Bauvertragsrecht und was für Führungskräfte auf dem Bau noch so wichtig ist - möglichst leicht gemacht: für Handwerker, Bauherren und Unternehmer, Ziel ist ein professionelles, faires Miteinander "draußen". Alles Wichtige zu BGB, VOB/A, VOB/B und VOB/C einfach erklärt vom Praktiker für Praktiker. Viele Beispiele, nur das Wichtigste, Praxisbezug, kurz und knackig erklärt. Wehren Sie sich gegen die "schwarzen Schafe" und setzen Sie künftig Ihre Ansprüche noch besser durch - schließlich geht es um Ihr Geld - das gilt für AG und AN gleichermaßen! Ich bin Tom Kett, komme aus der Baubranche (Dipl. Ing., Bauleitung, Unternehmer) und helfe Ihnen, nebenbei nur durch Zuhören auch beim "Rechtskram" noch ein wenig schlauer zu werden. Für mehr Infos, besuchen Sie mich auch gerne unter https://tom-kett.de
Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben! Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG. Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt. In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird. Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Miniserie zur VOB/A, Teil 4 - Das "Kleingedruckte" In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto. Ich erkläre heute die unterschiedlichen Unterlagen, die bei den kompletten Vergabeunterlagen enthalten sein könnten. ZTB, ATV, BVB, ZVB und wie sie alle heißen. Wichtig für Sie: lesen Sie, egal um wie viel Text es sich handelt, ALLES durch, denn es wird auch ALLES verbindlicher Vertragsinhalt!! Der Link zur Ausschreibungsplattform des Bundes: https://www.service.bund.de/Content/DE/Home/homepage_node.html Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Miniserie zur VOB/A, Teil 3 - Welche Arten der Ausschreibung gibt es? In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto. Ich erkläre heute die verschiedenen Arten der Ausschreibung und welche Spielregeln dafür gelten - natürlich wieder ergänzt mit den einen oder anderen Praxistipp, der mir von Unternehmern aus meinen Seminaren zugetragen wurde. Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Miniserie zur VOB/A, Teil 2 - In welcher Form werden Leistungsbeschreibungen formuliert, welche Vertragsarten gibt es? In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto. Heute geht es darum, welche Arten von Leistungsbeschreibung denkbar sind, also z.B. mit Leistungsverzeichnis oder mit Leistungsprogramm. Darüber hinaus erkläre ich mögliche Vertragsarten. Am Schluss kommen 2 spannende Praxisbeispiele zum Thema "TS - technische Spezifikationen" bzw. dem Begriff "...oder gleichwertig", die ich von Seminarteilnehmern erzählt bekommen habe - hören Sie unbedingt rein, um diese Stolperfalle zu vermeiden! Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Miniserie zur VOB/A - Grundlagen und rechtliche Einordnung In letzter Zeit bekomme ich vermehrt Anfragen zur VOB/A, weil wohl einige Unternehmen aufgrund schwächelnder privater Nachfrage wieder mehr mit öffentlichen Auftraggebern zusammen arbeiten möchten. Damit das auch von Anfang an reibungslos läuft, müssen einige grundlegende Spielregeln gekannt und beachtet werden, denn allzu leicht wird man aufgrund von (vermeidbaren) Fehlern von Ausschreibungen ausgeschlossen und die ganze Kalkulationsarbeit war umsonst. In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto. Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Der Bauherr kündigt den Vertrag - darf er das so einfach und wie sind die "Spielregeln"? Derzeit kommt es lt. Meldungen in verschiedenen Medien in zunehmenden Maße vor, dass Bauherren ihre Verträge kündigen (möchten), die Gründe dafür scheinen in der aktuellen Markt- bzw. Weltlage zu liegen. Umso wichtiger ist es nun für beide (!) Seiten, fair und professionell mit der Situation umzugehen und - wenn die Lage schon verfahren ist - wenigstens die rechtliche Seite zu kennen, damit die Kündigung auf saubere Art über die Bühne gehen kann. Die in der Folge angesprochenen Paragrafen finden Sie hier: §648 BGB §648a BGB §8 VOB/B Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Der BGH hat entschieden und mit Unklarheiten vorerst aufgeräumt! Zwischen Kunde und Verputzer herrscht Streit über rund 10.000.-- Euro und es geht u.a. darum, ob es sich um einen normalen Bauvertrag handelt oder einen Verbraucherbauvertrag! Erstaunlicherweise musste dieser Streit vor dem BHG ausgetragen werden, weil sich die verschiedenen richterlichen Instanzen zuvor nicht einigen konnten. Dieses Urteil habe ich zum Anlass genommen, einmal die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag grundlegend zu erklären, damit Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall richtig reagieren. Hier der Link zum Urteil des BGH: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023051.html Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Interviewgast Tobias Naumer Heute der 2. Teil mit Tobias: wie genau funktioniert Digitalisierung, warum ist ihm das Thema so wichtig und wie gehe ich in meinem eigenen Betrieb bei der Umsetzung seiner Ideen mit Widerständen um? Schreinermeister, Unternehmer, Spezialist für Digitalisierung im Handwerk, Konstrukteur und Designer für 2D und 3D, digitaler Nomade, Dellen-ins-Universum-Hauer...... Diese und noch viel mehr Qualitäten vereint Tobias Naumer in einer Person - und er ist erst knapp über 30 Jahre alt! Wie er sein Unternehmen, seine Arbeitsabläufe und seinen Alltag unabhängig von einem festen Wohnort von der ganzen Welt aus organisiert, erzählt er in einem spannenden und unterhaltsamen Interview. Mehr von Tobias unter: Hauptseite www.Pro-Plans.de Potenzialanalyse: www.Pro-Plans.de/Digitalisierung Kostenloses Digitalisierungstraining: www.Pro-Plans.de/7-Schritte-Training https://www.linkedin.com/in/tobias-naumer/ https://www.instagram.com/tobias.naumer/ Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Interviewgast Tobias Naumer Schreinermeister, Unternehmer, Spezialist für Digitalisierung im Handwerk, Konstrukteur und Designer für 2D und 3D, digitaler Nomade, Dellen-ins-Universum-Hauer...... Diese und noch viel mehr Qualitäten vereint Tobias Naumer in einer Person - und er ist erst knapp über 30 Jahre alt! Wie er sein Unternehmen, seine Arbeitsabläufe und seinen Alltag unabhängig von einem festen Wohnort von der ganzen Welt aus organisiert, erzählt er in einem spannenden und unterhaltsamen Interview, hier im Teil 1. Mehr von Tobias unter: Hauptseite www.Pro-Plans.de Potenzialanalyse: www.Pro-Plans.de/Digitalisierung Kostenloses Digitalisierungstraining: www.Pro-Plans.de/7-Schritte-Training https://www.linkedin.com/in/tobias-naumer/ https://www.instagram.com/tobias.naumer/ Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Inflation in Deutschland im 2-stelligen Bereich! So oder ähnlich klingen derzeit die Titelzeilen vieler Tageszeitungen und für Handwerker stellt sich erneut die Frage: was mache ich mit diesen Preissteigerungen? Einfach an den Kunden weitergeben oder interne Einsparungen oder....ja, welche Möglichkeiten gibt es eigentlich? Ein Artikel auf handwerk.com hat mich auf die Idee zu dieser Folge gebracht, lesen Sie gerne selber nach unter https://www.handwerk.com/preisstrategie-in-der-inflation-einfach-alles-erhoehen Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Nach der Krise ist vor der Krise!? Corona mehr oder weniger "überstanden", dafür kommt jetzt Krieg: Preiserhöhungen von Subunternehmern und Handel sind noch immer an der Tagesordnung und alle Seiten ächzen zunehmend unter der Last. Außerdem: welcher Kunde soll/kann das alles noch bezahlen? Und vor allem: wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Dürfen Preise beliebig erhöht werden, was tun bei Lieferverzögerung? Was könnten wir gemeinsam mit allen Beteiligten, also Subunternehmer, Händler, AG, AN tun, um eine - vielleicht nicht unbedingt perfekte, aber mögliche - gemeinsame Lösung zu finden? Es sind besondere Zeiten und womöglich geht es nur, wenn alle an einem Strang ziehen und jeder ein wenig bereit zu Kompromissen ist - eine Überlegung ist es auf jeden Fall wert! Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Der SiGeKo nach BaustellV, das unbekannte Wesen? Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig werden, muss gesetzlich vorgeschrieben ein Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz vom Bauherrn gestellt werden, bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen! Dumm nur, dass das (fast) niemand weiß, zumindest im Privatbereich! Es wird Zeit, etwas Licht in diese Grauzone zu werfen und für Sie etwaige Haftungsrisiken auszuschließen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Hier der Link zur Baustellen-Verordnung §3, in dem der SiGeKo explizit benannt wird: https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__3.html Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Darf der das oder muss er sogar? Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer nach VOB/B §4 Nicht immer herrscht Klarheit darüber, was Unternehmer oder Bauherren dürfen bzw. leisten müssen, wenn ein Vertrag geschlossen wurde. §4 der VOB/B bringt zwar mehr Klarheit, allerdings in etwas chaotischer Auflistung - der BAUHELDEN-Podcast ordnet das Durcheinander, so dass Sie in Zukunft Ihre Rechte bzw. Pflichten genau kennen. Hier der Link zum Paragrafen: https://dejure.org/gesetze/VOB-B/4.html Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Erstes Treffen mit dem Kunden - Zufall oder Strategie? In spannenden Zeiten wird auch der Verkauf von Bauleistungen etwas spannender! Für uns bedeutet das, im Verkauf noch professioneller, noch besser zu werden, denn gute Verkäufer machen auch in (vermeintlich) schlechteren Zeiten Geschäfte! Wie Sie einen ersten Termin beim Interessenten eben nicht dem Zufall überlassen, sondern perfekt vorbereiten, hören Sie in dieser neuen Folge. Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Der Bauhelden-Podcast meldet sich nach einer - zugegeben etwas längeren - Pause wieder zurück mit neuen, frischen Themen, viel Spaß beim Zuhören! Bemusterung vs. LV, was hat eigentlich Vorrang? Heute geht es wieder um eine Rechts-Frage und sogar einen echten Fall, der vor dem BGH entschieden wurde. Was hat Vorrang, wenn im LV etwas anderes steht, als dann in der Bemusterung ausgewählt wurde. Oder: was geschieht, wenn ein Planfreigabe zwar durch den Kunden erfolgt ist, aber das ursprüngliche Plansoll davon abweicht? Spannende Fragen, die Antwort hören Sie im Podcast! Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Zeitnot - wenn´s mal wieder brennt auf der Baustelle Hier eine kleine, aber feine Zusammenstellung wirksamer Techniken, die Ihnen den Alltag wesentlich erleichtern werden, probieren Sie es einfach mal aus - es lohnt sich! 1. Zeitinventur - einmal die Zeitfresser, meine typischen Tätigkeiten, meine Leerzeiten, meine unterschiedlichen Rollen, die ich zu spielen habe bewusst zu Papier bringen und die richtigen Schlüsse ziehen! 2. Zeitplanung am Vorabend - mit einem passenden Zeitplanungstool (Kalender, Tablet, Mobiltelefon...) den morgigen Tag strukturieren und priorisieren. Lassen Sie mindestens 40% Puffer für Unvorhersehbares, nicht jedes Meeting ist in der geplanten Zeit beendet ;-) 3. Stop an go - geben Sie sich für wichtige Tätigkeiten ein festes Zeitlimit (max. 60 Minuten) und stoppen Sie diese Zeit mit einem Timer, auf los geht´s los! Sie werden sehen, wie Ihr innerer Schweinehund aufgibt, bevor er überhaupt erwacht und Ihre Konzentrationsfähigkeit sich massiv verbessern wird. 4. 72-Stunden-Regel: was immer Sie sich vornehmen (z.B. eines der vorgestellten Werkzeuge ausprobieren) müssen Sie innerhalb von 72 Stunden beginnen, sonst wird´s nichts mit der Umsetzung, die Wahrscheinlichkeit sinkt unter 10%! 5. Die 18-Minuten Regel: strukturieren Sie den Tag nach Peter Bregman, mehr davon im Podcast selber 6. Pareto oder die 80-20 Regel: Perfektionismus hält Sie oft davon ab, Aufgaben schnell zu bewältigen! Aber mit 20% Aufwand können Sie meist schon 80% Wirkung erzielen - für die restlichen 20% des Perfektionierens dagegen brauchen Sie noch einmal 80% mehr Zeit.... 7. Eisenhower-Matrix: Priorisierung Ihrer Einzeltätigkeiten nach Wichtigkeit und Dringlichkeit, so kristallisiert sich sehr schnell die Reihenfolge, in der Sie Ihre Aufgaben bearbeiten sollten heraus. Sie sehen schon, eine Menge Holz - ich wünsche viel Spaß und vor allem verbesserte Lebensqualität durch die Umsetzung einiger (gerne aller) der vorgestellten Tipps! Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung
Die 5 häufigsten Fehler im (rechtlichen) Umgang mit privaten Bauherren Natürlich könnten Sie bei der Durchführung einer Baumaßnahme wesentlich mehr als nur 5 Fehler machen, die Möglichkeiten dafür sind praktisch unbegrenzt. Aber im Lauf meiner Beschäftigung als Seminarleiter haben sich die Top 5 herauskristallisiert, die wohl am häufigsten auftreten. Mit dieser Zusammenstellung möchte ich Sie für diese Punkte sensibilisieren, damit Sie sich womöglich teures Lehrgeld ersparen und sich mit Ihrem Bauherren auf die wirklich wichtigen Dinge, nämlich die Ausführung konzentrieren können. Nr. 1: Sie lesen die Ausschreibungsunterlagen nicht bzw. nicht gründlich genug durch Nr. 2: Sie unterschätzen die Bindungswirkung Ihrer Unterschrift auf dem Angebot Nr. 3: Sie schlagen einem privaten Bauherrn (Verbraucher) die VOB/B als Vertragsbestandteil vor Nr. 4: Der Unternehmer arbeitet schlampig bei funktionaler Ausschreibung Nr. 5: Sie machen keinen schriftlichen Vertrag Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Interview mit Rechtsanwalt Daniel Ring zum gestörten Bauablauf Teil 2 von 2 Der gestörte Bauablauf ist und bleibt der "Klassiker" auf jeder Baustelle! Im zweiten Teil geht es heute um die Unterscheidung zwischen Entschädigung und Schadensersatz, außerdem einige Urteile des BGH, aus denen man erkennen kann, dass es für Handwerker nicht einfacher werden wird. Weiter werden wir uns über wirksame, vorbeugende Maßnahmen unterhalten und wie wichtig gerade in dem Zusammenhang eine einwandfreie Dokumentation für Ihre Baustelle sein kann. All diese Themen, worauf Sie achten sollten, welche Lösungen es gibt und noch vieles mehr bespreche ich heute mit dem Rechtsanwalt Daniel Ring, Syndikus-Anwalt bei einem mittelständischen Bauunternehmen in Bayern. Die Kontaktdaten: RA Daniel Ring Homepage: RR-RARING.de Email: info@rr-raring.de Im Podcast kommen einige Paragrafen zur Sprache, hier die entsprechenden Links, damit Sie sich bei Bedarf ein wenig einlesen können: Vergütung VOB/B §2 Behinderung und Unterbrechung VOB/B §6 Mitwirkung des Bestellers BGB §642 Änderung des Vertrags BGB §650b Vergütungsanspruch BGB §650c Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Interview mit Rechtsanwalt Daniel Ring zum gestörten Bauablauf Teil 1 von 2 Kaum eine Baustelle, auf der es nicht einmal zu Verzögerungen oder Änderungen seitens des Bauherrn kommt. Das ist normalerweise auch kein Problem, sofern kein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde bzw. sich das Ganze einigermaßen in Grenzen hält, so dass Sie nicht ständig zur Improvisation gezwungen sind. Was aber tun, wenn es zunehmend problematisch wird und Sie fast keine Möglichkeit mehr haben, ungestört Ihre Arbeit zu erledigen? Ständig kommt etwas dazwischen, ständig müssen Sie Arbeiten abbrechen und an anderer Stelle oder erst Tage später wieder neu aufnehmen. Spätestens jetzt gilt es, angemessen zu reagieren und mit dem Bauherrn offen zu kommunizieren, wie diese Probleme - bestenfalls natürlich kooperativ - gelöst werden können! Eine noch bessere Option wäre es, wenn Sie durch entsprechende Formulierungen im Vertrag vieles bereits im Vorfeld präventiv regeln könnten, so dass es später erst gar keinen Diskussionsbedarf mehr gibt. Gerade dafür ist eine anwaltliche Unterstützung bestens geeignet, denn die meisten Anwälte sind an guten Lösungen und eben nicht an Streit interessiert! All diese Themen, worauf Sie achten sollten, welche Lösungen es gibt und noch vieles mehr bespreche ich heute mit dem Rechtsanwalt Daniel Ring, Syndikus-Anwalt bei einem mittelständischen Bauunternehmen in Bayern. Die Kontaktdaten: RA Daniel Ring Homepage: RR-RARING.de Email: info@rr-raring.de Im Podcast kommen einige Paragrafen zur Sprache, hier die entsprechenden Links, damit Sie sich bei Bedarf ein wenig einlesen können: Vergütung VOB/B §2 Behinderung und Unterbrechung VOB/B §6 Mitwirkung des Bestellers BGB §642 Änderung des Vertrags BGB §650b Vergütungsanspruch BGB §650c Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Preiswahnsinn auf dem Bau - wer soll das bezahlen.... Heute möchte ich Sie auf ein paar Links hinweisen, auf die ich im Zuge meiner Recherchen gestoßen bin. Sie finden dort interessante Hinweise, Textbausteine, sonstige Passagen für Ihre Verträge oder Angebote, die ich empfehlen kann. https://www.handwerk.com/wer-haftet-bei-materialengpaessen https://www.handwerk.com/vertraege-muster-formulierungen-bei-steigenden-baustoffpreisen https://www.derstandard.de/story/2000126381110/preise-fuer-baustoffe-explodieren-bau-kaempft-mit-engpaessen-und-kosten Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Der Verbraucher-Bauvertrag: ein Spezialfall unter den Bauverträgen Zu finden hier: §650i BGB. Durch die Reform des BGB vom 1. Januar 2018 haben sich einige Neuerungen, Handwerker betreffend, ergeben. So wurden u.a eben auch verschiedene Vertragsarten eingeführt, besonders wichtig zu benennen der klassische „Bauvertrag“. Weiter gibt es den Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag und eben den heute besprochenen Verbraucherbauvertrag. Hierbei ist leider der Name etwas irreführend. Man könnte meinen, es handele sich hier einfach um jeglichen Bau-Vertrag mit einem Verbraucher – stimmt aber nicht. Vielmehr geht es um Verträge, durch die „der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird“, s. §650i (1) BGB. Die wichtigsten Regelungen betreffen folgende Themen: bin ich als Unternehmer überhaupt von diesem Vertragstyp betroffen?wie ausführlich muss meine Baubeschreibung sein?Angaben zum AusführungsterminWiderrufsrecht des KundenAbschlagszahlungen nur bis max. 90%Sicherheit für Vertragserfüllung als Automatismus Mehr davon in meinem Blog, hier finden Sie ausführliche Texte mit Links zu fast allen Podcastfolgen! Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Der Verbraucher-Bauvertrag: ein Spezialfall unter den BauverträgenZu finden hier: §650i BGB. Durch die Reform des BGB vom 1. Januar 2018 haben sich einige Neuerungen, Handwerker betreffend, ergeben. So wurden u.a eben auch verschiedene Vertragsarten eingeführt, besonders wichtig zu benennen der klassische „Bauvertrag“. Weiter gibt es den Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag und eben den heute besprochenen Verbraucherbauvertrag. Hierbei ist leider der Name etwas irreführend. Man könnte meinen, es handele sich hier einfach um jeglichen Bau-Vertrag mit einem Verbraucher – stimmt aber nicht. Vielmehr geht es um Verträge, durch die „der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird“, s. §650i (1) BGB. Die wichtigsten Regelungen betreffen folgende Themen: bin ich als Unternehmer überhaupt von diesem Vertragstyp betroffen? wie ausführlich muss meine Baubeschreibung sein? Angaben zum Ausführungstermin Widerrufsrecht des Kunden Abschlagszahlungen nur bis max. 90% Sicherheit für Vertragserfüllung als Automatismus Mehr davon in meinem Blog, hier finden Sie ausführliche Texte mit Links zu fast allen Podcastfolgen! Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!
Zahlungsverzug - ohne Moos nix los? Zu finden ua. in der VOB/B §16. Eines der offensichtlichsten und vordringlichsten Probleme beim Bauvertrag ist, wenn der Bauherr verspätet, nur teilweise oder womöglich gar nicht bezahlt. Da der Unternehmer naturgemäß in Vorleistung geht, entsteht hier eine gefährliche Drucksituation. Material und Zeit sind bereits investiert und der AN ist daher auf regelmäßige Zahlungen angewiesen, damit sein Unternehmen nicht in die Zahlungsunfähigkeit gerät. Damit diese Situation erst gar nicht entsteht oder wenigstens im Bedarfsfall abgemildert werden kann, gilt es, bestimmte „Spielregeln“ zu kennen und zu befolgen. Kein Zahlungsanspruch ohne Prüffähigkeit Damit eine Rechnung überhaupt fällig werden kann, muss sie erst einmal grundsätzlich „prüffähig“ sein. Ist das nicht der Fall, wird sie eben nicht fällig und muss folglich auch zunächst nicht bezahlt werden. Voraussetzungen für die Prüffähigkeit finden sich in der VOB/B §14 und im „neuen“ BGB (seit 1. Januar 2018) §650g. Falls Sie mit Aufmaßen öfters in Diskussionen über die Auslegung verstrickt werden, empfiehlt sich die VOB in Wort und Bild, denn hier wird – anders als im Standardwerk – jede Aufmaßregel noch einmal mittels einer Skizze erläutert! Zeitnahe Rechnungen Genau genommen entsteht ein Vergütungsanspruch erst mit Abnahme der kompletten Leistung. Dennoch haben Sie sowohl im BGB-, als auch im VOB-Vertrag das Recht auf Abschlagszahlungen. Diese sind dann sinngemäß eine Art Anzahlung auf den erst später entstehenden „echten“ Vergütungsanspruch und können nach jeglicher Leistungserbringung gestellt werden. Dabei kommt es gar nicht an, wie viel Leistung Sie bereits erbracht haben, wichtig ist nur, dass eben tatsächlich geleistet wurde. Machen Sie also zur Klärung möglichst schon beim Vertragsschluss klar, wann der AG mit Abschlägen zu rechnen hat. Je eher Sie Rechnungen stellen, umso geringer wird auch Ihr Risiko des Zahlungsausfalls, weil die Summen entsprechend kleiner sind. Zum einen sehen Sie dann schon frühzeitig, wie der AG auf Rechnungen reagiert. Außerdem schützen Sie sich, denn falls der AG in eine Privatinsolvenz schlittern sollte, ist es um Ihren Zahlungsanspruch schlecht bestellt. Aufmaß Anders als beim Pauschalvertrag ist beim Einheitspreisvertrag für die Prüfbarkeit zwingend ein Aufmaß erforderlich. Daraus soll nachvollziehbar hervorgehen, wo genau der AN welche Leistungen erbracht hat. Laden Sie daher den AG unbedingt zu einem gemeinsamen Aufmaß ein. Auch die VOB/B empfiehlt, dass ein Aufmaß „möglichst gemeinsam vorzunehmen“ sei. Der Vorteil: ein gemeinsames Aufmaß ist für beide Seiten verbindlich! Zahlungsfristen Abschlagszahlungen werden nach 21 (Kalender-) Tagen fällig, VOB/B §16 (1) Nr. 3, Schlusszahlungen nach 30 Tagen, VOB/B §16 (3) Nr. 1. Im BGB sind leider keinerlei Zahlungsfristen hinterlegt, tatsächlich empfiehlt es sich, hier vertraglich eindeutige Regelungen zu treffen! Verzug beim BGB-Vertrag, §286 Der Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug ist, dass Sie nun Zinsen verlangen können. Außerdem steht Ihnen zusätzlich das Recht auf Schadensersatz, Arbeitseinstellung und im schlimmsten Fall Kündigung zu! Zahlt der Kunde innerhalb einer vereinbarten (!) Frist nicht, müssen Sie zunächst umgehend eine Mahnung auf den Weg bringen. Setzen Sie darin eine konkrete Nachfrist (mit genauer Datumsangabe, also z.B. „Zahlungseingang spätestens bis zum 4. April“), eine Woche ist in der Regel angemessen. Nach Verstreichen dieser letzten Frist können Sie nun Verzugszinsen verlangen. Denken Sie auch daran, dass Ihnen nach §288 (5), außer gegenüber Verbrauchern, eine zusätzliche Aufwandspauschale von 40 Euro zusteht, verschenken Sie kein Geld! Die Höhe der Verzugszinsen beträgt für Verbraucher 5% p.a., für alle anderen Vertragspartner sogar 9%, jeweils über dem aktuellen Basiszinssatz (Stand heute: -0,88%). Dieser wird alle 6 Monate von der Deutschen Bundesbank neu festgelegt, Sie finden ihn unter https://basiszinssatz.de/ . Verzug beim VOB-Vertrag, §16 VOB/B Hier liegt der Fall etwas anders, als beim BGB. Bereits 30 Kalendertage nach Rechnungseingang (nicht erst nach Fälligkeit!) kommt der AG automatisch in Verzug, Sie können sich eine entsprechende Mahnung also sparen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt dann beim VOB-Vertrag einheitlich für alle Vertragspartner 9% p.a., wieder über dem aktuellen Basiszinssatz. Mehr davon auf meinem Blog, hier finden Sie ausführliche Texte mit Links zu fast allen Podcastfolgen! Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Skonto – Automatismus oder Vereinbarungssache? Zu finden der VOB/B §16 (5) 2, bzw. u.a. §307 BGB. Skonto ist für den Auftraggeber ein prozentualer Abzug, den er von einer Rechnung machen darf, z.B. wenn er sofort oder innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt. Dieses Mittel wird von Unternehmern gerne als „Motivation“ zur zügigen Zahlung oder auch als Vertrags-Abschlussbeschleuniger genutzt. Manche Unternehmer berichten auch, dass Sie sich durch schnellere Zahlungseingänge Sollzinsen auf Ihrem Geschäftskonto ersparen würden, diese Argumentation funktioniert aber nicht so richtig, dazu später mehr. Hier in Bayern kann ich übrigens aus eigener Erfahrung berichten, dass gerade auf dem Land ab und zu noch die Meinung vorherrscht, 2% Skonto auf dem Bau seien ja „üblich und ganz normal“, quasi gesetzlich geregelt. Und so wird folglich von Rechnungen ein Betrag abgezogen, im Übrigen völlig unabhängig davon, wie schnell eine Zahlung geleistet wurde. Räumen wir also mit Missverständnissen auf! Empfohlene Mindestanforderungen SchriftformHöhe des Prozentsatzes geklärtWelche Rechnungen dürfen skontiert werden?Wann beginnt die Skontofrist genau, wann endet Sie? Beispiel: „Bei vollständiger Zahlung (eingehend auf dem Konto des AN) innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungseingang beim AG ist dieser berechtigt, 2% Skonto von Abschlags-, Teilschluss- und Schlusszahlungen abzuziehen.“ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Abrechnung auf Stundenlohnbasis - RegiearbeitenZu finden in der VOB/B §2 (10) und §15, das BGB sieht hier keine expliziten Regelungen vor. Bei der Abrechnung von Stundenlohn- oder Regiearbeiten kommt es in der Praxis häufig zu Problemen, weil bestimmte – auf den ersten Blick nicht ganz so offensichtliche – Spielregeln zu wenig beachtet werden. Der AN wiegt sich leider oft in trügerischer Sicherheit, nur weil er einen unterschriebenen Regiezettel hat, denn schließlich sei ja eine Unterschrift eine Anerkenntnis der Arbeiten und damit ein Zahlungsversprechen. Das ist aber leider ein fataler Trugschluss, dem viel zu viele Unternehmer unterliegen! Ganz im Gegenteil: bei Stundenlohnarbeiten gilt es, bei der Dokumentation ganz besondere Sorgfalt walten zu lassen, damit auch wirklich ein sicherer Zahlungsanspruch entsteht! Andernfalls kann es Ihnen passieren, dass Sie trotz täglich und sorgfältig unterschriebener Zettel trotzdem auf Ihrem Zahlungsanspruch sitzen bleiben. Aber von vorne: Die Abrechnung auf Stundenlohnbasis (ich nenne das der Einfachheit halber im weiteren Verlauf „Regiearbeiten“) wird gerne für kleinere Aufträge gewählt oder wenn der Aufwand – wie z.B. bei Sanierungen im Denkmalschutz, Unterfangungen, Umbauten o.ä. – einfach nicht vorhersehbar und damit unkalkulierbar ist. Auch als Ergänzung zum eigentlichen Hauptauftrag werden gerne ein paar Regiestunden mit ins Angebot aufgenommen, damit es später im Fall möglicher Nachträge keine Diskussion über die Höhe der Stundensätze gibt. Normalerweise ist das auch vernünftig und richtig so, nur gibt es eben ein paar Stolperfallen, die Ihnen im Streitfall zum Verhängnis werden können! Darum gilt es, ein paar grundlegende Spielregeln zu beachten. Das ist nicht besonders kompliziert, muss aber trotzdem sorgfältig erledigt werden, denn nur so können Sie im Streitfall eindeutig die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen belegen. * explizite Vereinbarung vorher treffen * Anzeigepflicht vorher beachten * Unterschrift der richtigen Person * Inhalt des Regiezettels * Fristen beachten Die ausführliche Beschreibung zu den einzelnen Themen finden Sie unter https://tom-kett.de/blog/ Den Download eines Muster-Stundenlohnberichts finden Sie unter diesem Link Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Die Vertragsstrafe im BauvertragZu finden u.a. im BGB §286 und §339 bzw. der VOB/B §11. Der Faktor Zeit spielt bei nahezu jedem Bauvorhaben eine gewichtige Rolle! Zum einen muss der Unternehmer seine Bauvorhaben mit Bauzeitenplänen eng und realistisch vorausplanen. Damit kann er z.B. beim schlüsselfertigen Bauen seine Folgegewerke verbindlich einteilen, so dass diese auch zuverlässig auf der Baustelle erscheinen. Auf Seiten des Bauherren ist dabei vor allem der Fertigstellungszeitpunkt von großer Bedeutung! Verständlicherweise möchte er wissen, wann er sein Werk in Benutzung nehmen kann. Handelt es sich um einen Unternehmer, möchte er womöglich seine Geschäftseinweihung oder den Umzug in das neue Bürogebäude planen. Ist der Bauherr ein Verbraucher, will er bei Ortswechsel die Kinder pünktlich an der neuen Schule oder dem Kindergarten anmelden, muss die alte Wohnung kündigen, tritt die neue Arbeitsstelle an. Damit bei der Planung des Fertigstellungstermins mehr Verbindlichkeit hergestellt werden kann, vereinbart man daher häufig eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Unternehmer den Termin nicht einhält, also in Verzug gerät. Gesetzliche Voraussetzungen Da der Unternehmer naturgemäß kein großes Interesse an diesem durchaus unbequemen Druckmittel hat, wird die Vertragsstrafe in der Regel vom Bauherrn einseitig vorgegeben, meist in Form von AGB. Damit muss diese Regelung aber auch bestimmte Kriterien erfüllen, die im AGB-Gesetz (§§305ff BGB) entsprechend formuliert sind. Beachten Sie aber unbedingt, dass es im Gegensatz dazu bei einer individuellen Vereinbarung so gut wie keine Einschränkungen gibt, Sie wären dann nicht vom AGB-Gesetz geschützt! In jedem Fall muss die Vertragsstrafe vorher vertraglich vereinbart werden, ist also kein Automatismus! Genau wie die Einbeziehung von Skonto oder einer Sicherheitsleistung ist diese Strafe an das Wort „wenn“ gebunden: „wenn“ also eine Vereinbarung getroffen wird, dann gilt sie mit allen Rechten und Pflichten – wenn nicht, dann eben nicht! Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
GefahrenübergangZu finden im BGB §644 und §645 außerdem VOB/B §7 Was ist mit „Gefahr“ gemeint? In jeder Bauphase kann es vorkommen, dass ein Gewerk vor der Abnahme grundsätzlich „verschlechtert“ wird, also z.B. gestohlen, beschädigt oder vielleicht sogar völlig zerstört und genau diese Verschlechterung ist eben die Gefahr, um die es in dieser Folge geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun ein anderer, auf der Baustelle tätiger Unternehmer, ein unbekannter Dieb oder Vandale oder vielleicht ein unvorhersehbares Wetterereignis der „Täter“ war. Wichtig ist bei der Betrachtung nur, dass weder AG noch AN dieses Ereignis verursacht haben, man nennt das dann die „zufällige Verschlechterung“. Sollte also der Unternehmer selber einen Schaden auf der Baustelle verursacht haben, muss er diesen selbstverständlich kostenlos ausbessern, das hat nichts mit der klassischen Gefahrtragung nach BGB zu tun. Besonders wichtig dabei: die Abnahme Das wichtigste Hilfsmittel für den Unternehmer diesen Gefahren zu entkommen ist die Abnahme! Exakt ab diesem Zeitpunkt geht – außer in besonderen Ausnahmefällen - die Gefahr an einem Gewerk vom Unternehmer auf den Bauherrn über. Zitat BGB §644: „Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.“ Sorgen Sie also auf jeden Fall dafür, so schnell wie nur irgend möglich Ihre Abnahme zu bekommen! Es reicht auch nicht aus, dass das Gewerk objektiv schon fertiggestellt ist, alleinig die Abnahme löst den Übergang der Gefahr auf den Bauherren aus! Dringende Empfehlung: Führen Sie unbedingt eine förmliche Abnahme durch! Sie treffen sich also an einem vereinbarten Termin mit dem Bauherren auf der Baustelle und fertigen mit ihm gemeinsam ein Abnahmeprotokoll. Nur durch diese Maßnahme haben Sie eine möglichst schnelle und eindeutig nachvollziehbare Möglichkeit, sofort und sogar mit genauer Benennung des Tages den Gefahrenübergang herbeizuführen. Nebenbei beginnt jetzt auch gleich die Gewährleistungszeit zu laufen, die Beweislast geht ebenfalls über, die Schlussrechnung wird fällig uvm…. In der VOB/B §12(5) z.B. gibt es zwar auch eine Abnahme, wenn der Bauherr die Leistung in Benutzung nimmt, allerdings leider erst nach 6 Werktagen. Lassen Sie also nach Fertigstellung den Bauherrn in sein Haus einziehen und verlassen sich darauf, dass nach einer Woche die Abnahme automatisch erfolgt, dann stimmt das zwar rechtlich, Sie haben trotzdem ein echtes Problem. Denn sollte in diesem Zeitraum noch eine Verschlechterung des Gewerks eintreten (Kratzer am Fußboden, Abplatzungen oder Dellen im Putz, Stichwort Umzugsparty…..), so sind Sie in voller Höhe für Verschlechterungen zuständig, sofern Sie nicht beweisen können, dass diese vom Bauherren verursacht wurden! Das könnte schwierig werden, denn schließlich hatten Sie in dieser Woche keine Möglichkeit mehr, Ihr Werk zu schützen! Noch "schlimmer" wird es übrigens, im gleichen Absatz der VOB/B zu finden, durch eine bloße Mitteilung über die Leistungsfertigstellung: hier wären es sogar 12 Werktage bis zur Abnahme – ganz schön lange für eine unbezahlte Hausmeistertätigkeit! Schützen Sie Ihre Arbeit! Egal, um welche drohende Verschlechterung es sich also handeln könnte, Sie müssen Ihr Werk bis zur Abnahme schützen! Sei es durch Bewachung, Abdecken, Einhausen oder sonstige Maßnahmen! Sollte der Schutz trotzdem nicht ausgereicht haben und es kommt zu Schäden z.B. durch Graffiti-Schmierereien, Diebstahl oder Vandalismus, dann hilft leider auch kein Richter, dort werden Sie nur hören: „Sie hätten eben noch besser schützen müssen!“ Die Frage, ob dies in der Praxis überhaupt möglich war, weil Sie ja schlecht eine 24/7-Bewachung leisten können, spielt leider keine Rolle! Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Vermeintlich "schwierige" Kunden, woran liegt´s eigentlich?Immer wieder höre ich Klagen und Befürchtungen von Unternehmern, dass Bauvertragsrecht und wichtige Schreiben zwar schön und gut seien, die Kunden aber häufig negativ auf Schriftstücke reagierten. Gerade wenn es um unangenehme Mitteilungen, wie z.B. eine Baubehinderungsanzeige geht, sind die Reaktionen darauf recht durchwachsen. Ein Unternehmer wurde regelrecht vom Architekten bedroht mit dem Hinweis, wenn noch einmal so ein Schreiben (Mängel in der Planung) käme, werde auch die Auftraggeberseite härtere Bandagen überziehen und dann könne man ja sehen, wer am längeren Hebel sitzt. Ein privater Bauherr war regelrecht persönlich beleidigt und beklagte sich, ob denn der Unternehmer ihm misstraue, weil er nun plötzlich ein Nachtragsangebot unterschreiben solle. Bei einem weiteren Fall hat der Bauherr immer wieder auf der sehr persönlichen Ebene „von Freund zu Freund“ um zusätzliche Arbeiten gebeten. Über den Preis „werde man sich dann schon einig“. Als es um die Bezahlung ging, war die Freundschaft vergessen. Diese und viele weitere Fälle zeigen uns, dass eine Strategie, ein roter Faden im Umgang mit Kunden sicher eine gute Idee sein könnte. Erste Regel: Erkenne Dich selbst! Nur wenn ich weiß, was für ein Typ ich bin, dann kann ich erkennen, warum es manchmal bei der Kommunikation mit anderen Persönlichkeitstypen hakt. Es geht vielmehr um die grundsätzliche Erkenntnis, dass viele, viele unterschiedliche Charaktere unterwegs sind und ich mich – wenn ich erfolgreicher im Kundenkontakt sein möchte – unbedingt darauf einstellen sollte. Ein Technikfreak kann gut mit einem Technikfreak, ein Harmoniejunkie gut mit jemandem der ihm ähnlich ist. Ob ein Krieger gut mit einem Krieger auskommt…naja, zumindest kämpfen die auf Augenhöhe. Problematisch wird es nur, wenn unterschiedliche Typen im Geschäftsleben aufeinandertreffen: dem Harmoniemenschen ist der Techniker zu kalt und unpersönlich, während umgekehrt der Nerd vor zu viel „Anbiederei“ zurückschreckt. Der Krieger hält beide sowieso für Weicheier…. Die meisten erfolgreichen Unternehmer, die ich kenne, pflegen mit Ihren Kunden am Beginn der Geschäftsbeziehung eine professionelle, leicht distanzierte Freundlichkeit, nicht zu viel, nicht zu wenig. Die Grenzen sind von Anfang an für beide Seiten klar abgesteckt und das Maß an Zugeständnissen bewegt sich in engen Grenzen. Von dieser „Mittellinie“ ausgehend kann es dann – je nach Kundentyp – leichte Bewegungen in Richtung Freundlichkeit, aber eben auch Härte geben, das hängt aber davon ab, wie die Beziehung sich entwickelt. Vorteil für beide Seiten: wenn die Spielregeln klar kommuniziert sind, gibt das beiden Seiten Sicherheit im Umgang miteinander und die Missverständnisse halten sich in Grenzen – zum Wohle beider Beteiligten! Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Kündigung durch den AuftragnehmerZu finden in der VOB/B §9 und im BGB §643. Dieses Mal wird es ein sehr kurzer Artikel, denn tatsächlich sind die Kündigungsrechte des Unternehmers gegenüber dem Kunden ziemlich eingeschränkt. Das kann man tatsächlich schon optisch in der VOB/B auf einen Blick erkennen: während §8 (Kündigung durch den AG) sich über gut eineinhalb Seiten erstreckt, nimmt §9 gerade mal ein Drittel einer Seite in Anspruch. Wichtigster Unterschied zum Kündigungsrecht des AG: es gibt für den AN KEINE freie Kündigung. Während der Bauherr dem AN theoretisch jederzeit und ohne, dass ein objektiver Anlass dafür vorliegt kündigen kann, braucht der Unternehmer dafür zwingend einen wichtigen Grund! Dies gilt sowohl für BGB, als auch VOB/B. Nur weil also ein Bauherr vielleicht etwas unbequemer oder vielleicht sogar „nervig“ ist, gibt es Ihnen nicht das Recht, sich aus dem Vertrag so einfach zu verabschieden. Wann ist eine Kündigung wegen „wichtigem Grund“ möglich? Ein wichtiger Grund, Zitat BGB, liegt vor, wenn „dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann“, §648a (1). Natürlich gilt diese Definition gleichermaßen für den Bauherrn und auch für die VOB/B. Wahrscheinlich häufigster Grund: der Bauherr zahlt nicht, gerät damit also in "Schuldnerverzug". Der AG aber muss seine Zahlungen rechtzeitig und vollständig leisten. Da der Unternehmer regelmäßig in Vorleistung geht, ist er auf rechtzeitigen Geldeingang angewiesen. Dazu gehört auch die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Der Bauherr hat nicht nur Rechte, sondern auch eine Vielzahl an Pflichten, die er natürlich auch erfüllen muss: z.B. Bringen von Plänen und Genehmigungen, Bereitstellung des Grundstücks und von Lagerplätzen, Reaktion auf wichtige Schreiben des Unternehmers (Baubehinderung, Nachträge etc.) und vieles mehr… Sollte er ihm obliegende Pflichten nicht, oder nicht rechtzeitig genug erfüllen, so ist der Unternehmer außerstande, seine Arbeiten fortzuführen, man spricht hier auch von „Annahmeverzug“. Dazu gehört auch, wenn eine Bauunterbrechung eintritt, die länger als 3 Monate dauert, VOB/B §6 (7). Bei dieser klassischen „Baubehinderung“ haben allerdings beide Vertragsparteien das Recht auf Kündigung des Bauvertrags. Eine letzte, eher weniger bekannte Möglichkeit für eine Kündigung bietet sich, wenn der AG eine verlangte Sicherheit (Bauhandwerkersicherung) nicht rechtzeitig stellt, s. BGB §650f. Zu dieser Möglichkeit habe ich einen eigenen Text verfasst und gehe daher hier nicht näher darauf ein. Neben oben genannten Gründen wären natürlich auch andere Szenarien denkbar, dass z.B. komplett die Geschäftsgrundlage entfällt (Bauherr geht Pleite, die Genehmigung oder Finanzierung für den Bau kann nicht erteilt werden….) oder der Vertrag anderweitig verletzt wird. Das sollte/muss aber im Einzelfall im Zweifel von einem Fachanwalt überprüft werden – handeln Sie hier keinesfalls vorschnell! Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Das Kündigungsrecht durch den Auftraggeber (AG) Zu finden in der VOB/B §8, BGB §648, §648a, §650h Es kommt – zum Glück recht selten – immer wieder mal vor, dass ein Bauherr den Vertrag kündigt, egal, ob es sich um einen BGB- oder VOB-Vertrag handelt. Gekündigt werden kann ein Vertrag ab Unterzeichnung des Bauvertrags bis zur „abnahmereifen“ Fertigstellung des jeweiligen Gewerks. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. unüberbrückbare Differenzen zwischen den Vertragsparteien, Mängel, Streitigkeiten, Terminverzug uvm… Dann stellen sich natürlich folgende Fragen: kann der Bauherr das so einfach machen und wenn ja, wie muss ich rechtssicher reagieren, was sind die rechtlichen – und finanziellen – Folgen für mich? Gibt es Grauzonen, die ich ausloten kann? Zunächst einmal: JA, der AG kann „einfach so“ den Vertrag kündigen und noch schlimmer, ich muss ihm dazu nicht einmal einen besonderen Grund geben! Wir unterscheiden nämlich grundsätzlich 2 Arten von Kündigung durch den Auftraggeber: 1. Die freie Kündigung 2. Die Kündigung aus wichtigem Grund Wie Sie nun angemessen, richtig und vor allem schnell reagieren (müssen!), um durch Leichtsinn nicht noch mehr Nachteile zu erleiden, hören Sie in diesem Podcast. Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Vertragsarten und die 10-Prozent Regel Zu finden in der VOB/B §2 (3), BGB §313 Grundsätzliche Fragestellung: was mache ich als Unternehmer oder auch Bauherr bei einem Vertrag, wenn die zunächst kalkulierten Massen erheblich (mehr als 10 Prozent) nach oben oder unten vom Soll abweichen? Die Lösung dieser Frage hängt davon ab, welche Art von Vertrag ich geschlossen habe und auch, ob ich mich im BGB oder der VOB bewege. Daher möchte ich heute die wichtigsten Vertragstypen besprechen, die von diesen Regelungen überhaupt betroffen sind. Der Einheitspreisvertrag: Dies ist in der gängigen Baupraxis zunächst der Standardfall. In der Regel liegt dem Vertrag ein detailliertes Leistungsverzeichnis (LV) zugrunde, das entweder der Auftraggeber (bzw. ein beauftragter Dritter, z.B. Architekt) oder der Auftragnehmer selbst erstellt hat. Darin werden Teilleistungen (Positionen), aufgeschlüsselt nach Los, Gewerk oder Titel mit Ihrer ermittelten Menge und dem Einheitspreis vollständig für alle Arbeiten aufgelistet. Die Einheiten der Positionen können je nach Eigenart variieren, z.B. Stück, lfm, Meter, Quadrat- oder Kubikmeter, Tonne, kg usw… Weil die jeweiligen Mengen nur vorab aus dem Plan ermittelt wurden, handelt es sich hier auch um vorläufige Werte, denn die genaue Massenermittlung erfolgt später „draußen“ nach Aufmaß, somit können sich die Mengen des Angebots noch ändern. Was passiert nun aber bei einer Änderung? Ich erkläre es anhand der VOB, hier gibt es 2 Fälle zu unterscheiden, : 1. Die Masse erhöht sich in einer (oder mehreren) Position(en) um mehr als 10%. Beispiel: es sind vom Unternehmer 1.000 m² angeboten, ausgeführt werden allerdings 1.300 m², weil die Massenermittlung fehlerhaft/schlampig war. Der Kunde muss 10% Überschreitung in Kauf nehmen (10%=100 m²), d.h. er hat für 1.100 m² den vollen Einheitspreis zu zahlen. Für die darüber hinausgehende Menge allerdings (die restlichen 200 m²) kann er vom Unternehmer einen neuen, günstigeren Einheitspreis verlangen. Kommt dies bei mehreren Positionen vor, hat der Kunde diesen Anspruch eben mehrmals. 2. Die Masse mindert sich in einer (oder mehreren) Position(en) um mehr als 10%. Beispiel: es sind vom Architekten 1.300 m² ausgeschrieben, ausgeführt werden allerdings nur 1.000 m², weil auch hier die Massenermittlung fehlerhaft/schlampig war – das soll auch bei Architekten vorkommen…. Gleiches Spiel wie vorher: der Unternehmer muss 10% Massenunterschreitung (10%=130m²) in Kauf nehmen und würde folglich bis zu einer Menge von 1.170 m² nichts einwenden können. Da die Minderung allerdings noch weit über diese 10% hinausgeht, hat der Unternehmer das Recht, für die KOMPLETT ausgeführte Menge einen neuen (höheren) Einheitspreis zu fordern. Kleiner Wermutstropfen: erhält der Unternehmer an anderer Stelle eventuell einen Ausgleich durch Massenmehrung, muss er diesen gegenrechnen. Der Pauschalvertrag: Beim Pauschalvertrag lassen sich grundsätzlich 2 Fälle unterscheiden, der Detail-Pauschalvertrag und der Global-Pauschalvertrag. Dem Detail-Pauschalvertrag liegt normalerweise zunächst ein Angebot nach Einheitspreisen zugrunde, also mit Mengenermittlung, Positionen etc. wie oben beschrieben. Für die Ausführung der Arbeiten einigt man sich dann aber zur Vereinfachung auf eine Pauschalisierung, so dass die ermittelten Mengen dann später praktisch keine Rolle mehr spielen und man sich z.B. ein Aufmaß sparen kann. Dies setzt natürlich voraus, dass der Auftragnehmer die Massenermittlung gründlich prüft, damit er sich keinem unkalkulierbaren Risiko aussetzt! Bei Massenmehrungen oder –minderungen greift dann die 10%-Regel nicht, beide Seiten tragen auch in etwa das gleiche Risiko. In der Pauschalisierung sind allerdings auch nur genau die Positionen beinhaltet, die wirklich im ursprünglichen LV aufgeführt waren! Kommen zusätzliche oder geänderte Leistungen zum Tragen oder fallen Leistungen komplett weg, wird trotz Pauschalisierung die Abrechnungssumme geändert. Nun noch zum Begriff des Global-Pauschalvertrages. Diesem liegt in der Regel eine funktionale Baubeschreibung zugrunde, also z.B. ein Einfamilienhaus mit Keller und 160m² Wohnfläche schlüsselfertig, oder ein Fußballstadion geeignet für 15.000 Zuschauer fix und fertig. Bei diesem Vertragstyp kann es zu keiner Massenüber- oder -unterschreitung kommen, weil der Kalkulation gar keine (offene) Massenermittlung zugrunde liegt. Wichtigster Punkt ist hier, dass zur Sicherheit beider Vertragsparteien so detailliert wie möglich festgelegt wird, was in der beschriebenen Leistung enthalten ist und was nicht. Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! 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Baubehinderung Kaum eine Baustelle, bei der es nicht einmal zu Verzögerungen von Seiten des Auftraggebers kommt! Mal kommen Pläne nicht rechtzeitig, Nachträge werden nicht freigegeben, die Statik kommt nicht, Mengen erhöhen sich unerwartet und noch viele andere Ärgernisse mehr. Genau hier kommt die Baubehinderungsanzeige ins Spiel! Sie finden die Regelungen dazu in der VOB/B §6 „Behinderung und Unterbrechung der Ausführung“. Im BGB finden Sie zwar nichts dazu, können die VOB-Bestimmungen aber 1:1 so anwenden! Sinn und Zweck dieses Schreibens ist es, Verzögerungen, die Ihnen durch Schuld des AG entstehen aufzuzeigen und zwar vor allem mit dem Hinweis, dass sich die Fertigstellungszeit um eben die Zeit der Verzögerung (Behinderung) nach hinten schiebt. Falls Sie dieses Schreiben unterlassen, bliebe ein vereinbarter Fertigstellungstermin unverändert bestehen, auch wenn Sie gar nichts dafür können und dann müssten Sie auch eine eventuelle Vertragsstrafe bezahlen, sofern diese Vertragsinhalt war. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Baubehinderung: 1. Die Behinderung muss aus dem Risikobereich des AG kommen! Klar wäre es schön, wenn ich als Unternehmer auch die Bauzeit verlängern könnte, wenn ich z.B. die Größe der Baumaßnahme unterschätzt habe und nun in Bedrängnis komme – funktioniert nur leider nicht! Beispiele hierfür wären z.B. jegliche Art von „Pflichtverletzung“ des AG. Jede Vertragspartei hat Rechte und Pflichten, die aus einem Bauvertrag entstehen und der Bauherr muss u.a. notwendige Unterlagen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig vorlegen, egal ob die Verzögerung vom beauftragten Architekten des Bauherrn oder ihm selbst verursacht wird, die Verantwortung liegt trotzdem beim AG. 2. Dann hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht, die z.B. in der VOB recht ausführlich benannt wird. Bei Unterlassen dieser Pflichten handelt es sich um den sogenannten Annahmeverzug, er unterlässt also bestimmte Handlungen. Als Beispiele gelten u.a. Absteckung der Hauptachsen des Bauobjekts, Bereitstellung des Grundstücks, Entscheidung bei Bedenkenanmeldung des AN, Überlassen von Lagerplätzen, Genehmigung von Nachträgen, Zahlung seiner Rechnungen usw….. Ein weiterer Grund wäre ein Streik: wenn Sie z.B. auf dem Gelände eines Industrieunternehmens tätig sind und aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen dessen Belegschaft (Aussperrungen) nicht mehr zu Ihrer Baustelle durchkommen, müssen Sie mit einer Anzeige reagieren. 3. Zuletzt wird noch höhere Gewalt von der VOB benannt. Dazu gehören Erdbeben, Jahrtausendhochwasser, Tornados oder Katastrophen ähnlichen Ausmaßes. Übrigens zählt dazu auch eine Pandemie (Corona), sofern Sie von der noch nicht bei Baubeginn Bescheid wussten! Ist das Problem aber schon vorher bekannt, wäre das kein reiner Behinderungsgrund mehr, zumindest eine Grauzone, und Sie sollten daher schon bei der Vertragsgestaltung einen entsprechenden Vermerk mit aufnehmen, dass eventuell mit Verzögerungen wegen Sperrungen oder Lieferschwierigkeiten auftreten könnten! Gleiches gilt übrigens auch für schlechtes Wetter, mit dem in bestimmten Jahreszeiten normalerweise zu rechnen ist: Schnee oder Kälte im Januar sind – in normalem Umfang – keine Baubehinderung! Spielregeln für eine Baubehinderungsanzeige: Grundsätzlich schriftlich: denken Sie an den ständigen Spruch „Wer schreibt, der bleibt!“ Unverzüglich: so schnell wie möglich, denn jeder Tag Verzögerung kann Sie am Ende mit der Vertragsstrafe Geld kosten. An die richtige Person: auch wenn Sie auf der Baustelle nur mit Bauleitung oder Architekt zu tun haben, muss auf jeden Fall grundsätzlich und immer auch der Bauherr informiert sein. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, steht Ihnen Schadensersatz zu, sofern Ihnen ein Schaden nachweislich entstanden ist und Sie den auch beweisen können. Achtung, hier kann es in der Praxis zu Problemen kommen, wenn Sie z.B. regelmäßig immer nur für ein paar Tage aufgehalten werden, Ihr Arbeitsfluss deshalb nachhaltig unterbrochen wird und Sie folglich mit Ihren kalkulierten Stunden nicht mehr auskommen. Der Nachweis eines echten Schadens kann hier sehr schwer werden, seien Sie also von Anfang an penibel in der Dokumentation der Situation. Benennen Sie auf dem Schreiben die voraussichtliche Dauer Sollte die Baubehinderung länger als 3 Monate am Stück dauern, steht beiden Vertragsparteien ein Recht auf Kündigung zu. Zum Schluss noch eine Besonderheit: wenn irgendwann nach ein paar Tagen oder Wochen die Baubehinderung wieder wegfällt, so sind Sie nach VOB verpflichtet „ohne weiteres und unverzüglich die Arbeiten wiederaufzunehmen“! Diese Formulierung ist so auszulegen, dass der AN zumindest „ohne schuldhaftes Zögern“ weiterarbeiten muss. Denken Sie auch auf jeden Fall daran, dem AG den Arbeitsbeginn mitzuteilen sobald Sie wieder loslegen, damit der Termin für später eindeutig dokumentiert ist! Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! 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Die Bauhandwerker-Sicherung Grundsätzlich: Die Bauhandwerkersicherung (BHS) dient dazu, den Handwerker vor Zahlungsausfällen des Bauherrn zu schützen. Dazu kann er vom AG Sicherheit verlangen, die den Vergütungsanspruch absichert, egal ob VOB- oder BGB-Vertrag. Wird leider in der Praxis noch immer viel zu selten verwendet. Gerade weil Unternehmer häufig sehr stark in Vorleistung gehen müssen und das Risiko dadurch relativ hoch ist. Die BHS schütz gegen Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des AG, außerdem eignet es sich gut als „Warnschuss“, weil dadurch erheblicher Druck auf den AG ausgeübt wird: Möglichkeit zur Kündigung oder Arbeitseinstellung. Im Detail: Wann? AN kann schon VOR Beginn der Ausführung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt Sicherheiten für die Vorleistungen inkl. Nebenforderungen (10% für z.B. Zinsen, Anwaltskosten usw..) verlangen, egal ob VOB/B oder BGB. Ich könnte also z.B. erstmal abwarten, wie sich der Bau entwickelt, die Höhe kann ich auch nach unten frei variieren – Obergrenze ist nur der voraussichtlich Gesamt-Vergütungsanspruch. Höhe der Sicherheitsleistung bemisst sich nach Vergütungsanspruch zum Zeitpunkt des Verlangens. Also vor Beginn, gleich nach Vertragsschluss: Angebotssumme (Pauschal oder Einheitspreisangebot). Während Bauvorhaben: noch verbleibende Restsumme zuzüglich 10% für evtl. Nebenforderungen! Gesetzlich geregelt Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch (kann auch gerichtlich eingeklagt werden!), muss also vorher nicht vereinbart werden und kann auch in z.B. AGB oder durch Individualabrede nicht ausgeschlossen werden! Außerdem: ich als AN kann auch nicht aktiv auf BHS verzichten – z.B. falls ich nur den Auftrag bekomme, wenn ich die Verzichtserklärung unterschreibe. Gegenforderungen es kommt auch nicht auf Gegenforderungen des AG an, z.B. behauptete Mängel – außer sie sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt, Vertragsstrafe etc… Form des Verlangens Nicht vorgeschrieben, aber es empfiehlt sich natürlich nachweisbar schriftlich Konkreten Betrag auf jeden Fall benennen unbedingt Fristsetzung (min. 7 WT bis zu max. 3 Wochen scheint „angemessen“) Form der Sicherheit: Üblich Bürgschaft einer Bank oder Versicherung, es geht aber auch Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Hypothek an Grundstück….AG hat die Wahl Kosten der Sicherheit: muss AN tragen, die tatsächlich entstandenen Kosten (Nachweis erforderlich!), Höchstgrenze allerdings 2% der Höhe der gestellten Sicherheit pro Jahr Falls AG verweigert, kann ich Leistung verweigern oder sogar kündigen (entspricht dann „freier“ Kündigung), beides muss – im Ggs. zum „Normalfall“ – zwar nicht angekündigt werden, es empfiehlt sich aber, um ganz sicher zu Grauzonen Nur für „Bauvertrag“ (§650 a) Bauwerk: nicht nur das Gebäude, sondern jede unbewegliche Sache, die mit dem Erdboden verbunden ist, also auch Mauerarbeiten, Kanal, Innenausbau Nicht: bewegliche Teile, wie Möbel…schon: Kachelofen, Einbauküche Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten, sofern sie für das Gebäude von wesentlicher Bedeutung sind, Heizung, Brandmelder… Ausnahmen: Öffentl. AG und öffentl. Rechtl. Sondervermögen (Stiftungen, Rundfunkanstalten….), weil die nicht Pleite gehen Bauträgervertrag Verbraucher-Bauvertrag FAZIT: Gutes Mittel, sich gegen sperrige AG zu wehren und die eigene Existenz zu sichern! Die entsprechenden Links finden Sie hier: §650f BGB Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Buch-Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – äußerst hilfreich und praxistauglich! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE genau GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger. Ich freue mich dafür umso mehr über eine Unterstützung für meine Arbeit…dankeschön! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Bestätigungsschreiben werden ständig verschickt, aber wissen Sie auch, welche Gefahren u.U. lauern? Grundsätzliche Unterscheidung: 1. 1. Auftragsbestätigung: AG oder AN bestätigen das Zustandekommen eines Vertrages. a) AN hat (rechtsverbindliches) Angebot abgegeben, der AG schickt „Auftragsbestätigung“ und nimmt damit praktisch das Angebot an – damit wird also erst der Vertrag geschlossen b) AN hat Angebot gemacht, AG hat schriftlich angenommen. Jetzt schickt AN noch einmal zur Dokumentation (z.B. zu Beweiszwecken) vorsorglich eine „Auftragsbestätigung“. Die wäre aber eigentlich gar nicht nötig, weil der Vertrag ja eh zustande gekommen ist. 2. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Voraussetzungen: a) Muss zwischen Kaufleuten geschlossen werden (z.B. mit Architekt, öffentl. Auftraggeber…), also wenn beide Seiten „zu geschäftlichen Zwecken“ handeln. Gilt in keinem Fall beim privaten Häuslebauer b) Dient dazu, eine vorher mündliche getroffene Absprache noch einmal rechtsverbindlich festzuhalten. Seit neuestem gilt das auch für Verhandlungsprotokolle. Bsp. 1: Besprechung auf der Baustelle über Nachtrag Bsp. 2: sie verhandeln über die Gewährleistungsdauer in einem Auftrag und einigen sich auf die nach BGB üblichen 5 Jahre. Im darauf folgenden Protokoll stehen allerdings 6 Jahre…. Spielregeln: Sie müssen innerhalb von max. 3-5 Tagen widersprechen, sonst gilt Ihr Schweigen als Zustimmung und eine neue Vereinbarung kommt jetzt zustande! Bei der Gelegenheit: auf rechtssichere Zustellung achten! Die entsprechenden Links finden Sie hier: §346 HGB Wikipedia Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Bedenken - was heißt das eigentlich? Gibt mir der AG (oder sein Planer, Bauleiter etc...) Anweisungen zur Art der Ausführung, die meiner Meinung nach gegen z.B. die allg. anerkannten Regeln der Technik (z.B. aktuelle DIN-Normen) verstoßen, muss ich ihm zwingend mitteilen, warum ich gegen diese Ausführung Bedenken habe und darf zunächst nicht mit der Ausführung beginnen! Würde ich kommentarlos mit den Arbeiten loslegen, hafte ich u.U. in vollem Umfang für die aus dem "Pfusch" entstehenden Mängel. Wenn ich allerdings bei meiner Bedenkenanmeldung alles richtig mache und der AG trotzdem auf die (fehlerhafte) Ausführung besteht, habe ich sehr gute Chancen, aus der Haftung für spätere Schäden zu kommen. Gleiches gilt auch für mangelhafte, vom AG gelieferte Baustoffe, Vorleistung anderer Unternehmer, aber auch die Sicherung gegen Unfallgefahren.... Bedenken können Sie sowohl in Verträgen nach VOB/B, aber eben auch im BGB-Vertrag anmelden, auch wenn Sie in letzterem den Begriff explizit wohl nicht finden werden. Es ist nicht unbedingt nötig, auf dem Schreiben Paragraphen zu nennen, daher ist es auch egal, auf welches Regelwerk Sie sich beziehen. Wichtig ist nur, dass Sie die Spielregeln genauestens einhalten: * inhaltlich konkret * unverzüglich * schriftlich * auf jeden Fall an den AG Die entsprechenden Paragraphen finden Sie hier: VOB/B §13 VOB/B §4 BGB §633 Und hier noch ein Schreiben zur Bedenkenanmeldung: Bedenken Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Dies ist der 8. und damit vorerst letzte Teil der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Die einzelnen, wichtigen Punkte des Mustervertrags sind nun recht ausführlich beschrieben worden und ich werde in den kommenden Folgen thematisch in die VOB/B einsteigen. Angedacht ist zunächst eine Reihe von Folgen zu den wichtigsten Schreiben, die Ihnen den Baustellenalltag vereinfachen werden und auch am häufigsten in der Praxis vorkommen. Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Dies ist Teil 7 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". In dieser Folge geht es gleich 2mal um die Sicherheitsleistung. Zum einen um die Sicherheiten, die die Bauherrenschaft vom Unternehmer verlangen kann, also z.B. Vertragserfüllungssicherheit oder Gewährleistungssicherheit. Die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie u.a. im BGB §§232 bis 240, aber auch in der VOB/B §17. Zum anderen wollen wir uns mit der Bauhandwerkersicherung beschäftigen, bei der vor allem dem Unternehmer starke Rechte eingeräumt werden. Ein viel zu wenig bekanntes Verteidigungsmittel gegen schwarze Schafe in der Bauherrenschaft, BGB §650f. Für noch mehr Infos zur Bauhandwerkersicherung und auch Formulare zum kostenlosen Download sehen Sie doch mal nach bei https://rs-fachverband.de/download/Bauhandwerkersicherung_-650f-BGB.pdf Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Dies ist Teil 6 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es noch einmal um das Thema "Abnahme", weil dieser Punkt einfach ganz besonders wichtig ist und trotzdem manchmal in der Praxis stiefmütterlich behandelt wird! Zu finden im BGB §640 bzw. in VOB/B §12. Welche Arten der Abnahme gibt es eigentlich, welche sind gut, welche weniger für die Praxis geeignet? Warum sollte ich mich im Zweifel eher für eine förmliche Abnahme entscheiden und wie kommt hier die "Zustandsfeststellung" mit ins Spiel? Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Dies ist Teil 5 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um das wichtige Thema "Abnahme", alle Fallstricke, Besonderheiten in VOB und BGB und worauf Sie besonders achten müssen! Zu finden im BGB §640 bzw. in VOB/B §12. Für Sie als Unternehmer-in ist es (überlebens-) notwendig zu wissen, wie lange Sie für eine Leistung die Gewährleistung übernehmen und worauf Sie insbesondere achten müssen, wenn Sie mit besonders großen Baugesellschaften zusammenarbeiten möchten. Ganz besonders sollten Sie auch Bescheid wissen, wann genau die Abnahmewirkung eintritt, bzw. was zu tun ist, wenn Ihr Gegenüber die Abnahme aus fadenscheinigen Gründen verweigert! Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Dies ist Teil 4 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um das sogenannte Widerrufsrecht, zu finden im BGB §650l. Was muss ich als Unternehmer speziell beachten um dieses Gesetz auch wirklich richtig anzuwenden? Es gibt hier tatsächlich keine Grauzone, sondern eindeutig schwarz oder weiß - Sorgfalt ist hier besonders wichtig, denn sonst könnte der Kunde/die Kundin ein Widerrufsrecht von 1 Jahr und 14 Tagen haben, ohne dass ich das wusste! Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Dies ist Teil 3 der Mininserie zum BGB-Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um das sogenannte "Anordnungsrecht des Bauherren", zu finden im BGB §650b. Was ist der Unterschied zwischen "Anordnung" und "Auftrag"? Kann ich mich als Handwerksunternehmer überhaupt gegen einseitige Anordnungen des Bauherren wehren oder muss ich ohne Wenn und Aber leisten? Was ist aber, wenn ich keine Zeit (oder Lust) habe, zusätzliche Leistungen auszuführen? Vielleicht ist mein Betrieb auch gar nicht dafür ausgerichtet, gibt es Schlupflöcher? Wie komme ich dann an meine Vergütung und was sind die Vor- und Nachteile dieser neuen Gesetzesregelung? Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden, ausführlichen Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Dies ist Teil 2 der Mininserie zum BGB Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich wieder auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Heute geht es speziell um weitere Unterpunkte des o.g. Vertrags: Wo genau findet welche Arbeit statt und wie kann es da zu Problemen oder Verwechslungen kommen? Was ist eigentlich der genaue Leistungsumfang? Wenn Sie vorher möglichst viel abklären, dann gibt es später keine leidigen Diskussionen. Wer schuldet welche Unterlagen und in welcher Reihenfolge gelten die verschiedenen Bestandteile, wenn es Unstimmigkeiten oder Widersprüche gibt? Natürlich kommen in dieser Folge wieder Praxisbeispiele aus eigener (leidvoller) Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Dies ist der Start einer Mininserie zum BGB Mustervertrag, wie er vom ZDB (Zentralverband deutsches Baugewerbe) oder dem Eigentümerverband Haus & Grund empfohlen wird. Den kostenlosen Download finden Sie z.B. beim ZDB hier. In dieser Folge beziehe ich mich auf den "Einzelgewerk/Handwerkervertrag". Was haben Sie davon? Ohne schriftlichen Vertrag geht auf dem Bau nichts mehr (Wer schreibt, der bleibt) und im Netz oder bei Verbänden kursieren unzählige Vertragsmuster...manche sind gut, manche sind besser, wir haben ja Vertragsfreiheit. Beispielhaft möchte ich einen davon (weil ich ihn eher für einen der besseren halte) besprechen und Ihnen in mehreren kleinen Folgen die Vor- und Nachteile näher bringen. Ich gehe darauf ein, warum ein schriftlicher Vertrag (egal ob BGB oder VOB) so wichtig ist und wie Sie den größten Nutzen daraus ziehen, bzw. wo die häufigsten Fehler gemacht werden. Dabei orientiere ich mich zwar der Einfachheit halber an o.g. Mustervertrag, aber auch dieser ist aus meiner subjektiven Unternehmersicht nicht zu 100% perfekt. Daher gebe ich Tipps, was meiner Meinung nach unbedingt mit hinein muss, aber auch, was gerne weggelassen werden kann. Wo Ihre Chancen liegen, wo Fehler vermieden werden können und vieles mehr. Natürlich kommen während der ganzen Serie wieder Praxisbeispiele aus eigener (leidvoller) Erfahrung oder von Seminarteilnehmern nicht zu kurz! Die passenden Blogartikel finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Egal ob VOB oder BGB: machen Sie künftig alle Vereinbarungen auf der Baustelle grundsätzlich nur noch schriftlich. Natürlich können Verträge auch per Handschlag geschlossen werden, doch wie steht es dann vor Gericht mit der Beweisbarkeit? Vertrauen ist gut, aber schreiben ist besser, denn Sie laufen Gefahr, für Ihre Leistungen keine Vergütung zu bekommen. Den Artikel zum Podcast finden Sie unter: https://tom-kett.de/wer-schreibt-der-bleibt/ Und ein passendes Musterschreiben für eine nachträgliche Auftragsbestätigung einer zuvor getroffenen mündlichen Vereinbarung finden Sie unter: https://tom-kett.de/wp-content/uploads/Auftragsbestätigung.pdf Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Häufig stellt sich für Handwerker die Frage, ob Sie nun einen BGB- oder einen VOB-Vertrag mit dem Kunden schließen sollen. Welcher ist besser, welcher bietet mehr Vorteile, habe ich überhaupt die Wahl und worauf muss ich achten, damit es nachher keinen Ärger gibt? Beide haben ihre Vor- aber auch ihre Nachteile und in den meisten Fällen gilt wie immer: es kommt auf den Einzelfall an! Hören Sie in diese Folge rein, dann erfahren Sie, wie es zu dieser Unsicherheit überhaupt kommen konnte, was das für Ihre Praxis bedeutet und wann Sie welchen Vertrags-Zettel aus der Tasche ziehen sollten. Die Hauptsache ist aber, Sie machen Ihre Verträge überhaupt schriftlich! Der Link zur Homepage: https://tom-kett.de/ Der Link zum Blogartikel: https://tom-kett.de/vob-oder-bgb-vertrag/ Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt
Es ist soweit!! Endlich, mein Herzensprojekt PODCAST startet heute - ich wünsche Ihnen viel Spaß und natürlich einen schnell wachsenden Wissens-Vorsprung einfach durch Zuhören. Denn: echte Bauhelden wissen einfach mehr!! Ihr Bauherr zahlt nicht, rügt scheinbare Mängel, verweigert/verzögert die Abnahme oder macht Ihnen anderweitig das Leben schwer, obwohl Sie ausgezeichnete Arbeit leisten? Sie haben manchmal das Gefühl, bald mehr Zeit mit Schreiben als Ihrem eigentlichen Handwerk zu verbringen? Dann wird es Zeit, Ihr Wissen zu BGB und VOB kurz und knackig aufzufrischen! Dies ist die erste Folge meines neuen Podcasts Bau-Helden, gemacht für alle Handwerker, die sich über das Thema auf einfache Weise informieren möchten. Unterhaltsam und vor allem aus der echten Bau-Praxis erfahren Sie hier 14-tägig in kleinen Häppchen von mir (Bauingenieur und Praktiker) klipp und klar alles, was wirklich wichtig ist - von der Ausschreibung bis zum Ende der Gewährleistung. Sie verfestigen Ihr Wissen und verteidigen sich gegen "schwarze Schafe", denn schließlich geht es um Ihr Geld und nicht zuletzt um Ihre Existenz! Keine trockene „Rechtsvorlesung“, sondern klare Ansagen und echte Fälle aus der Praxis, präsentiert von Tom Kett, Dipl. Ing. (FH). Arbeiten Sie mit tollen Bauherren noch besser zusammen - wehren Sie sich aber auch gegen die schwarzen Schafe! Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt