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Erste Modellprojekte speichern Wärme aus dem Sommer monatelang unter der Erde, bis sie im Winter gebraucht wird. Das könnte die Zukunft der Wärmewende sein — wenn Bohrtechnik und Rechtslage mitspielen. Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/spektrum-der-wissenschaft (00:00:00) Intro (00:01:55) Funktionsweise Wärmespeicher? (00:03:31) Wie wird Energie zurückgeholt? (00:06:27) Ein Einsatzort: Berliner Reichstag (00:08:35) Welche Innovationen durch neuere Projekte? (00:11:11) Was muss bei Speicherorten beachtet werden? (00:12:55) Andere alternative Speichertechnologien? (00:15:26) Wirtschaftlichkeit der Speicher (00:17:51) Gibt’s Sicherheitsrisiken? (00:19:12) Technische Herausforderungen? (00:21:19) Wie sieht die Gesetzeslage aus? (00:22:16) Fazit: Wo stehen wir und was können diese Speicher bedeuten? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-saisonale-waermespeicher
Beim EU‑Gipfel in Brüssel geht es um die Frage, ob eingefrorenes russisches Vermögen zur Unterstützung der Ukraine genutzt werden darf. BSW-Chef Fabio De Masi sieht eine rechtswidrige Beschlagnahmung.
EU-Gipfel entscheidet über Reparationsdarlehen an die Ukraine │ Wie ist die Rechtslage, darf russisches Vermögen angetastet werden? │ Reaktion der Finanzmärkte ist ungewiss │ So wollen die Befürworter die Kritiker überzeugen
Russisches Staatsvermögen auf europäischen Konten soll dauerhaft eingefroren werden. Steht die EU mit dieser Entscheidung rechtlich auf sicherem Boden? Einschätzungen vom Christian Tietje, Rechtsprofessor an der MLU.
Bilal kämpft für ein Leben in Deutschland. Er lernt Deutsch, schließt Freundschaften, schafft sein Abi. Doch dann passiert etwas, das alles ins Wanken bringt. Und plötzlich merkt Bilal: So sehr er sich bemüht, sicher fühlt er sich hier trotzdem nicht. Wie konnte es so weit kommen? Vor Jahren nahmen Bilal und seine Familie eine gefährliche Flucht aus ihrer Heimat, dem Irak, auf sich, weil sie auf ein sicheres und friedliches Leben in Deutschland hofften. Doch die Realität in Deutschland sieht dann ganz anders aus: Ständig schwebt die Angst vor einer möglichen Abschiebung über ihnen. Und schließlich trifft es ausgerechnet Bilals jüngeren Bruder Ramzi. Er wird abgeschoben. Diese Folge erzählt, wie es ist, sich ein neues Leben aufzubauen und dennoch zu spüren, dass es jederzeit wieder zerbrechen kann. Zudem erklären der Ethnologe Martin Sökefeld und der Historiker Florian Wagner, warum die Rechtslage rund um Abschiebungen so komplex ist. Eine Geschichte über die schwierige Suche nach Sicherheit - selbst in Deutschland.
Bilal kämpft für ein Leben in Deutschland. Er lernt Deutsch, schließt Freundschaften, schafft sein Abi. Doch dann passiert etwas, das alles ins Wanken bringt. Und plötzlich merkt Bilal: So sehr er sich bemüht, sicher fühlt er sich hier trotzdem nicht. Wie konnte es so weit kommen? Vor Jahren nahmen Bilal und seine Familie eine gefährliche Flucht aus ihrer Heimat, dem Irak, auf sich, weil sie auf ein sicheres und friedliches Leben in Deutschland hofften. Doch die Realität in Deutschland sieht dann ganz anders aus: Ständig schwebt die Angst vor einer möglichen Abschiebung über ihnen. Und schließlich trifft es ausgerechnet Bilals jüngeren Bruder Ramzi. Er wird abgeschoben. Diese Folge erzählt, wie es ist, sich ein neues Leben aufzubauen und dennoch zu spüren, dass es jederzeit wieder zerbrechen kann. Zudem erklären der Ethnologe Martin Sökefeld und der Historiker Florian Wagner, warum die Rechtslage rund um Abschiebungen so komplex ist. Eine Geschichte über die schwierige Suche nach Sicherheit - selbst in Deutschland.
Kann bzw. muss die Baubehörde Hochwasserschutz-Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden vorschreiben? In diesem Video von „3 Minuten Umweltrecht“ erklärt Rechtsanwältin Manuela Scheidl:• welche Rolle Bürgermeister:innen als Baubehörde und Kanalbetreiber haben,• warum rechtskräftige Baubewilligungen von Bestandsgebäuden nur in Ausnahmefällen nachträglich geändert werden dürfen,• wieso projektfremde Auflagen (z.B. Rückstausicherung bei Bewilligung eines Wintergartens) meist unzulässig sind,• und weshalb die Rechtslage in den Bundesländern unterschiedlich ist.Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH▶ Facebook: https://www.facebook.com/nhplaw/▶ Instagram: https://www.instagram.com/nhprechtsanwaelte▶ Willkommen Umweltrecht Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCLri6BhPpgVeNWW_DC_QgPA▶ 3 Minuten Umweltrecht YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCgx5TojyAZK462SfK-IFmxQ ▶Linkedin:https://www.linkedin.com/company/niederhuber-&-partner-rechtsanwälte-gmbh
In diesem Video sprechen wir über unsere Erfahrung nach dem Practitioner Retreat – über das Nachklingen, die Integration und die tiefen Erkenntnisse, die erst Tage später wirklich spürbar wurden.Wir teilen ehrlich, wie sich dieses neue Retreat-Format angefühlt hat, warum die Praxis im Mittelpunkt stand und welche Einsichten uns besonders bewegt haben.Wenn dich bewusste Praxis, innere Klarheit und echte Erfahrungen interessieren, findest du hier wertvolle Perspektiven aus unserer persönlichen Sicht.Möchtest du auch einmal eine psychedelische Erfahrung machen? Erfahre mehr über unsere Psilocybin-Retreats auf: https://www.new-eleusis.com/
Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen sind gestorben. Den Zeitpunkt ihres Todes haben sie selbst bestimmt: Den 17. November 2025. Eine von ihnen war Medienberichten zufolge krank, eine nicht. Dennoch entschieden sie sich dafür, den letzten Weg gemeinsam zu gehen. Ein trauriger Anlass, um sich mal wieder an ein wichtiges Thema zu erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 unmissverständlich festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, dessen Wahrnehmung als autonomer Akt von Staat und Gesellschaft zu respektieren ist. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der Gesetzgeber könnte seither regulieren und Kriterien festlegen, um Missbrauch zu verhindern, tat es aber bislang nicht. In jüngster Zeit sind in den Medien wieder Stimmen zu vernehmen, die eine Strafbarkeit fordern – obwohl Karlsruhe gesprochen hat! Es ist also Zeit, sich das Thema mal genauer anzuschauen. Natürlich kommt dafür nur Prof. Dr. Christoph Knauer, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses StPO in Betracht. Er war derjenige, der das Thema mit seinem Kollegen Prof. Dr. Hans Kudlich vor das BVerfG gebracht und letztlich dafür gesorgt hat, dass §217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird. Christoph erklärt die aktuelle Rechtslage, schildert Restrisiken für Ärztinnen und Ärzte, offen gebliebene Rechtsfragen und erklärt, welche Regelungen dringend gebraucht werden, um Sterbehilfevereinen Rahmenbedingungen für eine Freitodbegleitung vorzugeben. Die fehlen nämlich bislang und werden von den Vereinen selbst aufgestellt. Für uns bleibt am Ende eigentlich nur die Frage offen: Warum respektiert die Politik nicht endlich die Entscheidung aus Karlsruhe und handelt?
Wir sprechen über ein Retreat, das alles verändert hat – drei Tage ohne Schlaf, ohne Essen, an der Grenze zwischen Leben und Tod. Eine Erfahrung, die uns gebrochen und gleichzeitig tief beeindruckt hat. Was passiert, wenn spirituelle Rituale plötzlich zur Hölle werden – und man trotzdem dankbar daraus hervorgeht?Möchtest du auch einmal eine psychedelische Erfahrung machen? Erfahre mehr über unsere Psilocybin-Retreats auf: https://www.new-eleusis.com/
Zurzeit diskutiert die Schweiz übers Kopftuch im Klassenzimmer. Auslöser war eine Muslimin, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Eltern verhinderten dies. Was bedeutet die Diskussion für eine angehende Lehrerin mit Kopftuch? Warum ist ein Pädagogikprofessor für ein Verbot? Und was sagt das Gesetz? Der «Tages-Anzeiger» machte den Fall im Juli publik: Eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch sollte nach den Sommerferien in Eschenbach SG ihre Stelle antreten. Doch Eltern protestierten. Und die Schule löste den Arbeitsvertrag mit der Muslimin auf, um einen Rechtsstreit zu verhindern. Seither läuft die Diskussion: Ist ein Kopftuch als sichtbares Zeichen des Islams im Klassenzimmer zulässig? Ritzt dies die religiöse Neutralität, die in der Schule verfassungsmässig garantiert wird? Und was, wenn Schülerinnen Kopftuch tragen wollen? Das Kopftuch im Klassenzimmer wirft viele Fragen auf. Nach Chancengleichheit, Integration, Werten und der Stellung der Religion und des Islams in unserer Gesellschaft. «Perspektiven» versucht, Antworten zu finden und spricht mit einer angehenden Lehrerin mit Kopftuch, einem ehemaligen Professor der Pädagogischen Hochschule und SP-Politiker, der sich für ein Verbot des Kopftuchs für Lehrerinnen ausspricht und mit einem Rechtsexperten, der aufzeigt, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist wie in der Diskussion oft angenommen. In der Sendung kommen zu Wort: • Zahra Öğretmen (Pseudonym), angehende Lehrerin mit Kopftuch • Bernhard Hauser, emeritierter Professor der pädagogischen Hochschule SG, SP-Kantonsrat SG • Lorenz Engi, Privatdozent für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Hochschule St. Gallen Autorin: Nicole Freudiger
Das Bahnticket in der App ist praktisch. Doch fällt die App bei einer Kontrolle aus, droht eine Strafe. Wir erklären die Rechtslage und geben Tipps.
Worum handelt es sich bei dem Begriff Geldwäsche eigentlich genau und welcher Zusammenhang besteht mit dem Finanzstrafrecht? Priv.-Doz. Dr. Peter Denk (TPA und Universität Wien) gibt im Gespräch mit Claudia Hahnekamp-Propst (Linde Verlag) einen umfassenden Einblick in die Thematik und erläutert die Rechtslage in Österreich sowie die verschiedenen Regelungsregime auf internationaler Ebene.
Ein kleiner Junge aus Baden-Württemberg hat monatelang unbemerkt digitale Inhalte auf seinem Tablet gekauft. Bezahlt wurde über das Google-Konto des Vaters, auf dem eine Kreditkarte hinterlegt war. Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden: Der Vater muss alles bezahlen - insgesamt über 33.000 Euro. Wie steht es um die Rechtslage bei In-App-Käufen durch Minderjährige? Erfahrungen von Eltern und Tipps von Experten. Von Ralph Günther.
Die Terminvergabe in Vertragsarztpraxen ist immer wieder Streitpunkt zwischen Krankenkassen und Ärztinnen und Ärzten. Da geht es um Vorwürfe der Bevorzugung von Privatpatienten vor Kassenpatienten, da geht es um Honorare, die angeblich nur für die Terminvergabe verlangt werden – oder darum, dass Kassenpatienten, um Wartezeiten zu verkürzen, Termine in einer Privatsprechstunde angeboten werden. Was Ärzten erlaubt und was klar verboten ist – und wo vielleicht Grauzonen liegen: Darüber klärt Rechtsanwältin Katharina Vogtmeier im neuen „ÄrzteTag“-Podcast zum Thema Recht in der Praxis auf. Beispiel Termin gegen Honorarzahlung: Hier zieht die Fachanwältin für Medizinrecht aus der Kanzlei D+B Rechtsanwälte in Berlin eine klare Grenze. Da die Terminvergabe selbst weder in der GOÄ noch im EBM als Leistung verzeichnet sei, dürften dies weder Kassenärzte noch Privatärzte tun. Im Gespräch erläutert sie, warum das nicht nur nach den Abrechnungsregeln nicht lege artis wäre, sondern auch nach Berufsrecht und sogar nach Vertragsarztrecht – mit allen möglichen Konsequenzen für Vertragsärzte. Nicht ganz so einfach ist laut Vogtmeier die Antwort auf die Frage, ob Vertragsärzte Termine für Kassenpatienten ablehnen dürfen, wenn gleichzeitig noch Termine für Privatpatienten und Selbstzahler vergeben werden. „Im Prinzip spitzt sich das auf die Frage zu, wann bin ich als Vertragsarzt an einem Punkt, wo ich legitimerweise sagen kann, ich darf Termine für Kassenpatienten ablehnen.“ Das Erreichen der Budgetgrenze beispielsweise sei kein solcher Punkt. Ein anderer Punkt sind die Kapazitätsgrenzen einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes. Die bisherige Rechtsprechung sei zwar eher ärzte-unfreundlich, aber die Rechtslage habe sich inzwischen auch geändert an einigen Punkten. Im Gespräch führt Vogtmeier im einzelnen aus, unter welchen Bedingungen es möglich sein könnte, nur noch Privatpatienten Termine anzubieten, Kassenpatienten aber abzulehnen – und welche Rolle die Mindestsprechzeiten für Vertragsärzte oder auch die verpflichtend angebotenen „offenen Sprechstunden“ dabei spielen.
Ruby ist ein Wunschkind, nur nach deutschem Recht würde es sie eigentlich gar nicht geben. Denn sie kommt in Buenos Aires zur Welt, geboren von einer Leihmutter. Das ist in Deutschland nicht erlaubt und die Anerkennung der Elternschaft aufgrund veralteter Rechtslage schwierig. In dieser 11KM-Folge erzählt Annette Kammer vom NDR, wie Agenturen rechtliche Graubereiche nutzen, um Babys an Wunscheltern zu verkaufen. Und wie aus dem Kinderwunsch ein Geschäftsmodell ohne rechtliche Kontrollen gemacht wird, bei dem den wahren Preis nicht immer nur die Wunscheltern bezahlen. Hier geht's zur neuen Folge von “team.recherche Doku” in der ARD Mediathek: https://www.ardmediathek.de/film/das-leihmutter-business-oder-team-recherche/Y3JpZDovL25kci5kZS80ODc4IDkzNTU2NGQ0LWJkMjAtNGVmNS1iZGFmLWExMzZiODg3NWFkZQ In dieser früheren 11KM-Folge "Baby oder Geld zurück - das Milliardengeschäft mit dem Kinderwunsch” blicken wir mit euch auch schon in die Baby-Wunsch-Industrie: https://1.ard.de/11KM_Kinderwunsch_Geschaeft An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautor: Max Stockinger Mitarbeit: Hannah Heinzinger Host: Benedikt Strunz Produktion: Tim Lindemann, Konrad Winkler, Jonas Teichmann, Christine Dreyer Planung: Caspar von Au und Hardy Funk Distribution: Kerstin Ammermann Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Nicole Dienemann 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim BR.
Astrid Wödl ist im 8. Monat mithilfe einer Samenspende schwanger. Sie erklärt, warum Frauen nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, um das Verbot für Single-Frauen, sich künstlich befruchten zu lassen, zu bekämpfen. Anna Goldenberg erläutert im Gespräch mit ihr und Podcast-Host Raimund Löw die Rechtslage und die Zusammenhänge.Eine Reportage zu Astrid Wödls Kampf für ihr Recht auf eine Single-Mutterschaft finden Sie auf falter.at Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Bundesinnenminister Dobrindt will mehr Geflüchtete nach Syrien abschieben. Nicht nur Kriminelle, sondern auch Menschen, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Bianca Schwarz erklärt, warum es rechtliche Bedenken gibt.
Wie ist die Rechtslage, wenn der Arbeitgeber von einer geplanten Betriebsänderung abweichen möchte? In dieser Folge geht es darum, welche Rechte dem Betriebsrat zustehen könnten - und wie er sich günstig positionieren könnte.
InhaltWas ist der Unterschied zwischen Rückständen und Kontaminanten aus rechtlicher Sicht? Wann gilt eine Substanz als Rückstand und wann als Kontaminant – oder kann sie sogar beides sein? Und worin unterscheiden sich bewusst eingesetzte Stoffe, natürliche Bestandteile und Prozessbestandteile? Fragen über Fragen – in dieser Folge gibt Ihnen Herr Dr. Tobias Teufer die Antworten. Ihr Experte Dr. Tobias Teufer Rechtsanwalt und Partner bei KROHN Rechtsanwälte Kontaktdaten KROHN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Alsterufer 320354 Hamburg Tel. +49 40 35610-0Fax +49 40 35610-180E-Mail: teufer@krohnlegal.de Weitere Informationen zum Thema dieser FolgeOnline-Seminar PLUS: „Rückstände und Kontaminanten – Risiken reduzieren, rechtssicher bewerten und handeln, Beanstandungen und Reklamationen vermeiden“ am 11. und 12. November 2025. Details finden Sie im Shop unter www.behrs.de/7818 Neben diesem Podcast erhalten Sie von Behr's zu Lebensmittelrecht und Hygiene aktuelle Informationen gratis einmal pro Woche per E-Mail. Gehen Sie hierfür im BEHR'S-Shop auf die Seite www.behrs.de/news und tragen Sie sich für einen der Infodienste oder für beide ein. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de . Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht • BEHR'S…SHOP • BEHR'S…AKADEMIE • BEHR'S…ONLINE • QM4FOOD • HACCP-Portal Hat Ihnen diese Folge gefallen? Dann freuen wir uns, wenn Sie unseren Podcast abonnieren. Hinterlassen Sie auch gern eine Bewertung, ein Feedback auf iTunes und teilen Sie diesen mit Freunden und Bekannten. Hinterlassen Sie uns hier Ihre Bewertung, denn Ihre Meinung zählt und hilft uns, den Podcast noch besser auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
Der Freispruch für zehn angeklagte junge Männer im Verfahren wegen geschlechtlicher Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung einer 12-Jährigen sorgt für breite Kritik an der Justiz. Auch von Seiten der Politik: ÖVP-Verteidigungsministerin Klaudia Tanner etwa bewertet die Entscheidung öffentlich als Fehlurteil. Auch SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer sieht Handlungsbedarf und hat die Staatsanwaltschaft per Weisung beauftragt, das Urteil anzufechten. Expert:innen halten teils auch die geltende Rechtslage für problematisch und fordern mehr Schutz für Frauen und Mädchen. Dazu will die SPÖ nun das Sexualstrafrecht verschärfen und künftig das Zustimmungsprinzip 'Nur Ja heißt Ja' einführen. War der Freispruch alternativlos? Werden Opfer vor Gericht und in den Medien benachteiligt? Und kann eine Verschärfung des Sexualstrafrechts Abhilfe schaffen? Diese Fragen diskutieren Magdalena Punz, Sonja Aziz, Timo Gerersdorfer, Marina Hanke und Harald Stefan bei Moderatorin Gundula Geiginger im Pro und Contra-Studio. Gäste u.a.: Harald Stefan, Justizsprecher, FPÖ Marina Hanke, Frauenvorsitzende, SPÖ Wien Magdalena Punz, PULS 24 Chronik-Chefreporterin Sonja Aziz, Rechtsanwältin und Expertin für Opferschutz Timo Gerersdorfer, Strafverteidiger eines Beschuldigten Moderation: Gundula Geiginger
Am 21. August 1863 kam es in Lawrence, Kansas, zum größten zivilen Massaker des Amerikanischen Bürgerkriegs. Quantrill's Raiders, eine Gruppe konföderierter Guerillas, töteten etwa 180 Männer und Jungen auf offener Straße und brannten die Stadt nieder. Der Angriff war Kulminationspunkt einer Gewaltspirale aus Rache, Propaganda und Vergeltung – befeuert von Grenzkriegslogik, irregulären Einheiten und schwacher Rechtslage. Wie kam es zu diesem Angriff? Was für ein Mann war ihr Anführer, William Quantrill? Und wie sah der Bürgerkrieg an der Frontier aus? Des Kansas-Missouri Border War galt bereits in den 1850er Jahren als der Vorhof des späteren Amerikanischen Bürgerkriegs, als Sklavereibefürworter und -gegner gegeneinander die Waffen ergriffen. Dieser Konflikt sollte die Grenzregion zwischen den zwei Staaten auch während des Bürgerkriegs in zahlreiche blutige Auseinandersetzungen verwickeln – weniger zwischen regulären Truppen als zwischen irregulären Verbänden wie Bushwhackers und Jayhawkers. Eine der berüchtigtsten Gestalten dieser Ära war William Clarke Quantrill: Ein ehemaliger Lehrer, der als Anführer einer konföderierten Guerillatruppe dem Krieg an der Frontier ein eigenes Gesicht verpassen sollte – in Missouri als Held gefeiert, in Kansas als Teufel verachtet. Und auch wenn der Name Quantrill in den großen Annalen des Bürgerkriegs oft wenig Beachtung findet, sollten seine Taten vor allem die Zeit nach dem Krieg, über seinen Tod hinaus, noch nachhaltig prägen... 0:00:00 - Intro und Einleitung 0:04:45 - William Clarke Quantrill: Herkunft in Ohio und erster Lebensweg 0:12:49 - 1861: Eintritt in die Konföderierte Armee und Bekanntschaft mit Joel B. Mayes 0:16:32 - Jayhawkers und Bushwhackers: Irreguläre Truppen und Guerilla-Verbände im Bürgerkrieg 0:26:13 - Captain Quantrill's Raiders: Bekannte Namen und erste berüchtigte Aktionen 0:31:50 - Soldaten oder Banditen? 0:35:00 - Propaganda, Raub und Vergeltung: Die "Schlacht von Lawrence" (21. August 1863) 0:42:44 - Missouri General Order No. 11: Die harte Reaktion der Unionsarmee 0:45:31 - 1863/64: Winterquartier in Texas, Kontrollverlust und Konflikte mit der eigenen Seite 0:53:14 - 10.5.1865: Quantrill's letztes Gefecht und sein Einfluss auf den Wilden Westen 1:00:29 - Verabschiedung und Ausblick aufs nächste Mal Gefällt euch die Folge? Unterstützt uns auf Ko-Fi: https://ko-fi.com/westernunchained Folgt uns auf Facebook: https://facebook.com/westernunchained Wir sind jetzt auch auf Bluesky: https://bsky.app/profile/westernunchained.bsky.social Unsere Webseite: https://westernunchained.podbean.com #western #wilderwesten #buergerkrieg #ciwilwar #kansas #missouri #quantrill #jessejames #guerilla #outlaws
Erst kürzlich ist ein Tech-CEO zurückgetreten, nachdem er auf einem Konzert öffentlichkeitswirksam mit seiner Affäre erwischt wurde, die Personalchefin in seinem Unternehmen war. Nun hat es den CEO von Nestlé erwischt. Er musste seinen Stuhl räumen, weil er eine Beziehung zu einer direkt weisungsgebundenen Mitarbeiterin unterhielt und die nicht meldete. Wie ist die Rechtslage in Deutschland und welche Regeln können Arbeitgeber hierzulande aufstellen? Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Der Medizinrechtler und Rechtsphilosoph Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster kritisiert die aktuelle Gesetzeslage zur sogenannten Suizidassistenz. „Der Kampf gegen die Sterbehilfe ist ein Ausläufer der christlichen Dominanz im deutschen Recht“, kritisiert der Wissenschaftler in der neuen Folge des „Umdenken“-Podcasts der Universität Münster. Angesichts der aus seiner Sicht „wenig liberalen Rechtslage“ und des gesetzgeberischen Stillstands liege „ein Fluch auf dem Bundestag“. Thomas Gutmann plädiert für ein „rechtssicheres Verfahren, in dem sich ein Arzt im Gespräch mit dem Sterbewilligen von der Freiwilligkeit seiner Entscheidung überzeugt“. Gleichwohl könne ärztliches Fachpersonal nicht zur Suizidassistenz verpflichtet werden. Auch zu den viel diskutierten Themen Palliativmedizin und Schwangerschaftsabbrüche bezieht Gutmann Stellung.
Was bedeutet der Begriff des Rechtsstaats aus rechtlicher, politischer und soziologischer Perspektive? Der Begriff Rechtsstaat ist ein Klammerbegriff: Er klammert zwei Begriffe und deren Sinngehalte zu einem gemeinsamen neuen zusammen (auch Frame genannt, engl.: Rahmen). Interpretiert werden kann der Begriff politisch oder rechtlich – oder aus der Perspektive eines Beobachters, der beobachtet, wie Politik und Recht den Begriff jeweils für sich interpretieren. Letzteres ist eine Beobachtung zweiter Ordnung. Aus dieser Perspektive der Soziologie lässt sich feststellen: Das Recht ist in der Lage, politische Gewalt zu begrenzen. Die Politik ist jedoch in der Lage, das Recht für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Beide Bestrebungen sind gegenläufig. Dass es gelungen ist, sie zu verbinden, lässt sich als zivilisatorische Errungenschaft feiern. Für das Recht darf niemand über dem Gesetz stehen, auch nicht der Gesetzgeber. Rechtsstaatlichkeit (rule of law) herrscht allein dadurch, dass das Gesetz (law) gilt. Gesetz und Rechtsstaatlichkeit sind für das Recht also dasselbe – eine Tautologie, weil die Unterscheidung beider Begriffe für das Recht keinen Unterschied ergibt. Wie umfassend dieser Anspruch des Rechts auf Geltung ist, zeigt sich darin, dass das Recht auch das »Unbestimmbare« noch bestimmt, nämlich als vom Recht vorgesehene Freiheit. Dabei handelt es sich um Entscheidungsfreiheiten von Funktionssystemen wie der Wirtschaft, ebenso wie um Klagerechte von natürlichen und juristischen Personen, mit denen das Recht den Umgang mit sich selbst festlegt. Indem das Recht universelle Relevanz beansprucht, kam es im 19. Jahrhundert zu einem juristisch geprägten Staatsbegriff. Die deutsche Lehre vom Rechtsstaat betonte die Bindung der Verwaltung an das Gesetz. Die Frage, wie die Politik das Recht instrumentalisiert, um Meinungen zu verdichten, Mehrheiten zu gewinnen und Macht zu erlangen, wurde kaum thematisiert, weswegen die Lehre als »machtfern« gilt. Aus politischer Perspektive ist das Recht ein Instrument, welches es erst möglich macht, politische Ziele zu verwirklichen. Durch Gesetzgebung verrechtlicht die Politik politische Probleme – und wird sie dadurch los. Von da an muss das Problem rechtlich weiterbehandelt werden. D.h., es wird entpolitisiert. Diese Vorgehensweise des Weiterreichens von Politik an Recht betrifft nicht nur Parlamente, sondern auch Verwaltung (Ministerialbehörden) und Staatsverträge zwischen Staaten. Die soziale Funktion der Politik ist es, kollektiv bindende Entscheidungen zu treffen, also: Gesetze zu erlassen. Die Entscheidung muss jedoch rechtskonform sein. In der Regel prüfen darum JuristInnen vorab die Rechtslage. Auch dabei handelt es sich jedoch um eine Operation des Rechts, nicht der Politik. Und an dieser Stelle ist es möglich, dass das politische System – aus Machtgründen – Risiken eingeht. Risiko verweist auf Überschreiten der Systemgrenze. Um zu verstehen, wie die Politik das Recht instrumentalisiert, verweist Luhmann auf die Differenz zwischen Medium und Form im Rechtssystem. Das Medium ist die Norm. An die Einhaltung rechtlicher Normen ist die Politik gebunden. Um eine Norm zu reproduzieren, braucht es jedoch eine Form. Diese Form bestimmt und ändert die Politik, indem sie auswählt, auf welches geltende Recht sich der Gesetzesentwurf bezieht, wie das Recht interpretiert wird, welche Argumente ausgewählt und mit welchen Unterscheidungen sie begründet werden. All dies bietet Möglichkeiten, politische Ziele zu verwirklichen. Vollständiger Text auf Luhmaniac.de
BAG entscheidet: Präventionsverfahren in der Wartezeit nicht notwendig!Muss ein Arbeitgeber schon in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses – also während der Wartezeit – vor einer Kündigung ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen, wenn es Schwierigkeiten mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter gibt?➡️ Genau darüber hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 3. April 2025 (Az.: 2 AZR 178/24) entschieden und die Rechtslage klargestellt.In dieser Podcastfolge von Einfach Recht erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf:Was ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX ist und welchen Zweck es hat.Warum das BAG bereits 2016 (Urt. v. 21.04.2016 – 8 AZR 402/14) entschied, dass ein solches Verfahren in der Wartezeit nicht durchgeführt werden muss.Wie das LAG Köln (Urt. v. 12.09.2024 – 6 SLa 76/24) und weitere Instanzgerichte diese Linie in Frage stellten und sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das AGG beriefen.Weshalb das BAG 2025 diese Auffassung korrigiert hat und warum es unionsrechtlich keine Pflicht gibt, das Präventionsverfahren schon während der Probezeit einzuleiten.Die Kernaussage des BAG:„Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vor einer ordentlichen Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) ein Präventionsverfahren i.S.d. § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.“Damit stellt das BAG klar:✅ Während der Wartezeit gilt kein Kündigungsschutz nach dem KSchG.✅ Das Präventionsverfahren ist eine Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips – und greift erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Kündigungen begründet werden müssen.✅ Eine Auslegung „contra legem“ über AGG oder UN-BRK ist unzulässig.Bedeutung für die Praxis:Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen bedeutet das Urteil Planungssicherheit.Kündigungen in der Probezeit sind nicht allein deshalb unwirksam, weil kein Präventionsverfahren eingeleitet wurde.Dennoch müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung anhören und das Integrationsamt unverzüglich informieren.Wichtig bleibt: Kündigungen dürfen auch in der Wartezeit nicht wegen der Behinderung ausgesprochen werden – hier schützt das AGG.Fazit:Das BAG hat den Sinn der Wartezeit als Erprobungsphase bestätigt und eine Überforderung der Arbeitgeber verhindert. Ein Präventionsverfahren in den ersten sechs Monaten würde die Probezeit ad absurdum führen und könnte sogar dazu führen, dass Arbeitgeber zurückhaltender bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen werden. Nach Ablauf der Wartezeit sieht die Lage anders aus: Dann ist das Präventionsverfahren Pflicht, bevor über eine Kündigung nachgedacht werden darf.➡️ In dieser Folge bekommst du eine klare Einordnung der Rechtslage, praktische Hinweise für Arbeitgeber und HR, und die Sicherheit, wie du mit dieser sensiblen Frage künftig umgehen kannst.Kontakt & weitere Infos:
Im Sommer 2025 übernahm Melanie Schweizer eine führende Rolle im Organisationskomitee der „Global Sumud Flotilla“ – einer zivilgesellschaftlichen internationalen Initiative, die mit Dutzenden von Booten die Blockade Gazas durchbrechen will. Im Interview spricht Schweizer über ihre Motivation, die Pläne der Initiative und die Rechtslage nach internationalem Recht in Bezug auf die Situation in Gaza. LesenWeiterlesen
Im Sommer 2025 übernahm Melanie Schweizer eine führende Rolle im Organisationskomitee der „Global Sumud Flotilla“ – einer zivilgesellschaftlichen internationalen Initiative, die mit Dutzenden von Booten die Blockade Gazas durchbrechen will. Im Interview mit den NachDenkSeiten spricht Schweizer über ihre Motivation, die Pläne der Initiative und die Rechtslage nach internationalem Recht in Bezug auf die SituationWeiterlesen
Wer aktuell nach Namibia auswandern will, steht vor einer harten Realität:
Wir sprechen mit Dr. Lukas. Feiler. Er ist Rechtsanwalt in Wien. Wir sprechen über die europarechtlichen Vorgaben zur Einführung von Social Media Altersgsrenzen (Art. 28 DSA, Herkunftslandprinzip, DSGVO etc.) sowie deren Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage. Links:https://www.bakermckenzie.com/en/people/f/feiler-lukashttps://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj/enghttps://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-age-verification
In dieser Episode widmen wir uns einem zentralen Thema des deutschen Energierechts: der sogenannten Kundenanlage. Diese Begrifflichkeit mag zunächst komplex erscheinen, ist jedoch von höchster Bedeutung für die Energiewende und den wirtschaftlichen Erfolg dezentraler Energiekonzepte. Wir haben Simon Hillmann zu Gast, einen Experten auf dem Gebiet des Energierechts, der uns einen tiefen Einblick in die juristischen Feinheiten und die weitreichenden Konsequenzen gibt. Wir beleuchten, warum das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kundenanlage aktuell für so viel Verwirrung sorgt. Statt klarer Definitionen schürte das Urteil Unsicherheiten – eine Entwicklung, die dem gesamten Sektor, von Anwälten über Unternehmen bis hin zu Softwareentwicklern, Rätsel aufgibt. Simon erörtert die Implikationen dieser Unsicherheiten für Projekte im Bereich erneuerbare Energien und erklärt, wie die Rechtsprechung die wirtschaftliche Rentabilität von Photovoltaikanlagen auf Industriegebäuden und anderen dezentralen Lösungen beeinflusst. Außerdem diskutieren wir das Grundgerüst der Kundenanlage: was sie ist und wo sie im regulatorischen Rahmen des Energierechts angesiedelt ist. Anhand praktischer Beispiele, wie etwa Industriearealen und Wohnquartieren, zeigt Simon die relevanten Merkmale auf, die eine Kundenanlage definieren. Er geht dabei auf die direkte Verbindung zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit von Solaranlagen ein und erörtert die Herausforderungen, die sich aus dem neuen europäischen Kontext ergeben, in dem der BGH eine Klärung der Kundenanlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeholt hat. Wir analysieren die Auswirkungen des jüngsten EuGH-Urteils auf die deutschen Regelungen, besonders im Hinblick auf die anstehenden Gesetzesänderungen, die viele Betreiber von Kundenanlagen treffen werden. Wie könnte sich die rechtliche Landschaft für dezentrale Energieversorgungsmodelle verändern? Simon erläutert die verschiedenen Möglichkeiten, wie Neubewertungen der Kundenanlagenstatus gesucht werden können und welche Handlungsspielräume den Akteuren im Markt bleiben. Zudem erörtern wir die Bedeutung dieses Themas für politische Entscheidungsträger und die damit verbundenen Handlungsempfehlungen. Was könnten sinnvolle Schritte für den Gesetzgeber sein, um den rechtlichen Rahmen anzupassen? In einem Ausblick auf die künftigen Entwicklungen betont Simon, dass es wichtig ist, die Rechtslage im Auge zu behalten, während sich gleichzeitig neue Geschäftsmodelle entwickeln. Zusammengefasst bietet diese Episode nicht nur tiefgehende juristische Einblicke, sondern auch wertvolle Hinweise für Unternehmen und Fachleute, die im dynamischen Umfeld des Energierechts tätig sind. Mit der Expertise von Simon Hillmann gewinnen wir ein besseres Verständnis von den Herausforderungen und Chancen, die sich in der aktuellen Rechtslage abzeichnen. Webseite: [https://www.energiezone.org](http://www.energiezone.org) Community: [https://forum.energiezone.org](https://forum.energiezone.org/) Feedback: team@energiezone.org Alexander Graf: [https://www.linkedin.com/in/alexandergraf/](http://www.linkedin.com/in/alexandergraf/) Ilan Momber: [https://www.linkedin.com/in/imomber/](http:///www.linkedin.com/in/imomber/)
An der Lenk sorgt eine Gruppe in Nazi-Montur für Aufsehen. Was sagt die betroffene Gemeinde? Was erlaubt das Gesetz – und was steckt dahinter? Stimmen aus dem Simmental und ein Blick auf die Rechtslage. Weiter in der Sendung: · Ferien im Ausnahmezustand: Zwei Monate nach dem Bergsturz bei Blatten liegt der Tourismus im Walliser Lötschental praktisch am Boden: Wanderwege gesperrt, Hotels verschüttet, Gäste bleiben aus. Und doch gibt es Hoffnung – dank Sommerwetter und Zuversicht der Verantwortlichen. · Schlüssel zur Zukunft – wie sicher ist sicher? Unser Reporter besucht anlässlich einer Serie die Firma Kaba in Wetzikon ZH, wo am Schlüssel von morgen geforscht wird.
Rückvergütungen im Touristikvertrieb sind in dieser Episode das Thema im Podcast der Touristik. Im Gespräch mit Prof. Dr. Hans Josef Vogel (ADVANT Beiten) gibt es ein Update zur aktuellen Rechtslage und Informationen zu EuGH-Urteilen, das AIDA-Verfahren und strategische Alternativen zu Cashback. Wie immer viel Spaß beim schlauhören wünscht Roman Borch, Podcaster & Producer travelholics.media
Der Film "Abortion Dream Team" begleitet Aktivistinnen in Polen, die Menschen zur Seite stehen, die eine Schwangerschaft beenden wollen. Karolina Domagalska hat auf der Dokumentale in Berlin über die Situation in Polen gesprochen und darüber, wie Feministinnen sich weltweit dabei unterstützen können, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch gemeinsam zu verteidigen.Polen nach dem SozialismusBis 1993 waren Abtreibungen in Polen legal und unkompliziert, dann änderte sich die Lage radikal. Besonders dramatisch ist die Rechtslage nach einem Urteil des Verfassungsgerichts 2020, das den Zugang zu sicheren Abtreibungen weiter einschränkte. Karolina schildert eindrücklich, wie die Aktivistinnen mit ihrer Arbeit nicht nur in die Lücken des Gesetzes stoßen, sondern auch eine gesellschaftliche Bewegung anstoßen, die zunehmend gegen die Stigmatisierung von Abtreibungen kämpft.Danke an alle, die uns unterstützen!Dennoch reichen die Crowdfunding-Einnahmen noch nicht aus, um alle 14 Tage eine Folge und einen Newsletter zu finanzieren. Du willst unabhängigen, feministischen Journalismus unterstützen? Hier findest du alle Infos dazu.Ideologien aus der Nazi-ZeitDaniela Rüther zeigt den Zusammenhang zwischen Geschlechterpolitik, Antifeminismus und der historischen Entwicklung des Abtreibungsrechts auf. Sie weist darauf hin, dass sich hinter dem antifeministischen Impuls nicht nur politische Taktiken verbergen, sondern auch langfristige soziale Entwicklungen und finanzielle Interessen. Rüther verbindet die aktuellen Herausforderungen in Deutschland, wie die sich abzeichnenden politischen Allianzen zwischen rechten Parteien und der katholischen Kirche, mit historischen Parallelen aus der Zeit des Nationalsozialismus und der Eugenik.Links und HintergründeDokumentale: Lila Podcast LiveAbortion Dream TeamInstagram: Karolina DomagalskaRuhr-Universität Bochum: Dr. Daniela RütherDietz: Daniela Rüther: Die Sexbesessenheit der AfDAbotak.org Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Drei Migranten aus Somalia werden von der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze insgesamt dreimal zurückgewiesen. Doch dann landet der Fall mit Hilfe einer NGO vor Gericht. Die Somalier dürfen bleiben, und Innenminister Dobrindt gerät in Erklärungsnot. Eine Einschätzung zur Rechtslage hören Sie von Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau. Feinstaub und Stickstoffoxide aus Autos werden für Krankheiten und Todesfälle verantwortlich gemacht. Im Dieselskandal sind kürzlich vier VW-Mitarbeiter verurteilt worden. Der Pneumologe Prof. Dieter Köhler zweifelt aber an den Grenzwerten und den kolportierten Schäden. Mit dem Wiener Schulleiter Christian Klar sprechen wir über horrende Sozialhilfen für syrische Großfamilien, und Markus Vahlefeld kommentiert den Linkskurs der Merz-Regierung.
Wie will die deutsche Bundesregierung ihre vollmundigen Wahlversprechen umsetzen, wenn die aktuelle Steuerschätzung zig Milliarden weniger Einnahmen prognostiziert? Eine Einschätzung gibt der Publizist und Finanzexperte Dr. Markus Krall. In Polen fand am Sonntag die erste Runde der Präsidentschaftswahlen statt, und es bleibt ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen dem Regierungs-kandidaten und einem Regierungskritiker. Wie der Ausgang Europa beeinflussen könnte, erläutert Polen-Korrespondentin Aleksandra Rybinska. In der vergangenen Woche wurde eine Gruppe von acht identitären Aktivisten auf dem Weg zu einem „Remigrationsgipfel“ nach Mailand an der Ausreise aus Deutschland gehindert. Was genau passiert ist, berichtet Annie Hunecke, Teilnehmerin der Reisegruppe. Eine juristische Bewertung des Falls und der allgemeinen Rechtslage hören Sie vom Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens.Markus Krall: Der deutsche Bundeshaushalt am BodenAleksandra Rybinska: Präsidentschaftswahlen in PolenAnnie Hunecke: Ausreisesperre für identitäre AktivistenBjörn Clemens: Die Gesetzeslage zur Ausreisesperre
Der Verfassungsschutz hatte die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Die Partei geht dagegen juristisch vor und hat geklagt. Solange, bis es eine Entscheidung im Eilverfahren gibt, liegt die Einstufung der Verfassungsschützer derweil auf Eis. Trotzdem: Die Debatte über ein Verbot der AfD ist in vollem Gange. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam dröselt in dieser 11KM-Folge die juristisch komplizierte Ausgangslage auseinander und erklärt, warum eine Einstufung der Verfassungsschutzbehörde rein rechtlich erst einmal nichts mit einem Verbotsverfahren zu tun hat. Welche konkreten Hürden gibt es? Und was kann man aus den in der Vergangenheit gescheiterten NPD-Verbotsverfahren lernen? Für die ARD hat Frank Bräutigam die Rechtslage auch bei der jetzt auf Eis liegenden AfD-Einstufung des Verfassungsschutzes detailliert im Blick. Ein FAQ mit den wichtigsten Fragen rund um die Einstufung findet ihr hier: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-afd-neue-einstufung-verfassungsschutz-100.html Und die aktuellen Entwicklungen im Überblick findet ihr hier: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-afd-neue-einstufung-verfassungsschutz-100.html Hier geht's zu “Die Justizreporter*innen”, dem Jura-Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe: https://1.ard.de/justizreporterinnen https://www.ardaudiothek.de/sendung/die-justizreporter-innen/72290090/ Diese und viele weitere Folgen von 11KM findet ihr überall da, wo es Podcasts gibt, auch hier in der ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/sendung/11km-der-tagesschau-podcast/12200383/ An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautor: Julius Bretzel Mitarbeit: Lisa Hentschel und Marc Hoffmann Host: Victoria Koopmann Produktion: Regina Staerke, Viktor Veress, Christiane Gerheuser-Kamp, Marie-Noelle Svihla und Hanna Brünjes. Planung: Nicole Dienemann, Christian Schepsmeier und Hardy Funk Distribution: Kerstin Ammermann Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Lena Gürtler 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim NDR.
Ein Jahr nach der Legalisierung streitet Deutschland weiterhin über den Umgang mit Cannabis. Doch was hat sich in dem Jahr verändert? Wie die neue Gesetzeslage sich ausgewirkt hat und was Fachleute jetzt fordern. (00:00:37) Begrüßung (00:01:30) Die derzeitige Rechtslage (00:02:22) Argumente für die Legalisierung (00:03:04) Argumente gegen die Legalisierung (00:04:35) Datenlage ein Jahr nach der Legalisierung (00:06:36) Auswirkungen der Legalisierung (00:11:19) Suchtpotential von Cannabis (00:13:36) Medizinische Anwendung von Cannabis (00:14:52) Probleme des Internethandels (00:16:09) Zukunft des Cannabisgesetzes (00:17:06) Verabschiedung Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/spektrum-der-wissenschaft >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-cannabis-legalisierung
Ein Jahr nach der Legalisierung streitet Deutschland weiterhin über den Umgang mit Cannabis. Doch was hat sich in dem Jahr verändert? Wie die neue Gesetzeslage sich ausgewirkt hat und was Fachleute jetzt fordern. (00:00:37) Begrüßung (00:01:30) Die derzeitige Rechtslage (00:02:22) Argumente für die Legalisierung (00:03:04) Argumente gegen die Legalisierung (00:04:35) Datenlage ein Jahr nach der Legalisierung (00:06:36) Auswirkungen der Legalisierung (00:11:19) Suchtpotential von Cannabis (00:13:36) Medizinische Anwendung von Cannabis (00:14:52) Probleme des Internethandels (00:16:09) Zukunft des Cannabisgesetzes (00:17:06) Verabschiedung Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/spektrum-der-wissenschaft >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-cannabis-legalisierung
Ein Jahr nach der Legalisierung streitet Deutschland weiterhin über den Umgang mit Cannabis. Doch was hat sich in dem Jahr verändert? Wie die neue Gesetzeslage sich ausgewirkt hat und was Fachleute jetzt fordern. (00:00:37) Begrüßung (00:01:30) Die derzeitige Rechtslage (00:02:22) Argumente für die Legalisierung (00:03:04) Argumente gegen die Legalisierung (00:04:35) Datenlage ein Jahr nach der Legalisierung (00:06:36) Auswirkungen der Legalisierung (00:11:19) Suchtpotential von Cannabis (00:13:36) Medizinische Anwendung von Cannabis (00:14:52) Probleme des Internethandels (00:16:09) Zukunft des Cannabisgesetzes (00:17:06) Verabschiedung Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/spektrum-der-wissenschaft >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/spektrum-podcast-cannabis-legalisierung
Donald Trumps Zollkonflikt hat nicht nur Auswirkungen auf den Welthandel. Sondern auch auf Börsenwerte. Nach einem seiner Posts ist jetzt die Frage: War das Marktmanipulation? Bo und Marcus schauen in dieser Sonderfolge mal genau auf die Rechtslage in den USA - und wie das so bei uns in Deutschland ausschaut.**********In dieser Folge:00:03:21 - Was bisher geschah - Zwischen Trump-Tweets und Trades00:06:09 - Insiderhandel - US-Edition00:14:34 - Insiderhandel - German Edition00:17:34 - Wahres für Bares / Fazit**********An dieser Folge waren beteiligt: Gesprächspartner: Lars Klöhn, Wirtschaftsrechtler an der Humboldt-Universität zu Berlin Gesprächspartner: Lennard Oehl (SPD,) ehemaliger Bundestagsabgeordneter Hosts: Marcus Wolf und Bo Hyun Kim Recherche und Faktencheck: Merle Körber und Simon Tamyalew Produktion: Marcell Christmann Redaktion: Anne Göbel**********Die Quellen zur Folge:Ahmed, Saqib Iqbal. "Well-Timed Options Trades Ahead of Trump's Tariff Pause Draw Questions." Reuters, 10. April 2025. "Marjorie Taylor Greene Bought Stock Before Trump Pulled Back Tariffs." USA Today, 14. April 2025. Financial Markets Standards Board. Behaviour-pattern Conduct Analysis: Market Misconduct Through the Ages. Mai 2022. U.S. Congress. (2012). Stop Trading on Congressional Knowledge Act of 2012 (S.2038, Public Law No: 112-105). Capitol Trades**********Weitere Beiträge zum Thema:MSCI World und ETFs: WTF ist an den Börsen los?Neo-Broker: Worauf man beim Trading achten sollteSchneeballsystem: Warum zieht uns Network Marketing so rein?Finfluencer: So erkennt ihr seriöse Finanzexperten**********Habt ihr auch manchmal einen WTF-Moment, wenn es um Wirtschaft und Finanzen geht? Wir freuen uns über eure Themenvorschläge und Feedback an whatthewirtschaft@deutschlandfunknova.de.**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Anlässlich des Silberjubiläums des internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar 2025 geht es in dieser letzten Folge der dritten Staffel um all diejenigen Muttersprache im deutschsprachigen Raum, die nicht Deutsch sind. Das Deutsche ist zwar die meistgesprochene Erstsprache im Deutschland, Österreich und der Deutschschweiz, aber ganz sicher nicht die einzige. In dieser Folge klären wir, was eine Minderheitensprache ausmacht, wie sie im DACH-Raum geschützt werden und welche Minderheitensprachen es überhaupt gibt. Ihr werdet erstaunt sein über die linguistische Diversität mitten in Europa.Ein Podcast von Anton und Jakob. Instagram: https://www.instagram.com/sprachpfade ___ Literatur:Dagmar Richter (2008): „‘Ansprüche' der Mehrheit auf Einsprachigkeit im Spannungsfeld des Minderheitenschutzes. Nationale und internationale Rechtslage“, in: Georges Lüdi, Kurt Seelmann, Beat Sitter-Liver (Hg.): Sprachenvielfalt und Kulturfrieden. Sprachminderheit, Einsprachigkeit, Mehrsprachigkeit. Probleme und Chancen sprachlicher Vielfalt, Fribourg, S. 253-293.Peter Sandrini (2019): Translationspolitik für Regional- und Minderheitensprachen. Unter besonderer Berücksichtigung einer Strategie der Offenheit (Arbeiten zur Theorie und Praxis des Übersetzens und Dolmetschens 99), Berlin.Links: UNESCO-Seite des internationalen Tags der Muttersprache: https://www.unesco.org/en/days/mother-language Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen: https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-or-minority-languages Mitteilung der Schweizer Verwaltung zu Bemühungen des Minderheitensprachenschutzes: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85325.html Broschüre des deutschen Innenministeriums zu Minderheitensprachen in Deutschland: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/nationale-minderheiten/BMI24036-minderheiten-und-regionalsprachen-5-auflage.html Meldung im deutschen Bundestag, warum die Jenischen nicht als Minderheit in Deutschland anerkannt sind bzw. das Jenische nicht als Minderheitensprache anerkannt ist: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-969712___ Gegenüber Themenvorschlägen für die kommenden Ausflüge in die Sprachwissenschaft und Anregungen jeder Art sind wir stets offen. Wir freuen uns auf euer Feedback! Schreibt uns dazu einfach an oder in die DMs: anton.sprachpfade@protonmail.com oder jakob.sprachpfade@protonmail.com ___ Titelgrafik und Musik von Elias Kündiger https://on.soundcloud.com/ySNQ6
Geblitzt oder zu schnell gefahren? WBS.LEGAL hilft euch: https://wbs.law/verkehrsrecht Ärger mit deiner Photovoltaikanlage? Wir helfen dir, deine Rechte durchzusetzen: https://wbs.law/photovoltaik-anlagen (Werbung) Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Ein Video von uns hat auf TikTok viele Kommentare erhalten. Es geht um einen Clip, der eine Situation darstellt, die vielen von uns mal passieren kann oder vielleicht sogar so ähnlich passiert ist: Ein Autofahrer fährt auf der linken Autobahnspur und ein anderer zieht einfach rüber. Eine sehr heikle Situation, bei der man meint, die Schuldfrage sollte klar sein. Aber wie ist die Rechtslage, wenn der Fahrer auf der linken Spur eine sehr hohe Geschwindigkeit – über 200 km/h – aufweist? Spielt das überhaupt eine Rolle für die Haftung, wenn die Autobahn unbegrenzt ist, oder macht man sich mitschuldig, wenn man sehr schnell unterwegs ist? Bleibt dran, wir klären auf. Urteil: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-12498?hl=true Umfrage: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1423668/umfrage/meinung-zum-allgemeinen-tempolimit-auf-autobahnen/ ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ kennst du, oder
Schuldsprüche für alle 51 Angeklagten im Prozess um Gisèle Pelicot. Wie hat der Fall Frankreich verändert – und ist die Rechtslage in Deutschland aktuell? Und: Das Bundverfassungsgericht wird gestärkt. Wie genau? (19:27) Stephanie Rohde www.deutschlandfunk.de, Wirtschaft und Gesellschaft
Zwei der vier nationalen Abstimmungen Ende November betreffen das Schweizer Mietrecht. Einerseits geht es um die Frage, unter welchen Umständen ein Zimmer oder eine Wohnung untervermietet werden darf. Andererseits darum, unter was für Umständen Vermieterinnen und Vermieter, Eigenbedarf anmelden und dabei ein Mietverhältnis auflösen dürfen.Seit Wochen wird darüber eine hitzige Debatte geführt. Im Land der Mieterinnen und Mieter ist das nicht wirklich erstaunlich. Die Pro-Seite argumentiert mit einer besseren Rechtslage, die Contra-Seite hingegen spricht von einem «Frontalangriff» auf den Kündigungsschütz der Mietenden.Wer hat Recht? Und was würde es bedeuten, wenn die beiden Vorlagen vom Stimmvolk angenommen werden? Diese und weitere Fragen beantwortet Inlandredakteur Iwan Städler in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos».Host: Mirja GabathulerProduzent: Tobias HolzerArtikel zum Thema:Untermiete und Kündigung bei Eigenbedarf: Was sich ändern soll«Niemand verliert sein Zuhause» – «Du bist so listig»«Die Leute haben genug» – Er will das Angebot von Airbnb deckelnRot-grünes Zürich ist bei Untermiete strenger als die umstrittene bürgerliche Vorlage Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch
Es sind Fragen, bei denen sich Familienmitglieder plötzlich zerstreiten und sich bis aufs Blut hassen. Ein Testament sollte möglichst unmissverständlich und konkret formuliert sein. Sollte eine Verfasserin dabei vergessen, dass auch pflichteilgeschützte Familienmitglieder Anspruch haben, kann es zu Komplikationen und Streitereien kommen. Ein Angehöriger, welcher sich übergangen fühlt, kann das Testament mit einer Herabsetzungsklage anzweifeln. Der Gesetzgeber regelt im 14. Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) die Rechtsgrundlagen der letztwilligen Verfügung. Neben der Verfügungsfreiheit des Erblassers werden hier auch Hemmnisse für ein gültiges Testament im Detail ausgewiesen und somit die Rechtslage der Anfechtung eines Testaments begründet. So gibt der Gesetzgeber mitunter vor, dass ein Erblasser verfügungsfähig sein muss und darüber hinaus geschützte Ansprüche gesetzlicher Erben in seinem Testament beachten muss. Anfechtungsfrist Will ein Erbe ein Testament anfechten, so hat er hierfür nicht unbegrenzt Zeit. Obgleich im Schweizer Erbrecht geregelt ist, dass eine Anfechtung grundsätzlich binnen einer Frist von 10 Jahren erfolgen muss, gibt der Gesetzgeber gibt vor, dass binnen Jahresfrist, berechnet ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Ungültigkeitsgrundes, die Einbringung der Klage zu erfolgen hat. Die in der Praxis relevante Anfechtungsfrist für ein Testament beträgt somit 1 Jahr ab Eintritt des Erbfalls oder ab Kenntnis des Todes des Erblassers. Wer kann ein Testament anfechten? Grundsätzlich dürfen nur jene Erben ein Testament anfechten, die einen Nutzen aus der Testamentsanfechtung ziehen und deren gesetzliche Erbansprüche durch die letztwillige Verfügung benachteiligt oder verletzt wurden. Zudem darf das Testament erst dann angefochten werden, wenn der Erbfall eingetreten ist. Der Testator muss also tot sein und die Anfechtungsgründe eines Testaments müssen rechtlich haltbar sein.
Der klare Wahlsieg Donald Trumps bei der US-Präsidentschaftswahl erschüttert die Rechtslage um die laufenden Verfahren gegen ihn. Vier Anklagen in verschiedenen Bundesstaaten und auf Bundesebene stehen auf dem Prüfstand – mit möglichen Verfahrensstopps und neuen rechtlichen Hürden.
Überraschende Wende bei der Wiedereinführung der Wehrpflicht. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) befürchtet einen Krieg in fünf Jahren. Deshalb hat er am 12. Juni vor der Berliner Presse seine Pläne für eine Wiederaufnahme der Wehrpflicht ab 2025 vorgestellt. Der Rechts-Professor Kielmannsegg klärt in einem Interview mit der Epoch Times über die Rechtslage auf. Die Pläne des Verteidigungsministers müssen noch in der Ampel-Koalition abgestimmt werden. Hier droht Zoff.