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Seit Wochen läuft in der Öffentlichkeit ein Kampf um die Deutungshoheit in der Affäre Weißmann. Eine Mitarbeiterin wirft dem ehemaligen ORF-Generaldirektor sexuelle Belästigung vor. Roland Weißmann selbst spricht von einer einvernehmlichen Beziehung und sieht sich als Opfer einer Intrige. Ist der gefallene ORF-Chef Täter oder Opfer? In dieser Folge von Inside Austria nehmen wir den Compliance-Bericht des ORF unter die Lupe. Der sieht keine sexuelle Belästigung - doch Experten kritisieren diesen Bericht harsch. Wir wollen außerdem verstehen, warum in dem Fall inzwischen Ermittlungen gegen jene Frau und ihren Anwalt laufen, die die Vorwürfe erhoben hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Erpressung. Und wir sprechen über die Rolle eines mächtigen ORF-Managers, der diese Woche dienstfrei gestellt wurde. Welche Rolle spielt Pius Strobl in der Causa? In der Folge zu hören: Oliver Das Gupta (Autor bei STANDARD und "Spiegel"), Harald Fidler (Ressortleiter "Etat" beim STANDARD), Roland Gerlach (Rechtsanwalt), Sandra Konstatzky (Leiterin Gleichbehandlungsanwaltschaft), Oliver Scherbaum (Rechtsanwalt), Anna Thalhammer (Chefredakteurin "Profil"); Recherche, Skript und Moderation: Antonia Rauth und Lucia Heisterkamp; Redigat: Johanna Röhr und Zsolt Wilhelm; Produktion: Christoph Neuwirth
Im zweiten Teil unserer Doppelfolge zu 113 richten wir den Blick auf die Menschen, die ein Verkehrsunfalltod zurücklässt. Das Bühnenprogramm zeigt eindrücklich, dass im Durchschnitt 113 Personen betroffen sind – von Familie und Freunden bis zu Einsatzkräften, Ärzten, Bestattern und vielen mehr. Zu Gast sind Landrat Johann Wimberg, Heinz Dierker von der PSNV des DRK, Herwig Grotelüschen als betroffener Vater, Jan Oskar Höffmann als Anwalt für Verkehrsrecht und Andreas Sadelfeld als Bestatter. Sie zeigen, wie weit die Folgen eines einzigen Moments reichen – emotional, rechtlich und menschlich. Eine Folge, die verdeutlicht, warum Prävention Leben retten kann und warum hinter jeder Zahl ein Schicksal steht.
Hörspiel-Klassiker. Wall Street 1850. In der Kanzlei eines Anwalts erscheint Bartleby, ein blasser junger Mann. Er erhält Schreibarbeiten, die er still erledigt. Bald aber beginnt er sich zu verweigern, «möchte lieber nicht mehr». Nichts bringt ihn davon ab. Dann möchte er lieber nicht mehr essen. Bartleby, dieser negative Held, ist eine Existenz des Neins bis zu seinem sanften Abschied vom Leben. Melvilles Text von 1853 gehört durch das tastende, hin- und hergerissene Erzählen des Anwalts und Notars Mr. Tucker zu den berührendsten Monologen der Weltliteratur. Matthias von Spallart hat den Text fürs Radio eingerichtet und mit Wolfgang Reichmann als unvergleichlichem Erzähler inszeniert. Die Produktion wurde zu einer seiner wichtigsten Regiearbeiten. Die sorgfältig umgesetzten Szenensplitter zeichnen die enge Welt der Schreibstube mit den schrulligen Angestellten scharf nach, und mit seinen wenigen kümmerlichen Sätzen porträtiert Wolfgang Forester den armen Bartleby so genau, dass man ihn nicht mehr vergessen kann. ____________________ Mit: Wolfgang Reichmann (Erzähler, Anwalt), Wolfang Forester (Bartleby), Rudolf Hofmann (Turkey), Volker Spahr (Nippers), Walter Kiesler (Broadbent), Jürgen Cziesla (Hauswirt), Heinz Günter Kilian (Wärter), Matthias von Spallart (Schliesser) ____________________ Tontechnik: Ernst Neukomm, Vreni Palm-Rupp – Hörspielbearbeitung und Regie: Matthias von Spallart ____________________ Produktion: SRF 1976 ____________________ Dauer: 77'
Ich bin Andi Schrader und wie gewohnt wage ich hier für dich den Blick über die Tischkante der Verhandlungswelt. Diesmal spreche ich mit Andreas Hecker. Andreas ist Anwalt und er berät im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Sportrecht. Dies umfasst u.a. die Beratung börsennotierter und nicht-börsennotierter Unternehmen und Vereine zu den Rechten, Pflichten und zur Haftung der Organe sowie zur Corporate Governance. Die Beratung schließt dabei die Prozessführung ein. Zudem unterstützt er bei Fragen zur Compliance und zu ESG/Nachhaltigkeitsthemen. Außerdem ist er als Dozent im Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht sowie zur Governance von Unternehmen und Sportorganisationen, u.a. an der IST Hochschule Düsseldorf, der OTH Weiden und der IHK tätig. Darüber hinaus engagiert er sich in der Kommission des Sport Governance Kodex. Wir kennen uns schon eine Weile und treffen auch immer wieder auf Events wie dem SPOBIS oder verschiedenen ESB- Veranstaltungen aufeinander. Ich schätze seine Sichtweise und Professionalität sehr · und da er spannende Einblicke ins oftmals eher unbekannte einer bekannten Branche liefern kann, habe ich ihn auf neues Terrain, nämlich erstmalig vor ein Podcast Micro geholt. Ich wünsche dir viel Spass beim blick über die Tischkante mit Andreas Hecker.
„Werte Mara Pischl“ geht in die zweite Runde und Maras Lieblingskunde meldet sich wieder mit ausschweifenden Mails - und seinem Anwalt. Chiara berichtet von der Dachkrone und nervigen Nachbarn im Halteverbot.Und der Telefonkontakt mit englischsprachigen Kunden wir geübt. Ihr könnt unseren Baustellenalltag gern bei Instagram und TikTok verfolgen, unter @meetmybuildingsite und @dachdeckerin_chiara.Außerdem warten wir gespannt auf eure Baustellen-Beichten, die Ihr in aller Ausführlichkeit an "baustellen-beichten@gmx.de" senden könnt.Wir freuen uns auch über eine Sterne-Bewertung, wenn's euch gefallen hat.GaLiGrüMara & Chiara
+++ Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://linktr.ee/verbrechenvonnebenan_podcast Im Video-Podcast "Nebenan Weltweit" beleuchten Philipp Fleiter und Franziska Singer jeden letzten Freitag im Monat internationale Kriminalfälle: https://on.rtlplus.com/24/nebenanweltweit Im Juli 2018 klingt bei Knut Kreuch, dem Bürgermeister der Stadt Gotha, das Telefon. Am anderen Ende ist ein Anwalt, der ihm ein unglaubliches Angebot macht: Er bietet Kreuch fünf wertvolle Bilder an, die vor knapp 40 Jahren aus dem Schlossmuseum der Stadt gestohlen wurden. Doch das ist nur der Anfang eines echten Kunst-Krimis... Zusammen mit Torben Steenbuck vom NDR Kultur-Podcast „Kunstverbrechen“ spricht Philipp über einen unglaublichen Fall aus der deutsch-deutschen Geschichte. Außerdem kommt in dieser Folge auch Bürgermeister Knut Kreuch selbst zu Wort. +++ Produzent und Host: Philipp Fleiter Mischung und Schnitt: Christoph Scheidel - 79 Sound Redaktionelle Mitarbeit: Anika Peltzer Saily-Angebot ➼ Erhaltet einen exklusiven 15% Rabatt auf Saily Datenpakete! Nutzt den Code nebenan beim Checkout vor eurer Reise. Downloadet jetzt die Saily App oder geht zu https://saily.com/nebenan ⛵ NordVPN-Angebot ➼ Unter nordvpn.com/nebenan gibt es einen Mega-Rabatt und 4 Extra-Monate auf die 2-Jahrespakete Testet es jetzt risikofrei mit einer 30-Tage-Geld-zurück-Garantie! Incogni-Angebot ➼ Hol dir deine persönlichen Daten mit Incogni zurück! Gib einfach den Code nebenan über den Link unten ein und hol dir 60 % Rabatt auf ein Jahresabo: https://incogni.com/nebenan Podcast-Tipp ➼ This is America: Free Luigi Mitten auf offener Straße wird ein CEO erschossen – und der mutmaßliche Täter wird gefeiert. In "This Is America: Free Luigi" erzählt Khesrau Behroz, warum viele Menschen in Luigi Mangione einen Helden sehen und was das über die USA verrät. Weitere Infos zum Podcast: This is America: Free Luigi · Neue Folgen - Jetzt Podcast anhören! Dieser Podcast wird vermarktet von Julep Media: sales@julep.de Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot unserer Podcasts Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, melden Sie sich hier: datenschutz@julep.de
Prozess um eskalierten Großfamilienstreit in Visselhövede: Anwalt sieht schwierige Beweislage // Sorgen wegen Rückzahlung von Corona-Hilfen: Kulturforum Lüneburg sieht sich in seiner Existenz bedroht
BGH 24.02.2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23:Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Marokko; Staat; Unterlassung: Ehre; Spiegel; Zeit; Spionage; Pegasus; Portal; Verlag; Internet; Achtung; Völkerrecht; Königreich;
Christian von Wartburg hat in Basel lange als SP-Grossrat gewirkt. Dass er nun in seiner Funktion als Anwalt den Mann verteidigte, der seine Ehefrau in Binningen brutal ermordete, brachte dem früheren Politiker Kritik ein. Jetzt erklärt sich von Wartburg. Ausserdem: · Connex 26-Übung in der Region
Ein Anwalt als Marke? Geht das? Und was haben Konfetti-Kanonen, Hochspannungsleitungen und ein Fetisch-Escort-Service damit zu tun? Tja, da müsst Ihr wohl in das Interview hören. Mit Christian Koch, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, spreche ich über "Gute Marken, schlechte Marken" und darüber, dass manche Frauenarztpraxis-Namen super fancy sind, viele Friseurnamen dagegen nicht. Und bevor Ihr jetzt fragt: Ja, Christian bildet Referendare aus. Wir schnacken über Musikrecht, das es so eigentlich nicht gibt, über IT- und Urheberrecht und gehen der Frage auf den Grund: Warum setzen skandinavische Metal-Bands auf deutsche Anwälte? Darf Christian ein paar Namen seiner musikalischen Mandanten droppen? Ja, darf er. Außerdem sprechen wir über Datensouveränität, Medienkompetenz sowie politisches Engagement und vergleichen die "Vorzüge" von Marathon und Gewaltmarsch. Wir sinnieren über Bands, die uns geprägt haben, Grillen im Winter und Rollenspiele. Last but not least gibt der Harbinger of Doom himself einen Crash-Kurs in Sachen "doomiger" Kram. Wenn man jemals etwas hören musste, dann das!
Travel-Insider Podcast - DEIN Reise Podcast um besser zu fliegen
Heute zu Gast ist der Anwalt und Fluggastrechtsexperte Dr. Matthias Böse. Wir zeigen dir, welche Rechte du bei Flugunregelmäßigkeiten hast und wie du am Besten dagegen vorgehst. So kannst du ihn kontaktieren: https://www.drboese.de/kostenlose-erstberatung Zu den Musterschreiben: https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben Ich zeige dir in meinem kostenlosen Workshop, wie du optimal ins Meilengame einsteigst, um auch endlich Business Class zum Economy-Preis zu fliegen: https://www.travel-insider.de/meilengame-workshop▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ ► Gratis US-Kreditkarten Workshop: https://www.travel-insider.de/us-kreditkarten-webinar ► Instagram: https://www.travel-insider.de/insta ► Viele weitere Informationen & verschiedene Deals findest du auf meiner Website: https://www.travel-insider.de ► Hier kannst du den kostenlosen Upgrade-Report downloaden https://www.travel-insider.de/upgrade-report ► Podcast: https://www.travel-insider.de/podcast ► Feedback und Fragen an podcast@travel-insider.de ▬ Über diesen Kanal ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Mit Dominik, dem "Travel-Insider", bekannt aus GALILEO (PRO 7), hast du genau den richtigen Kanal für mehr Komfort und Luxus beim Reisen gefunden. Erfahre hier auch, warum es auch für Dich Sinn macht, endlich Business Class zu fliegen und dabei nur den Economy-Preis zu bezahlen. Dann bist du hier genau richtig! Ich, Dominik Reichert, biete dir wöchentlich neuen Input und neue Tipps, um deine Reisen auf das nächste Level zu bringen. ▬ Noch mehr Videos ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ ► Alle Videos von "Travel-Insider": https://www.youtube.com/channel/UCSjv8FRKjOQfCXmxNEwrQLg ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
BGH 21.01.2026 – XII ZB 142/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Ehe; Scheidung; scheiden; trennen; Trennung; Unterhalt; Immobilie; Einfamilienhaus; Haus; Wohnung; vermieten; Miete; Vermieter; Nießbrauch; Kündigung; Zwangsversteigerung; versteigern; Familienrecht;
Strikeforce und Bellator Legende Scott Coker startet mit berühmten Investoren seine nächste MMA Liga. Kann der Entdecker von Rousey, Cormier, MVP, Chandler und co. den nächsten Hit landen? Außerdem ist Jon Jones beim Anwalt, weil er raus aus der UFC will!
Ein Mandant und sein Anwalt treffen sich in dessen Kanzlei im ersten Stock eines Einfamilienhauses in Hamburg. Die beiden sind befreundet, sprechen über rechtliche Angelegenheiten ebenso wie über Privates und betrinken sich. Am späten Abend verabschieden sie sich. Doch der Mandant verlässt das Haus nicht. Als der Anwalt im Untergeschoss Geräusche hört, nimmt er seinen Revolver, schleicht zur Treppe und schießt im Dunkeln auf eine Gestalt auf dem Treppenabsatz. Dann geht er zurück in seine Kanzlei. Kurz darauf hört er wieder Geräusche. Diesmal aus dem Wohnzimmer. Wieder greift er zur Waffe, rennt die Treppe hinunter, reißt die Wohnzimmertür auf und schießt in den dunklen Raum. Erst am nächsten Morgen ruft er die Polizei an und sagt, dass er aus Versehen seinen Mandanten erschossen habe. Holger Schmidt und Mr. Strafrecht Thomas Fischer diskutieren den Fall und das erstaunlich milde Urteil und kommen zu dem Schluss, dass dieser seltsame Fall den Stempel „Klassiker des Strafrechts“ verdient hat.
In der 366. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Dr. Florian Oppel. Florian ist Partner bei YPOG und berät vermögende Privatpersonen sowie Familienunternehmen. Er berichtet von seinem Werdegang und dem interdisziplinären Baukasten aus Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Die Folge beleuchtet die strategische Gestaltung von Stiftungen und die Herausforderungen bei internationalen Nachfolgeprozessen. Florian erklärt die Bedeutung von Vertrauen und klarer Kommunikation in der exklusiven Mandatsarbeit. Zudem geht es um globale Trends wie die Wegzugsbesteuerung und nachhaltige Investitionsstrategien. Wie etabliert man sich als junger Jurist in diesem diskreten und komplexen Marktumfeld? Welche psychologischen Hürden müssen bei der Übergabe großer Vermögenswerte überwunden werden? Warum bevorzugen Mandanten oft rechtliche Sicherheit gegenüber einer riskanten Steueroptimierung? Und wie beeinflussen internationale Strukturen die Mobilität moderner Unternehmerfamilien? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Verkaufen an Geschäftskunden - Vertrieb & Verkauf - Mit Stephan Heinrich
Unzufriedene Kunden sind ein Signal, das oft überhört wird. Hinter Einwänden steckt selten reines Feilschen, häufiger zeigen sie blinde Flecken im Angebot, im Prozess oder in unserer Haltung. Wer im B2B entscheidet, reagiert auf Risiko und Wirkung, nicht ausschließlich auf Daten. Ich habe es oft erlebt: 'zu teuer' war kein Poker, sondern fehlende Passung im Nutzenversprechen. Wer mitreden will, kommt kostenfrei in die Community 'Vertrieb&Verkauf': https://stephanheinrich.com/skool kundenunzufriedenheit als Frühwarnsystem und Chance zur Kurskorrektur. Taktik oder echtes Signal? So prüfen wir Einwände, bevor Rabatte den Ton angeben. Verkäufer als Anwalt des Kunden oder Vertreter des Unternehmens? Wir balancieren beides, indem wir die Entscheidung des Kunden erleichtern. Credo: 'Verstehen statt überzeugen-wollen'. Das Eltern-ich-Senden vermeiden und echte Dialoge führen. Technikfokus vs. Entscheidungsfokus: Erklären reduziert Komplexität erst, wenn Bedürfnisse klar sind. Konkrete Praxis: Leitfragen für Einwände wie 'zu teuer', 'zu langsam', 'zu komplex' und wie Zufriedenheit messbar wird. Hier können Sie sich einen für Sie passenden Gesprächstermin auswählen: https://stephanheinrich.com/trainingsanfrage/
Gott hat den Menschen für das Leben und seine Gegenwart geschaffen. Doch der freie Wille, den Gott uns aus Liebe gab, bietet auch die Möglichkeit, sich gegen Gott zu entscheiden. Die Bibel spricht vom Tag des Gerichts am Ende der Zeit. In dieser Predigt schlüsselt Renke auf, nach welchen Maßstäben Gott richtet, was die Konsequenz sein wird und vor allem wer der Richter ist. Gott hat keine Freude an Verdammnis, sondern sein Ziel ist Gerechtigkeit, Wiederherstellung und Heilung. Dabei offenbart er auch das Verborgene. Er richtet nach unseren Taten, aber auch nach den Motiven. Er richtet unsere Worte und die Art, wie wir Barmherzigkeit gezeigt haben. Doch auch das Maß unserer Erkenntnis, das Maß, das wir an andere anlegen und die Erkenntnis unserer eigenen Bedürftigkeit spielt eine Rolle. Kein Mensch würde im Gericht in allen Punkten „unschuldig“ gesprochen werden. Doch Jesus Tod am Kreuz hat unsere Schuld getragen. Durch Gottes Gnade, die wir im Glauben annehmen dürfen, können wir gerechtfertigt vor Gott stehen. Christus spricht uns frei. Doch was ist mit den Menschen, die diese Gnade nicht annehmen? Gottes Ziel ist es, eine neue Welt, ohne das Böse zu schaffen, also muss er das Böse vernichten. Die Bibel spricht von der Hölle als Ort, wo das Böse endgültig unschädlich gemacht wird. Sie wurde ursprünglich nicht für den Menschen gemacht, sondern für Satan und seine Dämonen und alles, was zum Bösen verführt. Doch der Mensch kann sich entscheiden, sich auf die Seite des Bösen zu schlagen und sich für Gottes Gnade zu verschließen. Renke zeigt verschiedene Theorien über die Hölle auf. Werden am Ende vielleicht doch alle Menschen gerettet (Allversöhnung)? Ist die Hölle ewige Qual oder wird der Mensch dort am Ende ausgelöscht, weil er ohne Gott nicht leben kann (Annihilationismus)? Diese Theorien beziehen sich auf verschiedene Bibelverse und ringen mit Gottes Souveränität, seiner Liebe und dem freien Willen den Menschen. Wichtiger als genau zu verstehen, wie es wohl sein wird, ist die Frage: Wer ist der Richter? Nicht wir! Gott allein richtet und sein Urteil ist gerecht. Er ist gut. Jesus ist der Richter und Anwalt. Gottes Herz ist das des Vaters im Gleichnis vom verlorenen Sohn. Er ist mehr als bereit zu vergeben und seine Kinder wieder anzunehmen. Hast du seine Gnade angenommen?
Die junge Tessinerin Rosina kommt 1917 nach Uster, um in einer Spinnerei zu arbeiten. Sie verliebt sich in Jakob, der im Dunstkreis des «Cabaret Voltaire» und in sozialistischen Kreisen verkehrt. Ein Stück Schweizer Geschichte, das 1918 zum Landesstreik führt. Wer das Hörspiel am Radio hören will: Freitag, 15.05.2026, 20.00 Uhr, Radio SRF 1 Rosina lebt mit ihrer Familie in Tenero, im Tessin. Es ist das Jahr 1917. Die Familie ist arm. Zu essen gibt es nur wenig. Da kommt das Angebot eines Deutschschweizer Fabrikanten gelegen: Er sucht junge Tessinerinnen, die in seiner Spinnerei arbeiten. So kommt Rosina mit 17 Jahren nach Uster. Im sonntäglichen Gottesdienst lernt sie Jakob kennen, und die beiden verlieben sich ineinander. Durch den jungen Zürcher Anwalt kommt Rosina mit der ihr völlig fremden Welt der Dadaisten und Sozialisten in Kontakt. Die Ereignisse überschlagen sich, und sie findet sich mitten in der turbulenten Zeit des Landesstreiks von 1918 wieder. ____________________ Mit: Anna Galante (Rosina 1), Anna Schinz (Karin), Joachim Aeschlimann (Peter), Margherita Coldesina (Rosina 2), Peter Hottinger (Jakob), Nicola Mastroberardino (Karl Widmer), Dimitri Stapfer (Freund 1), Bella Neri (Zia Olga), Maja Stolle (Schwester Agnes), Heidi Maria Glössner (Oberin), Kamil Krejci (Gast 1/Soldat), Dani Mangisch (Gast 2/Offizier), Andrea Bettini (Kommissar), Leonardo Nigro (Arbeiter/Notar), Franco Di Leo (Firmino), Ferruccio Cainero (Don Giuseppe Torri), Daniel Rohr (Herr Widmer) ____________________ Übersetzung und Musik: Flurin Caviezel – Tontechnik: Franz Baumann, Ueli Karlen – Regie: Karin Berri ____________________ Produktion: SRF 2018 ____________________ Dauer: 51'
Immobilien gelten als Betongold. Solide. Greifbar. Real. Aber genau das macht sie zur perfekten Zielscheibe. Für Gläubiger. Für den Staat. Für jeden, der weiß, wo er suchen muss. Und das Grundbuch zeigt ihm genau das. Das Grundbuch lügt dich teilweise an. Nicht direkt. Aber das System, das dahintersteckt, ist kein Schutzschild für dich. In der heutigen Ausgabe von Faszination Freiheit spreche ich mit einem besonderen Juristen: Dr. Johannes Fiala. Er ist Anwalt mit über 35 Jahren Berufserfahrung und einer der profiliertesten Experten für Immobilien- und Vermögensrecht. Wir gehen darin auf folgendes ein: - Warum das Grundbuch kein Schutz ist – sondern eine Einladung! - Wie der Staat per Zwangshypothek zur obersten Rangstelle wird? - Was Nießbrauch, Wohnrecht und Familienpool wirklich taugen – und was nicht? - Wann eine Familienstiftung sinnvoll ist – und wann sie zur Falle wird. - Warum Timing beim Vermögensschutz alles entscheidet? Höre rein – dieses Interview könnte zehntausende Euro wert sein.
Nach fünf Jahren Gefängnis kam Ende 2025 der belarussische Anwalt und Schriftsteller Maxim Znak frei. "Das Schlimmste war die Strafzelle", sagt er: „Da hat man keine Bücher und keinen Stift“. Er habe sich mit Nachdenken beholfen. Rother, Frederik www.deutschlandfunk.de, Europa heute
Nach fünf Jahren Gefängnis kam Ende 2025 der belarussische Anwalt und Schriftsteller Maxim Znak frei. "Das Schlimmste war die Strafzelle", sagt er: „Da hat man keine Bücher und keinen Stift“. Er habe sich mit Nachdenken beholfen. Rother, Frederik www.deutschlandfunk.de, Europa heute
Nach fünf Jahren Gefängnis kam Ende 2025 der belarussische Anwalt und Schriftsteller Maxim Znak frei. "Das Schlimmste war die Strafzelle", sagt er: „Da hat man keine Bücher und keinen Stift“. Er habe sich mit Nachdenken beholfen. Rother, Frederik www.deutschlandfunk.de, Europa heute
Auf einer Dating-Website für schwule und bisexuelle Männer lernt Steven Heidegger 2018 Fritz Schiesser kennen. Schiesser, der gerade pensionierte Anwalt und Politiker, beginnt eine Beziehung mit dem 25-jährigen Heidegger. Was Schiesser nicht weiss: Heidegger will Geld von ihm – und zwar ziemlich oft. Immer wieder erfindet Heidegger neue Probleme: finanzielle, gesundheitliche, familiäre. Und immer kann nur Fritz Schiesser die Probleme seines Geliebten lösen – mit Geld. Fritz Schiesser verliert sieben Millionen Franken Innerhalb von sechs Jahren nimmt Steven Heidegger dem ehemaligen Ständerat Schiesser auf diese Weise alles ab. Schiesser verkauft sogar seine Häuser, um Heidegger zu helfen. Insgesamt gehen rund sieben Millionen Franken von Schiesser an Heidegger über. Wie konnte es so weit kommen? Wie geht Steven Heidegger vor, um über all die Jahre das Vertrauen von Fritz Schiesser zu erhalten? Und wie geht es weiter, als Fritz Schiesser pleite ist? In der zweiten Folge der «Unter Verdacht»-Serie zum Meisterschwindler aus dem Heidiland berichten Claudia Blumer und Thomas Knellwolf vom grössten Coup in Steven Heideggers Leben. Zudem ordnet die forensische Psychologin May Beyli ein, wie eine emotionale Abhängigkeit entstehen kann und inwiefern dieser Fall typisch ist für einen Liebesschwindel. Gast: Claudia Blumer, Thomas Knellwolf Host: Noah Fend Skript: Noah Fend, Sara Spreiter Schnitt und Produktion: Sara Spreiter Sprecher: Boris Gygax Expertin: Forensische Psychologin May Beyli Hier lesen Sie alle Texte zur Recherche von Claudia Blumer und Thomas Knellwolf zum Meisterschwindler aus dem Heidiland. Mit einem Abo dieser Zeitung hören Sie alle drei Folgen eines Falls vorab. Sie können den Podcast auch direkt auf der Streamingplattform Ihrer Wahl (z. B. Spotify oder Apple Podcasts) hören. Wie das geht, erfahren Sie hier.Unser Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: 6 Monate hören und lesen für 29.90 Fr. Unter: podcast.tagesanzeiger.chIhr möchtet keine neue Folge verpassen? Den Newsletter «Unter Verdacht» bringt die neusten Episoden und spannende Kriminalfälle. Anmelden unter: tagesanzeiger.ch/crime Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
Markus Haintz ist Rechtsanwalt und Volljurist, ursprünglich spezialisiert auf Baurecht und Architektenrecht, heute aktiv im Medien- und Äußerungsrecht. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde er ab 2020 als juristische Stimme der Querdenken-Bewegung bekannt. Mit seiner Kanzlei führt er nach eigenen Angaben über 1.100 laufende politische Verfahren und vertritt unter anderem Mandanten wie Flavio von Witzleben. Haintz ist dabei nicht nur Anwalt, sondern selbst betroffen: gekündigte Bankkonten, ein nicht verlängerter Lehrauftrag, eine Hausdurchsuchung und nach eigenen Angaben rund 20 bis 30 Strafverfahren gegen ihn in den letzten Jahren.Im Gespräch mit Jasmin Kosubek geht es um die zentrale Frage, wie politische Verfolgung in Deutschland heute tatsächlich aussieht. Haintz beschreibt das Land nicht als totalitären Staat, aber auch nicht mehr als funktionierende Demokratie, sondern als Postdemokratie. Oppositionelle würden weniger durch direkte Repression mundtot gemacht als durch wirtschaftlichen Druck: gekündigte Konten, verlorene Aufträge, Strafanzeigen-Wellen und Hausdurchsuchungen, die selbst zur Strafe werden. Es geht um die Doppelmoral der Justiz bei Volksverhetzung und NS-Symbolik, das Geschäftsmodell hinter den Strack-Zimmermann-Anzeigen, die Verfolgung von Ärzten wegen Maskenattesten und die These, dass im deutschen Strafrecht vor allem der Recht bekommt, der es sich leisten kann. Am Ende steht ein vorsichtig optimistischer Ausblick auf eine kritische Öffentlichkeit, ein lernendes System und die Aufforderung, den Mund weiter aufzumachen.
Ungerechtfertigt schlechte Bewertungen bei Google kann man löschen lassen - aber was sind die Kriterien und wer überprüft das? Und was bringt es mir am Ende wenn ich sehe, dass ein Betrieb schlechte Bewertungen hat löschen lassen? Wir machen den Deepdive ins Löschen-Lassen von Googlebewertungen, zusammen mit Isabel Lerch aus der NDR Info-Wirtschaftsredaktion. Host der Folge ist Niels Walker.LINKS:Hier geht es zur 11KM-Folge zum Thema Verfassungsschutz:https://1.ard.de/11KM_Innere_Sicherheit_Live
Frankfurt am Main: Glasfassaden, grelles Licht, zu viele Leute, die etwas zu verbergen haben. Sonja Slanski arbeitet als Forderungseintreiberin. Sie setzt Druck ein, beschafft Informationen, überschreitet Grenzen. Mitten in einem Auftrag - eine reiche Frau, ein Anwalt, eine Forderung, ein verschwundener Gegenstand - kippt ihr Alltag: Eine Frau wird in Slanskis Wohnung tot aufgefunden. Und plötzlich ist Slanski Teil der Ermittlungen. Von Sybille Ruge Mit Franziska Hartmann, Anna-Sophia Lumpe, Nikolaus Benda, Dominika Hebel u.a. Regie: Petra Feldhoff WDR 2026 Podcast-Tipp: ARD Radio Tatort https://1.ard.de/radiotatort Von Sybille Ruge.
OLG Celle 19.11.2025 – 4 U 117/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Beweis; Beweisverwertungsverbot; Beweisantrag; Verbot; Zeuge; mitgehört; abgehört; Beweisnot; Telefon; Handy;
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um richtiges und um falsches Behördenhandeln. Zunächst sprechen wir 00:35) über das Fehlverhalten des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Im Vorfeld der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises für das Jahr 2025 ließ der BKM im Januar 2026 drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste der Jury streichen. In einem Interview mit der ZEIT äußerte er dazu unter anderem: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Der hiergegen ans VG Berlin gerichtete Eilantrag hatte Erfolg, für die Bewertung „Extremisten“ existiere keine belastbare Tatsachengrundlage, sie verlasse den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots. Sodann sprechen Niko und Stefan (10:00) über einen Leitfaden zur Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO, Muster und Erläuterungen), zu dem der Europäische Datenschutzausschuss EDSA eine öffentliche Konsultation gestartet hat. Schließlich geht es (22:20) um eine Entscheidung des VG Ansbach vom 2.2.2026. Der Kläger begehrt ein aufsichtliches Tätigwerden des beklagten bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (LDA) wegen einer angeblich illegalen Videoüberwachung. Per Abschlussmitteilung teilte das LDA dem Kläger mit, dass es gegen den Verantwortlichen keine Aufsichtsmaßnahmen ergreifen werde. Die Videoüberwachung sei in der dem LDA mitgeteilten Art und Weise datenschutzrechtlich nicht unzulässig. Die Klage war unbegründet, ein Verstoß der makellosen Ministerialen gegen die DSGVO war auch aus Sicht des VG nicht festzustellen.
Sie werden auf den Polizeiposten gebeten – als Auskunftsperson oder Beschuldigter? Kennen Sie Ihre Rechte! Was müssen die Polizisten beachten? Und was gilt bezüglich Rechtsanwältin? Wenn Sie auf dem Polizeiposten befragt werden, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen. Dies sind die wichtigsten Punkte, um die ungewohnte Situation auch unter Stress zu bestehen. Auskunftsperson oder beschuldigte Person? Die Rolle ist entscheidend. · Klare Rollendefinition: Die Polizei muss Ihnen klar mitteilen, in welcher Rolle Sie befragt werden. · Auskunftsperson: Sie werden befragt, weil Sie möglicherweise relevante Beobachtungen gemacht haben. · Beschuldigte Person: Sie stehen unter Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. · Recht zu schweigen: Sowohl als Auskunftsperson als auch als beschuldigte Person haben Sie das Recht, nichts zu sagen – ohne Angabe von Gründen. · Konkrete Vorwürfe: Die Polizei muss konkret sagen, was Ihnen vorgeworfen wird (mit Zeit, Ort und Tat). · Vage Vorwürfe oder allgemeine Fragen ohne vorherige Erklärung sind nicht zulässig. Recht auf Anwalt – Ihr unverzichtbares Recht. · Anwalt ab der ersten Stunde: Jede beschuldigte Person hat das Recht, bereits in der ersten Einvernahme einen Anwalt beizuziehen. Dazu gehört auch Zeit für eine Vorbesprechung. · Obligatorisch bei schweren Delikten: Bei Tötungsdelikten, schweren Körperverletzungen und schweren Sexualdelikten ist ein Anwalt obligatorisch. · Das Verfahren darf ohne Anwalt nicht fortgesetzt werden, selbst wenn Sie sich unschuldig fühlen. · Anwalt wird gestellt: Wer keinen eigenen Anwalt kennt, bekommt einen gestellt. · Auch bei Bagatellen: Selbst bei leichteren Delikten haben Sie ein Anrecht auf einen Anwalt. Halten Sie dem Druck stand, auch wenn Polizisten auf Zeitmangel verweisen. Der erste Kontakt zwischen Anwalt und Klient ist äusserst wichtig. Die häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten. · Schuldsbeweis ist Sache des Staates: Sie müssen nicht Ihre Unschuld beweisen – der Staat muss Ihre Schuld beweisen. · Nicht zu viel erklären: Viele Beschuldigte versuchen, sich zu verteidigen, und machen dabei Aussagen, die später gegen sie verwendet werden können - auch wenn sie unschuldig sind. · Schweigen ist Gold: Wenn Sie sich unsicher fühlen, ist es besser, nichts zu sagen. · Wahrheit bei Aussagen: Wenn Sie sich entscheiden zu reden, bleiben Sie bei der Wahrheit. Widersprüchliche Aussagen führen meist zu Komplikationen. · Informieren Sie sich umfassend, um Ihre Rechte auf dem Polizeiposten optimal zu nutzen!
Selten hat ein Urteil die Anwaltschaft so in Aufruhr versetzt, wie das des BGH zur Kanzleipflicht. In Fachmedien ist die Rede von „Realitätsverweigerung in Karlsruhe“. Coworking‑Space mit bei Bedarf buchbaren Besprechungsräumen reicht dem BGH schlicht nicht - trotz vorhandenem Briefkasten und Postannahme. Ist das noch zeitgemäß? Der betroffene Anwalt sieht das anders. Verfassungsbeschwerde läuft. Auf die Entscheidung darf man gespannt sein. Ist das BVerfG ähnlich fortschrittlich wie der AGH, der dem Kollegen zunächst recht gegeben hatte? Oder teilt das BVerfG die eher konservative Auffassung des BGH? Man wird sehen... Um die wartezeit zu überbrücken, kann man ja schon mal persönliche Auffassungen zum Thema austauschen, schließlich sind wir nicht am Verfahren beteiligt. Wie eng oder weit versteht André Haug, Vizepräsident der BRAK, Präsident der RAK Karlsruhe und bei der BRAK zuständig für BRAO-Themen, den Kanzleibegriff? Entspricht er noch der Lebenswirklichkeit? Und auf welche Lebenswirklichkeit ist überhaupt abzustellen? Hat hier der Gesetzgeber etwas verpennt oder doch eher der BGH? Kann man den "strengen" Kanzleibegriff überhaupt aus § 27 BRAO herauslesen? Der ist ja denkbar schlicht gehalten... Ist das Thema so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint? Und was wäre eine denkbare Lösung des Problems? Klären wir!
Duri Bonin spricht mit Flurin Capaul über den Noma-Skandal um René Redzepi: toxische Küchenkultur, unbezahlte Praktika, Druck in der Spitzengastronomie und die Frage, wo harte Arbeit endet und Missbrauch beginnt. Das Noma in Kopenhagen galt als eines der wichtigsten Restaurants der Welt: drei Michelin-Sterne, fünfmal Platz 1 bei The World's 50 Best Restaurants, New Nordic Cuisine, radikale Regionalität, Fermentation, Nachhaltigkeit und eine Küche, die Fine Dining weltweit verändert hat. Noma war nicht einfach ein Restaurant. Noma war ein Ideal. Genau deshalb trifft der Skandal um René Redzepi so hart. Ehemalige Mitarbeitende erhoben schwere Vorwürfe: psychische und physische Übergriffe, Demütigungen, ein Klima der Angst, unbezahlte Praktika und extremen Leistungsdruck. Die Debatte eskalierte 2026 rund um das Noma-Pop-up in Los Angeles; Redzepi trat daraufhin aus dem Tagesgeschäft zurück. In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin, Strafverteidiger und Anwalt in Zürich, mit Flurin Capaul. Flurin ist Präsident von Pro Beiz, Foodie, Restaurantkenner und selbstironisch einer der verfressensten Lokalpolitiker Zürichs. Er hat selbst in Küchen gearbeitet, den Druck eines Services erlebt und war 2010 im Noma essen – genau in jenem Jahr, in dem Noma erstmals zum besten Restaurant der Welt gewählt wurde. Duri und Flurin sprechen darüber, was Noma revolutionär machte und was hinter der Präzision der Spitzengastronomie steht: lange Arbeitstage, Mise en place, Timing, Service-Druck, Fehlerintoleranz und eine Küche, in der ein falsches Blatt oder ein zurückgeschickter Teller die ganze Kette ins Wanken bringen kann. Zugleich ordnen sie den Fall juristisch ein: Was ist ein Vorwurf? Was ist bewiesen? Was bedeutet ein Rücktritt? Was ist ein Schuldeingeständnis – und was ist zunächst einmal öffentlicher Druck? Genauigkeit ist wichtig, weil der Noma-Skandal auch von Beweisbarkeit, Reputation, Macht und Verantwortung handelt. Eine professionelle Küche ist kein stiller Meditationsraum. Sie ist laut, schnell, eng, körperlich und direkt. Aber daraus folgt nicht, dass Demütigung, Entwertung oder Gewalt dazugehören müssen. Druck gehört zur Arbeit. Missbrauch nicht. Tempo gehört zur Arbeit. Entwertung nicht. Klare Ansagen gehören zur Arbeit. Erniedrigung nicht. Das Gespräch führt von Noma nach Zürich, von René Redzepi zu Marco Pierre White und Gordon Ramsay, vom Drei-Sterne-Restaurant zur Schweizer Beiz, von alten Härten in Küchen, Fussballkabinen, Schulen und Staatsanwaltschaften zur Frage, wie Führung in Hochleistungssystemen aussehen muss. Am Ende wird klar: Der Noma-Skandal ist nicht nur ein Gastro-Thema. Er ist ein Fallbeispiel für Macht in geschlossenen Systemen, für die Verklärung von Härte und für die Unterscheidung zwischen Exzellenz und Missbrauch. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Nur wenige Bücher sind in den USA so populär wie "To Kill a Mockingbird" ("Wer die Nachtigall stört") von Harper Lee. Es ist 1960 erschienen und beschreibt den ganz alltäglichen Rassismus in einer amerikanischen Kleinstadt 30 Jahre zuvor. Ein weißer Anwalt begehrt dagegen auf, in der Verfilmung von 1962 gespielt von Gregory Peck - eine amerikanische Heldenfigur. Das Buch wurde 40 Millionen Mal verkauft und brachte Harper Lee den Pulitzerpreis ein. Genau heute vor 100 Jahren wurde sie geboren. Wir blicken mit der Amerikanistin Hannah Spahn von der Freien Universität Berlin auf das Leben der Autorin und auf ihr berühmtes Buch.
KI ist die Herausforderung unserer Zeit. Wir liefern Lösungen für den Umgang mit diesem Teufelszeug.
Ein US-Soldat hat angeblich mit Insiderhandel über 400'000 Dollar verdient. Jetzt wird er angeklagt. Es ist das erste Verfahren dieser Art in den USA – laut Benjamin Schiffrin, ehemaliger Anwalt der Börsenaufsicht, dereguliert Präsident Trump und schafft ein Finanzklima, in dem alles erlaubt ist. SMI -0.6%
Dick-Pics, Drohungen und Druck: Chats, die dem FALTER exklusiv vorliegen, legen nahe, dass der ehemalige ORF-Topmanager Roland Weißmann über dreieinhalb Jahre hinweg eine ORF-Angestellte drangsalierte. Weißmann bestreitet, die Frau sexuell belästigt zu haben und verklagt sie und ihren Anwalt wegen Verleumdung.Falter-Medienexpertin Barbara Tóth erzählt im Gespräch mit Raimund Löw über ihre Recherche und erklärt, warum der Falter die Chats veröffentlicht.Die ganze Recherche von Barbara Tóth aus dem FALTER 17/2026 finden Sie hier. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Nicht erst seit dem Fall Ulmen/Fernandes setzt sich Chan-Jo Jun für Opfer digitaler Gewalt ein. Der Würzburger Anwalt mit koreanischen Wurzeln ist einst selbst bedroht worden — heute hilft er bei einem Gesetz gegen Deepfakes und falsche Profile. Wiese, Tim www.deutschlandfunkkultur.de, Im Gespräch
Im Kanton Zürich sind über 12'000 Strafverfahren hängig. Nun sollen Assistenten mit KV-Abschluss für die Staatsanwaltschaft den Pendenzenberg abbauen. Strafrechtsdozent Sven Zimmerlin erläutert, was er von dieser Massnahme hält. · Alt Bundesrat und SVP-Doyen Christoph Blocher verkauft seine regionalen Gratiszeitungen an die Herausgeberin des Online-Portals nau.ch. Gleichzeitig kauft sich Blocher dort ein. Was hat Christoph Blocher gerade jetzt zu diesem Schritt bewogen? Antworten von Medienredaktor Salvador Atasoy. · Der gestrandete Wal in der Ostsee in Deutschland ist in kürzester Zeit zu einem riesigen Medienereignis geworden. Tausende verfolgen die Aktion online, kommentieren und posten auf Social Media. Was bedeutet es aus moralischer Sicht, wenn Menschen Situationen wie die des Wals «Timmy» für die eigene Profilierung nutzen? Ein Gespräch mit Medienethikerin Marlis Prinzing. · Sinan Dauti ist letzten Samstag im Kosovo begraben worden. Gestorben ist der kleine Junge aber bereits vor 27 Jahren, während des Kosovo-Kriegs. Er ist kein Einzelfall: Noch immer werden regelmässig Opfer in anonymisierten Gräbern entdeckt und identifiziert. Was über den aktuellsten Fall um Sinan Dauti bekannt ist, weiss Balkan-Journalist Enver Robelli vom «Tages-Anzeiger». · Es sei eine «alarmierende Entwicklung», schreibt die Universität Genf. Immer mehr junge Menschen erkranken an Darmkrebs. Das Seltsame daran: Bei älteren Personen sind die Erkrankungszahlen seit der Jahrtausendwende rückläufig. Warum das so ist, erklärt Wissenschaftsredaktorin Irène Dietschi.
Anmerkungen zu unserer Podcastfolge "Jeder gegen jeden" vom 16. April und Neuigkeiten zur Causa Roland Weissmann. Die betroffene Frau wehrt sich gegen die Erkenntnisse aus dem Compliance-Bericht und sagt: "Ich wurde sexuell belästigt", Auch der Anwalt der ORF-Stiftungsratsvorsitzenden hält Weissmanns Verhalten für sexuelle Belästigung, die Umdeutung der Tatsachen eine "Meisterleistung in Sachen Litigation PR".
Als Daniel kürzlich wegen unserer Podcast-Website Geldforderungen von einer Anwaltskanzlei erhielt, konnte er sich auf Anhieb manchen Grund dafür vorstellen. Ständige Kritik an diversen Großkonzernen, verärgerte Politiker, pikierte Schwurbler - oder die Schlapse! Das Schreiben war echt, den Grund finden wir trotzdem unglaublich: Es ging um Thumbnails eingebetteter YouTube-Videos. Eigentlich erlaubt… dennoch mussten wir zahlen!Kapitel dieses Podcasts:(00:00:00) Intro(00:00:35) Eine Kloschüssel voll schlechter Nachrichten(00:01:18) Unser Kaffeemann war mal Anwalt(00:04:38) Anwälte hassen dieses Batman-Spiel(00:06:55) Anwaltsschreiben an Die Letzte Website(00:09:20) Ursprung der Vorwürfe war uns zuerst ein Rätsel(00:12:15) Des Rätsels Lösung macht fassungslos(00:15:31) Wo rein technisch gesehen tatsächlich ein Verstoß vorlag(00:20:38) Die Verwendung war erlaubt, trotzdem wird abkassiert(00:22:01) Jeder normale Mensch sagt „Das kann doch nicht wahr sein!“(00:22:33) Juristen sagen „Es ist nicht fair, aber bezahl besser.“(00:25:48) Wären wir reich, hätten wir uns juristisch gewehrt(00:27:13) Plattformanbieter ziehen sich aus der Verantwortung(00:29:43) Die Problematik beim Medien-Management von Squarespace(00:34:14) Kann das alles im Sinne der dpa sein?(00:35:35) KEIN Fall von „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“(00:36:38) Schadensforderung genau im „Sweet Spot“(00:39:40) Wie unser Fall fair & ethisch korrekt zu handhaben gewesen wäre(00:47:01) Richter riet von Kontaktaufnahme zur Kanzlei ab(00:49:02) Daniels letzter Strohhalm brachte auch nichts(00:50:43) Unmenschlicher Akt, unsere Website zu bereinigen(00:54:23) Zumindest endlich mal Dateien schön sortiert(00:55:30) ChatGPT half, Video-Embedding zu fixen(00:59:00) Ergänzende Angaben von Daniel zum Fall(01:05:17) Trotz allem bleibt die Angst(01:07:00) Dass wir nicht daran verdienen, stört Anwälte nicht(01:11:46) Wir werden die dpa nochmals kontaktieren(01:12:52) Wäre doch das verdammte Impressum nicht gewesen(01:14:26) Vielleicht wären wir mit gar nicht reagieren durchgekommen(01:15:16) Outro & Link auf unsere Letzte Website:https://www.DieLetzte.website
Fahrkomfort in Bus und Bahn; Die Wal-Rettung; Wählerische Esser - wann wird's zum Problem?; Wie Träume unseren Schlaf beeinflussen; Strömungen beim Sport; Versuch an Schulen - 3 Wochen ohne Handy; Ist KI der bessere Anwalt?; Weltweit älteste Hunde-DNA entdeckt; Moderation: Johannes Döbbelt. Von WDR 5.
Das Strafgericht hat einen inzwischen freigestellten Basler Polizisten am Mittwochnachmittag wegen schwerer Gewalt gegen zwei Asylsuchende zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Anwalt des Polizisten weitergezogen. Ausserdem: · Urteil gegen ehemaligen Stadtpolizisten von Laufen · Überschuss im Baselbiet und Basel-Stadt · Spielplatz der Lange Erlen ist wieder offen
Als Ende der 90er-Jahre der Dotcom-Boom durch Deutschland fegte, gab es das Coworking-Büro noch gar nicht, noch nicht einmal der Begriff war üblich. Die Unternehmerin Anita Gödiker aus dem Emsland aber sah die Baustellen auf dem Potsdamer Platz und fragte sich, wo die beteiligten Firmen ihre Büroarbeit erledigen sollten. Sie gründete ein Unternehmen, das sich genau diesem Prinzip verschrieben hatte: Satellite Office. „Ich miete eine große Fläche, teile sie in einzelne Büros unterschiedlicher Größe, mache eine Infrastruktur mit Meeting-Räumen – und zack, haben wir ein wunderbares Gemeinschaftsbüro“, sagt Gödiker im Capital Wirtschaftspodcast. Heute hat der Anbieter 17 Standorte, darunter auch in Italien und der Schweiz. Als größere Anbieter auf dem Markt kamen, beschloss die Gründerin, sich auf den Edel-Bereich zu konzentrieren, eine Idee, die bis heute anhält. „Es kamen Rechtsanwälte, Dienstleister und andere, und die fühlten sich da auch ganz wohl. Dann ist auch schon mal der Anwalt mit einem Kaffee beim Bauunternehmen im Büro verschwunden, und es fand eine Geschäftsanbahnung statt“, sagt sie. Wie Gödiker die Pandemie erlebte und warum sie trotz Home Office immer noch an das Büro glaubt, beschreibt sie im Podcast. Eine Produktion von RTL+ Podcast.Host: Nils Kreimeier.Redaktion: Lucile Gagnière.Produktion: Andolin Sonnen. +++Weitere Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/diestundenull +++60 Tage lang kostenlos Capital+ lesen - Zugriff auf alle digitalen Artikel, Inhalte aus dem Heft und das ePaper. Unter Capital.de/plus-gratis Dieser Podcast wird vermarktet von Julep Media: sales@julep.de
Österreichs größtes Medienhaus wird von einem Skandal erschüttert: Der ORF-Generaldirektor Roland Weißmann ist vergangenen Sonntag zurückgetreten. Eine Mitarbeiterin hatte ihm vorgeworfen, sie sexuell belästigt zu haben und legte dem ORF-Stiftungsrat offenbar belastendes Material vor. Das Gremium setzte dem Generaldirektor eine Frist von wenigen Tagen für seinen Rückzug. Weißmann bestreitet über seinen Anwalt jegliches Fehlverhalten und behauptet, eine einvernehmliche Beziehung mit der Mitarbeiterin gehabt zu haben. Trotzdem räumte er am 8. März seinen Posten, angeblich, um »Schaden vom Unternehmen abzuwenden«. Interessant ist auch der Zeitpunkt, an dem die Vorwürfe publik wurden. Die mutmaßlichen Belästigungsvorfälle liegen bereits vier Jahre zurück. Zugleich steht in wenigen Monaten die Wahl des neuen ORF-Generaldirektors an. Wie beim ORF gerade eine problematische Unternehmenskultur und Machtkämpfe ineinandergreifen, darüber sprechen wir mit »Standard«-Medienredakteur Harald Fidler. Und wir fragen, wie sehr der ORF jetzt unter Druck steht. Hier findet ihr die Stellungnahme des Anwalts von Roland Weißmann: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260313_OTS0098/rechtsvertreter-von-mag-roland-weissmann-aeussert-sich-zu-vorwuerfen-und-weist-die-laufende-vorverurteilung-zurueck Im Podcast »Inside Austria« rekonstruieren der SPIEGEL und der österreichische STANDARD gemeinsam Fälle, Skandale und politische Abgründe in Österreich. Wenn euch unser Podcast gefällt, folgt uns doch und lasst uns ein paar Sterne da. Kritik, Feedback oder Themenideen gerne an insideaustria@spiegel.de oder an podcast@derstandard.at Den Inside Austria Newsletter findet ihr hier.+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Der ORF wird von einem heftigen Skandal erschüttert – Generaldirektor Roland Weißmann trat vergangenen Sonntag zurück. Eine Mitarbeiterin im Sender hatte Weißmann Belästigung vorgeworfen und dem ORF-Stiftungsrat offenbar kompromittierendes Material vorgelegt. Weißmann bestreitet über seinen Anwalt jegliches Fehlverhalten, räumte aber trotzdem seinen Posten. Angeblich, um „Schaden vom Unternehmen abzuwenden“. Was auf den ersten Blick wie ein klassischer Me-Too-Fall aussieht, hat allerdings noch eine weitere Dimension. Die mutmaßlichen Belästigungsvorfälle liegen bereits vier Jahre zurück – jetzt steht in wenigen Monaten die Wahl des neuen ORF-Generaldirektors an. Weißmann galt als aussichtsreichster Kandidat für den Posten. Im ORF-Kosmos hat er aber durchaus auch Widersacher, die womöglich ein Interesse daran hätten, seine Wiederwahl zu verhindern. Es wäre auch nicht der erste Fall von sexueller Belästigung in der Geschichte des ORF. Wie bei der aktuellen Causa eine problematische Unternehmenskultur und politische Machtkämpfe verfließen könnten – darum geht es diese Woche im Podcast-Interview mit STANDARD-Etat-Redakteur Harald Fidler. Außerdem fragen wir, wie sehr der Skandal dem ORF schadet – kurz vor der Austragung des Eurovision Song Contest in Wien.
Beim österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt es überraschend zu einem Führungswechsel. ORF-Intendant Weißmann ist nach Vorwürfen sexueller Belästigung zurückgetreten. Während der Sender eine rasche Aufklärung ankündigt, kritisiert der Anwalt des Medienmanagers das Vorgehen des Stiftungsrates scharf.
Was ist in der verhängnisvollen Unglücksnacht am Großglockner wirklich passiert? Uns haben viele Fragen dazu erreicht. Deshalb sprechen wir in dieser Folge noch mal ausführlich über die 9 Fehlentscheidungen, die die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Thomas P. vorgeworfen hat. Am 19. Februar 2026 wurde Thomas P. schuldig gesprochen - wegen grob fahrlässiger Tötung seiner Lebenspartnerin Kerstin G., die vor einem Jahr am Großglockner erfrot. Noch ist das Urteil des Innsbrucker Landesgerichts nicht rechtskräfig, sowohl Thomas P. als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Und noch immer wirft der Fall viele Fragen auf. Was hat es mit der Aussage einer Ex-Freundin des Angeklagten auf sich, dass er auch sie am Großglockner zurückgelassen habe? Warum wurde vor Gericht so viel über den Auffindungsort der Toten gesprochen? Warum kritisiert der Anwalt des Angeklagten die Polizei für die erste Befragung von Thomas P. so hart? Und wie geht es nach den Berufungen weiter? Darüber sprechen wir in der aktuellen Folge von Inside Austria mit Andreas Ermacora. Er ist Anwalt in Innsbruck und war von 2013 bis 2023 Präsident des österreichischen Alpenvereins. Ermacora hat den Prozess in Innsbruck im Gerichtssaal mitverfolgt. Gemeinsam gehen wir noch einmal die Fehlentscheidungen durch, die die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Thomas P. vorgeworfen hat und wollen wissen, welche Fragen im Gerichtssaal geklärt werden konnten und welche nicht. Außerdem schauen wir darauf, wie es in dem Fall nun weitergeht. Im Podcast »Inside Austria« rekonstruieren der SPIEGEL und der österreichische STANDARD gemeinsam Fälle, Skandale und politische Abgründe in Österreich. Wenn euch unser Podcast gefällt, folgt uns doch und lasst uns ein paar Sterne da. Kritik, Feedback oder Themenideen gerne an insideaustria@spiegel.de oder an podcast@derstandard.at Den Inside Austria Newsletter findet ihr hier.+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Der Prozess rund um die erfrorene Bergsteigerin am Großglockner bewegt noch immer. Der Partner der Verstorbenen Kerstin G., Thomas P., wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen – allerdings nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben nun Berufung eingelegt. In der 14-stündigen Verhandlung im Februar war der Fall noch einmal komplett aufgerollt worden. Auch in einer Mini-Podcast-Serie von Inside Austria haben wir die verhängnisvolle Bergtour der 33-jährigen Salzburgerin Kerstin G. und ihres heute 37-jährigen Partners Thomas P. rekonstruiert. Doch sowohl der Prozess als auch die Berufungen haben noch einmal Fragen aufgeworfen. Was hat es mit der Aussage einer Ex-Freundin des Angeklagten auf sich, dass er auch sie am Großglockner zurückgelassen habe? Warum wurde vor Gericht so viel über den Auffindungsort der Toten gesprochen? Und warum kritisiert der Anwalt des Angeklagten die Polizei für die erste Befragung von Thomas P. so hart? In der aktuellen Folge von Inside Austria blicken die beiden Hosts Lucia Heisterkamp und Antonia Rauth noch einmal auf den Fall. Dabei befragen sie jemanden, der sowohl über alpinistische als auch juristische Expertise verfügt: Andreas Ermacora ist Anwalt in Innsbruck und war von 2013 bis 2023 Präsident des österreichischen Alpenvereins. Ermacora hat den Prozess in Innsbruck im Gerichtssaal mitverfolgt. Er spricht im Podcast über unklare Details, die Einschätzungen des Richters – und die Frage, ob das Urteil zu mild ausgefallen ist.
Dirk Kreuters Vertriebsoffensive: Verkauf | Marketing | Vertrieb | Führung | Motivation
Am 19. Februar muss sich Thomas P. wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Salzburger und seine Freundin Kerstin G. wollten im Januar 2025 den Großglockner besteigen. Er kehrte von der Tour auf Österreichs höchsten Berg allein zurück. Jetzt wirft die Staatsanwaltschaft ihm insgesamt neun Fehler vor, die zum Tod seiner 33-jährigen Freundin beigetragen haben sollen. In dieser Mini-Serie des Podcasts "Inside Austria" rekonstruieren wir die Nacht am Großglockner, die mit dem Tod von Kerstin G. endete – rund 50 Meter unter dem Gipfel erfror sie. In Teil eins haben wir unsere Kollegen Jonas Kraus und Gerhard Pfeil vom Spiegel über den Stüdlgrat bis fast ganz hinauf zum sogenannten Frühstücksplatzl begleitet. Zwischen Eis und Schnee wollten sie nachvollziehen, was hier oben am 18. Januar 2025 passiert sein könnte. Im Prozess geht es auch um die Frage, wer wann welche Entscheidungen am Berg treffen muss. Deshalb sprechen wir in Teil zwei unter anderem mit dem erfahrenen Alpinisten und YouTuber Adrian Fusco. Er bestieg den Berg erst vor wenigen Monaten über die Route, die auch Kerstin G. und ihr Freund nahmen (siehe Video). Der erfahrene Tourengeher erzählt außerdem, unter welchen Umständen man sich am Berg trennt – und warum der Prozess die Alpinszene so beschäftigt. Die Folge rekonstruiert die Vorfälle am Berg detailliert und geht den entscheidenden Fragen nach: Warum holte das Paar laut Ermittlungen keine Hilfe – und warum wurde auch einem suchenden Hubschrauber kein Notfallsignal gegeben? Thomas P. bekennt sich über seinen Anwalt nicht schuldig, es gilt die Unschuldsvermutung. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahren Haft.