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Die Stellungnahme der Pressestelle der Salzburger Festspiele zum Fall Brüggemann: "Es ist zutreffend, dass der Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser am 27.12.2024 beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht haben, nachdem Herr Axel Brüggemann außergerichtlich lediglich bezüglich dreier rechtsverletzender Äußerungen eine Unterlassungserklärung durch seinen Bevollmächtigten abgeben ließ, das Bestehen einer Unterlassungsverpflichtung aber in Bezug auf sieben weitere Äußerungen, bezüglich derer nach unserer Auffassung Unterlassungsansprüche bestehen, weiterhin verneint.Streitgegenständlich sind verschiedene, unserer Bewertung nach persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen des Herrn Brüggemann zum Nachteil des Salzburger Festspielfonds bzw. des Herrn Hinterhäuser. Den Streitwert wird das Landgericht nach Maßgabe des § 3 ZPO festsetzen. Wir gehen auf der Basis anderweitiger Urteile von einem Streitwert von EUR 10.000,- pro streitgegenständlicher Äußerung aus. Während des laufenden Verfahrens vor dem LG Hamburg können und werden die Salzburger Festspiele und Herr Hinterhäuser keine weiteren Erklärungen in dieser Causa abgeben. Insoweit wird um Verständnis gebeten."Die Stellungnahme des Büros von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Hauslauer, Mitglied des Festspiel-Kuratoriums: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Landeshauptmann Dr. Haslauer zu dieser Angelegenheit keine Stellungnahme abgeben wird und darf auf die Beantwortung der Pressestelle der Salzburger Festspiele verweisen." Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem Premium-Abo bei Apple Podcasts https://shorturl.at/uDSTYMit einer Mitgliedschaft bei Steady https://shorturl.at/guAD7Mit einer direkten Spende https://shorturl.at/chJM8Und ganz neu: Mit einem Merch-Artikel aus unserem Shop https://shorturl.at/uyB59 Vielen Dank!
Dax und Moritz haben zu Beginn der Folge immer noch nur Debatte im Kopf und bereiten Liegengebliebenes aus der Jan-Böhmermann-Debatte von letzter Woche auf: Zum Beispiel, ob Herr Taschenbier nun wirklich ein "Mensch von gestern" ist oder stattdessen an einen ganz anderen Schriftsteller erinnert. Auch in der BoWa-Community erregt die Debatte immer noch die Gemüter, so dass Moritz einige Hörer*innen-Mails vorliest. Dann jedoch ist es Zeit für so manche Überraschung beim BoWa! Vielen Dank, dass du den BoWa hörst - wenn dir die Folge gefallen hat, lass uns doch gern eine Bewertung da und teile die Folge gern in deiner Story. Fragen und Unterlassungserklärungen bitte an gumo@bohnigerwachmacher.de
Mit Katharina Schipkowski und Susanne Schwarz. Aktivistinnen von Ende Gelände streiten sich mit der Leag vor Gericht. Der Kohlekonzern will, dass sie nach einer Bagger-Besetzung umfangreiche Unterlassungserklärungen unterschreiben. Bei Zuwiderhandeln - also bei weiteren Protesten auf dem fraglichen Gelände - drohen Strafzahlungen von 250.000 Euro pro Person. Die Aktivistinnen sagen: Es geht dabei nur um das Eindämmen von unbequemer Kritik. Extreme Temperaturen zogen sich im Juni aber auch um die ganze Erde und wurden von der Klimakrise verstärkt. Das hat eine Untersuchung des Thinktanks Climate Central ergeben. Mehr als die Hälfte der Menschheit war demnach betroffen: 4,97 Milliarden Menschen weltweit litten unter den extremen und klimawandelgetriebenen Temperaturen. Wenn das Bundesverkehrsministerium seine Pläne für neue Straßen stoppt, könnte das rund 20 Milliarden Euro einsparen. Das haben Forscher:innen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft in einer Studie errechnet, die sie am Montag veröffentlicht haben. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), die Gewerkschaft Verdi, die Klima-Allianz Deutschland und der ACE Autoclub Europa haben die Untersuchung in Auftrag gegeben. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender*innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Lena Schilling ist 23 Jahre alt, EU-Spitzenkandidatin der österreichischen Grünen – und soll falsche Gerüchte über Affären und Übergriffe verbreitet haben. Vergangene Woche veröffentlichte der österreichische »Standard« einen Bericht, in dem sich die Autoren auf wochenlange Recherchen und Gespräche mit über 50 Personen aus Lena Schillings Umfeld stützen. Demnach habe Schilling etwa das Gerücht verbreitet, eine ehemalige Freundin von ihr werde von deren Ehemann geschlagen und habe infolge eines Übergriffs sogar eine Fehlgeburt erlitten. Schilling musste eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der sie sich verpflichtet, die Behauptungen in Zukunft nicht mehr aufzustellen. Zudem verbreitete Lena Schilling offenbar mehrfach Gerüchte über Personen, die sie angeblich belästigt haben sollen. Diese Vorwürfe hätten sich später laut »Standard« als unwahr herausgestellt. Außerdem dichtete Schilling wohl Abgeordneten und Journalisten Liebesaffären an. In dieser Folge von »Inside Austria« rekonstruieren wir die schweren Vorwürfe gegen die grüne EU-Spitzenkandidatin. Wir sprechen mit Betroffenen und blicken auf die Reaktionen der grünen Partei auf die Vorfälle. In der Podcast-Serie Inside Austria rekonstruieren der SPIEGEL und der österreichische STANDARD gemeinsam Fälle, Skandale und politische Abgründe in Österreich. Wenn Ihnen unser Podcast gefällt, folgen Sie uns doch und lassen Sie uns ein paar Sterne da. Kritik, Feedback oder Themenideen gerne an insideaustria@spiegel.de oder an podcast@derstandard.at Einen Überblick über Themen und Entwicklungen in Österreich finden Sie auf derstandard.at und auf spiegel.de. +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie bei SPIEGEL+. Jetzt für nur € 1,- für die ersten vier Wochen testen unter spiegel.de/abonnieren Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Es ist der 12. April 2024. In Österreich setzt an diesem Tag eine junge Frau ihre Unterschrift auf eine Unterlassungserklärung. Sie verpflichtet sich, in Zukunft keine schädigenden Gerüchte mehr über eine Freundin und deren Mann zu verbreiten. Diese junge Frau, die das Dokument unterzeichnet, heißt Lena Schilling. Sie ist 23 Jahre alt und Spitzenkandidatin der österreichischen Grünen für die Europawahl. Die jüngste, die die Partei je hatte. Die große Hoffnung der grünen Partei. Doch das Bild von der jungen Vorzeigekandidatin bekommt Risse. Gegen Lena Schilling gibt es schwere Vorwürfe. Und der Fall mit der Unterlassungserklärung ist nur einer davon. Es geht um erfundene Liebesaffären und Belästigungsvorwürfe. Um mutmaßliche Lügen, die Existenzen von Personen gefährdet haben. Und es geht um eine Parteispitze, die für viele zu weit geht, um ihre Spitzenkandidatin zu verteidigen, und damit Gefahr läuft, ihre frauenpolitische Glaubwürdigkeit zu schädigen. In dieser Folge von Inside Austria rekonstruieren wir die weitreichenden Vorwürfe gegen die EU-Spitzenkandidatin der Grünen und was seit dem Bekanntwerden der Anschuldigungen geschehen ist.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: BaFin: Beschwerden über Versicherungen sinken Auf Anfrage von Versicherungsbote schrieben die Aufseher, dass sich Verbraucher 2022 in insgesamt 6.166 Fällen über Versicherungsunternehmen beschwerten. Das Beschwerdeaufkommen war demnach rückläufig: 2021 gab es 6.925 Beschwerden nach 7.588 Beschwerden in 2020. Die häufigsten Beschwerdegründe waren: Art und Verzögerung der Schadenbearbeitung - 28 Prozent, Höhe der Versicherungsleistung - 13 Prozent und Deckungsfragen – 10 Prozent. Bauzinsen vollziehen leichten Rücksetzer Die durchschnittlichen Bestzinsen für Baufinanzierungen gingen im Zeitraum von Mitte März bis Anfang April zurück: Die 10-jährigen Zinsbindungen sanken von 3,54 auf 3,39 Prozent, die 15-jährigen von 3,7 auf 3,5 Prozent. Kurz nach den Ostertagen zogen die Zinsen in sehr geringem Maß an. Das geht aus dem Qualitypool Zinszoom hervor. VHV-Gruppe trotzt schwierigen Bedingungen Die VHV-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2022 auf vorläufiger Basis erfolgreich abgeschlossen. Die gebuchten Bruttobeiträge legten um 3,1 Prozent auf mehr als 3,7 Mrd. Euro zu, die Zahl der Versicherungsverträge stieg um 2 Prozent an. Mit einer Solvenzquote von 303,4 Prozent zählt die VHV-Gruppe zu den am besten kapitalisierten Versicherern in Deutschland. Stuttgarter unterschreibt Unterlassungserklärung Die Verbaucherzentrale Hamburg hat die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. abgemahnt. Der Grund: kündigten deren Kunden bisher ihren LV-Vertrag, mussten sie eine Stornogebühr auf den Rückkaufswert zahlen, sofern dieser die im Todesfall fällige Leistung überstieg. Diese Klausel darf das Unternehmen künftig nicht mehr verwenden, da die Stuttgarter eine entsprechende Unterlassungserklärung unterschrieben hat. DAX-Unternehmen profitieren von den gestiegenen Zinsen Die Mehrzahl der im DAX gelisteten Unternehmen hat bereits ihren Geschäftsbericht für 2022 veröffentlicht. Dabei zeigt eine aktuelle Aon-Studie in Deutschland, dass dank der stark gestiegenen Rechnungszinsen die Pensionsverpflichtungen deutlich von 418 Mrd. Euro auf ca. 309 Mrd. Euro sinken. Der Rechnungszins, mit dem die Pensionsverpflichtungen abgezinst werden, ist dabei von durchschnittlich 1,18 Prozent auf 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies erlaubt den DAX-Unternehmen, entsprechend geringere Rückstellungen für die zukünftigen Rentenzahlungen zu bilden. [pma:] steigert Umsatz um knapp 5 Prozent Die Münsteraner [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH hat ihren Netto-Gesamtumsatz im Jahr 2022 um 4,9 Prozent auf 34,2 Mio. Euro gesteigert. Mit einem Ergebnis vor Steuern von 2,85 Mio. Euro konnte eine Unternehmensrendite von 8,3 Prozent erzielt werden.
Sie fordern: Die FIFA soll Werbeaussagen zur WM, die die Verbraucherschützer für irreführend halten, von ihrer Website löschen und eine Unterlassungserklärung abgeben (Autorin: Stefanie Peyk)
Jérôme Boateng ist in München wegen Körperverletzung angeklagt. Warum der Fall beispielhaft für ein großes Problem im Profifußball stehen könnte. Der Ex-Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng soll seine Ex-Freundin geschlagen haben. Deshalb wurde er 2021 zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Gegen das Urteil aber haben Boateng, die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage Berufung eingelegt. Boateng hat im aktuellen Berufungsverfahren den Vorschlag des Gerichts abgelehnt, nur noch über die Höhe der Strafe von 1,8 Millionen Euro zu verhandeln. Er verlangt einen Freispruch. Nebenklägerin und Staatsanwaltschaft geht das Urteil hingegen nicht weit genug. “Es ist eine Schlammschlacht entbrannt”, sagt SZ-Redakteurin Jana Stegemann, die aus dem Gerichtssaal über den Berufungsprozess berichtet. Der Prozess stehe beispielhaft für ein großes Problem im Profifußball im Umgang mit (Spieler-)Frauen: “Zum ersten Mal hat #metoo den Profifußball erreicht.” Mit Schweigevereinbarungen würden Prominente versuchen, Ex-Partner zum Schweigen zu bringen. Nun aber gebe es vor Gericht erstmals eine “Chancengleichheit zwischen den beiden Parteien”. Auf der einen Seite stehe “der millionenschwere Fußballer mit besten Kontakten”, auf der anderen Seite “eine Ex-Freundin, die nie in die Öffentlichkeit gedrängt” sei. Die aktuellen Texte zum Fall Boateng finden Sie hier und hier, den zu Missbrauchsvorwürfen im Profifußball hier und den zu den äußerst umstrittenen Unterlassungserklärungen hier. Weitere Nachrichten: Ukrainische Armee angeblich vor Befreiung Chersons, Freispruch für Kevin Spacey, Entlastungen von 200 Milliarden Euro passieren Bundestag. Den Text zum Freispruch von Kevin Spacey finden Sie hier. Moderation, Redaktion: Lars Langenau Redaktion: Tami Holderried Produktion: Imanuel Pedersen Zusätzliches Audiomaterial über München TV
Folge 14 kommt mit etwas Verzögerung. Johannes hatte in den vergangenen 3 Wochen einfach keinen Kopf für Podcast. Nicolas hat sich durch die Wildnis von Norwegen gekämpft und ist nun zurück. Es gibt endlich ein Urteil im laufenden Gerichtsverfahren rund um eine Unterlassungserklärung und jede Menge Arbeit im Lager, die uns noch lange beschäftigen wird. Viel Spaß bei dieser Folge!
Nicht nur für Etsy Verkäufer in Bezug auf rechtliche Themen eine unfassbar informative Folge zum Thema Internetrecht im Onlinehandel. Herr Nagel, Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei, beantwortet im Interview Fragen zum Thema rechtssicher auf Etsy verkaufen. In dieser Folge erfährst du: Was bedeutet rechtssicher verkaufen? Was ist eine Abmahnung? Was sind die Folgen einer Unterlassungserklärung? Was macht der IDO Verband? Darf mein Mitbewerber meinen Namen als Tag verwenden? Muss ich meine AGB übersetzen, wenn ich ins Ausland verkaufe? Meine Empfehlung für Rechtstexte: IT-Recht Kanzlei Hinweise der IT-Recht Kanzlei zum rechtsicheren einbinden der AGB in den Etsy Shop: zum Artikel Der Osterguide für ein erfolgreiches Ostergeschäft auf Etsy mit über 200 ‘done-for-you' recherchierten Tags die funktionieren.: https://www.etsy.com/de/listing/1152688239 Für neue Etsy Verkäufer: 40 kostenlose Listings mit diesem Link
Basti ist unangenehme Post ins Haus geflattert, und Özcan hat halbe Hähnchen ausgefahren. Es war eine ereignisreiche Woche im Hause Bratwurst und Baklava. Ein 1LIVE-Podcast, © WDR 2021
Der IDO-Verband hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet. Seit dem sog. Anti-Abmahngesetz allerdings hat sich unter anderem eine Möglichkeit aufgetan, die abgegebene Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO zu kündigen. In diesem Video erfahrt ihr, wann dies möglich ist.
Bilder auf Websites benutzen ohne eine Abmahnung bzw. eine Unterlassungserklärung von einem Anwalt zu bekommen. Das war früher immer ein Furcht-Thema für mich. Inzwischen bin ich da etwas abgehärteter. Ich bin allerdings kein Anwalt und kann dich nicht rechtlich beraten. Allerdings kann ich dich vielleicht ein bisschen beruhigen und dir den ein oder anderer guten Tipp geben zum Thema Bildverwendung. Außerdem schaffe ich es in dieser Folge dir in nur 15 Minuten mehrere Geschichten zu erzählen, die ich im Bereich Bild-Abmahnungen von Abmahnanwälten schon erlebt habe. Hier ein Erlebnisbericht von mir, Malte Helmhold, 15 Jahre im Marketing Tätig
Hallo und herzlich willkommen. Heute beantworte ich folgende Fragen: Wie plane ich wirklich, welche Schritte sollte ich gehen? Wie gehe ich mit ungewissen/nicht planbaren Dingen um? Wie plane ich Arbeitsalltag, ohne dass es stressig wird? Zu viel zu tun, zu wenig Zeit. Wie setze ich Prioritäten? Das hier wird die letzte Folge dieses Podcasts sein. Nach Aufnahme der Folge habe ich eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, da der Name des Podcasts offenbar markenrechtlich geschützt ist. Im Zuge der darauffolgenden Entwicklung habe ich mich entschieden, den Podcast zu beenden. Es tut mir wirklich sehr leid für alle fleißigen Hörer! Danke für all eure Unterstützung, eure Bewertungen und Nachrichten! Danke vor allem für all das Umsetzen und Welt verändern! Du kannst mir weiterhin auf Instagram unter lisaschroeter.official folgen. Dort erfährst du alle Neuigkeiten und es gibt natürlich auch dort ganz viel Mehrwert. Die alten Folgen werde ich voraussichtlich online lassen können. Dafür muss ich allerdings besagte Bezeichnung aus den Folgen herauslöschen. Verzeih also bitte, wenn es manchmal etwas holprig klingt. Ganz viel Liebe, ich wünsche dir einen wunderbaren Tag und danke, dass du da warst! Ich hoffe, wie bleiben in Kontakt! Deine Lisa Shownotes Meine Website: www.lisaschroeter.deInstagram: lisaschroeter.officialENDLICH IN DIE UMSETZUNG – Trag' dich in die Warteliste einZur Eisenhower-Matrix Folge direkt herunterladen
In der 39. Folge von "Lauer und Wehner" sprechen Ulrich und Christopher über neue Entwicklungen in der Berichterstattungsaffäre, in die "ARD Kontraste" verwickelt ist und machen einen Rückblick auf das Jahr 2019 in vielen verschiedenen Kategorien. In Sachen Berichterstattungsaffäre musste der RBB eine Unterlassungserklärung abgeben und seine Berichterstattung ändern. Darüber hinaus berichtet Christopher von der Erklärung des Landesdatenschutzbeauftragten vom 6.12.2012, die "ARD Kontraste" zitiert und die ihm mittlerweile auch vorliegt. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war noch nicht klar, ob ein Missverständlicher Satz im "Kontraste"-Beitrag noch geändert wird oder nicht. Sollte das geschehen, wird hier noch ein Update erfolgen. Dann geht es zum Jahresrückblick 2019, mit einigen alten und einigen neuen Kategorien. Da Ulrich und Christopher in jeder Kategorie einen Gewinner/Gewinnerin kühren, würde es wenig sinn ergeben, wenn hier in der Beschreibung alles gespoilert würde. Ihr müsst euch die Folge schon anhören, allerdings werdet ihr dabei durch die Katpitelmarken des Podcasts unterstützt. Wie immer freuen wir uns über Feedback und Anregungen. Wir wünschen allen Hörerinnen und Hörern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Unterstützt "Lauer und Wehner" durch einen Dauerauftrag auf das folgende Konto: IBAN: DE25700222000020192089 BIC: FDDODEMMXXX Oder über eine Zuwendung per Paypal Folgt @LauerundWehner auf Twitter Den Feed des Podcasts findet ihr hier. "Lauer und Wehner" gibt es auch auf Spotify. "Lauer und Wehner" auf iTunes. "Lauer und Wehner" auf YouTube. Dieser Podcast hat Kapitelmarken. Sollte Dein Podcastprogramm diese nicht anzeigen, sind hier die Zeiteinträge zur Orientierung: 00:00:00.000 Begrüßung 00:03:59.400 Was ist "Lauer und Wehner"? 00:09:04.650 Danke Unterstützerïnnen! Wir freuen uns über eure Unterstützung! 00:14:05.735 Planung ersetzt Zufall durch Irrtum 00:18:32.037 Nachklapp zur Berichterstattungsaffäre ARD Kontraste 00:41:19.399 Beginn Jahresrückblick 00:43:53.288 Zahl des Jahres 00:48:37.650 SPD-Politikerïn des Jahres 00:57:45.106 Milliardärïn des Jahres 01:11:09.675 Video des Jahres 01:20:55.914 Humorlosigkeit des Jahres 01:40:35.225 PR-Desaster des Jahres 02:12:05.438 Verstorbene des Jahres 02:13:54.785 2019, das Jahr des Rechtsterrorismus 02:19:58.000 Selbstlüge des Jahres/Klimakatastrophe 02:34:16.028 Person des Jahres 02:35:56.154 Vollprofi des Jahres 02:41:25.312 Verabschiedung
In der letzten Jahren steigt die Anzahl der Influencer, die abgemahnt werden rasant an. Wie kannst du dich als Influencer nun vor Abmahnungen schützen und was kannst du tun, wenn du bereits abgemahnt wurdest? Solltest du eine Unterlassungserklärung wirklich ohne weitere unterschreiben? All das erkläre ich in diesem Video.
Neben Updates zu Werbevideos von Medienhäusern, IVW und der „Goldenen Kartoffel“ für Bild-Chef Julian Reichelt geht es um den Abgang der Chefredaktion von Watson und eine Unterlassungserklärung des Spiegels, erwirkt durch die AfD. [Hier geht es zum Trailer vom Spiegel zu neuen „Football Leaks“-Enthüllungen: http://spon.de/vgREmq ] Auf YouTube sind diese Woche einige Videos viral gegangen, die propagieren, dass es YouTube bald nicht mehr geben wird. Grund sei Artikel 13 der EU-Urheberechtsreform. Diesen gibt es zwar in der Tat und er ist auch tatsächlich problematisch, aber YouTube wird es weiterhin geben und auch anderes im Video ist einfach ausgedacht. Trotzdem wurde es massenhaft angeschaut und verbreitet. Die Komiker Serdar Somuncu und der TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann haben sich zu dem Sketch aus dem Jahre 2010 geäußert, wegen dem Böhmermann sich Antisemitismusvorwürfe gegenüber sah. Somuncu und Böhmermann halten das Aufgreifen des Auftritts für abstrus und unsachlich. In dieser Ausgabe von „Fest & Flauschig“ äußert sich Böhmermann zu der Debatte: https://spoti.fi/2AY7ptq [ab Minute 54] US-Präsident Donald Trump hat mal wieder gegen die Medien gewettert. Diesmal auf einer Pressekonferenz nach den Midterm-Wahlen. Er beleidigte den CNN-Chefkorrespondenten im Weißen Haus, Jim Acosta, in hohem Maße. Das weiße Haus entzog ihm später die Akkreditierung und die Pressesprecherin Sarah Sanders verbreitete ein manipuliertes Video von dem Auftritt. Hier geht es zum Originalmitschnitt der Pressekonferenz: https://twitter.com/ABC/status/1060223793690361857/video/1 Außerdem haben zwei Fox News Moderatoren auf einer Wahlkampfveranstaltung für Trump geworben: https://twitter.com/SPIEGELONLINE/status/1059880781408022529/video/1 Lesetipp: Italienische Journalisten, die über die Mafia schreiben, müssen um ihr Leben bangen. Eine Seite Drei Reportage der Süddeutschen Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/leben/mafia-paolo-borrometi-1.4197688 Klicktipp: Runterkommen gefällig? Die New York Times hat das was anlässlich der Midterm-Wahlen: https://nyti.ms/2yRuPzm Felix hat diese Woche sehr über dieses Video von Die Partei zu Jens Spahns Werbespot gelacht: http://bit.ly/2QAi4Qo [Facebook] ------------------- Levin auf Twitter: twitter.com/LevinKubeth Levin auf Instagram: instagram.com/levinkubeth Felix auf Twitter: twitter.com/follow_flix Felix auf Instagram: instagram.com/follow.felix Feedback nehmen wir über Twitter, Instagram oderunterzweipodcast@gmail.com an. Wir freuen uns über Bewertungen bei iTunes & Co. ------------------- Musik: “Funk Game Loop" Kevin MacLeod (incompetech.com) Used under CC 3.0
So lautete die Diagnose des Mannschaftsarztes, nachdem sich mehrere Schalker nach dem Spiel gegen Werder über zwei heftige Stiche beklagten. In Bremen hat man dagegen mit einem Auswärtssieg im Gepäck und Platz 3 in der Tabelle mächtig gute Laune - und wahrscheinlich bald eine Unterlassungserklärung aus München im Postkasten.
Wir feiern: Wir haben unseren iTunes-Gutschein unter die Leute gebracht und wir haben ein neues - echtes, voll professionelles - Intro.rnrnWir lästern: Der Tinten-Krieg geht weiter. HP hat per Firmare-Update Patronen von Drittanbieter unbrauchbar gemacht und will so die nicht nachfüllbaren und überteuerten Original-Patronen verkaufen.rnrnWir warnen: Vor gefakten Porno-Abmahnungen bis hin zur Unterlassungserklärung, die per Bitcoin bezahlt werden soll. Wann ihr zu den Behörden gehen solltet, erfahrt ihr im Podcast.rnrnWir loben (zumindest ein wenig): O2 drosselt die Mobilfunkverträge nach dem Verbrauch der Datenflat nicht mehr so extrem, die Telekom bietet eine Monster-Flat für heavy heavy User an und die Roaming-Gebühren werden abgeschafft, dafür kommt vermutlich die Fair-Use-Policy.
LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer
Das Urteil des OLG Frankfurt zum Cookie-Hinweis findet Ihr hier. Jetzt aber zum Thema:Was ist eine Abmahnung?Mit einer Abmahnung weist derjenige, der sich in seinem Recht verletzt fühlt, den Täter zunächst einmal auf diesen Umstand hin, indem er das aus seiner Sicht bestehende Problem benennt und mitteilt, was aus seiner Sicht passiert ist und worin er die Rechtsverletzung sieht. Vielleicht kennst du die Tauschbörsen-Abmahnungen. Sonstige Abmahnungen funktionieren nach genau demselben Muster. Ob es um eine wettbewerbswidrige Handlung geht, die unzulässige Verwendung eines Bildes oder Videos oder ob jemand Ihren Text „geklaut“ hat, jedes Mal wird zunächst der Sachverhalt geschildert, die behauptete Rechtsverletzung dargelegt. Darauf folgt die Aufforderung, das beanstandete Verhalten ab sofort zu unterlassen. Dies ist nun oft im Internet leichter gesagt als getan, da sich bspw. die Inhalte, die Anlass zur Kritik gaben, noch im Google-Cache, auf anderen Internetseiten oder im Archiv auf der Internetseite finden. Unterlassen ist hier jedoch umfassend gemeint: So reicht es nicht, die Seite mit dem beanstandeten Inhalt nicht mehr von der Webseite zu verlinken: Beanstandet wird, wenn sie – sei es auch durch eine äußerst komplizierte URL – im Internet auffindbar ist. Auch Metatags mit dem kritischen Begriff oder Ähnliches würden gegen eine Unterlassungsforderung verstoßen. Gleiches gilt, wenn der kritische Text bzw. Begriff im Seitenquellcode auftaucht – auch wenn er auf der Internetseite, die beim Nutzer im Browser angezeigt wird, nicht zu sehen ist! Hier wird also durchaus ein äußerst formales Verständnis an den Tag gelegt, was praktisch schwer bis nicht umsetzbar ist und in der Folge oft zu erheblichen Problemen führt.Klar, worum es geht?Bei der Darstellung ist nur entscheidend, dass der Empfänger erkennen kann, worum es sich überhaupt handelt und er verstehen kann, welcher Umstand zum Ärger auf der anderen Seite geführt hat. Die Anforderungen sind hier nicht allzu hoch. Auch bei der Beschreibung des Rechtsverstoßes ist nicht erforderlich, dass der Abmahner die richtigen Paragraphen „erwischt“.UnterlassungserklärungNeben den Komponenten Sachverhalt, Rechtsverstoß, Unterlassungsaufforderung besteht die Abmahnung außerdem aus der Komponente der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies hat folgenden Hintergrund: Nach Gesetz und Rechtsprechung genügt es nicht, wenn der ertappte Sünder die beanstandeten Texte, Bilder oder Videos von seiner Internetseite entfernt bzw. sich – sogar schriftlich – verpflichtet, in Zukunft Derartiges nicht mehr zu tun. Die gesetzlichen Regelungen sind hier streng; die Gerichte glauben dem Erwischten erst dann, dass er in Zukunft die Aktion nicht wiederholen wird, wenn er sich für den Fall, dass er es doch tut, zu einer erheblichen Vertragsstrafe verpflichtet. Diese wäre im Falle des Falles an den Abmahner zu zahlen.Das wird teuer!Außerdem „drücken“ die Abmahnanwälte dem Abgemahnten auch noch die Kosten für die Abmahnung auf. Was zunächst wie eine Strafe klingt und praktisch auch so wirkt, hat juristisch den Hintergrund darin, dass der Abmahnanwalt – so versteht es das Gesetz – im Interesse des Abgemahnten tätig war und dieser ihn deshalb bezahlen muss. Das klingt zunächst unlogisch bis abseitig, hat aber seinen Hintergrund in der oben bereits beschriebenen Struktur der Abmahnung: Da sie zumindest die Chance bietet, das noch teurere gerichtliche Verfahren zu vermeiden, hat – so meint jedenfalls das Gesetz – der Abgemahnte hieran durchaus ein Interesse. Anders gewendet: Er hat den Fehler gemacht und hat daher sein Interesse daran, dass ihn nur das kleinere Übel trifft, nämlich die Abmahnung.Und was jetzt?Wie soll man nun mit einer solchen Abmahnung umgehen? Dies hängt zum großen Teil davon ab, ob sie berechtigt ist, also der beanstandete Fehler tatsächlich unterlaufen ist. Dies ist wie immer nicht nur eine Frage des tatsächlichen Fehlverhaltens, sondern natürlich auch immer eine solche des Nachweises.Vieles ist nachweisbar...Letzteres ist im Internet allerdings in ganz erheblichem Umfang möglich. Sogar das Löschen der beanstandeten Seiten hilft hier wenig: Ist erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen, hat der Abmahnanwalt unter Garantie einen Screenshot der Seite gemacht und für den Fall der Fälle „warm und trocken“ weggelegt. Aber selbst wenn nicht, ist zumindest für eine kurze Zeitspanne das frühere Aussehen der Webseite im Google-Cache abrufbar. Aber es geht noch weiter: Ein gemeinnütziges Projekt in den USA, Internet Archive, betreibt das Projekt Wayback Machine. Die Freiwilligen haben sich zum Ziel gesetzt, das gesamte Wissen des Internets abzuspeichern und hierbei auch frühere Stände von Webseites zu archivieren. Dies führt dazu, dass auch Jahre alte Versionen einer Webseite zur Verfügung stehen können. Allerdings archiviert die Wayback Machine nicht gezielt jede Seite, z.B. je Monat, sondern zufällig dann, wenn die Robots dort „vorbeikommen“. Dies ist alle paar Monate bis zu einmal im Jahr der Fall, führt aber dazu, dass der Inhalt der Seite zu einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt auf unabsehbare Zeit gespeichert und über die Wayback Machine öffentlich zugänglich ist; oft wird jedoch nur die Startseite „erwischt“. Sie finden das Archiv unter http://archive.org/web/.Wie alles im Leben und im Recht hat die gute Dokumentationsmöglichkeit im Internet zwei Seiten: Ist einem etwas danebengegangen, so ist dies extrem ärgerlich. Will man selbst Rechte verteidigen und z.B. den Diebstahl von Content oder andere Rechtsverstöße dokumentieren und verfolgen, so sind diese Möglichkeiten Gold wert.Besonders „schlimm“ ist die Angelegenheit deshalb, weil ein böswilliger Abmahner auch erheblich in der Vergangenheit liegende Umstände – sogar dann, wenn die Webseite schon lange geändert wurde – zum Gegenstand von Abmahnungen machen kann. Was auch hier wieder unfair klingt, passt in die rechtliche Logik: Schließlich reicht das reine Ändern der Webseite nicht, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Daher bitte daran denken: Wenn Sie einen rechtlich relevanten Fehler auf Ihrer Webseite entdeckt und geändert haben, bitte unbedingt den Google-Cache löschen. Auch dann, wenn (noch) keine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist.Abmahnung per E-Mail?Apropos Abmahnung im Briefkasten: Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmer Abmahnungen per E-Mail erhalten. Dies sind meiner Erfahrung nach stets Fakes. Zwar gilt für eine Abmahnung kein gesetzliches Formerfordernis, sie muss also nicht schriftlich sein, um wirksam zu sein. Jedoch sprechen Anwaltskanzleien diese immer schriftlich aus, schon allein aus Dokumentationsgründen. Oft sind diese Fake-Abmahnungs-E-Mails auch noch mit verschiedenen anderen netten Überraschungen versehen, also Links auf Schadsoftware oder Anhänge, in denen das angebliche Abmahnschreiben sein soll, die stattdessen mit unerfreulicher Software gefüllt sind. Dies hat mit einer richtigen Abmahnung nichts zu tun, sondern die Internetkriminellen nutzen die Sorge der Blogger vor Abmahnungen, um diese dazu zu bewegen, den schädlichen Link zu klicken bzw. den Trojaneranhang zu öffnen. Wenn Sie daher eine Abmahnung per E-Mail erhalten, bitte nicht aus Sorge den Verstand abschalten, sondern die E-Mail umgehend löschen. Es gilt also dasselbe wie für jede andere merkwürdige E-Mail.Mit der Wayback Machine muss man dagegen leben; es ist nicht möglich, hier Einfluss zu nehmen und den Stand der eigenen Webseite, den dieses Archivprojekt zufällig „erwischt“ hat, zu löschen. Da dieses Archiv bei den Abmahnern aber noch nicht besonders bekannt ist, habe ich bisher auch noch nicht erlebt, dass sie sich mit diesem Argument auf einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung berufen haben. Zwar müsste man grundsätzlich davon ausgehen, dass etwas Unmögliches wie die Löschung dort nicht verlangt wird, auch nicht von einem Gericht. Leider ist es jedoch so, dass nicht jedes Landgericht in Internetthemen „fit“ ist. Dies haben wir ja bspw. auch bei der Thematik Double-Opt-in gesehen.Zurück zur Abmahnung: Eine Abmahnung erteilt ein Rechtsanwalt. Das bedeutet, dass dies zunächst eine rein einseitige Aktion des Abmahners ist. Es bedeutet nicht, dass tatsächlich alles, was dort geschrieben wird, stimmt, und auch nicht, dass die rechtlichen Schlussfolgerungen korrekt sind. Um es noch einmal zu wiederholen: Jeder kann jedem eine Abmahnung schicken und wird auch sicher einen Anwalt finden, der dies für ihn tut.Bei Abmahnungen bedeutet der reine Erhalt der Abmahnung noch nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag in vollem Umfang zahlen müssen. Zunächst einmal heißt es in Ruhe durchatmen und das Dokument genau ansehen.Reaktion auf die Abmahnung. Was kannst du tun?Um die Reaktion auf eine Abmahnung zu klären, bitte folgende Fragen beantworten:Stimmt der Sachverhalt? Habe ich die fraglichen Begriffe/Bilder/Fotos tatsächlich auf meiner Webseite bzw. stimmt die geschilderte „Geschichte“?Liegt hierin tatsächlich eine Rechtsverletzung?In vielen Fällen ist dies klar; falls nicht, zu diesem Punkt unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich weiß, es ist verführerisch, das Thema zunächst einmal zu „googeln“ und dann die Angelegenheit selbst zusammenzubauen. Es spricht auch nichts dagegen, einmal zu schauen: Wenn sich eine klare Antwort auf einer verlässlichen Seite findet, kann die Sache auch möglicherweise ohne Anwalt geregelt werden. Es bleibt jedoch das Risiko, sich zu verkalkulieren und am Ende nicht wie erhofft die Anwaltskosten zu sparen und die Angelegenheit elegant zu erledigen – sondern eine einstweilige Verfügung zu kassieren, die einen sehr viel mehr Geld kostet, als man im ersten Schritt gespart hat. Hier gilt es also genau abzuwägen und nach der eigenen Risikobereitschaft zu entscheiden.Bleibt die Unterlassungserklärung als solche. Wenn wirklich etwas aus rechtlicher Sicht danebengegangen ist, muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, wenn man verhindern will, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt (und dann auch bekommt). Zu den Einzelheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens komme ich im nächsten Kapitel. Hier nur so viel: Es handelt sich um ein Schnellverfahren vor Gericht, bei dem das Gericht auch ohne den Antragsgegner anzuhören eine sofort wirksame und vollstreckbare Entscheidung erlassen kann. Es kann einem also passieren, dass der Gerichtsvollzieher mit einer solchen einstweiligen Anordnung vor der Tür steht, einem diese zustellt und sie dann ab sofort gilt, ohne dass man vorher von der Angelegenheit je etwas gehört hätte. Zwischen Unterlassungserklärung und Unterlassungsverfügung des Gerichts besteht aber ein ganz entscheidender Unterschied: Bei Verstoß zahlt man bei der Unterlassungserklärung an die Gegenpartei, bei der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld an die Staatskasse. Die Höhe des „Strafbetrages“ richtet sich bei der Unterlassungserklärung nach den vertraglichen Vereinbarungen, beim Ordnungsgeld legt das Gericht sie fest. Ob an den Gegner oder an das Gericht gezahlt wird, macht nicht nur einen psychologischen Unterschied. Ich jedenfalls würde deutlich lieber an den Staat zahlen als an jemanden, der mich erfolgreich abgemahnt hat … Es führt aber auch dazu, dass meistens die Gegenseite sehr viel weniger motiviert ist, ein Ordnungsgeld durchzusetzen als eine Vertragsstrafe: Bei einem Ordnungsgeldantrag ist schließlich für den Gegner nichts zu gewinnen. Selbst wenn er mit dem Antrag Erfolg hat, geht er mit null Euro nach Hause, und wenn der Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt oder ein geringeres Ordnungsgeld verhängt wird, kann er sogar noch auf Kosten „sitzen bleiben“. Da macht natürlich das Einklagen einer Vertragsstrafe mehr Spaß, wo der Abmahner das Geld behalten darf. Dies kann durchaus bei der Entscheidung, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, taktisch eine Rolle spielen.Wichtig ist beim Thema Unterlassungserklärung auch, dass man als Abgemahnter nicht verpflichtet ist, das meist beiliegende Formular zu unterzeichnen und zurückzusenden – dies ist lediglich ein Vorschlag seitens des Abmahners. Und wie dies mit einseitigen Vorschlägen so ist, ist die erwünschte Unterlassungserklärung meist sehr weitgehend formuliert – oft über das hinaus, was aus rechtlichen Gründen abgegeben werden müsste. Daher muss dieser Punkt ganz besonders sorgfältig geprüft und ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe bewertet werden. Denn eine Unterlassungserklärung muss man nur für das abgeben, was tatsächlich vorgefallen ist. Beliebt bei Abmahnanwälten ist, in die Unterlassungserklärung auch gleich eine Übernahmeverpflichtung für die Anwaltskosten aufzunehmen. Dies ist rechtlich nicht geboten, muss also nicht unterschrieben und erklärt werden. Dies gilt insbesondere, wenn im Hinblick auf den Streitwert, den der Anwalt zugrunde gelegt hat, Diskussionsbedarf besteht. Denn häufig wird der Streitwert für eine Abmahnung recht hoch angesetzt – was in hohen Anwaltsgebühren resultiert.Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einer berechtigten Abmahnung Anwaltskosten zu erstatten sind – wie bereits ausgeführt, hat der Anwalt ja rechtlich gesehen im Interesse des Abgemahnten gehandelt und kann daher seine Gebühren verlangen. Allerdings nur die, die tatsächlich angefallen sind, von einem korrekten Streitwert aus berechnet.Wenn eine Abmahnung grundsätzlich oder möglicherweise berechtigt ist, kann man überlegen, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung abzugeben – damit ist der Unterlassungsantrag, der grundsätzlich einen erheblichen Streitwert hat, erledigt. Er kann also nicht mehr im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder auch einer Hauptsacheklage vor Gericht gebracht werden. Wenn man nun die Anwaltskosten nicht zahlt, besteht zwar die Möglichkeit, dass die Gegenseite diese einklagt. Bei einer solchen Klage wäre der Streitwert aber nur die Höhe der Anwaltskosten – was oft für Abmahner uninteressant ist. Darüber hinaus hat der Abmahner auch in diesem „kleinen“ Prozess die volle Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Berechtigung der Abmahnung. Dies schreckt Abmahner oft davor ab, diese Anwaltskosten einzuklagen. Hinzu kommt, dass dann auch dargelegt und bewiesen werden muss, dass die Kosten an den Anwalt gezahlt wurden. Auch hier ist es schon vorgekommen, dass gerade bei einer Massenabmahnung der Auftraggeber dem Anwalt nicht für sämtliche Abmahnungen die Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tatsächlich bezahlt hat (was er durchaus müsste). Wenn man diesen Mittelweg wählt – Unterlassungserklärung abgeben, aber die Anwaltskosten nicht zahlen – ist es wichtig, die Unterlassungserklärung dahingehend zu modifizieren, dass man sich nicht verpflichtet, die Anwaltskosten zu zahlen (diesen Absatz streichen) und dass die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben wird. Es ist üblich, das so zu machen, um kein „Schuldanerkenntnis“ zu schaffen. Eine sehr kreative Form der Umformulierung einer Unterlassungserklärung ist mir einmal seitens eines Münchener Gegners serviert worden: Ich mahne eher selten ab, typischerweise sind meine Mandanten diejenigen, die eine Abmahnung „gefangen“ haben, aber in diesem Fall war es einmal so herum. Der Kollege gab auf meine – berechtigte – Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, die er unter die Bedingung stellte, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit des gerügten Verhaltens allgemein feststelle. So dachte sich der Kollege aus dem Problem der möglichen Berechtigung der Abmahnung herauszuwinden und die Entscheidung darüber, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht, auf das mögliche Vertragsstrafenverfahren vor Gericht zu verschieben. Es kam, wie es kommen musste: Die Gegenseite verstieß gegen die Unterlassungserklärung. Ich machte daher eine Vertragsstrafenklage vor dem Landgericht München anhängig und dort fand die kreative Lösung der Gegenseite wenig Verständnis: Das Abmahnungsverfahren dient gerade dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und einen Prozess um die Berechtigung der Abmahnung zu vermeiden sowie dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, eine verbindliche Unterlassungserklärung abzugeben. Dem wird natürlich die „weiche Variante“ des Kollegen nicht gerecht. Daher verurteilte das Landgericht München seinen Mandanten dazu, die Vertragsstrafe zu zahlen – ohne sich damit zu beschäftigen, ob die Abmahnung möglicherweise berechtigt war. Auf einen solchen kreativen Trick kann man daher verzichten. Was hingegen aufgenommen werden sollte, ist, dass die Unterlassungserklärung unter der Bedingung der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Gesetzeslage steht. Dies erspart einem das Problem, dass ein solcher Unterlassungsvertrag dauerhaft bindet – unabhängig davon, ob möglicherweise der Gesetzgeber das beanstandete Verhalten später legalisieren sollte. Es gibt zwar die Möglichkeit, auch Unterlassungsverträge zu kündigen – dies ist aber unnötig kompliziert.Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahner mitübersendet, ist rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages. Sendet man diese unterzeichnet zurück, ist damit ein Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen und man ist vertraglich verpflichtet, bei einem erneuten Verstoß die versprochene Vertragsstrafe zu zahlen. Interessant wird dieses Thema, wenn ich – wie meistens – die Unterlassungserklärung etwas umformuliere und einschränke oder unter Bedingungen stelle: Damit habe ich das Angebot der Gegenseite nicht angenommen, sondern mein eigenes gemacht. Hieraus wird nur dann ein wirksamer Vertrag, wenn die Gegenseite nochmals schreibt und dieses Angebot annimmt. Vergisst der Abmahnende dies, ist kein wirksamer Vertragsstrafenvertrag zustande gekommen und der Abmahner wird kein Glück haben, wenn er versucht, bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe durchzusetzen: Diese kann nur auf der Basis eines Vertrages eingefordert werden. Wer also auf seine modifizierte Unterlassungserklärung keine Antwort erhält, hat noch einmal Glück gehabt.Ein letzter Punkt ist die Höhe der geforderten Vertragsstrafe. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahner eine angemessene Vertragsstrafe fordert und diese nach eigenem Ermessen festlegt, wobei die Höhe vom zuständigen Gericht geprüft werden kann. Diese Konstruktion heißt „Neuer Hamburger Brauch“ und hiermit kann der Unterlassungsanspruch erfüllt werden: Dies kann einerseits der Abmahnende fordern (wobei es auch reichen würde, wenn ich als Antwort eine bezifferte, angemessene Vertragsstrafe anbiete – auch hier muss natürlich die Änderung angenommen werden); ich kann andererseits aber auf eine Abmahnung, bei der eine bezifferte Vertragsstrafe gefordert wird, auch eine solche Unterlassungserklärung nach „Neuem Hamburger Brauch“ anbieten. Dies ist durchaus sinnvoll, da dann bei einer möglichen Vertragsstrafe nicht der Pauschalbetrag anfällt, sondern hier letztlich das Gericht entscheidet. Nochmal zur Klarstellung: Ein wirksamer Unterlassungsvertrag kommt nur zustande, wenn es eine Einigung gibt. Reagiert der Abmahner auf ein Gegenangebot, das von seiner Forderung abweicht, nicht, gibt es keinen solchen Vertrag – und der Abgemahnte hat Glück gehabt und muss keine Vertragsstrafe zahlen, wenn der Abmahner ihn nochmal mit demselben Rechtsverstoß „erwischt“.Üblicherweise wird bei Abmahnungen zwischen Unternehmen eine Vertragsstrafe von knapp über 5.000 Euro vereinbart. Hintergrund ist, dass bei Streitwerten von über 5.000 Euro das Landgericht zuständig ist, darunter das Amtsgericht. Amtsgerichte haben mit diesen Fragen rund um Internetrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht im üblichen Fall nichts zu tun, sodass man mit diesen Fragen lieber zum Landgericht möchte.Wenn man sich hingegen entscheidet, auf die Abmahnung zu reagieren und nicht stattdessen einfach abzuwarten, was die Gegenseite tut, sollte man die in der Abmahnung gesetzte Frist auf jeden Fall einhalten. Jedenfalls sollte in diesem Zeitrahmen eine Bitte um Fristverlängerung eingehen; idealerweise auch bereits die (modifizierte) Unterlassungserklärung, falls man sich zu ihrer Abgabe entschließt. Hintergrund ist, dass – auch wenn es sich bei der Fristsetzung um eine rein private Frist der Gegenseite handelt – diese nach Fristablauf beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen kann. Das muss zwar nicht „dramatisch“ sein, sollte aber besser eine bewusste Entscheidung sein.Beitragsbild: Panik emoticon - (c) yayayoyo Folge direkt herunterladen
Diese Woche beschäftigen wir uns in unserer Reihe "Tony on Tour" mit einem mehr als lästigen Thema: Der Abmahnung. Wir öffnen nichtsahnend den Briefkasten und eigentlich können nur zwei Schrecken auf uns warten: Ein Schreiben vom Finanzamt oder ein uns unbekannter Anwalt schickt uns eine Abmahnung. Was tun? Wegwerfen? Ignorieren und abheften? Eine Gegenklage einreichen? Das Land verlassen? Heute interviewt Tony die Rechtsanwältin Friederike Lemme und erfährt Details wie: * Was ist eine Abmahnung? * Wie man richtig auf eine Abmahnung reagiert * Welche Kosten entstehen * Ob man den geforderten Schadensersatz zahlen muss * Ob man einen Anwalt benötigt * Und wie man sich bei der Unterlassungserklärung nicht noch größere Probleme einhandelt Hier also unser kleiner Leitfaden zum Umgang mit der Abmahnung - ... diese Woche bei GuerrillaFM! P.S.: Dieser Podcast ersetzt (ebenso wenig wie der Gastartikel von Frau Lemme zum gleichen Thema) nicht eine qualifizierte Rechtsberatung. (Nicht das wir dafür noch eine Abmahnung bekommen ...)