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Die Datenschutzgrundverordnung startet am 25.05.2018. Die DSGVO ist eine Vereinheitlichung der verschiedenen europäischen Regelungen und damit eine Fortentwicklung des Bundesdatenschutzrechts. Im Wesentlichen wird nun geregelt wie in Europa einheitlich mit Daten der Kunden / Patienten umgegangen soll. Bei den Daten wird wie folgt unterschieden: Ø Allgemeine Daten Ø Personenbezogene Daten Ø Besonders schützenswerte personenbezogen Daten Diese Unterscheidung ist wichtig für die Sicherungsmaßnahmen und dafür ob Sie eine/n Datenschutzbeauftragten benötigen? Bisher galt, dass ab 10 Mitarbeiterkapazitäten, die personenbezogenen Daten arbeiten ein/e Datenschutzbeauftragte/r beschäftigt werden muss. Als Arztpraxis / Zahnarztpraxis / Apotheke arbeiten Sie aber mit besonders schützenswerten personenenbezogenen Daten. Zwar wird an dieser Stelle gerne auf die Menge der erhobenen Daten abgestellt, die in der Praxis häufig nicht immens sind. Aber aus Sicherheitsgründen rät Frau Lemme zur Vorsicht und dazu immer einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Aufgaben des / der Datenschutzbeauftragte/n? Hierzu gehören u.a. Ø Führung des Verfahrensverzeichnisses, Ø Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Ø Risikoeinschätzung von Abläufen, Ø diverse Dokumentationsaufgaben, Ø Ansprechpartner für externe Prüfungen, etc.. Externe oder interne Besetzung? Wenn Sie die Stelle intern besetzen wollen, sollten Sie sicher gehen, dass diese Person langfristig Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht (bei Kündigung droht massiver Wissensverlust) und eine gute Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Leitung hat. Bei Fahrlässigkeit kann, nach derzeitiger Auslegung, die/der Datenschutzbeauftragte sogar persönlich haften. Aber Datenschutz findet nicht nur auf der Web-Seite und bei internen technischen Abläufen statt, sondern vor allem im täglichen Tun. Folgende Gedanken: Ø Ist die Diskretion des/r Patienten/in in Praxis und Apotheke wirklich geschützt? Ø Wer hat bei Ihnen auf welche Daten Zugriff? Ø Wie sind die Zugriffe auf die Praxis oder Apotheken-Rechner geschützt? Ø Gibt es einheitliche Regelungen zum Umgang mit Passworten? Ø Wie läuft Ihre E-Mail-Kommunikation (verschlüsselt / oder nicht verschlüsselt)? Ø Welche Rolle spielen Messanger-Dienste (z.B. WhatsApp) in der Kommunikation mit Ihren Kunden /Patienten? usw. Das wesentliche Problem, das durch das “scharf gestellte“ Gesetz droht, liegt in der immensen Höhe der drohenden Bußgelder bei Verstößen. Frau Lemme liefert Ihnen heute einen guten Überblick über dieses Thema, das uns alle in Atem hält. Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Die Datenschutzgrundverordnung startet am 25.05.2018. Die DSGVO ist eine Vereinheitlichung der verschiedenen europäischen Regelungen und damit eine Fortentwicklung des Bundesdatenschutzrechts. Im Wesentlichen wird nun geregelt wie in Europa einheitlich mit Daten der Kunden / Patienten umgegangen soll. Bei den Daten wird wie folgt unterschieden: Ø Allgemeine Daten Ø Personenbezogene Daten Ø Besonders schützenswerte personenbezogen Daten Diese Unterscheidung ist wichtig für die Sicherungsmaßnahmen und dafür ob Sie eine/n Datenschutzbeauftragten benötigen? Bisher galt, dass ab 10 Mitarbeiterkapazitäten, die personenbezogenen Daten arbeiten ein/e Datenschutzbeauftragte/r beschäftigt werden muss. Als Arztpraxis / Zahnarztpraxis / Apotheke arbeiten Sie aber mit besonders schützenswerten personenenbezogenen Daten. Zwar wird an dieser Stelle gerne auf die Menge der erhobenen Daten abgestellt, die in der Praxis häufig nicht immens sind. Aber aus Sicherheitsgründen rät Frau Lemme zur Vorsicht und dazu immer einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Aufgaben des / der Datenschutzbeauftragte/n? Hierzu gehören u.a. Ø Führung des Verfahrensverzeichnisses, Ø Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Ø Risikoeinschätzung von Abläufen, Ø diverse Dokumentationsaufgaben, Ø Ansprechpartner für externe Prüfungen, etc.. Externe oder interne Besetzung? Wenn Sie die Stelle intern besetzen wollen, sollten Sie sicher gehen, dass diese Person langfristig Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht (bei Kündigung droht massiver Wissensverlust) und eine gute Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Leitung hat. Bei Fahrlässigkeit kann, nach derzeitiger Auslegung, die/der Datenschutzbeauftragte sogar persönlich haften. Aber Datenschutz findet nicht nur auf der Web-Seite und bei internen technischen Abläufen statt, sondern vor allem im täglichen Tun. Folgende Gedanken: Ø Ist die Diskretion des/r Patienten/in in Praxis und Apotheke wirklich geschützt? Ø Wer hat bei Ihnen auf welche Daten Zugriff? Ø Wie sind die Zugriffe auf die Praxis oder Apotheken-Rechner geschützt? Ø Gibt es einheitliche Regelungen zum Umgang mit Passworten? Ø Wie läuft Ihre E-Mail-Kommunikation (verschlüsselt / oder nicht verschlüsselt)? Ø Welche Rolle spielen Messanger-Dienste (z.B. WhatsApp) in der Kommunikation mit Ihren Kunden /Patienten? usw. Das wesentliche Problem, das durch das “scharf gestellte“ Gesetz droht, liegt in der immensen Höhe der drohenden Bußgelder bei Verstößen. Frau Lemme liefert Ihnen heute einen guten Überblick über dieses Thema, das uns alle in Atem hält. Michael Brüne
Hurra! Die Gründung der GmbH ist beim Amtsgericht erfolgreich abgeschlossen. Die Eintragung im Handelsregister ist erfolgt. Endlich kann es losgehen. Kann nun der Geschäftsführer einer GmbH etwas entspannter sein? Weit gefehlt. Auch im regulären Betrieb ist der Geschäftsführer mit viel Macht, aber auch viel Verantwortung belastet. Was dabei alles zu beachten ist und wie wir auch im regulären Betrieb keine rechtlichen Probleme als Geschäftsführer bekommen, hat heute wieder Rechtsanwältin Frau Lemme bei uns in der Sendung parat - diese Woche bei GuerrillaFM!
Die Gründung der GmbH ist im Kopf beschlossen. Aber es ist noch nicht die Gründung geschafft. Es braucht eine Gesellschafterversammlung, eine Satzung, den Geschäftszweck und einen Termin bei einem Notar. Auch hier hat der Gesetzgeber sehr klare Vorstellungen, was der Geschäftsführer alles tun muss und wofür dann in der Gründungsphase der kommende Geschäftsführer möglicherweise haftet. Damit wir nicht völlig auf dem falschen Fuß erwischt werden, haben wir heute wieder Rechtsanwältin Frau Lemme bei uns in der Sendung - dieswe Woche bei GuerrillaFM!
Der Begriff ist jedem geläufig: die Marke. Auch wenn viele Ärzte/innen und Apotheker/innen das Ziel haben Marktführer in ihrem Segment zu werden, wird die Bedeutung des Begriffs doch unterschiedlich ausgelegt. Marktführerschaft bedeutet, sich vom Wettbewerb positiv abzugrenzen, eine bessere Qualität als dieser, sowohl in Service, Behandlung und dem "Dienen" zu erbringen, mehr und besser zu leisten. Aber reicht das schon aus, um eine Marke zu sein? Im Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Friederike Lemme, eine u.a. auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, greifen wir Begriffe auf, wie z.B. Wort-Marke oder Wort-Bild-Marke und erläutern diese. Weiterhin machen wir einen Ausflug in die nüchterne Welt der formalen Anmeldung einer Marke beim DPMA, beleuchten aber auch die Rechte, die Ihnen daraus erwachsen. Sie werden erstaunt sein, wie formal der Prozess ist, aber wie wenig kontrolliert wird. Trotzdem kann es Sinn machen seine Marke, also sein Qualitätsversprechen, zu sichern. Aber was können Sie sichern und was sind die Voraussetzungen, damit ein Wort oder ein Bild (Logo) eingetragen werden kann? Wie spezifisch müssen Begriffe sein, um unverwechselbar zu sein? Diese und viele andere Fragen greifen wir mit Frau Lemme (www.la-rechtsanwaelte.de) auf. Viel Freude beim Hören und wie immer... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Der Begriff ist jedem geläufig: die Marke. Auch wenn viele Ärzte/innen und Apotheker/innen das Ziel haben Marktführer in ihrem Segment zu werden, wird die Bedeutung des Begriffs doch unterschiedlich ausgelegt. Marktführerschaft bedeutet, sich vom Wettbewerb positiv abzugrenzen, eine bessere Qualität als dieser, sowohl in Service, Behandlung und dem "Dienen" zu erbringen, mehr und besser zu leisten. Aber reicht das schon aus, um eine Marke zu sein? Im Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Friederike Lemme, eine u.a. auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, greifen wir Begriffe auf, wie z.B. Wort-Marke oder Wort-Bild-Marke und erläutern diese. Weiterhin machen wir einen Ausflug in die nüchterne Welt der formalen Anmeldung einer Marke beim DPMA, beleuchten aber auch die Rechte, die Ihnen daraus erwachsen. Sie werden erstaunt sein, wie formal der Prozess ist, aber wie wenig kontrolliert wird. Trotzdem kann es Sinn machen seine Marke, also sein Qualitätsversprechen, zu sichern. Aber was können Sie sichern und was sind die Voraussetzungen, damit ein Wort oder ein Bild (Logo) eingetragen werden kann? Wie spezifisch müssen Begriffe sein, um unverwechselbar zu sein? Diese und viele andere Fragen greifen wir mit Frau Lemme (www.la-rechtsanwaelte.de) auf. Viel Freude beim Hören und wie immer... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne
Zum 4. Mal ist die Anwältin Friederike Lemme bei uns zu Gast und klärt heute zum Urheberrecht auf. Falls noch jemand einen Stadtplanausschnitt auf seiner Webseite haben sollte und diesen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers verwendet (und bisher immer noch nicht abgemahnt wurde), lautet unsere Empfehlung: Schnell weg damit! Denn: Das kann teuer werden. Nicht nur bei Stadtplanausschnitten gibt es eine Menge zu beachten. Auch bei der Nutzung von Fotos aus dem Internet gibt es unterschiedliche Nutzungsbedingungen, je nach Urheber und Lizenzgeber. So gibt es z.B. manche, denen eine Erwähnung im Impressum reicht, manche verlangen die Erwähnung aber auch in unmittelbarem Umfeld des Fotos. Und auch das File-Sharing kommt nicht zu kurz. Nein, nicht wir laden etwas aus dem Netz oder teilen es, ein Mitarbeiter nutzt den Zugang in der Firma für das Filesharing. Auch wenn das alles im Einzelnen sehr diffizile Themen sein können, führt uns Frau Lemme praktisch durch diese Felder und macht uns auf mögliche Fallstricke aufmerksam. Was das alles bedeutet, worauf man besonders achten sollte ... diese Woche bei GuerrillaFM P.S: Mehr Details zum Nachlesen auch hier auf unserem Blog in der Kategorie "Rechtliches"
Heute setzen wir unsere Folge zu Rechtsfragen in einem Interview bei "Tony on Tour" fort. Wie gestaltet man das richtige Impressum für Webseiten? Auch das mit dem Ziel, keine unnötige Abmahnung zu erhalten, weil man z.B. (wie wir) seine Email-Adresse im Impressum vergessen hat. Wir klären mit meinem Gast Rechtsanwältin Frau Lemme dabei so spannende Fragen wie: Warum brauche ich überhaupt ein Impressum? Muss ich meine Privatadresse dort angeben, auch wenn ich von zu Hause aus arbeite? Warum ich immer eine Email-Adresse angeben muss! Muss ich meine Steuernummer angeben? Ist die Umsatzsteuernummer verpflichtend anzugeben? Gibt es besondere Bedingungen für Standesberufe (Arzt, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)? Wie ist die Form? Geht auch ein Pop-Up-Fenster? Und welche Formulierungen man komplett weglassen kann! Nicht gerade ein leichtes Thema, aber nach unserer Folge schon viel verständlicher ... diese Woche bei GuerrillaFM! P.S. Mehr zum Nachlesen zum Thema "Das richtige Impressum für Webseiten" auch auf unserem Guerrilla-Blog! http://blog.guerrilla.de
Diese Woche beschäftigen wir uns in unserer Reihe "Tony on Tour" mit einem mehr als lästigen Thema: Der Abmahnung. Wir öffnen nichtsahnend den Briefkasten und eigentlich können nur zwei Schrecken auf uns warten: Ein Schreiben vom Finanzamt oder ein uns unbekannter Anwalt schickt uns eine Abmahnung. Was tun? Wegwerfen? Ignorieren und abheften? Eine Gegenklage einreichen? Das Land verlassen? Heute interviewt Tony die Rechtsanwältin Friederike Lemme und erfährt Details wie: * Was ist eine Abmahnung? * Wie man richtig auf eine Abmahnung reagiert * Welche Kosten entstehen * Ob man den geforderten Schadensersatz zahlen muss * Ob man einen Anwalt benötigt * Und wie man sich bei der Unterlassungserklärung nicht noch größere Probleme einhandelt Hier also unser kleiner Leitfaden zum Umgang mit der Abmahnung - ... diese Woche bei GuerrillaFM! P.S.: Dieser Podcast ersetzt (ebenso wenig wie der Gastartikel von Frau Lemme zum gleichen Thema) nicht eine qualifizierte Rechtsberatung. (Nicht das wir dafür noch eine Abmahnung bekommen ...)