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Latest podcast episodes about schweizer exporte

Switzerland Global Enterprise
Abkommen Schweiz-EU aktualisiert: Weiterhin nur eine Konformitätsbewertung

Switzerland Global Enterprise

Play Episode Listen Later Aug 15, 2017 4:18


Sie interessieren sich für die neuesten Entwicklungen in den internationalen Märkten und suchen wirtschaftlich relevante Informationen? Mit unseren «export.news» erhalten Sie monatlich spannende Informationen zum Thema Aussenwirtschaft. https://www.s-ge.com/de/article/aktuell/abkommen-schweiz-eu-aktualisiert Die Schweiz und die Europäische Union haben das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement; MRA) aktualisiert. Dadurch kann der Marktzugang in Sektoren, in denen die technischen Vorschriften in der Schweiz und in der EU revidiert wurden, aufrechterhalten werden. Der Gemischte Ausschuss, der für die Umsetzung des MRA zuständig ist, hat den Anhang 1 des Abkommens angepasst. Betroffen sind sieben Produktbereiche, in denen die technischen Vorschriften in der Schweiz und in der EU revidiert worden waren. Es handelt sich um die Bereiche Druckgeräte, Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, elektrische Geräte und deren elektromagnetische Verträglichkeit, Messgeräte, Aufzüge sowie Explosivstoffe für zivile Zwecke. In diesen Produktbereichen gewährleistet die Aktualisierung des Abkommens weiterhin die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen, die von anerkannten Stellen in der anderen Partei durchgeführt werden. Konformitätsbewertungen sind Tests, Inspektionen oder Zertifizierungen, die von akkreditierten (notifizierten) Stellen zur Bestätigung der Konformität der Produkte mit den geltenden Vorschriften durchgeführt werden. So können Hersteller ihre Produkte weiterhin auf der Grundlage nur einer Bewertung (die in der Schweiz oder der EU erfolgte) auch auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei vertreiben. Darüber hinaus werden durch die Anpassung des Abkommens auch die Pflichten der Hersteller, Bevollmächtigten und Importeuren in der Schweiz und der EU geklärt, sodass gewisse doppelte Pflichten für diese Akteure wegfallen. Zum Beispiel werden Schweizer Exporteure von der Pflicht befreit, die Adresse eines Importeurs in der EU auf der Verpackung der von ihnen exportierten Produkte anzugeben. Diese Vereinfachungen sind dank der im Abkommen vorgesehenen verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Schweiz und denjenigen der EU möglich geworden. Abkommen erleichtert Marktzugang Das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossene MRA stützt sich auf die Gleichwertigkeit der Vorschriften in der Schweiz und in der EU. Es trägt zum Abbau von Handelshemmnissen bei, indem dank dem MRA doppelte Zertifizierungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktlinien für den Schweizer und den EU-Markt vermieden werden. Der erleichterte Marktzugang ermöglicht Kosteneinsparungen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exporte auf dem EU-Markt. Zudem wirkt das Abkommen der Hochpreisinsel Schweiz entgegen, indem unnötige Verfahren bei den Importen beseitigt werden. Die zwanzig vom Abkommen abgedeckten Produktbereiche stellten 2016 für die Schweiz ein Exportvolumen in die EU von über 74 Milliarden Franken dar und umgekehrt ein Importvolumen aus der EU von über 70 Milliarden Franken. Diese Zahlen beinhalten auch Pharma- und Chemieprodukte, bei denen nur Teile der Konformitätsbewertung unter das Abkommen fallen («gute Herstellungspraxis» und «gute Laborpraxis»). Gemäss Branchenschätzungen betragen die Einsparungen der Schweizer Unternehmen allein dank der Anerkennung der Inspektionen im Bereich der «guten Herstellungspraxis» zwischen 150 und 300 Millionen Franken jährlich.

Switzerland Global Enterprise
TTIP: Konsequenzen für Schweizer Exporteure

Switzerland Global Enterprise

Play Episode Listen Later Nov 15, 2016 3:44


http://www.s-ge.com/schweiz/export/de/blog/ttip-konsequenzen-fuer-schweizer-exporteure Kommt das TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA zustande, ergeben sich potentiell Nachteile für bestimmte Schweizer Branchen, während andere die Effekte weniger spüren dürften: dies sind die Ergebnisse einer jüngsten Studie auf Basis einer Zolldatenanalyse im Auftrag von Switzerland Global Enterprise (S-GE). Je nach Produktkategorie würde der Schweizer Export sehr unterschiedlich betroffen sein von einer möglichen Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), deren Abschluss und Inhalte wenige Tage vor den Präsidentschaftswahlen in den USA noch offen sind. „Gerade kleine und mittlere Exportfirmen müssten auf dem US-Markt wohl mit intensiverer Konkurrenz aus der EU rechnen. Sie sind mehrheitlich aktiv in den Branchen, die heute noch Zölle zahlen, die für ihre europäischen Wettbewerber im Rahmen der TTIP künftig wegfallen könnten“, kommentiert Daniel Küng, CEO von Switzerland Global Enterprise, die Ergebnisse der Studie. Auf mindestens 25% der Schweizer Exporte in die USA werden heute noch Zölle erhoben. Dies umfasst MEM- und Präzisions-Produkte, etwa Maschinen, Motoren und Generatoren, sowie Fahrzeuge, Uhren und Textilien, und Erzeugnisse der chemischen Industrie. Unter den Lebensmittelherstellern zahlen Exporteure heute noch Zölle auf Käse, bestimmte Lebensmittelzubereitungen, Schokolade und Zuckerwaren. Viele weitere Positionen von geringerem Ausfuhrvolumen sind betroffen, etwa Schuhe, Gummi- und Glasprodukte, Lampen, Sport- und Freizeitausrüstung. Müssten Schweizer Unternehmen diese Zölle nicht mehr entrichten, falls etwa ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA geschlossen würde oder falls die Schweiz TTIP beitreten würde, schätzt die Studie das Einsparpotenzial auf über 222 Mio. USD jährlich. Begrenzte Auswirkungen dürfte der Abschluss einer TTIP auf 63% der Schweizer Exporte in die USA nach sich ziehen, denn auf diese erheben die USA bereits heute keine Zölle. Aufgrund eines Abkommens der Welthandelsorganisation betrifft dies insbesondere Pharma-Produkte, 37% der Schweizer Exporte in die USA. Andere Schweizer Chemieprodukte sind hingegen noch immer zollpflichtig. KMU: Marktstrategie überprüfen „Wir raten KMU dazu, die eigene Marktstrategie und Konkurrenzsituation zu überprüfen und allenfalls anzupassen, sobald ein Abkommen steht und bekannt ist, wie die Schweiz sich dazu verhalten wird“, so Daniel Küng. Die Hersteller von Maschinen, Fahrzeugen, Instrumenten und Industrie-Textilien zum Beispiel müssten sich intensiver messen mit ihren deutschen Konkurrenten. Die Chemie-Branche stünde im verschärften Wettbewerb mit Firmen insbesondere aus Irland und Deutschland. Schokoladen- und Zuckerwaren-Produzenten müssten verstärkt etwa nach Belgien, Deutschland, Frankreich, Spanien und die Niederlande schauen. Tritt parallel zusätzlich die bereits unterzeichnete Trans-Pacific Partnership (TTP) in Kraft, hätten auch Schweizer Konkurrenten aus Fernost einen privilegierten Marktzugang zu den USA. Weiterhin könnten sich Schweizer Zulieferer benachteiligt sehen, falls die Ursprungsregeln im TTIP streng ausfallen. Dann würden europäische Abnehmer wohl vermehrt EU-Lieferanten vorziehen. So wäre es für sie einfacher, einen EU-Ursprung geltend zu machen – und damit von Zollbefreiungen im Rahmen des TTIP-Abkommens zu profitieren – als wenn sie Schweizer Teile verbauen. Exportdialog: TTIP - wo steht die (Zentral-)Schweiz? Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Schweiz? Und welche Möglichkeiten bietet uns der US-Markt – mit oder ohne TTIP? Sie erhalten, interessante und nützliche Informationen aus erster Hand und können beim anschliessenden Stehlunch Erfahrungen austauschen an unserem Exportdialog am 22. November gemeinsam mit der IHK Zentralschweiz in Luzern. Hier geht's zu Programm und Anmeldung.