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Am 19. Juni 2026 wird der elektronische Widerrufsbutton EU-Pflicht (§ 356a BGB, Richtlinie 2023/2673). Etsy hat sich in 19 Tagen vom „kein Zeitplan" zur Termin-Zusage bewegt: „in time for the deadline of June 19, 2026." In dieser Folge: alle drei Etsy-Antworten im Klartext, Risikobewertung der IT-Recht-Kanzlei, fünf Maßnahmen für DACH-Verkäuferinnen plus drei Dinge, die du diese Woche umsetzt. Plus: warum Shop schließen nicht nötig ist. — Was am 19. Juni 2026 rechtlich gilt: § 356a BGB, EU-Richtlinie 2023/2673, zweistufiger elektronischer Widerrufsbutton mit Eingangsbestätigung — Wer technisch in der Pflicht ist (Plattform) und wer trotzdem haftet (Händlerin, § 3a UWG) — Alle drei direkten Etsy-Antworten im Wortlaut: 22. Mai (kein Zeitplan), 9. Juni (hohe Priorität), 10. Juni (konkrete Termin-Zusage) — Was die Bewegung bedeutet — und warum dein Musterschreiben jetzt wirkt — Risikobewertung der IT-Recht-Kanzlei: gering, aber nicht null. Drei Gründe. — Die Ausnahme: wer ausschließlich Individualanfertigungen verkauft (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) — Fünf Maßnahmen für diese Woche — Vier Dinge, die du bewusst NICHT machst — Drei konkrete Aktionen für die Tage vor dem 19. Juni =========================================== VERLINKTE RESSOURCEN Vollständiger Lage-Bericht im Blog (alle drei Etsy-Antworten im Klartext, juristische Einordnung, fünf Maßnahmen, Musterschreiben-Link): https://kassenklingeln.de/etsy-widerrufsbutton-19-juni-2026/ Fachartikel und Schutzpakete der IT-Recht-Kanzlei (Werbung) — Rechtssichere Rechtstexte für Etsy plus Mandantinnen-Musterschreiben zum Widerrufsbutton: https://www.it-recht-kanzlei.de/etsy-widerrufsbutton-shop-schliessung.html?partner_id=823 Karussell-Post mit allen Maßnahmen visuell auf Instagram — zum Speichern und Teilen mit anderen Verkäuferinnen: https://www.instagram.com/p/DZZkpn6DoMY/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA== Etsy Community Announcements — offizielle Update-Seite von Etsy, dort werden Plattform-Änderungen zuerst angekündigt: https://community.etsy.com/announcements/ =========================================== ZWEI AKTIONEN FÜR DIE NÄCHSTEN TAGE 1. Musterschreiben oder eigenes Anschreiben an Etsy verschicken (Link im Artikel). Bestätigung speichern. 2. Etsy-Community-Announcements ab heute täglich beobachten. Etsy hat angekündigt, dass dort die Updates kommen. 3. Den 19. Juni im Kalender notieren und auf dem laufenden bleiben, wie es technisch funktioniert. =========================================== WICHTIGER HINWEIS Ich bin keine Anwältin. Diese Folge ist ein journalistisch aufbereiteter Lage-Bericht aus Sicht einer Etsy-Verkäuferin. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete rechtliche Bewertung deines Einzelfalls gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt deiner Wahl, am besten mit Fachgebiet IT-Recht und Wettbewerbsrecht. Mandantinnen der IT-Recht-Kanzlei haben dort einen direkten Kanal und Zugriff auf das aktuelle Musterschreiben. =========================================== ÜBER DEN PODCAST Kassenklingeln — Der Etsy Verkäufer Podcast — der deutsche Podcast für Etsy-Verkäuferinnen mit Tools für Buchhaltung (Lexware Office, sevdesk), Etsy SEO und Newsletter-Aufbau. Moderiert von Dagmar Kinter. Web: https://kassenklingeln.de Instagram: https://www.instagram.com/kassenklingeln Newsletter: https://kassenklingeln.de/newsletter =========================================== WERBE-HINWEIS Diese Show-Notes enthalten einen Affiliate-Link zur IT-Recht-Kanzlei. Wenn du über den Link ein Schutzpaket abschließt, erhält Kassenklingeln eine Provision. Für dich entstehen keine Mehrkosten. Ich empfehle die Kanzlei, weil ich selbst seit Jahren dort Mandantin bin — nicht, weil eine Provision fließt.
Ein Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf sorgt gerade bei Agenturen wie Social Media Agenturen, für Aufsehen: Eine Werbeagentur musste ihrem Kunden Geld zurückzahlen, weil sie im Bereich E-Mail-Marketing gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Ina Kamps ist Rechtsanwältin für Marken- und Wettbewerbsrecht und Expertin für nachhaltige Unternehmenskommunikation. Im Gespräch mit Anja Backhaus erklärt sie, welche Rolle das Recht beim Klimaschutz spielt und was die neuen EU-Richtlinien „Empowering Consumers Directive“ und „Green Claims Directive“ für Unternehmen und Verbraucher:innen konkret verändern. Sie beschreibt, was hinter Begriffen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ stehen muss, weshalb eigene Nachhaltigkeitssiegel bald der Vergangenheit angehören und welche Anforderungen an glaubwürdige Klimaziele gestellt werden. Ziel der Regulierung ist es, Greenwashing einzudämmen und Verbraucher:innen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben. Gleichzeitig geht es um die Balance zwischen wirksamer Regulierung und bürokratischer Belastung, um das Phänomen des „Green Hushing“ und um die Frage, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen glaubwürdig kommunizieren können. Eine Episode über Transparenz, Verantwortung und die Bedeutung klarer Regeln für eine nachhaltigere Wirtschaft.
Zum Jahresauftakt 2026 analysieren Rupprecht Podszun und Justus Haucap die Bruchstellen der aktuellen Wirtschaftspolitik. Während die EU bei E-Autos zu umstrittenen Mitteln greift, zeigen nationale Gerichte in Schadensersatzprozessen überraschende Entschlossenheit. Ein Check-up zu drei Themen, die in der Wettbewerbswelt für Schlagzeilen sorgen:Chinesische E-Autos & Mindestpreise: Die EU setzt auf Preisuntergrenzen, doch das Duo Podszun/Haucap bleibt skeptisch. Warum diese Maßnahme keine strukturellen Probleme löst, sondern vor allem neue Wettbewerbsverzerrungen schafft.Neuer Mut bei der Schadensermittlung: Abseits der großen Handelspolitik zeichnet sich in der Rechtsprechung eine Trendwende ab. Anstatt sich in endlosen ökonomischen Gutachtenschlachten zu verlieren, setzen die Gerichte zunehmend Pragmatismus:Idealo vs. Google: Im jahrelangen Streit um den Missbrauch der Marktstellung durch Google Shopping hat das LG Berlin II ein wegweisendes Urteil gefällt. Wir analysieren, wie das Gericht den Schaden konkret beziffert hat und was dieses Signal für künftige Verfahren gegen Tech-Giganten bedeutet.Kartellschaden bei Badarmaturen: Auch in Stuttgart weht ein neuer Wind. Der Insolvenzverwalter der Praktiker-Baumärkte hat erfolgreich Schadensersatz gegen das Armaturen-Kartell erstritten.Das Fazit der Experten: In beiden Fällen wird deutlich: Statt langwieriger, theoretischer Berechnungen wird nun pragmatisch geschätzt. Ein Vorgehen, das die beiden HHU-Professoren ausdrücklich begrüßen, da es den Rechtsschutz beschleunigt und langwierige Verfahren endlich abkürzen könnte.Ein spannender Start in das Wettbewerbsjahr 2026!Weitere InformationenHaucap, J., Karacuka, M. & Inke, H. (2025), Anempirical inquiry into cartel overcharges and cartel fines including an assessment of the EU's guidelines on cartel fines and damages. Eur J Law Econ. Haucap, J. / Heimeshoff, U. (2022),Kartellschadensermittlung im Spannungsfeld zwischen Präzision und Effizienz: Prinzipielle Anforderungen aus ökonomischer Perspektive und praktische Handlungsoptionen, Zeitschrift für Wettbewerbsrecht.Schweitzer H., Woeste K. (2022), Zum Umgang mitökonomischer Unsicherheit bei der Schätzung von Kartellschäden: Eckpfeiler eines Kartellschadensersatzspezifischen Beweisrechts, Zeitschrift für Wettbewerbsrecht.LG Berlin II 16. Zivilkammer, Urteil vom 13.November 2025 , Az: 16 O 275/24OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, Badarmaturen-Kartell
Die ganz große Gassirunde. Es geht um Lobbyarbeit und wer darunter leidet, um Metas Skandal mit den Erwachsenenfilmchen, um den TikTok-Deal und das tatsächliche Ende von Twitter. Und dann haben wir noch Meldungen zum Unternehmen V, zum Reboot von Skeuomorphismus und Reddits Probleme mit Datenscraping. Und, klar: Die Jubiläumswoche beginnt! Yeah!
Philipp Schröder, Gründer und CEO von "1Komma5°", wirft Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) vor, mit milliardenschweren Subventionen für den Ausbau fossiler Gaskraftwerke gegen EU-Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Diese seien so "nicht zulässig". Von WDR5.
Holger und Joerg widmen sich diemal gemeinsam mit Professor Dr. Alexander Golland drei wichtigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, alle drei aus dem laufenden Monat September. Alexander, Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Aachen, ordnet die teils verwirrenden Urteile ein und erklärt deren praktische Auswirkungen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US-Datentransfer, dem wiederum das EU-US Data Privacy Framework zugrunde liegt. Latombe wollte den Beschluss für nichtig erklären lassen. Das Europäische Gericht (EuG) wies die Klage ab, damit bleibt er vorerst als Rechtsgrundlage bestehen. Alexander ordnet das Verfahren ein und erläutert, warum das Gericht nur prüfte, ob die Kommission 2023 bei Erlass des Beschlusses korrekt handelte, nicht aber die heutige Situation unter veränderten politischen Vorzeichen bewertete. Besonders praxisrelevant ist das SRB-Urteil des EuGH zur Pseudonymisierung. Die zentrale Frage: Sind pseudonymisierte Daten für Empfänger, die selbst (ohne Dritte) keinen Personenbezug herstellen können, anonym, oder bleiben sie personenbezogen? Der EuGH bestätigt in dem Revisionsverfahren zwar den sogenannten "subjektiven Ansatz" – es kommt auf die Möglichkeiten des Empfängers an –, lässt aber entscheidende Detailfragen offen. Alexander kritisiert die fehlende Rechtssicherheit: Unternehmen wissen weiterhin nicht genau, ob sie für solche Datenübermittlungen Auftragsverarbeitungsverträge benötigen. Die Richter machten wenig Vorgaben und verwiesen auf die Einzelfallprüfung. "Steine statt Brot", resümiert Alexander. Fall drei dreht sich um den immateriellen Schadenersatz. Ein Bewerber hatte gegen die Quirin Privatbank geklagt, weil sensible Angaben versehentlich an einen Dritten gingen. Der EuGH bestätigte: Auch Ärger oder Schamgefühle können ein Schaden im Sinne der DSGVO sein. Ein Nachweis bleibt aber schwierig. Beim Thema Unterlassung urteilten die Richter restriktiv: Einen originären Unterlassungsanspruch sieht die DSGVO nicht vor. Allerdings könne das nationale Recht solche Ansprüche zulassen, hierzulande beispielsweise über das Wettbewerbsrecht. Für die Praxis bedeutet das: Betroffene müssen künftig eher auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgreifen. Die Diskutanten zeigen sich ein wenig frustriert über die mangelnde Klarheit der Urteile. Statt eindeutiger Vorgaben liefern die Gerichte oft nur die klassische Juristen-Antwort: "Es kommt darauf an." Für Unternehmen und Betroffene bedeutet das weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit bei alltäglichen Datenverarbeitungen.
Nun wissen wir, warum die Aktien von Tesla am Donnerstag und Freitag letzter Woche ohne nennenswerte Nachrichten stark gestiegen sind. Elon Musk hat per 12. September Aktien im Wert von fast $1 Mrd. erworben. Außerdem äußert sich Barclays heute optimistisch zu den Auslieferungszahlen. NVIDIA und einige Chipwerte stehen hingegen unter Druck. Chinas Wettbewerbshüter werfen NVIDIA vor gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Man hat im Bereich der analogen Chips eine Untersuchung wegen Dumping eingeleitet. Laut Donald Trump haben die USA wohl eine Einigung um den Verbleib von TikTok in den USA getroffen. Details stehen noch aus. Abonniere den Podcast, um keine Folge zu verpassen! ____ Folge uns, um auf dem Laufenden zu bleiben: • X: http://fal.cn/SQtwitter • LinkedIn: http://fal.cn/SQlinkedin • Instagram: http://fal.cn/SQInstagram
Nun wissen wir, warum die Aktien von Tesla am Donnerstag und Freitag letzter Woche ohne nennenswerte Nachrichten stark gestiegen sind. Elon Musk hat per 12. September Aktien im Wert von fast $1 Mrd. erworben. Außerdem äußert sich Barclays heute optimistisch zu den Auslieferungszahlen. NVIDIA und einige Chipwerte stehen hingegen unter Druck. Chinas Wettbewerbshüter werfen NVIDIA vor gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Man hat im Bereich der analogen Chips eine Untersuchung wegen Dumping eingeleitet. Laut Donald Trump haben die USA wohl eine Einigung um den Verbleib von TikTok in den USA getroffen. Details stehen noch aus. Ein Podcast - featured by Handelsblatt. +++ Individuell, aktiv und ausgezeichnet: Die Vermögensverwaltung von DJE – mehr unter https://www.dje.de/vv +++ +++ Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://linktr.ee/wallstreet_podcast +++ Der Podcast wird vermarktet durch die Ad Alliance. Die allgemeinen Datenschutzrichtlinien der Ad Alliance finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html Die Ad Alliance verarbeitet im Zusammenhang mit dem Angebot die Podcasts-Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, klicken Sie hier: https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html Impressum: https://www.360wallstreet.de/impressum
Wie das vorläufige Urteil in der Kartellklage gegen Google zeigt, ist Wettbewerbsrecht schlichtweg tot. Chrome muss nicht ausgegliedert werden, und Apple darf nicht daran gehindert werden, etwa $20 Mrd. jährlich für die Voreinstellung von Google als Standard-Suchmaschine zu kassieren. Die CEOs der Magischen Sieben Tech-Riesen dürften lächeln. Ansonsten fallen die Reaktionen auf Quartalszahlen gemischt aus. Während Macy's und Zscaler profitieren, stehen die Aktien von Dollar Tree unter Druck. Notenbanker Christopher Waller, der Nachfolger von Jerome Powell werden könnte, spricht sich vor dem Opening nochmals für eine Zinssenkung im September aus. Er betont allerdings auch, dass die FED in den kommenden drei bis sechs Monaten eine Reihe von Senkungen vornehmen dürfte. Wie dem auch sei, kann es zwischen Sitzungen durchaus auch Pausen geben. Die Wall Street preist aktuell eine September- und eine Dezember-Senkung ein. Die Nadel wird dann in Richtung einer weiteren Oktober-Senkung kippen, sollten die August-Arbeitsmarktdaten schwach ausfallen. Abonniere den Podcast, um keine Folge zu verpassen! ____ Folge uns, um auf dem Laufenden zu bleiben: • X: http://fal.cn/SQtwitter • LinkedIn: http://fal.cn/SQlinkedin • Instagram: http://fal.cn/SQInstagram
Wie das vorläufige Urteil in der Kartellklage gegen Google zeigt, ist Wettbewerbsrecht schlichtweg tot. Chrome muss nicht ausgegliedert werden, und Apple darf nicht daran gehindert werden, etwa $20 Mrd. jährlich für die Voreinstellung von Google als Standard-Suchmaschine zu kassieren. Die CEOs der Magischen Sieben Tech-Riesen dürften lächeln. Ansonsten fallen die Reaktionen auf Quartalszahlen gemischt aus. Während Macy's und Zscaler profitieren, stehen die Aktien von Dollar Tree unter Druck. Notenbanker Christopher Waller, der Nachfolger von Jerome Powell werden könnte, spricht sich vor dem Opening nochmals für eine Zinssenkung im September aus. Er betont allerdings auch, dass die FED in den kommenden drei bis sechs Monaten eine Reihe von Senkungen vornehmen dürfte. Wie dem auch sei, kann es zwischen Sitzungen durchaus auch Pausen geben. Die Wall Street preist aktuell eine September- und eine Dezember-Senkung ein. Die Nadel wird dann in Richtung einer weiteren Oktober-Senkung kippen, sollten die August-Arbeitsmarktdaten schwach ausfallen. Ein Podcast - featured by Handelsblatt. +++ Jetzt kostenlos beim Börsenspiel von Société Générale anmelden! https://www.trader-boersenspiel.de/web/home?utm_source=markus-koch&utm_medium=podcast&utm_content=startseite&utm_campaign=trader +++ +++EXKLUSIVER NordVPN Deal ➼ https://nordvpn.com/Wallstreet Jetzt risikofrei testen mit einer 30-Tage-Geld-zurück-Garantie!+++ +++ Individuell, aktiv und ausgezeichnet: Die Vermögensverwaltung von DJE – mehr unter https://www.dje.de/vv +++ +++ Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern findet ihr hier: https://linktr.ee/wallstreet_podcast +++ Der Podcast wird vermarktet durch die Ad Alliance. Die allgemeinen Datenschutzrichtlinien der Ad Alliance finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html Die Ad Alliance verarbeitet im Zusammenhang mit dem Angebot die Podcasts-Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, klicken Sie hier: https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html Impressum: https://www.360wallstreet.de/impressum
So sieht der Alltag in den verschiedenen Rechtsbereichen wirklich aus!Was passiert eigentlich im Daily Business? Wie unterscheiden sich die Herausforderungen im Immobilienrecht, Restrukturierung- und Insolvenz, Wettbewerbsrecht und geistiges Eigentum und Informationstechnologie? In dieser neuen Podcast-Folge lüftet das Binder Grösswang-Team das Geheimnis!Wo gibt es Stolpersteine?Wo findet man die beste Work-Life-Balance?Gibt es bestimmte Skills, die man für den Bereich mitbringen soll?Welcher Rechtsbereich bringt die größten Herausforderungen – und warum?Yasmina Bouzid, Rosanna Wiedermann, Christoph Raab und Philipp Agathocleous teilen exklusive Einblicke und verraten, was ihren Job wirklich ausmacht!Diese Folge ist ein Muss für alle, die sich Gedanken über ihre Spezialisierung machen wollen oder alle, die herausfinden wollen wie vielseitig die Welt der Rechtsberatung sein . Jetzt reinhören!
Das Bundeskartellamt geht gegen Amazon vor. Grund sind Eingriffe in die Preisgestaltung von Marketplace-Händlern. Die Preiskontrollen könnten gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen, heißt es.
Folge 72 von HÄRTING|fm dreht sich um Mode im Fernsehen. Zu Gast sind Dr. Sophie Derfler von Pro7 Sat1 Media und Prof. Dr. Felix Buchmann von Dornkamp Rechtsanwälte. Co-Hosts der Folge sind Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher. Sophie und Felix werden gemeinsam auf dem 2. Deutschen Moderechtstag in Berlin auftreten. In dieser Episode geben sie einen Vorgeschmack auf ihren Vortrag: Werbung für Mode in verschiedenen Fernsehformaten. Es geht vor allem um die Rechtsfragen, die sich rund um Produktplatzierungen im Fernsehen stellen. Vom UWG und der Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung über das Urheberrecht zu vertragsrechtlichen Fragestellungen.
Gast in Folge 71 von HÄRTING|fm ist die Kollegin Julia Holterhus, Syndikusanwältin bei Zalando. Mit ihr sprechen Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher vor allem über den Einsatz künstlicher Intelligenz bei Zalando und die rechtlichen Fragen, die sich dabei stellen. Julia wird auch auf dem 2. Deutschen Moderechtstag in Berlin referieren. In dieser Episode gibt sie einen Einblick in Ihr Thema: "AI in Fashion". Wir sprechen auch kurz über die Organisation der Rechtsabteilung bei Zalando und Julias Rolle im Team. Es geht auch um den Einsatz von KI bei Zalando und insbesondere in der täglichen Praxis bei Legal. Im Kern geht es aber um den Einsatz des KI gestützten Modeberaters. Der Zalando Assistant, der durch Zalandos eigene Modelle und ein LLM von OpenAI betrieben wird, bietet eingeloggten Kunden - eine entsprechende Einwilligung vorausgesetzt - personalisierte Modeberatung. Der Assistent versteht den Kontext der Frage und greift auf Informationen aus dem Profil des Kunden bei Zalando zu. Außerdem sprechen wir über die rechtlichen Fragen KI erzeugter Models.
In Folge 69 von HÄRTING|fm ist Fabian Reinholz, langjähriger Partner bei Härting Rechtsanwälte, zu Gast. Im Fokus dieser Ausgabe der Litigation Staffel sind drei IP Streitigkeiten. Thematisiert wird: - Fall 1 aus dem Wettbewerbsrecht zum ergänzenden Leistungsschutz nach dem UWG - Fall 2 eine Domainstreitigkeit über eine gleichnamige Domain - Fall 3 aus dem Urheberrecht, in welchem eine Interessenabwägung zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht eines Architekten mit dem wirtschaftlichen Interesse des Eigentümer vorgenommen werden musste
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Du willst eine Marke anmelden? Wir verhelfen dir zum Erfolg: https://wbs.law/marke-anmelden-pakete Ihr habt Fragen im Wettbewerbsrecht? Meldet euch jederzeit: https://wbs.law/wettbewerbsrecht Temu und Shein erfreuen sich schon lange vielen Fans in Deutschland, die immer wieder online dort Bestellungen aufgeben. Wer allerdings kein Fan ist, ist die EU-Kommission. Denn die hat eine Untersuchung gegen Marktplatz Temu eingeleitet. Es geht um Verstöße gegen den Verbraucher-schutz. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck ist kein Fan, er will die asiatischen Shopping-Portale nämlich schärfer kontrollieren und sogar die Zollfreigrenze abschaffen. Wir berichten in diesem Video darüber, was genau geplant ist und ob Bestellungen über Temu und Shein für Kunden zukünftig deutlich schwieriger und vor allem teurer werden können. Beitrag ZDF: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/temu-online-shopping-china-100.html Verbraucherzentrale warnt: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/schnaeppchenapp-temu-aufpassen-beim-onlineshoppen-86905 BMWK-Meldung: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/20250129-bundesregierung-beschliesst-aktionsplan-e-commerce.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ http
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 29.01.2025 (6 C 3.23) mit Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Nicht-Verbrauchern in der „Schnittmenge“ von Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht befasst. Auch wenn bisher nur die Pressemitteilung vorliegt, muss die Entscheidung in ihren Kontext eingeordnet werden: B2B-Werbung erfordert nicht zwingend eine erklärte Einwilligung, sondern eine mutmaßliche Einwilligung genügt (weiterhin)!Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen!ottosc.hm/dsgvo
Nachhaltigkeit und Wettbewerbsrecht - ein Paar Schuhe oder zwei Paar Schuhe? Vom Mythos des legalen Greenwashings und der Frage was der Green Deal in Österreich legistisch bewirkt hat, gibt es vieles zu besprechen. Vor allem: Wie grün das Wettbewerbsrecht wirklich ist, was es mit der Nachhaltigkeitsausnahme im Kartellrecht auf sich hat und wie die Leitlinien der BWB zur Nachhaltigkeitskooperation aussehen. Das alles und noch viel mehr besprechen Irmgard Pracher (Leitner Law Rechtsanwälte) und Patrick Stummer (Linde Verlag).
Datenkraken sollen ihre KI-Modelle mit ePA-Daten trainieren dürfen – bei abgespecktem DatenschutzAuf einer Konferenz des Digitalverbands Bitkom hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach offengelegt, warum die Regierung sich so für Digital Health und die elektronische Patientenakte engagiert: Weil unsere Krankheitsdaten ungemein wertvoll sind und die großen US-Datenkraken wie Google, Meta und Open AI scharf darauf sind wie läufige Hündinnen auf den Rüden.Ein Kommentar von Norbert Häring.Laut einem Bericht von der Digital Health Conference des Bitkom auf heise online, sagte Lauterbach:„Wenn Sie sich jetzt […] einmal vor Augen führen, wie groß dieser Datenschatz ist. Wir haben pro Jahr eine Milliarde Arzt-Patient-Kontakte in den Praxen.“Ohne die Opt-Out-(Wiederspruchs-)Lösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) seien diese umfassenden Datenspenden nicht möglich. Tag für Tag wachse dieser Datenschatz beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit), der auch um weitere Daten aus mehr als 400 medizinischen Registern und Genomdaten ergänzt werden solle.Die Daten aus der ePA über all unsere Krankheiten und Behandlungen werden also beim FDZ Gesundheit um Daten über unsere Gene und Weiteres ergänzt und dann gemeinsam „der Forschung“ zur Verfügung gestellt. Wer „die Forschung“ ist, sagte Lauterbach auch. Es sind die größten Datenkraken, die sich gewohnheitsmäßig einen Dreck um europäische Datenschutzregeln scheren, weil sie die Protektion der US-Regierung genießen. Und dieser können die Bundesregierung und erst recht die EU-Kommission keinen nachdrücklich vorgetragenen Wunsch abschlagen. Gelegentliche Griffe in die Portokassen der Konzerne für Strafen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht oder – seltener – das Datenschutzrecht, stehen dem nicht entgegen.Mit dem Datensatz sollen, Lauterbach zufolge, KI-Systeme trainiert werden, um eine eigene generative KI aufzubauen. Von Anfang an sei die Struktur bereits so aufgebaut, dass sie „KI-ready“ ist. Der Minister sei dabei von Israel beraten worden. Datenschutz und Datennutzung wurden dafür „austariert“, erfahren wir. Das bedeutet im Klartext: Vom Datenschutz wurden beträchtliche Abstriche gemacht, damit die Daten besser genutzt werden können, und zwar von:„Wir sind im Gespräch mit Meta, mit OpenAI, mit Google, alle sind daran interessiert, ihre Sprachmodelle für diesen Datensatz zu nutzen, beziehungsweise an diesem Datensatz zu arbeiten.“Denn es solle der „größte, repräsentativste und interessanteste“ Gesundheitsdatensatz weltweit werden, so Lauterbach. Damit die großen Datenkraken diesen zum Zwecke der „Forschung“ bekommen können, wurde nicht nur der Datenschutz abgespeckt, sondern es soll auch gelten, dass der Forschungszweck entscheidend ist und nicht, wer den Forschungsantrag stellt. Gerade im Hinblick auf den „austarierten“ Datenschutz ist das eine Unverschämtheit den Patienten gegenüber, die mit dem Versprechen getäuscht werden, ihre Daten würden nur zu Forschungszwecken verwendet und seien durch so etwas wie Anonymisierung gegen Missbrauch gesichert....hier weiterlesen: https://apolut.net/datenkraken-sollen-mit-epa-daten-trainieren-durfen-von-norbert-haring/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Teil von Team IP bei HÄRTING ist das Team Event. Mit Philipp Schröder-Ringe spreche ich in Folge 60 über eines seiner wichtigsten Themen: das Eventrecht. Es geht um Festivals und Clubs, um Baugenehmigungen, Lärm und Naturschutz. Philipp berichtet aus der Praxis, wie wir Kulturschaffende unterstützen. Es geht um ein Urteil, dass er vor dem OVG Niedersachsen erstritten hat, wonach Festivals jedenfalls grundsätzlich keine Baugenehmigung benötigen, was den Genehmigungsprozess insgesamt sehr beschleunigt. Es geht auch um eine neue TA Lärm und um das Zusammenleben von Anwohnenden und Clubbesuchenden und einen vernünftigen Ausgleich in der Stadt.
In Folge 59 ist unser Kollege Robert Golz zu Gast: Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei HÄRTING Rechtsanwälte. Robert ist Autor des Buchs: „Fotos rechtssicher nutzen im Internet“ und dementsprechend perfekter Gesprächspartner für das Thema von Folge 5 unser IP goes HÄRTING|fm-Staffel. Es geht um den Urheberschutz im Zusammenhang mit Fotografien. Robert hat drei aktuelle Fälle mitgebracht: - BGH zu Fotos mit Drohnen und Panoramafreiheit: Darf man ein Foto eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks mit einer Drohne aus der Luft aufnehmen, ohne den Berechtigten zu fragen? - BGH zur Fototapete: Darf man Fotos eines Raumes veröffentlichen, an dessen Wand sich eine Fototapete findet oder muss man den Fotografen dafür gesondert fragen? - BGH zur Nutzung des Fotos eines Sportwagens: Welchen Schadensersatz kann ein Fotograf verlangen, wenn sein Bild eher ein Schnappschuss ist und von einem Dritten kopiert und in der Werbung verwendet wird?
In diesem C! Podcast spricht Corinne Flick mit Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er ist Direktor des Instituts für Kartellrecht, Präsident der Academic Society for Competition Law und Mitglied der Monopolkommission, über:Warum der Wettbewerb der Ausdruck unserer Freiheit ist
Urheberrecht und KI-generierter Content: Über dieses Spannungsfeld sprechen Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher in Folge 58 von HÄRTING|fm. Einleitend geht es um unsere bisherige Beratung in Sachen künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Praktisch jede Woche kommen neue Fragestellungen hinzu. Danach gehen wir die verschiedenen Spannungsfelder durch: - Kann Training von KI-Systemen mit geschützten Werken die Rechte der Urheber verletzen? - Wann sind Urheberrechte durch das Prompting verletzt? - Inwieweit kann der Output generativer KI Urheberrechte verletzen? - Wie sieht es mit dem Schutz von KI-generiertem Content aus? - Können Prompts urheberrechtlich geschützt sein? - Was sagt der AI Act zum Urheberrecht? - Gibt es schon Urteile?
Zu Gast in Episode 3 unserer kleinen IP@HÄRTING.fm Staffel ist unser Kollege Svyatoslav Gladkov aus dem Team IP. Er ist Mode- und Markenrechtler und beschäftigt sich zudem mit dem UWG. Wir sprechen über einen aktuellen Dauerbrenner, nämlich die umweltbezogene Werbung. Ist es zulässig, mit "klimaneutral" zu werben? Darf man sagen, dass etwas "CO2-neutral hergestellt" sei? Wie ist es mit „umweltfreundlich“? Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs gibt die Richtung vor. Slavek erklärt welche das ist.
Folge 55 ist zugleich Folge 1 von IP@HÄRTING.fm einer kleinen Fokus-Staffel mit besonderem Blick auf unseren Intellectual Property Schwerpunkt, also den Gewerblichen Rechtsschutz, Marken, Urheberrecht, Unlauteren Wettbewerb. Freut Euch auf einen Ausflug in aktuelle Entscheidungen und Themen, die unsere Kollegen aus dem Team IP so jeden Tag auf ihren Tischen haben. Es wird um Marken gehen, um Green Claims, um AI, um Fotos und um Events. Und heute wird es um Preise gehen. Experte in dieser Episode ist unser Kollege Lars Thiess, Counsel bei HÄRTING Rechtsanwälte und wesentlicher Teil des Team IP. Mit ihm spreche ich über die Werbung mit Preisen. Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht Regelungen vor, unter welchen Umständen wie mit Preisen geworben werden darf. Besonders intensiv sprechen wir über eine Entscheidung des EuGH zu der Frage, auf welchen gestrichenen Preis sich die Werbung mit einem Rabatt beziehen darf. Der EuGH antwortet klar: den niedrigsten innerhalb der letzten 30 Tage verlangten Preis. Lars erklärt auch, warum das Auswirkungen auf den Black Friday und die Cyber Week hat.
Der EuGH war fleißig im Oktober und es gibt viel zu berichten. Und wenn Entschuldigungen als Schadensersatz genutzt werden können, setzen sich Laura und Cornelius für die (noch nicht vorhandene) Entschuldigungs-Verordnung ein. Laura lässt sich „kurz“ zur Never Ending Story zwischen Max Schrems und Meta aus. Im Grand Finale macht sich Cornelius Luft zu Gesundheitsdaten & Wettbewerbsrecht. Aber wer regt sich schon so schön auf wie Cornelius? Und wer weiß, vielleicht trudeln bald Entschuldigungen bei ihm ein.
Follow the Rechtsstaat Folge 100 Viel hilft viel!? Im neuen Podcast schauen Niko Härting und Stefan Brink in Querbeet (ab Minute 00:40) zunächst auf einen Beitrag Hans Peter Bull in der FAZ zum Thema Verfassungsschutz und AfD. Er sieht die Politiker in der Bürokratiefalle, denn anstatt eine politisch-moralische Auseinandersetzung zu führen sollen jetzt die Verfassungsschutzbehörden „liefern“. Die bedrohe nicht nur die Meinungsfreiheit, amtliche „Verrufserklärungen“ hätten auch keine gesetzliche Grundlage. Letztlich fordert Bull eine gesetzliche Neuformulierung ihres Auftrags als Inlandsnachrichtendienste für Vorfeldermittlungen – das lässt sich hören. Dann werfen wir (mal wieder) einen Blick (ab Minute 14:50) auf die KollegInnen der LTO, die haben ein Interview mit Professor Friedrich Schoch geführt (12.10., Transparenz und Demokratie, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/informationsfreiheit-ifg-schoch-interview). Schoch analysiert die deutsche "Arkantradition", bei der Verwaltungsinformationen grundsätzlich geheim waren. Dabei spiele Transparenz für die Demokratie eine entscheidende Rolle. Es reiche nicht aus, dass die Verwaltung nur parlamentarisch kontrolliert werde, angebracht sei eine zusätzliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit, die schließlich umfassend informiert sein sollte, um zum Beispiel fundierte Wahlentscheidungen treffen zu können. Bravo. Dann geht es (ab Minute 18:19) um das Lindenapotheken-Urteil des EuGH (Urteil vom 4.10.24 C-21/23). Zugrunde liegt eine Wettbewerbsklage zwischen zwei Apotheken mit dem Ziel zu verbieten, apothekenpflichtige Arzneimittel über Amazon zu vertreiben, solange nicht sichergestellt sei, dass Kunden vorab die Möglichkeit hätten, in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einzuwilligen. Der EuGH hält fest: Die DS-GVO steht anderen Klagemöglichkeiten (hier: Wettbewerbsrecht) nicht entgegen, wenn sich diese auf einen Verstoß gegen DS-GVO berufen – mal wieder ein langer Streit in Fachkreisen beendet nach dem Motto: viel hilft viel! Interessant auch die Auslegung des EuGH zu Art. 9 Daten: Daten, die Kunden bei der Onlinebestellung von Arzneimitteln eingeben müssen (wie z. B. Name, Lieferadresse und für die Individualisierung der Arzneimittel notwendige Informationen), stellten Gesundheitsdaten im Sinne dieser Bestimmungen dar, auch wenn diese Arzneimittel nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit und nicht mit absoluter Sicherheit für den bestellenden Kunden bestimmt seien. Zentrales Argument – wie immer – das Ziel der DS-GVO, ein hohes Datenschutz-Niveau zu garantieren. Na denn …
Laut dem DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge ist der Nachfolgedruck im Handel besonders hoch: Rund 25 Prozent der von den IHKs beratenen Unternehmen stammen aus dieser Branche. Dabei gibt es fast sechsmal mehr Unternehmen, die einen Nachfolger suchen, als es interessierte Nachfolger gibt. In der heutigen Folge sprechen wir über die Unternehmensnachfolge im Handel – und warum gerade jetzt eine großartige Gelegenheit besteht, in diese spannende Branche einzusteigen. Unser Gast ist Martin Schüller, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Hessen-Nord e.V., der Unternehmen in Fragen rund um Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und vor allem bei Gründungs- und Nachfolgethemen unterstützt. Der Handel verändert sich: Neue Technologien, verändertes Konsumentenverhalten und die Digitalisierung bieten unglaubliche Chancen, um frische Ideen umzusetzen und mit innovativen Konzepten erfolgreich zu sein. Während Fachmärkte, Discounter und der Online-Handel den traditionellen Einzelhandel herausfordern, entsteht genau dadurch Platz für neue Ansätze und frischen Wind. Jetzt ist die Zeit, um die Zukunft des Handels mitzugestalten, Verantwortung zu übernehmen und von den Chancen zu profitieren, die der Wandel mit sich bringt. Wenn du Lust hast, ein bestehendes Unternehmen weiterzuführen und eigene Visionen zu verwirklichen, bietet dir der Handel eine spannende Möglichkeit mit Potenzial!
Marketing im Kopf - ein Podcast von Luis Binder In dieser Folge wird über verschiedene Unternehmen gesprochen, da Markennamen genannt werden, handelt es sich um UNBEZAHLTE WERBUNG! In dieser Folge: In der heutigen Podcastfolge von Marketing im Kopf geht es um das Thema Kommunikationspolitik und wir schauen uns erst einmal ein paar Kommunikationsmodelle an und wir sprechen auch darüber, wie ein Planungsprozess in der Kommunikation aussieht. ____________________________________________ Marketing-News der Woche: Werbekunden von X werden verklagt Nach der Übernahme von Twitter wurde die Moderation reduziert und gesperrte Personen wieder zugelassen. Einige Marken waren davon, aus Gründen der Markensicherheit, nicht begeistert. Jetzt haben Musk und X die Global Alliance for Responsible Media (GARM) verklagt, da sie eine "Verschwörung" und "Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht" vermuten. GARM soll großen Werbekunden empfohlen haben, nicht mehr bei X zu werben, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führte. Allerdings hat Musk in der Vergangenheit Werbekunden auch offen beschimpft und ihnen Erpressung vorgeworfen. Was die Ansprache von Subkulturen bringt Gemeinschaft, Zusammenhalt und Harmonie sind den jungen Menschen wichtiger geworden. 55% der Befragten fühlen sich stark mit ihrer jeweiligen Kultur verbunden. Deshalb versuchen Marken immer mehr, ein authentischer Teil von Subkulturen zu werden, um langfristige Relevanz in Communities aufzubauen. Damit das klappt, sollten Marken die Werte und Bedürfnisse von Subkulturen verstehen und erfüllen. Das kann durch Sponsorings und Partnerschaften funktionieren. Musik, Film & Fernsehen, Natur und Reisen sind die beliebtesten Bereiche, gefolgt von Food und Sport. KI steht drauf, steckt aber nicht drin Viele Unternehmen behaupten, ihre Produkte enthalten KI, obwohl dies oft nicht der Fall ist. Dies wird als KI-Washing bezeichnet. Unternehmen wie Coca-Cola und Becks werben mit KI, obwohl die tatsächliche Nutzung fraglich ist. KI-Washing kann das Vertrauen der Verbraucher in echte KI-Innovationen untergraben und Investoren täuschen. Unter anderem deshalb hat die US-Börsenaufsicht (SEC) Maßnahmen gegen falsche KI-Werbung ergriffen. Das neue KI-Gesetz der EU soll Transparenz fördern und falsche Werbung begrenzen. Olympia und Sonnenbrillen Sorry, aber es gibt immer noch News zu Olympia. Wenn du an Olympia denkst, welche Marken kommen dir zuerst in den Kopf? Adidas? Puma? Nike? ... oder Oakley? Oakley ist ein Hersteller für Sportbrillen und hat sich durch innovative Technologien und Design einen festen Platz bei den Olympischen Spielen gesichert. Seit den Spielen in Atlanta 1996 hat die Marke kontinuierlich neue Modelle eingeführt. Oakley hat mehrere technologische Innovationen wie die Radarlock-Technologie (London 2012) und die Prizm-Technologie (Rio 2016) vorgestellt, die die Sicht je nach Umgebung optimieren. Und auch für die Olympischen Spiele 2024 gab es wieder eine extra Kollektion. Die neuesten Modelle sind im Oakley-Bunker in Paris sowie online und in ausgewählten Stores erhältlich. ____________________________________________ Über den Podcast: In dem Podcast Marketing im Kopf soll es um die Frage gehen, was notwendig ist, um ein Produkt oder eine Dienstleistung gut vermarkten zu können und was für grundsätzliche Strategien verfolgt und ganz leicht umgesetzt werden können. Egal, ob du selbst im Bereich Marketing arbeitest, oder, ob du dich einfach nur für das Thema interessierst, in diesem Marketing-Podcast lernst du alle Grundlagen und Strategien, die aktuell im Marketing verwendet werden. Vernetz dich gerne auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/luisbinder/ Du hast Fragen, Anregungen oder Ideen? Melde dich unter: marketingimkopf@gmail.com Die Website zum Podcast findest du hier. [https://bit.ly/2WN7tH5]
Das IOC und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) greifen bei Dopingvorwürfen nicht immer durch, beobachtet ARD-Dopingexperte Hajo Seppelt. Ein Beispiel: 2021 wurden 23 chinesische Schwimmer bei einem nationalen Wettkampf positiv auf ein Herzmittel getestet, ohne dass Sanktionen folgten. Die WADA akzeptierte auch die fragwürdige Erklärung der Chinesen, dass die Schwimmer in einem Restaurant Fleisch aus Australien und Neuseeland gegessen hätten, das mit dem Mittel verunreinigt gewesen sei. Belege für ihre Behauptung hat die chinesische Anti-Doping-Agentur bis heute nicht vorgelegt. Einige dieser Athleten haben auch bei diesen Olympischen Spielen in Paris wieder Medaillen gewonnen. Laut Seppelt ist dem IOC der Schutz von Image und Reputation der Sportverbände wichtiger als eine konsequente Dopingbekämpfung.Bundesfamilienministerin Lisa Paus will im sogenannten Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz auf bundesweit einheitliche Standards für Kitas verzichten. Das zeigt der Referentenentwurf ihres Ministeriums, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet und Table.Briefings vorliegt. Damit bricht die Familienministerin mit einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, in dem sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt hatten, ein „Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards“ einzuführen. In der SPD sorgt der Entwurf für scharfe Kritik.Elon Musks Plattform X hat Klage gegen bedeutende Werbekunden eingereicht, darunter der Konsumgüterkonzern Unilever und der Lebensmittelhersteller Mars, weil sie ihre Werbung auf X eingestellt haben. X wirft ihnen einen koordinierten Boykott und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Es wird behauptet, dass Dutzende Mitglieder einer internationalen Werbeorganisation sich verschworen haben, um der Plattform „Milliarden Dollar“ vorzuenthalten. Mitten im Winter zeigt die Antarktis ungewöhnlich milde Temperaturen, die mehr als sechs Grad über dem Durchschnitt liegen. Forscher befürchten nun, dass das Meereis schneller schmilzt als bisher angenommen. Die Polregionen gehören zu den weltweit am schnellsten erwärmenden Gebieten. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
In einem der größten Kartellprozesse zwischen dem US-Justizministerium und Google entschied ein US-Richter, Googles Suchmaschinen-Vormachtstellung verletze das Wettbewerbsrecht. Über Strafmaßnahmen wird in einem weiteren Verfahren entschieden. Ein Google-Manager kündigte Berufung an. zum Artikel
In der Nacht auf Freitag steht das erste TV-Duell zwischen dem amtierenden Präsidenten Joe Biden und dem Herausforderer Donald Trump an. Beide haben schon länger nicht mehr zusammen debattiert. Wie bereitet man sich auf eine solche Fernseh-Debatte vor? Wahlkampfstratege Louis Perron im Gespräch Die weiteren Themen: * Die EU macht ernst gegen grosse Tech-Unternehmen. Sie hat sowohl gegen Apple und Microsoft Millionen-Strafen angedroht. Grund: Sie würden gegen Wettbewerbsrecht verstossen. Max Meister, Dozent für Unternehmertum schätzt ein, was das für Auswirkungen für Nutzerinnen und Nutzer hat. * Die Ukraine ist gestern an der EM ausgeschieden. Wie gross ist die Enttäuschung im Land? Der freie Journalist Denis Trubetskoy berichtet aus dem Land. * Nanopartikel wie Mikroplastik oder Russ sind überall: Auch in der Plazenta von schwangeren Frauen. Sie können die Entwicklung von Embryos stören. Die Biologin Tina Bürki erklärt die Gefahren.
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Wir sehen nach dem Wochenende eine uneinheitliche bis leicht freundliche Tendenz. Während der S&P 500 vergangene Woche 0,6 Prozent zulegen konnte, ging es im Dow Jones um 1,5 Prozent bergauf. Der Nasdaq schloss unverändert, mit Gewinnmitnahmen bei den Big Tech-Aktien. In acht der letzten neun Wochen ging es in dem Index ungebrochen aufwärts. Die Nachrichtenlage ist insgesamt ruhig, mit an diesem Montag weder wichtigen Ergebnissen noch Wirtschaftsdaten. Broadcom soll laut Medienberichten mit ByteDance einen fortgeschrittenen KI-Chip entwickeln, der von den verhängten Exportrestriktionen der USA nicht betroffen sei. Die Aktie könnte von der Meldung profitieren. Wie seit Tagen berichtet, wirft die EU Apple offiziell vor mit dem App Store gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Boeing steht ebenfalls vor einer aktiven Woche. Abonniere den Podcast, um keine Folge zu verpassen! ____ Folge uns, um auf dem Laufenden zu bleiben: • Facebook: http://fal.cn/SQfacebook • Twitter: http://fal.cn/SQtwitter • LinkedIn: http://fal.cn/SQlinkedin • Instagram: http://fal.cn/SQInstagram
Welchen Beitrag kann das Wettbewerbsrecht für die grüne Transformation leisten? In den Startlöchern für die nächste GWB-Novelle ließ diese Frage den beiden Professoren der HHU Rupprecht Podszun und Justus Haucap keine Ruhe. Gemeinsam mit den beiden Post-Docs Anja Rösner und Tristan Rohner haben sie ein englischsprachiges Grundlagenwerk herausgegeben, das sie heute exklusiv den Hörern von „Bei Anruf Wettbewerb“ vorstellen: „Competition and Sustainability“ ist der Titel der Neuerscheinung. Um den Hörgenuss nachhaltig zu befriedigen, haben Haucap & Podszun die Co-Autorinnen und -Autoren Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Philipp Offergeld, Dr. Anja Rösner und Dr. Tristan Rohner ans Mikro geholt. Es geht um die Horizontalleitlinien der Europäischen Kommission, die Legitimation des Bundeskartellamts, Kosten-Nutzen-Rechnungen für Nachhaltigkeitsthemen und den Missbrauch von Marktmacht durch Umweltverschmutzung… Eine Folge, die nachhallt! Das Buch zur Sendung Haucap, J., R. Podszun, T. Rohner, A. Rösner (2024), Competition and Sustainability -Economic Policy and Options for Reform in Antitrust and Competition Law, Edward Elgar Publishing
Es geht um den Digital Markets Act in Folge 51 von HÄRTING|fm. Zu Gast ist die Wissenschaftlerin Dr. Nada Pauer vom Max Planck Institut in München. Mit ihr sprechen Lars Thiess und Martin Schirmbacher über die Regulierung der großen digitalen Player durch den europäischen Gesetzgeber und insbesondere durch den Digital Markets Act. Zunächst fragen wir, was die Plattformmärkte so besonders macht und warum diese eine besondere Regulierung benötigen. Wir schauen uns kurz die von der EU-Kommission benannten Torwächter und deren Dienste an. Schließlich schauen wir auf die unmittelbaren Folgen des DMA: Auf Google Maps können wir in den Suchergebnissen nicht mehr klicken, dafür womöglich bald WhatsApp-Nachrichten an Signal-User schicken. Außerdem strukturiert Apple die Monetarisierung seines Appstores um. zum Schluss sprechen wir über die Bedeutung des deutschen Kartellrechts und § 19a GWB. In den News geht es um die Auslegung des AI-Act - bevor der überhaupt in Kraft getreten ist - in einem konkreten Fall. Lars erzählt über eine vertragliche Auseinandersetzung, wo der Knackpunkt ist, ob KI überhaupt zum Einsatz kommt. Und wir werfen einen Blick auf das Fernunterrichtsschutzgesetz, einem etwas antiquierten Gesetz, das neuerdings auf Online-Coachings angewendet wird. Wir besprechen ein bisschen die aktuelle Rechtsprechung und die Auswirkungen auf die Praxis. Außerdem berichtet Martin über ein konkretes Data Act Projekt: Welche Gedanken macht sich der Hersteller von Bluetooth- und WiFi-Lautsprecher zum Zugang des Nutzers zu Daten, die in den Geräten anfallen? Wie kann man Zugang zu bei der Nutzung des Produkts anfallenden Daten gewähren, wenn das Endgerät keine eigene Schnittstelle dafür hat? Und wie kann man den Nutzer identifizieren, wenn er seine Daten bei dem Hersteller abfragt? Fragen über Fragen und ein paar konkrete Antworten.
In dieser Woche sprechen Miriam und Léa über eine aktuelle Kartellrechtsklage der US-Regierung gegen Apple. Sie erklären, wie der iPhone-Hersteller laut US-Behörden seine Marktmacht missbraucht und was das mit eingezäunten Gärten zu tun hat – die im Fall von Apple nicht grün, sondern blau sind. Dazu stellen die beiden ein Projekt aus dem niederländischen Utrecht vor, das mit einer Webcam und der Schwarmintelligenz des Internets jährlich Tausenden Fischen dabei hilft, zum Laichen eine Schiffschleuse in Utrecht zu durchqueren. Und dann überrascht Miriam Léa mit der Begriffsgeschichte eines Gemüses, das seit Jahrhunderten zu Unrecht seinen Kopf hinhalten muss: die Tomate.
Die Sendung "Simon trifft…Extra zur Europawahl 2024" mit Helmer Krane, dem Spitzenkandidaten der FDP Schleswig-Holstein, ist jetzt in der Audiothek verfügbar! Am 09. Juni findet die Europawahl 2024 statt und in dieser Folge, die am Freitag, den 05. April ausgestrahlt wurde, spricht Helmer Krane über sein Engagement für ein wettbewerbsfähiges Europa, Klimaschutz, soziale Mobilität und die Verteidigung der Demokratie. Mit seinem Hintergrund in Rechtswissenschaften und Spezialisierung auf europäisches Wettbewerbsrecht und Subventionskontrolle bringt Helmer Krane eine fundierte Expertise mit. Erfahren Sie mehr über seine Visionen und Überzeugungen für die Zukunft Europas. Zudem verrät der Politiker, welche Musik-TV Show bei ihm nicht fehlen darf.
Das Urteil schlug Ende vergangenen Jahres im Fußballgeschäft ein wie eine Bombe: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die bisherige Monopolstellung der Europäischen Fußballunion (UEFA) gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Ein milliardenschweres Geschäftsmodell gerät damit ins Wanken: Die UEFA organisiert unter anderem lukrative Wettbewerbe der europäischen Vereine wie die Champions League oder die Europa League. Schon länger aber laufen sich mögliche Konkurrenten für dieses Modell warm – wie die Manager, die das Konzept einer europäischen Super League vorantreiben. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die UEFA in der Vergangenheit ihre Marktposition missbraucht hat“, sagt Bernd Reichart, Chef von A22 Sports Management, dem Unternehmen hinter den Super League-Plänen, im Podcast „Die Stunde Null“. „Jeder, vor allem aber die Vereine, hat jetzt die Freiheit, sich zu alternativen Wettbewerben auszutauschen.“ Reichart hofft, dass sich Vereine der großen europäischen Ligen seinem Konzept anschließen werden und setzt auf ein neues Vermarktungskonzept. „Die Plattform, die wir bauen, zielt darauf ab, die Spiele der Super League mit einem Hybridmodell aus Abos und Werbung Milliarden von Fußballfans weltweit zugänglich zu machen“, sagt er. „Die Basis davon ist, dass alle Spiele kostenlos gezeigt werden.“ Vor seinem jetzigen Job leitete Reichart die Geschäftsführung von RTL Deutschland – dem Unternehmen, zu dem jetzt auch Capital gehört. // Weitere Themen: Wie sehr schadet der Bahnstreik der deutschen Wirtschaft? +++Eine Produktion der Audio Alliance.Hosts: Nils Kreimeier und Martin Kaelble.Redaktion: Lucile Gagnière.Produktion: Andolin Sonnen. +++60 Tage lang kostenlos Capital+ lesen - Zugriff auf alle digitalen Artikel, Inhalte aus dem Heft und das ePaper. Unter Capital.de/plus-gratis +++Weitere Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/diestundenull +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
André Haug ist der Dritte im Bunde des BRAK-Präsidiums. Er ist seit 1997 zur Anwaltschaft zugelassen, Partner der Mannheimer Sozietät Rowedder Zimmermann Hass und vorwiegend in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Vergaberecht tätig. Seit 2015 ist André Präsident „seiner“ RAK Karlsruhe und seit 2018 Mitglied des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer. In dieser Episode verspricht er mir übrigens die Verleihung des Bundesverzichtskreuzes. Warum? Da müsst Ihr wohl reinhören! Mit André spreche ich über Israel, Datenschutzrecht, Vorstandsarbeit, den legendären Neujahrsempfang der RAK Karlsruhe, die Bedeutung des Mandatsgeheimnisses, Fremdkapital, Internationales, gute Kontakte zwischen Anwaltschaft und Justiz, Jazzclubs… und Dackel. Wir sind uns einig: Der Anwaltsberuf ist der tollste Beruf der Welt. Und wir halten fest: Nein! Anwälte sind nicht Teil der organisierten Kriminalität! Last but not least verrät uns unser BRAK-Vize ein großartiges Geheimnis…
In der zweiten Episode unserer Präsi-Woche spreche ich mit Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der BRAK. Christian ist seit 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und Partner der Sozietät Heissner & Struck in Hamburg. Als Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz berät Christian seine Mandanten schwerpunktmäßig im IT-Recht, Datenschutzrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Im Präsidium ist er u.a. für den elektronischen Rechtsverkehr einschließlich beA, Rechtsdienstleistungsgesetz und Kartellrecht zuständig. Wir erfahren, für welche Themen Christian und brennt und welche Themen in den nächsten Jahren auf uns zukommen: zum Beispiel die beA-App der BRAK! Live hat Christian mich übrigens dabei ertappt, dass ich die letzte Kammerversammlung nicht besucht habe. Asche auf mein Haupt. 2024 bin ich selbstverständlich wieder dabei! Von Christian erfahrt Ihr, warum man zur Kammerversammlung gehen und warum man sich ehrenamtlich in der Selbstverwaltung engagieren sollte .Und natürlich sprechen wir – wie immer – auch über Musik.
Die Schweizer Firma South Pole, weltweit führend im Handel mit CO2-Zertifikaten, lässt ihr Prestigeprojekt in Kariba fallen. Sie kündigt die Verträge mit dem Geschäftspartner des Klimaschutzprojektes. Und: CEO Renat Heuberger tritt zurück. Auch Nationalrat Bastien Girod will das Unternehmen verlassen, dessen prominentes Aushängeschild er war. Die Recherchen von SRF, «Die Zeit» und dem Recherchekollektiv «Follow the Money» haben Vieles ins Rollen gebracht. Wer trägt wie viel Verantwortung im Fall des Waldschutzprojektes (REDD+) in Kariba, das durch Klimazertifikate finanziert wird? Und welche Folgen könnten die Ereignisse für den freiwilligen CO2-Markt haben? __ (00:19) Treffen in der Toscana und Red Flags (06:25) Die Zertifizierungsstelle Verra sistiert das Kariba-Projekt (08:52) Steve Wentzel und die Trophäenjagd (10:35) South Pole lässt das Karibaprojekt fallen (13:37) South Pole verkündet CEO-Rücktritt (15:58) Patrick Krauskopf über die Verantwortungsfrage (21:00) Jürg Füssler über Probleme und Lösungen auf dem CO2-Markt (24:19) Impressum __ Hast du Feedback oder Fragen? Du erreichst uns via data@srf.ch __ Gesprächspartner:innen: - Patrick Krauskopf, Rechtsprofessor und Anwalt, Leiter des Zentrums für Wettbewerbsrecht und Compliance an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) - Jürg Füssler, leitet die Themenfelder Umwelt und Klima beim Forschungs- und Beratungsunternehmen INFRAS __ Team: - Recherche: Julian Schmidli von SRF Data in Kooperation mit dem Recherche-Kollektiv «Follow the Money» - Host: Raphaël Günther - Produktion: Céline Raval - Sounddesign: Thomas Baumgartner
Das Jurastudium sei „lang und manchmal schmerzhaft“, aber auch ein Türöffner zu einem Pool von ganz vielfältigen beruflichen Möglichkeiten. Davon ist Elena Wiese überzeugt. Die Anwältin, die als Counsel am Kanzleistandort Düsseldorf arbeitet, ist gemeinsam mit ihrer Münchener Kollegin Johanna Brock-Wenzek zu Gast bei Pauline Harms in der neuen Episode von Sag doch mal!, dem Jura-Podcast von Hogan Lovells. Eine dieser Möglichkeiten ist Schwerpunkt dieser Episode: Es geht um das Kartellrecht – um die Frage, was speziell diesen Rechtsbereich besonders vielfältig und spannend macht, welche besonderen Herausforderungen er mit sich bringt und warum das Kartellrecht besonders interessant ist für Absolventinnen und Absolventen, die sich für eine Beschäftigung im Europarecht interessieren. Außerdem erfahren Hörerinnen und Hörer viel über den großen Team Spirit an den Kanzleistandorten in Düsseldorf und München, darüber, welche Chancen der Mitarbeit bereits Trainees geboten werden – und warum der Berufswunsch Richterin oder Richter nicht immer die erste Wahl sein sollte.
Episode 185 von IMR, heute mit einem Gast, der die Verbindung von Leistungssport, Lernen und Jura meisterhaft verkörpert: Dr. Patric Mau. Patric ist Associate im Markenrecht und Wettbewerbsrecht bei Oppenhoff in Köln. Wie beeinflusst seine Erfahrung im Leistungssport seine Herangehensweise an komplexe rechtliche Herausforderungen? Wie schafft man es, intensives Training und Studium unter einen Hut zu bekommen? Welche Parallelen gibt es zwischen der Tätigkeit als Athlet und als Anwalt? Welche Rolle spielt Teamwork in diesem Zusammenhang? Und welche überraschenden Erfahrungen hat Patric in seiner Karriere bisher gemacht? Taucht mit uns ein in eine Folge, die zeigt, wie Leistungssport und Jura sich gegenseitig bereichern können, und erfahrt, wie Patric die Transition zwischen beiden Welten meistert. Viel Spaß beim Zuhören!
Du möchtest wissen, wie du deine Google Ads rechtssicher einsetzen kannst? Dennis berichtet über seine Erfahrungswerte aus der Praxis. Buche dir jetzt hier direkt einen Termin in Dennis Kalender: https://calendly.com/adrock-marketing/google-ads-performance-check Du hast Fragen, die du im Podcast beantwortet haben möchtest? Dann sende uns deine Frage gerne zu: https://adrock-marketing.de/der-google-ads-podcast/ Deine Bewerbung sende gerne an: bewerbung@adrock-marketing.de 60 Tage Probezeitraum bei https://opteo.com/gap/
Wem eine solche ins Haus flattert hat erstmal nichts zu Lachen: eine Abmahnung. Einfach nur Abzocke gieriger Anwälte oder sinnvolles Instrument der Kostenvermeidung für beide Seiten? Diese und weitere Fragen klärt Borai in dieser Folge.
Das fröhliche „Moin“ zur Begrüßung verrät direkt, dass Nico Kuhlmann, unser Gast in der aktuellen Episode von „Sag doch mal“, an unserem Hamburger Kanzleistandort tätig ist. Der Senior Associate fokussiert sich bei Hogan Lovells auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere auf das Marken-, Urheber und Wettbewerbsrecht. Im Jura-Podcast berichtet Nico Kuhlmann von seinem Studium in Bayreuth, dem Erasmus-Semester in Finnland und seinen spannenden Referendariats-Stationen bei Google, am Bundesverfassungsgericht und bei Hogan Lovells im Silicon Valley. Gastgeberin Pauline Harms erfährt, wie die damalige Jura AG an seinem Gymnasium die Lust auf das Jurastudium weckte, wie Nico Kuhlmann daran arbeitet, die digitale Transformation auch im juristischen Bereich voranzutreiben – und dass ein Anruf aus dem Hamburger Hafen schonmal dazu zu führen kann, dass sich der Anwalt markenrechtlich um 10.000 gefälschte Marken-Zahnbürsten kümmern muss. Abgerundet wird die sehr hörenswerte Episode von Nico Kuhlmanns Schilderung, wie er sein Sabbatical im vergangenen Jahr dazu nutzte, mit dem Fahrrad über 8.200 Kilometer 16 Länder zu erkunden.
Wer digitales Marketing mit E-Mails betreibt, begibt sich in ein juristisches Minenfeld in der Schnittstelle von Datenschutz und Wettbewerbsrecht. In Episode 78 Holger und Joerg zusammen mit ihrem Gast Dr. Martin Schirmbacher ins Thema ein. Weil einige Fragen ungeklärt blieben, folgt nun ein zweiter Teil zu dem Themenkomplex. Martin geht nochmals auf Zweckbindung und Kopplungsverbot ein. Der Experte erläutert, wie eine Newsletter-Einwilligung zu widerrufen sein muss. Genügt der Hinweis auf eine Webseite oder muss ein Abmeldelink direkt in jeder Mail vorhanden sein? Und: Unter welchen Umständen darf ein Unternehmen Nutzungsverhalten erheben, etwa die Öffnungsraten zählen oder Linkklicks tracken, um die Interessen von Nutzern auszuforschen? Zuvor geht es im Podcast allerdings um ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover: Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat die 10. Kammer des Gerichts am 9. Februar die Mitarbeiterkontrolle in einem Logistikzentrum von Amazon in Winsen/Luhe für rechtmäßig erklärt. Die Verhandlung fand nach einer Begehung des "Tatorts" vor Ort statt. c't-Redakteur Christian Wölbert war als Pressevertreter bei diesem außergewöhnlichen Termin dabei und schildert in der Auslegungssache seine Eindrücke.
In einer neuen Folge Breach FM sprechen wir mit Dr. Max Greger über die never ending story der Google Fonts Abmahnwelle. Max ist Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht. Er berät und vertritt Mandanten im gesamten Bereich des Geistigen Eigentums, d. h. im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Softwarerecht, Designrecht sowie im Medienrecht. In unserem Gespräch interessierte uns insbesondere, wie es überhaupt soweit kommen konnte, wieso die erste Abmahnwelle nicht unbedingt von Erfolg gekrönt war und was insbesondere kleine Unternehmen tun können, um derartiges zu vermeiden. Vielen Dank Max für deine Zeit und Einblicke!Max auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/maxgreger/?originalSubdomain=de