ff BGB); § 21 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers: Grundfragen: Charakter, Abgrenzung und Vergütung
Noch § 20 Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB): Charakteristika, Abgrenzung, Pflichten des Dienstschuldners, Pflichten des Dienstgläubigers, Leistungsstörungen, Beendigung des Dienstverhältnisses; Besonderheiten des medizinischen Behandlungsvertrags (§§ 630a ff BGB); § 21 Werkvertragsrecht, Teil 1: Parteien, Gegenstand und Rechte des Bestellers: Grundfragen: Charakter, Abgrenzung und Vergütung
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Umgehungsverbot (§ 476 IV BGB), "Leasingtypische Abtretungskonstruktion" und Verbrauchsgüterkauf, Verbrauchergarantien (§§ 443, 479 BGB); § 11 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs: Schuldrechtliches Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB), Ankaufsrecht, Verkaufsrecht, Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB), Proben beim Kauf, Internationaler Kauf; § 12 Gewährleistung bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327d - 327n BGB): EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB), Regelungsgegenstand, Bereitstellungspflicht und allgemeines Leistungsstörungsrecht (§§ 327b, 327c BGB), Gewährleistungsrecht (§§ 327d - 327n BGB), Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB), besondere Regelungen im Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 475a, 475b BGB)
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Umgehungsverbot (§ 476 IV BGB), "Leasingtypische Abtretungskonstruktion" und Verbrauchsgüterkauf, Verbrauchergarantien (§§ 443, 479 BGB); § 11 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs: Schuldrechtliches Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB), Ankaufsrecht, Verkaufsrecht, Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB), Proben beim Kauf, Internationaler Kauf; § 12 Gewährleistung bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327d - 327n BGB): EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB), Regelungsgegenstand, Bereitstellungspflicht und allgemeines Leistungsstörungsrecht (§§ 327b, 327c BGB), Gewährleistungsrecht (§§ 327d - 327n BGB), Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB), besondere Regelungen im Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 475a, 475b BGB)
§ 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Rücktrittsrecht nach § 323 BGB: Voraussetzungen, Fristsetzung und Entbehrlichkeitstatbestände, Ausschlussgründe für den Rücktritt; Schadensersatz statt der Leistung bei Verspätung der (möglichen) Leistung, Schwebelage für den Schuldner, Rechtsgestaltende Wirkung des Erfüllungsverlangens, Konkurrenz zwischen Rücktritt und Schadensersatz; Rücktritt bei Teilleistungen (§ 323 V BGB)
Noch § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung: Rücktritt bei Teilleistungen, Schadenskategorien beim Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung als zeitlich wandelbare Kategorie, Ersatz des verzögerungsbedingten Betriebsausfallschadens; Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB): Voraussetzungen
Noch § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung: Surrogations- und Differenztheorie § 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von Nebenpflichten (Schutz- und Obhutspflichten nach § 241 II BGB): Ansprüche aus Verschulden bei der Vertragsanbahnung - culpa in contrahendo (§§ 311 II, III, 241 II BGB): Entdeckung, Grundgedanke, Parteien, Fallgruppen
Noch § 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von Nebenpflichten (Schutz- und Obhutspflichten): Culpa in contrahendo: Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten, Konkurrenz zu §§ 123, 124 BGB; § 12 Leistungsstörungen, Teil 6: Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB): Fallgruppen, Abgrenzung zu § 275 BGB; Kündigung (§ 314 BGB); § 13 Leistungsstörungen, Teil 7: Allgemeines Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte: EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB)
§ 13 Leistungsstörungen, Teil 7: Allgemeines Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte: EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB), Bereitstellungspflicht (§ 327b BGB), Rechte bei unterbliebener Bereitstellung (§ 327c BGB): Vertragsbeendigung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Kombinationsmöglichkeiten; § 14 Rücktritts(folgen)recht; Beendigungs(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff., 327o ff., 357 ff. BGB): Regelungsbereich, Ausübung des Rücktrittsrechts, Rücktrittsfolgen
§ 13 Leistungsstörungen, Teil 7: Allgemeines Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte: EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB), Bereitstellungspflicht (§ 327b BGB), Rechte bei unterbliebener Bereitstellung (§ 327c BGB): Vertragsbeendigung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Kombinationsmöglichkeiten; § 14 Rücktritts(folgen)recht; Beendigungs(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff., 327o ff., 357 ff. BGB): Regelungsbereich, Ausübung des Rücktrittsrechts, Rücktrittsfolgen
Noch § 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von Nebenpflichten (Schutz- und Obhutspflichten): Culpa in contrahendo: Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten, Konkurrenz zu §§ 123, 124 BGB; § 12 Leistungsstörungen, Teil 6: Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB): Fallgruppen, Abgrenzung zu § 275 BGB; Kündigung (§ 314 BGB); § 13 Leistungsstörungen, Teil 7: Allgemeines Leistungsstörungsrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte: EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB)
Noch § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung: Surrogations- und Differenztheorie § 11 Leistungsstörungen, Teil 5: Die Verletzung von Nebenpflichten (Schutz- und Obhutspflichten nach § 241 II BGB): Ansprüche aus Verschulden bei der Vertragsanbahnung - culpa in contrahendo (§§ 311 II, III, 241 II BGB): Entdeckung, Grundgedanke, Parteien, Fallgruppen
Noch § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung: Rücktritt bei Teilleistungen, Schadenskategorien beim Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Schadensersatz statt der Leistung als zeitlich wandelbare Kategorie, Ersatz des verzögerungsbedingten Betriebsausfallschadens; Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB): Voraussetzungen
§ 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Rücktrittsrecht nach § 323 BGB: Voraussetzungen, Fristsetzung und Entbehrlichkeitstatbestände, Ausschlussgründe für den Rücktritt; Schadensersatz statt der Leistung bei Verspätung der (möglichen) Leistung, Schwebelage für den Schuldner, Rechtsgestaltende Wirkung des Erfüllungsverlangens, Konkurrenz zwischen Rücktritt und Schadensersatz; Rücktritt bei Teilleistungen (§ 323 V BGB)
§ 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung: Schuldnerverzug (§ 286 BGB): Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Beendigung des Verzugs; Verspätung der (möglichen) Leistung: Gläubigerverzug - Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB): Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Fallbeispiel zum Gläubigerverzug
§ 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung: Schuldnerverzug (§ 286 BGB): Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Beendigung des Verzugs; Verspätung der (möglichen) Leistung: Gläubigerverzug - Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB): Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Fallbeispiel zum Gläubigerverzug
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: Sonderproblem: Beiderseits zu vertretende (nachträgliche) Unmöglichkeit § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung: Schuldnerverzug (§ 286 BGB): Voraussetzungen
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: Surrogations- und Differenztheorie; Schadensersatz statt der Leistung bei Teilunmöglichkeit: "Großer" und "kleiner" Schadensersatz, "Schadensersatz statt der ganzen Leistung" iSv § 283 S. 2 bzw. § 311a II S. 3 iVm § 281 I S. 2 BGB; Aufwendungsersatz nach § 284 BGB; Zweifelhafte/vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: Fortbestehen der Gegenleistungspflicht; Schadensersatz statt der Leistung: Anfängliche Leistungsbefreiung (§ 311a II BGB), Nachträgliche Leistungsbefreiung (§§ 275 IV, 280 I, III, 283 BGB), Inhalt des Schadensersatzanspruchs: Surrogations- und Differenztheorie
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: Vom Vertretenmüssen unabhängige Rechtsfolgen der Unmöglichkeit: Surrogat (§ 285 BGB), Schicksal der Gegenleistungspflicht – Preisgefahr (§ 326 BGB), Rückforderung erbrachter Gegenleistung (§§ 326 IV, 346 ff BGB); Fortbestehen der Gegenleistungspflicht
§ 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: "Unechte Unmöglichkeit": §§ 275 II, III BGB, "wirtschaftliche Unmöglichkeit"; vom Vertretenmüssen unabhängige Rechtsfolgen der Unmöglichkeit: Surrogat (§ 285 BGB), Schicksal der Gegenleistungspflicht – Preisgefahr (§ 326 BGB)
Noch § 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners - Vertretenmüssen: Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter (§ 278 BGB): Begriff des Erfüllungsgehilfen, Rechtsfolgen des § 278 BGB, Bedeutung des § 278 BGB im Rahmen der c.i.c., Organhaftung nach § 31 BGB, Beweislast beim Vertretenmüssen § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände; Leistungshindernisse als Befreiungsgrund von der Primärleistungspflicht (§ 275 BGB); Arten der Unmöglichkeit, Rechtsfolgen der Unmöglichkeit nach § 275 I BGB, Surrogatanspruch gem. §§ 275 IV, 285 BGB
Noch § 7 Leistungsstörungen, Teil 1: Überblick: Schadenskategorien beim Schadensersatz wegen Pflichtverletzung; Sonstige Rechtsbehelfe, §§ 313 f. BGB § 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners - Vertretenmüssen: Das Verschuldensprinzip und seine Ausnahmen, Verschulden (§ 276 BGB), Haftungsmilderungen, Haftungsverschärfungen; Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter (§ 278 BGB)
§ 7 Leistungsstörungen, Teil 1 : Überblick; Die Pflichtverletzung als zentraler Haftungstatbestand: Systematik des Leistungsstörungsrechts; "Verschulden bei Vertragsschluss" - culpa in contrahendo, §§ 311 II, III, 241 II, 280 I BGB
Noch § 6 Erlöschen von Schuldverhältnissen: Andere Erlöschensgründe: Hinterlegung (§§ 372 - 386 BGB), Erlass (§ 397 BGB), Novation, Konfusion u. a. § 7 Leistungsstörungen, Teil 1: Überblick: Die Pflichtverletzung als zentraler Haftungstatbestand: Systematik des Leistungsstörungsrechts
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: Sonderproblem: Beiderseits zu vertretende (nachträgliche) Unmöglichkeit § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Verspätung der (möglichen) Leistung: Schuldnerverzug (§ 286 BGB): Voraussetzungen
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: Surrogations- und Differenztheorie; Schadensersatz statt der Leistung bei Teilunmöglichkeit: "Großer" und "kleiner" Schadensersatz, "Schadensersatz statt der ganzen Leistung" iSv § 283 S. 2 bzw. § 311a II S. 3 iVm § 281 I S. 2 BGB; Aufwendungsersatz nach § 284 BGB; Zweifelhafte/vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: Fortbestehen der Gegenleistungspflicht; Schadensersatz statt der Leistung: Anfängliche Leistungsbefreiung (§ 311a II BGB), Nachträgliche Leistungsbefreiung (§§ 275 IV, 280 I, III, 283 BGB), Inhalt des Schadensersatzanspruchs: Surrogations- und Differenztheorie
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In dieser Folge widmen wir uns einem lebenswichtigen Organ: der Lunge. Denn ohne Lunge kommt kein Sauerstoff in unseren Körper. Sauerstoff, den wir zum Überleben und Laufen brauchen. Ihr erfahrt ihr in dieser Folge, wie die Lunge überhaupt funktioniert, welche Atemtechnik die effektivste fürs Laufen ist, was Yoga damit zu tun und wie ihr eure Lunge bei Kälte und Hitze schützen könnt. Außerdem gehen wir auf die häufigste Lungenerkrankung Asthma ein, auf was ihr als Läufer achten müsst und ihr erfahrt, ob Asthma-Sprays wirklich unter Doping fallen.Und für alle, die gerade unter einer Lungenerkrankung leiden, hat Lungenspezialist Jalal Gholami noch Tipps, wie ihr ins Lauftraining einsteigt und was die größten Gefahren sind.Folgt Jalal Gholami:LungeVital WebsiteJalal auf InstgramPodcast: "LungeVital" auf SpotifyPodcast "LungeVital" auf Appel iTunesDir gefällt der runskills-Podcast und du möchtest uns unterstützen? Dann kannst du runskills-Supporter auf Steady werden: https://steadyhq.com/de/runskillsOder du spendierst uns einen Kaffee über PayPal.Vielen Dank für deine Unterstützung! Bussi :-* Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Nichterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung, der Verzug des Schuldners und des Gläubigers sowie Fälle der Schlechtleistung: Zum Einstieg in die schuldrechtlichen Folgen unseres zivilrechtlichen Examensspezials erklärt Prof. Dauner-Lieb das heutige zivilrechtliche Leistungsstörungsrecht vor dem Kontext der Schuldrechtsreform 2002, wie es nur wenige können. Hört diese Folge, um Gesamtzusammenhänge des Schuldrechts zu verstehen, Vernetzungen des BGB zu erkennen und fit für Eure Examensklausur zu §§ 241 bis 432 BGB zu sein. Wie kam es zur Schuldrechtsreform 2002? Warum lohnt es sich für euch, sich mit diesem Thema im Rahmen Eurer zivilrechtlichen Examensvorbereitung zu beschäftigen? Was versteht man unter der “großen Lösung”? Welche Spätwirkungen hat die Schuldrechtsreform noch heute? Welche Bedeutung kommt der Unmöglichkeit (vgl. § 275 BGB) praktisch sowie im Rahmen der Examensklausur – Stichwort: Nichterfüllbarkeit der Nacherfüllung – zu? Viel Spaß! PS: Sollten unsere Folgen hilfreich für Euch sein, freuen wir uns sehr über eine Bewertung bei Spotify, iTunes und Co. Danke!
Während Deutschland abschaltet, ging heute in Finnland ein neuer Kernreaktor ans Netz. Die reguläre Stromproduktion hat begonnen. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2023 Epoch Times
In dieser Podcastepisode habe ich Dir einen Vortrag eines vergangenen Zukunftskongresses herausgesucht. William Zeng erläutert, wie er mit seinem Startup den leistungsstärksten Quantencomputer herstellen möchte.Außerdem geht es um die Bereitstellung einer Software-Grundlage für Quantencomputer. Man kann schließlich nicht einfach Windows oder das neuste iOS installieren, sondern es benötigt eine völlig neue Basis. Auch die Integration von Quantencomputern in der Wirtschaft wird angesprochen, denn dieser Integrationsprozess wird nicht von heute auf morgen möglich sein!Hör rein und lass Dich inspirieren!____________________________________Wenn du mehr erfahren willst, besuche auch meine Website: https://janszky.de/?p und abonniere diesen Kanal.Hier geht's zum 2b AHEAD Zukunftskongress: https://zukunftskongress.2bahead.com/?pWerde zum Future-Me Member: https://janszky.de/futureme_membership?pSichere Dir jetzt Dein Geschenk auf: https://janszky.de/geschenk?p