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Künstliche Intelligenz steckt mittlerweile in nahezu jeder digitalen Anwendung, ob wir wollen oder nicht. Zunehmend nutzen auch Arbeitnehmer bei Erbringung ihrer geschuldeten Arbeitsleistung Tools wie ChatGPT und Co. Welche Grenzen Arbeitgeber stecken sollten und wie entsprechende interne Regelungen aussehen, besprechen wir in dieser Folge. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Indiens Aktienmarkt gilt traditionell als teuer, teils sogar teurer als der US-Markt – während Indien vom KI-Hype weniger profitiert. Gleichzeitig sind Indiens Wachstumsperspektiven stark. Lohnt sich vor diesem Spannungsfeld der Einstieg nach der jüngst schwächeren Performance – oder ist Abwarten die bessere Strategie? Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer ordnen Bewertung, Erwartungen und mögliche Vorgehensweisen für Anleger ein. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/367-indische-aktien-hoch-bewertet-lohnt-der-einstieg/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Welche Auswirkungen hat der Krieg in der Ukraine auf Deutschland++Zum Ende der Woche gibt es wieder Warnstreiks bei Bussen und Bahnen++Nach den Vorwürfen der Vetternwirtschaft, auch innerhalb der AfD sind schärfere Regelungen per Gesetz im Gespräch
Was passiert, wenn plötzlich nichts mehr geht? Wenn die Person an der Spitze eines Unternehmens unerwartet ausfällt – durch Unfall, Krankheit oder im schlimmsten Fall durch den Tod? In dieser Folge von Thores Tea Time Tour spreche ich mit Heike Minks aus Berlin und Michael Wolf aus Husum über ein Thema, das viele Unternehmerinnen und Unternehmer verdrängen: Notfallvorsorge, Testamente und die Frage „Was wäre, wenn?“. Es geht nicht nur um geschäftliche Strukturen, sondern auch um persönliche Gespräche mit den Liebsten – über Verantwortung, Wünsche und Regelungen für den Ernstfall. Mein Podcast-Sponsor: Osmers Rechtsanwälte aus Husum Die Osmers Rechtsanwälte stehen für lösungsorientierte Rechtsberatung mit klaren Zielen und echter Hands-on-Mentalität – an der Küste verwurzelt, in der Beratung bundesweit aktiv. Ob Unternehmen, Kommunen oder Privatpersonen: Das Team bringt dich rechtlich sicher durch stürmische Gewässer. Und wer Lust auf eine Karriere in der Praxis hat – Osmers sucht junge Rechtsanwälte und engagierte Rechtsanwaltsfachangestellte/-fachkräfte (ReNos), die mit anpacken und mitwachsen wollen. Danke an Osmers Rechtsanwälte – gemeinsam klären wir nicht nur Rechtsfragen, sondern gestalten Zukunft! Wir sprechen darüber, warum es so schwerfällt, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, weshalb fehlende Vorbereitung im Ernstfall existenzielle Folgen haben kann und warum Klarheit kein Zeichen von Schwarzmalerei, sondern von Führung ist. Wer entscheidet, wenn man selbst es nicht mehr kann? Wer weiß, was zu tun ist? Und was bleibt ungeklärt?
In dieser Folge nehmen Janine Schäfer (Fachanwältin für Arbeitsrecht) und Jens Grosser (Rechtsanwalt & Wirtschaftsmediator) eine typische Alltagsszene auseinander, die plötzlich brandgefährlich werden kann: KI „nur zum Spaß" – ein Bild verfremden, kurz lachen, fertig? Genau hier wird's spannend, denn aus einem vermeintlichen Gag kann schnell ein echtes Problem werden. Von dort geht es direkt weiter zur nächsten großen Frage im Betrieb: Wenn KI-Tools eingeführt werden, braucht es klare Schulungen und Spielregeln. Und genau an dieser Stelle ist der Betriebsrat gefragt, gemeinsam mit dem Arbeitgeber Inhalte, Ablauf und Verantwortlichkeiten sauber zu klären. Außerdem sprechen die beiden darüber, welche Stellen im EU AI Act im Zusammenhang mit der Schulungspflicht genannt werden – und warum „einfach löschen" im KI-Kontext oft leichter gesagt als getan ist. Themen der Episode: KI-Bildbearbeitung „aus Spaß": Warum verfälschte Bilder schnell zum Problem werden können (Persönlichkeitsrecht/Datenschutz) „Wenn's im Netz ist, darf ich alles?" – typische Irrtümer und echte Risiken im Arbeitsalltag Schulungspflicht bei KI: Was im Podcast zum EU AI Act (u.a. genannte Artikel/Begriffe) erklärt wird KI-Kompetenz: Welche Mindestidee der Inhalte diskutiert wird (Chancen, Risiken, sachkundiger Einsatz) Praxisfrage „Löschung": Was passiert mit Bildern/Daten, wenn sie einmal bei Tools oder im Netz gelandet sind? Betriebsrat als Treiber: Auftrag nach §80 BetrVG und wie Sie den Arbeitgeber auf Pflichten hinweisen Umsetzung in der Praxis: Schulungskonzept + mögliche Regelungen per Betriebsvereinbarung (z.B.§87/§88 BetrVG) Seminarempfehlung: Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz Teil 1: https://www.waf-seminar.de/538
Royaler Ausnahmezustand in Norfolk: Am Morgen seines 66. Geburtstags stehen zivile Ermittler vor einem Farmhaus auf dem Gelände von Sandringham. Andrew Mountbatten-Windsor, früher Prinz Andrew, hat bereits Titel und militärische Ehren verloren - nun geraten neue Vorwürfe in den Fokus. Und wieder fällt der Name Jeffrey Epstein. Die Affäre, die das Königshaus seit Jahren begleitet, ist damit erneut auf der Tagesordnung. In dieser Folge BRITPOD sprechen Alexander-Klaus Stecher und Royal-Experte Andiy Englert über die jüngsten Entwicklungen im Fall Andrew. Im Raum steht der Verdacht, er habe während seiner Zeit als britischer Wirtschaftsrepräsentant vertrauliche Informationen weitergegeben. Wie belastbar sind die Vorwürfe? Und warum holt die Vergangenheit das Königshaus immer wieder ein? Auch König Charles III. rückt damit erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Seit Jahren bemüht er sich, klare Linien zu ziehen und das Haus Windsor aus der Affäre herauszuhalten. Doch je länger der Fall Andrew nachhallt, desto stärker stellt sich die Frage nach internen Absprachen, nach finanziellen Regelungen im Hintergrund und nach dem Balanceakt zwischen familiärer Verantwortung und staatspolitischer Vernunft. Verschlossene Testamente, diskrete Unterstützungsmodelle und sichtbare Distanzierungen zeichnen das Bild einer Monarchie, die ihre Stabilität sichern will - während ihr Ruf weiter auf dem Prüfstand steht. Im Land selbst ist die Geduld vieler längst erschöpft. Umfragen bescheinigen Andrew seit Jahren historische Tiefstwerte, während William und Catherine als Hoffnungsträger einer erneuerten Krone gelten. Doch die Affäre ist nicht abgeschlossen. Was wusste Charles wann? Muss Andrew doch noch vor einem amerikanischen Gericht aussagen? Und wie viel Loyalität kann sich eine Monarchie leisten, wenn ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel steht? BRITPOD - England at its best. WhatsApp: Du kannst Alexander und Claus direkt auf ihre Handys Nachrichten schicken! Welche Ecke Englands sollten die beiden mal besuchen? Zu welchen Themen wünschst Du Dir mehr Folgen? Warst Du schon mal in Great Britain und magst ein paar Fotos mit Claus und Alexander teilen? Probiere es gleich aus: +49 8152 989770 - einfach diese Nummer einspeichern und schon kannst Du BRITPOD per WhatsApp erreichen. BRITPOD – England at its best. Ein ALL EARS ON YOU Original Podcast.
Wie die Politik unsere Kinder entmündigtTikTok, Instagram, Facebook: Für unter 16-Jährige bald tabu. Die Politik verkauft das als Schutz, doch hinter der Maske lauern Zensur und digitale Kontrolle, die jeden Klick der Bürger registrieren könnte.Ein Kommentar von Janine Beicht.Deutschland steht an der Schwelle zu einem bislang beispiellosen Eingriff in die digitale Selbstbestimmung seiner Jugend. Die Christlich-Demokratische Union, angeführt vom Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins, Daniel Günther, plant schon seit Dezember ein Social-Media-Verbot für alle unter 16-Jährigen. Dazu äußerte er:„Wer jetzt weiterhin die Augen verschließt, gefährdet damit vorsätzlich die Zukunft unserer Kinder. Es ist unsere Pflicht, Verantwortung zu übernehmen und klare gesetzliche Grenzen zu setzen, […] dass unter 16-Jährige Tiktok-frei und frei von Social Media aufwachsen können.“ Daniel Günther (1)Offiziell soll es also um Kinderschutz gehen und um die Abwehr von Hass, Mobbing und psychischem Druck. Wer jedoch zwischen den Zeilen liest, erkennt die wahre Agenda: Kontrolle, Überwachung und politisch gewünschte Indoktrination.Der Antrag, der auf dem CDU-Bundesparteitag am 20./21. Februar diskutiert werden soll (2), verlangt ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene Plattformen wie Instagram, TikTok und Facebook sowie eine verpflichtende Altersverifikation. Kinder unter 16 sollen demnach komplett ausgeschlossen werden. SPD-Politiker ergänzen das mit einem abgestuften Modell, das unter 14-Jährigen ein totales Verbot auferlegt und für 14- bis 16-Jährige eine eingeschränkte Version ohne Algorithmen und Endlos-Scrollen vorschreibt. (3)Internationale Vorbilder wie Australiens Verbot für unter 16-Jährige, das Millionen Konten löschte, oder Frankreichs Regelung unter Präsident Macron für unter 15-Jährige (4) werden als Blaupause herangezogen, auch Spanien und Portugal haben bereits gesetzliche Verbote beziehungsweise strenge Altersgrenzen eingeführt. Zahlreiche weitere Staaten, insbesondere in Europa, bereiten ähnliche Regelungen vor, alles ermöglicht durch EU-Anpassungen unter Ursula von der Leyen. Diese „Schutzgrenze“ wird als moralische Pflicht verkauft, doch sie ist ein elaborierter Vorwand für die Einschränkung von Meinungsbildung und digitaler Teilhabe, denn diese Pläne ignorieren, dass Jugendliche bereits mit 14 das Geschlecht oder die Religion wechseln dürfen und ab 16 wählen können, aber vor ihrem 16. Geburtstag von digitalen Informationsquellen abgeschnitten werden sollen. Solche Widersprüche offenbaren, dass es nicht um Schutz geht, sondern um die Abschottung junger Menschen von alternativen Perspektiven jenseits etablierter Medien und Schulen. ...https://apolut.net/digitale-sperrstunde-politik-entmundigt-unsere-kinder-von-janine-beicht/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
KI prägt die aktuelle Sektor-Rotation: Softwarewerte geraten unter Druck, während Hardware und Halbleiter profitieren. Zugleich liefert die Berichtssaison positive Überraschungen, und mit der Idee des designierten Fed-Chefs Kevin Warsh zur engeren Treasury–Fed‑Abstimmung rückt die Zinspolitik in den Fokus. Wie sich das auf Bewertungen und Anlagestrategien auswirkt, analysieren Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat‑ und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/366-ki-rotation-software-unter-druck-hardware-im-vorteil/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Unternehmerinnen und Unternehmer haben einige Pflichten und Fristen einzuhalten. Deshalb erhalten Sie hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Meldefristen im Februar 2026. Fidas Berater Jörg Atzlinger erklärt, welche Fristen und Regelungen bei Registrierkasse, dem Jahreslohnzettel und den Meldepflichten nach § 109a und § 109b EStG zu beachten sind.
Trump will zentrale Regelungen des Klimaschutzes aufheben. Werden regenerative Energien und der gesamte Klimaschutz damit ausgebremst? Ein Interview mit Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Kemfert. Von WDR 5.
Mit deutlicher Mehrheit hat das EU-Parlament neue Regelungen zur Einstufung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten beschlossen. Ziel ist eine Beschleunigung von Asylverfahren im Vorfeld des Inkrafttretens des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni. Parallel dazu sorgt eine geplante Amnestieregelung in Spanien für kontroverse Debatten.
Ein Jahr nach Einführung der Hybrid-DRG ziehen wir eine Zwischenbilanz aus gastroenterologischer Sicht. Im Fokus stehen Abrechnungsergebnisse, praktische Umsetzung, neue Regelungen für 2026 und offene strukturelle Fragen. Der Versuch einer Einordnung, wo Probleme bestehen und welche Entwicklungen zu erwarten sind.
Als wenn die unterschiedlichen Regelungen in der EU nicht schon kompliziert genug wären: jetzt gibt es auch noch aktualisierte WHO-Empfehlungen zu Allergen-Grenzwerten. Und dann wird überlegt, alles zu vereinheitlichen. Wer blickt da noch durch? Dieses und noch viel mehr erfahren Sie in dieser Podcastfolge von Jürgen Schlösser. Ihr Experte Jürgen Schlösser Schloesser Consult, Fachberater für die Lebensmittel-Industrie Kontaktdaten Postfach 102401 33524 Bielefeld E-Mail: info@schloesser-consult.de Weiter Informationen zum Thema dieser Folge Informationen zum Online-Seminar PLUS „Allergenmanagement in der Lebensmittelindustrie: Risiken vorbeugen, Rechtssicherheit erlangen und Vital4 etablieren" am 3. März 2026 erhalten Sie im Behr's-Shop unter www.behrs.de/7887. Oder rufen Frau Caroline Kaul direkt an: 040 – 227 008-62. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht ((http://www.behrs.de/news)) • BEHR'S…SHOP ((http://www.behrs.de)) • BEHR'S…AKADEMIE ((http://www.behrs.de/akademie)) • BEHR'S…ONLINE ((http://www.behrs.de/behrs-online)) • QM4FOOD ((https://www.behrs.de/lebensmittelindustrie-und-ernaehrungsgewerbe/qm4food/c-162)) • HACCP-Portal: ((http://www.haccp.de)) Unsere Bitte: Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, hinterlassen Sie bitte eine 5-Sterne-Bewertung, ein Feedback auf iTunes und abonnieren diesen Podcast. Sie können diesen auch mit Ihren Freunden und Bekannten teilen. Unter Podcast | Behr's finden sie Links zu dem Behr's Podcast auf der Plattform ihrer Wahl. Dadurch helfen Sie uns die Podcastfolgen immer weiter zu verbessern und Ihnen Inhalte zu liefern, die Sie sich wünschen. Herzlichen Dank hierfür.
Der US‑Dollar hat 2025 deutlich nachgegeben und bewegt sich zuletzt unter Schwankungen seitwärts – geprägt von politischer Unsicherheit, Zollpolitik und den anhaltend hohen US‑Defiziten. Wie geht es 2026 weiter? Und was bedeutet das für Wirtschaft, Märkte und die Anlagestrategie europäischer Investoren? Das ordnen Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat‑ und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer ein. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/365-us-dollar-schwache-oder-verfall/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Die Märkte sind nervös: Kevin Warshs Nominierung als nächsten Fed-Chef sorgt für neue Zinserwartungen. Zudem liefert die Berichtssaison unterschiedliche Signale, KI trennt Hardware‑ und Software‑Titel, und die Rohstoffpreise schwanken deutlich. Die aktuelle Lage an den Märkten ordnen Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer in der aktuellen Folge von PERSPEKTIVEN To Go – der Börsenpodcast ein. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/364-warsh-nominierung-uberrascht-rohstoffe-schwanken/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Bundeskanzler Friedrich Merz würde das ArbZG streichen, müsste er sich für ein Regelwerk entscheiden und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU will das Recht auf Teilzeit beschränken, um "Lifestyle-Teilzeit" zu bekämpfen. Hinter diesen zugespitzten Aussagen steckt der Wunsch nach mehr Flexibilität und Bürokratieabbau. Wie steht es um die entsprechenden Regelungen in Deutschland? Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Am Donnerstag, den 05.02.2026, wird der „New START“-Vertrag zwischen den beiden Atommächten USA und Russland enden. Dieser Vertrag limitierte für beide Seiten den Besitz und die Anzahl der Atomwaffen auf 1550 Stück (1). Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, ob ein neuer Vertrag geschlossen wird. Ein Kommentar von Claudia Töpper.Inhalt des New START-VertragesDer New START (Strategic Arms Reduction Treaty) Vertrag wurde am 08. April 2010 von dem damaligen US-Präsidenten, Barack Obama und dem damaligen russischen Präsidenten, Dmitri Medwedew in Prag unterzeichnet. Am 05. Februar 2011 trat er in Kraft und wurde kurz nach dem Amtsantritt von US-Präsident, Joe Biden 2021 bis zum 5. Februar 2026 um fünf Jahre verlängert. (2) Der Vertrag limitierte die Anzahl der einsatzbereiten strategischen Sprengköpfe auf 1550 pro Seite, die Anzahl der einsatzbereiten Träger wie ICBM, SLBM und schwere Bomber auf 700 und grenzte die Gesamtzahl der Träger, die pro Seite existieren durften, egal, ob eingesetzt oder nicht, auf insgesamt 800 ein. (3)Zusätzlich zu diesen Regelungen beinhaltete der Vertrag Abkommen zur Transparenz. Dies betraf den gegenseitigen Datenaustausch, Benachrichtigungen sowie bis zu 18 Inspektionen pro Jahr. (4)Der Hintergrund dieses Abkommens war, ein ungezügeltes Wettrüsten zu verhindern. Der Gedanke eines Abkommens, der die Rüstungen der USA und Russland einschränke, wird bereits seit dem Kalten Krieg durch Verträge verfolgt. Jedoch blieb es häufig bei dem Versuch, bindende Verträge abzuschließen. (5) START II von 1993 zielte beispielsweise darauf ab, die Anzahl der strategischen Sprengköpfe auf 3000 pro Seite zu reduzieren. Dieser Vertrag scheiterte jedoch aufgrund des US-Rückzugs aus dem ABM-Vertrag von 1972, den Washington 2002 verließ, um Raketenabwehrsysteme aufzubauen. Aus russischer Perspektive stellte dies einen Bruch des Gleichgewichts dar. Dieser führte als Gegenreaktion zur Entwicklung der russischen Hyperschalltechnologie. Zwar sollte der Vertrag SORT von 2002 die Beschränkungen auf 1700-2200 Sprengköpfe senken. Jedoch scheiterte auch dieses Vorhaben, da der Vertrag nie wirklich verifiziert wurde. Der INF-Vertrag von 1987 und der ABM-Vertrag von 1972 wurde ebenfalls durch die USA gekündigt. Mit dem SALT-II-Vertrag von 1979 wurde ein weiterer Versuch unternommen, die Rüstungsbegrenzung auf Waffensysteme auszuweiten, die über interkontinentale ballistische Raketen (ICBMs) und U-Boot-Raketen hinausgingen, um damit den SALT I – Vertrag von 1972 zu ergänzen. Jedoch kam es nicht zu einer Ratifizierung, da die USA unter ihrem damaligen Präsidenten, Ronald Wilson Reagan die Rüstung hochfuhren. (6)Lediglich die Verträge SALT I von 1972 und START I von 1991 kamen vor dem New START-Vertrag zustande. Der SALT I - Vertrag limitierte die Anzahl der interkontinentalen ballistischen Raketen (ICBMs) und U-Boot-Raketen und markierte damit gleichzeitig den Auftakt der Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion. Nach dem Zerfall der Sowjetunion reduzierte der START I - Vertrag die Anzahl der strategischen Sprengköpfe auf 6000 Stück pro Seite. (7)Mit dem 05. Februar 2026 endet nun das letzte Abkommen zur Begrenzung strategischer Atomwaffen für beide Länder. (8)2023 setzte Russland den Vertrag ausAm 21. Februar 2023 kündigte der russische Präsident, Wladimir Putin in seiner jährlichen offiziellen Rede zur Lage der Nation vor dem russischen Parlament in Moskau die Aussetzung der russischen Teilnahme am New‐START-Vertrag an. (9) Laut der russischen Nachrichtenagentur TASS fügte er damals hinzu:„Wir treten nicht aus dem Vertrag aus, nein, sondern setzen lediglich unsere Teilnahme aus.“ (10)Wie die russische Nachrichtenseite RT.DE berichtete, äußerte sich der ehemalige russische Präsident wie folgt zum New START-Vertrag:... Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
In dieser Episode steht ein derzeit viel diskutiertes Vorhaben der EU im Mittelpunkt, der sogenannte „digitale Omnibus“. Das, zumindest erklärte, Ziel der so benannten Gesetzesinitiative der EU-Kommission ist es, zentrale Regelungen des digitalen Rechts, insbesondere die DSGVO und den AI Act, zu vereinfachen und Unternehmen zu entlasten. Anders formuliert: Der Datenschutz soll dereguliert, also zulasten der Verbraucher aufgeweicht werden. Was nach Bürokratieabbau klingt, erweist sich bei näherer Betrachtung als tiefgreifender Eingriff mit erheblichen Folgen für den Datenschutz. Gemeinsam mit unserer Gästin, Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz, ordnen wir daher ein, was unter dem digitalen Omnibus zu verstehen ist und welche Bereiche des digitalen Rechts konkret verändert werden sollen. Elisabeth Niekrenz (LinkedIn, Bluesky) ist Rechtsanwältin bei Spirit Legal in Leipzig und auf Datenschutzrecht spezialisiert. Seit 2021 setzt sie sich insbesondere gerichtlich für Schadenersatz bei Datenschutzverletzungen ein und engagiert sich gegen exzessives Onlinetracking sowie biometrische Prüfungsüberwachung. Sie berät Unternehmen und öffentliche Stellen zur datenschutzkonformen Gestaltung von Prozessen. Zuvor war sie politische Referentin bei der Digitale Gesellschaft e. V., der sie weiterhin als Mitglied verbunden ist. Elisabeth Niekrenz studierte Rechtswissenschaft in Leipzig mit interdisziplinären Schwerpunkten und ist Jurymitglied der BigBrotherAwards. Lockerung der Dokumentationspflichten Zunächst geht es um die Einführung der neuen Unternehmensgröße „Small & Midcaps“ und die Frage, für welche Unternehmen Pflichten wie die Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten künftig entfallen sollen und ob diese Entlastung nicht sogar zum Nachteil kleinerer Unternehmen werden könnte. Einschränkung der Definition personenbezogener Daten Ein weiterer Vorschlag ist pseudonyme Daten künftig häufiger als anonyme Daten einzustufen. Dies könnte datengetriebenen Geschäftsmodellen entgegenkommen, zugleich aber den Schutz der Betroffenen deutlich schwächen. KI-Training mit personenbezogenen Daten Zentral ist außerdem die geplante Erleichterung beim Training Künstlicher Intelligenz. Künftig soll die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich besonderer Kategorien wie Gesundheits-, Religions- oder Sexualdaten, auch ohne Einwilligung der betroffenen Personen auf Grundlage berechtigter Interessen möglich sein. Cookies, Banner und Transparenz Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Cookie-Regulierung werden eingeordnet. Die entscheidende Frage lautet, führt der digitale Omnibus tatsächlich zu weniger Cookie-Bannern oder lediglich zu Vorteilen für die Marketingbranche?? Fazit und Ausblick Das Fazit der Folge fällt deutlich aus: Der digitale Omnibus verspricht Vereinfachung, bringt aber erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich. Statt klarer und konsistenter Regeln drohen neue Abgrenzungsfragen, Verschiebungen zulasten des Datenschutzes und eine spürbare Schwächung bewährter Schutzmechanismen zugunsten von Tech-Konzernen. Zeitmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und Begrüßung der Gästin 00:02:30 – Was ist der digitale Omnibus und welche Bereiche des digitalen Rechts sollen verändert werden? 00:08:30 – Wer fällt unter die neue Unternehmensgröße „Small & Midcaps“ und für wen soll die Pflicht zur Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten entfallen? 00:15:30 – Was ist ein „hohes Risiko“ im Sinne der DSGVO und des AI Acts? 00:27:00 – Übergang und Einordnung der geplanten Reformansätze 00:28:00 – Änderungen bei der Definition personenbezogener Daten: Kein Personenbezug mehr bei pseudonymen Daten? 00:41:00 – Nachteile für Verbraucher, Vorteile für die Marketingbranche? Auswirkungen einer Einschränkung des Personenbezugs 00:49:00 – KI-Training mit personenbezogenen Daten: Verarbeitung auch ohne Einwilligung auf Grundlage berechtigter Interessen – einschließlich besonderer Kategorien 01:01:00 – Neue Regeln für die Cookie-Setzung: Gibt es künftig weniger Cookie-Banner? 01:07:00 – Fazit: Der digitale Omnibus als „Verkehrsunfall mit einem betrunkenen Fahrer“ 01:17:00 – Aktueller Stand des digitalen Omnibus: Wann ist mit den Änderungen zu rechnen? Links und Urteile zum Thema Throwing your rights under the Omnibus – How the EU’s reform agenda threatens to erase a decade of digital rights – Vortrag von Thomas Lohninger and Ralf Bendrath beim 39C3. EuGH, 04.09.2025 - C-413/23 P – Zum Personenbezug pseudonymer Daten. Meta darf Nutzerdaten für das KI-Training verwenden – Artikel ´von David Wasilewski zu OLG Köln (Besch. v. 23.05.2025, Az. 15 UKl. 2/25)) bei LTO. Der Beitrag EU-Pläne: KI statt Datenschutz? – Rechtsbelehrung 144 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Pflegepolitik wirkt oft abstrakt, hat aber direkte Folgen für den Pflegealltag. In dieser Folge spricht Christine Vogler über das pflegepolitische Jahr 2025, neue gesetzliche Regelungen und die Frage, welche Rolle Pflegefachpersonen künftig in der Gesundheitsversorgung einnehmen können. Es geht um Pflegefachassistenz, erweiterte Kompetenzen, Scope of Practice und die Bedeutung berufspolitischen Engagements. Die Episode ordnet ein, warum Pflege mehr ist als Verwaltung und weshalb klare Rollen, Qualifikation und Mitgestaltung entscheidend für eine zukunftsfähige Versorgung sind.Alle Links zur Folge und weitere Informationen zur Übergabe findet ihr hier.In eigener SacheSchau dir unseren neuen Videokurs an!Jetzt Übergabe Mitglied werdenWerde Teil der Übergabe-CommunityÜbergabe bei Instagram
Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen. Gleichzeitig wünschen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden. In diesem Podcast erläutert Heike Silber, Expertin für Lebensmittel und Ernährung, im Gespräch mit Niklaas Haskamp, was das Ziel der geplanten Reform des EU-Gentechnikrechts ist. Die Risiken und auch die Chancen werden dargestellt. **Weitere Informationen:** - [Gentechnik: Was die Kennzeichnung verrät] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/gentechnik-was-die-kennzeichnung-verraet-5558) - [Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas9 bei Lebensmitteln] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/neue-gentechnikverfahren-wie-crisprcas9-bei-lebensmitteln-28896) - [NGT-Resolution zur Grünen Woche 2026] (https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-01/NGT-Resolution_Gr%C3%BCne-Woche.pdf) - [Deutschland, wie es isst - Der BMLEH-Ernährungsreport 2025] (https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ernaehrungsreport-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4) - [Gentechnikfreie Landwirtschaft in Baden-Württemberg] (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/landwirtschaft/gentechnikfreie-landwirtschaft) - [Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg] (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratung-bw) **Senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen oder Ihrer Meinung zu dieser Folge an online@vz-bw.de ** Alle Folgen: [www.vz-bw.de/podcast](www.vz-bw.de/podcast)
Einige Fehlentscheidungen kommen Anlegern besonders teuer zu stehen: Fehlende Strategie, falsches Risikoprofil, übertriebene Sektor-Fokussierung oder das Festhalten an Verlusten. Warum diese Fehler auftreten und wie Anleger diese vermeiden können, analysiert Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, im Gespräch mit Finanzjournalistin Jessica Schwarzer. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/363-welche-anlagefehler-am-meisten-kosten-und-warum-sie-so-haufig-passieren/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) legt heute eine neue Studie zur Aktivierung von Wachstumskräften in der deutschen Wirtschaft vor. Professor Stefan Kooths stellt die Ergebnisse im Gespräch mit Michael Bröcker vor.Kloths schlägt den radikalen Abbau bürokratischer Hemmnisse vor - auch die Abschaffung kompletter gesetzlicher Regelungen gehört für ihn dazu. „Es geht nicht um ein Feintuning“, betont Kooths. [09:38]Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU fordert eine grundlegende Reform des Rechtsanspruchs auf Teilzeit. MIT-Chefin Gitta Connemann plädiert dafür, diesen Anspruch fast ersatzlos zu streichen, um die Produktivität in Deutschland zu steigern. Ausgenommen von dieser Regelung sollen lediglich Eltern in der Erziehungsphase sowie pflegende Angehörige bleiben.[01:47]Die SPD sieht sich in ihrer einstigen Herzkammer im Ruhrgebiet mit einem massiven Vertrauensverlust und dem Erstarken der AfD konfrontiert. Ali Kaan Sevinc, SPD-Ortsvereinsvorsitzender in Essen, macht eine verfehlte Themenwahl der Bundespolitik verantwortlich. Er fordert einen stärkeren Fokus auf die Belange der arbeitenden Mitte. In der Migrationspolitik steht Sevinc hinter der Politik von CSU-Innenminister Dobrindt.[17:56]Hier geht es zur Anmeldung für den Space.TableTable Briefings - For better informed decisions.Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/testenHier geht es zu unseren WerbepartnernImpressum: https://table.media/impressumDatenschutz: https://table.media/datenschutzerklaerungBei Interesse an Audio-Werbung in diesem Podcast melden Sie sich gerne bei Laurence Donath: laurence.donath@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt von Episode 151 des c't-Datenschutz-Podcasts. Redakteur Holger und heise-Justiziar Joerg sprechen dazu mit Kristin Benedikt. Sie ist Richterin an einem bayerischen Verwaltungsgericht, dort auch Datenschutzbeauftragte und Pressesprecherin. Zuvor leitete sie fünf Jahre lang den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Kristin erläutert zunächst die Grundlagen. Die DSGVO gilt für alle Gerichte, von Zivil- über Verwaltungs- bis zu Arbeitsgerichten. Nur die Strafjustiz unterliegt eigenen Regelungen. Als öffentliche Stellen stützen sich Gerichte auf die DSGVO-Rechtsgrundlagen der rechtlichen Verpflichtung und des öffentlichen Interesses. Das berechtigte Interesse, auf das sich Unternehmen oft berufen, steht ihnen nicht zur Verfügung. Eine Besonderheit macht die Sache kompliziert: Richter genießen verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Die DSGVO schließt in Art. 55 ausdrücklich aus, dass Aufsichtsbehörden Gerichte bei ihrer richterlichen Arbeit kontrollieren. Bußgelder gegen Richter? Ausgeschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun können, was sie wollen, betont Kristin. Sie müssen den Grundsatz der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben, die für ihre Entscheidung relevant sind. In der Praxis entstehen dabei Spannungen: Verwaltungsrichter müssen von Amts wegen ermitteln, wissen aber oft erst im Laufe des Verfahrens, welche Informationen sie wirklich brauchen, erläutert Kristin. Ein praktisches Problem schildert sie aus ihrem Alltag. Behörden schicken häufig komplette Akten ans Gericht, ohne vorher zu prüfen, welche Informationen darin wirklich relevant sind. Das Gericht muss diese Unterlagen dann den Verfahrensbeteiligten zugänglich machen - auch wenn sie Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Hier sieht die Richterin die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Pflicht, für mehr Sensibilität zu sorgen. Betroffenenrechte gelten auch gegenüber Gerichten. Wer wissen will, welche Daten über ihn gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Allerdings gibt es Einschränkungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und laufender Verfahren. Lösch- oder Berichtigungsansprüche laufen bei Gerichtsakten oft ins Leere - was einmal in einer Akte steht, lässt sich meist nicht einfach entfernen. Zum Schluss geht es um den Einsatz von KI am Gericht. Einen "Robo-Richter" lehnt Kristin strikt ab. Entscheidungen müssen ihrer Ansicht nach von Menschen vorbereitet und getroffen werden. Sinnvoll sei KI aber bei unterstützenden Aufgaben, etwa beim Anonymisieren von Urteilen oder in der Gerichtsverwaltung. Auch bei Übersetzungen oder der Aufbereitung großer Textmengen sieht sie Chancen, solange die Verantwortung klar beim Menschen bleibt.
Geldanlage an Privatmärkten (darunter „Private Equity“) gewinnt an Bedeutung – doch was steckt dahinter? Über neue regulatorische Rahmenbedingungen, Potenziale für Risikostreuung und die besonderen Anforderungen dieser Anlageklasse sprechen Ramona Rückbeil, Leiterin Anlagestrategie für Alternative Investments und Economics der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer in der aktuellen Folge von PERSPEKTIVEN To Go. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/361-privatmarkte-zugang-chancen-und-risiken/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Das UN-Hochseeschutzabkommen tritt in Kraft. Warum ist es wichtig die Hochsee zu schützen? Welche Regelungen zum Schutz der Hochsee gibt es? Was wird sich durch das Abkommen verbessern? Dazu Thorsten Werner vom Naturschutzbund (NABU), Stralsund. Von WDR 5.
Der Bundestag befasst sich heute Vormittag mit einem Gesetzentwurf, um das Lieferkettengesetz zu ändern. Die Koalition aus Union und SPD plant, die bestehenden Regelungen deutlich zu lockern.
Dlubal Podcast: Digitales und Innovatives aus dem Ingenieurbau
Neues Jahr, neue Regelungen in der Baubranche und der Start interessanter Projekte: Hier kommen die ersten Bau-News 2026! Schreibt uns in die Kommentare: Was wünscht ihr euch dieses Jahr für die Baubranche? Und folgt uns gerne, um keine zukünftigen Episoden zu verpassen. Viel Spaß beim Zuhören!
Rund um den Bahnhof SBB in Basel soll sich in den nächsten Jahren viel verändern. Geplant sind mehr Veloverbindungen sowie neue Regelungen für Trams und Autos. Heute hat der Grosse Rat die Gelder für die detaillierte Planung dieser Veränderungen mit grosser Mehrheit bewilligt. Ausserdem: · Baselbieter SP-Präsident Nils Jocher tritt wegen Job in Bern zurück · 12'000 Aktive, 200'000 Gäste: Basel wird diesen Sommer zur Jodlerstadt
Gold und Silber haben 2025 stark zugelegt – getrieben von Notenbankkäufen, geopolitischen Spannungen und einer hohen industriellen Nachfrage bei Silber. Wie geht es 2026 weiter? Und welche Entwicklungen sind bei Minenaktien und Seltenen Erden zu erwarten? Das ordnen Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat‑ und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer ein. Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/360-gold-und-silber-2026-sicherer-hafen-oder-uberhitzte-kurse/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Warren Buffett hat seinen Abschied angekündigt, gleichzeitig erlebt Value‑Investing ein Comeback an den Aktienmärkten. Zum Jahresauftakt analysieren Dr. Ulrich Stephan, Chefanlagestratege für Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, und Finanzjournalistin Jessica Schwarzer die Entwicklungen an den Börsen, den Ausblick für den DAX sowie die Rolle von Künstlicher Intelligenz, Geopolitik und Gold für Anleger. Haben Sie Themenwünsche? Schreiben Sie sie uns: perspektiven-am.morgen@db.com Ein Transkript dieser Episode finden Sie hier: https://perspektiventogo.podigee.io/359-warren-buffetts-abschied-und-warum-value-an-der-borse-zuruck-ist/transcript Quelle für Wert- und Preisentwicklungen sowie Zinsprognosen: Bloomberg. Quelle für Erwartungen der Unternehmensgewinne: LSEG Datastream. WICHTIGE HINWEISE: Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Diese Texte genügen nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen oder Finanzanalysen. Es besteht kein Verbot für den Ersteller oder für das für die Erstellung verantwortliche Unternehmen, vor beziehungsweise nach Veröffentlichung dieser Unterlagen mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Die in diesem Text gemachten Angaben stellen keine Anlageempfehlung, Anlageberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dienen ausschließlich der werblichen Information. Die Angaben ersetzen nicht eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestimmte Beratung. Die Information ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Bei Prognosen über Finanzmärkte oder ähnlichen Aussagen handelt es sich um unverbindliche Informationen. Soweit hier konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie und Marktschwankungen können zu Verlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken eines Wertpapierprodukts informieren die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Sofern es in diesem Dokument nicht anders gekennzeichnet ist, geben alle Meinungsaussagen die aktuelle Einschätzung der Deutschen Bank wieder, die sich jederzeit ändern kann. ZUM THEMA NACHHALTIGKEIT: Derzeit fehlt es an einheitlichen Kriterien und einem einheitlichen Marktstandard zur Bewertung und Einordnung von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten als nachhaltig. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Anbieter die Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten unterschiedlich bewerten. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und zum Umgang mit dem Thema ESG (Environment = Umwelt, Social = Soziales, Governance = Unternehmensführung) und Sustainable Finance (nachhaltige Finanzwirtschaft) einem stetigen Wandel unterworfen. Die Auslegung der relevanten gesetzlichen Regelungen ist zudem nicht eindeutig und abschließend. All dies kann dazu führen, dass gegenwärtig als nachhaltig bezeichnete oder beworbene Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation als nachhaltig oder als Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigend nicht erfüllen. Soweit in dieser Marketinginformation von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland.
Alkohol verursacht jährlich über 21.000 direkte Todesfälle und bleibt die am meisten unterschätzte Droge. Streeck macht klar, dass durchgreifende gesetzliche Regelungen zum Alkohol kaum durchsetzbar sind. Das begleitete Trinken für Minderjährige in der Gastronomie soll allerdings verboten werden. In Deutschland dürfen Minderjährige ab 14 Jahren in Begleitung der Eltern Bier, Wein und Sekt auch in Kneipen und Restaurants trinken. „Alkohol wird nicht besser, wenn die Eltern daneben sitzen“, sagt Streeck. Aber das geplante Verbot sei „natürlich auch ein bisschen Symbolpolitik“.Jedes Jahr sterben zweieinhalbtausend Menschen durch illegale Substanzen. Synthetische Opioide gehören inzwischen zu den gefährlichsten Drogen. Sie sind bis zu 500-mal so stark wie Heroin. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung sagt aber auch: „Wir haben in Deutschland bisher nicht so eine Opioid-Krise wie in den USA.“Hier geht es zur Anmeldung für den Space.TableTable Briefings - For better informed decisions.Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/testenHier geht es zu unseren WerbepartnernImpressum: https://table.media/impressumDatenschutz: https://table.media/datenschutzerklaerungBei Interesse an Audio-Werbung in diesem Podcast melden Sie sich gerne bei Laurence Donath: laurence.donath@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der vergangenen Woche gehen einige Änderungen einher. Bei manchen gibt es mehr Geld, andere kosten mehr Geld. Mit der Wiedereinführung des Wehrdienstes erhalten alle ab 2008 geborenen Jugendlichen im Zuge der Wehrerfassung Post von der Bundeswehr. Auch zum Schutz der Tiere gibt es neue Regelungen.
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zum Abschluss des Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute beginnen wir mit unserem Platz 3: Red Notice: Und plötzlich droht die Auslieferung? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Rosinus mit Rechtsanwalt Sören Schomburg über die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol. Herr Schomburg erläutert, wie Interpol organisatorisch und finanziell aufgestellt ist und welche Ziele die Organisation verfolgt. Im Anschluss gibt er einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, insbesondere das Ersuchen um Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung (Red Notice). Gemeinsam erörtern sie, welche konkreten Folgen eine Red Notice für betroffene Mandanten haben kann und welche Verteidigungsstrategien in Betracht kommen. Zum Abschluss geht es um Kritikpunkte an Interpol, etwa politische Instrumentalisierung und strukturelle Defizite, sowie mögliche Reformansätze. Hier geht‘s zur Interpol-Website: https://www.interpol.int Hier geht‘s zu den wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Arbeit von Interpol, z.B. die „Constitution of ICPO–Interpol“, die „Interpol General Regulations“ und die „Rules on the Processig of Data“: https://www.interpol.int/Who-we-are/Legal-framework/Legal-documents Hier geht´s zur Folge Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-cr Hier geht´s zur Folge Die Europäische Staatsanwaltschaft: https://criminal-compliance.podigee.io/72-cr Hier geht´s zur Folge Rechtshilfe und Auslieferung: https://criminal-compliance.podigee.io/227-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Rechtsanwalt Sören Schomburg ist Partner der Kanzlei Knauer& und Strafverteidiger im internationalen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er verteidigt Mandanten in Auslieferungsverfahren, bei Interpol-Fahndungen und im Rahmen internationaler Rechtshilfe. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung grenzüberschreitender interner Untersuchungen sowie der strafprozessualen Beratung bei Durchsuchungen und IT-Beschlagnahmen. Neben seiner anwaltlichen Praxis ist er als Fachautor und Referent zu Themen wie Interpol, Europäischer Haftbefehl und internationaler Strafrechtshilfe aktiv. Sören Schomburg ist erreichbar unter schomburg@knauer-partner.de oder unter +49 30 94852070-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Grundsätzlich bewertet der ZDK staatliche Kaufanreize positiv. Eine Prämie könne helfen, den weiterhin stockenden Hochlauf der Elektromobilität wieder anzuschieben. Die aktuelle Debatte habe jedoch den gegenteiligen Effekt. Allein die Ankündigung habe den Markt nicht belebt, sondern ausgebremst. Mit der Aussicht auf eine Förderung habe „das Geschäft eine Delle bekommen, weil kein Privatkunde mehr ein Steckerauto kauft“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Der Verband fordert deshalb klare Stichtage und möglichst rückwirkende Regelungen, um weitere Kaufzurückhaltung zu vermeiden. Kritisch äußert sich der ZDK auch zur Abwicklung möglicher Förderprogramme. Autohäuser dürften nicht erneut mit administrativen Aufgaben belastet werden. „Das Autohaus ist keine Förderbank“, stellt Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler klar.
Guido Baltes erklärt in dieser Episode „Jesus der Jude“, dass das weit verbreitete christliche Vorurteil eines tiefen Hasses zwischen Juden und Samaritern historisch nicht trägt. Zwar unterschieden sich beide Gruppen seit der Spaltung des alten Israel in Nord- und Südreich in Fragen wie Tempelort, Reinheitsvorschriften und kultischen Traditionen, doch belegen jüdische Quellen zahlreiche konkrete Regelungen […]
Australia has long been regarded as the gold standard for gun control worldwide. Following the tragic incidents in Bondi last Sunday, the Federal Cabinet has decided to quickly introduce even stricter rules for gun ownership. - Australien gilt seit langem als Goldstandard für Waffenkontrolle – und das weltweit. Nach dem Massaker von Port Arthur im Jahr 1996 wurde das National Firearms Agreement eingeführt, um die Regeln darüber zu vereinheitlichen, wer eine Waffe besitzen darf und aus welchen Gründen. Nach den tragischen Vorfällen in Bondi vom vergangenen Sonntag hat das Bundeskabinett beschlossen, rasch noch strengere Regeln für den Waffenbesitz einzuführen.
Wie ist der aktuelle Stand zu Regelungen der präventiven Schädlingsbekämpfung? Wie geht es weiter zum Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz und bei Green-Claims. Welche Regelungen sind bei Rückständen & Kontaminanten zu erwarten? Dieses und noch viele mehr erfahren Sie in der aktuellen Podcastfolge. Ihre Experten Dr. Markus Girnau Kontaktdaten Lebensmittelverband Deutschland e.V. Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Claire-Waldoff-Straße 7 10117 Berlin Telefon: +49 30 206143 -0 Dr. Norbert Kolb Kontaktdaten E-Mail: Norbert_Kolb@web.de Weiter Informationen zum Thema dieser Folge Kostenfreie E-Mail-Infodiensten Lebensmittelrecht und Hygiene. Gehen Sie hierfür im BEHR'S-Shop auf die Seite www.behrs.de/news und tragen Sie sich für einen der Infodienste oder für beide ein. Premium-Seminar PLUS „Listerien in Lebensmitteln: richtig agieren bei Prävention, Nachweis und Ausbruch" am 5. März 2025 Melden Sie sich gleich an. Entweder online unter www.behrs.de/7741 , oder senden Sie eine E-Mail an akademie@behrs.de Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht ((http://www.behrs.de/news)) • BEHR'S…SHOP ((http://www.behrs.de)) • BEHR'S…AKADEMIE ((http://www.behrs.de/akademie)) • BEHR'S…ONLINE ((http://www.behrs.de/behrs-online)) • BEHR'S…e-Learning ((https://www.behrs.de/e-learning/c-155)) • QM4FOOD ((https://www.behrs.de/lebensmittelindustrie-und-ernaehrungsgewerbe/qm4food/c-162)) • HACCP-Portal: ((http://www.haccp.de)) • Folgen Sie uns auf Instagram ((BEHR'S DIGITAL - AKADEMIE (@behrsverlag) • Instagram-Fotos und -Videos)) • Aktuelles auf Facebook ((Behr's GmbH | Hamburg | Facebook)) • Videos im Youtube-Kanal ((Behr's GmbH - YouTube)) Unsere Bitte: Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, hinterlassen Sie bitte eine 5-Sterne-Bewertung ((„Bericht für die Lebensmittelbranche"-Podcast – Apple Podcasts)) ((Behr's Bericht für die Lebensmittelbranche | Podcast on Spotify)), ein Feedback auf iTunes und abonnieren diesen Podcast. Sie können diesen auch mit Ihren Freunden und Bekannten teilen. Klicken Sie hierfür … ((Podcast | Behr's)) Dadurch helfen Sie uns die Podcast immer weiter zu verbessern und Ihnen Inhalte zu liefern, die Sie sich wünschen. Herzlichen Dank hierfür.
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Kloiber, Manfred www.deutschlandfunk.de, Computer und Kommunikation
Hardinghaus, Winfried www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Der Weltreiterverband (FEI) hat die sogenannte Blood Rule im Springreiten geändert – und die Pferdesportwelt diskutiert. Dabei geht es um Regelungen, wie in Turnierprüfungen damit umgegangen werden soll, wenn vor, während oder nach einer Prüfung bei einem teilnehmenden Pferd Blut am Körper festgestellt wird. Pferde sollen ab Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Januar 2026 trotz sichtbaren Blutes unter bestimmten Umständen weiter an der Prüfung teilnehmen können, zum Beispiel an einem zweiten Umlauf eines Großen Preises oder einem Stechen. Was bedeutet das für den Pferdesport? Warum kam es bei der FEI Generalversammlung zu diesem Abstimmungsergebnis? Und warum sehen viele Fachleute darin einen Rückschritt fürs Tierwohl? Diesen und mehr Fragen gehen wir in dieser Folge gemeinsam mit zwei Insidern auf den Grund, die beide Funktionen innerhalb der FEI bekleiden: Tierarzt Dr. Michael Köhler und Richter Joachim Geilfuß. Sie erklären: • wie es zu der umstrittenen Abstimmung kam – und warum jede Nation nur eine Stimme hat • welche Szenarien künftig auf Turnieren entstehen könnten • welche neue Verantwortung jetzt auf Richter und Tierärzte zukommt • warum sie die Regeländerung kritisch sehen und welche Auswirkungen sie erwarten Eine Folge für alle, die verstehen wollen, was hinter den Kulissen des internationalen Sports passiert – und was die Entscheidung für Pferde, Reiter und das Vertrauen in den Sport bedeutet.
Und nun zu unseren redaktionellen Highlights: Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! Hausärzte sind Gold wert. Sollte man meinen. Doch wie sieht das nach der neuen Regelung für die Vorhaltepauschale aus? Auch beim CO₂-Grenzausgleich treten ab 1. Januar 2026 neue Regelungen in Kraft. In den USA schließlich gibt es einen Generationswechsel bei den Demokraten: Nancy Pelosi kündigt ihren Rücktritt für 2027 an.
4.11. in 2 Minuten – heute mit Noah Schmitt.
Die neuen Regelungen für Hebammen könnten für viele von ihnen das Aus bedeuten. Schon einmal geriet der Berufszweig arg in Bedrängnis – 2016 ging es um die hohen Haftpflichtprämien. Feature über Geburtshelferinnen.
Einbürgerung: Kein Pass mehr nach drei Jahren – Gerade eingeführt, schon wieder abgeschafft: Seit 2024 konnten bestimmte Personen bereits nach drei Jahren den deutschen Pass bekommen. Diese „Turboeinbürgerung“ soll es nun nicht mehr geben, andere Regelungen bleiben.
Snus ohne Tabak, sogenannte Nikotinbeutel, boomen bei Jugendlichen. Testkäufe von «Kassensturz» zeigen: In fast allen Online-Shops können Minderjährige teils hochdosierte Nikotinbeutel problemlos einkaufen. Obwohl der Verkauf an unter 18-Jährige verboten ist. Und: Test Dampfglätter. Snus-Online-Shops mit ungenügendem Jugendschutz Laut Werbung sollen Nikotinbeutel erwachsenen Raucherinnen und Rauchern beim Ausstieg aus der Sucht helfen. Die Realität zeigt: Rund ein Drittel der Nikotinbeutel-Konsumierenden sind minderjährig, zwei Drittel haben nie geraucht. Testkäufe von «Kassensturz» zeigen: In Online-Shops können Minderjährige teils hochdosierte Nikotinbeutel problemlos einkaufen. Diese können deutlich mehr Nikotin enthalten als Zigaretten. Nikotinbeutel – Suchtfalle für Jugendliche? Der Snus- und Nikotinbeutel-Markt wächst rasant: Philip Morris, einer der grössten Tabak-Konzerne, vermeldet: Der Umsatz mit alternativen Produkten mache anteilsmässig bereits 41 Prozent aus. Gesundheitsexperten beklagen, die gesetzlichen Regelungen bezüglich neuer Nikotinprodukte seien in der Schweiz schwach. So gibt es hier keine Nikotin-Höchstgrenze. Dazu ein Gespräch mit François Thoenen, Direktor External Affairs von Philip Morris Schweiz. Test Dampfglätter – Kein Gerät überzeugt Schnell ein paar Falten im Hemd glätten? Bügeleisen zu kompliziert? Handliche Dampfglätter versprechen schnelle Hilfe. Doch wie gut ist die Bügelqualität? «Kassensturz» testet im Labor zehn Geräte. Gewinner ist ausgerechnet das Billigmodell. Die Bewertung «Gut» erreicht aber keines.
InhaltWas ist der Unterschied zwischen Rückständen und Kontaminanten aus rechtlicher Sicht? Wann gilt eine Substanz als Rückstand und wann als Kontaminant – oder kann sie sogar beides sein? Und worin unterscheiden sich bewusst eingesetzte Stoffe, natürliche Bestandteile und Prozessbestandteile? Fragen über Fragen – in dieser Folge gibt Ihnen Herr Dr. Tobias Teufer die Antworten. Ihr Experte Dr. Tobias Teufer Rechtsanwalt und Partner bei KROHN Rechtsanwälte Kontaktdaten KROHN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Alsterufer 320354 Hamburg Tel. +49 40 35610-0Fax +49 40 35610-180E-Mail: teufer@krohnlegal.de Weitere Informationen zum Thema dieser FolgeOnline-Seminar PLUS: „Rückstände und Kontaminanten – Risiken reduzieren, rechtssicher bewerten und handeln, Beanstandungen und Reklamationen vermeiden“ am 11. und 12. November 2025. Details finden Sie im Shop unter www.behrs.de/7818 Neben diesem Podcast erhalten Sie von Behr's zu Lebensmittelrecht und Hygiene aktuelle Informationen gratis einmal pro Woche per E-Mail. Gehen Sie hierfür im BEHR'S-Shop auf die Seite www.behrs.de/news und tragen Sie sich für einen der Infodienste oder für beide ein. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de . Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht • BEHR'S…SHOP • BEHR'S…AKADEMIE • BEHR'S…ONLINE • QM4FOOD • HACCP-Portal Hat Ihnen diese Folge gefallen? Dann freuen wir uns, wenn Sie unseren Podcast abonnieren. Hinterlassen Sie auch gern eine Bewertung, ein Feedback auf iTunes und teilen Sie diesen mit Freunden und Bekannten. Hinterlassen Sie uns hier Ihre Bewertung, denn Ihre Meinung zählt und hilft uns, den Podcast noch besser auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
Im 225. Special bei den WildMics haben wir uns mit der aktuellen Migrationspolitik befasst. Warum setzt die Große Koalition aktuell Regelungen um, die vor Gericht als nicht rechtswirksam bewertet wurden? Und warum ist eine isolationistische Politik grundsätzlich eine schlechte Idee? Darüber sprachen wir mit Dana Buchzik und Ronen Steinke. Diese Sendung wurde am 29.07.2025 aufgezeichnet. Hier geht es zu den Büchern von Dana* und Ronen*. *Affiliate Links Wie man uns unterstützen kann, könnt ihr hier nachlesen. Zum HOAXILLA Merchandise geht es hier