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Duri Bonin und Nina Langner setzen ihr Leseprojekt zu Letters to a Young Lawyer fort. Diesmal geht es nicht um die grossen Fälle von Alan Dershowitz, sondern um die Frage, was ein „Ratschlag“ im Anwaltsberuf überhaupt wert ist. Dort setzt das Vorwort an: Dershowitz stellt ein Warnschild auf. Ratschläge können helfen – oder Schaden anrichten. Duri und Nina diskutieren, warum Ratgeberlogik im Strafverfahren fast immer scheitert („mach einfach immer X“), warum man in der Verteidigung eine eigene Stimme finden muss und weshalb Erfahrung nicht automatisch bessere Ratschläge bedeutet. Das Gespräch führt von juristischen Routinen (Textbausteine, Wiederholung, Erstarren) zur Frage, wie Rechtskultur entsteht und wo sie verloren gehen kann: beim Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, aber auch bei der Verteidigung. Ein zentraler Gedanke aus der Einleitung: Gute Arbeit ist nicht zwingend an Erfolg gekoppelt. Du kannst hervorragend verteidigen und trotzdem verlieren. Du kannst gewinnen, obwohl du schlecht gearbeitet hast. Wer sich nur über Resultate definiert, lernt falsch. Und dann wird es wieder Strafverteidigung pur: Verfahren sind Menschenwerk mit Tagesform, Konstellationen, Dynamik. Gerade deshalb ist Verteidigung keine Ware ab Stange, sondern Massarbeit. Und gerade deshalb ist die Versuchung gross, sich hinter Textbausteinen, Routinen oder „Karriere-Ratschlägen“ zu verstecken. Ein weiterer Gedanke aus der Einleitung wirkt wie ein innerer Kompass: Dershowitz sagt sinngemäss, was seine Fälle verbindet. Nicht das Geld. Nicht der Ruhm. Sondern ein Affekt, den viele Strafverteidiger kennen: Er wird wütend, wenn jemandem Unrecht geschieht – egal ob schuldig oder unschuldig. Gemeint ist nicht „Unschuld“ als moralischer Freipass, sondern Gerechtigkeit im Verfahren: Regeln, Umgang, Fairness, saubere Urteilsfindung. Genau dort liegt auch die Antwort auf das klassische „Wie kannst du nur…?“. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In ihre Reihe «StPO Artikel für Artikel» sind die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch bei den Art. 194 StPO (Beizug von Akten) und Art. 195 StPO (Einholung von Berichten und Auskünften) angelangt. Bei Art. 194 StPO geht es um den Beizug von Akten aus anderen Verfahren: Vorakten aus abgeschlossenen Strafverfahren, aber auch Akten aus Eheschutz, Gewaltschutz oder FINMA-Verfahren. Diskutiert wird die zentrale Grenze zwischen Abklärungsinteresse und Geheimhaltungsinteressen und die Frage, wann und wie geschwärzt werden darf oder muss. Ein praktischer Schwerpunkt ist die Verteidigungsperspektive: Was passiert, wenn Behörden Akten beiziehen, die in Verfahren entstanden sind, in denen Mitwirkungspflichten galten (z. B. konkursamtliche Einvernahmen, FINMA-Verfahren, interne Untersuchungen des Arbeitgebers)? Welche Risiken entstehen durch selbstbelastende Aussagen, die später in ein Strafverfahren „hineinwandern“? Bei Art. 195 StPO wird es prozessual heikel: Wer darf im Hauptverfahren noch Berichte einholen oder Strafregisterauszüge beiziehen? Duri schildert einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft im Obergericht mit selbst beigezogenen Akten aufgetaucht ist. Gregor bringt ein ähnliches Beispiel aus einer Hauptverhandlung in Bülach. Im Zentrum steht das Spannungsfeld des zweigeteilten Systems: Im Hauptverfahren ist die Staatsanwaltschaft Partei – die Verfahrenshoheit liegt alleine beim Gericht. Was heisst das konkret für Beweisanträge und „Überraschungsakten“? Zum Schluss wird es wieder ganz praktisch: Arztberichte und psychiatrische Austrittsberichte, Berufsgeheimnis und die Frage, ob und wie man eine bereits unterschriebene Entbindungserklärung widerrufen sollte – als Vorsichtsmassnahme beim Einstieg ins Verfahren. Darum geht es in dieser Episode - Art. 194 StPO: Beizug von Akten aus Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren - Vorakten und deren Bedeutung für Sachverhalt und Persönlichkeit der beschuldigten Person - KESB-, Eheschutz- und Gewaltschutzakten als Beizugsobjekte - Geheimhaltungsinteressen, Verhältnismässigkeit und Schwärzungen - Mitwirkungspflichten in anderen Verfahren und Risiko selbstbelastender Aussagen - FINMA-Akten, konkursamtliche Einvernahmen und interne Untersuchungen - Aussonderung belastender Aussagen und ihre psychologische Wirkung beim Gericht - Art. 195 StPO: amtliche Berichte, Leumund, Strafregisterauszug, Arztzeugnisse - Beweisanträge im Hauptverfahren: Rolle der Staatsanwaltschaft als Partei - „Überraschungsakten“ an der Hauptverhandlung und Grenzen des Zulässigen - Entbindung vom Berufsgeheimnis bei Arztberichten und Widerruf als Vorsichtsmassnahme - Ausblick: Zwangsmassnahmen als nächster „Bergpass“ der StPO-Reihe Für wen ist diese Folge? Für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen und Gerichte, die täglich mit Aktenbeizug, Berichten, Arztzeugnissen und Vorakten arbeiten. Für alle, die verstehen wollen, wo die heiklen Schnittstellen liegen – zwischen Verwaltungslogik und Strafverfahren, zwischen Mitwirkungspflicht und nemo tenetur, zwischen Untersuchung und kontradiktorischem Hauptverfahren. Links zu diesem Podcast: - [Art. 194 StPO - Beizug von Akten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_194) - [Art. 195 StPO - Einholen von Berichten und Auskünften](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_195) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
50 Tage vor seiner Pension stirbt Urs Schwarz . An den Folgen übermässiger Arbeit. Urs Schwarz war Neurologe, eine Koryphäe auf seinem Fachgebiet . Beliebt und immer zur Stelle, wenn es ihn braucht. Er arbeitet jahrelang, ohne einen Ferientag zu beziehen. Bis es zu spät ist. Gegen die Vorgesetzten von Schwarz wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Vor rund einem Jahr wurde es eingestellt. Was bleibt, sind viele offene Fragen: Wie kann es so weit kommen, dass sich ein Mensch zu Tode arbeitet? Warum haben ihn seine Vorgesetzten nicht gestoppt? Was bedeutet sein Tod für seine Familie ? Catherine Boss und Thomas Knellwolf vom Tamedia Recherchedesk haben sich intensiv mit Urs Schwarz und seinem Leben auseinandergesetzt – und mit seinen Angehörigen gesprochen. In der neuesten Folge von «Apropos» erzählen sie seine Geschichte. Host: Alexandra Aregger Produzentin: Valeria Mazzeo Die ganze Geschichte von Urs Schwarz zum Lesen Teil 1: Urs Schwarz machte 17 Jahre lang keine Ferien – «zu jeder Zusatztätigkeit bereit», lobte der Chef Teil 2: «Es kam immer mehr Druck und er hat alles gemacht» Teil 3: «Dad, Du wirst sterben» Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
Der SVP-Politiker ist am Sonntag im Alter von 81 Jahren gestorben. Christian Huber war sechs Jahre lang Zürcher Finanzdirektor, bis er 2004 nach Konflikten mit seiner Partei überraschend seinen Rücktritt ankündigte. Weitere Themen: · Nach Explosion in Illnau: Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren. · Zürcher Bezirksgericht verurteilt Ärztin wegen Mordversuchs. · Zürcher Hoteliers verlangen schärfere Regeln für Airbnb-Anbieter.
Im Fall Fabienne W. rügt das Bundesgericht die Schaffhauser Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wegen Schändung sei zu Unrecht eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft muss das Strafverfahren weiterführen. Weitere Themen: · Weil Abwasser ausgetreten ist, ruft die Stadtpolizei Winterthur die Bevölkerung in Sennhof zum Wassersparen auf. · Christian Jungen, der Direktor des Zurich Film Festival, hat Vertretern der Stadt Zürich dargelegt, welche Konsequenzen die Schliessung des Kinos Corso hätte. · Die Forchbahn investiert in ihre Fahrzeugflotte.
Das Landgericht in Bielefeld testet VR-Brillen in Zivilprozessen. "Ich glaube, dass wir so mehr Empirie schaffen können", sagt Juristin Marie Herberger, die das Projekt begleitet. Ziel seien unter anderem mehr Akzeptanz und schnellere Verfahren. Von WDR 5.
Die Thurgauer Regierung will auch künftig keine Einzelrichterinnen oder Einzelrichter in Strafverfahren einsetzen. Ein Grossrat und eine Grossrätin der SVP fordern dies, um Gerichte zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen. Die Regierung sagt: Urteile durch Dreiergremien seien fairer. Weitere Themen: · Petition fordert «Heuferien» im Kanton St. Gallen · Nach Auswärtsspiel in Thun: FC St. Gallen muss 35'000 Franken Busse zahlen
Los Angeles, 23. November 1946. Kurz vor zehn Uhr abends stoppt die Polizei auf dem Sunset Boulevard ein Auto.Am Steuer: ein 14-Jähriger. Auf dem Beifahrersitz: Bill Tilden – der größte Tennisspieler seiner Zeit. Was folgt, ist mehr als ein Strafverfahren. Es ist der Sturz einer Legende. Bill Tilden dominierte den Tennissport in den 1920er- und 30er-Jahren wie kaum ein anderer: sieben US Championships, Wimbledon-Siege, Davis-Cup-Triumph um Triumph. Er machte Tennis in Amerika groß – sportlich war er seiner Zeit voraus, taktisch brillant, eine Ikone. Doch 1946 wird er wegen sexueller Annäherung an einen Minderjährigen verurteilt. 1949 steht er erneut vor Gericht. Am Ende ... Folgt uns auf Instagram: Tatort Sport Dieser Podcast wird vermarktet von der Podcastbude.www.podcastbu.de - Full-Service-Podcast-Agentur - Konzeption, Produktion, Vermarktung, Distribution und Hosting.Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
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Los Angeles, 23. November 1946. Kurz vor zehn Uhr abends stoppt die Polizei auf dem Sunset Boulevard ein Auto.Am Steuer: ein 14-Jähriger. Auf dem Beifahrersitz: Bill Tilden – der größte Tennisspieler seiner Zeit. Was folgt, ist mehr als ein Strafverfahren. Es ist der Sturz einer Legende. Bill Tilden dominierte den Tennissport in den 1920er- und 30er-Jahren wie kaum ein anderer: sieben US Championships, Wimbledon-Siege, Davis-Cup-Triumph um Triumph. Er machte Tennis in Amerika groß – sportlich war er seiner Zeit voraus, taktisch brillant, eine Ikone. Doch 1946 wird er wegen sexueller Annäherung an einen Minderjährigen verurteilt. 1949 steht er erneut vor Gericht. Am Ende ...Dieser Podcast wird vermarktet von der Podcastbude.www.podcastbu.de - Full-Service-Podcast-Agentur - Konzeption, Produktion, Vermarktung, Distribution und Hosting.Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
Mit ihrer Autobiografie bricht Gisèle Pelicot endgültig das Schweigen. Sie erzählt darin ausführlich von ihrem Martyrium: Zehn Jahre lang hat ihr Mann sie betäubt und im Internet zur Vergewaltigung angeboten. Er und seine Mittäter wurden mittlerweile zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Doch auch nach dem Strafverfahren bleiben Fragen: Was hat dieses monströse Verbrechen mit unserem alltäglichen Geschlechterverhältnis zu tun? Gibt es bei Männern ein Umdenken, hat die Scham tatsächlich die Seite gewechselt? Und was schützt Frauen vor männlicher Gewalt? Doris Maull diskutiert mit Isabell Beer – Investigativjournalistin u.a. für den NDR; Christoph May – Männerforscher; Gründer Institut für kritische Männerforschung; Dr. Emilia Roig – Sachbuch-Autorin und Feministin
Margarete Wana und Andrea Surek sprechen in dieser Folge über das Strafverfahren gegen Margarete. In Folge 171 geht es um die Geburt, wegen der Margarete vor Gericht steht. *** Zur Schwangerschaftsyoga Online Videothek geht es hier entlang. Das Webinar zum Thema Kaiserschnittnarben & Narbengewebe gibt es hier. Hier kannst du eine Google Review für den Podcast schreiben und damit dazu beitragen, dass mehr Frauen authentische Geburtsgeschichten hören können. Unterstütze den Podcast finanziell auf buymeacoffee.com/geburt. Zum MutterKultur Substack geht es hier entlang. Den Geburtsgeschichten Instagram Kanal findest du hier. Folge direkt herunterladen
Eckstein, Philipp www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Geuther, Gudula www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Richter beklagen eine Million offene Strafverfahren. Ukrainischer Olympionike wegen Helm-Botschaft disqualifiziert. Von Dagmar Schlichting.
Eckstein, Philipp www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend
Eckstein, Philipp www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Die Freiburger Gemeinde Misery-Courtion hat im letzten Jahr gemerkt, dass rund 1.5 Millionen Franken fehlen. Eine Untersuchung hat ergeben, dass organisatorische Probleme der Grund dafür waren. Die Gemeinde muss nun Massnahmen ergreifen. Weiter in der Sendung: · 8'500 physische Aktenstücke, 263 Zivilparteien, 74 Anwältinnen und Antwälte. Die Walliser Staatsanwaltschaft gibt Details zum Strafverfahren zur Brandkatastrophe von Crans-Montana bekannt. Als nächstes können die Anwältinnen und Anwälte das sichergestellte Material der Überwachungskameras sichten. · Der Aarequai in der Stadt Thun ist bei Spaziergängerinnen und Velofahrer beliebt. Die Stadt will ihn nun sanieren lassen.
Die Bündner Staatsanwaltschaft hat gegen einen Jäger ein Strafverfahren eröffnet. Auslöser ist ein getöteter Wolf, der vermutlich illegal geschossen wurde. Weitere Themen: · Rekordteilnahme am Engadiner Skimarathon · Neuer Holzsteg in Rapperswil-Jona könnte bis zu sieben Millionen Franken kosten
In dieser Podcastfolge fragt Duri Bonin, was passiert, wenn ein Strafverfahren mit einem falschen Verdacht startet – und sich das ganze Verfahren dann konsequent in genau diese Richtung bewegt. Unter dem Stichwort selbsterfüllende Prophezeiung zeigt er, wie aus einer anfänglichen Hypothese „Der Beschuldigte hat es getan“ Schritt für Schritt eine scheinbar objektive Wahrheit werden kann. Anhand von Beispielen aus Strafverfahren – etwa dem Einbruch in ein Mehrfamilienhaus oder dem Fall eines getöteten Bäckers und seines Bruders – macht die Folge sichtbar, wie früh sich eine erste Geschichte bildet und wie stark sie alles Weitere steuert: die Ermittlungen, den Haftantrag, die Sicht des Haftrichters und sogar die Erinnerungen von Zeugen. Der Haftantrag fungiert als erste kohärente Erzählung, die wie ein Magnet wirkt: Spuren, die passen, erscheinen schwer; Spuren, die nicht passen, werden kleingeredet oder gar nicht erhoben. Gleichzeitig zeigt Duri mit Bezug auf das kommunikative Gedächtnis, wie sich in Familie, Nachbarschaft und Medien ein gemeinsames Bild des „Täters“ bildet, das Aussagen und Erinnerungen einfärbt. Im zweiten Teil skizziert die Folge konkrete Gegenstrategien: Rekonstruktion des Sachverhalts ohne vorweggenommenes Staatsanwaltsnarrativ, nüchterne Bewertung einzelner Spuren vor jeder Deutung, systematisches Denken in Alternativhypothesen und eine Unschuldsvermutung, die nicht nur auf dem Papier steht. Für die Verteidigung betont Duri die Bedeutung des frühen Einhakens, einer eigenständigen Gegen-Erzählung und der kritischen Frage, welche Spuren und Hypothesen gar nie ernsthaft geprüft wurden. Zugespitzt formuliert: Wer als Strafverteidiger keine eigene Erzählung anbietet, läuft Gefahr, im Film der Staatsanwaltschaft nur als Statist mitzuspielen. Die Kernaussage: Selbsterfüllende Prophezeiungen sind kein böser Wille, sondern ein normaler Denkmechanismus – gerade darum braucht es eine Justiz, die ihre eigenen Wahrnehmungs- und Entscheidungsprozesse mitdenkt. Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen, Staatsanwälte, Richterinnen, Polizisten, an Studierende von Strafrecht, Psychologie, Kriminologie und Soziologie – und an alle, die ahnen, dass Wahrheit im Strafverfahren immer auch eine Frage des ersten Verdachts und der erzählten Geschichte ist. Links zu diesem Podcast: - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Ebenso komplex wie das deutsche Steuersystem? Das Steuerstrafverfahren! Sobald die Steuerfahndung an die Tür klopft, geht es häufig nicht mehr nur um steuerliche Nachfragen, sondern um strafrechtliche Ermittlungen mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. In dieser Folge des „Criminal Compliance Podcast“ widmet sich Dr. Christian Rosinus den Grundlagen und Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens. Dabei geht er in gebotener Kürze auf die gesetzlichen Grundlagen ein und erklärt, wie es in der Praxis typischerweise zu einem solchen Verfahren kommt. Ein besonderer Fokus liegt auf den Zuständigkeiten: Wer ermittelt bei Steuerstraftaten, welche Rolle spielen Finanzamt, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft und wie greifen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden ineinander? Dabei wird deutlich, warum das Steuerstrafverfahren eine besondere Schnittstelle zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren darstellt. Ein weiterer zentraler Punkt ist der entscheidende Übergang von der steuerlichen Mitwirkungspflicht zum strafrechtlichen Schweigerecht. In diesem Zusammenspiel gibt Dr. Rosinus praxisrelevante Tipps, zeigt die Chancen einer durchdachten Verteidigungsstrategie für die Betroffenen auf und beleuchtet die verschiedenen Verfahrensausgänge des Steuerstrafverfahrens. Eine Folge für alle, die von den Besonderheiten dieses speziellen Strafverfahrens nicht überrascht werden wollen. Hier geht‘s zur Folge „Umsatzsteuerrecht und Strafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/47-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Kauf von Steuerdaten aus Dubai - Auswertung sogenannter "Steuer-CDs"“ https://criminal-compliance.podigee.io/60-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmern“ https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr Hier geht‘s zur Folge „Steuerhinterziehung und Kryptowährungen“ https://criminal-compliance.podigee.io/161-cr Hier geht‘s zur Folge „Internal Investigations im Steuerstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/213-cr Hier geht‘s zur Folge „Steuerpflichten von Influencern“ https://criminal-compliance.podigee.io/270-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Was bleibt von juristischer Arbeit, wenn KI immer besser schreibt, sortiert und plausibilisiert? Und wo liegen die Grenzen, die auch durch Technik nicht verschwinden? In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über künstliche Intelligenz im Berufsalltag und darüber, was das für Juristerei, Strafverteidigung, Ausbildung und Entscheidungsfindung bedeutet. Ausgangspunkt des Gesprächs ist die Podcastserie, die Frank Renold gehört hat: «Back to the Future – KI nach dem Hype», in der Duri Bonin mit Patrick Arnecke (Data Scientist, Statistisches Amt Kanton Zürich) über KI spricht. Frank greift daraus Fragen auf, die ihn in seinem eigenen beruflichen Umfeld beschäftigen: Was hilft heute konkret? Wo liegen Chancen, Grenzen und notwendige Leitplanken – gerade für Wissensarbeit? Duri übersetzt diese Fragen in die Juristerei. KI kann unterstützen, aber sie ist fehleranfällig, bias-anfällig und produziert oft genau das, was man hören will. Gerade im Strafverfahren wird das heikel: Wer sich auf plausibel klingende Texte verlässt, riskiert taktische Fehlentscheide. Entscheidend bleibt menschliche Kontrolle – fachlich, prozessual und ethisch. Ein weiteres Thema ist die Ausbildung: Wenn KI als allgegenwärtiger „Junior“ eingesetzt wird, droht der Mittelbau wegzufallen. Lernen ohne Verstehen, Ergebnisse ohne Denkprozess. Gleichzeitig öffnet sich ein Gegenbild: Wenn Routine delegiert wird, könnte Raum entstehen für Beziehung, Kreativität und echtes Denken jenseits der Vorlage. Am Ende weitet sich der Blick: KI als Wahrscheinlichkeitsmaschine, Parallelen zur Plausibilitätslogik im Gericht, soziale Distanz zwischen Entscheidenden und Betroffenen – und die Frage, was an juristischer Arbeit nicht automatisierbar ist. Darum geht es in dieser Episode - KI im juristischen Alltag: Hilfe oder trügerische Autorität - Bias und Bestätigungstendenzen bei KI-generierten Ergebnissen - KI als Wahrscheinlichkeitsmaschine und Parallelen zur richterlichen Plausibilisierung - Warum menschliche Kontrolle unverzichtbar bleibt - KI als „Junior“: Qualitätsgewinn ja, Zeitgewinn nicht zwingend - Risiken für Ausbildung und Nachwuchs: Lernen ohne Verstehen - Justiz und Strafzumessung mit KI: Skepsis, Datengrundlagen, Verantwortung - Warum KI keine Strafverteidigung führen kann: Verfahren, Taktik, Soft Factors - Massschneidung statt Anzug ab Stange: Einzelfall statt Standardantwort - Kreativität, Beziehung, gemeinsames Denken als menschlicher Kern - «Denken ausserhalb des Kopfes» und die Frage nach echter Neuerfindung - Zukunftsoptimismus vs. Überrollungsgefühl im juristischen Beruf Ein Zitat, das bleibt: «Ein KI wird nie eine Strafverteidigung führen können.» Für wen ist diese Folge: Für Juristinnen und Juristen in Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Kanzleien und Rechtsabteilungen, die KI bereits nutzen oder nutzen möchten. Für alle, die sich fragen, wie Qualität gesichert, Nachwuchs ausgebildet und Verantwortung getragen werden kann, wenn Textproduktion billig wird – und Denken knapp. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Ref.: Dr. Felix Böllmann, ADF International Immer mehr Deutsche haben das Gefühl, ihre Meinung nicht frei äußern zu können - zumindest nicht ohne soziale Konsequenzen tragen zu müssen. Aber wie sieht das aus rechtlicher Perspektive aus? Zuletzt gab es in mehreren europäischen Ländern Strafverfahren gegen Menschen, die sich öffentlich gegen das Gender-Mainstreaming oder für den Lebensschutz eingesetzt hatten. Und auch in Deutschland erfahren Christen zunehmend, dass es ungemütlich werden kann, wenn ihre Grundhaltungen gesellschaftlich nicht akzeptiert sind. Rechtsanwalt Dr. Felix Böllmann erklärt in der Lebenshilfe, ab wann man tatsächlich Geld- oder Freiheitsstrafen riskiert. Vor allem geht es dabei um die Frage, wo die Grenzen der Meinungs- und Gewissensfreiheit verlaufen, und was nach wie vor vom deutschen Gesetz geschützt ist. Das ist nämlich häufiger der Fall, als man vielleicht meint. Dr. Felix Böllmann ist Director of European Advocacy bei ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit) und leitet die Rechtsabteilung bei ADF International in Wien. Europaweit setzt er sich für Religionsfreiheit, das Recht auf Leben sowie die Stärkung von Ehe und Familie ein. Böllmann ist Experte für Menschenrechte und Völkerrecht.
In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre gemeinsame Lektüre der Strafprozessordnung fort und kommen zu den sachlichen Beweismitteln nach Art. 192–195 StPO. Im Zentrum steht die Schnittstelle zwischen Tatwirklichkeit und Aktenwirklichkeit: Wie wird eine Spur, ein Gegenstand oder ein Ort korrekt ins Verfahren überführt, sodass das Beweismittel später tatsächlich überprüfbar bleibt – für Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung? Was bedeutet es konkret, wenn das Gesetz verlangt, Beweisgegenstände „vollständig und im Original“ zu den Akten zu nehmen? Und wo liegen die praktischen Bruchstellen zwischen Norm und Alltag? Das Gespräch bewegt sich konsequent entlang der Praxis: vom Umgang mit Originalen und Kopien über digitale Aktenführung, Ton- und Bildaufnahmen bis zur Frage, wann Verteidigung sich aktiv um Einsicht in das Original bemühen sollte. Dabei wird deutlich, dass Beweisführung weniger eine formale Frage ist als eine Frage von Integrität, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle. Am Ende öffnet sich der Blick über Art. 192 StPO hinaus: auf aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Rügeobliegenheit und die grundlegende Frage, wer im Strafverfahren eigentlich die Verantwortung für einen rechtsstaatlichen Ablauf trägt. Darum geht es in dieser Episode - Art. 192 StPO: „vollständig“ und „im Original“ – was heisst das wirklich? - Unterschied zwischen Beweisgegenstand und Aktenumfang - Originale vs. Kopien: wann eine Kopie genügt – und wann nicht - Praktische Beispiele: Tatwaffen, Testamente, Urkunden, digitale Beweise - Einsichtsrechte der Parteien bei physischen Beweisgegenständen - Ton- und Bildaufnahmen: Anspruch auf das Original statt nur auf Protokolle - Herausforderungen der digitalen Aktenführung und wechselnder Aktennummerierung - Beweisprüfung als aktive Aufgabe der Verteidigung - Eigene Gutachten und die Frage der Entschädigung im amtlichen Mandat - Vorschusspflicht und Kostenrisiken für die Verteidigung - Take-Home-Message zu Art. 192 StPO: Originale ernst nehmen - Exkurs: Bundesgericht zur Rügeobliegenheit - Paradigmenwechsel? Warum Beschuldigte nicht für Verfahrensfehler der Behörden einstehen müssen Ein Gedanke, der hängen bleibt: Eine echte Beweisprüfung beginnt dort, wo man sich nicht mit Auszügen, Screenshots oder Protokollen zufriedengibt. Wer wissen will, was ein Beweis wirklich trägt, muss – im Zweifel – das Original sehen, hören oder anfassen können. Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie an Richterinnen und Richter, die sich mit der praktischen Beweisführung im Strafverfahren befassen. An Praktikerinnen und Praktiker, die wissen wollen, wo die StPO klare Vorgaben macht – und wo Aufmerksamkeit, Erfahrung und Nachfragen entscheidend sind. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Das Geothermie-Projekt in der Luzerner Gemeinde Inwil wird gestoppt. Das teilten die Zentralschweizerischen Kraftwerke CKW vor Kurzem mit. Dafür plant die CKW bei Burgdorf im Emmental ein neues Projekt zur Nutzung der Erdwärme. Wir klären, weshalb sich die CKW mehr verspricht vom Berner Standort. Weiter in der Sendung: · Der Bund will den Bau des Grimseltunnels zwischen Innertkirchen BE und Oberwald VS priorisieren. Was man in der Gemeinde Innertkirchen darüber denkt. · Die Walliser Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana ein viertes Strafverfahren eröffnet. Befragt wird der aktuelle Sicherheitsverantwortliche der Gemeinde. · Die Pläne für den Ersatz der Firstbahn bei Grindelwald gibt zu reden: Im Rahmen der Mitwirkung sind rund 90 Eingaben eingegangen.
Der Brand im Vereinslokal der Zürcher Freimaurer auf dem Lindenhof wurde vermutlich absichtlich gelegt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eröffnet. Die Leiterin des Zürcher Amts für Städtebau sagt im Interview, was Zürich mit dem historischen Gebäude verloren hat. Weitere Themen: · Zürcher Stadtrat stellt seine neue Strategie zur Wohnungsnot vor · Kibag kann in Zürich-Wollishofen nicht am See bauen · Zwischenbilanz zum Zürcher Pilotprojekt für «soziale Rezepte» · Zürcher Stadtpolizei ermittelt gegen Tankstellenräuber
Hast du schon einmal gekündigt – und ist dir schon einmal gekündigt worden? Warum entzieht man einem Strafverteidiger ein Mandat genau dann, wenn er nachweisbar liefert? Und was sagt das über Rollen, Erwartungen und Symbolik in Konfliktsituationen? Frank Renold und Duri Bonin setzen ihr Gespräch «Mit 40i cha mers mit de Tiger» fort – diesmal entlang von Kündigungen und Entscheidungen, die sich selten vollständig rational erklären lassen. Was passiert, wenn man eine Stelle kündigt, ohne Plan? Wie hat Duri den Entscheid gefällt, Anwalt zu werden? Wie ist es, wenn man selbst eine Kündigung aussprechen muss? Warum fühlen sich manche Entscheide im Moment brutal an, wirken aber im Nachhinein wie ein geöffnetes Fenster? Die beiden sprechen über Probezeit und Teamdynamik, über Auswahlverfahren als Storytelling und über die Frage, wie viel Zufall in Lebensläufen steckt – und wie viel Mut in einem klaren Schnitt. Darum geht es in dieser Episode - Kündigen ohne Anschlussplan - Rückzug und Neuorientierung: Maiensäss, Lesen, offline sein - Anwaltsprüfung und Kanzleistart: Disziplin und schneller Übergang in die Praxis - Mandatskündigungen im Strafverfahren: Logik vs. Symbolik - Kündigungen als Arbeitgeber: Probezeit, Passung, Verantwortung - Auswahlverfahren als Storytelling: Fussball, Orchester, Casting Diese Folge ist für alle, die über Kündigung und Neustart nachdenken – aus Stress oder Unterforderung. Für Führungspersonen, die Passung im Team besser verstehen wollen. Und für alle, die interessiert, wie Entscheidungen im Berufsalltag und in Verfahren entstehen, wenn Emotionen und Rollenbilder mitspielen. Links zu diesem Podcast: - [#761 So geht es nicht weiter: Kündigen, bevor der Körper entscheidet](https://www.duribonin.ch/761-so-geht-es-nicht-weiter-kuendigen-bevor-der-koerper-entscheidet/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Firma von [Frank Renold](https://ohnenamen.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana hat die Walliser Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Mittlerweile haben auch andere Länder angekündigt, eine Strafuntersuchung eröffnen zu wollen - namentlich Frankreich, Belgien und Italien. (00:40) Intro und Schlagzeilen (06:21) Crans-Montana: Mehrere Länder wollen Strafverfahren eröffnen (11:43) Die Rolle von Le Pens politischem Ziehson Jordan Bardella (17:28) Erstes UNO-Abkommen zum Schutz der Hochsee tritt in Kraft (21:22) EU-Vertragspaket: Ist ein Ständemehr juristisch erforderlich? (30:46) Abnehmspritzen: Sie wirken, aber sind schwer abzusetzen (35:31) Brot-Verteilete in Lugano: Es geht um mehr als Tradition
Seit Jahrzehnten gehören Hausbesetzungen zum Stadtbild Zürichs – und sorgen immer wieder für Streit. Bürgerliche Parteien werfen der Stadt vor, zu wenig dagegen zu unternehmen. Nun legt die Stadtpolizei Zahlen vor: In den letzten fünf Jahren gab es fast 100 Strafverfahren. Weitere Themen: · Dank neuer «Sabbat-Zone» haben Zürcher Juden mehr Freiheiten. · 40'000 Personen verlassen die Stadt Zürich jedes Jahr - darunter viele Gutverdienerinnen und Verdiener.
Ab jetzt wird es ernst – die Beschuldigtenstellung im Strafverfahren Die Beschuldigtenstellung markiert einen entscheidenden Wendepunkt in jedem Strafverfahren. In dieser Folge unserer Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A–Z“ erläutert Dr. Christian Rosinus, ab welchem Zeitpunkt dieser Status greift und welche weitreichenden Rechte und Pflichten damit einhergehen, etwa das Schweigerecht und die Akteneinsicht. Ebenso wichtig wie die Kenntnis der eigenen Rechte ist das Verständnis der Abgrenzung zwischen Zeugen- und Beschuldigtenstellung, zumal dies für die spätere Verwertbarkeit von Aussagen entscheidend sein kann. Gleichermaßen greift Dr. Christian Rosinus die relevante Frage auf, warum anfängliches Schweigen und die sofortige Einschaltung eines Anwalts keine Überreaktion, sondern oftmals eine strategische Notwendigkeit sind. Eine Folge mit klaren Handlungsempfehlungen für alle, die sich mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert sehen könnten. Hier geht's zum Voting für den Jurios-Podcast-Preis: https://jurios.de/ Hier geht‘s zur Folge „Abschnitte eines Wirtschaftsstrafverfahrens“ https://criminal-compliance.podigee.io/10-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Zeugen im Strafverfahren: Was sind Ihre Rechte und Pflichten und wie können Sie die drei größten Fehler vermeiden?“ https://criminal-compliance.podigee.io/16-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Storytelling im Strafverfahren“ https://criminal-compliance.podigee.io/119-cr Hier geht‘s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Akteneinsicht“ https://criminal-compliance.podigee.io/284-cr Hier geht‘s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Vermögensarrest“ https://criminal-compliance.podigee.io/285-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Italiens Aussenminister Antonio Tajani spricht beim Unglück von Crans-Montana von fahrlässigem Verhalten. Das kommt im Tessin nicht gut an. Währenddessen gehen in der Westschweiz die Wogen hoch wegen Karikaturen vom Satiremagazin «Charlie Hebdo». Eine Strafanzeige wurde eingereicht. Weitere Themen: · Entscheid mit Ausnahmewert: Im Tessin könnte es schon bald eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) geben. Die zuständige Kommission hat grünes Licht gegeben. Das kommt im Tessin und in der Schweiz nur selten vor. Die PUK soll den Fall «Hospita» aufklären, bei dem mutmasslich viel gemauschelt wurde und bei dem die Lega stark in der Kritik steht. · Bericht und Ankündigung mit Brisanz: In der Waadtländer Steueraffäre kommt es zu einem Strafverfahren. Manche Reiche haben zwischen 2009 und 2021 zu wenig Steuern bezahlt. Wie es dazu kam, wird jetzt von der Justiz untersucht. Ausserdem kritisiert ein Bericht des Parlaments Regierungsmitglied Valérie Dittli scharf. Zu Gast: Patricia Michaud, freie Journalistin in Bern, und Gerhard Lob, freier Journalist im Tessin.
Was passiert mit dem Rechtsstaat, wenn Angst und/oder emotionale Aufladung den Ton angeben? In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin mit Gregor Münch über einen historischen Strafprozess, der bis heute nachwirkt: die Stammheim-Verfahren der 1970er- und 1980er-Jahre – und darüber, was sie über heutige Strafverfahren erzählen. Ausgehend vom Fall Peter-Jürgen Bock, einem ehemaligen RAF-Mitglied und Aussteiger, zeichnet Duri Bonin die Eskalation eines Strafverfahrens nach, das sich von der Zusage eines fairen Prozesses zu einem politisch aufgeladenen Ausnahmezustand entwickelte. Im Zentrum stehen Fragen nach Kronzeugen-Logik, Verfahrensklima, der systematischen Schwächung der Verteidigung und der Rolle von Gerichten in Zeiten gesellschaftlicher Angst. Das Gespräch verbindet Rechtsgeschichte mit heutiger Praxis: Wie wirken Misstrauen, Sicherheitsdenken und politischer Druck auf Ermittlungsbehörden, Gerichte und Verteidiger? Wo beginnen Zermürbungsmechanismen – durch Terminregime, Sicherheitskontrollen, Honorarkürzungen oder die Abwertung verteidigerischer Arbeit? Und was bedeutet das für die Idee eines fairen, ergebnisoffenen Strafverfahrens? Ein Zitat aus der Folge: «Wenn Angst den Strafprozess bestimmt, verschiebt sich alles. Dann wird Strafverfolgung zur Machtdemonstration, das Gericht zum Verteidiger des Staates – und die Verteidigung zum Problem.» Also genau dann, wenn diese am nötigsten wäre. Darum geht es im Detail in dieser Episode: - Stammheim als historisches Symbol für den Strafprozess im Ausnahmezustand - Der Fall Peter-Jürgen Bock und die enttäuschte Erwartung an einen möglichen Kronzeugen - Die Frage, ob „Fairness“ faktisch an Kooperationsbereitschaft geknüpft wird - Wie ein öffentliches Interview (Der Spiegel) das Verfahrensklima kippen liess - Die Rolle des Strafverteidigers Heinrich Hannover und die extreme Belastung der Verteidigung - Der Versuch, unliebsame Verteidiger zu umgehen oder zu ersetzen - Sicherheitsdenken gegenüber Verteidigern: Durchsuchungen, Misstrauen, Asymmetrien - Zermürbungsmechanismen durch Terminierung, Reisepflichten, Durchsuchung, Überwachung - Die Ökonomie der Pflichtverteidigung und das strukturelle Risiko für Kanzleien - Pauschale Honorarkürzungen als Ausdruck von Geringschätzung verteidigerischer Arbeit - Gutachten, die „zu gut passen“, und der Umgang der Gerichte mit methodischen Mängeln - Verteidigungsbeweise, die formal erlaubt, praktisch aber entwertet werden - Medien als Korrektiv oder zusätzlicher Druck auf Verfahren und Beteiligte - Angst und/oder emotionale Aufladung als Motor der Strafjustiz – damals in Stammheim und heute in anderen Kontexten - Die Frage, wie Prozesskultur und Waffengleichheit konkret geschützt werden können Diese Folge richtet sich an Strafverteidiger, Richterinnen, Staatsanwälte und alle, die sich für Strafprozessrecht und Rechtsstaatlichkeit interessieren. An Menschen, die verstehen wollen, wie sehr Klima, Politik und Angst die Urteilsfindung beeinflussen können – und warum historische Verfahren wie Stammheim auch heute noch relevant sind. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In Deutschland laufen noch zahlreiche Strafverfahren wegen Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht und gefälschten Impfausweisen während Corona. Jetzt fordert US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. „die deutsche Regierung dringend auf, ihren Kurs zu ändern“.
Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
Am Wochenende wurde ein Brief von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Junior an seine deutsche Amtskollegin Nina Warken bekannt. Darin kritisiert Kennedy die juristische Verfolgung kritischer Ärzte aus der Corona-Zeit. Gemeint sind Strafverfahren gegen Mediziner, die etwa Maskenatteste ausgestellt oder Impfbefreiungen bescheinigt haben. Über dieses Thema hat AUF1 mit der Medizinrechtlerin und Anwältin Beate Bahner gesprochen.
236: Wie kann ein aussagepsychologisches Gutachten helfen, wenn Aussage gegen Aussage steht? Und was passiert eigentlich genau bei so einer Begutachtung?
Das Urteil ist da! Alles kam anders, als erwartet. Zum Glück! André Haug, Vizepräsident der BRAK, und ich liefern Euch Eindrücke und Boschaften aus der Türkei. Waren wir sprachlos? Ja, ziemlich. Aber die Freude über das "gerade-noch-mal-gutgegangen" wollen wir Euch nicht vorenthalten. Auch wenn wir heute selbst nicht vor Ort waren, haben wir mitgefiebert, mitgelitten und mitgejubelt. Ist jetzt alles gut? Nein! Aber für einen Moment können wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in der Türkei aufatmen. Dank an Vera Hofmann von der Rechtsanwaltskammer Berlin und Dr. Christian Lemke von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, die selbst an einem Tag wie diesem kurz Zeit für mich gefunden haben und an André Haug, der innerhalb von 5 Minuten parat steht, wenn die Beyrich anruft. Danke!
"Die türkische Anwaltschaft ist, genauso wie die deutsche Anwaltschaft, unabhängig und stark und wirklich mutig!" Dr. Vera Hofmann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, hat den 3. und letzten Prozesstag vor der Urteilsverkündung beobachtet und berichtet von ihren Eindrücken. Vera war von den Vorträgen der Verteidiger tief beeindruckt - anders, als das Gericht, wie es den Anschein hat. Ob die Plädoyers Eindruck hinterlassen haben, lässt sich jedenfalls an der Mimik der Richter nicht ablesen, denn die sitzen in dem absurd großen Saal so weit entfernt, dass man sie kaum erkennen kann. Vera gibt außerdem Einblicke in ihren Besuch im Generalkonsulat, das überraschend offene Gespräche mit sich brachte.
"Das ist ein Kampf um den Rechtsstaat!" Anne-Kathrin Duncker, Mitglied im Beratungsausschuss des RAV und wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Institut für Menschenrechte, ist vor Ort, um den Prozess gegen 11 türkische Anwaltskolleginnen und -kollegen zu verfolgen. Sie berichtet uns vom zweiten Prozesstag und den bewegenden Plädoyers der Verteidigung, die alles gibt, obwohl das Gericht beinahe den Eindruck macht, als hätte es sich längst eine Entscheidung zurecht gelegt. Die Verkündung des Urteils könnte schon am Freitag stattfinden, wenn es nach dem Zeitplan des Gerichts geht. *Anne-Kathrin stellt im Nachgang richtig, dass zur selben Zeit ein Verfahren gegen die CHP stattgefunden hat - nicht gegen den CHD.
André Haug, Vizepräsident der BRAK und Präsident der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, ist mit weiteren deutschen Anwältinnen und Anwälten zur Prozessbeobachtung in die Türkei gereist, nicht zuletzt, um den angeklagten Kollegen der Istanbuler Rechtsanwaltskammer beizustehen. Der im vergangenen Jahr begonnene Prozess wurde heute fortgesetzt. André berichtet uns direkt aus der Türkei vom ersten Prozesstag und seinen Eindrücken aus dem überdimensional großen Gerichtssaal und dem bisherigen Verfahrensverlauf, dem eine unglaubliche Menge solidarischer Kolleginnen und Kollegen beiwohnten.
Weil Reformen zu schwierig sind, beschränkt sich die Politik darauf, die Bürger zu täuschen. Die großangekündigte Bürgergeldreform entpuppt sich jedoch als Etikettenschwindel; alles bleibt wie es ist, es heißt nur nicht mehr Bürgergeld sondern Grundsicherung. Das Ende des Verbrennerverbots ab 2035 wurde bejubelt: Doch tatsächlich bleibt das Verbrennerverbot bestehen und wird sogar noch vorgezogen. Finanzminister Lars Klingbeil behauptet, die Bundesregierung würde sparen: Die Wahrheit ist, dass man sich Prunkbauten, Prestigeobjekte und Wahlgeschenke leistet. Und Jens Spahn enthüllt: Die Corona-Schutzimpfung war nicht sicher, nicht effektiv und hat die Erwartungen nie erfüllt – und er wusste es. Trotzdem wird weiter geimpft, an der Bevölkerung „ausprobiert“. Kanzler Merz möchte „Schutztruppen“ in die Ukraine schicken und täuscht die Bürger darüber, dass die Gefahr einer Kriegserklärung durch Russland dadurch exponentiell steigt. „Wir leben doch in fantastischen Zeiten. Noch nie wurden wir derart belogen, noch nie wurden wir derartig betrogen“, kommentiert Roland Tichy dies. Die erlebte Realität und die Behauptungen der Politik passen nicht mehr aufeinander. Wer jedoch Politiker als „Märchenerzähler“ betitelt, muss mit Strafverfahren und Haft rechnen.
In Georgia wurde das Strafverfahren gegen Donald Trump und seine Mitstreiter wegen Vorwürfen der Beeinflussung der Präsidentschaftswahl 2020 eingestellt.
Im Oktober stand Ex-Immobilienmagnat René Benko in Innsbruck vor Gericht und wurde in einem ersten Strafverfahren zu zwei Jahren Haft verurteilt – bislang noch nicht rechtskräftig. Dieser Prozess war aber erst der Anfang. Mitte Dezember sitzt Benko in Innsbruck schon wieder auf der Anklagebank. Dieses Mal geht es um Luxusuhren, Diamanten und Bargeld, mutmaßlich gebunkert von Benko, mit der Hilfe seiner Ehefrau. Im Interview mit Spiegel-Wirtschaftsredakteurin Kristina Gnirke sprechen wir darüber, was den Benkos nun droht. Und wir fragen, welche Verfahren im kommenden Jahr auf den gescheiterten Immobilientycoon zukommen könnten.
Länderspielpause ist die Zeit der Ruhe? Mitnichten! Vor allem im Frankenland rumort es richtig. Den Nürnberg-Bossen droht möglicherweise ein Strafverfahren, während es bei der Spielvereinigung Greuther Fürth einen Fan-Aufstand gibt. Außerdem sprechen Niklas und Marcus über diverse Jahreshauptversammlungen. In Dresden dauerte die Sitzung ganze ZEHN Stunden. Kontakt zu den Moderatoren: [Niklas Heising](https://www.instagram.com/hahoheising/) [Noah Friedmann](https://www.instagram.com/lookingforfriedmann/) [Marcus Mühlenbeck](https://www.instagram.com/magicmaggus/)
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Dr. Sven Thorstensen. Er ist Rechtsanwalt in Wien und vertritt Mandanten, die wegen Drogendelikten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Die Verurteilungen basieren auf Chatprotokollen, die den österreichischen Strafverfolgungsbehörden von ausländischen Behörden nach einem "Hack" des Kommunikationsdienstes Sky ECC durch ausländische Behörden und Europol überlassen und im Strafverfahren als Beweismittel zugelassen wurden. Thorstensen bekämpft die Verwertung dieser Beweise als rechtswidrig vor OGH und VfGH.Wir unterhalten und über technische und grundrechtliche Aspekte dieser Verfahren.Links:https://rechtsanwalt-thorstensen.at/https://www.europol.europa.eu/operations-services-and-innovation/operations/operation-sky-ecchttps://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241115_OTS0052/ogh--verwertung-der-sky-ecc-chat-auf-dem-pruefstandhttps://en.wikipedia.org/wiki/Shutdown_of_Sky_Globalhttps://www.zdfheute.de/wirtschaft/unternehmen/sky-crime-messenger-hack-100.html?at_medium=Social%20Media&at_campaign=YouTube&at_specific=frontal&at_content=Commentshttps://open.spotify.com/show/2csy9rC9d9muXbFMiRrkh3https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-670/22https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=39585e38-a589-4518-bdbd-47a75f4ba73f&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=14Os107%2F24b&VonDatum=&BisDatum=08.12.2024&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=JJT_20241105_OGH0002_0140OS00107_24B0000_000https://360.lexisnexis.at/d/entscheidungen-ris/ogh_11os12924s/u_zivil_OGH_2024_JJT_20241113_OGH0002_0_0bd0540b8d
Sudans paramilitärische Rapid Support Forces stimmen einem Vorschlag der USA und arabischer Staaten für einen humanitären Waffenstillstand zu/ Mehr als sechs Jahre nach dem Absturz zweier 737-Max-Flugzeuge von Boeing muss der Flugzeugbauer in den USA kein Strafverfahren mehr fürchten/ Die deutschen Stahl-Hersteller sollen besser vor Billig-Konkurrenz geschützt werden, verspricht Kanzler Merz/ erstmals ist ein russischer Soldat in der Ukraine wegen der Tötung eines ukrainischen Kriegsgefangenen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Becker, Birgid www.deutschlandfunk.de, Wirtschaft am Mittag
Am Mittwochmorgen um 6 Uhr Schweizer Zeit geht der US-Bundesverwaltung das Geld aus. Republikaner und Demokraten konnten sich nicht auf ein Budget einigen. Es ist der erste Shutdown seit sieben Jahren. Weitere Themen in dieser Sendung: · Bei einem starken Erdbeben auf den Philippinen sind laut Behörden mindestens 60 Menschen ums Leben gekommen. · Im Kanton Waadt wird ein Strafverfahren gegen Regierungsrätin Valérie Dittli eröffnet. Ihr wird Machtmissbrauch vorgeworfen. · In Brasilien wird unter anderem mit Geld von der UBS Öl und Gas gefördert. Wie geht das mit dem Klimaziel der Bank überein?
Host Stefan Lassnig diskutiert mit Anwältin Sylvia Freygner zentrale Aspekte des Finanz- und Wirtschaftsstrafrechts sowie die Bedeutung der Unschuldsvermutung im digitalen Zeitalter. Freygner kritisiert mediale Vorverurteilungen und erklärt, warum die Unschuldsvermutung kein bloßes Lippenbekenntnis sein darf, sondern essenziell für den Rechtschutz des Einzelnen bleibt. Gemeinsam gehen sie darauf ein, wie lange Prozesse und öffentliche Spekulationen persönliche und berufliche Existenzen gefährden können und weshalb eine offene, sachliche Kommunikation erfolgreicher ist als das klassische Schweigen. Freygner empfiehlt Betroffenen, Verantwortung zu übernehmen und konstruktiv mit Medien umzugehen, anstatt sich in eine Opferrolle zu begeben oder Schuldzuweisungen zu verstärken. Der Podcast bietet wertvolle Einblicke für alle, die mit juristischen Krisen, Medienöffentlichkeit und strategischer Kommunikation konfrontiert sind.Podcastempfehlung der Woche:Backstage bei mir mit Robert EichenauerLinks zur Folge:Sylvia FreygnerÜber Politik in Gerichtssälen - Ganz offen gesagt #16 2022 mit Verena Nowotny und Joe Barth Wir würden uns sehr freuen, wenn Du "Ganz offen gesagt" auf einem der folgenden Wege unterstützt:Werde Unterstützer:in auf SteadyKaufe ein Premium-Abo auf AppleKaufe Artikel in unserem FanshopSchalte Werbung in unserem PodcastFeedback bitte an redaktion@ganzoffengesagt.at