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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Timo Quernes - GSG = Garantie, Sachmängelhaftung und Gewährleistung Kürzlich haben wir eine neue Themenreihe gestartet, bei der es um den Gebrauchtwagenkauf geht. Dabei gibt es das eine oder andere zu bedenken. Was passiert zum Beispiel, wenn der schöne, neue Gebrauchte Macken hat? Zum Thema GSG, meine Abkürzung für Garantie, Sachmängelhaftung und Gewährleistung, bekommen wir Tipps von dem renommierten Gebrauchtwagenhändler Timo Quernes, der seinen Autohandel in Ruppach-Goldhausen in der Nähe von Montabaur betreibt. Timo Quernes: Wir unterscheiden zwischen Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf, d. h. Sie haben grundsätzlich, wenn Sie beim Fachhandel kaufen, eine Sachmängelhaftung, d. h. wenn Sie hinterher feststellen, dass ihr Auto mit 50.000 km auf dem Kilometerzähler 250.000 km gelaufen hat, dann haben Sie einen Sachmangel und dann können Sie das Auto reklamieren oder zurückgeben. Etwas schwieriger verhält es sich bei der Gewährleistung. Hier heißt es besonders aufpassen, was Fristen angeht. Timo Quernes: Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist es so, der eigentliche Gewährleistungszeitraum ist 24 Monate, dass dem Kunden gewährleistet wird, dass die funktionierenden Teile bei der Übergabe des Fahrzeugs 24 Monate weiterhin funktionieren müssen, wobei man sagen muss, dass die meisten Autohändler den Gewährleistungszeitraum auf zwölf Monate verkürzen. Das können sie tun, in dem sie das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerken und sich diese gegenzeichnen lassen vom Kunden. Das ist gelebte Praxis und auch üblich. Klar ist natürlich, dass ein Anspruch auf Gewährleistung für Käuferinnen und Käufer natürlich nur besteht, wenn sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Wer ein funktionsfähiges Radio aus der Halterung reißt, kann sich natürlich nicht auf einen Mangel berufen. Tritt ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auf, gilt die gesetzliche Vermutung, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war, der Käufer oder die Käuferin müssen das nicht beweisen. Kommen wir abschließend zu dem wohl am meisten falschverstandenen Begriff, der Garantie. Timo Quernes: Die Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung des Händlers. Er schließt in der Regel eine Versicherung ab. Für Garantieleistung, da geht es eigentlich nur darum, wenn Ihnen ein Bauteil versagt, dann wird dieses defekte Bauteil im Rahmen der Garantiebedingungen wie einer Versicherung erstattet oder nicht erstattet oder zum Teil erstattet. Die Tipps von Timo Quernes dürften Sie als Käufer natürlich deutlich mehr freuen als einen Verkäufer. Vom Kauf von Privat rät der Profi übrigens generell ab. Denn viele Privatverkäufe erfolgen „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Und dann schauen Sie bei Mängeln meistens in die Röhre. Alle Fotos: Was audio Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Gibt ein neues Smartphone ohne sichtliche Schäden den Geist auf, muss der Anbieter es reparieren oder ein neues Gerät schicken. Google will davon nichts wissen.
Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Ausschluss und Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen: Unerhebliche Tauglichkeitsminderung, Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers (§ 442 BGB), Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB), Vertraglicher Ausschluss/Begrenzung; Unerheblichkeit des Sachmangels, Gleichstellung der Mankolieferung mit dem Sachmangel, teilweise Mangelhaftigkeit einer (teilbaren) Gesamtsache; Vertraglicher Gewährleistungsausschluss; Garantien beim Kauf
Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Begriff des Sachmangels (§ 434 BGB): Beschaffenheit iSd § 434 BGB, objektiver und subjektiver Fehlerbegriff, Abgrenzung vom Werk- (§ 631 BGB) und vom Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB), fehlerhafte Montageanleitung, Aliudlieferung, Mengenabweichungen; der maßgebliche Zeitpunkt: Gefahrübergang, Beweislast, Vermutung des § 477 BGB; Begriff des Rechtsmangels (§ 435 f BGB)
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Noch § 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Unerheblichkeit des Sachmangels, Gleichstellung der Mankolieferung mit dem Sachmangel, teilweise Mangelhaftigkeit einer (teilbaren) Gesamtsache; Vertraglicher Gewährleistungsausschluss; Garantien beim Kauf; Rechtsbehelfe des Käufers vor Gefahrübergang bei behebbaren und unbehebbaren Mängeln; Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB)
Auf welchen Zeitpunkt kommt es beim Sachmangel an? Welche Sonderregeln gelten beim Verbrauchsgüterkauf? Und unter welchen Umständen sind Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen? (02:12) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Sachmängel und Rechtsmängel) (26:30) Gefahrübergang (38:20) Versendungskauf (45:06) Versendungskauf im Verbrauchsgüterkaufrecht (50:16) Beweislastumkehr (1:11:53) Rügeobliegenheit im Handelskauf nach § 377 HGB (1:23:02) Garantie (1:28:36) Haftungsausschluss
Was ist ein Sachmangel? Was ist ein Rechtsmangel? Welche Sonderregeln gelten dabei für Waren mit digitalen Elementen? (00:56) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Kaufvertrag) (08:16) Verfeinerte grafische Darstellung zum Zusammenspiel von Kaufrecht und Recht der digitalen Produkte (18:33) Sachmangel (59:43) Beispiele für Waren mit digitalen Elementen (1:10:47) Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen (1:23:52) Rechtsmangel
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Oder auch: "Das haben Sie doch selber gesehen. Gekauft, wie besehen!“ – Ist das so? Wo sind Grenzen? Wo fängt arglistige Täuschung an? Welche konkreten Möglichkeiten hat der Käufer einer Immobilie, wenn später Mängel zu Tage treten? Britta und Maraike geben einen Überblick über Rechtslage und Lebenswirklichkeit. In Folge 21 von KANZLEI AM MIKROFON geben sie auch Tipps für Verkäufer. Alle dem noch nicht genug, geht es in einer halben Stunde auch um die Rolle des Immobilienmaklers und ob ein unangenehmer Mieter ein Sachmangel sein kann. Ja, das wollte Jan im Namen aller Vermieter wissen. Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Bohnensack Der Natur Fotografie Podcast Landschaftsfotografie Makrofotografie Tierfotografie
Shownotes: https://naturfotocamp.de/bohnensack/post/bohnensack-fotoequipment-objektive-und-kameras-gebraucht-kaufen In der Episode des Bohnensacks geht es um den Gebrauchtkauf von Kamerabodys, Objektiven und Fotozubehör. Zunächst sprechen wir über die Themen 14 Tägiges Rückgaberecht und den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. (Der Podcast ist übrigens keine Rechtsbelehrung, geht bei Fragen im Detail lieber zum Anwalt.) Wir schauen uns im BGB §433, §434, §437, §440 und §447 an. Hier das BGB online zum Nachlesen. Dabei geht es unter anderem darum, was ist ein Sachmangel, welche Rechte habe ich als Käufer, was ist die Beweislastumkehr, was bedeutet es etwas im Auftrag zu verkaufen und das es keinen gutgläubigen Erwerb von gestohlenen Gegenständen gibt. Nachdem wir die Grundlage geschaffen haben geht es wirklich darum, worauf sollte man achten, wenn man gebraucht eine Kamera, ein Objektiv oder sonstiges Fotoequipment kaufen will? Wo kann man gebrauchtes Fotoequipment kaufen? Worauf achte ich dabei? Die erwähnten Gebrauchtpreislisten findet Ihr hier: Gebrauchtpreisliste Canon Gebrauchtpreisliste Nikon Gebrauchtpreisliste Sigma Kurz zusammengefasst achte ich beim Gebrauchtkauf von Objektiven auf: funktionierender AF/IS Geräusche im Objektiv oder des Bildstabilisators Zentrierung Zustand Linsen Pilz Ersatzteile Lieferumfang bei Kameras und Kamerabodys achte ich beim Gebrauchtkauf auf: Zustand (Lackabrieb, Display) Sensordreck oder Sensorbeschädigungen Anzahl der Auslösungen Speicherkartenschächte Ersatzteillage Passender Fokus im Normalbetrieb von Spiegelreflexkameras
Die Denkmaleigenschaft eines verkauften Gebäudes kann grundsätzlich einen Sachmangel darstellen. Der Testamentsvollstrecker muss sich das bei einem Erben oder einer Hausverhaltung vorhandene Wissen nicht zurechnen lassen. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Erbrecht, Testament; Erbe; Denkmal; Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO
Heute besprechen wir eine etwas neuere Entscheidung des BGH: Im Jahr 2019 musste er sich damit auseinandersetzen, ob ein Pferd aufgrund einer alten Verletzung mit einem Sachmangel behaftet ist. Warum der Wallach in der Vorinstanz wie ein Unfallwagen behandelt wurde, und warum der BGH dem nicht folgte, erfahrt ihr in der heutigen Episode von iudicum. Viel Spaß! Urteil: BGH, Urt. v. 30.10.2019 – VIII ZR 69/18
Was ist ein Sachmangel? Was ist ein Rechtsmangel? Auf welchen Zeitpunkt kommt es an und welche Besonderheiten gelten beim Verbrauchsgüterkauf? (1:08) Wiederholung von Folge 1 (Kaufvertrag) (12:05) Primärpflichten der Parteien eines Kaufvertrags (18:43) Sachmangel: Gesetzeswortlaut (23:49) Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) (25:21) Sachmangel: Nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB) (30:34) Sachmangel: Übliche Beschaffenheit etc. (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB) (36:30) Sachmangel: Sonderfälle (§ 434 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 und 3 BGB) (53:05) Rechtsmangel (1:08:03) Gefahrübergang (1:17:27) Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
Was ist ein Sachmangel und welche Konsequenzen hat er? Was sind Nacherfüllung, Minderung und Selbstvornahme?
Weitere Hinweise zum Urteil unter: www.examenspodcast.de/post/folge18
Gewährleistungsrecht: Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei Sachmängeln, § 439 BGB (Fortsetzung); Erfüllungsort der Nacherfüllungspflicht; Inhalt und Reichweite des Nacherfüllungsanspruchs; Vorrang der Nacherfüllung, Entbehrlichkeit der Fristsetzung
Mietrecht (Fortsetzung): Mietvertrag: Pflichten des Vermieters; Rechte des Mieters bei Schlechterfüllung; Weitere Vermieterpflichten; Konkurrenzen; Pflichtendes Mieters; Miethöhe bei Wohnraum; Sicherung des Vermieters; Schönheitsreparaturen;
Rechtsverhältnisse bei der Bürgschaft (Fortsetzung); Situation nach Inanspruchnahme des Bürgen; Besonderheiten der Bürgschaft auf erstes Anfordern; § 30: Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis; Abstraktes Schuldversprechen/Schuldanerkenntnis; Kausales Schuldanerkenntnis; Gesetzliche Schuldverhältnisse: § 31 GoA; Voraussetzungen der GoA (§ 677 BGB);
Wiederholung zum Auftragsrecht; Haftung für Rat und Auskunft (§ 675 II BGB); § 27: Geschäftsbesorgungsverträge (§ 675 BGB); Begriff der "Geschäftsbesorgung" i.S.v. § 675 BGB; Banküberweisung nach neuem Recht; § 28: Spiel und Wette (§ 762 BGB); § 29: Persönliche Sicherheiten; Rechtsverhältnisse bei der Bürgschaft;
Reisevertrag (§ 651 a ff BGB): Rechtsbehelfe (Fortsetzung); Deliktische Haftung des Reiseveranstalters aus §§ 823 ff BGB; Übersicht Gewährleistungsrechte im Reisevertragsrecht; § 24 Maklervertrag, Partnervermittlung; Wissenswertes zur Partnervermittlung!; § 25 Auslobung, Preisausschreiben; § 26 Auftrag (§§ 662 ff BGB); Aufwendungsersatz (§ 670 BGB); Herausgabepflicht des Beauftragten (§ 667 BGB);
Werkvertrag (Fortsetzung): Verjährung der Gewährleistung; Vergütungsanspruch des (Werk-)Unternehmers (§ 632 BGB); Abnahme (§ 640 BGB); (Teil-)Vergütung bei fehlender Vollendung; Sicherung des Werkunternehmers; Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB); Abgrenzung zum Werkvertrag/Werklieferungsvertrag; Reisevertrag (§ 651a ff BGB): G rundstruktur; Besonderheiten der Vertragsbindung; Mängelhaftung; Rechtsbehelfe;
§§ 21 - 23: Werkvertrag: Grundfragen: Charakter und Abgrenzungen, Vergütung; Vergütungsanspruch des "bummelnden" Werkunternehmers (BGH NJW 2010, 2199); Unbestellte Werkleistungen; Vertragswirksamkeit: Schwarzarbeit; "Ohne Rechnung-Abrede": Die Wiedergeburt des "faktischen" Vertrags!; Gewährleistung: System, Rechtsbehelfe, Nacherfüllung (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB), Selbstvornahme (§ 634 Nr. 2, 637), Rücktritt und Minderung, Schadensersatz, Verjährung
Verbraucherdarlehensrecht (Fortsetzung) (§§ 491 ff BGB): Zahlungsaufschub und Finanzierungshilfen, Ratenlieferungsverträge; Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB); Pflichtendes Dienstschuldners; Vergütungspflicht; Aufwendungsersatz; Leistungsstörungen; Beendigung des Dienstverhältnisses
Leasing: Typische Rechtsverhältnisse beim Finanzierungsleasing; Leasingtypische Abtretungskonstruktion; Typische Rechtsverhältnisse beim Finanzierungsleasing; § 19 Leihe und Darlehen: Leihe (§§ 598 ff); Gelddarlehen (§§ 488 ff); Verbraucherdarlehensrecht (§§ 491 ff)
Mietvertrag: "Schönheitsreparaturen"; Weitervermietung (§§ 540, 553 BGB); Verjährung von Ersatzansprüchen (§ 548 BGB); Arten der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen; Beendigung des Mietvertrags; Leasing;
Vertragliche Schuldverhältnisse: § 12 Tausch und Schenkung; §§ 516 ff BGB; Grundlagen der Schenkung; BGH Rechtsprechung zum Thema: Zuwendung von Schwiegereltern; Abgrenzung gegenseitiger Vertrag und belohnende Schenkung; Formen: Handschenkung (§ 516 BGB) ist Rechtsgrundabrede, Schenkungsversprechen (§ 518 BGB) und Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) mit Bezug zum Erbrecht; Typische Strukturelemente unentgeltlicher Verträge; § 13 Mietrecht: Definition, Zustandekommen; Systematik des Gesetzes; Mietvertrag (§§ 535 ff BGB): Grundlagen, Pflichten des Vermieters und Rechte des Mieters bei Schlechterfüllung; Begriff des Sachmangels im Mietrecht;
Gewährleistungsrecht: Beschränkungen und Erweiterungen der Gewährleistungsrechte des Käufers; Gewährleistungsausschluss in AGB; Rechtsbehelfe des Käufers nach Gefahrübergang; Nacherfüllungsanspruch, § 439 BGB (1. Teil)
Umgehungsverbot am Beispiel des Agenturgeschäfts und § 475 I 2 BGB (Fortsetzung); § 10 Sonstiger Verbraucherschutz beim Kauf; Verbraucherkreditrecht: Finanzierter Kauf; Drittfinanzierter Kauf: Das "B-Geschäft"; Drittfinanzierter Kauf: Verbundene Geschäfte (§§ 358, 359 BGB); Verbundene Geschäfte: Einwendungsdurchgriff (§ 359 BGB); Verbundene Geschäfte: Widerrufsdurchgriff (§§ 358, 359a BGB); Schuldrechtliches Vorkaufsrecht (§ 463 ff BGB); Weitere Sonderformen ("Call"- und "Put"-Option);
Gewährleistungsrecht: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 438 BGB); Mängeleinrede nach "Verjährung" des Rücktrittsrechts gem. § 438 IV S. 2 BGB; Verbrauchsgüterkauf und AGB-Kontrolle; § 8 Konkurrenzen: Gewährleistung, Willensmängel, c.i.c.; Konkurrenz zur Haftung aus c.i.c.
Pflichtverletzung und Schadensersatzansprüche des Käufers bei einem "behebbaren Sachmangel"; Abgrenzung Verzögerungsschaden / Mangelfolgeschaden am Bsp. des "mangelbedingten Betriebsausfalls"; Aufwendungsersatz und Schadensersatz; Überblick: Gewährleistungsansprüche des Käufers beim Kauf (§§ 434 ff BGB); Verjährung von Gewährleistungsasprüchen (§ 438 BGB);
Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei Sachmängeln: Nutzungsersatz bei Nachlieferung?; "Vereitelung" der Nacherfüllung; Problem: "Selbstvornahme" der Nacherfüllung; Nutzungsersatz bei Nacherfüllung; Rücktritt; Minderung; Berechnung der Minderung; Schadenskategorien beim Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Kaufrecht: Pflichten von Käufer und Verkäufer; Gefahrtragung; Systematik des Gewährleistungsrechts;
Voraussetzungen der GoA (§ 677 BGB) (Fortsetzung); "Auch fremdes Geschäft" bei Leistungen auf nichtige Verträge?; Berechtigte GoA (§ 683 BGB); Unberechtigte und unechte GoA (§§ 683, 687 BGB); §§ 32 - 38: Bereicherungsrecht; Grundtypen der Bereicherungsansprüche (= Kondiktionen); Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB); Zweckverfehlungskondiktion (§ 812 I S. 2 BGB); Kondiktion nach § 817 BGB;
Gewährleistungsrecht: Der Begriff des Sach- und Rechtsmangels; Beschränkungen der Gewährleistung
Gewährleistungsrecht: Der Begriff des Sachmangels; Subjektiver und objektiver Fehlerbegriff; Aliud und Sachmangel;
In dieser Episode wird der Wochenrückblick "Lich: Wald muss gerodet werden, VW‘s Software ist ein Sachmangel, Digitalpakt beschlossen & Artikel 13 Petition" der Webseite hessentrend.de vorgelesen! Der Loop während der Show und das Outro stammen von folgender Quelle (https://freesound.org/people/chimerical/sounds/107330/) . Die Sounds stehen unter einer CreativeCommons-Lizenz By-Nc 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/) - Änderungen wurden vorgenommen. "Hessentrend Barrierefrei" beinhaltet alle Blog-Beiträge in Form von einer MP3-Datei. Damit kann jede Person, die entweder nicht in der Lage ist, die Berichte zu lesen oder keine Zeit fürs zeitaufwendige Lesen findet, den Ohren die Aufgabe überlassen. Also ideal auf dem Weg zur Schule oder Arbeit, aber auch beim Kochen oder Putzen!
Besonderes Schuldrecht: Überblick; Grundlagen des Kaufrechts; Einteilung der Schuldverhältnisse; Typische und untypische Verträge im BGB; Nationale Rechtsquellen;