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Neue ausgewiesene Flächen für Windenergie – die hat der Rat der Stadt am Freitag beschlossen. Betroffen sind dabei Flächen nahe Geismar, Esebeck, Deppoldshausen, Weende, Knutbühren, Groß Ellershausen, Hetjershausen, Elliehausen und Holtensen. Dem Beschluss voraus ging eine lange Debatte und Widersprüche der Einwohner. Nico Mader über den Beschluss und die Meinung der Betroffenen.
Von Bonifatius lernen - Begabungen einsetzen Herzlich willkommen am Freitagmorgen zum gemeinsamen Beten.Tja, so ist das schon mal. Gestern hatte ich morgens erzählt, dass es wegen der so schlechten Wetterprognose keine Prozession in unserer Stadt geben wird. Aber ich hatte nicht mit dem Engagement der vielen Gemeindemitglieder gerechnet, die morgens um 6.00 Uhr im Regen beschlossen hatten: Die Prozession findet doch statt und alles aufgebaut und vorbereitet haben.Und es wurde so. Eine Statio in der einen Kirche, Prozession zu einer Wiese in der Innenstadt, dort Heilige Messe und dann weiterer Prozessionsweg mit einem Segensaltar und mit dem Abschluss in der Pfarrkirche mit allem Drum und Dran. Und danach Frühschoppen auf dem Kirchplatz mit Gegrilltem und Getränken und viel Freude mit vielen Menschen.Besser kann man, glaube ich, Gemeinschaft und Gemeinde nicht beschreiben. Sich vorfreuen auf den Gottesdienst, der bei Regen in der Kirche gefeiert worden wäre, der Beschluss von einer kleinen Gruppe, die Lust und Mut hatte zu sagen: Wir machen das, und dann die große Festfreude beim gemeinsamen Singen, Beten und Feiern.Ich glaube, dem Heiligen Bonifatius, dem großen Apostel der Deutschen, hat das sehr gefallen. Er predigte im achten Jahrhundert mit großem Erfolg in Hessen und Thüringen, gründete sechs große Klöster und machte sich dann ans Werk, die Kirche zu ordnen und die Bistümer Salzburg, Regensburg, Passau, Würzburg und Erfurt zu gründen.Er wurde dann Bischof in Mainz und war sich nicht zu schade, nochmals eine Missionsreise zu unternehmen, bei der er am 5. Juni 754 den Martertod erlitt.Bonifatius war kein bedeutender Theologe, aber er verband missionarischen Eifer mit einer seltenen Begabung für Organisation und Administration. Und er ist nicht sitzen geblieben auf seiner ersten Berufung, sondern hat sich von Gott immer neu herausrufen lassen zu neuen Aufgaben.Vielleicht ist es das: Er hat die Begabungen, die er von Gott geschenkt bekommen hat, geschult, entwickelt und immer neu eingesetzt.Was sind so Deine Begabungen, die Du heute einsetzen kannst? Welche Fähigkeiten, die Du als Gabe bekommen hast, hast Du noch gar nicht richtig wahrgenommen und ausprobiert?Die Organisatoren und Engagierten gestern haben alle ihre Fähigkeiten und Begabungen eingesetzt und ein wunderschönes Fest möglich gemacht.Das ist eine Überlegung heute wert am Tag des heiligen Bonifatius, des Apostels der Deutschen.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU verbietet eine Zusammenarbeit sowohl mit der AfD als auch mit der Linken – und könnte die Partei damit in eine unmögliche Situation bringen. Besonders mit Blick auf die Landtagswahlen in Ostdeutschland im Herbst wird dieser Beschluss zum Problem: Was der CDU in Sachsen und Thüringen bislang noch mit politischen Verrenkungen gelang, könnte künftig nicht mehr funktionieren. In dieser Folge von Machtwechsel sprechen Dagmar Rosenfeld und Robin Alexander über die Entstehungsgeschichte des Beschlusses: Wie kam er in die Partei? Wer trieb ihn voran? Und wer glaubte schon damals, dass sich die CDU damit selbst blockieren könnte? Zuvor tauchen die beiden allerdings noch in die Berliner Gerüchteküche ein: Gibt es in der CDU tatsächlich Diskussionen über einen möglichen Kanzlerwechsel – oder handelt es sich am Ende doch nur um aufgeheizte Spekulationen? –––– Sie möchten mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier finden Sie alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Machtwechsel Sie möchten Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahren Sie hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio Sie möchten “Machtwechsel” komplett werbefrei hören und mitdiskutieren? Dann kommen Sie zu uns in die Machtwechsel-Community auf CampfireFM und werden hier Unterstützer des Podcasts! In der Podcast-Community-App vertiefen wir Themen aus den Episoden, diskutieren aktuelle Entwicklungen und kommen mit Ihnen ins Gespräch: https://www.joincampfire.fm/api/download-app „Letzte Chance – Der neue Kanzler und der Kampf um die Demokratie“ von Robin Alexander ist im Siedler Verlag erschienen und hier erhältlich: https://www.penguin.de/buecher/robin-alexander-letzte-chance/buch/9783827502001. Machtwechsel ist eine Produktion von Dagmar Rosenfeld und Robin Alexander, in Zusammenarbeit mit Studio Bummens.
Diese Woche mit Verena Kern und Sandra Kirchner. 01:45 WMO warnt vor neuen Hitzerekorden Eine ungewöhnlich frühe Hitzewelle hat weite Teile Westeuropas erfasst – mit Temperaturen von bis zu 38 Grad in Spanien und neuen Rekordwerten in Großbritannien. Laut einem Bericht der Weltwetterorganisation WMO sind solche Extremereignisse kein Ausreißer, sondern Teil eines klaren Trends: Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die kommenden Jahre bis 2030 noch heißer als das bisherige Rekordjahr 2024. 08:04 Fußball-WM mit Klima-Problem Die Fußball-WM 2026 dürfte nicht nur die größte, sondern auch die klimaschädlichste Weltmeisterschaft der Geschichte werden. Durch das neue XXL-Format mit 48 Teams und Austragungsorten in den USA, Mexiko und Kanada steigen die Treibhausgasemissionen massiv an. Gleichzeitig bedrohen die Folgen der Klimakrise längst auch den Sport. Extreme Hitze wird für Spieler und Fans zunehmend zum Gesundheitsrisiko – und könnte viele Stadien künftig zeitweise unbespielbar machen. 15:03 UN-Beschluss stärkt internationales Klimarecht Die UN-Generalversammlung hat eine Resolution verabschiedet, die die Verpflichtung aller Staaten zum Klimaschutz stärkt. Grundlage ist das wegweisende Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom Juli 2025. Mit dem UN-Beschluss wird die völkerrechtliche Klimaschutz-Verpflichtung von Staaten weiter gestärkt – und zugleich steigen die Chancen, Regierungen künftig juristisch für unzureichenden Klimaschutz oder entstandene Klimaschäden zur Verantwortung zu ziehen. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender:innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Deutschland: Allein auf dem Irrweg?Ein Kommentar von Claudia Töpper.Am Montag, den 11. Mai 2026 fand ein Treffen zwischen dem deutschen Verteidigungsminister, Boris Pistorius und dem ukrainischen Vize-Regierungschef und Digitalminister, Mychajlo Fedorow in Kiew statt. (1) Das Ziel dieses Treffens war offenbar der Beschluss, gemeinsam neue unbemannte Waffensysteme zu bauen und„die Stärkung der deutsch-ukrainischen Partnerschaft“.(2)Laut Tagesschau.de erklärte Pistorius, dass eine Entwicklung„modernster unbemannter Systeme in allen Reichweiten, gerade auch im Bereich Deep Strike […] die Sicherheit beider Länder [stärken werde].“(3)Deep StrikeMit dem Begriff Deep Strike werden Waffensysteme benannt, die Angriffsziele mit sehr hoher Präzision aus sehr weiter Entfernung erreichen können. Diese Waffensysteme bestehen aus Langstreckendrohnen, Marschflugkörpern wie Storm Shadow und Taurus KEPD 350 sowie ballistischen Raketen. (4) Der Reservistenverband beschreibt diese Waffen als„Präzisionslenkwaffen für strategische Schläge über 1.000 Kilometer“.(5)Die militärische Terminologie-Datenbank IATE definiert Angriffe mit diesen Waffen als„Operationen, die durchgeführt werden, um feindliche Land-, See- und Luftstreitkräfte zu zerstören, zu schwächen oder kampfunfähig zu machen, bevor sie gegen eigene Streitkräfte eingesetzt werden können.“ (6)Als potenzielle Ziele werden laut des Center for Strategic and International Studies (CSIS) Langstreckenangriffe gegen Kommandozentren, Logistik, Energiezentren, Treibstoff- und Munitionsdepots, Satellitenkommunikation, Truppenkonzentrationen sowie Städte und zivile Ziele weit hinter der Frontlinie beschrieben. (7)Besonders interessant ist, wer oder was sich hinter dem CSIS und dem Begriff Deep Strike verbirgt. Das CSIS ist eine überparteiliche Denkfabrik mit Sitz in Washington, D.C., welches sich auf internationale Sicherheit, Außenpolitik und Wirtschaftsfragen konzentriert. Zudem gilt es als eine der einflussreichsten Forschungsinstitutionen der Vereinigten Staaten im Bereich globaler Strategie- und Politikberatung. (8)Der Begriff Deep Strike stammt jedoch nicht aus der Denkfabrik des CSIS, sondern aus der französischen sicherheitspolitischen Denkfabrik mit dem Namen „Fondation pour la Recherche Stratégique, FRS“ (auf Deutsch: Stiftung für Strategische Forschung). (9)Der deutsche Verteidigungsminister ist der Ansicht, dass die „europäischen NATO-Partner in dem Bereich [dieser] Waffen noch Lücken aufweisen.“ (10) Diese sollen mithilfe der Ukraine so schnell wie möglich geschlossen werden, denn diese nutzt bereits einige dieser Waffensysteme. (11) Zusätzlich möchte Deutschland damit laut der Tagesschau„dem Land [Ukraine] eine möglichst starke Position in etwaigen Friedensverhandlungen mit Russland verschaffen.“(12)Finanzierung durch deutschen privaten FinanzsektorUm dies zu erreichen, möchte die Regierung der Bundesrepublik Deutschland privates Kapital „mobilisieren“. Da Deutschland bereits erneut der Ukraine weitere Unterstützung für die Verteidigung zugesagt hat, will die Regierung nun verstärkt private Geldgeber für Investitionen in ukrainische Rüstungsbetriebe gewinnen.(13) So sollen kürzlich in einem Telefongespräch erstmals Banken, Fonds und weitere Akteure des Finanzsektors anwesend gewesen sein. (14)...https://apolut.net/schroder-als-vermittler-europas-letzte-chance-von-claudia-topper/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Schreiner, Helene Nikita www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
1. EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren VG Berlin, Urteil vom 6. Mai 2026 – VG 21 K 158/24 Eine irische Staatsangehörige verliert ihr Freizügigkeitsrecht nach § 6 FreizügG/EU nicht wegen bloßer Ermittlungsverfahren im Umfeld propalästinensischer Proteste. 2. Versammlungsauflagen gegen NS-Codes OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2026 – 14 ME 1/26 Eine versammlungsrechtliche Auflage, die das Tragen von Kleidung verbietet, aus deren Aufschriften sich durch Überdecken NS-Kürzel ergeben können, ist nicht von § 8 Abs. 1 NVersG gedeckt.3. Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2026 – 6 B 234/26, 6 B 235/26, 6 B 236/26 Eine Polizeikommissarin wird wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens aus dem Beförderungsauswahlverfahren genommen.4. Handtuch-Reservierung als Reisemangel AG Hannover, Urteil vom 20. April 2026 – 527 C 9826/25 Mit Handtüchern dauerhaft blockierte Sonnenliegen am Hotelpool begründen einen Reisemangel nach § 651i Abs. 2 BGB, wenn der Veranstalter trotz eindeutiger Hausordnung nicht einschreitet.5. Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz OVG Münster, Urteil vom 4. Dezember 2025 – 13 A 3233/21 Entgeltliche Tantramassagen mit Genitalbezug („Yoni-Massage") sind sexuelle Dienstleistungen nach § 2 Abs. 2 ProstSchG – damit greifen Anmeldepflicht (§ 3) und gesundheitliche Beratung (§ 10). Das OVG lehnt eine teleologische Reduktion ab.6. Festival-Aus im Landschaftsschutzgebiet OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2026 – 4 B 450/26 Kein Eilrechtsschutz für ein Open-Air-Festival ohne naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG. Die Marktfestsetzung nach § 68 Abs. 2 GewO ist gemäß § 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO zwingend abzulehnen, wenn die Veranstaltung gegen die Landschaftsschutzverordnung verstößt.Support the show
In dieser Folge schauen wir uns einen Beschluss des OLG Nürnberg vom 14.04.2026 (11 UF 940/25) an – eine waschechte Sachenrechtsklausur zwischen getrenntlebenden Ehegatten. Streitgegenstand ist ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau am Tag der Hochzeit am Strand mit verpackten Kfz-Kennzeichen "übergeben" hat. Wir gehen den § 985 BGB-Aufbau Schritt für Schritt durch: Vorrang des § 1361a BGB und die Frage, wann ein Pkw überhaupt Haushaltsgegenstand ist, konkludente Einigung über den Eigentumsübergang im Wege einer Gesamtschau aller Indizien, § 930 BGB als Übergaberatz und – das dogmatische Highlight – die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB, gestützt auf § 1353 BGB. Eine Konstellation, die so plastisch ist, dass sie früher oder später jede Examensklausur erreichen wird.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" geht es um drei weitere Entscheidungen: Das LAG Niedersachsen (13 Ta 29/26) zur Frage, ob die Verfahrensgebühr nach Vorbemerkung 8 KV-GKG auch dann entfällt, wenn die Parteien sich nach bereits verkündetem, aber noch nicht rechtskräftigem Urteil vergleichen. Der VGH Baden-Württemberg (u.a. 2 S 2523/25) zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags und zur spannenden Abweichung vom BVerwG bei der Frage, ob Beitragspflichtige ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten beibringen müssen. Und schließlich der BGH (VI ZR 100/25) zum schadensrechtlichen Bereicherungsverbot bei der fiktiven Abrechnung, wenn dasselbe Fahrzeug zwischen Erstunfall und Verwertung ein zweites Mal beschädigt wird.Support the show
Schwarz-rote Schuldenorgie zerstört die Zukunft Deutschlands.Während sich die Regierung mit Beschlüssen inszeniert, wächst im Hintergrund ein gigantischer Schuldenberg, der längst außer Kontrolle geraten ist. Die Kosten werden schleichend auf die Bevölkerung abgewälzt, die für politische Fehlentscheidungen geradestehen muss.Ein Kommentar von Janine Beicht.Das Bundeskabinett hat heute in Berlin die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 abgenickt. Was als routinemäßiger Beschluss verkauft wird, ist in Wahrheit der offene Offenbarungseid einer Regierung, die jede Kontrolle über die Staatsfinanzen verloren hat. Ausgaben explodieren, Schulden türmen sich zu neuen Rekorden auf, und die Bürger sollen mit immer neuen Abgaben und versteckten Kürzungen die Zeche zahlen. Die Koalition aus Union und SPD feiert sich für angebliche Lückenstopfung, während die Realität ein Desaster aus Platzhaltern, Luftschlössern und einer Billion Euro Neuverschuldung in nur fünf Jahren ist. Statt Verantwortung zu übernehmen, schiebt die Merz-Klingbeil-Regierung die Probleme in die Zukunft und verpfändet damit Generationen. Die nackte Zahlenflut: Ausgaben explodieren, während die Wirtschaft einbrichtIm Kernhaushalt sind für 2027 Ausgaben von 543,3 Milliarden Euro vorgesehen (1), nach 524,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Bis 2030 sollen die Gesamtausgaben sogar auf 625,1 Milliarden Euro klettern. Neue Schulden im Kernhaushalt steigen auf 110,8 Milliarden Euro für 2027, nach 98 Milliarden Euro 2026, und erreichen 2028 bereits fast 135 Milliarden Euro. Inklusive der schuldenfinanzierten Sondervermögen für Bundeswehr und Infrastruktur addiert sich die Neuverschuldung 2027 auf 196,5 Milliarden Euro. Das ist der zweithöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. Bis 2030 summiert sich die erwartete Neuverschuldung innerhalb von fünf Jahren auf fast eine Billion Euro. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt (2) heißt es dazu:„Der haushalts- und finanzpolitische Handlungsdruck bleibt jedoch weiterhin hoch. […] „Im Finanzplanjahr 2028 beläuft sich der Handlungsbedarf aktuell auf rd. 29 Mrd. €. In den Jahren 2029 und 2030 beträgt er rd. 51 Mrd. € bzw. rd. 60 Mrd. €.“ (2)Die schwarz-rote Koalition plant zudem trotz halbiertem Wachstum von nur noch 0,5 Prozent nahezu unveränderte Steuereinnahmen von rund 398,4 Milliarden Euro (3) und deckt jede Mehrausgabe mit frischen Krediten.Aus dem Sondervermögen Bundeswehr fließen 2027 rund 27,5 Milliarden Euro (4), aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 58,2 Milliarden Euro (5). Der Etat des Arbeitsministeriums überschreitet 2027 erstmals die Marke von 200 Milliarden Euro (6), während der Verteidigungsetat bis 2030 auf rund 180 Milliarden Euro (7) anschwillt. Die Bereichsausnahme für Verteidigung und sicherheitsrelevante Bereiche steigt von 100,9 Milliarden Euro 2026 auf 127 Milliarden Euro 2027, weiter auf 167 Milliarden Euro 2028 und bis 2030 auf 196,4 Milliarden Euro (8). Mehr als die Hälfte der Ausgaben aus den Sondervermögen soll in die Sanierung maroder Brücken, kaputter Straßen und des Bahnnetzes fließen. Zusätzlich sind Milliarden-Investitionen in Digitalisierung und Krankenhausinfrastruktur geplant, die 2027 um fast 38 Milliarden Euro (9) höher liegen sollen als vor der Schaffung der Sondervermögen. Die Regierung trennt die Finanzplanung bewusst in Kernhaushalt und Sondervermögen, um das wahre Ausmaß der Verschuldung zu verschleiern. ..https://apolut.net/regierung-verzockt-unsere-zukunft-von-janine-beicht/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die Bundesregierung will den Online‑Check‑in deutlich ausweiten, um Abläufe zu digitalisieren und zu beschleunigen. Künftig könnte das Smartphone statt Pass ausreichen. Klingt komfortabel, ist aber nicht unumstritten.
Was lange währt wird gut - oder nicht? Schwarz-Rot hat sich auf Kompromisse zum Haushalt und zur Gesundheitsreform geeinigt. Was sagt Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dazu?
Waffenruhe zwischen Israel und dem Libanon wird um drei Wochen verlängert/ Bundeskanzler Merz begrüßt den Beschluss für das 90 Milliarden Euro schwere EU-Unterstützungsdarlehen für die Ukraine/ Indigene Gemeinschaften in Australien fordern Unterstützung von der Bundesregierung im Kampf gegen steigenden Treibstoffkosten/ Lufthansa streicht in Zukunft die kostenfreie Mitnahme eines kleinen Kabinenkoffers/ Polizei in Bayern nimmt zwei mutmaßliche ausländische Agenten fest.
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag einen ersten Beschluss zur Einführung der OECD-Mindeststeuer gefasst. Demnach sollen nur jene Gemeinden direkt von den Mehreinnahmen profitieren, die auch Standorte der zusätzlich besteuerten Unternehmen sind. Ausserdem: · FCB-Goalie Marwin Hitz beendet Profikarriere
Mit dem EU-Kredit für die Ukraine beginnt eine grundlegende politische und wirtschaftliche Verschiebung – mit weitreichenden Folgen für Europa. Von Sevim Dagdelen.Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Mit dem heutigen Beschluss der EU, der Ukraine einen 90-Milliarden-Euro-Kredit zu gewähren, beginnt nichts anderes als eine neue Epoche in Europa. Europa ist jetzt Kriegspartei. EuropaWeiterlesen
Wer mit Dollar-Noten bezahlt, der hält die Gesichter weißer Männer in der Hand. Die ehemals versklavte Harriet Tubman soll das ändern - seit dem Beschluss vom 20.4.2016 aber ist wenig passiert. Von Michael Marek.
Das Altersvorsorge-Depot kommt 2027. Und viele Sparer:innen denken gerade dasselbe: „Ich warte mal ab, bis alles klar ist." Aber ist das wirklich die klügste Strategie? Marciano Koslowsky hat eine klare Antwort darauf. Als Honorarberater, Finanzcoach und Mitgründer von maiwerk begleitet er Menschen dabei, Altersvorsorge so aufzubauen, dass sie wirklich zu ihrem Leben passt. Und er hat seine eigene Beratungslogik seit dem Beschluss fundamental geändert. In der neuen Folge von „How I met my money" findet Marciano deutliche Worte: Wer jetzt wartet, macht einen Fehler. Mit Ingo und Lena taucht er tief in die Reform ein und spricht über die Entscheidungen, die jetzt für Anleger:innen anstehen. Darüber, – warum er in seinen Beratungsgesprächen bisher vom Riestern abgeraten hat und wie sich das jetzt ändert. – warum das ETF-Depot in der optimalen Sparreihenfolge auf dem letzten Platz landet. – ob und wann es sich lohnt, noch dieses Jahr einen Riester-Vertrag abzuschließen. – was der Unterschied ist zwischen einer Produktentscheidung und einer Altersvorsorgstrategie und warum das entscheidend ist. Am Ende empfiehlt Marciano 3 erste Schritte, die Sparer:innen gehen sollten, noch bevor sie über Altersvorsorge-Produkte nachdenken. Altersvorsorge war noch nie so spannend. Und nach dieser Folge weißt du warum. Links aus dieser Folge: Wie viel Förderung steckt für dich im AV-Depot? Jetzt kostenlos berechnen: https://maiwerk-tools.lovable.app/altersvorsorgedepot-rechner Dein persönliches Risikoprofil bestimmen: https://maiwerk-finanzpartner.de/risikoprofil#risikoprofil-anmeldung Noch dieses Jahr den Startbonus sichern: https://maiwerk-finanzpartner.de/lp/altersvorsorge-depot?utm_source=podcast&utm_medium=webseite&utm_campaign=av-depot-2026
Am 23. Mai 1526 eröffnet Philipp Melanchthon, ein Vertrauter Martin Luthers, die "Obere Schule bei St. Egidien" in Nürnberg. Es war das (im modernen Sinne) erste Gymnasium im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.**********Ihr hört in dieser Folge "Eine Stunde History":6:45 - Luisa Filip erinnert an den Beschluss des Stadtrats von Nürnberg, ein Gymnasium zu schaffen.12:09 - Antonia Landois vom Stadtarchiv Nürnberg berichtet über die Anfänge des ersten Gymnasiums in Nürnberg.24:08 - Der evangelische Theologe Anselm Schubert von der Universität Erlangen-Nürnberg beschreibt Philipp Melanchthon als Reformator und Schul- und Bildungsreformer.37:35 - Die Erziehungswissenschaftlerin Margret Kraul hat sich mit der Entwicklung des Gymnasiums zwischen 1780 und 1980 beschäftigt.**********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Lehrer Bob Blume: Wie Schule besser gehtMobilität und Technik - 1835 - Die erste Eisenbahn von Nürnberg nach FürthEine Stunde History: Kriegsverbrecherprozess 1946**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .**********In dieser Folge mit: Moderation: Markus Dichmann Gesprächspartner: Dr. Matthias von Hellfeld, Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte
Was ist in der KW 16 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? EU plant App für anonymen Altersnachweis ein https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kinderschutz-online-eu-app-zur-altersuberprufung-steht-2026-04-15_de VG Düsseldorf: DSGVO‑Schadensersatz gegen Behörden gehört vor die Zivilgerichte (Az. 29 K 2876/26) https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2026/29_K_2876_26_Beschluss_20260323.html LG Köln: Übermittlung von Gehaltsdaten trotz DSGVO-Widerspruch erlaubt https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_koeln/j2025/30_O_146_25_Teilurteil_20251113.html Bloße Betroffenheit von einem Hackerangriff begründet keinen Schadensersatzanspruch (LAG Hessen, Urteil vom 10.2.2026 - 12 SLa 709/25) https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_koeln/j2025/30_O_146_25_Teilurteil_20251113.html Italienische Bank mit Millionenbußgeld belegt wegen fehlenden Zugriffskonzept https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10235001 Meta-Mitarbeiter wegen Herunterladen privater Bilder entlassen Sicherheitslücken bei RA-MICRO Essentials: Massive Datenpanne aufgedeckt https://www.ccc.de/en/updates/2026/kanzleisoftware-in-der-cloud-lasst-daten-regnen Veröffentlichungen & Veranstaltungen EDPB verabschiedet Leitlinien zur Verarbeitung für wissenschaftliche Forschung und beschleunigt Anonymisierungsleitlinien https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/documents/public-consultations/2026/guidelines-12026-processing-personal-data_en EDPB legt Template für Datenschutz‑Folgenabschätzungen vor und startet Konsultation https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/documents/public-consultations/2026/edpb-dpia-template_en Neue Orientierungshilfe für Datenschutz bei KI in Bayerns Verwaltung https://www.datenschutz-bayern.de/ki/OH_KI.pdf Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/
1000 Euro extra und steuerfrei, weil Tanken und überhaupt Energie so teuer geworden sind - klingt erst mal nach: ‚Okay, nehme ich.‘ Aber nach viel Kritik an diesem Beschluss der Bundesregierung stellt sich die Frage: Zieht die Regierung das trotzdem durch oder wird noch einmal nachgebessert?
Braunkohle hat lange die Identität der Lausitz bestimmt. Seit dem Beschluss zum Braunkohle-Ausstieg ist Brandenburg auf dem Weg zum klimaneutralen Industriestandort. Inzwischen setzt die Region Maßstäbe mit Windkraft und Fotovoltaik. Tversted, Jane / Zähringer, Martin www.deutschlandfunkkultur.de, Länderreport
In dieser Folge, die am 13 April 2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine bahnbrechende neue Entscheidung des VG Hamburg:Das VG Hamburg legt dem EuGH die Gretchenfrage des EU-Beihilferechts vor: Mussten Unternehmen für die Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Mit Beschluss vom 20. März 2026 (Az. 16 K 4919/22) widerspricht das VG Hamburg der NRW-Linie des OVG Münster und setzt das Verfahren aus, bis der EuGH entschieden hat. In dieser Folge ordnet Dennis Hillemann den Beschluss ein: Was hat das VG Hamburg entschieden, warum weicht es von der NRW-Rechtsprechung ab, und was bedeutet die Vorlage für laufende Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Klageverfahren?Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge geht es um einen Beschluss des Obergerichts Zürich vom 7. April 2026 im Verfahren zwischen Beat Stocker und dem beschuldigten Journalisten Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz». Ausgangspunkt ist die Einstellungsverfügung (Entscheid der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Anklage zu beenden) der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vom 8. Dezember 2025. Beat Stocker erhob gegen diese Einstellung Beschwerde. Das Obergericht gibt ihm recht, hebt die Einstellungsverfügung auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück mit der verbindlichen Anweisung, gegen Lukas Hässig Anklage zu erheben. Der Kern des Entscheids liegt im rechtlichen Massstab. Das Obergericht sagt: Die Staatsanwaltschaft hat die Hürden für eine Anklage zu hoch angesetzt. Sie wollte praktisch nachweisen, wie genau vertrauliche Bankinformationen aus dem Innern der Bank bis zu Lukas Hässig gelangt sind. Genau das verlangt das Gesetz nach Auffassung des Obergerichts aber nicht. Für eine Anklage genügt, dass aufgrund der Beweislage und der Indizien (äussere Anzeichen, aus denen man auf den Sachverhalt schliessen kann) eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Gerade in rechtlich schwierigen Fällen darf nicht vorschnell eingestellt werden. Entscheidend ist für das Obergericht weiter, dass der Artikel von Lukas Hässig vom 27. Juli 2016 bankgeheimnisgeschützte Informationen enthielt, darunter konkrete Zahlungsflüsse zwischen Beat Stocker und Pierin Vincenz. Gleichzeitig sieht das Obergericht eine weitgehende Übereinstimmung zwischen diesem Artikel und internen Compliance-Memoranden (streng vertraulichen bankinternen Prüf- und Risikoberichten) von Julius Bär. Für das Obergericht ist das ein starkes Indiz dafür, dass diese Memoranden oder jedenfalls ihr Inhalt als Grundlage der Berichterstattung dienten. Die Staatsanwaltschaft hatte eingewendet, die Informationen könnten auch aus anderen Quellen gekommen sein. Für das Obergericht sind solche Alternativerklärungen zu theoretisch und nicht genügend plausibel. Der Artikel bilde das Netzwerk rund um mehrere Transaktionen und Gesellschaften so präzise ab, dass ein bloss zufälliges Zusammenfügen aus frei zugänglichen oder verstreuten Informationen das Ergebnis nicht überzeugend erkläre. Anders gesagt: Für das Obergericht reicht die Indizienlage klar über einen blossen Anfangsverdacht hinaus. Wichtig ist auch, dass das Obergericht den Bericht der externen Anwaltskanzlei nicht einfach als wertlose Parteibehauptung behandelt. Zwar ist dieser Bericht kein neutrales Gerichtsgutachten. Er behält aber nach Auffassung des Gerichts ein Mindestmass an Beweiswert, zumal er auf einer professionellen Vergleichsanalyse beruht und sich mit dem später eingereichten Memorandum vom 8. April 2016 zusätzlich abgleichen lässt. Ein weiterer Punkt: Lukas Hässig berief sich auf Medienfreiheit und mögliche Rechtfertigungsgründe. Das Obergericht sagt dazu nicht, dass solche Argumente ausgeschlossen sind. Aber sie tragen die Einstellung in diesem Verfahren nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihre Verfügung ausschliesslich mit ungenügendem Tatverdacht begründet hatte. Ob Medienfreiheit oder ein Rechtfertigungsgrund am Ende durchgreifen, muss deshalb das Sachgericht im Hauptverfahren entscheiden. Die Quintessenz dieser Folge: Das Obergericht sagt klar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht hätte einstellen dürfen. Nach Auffassung der Obergerichts sprechen die vorhandenen Belege und Indizien genügend stark dafür, dass der Fall vor Gericht gehört. Deshalb wurde die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zurückgewiesen. Für Beat Stocker ist das ein prozessualer Erfolg von erheblichem Gewicht. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Was Verwaltungen jetzt wissen müssenIn der neuen Folge von VERWALTUNG4U spricht Massimo Füllbeck mit der Rechtsanwältin und WEG-Expertin Cathrin Fuhrländer über eine mit Spannung erwartete BGH-Entscheidung zu Alternativ- bzw. Vergleichsangeboten bei Erhaltungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Wohnungseigentümergemeinschaften tatsächlich Vergleichsangebote benötigen und warum es keine allgemeine Pflicht zu „drei Angeboten” gibt.Außerdem geht es um eine weitere praxisrelevante Entscheidung zum Stimmrecht: Wann dürfen Stellplatz- oder Teileigentümer mit abstimmen? Wann sind Stimmrechtsbeschränkungen unwirksam? Und weshalb kommt es in vielen Fällen auf die Kausalität für das Beschlussergebnis an?In dieser Folge: Alternativangebote bei Erhaltungsmaßnahmen: Warum der BGH keine generelle Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten sieht.•Praxis statt Pauschalgrenzen: Welche Kriterien imEinzelfall zählen – etwa Art und Umfang der Maßnahme, Dringlichkeit, Marktverfügbarkeit und "bekannt und bewährt".Anfechtung von Beschlüssen: Warum das bloße Fehlenweiterer Angebote künftig nicht mehr automatisch zur Ungültigkeit führt.Bedeutung für das Tagesgeschäft: Weshalb die Entscheidung gerade bei kleineren, wiederkehrenden Maßnahmen für spürbare Erleichterung sorgt.Stimmrecht in der WEG: Was für Tiefgaragen-, Stellplatz- und Teileigentümer gilt und wo Gemeinschaftsordnungen an ihre Grenzen stoßen.Kausalität und Beschlussanfechtung: Wann ein fehlerhafter Stimmrechtsausschluss relevant wird – und wann ein Beschluss trotzdem bestehenbleibt.Die Folge zeigt, wie stark praxistaugliche Rechtsprechungdie tägliche Verwaltungsarbeit erleichtern kann – sowohl beiAngebotsentscheidungen als auch bei Abstimmungen in der Eigentümerversammlung.Ihre EBZ AkademieFür Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gernean die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.deverwaltung4u@e-b-z.deWeiterbildungsangebote der EBZ-Akademie finden Sie online in unserem Bildungsfinder:https://www.ebz-training.de/https://www.ebz-training.de/oder auf unserer Homepage: https://ebz-akademie.de/https://ebz-akademie.de/LEARNING | Fachwissen für die ImmobilienwirtschaftCONSULTING | Partner in der TransformationNETWORKING | Gemeinsam stark
Triggerwarnung: In dieser Folge geht es um Tierquälerei. Regina und Peter können es kaum erwarten: Schon bald soll ihre Tochter Vivien aus der Psychiatrie entlassen werden, wo sie die vergangenen Monate stationär behandelt wurde. Regina und Peter freuen sich darauf, bald endlich wieder fernab der Klinikmauern Zeit mit ihr zu verbringen. Doch als Peter am 31. Mai 2022 auf dem Weg ist, um Vivien einen Besuch abzustatten, erhält er einen Anruf von ihrem behandelnden Arzt, der seine und Reginas Welt in Scherben legt. Und ihnen schmerzlich klar macht, dass ihre Tochter die geschlossene Station niemals mit gepackten Taschen verlassen wird… Psychiatrische Kliniken sind ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems: Mehr als 800. 000 Menschen wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2024 in psychiatrischen Krankenhäusern stationär behandelt. In dieser Folge von “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” werfen wir einen genauen Blick auf das System Psychiatrie. Unter anderem sprechen wir über geschlossene Stationen, die Voraussetzungen für Zwangseinweisungen und beleuchten den Umgang mit vermeintlich gefährlichen Patient:innen. Expert:innen in dieser Folge: Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Barbara Jost, Fachanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht Sabrina Diehl Laurent LaFleur, Richter am OLG München Prof. Dr. Anke Bramesfeld vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. **Credit** Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Producer: Paulina Krasa, Laura Wohlers und Jon Handschin Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Quellen (Auswahl)** Das Organspende-Register: https://organspende-register.de/erklaerendenportal/ Landgericht München I: Urteil vom 5. August 2023 - liegt vor Oberlandesgericht München: Beschluss vom 31. Juli 2025 - liegt vor Studie: “Tötungsdelikte in Kliniken für Psychiatrie aus der Metaperspektive eines Bundeslandes”: https://t1p.de/vhrfo Bayerischer Rundfunk: “Patienten als Täter. Tatort Psychiatrie”: https://t1p.de/zqico **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Im Podcast "Blick in die Bibel" erzählt Miriam Pawlak heute, wie sie von der Romanistik zur Theologie kam: "Ein Priester entdeckte meine Leidenschaft für die Bibel – und seitdem bin ich dabei."Zum Bibeltext aus dem Matthäusevangelium erklärt sie, warum Jesus den Jüngern in Galiläa begegnen will: "Er hält sein Versprechen – und zeigt: Die Sendung geht weiter!" Doch viele zweifeln an der Auferstehung. Miriam Pawlak erklärt den Unterschied zwischen "Auferweckung" (Gottes Handlung) und "Auferstehung" (Jesu aktive Macht). "Beides ist wahr: Jesus ist wahrer Gott und wahrer Mensch."Warum diese Begegnung bis heute Mut macht, erfahrt ihr im Podcast!Aus dem Matthäusevangelium:Nachdem die Frauen die Botschaft des Engels vernommen hatten, verließen sie sogleich das Grab voll Furcht und großer Freude und sie eilten zu seinen Jüngern, um ihnen die Botschaft zu verkünden. Und siehe, Jesus kam ihnen entgegen und sagte: Seid gegrüßt. Sie gingen auf ihn zu, warfen sich ihm nieder und umfassten seine Füße. Da sagte Jesus zu ihnen: Fürchtet euch nicht! Geht und sagt meinen Brüdern, sie sollen nach Galiläa gehen und dort werden sie mich sehen.Noch während die Frauen unterwegs waren, siehe, da kamen einige von den Wächtern in die Stadt und berichteten den Hohepriestern alles, was geschehen war. Diese fassten gemeinsam mit den Ältesten den Beschluss, die Soldaten zu bestechen. Sie gaben ihnen viel Geld und sagten: Erzählt den Leuten: Seine Jünger sind bei Nacht gekommen und haben ihn gestohlen, während wir schliefen. Falls der Statthalter davon hört, werden wir ihn beschwichtigen und dafür sorgen, dass ihr nichts zu befürchten habt. Die Soldaten nahmen das Geld und machten alles so, wie man es ihnen gesagt hatte. Und dieses Gerücht verbreitete sich bei den Juden bis heute. (Mt 28,8-15)(© Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet)
Entscheidungen im ÜberblickBayObLG, Beschluss vom 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 Brandstiftung in Arrestzelle als schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGBOVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2026 – 8 LA 8/26 Keine Besorgnis der Befangenheit bei OVG-Richterin trotz Ex-Ehemann als VorinstanzrichterAG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 E-Roller-Trunkenheitsfahrt (0,82 ‰) begründet keine charakterliche Ungeeignetheit für Pkw-FührerscheinBayObLG, Beschluss vom 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche trotz kurzzeitiger AusfahrtssperrungAG Marl, Urteil vom 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 Schal und Mütze bei Gegendemonstration kein Verstoß gegen VermummungsverbotOLG Dresden, Beschluss vom 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 Parkrempler begründet nicht ohne weiteres Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGBOLG Hamm, Urteil vom 13.03.2026 – 12 U 138/25 Zurückbehaltungsrecht am gesamten Werklohn wegen Anspruch auf RechnungsberichtigungBVerwG, Beschluss vom 10.03.2026 – 3 AV 1.26 Abschleppkosten nach Unfallbitte an Polizei sind privatrechtliche StreitigkeitVG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.04.2026 – 7 L 141/26 Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Essen zu unbestimmtLSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.02.2026 – L 9 AY 28/26 B ER Einreise zur medizinischen Behandlung rechtfertigt Leistungskürzung nach AsylbLGSupport the show
Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Beschluss das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Die Entscheidung machte weltweit Schlagzeilen und etablierte einen neuen Gedanken: Klimaschutz ist kein abstraktes politisches Ziel, sondern dient auch dem Schutz der durch das Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte der Menschen und Bürger. Der Klima-Beschluss und seine Begründung Doch was genau hat das BVerfG entschieden, und welche Auswirkungen hatte der Beschluss am Ende? Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, dessen Ansichten in seiner Habilitationsschrift die Entscheidung des BVerfG maßgeblich prägten. Mit Prof. Ekardt sprechen wir u.a. darüber, wie die Verfassungsbeschwerde zustande kam und welche Rolle der im Grundgesetz verankerte Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gem. Art. 20a GG spielte (Spoiler: erstaunlich wenig). Doppelte Freiheitsgefährdung durch die Klimarkrise Entscheidend war vielmehr ein Gedanke, den Prof. Ekardt maßgeblich entwickelt hat, die sogenannte doppelte Freiheitsgefährdung. Die Idee dahinter ist, dass unsere Freiheitsrechte, also das Recht, selbstbestimmt zu leben, durch den menschengemachte Klimakatastrophe gleich auf zwei Wegen bedroht werden. Erstens direkt, weil die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen unsere Entfaltungsmöglichkeiten einschränkt. Und zweitens indirekt, weil ein zu langes Abwarten dazu führt, dass der Staat irgendwann drastische Maßnahmen ergreifen muss – mit dem Risiko, dass dabei autoritäre Strukturen entstehen. Unser Gast: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. ist apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock sowie Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Seit 2013 ist er zudem ehrenamtlicher Landesvorsitzender des BUND Sachsen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Recht, Ethik, Politik und Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit. Er war maßgeblich an der erfolgreichen Klimaklage vor dem BVerfG 2021 beteiligt, in der das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und die 1,5-Grad-Grenze als verfassungsrechtlich bindend eingestuft wurde. 2024 folgte eine weitere Klimaklage sowie, weltweit erstmalig, eine Biodiversitätsklage gegen Bundesregierung und Bundestag. Zu seinen wichtigsten Publikationen zählen „Theorie der Nachhaltigkeit“ (4. Aufl., Nomos), „Sustainability“ (2. Aufl., Springer) und „Postfossile Freiheit: Warum Demokratie, Umweltschutz, Wohlstand und Frieden nur gemeinsam gelingen“ (Bonifatius). Darüber hinaus diskutieren wir, wie sich der Klimawandel als Ursache künftiger Schäden rechtlich nachweisen lässt, welche internationalen Auswirkungen der Klimabeschluss bis hin zu EGMR und IGH entfaltet hat und warum der Klimawandel nicht das einzige Umweltproblem ist, das verfassungsrechtlich eingeklagt wird. Schließlich stellen wir die Frage, ob man direkt gegen die fossile Industrie klagen kann und ob die Natur selbst eigene Rechte haben sollte, die sie vor Gericht geltend machen könnte. Wir bedanken uns herzlich bei Prof. Ekardt für die spannenden Einblicke in die Welt des Klimaschutzrechts und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören! Kapitelmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Prof. Felix Ekardt. 00:03:00 – Wie kam der erste Klima-Beschluss des BVerfG zustande und warum ist Klimaschutz eine Voraussetzung der Freiheit? 00:15:00 – Welche Verbände und Personen waren an der Verfassungsbeschwerde beteiligt und spielt es eine Rolle, wer klagt? 00:19:30 – Welche Rolle spielte Art. 20a GG und die doppelte Freiheitsgefährdung: Zerstörung physischer Lebensgrundlagen und autoritäre Strukturen durch die Dringlichkeit der Maßnahmen. 00:25:00 – Wie lässt sich nachweisen, dass der Klimawandel für künftige Schäden kausal ist und wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet? 00:32:00 – Welche nationalen und internationalen Auswirkungen hatte der Klima-Beschluss des BVerfG – bis hin zu EGMR und IGH? 00:41:00 – Klimawandel ist nicht das einzige Umweltproblem: Verfassungsbeschwerde auf mehr Biodiversität. 00:48:00 – Welches Gewicht kann der Klimaschutz im Klagewege haben, wenn die Politik sich nicht an die Ergebnisse hält? 00:54:00 – Kann man auf Grundlage des Klimaschutzes direkt gegen die fossile Industrie klagen? 00:59:00 – Hat die Natur eigene Rechte, die sie einklagen könnte? Besprochene Urteile: Der Klima-Beschluss des BVerfG (BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20). Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde. LG Erfurt zu „Rechten der Natur“ (8 O 836/22, 17.10.2024). DUH v. Bundesregierung – Klimaschutzprogramm (BVerwG, Urt. v. 29.01.2026, Az. 7 C 6.24). Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Schweiz (EGMR, 09.04.2024 – 53600/20). Der Beitrag Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Die Fälle im Überblick:1. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2026 – 11 U 123/25 Gutgläubiger Erwerb eines Vorführwagens trotz fehlender Zulassungsbescheinigung Teil II. Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn sich Käufer bei Übergabe durch Vertragshändler vertrösten lässt. Vorführwagen sind Quasi-Neuwagen, § 366 HGB schützt Vertrauen in Verfügungsberechtigung des Händlers.2. VG Darmstadt, Beschluss vom 02.03.2026 – 1 L 2791/25.DA Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin wegen verschleierter Liebesbeziehung zu Inhaftiertem rechtmäßig. Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht, Gehorsamspflicht und Distanzgebot. Distanzgebot gilt anstaltsübergreifend.3. VG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2026 – 6 A 1883/24 Parkentgelte für strandnahe Parkplätze rechtmäßig. Kein Verstoß gegen freien Strandzugang aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 59 Abs. 1 BNatSchG. Strände mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß erreichbar. Keine verkappte Strandgebühr.4. VG Bremen, Beschluss vom 19.03.2026 – 6 V 664/26 Sikh-Polizeianwärter darf vorläufig Turban (Dastar) zur Uniform tragen. Dastar-Verbot mangels Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 2 BremBG rechtswidrig. Uniformordnung regelt nur Dienstkleidung, nicht religiöse Kleidungsstücke.5. VG Aachen, Urteil vom 18.03.2026 – 6 K 164/25 Gebetsvigil vor Abtreibungspraxis zulässig. Versammlungsverbot im 100-Meter-Radius unverhältnismäßig. Schwangere nur zehn Sekunden mit Betenden konfrontiert, kein "Spießrutenlauf". Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen.6. VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 – VG 24 K 46/24 Geschützte Waldkiefer darf trotz Verschattung von Photovoltaikanlage nicht gefällt werden. Naturschutz und Klimaschutz beide Staatszielbestimmungen ohne grundsätzlichen Vorrang. Öffentliches Interesse am Baumerhalt überwiegt.Support the show
Boeselager, Felicitas www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Quellensammlung: - Positionspapiere & Beschlüsse Erweiterter Bewertungsausschuss (2026): Beschluss der 87. Sitzung vom 11. März 2026 zur Änderung des EBM, inkl. Entscheidungserhebliche Gründe – abrufbar über das Institut des Bewertungsausschusses DGVT-BV Positionspapier, 16.03.2026: https://www.dgvt-bv.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Presse-Positionen/DGVTBV_Position_Honorarkuerzungen.pdf - Pressemitteilungen & Stellungnahmen KBV, 11.03.2026 – „Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt": https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt Deutsches Ärzteblatt, 12.03.2026 – „Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen": https://www.aerzteblatt.de/news/honorarkurzung-fur-psychotherapeuten-beschlossen-6abedcce-557a-4223-9b83-e1ca9b30786d Deutsches Ärzteblatt, 13.03.2026 – „Absenkung der psychotherapeutischen Honorare stößt auf massive Proteste": https://www.aerzteblatt.de/news/absenkung-der-psychotherapeutischen-honorare-stosst-auf-massive-proteste-b3119060-2de3-432a-b7a9-66d37a9055c1 Psychotherapeutenkammer NRW, 13.03.2026 – „Fatales Signal": https://www.ptk-nrw.de/aktuelles/meldungen/detail/fatales-signal-absenkung-der-psychotherapeutischen-honorare-zum-beschluss-des-erweiterten-bewertungsausschusses DPtV – Bundestagspetition eingereicht 12.03.2026: https://www.dptv.de/aktuelles/meldung/bundestagspetition-zur-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-eingereicht/ - Daten & Statistiken KBV Bundesarztregister 31.12.2025 (Frauenanteil 78 %, Gesamtzahl 36.197 niedergelassene Psychotherapeuten): https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/16396.php ZI-Praxis-Panel, Bericht 2023, S. 86 (52 € Stundensatz, Arbeitszeiten) – referenziert im DGVT-BV-Positionspapier BMG, März 2026 – Finanzentwicklung der GKV im 1.–4. Quartal 2025 (Verwaltungskosten +602 Mio. €, +4,7 %): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzentwicklung-gkv-2025 BKK-Dachverband – Verwaltungskosten der GKV (knapp 13 Mrd. € in 2024): https://www.bkk-dachverband.de/politik/kassenvielfalt-staerkt-die-gkv/verwaltungskosten-der-gesetzlichen-krankenkassen - Petition Change.org – „Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?" (Johanna Alisa Jung, über 240.000 Unterschriften): https://www.change.org/p/monatelange-wartezeiten-und-jetzt-werden-psychotherapeutische-leistungen-gek%C3%BCrzt Bundestagspetition 196376 (eingereicht über DPtV) – war bei letzter Recherche noch in Prüfung - Demos Aktionsbündnis Psychotherapie auf Instagram: @aktionsbuendnis.psychotherapie Aktuelle Termine (Stand Recherche 18.03.2026): Düsseldorf 19.03., München 19.03. + 21.03., Chemnitz 21.03., Karlsruhe 21.03., Stuttgart 28.03. – laufend aktualisiert in der Telegram-Gruppe „Gegen die beschlossene Honorarkürzung" (über 4.000 Mitglieder) Website: https://jetzt-wird-es-laut.de
Die ITB 2026 ist Geschichte. Die Themen der immer noch weltgrößten Reisemesse werden uns aber erhalten bleiben: Alte wie neue. Absehbare wie überraschende. Der Klima-Podcast zur ITB 2026 Der Beginn des Krieges in Nahost hat auch die ITB durcheinandergewirbelt. Länderbeteiligungen wurden, aufgrund des Krieges abgesagt. Delegationen anderer Länder erreichten Berlin nicht, da ein Weiterflug von einem Airport der Vereinigten Arabischen Emirate nicht mehr möglich war. Die Diskussion um den Stellenwert und auch die Gefahren von künstlicher Intelligenz bestimmten zahlreiche Diskussionen in den Bereichen Technik aber auch Marketing. In den Hintergrund gedrängt wurde dadurch auch ein Hauptthema der letzten Jahre: Nachhaltigkeit, Klimakrise und der Umgang des Tourismus mit diesem Riesenproblem. Aber auch dieses Thema wird uns zwangsläufig erhalten bleiben. Damit starte ich in die diesjährige ITB-Nachberichterstattung. Professor Harald Zeiss – Foto: Christian Wyrwa Letztes Jahr spontan beschlossen und in der letzten Woche realisiert: Das zweite Nachhaltigkeitsgespräch mit Harald Zeiss, Professor an der Hochschule Harz in Wernigerode, mit den Forschungsschwerpunkten Nachhaltigkeit und Internationaler Tourismus. Umstürzende Cola-Automaten Vielfältige Themen, die immer wieder gleichen Probleme und der sich durchsetzende aktuelle Rückwärtsgang in Sachen Klimapolitik Wir reden über die Frage, ob einen nicht der Frust überkommt, über Klima, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und mehr zu reden, wenn Klimaentscheidungen von Wirtschaftsministerin Katharina Reiche, die eingeleitete Energiewende gerade mal wieder in den Hintergrund drückt. Wir reden über umstürzende Cola Automaten und Klima-Kipppunkte. Wir suchen die Antwort auf die Frage, warum Wissenschaft in der Öffentlichkeit und in der aktuellen Regierungspolitik so gar kein Gehör findet. Damit werden auch Desinformation und Lobbyismus in Reinkultur zum Thema. Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD Klima, Nachhaltigkeit und Tourismus Wie also geht die Reiseindustrie und der Tourismus aktuell mit diesen Fragen und dem eingelegten Rückwärtsgang um? Warum gehen so viele Dinge nach hinten los, wenn selbst anerkannt konservative Touristiker im letzten Jahr noch gesagt haben, dass Nachhaltigkeit kein Spaß und keine Spinnerei seien, sondern inzwischen wirtschaftlicher Zwang? Wie hat sich das entwickelt, was sich bereits vor einem Jahr abzeichnete? Harald Zeiss zieht Bilanz, macht aber auch Hoffnung. Immerhin hat ja der Deutsche Reiseverband ziemlich pünktlich zur ITB seine Positionspapier Klimaschutz veröffentlicht. Wir versuchen uns an einer Einordnung. Was bedeutet es in der Praxis , wenn in diesem Papier schon im Titel von einer „nachhaltigen Transformation der Reisewirtschaft“ die Rede ist? Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD Von der Theorie, über Positionierung zur Praxis Bereits in den ersten Sätzen findet eine deutliche Positionierung statt. Die deutsche Reisewirtschaft nimmt daher eine aktive Rolle bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein und unterstützt die Transformation in ein defossilisiertes Reise- und Mobilitätszeitalter. Wieviel Praxis steht denn der wohlgemeinten Theorie gegenüber? Wir reden über Mobilität, über das Sorgenkind Deutsche Bahn, aber auch über fossilfreie SAF-Treibstoffe in der Luftfahrt. Foto: United Airlines Besteht denn derzeit überhaupt Aussicht, dass der Beschluss vieler Airlines, bis 2050 klimaneutral zu fliegen, überhaupt je realisiert werden kann? Neu gelernt: Bei der kaum stattfindenden Herstellung von SAF spielen auch die jüngsten Entscheidungen in Sachen Technologie-Offenheit in Sachen Heizung, Wärmepumpe und E-Fuels bei Verbrenner-Autos eine behindernde Rolle. Wird die Bemerkung im Klimapapier des DRV zur Farce, wenn dort steht: Umso wichtiger ist, dass alle Akteure entlang der Reisekette gemeinsam mit der Politik die oben genannten Ziele verfolgen und ihre Klimaschutzinitiativen fortsetzen und verstärken. Veranstalter, Reisende und Reiseverhalten “Just relax” – Schwierig wenn die Aussichten, trotz Himmelblau eher schlecht sind – Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD Gibt's denn trotzdem nicht irgendwo ein paar Fortschritte und ein Umdenken, das in Taten mündet? Nicht umsonst steht im DRV-Papier auch der Satz Entscheidend ist, nicht nur die Akzeptanz dieser Transformationsprozesse bei den Reisenden zu erhöhen, sondern auch ihre Bereitschaft, selbst einen Teil der notwendigen Investitionen mitzutragen. Wollen sich Reiseveranstalter damit aus der Verantwortung stehlen? Wie steht es um die Preiswürdigkeit der nachhaltigen Reisen? Braucht es mehr Information und Hoffen auf teurere Freiwilligkeit oder muss man einfach machen? Ist der von Veranstaltern gepriesene Trend zum Luxusurlaub an dieser Stelle eher kontraproduktiv? Und jetzt? Weiter reden, weiter argumentieren und auch weiter zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht wirklich was zum Positiven verändert? Foto: Rüdiger Edelmann / ttb-media TON-TEXT-BILD Hoffnung auf das Pendel und den Cola-Automaten Wenig hoffnungsfroh und trotzdem immer noch optimistisch? Ihr hört jetzt erst einmal. Wir werden sehen, spätestens beim nächsten Klima- und Nachhaltigkeits-Podcast.The post D-RR Podcast 309 – ITB-Talk: Schlechte Luft fürs Klima first appeared on Deutsches Reiseradio (German Travelradio).
Bürgergeld wird nach Beschluss des Bundestags zur Grundsicherung, Renten steigen ab Juli um mehr als vier Prozent, Nahost-Krise weitet sich aus nach sechs Tagen Iran-Krieg, Außenminister der EU und der Golfstaaten beraten über Iran-Krieg, Elite Chinas kommt in Peking zum alljährlichen Nationalen Volkskongress zusammen, Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt soll Demokratie stärken, Zehntausende Schülerinnen und Schüler demonstrieren in zahlreichen Städten gegen Wehrdienstgesetz, Besuch des Kölner Doms kostet bald Geld, Das Wetter Hinweis: Die Sendung wurde nachträglich bearbeitet
Bürgergeld wird nach Beschluss des Bundestags zur Grundsicherung, Renten steigen ab Juli um mehr als vier Prozent, Nahost-Krise weitet sich aus nach sechs Tagen Iran-Krieg, Außenminister der EU und der Golfstaaten beraten über Iran-Krieg, Elite Chinas kommt in Peking zum alljährlichen Nationalen Volkskongress zusammen, Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt soll Demokratie stärken, Zehntausende Schülerinnen und Schüler demonstrieren in zahlreichen Städten gegen Wehrdienstgesetz, Besuch des Kölner Doms kostet bald Geld, Das Wetter Hinweis: Die Sendung wurde nachträglich bearbeitet
Besprochene Entscheidungen:1. Bundesgerichtshof – Eigenbedarfskündigung nach TrennungBeschluss vom 21.01.2026 – XII ZB 142/25Familienrecht, Sachenrecht (Bruchteilsgemeinschaft)Trennung von Eheleuten begründet nicht ohne weiteres Neuregelungsanspruch nach § 745 Abs. 2 BGBOLG Celle muss erneut prüfen, ob Festhalten an Vermietung an Schwiegermutter unerträglichZurückverweisung an OLG Celle2. Bundesverfassungsgericht – Verlängerung der MietpreisbremseBeschluss vom 08.01.2026 – 1 BvR 183/25Verfassungsrecht (Eigentumsgarantie), MietrechtVerlängerung der Mietpreisbremse 2020 verfassungsgemäßKein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GGVerfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen3. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Hessischer Verwaltungsgerichtshof – Religiöse Praktiken vor geschlossener MoscheeVG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.02.2026 – 5 L 661/26.FVGH Kassel, Beschluss vom 13.02.2026 – 8 B 406/26Verwaltungsrecht (Versammlungsrecht), VerfassungsrechtReligiöse Praktiken können Teil einer Versammlung sein, wenn sie symbolisch der öffentlichen Meinungskundgabe dienenGesamtgepräge entscheidend, im Zweifel VersammlungStadt durfte nicht für ganzes Jahr 2026 Versammlungscharakter verneinenUnanfechtbarSupport the show
Besprochene Entscheidungen:1. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – Ingewahrsamnahme bei RuhestörungUrteil vom 21.01.2026 – 17 K 3775/22PolizeirechtIngewahrsamnahme wegen nächtlicher Ruhestörung rechtswidrigSicherstellung der Musikbox hätte als milderes Mittel ausgereicht2. Verwaltungsgericht Schleswig – Günther-Äußerungen bei "Markus Lanz"Beschluss vom 05.02.2026 – 6 B 2/26Verfassungsrecht (Neutralitätsgebot)Äußerungen als Parteipolitiker, nicht in amtlicher FunktionKeine Zurechenbarkeit zum Land Schleswig-Holstein3. Bundesverfassungsgericht – Otto-Wels-Saal im BundestagBeschluss vom 27.01.2026 – 2 BvE 14/25Staatsrecht (Organstreitverfahren)Kein Anspruch auf zweitgrößten Saal für zweitstärkste FraktionKeine "Erfolgsprämien", sondern Mitwirkungsmöglichkeiten4. Verwaltungsgericht Berlin – TausalzverbotBeschluss vom 03.02.2026 – VG 1 L 49/26Verwaltungsrecht (Umweltrecht)Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung rechtswidrigKeine behördliche Befreiungsmöglichkeit vom gesetzlichen Verbot5. Oberlandesgericht Karlsruhe – Fehlerhaftes SchallschutzgutachtenUrteil vom 27.11.2025 – 19 U 134/24Zivilrecht (Werkvertragsrecht, Gutachterhaftung)Hälftiges Mitverschulden der Stadt bei BauverzögerungPrüfpflicht der zugrunde gelegten Normen6. Bundesgerichtshof – Corona-Isolation auf KreuzfahrtUrteil vom 20.01.2026 – X ZR 15/25Zivilrecht (Reiserecht)Isolation wegen Corona-Infektion ist kein ReisemangelKeine Preisminderung bei gesundheitsbedingter IsolationSupport the show
Leider mussten wir unsere Winterpause aus persönlichen Gründen um zwei Wochen verlängern. Das tut uns wahnsinnig leid. Um euch ein wenig zu vertrösten, kommt heute dafür eine Folge aus dem Archiv, die wir sehr spannend finden. Regulär geht es hier dann am 04. Februar mit einer neuen mindestens genauso spannenden Folge weiter. Triggerwarnung: In dem ersten Fall geht es um Gewalt an Kindern. Wenn es um die Tötung eines Menschen geht, definiert das Strafgesetzbuch mit den Mordmerkmalen eine Reihe verwerflicher Gründe und Begehungsweisen. Doch manchmal kann auch die Wahl der Tatwaffe dazu führen, dass ein Tötungsdelikt als Mord gewertet wird. Als die zwölfjährige Jaquie nach einem langen Schultag den Flur ihres Wohnhauses betritt, fällt ihr eine Sache sofort ins Auge: Aus dem Schlitz des Familienbriefkastens ragt ein großer Umschlag. Sterne und Nikoläuse verzieren das weiße Papier. Jaquie ist sich sicher: Das muss Weihnachtspost sein. Doch als sie entschlossen an der Briefsendung zieht, wird alles um sie herum schwarz… Für Mascha und Valentin neigt sich ein gelungenes Wochenende dem Ende zu. Nach einem Aufenthalt an der Ostsee befindet sich das Paar am Ostersonntag 2008 gemeinsam mit seinen zwei Kindern auf dem Heimweg. Genauso wie im Familienauto geht es auch auf der A27 an diesem Abend ruhig zu. Doch dann zerstört plötzlich ein ohrenbetäubender Knall die Stille - und der Kilometer 42 bei Oldenburg wird zum Tatort. Dieses Mal wird es gemein und gefährlich. In dieser Folge von “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” widmen wir uns nämlich dem Mordmerkmal der gemeingefährlichen Mittel. Anhand von Beispielen erklären wir, was die Gemeingefährlichkeit ausmacht und welche Rolle der Vorsatz dabei spielt. Außerdem erhalten wir einen Einblick in die Psyche einer besonderen Täter:innengruppe. Interviewpartner dieser Folge: Rechtspsychologe Prof. Dr. Dietmar Heubrock, Strafrechtsprofessor Dr. Sönke Gerhold **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz Schnitt: Pauline Korb **Shownotes** *Fall “Mailin”* LG Berlin, Urteil vom 22.01.2010 - (529) 1 Kap Js 2276/08 Ks (8/09) Zeit: Die zertrümmerte Idylle: https://tinyurl.com/2jshb8ph Süddeutsche Zeitung: Rachefeldzug gegen die eigene Familie: https://tinyurl.com/bde4c884 Tagesspiegel: Urteil. Briefbomber ließ den Opfern keine Chance: https://tinyurl.com/ph6j89zh ZDF Doku: Ermittler! Tatort Berlin: https://tinyurl.com/pmpt2839 *Fall “Mascha”* LG Oldenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 5 Ks 8/08 Stern: Holzklotz-Anschlag: „Mörder sollen das hier lesen“: https://tinyurl.com/22jmnzkz Spiegel: Holzklotz-Prozess: „Heimtückisch mit gemeingefährlichen Mitteln“: https://tinyurl.com/3cfsxr9z Frankfurter Allgemeine: Lebenslang für den Holzklotzwerfer: „Eine grauenvolle, sinnlose Tat“: https://tinyurl.com/3vw34hhc *Diskussion* BGH, Beschluss vom 14.04.2020 - Aktenzeichen 5 StR 93/20 BGH Urteil vom 16.8.2005, Az: 4 StR 168/05 FAZ: Betrunkener Autofahrer rast in Straßencafé: https://tinyurl.com/y2wxt7xd ADAC: Steinewerfer: Wie reagiere ich richtig?: https://tinyurl.com/k86z46cf Stuttgarter Zeitung: Die Todesbrücke auf der Insel Fünen: https://tinyurl.com/mr9r6sfj **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Heute unter anderem mit Stimmen zum Beschluss des EU-Parlaments, im Streit um das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Im Mittelpunkt steht jedoch die Rede von US-Präsident Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos in der Schweiz. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
In den Kommentaren geht es unter anderem um den Beschluss des Europaparlaments, wegen des Streits um das Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten den Europäischen Gerichtshof anzurufen. www.deutschlandfunk.de, Wirtschaftspresseschau
Die Neugründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“, die Blockade der Rentenbeschlüsse durch die Junge Union oder der Eklat um einen israelfeindlichen Beschluss der Linksjugend solid – die Parteijugendorganisationen aller politischen Lager prägen die Schlagzeilen der letzten Monate. Die neuen Köpfe wirken dabei radikaler denn je. Was treibt die junge Generation in die Parteien? Was unterscheidet sie von den Politikergenerationen zuvor? Und welche politischen Impulse sind von ihr zu erwarten? Norbert Lang diskutiert mit Prof. Dr. Sabine Achour – Politikwissenschaftlerin; Prof. em. Dr. Ulrich von Alemann – Politikwissenschaftler; Ulrich Schneekloth – Sozialwissenschaftler
Australien verbietet unter 16-Jährigen die Nutzung von Social Media, Bundesfinanzhof erklärt neue Grundsteuer für rechtens, Bundesgerichtshof kippt wichtige Riester-Renten-Klausel, Zwei Ministerien blockieren Beschluss zur neuen Grundsicherung, EU setzt für die kommenden Jahre neue Klimaziele, Venezolanische Politikerin Machado in Abwesenheit mit Friedensnobelpreis ausgezeichnet, Zwölf Wissenschaftler sind in Stockholm mit den diesjährigen Nobelpreisen ausgezeichnet worden, Kronzeugen belasten Steakhaus-Unternehmerin Block im Prozess um die Entführung ihrer Kinder, Die 14 Vereine der Frauen-Bundesliga gründen Ligaverband, Das Wetter
Australien verbietet unter 16-Jährigen die Nutzung von Social Media, Bundesfinanzhof erklärt neue Grundsteuer für rechtens, Bundesgerichtshof kippt wichtige Riester-Renten-Klausel, Zwei Ministerien blockieren Beschluss zur neuen Grundsicherung, EU setzt für die kommenden Jahre neue Klimaziele, Oppositionspolitikerin Maria Machado erhält Friedensnobelpreis, Kronzeugen belasten Steakhaus-Unternehmerin Block im Prozess um die Entführung ihrer Kinder, Die 14 Vereine der Frauen-Bundesliga gründen Ligaverband, Das Wetter Korrektur: Sowohl bei der Tagesschau um 20 Uhr als auch bei den Tagesthemen am 10.12. gab es eine nicht korrekte Darstellung im Rahmen der Nobelpreise bezügliche der Orte der Preisverleihung. Hier wurden Oslo und Stockholm verwechselt. Deshalb wurde die Meldung im Nachhinein aus den Sendungen entfernt.
“Die Rente ist sicher” - das hatte Norbert Blüm vor rund 40 Jahren versprochen. Und irgendwie wollen wir das auch heute noch glauben. Schließlich hat es doch immer noch geklappt. Gut, wir reden nicht von denen, die weiterarbeiten müssen und schon gar nicht von denen, die unter die Armutsgrenze fallen. Und dass die Gruppe von 18 jungen Unionsabgeordneten Angst davor hat, die vielen Renten finanzieren zu müssen, ist verständlich, wendet sich aber deutlich gegen den gültigen Sozialvertrag zwischen den Generationen. Was also gilt es zu tun? Die Renten zu sichern, die Jungen weiter zu belasten, eine Umverteilung zu garantieren oder ganz neue Modelle zu finden? Über die Zukunft der Rente, unmittelbar und für die nächsten Jahrzehnte wollen wir heute reden. Mit Philipp Stielow, Pressesprecher des Sozialverbandes VdK Deutschland, Clemens Fuest, dem Leiter des ifo Instituts, mit Peter Haan, Professor für empirische Wirtschaftsforschung an der FU Berlin und unserem Hauptstadt-Korrespondenten Uwe Jahn. Podcast-Tipp: NDR - Caren Miosga Steht die Mehrheit für das Rentenpaket, Herr Spahn? Kurz vor der geplanten Abstimmung im Bundestag haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD im nächtlichen Koalitionsausschuss beschlossen, das Rentenpaket unverändert einzubringen - trotz Widerstand aus der Unionsfraktion. Den jungen Abgeordneten soll nun ein Begleittext entgegenkommen, der für die geplante Rentenkommission bereits mögliche Reformen skizziert. Ob das die Rebellion beendet, ist unklar. Der Streit zeigt die tiefe Unruhe in der Union und stellt die Stabilität der Regierung infrage. Während Bundeskanzler Friedrich Merz und Unions-Fraktionschef Jens Spahn den Beschluss verteidigen, warnen auch Ökonomen wie Clemens Fuest vor steigenden Kosten und fehlender Ehrlichkeit in der Generationenpolitik. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:fee773b2bc6d410b/
“Die Rente ist sicher” - das hatte Norbert Blüm vor rund 40 Jahren versprochen. Und irgendwie wollen wir das auch heute noch glauben. Schließlich hat es doch immer noch geklappt. Gut, wir reden nicht von denen, die weiterarbeiten müssen und schon gar nicht von denen, die unter die Armutsgrenze fallen. Und dass die Gruppe von 18 jungen Unionsabgeordneten Angst davor hat, die vielen Renten finanzieren zu müssen, ist verständlich, wendet sich aber deutlich gegen den gültigen Sozialvertrag zwischen den Generationen. Was also gilt es zu tun? Die Renten zu sichern, die Jungen weiter zu belasten, eine Umverteilung zu garantieren oder ganz neue Modelle zu finden? Über die Zukunft der Rente, unmittelbar und für die nächsten Jahrzehnte wollen wir heute reden. Mit Philipp Stielow, Pressesprecher des Sozialverbandes VdK Deutschland, Clemens Fuest, dem Leiter des ifo Instituts, mit Peter Haan, Professor für empirische Wirtschaftsforschung an der FU Berlin und unserem Hauptstadt-Korrespondenten Uwe Jahn. Podcast-Tipp: NDR - Caren Miosga Steht die Mehrheit für das Rentenpaket, Herr Spahn? Kurz vor der geplanten Abstimmung im Bundestag haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD im nächtlichen Koalitionsausschuss beschlossen, das Rentenpaket unverändert einzubringen - trotz Widerstand aus der Unionsfraktion. Den jungen Abgeordneten soll nun ein Begleittext entgegenkommen, der für die geplante Rentenkommission bereits mögliche Reformen skizziert. Ob das die Rebellion beendet, ist unklar. Der Streit zeigt die tiefe Unruhe in der Union und stellt die Stabilität der Regierung infrage. Während Bundeskanzler Friedrich Merz und Unions-Fraktionschef Jens Spahn den Beschluss verteidigen, warnen auch Ökonomen wie Clemens Fuest vor steigenden Kosten und fehlender Ehrlichkeit in der Generationenpolitik. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:fee773b2bc6d410b/
Bei der Klimakonferenz in Brasilien wurde ein Beschluss gefasst, der Hilfen für arme Länder verdreifacht – doch ein Fahrplan für den Ausstieg aus Öl, Kohle und Gas bleibt aus. Den gibt es nur auf freiwilliger Basis.
Lange war die Stimmung in Belem gut. Seit dem Feuer läuft es zäh. Nun geht die COP30 in die Verlängerung. Klimaforscherin Angela Oels weist darauf hin, wie wichtig auch ein Beschluss über Klimaanpassungskriterien wäre. Kühn, Kathrin www.deutschlandfunk.de, Forschung aktuell