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Folge 80: In dieser Folge ist die Rechtsanwältin Melanie Fritz zu Gast und spricht mit Merle über die häufigsten Rechtsfragen der Hundewelt. Diese Folge ist die erste Folge eines zweiteilligen Projektes und dreht sich rund ums Tierrecht in der Hundehaltung. Der zweite Teil handelt von Rechtsfragen für Hundeprofis. Zum Seminar von Dr. Shany Dror zum Sprachverständnis von Hunden geht es hier: https://cleverdogcampus.de/hundesprache Zu unserem WhatsApp-Kanal geht es hier: https://whatsapp.com/channel/0029VakvOgCEawdwpmJ5wp2u Zu Melanie und ihrer Kanzlei geht es hier: https://www.kanzlei-fritz.nrw Melanies Instagram findest du hier: https://www.instagram.com/die.tierrechtsanwaeltin/ Wenn du keine neuen Podcastfolgen, Talks und Events verpassen möchtest, dann folge uns am besten auf Instagram: @cleverdogpodcast: https://www.instagram.com/cleverdogpodcast @cleverdogcampus: https://www.instagram.com/cleverdogcampus abonniere unseren Newsletter: https://www.cleverdogcampus.de/newsletter oder unseren Whats-App-Kanal: https://whatsapp.com/channel/0029VakvOgCEawdwpmJ5wp2u
Immer wieder fragt ihr, ob man eine Rechtsschutzversicherung braucht und die Erfahrungen, von denen ihr mir berichtet, gehen auseinander. Deshalb schauen wir in dieser Episode genauer hin! Fakt ist, es kann sehr schnell sehr teuer werden, wenn man in einem Rechtsstreit ist. Auf Instagram habe ich euch nach euren rechtlichen Problemen gefragt und sehr viele Fragen erhalten. In dieser Episode von Money Matters bekommst du Antworten!Mit Markus Koch von der Swisscom spreche ich darüber, welche Fälle sich bei Rechtsschutzversicherungen häufen, auf was man bei der Wahl der richtigen Versicherung achten sollte und über den Elefanten im Raum: Warum die Swisscom über Rechtsschutzversicherungen spricht.Wir beantworten unter anderem folgende Fragen:Kann ich mir eine Freistellung nach einer Kündigung erkämpfen?Darf mein Mann bezahlt Zuhause bleiben wenn unser Kind krank ist?Ich habe Schimmel in der Wohnung aber der Vermieter unternimmt nichts. Was kann ich tun?Welche Fälle übernimmt die Rechtsschutzversicherung überhaupt?Was für eine Abweichung muss bei einer Offerte akzeptiert werden?Werbung:Mehr über das Versicherungsangebot von Swisscom: https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/versicherungen/rechtsschutz.html?campID=DI_8198272_I1252813Sponsorin von Money Matters ist die Bank Cler. Vielen Dank! Die Bank Cler redet mit dir über Geld – offen und ehrlich. Egal, wie viel du davon hast. Und zwar so, wie's ihr Name verspricht: «Cler» bedeutet im Rätoromanischen «klar, einfach, deutlich». Die Bank Cler macht also deine Bankgeschäfte so unkompliziert und angenehm wie möglich.
Wir klären, worauf es juristisch im Bundestag nach der fehlenden Mehrheit im ersten Kanzlerwahlgang ankam, und stellen die neue Bundesjustizministerin vor. Außerdem: Rechtsfragen zur Neueinstufung der AfD durch den Verfassungsschutz.
Etwas überraschend veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz heute eine Presseerklärung und teilte mit: "Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein". Doch was sind die Konsequenzen, die sich rechtlich ergeben können? Mit welchen Rechtsfragen werden sich Juristinnen und Juristen vielleicht bald befassen müssen? Chan-jo Jun wirft für uns einen Blick in die Glaskugel.
Das Luzerner Kantonsgericht hat mehrere Rechtsfragen zu den umstrittenen Rückzahlungsforderungen von Coronahilfsgeldern durch den Kanton geklärt. Ein Teil der Unternehmen muss damit keine Gelder zurückzahlen. Die Regierung begrüsst das Urteil des Kantonsgerichts. Weiter in der Sendung: · In Beromünster gibt es mehr Plätze für Flüchtlinge. · Seit heute gibt es eine neue Postauto-Linie übers Ränggloch.
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Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft an die Tür klopft? Joel Kaczmarek taucht mit den Expert*innen Carolin Raspé und David Rieks von der Kanzlei YPOG tief in die Welt der Unternehmensdurchsuchungen ein. Carolin, die den Bereich Compliance und Internal Investigations leitet, und David, zuständig für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, teilen ihre fünf goldenen Regeln für den Ernstfall. Von Ruhe bewahren bis zur strategischen Vorbereitung – dieser Podcast bietet wertvolle Einblicke und praktische Tipps, um vorbereitet zu sein, wenn es darauf ankommt. Ein Muss für alle, die sich in der Unternehmenswelt bewegen! Du erfährst... …die fünf goldenen Regeln bei unerwartetem Besuch der Staatsanwaltschaft …warum Ruhe bewahren und Anwälte kontaktieren essenziell bleibt …wie die richtige Kommunikation mit Behörden und Mitarbeitenden gelingt …weshalb Vorbereitung auf Krisensituationen den Unterschied macht …welche Schritte nach einer Durchsuchung entscheidend sind __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Was beschäftigt Handwerksunternehmen in Bezug auf das Arbeitsrecht? Zwei, die das wissen müssen, sind Kim Cleve und Jennifer Smoch. Beide sind Juristinnen und arbeiten in einer Kreishandwerkerschaft. In dieser Podcastfolge geben sie dir die Antworten auf die drei häufigsten Rechtsfragen von Handwerksunternehmen. Direkt aus der Praxis. Mehr von Kim und Jennifer kannst du in ihrem Podcast „Werken mit Recht“ hören. ✅ LINKS ZUM INTERVIEW Kim's und Jenny's Podcast https://werkenmitrecht.podigee.io Kim und Jenny auf Instagram https://www.instagram.com/werken_mit_recht/ ✅ WIR DIGITALISIEREN DEINEN ANGEBOTS- UND BERATUNGSPROZESS https://team-handwerk-digital.de ✅ WERDE TEIL DER DIGITALE PROZESSE COMMUNITY https://www.digitale-prozesse-community.de
Sponsor der Folge: Legalexo – Jura lernen leicht gemacht Link zur kostenlosen Probeversion: https://www.legalexo.de/Kurz-erklaertBeschreibung des beworbenen Produkts Muster:Legalexo bietet Euch die besten Lernmaterialien für das Jurastudium. Mit Legalexo versteht Ihr alle klausurrelevanten Themen schneller und habt mehr Spaß am Lernen. Dafür stehen Euch über 500 Erklärvideos und 500 Übersichten online individuell und flexibel zur Verfügung, um euch bestmöglich auf das Examen vorzubereiten. Zurzeit habt ihr auch die Möglichkeit Legalexo 7 Tage kostenlos zu testen. https://www.legalexo.de/Kurz-erklaertGäste des Podcast:Hannes Wittenberg & Fynn GräberWeiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
In dieser Episode von SEOPRESSO diskutieren Björn Darko und Tom Braegelmann (Rechtsanwalt & Attorney at Law, Buchautor und KI Rechtsexperte) die rechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) ergeben, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte. Tom erklärt die Komplexität des Urheberrechts und die Schwierigkeiten, die bei der Anwendung auf KI-Modelle auftreten. Die Diskussion umfasst auch internationale Aspekte des Urheberrechts und die Notwendigkeit von Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. In dieser Diskussion wird das Thema Hochrisiko KI und der AI Act umfassend behandelt. Es werden die verschiedenen Pflichten und Ausnahmen im AI Act erläutert, sowie die verbotenen Praktiken, die im Zusammenhang mit KI stehen. Zudem wird die Definition von Hochrisiko KI und deren Beispiele besprochen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Abschließend wird die Rolle von Ethik und Moral im Gesetzgebungsprozess thematisiert.TakeawaysUrheberrechte sind komplex und nicht greifbar.KI-Modelle nutzen oft geschützte Inhalte ohne Zustimmung.Die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI sind noch unklar.Urheberrechtsverletzungen sind in der digitalen Welt leicht zu begehen.Das Training von KI kann rechtlich problematisch sein.Internationale Urheberrechte sind territorial und variieren.Die EU plant Transparenzvorschriften für KI-Inhalte.Verbotene KI-Anwendungen sind im AI Act definiert.Die Unterscheidung zwischen KI- und menschlich erzeugten Inhalten wird schwieriger.Lizenzverhandlungen sind ein zentraler Bestandteil der rechtlichen Auseinandersetzungen. Hochrisiko KI ist klar definiert im AI Act.Es gibt spezifische Pflichten für Anbieter und Betreiber.Verbotene Praktiken sind im AI Act festgelegt.Transparenzpflichten sind entscheidend für die Nutzung von KI.Ethik und Moral spielen eine Rolle in der Gesetzgebung.Die Verantwortung des Gesetzgebers ist klar umrissen.Hochrisiko KI muss menschlich überwacht werden können.Die Definition von KI-Systemen ist weit gefasst.Die Anwendung des AI Act variiert je nach Nutzung.Gesetze müssen an die technologische Entwicklung angepasst werden. Die menschliche Aufsicht ist bei KI-Anwendungen gesetzlich vorgeschrieben.KI kann im Business zur Erstellung von Inhalten und Datenanalysen eingesetzt werden.Datenschutz ist ein zentrales Thema bei der Nutzung von KI.Die Nutzung von KI erfordert oft vertragliche Vereinbarungen mit Anbietern.Cloud-Lösungen sind in der KI-Nutzung rechtlich zulässig.Die EU hat strenge Vorschriften für den Datentransfer in die USA.Die Transparenzpflichten des AI Acts treten erst 2026 in Kraft.Innovationen im KI-Bereich könnten durch regulatorische Hürden behindert werden.Die Entwicklung neuer KI-Modelle ist ein fortlaufender Prozess.Die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI werden sich weiterentwickeln.Chapters00:00 Einführung in KI und Recht05:41 Urheberrechtliche Herausforderungen bei KI-Inhalten11:40 Rechtliche Grauzonen und internationale Aspekte17:49 Zukunft der KI und rechtliche Kennzeichnungspflichten18:52 Hochrisiko KI und der AI Act21:05Pflichten und Ausnahmen im AI Act24:15 Verbotene Praktiken und deren Bedeutung26:19 Hochrisiko KI: Definition und Beispiele30:29 Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber34:16 Ethik, Moral und die Verantwortung des Gesetzgebers38:51 Die Rolle des Menschen in der KI-Überwachung40:33 Anwendungsfälle von KI im Business-Kontext42:49 Datenschutz und rechtliche Aspekte bei KI-Nutzung45:20 Die Herausforderungen für Google im KI-Wettbewerb52:20 Zukunft der KI und rechtliche Rahmenbedingungen
Halli hallo :) Wir sind zurück und ready. Wir schauen auf andere Themen als Politik und gelangen zurück zu alter Stärke: Technik, AI und Steuern! Welches Team hilft bei Rechtsfragen und warum heißen sie Claude und Grok? Kommt mit und erfahrt was es so neues spannendes gibt. Staubsaugerroboter mit kleinen Ärmchen zum Beispiel. Einfach süß!
Lange erwartet, nun viel diskutiert: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Schadensersatzanspruch aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt nicht nur Juristen. Der BGH hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob schon der bloße Kontrollverlust über eigene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Anlass war ein Datenleak bei Facebook im Jahr 2019, bei dem Kriminelle über eine zu weit offene Schnittstelle an Nutzerdaten wie Namen, Telefonnummern und Adressen von über 500 Millionen Nutzern gelangten, darunter mutmaßlich sechs Millionen Deutsche. Der BGH hatte sich ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln herausgepickt und die Revision zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren erklärt. Diese Möglichkeit hat das oberste deutsche Gericht, seit am 31. Oktober das Leitentscheidungsgesetz in Kraft getreten ist: In Fällen, die grundlegende Rechtsfragen betreffen, soll eine Leitentscheidung des BGH als Richtschnur für niedere Instanzen in ähnlichen Fällen dienen. In seinem Urteil (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH am 18. November die Hürden für immaterielle Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO sehr niedrig gesetzt. Entgegen der Auffassung von Meta könne "auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein". Demnach müssen Betroffene nicht nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet worden seien. Auch Belege für Angst und Sorge vor einem Missbrauch sind dem Urteil zufolge nicht erforderlich. Besonders spannend: Nicht nur mündlich während der Urteilsverkündung, sondern auch in seiner schriftlichen Urteilbegründung gab der BGH den Instanzgerichten konkrete Hinweise zur Höhe der finanziellen Entschädigung für den erlittenen "Kontrollverlust". Für den konkreten Fall, bei dem keine Schäden nachgewiesen wurden, schlug er eine "Größenordnung von 100 Euro" vor. Falls der ein Fall gravierender ist, kann der Betrag laut BGH allerdings auch wesentlich höher sein. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutert Dr. Lea Stegemann, Rechtsanwältin und Expertin für Schadensersatzansprüche aus DSGVO-Verstößen heraus, die Hintergründe und Auswirkungen des BGH-Urteils. Lea sieht in dem Urteil einerseits einen wichtigen Schritt für den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Andererseits warnt sie vor Risiken für Unternehmen, wenn nun zusätzlich zu möglichen DSGVO-Bußgeldern noch Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Unklar bleibt fürs Erste, wie sich das Urteil auf die Praxis der Legal-Tech-Kanzleien auswirkt, die Betroffene zu Massenklagen animieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jüngst eine Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht, der sich jeder Betroffene bald kostenlos anschließen kann. Lea sieht darin Chance, Ansprüche gesammelt anzumelden, ohne in dem einzelnen Fall ein Gerichtsverfahren und eine Beweisaufnahme durchführen zu müssen. Sie plädiert ohnehin für eine Pauschalierung und Bündelung von massenhaft vorhandenen, ähnlich gelagerten Schadensersatzansprüchen, um die Justiz zu entlasten. Der Gesetzgeber könne dafür die Rahmenbedingungen schaffen.
Heute bei IMR: Anna-Katharina Friese-Okoro, Partnerin bei Hogan Lovells und Expertin für Patentrecht. Sie erzählt, wie sie inspiriert durch die Erzählungen ihres Onkels zum Jurastudium kam, berichtet über ihre Stationen in Würzburg, Dublin und Hamburg und erklärt, wie sie als Prozessanwältin in die Welt des Patentrechts eingetaucht ist – ohne zu Beginn zu wissen, was ein Patent überhaupt genau ist. Gemeinsam mit Marc beleuchtet sie die Unterschiede zwischen Patent- und Urheberrecht, erklärt den Unterschied zwischen Rechts- sowie Patentanwälten und legt dar, wie Patentstreitigkeiten insbesondere im Bereich von Telekommunikation und standardessentiellen Patenten ablaufen. Was unterscheidet ein Patent vom Urheberrecht? Welche Technologien können geschützt werden, und was bedeutet es, standardessentielle Patente zu lizenzieren? Wie kann der Partner-Track auch in Vereinbarkeit mit dem Familienleben gelingen? Wie kann man Partnerin in Teilzeit sein? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß Eurem Jurapodcasts zu Examensinhalten sowie allen Karrierethemen!
In der neuen Folge von „Rechtsfragen“, dem Forschungspodcast des Fachbereichs, gibt Prof. Christian Calliess einen Überblick über Möglichkeiten für Reformen der Europäischen Union angesichts aktueller Debatten um eine Erweiterung der Union um weitere Mitgliedstaaten. Es geht um konkrete Reformvorschläge für einzelne Politikbereiche, aber auch um eine flexiblere allgemeine Integrationsarchitektur eines „Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten“. Vertiefungshinweis: Themenseite "Reform der Europäischen Union, EU – Konferenz zur Zukunft Europas | Reform of the European Union, EU – Conference on the Future of Europe" des Arbeitsbereichs von Univ.-Prof. Dr. Christian Calliess, verfügbar unter: https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/calliessc/Aktuelles/20221020_Reform_Konferenz_Zukunft_Europas.html.
In dieser Folge von „Rechtsfragen“, dem Forschungspodcast des Fachbereichs Rechtswissenschaft, spricht Prof. Dr. Bettina Rentsch über ihr aktuelles Forschungsprojekt „Das Privatrecht des öffentlichen Raumes“. Es geht um die Rolle, die der Raum im Privatrecht spielt bzw. spielen sollte, um die Grenzen des Hausrechts sowie um privatrechtstheoretische Legitimitätsfragen. Lesehinweis: Bettina Rentsch/Dana-Sophia Valentiner, Selbstbestimmung über das Geschlecht in den Grenzen des Bürgerlichen Rechts, Rechtswissenschaft (RW) 4/2023, 467-508, abrufbar hier: https://doi.org/10.5771/1868-8098-2023-4-467.
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.Am Ende des letzten PodCasts berichtete ich darüber, wie Israel tausende von Pagern im Libanon in Bomben verwandelte und zündete. Zwar hatte der Mossad bereits in der Vergangenheit schon Palästinenser mittels Sprengsätze in Telefonen getötet bzw. verletzt [1], und früher auch schon illegal Phosphor über zivilen Gebieten eingesetzt [2], aber die Verwendung von Pagern, die für passive Meldungen bestimmt sind, und in diesem Umfang, mit tausenden von Opfern, das war etwas bisher Einmaliges in der „Selbstverteidigung“ Israels. Bzw., wie Kritiker sagen, im Kampf um Groß-Israel, oder wie Andere sagen, um die Liste des Pentagon von 7 Ländern abzuarbeiten [3]. Andererseits drängen sich bei Älteren auch Erinnerungen auf, wie sich die letzten Jahre der südafrikanischen Apartheid darstellten. Damals glaubte die dortige Regierung, sie müsste die Regierung von Angola stürzen, ein Marionettenregime in Namibia installieren, Zimbabwe, Botswana und Samibia angreifen, scheinbar unbesiegbar, und alles um die Apartheid zu retten. Wie es ausging wissen wir inzwischen. Schauen wir uns an, wie es in Israel weiter geht.Das VölkerrechtBeginnen wir damit festzustellen, dass Völkermord heute in Deutschland Selbstverteidigung genannt wird, weshalb logisch erscheint, dass auch andere Völkerrechtsverbote für Israel keine Geltung haben. Dabei wird in Annex B [4] des CCW, der Vereinbarung über besondere konventionelle Waffen, die Art von Sprengmittel [5], welche Israel, getarnt in Pagern, eingesetzt hat, ausdrücklich für illegal erklärt.In Artikel 2 unter 4. heißt es:„Sprengfalle bezeichnet jedes Gerät oder Material, das dazu bestimmt, konstruiert oder angepasst ist, zu töten oder zu verletzen, und das unerwartet funktioniert, wenn eine Person ein scheinbar harmloses Objekt stört oder sich ihm nähert oder eine scheinbar ungefährliche Handlung ausführt."Solche „booby-traps“ in dem benutzten Kontext sind ausdrücklich verboten. Die Benutzung solcher Methoden führt dazu, dass der Verursacher in einem militärischen Konflikt ein Kriegsverbrechen begeht, oder anders ausgedrückt, in einem militärischen Konflikt einen Akt des Terrorismus ausübt.In Artikel 3 heißt es, dass jede Platzierung solcher Waffen, die dazu führen kann, dass es zu zufälligen Verlusten von Zivilisten, Verletzungen von Zivilisten, Schäden an zivilen Objekten oder einer Kombination davon kommt, verboten ist. Den genauen Wortlaut übersetzt findet man in Anhang 4.Artikel 7 beschreibt noch genauer, wann so genannte booby-traps verboten sind, die deutsche Übersetzung findet sich in Anhang 3.Eigentlich braucht man kein Völkerrechtler zu sein, um das Verbrechen zu erkennen, das Israel im Libanon beging, und das von deutschen Medien und Politikern so toll gefeiert wurde. Aber es ist natürlich immer gut, wenn es Rechtswissenschaftler wagen, Stellung zu nehmen. Die auf Rechtsfragen spezialisierte Internetseite LTO hat dazu Professor Matthias Goldmann interviewt, der die Aktion Israels im Libanon eindeutig als gegen das Völkerrecht verstoßend beurteilt. Auszug der Stellungnahme in Anhang 5.Wie die Opferzahlen durch weitere Anschläge stiegen und welche Geräte betroffen waren, lesen Sie bitte aus Formatgründen in Anhang 7....... hier weiterlesen: https://apolut.net/auf-dem-weg-zu-gross-israel-von-jochen-mitschka+++Bildquelle: Bill Perry / Shutterstock.com Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Als Hundehalter muss man sich über viele Dinge im Klaren sein, eine Sache, die man dabei nicht unterschätzen darf, ist die Rechtslage. Und das beginnt schon bei der Anschaffung eines Hundes. Welche Rechte und Pflichten kommen nun auf Hundehalter zu? Und was passiert zum Beispiel, wenn der Hund einmal zubeißt, einen Unfall verursacht oder einen Sachschaden in der Mietwohnung anrichtet? Welche rechtlichen Konsequenzen kommen auf den Halter zu und wie kann man sich gegen solche Fälle absichern? Gemeinsam mit Rechtsanwalt Arndt Kempgens klären Andre und Flo in der heutigen Podcastfolge: „Rechtsfragen rund um den Hund“ auf. Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/DerWelpentrainer Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
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In dieser Episode spreche ich mit Dominik Leiter - Managing Partner der Kanzlei Weisenheimer Legal in Wien - über die Zukunft der Rechtsbranche und die Rolle von Anwälten, Juristen & Rechtsberatern in einer sich wandelnden Welt. Dominik ist nicht nur Anwalt, sondern agiert auch auch als Mentor, Coach, Investor und veranstaltet den "Project Paragraph Summit 2024" am 24.9.24 in Wien.Wir sprechen u.a. darüber,warum er 2017 mit Weisenheimer Legal eine eigene Kanzlei gegründet hatwelche Bedeutung Empathie und menschenzentrierte Beratung hat, die über reine Rechtsfragen hinausgehtwas die Besucher des Project Paragraph Summit 2024 erwartet und warum man unbedingt dabei sein sollte (u.a. weil es nicht nur ein tolles Event abseits vom Mainstream, bei dem du dich mit vielen interessanten und inspirierenden MEnschen austauschen kannst, sondern auch weil der Reinerlös für einen guten Zweck gespendet wird.)Reinhören lohnt sich für alle, die mehr über die Zukunft der Rechtsberatung und die Möglichkeiten von menschenoroientierter Beratung erfahren möchten.Auf LinkedIn kannst du dich direkt mit Dominik vernetzen und seine Beiträge lesen.Informationen und Tickets für den Project Paragraph Summit am 24.9.24 gibt es hier.Mehr zur Kanzlei "Weisenheimer Legal" findest du hier.Wenn du eine Frage oder einen konkreten Themenvorschlag für meinen Podcast hast, schreib mir eine E-Mail an pHoch3@claudiahuempel.com. Du möchtest dein Unternehmen als großartigen Arbeitgeber im pHoch3-Podcast vorstellen oder mit deiner Expertise mein Gast sein? Bewirb dich per Mail an pHoch3@claudiahuempel.com.Wenn dir der #pHoch3-Podcast gefällt, freue ich mich sehr, wenn du den Podcast in deinem Netzwerk weiterempfiehlst und bei iTunes oder Spotify mit 5 Sternen bewertest. Ich danke dir für deine Unterstützung.
In diesem Podcast nehmen wir das Testament von Richard Lugner, der österreichischen Bauunternehmer-Ikone, genauer unter die Lupe. Wir beleuchten, wer seine Erben sind, wie sein Vermögen voraussichtlich verteilt wird und welche Besonderheiten im Erbfall zu beachten sind. Wurde sein Sohn Andreas wirklich enterbt? Und wie hoch ist das Erbe tatsächlich? Wir klären auf, welche Rolle seine Frau Simone Reinländer, seine Kinder und seine langjährige Haushälterin spielen. Seid gespannt auf alle Details zu Lugners letztem Willen und was dies für seine Familie bedeutet. Abonniert den Kanal für mehr rechtliche Einblicke und lasst uns in den Kommentaren wissen, was ihr darüber denkt!Viel Vergnügen bei diesem JusProfi Podcast#RichardLugner, #Testament, #Erben, #Nachlass, #Vermögen, #Erbfolge, #Erbrecht, #Rechtsfragen, #Österreich, #Immobilien, #Erbstreit, #Familie, #MillionenErbe, #JuristischeAnalyse, #LugnerCity, #Vermächtnis, #LugnerErben, #Rechtskanal, #Anwalt, #JusProfi #mausi #lugner #lugnercity DISCLAIMER:Bitte beachtet: Dieser Podcast dient ausschließlich Infotainment-Zwecken und stellt keine anwaltliche Beratung dar. Ich bin kein Anwalt und die Informationen und Meinungen, die in diesem Podcast geäußert werden, sind kein Ersatz für professionelle rechtliche Beratung und sollen es auch nicht sein. Bitte wendet euch immer an einen qualifizierten Anwalt, wenn ihr rechtliche Fragen habt.Übrigens, dieses Equipment verwende ich für die Videos und Podcasts:Kamera: https://amzn.to/3iq4McjMikrofon: https://amzn.to/3XcbFgoStativ: https://amzn.to/3ZnHwwjSchnitt: https://amzn.to/3QvnnQI(Disclaimer: Es handelt sich um Affiliate Links)--Besucht uns auf:https://www.jusprofi.athttps://www.facebook.com/jusprofi.athttps://www.instagram.com/jusprofi/?hl=dehttps://www.linkedin.com/company/jusprofi Support the Show.Support the Show.
#222 Rightmart | Recht neu gedacht | Marco Klock | CEO & FounderWie Rightmart den Zugang zu Gerechtigkeit für alle einfacher machtIm Startcast Podcast spricht Max mit Marco Klock, dem visionären Gründer von Rightmart, über den beeindruckenden Weg, das größte Legal Tech-Unternehmen für Verbraucherin Deutschland aufzubauen. Marco gibt Einblicke in die Entstehung von Rightmart, das ursprünglich mit der Überprüfung von Hartz IV-Bescheiden begann und sich mittlerweile zu einer umfassenden Plattform für verschiedenste Rechtsfragen entwickelt hat, darunter Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Insolvenzrecht.Marco und Max diskutieren, wie Rightmart es geschafft hat, Recht für alle zugänglich und erschwinglich zu machen, indem sie Technologie nutzen, um komplexe rechtliche Prozesse zu vereinfachen. Dabei haben sie sich zu einer Marke entwickelt, die Verbrauchern bei jeder rechtlichen Frage zur Seite steht. Marco teilt seine Erfahrungen über das rasante Wachstum des Unternehmens, das eine Verzehnfachung des Umsatzes und eine massive Erweiterung des Teams erlebt hat.Das Gespräch beleuchtet auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Rechtsmarkt und wie Rightmart in dieser Zeit neue Probleme und Herausforderungen bewältigt hat. Marco spricht über die Wichtigkeit von Vertrauen und persönlicher Bindung in der Zusammenarbeit mit Anwälten und wie Rightmart diese Werte in den Mittelpunkt stellt..Takeaways:Legal Tech für alle: Wie Rightmart den Zugang zu Recht vereinfacht und erschwinglich macht.Wachstum und Erfolg: Die beeindruckende Entwicklung von Rightmart, von der Überprüfung von Hartz IV-Bescheiden bis hin zur führenden Plattform für Verbraucherrecht.Technologie und Gerechtigkeit: Die Rolle von Technologie bei der Demokratisierung des Rechtsmarktes.Vertrauen und Empathie: Die Bedeutung persönlicher Bindungen und wie Rightmart diese Werte lebt.Startup-Erfahrungen: Einblicke in die Gründung und das Wachstum von Rightmart, inklusive der Bedeutung von Geduld und schnellen Entscheidungen.Hör rein und erfahre, wie Marco Klock und sein Team von Rightmart das Rechtssystem revolutionieren und Gerechtigkeit für alle zugänglich machen wollen. Entdecke die inspirierende Geschichte eines Unternehmens, das Recht neu denkt und jeden Tag dafür kämpft, es einfacher und fairer zu gestalten! Get bonus content on Patreon Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die Taylor Swift Konzerte in Wien wurden wegen einer Terrorwarnung kurzfristig abgesagt, was bei vielen Fans für große Enttäuschung sorgte. In diesem Video schauen wir uns die rechtlichen Folgen dieser Absage an. Welche Rechte haben die Ticketkäufer? Werden Hotel- und Reisekosten erstattet? Wie sieht es mit frustrierten Aufwendungen aus? Wir beleuchten alle wichtigen Aspekte und werfen einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters Baracuda Music. Außerdem besprechen wir den wirtschaftlichen Schaden und die mögliche Haftung. Diskutiert mit uns in den Kommentaren und teilt eure Meinungen zu diesem Thema!Abonniert unseren Kanal und lasst ein Like da, wenn euch das Video gefallen hat. Euer JusProfi-Team!Viel Vergnügen bei diesem JusProfi Podcast#TaylorSwift, #KonzertAbsage, #WienKonzert, #Terrorwarnung, #Swifternomics, #FansEnttäuschung, #Rechtsfragen, #TicketRückerstattung, #Veranstalter, #Konzertrücktritt, #Swifties, #BaracudaMusic, #HöhereGewalt, #Reiserecht, #Konzerttickets, #Schadenersatz, #Konzertabsagen, #TourneeStop, #Musikindustrie, #ErsatzansprücheDISCLAIMER:Bitte beachtet: Dieser Podcast dient ausschließlich Infotainment-Zwecken und stellt keine anwaltliche Beratung dar. Ich bin kein Anwalt und die Informationen und Meinungen, die in diesem Podcast geäußert werden, sind kein Ersatz für professionelle rechtliche Beratung und sollen es auch nicht sein. Bitte wendet euch immer an einen qualifizierten Anwalt, wenn ihr rechtliche Fragen habt.Übrigens, dieses Equipment verwende ich für die Videos und Podcasts:Kamera: https://amzn.to/3iq4McjMikrofon: https://amzn.to/3XcbFgoStativ: https://amzn.to/3ZnHwwjSchnitt: https://amzn.to/3QvnnQI(Disclaimer: Es handelt sich um Affiliate Links)--Besucht uns auf:https://www.jusprofi.athttps://www.facebook.com/jusprofi.athttps://www.instagram.com/jusprofi/?hl=dehttps://www.linkedin.com/company/jusprofi Support the Show.Support the Show.
Das dürfte für die beteiligten Polizisten eine Premiere gewesen sein: Im Januar nehmen sie einen Mann in Tübingen fest, den sie für einen Dealer halten. In seinem Auto finden sie nicht nur – wie erwartet – Heroin und Streckmittel, sondern auch eine im Drogengeschäft ungewöhnliche Waffe. Hinter dem Beifahrersitz liegt ein Holzstab, an dem an einer Kette eine stachelbewehrte Eisenkugel befestigt ist: ein Morgenstern. Aber warum aber hat der Mann ein mittelalterliches Schlagwerkzeug dabei? Wollte er sein Drogengeschäft absichern – und muss er deshalb wegen bewaffneten Drogenhandels mindestens fünf Jahre ins Gefängnis? Warum war die Polizei auf seiner Spur und überwachte ihn bereits wochenlang vor dem Zugriff? Was ist mit dem Bitcoin-Konto, auf dem Kryptowährungen in sechsstelliger Höhe liegen? Und warum findet die Polizei trotz intensiver Ermittlungen keinen einzigen Kunden, an den er das Heroin weiterverkauft haben könnte? Schließlich kommt der Fall vor das Tübinger Landgericht – und da hat der Angeklagte für viele Fragen eine gänzlich andere Erklärung als die Drogenfahnder. Darüber sprechen Eike Freese und Jonas Bleeser in der neuen Folge des TAGBLATT-Podcasts „Am Gericht“. Alle Artikel zu den Folgen gibt es auf www.tagblatt.de/amgericht Mehr über aktuelle Ermittlungen der Polizei, laufende Prozesse in der Region Tübingen/Reutlingen, über spannende Hintergründe zur Arbeit der Ermittler und Rechtsfragen aller Art gibt es auf www.tagblatt.de/rechtundunrecht. Dort kann man sich auch für unseren Newsletter registrieren - und verpasst nichts mehr. Wir freuen uns über Feedback an amgericht@tagblatt.de Moderation: Jonas Bleeser, Eike Freese Produktion: Stefanie Jakob Sprecher: Sascha Speidel Gestaltung: Agentur Uhland2 Sie würden gerne in unserem Podcast werben und Tausende Hörerinnen und Hörer erreichen? Dann schreiben sie eine E-Mail an crossmedia@tagblatt.de
Aus Anlass von 75 Jahren Grundgesetz starten wir eine neue Reihe im Rahmen unseres Podcasts: Wir befassen uns mit ausgewählten Themen, die für das Verständnis unserer Verfassung und unseres Verfassungslebens eine wichtige Rolle beanspruchen.Den Start macht die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Professorin Gertrude Lübbe-Wolff. Sie ist emeritierte Professorin für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts und gehörte dort dem 2. Senat an. Prof. Dr. Dr. h.c. Lübbe-Wolff erläutert, wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte zustanden kommen. Sie bietet eine tiefen Einblick in die Beratungspraxis und Beratungskultur des BVerfG und vergleicht sie mit der Entscheidungsfindung des US-Supreme Court. Sie erläutert aber auch ganz grundsätzlich, was für die richterliche Rechtsfindung in grundlegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren maßgeblich ist. Im Einzelnen geht Frau Ri'in BVerfG a.D. Prof. Gertrude Lübbe-Wolff auf die folgenden Aspekte ein:Wie läuft die Beratung beim Bundesverfassungsgericht ab?Warum unterscheidet sich die Beratung beim Bundesverfassungsgericht von der Praxis anderer Gerichte?Wie sieht die Beratungspraxis bei anderen prominenten Verfassungsgerichten aus, insbesondere beim US Supreme Court?Warum ist es rechtlich geboten, dass Verfassungsgerichte integrieren und nicht polarisieren?Welche Aspekte sind für die rechtliche Qualität des Beratungsergebnisses maßgeblich?Worin liegen mögliche Gefährdungen einer integrativen Beratungspraxis beim Bundesverfassungsgericht?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Wir sprechen mit Prof. Dr. Karl Stöger über die politischen Vorgänge zum Abstimmungsverhalten Österreichs im Rat zur RenaturierungsVO und ordnen diese rechtlich ein. Gegenstand sind insb. auch die unterschiedlichen Gutachten zu Rechtsfragen der Bindungswirkung von Länderstellungnahmen, zu §23d Abs 2 B-VG und zu § 5 Bundesministeriengesetz. Links: https://www.politico.eu/article/rogue-austria-environment-minister-leonore-gewessler-burns-bridges-save-eu-nature-restoration-law/ https://www.bmk.gv.at/service/publikationen/veroeffentlichungen-BVG.html https://info.bml.gv.at/im-fokus/studien-und-gutachten/rechtsgutachten-auslegung-von-paragraf-5-bundesministeriengesetz.html https://t.co/yaBjFIMq3o https://t.co/9Na4Se1TGi Art. 16 EUV: https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/1999/85/A16/NOR40157434?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=EUV&Gesetzesnummer=&VonArtikel=16&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=22.06.2024&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=a1911ace-1ab5-453d-b615-02111d81cc6f WVK, insb Art 46, 47: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000684 Art. 23d B-VG https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 § 5 BMG, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000873 § 302 StGB https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on nature restoration, COM/2022/304 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0304 Abstimmung im Rat: https://www.linkedin.com/search/results/content/?keywords=gewessler%20anzeige&sid=)VZ&update=urn%3Ali%3Afs_updateV2%3A(urn%3Ali%3Aactivity%3A7209864332988370946%2CBLENDED_SEARCH_FEED%2CEMPTY%2CDEFAULT%2Cfalse) Anzeige § 302 StGB https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240617_OTS0084/stocker-volkspartei-bringt-strafanzeige-wegen-amtsmissbrauch-gegen-gewessler-ein https://www.oe24.at/oesterreich/politik/das-ist-die-oevp-strafanzeige-gegen-gewessler/598363591#google_vignette
In dieser Folge ist Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger bei "Rechtsfragen" zu Gast und gibt uns einen Einblick in die interdisziplinäre Forschung der Kolleg-Forschungsgruppe "The International Rule of Law – Rise or Decline?", deren Sprecherin sie ist. Es geht um strukturelle Fragen und aktuelle Herausforderungen für die Völkerrechtsordnung sowie um die Rolle des Völkerrechts in Zeiten eines vielschichtigen globalen Wandels. Ressourcen zur weiteren Beschäftigung mit der Thematik: - Website der Kolleg-Forschungsgruppe mit Hinweisen auf aktuelle Veröffentlichungen und Veranstaltungen: https://www.kfg-intlaw.de - Working Paper Series der KFG: https://www.kfg-intlaw.de/Publications/working_papers.php?ID=1 - Heike Krieger, "Von den völkerrechtlichen Fesseln befreit? – Zur Ordnungsfunktion des Völkerrechts in einer Welt im Umbruch", Der Staat, Bd. 62 (2023), Iss. 4 : S. 579–612, open access abrufbar unter https://doi.org/10.3790/staa.62.4.579
In der ersten Sendung der neuen Ausgabe des Zukunftskulturjournals kommen die stellvertretende Sektionsleiterin, Botschafterin Regina Rusz, und der Abteilungsleiter für Grundsatz- und Rechtsfragen, Kulturabkommen, Koordination, Kulturbudget und Evaluierung, Gesandter Rupert Weinmann, zu Wort. Thematisiert werden Fragen zu Schwerpunktthemen der Auslandskulturarbeit mit Fokus auf Ökologie, Nachhaltigkeit, Innovation und Digitalisierung.
Mon, 06 May 2024 03:45:00 +0000 https://jungeanleger.podigee.io/1486-borsepeople-im-podcast-s12-15-anneliese-proissl 036f9cf0ddd9dd18a5345a92bc2ee938 Anneliese Proissl ist Finanz- und Wirtschaftsjournalistin, studierte Politikwissenschafterin mit Faible für Rechtsfragen, Skifahren und schnelle Autos.Wir sprechen über das "lokale Berühmtheit sein", über das WirtschaftsBlatt, Format, C-Quadrat, Trend, Australien. Aber auch über den Drive von Jochen Hahn, KI, internationale Fondsmanager, Bert Rürup, Martin Kwauka, Andreas Wimmer, die Fellners und vieles mehr. About: Die Serie Börsepeople findet im Rahmen von http://www.audio-cd.at und dem Podcast "Audio-CD.at Indie Podcasts" statt. Es handelt sich dabei um typische Personality- und Werdegang-Gespräche. Die Season 12 umfasst unter dem Motto „24 Börsepeople“ 24 Talks. Presenter der Season 12 ist Re:Guest, https://www.reguest.io/de/buchungssoftware-hotel/1-0.html .Welcher der meistgehörte Börsepeople Podcast ist, sieht man unter http://www.audio-cd.at/people. Der Zwischenstand des laufenden Rankings ist tagesaktuell um 12 Uhr aktualisiert. Bewertungen bei Apple (oder auch Spotify) machen mir Freude: https://podcasts.apple.com/at/podcast/audio-cd-at-indie-podcasts-wiener-boerse-sport-musik-und-mehr/id1484919130 . 1486 full no Christian Drastil Comm. 2349
Warum wollte ein Schulleiter eine ihm unbekannte Frau ermorden? Darum geht es in der neuen Folge des Podcasts „Am Gericht“. Am 19. Mai 2023, einem Freitag, herrscht vormittags geschäftiges Treiben in den Gassen der Tübinger Altstadt. Was niemand ahnt: Dort ist ein Mann mit einem Messer unterwegs – und einem Mordplan. Er will heimtückisch töten, wen, das ist ihm im Grunde egal. Um 11.50 Uhr sticht er einer Kundin im Buchladen „Rosalux„ in der Langen Gasse das Messer bis zum Heft in den Rücken. Sie überlebt die Attacke dank mutiger Polizisten, schnellen Rettungskräften und mit sehr viel Glück. Wer aber ist der studierte Theologe, der an jenem Tag beinahe zum Mörder wird? Welches unglaublich klingende Motiv treibt ihn zu der letztlich nicht nachvollziehbaren Attacke? Was verschlug ihn nach Tübingen, eine Stadt, mit der ihn nichts verbindet? Was hat der Jakobsweg damit zu tun? Und muss jemand, der eine solch verrückt wirkende Tat begeht, nicht psychisch krank und damit schuldunfähig sein? Antworten auf viele dieser Fragen lieferte der Prozess am Tübinger Schwurgericht. Darüber sprechen Gerichtsreporter Jonas Bleeser und Redakteur Eike Freese in der neuen Folge des TAGBLATT-Podcasts „Am Gericht“. JETZT NEU: Unterstützt uns durch ein Abo auf Steady - das hilft uns bei der Arbeit sehr. Alle Artikel zu den Folgen gibt es auf www.tagblatt.de/amgericht Mehr über aktuelle Ermittlungen der Polizei, laufende Prozesse in der Region Tübingen/Reutlingen, über spannende Hintergründe zur Arbeit der Ermittler und Rechtsfragen aller Art gibt es auf www.tagblatt.de/rechtundunrecht. Dort kann man sich auch für unseren Newsletter registrieren - und verpasst nichts mehr. Wir freuen uns über Feedback an amgericht@tagblatt.de Moderation: Jonas Bleeser, Eike Freese Produktion: Eike Freese/Jonas Bleeser Sprecher: Sascha Speidel Gestaltung: Agentur Uhland2 Sie würden gerne in unserem Podcast werben und Tausende Hörerinnen und Hörer erreichen? Dann schreiben sie eine E-Mail an crossmedia@tagblatt.de
Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)).Professor Helmut Philipp Aust, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen:Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig?Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention?Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf?Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu?Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf?In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht?Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren?Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen? Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen?Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Infolge einer Ausschreibung der Ausrüsterrechte durch den DFB löst Nike im Jahr 2027 den dann ausscheidenden langjährigen Ausrüster Adidas ab. Eine Ära endet. Ein DFB Trikot, das nicht von Adidas ist, können sich viele nicht vorstellen. Die Öffentlichkeit wundert sich. Die Politik kritisiert den Wechsel teilweise unsachlich. Doch gibt es gute Gründe für den DFB genauso zu verfahren. Wir beleuchten den Ausrüsterwechsel des DFB unter dem Gesichtspunkt des Vergaberechts und erklären mit unserem Gast Christof Elßner wie solche Vergabeverfahren ablaufen. In einem zweiten Teil besprechen unter dem Schlagwort "Rüdiger-Finger" wir das kontroverse Social Media Posting von Antonio Rüdiger.
Was bedeutet das neue Werbeverbot im CanG für Grower, Konsumenten, Clubs oder auch Influencer? Ab wann ist etwas Werbung und was ist noch Aufklärung? Darf man seine Pflanzen fotografieren und auf Instagram hochladen oder fördert man damit schon den Konsum? Um diese und weitere Frage zu beantworten, haben wir zusammen mit CIA-TV, Dr. Marc Herzog (https://www.drherzog.de/) und Maximilian Eisenmann (https://ra-eisenmann.de/) eingeladen. Habt ihr noch weitere Rechtsfragen zum neuen CanG? Wenn wir genug zusammen haben, folgt sicher noch eine weitere Folge. ✂- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Kapitel: 00:00 Herzlich Willkommen :) 00:24 Vorstellung Maximilian Eisenmann 00:45 Vorstellung Dr. Marc Herzog 01:19 Disclaimer! 03:10 Was ist Werbung? Definition im CanG 06:12 T-Shirt mit Club-Namen oder Cannabis? 11:39 Hanf Blätter auf Produkten? 15:01 Sortenerfahrungen teilen? 17:16 Club Website? Mit den Sorten? 24:01 Grow-Tagebücher 27:43 Braucht jeder Club einen Anwalt? 30:32 Konsum Verherrlichung in der Musik 31:54 Weitere Fragen? ✂- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Shop und Blog: https://hightere-gedanken.de/ wo wir noch zu finden sind: http://tree.hightere-gedanken.de ✂- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Ihr wollt uns unterstützen? Schaut bei Patreon vorbei: https://www.patreon.com/highteregedanken Gebt uns gerne einen Kaffee aus: https://ko-fi.com/highteregedanken (alle Spenden gehen direkt an uns) Oder direkt über PayPal: https://paypal.me/pools/campaign/112776516820811019 (PayPal behält einen Teil der Spenden ein) Den nächsten Amazon Einkauf über unseren Link (*): https://amzn.to/3sqklAU ✂- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - #highteregedanken #nutzhanf #cannabispodcast #aufklärung #pottcast #podcast #cannabis #legalisierung (*)Bei diesen Links handelt es sich um Affiliate Links. Wenn ihr über diese Links etwas kauft, unterstützt ihr unsere Arbeit, ohne dass es euch einen Cent mehr kostet – vielen Dank! ✂- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Rechtliche Aspekte **Aufgrund seines rein wissenschaftlichen Charakters, der darauf abzielt zu informieren, zu warnen und aufzuklären, ist dieses Video ohne Altersbeschränkung zugänglich gemacht worden.** **Das gesamte Projekt wurde in Übereinstimmung mit den deutschen Gesetzen umgesetzt, es erfolgte keine Verletzung.** **Jegliche Darstellungen von Cannabis oder dessen Konsum in den Aufnahmen stammen entweder von Pexels.com als Stockmaterial, zeigen Tabakrauch oder präsentieren legale CBD-Blüten.** --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/hightere-gedanken/message
In dieser Episode verlese und kontextualisiere ich eine Serie von E-Mails, die mir die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs von ihrem Justiz-Account geschickt hat. Sie waren allesamt Antworten auf eine offizielle Medienanfrage, die ich an Sie gerichtet hatte. Die Mails gibt es hier zum Nachlesen.Die Geschichte beginnt mit einer Medienanfrage an Eva Marek am Vormittag des 31. Jänner, geschrieben in meinem und Fabian Schmids Namen. "Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Marek,ich wende mich an Sie iZ mit einer Recherche zur Causa Stadterweiterungsfonds. Die gegenständliche Anfrage erfolgt im Namen meines Podcasts Die Dunkelkammer und des Standard, Fabian Schmid ist in cc.Wir ersuchen höflichst um Beantwortung bis morgen, Donnerstag, 10.00 Uhr.Uns liegt eine justizinterne Dokumentation vor, die Vorgänge im Vorfeld der Anklageerhebung 2019 behandelt. Wie Ihnen sicher erinnerlich ist, gab es 2020 eine Prüfung zu möglichen Dienstpflichtverletzungen im Bereich der OStA rund um die Behandlung und Erledigung des Verfahrenskomplexes Stadterweiterungsfonds. Im Ergebnis brachte die dienstaufsichtsbehördliche Befundaufnahme keine Anhaltspunkte für weiter zu verfolgende Dienstpflichtverletzungen. Im Zuge der Prüfung wurde ua festgestellt, dass Sie sich als OStA-Leiterin "jeglicher Handlung" in diesem Verfahren enthalten hatten.Laut einem vorliegenden Amtsvermerk vom 7. Mai 2020 hatte Mag .… (Anm: in der Anfrage steht hier der Name einer damaligen OStA-Sachbearbeiterin) bei ihrer Befragung durch LOStA Fuchs auch bestätigt, von Ihnen 2015 keine Anweisung zur Verfahrenserledigung erhalten zu haben.Sie schränkte dies allerdings mit einem „aber“ ein: Demnach hätten Sie sich "aus fachlichen Gründen skeptisch zu den Grundlagen der Anklage gezeigt (Wörtlich laut Amtsvermerk: "Sie zeigte sich aber aus fachlichen Gründen skeptisch zu den Grundlagen der Anklage“). Können Sie diese Aussage gegenüber Mag.a … getätigte Aussage bestätigen? Und wollen Sie uns mitteilen, wie Sie damals zu dieser Einschätzung gelangt waren, nachdem Sie sich zugleich für befangen erklärt hatten?Dank für Ihre Bemühungen! Hochachtungsvoll, Michael Nikbakhsh"Die Vizepräsidentin antwortet am 31. Jänner, 22.26 Uhr"Sehr geehrter Herr Nikbakhsh,wie sie völlig richtig festhalten, habe ich mich „jeglicher Handlung“ in diesemVerfahren enthalten. Das Verfahren selbst wurde mit Freispruch rechtskräftig beendet.Eine konkrete Erinnerung an eine angebliche Skepsis, die bereits Jahre zurückliegen soll, habe ich nicht. Es ist aber durchaus möglich, dass in diesem Verfahren aufgetretene Rechtsfragen- wie auch sonst - im Kollegenkreis der OStA Wien abstrakt erörtert wurden, wobeisolche rechtlichen Diskussionen stets ergebnisoffen geführt wurden.Beste Grüße Eva Marek"Ich antworte am 1.Februar. 20.18 Uhr"Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,wollte mich auf diesem Weg noch für die Beantwortung bedanken. Mit freundlichen Grüßen Michael Nikbakhsh"Am 2. Februar, 5.30 Uhr, erscheint mein Podcast, in welchem ich über die Recherchen zur Causa Stadterweiterungsfonds berichte. Ab dem 3. Februar liegt der gemeinsam mit Fabian Schmid verfasste Standard-Text (Printausgabe) vor, ab dem 4. Februar die OnlinefassungAm 3. Februar, 14.27 Uhr, erreicht mich Mareks erste Reaktion auf die Berichterstattung. Sie kommt wieder über den Justiz-Account und ist eine Replik auf meine Anfrage vom 31. Jänner. "… Sie wissen genau, dass das alles nicht stimmt,von Ihnen bin ich wirklich enttäuscht, von IhremMitstreiter habe ich nichts anderes erwartet!"Um 15.13 Uhr folgt ein zweites Mail der Vizepräsidentin:"… wie Sie auch ganz genau wissen, gab es keine Erledigungvon Frau Mag … (Anm.: die damalige OStA-Sachbearbeiterin), ich habe über Jahre über diese Unwahrheitengeschwiegen, aber das war jetzt wirklich zu viel... dass Ihr Mitstreiter als politischerAktivist bezeichnet werden darf, sollte Ihnen mit diesen unglaublichenUnwahrheiten zu denken geben!Mir persönlich tut es leid, weil ich Sie ja eigentlich sehr geschätzt habe!"Um 15.15 Uhr ein drittes E-Mail: "… und Ihren Zynismus, dass Sie sich für meineAntwort bedanken, brauche ich auch gar nicht!"Um 15.28 Uhr dann das vierte: "... im Übrigen werden Sie mich nicht in den Tod treiben..."Um 15.30 Uhr das fünfte:"... und wenn doch, wird Ihnen Ihr Mitstreiter herzlich gratulieren!"Um 18.41 das sechste, hier bin ich aber nur in cc – es richtet sich an die frühere OStA-Sachbearbeiterin im Fall Stadterweiterungsfonds, die heute Richterin am Oberlandesgericht Wien ist: "Sie werden Verständnis dafür haben. dass ich dieseLüge, Sie hätten einen aktenkundigen Entscheidungsentwurfin der Causa Stadterweiterungsfond erstellt, nicht weiternicht kommentieren werde. Ich wünsche Ihnen ein schönes WochenendeEva Marek"Ich antworte am 4.2. 20.46 Uhr"Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Marek, wäre es dabei geblieben, dass Sie sich im Rahmen der Beantwortung einer offiziellen (!) Medienanfrage derart im Ton vergreifen - soll sein, ich bin milieubedingte Unmutsäußerungen gewöhnt.Was Sie sich hier herausnehmen, geht allerdings weit über das Maß des Verzeihlichen hinaus. Sie haben einen nicht rechtskräftigen Beschluss des OLG Wien vom 19.1. 2024 argumentativ benutzt, um Fabian Schmid übelst in Diskredit zu bringen. Dies zu einem Zeitpunkt, da der Standard und Koll. Schmid noch prüfen, ob sie in dieser Sache ao Revisionsrekurs beim OGH erheben - bei jenem OGH, dessen Vizepräsidentin gar kein Hehl aus Ihrer Voreingenommenheit macht – und Ihr persönliches Urteil längst gefällt hat.Ist Ihnen eigentlich bewusst, was Sie dadurch auslôsen?Sie haben in einem noch offenen Verfahren, das in einem nächsten Schritt den OGH involvieren könnte, unmissverständlich Partei ergriffen.Im Ergebnis bedeutet das, dass der Standard und Fabian Schmid unter keinen Umständen mehr ein faires Verfahren vor dem OGH mehr erwarten können. Und zwar unabhängig davon, ob Sie sich wieder – offiziell – für befangen erklären.Als ob das nicht schon ungeheuerlich genug wäre, bezichtigen Sie mich implizit, Christian Pilnacek in den Tod getrieben zu haben – und explizit, es nunmehr auch bei Ihnen zu versuchen. Und als ob das nicht ungeheuerlich genug wäre, bezichtigen Sie Fabian Schmid, mir „herzlich zu gratulieren“ - für den Fall, dass ich mit meinem Vorhaben Erfolg hätte. Weil das alles immer noch nicht genug ist, unterstellen Sie mir, absichtlich Unwahrheiten zu verbreiten. Angeblich wüsste ich, dass "das alles“ nicht stimme. Was genau soll „das alles“ sein?Und wo genau haben Sie gelesen, dass es eine „Erledigung“ vonseiten Mag.a … (Anm. die damalige Sachbearbeiterin der OStA) gegeben habe? In dem Text steht, dass der Akt damals unerledigt an Ihren Stv gewandert ist. Wir hatten Sie gefragt, wie Sie die von Mag.a … beschriebene „Skepsis“ erklären, wo Sie sich doch zugleich für befangen erklärt hatten. So ausweichend und unschlüssig Ihre Antwort darauf auch gewesen sein mag – wir haben diese veröffentlicht. Hätten Sie Mag.a … im Rahmen Ihrer Beantwortung der Lüge bezichtigt (wie Sie es jetzt tun), hätten wir auch das veröffentlicht. Für den Fall, dass Sie mir weitere Ungeheuerlichkeiten unterstellen wollen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir hier keine private Kommunikation führen. All das geschieht im Kontext meiner ursächlichen offiziellen Medienanfrage. Wir veröffentlichen das. Michael Nikbakhsh"Darauf kam zunächst keine Antwort, weshalb ich am Nachmittag des 5. Februar das Justizministerium und den OGH-Präsidenten Georg Kodek informierte. Kodek teilte mir umgehend mit, dass er mit der Vizepräsidentin "ein ausführliches, sehr konstruktives Gespräch geführt" habe: "Darin habe ich sie ersucht, auch in privater Kommunikation mit Medienvertretern auch in Bezug auf Vorgänge, die nicht ihre Funktion am Obersten Gerichtshof betreffen, das Sachlichkeitsgebot zu wahren und von der Äußerung persönlicher bzw. emotionaler Befindlichkeiten Abstand zu nehmen."Und Kodek avisierte auch eine Nachricht Mareks. Sie werde in einem E-Mail ihr Bedauern zum Ausdruck bringen. Das hat die Vizepräsidentin dann auch am 5. Februar, 17.23 Uhr, getan. "Sehr geehrter Herr Nikbakhsh!Ich möchte festhalten, dass meine emotionalen Mails keine Reaktion auf Ihre offizielle Anfrage waren. Sie warenvielmehr Ausdruck meiner rein persönlichen Enttäuschungüber die Berichterstattung, die ich nur Ihnen gegenüber nichtvorenthalten wollte.Ich bedaure es sehr, wenn bei Ihnen der Eindruck entstanden ist,ich hätte Sie mit dem tragischen Ableben von Christian Pilnacek in Zusammenhang gebracht. Das war keineswegs beabsichtigt.Dass es in der Causa Stadterweiterungsfonds einen Erledigungsentwurf der Sachbearbeiterin gegeben haben soll, der angeblich aus dem Akt "verschwunden" sein soll, war einerder Kernvorwürfe der seinerzeitigen anonymen Strafanzeige(Punkt 2.2.) unter anderem gegen mich - darauf bezog sichmein höchst missverständliches Mail.Vielleicht haben Sie Verständnis, dass mich diese fortlaufendeBerichterstattung über Jahre zurückliegende Vorgänge betreffendmeine seinerzeitige - bereits mehr als sechs Jahre zurückliegende - Funktion als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, bei denen ich mir nichts vorzuwerfen habe, an meine emotionalen Grenzen stoßen lässt. Dennoch bedauere ich meine emotionale Reaktion und werdeeine solche in Zukunft mit Sicherheit unterlassen. Beste Grüße Eva Marek"Was von diesem vorerst letzten Mail bleibt, ist, dass die Vizepräsidentin des OGH die Kommunikation mit einem Journalisten ins Private zu ziehen versucht, wo sie nicht hingehört. Und sie rückt auch nicht von ihren zentralen Vorwürfen gegen Fabian Schmid und mich ab. Sie hat diese nicht zurückgenommen und sich dafür auch nicht entschuldigt.
Die Probezeit in einem Arbeitsverhältnis erfüllt mehrere wichtige Funktionen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber, die Eignung des neuen Mitarbeiters für die ausgeschriebene Position zu prüfen, während der Arbeitnehmer die Gelegenheit hat, den Betrieb und seine Anforderungen näher kennenzulernen. Dabei spielt die Länge der Probezeit eine entscheidende Rolle. In der Regel beträgt sie sechs Monate, kann jedoch individuell vereinbart werden. Es ist ratsam, die Dauer im Arbeitsvertrag klar zu definieren und zu beachten, dass während dieser Phase eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich ist. In Bezug auf rechtliche Besonderheiten während der Probezeit ist es essentiell, das Kündigungsschutzgesetz zu berücksichtigen. Schwangere genießen auch in dieser Phase besonderen Schutz und eine Kündigung muss auf sachlichen Gründen basieren. Es ist daher wichtig, sich im Rahmen des Vertragsrechts mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen, um sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer rechtssicher agieren zu können. Dieses Verständnis schafft eine solide Basis für eine faire und transparente Zusammenarbeit, die im Interesse beider Parteien liegt. Ich freue mich sehr, auch in dieser Podcast-Folge wieder auf das Expertenwissen von Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Deutschland zurückgreifen zu können. In dieser Folge klären wir unter anderem die folgenden Fragen: Muss man in einer Kündigung überhaupt eine Begründung mit anfügen? Was sind die häufigsten Kündigungsgründe? Was ist eigentlich eine ordentliche Kündigung? Welche Gründe rechtfertigen eine außerordentliche/ fristlose Kündigung? Sollte ich in der Kündigung auf die vorangegangene Abmahnung hinweisen? Was sagt das Beschäftigungs- bzw. Wettbewerbsverbot aus? Wenn du weitere Fragen zum Thema Probezeit oder andere rechtliche Themen in der Zeitarbeit hast, kannst du dich auch gerne an Dr. Alexander Bissels persönlich wenden. Seine Kontaktdaten findest du weiter unten in der Beschreibung. Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit und bis zur nächsten Folge, Dein Daniel #liebezeitarbeit #arbeitsrecht #rechtssicherheit #cms #probezeit #arbeitsvertrag #kündigungsschutz ———————————————————————————————————— 00:00 Intro Liebe Zeitarbeit 02:01 Arbeitsvertrag ohne Probezeit? 04:03 Kündigungsschutz 07:03 Komm in mein Team! 08:43 Schwangerschaft in der Probezeit 15:08 Jahressonderzahlungen und Anspruch 26:22 Bundesurlaubsgesetz 30:31 Hier ist Platz für deine Fragen ———————————————————————————————————— Links Dr. Alexander Bissels | CMS https://cms.law/de/deu/personen/alexander-bissels https://www.cmshs-bloggt.de/author/kab/ Xing: https://www.xing.com/profile/Alexander_Bissels/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dr-alexander-bissels-bb9b76234/ ———————————————————————————————————— Liebe Zeitarbeit VIP Club
Was ist eine Abhilfeklage? Wo liest man etwas zum Recht studentischer Wohngemeinschaften? Und wie klar ist die Grenze zwischen Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss? (00:16) Aktuelle Gesetzgebung: Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) (08:29) Aktuelle Literatur: Daniel Effer-Uhe: Überlegungen zur Automatisierbarkeit der Rechtsanwendung, JZ 2023, 833-842 Kevin Rösch und Eric Schießer: W(ie) G(eht's)? – Rechtsfragen zu (studentischen) Wohngemeinschaften, JURA 2023, 1114-1120 Mario Martini und Carolin Kemper: Clearview AI: das Ende der Anonymität? CR 2023, 341-348 und 414-420 (14:36) Aktuelle Rechtsprechung: Bastelfahrzeug: OLG Stuttgart v. 19. August 2023, 2 U 41/22, Volltext Sofatutor: EuGH v. 5. Oktober 2023, C-565/22, Volltext Zufriedenheitsgarantie: EuGH v. 28. September 2023, C-133/22, Volltext folgt
Was darf/muss man als Influencer/in offenlegen? Das ist einerseits eine Frage des geltenden Rechts. Andererseits ist dies allerdings auch eine Frage der Beachtung und Durchsetzung des geltenden Rechts. Dabei besteht die Besonderheit, dass Influencer-Marketing zwar ausgesprochen weit verbreitet ist, die Verbreitungskanäle sich aber oft an Jugendliche wenden, bei denen klassische Instrumente der Rechtsdurchsetzung (Abmahnungen, Klagen usw.) eine geringe Rolle spielen. Wir sprechen mit Dr. Arthur Stadler und Mag. Max Königseder, LL.M. deshalb über die Rechtslage und über die Nicht-Beachtung derselben im Spannungsfeld zwischen Medienrecht, E-Commerce und Jugendschutz. Dr. Arthur Stadler ist Rechtsanwalt in Wien, Mag. Max Königseder LL.M. ist Associate in Zürich. Beide haben sich mit Rechtsfragen des Influencer-Marketing in Theorie und Praxis intensiv beschäftigt. Links: https://www.sv.law/ https://mll-legal.com/ https://www.sv.law/influencer-marketing https://www.derstandard.at/story/2000141176308/regeln-verunsichern-influencerwas-gilt-als-werbung-und-was-nicht
Rupert Weinmann, Abteilungsleiter der Abteilung Grundsatz- und Rechtsfragen, Kulturabkommen, Koordination, Kulturbudget und Evaluierung der Sektion internationale Kulturangelegenheiten des Außenministeriums, erzählt, was hinter der Veranstaltung „Salon Zukunftskultur“ steckt und welche Schwerpunkte unter dem Begriff „Zukunftskultur“ zusammengefasst werden.
Chefredakteur Christoph Wellner macht eine Vorschau auf die Auslandskulturtagung am 5. September 2023, über die im Rahmen eines großen Thementags auf radio klassik Stephansdom als „Salon Zukunftskultur“ berichtet wird. Interviewpartner ist Gesandter Rupert Weinmann, Leiter der Abteilung für Grundsatz- und Rechtsfragen, Kulturabkommen, Koordination, Kulturbudget und Evaluierung im Außenministerium.
Wir sprechen mit Oberst d.G. Dr. Markus Reisner PHD. Er ist Kommandant der Garde und forscht und publiziert u.a. zu autonomen Waffensystemen, KI und damit zusammenhängenden Rechtsfragen. Außerdem analysiert er seit dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine die Lage und stellt seine Ergebnisse auf YouTube der Öffentlichkeit zur Verfügung. Wir gehen, ausgehend vom Krieg in der Ukraine, der Frage nach, wie sich Europa militärisch, strategisch und rechtspolitisch positioniert hat und positionieren könnte. Links: https://www.milak.at/ausbildung/forschung-entwicklung/ukrainekrieg https://www.youtube.com/@OsterreichsBundesheer https://www.bundesheer.at/wissen-forschung/publikationen/person.php?id=1606
Bei «Kassensturz» melden sich entnervte Kundinnen und Kunden des deutschen Onlineshops «Emma». Weitere Themen: Eltern schwerkranker Kinder leiden unter Behörden-Entscheiden. Und Periodenslips im Test. Eltern schwerkranker Kinder leiden unter Behörden-Entscheiden Müssen Eltern ihre kranken Kinder während einer längeren Zeit betreuen, haben sie seit einem Jahr Anrecht auf eine Lohnentschädigung. «Kassensturz» zeigt: Das Gesetz ist zwar gut gemeint, in der Umsetzung aber ein Rohrkrepierer. Ärger mit «Emma»-Matratzen: Die Firma raubt Kundinnen den Schlaf 100 Tage Probeschlafen: Mit diesem Versprechen wirbt der deutsche Online-Matratzenverkäufer «Emma». Doch bei «Kassensturz» melden sich entnervte Kundinnen und Kunden: Entweder werden die im Voraus bezahlten Matratzen nicht geliefert oder sie werden nach dem Probeliegen nicht mehr abgeholt. Periodenslips im Test: Viel Komfort und weniger Abfall Rund 10'000 Binden und Tampons benötigt ein Frauenleben. Als Alternative dazu verspricht Periodenunterwäsche guten Auslaufschutz und Tragekomfort. «Kassensturz» will es genau wissen und lässt über 80 Frauen solche Slips testen. Rechtsfragen mit humoristischem Biss Rechtsberatung kann auch Spass machen: Den Beweis liefert die neue «Kassensturz»-Rubrik «Dein Recht» mit dem Juristen und Comedian Sven Ivanic. Mit viel Humor und noch mehr Fachwissen klärt er Rechtsfragen aus dem Konsumalltag. Heute: Auf welche Pausen habe ich Anspruch?
Verletzen KI-Werke die Rechte von Künstlern und Autoren, sind sie selbst bzw. Prompts urheberrechtlich geschützt, und darf KI zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben eingesetzt werden? Der Beitrag Rechtsfragen bei Chat GPT und KI – Rechtsbelehrung 113 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Melissa ist Reisebloggerin und arbeitet im Winter lieber in wärmeren Ländern als in Deutschland. Auch Laura möchte dem Winter entfliehen und in Bali arbeiten. Frederic Dachs ist Anwalt und kennt sich aus mit Rechtsfragen zum Thema Arbeiten im Ausland. **********Ihr hört in der Ab 21:00:00:34 - Melissa, arbeitet als Bloggerin oft im Ausland00:08:35 - Frederic Dachs, Rechtsanwalt00:14:14 - Laura Klaus, Coach, überwintert gern auf Bali**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.**********Meldet euch!Ihr könnt das Team von Ab 21 über WhatsApp erreichen.Uns interessiert: Was beschäftigt euch? Habt ihr ein Thema, über das wir unbedingt in der Sendung und im Podcast sprechen sollen?Schickt uns eine Sprachnachricht oder schreibt uns per 0160-91360852.Wichtig: Wenn ihr diese Nummer speichert und uns eine Nachricht schickt, akzeptiert ihr unsere Regeln zum Datenschutz und bei WhatsApp die Datenschutzrichtlinien von WhatsApp.
In dieser IMR-Folge zu Gast: Carl Rudolph. Er spricht über seine Tätigkeit als Vorsitzender der Corporate Law Clinic Köln. Bei der Corporate Law Clinic beraten Jurastudierende Start-Ups und Gründer:innen zu allen Rechtsfragen ihres Gründungsvorhabens - vom Arbeitsrecht bis zu gesellschafts- und datenschutzrechtlichen Fragen. Dabei steht ein Team von Anwälten zur fachlichen Aufsicht zur Seite, sodass Studierende schon möglichst früh an echten Fällen arbeiten und Praxiserfahrung sammeln können. Wie organisiert sich eine Corporate Law Clinic? Was sind die Vorteile von Law Clinics im Allgemeinen? Warum sollten alle Studierenden einmal darüber nachdenken, sich in einer (Corporate) Law Clinic zu engagieren? Ist das Ganze mit dem Jurastudium zeitlich vereinbar? Welchen (positiven) Einfluss hat eine solche Tätigkeit auf den eigenen Lebenslauf? Wie kann Euch die Tätigkeit in einer Law Clinic für die Examensvorbereitung helfen? Antworten auf diese und viele weitere Aspekte der studentischen Rechtsberatung liefert euch Carl in dieser Folge. Viel Spaß beim Zuhören!
Heute zu Gast bei Irgendwas mit Recht: Dr. Annette Rosenkötter. Sie ist seit 21 Jahren bei FPS am Frankfurter Standort tätig und betreut dort u.a. Mandate im deutschen und europäischen Vergaberecht. Wie hat sie ihr Steckenpferd gefunden? Welche Überlegungen haben ihr bei ihrer beruflichen Standortwahl geholfen? Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um im Vergaberecht Spaß zu haben? Sind Ausschreibungen ein „Innovationsverlangsamer“? Warum ist es spannend, die öffentliche Hand in diesem Kontext zu beraten? Inwieweit kommt es auf Business- und nur nachgelagert auf Rechtsfragen an? In welchen Mandaten ist dieses Verhältnis umgekehrt? Neben Antworten auf diese Fragen erhaltet Ihr in diesem Jurapodcast spannende Hintergründe zur Kanzleigeschichte von FPS. Hört selbst, wie 170 Jahre Tradition eine Kanzlei prägen und wie sich eine mittelständische Kanzlei so lange erfolgreich im Markt behauptet. Viel Spaß beim Zuhören!
Schnelle Autos begeistern viele Menschen, sorgen allerdings auch immer wieder für rechtliche Konflikte. Viele Länder haben deswegen mittlerweile im Gegensatz zu Deutschland auch auf Autobahnen ein durchgängiges Tempolimit. Das machen sich insbesondere niederländische AutoFans zu Nutze und fahren nach Deutschland, um Sportwagen an ihre Leistungsgrenzen zu bringen. Ob sie damit ein illegales Rennen gegen sich selbst fahren, erfahrt ihr in diesem Video. Die Videos von AutoTopNL: https://www.youtube.com/watch?v=nbuhJJNWY9U https://www.youtube.com/watch?v=bKzB8cwDh7w https://www.youtube.com/watch?v=34hVMiadB_E Geblitzt? Über rot gefahren? Bußgeldbescheid erhalten? Wir helfen: https://wbs.law/verkehrsrecht Jetzt erhältlich! Der Taschenanwalt: Die spannendsten Rechtsfragen einfach geklärt: https://wbs.law/taschenanwalt Du bist IT-Systemadministrator und suchst eine neue Herausforerung? Dann werde jetzt Teil unserer WBS-Familie: https://www.wbs-law.de/karriere/it-systemadministrator-in-koeln-wm-d/ Jetzt eure Karriere bei Legalvisio starten! Alle Infos hier: https://www.legalvisio.de/karriere Wir danken dem LUX South Ari Resort Malediven für die freundliche Drehgenehmigung: https://www.luxresorts.com/en/maldives/hotel/luxsouthariatoll
Die aktuelle Energiekrise geht auch an Haustierbesitzern nicht spurlos vorbei – viele können die Kosten ihrer Begleiter kaum noch stemmen und müssen sich nun überlegen, wie sie am besten damit umgehen. Die Tierheime sind langsam überfüllt und es häufen sich Fälle von Aussetzungen. Wir klären eure Rechtsfragen für den Fall, dass das eigene Haustier zur Belastung wird. Links zu den Tiertafel e.V.: Berlin: https://tiertafel.org Köln: https://www.stadt-koeln.de/artikel/72011/index.html Frankfurt: https://frankfurter-tiertafel.de Wir unterstützen euch in allen rechtlichen Aspekten rund ums Pferd: https://wbs.law/pferderecht Zu unserem Expertenvideo zum Pferderecht von Rechtsanwältin Dr. Sandra Reinders: https://youtu.be/eDrRULpjqE4
Warum du dich nicht zum Examen anmeldest – endlich jura. ►► Blog-Post: https://bit.ly/3fEXZtZ Vollständiges Transkript: Es hat einen Grund, dass du dich nicht bereit fühlst und immer wieder davor zurückschreckst, dich zum Examen anzumelden: Du machst einen Denkfehler. Du kannst nicht einfach warten, bis du dir das examensrelevante Wissen anhand von Lehrbüchern oder Skripten erarbeitet hast. Es gibt überhaupt kein »examensrelevantes Wissen«, das du abstecken könntest; der Prüfungsstoff ist unbegrenzt. Und du kannst noch so viel Wissen haben; wenn du nicht in der Lage bist, es in einer Klausur den dir präsentierten Sachverhaltsangaben zuzuordnen, ist alles umsonst gewesen. Abstraktes Wissen bringt dir nichts. Ich habe mich ganz ohne Lehrbücher und Skripte aufs Examen vorbereitet und vereinzelt Literatur und Rechtsprechung zur Vertiefung herangezogen. Dieser Weg war nicht nur für mich, sondern auch für etliche meiner Studierenden von Erfolg gezeichnet. Wenn du bereit bist, den nachfolgenden Alternativweg einzuschlagen, stehen die Chancen gut, dass du tatsächlich ein realistisches Bild davon bekommst, was dich im Examen eigentlich erwartet, ohne zu jedem Fach ein Lehrbuch oder Skript gewälzt haben zu müssen. Du wirst Tausende Karteikarten, Zusammenfassungen und Mindmap-Elemente einsparen und vor allem nicht den halben Tag damit zubringen, den Scheiß von gestern zu wiederholen. Examensvorbereitung ohne Lehrbücher und Skripte – so geht's: ⇨ Besorge dir 60 Original-Examensklausuren: 30 aus dem Zivilrecht, 20 aus dem Öffentlichen Recht und 10 aus dem Strafrecht. Diese findest du im Klausurfundus deiner Uni, in Ausbildungszeitschriften wie der JuS und Fallbüchern wie »Die Examensklausur«. ⇨ Analysiere Bearbeitungsvermerk und Fallfrage(n) jeder Klausur, stelle sicher, dass du den Sachverhalt vollständig erfasst, entwickle zumindest ein grobes Prüfprogramm (in Betracht kommende Anspruchsgrundlagen; möglicherweise verletzte subjektiv-öffentliche Rechte; Straftatbestände, die verwirklicht worden sein könnten) und erstelle eine Übersicht der Klausurschwerpunkte. ⇨ Nutze die entsprechenden Falllösungen als Quelle deiner eigenen Notizen. Achte darauf, in eigenen Worten zu formulieren, damit du das, was du dir rausschreibst, auch garantiert verstehst. Mit den so erstellten Notizen kannst du dich dann zu Beginn deines Lerntags, oder wenn du gerade mal keinen Fall löst, aktiv abfragen. Faustregel: eine Notiz mit nur einem Gedanken pro Seite Falllösung. ⇨ Greife erst dann zu vertiefender Literatur und Rechtsprechung, wenn du wissen willst, warum sich eine bestimmte Rechtsfrage überhaupt stellt. Oft finden sich auf der letzten Seite professioneller Lösungsvorschläge Vertiefungshinweise, die genau die bedeutenden Rechtsfragen der jeweiligen Klausur zum Gegenstand haben. Pro Klausur solltest du dafür maximal einen Nachmittag, also ein paar Stunden deiner Zeit aufwenden.
Dürfen Lehrer außerhalb des Dienstes einen Swingerclub betreiben, um sich auch selbst dort aktiv zu vergnügen? In diesem Video erfahrt ihr, wie ein Gericht diese Frage im Falle einer gekündigten Lehrerin beantwortete. Jetzt Renten- oder Lebensversicherung widerrufen & Beiträge zurückerhalten. Kostenlos prüfen unter: https://wbs.law/lebensversicherung-widerrufen Jetzt erhältlich! Der Taschenanwalt: Die spannendsten Rechtsfragen einfach geklärt: https://wbs.law/taschenanwalt - Jetzt eure Karriere bei Legalvisio starten! Alle Infos hier: https://www.legalvisio.de/karriere/
Informationstechnik ermöglicht soziale und wirtschaftliche Innovationen, die weitreichende individuelle und gesellschaftliche Chancen bieten und erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Das wiederum bedeutet natürlich auch: Herausforderungen. Und das führt wiederum u.a. zu der Frage: Wie muss IT eigentlich gestaltet sein, um gesellschaftlich wünschenswerte Innovationen zu schaffen? Mit welchen Methoden lassen sich diese Gestaltungsziele erreichen?Beantworten wird uns diese und andere Fragen Prof. Dr. Gerrit Hornung. Er ist Professor für Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht und Direktor am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung der Universität Kassel (ITeG). Dort werden in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus technischen und sozialwissenschaftlichen Disziplinen zentrale Rechtsfragen der Informationsgesellschaft mit Blick auf aktuelle Herausforderungen der Digitalisierung untersucht.
Bekannt wurde Christian Solmecke vor allem durch seinen Youtube-Kanal. Dort erklärt er seit über 10 Jahren auf lockere Art und Weise Rechtsfragen, die im Alltag wichtig sind.
In Folge 208 begrüßen Sie Corinna Budras und Pia Lorenz. Das Thema der Woche ist diesmal ein Urteil, das noch keines ist: Bisher gibt es nur einen Entscheidungsentwurf des amerikanischen Supreme Court, der aber das Zeug hat, die USA in einen neuen Kulturkampf zu treiben: Offensichtlich ist die Mehrheit der Richter dafür, das Grundsatzurteil Roe vs. Wade aufzuheben und den Bundesstaaten zu erlauben, Abtreibungen zu regulieren – oder gar ganz zu verbieten. Wir sprechen mit dem F.A.Z.-Feuilleton-Redakteur Patrick Bahners über die Konsequenzen, die ein solches Urteil hätte. Windparkbetreiber dürfen dazu gezwungen werden, die Anwohner finanziell an den Windparks zu beteiligen, um die Akzeptanz für die Riesenräder zu erhöhen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt und damit dem Gesetzgeber weiteren Spielraum gegeben, zugunsten des Klimaschutzes die Rechte von Unternehmen einzuschränken. In Zusammenhang mit den endlosen Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie beschäftigen wir uns mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob Fitnessstudiobetreiber ihren Kunden die Mitgliedsbeiträge für die Zeit des Lockdowns zurückerstatten müssen. Außerdem hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Geld für Überstunden verlangen können. Und schließlich küren wir das gerechte Urteil der Woche.