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Lange war die Stimmung in Belem gut. Seit dem Feuer läuft es zäh. Nun geht die COP30 in die Verlängerung. Klimaforscherin Angela Oels weist darauf hin, wie wichtig auch ein Beschluss über Klimaanpassungskriterien wäre. Kühn, Kathrin www.deutschlandfunk.de, Forschung aktuell
Es war viel los in Karlsruhe in den vergangenen Tagen. Zunächst ging es um die Frage, ob die Polizei die Wohnung eines Journalisten durchsuchen durfte, weil er einen Link zu verbotenen Inhalten im Internet gepostet hat? Und wie sieht es aus, wenn Polizisten ohne richterlichen Beschluss ein Zimmer in einem Asylbewerberheim durchsuchen? Auch darüber hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Außerdem hat sich das Gericht zur Besoldung von Beamten in Berlin geäußert. Und zum Schluss ging es noch um eine Verfassungsbeschwerde, die diese Woche eingelegt wurde. Dabei ging es um die Frage, ob die Angehörigen der Opfer des Terroranschlags von Hanau ein Recht auf weitere Ermittlungen und möglicherweise ein gerichtliches Verfahren verlangen können. Über diese Themen sprechen heute unsere Justizreporter*innen: Alena Lagmöller, Gigi Deppe, Klaus Hempel und Max Bauer mit Fabian Töpel. Podcasttipp der Woche: 11 KM Stories: https://1.ard.de/11KM_Stories_Rape_Tapes
Im Nexperia-Konflikt mit China gibt niederländische Regierung klein bei.Nach der Beschlagnahme der kleinlaute RückzieherEin Kommentar von Rainer Rupp.Auf Druck der Amerikaner hatten die Niederlande die Filiale des chinesischen Chip-Herstellers Nexperia aus vorgeschobenen Gründen der Nationalen Sicherheit beschlagnahmt. Jetzt hat Den Haag seinen Beschluss zurückgenommen. Damit ist die sechs Wochen andauernde Auseinandersetzung zwischen der EU und China vorerst entschärft, und die europäische Autoindustrie kann aufatmen.Die Kehrtwende erfolgte, nachdem eine niederländische Delegation in Peking mit chinesischen Beamten zusammentraf, um die Angelegenheit beizulegen – ausgelöst durch einen heftigen Krieg der Worte in der vergangenen Woche zwischen Wirtschaftsminister Vincent Karremans und dem chinesischen Handelsministerium.Der niederländische Wirtschaftsminister Vincent Karremans erklärte kleinlaut: „In den letzten Tagen haben wir konstruktive Gespräche mit den chinesischen Behörden geführt. Wir bewerten die bereits ergriffenen Maßnahmen der chinesischen Seite, die die Versorgung Europas und des Rests der Welt mit Chips sicherstellen, sehr positiv. Wir sehen dies als Zeichen des guten Willens. In der kommenden Zeit werden wir den konstruktiven Dialog mit den chinesischen Behörden fortsetzen.“ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die Klimapolitik hatte einmal ein klares Versprechen: Die globale Erwärmung sollte auf 1,5 Grad begrenzt werden. Doch inzwischen gilt dieses Ziel als kaum erreichbar. Folgen wir dem aktuellen Kurs, steuern wir laut Climate Action Tracker bis 2100 auf rund 2,8 Grad zu. Offiziell verhandeln Staaten in Belém über den Ausbau erneuerbarer Energien, Klimafinanzierung und den Schutz besonders verwundbarer Regionen. Doch hinter den diplomatischen Formulierungen steht ein harter Machtkampf: Inselstaaten kämpfen buchstäblich ums Überleben, ölreiche Länder blockieren Formulierungen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, China und Indien verschieben globale Investitionsströme, die EU drängt auf ambitionierte Ziele. Klimaschutz ist nicht nur Umweltpolitik – er ist geopolitische Interessenpolitik. Zwei Jahre nach der Einigung von Dubai zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen Text und Realität ist. Der Weltgemeinschaft gelang es damals, den Abschied von Öl, Gas und Kohle überhaupt in den Beschluss zu schreiben – ein diplomatischer Kraftakt in einem Konsenssystem, in dem jedes Wort einstimmig sein muss. Doch seither wurden mehr neue fossile Projekte genehmigt als im Jahr davor. Wer trägt die Kosten des Scheiterns – und wer verdient an den Lösungen? Was bedeutet eine Erwärmung von fast 3 Grad konkret für Sicherheit, Wohlstand und Alltag? Wie verändert sie unsere Lebensbedingungen, unsere Wirtschaft und unser Zusammenleben? Darüber spricht Dilan Gropengiesser mit Elena Erdmann, Redakteurin für Forschungsdaten im Ressort Wissen der ZEIT, in der 118. Folge von Was jetzt? – Die Woche.
Nach dem UNO-Beschluss, Trumps Friedensplan zu unterstützen, wächst die Hoffnung auf einen dauerhaften Frieden im Gazastreifen. Vorgesehen ist unter anderem der Einsatz einer internationalen Friedenstruppe. Die Terrormiliz Hamas lehnt den Beschluss jedoch klar ab. Was also bringt diese Resolution? Weitere Themen: Die Schweiz ist einer der wichtigsten internationalen Rohstoffhandelsplätze. Nun hat das Bundesamt für Statistik erstmals Zahlen zur gesamten Rohstoffbranche publiziert. Und es zeigt sich: Die Branche ist für die hiesige Wertschöpfung fast gleichbedeutend wie der Tourismus. Europa ist im digitalen Bereich enorm abhängig von den USA und von China. Am Digitalgipfel in Berlin, initiiert von Deutschland und Frankreich, dreht sich deshalb viel um die Frage, wie Europa den riesigen Techkonzernen etwas entgegensetzen kann.
Nach dem UNO-Beschluss, Trumps Friedensplan zu unterstützen, wächst die Hoffnung auf einen dauerhaften Frieden im Gazastreifen. Vorgesehen ist unter anderem der Einsatz einer internationalen Friedenstruppe. Die Terrormiliz Hamas lehnt den Beschluss jedoch klar ab. Was also bringt diese Resolution?
Böker, Kristine www.deutschlandfunk.de, Eine Welt
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Weitere Themen: Bürgermeister von Bevern wünscht sich mehr Anerkennung für Ehrenämter // Brunswiek Stars nähen Herzkissen für Brustkrebspatientinnen
Was ist in der KW 46 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Urteil: Bewandnis Überwachungsdruck Videoüberwachung (OLG Dresden, Beschluss vom 16.09.2025, Az. 4 U 634/25 (juris): Videoüberwachung) BGH erlaubt Weitergabe von Positivdaten an SCHUFA (VI ZR 431/24) (BGH, Urteil vom 14.10.2025 - VI ZR 431/24) Gesetz zur Umsetzung der EU‑NIS‑2‑Richtlinie beschlossen Digital Omnibus der EU‑Kommission – kritische Stellungnahmen EU‑Staaten verhandeln US‑Zugriff auf biometrische Polizeidaten Irische Datenschutzbehörde zwingt LinkedIn, KI‑Trainingsdaten einzuschränken LKA und Datenschutzaufsicht NRW warnen vor neuer Betrugsmasche Veröffentlichungen & Veranstaltungen BSI‑Bericht „Lage der IT‑Sicherheit 2025“ Kurioses: Patientenakten als Snacktüten Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/dsgvo-anpassungen-geleakt-ds-news-kw-46-2025/↗
Der Haushaltsausschuss hat sich auf einen Etat für 2026 geeinigt. Mit dem Beschluss bleibe die Koalition aber weit unter ihren Möglichkeiten und verpasse die Chance für einen wirklichen Aufbruch, sagt Sebastian Schäfer, Haushaltsexperte der Grünen. Grieß, Thielko www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Der Haushaltsausschuss hat sich auf einen Etat für 2026 geeinigt. Mit dem Beschluss bleibe die Koalition aber weit unter ihren Möglichkeiten und verpasse die Chance für einen wirklichen Aufbruch, sagt Sebastian Schäfer, Haushaltsexperte der Grünen. Grieß, Thielko www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Der Mindestlohn soll im neuen Jahr auf 13,90 Euro steigen. Die Bundesregierung hat dem zugestimmt. Der Arbeitsrechtler Christian Picker meint aber, dem Beschluss fehle die rechtliche Grundlage. Wir haben nachgefragt.
Heute mit Stimmen zur Diskussion um den Umgang mit syrischen Flüchtlingen in Deutschland und zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Ruprecht Polenz, Mitbegründer der CDU-Plattform "Compass Mitte", fordert die Union auf - auch auf kommunaler Ebene die Brandmauer zur AfD aufrecht zu erhalten. "In dem Beschluss des Bundesparteitages steht ja auch nicht drin, die Zusammenarbeit mit der AfD wird ausgeschlossen, es sei denn in Städten und Gemeinden, sondern da steht drin: die Zusammenarbeit mit der AfD wird ausgeschlossen, und da sind alle politischen Ebenen mit gemeint", sagte Polenz.
Ein defektes Fenster, ein eiliger Eigentümer – und ein Verwalter, der entscheiden muss: handeln oder warten? Kaum ein Thema sorgt in der WEG-Praxis für so viel Unsicherheit wie die Frage, wann Verwalter eigenständig tätig werden dürfen. Zwischen rechtlicher Verantwortung, finanziellen Grenzen und dem Anspruch auf effizientes Handeln entsteht ein Spannungsfeld, das schnell zur Haftungsfalle werden kann.Gemeinsam mit Dr. Jan Hendrik Schmidt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei derWIR Breiholdt Nierhaus Schmidt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB, beleuchtet Massimo Füllbeck die Entscheidungskompetenz des Verwalters nach § 27 WEG – und zeigt, wie man juristische Grauzonen im Alltag sicher meistert. Im Zentrum stehen praxisnahe Fälle, aktuelle BGH-Entscheidungen und konkrete Handlungsempfehlungen, die Verwaltern helfen, Entscheidungen fundiert und rechtssicher zu treffen.Kernpunkte der Folge:Was der § 27 WEG wirklich erlaubt – und wo seine Grenzen liegen„Untergeordnete Bedeutung“ in der Praxis: wann Verwalter ohne Beschluss handeln dürfen2 % oder 5 %? Wie man finanzielle Grenzen richtig einordnet Erweiterte Beschlusskompetenz nach § 27 Abs. 2 WEG: Sicherheit durch klare Regelungen Typische Praxisfallen: von Fenstertausch bis HausmeisterkündigungEin präziser Blick auf den juristischen Alltag von WEG-Verwalter:innen – zwischen Vertretungsmacht, Vertrauen und Verantwortung.Ihre EBZ Akademie Für Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gerne an die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.de Weiterbildungsangebote der EBZ-Akademie finden Sie online in unserem Bildungsfinder: https://www.ebz-training.de/ oder auf unserer Homepage: https://ebz-akademie.de/ LEARNING | Fachwissen für die Immobilienwirtschaft CONSULTING | Partner in der Transformation NETWORKING | Gemeinsam stark
Nils Ossenbrink, Managing Partner Products & Distribution bei Twelve Securis, diskutiert mit uns die Empfehlung der ESMA an die EU-Kommission, alternative Anlageklassen – wie z. B. Katastrophenanleihen – künftig nicht mehr automatisch in UCITS-Fonds zuzulassen. Was motiviert die Aufsicht? Welche Konsequenzen ergäben sich aus einem entsprechenden Beschluss für die betroffenen Marktsegmente? Und was ginge Publikumsfonds mit Blick auf Rendite und Diversifikation verloren?
Menschenkette gegen Falschparkende | Staatsanzeiger Hessen zum Falschparken DB Fahrrad-App Todesfall Schauspielerin Mehr Schulkinder im Verkehr verletzt | Stellungnahme Schulstraßen MD | Anfrage Schulstraßen MD – mit Kontext | Rundschreiben Schulstraßen Niedersachsen | Straßengesetz LSA | Straßengesetzt Niedersachsen | Stellungnahme MID Sachsen-Anhalt Schulstraßen Schüler*innen setzten sich in MD erfolgreich für sicheren Schulweg ein | Stadtratsbeschluss Fußverkehrskonzept Beschluss | Anfrage zum Fußverkehr und VEP | Stellungnahme Update Petriförder Stellungnahme Forschungsprojekt Rules Stellungnahme | Link zum Projekt
Was ist in der KW 42 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Die Big Brother Awards 2025 gehen an… IKEA Wien filmte Eingabe von PINs (österreichisches Bundesverwaltungsgericht, Az. W258 2299744-1/28E) https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20250725_W258_2299744_1_00/BVWGT_20250725_W258_2299744_1_00.pdf Ausschluss des Widerspruchsrechts (LAG Sachsen, Beschluss vom 26.05.2025, Az. 2 TaBV 8/24 (BeckRS 2025, 25878): Einsichtsrecht des Betriebsrats) https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001621609.htm Koppelungsverbot ist kein „absolutes“ Verbot (AG Nürnberg, Endurteil v. 09.07.2025 – 22 C 1423/25) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2025-N-17404?hl=true EDSA legt Schwerpunkte für Datenschutz 2026 fest Veranstaltung: Berlin: Zweite Schulung zu TOM: Speicherung und Aufbewahrung von Daten https://www.datenschutz-berlin.de/service/starthilfe-datenschutz/anmeldung-04112025/ Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/bußgeld-gegen-ikea-wegen-videouberwachung-ds-news-kw-42-2025/↗
56,4 Millionen Euro - so viel will die Kassenärztliche Vereinigung Hessen vom Dillenburger Unternehmen Covimedical zurückhaben. Mit dem Fall beschäftigt sich jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Covimedical hat während Corona hunderte Teststellen in Deutschland betrieben. Bei einer Abrechnungsprüfung hat die KV Auffälligkeiten festgestellt - Und fordert alles zurück, was sie Covimedical jemals gezahlt hat. Unverhältnismäßig - sagt das Unternehmen. Die Auffälligkeiten beträfen nur einen Bruchteil aller Tests. Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen muss Covimedical das Geld zumindest teilweise zurückzahlen. Dagegen hatten beide Parteien Beschwerde eingelegt. Außerdem: Rekordnationalspieler Thomas Böhme vom RSV Lahn-Dill jubelt weiter - die deutschen Rollstuhl-Basketballer haben es ins Halbfinale bei der Europameisterschaft geschafft. Und: In Bad Nauheim gibt es am Wochenende eine besondere Aktion. Wer sich einsam fühlt, kann dort kostenlos ins Kino gehen. "KinoKonnekt" heißt das Ganze.
Anwaltliche Beratung oder strafbare Beihilfe – Wo ist die Grenze bei Rechtsgutachten? In der dieswöchigen Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Christian Rosinus über den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2025 (Az. 1 StR 484/24) und dessen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis. Der BGH hat entschieden, dass Rechtsanwälte und Steuerberater sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen können, wenn sie bewusst unrichtige Rechtsgutachten zu Cum/Ex-Modellen erstellen. Doch wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Rechtsberatung und strafbarer Beihilfe? Wann wird aus einer berufstypischen Handlung eine strafbare Unterstützungshandlung? Dr. Rosinus beleuchtet die Hintergründe des Falls, erläutert die Kernaussagen des Urteils und zeigt, welche Lehren sich für die Praxis ziehen lassen – von sorgfältiger Sachverhaltsdokumentation bis hin zum Umgang mit (unliebsamen) Gegenauffassungen. Eine Folge, die eindrücklich zeigt, wie schmal der Grat zwischen rechtlicher Vertretbarkeit und strafrechtlicher Verantwortung sein kann. Hier geht‘s zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2025 - Az. 1 StR 484/24: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12296&Seite=6&nr=142886&anz=1117&pos=183 Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“: https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“: https://criminal-compliance.podigee.io/144-new-episode Hier geht´s zur Folge „Gutachten und Legal Opinions in Steuerstrafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/180-neue-episode Hier geht‘s zur Folge „Cum-Cum Geschäfte - Interview mit Prof. Dr. Christian Jehke“: https://criminal-compliance.podigee.io/268-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Was ist in der KW 41 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? -Forschungsdatenzentrum Gesundheit startet – Forscher können Anträge stellen -VGH München, Beschluss vom 12.09.2025, Az. 5 ZB 23.1778 : Bodycam (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-25660?hl=true) -BfDI startet „Datenbarometer“: Evidenz statt Bauchgefühl (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/15_Datenbarometer.html?nn=251944) -Italienische Datenschutzbehörde stoppt KI-App „Clothoff -Neue EU-Verordnung: Strenge Regeln für politische Online-Werbung treten in Kraft (Link:https://www.datenschutz-berlin.de/themen/werbung/politische-werbung/ Veröffentlichungen & Veranstaltungen -Kostenfreie Datenschutzsprechstunden in Hamburg -EDSA und EU-Kommission veröffentlichen gemeinsame Leitlinien zu Schnittstellen zwischen DMA und DSGVO zur öffentlichen Konsultation -Reminder an die heute stattfindenen Big Brother Awards Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/bfdi-veroffentlicht-datenbarometer-ds-news-kw-41-2025/↗
Ein Kommentar von Norbert Häring.Der Obmann der Unionsfraktion im Auswärtigen Ausschuss, Roderich Kiesewetter, hat für die Bundesregierung und NATO den Eisbrecher gemacht und die Ausrufung des Spannungsfalls gefordert. Entgegen dem, was die Medien uns erzählen, sind wir nur einen einfachen NATO-Beschluss vom Durchregieren der Militärs entfernt.Zwar ist noch keine einzige der angeblich so vielen nahe Flughäfen und Militäreinrichtungen gesichteten Drohnen abgeschossen oder eingefangen und mit Russland mehr als raunend in Verbindung gebracht worden, trotzdem taugen die angeblichen Vorfälle für maßgebliche Kreise, für die Kiesewetter spricht, als Vorwand, die Aktivierung von Notstandsgesetzgebung zu fordern, einschließlich der Außerkraftsetzung von wesentlichen Bürgerrechten. Ein bisschen im Eis gebohrt hatte vor Kiesewetter schon Bundeskanzler Friedrich Merz, als er sagte, wir seien zwar noch nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden.Im „Grünbuch ZMZ 4.0“ über Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Krisenfall von Januar 2025 wird Desinformationsbekämpfung ausführlich als Teil dieser Zusammenarbeit herausgestellt. Herausgeber dieses Grünbuchs ist das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V. Das ist ein von Abgeordneten von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP gegründeter privatrechtlicher Verein. Verfasst hat es ein „Kernteam“ aus Vertretern der Bundeswehr, des Verfassungsschutzes und verschiedener Bundesministerien und Bundesbehörden (Grünbuch 2025).Das Bundesinnenministerium arbeitet in diesem Zusammenhang seit einem entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz von 2022 federführend an einem „Gemeinsamen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“. Das Ministerium hat dazu noch keine Informationen veröffentlicht. Über meine Medienanfrage dazu vom 3. September musste das Ministerium mehr als einen Monat nachdenken, bevor es mir am 6. Oktober mitteilte:„Der Gemeinsame Aktionsplan von Bund und Ländern befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den Bundesressorts und den Ländern und soll nach Fertigstellung veröffentlicht werden. Weitere Details liegen derzeit nicht vor.“Man darf davon ausgehen, dass der Aktionsplan nicht veröffentlicht werden wird, bevor der Krisen- oder Spannungsfall eingetreten und wieder aufgehoben worden ist. Denn die Geheimhaltung der Inhalte solcher Pläne hat System.Es gibt nämlich – wie berichtet – geheime Vorgaben der NATO für die Sicherung der Resilienz oder Wehrhaftigkeit Deutschlands. Das hat die Bundesregierung eingeräumt. Darüber hinaus will sie über das „nicht öffentlich zugängliche NATO-Dokument“ keine Auskünfte erteilen. Die Resilienz-Ziele sollen die Gesellschaft widerstandsfähig gegen „störende Ereignisse“ wie Krieg, Pandemien, Naturkatastrophen und Infrasturkturausfall machen. Auch Klima- und Gesundheitspolitik sowie der Kampf gegen sogenannte Desinformation sind Thema der NATO-Resilienzziele, zu deren Einhaltung sich die Regierung verpflichtet hat....https://apolut.net/der-spannungsfall-die-zensur-und-das-unaussprechliche-n-wort-von-norbert-haring/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
(00:00) INTRO: rbb-Rundfunkrat wählte neuen rbb-Programmdirektor - Frank Becker - Robert Skuppin | (01:39) RBB - Neuer Programmdirektor im Interview - Robert Skuppin | (19:22) JUBILÄUM: Tagesspiegel feierte 80 Jahre - Christian Tretbar | (36:03) POLITMAGAZIN HISTORISCH: „PRISMA“ - Michael Meyer | (45:23) BONUS: Telefonstreich, Schöne Sendung, 20.03.1999 - Robert Skuppin - Volker Wieprecht - Arno Müller | (54:51) BONUS: Öffentliche rbb-Rundfunkratssitzung, 01.10.2025, 16 Uhr, Potsdam - TOP 1/2 - Frank Becker | (1:03:25) TOP 3 - Bericht des Direktoriums - Ulrike Demmer | (1:26:30) Aussprache | (1:57:08) TOP 4 - Änderung der Geschäftsordnung des rbb - Ulrike Demmer | (2:02:32) TOP 5 - Wahl eines Programmdirektors auf Vorschlag der Intendantin - Ulrike Demmer - Robert Skuppin | (2:42:59) TOP 6 - Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden - Dr. Wolfgang Krüger | (2:51:15) TOP 9 - Änderung der Geschäftsordnung des Rundfunkrates - Harald Geywitz | (2:55:21) TOP 10 - Beschluss der Wahlordnung zur Wahl der Verwaltungsratsmitglieder - Harald Geywitz | (2:59:25) TOP 8 - Bericht des Personalrats - Martina Schrey - Aussprache | (3:11:50) TOP 11 - Programmbeschwerden - Frank Feuerschütz | (4:17:35) TOP 12 - Verabschiedung der Qualitätsstandards des rbb-Rundfunkrates für die rbb-Angebote - Frank Feuerschütz | (4:23:40) TOP 13 - Berichte aus den Ausschüssen und Vertretungen - Frank Feuerschütz - Christian Amsinck - Hara ld Geywitz - Regine Auster - Katharina Riedel - Melanie Kühnemann-Grunow - Andrea Kühnemann | (4:35:22) TOP 14 - Verschiedenes - Frank Becker || Jörg Wagner
(00:00) INTRO: rbb-Rundfunkrat wählte neuen rbb-Programmdirektor - Frank Becker - Robert Skuppin | (01:39) RBB - Neuer Programmdirektor im Interview - Robert Skuppin | (19:22) JUBILÄUM: Tagesspiegel feierte 80 Jahre - Christian Tretbar | (36:03) POLITMAGAZIN HISTORISCH: „PRISMA“ - Michael Meyer | (45:23) BONUS: Telefonstreich, Schöne Sendung, 20.03.1999 - Robert Skuppin - Volker Wieprecht - Arno Müller | (54:51) BONUS: Öffentliche rbb-Rundfunkratssitzung, 01.10.2025, 16 Uhr, Potsdam - TOP 1/2 - Frank Becker | (1:03:25) TOP 3 - Bericht des Direktoriums - Ulrike Demmer | (1:26:30) Aussprache | (1:57:08) TOP 4 - Änderung der Geschäftsordnung des rbb - Ulrike Demmer | (2:02:32) TOP 5 - Wahl eines Programmdirektors auf Vorschlag der Intendantin - Ulrike Demmer - Robert Skuppin | (2:42:59) TOP 6 - Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden - Dr. Wolfgang Krüger | (2:51:15) TOP 9 - Änderung der Geschäftsordnung des Rundfunkrates - Harald Geywitz | (2:55:21) TOP 10 - Beschluss der Wahlordnung zur Wahl der Verwaltungsratsmitglieder - Harald Geywitz | (2:59:25) TOP 8 - Bericht des Personalrats - Martina Schrey - Aussprache | (3:11:50) TOP 11 - Programmbeschwerden - Frank Feuerschütz | (4:17:35) TOP 12 - Verabschiedung der Qualitätsstandards des rbb-Rundfunkrates für die rbb-Angebote - Frank Feuerschütz | (4:23:40) TOP 13 - Berichte aus den Ausschüssen und Vertretungen - Frank Feuerschütz - Christian Amsinck - Hara ld Geywitz - Regine Auster - Katharina Riedel - Melanie Kühnemann-Grunow - Andrea Kühnemann | (4:35:22) TOP 14 - Verschiedenes - Frank Becker || Jörg Wagner
Die Suche nach dem wahren Vater: Ein DDR-Urteil als unüberwindbare Hürde? Stellen Sie sich vor, jahrzehntelang nicht zu wissen, wer Ihr leiblicher Vater ist - und dann scheitert die Suche an einem alten DDR-Urteil. Diese Geschichte steht im Mittelpunkt der aktuellen Podcast-Episode. Es geht um einen außergewöhnlichen Fall, in dem ein Mann trotz moderner DNA-Testmöglichkeiten an der Feststellung seiner biologischen Abstammung gehindert wird. Die Episode zeigt eindrücklich den Konflikt zwischen dem grundlegenden Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft und der Bestandskraft alter Gerichtsurteile. Das Verfahren wurde jetzt rechtskräftig durch das Bundesverfassungsgericht geklärt (Beschluss des BVerfG vom 9. Juni 2025 – 1 BvR 422/24) Der Fall wirft wichtige Fragen auf: - Wie gehen wir heute mit DDR-Urteilen um? - Welchen Stellenwert hat das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung? - Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Betroffene? Hören Sie jetzt rein und erfahren Sie mehr über diesen bewegenden Fall an der Schnittstelle zwischen Recht und Menschlichkeit. Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Fachbuch: 77 Fragen und Antworten eines Fachanwalts zum Sorgerecht: Rechte und Pflichten der getrenntlebenden Eltern https://amzn.to/4osAym9 Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
Tiefer Grundrechtseingriff, hohe Hürden – neue Leitlinien für Durchsuchungen in Steuerstrafsachen Durchsuchungen in Steuerstrafsachen bewegen sich oft in einem heiklen Spannungsfeld: Wie weit reicht das Steuergeheimnis und was muss trotzdem im Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO stehen? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Rechtsanwältin Theresa Großmann über den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. Januar 2025. Das Gericht zieht eine klare Linie: Pauschale Verweise auf § 30 AO reichen bei einem Durchsuchungsbeschluss nicht aus. Auch bei Steuerdelikten müssen Durchsuchungsbeschlüsse konkrete und nachvollziehbare Angaben erhalten. Nur so lässt sich der intensive Grundrechtseingriff rechtfertigen und eine „Ausforschungsdurchsuchung" vermeiden. Warum diese Präzision gerade bei Durchsuchungen nach § 103 StPO so wichtig ist, welche Mindestanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse gelten und was Betroffene beachten sollten, wenn Ermittlungsbeamte vor der Tür stehen, erfahren Sie in dieser Folge. Ein Muss für alle, die mit Steuerstrafsachen oder Durchsuchungen zu tun haben. Hier geht‘s zum Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 8. Januar 2025 – 18 Qs 27, 18 Qs 28/24: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-348?hl=true Hier geht´s zur Folge „Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/7-cr Hier geht´s zur Folge „Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss“: https://criminal-compliance.podigee.io/168-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtssprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen“: https://criminal-compliance.podigee.io/210-cr Hier geht's zur Folge „BVerfG zur Verhältnismäßigkeit von Kanzleidurchsuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/278-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Im April 2021 kam der in Weimar tätige Familienrichter Christian Dettmar, ausgehend von dem Hinweis einer Mutter und auf Grundlage dreier Expertengutachten, zu dem Schluss, dass die Corona-Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in Schulen betrafen, eine potenzielle Kindeswohlgefährdung darstellten. Er erließ einen diesbezüglichen Beschluss für zwei Kinder an zwei Schulen. Seine Entscheidung wurde vor allem von Kritikern der Corona-Maßnahmen gefeiert und sorgte national sowie international für Medienrummel. Zum ersten Mal ermittelte hier ein Richter den Sachverhalt, indem er unabhängige Gutachter befragte und sich nicht hauptsächlich auf das Robert-Koch-Institut (RKI) bezog. Aufgrund der im Sommer 2024 geleakten Protokolle des Corona-Krisenstabs des RKI ist nun bekannt, dass die Fachleute in der zuständigen Behörde die Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht empfohlen haben. Weder das massenhafte Testen gesunder Personen noch das Tragen von Masken durch Laien wurden vom RKI unterstützt. Bereits im Februar 2020 wusste man im RKI, dass Kinder nicht signifikant gefährdet sind und eine untergeordnete Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Christian Dettmars Beschluss vom April 2021 wurde jedoch am 14.05.2021 durch das Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben. Es folgten dann sogar Hausdurchsuchungen bei dem Familienrichter selbst, bei den von ihm zurate gezogenen Gutachtern sowie den betroffenen Familien. Im November 2024 wurde Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil des Bundesgerichtshofes bedeutet das Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehalts und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Dettmar ist nun kein Richter mehr und darf auch nicht mehr als Anwalt tätig sein. Bei unserem Gespräch äußert sich der Jurist nun zum ersten Mal vor der Kamera zur Entstehung seines Beschlusses vom April 2021 und zum darauf folgenden Prozess gegen ihn. Er sieht sich selbst nicht als Held, sondern schlicht als jemand, der in der Rolle eines Familienrichters seinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt hat. Die Corona-Maßnahmen hatten ganz offensichtlich das Potenzial, Kindern zu schaden und – nicht nur unter den Jüngsten – mehr Leid anzurichten, als zu verhindern. Doch bis heute hat nur Richter Dettmar unabhängige Gutachter zu diesem Sachverhalt befragt und ein derartiges Urteil gesprochen. Eine inhaltliche Debatte über die Gutachten fand bisher in juristischen Sphären nicht statt. Christian Dettmar, der ebenfalls Gründungsmitglied des Vereins Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte ist, wirkt im Gespräch nicht verzweifelt, aber dennoch bewegt. Der jahrelange Rechtsstreit hat sichtlich Spuren hinterlassen. Geholfen hat ihm dabei nach eigenen Aussagen eine stärkende Partnerschaft. Insbesondere die Veröffentlichung der RKI-Protokolle, die ja zeigen, dass die Politik von Anfang an Kenntnis von der Unwissenschaftlichkeit der Corona-Maßnahmen hatte, veranlasst Dettmar, sich die – für ihn alles entscheidende – Frage zu stellen: Warum? Warum hat sich die Politik gegen die Empfehlung der Fachleute im RKI für eine autoritäre, die Grundrechte einschränkende Pandemiepolitik entschieden und dabei einen massiven Schaden, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, in Kauf genommen? Ihm zufolge haben wir keine echte Aufarbeitung, «solange nicht geklärt ist, warum die Maßnahmen angeordnet wurden, obwohl bekannt war, dass sie nicht gerechtfertigt sind». Dem Narrativ, die desaströse Pandemiepolitik sei aufgrund anfänglich mangelnden Wissens beschlossen worden, setzt Christian Dettmar in unserem Gespräch entgegen: «Man hätte es nicht nur besser wissen können – man wusste es besser!» Christian Dettmar finanziell unterstützen: https://netzwerkkrista.de/2024/11/26/unterstuetzung-fuer-dettmar/ Artikel, Podcast: https://blog.bastian-barucker.de/richter-christian-dettmar-exklusiv-interview/
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Jetzt Strom- und Gas wechseln & jährlich sparen: https://wbs.law/remind-me Du bist OnlyFans-Creatorin oder Creator und hast rechtliche Fragen? Dann melde ich bei uns unter: https://wbs.law/onlyfans Hier bekommst du Tickets für meine Jura-Comedy Show am 5.11.25 in Köln https://www.eventim.de/event/christian-solmecke-live-die-lustigsten-rechtsfaelle-der-welt-kulturkirche-koeln-20027427 Klengans Video: https://www.youtube.com/watch?v=yFwawwYr1Ho Beschluss: https://www.bestfans.com/20250528.pdf § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html Art. 9 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/ Art. 13 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/ Stell dir mal vor, du bist mega Fan von einem bekannten Internet-Star, sagen wir MontanaBlack, und du bekommst die Gelegenheit, gegen Geld mit ihm zu chatten und ihr baut sogar eine richtige „Beziehung“ auf. Würden viele von euch machen, oder? Tja, aber was, wenn die Sache den „kleinen“ Haken hat, die ganze Zeit gar nicht Monte, sondern mit einem Mitarbeiter einer Agentur chattest, der Montes Schreibstil imitiert. Nicht so cool, oder? Dieser Vorwurf wurde aber gegen die Plattform Fanblast erhoben, bei der das Internet-Phänomen Knossi Gesellschafter war. Das LG Hamburg hat nun einen Beschluss in der Sache erlassen. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTu
Wie privat ist deine Schusswaffe? Man kann doch nicht alle Menschen, die sich privat eine Schusswaffe kaufen, unter Generalverdacht stellen? Doch.Der Nationalrat möge beschließen: Jede Person, die eine behördliche Genehmigung zum privaten Besitz einer Schusswaffe beantragt, hat im Zuge der Antragstellung eidesstattlich zu erklären, dass es sie nicht sonderlich stört, wenn sie selbst erschossen wird.Foto Sujet Podcast: Christof WagnerLizenzfreie Musik:Big Band Opener (Adobe Stock 459184449, SmarTune/MusicRevolution)https://steady.page/de/franzalander/about
Was ist in der KW 39 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Teil 1 der neuen Themenfolge “Datenschutzfreundliche Webseitentools” veröffentlicht EuGH soll Massenübermittlungen der Schufa prüfen (LG Lübeck Beschluss vom 04.09.2025 – 15 O 12/24) Personenbezogene Daten sind kein Preis (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2025, Az. 6 UKl 2/25) Über 4 Millionen € Bußgeld gegen McDonald´s Polska und die ING Bank OpenAI Lücke gibt private Daten preis Studie zu Cyberangriffen des Bitkom Veröffentlichungen & Veranstaltungen Konsultation zum „Digital Omnibus“ Entwurf für Leitlinien zum Schutz der Privatsphäre bei großen Sprachmodellen Symposium zum Amtsjubiläum des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten Online-Diskussion zum Thema Palantir Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/millionen-bußgeld-nach-fehlender-kontrolle-ds-news-kw-39-2025/↗
Ein neues Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen soll verbindliche Regeln für bisher ungeschützte Meeresgebiete schaffen. Das Abkommen wurde von 60 Ländern ratifiziert und tritt 2026 in Kraft. Weitere Themen: · In Argentinien treibt Präsident Javier Milei seine Währungspolitik weiter voran: Die Zentralbank möchte die Landeswährung Peso stützen und hat so viele Dollar verkauft wie seit sechs Jahren nicht mehr. Zusätzlich plant die Regierung gewisse Exportzölle auszusetzen, um das Land wieder mit Dollar zu versorgen. · Auf dem globalen Energiemarkt sorgt Flüssiggas für eine gewisse Enstpannung. Bis 2030 dürfte deutlich mehr Flüssiggas zur Verfügung stehen als bisher gedacht, so eine aktuelle Analyse der Internationalen Energieagentur IEA. Flüssiggas hat den grossen Vorteil, dass es unabhängig von fest installierten Pipelines und dadurch bedeutend unkomplizierter transportiert werden kann. · Im Tessin sollen Zeitungen bald mit Geldern vom Kanton gefördert werden, so der Beschluss des Tessiner Grossen Rates. Jährlich eine halbe Million Franken soll während der nächsten vier Jahre an lokale und regionale Tessiner Zeitungen gehen.
Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt: Kaum ist der Bundeshaushalt für 2025 vom Bundestag beschlossen, steht im Parlament dieser Tage schon der Etatplan für 2026 auf der Tagesordnung. In den Jahren bis 2029 klafft eine große Finanzierungslücke in dreistelliger Milliardenhöhe. Einschließlich der Kreditaufnahme für die Sondervermögen beträgt die Neuverschuldung bis 2029 insgesamt bei rund 850 Mrd. Euro. Möglich wird dies durch den Beschluss einer Reihe von Ausnahmen bei der Schuldenbremse, die eigentlich eine überbordende Kreditaufnahme verhindern soll. Dietmar Bartsch (Die Linke) und Mathias Middelberg (CDU) diskutieren bei Michaela Kolster.
***Werbung:Jetzt anmelden zum Energy Voices Live-Event: Am 24. September 2025 diskutiert Karin Frei in Bern mit hochkarätigen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft über die Zukunft einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung für die Schweiz. Alle Informationen und Anmeldung: https://form.jotform.com/251771905774365***Während weltweit konservative Regierungen das Recht auf Abtreibungen stark unter Druck setzen oder ganz abschaffen, setzt die Schweiz ein liberales Zeichen: Voraussichtlich ab Anfang 2027 müssen die Krankenkassen bei Schwangeren von Beginn an alle medizinischen Kosten übernehmen. Dazu gehören auch Schwangerschaftsabbrüche.Was überrascht: Der Entscheid fiel bereits im März dieses Jahres, im Rahmen des «Kostendämpfungspakets 2». Nur: Mitbekommen hat das kaum jemand.Wie kann das sein? Was sagt dieser Beschluss über die Schweiz aus? Und wie waren Schwangerschaftsabbrüche hier bisher geregelt?Inlandredaktorin Anja Burri hat mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern von links bis rechts gesprochen. In einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos» erklärt sie den Beschluss und erklärt, warum dieses entscheidende Detail in einem riesigen Paket unbemerkt blieb.Host: Alexandra AreggerProduzentin: Jacqueline WechslerDie Recherche von Anja Burri zum Nachlesen:Abtreibungen sind in der Schweiz bald gratis – gegen den weltweiten Trend Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch
Killing me softly, Teil 2 und Trigger-Warnung: In dieser Folge spricht Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld mit Marc erneut über die strafrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Suizid und Sterbehilfe – vom Fulda-Fall über den Insulinbeschluss bis hin zu medizinischen Garantenstellungen, etwa bei Ärzten. Wie grenzt man straflose Suizidhilfe von strafbarer Fremdtötung dogmatisch ab? Welche Rolle spielt der Gesamtplan des Sterbewilligen, und wie wirkt sich das auf die Strafbarkeit aus? Was passiert, wenn Rettungsmaßnahmen noch möglich gewesen wären oder der Sterbewillige nicht voll einsichts- und urteilsfähig war? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von Irgendwas mit Examen – Strafrechtsedition. Viel Spaß!
Darin geht es um den Beschluss der israelischen Regierung, den Militäreinsatz im Gazastreifen auszuweiten und um die Entscheidung der Bundesregierung, ab sofort die Lieferung von Rüstungsgütern an Israel einzustellen, die in dem Palästinensergebiet eingesetzt werden könnten. Dies ist für die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG aus Heidelberg eine Zäsur. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Kommentiert wird der Beschluss des Bundeskabinetts für ein milliardenschweres Rentenpaket zur Absicherung des Rentenniveaus. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Vor ein paar Jahren wurde in einem Tal in den USA ein Staudamm gebaut. Die Leute, die in diesem Tal wohnten, wussten, dass sie das Tal verlassen müssen, wenn es soweit wäre. Denn ihre Stadt würde untergehen. Und nun geschah etwas sehr Interessantes. Nachdem der Beschluss über den Bau des Staudamms einmal gefasst war, begann die Stadt zu verfallen. All die Häuser, die vorher von ihren Bewohnern liebevoll gepflegt worden war, verkamen jetzt. Aus einer schönen, kleinen Stadt wurde ein Schandfleck in der Landschaft.
Nord-Stream-Verbot – und statt billigem Erdgas der Bezug von teurem und dreckigem US-Fracking-Gas: „Wir werden russisches Gas und Öl durch umfangreiche Käufe von US-Flüssigerdgas, Öl und Kernbrennstoffen ersetzen“, sagte die EU-Chefin von der Leyen gerade zur fragwürdigen „Zoll-Einigung“ mit den USA. Dieser irrationale Beschluss kommt noch zum kürzlich beschlossenen (18.) anti-russischen EU-Sanktionspaket hinzu: Beide PaketeWeiterlesen
Bei einer großen Abschiebeaktion wurde auch eine jesidische Familie aus Brandenburg in den Irak geflogen. Sie hatte zuvor erfolgreich geklagt. Doch der Beschluss traf zu spät ein. Nun beantragt die Familie eine Rückführung. Wölfle, Maria-Caroline www.deutschlandfunk.de, Deutschland heute
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hier bekommt ihr mein neustes Buch (Das einzige Buch über Recht, das Du lesen musst): https://www.amazon.de/einzige-Buch-Recht-lesen-musst/dp/3969053498/ Stellt euch vor, ihr werft euch nachts nichtsahnend aufs WG-Bett, doch kaum zwei Meter entfernt surrt lautlos eine Mini-Kamera, weil der Bewegungsmelder euren Schatten erfasst. Von der Kamera wisst ihr natürlich nichts, sie wurde von eurem WG-Mitbewohner heimlich aufgestellt. Ihr denkt jetzt, dass sei strafbar. Das OLG Hamm sagt: Nein, nicht immer! Was gilt, erfahrt ihr im Video. Beschluss des OLG Hamm: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2025/4_ORs_24_25_Beschluss_20250318.html §201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html § 201 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html Art. 1 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html Art. 2 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Art. 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Art. 82 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/82.html § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wb
Heute mit Stimmen zum gesetzlichen Mindestlohn, der nach der Empfehlung der zuständigen Kommission in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen soll. Weiteres Thema ist der Beschluss des Bundestags zur befristeten Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus. Im Mittelpunkt jedoch der Bundesparteitag der SPD. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2027 in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Das sieht ein Beschluss der Mindestlohnkommission vor. Er muss noch formell vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden.
Geht es nach Innenminister Alexander Dobrindt, sollten Asylsuchende auch an der Grenze nach Österreich zurückgewiesen werden. Der Migrationsforscher Gerald Knaus erklärt im Podcast, warum das aber nur selten passiert. Deutschland und Österreich teilen sich eine rund 800 Kilometer lange Grenze von Tschechien bis an den Bodensee. Geht es nach Innenminister Alexander Dobrindt, müssten Asylsuchende an den Übergängen dort systematisch zurückgewiesen werden. Daran will Dobrindt auch nach dem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts festhalten, das die Zurückweisung von drei Somaliern auf deutschem Staatsgebiet für rechtswidrig erklärt hatte. Praktisch aber, sagt der Migrationsforscher Gerald Knaus, werden Asylsuchende auf deutschem Boden nach wie vor nur selten zurückgewiesen. Das gelte sowohl an der österreichischen als auch an der polnischen oder tschechischen Grenze. »Das Ganze ist ein bisschen ein Theater, eine Farce«, so Knaus. Im Podcast »Inside Austria« spricht der Migrationsexperte darüber, wie die deutsche Debatte zur »Asylwende« in Österreich wahrgenommen wird. Wie sinnvoll nationale Alleingänge wie Zurückweisungen oder verstärkte Grenzkontrollen überhaupt sind. Und warum Österreich – trotz scharfer politischer Rhetorik in der Migrationspolitik – verhältnismäßig viele Asylsuchende aufgenommen hat. In der Podcast-Serie Inside Austria rekonstruieren der SPIEGEL und der österreichische STANDARD gemeinsam Fälle, Skandale und politische Abgründe in Österreich. Wenn Ihnen unser Podcast gefällt, folgen Sie uns doch und lassen Sie uns ein paar Sterne da. Kritik, Feedback oder Themenideen gerne an insideaustria@spiegel.de oder an podcast@derstandard.at Den Inside Austria Newsletter finden Sie hier: https://www.spiegel.de/thema/die-lage-inside-austria/+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Deutschland und Österreich teilen sich eine rund 800 Kilometer lange Grenze von Tschechien bis an den Bodensee. Geht es nach dem deutschen Innenminister Alexander Dobrindt, müssten Asylsuchende an den Übergängen dort systematisch zurückgewiesen werden. Daran will Dobrindt auch nach dem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts festhalten, das die Zurückweisung von drei Somaliern auf deutschem Staatsgebiet für rechtswidrig erklärt hat. Praktisch aber, sagt der Migrationsforscher Gerald Knaus, werden Asylsuchende auf deutschem Boden nach wie vor nur selten zurückgewiesen. Das gelte sowohl an der österreichischen als auch der polnischen oder der tschechischen Grenze. "Das Ganze ist ein bisschen ein Theater, eine Farce", so Knaus. Im Podcast Inside Austria spricht der Migrationsexperte über die deutsche Debatte zur Asylwende und wie sie Österreich betrifft. Wie sinnvoll nationale Alleingänge wie Zurückweisungen oder verstärkte Grenzkontrollen sind. Und warum Österreich – trotz scharfer politischer Rhetorik in der Migrationspolitik – verhältnismäßig so viele Asylsuchende aufgenommen hat.
Kommentiert wird die gestiegene Zahl antisemitischer Übergriffe in Deutschland, sowie der Antrittsbesuch von Bundeskanzler Merz in den USA. Zunächst geht es aber um den Beschluss des Bundeskabinetts zur Entlastung von Unternehmen. Diese soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen. www.deutschlandfunk.de, Presseschau