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Im April 2021 kam der in Weimar tätige Familienrichter Christian Dettmar, ausgehend von dem Hinweis einer Mutter und auf Grundlage dreier Expertengutachten, zu dem Schluss, dass die Corona-Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in Schulen betrafen, eine potenzielle Kindeswohlgefährdung darstellten. Er erließ einen diesbezüglichen Beschluss für zwei Kinder an zwei Schulen. Seine Entscheidung wurde vor allem von Kritikern der Corona-Maßnahmen gefeiert und sorgte national sowie international für Medienrummel. Zum ersten Mal ermittelte hier ein Richter den Sachverhalt, indem er unabhängige Gutachter befragte und sich nicht hauptsächlich auf das Robert-Koch-Institut (RKI) bezog. Aufgrund der im Sommer 2024 geleakten Protokolle des Corona-Krisenstabs des RKI ist nun bekannt, dass die Fachleute in der zuständigen Behörde die Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht empfohlen haben. Weder das massenhafte Testen gesunder Personen noch das Tragen von Masken durch Laien wurden vom RKI unterstützt. Bereits im Februar 2020 wusste man im RKI, dass Kinder nicht signifikant gefährdet sind und eine untergeordnete Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Christian Dettmars Beschluss vom April 2021 wurde jedoch am 14.05.2021 durch das Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben. Es folgten dann sogar Hausdurchsuchungen bei dem Familienrichter selbst, bei den von ihm zurate gezogenen Gutachtern sowie den betroffenen Familien. Im November 2024 wurde Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil des Bundesgerichtshofes bedeutet das Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehalts und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Dettmar ist nun kein Richter mehr und darf auch nicht mehr als Anwalt tätig sein. Bei unserem Gespräch äußert sich der Jurist nun zum ersten Mal vor der Kamera zur Entstehung seines Beschlusses vom April 2021 und zum darauf folgenden Prozess gegen ihn. Er sieht sich selbst nicht als Held, sondern schlicht als jemand, der in der Rolle eines Familienrichters seinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt hat. Die Corona-Maßnahmen hatten ganz offensichtlich das Potenzial, Kindern zu schaden und – nicht nur unter den Jüngsten – mehr Leid anzurichten, als zu verhindern. Doch bis heute hat nur Richter Dettmar unabhängige Gutachter zu diesem Sachverhalt befragt und ein derartiges Urteil gesprochen. Eine inhaltliche Debatte über die Gutachten fand bisher in juristischen Sphären nicht statt. Christian Dettmar, der ebenfalls Gründungsmitglied des Vereins Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte ist, wirkt im Gespräch nicht verzweifelt, aber dennoch bewegt. Der jahrelange Rechtsstreit hat sichtlich Spuren hinterlassen. Geholfen hat ihm dabei nach eigenen Aussagen eine stärkende Partnerschaft. Insbesondere die Veröffentlichung der RKI-Protokolle, die ja zeigen, dass die Politik von Anfang an Kenntnis von der Unwissenschaftlichkeit der Corona-Maßnahmen hatte, veranlasst Dettmar, sich die – für ihn alles entscheidende – Frage zu stellen: Warum? Warum hat sich die Politik gegen die Empfehlung der Fachleute im RKI für eine autoritäre, die Grundrechte einschränkende Pandemiepolitik entschieden und dabei einen massiven Schaden, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, in Kauf genommen? Ihm zufolge haben wir keine echte Aufarbeitung, «solange nicht geklärt ist, warum die Maßnahmen angeordnet wurden, obwohl bekannt war, dass sie nicht gerechtfertigt sind». Dem Narrativ, die desaströse Pandemiepolitik sei aufgrund anfänglich mangelnden Wissens beschlossen worden, setzt Christian Dettmar in unserem Gespräch entgegen: «Man hätte es nicht nur besser wissen können – man wusste es besser!» Christian Dettmar finanziell unterstützen: https://netzwerkkrista.de/2024/11/26/unterstuetzung-fuer-dettmar/ Artikel, Podcast: https://blog.bastian-barucker.de/richter-christian-dettmar-exklusiv-interview/
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Wie privat ist deine Schusswaffe? Man kann doch nicht alle Menschen, die sich privat eine Schusswaffe kaufen, unter Generalverdacht stellen? Doch.Der Nationalrat möge beschließen: Jede Person, die eine behördliche Genehmigung zum privaten Besitz einer Schusswaffe beantragt, hat im Zuge der Antragstellung eidesstattlich zu erklären, dass es sie nicht sonderlich stört, wenn sie selbst erschossen wird.Foto Sujet Podcast: Christof WagnerLizenzfreie Musik:Big Band Opener (Adobe Stock 459184449, SmarTune/MusicRevolution)https://steady.page/de/franzalander/about
Was ist in der KW 39 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Teil 1 der neuen Themenfolge “Datenschutzfreundliche Webseitentools” veröffentlicht EuGH soll Massenübermittlungen der Schufa prüfen (LG Lübeck Beschluss vom 04.09.2025 – 15 O 12/24) Personenbezogene Daten sind kein Preis (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2025, Az. 6 UKl 2/25) Über 4 Millionen € Bußgeld gegen McDonald´s Polska und die ING Bank OpenAI Lücke gibt private Daten preis Studie zu Cyberangriffen des Bitkom Veröffentlichungen & Veranstaltungen Konsultation zum „Digital Omnibus“ Entwurf für Leitlinien zum Schutz der Privatsphäre bei großen Sprachmodellen Symposium zum Amtsjubiläum des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten Online-Diskussion zum Thema Palantir Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/millionen-bußgeld-nach-fehlender-kontrolle-ds-news-kw-39-2025/↗
Ein neues Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen soll verbindliche Regeln für bisher ungeschützte Meeresgebiete schaffen. Das Abkommen wurde von 60 Ländern ratifiziert und tritt 2026 in Kraft. Weitere Themen: · In Argentinien treibt Präsident Javier Milei seine Währungspolitik weiter voran: Die Zentralbank möchte die Landeswährung Peso stützen und hat so viele Dollar verkauft wie seit sechs Jahren nicht mehr. Zusätzlich plant die Regierung gewisse Exportzölle auszusetzen, um das Land wieder mit Dollar zu versorgen. · Auf dem globalen Energiemarkt sorgt Flüssiggas für eine gewisse Enstpannung. Bis 2030 dürfte deutlich mehr Flüssiggas zur Verfügung stehen als bisher gedacht, so eine aktuelle Analyse der Internationalen Energieagentur IEA. Flüssiggas hat den grossen Vorteil, dass es unabhängig von fest installierten Pipelines und dadurch bedeutend unkomplizierter transportiert werden kann. · Im Tessin sollen Zeitungen bald mit Geldern vom Kanton gefördert werden, so der Beschluss des Tessiner Grossen Rates. Jährlich eine halbe Million Franken soll während der nächsten vier Jahre an lokale und regionale Tessiner Zeitungen gehen.
Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt: Kaum ist der Bundeshaushalt für 2025 vom Bundestag beschlossen, steht im Parlament dieser Tage schon der Etatplan für 2026 auf der Tagesordnung. In den Jahren bis 2029 klafft eine große Finanzierungslücke in dreistelliger Milliardenhöhe. Einschließlich der Kreditaufnahme für die Sondervermögen beträgt die Neuverschuldung bis 2029 insgesamt bei rund 850 Mrd. Euro. Möglich wird dies durch den Beschluss einer Reihe von Ausnahmen bei der Schuldenbremse, die eigentlich eine überbordende Kreditaufnahme verhindern soll. Dietmar Bartsch (Die Linke) und Mathias Middelberg (CDU) diskutieren bei Michaela Kolster.
Holger und Joerg widmen sich diemal gemeinsam mit Professor Dr. Alexander Golland drei wichtigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, alle drei aus dem laufenden Monat September. Alexander, Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Aachen, ordnet die teils verwirrenden Urteile ein und erklärt deren praktische Auswirkungen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US-Datentransfer, dem wiederum das EU-US Data Privacy Framework zugrunde liegt. Latombe wollte den Beschluss für nichtig erklären lassen. Das Europäische Gericht (EuG) wies die Klage ab, damit bleibt er vorerst als Rechtsgrundlage bestehen. Alexander ordnet das Verfahren ein und erläutert, warum das Gericht nur prüfte, ob die Kommission 2023 bei Erlass des Beschlusses korrekt handelte, nicht aber die heutige Situation unter veränderten politischen Vorzeichen bewertete. Besonders praxisrelevant ist das SRB-Urteil des EuGH zur Pseudonymisierung. Die zentrale Frage: Sind pseudonymisierte Daten für Empfänger, die selbst (ohne Dritte) keinen Personenbezug herstellen können, anonym, oder bleiben sie personenbezogen? Der EuGH bestätigt in dem Revisionsverfahren zwar den sogenannten "subjektiven Ansatz" – es kommt auf die Möglichkeiten des Empfängers an –, lässt aber entscheidende Detailfragen offen. Alexander kritisiert die fehlende Rechtssicherheit: Unternehmen wissen weiterhin nicht genau, ob sie für solche Datenübermittlungen Auftragsverarbeitungsverträge benötigen. Die Richter machten wenig Vorgaben und verwiesen auf die Einzelfallprüfung. "Steine statt Brot", resümiert Alexander. Fall drei dreht sich um den immateriellen Schadenersatz. Ein Bewerber hatte gegen die Quirin Privatbank geklagt, weil sensible Angaben versehentlich an einen Dritten gingen. Der EuGH bestätigte: Auch Ärger oder Schamgefühle können ein Schaden im Sinne der DSGVO sein. Ein Nachweis bleibt aber schwierig. Beim Thema Unterlassung urteilten die Richter restriktiv: Einen originären Unterlassungsanspruch sieht die DSGVO nicht vor. Allerdings könne das nationale Recht solche Ansprüche zulassen, hierzulande beispielsweise über das Wettbewerbsrecht. Für die Praxis bedeutet das: Betroffene müssen künftig eher auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgreifen. Die Diskutanten zeigen sich ein wenig frustriert über die mangelnde Klarheit der Urteile. Statt eindeutiger Vorgaben liefern die Gerichte oft nur die klassische Juristen-Antwort: "Es kommt darauf an." Für Unternehmen und Betroffene bedeutet das weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit bei alltäglichen Datenverarbeitungen.
Es ist wieder Zeit für drei frische News aus der Steuerwelt Mallorcas! In dieser Folge erwartet Sie folgende drei Themen: Zunächst geht es um den aktuellen Beschluss der spanischen Finanzkammer zum Lex-Beckham-Regime. Claudia Schittelkopp und Timothea Imionidou erklären, was das Sonderregime für internationale Fachkräfte bedeutet und warum dennoch die Selbstnutzungssteuer für den Hauptwohnsitz fällig wird. Außerdem gibt es praktische Tipps, wie sich Katasterwert und Steuerlast zusammenhängen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Anschließend werfen wir einen Blick auf das zweitägige Event „Familienvermögen in Krisenzeiten“, das wir, die PlattesGroup, Ende Januar in der Motorworld Palma veranstalten. Gemeinsam mit starken Partnern wie dem Familienunternehmer-Netzwerk F.U.N, Weissman Consulting und den Fachseminaren von Fürstenberg bieten wir Unternehmerfamilien wertvolle Einblicke in Themen wie Family Governance, Nachfolgeplanung, Wegzugsgestaltung und internationale Steuerfragen. Zum Abschluss geht es um unseren neuen TikTok-Kanal Willi-pedia. Dort erscheinen kompakte Erklärvideos zu Steuern, Wirtschaft und Recht auf Mallorca – perfekt für alle, die in wenigen Sekunden up-to-date bleiben wollen. PlattesGroup auf Social Media Die PlattesGroup ist neben Tik Tok auch auf LinkedIn vertreten. Außerdem posten wir aktuelle News sowie Reels und Shorts auf Instagram und Youtube Shorts. Darüber hinaus sind wir mit unseren Podcasts auf allen gängigen Plattformen zu finden, wie Spotify und Apple Podcasts. Unsere Podcasts gibt es nicht aber nur zum Anhören, sondern auch zum Ansehen, und zwar auf unserem Youtube-Kanal. Zusammenfassende Informationen erhalten Sie darüber hinaus im Zwei-Wochen-Rhythmus in unserem kostenlosen Newsletter, der Mandantendepesche.
Der Grund für die russischen Drohnenflüge nach Polen scheint bislang unklar. Doch möglicherweise reagiert Moskau damit auf einen Beschluss im Europa-Parlament vom Montag. In Straßburg spricht AUF1-Nachrichtenleiter Martin Müller-Mertens mit dem EU-Abgeordneten Mag. Gerald Hauser.
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting steht Vieles am Pranger: Zunächst (00:55) der Data Act, der ab dem 12.9. wirksam wird. „Sharing is caring“ lautet die Devise, das Aufbrechen von Datensilos soll Datenflüsse ankurbeln, auch Cloudanbieter sind betroffen. Die Verordnung weist allerdings viele Ungereimtheiten und Dunkelheiten auf, die man anprangern muss. Sodann geht es (06:59) um einen Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2025 (1 BvR 1949/24) zum sog. Lebensmittelpranger nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Die geplante Veröffentlichung von Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße eines Unternehmens ist nicht mehr unverzüglich und verhältnismäßig, wenn sie erst nach einer erheblichen zeitlichen Verzögerung erfolgt. Dann geht es (14:40) um ein Urteil des BGH (VI ZR 67/23 vom 13.5.2025) zu Art. 82 DS-GVO: Aufgrund einer rechtswidrigen Negativmeldung an die Schufa sah sich der Kläger an den Pranger gestellt; der BGH kommt zum Schluss, das OLG habe an die Substantiierungspflicht des Klägers überzogene Anforderungen gestellt. Schließlich (26:00) greifen Niko und Stefan nochmals (vgl. FTR Folge 133) die Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen VZBV gegen DB auf zu den online only Spartickets der Bahn. Die Erhebung von E-Mail-Adressen und Mobilfunk-Nummern sei nicht erforderlich, prangert das OLG an - objektiv unerlässlich für eine Bahnfahrt sei nicht das Ticket, sondern die Bahn. Wer wollte das anprangern?
***Werbung:Jetzt anmelden zum Energy Voices Live-Event: Am 24. September 2025 diskutiert Karin Frei in Bern mit hochkarätigen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft über die Zukunft einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung für die Schweiz. Alle Informationen und Anmeldung: https://form.jotform.com/251771905774365***Während weltweit konservative Regierungen das Recht auf Abtreibungen stark unter Druck setzen oder ganz abschaffen, setzt die Schweiz ein liberales Zeichen: Voraussichtlich ab Anfang 2027 müssen die Krankenkassen bei Schwangeren von Beginn an alle medizinischen Kosten übernehmen. Dazu gehören auch Schwangerschaftsabbrüche.Was überrascht: Der Entscheid fiel bereits im März dieses Jahres, im Rahmen des «Kostendämpfungspakets 2». Nur: Mitbekommen hat das kaum jemand.Wie kann das sein? Was sagt dieser Beschluss über die Schweiz aus? Und wie waren Schwangerschaftsabbrüche hier bisher geregelt?Inlandredaktorin Anja Burri hat mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern von links bis rechts gesprochen. In einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos» erklärt sie den Beschluss und erklärt, warum dieses entscheidende Detail in einem riesigen Paket unbemerkt blieb.Host: Alexandra AreggerProduzentin: Jacqueline WechslerDie Recherche von Anja Burri zum Nachlesen:Abtreibungen sind in der Schweiz bald gratis – gegen den weltweiten Trend Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch
Dürfen einzelne Betriebsratsmitglieder eigenständig technische Ausstattung wie eine persönliche E-Mail-Adresse vom Arbeitgeber verlangen – oder entscheidet das Gremium darüber? In dieser Episode besprechen die beiden Fachanwältinnen für Arbeitsrecht Lina Goldbach und Viara Ivanova ein aktuelles Urteil des LAG Hamm und klären, wie § 40 BetrVG auszulegen ist. Themen der Episode: Wer im BR über technische Ausstattung entscheidet Welche Rolle ein ordnungsgemäßer Beschluss spielt Tipps, um Konflikte bei der Ausstattung zu vermeiden Seminarempfehlung aus dem Podcast: zu den Seminaren: https://www.waf-seminar.de/br
Zwei Erklärungen – Zwei Taten Der BGH hat mit Beschluss vom 30. April 2025 (1 StR 39/25) einen wesentlichen Bestandteil seiner bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis bei Steuererklärungen aufgegeben und die frühere Auffassung einer „Bewertungseinheit“ zwischen Feststellungserklärung (§§ 180, 181 AO) und Einkommensteuererklärung (§ 25 EStG, § 56 EStDV) verworfen. Dr. Rosinus ordnet die Entscheidung ein und zeigt auf, weshalb der BGH trotz Bindungswirkung zwischen Feststellungs- und Einkommensteuerbescheiden Tatmehrheit annimmt. Dabei beleuchtet er die praktischen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die möglichen Probleme einer „doppelten“ Sanktionierung, offene Fragen bei der Strafzumessung, sowie Folgen für strafbefreiende Selbstanzeigen nach § 371 AO. Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 30. April 2025 – 1 StR 39/25: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=142150&pos=0&anz=1 Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 22. Januar 2018 – 1 StR 535/17, der erstmals eine Abkehr von der einheitlichen Betrachtungsweise einleitete: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1a0576114a0601dac6912eb673ea6cad&nr=91713&anz=1&pos=0 Hier geht´s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-cr Hier geht´s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmer:innen“: https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Killing me softly, Teil 2 und Trigger-Warnung: In dieser Folge spricht Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld mit Marc erneut über die strafrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Suizid und Sterbehilfe – vom Fulda-Fall über den Insulinbeschluss bis hin zu medizinischen Garantenstellungen, etwa bei Ärzten. Wie grenzt man straflose Suizidhilfe von strafbarer Fremdtötung dogmatisch ab? Welche Rolle spielt der Gesamtplan des Sterbewilligen, und wie wirkt sich das auf die Strafbarkeit aus? Was passiert, wenn Rettungsmaßnahmen noch möglich gewesen wären oder der Sterbewillige nicht voll einsichts- und urteilsfähig war? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von Irgendwas mit Examen – Strafrechtsedition. Viel Spaß!
EU-Beitritt der Ukraine bedeutet: Deutsche Soldaten an die Front und wirtschaftliches Desaster.Die Ukraine soll in die EU aufgenommen werden. Das ist der erklärte Wille der EU. Eine öffentliche Diskussion dazu findet kaum statt. Nur der ungarische Ministerpräsident Victor Orbán stemmt sich dagegen und ließ in Ungarn eine Volksbefragung durchführen. Militärisch, wirtschaftlich und finanziell wäre ein EU-Beitritt der Ukraine verhängnisvoll.Ein Standpunkt von Thomas Mayer.Die EU führt mit der Ukraine offizielle Beitrittsverhandlungen. Ein Beitritt geht nur durch einen einstimmigen Beschluss der bisherigen 27 Mitgliedsstaaten. Das heißt, ein einzelner Staat kann die Aufnahme blockieren. Eine solche Blockade ist das erklärte Ziel der ungarischen Regierung – ein harter Kampf. Um festzustellen, wie die ungarische Bevölkerung darüber denkt, beschloss die Regierung Orbán im März 2025 die „Voks 2025“ (Abstimmung 2025). Alle Stimmberechtigten Ungarns wurden angeschrieben und konnten durch Rücksendung des Abstimmungsbriefes die Frage beantworten: „Befürworten Sie den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union?“ Für diese Volksbefragung gab es keine gesetzliche Grundlage, die Wahlbehörden waren nicht beteiligt und das Ergebnis ist nicht rechtlich verbindlich. Es war insoweit ein „Präsidialplebiszit ad hoc“. Der Versand der Abstimmungsunterlagen begann am 15. April 2025, die Antworten mussten bis zum 20. Juni 2025 eintreffen. Es wurden 2.278.015 gültige Stimmen abgegeben, was einer Stimmbeteiligung von etwa 29 Prozent entspricht. Davon sprachen sich 95,19 Prozent gegen einen EU-Beitritt der Ukraine aus und nur 4,81 Prozent dafür. Das Ergebnis war also sehr klar.Victor Orban präsentierte dieses Ergebnis auf dem EU-Gipfel am 26. Juni 2025 in Brüssel. „Meine Stimme ist kräftiger geworden.“ Nach Orban wäre eine Mitgliedschaft der Ukraine in ihrem derzeitigen Zustand ein Akt der Selbstzerstörung für Ungarn. „Wenn wir ein Land im Krieg aufnehmen würden, würden wir in einen Krieg mit Russland hineingezogen“, warnte er. Er stellte außerdem die Tragfähigkeit der derzeitigen Grenzen und Regierungsstruktur der Ukraine in Frage und behauptete, die Staatlichkeit des Landes sei angesichts des Konflikts ungewiss. „Wir wissen nicht einmal, was von dem Land übrigbleibt“, sagte er.In der öffentlichen Diskussion in Ungarn waren weitere Argumente wichtig. So schrieb der Staatssekretär Zoltán Kovács, dass Milliarden aus der mitteleuropäischen Entwicklung umgeleitet und die EU-Agrarsubventionen gestrichen werden, da die riesigen landwirtschaftlichen Flächen der Ukraine in das System einfließen. Es drohen Gefahren für die öffentliche Gesundheit und erhöhte Sicherheitsrisiken durch organisierte Kriminalität und Waffenhandel. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
In dieser Folge ist die Autorin Gaea Schoeters mit ihrem neuen Roman “Das Geschenk” zu Gast. Darin tauchen plötzlich 20.000 Elefanten mitten in Berlin auf. Doch sie stammen nicht aus dem Zoo: Der Präsident von Botswana hat sie als Reaktion auf das europäische Importverbot von Jagdtrophäen geschickt – ein Beschluss, der den ärmeren Regionen Botswanas ihre Lebensgrundlage entzieht.Was zunächst wie ein humorvolles Gedankenexperiment beginnt, entwickelt sich schnell zu einem hochpolitischen und brisanten Roman.Außerdem in dieser Folge: Buchtipps von FALTER-Chefreporterin Nina Horaczek.Zu den Büchern dieser Folge:"Das Geschenk" von Gaea Schoeters"Vom Schatten ins Licht" von Bagher Ahmadi"Der Gott des Waldes" von Liz Moore Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Der Bundesrat will mit neuen Atomkraftwerken die Versorgungssicherheit gewährleisten. Doch sind AKWs wirklich zuverlässiger als erneuerbare Energien? Wo sollen sie überhaupt hin? Und wird das Parlament dem wirklich zustimmen?((02:03)) AKWs: Bundesrat übergeht demokratischen Beschluss((11:27)) Trump-Putin-Treffen: Zwei unangenehme Wahrheiten((18:17)) E-ID: Wieso sind wir jetzt dafür?((25:17)) Kurze Antworten auf komplexe Fragen (Wahlen Bolivien, Mitte-Fraktionspräsidium, Podcast auf Französisch, Unterschriften-Sammeln)
Heiratsstrafe abschaffen ja, aber nicht per Individualbesteuerung – das ist die Devise der Aargauer Regierung. Sie will, dass der Grosse Rat das Referendum ergreift gegen den Beschluss des nationalen Parlaments. Zu viel Aufwand käme auf den Kanton zu, so die Regierung. Weiter in der Sendung: · Falscher Alarm auslösen, das kann teuer werden. Die Aargauer Justiz verurteilte einen Mann, der die Ambulanz aus Jux alarmierte. Solche Sachen passieren etwa 30-mal pro Jahr im Aargau. · Aarau: Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker erhält bei der Erneuerungswahl Konkurrenz. Stephan Müller (Jetzt!) will auch Stadtpräsident werden. · Schwingen: Der Aargauer Sinisha Lüscher und sein Solothurner Kollege Marius Frank freuen sich auf das Eidgenössische Schwingfest und reden live im Regionaljournal AG SO über ihren Lieblingssport.
Darin geht es um den Beschluss der israelischen Regierung, den Militäreinsatz im Gazastreifen auszuweiten und um die Entscheidung der Bundesregierung, ab sofort die Lieferung von Rüstungsgütern an Israel einzustellen, die in dem Palästinensergebiet eingesetzt werden könnten. Dies ist für die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG aus Heidelberg eine Zäsur. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Stellen Sie sich vor, Sie haben seit Jahren keinen Kontakt mehr zu Ihrem eigenen Kind. Sie schreiben Briefe, schicken Geschenke, hoffen auf ein Lebenszeichen – aber es kommt nichts zurück. Stattdessen sagt Ihre Tochter: „Ich will ihn nicht sehen. Ich habe Angst.“ Ein solcher Fall wurde am 7. November 2024 vom Oberlandesgericht Köln entschieden. Und dieser Beschluss zeigt deutlich: Das Recht auf Umgang hat Grenzen – und das Kindeswohl steht über allem. In dieser Folge erfahren Sie: Worum es im konkreten Fall ging, Welche Maßstäbe das Gericht angelegt hat, Welche rechtlichen Grundsätze gelten, Und was Eltern aus dieser Entscheidung lernen können. Für wen ist diese Folge besonders wichtig? Diese Folge richtet sich an: Eltern, deren Kind den Kontakt verweigert. Eltern, die sich fragen: Habe ich noch ein Recht auf Umgang? Fachkräfte wie Jugendamtsmitarbeitende, Verfahrensbeistände und Beratungsstellen. Und auch an getrennt lebende Mütter und Väter, die den Begriff "Kindesentfremdung" schnell verwenden. Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Wenn Sie eine Frage zum Umgangsrecht, Unterhalt oder Sorgerecht haben, schreiben Sie mir gern. Vielleicht beantworte ich Ihre Frage schon in der nächsten Folge. Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Waidmarkt 11 50676 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
Deutschland ändert seinen Kurs gegenüber Israel - es werden keine Rüstungsgüter mehr geliefert, die im Gazastreifen eingesetzt werden können. │ Grund ist der Beschluss des israelischen Sicherheitskabinetts, den Militäreinsatz in dem Palästinensergebiet auszuweiten. │ Die Erwartungen in der Ukraine an das Treffen Putin-Trump sind gering. │ Immer mehr Flüchtlinge kehren nach Syrien zurück.
Kommentiert wird der Beschluss des Bundeskabinetts für ein milliardenschweres Rentenpaket zur Absicherung des Rentenniveaus. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Vor ein paar Jahren wurde in einem Tal in den USA ein Staudamm gebaut. Die Leute, die in diesem Tal wohnten, wussten, dass sie das Tal verlassen müssen, wenn es soweit wäre. Denn ihre Stadt würde untergehen. Und nun geschah etwas sehr Interessantes. Nachdem der Beschluss über den Bau des Staudamms einmal gefasst war, begann die Stadt zu verfallen. All die Häuser, die vorher von ihren Bewohnern liebevoll gepflegt worden war, verkamen jetzt. Aus einer schönen, kleinen Stadt wurde ein Schandfleck in der Landschaft.
Nord-Stream-Verbot – und statt billigem Erdgas der Bezug von teurem und dreckigem US-Fracking-Gas: „Wir werden russisches Gas und Öl durch umfangreiche Käufe von US-Flüssigerdgas, Öl und Kernbrennstoffen ersetzen“, sagte die EU-Chefin von der Leyen gerade zur fragwürdigen „Zoll-Einigung“ mit den USA. Dieser irrationale Beschluss kommt noch zum kürzlich beschlossenen (18.) anti-russischen EU-Sanktionspaket hinzu: Beide PaketeWeiterlesen
Bei einer großen Abschiebeaktion wurde auch eine jesidische Familie aus Brandenburg in den Irak geflogen. Sie hatte zuvor erfolgreich geklagt. Doch der Beschluss traf zu spät ein. Nun beantragt die Familie eine Rückführung. Wölfle, Maria-Caroline www.deutschlandfunk.de, Deutschland heute
Am Dienstag hat Selenskyj ein Gesetz durch das Parlament gebracht, das im Westen kritisiert wird und gegen das in vielen ukrainischen Städten umgehend von westlichen NGOs organisierte Proteste begonnen haben. Erleben wir den Beginn eines neuen Maidan?Ein Standpunkt von Thomas Röper.Gestern Abend habe ich über die Hintergründe eines Gesetzes berichtet, das Selenskyj durch das ukrainische Parlament gepeitscht hat. Für die Details lesen Sie zum Verständnis bitte den gestrigen Artikel, denn hier kann ich darauf nur sehr oberflächlich eingehen.Hier geht es nämlich um die Proteste, die in der Ukraine unmittelbar nach der Abstimmung über das Gesetz ausgebrochen sind, denn diese Proteste wurden vom Westen initiiert. Ob das nur eine Warnung an Selenskyj ist, oder ob ein Maidan 2.0 orchestriert wird, um Selenskyj zu stürzen, werden die nächsten Tage zeigen.In diesem Artikel werde ich nur kurz erklären, worum es bei dem Gesetz geht (mehr Details finden Sie wie gesagt im oben verlinkten Artikel), und ausführlich zeigen, wer die Organisatoren der Proteste sind, denn da gibt es einige sehr interessante Details.Worum es bei dem Streit gehtKurz gesagt geht es dabei um folgendes: Nach dem Maidan hat der damalige US-Vizepräsident Joe Biden unter dem Vorwand, die Korruption in der Ukraine bekämpfen zu wollen, das Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) eingerichtet. Seitdem war für Fälle von Korruption in der Ukraine nicht mehr die Staatsanwaltschaft, sondern das neue Büro zuständig, das von der US-Botschaft in Kiew gelenkt wurde und in der Ukraine zum wohl wichtigsten Hebel der Macht für die US-Regierung wurde, denn das Büro hat in der Ukraine gegen jeden, der die US-Politik gestört hat, Ermittlungen wegen Korruption eröffnet. Darüber habe ich in meinem Buch „Das Ukraine-Kartell“ sehr ausführlich berichtet.In der Ukraine tobt ein Machtkampf, in dessen Zentrum wohl Selenskyj wichtigster Mitarbeiter Andrej Jermak steht, der sowohl der alten als auch der neuen US-Regierung ein Dorn im Auge ist, der in der Ukraine aber als graue Eminenz gilt, die so mächtig ist, dass manche fragen, ob Selenskyj oder Jermak die Macht in der Ukraine hat.Das NABU hat im Zuge des Machtkampfes Korruptionsermittlungen gegen Leute aus Selenskyjs und Jermaks engem Umfeld gestartet, was als Warnung an Selenskyj und Jermak verstanden wurde. Darauf hat der Selenskyjs Präsidialverwaltung direkt unterstellte ukrainische Geheimdienst SBU zurückgeschlagen und Ermittlungen gegen angebliche Antikorruptionsaktivisten eröffnet und ohne richterlichen Beschluss deren Büros und Wohnungen durchsucht.Darüber habe ich letzte Woche berichtet und einen Artikel aus der Financial Times dazu übersetzt. Die Geschichte kommt also keineswegs aus heiterem Himmel, sondern der Machtkampf hat sich über Monate hochgeschaukelt und ist jetzt eskaliert. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Wie kann sich die Bundespolizei in Ausnahmesituationen verteidigen? Das soll mit Elektroschockpistolen, sogenannten Tasern, möglich sein. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Florian Zelt verteidigt Ingo Schütte diesen Beschluss. Er ist stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in Rheinland-Pfalz.
In jener Zeit fassten die Pharisäer den Beschluss, Jesus umzubringen. Als Jesus das erfuhr, ging er von dort weg. Viele folgten ihm nach und er heilte sie alle. Er gebot ihnen, dass sie ihn nicht bekannt machen sollten, damit erfüllt werde, was durch den Propheten Jesája gesagt worden ist: Siehe, mein Knecht, den ich erwählt habe, mein Geliebter, an dem ich Gefallen gefunden habe. Ich werde meinen Geist auf ihn legen und er wird den Völkern das Recht verkünden. Er wird nicht streiten und nicht schreien und man wird seine Stimme nicht auf den Straßen hören. Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen und den glimmenden Docht nicht auslöschen, bis er dem Recht zum Sieg verholfen hat. Und auf seinen Namen werden die Völker ihre Hoffnung setzen.(© Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet)
In jener Zeit fassten die Pharisäer den Beschluss, Jesus umzubringen. Als Jesus das erfuhr, ging er von dort weg. Viele folgten ihm nach und er heilte sie alle. Er gebot ihnen, dass sie ihn nicht bekannt machen sollten, damit erfüllt werde, was durch den Propheten Jesája gesagt worden ist: Siehe, mein Knecht, den ich erwählt habe, mein Geliebter, an dem ich Gefallen gefunden habe. Ich werde meinen Geist auf ihn legen und er wird den Völkern das Recht verkünden. Er wird nicht streiten und nicht schreien und man wird seine Stimme nicht auf den Straßen hören. Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen und den glimmenden Docht nicht auslöschen, bis er dem Recht zum Sieg verholfen hat. Und auf seinen Namen werden die Völker ihre Hoffnung setzen. (© Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet)
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hier bekommt ihr mein neustes Buch (Das einzige Buch über Recht, das Du lesen musst): https://www.amazon.de/einzige-Buch-Recht-lesen-musst/dp/3969053498/ Stellt euch vor, ihr werft euch nachts nichtsahnend aufs WG-Bett, doch kaum zwei Meter entfernt surrt lautlos eine Mini-Kamera, weil der Bewegungsmelder euren Schatten erfasst. Von der Kamera wisst ihr natürlich nichts, sie wurde von eurem WG-Mitbewohner heimlich aufgestellt. Ihr denkt jetzt, dass sei strafbar. Das OLG Hamm sagt: Nein, nicht immer! Was gilt, erfahrt ihr im Video. Beschluss des OLG Hamm: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2025/4_ORs_24_25_Beschluss_20250318.html §201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html § 201 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html Art. 1 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html Art. 2 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Art. 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Art. 82 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/82.html § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wb
Eine junge Frau, die aus Mordlust und „Hass auf Männer“ tötet? Ein Fetisch-Sex-Treffen, das zur tödlichen Falle wird? Und ein Plan, als Serienkillerin berühmt zu werden? Es gibt Fälle, die derart bizarr anmuten, dass auch erfahrene Ermittler ins Staunen geraten. Am Landgericht Ulm läuft derzeit ein außergewöhnlicher Prozess gegen eine 26-jährige Frau, der die Staatsanwaltschaft eine solche Tat aus Mordlust vorwirft – und dessen Details bei Beobachtern Reaktionen von Kopfschütteln bis Verständnislosigkeit auslösen. Wie kann es sein, dass eine junge Frau den Beschluss fasst, berühmten Serienmördern nachzueifern? Was treibt eine damals 25-Jährige dazu, einen Mann, den sie über eine Internet-Plattform kontaktiert, zu fesseln, zu strangulieren und 27 Mal mit dem Messer auf ihn einzustechen? Und was für eine Persönlichkeit steckt dahinter, wenn eine solche Tat mit Fotos und Videos auch noch dokumentiert und mit der „besten Freundin“ auf dem Sofa ausführlich nachbesprochen wird? Darüber berichtet in der neuesten Folge von „Akte Südwest“ Reporterin Susann Schönfelder aus der SÜDWEST-PRESSE-Redaktion in Göppingen, die den Prozess am Landgericht Ulm eng verfolgt. Einige Artikel zum Fall: * https://www.swp.de/lokales/goeppingen/mann-in-goeppingen-getoetet-gutachterin-sieht-parallelen-zu-amoktaetern-und-ist-ueberzeugt-sie-haette-weiter-gemordet-78156450.html * https://www.swp.de/lokales/goeppingen/mann-in-goeppingen-getoetet-ich-habe-ein-tiefes-animalisches-hallo-gehoert-und-dann-ein-lautes-stoehnen-78144817.html * https://www.swp.de/lokales/goeppingen/mann-in-goeppingen-ermordet-manipulation-und-dominanz-wie-die-angeklagte-die-freundin-ausnutzte-78136917.html * https://www.swp.de/lokales/goeppingen/mann-in-goeppingen-ermordet-staatsanwalt-sie-ging-dorthin-mit-der-festen-absicht-zu-toeten-78084299.html Weitere Crime-Geschichten und die Anmeldung für unseren Newsletter findet ihr unter https://www.swp.de/crime. Alle Podcast-Folgen von Akte Südwest gibt es unter: https://www.swp.de/akte Moderation: Roland Müller | Produktion: Moritz Clauß | Sprecherinnen: Laura Liboschik, Yasmin Nalbantoglu | Gestaltung: Beniamino Raiola
Heute mit Stimmen zum gesetzlichen Mindestlohn, der nach der Empfehlung der zuständigen Kommission in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen soll. Weiteres Thema ist der Beschluss des Bundestags zur befristeten Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus. Im Mittelpunkt jedoch der Bundesparteitag der SPD. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2027 in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Das sieht ein Beschluss der Mindestlohnkommission vor. Er muss noch formell vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden.
Geht es nach Innenminister Alexander Dobrindt, sollten Asylsuchende auch an der Grenze nach Österreich zurückgewiesen werden. Der Migrationsforscher Gerald Knaus erklärt im Podcast, warum das aber nur selten passiert. Deutschland und Österreich teilen sich eine rund 800 Kilometer lange Grenze von Tschechien bis an den Bodensee. Geht es nach Innenminister Alexander Dobrindt, müssten Asylsuchende an den Übergängen dort systematisch zurückgewiesen werden. Daran will Dobrindt auch nach dem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts festhalten, das die Zurückweisung von drei Somaliern auf deutschem Staatsgebiet für rechtswidrig erklärt hatte. Praktisch aber, sagt der Migrationsforscher Gerald Knaus, werden Asylsuchende auf deutschem Boden nach wie vor nur selten zurückgewiesen. Das gelte sowohl an der österreichischen als auch an der polnischen oder tschechischen Grenze. »Das Ganze ist ein bisschen ein Theater, eine Farce«, so Knaus. Im Podcast »Inside Austria« spricht der Migrationsexperte darüber, wie die deutsche Debatte zur »Asylwende« in Österreich wahrgenommen wird. Wie sinnvoll nationale Alleingänge wie Zurückweisungen oder verstärkte Grenzkontrollen überhaupt sind. Und warum Österreich – trotz scharfer politischer Rhetorik in der Migrationspolitik – verhältnismäßig viele Asylsuchende aufgenommen hat. In der Podcast-Serie Inside Austria rekonstruieren der SPIEGEL und der österreichische STANDARD gemeinsam Fälle, Skandale und politische Abgründe in Österreich. Wenn Ihnen unser Podcast gefällt, folgen Sie uns doch und lassen Sie uns ein paar Sterne da. Kritik, Feedback oder Themenideen gerne an insideaustria@spiegel.de oder an podcast@derstandard.at Den Inside Austria Newsletter finden Sie hier: https://www.spiegel.de/thema/die-lage-inside-austria/+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Deutschland und Österreich teilen sich eine rund 800 Kilometer lange Grenze von Tschechien bis an den Bodensee. Geht es nach dem deutschen Innenminister Alexander Dobrindt, müssten Asylsuchende an den Übergängen dort systematisch zurückgewiesen werden. Daran will Dobrindt auch nach dem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts festhalten, das die Zurückweisung von drei Somaliern auf deutschem Staatsgebiet für rechtswidrig erklärt hat. Praktisch aber, sagt der Migrationsforscher Gerald Knaus, werden Asylsuchende auf deutschem Boden nach wie vor nur selten zurückgewiesen. Das gelte sowohl an der österreichischen als auch der polnischen oder der tschechischen Grenze. "Das Ganze ist ein bisschen ein Theater, eine Farce", so Knaus. Im Podcast Inside Austria spricht der Migrationsexperte über die deutsche Debatte zur Asylwende und wie sie Österreich betrifft. Wie sinnvoll nationale Alleingänge wie Zurückweisungen oder verstärkte Grenzkontrollen sind. Und warum Österreich – trotz scharfer politischer Rhetorik in der Migrationspolitik – verhältnismäßig so viele Asylsuchende aufgenommen hat.
Kommentiert wird die gestiegene Zahl antisemitischer Übergriffe in Deutschland, sowie der Antrittsbesuch von Bundeskanzler Merz in den USA. Zunächst geht es aber um den Beschluss des Bundeskabinetts zur Entlastung von Unternehmen. Diese soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Innenminister Dobrindt sieht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zu Zurückweisungen an der Grenze als "Einzelfallentscheidung", aber ist das es wirklich?
Robert Meier präsentiert ausgewählte Beiträge aus „Kontrafunk aktuell“ im Wochenrückblick. In dieser Woche sprachen wir mit dem Ex-Bankier und Publizisten Konrad Hummler über die nur scheinbar chaotische Politik Donald Trumps, mit dem ehemaligen SPD-Spitzenpolitiker Klaus von Dohnanyi über das Versagen der deutschen Diplomatie im Russland-Ukraine-Krieg und mit dem Journalisten Thomas Fasbender über den Beschluss der deutschen Regierung, die Ukraine weiterhin mit Waffen zu unterstützen. Außerdem zu Gast waren Ungarn-Kenner Bence Bauer, Journalist Dr. Markus Schär, die Schweizer Anwältin Andrea Staubli, der Unternehmer in der Rohstoffwirtschaft Hans-Bernd Pillkahn, die bosnische Schriftstellerin Safeta Obhodjas, der Schriftsteller und Publizist Klaus-Rüdiger Mai und der Historiker Prof. Stephan Sander-Faes.
Wie ist der Beschluss eines Pandemievertrages durch die WHO zu bewerten? Die Schweizer Anwältin Andrea Staubli analysiert das Dokument für uns. Der Thyssenkrupp-Konzern soll zerschlagen werden. Ursachen und Hintergründe erläutert der nordrhein-westfälische Unternehmer Hans-Bernd Pillkahn. Eine Bremer Initiative möchte mit einer Veranstaltungsreihe die Aufarbeitung der Corona-Politik voranbringen und sieht sich mit Sabotage und Gewalt konfrontiert. Der Bremer Arzt und Mitorganisator Jürgen Borchert gibt einen Einblick. Und Katharina Schmieder kommentiert die diesjährige Republica-Konferenz in Berlin, die sich analogen Krisen, Katastrophen und Kriegen widmet.
Man kennt das Dilemma aus unseren Tagen: Wenn ein Theatergebäude ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat, bedarf es irgendwann einer grundlegenden Sanierung, die nicht nur nicht selten auf Jahre das Ausweichen in eine Ersatzspielstätte nötig macht, sondern deren Kosten sich oftmals in schwindelerregenden Höhen bewegen. Bisweilen erscheint dann ein Neubau kaum teurer und zudem – wem muss man das in Hamburg sagen! – natürlich deutlich prestigeträchtiger. Ein reicher Sugar Daddy stand vor einhundert Jahren als Mäzen nicht parat, als das städtische Opernhaus, das Stadttheater an der Dammtorstraße, zunehmend Verschleißerscheinungen aufwies. Dennoch diskutierte man in der Hansestadt auch damals kontrovers über eine neue Oper an ganz anderem Standort. Der Zentralausschuss Hamburgischer Bürgervereine, entnehmen wir dem Hamburgischen Correspondenten vom 3. Mai, hatte dazu eine sehr klar positive Meinung – und sollte sich seinerzeit doch nicht durchsetzen: Der Umbau des Bühnenhauses im Art déco-Stil am alten Standort, bei dem es die Bürgerschaft 1926 schließlich per Beschluss bewenden ließ, ist in seiner Struktur bis heute erhalten. Gleiches gilt bekanntlich auch für die Träume von einem repräsentativen Opernneubau an der Elbe. Es liest Frank Riede.
Die Auferstehung Jesu von den Toten ist umstritten. Das ist allerdings nichts Neues. Umstritten war sie von Anfang an. In der Bibel wird davon in großer Offenheit berichtet. Dort heißt es (Mt 28,12–13): „Da kamen einige Soldaten von der Wache (am Felsengrab Jesu) in die Stadt und berichteten den obersten Priestern alles, was geschehen war. Sofort versammelten sie sich mit den Ratsältesten und fassten den Beschluss, die Soldaten zu bestechen. Sie gaben ihnen viel Geld und ...'“
Peter meldet sich diesmal aus Paris auf eure Fragen und Zuschriften: Es geht um das Anleinen von Hunden im Wald, Fun Facts zu "verwachsenen" Bäumen, Mountain Bike Trails und vieles mehr.+++Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://linktr.ee/peterundderwald +++ Verwende den Code peterundderwald über den folgenden Link, um exklusive 60 % Rabatt auf einen jährlichen Incogni-Plan zu erhalten: https://incogni.com/peterundderwald+++Habt ihr Fragen oder Anmerkungen zu den Themen? Schreibt uns gerne eine E-Mail an podcast@wohllebens-waldakademie.de+++Weitere Informationen zum Thema "Erholung vor Holznutzung":Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 31.05.1990, NVwZ 1991, S. 53 //Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2009 – 2 BvR743/01 –, Rn. 1–74+++Bioneers Podcast: "Seeing the Forest for the Trees" (Englisch): https://bioneers.org/seeing-the-forest-for-the-trees/ +++Wenn ihr mehr über den Wald und seine Wunder erfahren wollt, findet ihr in Wohllebens Waldakademie spannende Veranstaltungen & Fortbildungen: www.wohllebens-waldakademie.de +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html+++ Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot unserer Podcasts Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, klicken Sie hier: https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Die LINKEN verschiedener Bundesländer haben im Bundesrat dem Beschluss des Schulden- und Kriegspakets zugestimmt. Dieses Verhalten „wenn's drauf ankommt“ und die schwachen Begründungen für den Schritt zeigen einmal mehr, wie überflüssig sich die Partei macht. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Das Schuldenpaket ist durch denWeiterlesen
(00:00) INTRO: You’re fired! - Donald Trump | (02:22) RUNDFUNKRAT: Debatte um rbb-Gelbhaar-Berichterstattung und Abschied (1) - Ulrike Demmer - Moshe Abraham Offenberg | (12:41) RUNDFUNKRAT: (2) - Kathrin Röggla - Oliver Bürgel | (24:13) GREMIEN: Neue OBS-Studie „Im öffentlichen Auftrag. Zusammensetzung und Arbeitsweisen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien“ - Peter Stawowy | (38:12) UKW-AUS: Freie Radios nur noch auf DABplus? - Michael Meyer | (47:03) BONUS: rbb-Rundfunkratssitzung, 26.02.2025 - TOP 1 | (50:12) BONUS: TOP 2 - Verabschiedung von Protokollen | (52:24) BONUS: TOP 3 - Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden - Oliver Bürgel | (1:02:53) BONUS: Bericht der Intendantin - Ulrike Demmer | (1:49:45) BONUS: TOP 5 - Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden - Wolfgang Krüger | (2:03:22) BONUS: TOP 6 - Beschluss der rbb-Satzung - Frank Becker | (2:19:00) BONUS: TOP 7 - Beschluss der Geschäftsordnung des Rundfunkrates - Frank Becker | (2:24:38) BONUS: TOP 8 - Aufarbeitung fehlerhafte rbb-Berichterstattung - Ulrike Demmer - Moshe Abraham Offenberg | (3:11:04) BONUS: TOP 9.1 - Berichte aus den Ausschüssen und Vertretungen - Personalrat - Martina Schrey | (3:15:59) BONUS: TOP 9.2 - Programmausschuss - Moshe Abraham Offenberg | (3:28:27) BONUS: TOP 9.3 ARD-Programmbeirat | (3:29:01) BONUS: TOP 9.4 - arte-Deutschland-Programmbeirat - Irene Schucht | (3:35:06) BONUS: TOP 10 - Verschiedenes || Jörg Wagner
Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein könnte (die NachDenkSeiten berichteten). Diese Auffassung vertritt der Jurist René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet und sich mit Asylfällen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mitWeiterlesen
Du sollst nicht töten – dieses uralte, universelle Gebot dürfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht töten – daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er lässt sich ohne Gegenwehr selbst töten. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Rücksendung ukrainischerWeiterlesen
Triggerwarnung: In der Folge geht es um häusliche Gewalt. Rana schwebt auf Wolke sieben. Mit Karim, davon ist die 21-Jährige überzeugt, hat sie ihren absoluten Traummann gefunden. Die rosarote Brille sitzt so fest auf Ranas Nase, dass sie sich zunächst nicht viel dabei denkt, als er beginnt, sie zu kritisieren und kleinzumachen. Doch dabei bleibt es nicht. Nachdem die beiden geheiratet haben, verletzt Karim sie nicht nur mit Worten, sondern auch mit Fäusten. Immer wieder nimmt sich Rana vor, Karim zu verlassen und einen Schlussstrich zu ziehen. Doch Herz und Vernunft ziehen nicht immer an einem Strang. In dieser Folge von “Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe” blicken wir hinter verschlossene Türen und widmen uns den Abgründen einer Ehe. Es geht um Angst und Hoffnung, Loslassen und Festhalten und um die Frage: Wie viel kann ein Mensch ertragen? Hilfe bei häuslicher Gewalt Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 116016 **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Quellen (Auswahl)** Amtsgericht Tiergarten: Urteil vom 27.07.2023, (244 Ds) 3032 Js 8418/22 (168/22) Amtsgericht Schöneberg, Beschluss vom 17.05.2024, 84 F 85/23 **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio