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Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Umgehungsverbot (§ 476 IV BGB), "Leasingtypische Abtretungskonstruktion" und Verbrauchsgüterkauf, Verbrauchergarantien (§§ 443, 479 BGB); § 11 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs: Schuldrechtliches Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB), Ankaufsrecht, Verkaufsrecht, Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB), Proben beim Kauf, Internationaler Kauf; § 12 Gewährleistung bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327d - 327n BGB): EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB), Regelungsgegenstand, Bereitstellungspflicht und allgemeines Leistungsstörungsrecht (§§ 327b, 327c BGB), Gewährleistungsrecht (§§ 327d - 327n BGB), Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB), besondere Regelungen im Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 475a, 475b BGB)
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Pflichtverletzung bei behebbarem Mangel: Abgrenzung Verzögerungsschaden/Mangelfolgeschaden: Beispiel des "mangelbedingten Betriebsausfalls"; § 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung: Unterschiede zur Regelverjährung nach § 195 BGB, Gegenstand der Verjährung (insb. Rücktritt und Minderung), Nacherfüllungsanspruch und Verjährung, Mängeleinrede nach "Verjährung" des Rücktrittsrechts
Noch § 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung: Fallbeispiele; § 9 Kaufrecht, Teil 8: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen: Gewährleistung und Willensmängel, Gewährleistung und c.i.c., Gewährleistung und Deliktsrecht; § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Systematik, persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (§ 474 I, II 2 BGB)
§ 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Abweichungen von den Allgemeinen Vorschriften zugunsten des Verbrauchers, §§ 475 ff. BGB, Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte (§ 475a BGB) und über Waren mit digitalen Elementen (§ 475b BGB); Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 475d BGB); Verjährung (§ 475e BGB); Abweichende Vereinbarungen, Umgehungsverbot, Agenturgeschäft (§ 476 BGB)
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Rechtsnatur, Wahlrecht des Käufers, Erfüllungsort der Nacherfüllung, Ersatz von Ein- und Ausbaukosten; § 8 Kaufrecht, Teil 7: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB): Regress nach § 445a I und II BGB, Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf - Unternehmerregress (§ 478 BGB), Verjährung (§ 445b BGB)
§ 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Vereitelung der Nacherfüllung, Selbstvornahme bei der Nacherfüllung, Rechtsfolgen des Nacherfüllungsverlangens, Verwendungs- und Nutzungsersatz im Rahmen der Nacherfüllung; Rücktrittsrecht; Minderungsrecht: Ausübung, Rechtsfolgen; Schadensersatzansprüche: Schadenskategorien, Pflichtverletzung bei unbehebbarem Mangel: Schadensarten, Unbehebbarkeit des Mangels bei bzw. nach Vertragsschluss, Haftungsmaßstäbe; Pflichtverletzung bei behebbarem Mangel: Rechtsgrundlage, maßgebliche Pflichtverletzung, Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen, mangelbedingter Betriebsausfallschaden
Noch § 8 Kaufrecht, Teil 7: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB): Verjährung (§ 445b BGB), Unternehmerregress nach §§ 439 III, 445a I BGB im Zusammenhang mit einem Werkvertrag; § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Wahlrecht des Käufers; "Vorrang der Nacherfüllung": Fristsetzungserfordernis, Entbehrlichkeit der Fristsetzung; Fehlschlagen der Nacherfüllung (§ 440 S. 2 BGB), Beweislast für den Erfolg der Nacherfüllung; Nacherfüllung und Verjährung; "Vereitelung" der Nacherfüllung
Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Rechtsbehelfe des Käufers vor Gefahrübergang bei behebbaren und unbehebbaren Mängeln § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Modus der Nacherfüllung
Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Ausschluss und Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen: Unerhebliche Tauglichkeitsminderung, Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers (§ 442 BGB), Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB), Vertraglicher Ausschluss/Begrenzung; Unerheblichkeit des Sachmangels, Gleichstellung der Mankolieferung mit dem Sachmangel, teilweise Mangelhaftigkeit einer (teilbaren) Gesamtsache; Vertraglicher Gewährleistungsausschluss; Garantien beim Kauf
Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Begriff des Sachmangels (§ 434 BGB): Beschaffenheit iSd § 434 BGB, objektiver und subjektiver Fehlerbegriff, Abgrenzung vom Werk- (§ 631 BGB) und vom Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB), fehlerhafte Montageanleitung, Aliudlieferung, Mengenabweichungen; der maßgebliche Zeitpunkt: Gefahrübergang, Beweislast, Vermutung des § 477 BGB; Begriff des Rechtsmangels (§ 435 f BGB)
§ 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen: Inhalt des Kaufvertrags, Kaufvertrag und Übereignung, Gesetzliche Regelungen, Gegenstand des Kaufvertrags (§ 433 BGB) § 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB); § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Begriffe, Gefahrtragung beim Versendungskauf, Fallbeispiele
§ 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Qualitative (Teil-)Verspätung und (Teil-)Unmöglichkeit; System der Sachmängelgewährleistung; Begriff des Sachmangels (§ 434 BGB): Begriff des Sachmangels seit dem 1.1.2002, Verhältnis von subjektivem und objektivem Fehlerbegriff
Irgendwas mit Examen, Folge 13: Taucht ein in die Welt des Kaufrechts, einem der häufigsten und wichtigsten Themen in Eurer zivilrechtlichen Examensklausur. In dieser Episode beleuchten wir ausführlich die Grundlagen des Kaufvertragsrechts, wie es im BGB geregelt ist, und erkunden eine der wichtigsten Weichenstellungen für Eure Klausur in Form der verschiedenen Arten von Kaufverträgen (B2C, B2B, C2C). Erfahrt mehr über die vertragstypischen Pflichten gemäß § 433 BGB, die Bedeutung von Sach- und Rechtsmängeln und die sich daraus ergebenden Prüfungsfragen. Wir diskutieren, wie sich EU-Richtlinien und deutsche Gesetzgebung auf das Kaufrecht auswirken und warum diese Veränderungen für Examenskandidaten besonders relevant sind. Mit Prof. Dauner-Lieb tauchen wir tief in die Materie ein, um ein umfassendes Verständnis zu entwickeln, das über die bloße Kenntnis der Gesetzestexte hinausgeht. Bereitet Eure Gesetzestexte vor und macht es Euch bequem, denn dieser Podcast wird Euch ein fundiertes und detailliertes Verständnis des Kaufrechts vermitteln. Viel Spaß beim Zuhören und Lernen!
Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Unerheblichkeit des Sachmangels, Gleichstellung der Mankolieferung mit dem Sachmangel, teilweise Mangelhaftigkeit einer (teilbaren) Gesamtsache; Vertraglicher Gewährleistungsausschluss; Garantien beim Kauf; Rechtsbehelfe des Käufers vor Gefahrübergang bei behebbaren und unbehebbaren Mängeln; Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB)
§ 1 Überblick über die Vorlesung; § 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen: Inhalt des Kaufvertrags, Kaufvertrag und Übereignung, Gesetzliche Regelungen, Gegenstand des Kaufvertrags (§ 433 BGB)
§ 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB); § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Begriffe, Gefahrtragung beim Versendungskauf, Fallbeispiele
Noch § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Fallbeispiel zur Drittschadensliquidation beim Versendungsverkauf; § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Qualitative (Teil-)Verspätung und (Teil-)Unmöglichkeit; System der Sachmängelgewährleistung; Begriff des Sachmangels (§ 434 BGB): Begriff des Sachmangels seit dem 1.1.2002, Verhältnis von subjektivem und objektivem Fehlerbegriff
Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: maßgeblicher Zeitpunkt: Gefahrübergang, Beweislast, Vermutung des § 477 BGB; Begriff des Rechtsmangels (§ 435 f BGB); Ausschluss und Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen: Unerhebliche Tauglichkeitsminderung, Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers (§ 442 BGB), Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB), Vertraglicher Ausschluss/Begrenzung
Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Begriff des Sachmangels (§ 434 BGB): Beschaffenheit iSd § 434 BGB, objektiver und subjektiver Fehlerbegriff, Abgrenzung vom Werk- (§ 631 BGB) und vom Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB), fehlerhafte Montageanleitung, Aliudlieferung, Mengenabweichungen; der maßgebliche Zeitpunkt: Gefahrübergang, Beweislast, Vermutung des § 477 BGB
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Modus der Nacherfüllung, Wahlrecht des Käufers, Erfüllungsort der Nacherfüllung, Ersatz von Ein- und Ausbaukosten; § 8 Kaufrecht, Teil 7: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB): Regress nach § 445a I und II BGB, Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf - Unternehmerregress (§ 478 BGB), Verjährung (§ 445b BGB), Unternehmerregress im Zusammenhang mit einem Werkvertrag
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte (§ 475a BGB) und über Waren mit digitalen Elementen (§ 475b BGB); Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 475d BGB); Verjährung (§ 475e BGB); Abweichende Vereinbarungen, Umgehungsverbot, Agenturgeschäft (§ 476 BGB)
§ 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): "Vorrang der Nacherfüllung": Mittelbare Regelung durch Fristsetzungserfordernis, Wegfall der Fristsetzungserfordernisse; Beweislast für den Erfolg der Nacherfüllung, Nacherfüllung und Verjährung; Vereitelung der Nacherfüllung, Selbstvornahme bei der Nacherfüllung, Rechtsfolgen des Nacherfüllungsverlangens, Verwendungs- und Nutzungsersatz im Rahmen der Nacherfüllung
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Rücktrittsrecht; Minderungsrecht: Ausübung, Rechtsfolgen; Schadensersatzansprüche: Schadenskategorien, Pflichtverletzung bei unbehebbarem Mangel: Schadensarten, Unbehebbarkeit des Mangels bei bzw. nach Vertragsschluss, Haftungsmaßstäbe; Pflichtverletzung bei behebbarem Mangel: Rechtsgrundlage, maßgebliche Pflichtverletzung, Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen
Noch § 6 Kaufrecht, Teil 5: Schadensersatzansprüche: Schadensersatz "statt der Leistung": Behebbarer Mangel: Rechtsgrundlage, maßgebende Pflichtverletzung, Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen, mangelbedingter Betriebsausfallschaden; Aufwendungsersatz anstelle von Schadensersatz "statt der Leistung" (§ 284 BGB) § 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung: Unterschiede zur Regelverjährung nach § 195 BGB, Gegenstand der Verjährung (insb. Rücktritt und Minderung), Nacherfüllungsanspruch und Verjährung
Noch § 7 Kaufrecht, Teil 6: Gewährleistung, Verjährung: Fallbeispiel; § 9 Kaufrecht, Teil 8: Gewährleistung, Konkurrenz zu anderen Rechtsbehelfen: Gewährleistung und Willensmängel, Gewährleistung und c.i.c., Gewährleistung und Deliktsrecht; § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Systematik, persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich (§ 474 I, II 2 BGB), Abweichungen von den Allgemeinen Vorschriften zugunsten des Verbrauchers, §§ 475 ff. BGB
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Umgehungsgeschäfte (§ 476 IV BGB), Agenturgeschäft, "leasingtypische Abtretungskonstruktion", Unternehmerregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) (Verbrauchsgüterkauf am Ende der Kette), Verbrauchergarantien (§§ 443, 479 BGB); § 11 Kaufrecht, Teil 10: Besondere Arten des Kaufs: Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB), Wiederkaufsrecht (§§ 456 ff BGB), Proben beim Kauf, Internationaler Kauf; § 12 Gewährleistung bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327d - 327n BGB): EU-rechtlicher Hintergrund, Anwendungsbereich (§ 327 BGB), Bereitstellungspflicht und allgemeines Leistungsstörungsrecht (§§ 327b, 327c BGB), Gewährleistungsrecht (§§ 327d - 327n BGB), besondere Regelungen im Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 475a, 475b BGB)
Wie könnte ein Leitentscheidungsverfahren beim BGH aussehen? Was genau sind Waren mit digitalen Elementen? Und was hat der AGH Bayern dem EuGH serviert? (00:07) Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof, Dokumente auf den Seiten des BMJ (09:11) Aktuelle Literatur: Caroline Meller-Hannich: Der Rückgang der Klagen in der Ziviljustiz, MDR 2023, 737-742 Martin Fries: Funktionsnotwendige digitale Produkte – im Zweifel immer Kaufrecht? LRZ 2023, Rn. 497-519, frei verfügbar im Open Access (17:17) Aktuelle Rechtsprechung: Thermofenster und Differenzschaden: BGH v. 26. Juni 2023, VIa ZR 335/21, Volltext Heuschrecke in der Kanzlei: AGH Bayern v. 20. April 2023, BayAGH III – 4 – 20/21, Volltext
Seit Mai 2022 leitet Dr. Rhona Fetzer den VIII. Zivilsenat am Bundesgerichtshof. Der Senat ist zuständig für Mietstreitigkeiten über Wohnraum und Kaufrecht. Ob die Wände beim Auszug wieder weiß gestrichen werden müssen oder was man beim Gebrauchtwagenkauf beachten muss - es sind oft sehr lebensnahe Fälle, über die Frau Dr. Fetzer mit ihren Kolleginnen und Kollegen entscheidet. Mit Justizreporter Bernd Wolf spricht die Vorsitzende Richterin über ihren Arbeitsalltag am BGH, besonders bewegende Fälle und gibt auch zu, dass es bei den internen Vorberatungen nicht immer nur ernst und sachlich zugeht.
Noah erzählt euch heute, welche Neuerungen im Kaufrecht 2022 im Wesentlichen in Kraft getreten sind. Viel Spaß! Ihr braucht effektive Wiederholungseinheiten der wichtigsten Grundlagen in Jura? Dann checkt mal mein.iudicum.de ab! Nur limitiert: Für kurze Zeit könnt ihr einen personalisierten Lernplan für die Examensvorbereitung bei uns anfordern. IUDICUM auf Instagram
Was ist ein Sachmangel? Was ist ein Rechtsmangel? Welche Sonderregeln gelten dabei für Waren mit digitalen Elementen? (00:56) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Kaufvertrag) (08:16) Verfeinerte grafische Darstellung zum Zusammenspiel von Kaufrecht und Recht der digitalen Produkte (18:33) Sachmangel (59:43) Beispiele für Waren mit digitalen Elementen (1:10:47) Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen (1:23:52) Rechtsmangel
Was kann man so alles kaufen? Wie passt das Kaufrecht zum Recht der Digitalen Produkte? Wie funktionieren Kauf auf Probe, Wiederkauf und Vorkauf? (01:39) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Rechte Dritter) (23:08) Kaufvertrag über Sachen und sonstige Gegenstände (34:43) Zusammenspiel von Kaufrecht und Recht der Digitalen Produkte (1:13:57) Kauf auf Probe, Wiederkauf und Vorkauf (1:26:06) Tausch
Nacherfüllung; Selbstvornahme im Kaufrecht; Drittschadensliquidation
Was sind digitale Produkte? Wann finden die §§ 327 ff. BGB Anwendung? Und was passiert, wenn ein digitales Produkt nicht bereitgestellt wird? (01:08) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Verbraucherverträge) (16:10) Digitale Produkte: Regelungsbedarf (23:13) Digitale Inhalte und Digitale Dienstleistungen (36:13) Zahlen mit Daten (41:25) Digitale Produkte im Mehrebenensystem (55:47) Recht der digitalen Produkte vs. Kaufrecht (1:01:29) Waren mit digitalen Elementen (1:10:46) Bereitstellung (1:23:21) Frühe Vertragsbeendigung
Rückabwicklung nach § 346 BGB Aufrechnung mit Behandlung des § 215 BGB Sachmangelbegriff im Kaufrecht § 434 BGB n.F.
Kurz nach Ostern melden wir uns mit einer weiteren Folge, diesmal zum UN-Kaufrecht. Was ist das? Was macht das? Ein paar Antworten gibt's hier bei Rechtkurz.
Kurz nach Ostern melden wir uns mit einer weiteren Folge, diesmal zum UN-Kaufrecht. Was ist das? Was macht das? Ein paar Antworten gibt's hier bei Rechtkurz.
01.01.2022: Ein neues Kaufrecht als Businesskiller tritt in Kraft. Die sogenannten negative Beschaffenheitsvereinbarungen bei B-Ware, gebrauchten Artikeln und Artikeln mit Mängeln fordern die Verkäufer ab dem neuen Jahr. In diesem Video geht es darum was sich für Händler von gebrauchten Artikeln ändert und wie du es umsetzen musst. Für Verkäufer von B-Ware und gebrauchten Artikeln galt bisher, dass in der Artikelbeschreibung auf den gebrauchten Zustand hingewiesen werden musste. Ab dem 01.01.2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die das ganze weiter zuspitzt. Die sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarung dient dafür, dass der Kunde aktiv über den Mangel informiert wird und diese Information aktiv zur Kenntnis nehmen muss. Konkret bedeutet das: Der Mangel muss genauestens in der Artikelbeschreibung genannt werden - es reicht nicht mehr nur auf die Tatsache des gebrauchten Zustands zu verweisen. Zusätzlich muss der Käufer aktiv bestätigen, dass er einen gebrauchten Artikel kaufen möchte. Beispielsweise lässt sich das über eine Check Box im Bestellvorgang oder aktiver Auswahl des Artikels lösen, um nochmal eine Bestätigung des Kunden einzuholen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Kaufvertrag inklusive Mangel abgeschlossen. Bei Nichteinhaltung dieser Formalien beim Verkauf eines Artikels, hat der Kunde das Recht auf einen mangelfreien Artikel. Innerhalb der Reklamationsfrist von 2 Jahren hat er die Möglichkeit folgende Dinge einzufordern: 1. Kostenfreie Nachbesserung 2. Kostenfreie Ersatzlieferung 3. Minderung des Kaufpreises 4. Rücktritt vom Vertrag 5. Schadensersatz Wichtig: Diese negative Beschaffenheitsvereinbarung ist nur umgesetzt, wenn beide Punkte umgesetzt wurden: 1. Hinweis auf exakt den vorhandenen Mangel in der Artikelbeschreibung 2. Aktive Bestätigung des Kunden über den Kauf eines Artikels mit Mangel Es reicht nicht, wenn du den Mangel nur in der Artikelbeschreibung nennst, aber die aktive Bestätigung technisch nicht umgesetzt hast. So erhält der Kunde trotzdem das Recht auf einen mangelfreien Artikel. Hast du dich schon auf die neue Verordnung umgestellt oder stellst du den Verkauf von gebrauchten Artikeln vorerst ein?
Kennst du die „Worum es Geht“-Methode? Es gibt eine geniale Methode, um an ein neues Fach ranzugehen oder es zu wiederholen Ich werde nicht müde es zu sagen: Jura, insbesondere das Zivilrecht, ist überwiegend Ausprägung eines gesunden Menschenverstandes. Das bedeutet, dass du dir mehr selbst erschließen kannst, als du ahnst (bzw. als dir üblicherweise suggeriert wird). Konkret geht es in dieser Episode um eine Methode, dich - noch ohne Gesetzestext und erst Recht ohne Lehrbücher - intuitiv an ein Fach ranzutasten. Damit setzt du die Basis, um im Anschluss die Einzelinformationen schneller und effektiver aufnehmen zu können. Bist du bereits soweit, zu wiederholen, dann ist diese Methode auch perfekt für dich: Du kannst dich so spielerisch in das Fach einfühlen, bevor du richtig loslegst. Oder du kontrollierst, was du wirklich "drauf hast", indem du das "Worum es geht" beliebig fein verästelst und entweder merkst, wo du ins Stocken kommst oder im Nachhinein schaust, welche Bereiche du ausgelassen hast. Kleiner Insidertyp: Aktuell gebe ich neuen AbonentInnen ein einfaches Beispiel sowie eine Starthilfe, um selbst deine "Worum es geht"-Modelle zu erstellen. Wenn du Interesse hast, geht es hier entlang. Willst du das Ganze noch detaillierter und "in echt" sehen, dann könnte dich der Mitglliederbereich interessieren, in dem ich meine Vorlesungen genau mit dieser Methode starte. Mehr Infos zum Kursbereich findest du hier. Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay Der Podcast für Jura-Rebels http://content.blubrry.com/lakkis_transformation/078_Worum-es-geht-Methode.m4a ← Vorheriger Beitrag Zufallsgenerator AG München zu den Voraussetzungen einstweiligen Rechtsschutzes Zum Beitrag Übungsklausuren: Mit welchen Hilfsmitteln solltest du sie schreiben? Zum Beitrag Warum du keine Angst vor dem neuen Kaufrecht 2022 haben brauchst Zum Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrag vom 25. Juni 2021, BGBl. 2021 I, S. 2133 ff. Zum Beitrag Kennst du die „Worum es Geht“-Methode? Zum Beitrag Trompete im Reihenhaus? Geht gar nicht, meinte der Kläger – geht wohl, sagt der BGH Zum Beitrag Parship und kein Ende Zum Beitrag Anwaltsklausuren im 1. Staatsexamen – nichts, wovor du Angst haben müsstest Zum Beitrag Eine knifflige originale Beratungsfrage für dich erklärt und gelöst Zum Beitrag Nein, Wissen ist KEINE Macht!
Heute geht es um die Neuregelung für das Kaufrecht bei digitalen Produkten (Paragraph 327 BGB). Wenn Du also sogenannte Freebies bzw. kostenfreie Inhalte im Tausch einer E-Mail / Telefonnummer oder anderer personenbezogener Daten des Nutzers anbietest, sollte Dich diese Gesetzesänderung interessieren. Vor der Anpassung des Gesetzes konnte alles als kostenfrei beschrieben werden, was nicht mit Geld bezahlt wurde. Das ändert sich jetzt bei digitalen Produkten, denn jetzt gelten personenbezogene Daten auch als Zahlungsmittel. Als Unternehmer solltest Du Dir unbedingt das Gesetz durchlesen und die Beschreibung Deiner Freebies anpassen. Also die Worte wie gratis - kostenfrei - kostenlos aus der Kommunikation streichen. Und auch für alle Nutzer in der Datenschutzerklärung hinterlegen, dass Du personenbezogene Daten sammelst & wie lange Du diese aufbewahrst.
Einfach. Authentisch. Ich - Der Business-Talk von & mit Alexandra Wittke
Vielleicht hast du es schon gehört: Ab dem 01.01.2022 ist ein neues Kaufrecht in Kraft getreten, das sich unmittelbar auf Freebies/Lead-Magneten auswirkt. In dieser Episode zeige ich dir, was du jetzt tun solltest, wenn du bereits ein Freebie/Lead-Magneten anbietest oder wenn du planst eins/einen zu erstellen. Du erfährst außerdem, auf welchen Seiten und Kanälen du dein Wording anpassen solltest und ich nenne dir Alternativen, um die Kommunikation rund um dein Freebie/Lead-Magneten rechtssicher anzupassen. ***Diese Folge stellt keine Rechtsberatung dar! Ob und in welcher Form die Änderung dein Business betrifft, kläre bei Unklarheiten bitte unbedingt mit einem Rechtsbeistand.*** Kennst du schon meinen Fahrplan für dein (erstes) digitales Mini-Produkt? Lade dir das PDF für 0€ auf dieser Seite herunter und starte direkt mit der Erstellung deines digitalen Mini-Produkts. Für 0€ downloaden
Die KANZLEI AM MIKROFON nimmt Sie in der ersten Episode des neuen Jahres mit durch all die gesetzlichen Änderungen für 2022. Konkret erfahren Sie: Was hat es auf sich mit den massiven Änderungen im Kaufrecht? Da gibt es nun Kaufverträge über (analoge) Waren, über Waren mit digitalen Elementen und über digitale Produkte. Puh. Dem nicht genug, wurde auch neu definiert, was ein Mangel ist und wie der gerügt wird. Es geht ferner um das Plastiktütenverbot mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern und andere epochale Veränderungen. Aber lassen Sie sich nicht beirren und hören rein, denn niemand urteilt schärfer als der Unwissende. Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Das neue Jahr bringt – wie jedes seiner Vorgänger – neue Gesetze mit sich. In 2022 ändert sich beispielsweise die Art, wie wir Dinge kaufen. Oder zumindest wurde im Gesetz endlich berücksichtigt, dass viele Dinge mittlerweile online und digital gekauft werden. Was das für jeden Einzelnen bedeutet und welche Regelungen sonst noch auf uns zukommen, verrät uns Dr. Tim Horacek.
Die sechste Folge des Podcast „Nachgehakt – Jetzt erst Recht“ ist eine Sonderfolge zum Thema Änderungen im Kaufrecht. Denn ab dem 01.01.2022 treten zahlreiche neue Regelungen für den Kaufvertrag in Kraft. Welche Neuerungen gibt es? Was gilt für die alten Kaufverträge? Welche Änderungen muss man besonders beachten? Zu diesen Fragen und zu den wichtigste Regelungen in der Praxis für Verbraucherinnen und Verbraucher geben wir in der aktuellen Folge einen kleinen Überblick. Du hast Fragen oder Anregungen? Dann schreibe gerne an wvs@vz-bln.de.
Das BGB bekommt das umfassendste Update seit der großen Schuldrechtsmodernisierung vor 20 Jahren. Mit der Umsetzung von drei europäischen Richtlinien zu Beginn des nächsten Jahres werden insbesondere das Vertragsrecht und das Kaufrecht gründlich reformiert. Die Neuregelungen werden nicht nur die Praxis intensiv beschäftigen. Auch die Klausur- und Prüfungsrelevanz ist sehr hoch. Wir besprechen die Gesetzesänderungen in dieser Folge mit Richter am BGH Dr. Christian Grüneberg. Er kommentiert seit vielen Jahren das Schuldrecht im Beck'schen Kurzkommentar zum BGB, der bisher Palandt hieß und ab der jetzt gerade erschienenen 81. Auflage seinen Namen trägt. Was das für ihn bedeutet, hat er uns auch verraten.
Das neue Kaufrecht ist bald da! Sind Sie über die Änderungen und potentiell neue Abmahngefahren schon informiert? Zahlreiche Neuregelungen zur Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie werden gleich zu Beginn des Jahres 2022 in das Gesetz aufgenommen und erheblichen Einfluss auf den Online-Handel nehmen. Unter anderem beim B2C-Verkauf von Mängelexemplaren und Gebrauchtwaren sind künftig neue rechtliche Vorgaben einzuhalten, deren Umsetzung Händler und Händlerinnen vor große Herausforderungen stellen könnten. Aber auch an anderen Stellen finden sich wichtige Neuerungen, über die Sie informiert sein sollten. In diesem Rechtstipp der Woche erfahren Sie alles, was Sie rund um das neue Kaufrecht wissen müssen.
Mit der IHK zu Schwerin behalten Sie den Überblick im Steuerdschungel und bekommen einen grundlegenden Überblick zu wirtschaftsrechtlichen Fragen. Jochen Hofer berichtet als Geschäftsbereichsleiter über die ganz konkreten, hilfreichen und unterstützenden Angebote der IHK gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen, z.B. beim Arbeits- oder Kaufrecht. Zusätzlich erhalten Sie einen interessanten Einblick in die Arbeit des Sachverständigenwesens und der notwendigen Verknüpfung zwischen der IHK und der regionalen Politik.