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Heute haben wir ein sehr interessantes Thema für euch! Datenschutz! Begegnet einem immer wieder, immer häufiger und scheint immer komplexer und undurchschaubarer zu werden. Dabei besteht das Bundesdatenschutzgesetz schon zwei Jahrzehnte… Was hat es nun mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU auf sich, die 2018 in Kraft treten soll? Was ändert sich für den Unternehmer, was bleibt gleich? RA Friederike Lemme, schon oft bei uns im GuerrillaFM-Studio, klärt auf über die Rechte und Pflichten, die man als Webseiten-Betreiber hat, z.B. die Datenschutzerklärung betreffend. Stichworte sind hier „Tracking-Tools“ und „IP Adresse“. Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Wie ist das mit der Nutzung von Clouds, auf die unterschiedliche Personen oder Organisationen Zugriff haben? Besonders, wenn der Service z.B. in den USA gehostet wird? Ändert es etwas, wenn ich eine Verschlüsselungstechnik nutze? Wir stellen euch in dieser Folge auch das Angebot von Boxkryptor vor. https://www.boxcryptor.com/de Demnächst wird es übrigens eine Folge zum Thema Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers geben! Abonniert GuerrillaFM bei iTunes, dann seid ihr immer auf dem Laufenden.
Rechtsanwältin Friederike Lemme (http://www.la-rechtsanwaelte.de/10-0-anwaelte.html) und Tony sprechen heute über ein Thema, das viele von uns sicher schon einmal beschäftigt hat - privat oder geschäftlich: Abofallen! Das ist dann, wenn der Anrufer am Telefon den Branchenbucheintrag in das Verzeichnis XY so gut geschult anpreist, dass wir ein-, zweimal "Ja" sagen, und schon ist ein Vertrag geschlossen, der vor allem dann schwer anfechtbar ist, wenn wir der Aufzeichnung des Gesprächs vorher zugestimmt haben. Die Rechnung über 743,00 € möchten Sie natürlich nicht bezahlen, weil sie das hier ja gar nicht wollten! Wie der Anrufer Sie rumgekriegt hat, wissen sie vielleicht gar nicht mehr...und wann das überhaupt gewesen sein soll! Was droht mir denn nun, wenn ich die Rechnung nicht begleiche? Muss ich Widerspruch einlegen, die Rechnung bestreiten, anfechten oder was sonst noch? Ich bin ja kein Anwalt? Brauche ich vielleicht einen? Ab welchem Streitwert lohnt sich das? In unserem neuesten Podcast erfahrt ihr eine Menge Wissenswertes zum korrekten Vorgehen in solchen Fällen, denn das Aussitzen, Vermeiden, Vergessen hilft hier gar nicht: Der erste gelbe Umschlag kommt bestimmt und irgendwann auch der zweite ... und dann ist es möglicherweise schon zu spät! Also: anhören, Link speichern und gerne auch teilen, denn hier, bei GuerrillaFM, gibt es sowas wie eine kostenlose Erstberatung!
Der Begriff ist jedem geläufig: die Marke. Auch wenn viele Ärzte/innen und Apotheker/innen das Ziel haben Marktführer in ihrem Segment zu werden, wird die Bedeutung des Begriffs doch unterschiedlich ausgelegt. Marktführerschaft bedeutet, sich vom Wettbewerb positiv abzugrenzen, eine bessere Qualität als dieser, sowohl in Service, Behandlung und dem "Dienen" zu erbringen, mehr und besser zu leisten. Aber reicht das schon aus, um eine Marke zu sein? Im Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Friederike Lemme, eine u.a. auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, greifen wir Begriffe auf, wie z.B. Wort-Marke oder Wort-Bild-Marke und erläutern diese. Weiterhin machen wir einen Ausflug in die nüchterne Welt der formalen Anmeldung einer Marke beim DPMA, beleuchten aber auch die Rechte, die Ihnen daraus erwachsen. Sie werden erstaunt sein, wie formal der Prozess ist, aber wie wenig kontrolliert wird. Trotzdem kann es Sinn machen seine Marke, also sein Qualitätsversprechen, zu sichern. Aber was können Sie sichern und was sind die Voraussetzungen, damit ein Wort oder ein Bild (Logo) eingetragen werden kann? Wie spezifisch müssen Begriffe sein, um unverwechselbar zu sein? Diese und viele andere Fragen greifen wir mit Frau Lemme (www.la-rechtsanwaelte.de) auf. Viel Freude beim Hören und wie immer... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Der Begriff ist jedem geläufig: die Marke. Auch wenn viele Ärzte/innen und Apotheker/innen das Ziel haben Marktführer in ihrem Segment zu werden, wird die Bedeutung des Begriffs doch unterschiedlich ausgelegt. Marktführerschaft bedeutet, sich vom Wettbewerb positiv abzugrenzen, eine bessere Qualität als dieser, sowohl in Service, Behandlung und dem "Dienen" zu erbringen, mehr und besser zu leisten. Aber reicht das schon aus, um eine Marke zu sein? Im Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Friederike Lemme, eine u.a. auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, greifen wir Begriffe auf, wie z.B. Wort-Marke oder Wort-Bild-Marke und erläutern diese. Weiterhin machen wir einen Ausflug in die nüchterne Welt der formalen Anmeldung einer Marke beim DPMA, beleuchten aber auch die Rechte, die Ihnen daraus erwachsen. Sie werden erstaunt sein, wie formal der Prozess ist, aber wie wenig kontrolliert wird. Trotzdem kann es Sinn machen seine Marke, also sein Qualitätsversprechen, zu sichern. Aber was können Sie sichern und was sind die Voraussetzungen, damit ein Wort oder ein Bild (Logo) eingetragen werden kann? Wie spezifisch müssen Begriffe sein, um unverwechselbar zu sein? Diese und viele andere Fragen greifen wir mit Frau Lemme (www.la-rechtsanwaelte.de) auf. Viel Freude beim Hören und wie immer... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne
Der Auftritt im Internet ist für Mediziner kaum noch verzichtbar – umso besser, wenn man sich rechtlich auf sicherem Terrain bewegt. Darum besucht einmal mehr die IT-Rechtsanwältin Friederike Lemme aus Berlin unsere Sendung und gibt wichtige Tipps zum Thema. Es gibt nichts, was mehr Vertrauen schafft als eine Empfehlung von einem guten Freund. Aber nicht immer haben unsere Freunde Rat. Darum wurden schon lange Produktberichte ins Internet verlagert – und damit auch Vertrauen. Zwar sind es nicht Berichte von guten Freunden, die wir dort lesen, sondern im Grunde eine anonyme, unbekannte Masse – und dennoch vertrauen ihr die meisten Menschen. Darum sind Bewertungsportale für Mediziner längst keine Neuigkeit mehr, man muss sich als Arzt oder Apotheker schon länger damit befassen, anonym bewertet zu werden. Und da gibt es manchmal Streit oder Unklarheiten. - Inwiefern dürfen Sie mit solchen Bewertungen werben? Wo fängt das Urheberrecht an? - Was passiert, wenn eine negative Äußerung gemacht wurde, gegen die Sie sich wehren wollen? Doch die Bewertungsplattformen „draußen im Internet“ sind längst nicht alles. Viele haben längst eine eigene Homepage und suchen Informationen, Inhalte, Bilder – neudeutsch „Content“ – mit denen sie ihre Präsenzen attraktiv gestalten. Was aber ist genau erlaubt? Wo kann man sich die Arbeit erleichtern? Wo begibt man sich in die Gefahr, abgemahnt zu werden? Und was bedeutet diese Abmahnung genau? Sie merken: Wieder einmal bekommen Sie wichtiges Grundwissen, prägnant und interessant vermittelt. Wir wünschen hilfreiche Anstöße! Folge direkt herunterladen
Der Auftritt im Internet ist für Mediziner kaum noch verzichtbar – umso besser, wenn man sich rechtlich auf sicherem Terrain bewegt. Darum besucht einmal mehr die IT-Rechtsanwältin Friederike Lemme aus Berlin unsere Sendung und gibt wichtige Tipps zum Thema. Es gibt nichts, was mehr Vertrauen schafft als eine Empfehlung von einem guten Freund. Aber nicht immer haben unsere Freunde Rat. Darum wurden schon lange Produktberichte ins Internet verlagert – und damit auch Vertrauen. Zwar sind es nicht Berichte von guten Freunden, die wir dort lesen, sondern im Grunde eine anonyme, unbekannte Masse – und dennoch vertrauen ihr die meisten Menschen. Darum sind Bewertungsportale für Mediziner längst keine Neuigkeit mehr, man muss sich als Arzt oder Apotheker schon länger damit befassen, anonym bewertet zu werden. Und da gibt es manchmal Streit oder Unklarheiten. - Inwiefern dürfen Sie mit solchen Bewertungen werben? Wo fängt das Urheberrecht an? - Was passiert, wenn eine negative Äußerung gemacht wurde, gegen die Sie sich wehren wollen? Doch die Bewertungsplattformen „draußen im Internet“ sind längst nicht alles. Viele haben längst eine eigene Homepage und suchen Informationen, Inhalte, Bilder – neudeutsch „Content“ – mit denen sie ihre Präsenzen attraktiv gestalten. Was aber ist genau erlaubt? Wo kann man sich die Arbeit erleichtern? Wo begibt man sich in die Gefahr, abgemahnt zu werden? Und was bedeutet diese Abmahnung genau? Sie merken: Wieder einmal bekommen Sie wichtiges Grundwissen, prägnant und interessant vermittelt. Wir wünschen hilfreiche Anstöße!
Zum 4. Mal ist die Anwältin Friederike Lemme bei uns zu Gast und klärt heute zum Urheberrecht auf. Falls noch jemand einen Stadtplanausschnitt auf seiner Webseite haben sollte und diesen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers verwendet (und bisher immer noch nicht abgemahnt wurde), lautet unsere Empfehlung: Schnell weg damit! Denn: Das kann teuer werden. Nicht nur bei Stadtplanausschnitten gibt es eine Menge zu beachten. Auch bei der Nutzung von Fotos aus dem Internet gibt es unterschiedliche Nutzungsbedingungen, je nach Urheber und Lizenzgeber. So gibt es z.B. manche, denen eine Erwähnung im Impressum reicht, manche verlangen die Erwähnung aber auch in unmittelbarem Umfeld des Fotos. Und auch das File-Sharing kommt nicht zu kurz. Nein, nicht wir laden etwas aus dem Netz oder teilen es, ein Mitarbeiter nutzt den Zugang in der Firma für das Filesharing. Auch wenn das alles im Einzelnen sehr diffizile Themen sein können, führt uns Frau Lemme praktisch durch diese Felder und macht uns auf mögliche Fallstricke aufmerksam. Was das alles bedeutet, worauf man besonders achten sollte ... diese Woche bei GuerrillaFM P.S: Mehr Details zum Nachlesen auch hier auf unserem Blog in der Kategorie "Rechtliches"
Die Beratung für Heilberufe macht es Ihnen heute wieder einmal recht: Die Rechtsanwältin Friederike Lemme, die sich auf IT-Recht spezialisiert hat, spricht heute über das Thema Datenschutz. Datenschutz - schwieriger denn je? Sicher stimmen Sie zu, dass es kaum vertraulichere Daten gibt als die, die ein Arzt oder Zahnarzt vom Patienten bekommt. Umso wichtiger ist es, das diese Daten in sicheren Händen sind. Es versteht sich von selbst, dass sich die Schweigepflicht auf alle in der Praxis tätigen Menschen bezieht. Also auch der Student, der möglichweise Abrechnungsdaten „einklimpert“, muss mit einer Verschwiegenheitserklärung unter die „Glocke des Vertrauens“ gebracht werden. Das kann man noch als eher trivial empfinden. Was aber passiert, wenn dieser Student Unterlagen mit nach Hause ninmt und diese in sein Laptop eingibt? Darf er Unterlagen überhaupt aus der Praxis mitnehmen? Mal ehrlich; Sind Sie sich da so sicher, was die richtige Antwort ist? Und dann gibt es ja noch das nicht mehr zu vermeidende Thema „E-Mail“, ohne das in vielen Praxis der Betrieb kaum noch denkbar ist. Und erinnern Sie sich? Irgendwo haben Sie das schon mal gehört: Die normale E-Mail – die grundsätzlich nicht verschlüsselt wird – wird über ein ganzes Dutzend von Servern an den Empfänger geleitet. Das sind auch Rechner, die nicht einmal Ihrem Provider gehören. Wer da mitlesen kann? Makaber geantwortet: Jeder böse Mensch, der will. Wie also müssen wir mit dem Medium E-Mail umgehen? Schön, dass uns die Fachfrau direkt antwortet! Steve Jobs hatte noch als eine seiner letzten Amtshandlungen die „iCloud“ vorgestellt, die dazu dient, alle Daten nicht mehr nur lokal auf Geräten zu speichern. Die Daten liegen in der Wolke und können von allen Geräten aus erreicht werden. Das ist die Zukunft und absolut sinnvoll. Und wer möchte nicht am Sonntagmittag mal in seinem Smartphone nachschauen, wann am Montag der erste Patient kommt. Aber Vorsicht: Ganz so unbedenklich ist das alles auch wieder nicht… Und das ist noch nicht alles. Der Begriff des „Datenschutzbeauftragten“ klingt noch Behörde und nach etwas, dass mit uns nichts zu tun hat. Leider ist das auch anders. Die Datenschutzgesetzgebung sieht vor, dass jede Praxis, und wenn sie der Arzt ganz alleine führt, einen Datenschutzbeauftragten hat, der durchaus auch die eine oder andere Schulung absolviert hat. Sie merken schon: Das Datenschutzthema gehört zu den einigen Themen in der Praxis oder der Apotheke, bei denen man als Heilberufler nicht selten schon mit einem Bein im Gefängnis steht. Bringt nichts. Höchstens Ärger: Das Impressum. Und wenn wir schon bei Formalien sind: Noch immer sind viele glücklose Anwälte unterwegs, die die Internetpräsenzen von Heilberuflern abmahnen, Stichwort: Impressum. So leicht es eigentlich heutzutage ist, passiert es noch zu oft, dass hier nicht sorgfältig gearbeitet wird Post kommt, die ebenso unangenehm wie nutzlos teuer ist. Natürlich kann sich jeder mittelmäßig Begabte denken oder zumindest doch ermitteln, welche Kammer in welcher Region zuständig ist. Dem Gesetz aber ist das gleichgültig. Auch hier kann man im Vorhinein mit wenig Aufwand unnützen Stress vermeiden. Wir freuen uns, Ihnen einmal mehr eine Vielfalt unverzichtbarer Informationen prägnant und unterhaltsam zu präsentieren und freuen uns, dass Sie uns beim Wort nehmen. In diesem Sinne, Ihr Michael Brüne! Folge direkt herunterladen
Die Beratung für Heilberufe macht es Ihnen heute wieder einmal recht: Die Rechtsanwältin Friederike Lemme, die sich auf IT-Recht spezialisiert hat, spricht heute über das Thema Datenschutz. Datenschutz - schwieriger denn je? Sicher stimmen Sie zu, dass es kaum vertraulichere Daten gibt als die, die ein Arzt oder Zahnarzt vom Patienten bekommt. Umso wichtiger ist es, das diese Daten in sicheren Händen sind. Es versteht sich von selbst, dass sich die Schweigepflicht auf alle in der Praxis tätigen Menschen bezieht. Also auch der Student, der möglichweise Abrechnungsdaten „einklimpert“, muss mit einer Verschwiegenheitserklärung unter die „Glocke des Vertrauens“ gebracht werden. Das kann man noch als eher trivial empfinden. Was aber passiert, wenn dieser Student Unterlagen mit nach Hause ninmt und diese in sein Laptop eingibt? Darf er Unterlagen überhaupt aus der Praxis mitnehmen? Mal ehrlich; Sind Sie sich da so sicher, was die richtige Antwort ist? Und dann gibt es ja noch das nicht mehr zu vermeidende Thema „E-Mail“, ohne das in vielen Praxis der Betrieb kaum noch denkbar ist. Und erinnern Sie sich? Irgendwo haben Sie das schon mal gehört: Die normale E-Mail – die grundsätzlich nicht verschlüsselt wird – wird über ein ganzes Dutzend von Servern an den Empfänger geleitet. Das sind auch Rechner, die nicht einmal Ihrem Provider gehören. Wer da mitlesen kann? Makaber geantwortet: Jeder böse Mensch, der will. Wie also müssen wir mit dem Medium E-Mail umgehen? Schön, dass uns die Fachfrau direkt antwortet! Steve Jobs hatte noch als eine seiner letzten Amtshandlungen die „iCloud“ vorgestellt, die dazu dient, alle Daten nicht mehr nur lokal auf Geräten zu speichern. Die Daten liegen in der Wolke und können von allen Geräten aus erreicht werden. Das ist die Zukunft und absolut sinnvoll. Und wer möchte nicht am Sonntagmittag mal in seinem Smartphone nachschauen, wann am Montag der erste Patient kommt. Aber Vorsicht: Ganz so unbedenklich ist das alles auch wieder nicht… Und das ist noch nicht alles. Der Begriff des „Datenschutzbeauftragten“ klingt noch Behörde und nach etwas, dass mit uns nichts zu tun hat. Leider ist das auch anders. Die Datenschutzgesetzgebung sieht vor, dass jede Praxis, und wenn sie der Arzt ganz alleine führt, einen Datenschutzbeauftragten hat, der durchaus auch die eine oder andere Schulung absolviert hat. Sie merken schon: Das Datenschutzthema gehört zu den einigen Themen in der Praxis oder der Apotheke, bei denen man als Heilberufler nicht selten schon mit einem Bein im Gefängnis steht. Bringt nichts. Höchstens Ärger: Das Impressum. Und wenn wir schon bei Formalien sind: Noch immer sind viele glücklose Anwälte unterwegs, die die Internetpräsenzen von Heilberuflern abmahnen, Stichwort: Impressum. So leicht es eigentlich heutzutage ist, passiert es noch zu oft, dass hier nicht sorgfältig gearbeitet wird Post kommt, die ebenso unangenehm wie nutzlos teuer ist. Natürlich kann sich jeder mittelmäßig Begabte denken oder zumindest doch ermitteln, welche Kammer in welcher Region zuständig ist. Dem Gesetz aber ist das gleichgültig. Auch hier kann man im Vorhinein mit wenig Aufwand unnützen Stress vermeiden. Wir freuen uns, Ihnen einmal mehr eine Vielfalt unverzichtbarer Informationen prägnant und unterhaltsam zu präsentieren und freuen uns, dass Sie uns beim Wort nehmen. In diesem Sinne, Ihr Michael Brüne!
Sie haben einen kleinen oder großen Online-Shop? Auch hier lauern die Abmahnfallen an allen Ecken. Heute wieder zu Gast bei GuerrillaFM in unserer Serie "Tony on Tour" ist noch einmal die Rechtsanwältin Friederike Lemme. Diesmal steigen wir in die Untiefen des Online-Verkaufs ein. Wir klären heute die folgenden Themen: Fernabsatzgesetz und Verbraucherschutz Die richtige Widerrufsbelehrung bei der Bestellung 14 Tage oder 30 Tage Rückgaberecht oder unbegrenzt - wie hätten Ihr es gerne? Wie übermittelt man richtig die Widerrufsbelehrung schriftlich - was geht per Email oder als Download Was bedeutet die 40 Euro-Klausel? Und wo muss ich diese erklären? Der neue Bestell-Button ab 1.8.2012 und wie man diesen richtig gestaltet, damit der Kunde informiert und der Abmahnanwalt fernbleibt! Wem nicht der Kopf brummt nach dieser Folge, sollte sofort Jurist werden - alle anderen holen sich Rat beim Juristen Ihres Vertrauen ... ... diese Woche bei GuerrillaFM P.S: Zum Nachlesen auch noch einmal als Artikel in unserem Blog zum Thema Online-Shop
Diese Woche beschäftigen wir uns in unserer Reihe "Tony on Tour" mit einem mehr als lästigen Thema: Der Abmahnung. Wir öffnen nichtsahnend den Briefkasten und eigentlich können nur zwei Schrecken auf uns warten: Ein Schreiben vom Finanzamt oder ein uns unbekannter Anwalt schickt uns eine Abmahnung. Was tun? Wegwerfen? Ignorieren und abheften? Eine Gegenklage einreichen? Das Land verlassen? Heute interviewt Tony die Rechtsanwältin Friederike Lemme und erfährt Details wie: * Was ist eine Abmahnung? * Wie man richtig auf eine Abmahnung reagiert * Welche Kosten entstehen * Ob man den geforderten Schadensersatz zahlen muss * Ob man einen Anwalt benötigt * Und wie man sich bei der Unterlassungserklärung nicht noch größere Probleme einhandelt Hier also unser kleiner Leitfaden zum Umgang mit der Abmahnung - ... diese Woche bei GuerrillaFM! P.S.: Dieser Podcast ersetzt (ebenso wenig wie der Gastartikel von Frau Lemme zum gleichen Thema) nicht eine qualifizierte Rechtsberatung. (Nicht das wir dafür noch eine Abmahnung bekommen ...)