der Podcast für österreichisches und europäisches Recht ⚖️
Univ.- Prof. Dr. Andreas Kletecka
Die 21. Folge von PLUS iuris beschäftigt sich mit der Flucht der Verwaltung ins Privatrecht. Die Professoren Benjamin Kneihs (PLUS) und Andreas Kletečka (PLUS) beleuchten gleich mehrere Aspekte dieses Phänomens. Sie streifen dabei kurz die Vertragsraumordnung und die Frage des Rechtsschutzes bei der Priorisierung der COVID 19-Impfung. Im Zentrum steht aber ein Prüfbeschluss des VfGH vom Oktober 2021, der die Aufhebung der Kernbestimmungen der sogenannten „Zielsteuerung Gesundheit“ als sehr wahrscheinlich erscheinen lässt. Dabei geht es um nichts weniger, als um die Frage der bundesweiten Steuerung der Ansiedelung von Krankenanstalten und Ambulatorien. Um kompetenzrechtliche Schwierigkeiten zu „umgehen“, hat hier der Gesetzgeber nämlich die Erlassung von Verordnungen kurzerhand einer privatrechtlichen GmbH (Gesundheitsplanungs GmbH) überantwortet. Der Prüfbeschluss des VfGH ist abrufbar unter: https://www.vfgh.gv.at/downloads/pruefungsbeschluesse/VfGH-Pruefungsbeschluss_2021.10.06_V_46_2019-11.pdf Die Folge wird durch Musik von https://www.musicfox.com/ unterstützt.
Zum kleinen Jubiläum der 20. Folge von PLUS iuris hat sich Prof. Kletečka den Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Georg Schima (Schima Mayer Starlinger und WU Wien) zu einem Gespräch über das Whistleblowing eingeladen. Die diesbezügliche EU-Richtlinie (2019/1937) hätte schon zum 17.12.2021 umgesetzt werden müssen. Österreich ist hier also säumig. Auch Deutschland ist in Verzug, dort liegt aber immerhin ein Gesetzesentwurf vor. Prof. Georg Schima wird die Regelungen der Richtlinie und jene des deutschen Entwurfs vorstellen. Dabei werden unter anderem die Fragen behandelt, welche Meldekanäle herzustellen sind, wann man Verletzungen des EU-Rechts öffentlich machen darf und welchen Schutz die Whistleblower genießen.Diese Folge wird durch GEMA-freie Musik von http://musicfox.com unterstützt.
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer spricht in Folge 19 von PLUS iuris über den assistierten Suizid nach dem Sterbeverfügungsgesetz. Er behandelt dabei das Sterbehilfe-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), den menschenrechtlichen Kontext und die einzelnen Regelungen des Sterbeverfügungsgesetzes. Prof. Klaushofer lehrt an der PLUS Verfassungs- und Verwaltungsrecht und ist Leiter des Instituts für Menschenrechte. Diese Folge ist die Übernahme eines Vortrags, den Prof. Klaushofer am 10.3.2022 bei einer Veranstaltung der Katholischen Aktion Salzburg gehalten hat. PLUS iuris darf sich bei dem Vortragenden, der Veranstalterin und den Mitveranstaltern Hospiz Bewegung Salzburg, Österreichisches Institut für Menschenrechte und Plattform für Menschenrechte herzlich bedanken.Diese Folge wird durch GEMA-freie Musik von https://www.musicfox.com unterstützt.
Univ.-Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach lehrt in Salzburg Völker- und Europarecht. In einer Online-Veranstaltung mit reger Publikumsbeteiligung hat sie am 4. März 2022 mannigfaltige Fragen des Völkerrechts zum Krieg in der Ukraine beantwortet. Der Bogen spannt sich dabei von der Neutralität Österreichs bis hin zum Völkerstrafrecht. Moderatorin ist Mag. Sara Wissmann (PLUS). Zum ersten Mal übernimmt PLUS iuris damit eine Veranstaltung - ein Format, das auch in Zukunft verstärkt genutzt werden soll. PLUS iuris möchte sich bei Frau Prof. Schmalenbach und Frau Mag. Wissmann herzlich für diese Möglichkeit bedanken.Diese Folge wird durch AKM- und GEMA-freie Musik von http://musicfox.com unterstützt.
In der 17. Folge von PLUS iuris spricht Prof. Kletečka mit dem Salzburger Verfassungsrechtler Prof. Benjamin Kneihs über jenes Rechtsthema, das in Österreich – aber wohl auch europaweit – zur Zeit am heftigsten diskutiert wird: Die Impfpflicht. Österreich ist das erste Land Europas, das die COVID-19 Schutzimpfung per 2. Februar 2022 gesetzlich vorgeschrieben hat. Prof. Kneihs gibt einen Überblick über die Regelungen des Impfpflichtgesetzes, leuchtet die grundrechtliche Dimension der Impfpflicht aus und zeigt Punkte auf, die Teile des Gesetzes verfassungsrechtlich zumindest als problematisch erscheinen lassen.(Diese Folge wird von AKM- und GEMA-freier Musik von https://www.musicfox.com unterstützt.)
In der Folge #16 von PLUS iuris ist Strafrechtsexperte Prof. Hubert Hinterhofer zu Gast. Prof. Kletecka spricht mit ihm über das Anti-Terrorpaket. Es liegt dazu ein Gesetzesentwurf vor, den die Regierung in Reaktion auf den Terroranschlag vom 2. November 2020 auf den Weg gebracht hat. Prof. Hinterhofer zeigt auf, dass dieses durchaus sinnvolle Bestimmungen enthält, jedoch auch ein entbehrlicher weiterer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch kommen soll.
In Folge #15 stellt Prof. Kletečka die COVID-19-Notsituationsverordnung vor, mit der ab 17.11.2020 ein harter Lockdown gilt. Geschäfte und Schulen schließen und die Ausgangsbeschränkung gilt den ganzen Tag über. In Wahrheit darf man aber immer ins Freie - man muss sich lediglich erholen. In dieser Folge wird auch gezeigt, dass Spitzensportler und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen und von Krankenanstalten unter Umständen auch trotz positivem Test arbeiten dürfen. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #14 spricht Prof. Andreas Kletečka mit Mag. Dominik Prankl (Sigmund Freud Privatuniversität), der die erste COVID-Verordnung erfolgreich beim VfGH bekämpft hat, über den am Dienstag, 3. November 00:00 Uhr, in Kraft tretenden zweiten Lockdown. Es werden die wichtigsten Beschränkungen erörtert und aufgezeigt, dass auch die neue Verordnung zumindest in einem Punkt gesetzwidrig ist. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In der relativ kurzen Folge #13, die den Anschluss an Folge #12 darstellt, werden die neuen gesetzlichen Regelungen (ab 21.09.2020) vorgestellt, welche vor allem die Gastwirtschaft und Veranstaltungen betrifft. Es wird im Anschluss auch darauf eingegangen, ob Hochzeiten und Begräbnisse stattfinden können. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #12 von PLUS iuris bewertet Dr. Martin Sprenger (Medizinische Universität Graz) im Gespräch mit Prof. Kletečka die COVID-19-Regelungen aus der Sicht eines Public Health-Experten.
In Folge #11 von PLUS iuris spricht Prof. Kletečka mit Mag. Dominik Prankl über die von ihm erstrittene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), mit dem die wesentlichen Teile der „COVID-19-Betretungsverbots-Verordnung“ als gesetzwidrig erkannt wurden (BGBl. II Nr. 98/2020). Diese Folge stellt gewissermaßen die Fortsetzung der Folge #7 dar, in der Mag. Prankl bereits erklärt hat, welche Gründe ihn dazu veranlasst haben, die Verordnung anzufechten. Seinem zentralen Argument ist der VfGH nun gefolgt. Mag. Prankl erklärt in PLUS iuris auch, welche Auswirkungen diese Erkenntnis auf laufende oder bereits abgeschlossene Strafverfahren hat. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #10 spricht Prof. Kletečka mit Frau RA Dr. Mara Häusler über einen aktuellen Schiffsfondsfall. Der OGH hat die Haftung der Bank in Höhe von ca € 1 Mio bejaht, die einen ihr zugekommenen Kickback nicht offengelegt hatte. Besonders spannend sind die Ausführungen des Höchstgerichts zu einem allfälligen Mitverschulden des Kunden. Frau Dr. Häusler hat in diesem Fall den Kläger vertreten. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In der #9 Folge von PLUS iuris spricht Prof. Kletecka mit Prof. J. Michael Rainer (Salzburg) über die Gedankenwelt von Charles-Louis de Montesquieu. Rainer ist einer der profundesten Kenner Montesquieus. Im Podcast spannt er den Bogen von der Biographie über die maßgeblichen Einflüsse zu dem zentralen Werk De l'esprit des lois.
Folge #8 von PLUS iuris beschäftigt sich nicht mit COVID-19, sondern mit dem gerichtlichen Nachspiel des IBIZA-Skandal. Prof. Kletečka spricht mit RA Dr. Andreas Frauenberger, der beim OGH den Beschluss erwirkt hat, dass das IBIZA-Video weiterhin verbreitet werden darf. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #7 von PLUS iuris spricht Prof. Kletecka mit Mag. Dominik Prankl, der die § 2 Z 1 COVID-19 Verordnung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten hat. Im Anschluss daran werden die Änderungen in den COVID-19 Verordnungen, die am 14.04.2020 in Kraft treten, im Überblick dargestellt. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
Wie Prof. Kletecka in der sechsten Folge PLUS iuris zeigt, ist nach den COVID-19-Verordnungen viel mehr erlaubt, als gemeinhin angenommen wird. Der Sozialminister Rudolf Anschober (Die Grünen) versucht, mit dem heftig umstrittenen "Ostererlass" nachzubessern. Es wird zudem die Frage beleuchtet, ob die Regierung mit ihren Regelungen die Entschädigung nach dem Epidemiegesetz umgeht. Weiters werden die Regelungen zur Wohnungsmiete, zum Arbeitsrecht, den Verbraucherkrediten, den Verzugszinsen und zur Vertragsstrafe im 2. bis 5. COVID-19-Gesetz dargestellt. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #5 spricht Prof. Kletečka über Betretungsbeschränkungen, den Entfall der Mietzinspflicht und die Risikoverteilung beim Bauvertrag im Zusammenhang mit Corona (COVID-19). (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #4 wird Frau RA Dr. Mag. Christina Buchleitner, die erst 27-jährige Juristin, vorgestellt und ihre Dissertation zur Konkurrenz von Gewährleistung und Irrtum thematisiert. (Unterstützt durch Gemafreie Musik von musicfox: https://www.musicfox.com)
In Folge #3 behandelt Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Salzburg) die sogenannten Streuschäden, mit welchen in der EU jährlich ca € 50 Mrd verdient werden.
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Faber (Salzburg) beantwortet die Frage, ob und wie weit das neue Gewährleistungsrecht etwas für die Nachhaltigkeit leisten kann.
In Folge #1 wird die Causa des wegen Untreue (§ 153 StGB) zu drei Jahren Haft verurteilten früheren Bürgermeisters von Salzburg, Dr. Heinz Schaden, thematisiert. Zu Wort kommt sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Walter Müller.