Der Bank- und Finanzexperte Michael Brüne und sein Team bieten Ärzten und Apothekern einen einmaligen Service: Eine unabhängige, individuelle und umfassende Betreuung in Sachen Geld. Ob Praxis- oder Apothekenabläufe, Finanzierungen, Personalfragen oder die Planung Ihrer Zukunft: Anstatt von Produkte…
Beratung für Heilberufe, Michael Brüne
Ab 01.08.2022 ist das Nachweisgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt einige Bestimmungen für Arbeitsverträge neu, an die es sinnvoll ist sich zu halten, da ein Verstoß mit einer Geldstrafe belegt werden kann. Aber gilt das für alle Verträge oder gibt es Ausnahmen? Ganz kurz: bestehende Arbeitsverträge behalten ihre Gültigkeit, allerdings sollten Sie für neue Arbeitsverhältnisse angepasste Vertragsdokumente verwenden Was dieses Gesetz regelt, worauf Sie bei der korrekten Umsetzung achten sollten und wo Fallstricke liegen verrät Ihnen in den kommenden ca. 20 Minuten Herr Dr. Schlegel. Folge direkt herunterladen
Beratung für Heilberufe Folge: 110 - Haben Sie die Risiken Ihrer Praxis wirklich gut absichert? Heute geht es um Sachversicherungen, also um eine notwendige und wichtige Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxis. Vorab: Viele Menschen sagen; es ist zwar wichtig gegen die großen Risiken des Lebens / der Praxis abgesichert zu sein. Wenn man aber seine Versicherung braucht, ist sie nicht da. Um dem Risiko einer ausbleibenden Zahlung, das häufig durch formale oder inhaltliche Fehler entstehen kann, zu entgehen, sprechen wir heute mit Herrn Marcus Tausend, Geschäftsführer der Tausend-Finanz-GmbH. Das Wichtige bei einer Versicherung ist weniger die Höhe der Beiträge, die manche Versicherte abschrecken, sondern mehr eine ausreichende Transparenz gegenüber der Versicherung, sowie eine realistische Höhe der Versicherungssummen. Berufshaftpflicht-, Praxisinhalt-, Elektronik-, Betriebsunterbrechnung-, Rechtsschutz-, Datenschutz und Cyberschutzversicherungen sind Begriffe, die Sie alle, vielleicht bis auf die letzte Versicherung, kennen, die wir heute mit Herrn Tausend beleuchten wollen. Eine der wichtigsten Fragen ist: reicht es aus sich einmal abzusichern und alles ist gut? Nein, sagt Herr Tausend. Zwar werden laufende Anpassungen von den Versicherungen angeboten, aber von Kunden nur selten genutzt. Also ist es notwendig sich selbst um Besicherungen zu kümmern. Lassen Sie ich in diesem 20-minütigen Interview überraschen, worauf Sie noch achten sollten z.B. bei Überprüfung der VersicherungssummenÄnderung der Gesellschaftsform (BAG, MVZ-GmbH) BetriebsunterbrechnungsversicherungenAbsicherungen von Rechtsstreitigkeiten (z.B. im Arbeitsrecht oder bei nicht ärztlichen Leistungen) Auch die Frage: „Was ist ein einfacher Diebstahl und wie können Sie sich dagegen versichern?“ wird beleuchtet… … und vor allem: was leistet eine Daten- und Cyberschutzversicherungen? Wir wünschen Ihnen wie immer gute Gedanken! Herzliche Grüße von Ihrem Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Beratung für Heilberufe Folge: 109 - StaRug - Ein neues Gesetz ermöglicht eine neue Form der Sanierung Wirtschaftliche oder finanzielle Krisen können im Leben eines Unternehmens auftreten: Häufig entwickeln sie sich von der strategischen Krise, über die Absatzkrise bis hin zur Liquiditätskrise. Manchmal, wie jetzt in der Corona-Pandemie ist die Krise plötzlich und unerwartet da. Heute beschäftigen wir uns mit UnternehmerInnen, die drohend zahlungsunfähig sind, also bei denen eine Insolvenz noch nicht eingetreten ist. Das Unternehmens-Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRug) setzt in den Krisenszenarien früh an und stellt eine gesetzliche Innovation dar da dieses Gesetz für sich steht und kein Ableger der Insolvenzordnung darstellt. Daher werden Schuldner, die dieses Verfahren nutzen, anders als im Insolvenzverfahren, nicht in allgemein zugänglichen Verzeichnissen veröffentlich. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch dieses Gesetz die Lücke zwischen der individuellen Sanierung und einem Insolvenzverfahren geschlossen werden. Basis für alles ist ein Sanierungskonzept, das sich an der Insolvenzordnung orientiert, in dem die Ist-Situation inkl. Vertragspartner / Gläubiger und deren Forderungen, die Zukunftsgestaltung, inkl. Darstellung der Situation nach der Regelung und eine Gruppenbildung der Gläubiger dargestellt werden. Jetzt könnten Sie sagen: „Nun ja, dafür ein Gesetz und neue gesetzliche Regelungen? Ich setze mich einfach mit meinen Gläubigern zusammen und bespreche, was es braucht, damit ich wirtschaftlich wieder durchatmen kann“. Allerdings könnten im Laufe der Verhandlungen Gläubiger „kalte Füße“ bekommen und z.B. die Geschäftsverbindung kündigen oder Forderungen fällig stellen. Durch dieses Verhalten kann die komplette Sanierung gefährdet werden. Um sich hiervor zu schützen, haben Schuldner, nach Verabschiedung des Gesetzes, die Möglichkeit sich unter den „Schutz“ des StaRug zu stellen (Vollstreckungsschutz). Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht angemeldet. Wie im Insolvenzverfahren müssen auch hier nicht alle Gläubiger der Vereinbarung zustimmen, sondern nur 75%. Damit nicht ein einzelner Gläubiger eine Vereinbarung blockieren kann, kann eine Gruppenbildung der Gläubiger sinnvoll sein. Mehr dazu im Interview. Die Inhalte dieses Gesetzes sollen auch „kleineren“ Schuldnern zugänglich gemacht werden, daher hat der Gesetzgeber auch ein vereinfachtes Verfahren ins Leben gerufen. Da auf dem Sanierungswege viele Fehler gemacht werden können, die z.B. zum Scheitern des Antrags führen können, empfiehlt Herr Dr. Linkert einen Anwalt-Profi in diesem Bereich hinzuzuziehen Zum Schluss unseres Gesprächs geht es noch um eine aktuell anstehende Änderung des Insolvenzrechts. Das Rechtsschuldbefreiungsverfahren soll / wird zeitnah (evtl. rückwirkend zum 01.10.2020) auf 3 Jahre durch Umsetzung einer EU-Richtlinie abgekürzt. Soweit eine kurze Einstimmung zu diesem interessanten und brisanten Thema. Mehr Detailinformationen finden Sie im Interview mit Herrn Dr. Linkert. Guten Gedanken wünscht Ihnen Ihr Michael Brünea Folge direkt herunterladen
BfH 108. - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken Was lange kaum möglich schien ist vor einigen Wochen geschehen. Ein Abrechnungszentrum für Apotheken geht in die Insolvenz. Sicherlich haben alle betroffenen Apotheken hierauf bereits reagiert / reagieren müssen. Aber wie hoch werden die Chancen eingeschätzt, dass die fehlenden Abrechnungsgelder, die teilweise zu erheblichen finanziellen Krisen führen, bei den Apotheken ankommen? Dies besprechen wir heute mit dem Insolvenzverwalter Herrn Dr. Florian Linkert (BBL Rechtsanwälte). Besonderheit: Viele Apotheken haben lt. Einschätzung von Herrn Dr. Linkert nicht nur einen einzelnen Vertrag mit der AvP geschlossen, sondern mehrere und dann noch unterschiedliche, die alle zu überprüfen sind. Einige Verträge machen wohl eine Aussonderung der Abrechnungsgelder möglich. Allerdings dämpft Herr Dr. Linkert aufgrund der Komplexität des Gesamtverfahrens, auch in diesen Fällen die Hoffnung auf eine schnelle Auszahlung. Die Zeiträume bis zur Klärung / Auszahlung von Ansprüchen gegenüber der AvP werden heute zwischen einigen Monaten bis zu 2 Jahren gehandelt. Sicher ist hier aber nichts. Auch die Höhe von Auszahlungen bzw. sog. Quoten sind heute noch rein spekulativ. Wie aber gehen die betroffenen Apotheken mit den teilweise erheblichen Liquiditätslücken um? Neben der klassischen Bankfinanzierung, die bei guter oder solider Bonität der Apotheken bzw. deren InhaberInnen fast immer möglich ist, beschreibt Herr Dr. Linkert die freie Verhandlungsmöglichkeit mit den Gläubigern. Denn leider sind ja heute nicht mehr alle Apotheken krisenfrei und die AvP-Pleite verschärft die Situation nochmals erheblich. Diese Verhandlungsmöglichkeit wird ab dem 01.01.2021 durch das sog. StaRug (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) unterstützt. „Verhandlungen mit den Gläubigern“, das hört sich spannend an, ist aber auch nicht ganz einfach gemacht, da es vor allem einen klaren Plan benötigt, der von 75% Gläubiger akzeptiert wird. Dazu aber mehr in 14 Tagen. Gute Gedanken wünscht Ihnen Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
BfH 107. - Corona und die Auswirkung auf die Arbeitswelt: Was regelt eigentlich das Infektionsschutzgesetz? Menschen können bei einer Pandemie unter Quarantäne gestellt werden und erhalten dafür eine Entschädigung. Folgende Fragen beantwortet Herr Dr. Schlegel: Unter welchen Bedingungen beschäftige ich eine*n Mitarbeiter*in, wenn er/sie vorsätzlich in ein Risikogebiet gefahren ist und positiv getestet wird?Gibt es eine Entschädigung bei Besuch eines Gebiets, dass erst im Laufe des Besuchs zum Risikogebiet erklärt wird.Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet wird ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt. Hat er das Recht auf Arbeit im Homeoffice / heimbasierten Arbeiten.Wie werden Urlaubsansprüche während der Quarantäne geregelt?Welche Rechte haben Sie als Unternehmer*in oder Arbeitnehmer*in bei einer freiwilligen Quarantäne?Wie regelt sich eine Entschädigung, wenn das Kind eines Arbeitnehmers von den Eltern betreut werden muss (da Kita geschlossen ist)?Was geschieht, wenn das Unternehmen (Praxis/Apotheke/Pflegedienst) aufgrund einer generellen behördlichen Anordnung geschlossen wird?Muss der Arbeitergeber finanziell in Vorleistung gehen, um Entschädigungen zu beantragen? Wer trägt die Risiken einer ausfallenden Entschädigung?Sind bestimmte Fristen bei der Beantragung von Erstattungen zu berücksichtigen? Heute hören Sie wieder ein Interview über ein sehr aktuelles arbeitsrechtliches Thema, für das wir Herrn Dr. Schlegel sehr danken. Viele gute Gedanken wünscht Ihnen Ihr Michael Brüne. … und bleiben Sie gesund! Folge direkt herunterladen
Podcast 106: Behandlungsfehler in Praxis und Apotheke – Arzthaftung im Kreuzfeuer Was tun, wenn ein Patient unzufrieden ist oder ein Fehler passiert ist? Herr Dr. Schlegel empfiehlt: Ruhe ist der beste Ratgeber und aus rechtlicher Sicht, keine Erklärungen abgeben, rechtlichen Rat einholen und ggfls. zeitnah den Haftpflichtversicherer informieren bzw. einschalten. Nach Einschätzung von Herrn Dr. Schlegel werden die meisten Behandlungsfehler erst vom Behandler wahrgenommen, wenn ein Gutachten über die Behandlung vorgelegt wird. Zwei Dinge stehen bei einem Behandlungsfehler in der Praxis im Fokus: die fehlerhaft durchgeführte / nicht durchgeführte Behandlung sowie eine umfassende Aufklärung des Patienten. Bei der Aufklärung ist es wichtig eine ausführliche und zielgerichtete Dokumentation durchzuführen, auch wenn sich der/die Behandler*in häufig im Widerstreit zwischen Behandlungsauftrag und Bürokratie befindet. Sind außergerichtliche Regelungen im Streitfall möglich? Nur mit anwaltlicher, rechtssicherer Unterstützung und ggfls. zeitnaher Information des Haftpflichtversicherers, sagt Herr Dr. Schlegel. Mit 2 Tipps schließt Herr Dr. Schlegel unsern heutigen Podcast: Prüfen Sie vorab, ob der Behandlungswunsch des Pateinten zu Ihnen und Ihrer Praxis passt. Vor allen: hören Sie auf Ihren Bauch, bevor Sie Patienten Versprechungen machen, denn häufig wissen Sie schon vorher, bei welchen Patienten es Ärger geben könnte.Prüfen Sie regelmäßig die Höhe Ihrer Haftpflichtsumme und passen Sie diese laufend nach den Regularien der Versicherung an, um für mögliche Risiken immer gut und umfassend abgesichert zu sein. Gute Gedanken wünscht Ihnen Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Podcast 105: Arbeitszeitmodelle, Fluch oder Segen? Vorab: eine Praxis oder Apotheke ist derzeit noch nicht verpflichtet Arbeitszeiten, außerhalb der 450 €-Kräfte, zu notieren. Bei 450 €-Kräften gilt es weiterhin die Anfangs- und Endzeiten der Arbeit zu notieren (freie Gestaltung) und dabei die vereinbarten Arbeitszeiten, sowie den Mindestlohn im Auge zu halten. … und eine Arbeitszeitplanung / -aufschreibung bildet immer nur den Rahmen und ersetzt keine Führung oder strategische Entscheidungen, wie z.B. Einstellungsbedarf, Entlassungen oder Umbau der Mitarbeiterstruktur. Herr Dr. Schlegel ist ein Freund der Vertrauensarbeitszeit, die sich an den Bedürfnissen der Praxen bzw. Apotheke orientiert. Da diese sich nicht immer durchzuholen lässt, da innerbetrieblich „Gerechtigkeit“ gewünscht wird, Streit vermieden werden soll oder der / die Chef*in sehen möchte, wie die Mitarbeiter*innen ausgelastet sind und Regeln einhalten, gibt es unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Als ein interessant klingendes Modell stellt Ihnen Herr Dr. Schlegel das Modell „Arbeit auf Abruf“ vor, dem aber strenge rechtliche Voraussetzungen zu Grunde liegen. Ein Hemmschuh dieses Modells ist, dass der Arbeitgeber 4 Tage im Voraus die Arbeitszeit anmelden muss. Das „Leitplankenmodell“ nimmt die Thematik von anfallenden Minusstunden (die es strenggenommen nicht gibt) oder Überstunden auf mit dem Ziel diese in Leitplanken der Arbeitszeit besser zu verrechnen. Idee: die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird +/- 20% definiert und ermöglicht Ihnen eine flexiblere Dienstplangestaltung. Hierdurch erhält der Arbeitgeber angemessene Flexibilität in der Zeitgestaltung und der Arbeitnehmer erhält gleichzeitig Planungssicherheit. Eine Empfehlung von Herrn Dr. Schlegel lautet: halten Sie immer Überblick über die erbrachten Arbeitszeiten und die Qualität der erbrachten Arbeit, um den Mindestlohn im Auge zu halten und die tatsächliche Auslastung Ihres Personals zu erkennen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter*innen zielgerichteter zu führen, und / oder zu entscheiden, ob Änderungen in Ihrem Unternehmen notwendig sind.. Herzliche Grüße Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Beratung für Heilberufe Folge 104: Minusstunden – gibt es diese im Arbeitsrecht? Vorab: Grundsätzlich kennt das Arbeitsrecht keine Minusstunden. Das Risiko der Arbeitsauslastung trägt immer der Arbeitgeber, also auch wenn z.B. ein Patient kurzfristig absagt und eine sinnvolle Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich sein sollte. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotzdem bittet zu gehen, um diese Zeit an einem anderen Tag nachzuholen, funktioniert ist dies nur, wenn beiderseitiges Einvernehmen besteht. Als einzige sichere Möglichkeit sieht Herr Dr. Schlegel die Verrechnung von bisher erarbeiteten Überstunden, hierbei handelt es sich aber juristisch betrachtet nicht um Minusstunden. Jetzt stellt sich die Frage: gibt es eigentlich echte Minusstunden? Ja, das sind z.B. unentschuldigte Fehlzeiten, z.B. durch fehlende Nachweise der Arbeitsunfähigkeit. Diese Stunden sind nicht vom Arbeitgeber zu vergüten. Ein zusätzlicher kleiner Exkurs zur Arbeitszeiterfassung rundet diesen Podcast ab. Herr Dr. Schlegel stellt Ihnen das Leitplankenmodell und deren vertragliche Basis vor. Herzliche Grüße Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Podcast 103: Worauf ist beim Mutterschutz zu achten? Das Mutterschutzgesetz wurde zum 01.01.2018 neu gefasst, daher ist es interessant zu schauen worauf nun die Rechtsprechung wert legt. Unter anderem wurde in diesem Zusammenhang die Pflicht zur abstrakten Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob aktuell schwangere Mitarbeiterinnen im Unternehmen beschäftigt werden. Es umfasst die Beschreibung von Arbeitsplätzen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen und für zu stillende Kinder. Das Kündigungsverbot für Schwangere ist erweitert worden, so dass auch die Vorbereitung einer Kündigung z.B. durch Anfrage bei Integrationsamt untersagt worden ist. Ziel ist es den Mitarbeiterinnen einen alternativen oder zeitanteiligen Einsatz zu ermöglichen. Insbesondere bei vom Arbeitgeber ausgesprochenen Beschäftigungsverboten werden die Krankenkassen hiernach fragen. Aktualisieren Sie bitte in diesem Zusammenhang Ihr QM. Was ist, wenn die Schwangerenvertretung schwanger ist oder wird? Unter dem Motto: Der Arbeitgeber suchte eine Schwangerenvertretung, fand aber eine schwangere Vertretung, kommt dieses Problem häufiger vor. Wenn Sie vor Vertragsabschluss (am besten schriftlich) deutlich machen, dass die Beschäftigung ausschließlich für die Vertretung einer Schwangeren vorgesehen ist und der Arbeitsvertrag befristet ist, haben Sie eine kleine Chance gegen den Vertrag vorzugehen. Wenn Sie das nicht getan haben, unterliegt die Mitarbeiterin den gleichen Rechten wie jede Schwanger. Gute Gedanken wünscht Ihnen Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Heute sind wir wieder bei Herrn Dr. Schlegel, Rechtsanwalt der ETL-Gruppe. Ein wichtiges Thema beleuchten wir heute: den Praxismietvertrag. Es handelt sich hierbei um ein Investment, das sich durch monatliche Beträge über Jahre anreichert. Schnell kommen 6-stellige Summen zusammen. Trotzdem fällt es vielen Praxisinhabern/innen leichter einen Mietvertrag zu unterzeichnen, als einen Kreditvertrag. Folgende Themen vertiefen wir in den folgenden 20 Minuten: - Laufzeit und Flexibilität des Mietvertrags, - Umsatzsteueroptionen, - Indexklauseln, - Staffelmieten, - Sicherheit bei den Nebenkosten, - mögliche Rückbauverpflichtungen - Wettbewerbsklauseln - Erweiterung der Partnerschaft im Rahmen eines bestehen Mietvertrags - Betriebspflicht, - Rechtmäßigkeit von Verschönerungsarbeiten, - bis zu ausserordentlichen Kündigungsrechten.... Wieder ein rundherum spannender Dialog mit praktischem Nutzen für Sie. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung und wie immer .... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Haben Sie schon einmal einen Vertretungsarzt / ärztin oder Apotheker/in angestellt? Die Frage, die sich bei diesen Fällen immer häufiger stellt ist, ob der/die Freiberufler/in selbständig oder angestellt tätig geworden ist. Bei negativer Beantwortung dieser Frage droht Ihnen erheblicher finanzieller Ärger. Rechtsanwalt Dietmar Sedlaczek erläutert in unserem Interview, dass vor allem die Eingliederung der/die Kollegen*innen in den Betriebsablauf ein wichtiges Kriterium zur Feststellung eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis darstellt. Dies ist bereits gegeben, wenn Ihre Vertretung z.B. durch feste Behandlungs- oder Öffnungszeiten in Praxis oder Apotheke eingebunden ist. Ihr Risiko beläuft sich auf die Nachzahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen in die Sozialversicherung, bis zu 4 Kalenderjahren. Dies kann lt. Herrn Sedlaczek, je nach Sachlage, bis zu 50.000 € ausmachen. Aber wie können Sie sich schützen? Was ist zu tun, um Überraschungen zu vermeiden? Hören Sie unser heutiges Interview mit Herrn Sedlaczek. Hieraus können Sie hoffentlich einige Anregungen mitnehmen, um fatale finanzielle Risiken zu vermeiden. Gute Gedanken wünscht Ihnen – wie immer - Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Die Datenschutzgrundverordnung startet am 25.05.2018. Die DSGVO ist eine Vereinheitlichung der verschiedenen europäischen Regelungen und damit eine Fortentwicklung des Bundesdatenschutzrechts. Im Wesentlichen wird nun geregelt wie in Europa einheitlich mit Daten der Kunden / Patienten umgegangen soll. Bei den Daten wird wie folgt unterschieden: Ø Allgemeine Daten Ø Personenbezogene Daten Ø Besonders schützenswerte personenbezogen Daten Diese Unterscheidung ist wichtig für die Sicherungsmaßnahmen und dafür ob Sie eine/n Datenschutzbeauftragten benötigen? Bisher galt, dass ab 10 Mitarbeiterkapazitäten, die personenbezogenen Daten arbeiten ein/e Datenschutzbeauftragte/r beschäftigt werden muss. Als Arztpraxis / Zahnarztpraxis / Apotheke arbeiten Sie aber mit besonders schützenswerten personenenbezogenen Daten. Zwar wird an dieser Stelle gerne auf die Menge der erhobenen Daten abgestellt, die in der Praxis häufig nicht immens sind. Aber aus Sicherheitsgründen rät Frau Lemme zur Vorsicht und dazu immer einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Aufgaben des / der Datenschutzbeauftragte/n? Hierzu gehören u.a. Ø Führung des Verfahrensverzeichnisses, Ø Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Ø Risikoeinschätzung von Abläufen, Ø diverse Dokumentationsaufgaben, Ø Ansprechpartner für externe Prüfungen, etc.. Externe oder interne Besetzung? Wenn Sie die Stelle intern besetzen wollen, sollten Sie sicher gehen, dass diese Person langfristig Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht (bei Kündigung droht massiver Wissensverlust) und eine gute Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Leitung hat. Bei Fahrlässigkeit kann, nach derzeitiger Auslegung, die/der Datenschutzbeauftragte sogar persönlich haften. Aber Datenschutz findet nicht nur auf der Web-Seite und bei internen technischen Abläufen statt, sondern vor allem im täglichen Tun. Folgende Gedanken: Ø Ist die Diskretion des/r Patienten/in in Praxis und Apotheke wirklich geschützt? Ø Wer hat bei Ihnen auf welche Daten Zugriff? Ø Wie sind die Zugriffe auf die Praxis oder Apotheken-Rechner geschützt? Ø Gibt es einheitliche Regelungen zum Umgang mit Passworten? Ø Wie läuft Ihre E-Mail-Kommunikation (verschlüsselt / oder nicht verschlüsselt)? Ø Welche Rolle spielen Messanger-Dienste (z.B. WhatsApp) in der Kommunikation mit Ihren Kunden /Patienten? usw. Das wesentliche Problem, das durch das “scharf gestellte“ Gesetz droht, liegt in der immensen Höhe der drohenden Bußgelder bei Verstößen. Frau Lemme liefert Ihnen heute einen guten Überblick über dieses Thema, das uns alle in Atem hält. Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Heute beleuchten wir gemeinsam mit Herrn Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt der ETL-Rechtsanwälte, was sich beim Mindestlohn seit Einführung im Jahr 2015 getan hat. Kurz um: die Gesundheitsbranche geht gut mit diesem Thema um, aber insbesondere bei so genannten 450 €-Jobs ist Vorsicht angeraten. - Zum einen besteht eine konkrete Aufzeichnungspflicht, der nachgekommen werden muss mit Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. - Sofern die Zeiten zu großzügig, zum Beispiel mit glatten Anfangs- und Endzeiten, notiert und so genannte Rüstzeiten nicht berücksichtigt werden könnte dies im Rahmen einer Prüfung zu einer Überschreitung des Zeitbudgets führen. Hierdurch besteht das Risiko, dass ein so genannter Mini-Job zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis wird. - Zum 1.1.2019 gab es eine Anpassung des Stundensatzes von 8,84 € auf 9,19 €. Über Änderungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag müssen entweder die bestehenden Vergütungsregelungen oder die Arbeitszeit angepasst werden. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Hören und gute Erkenntnisse! Michael Brüne Beratung für Heilberufe Folge direkt herunterladen
Eigentlich ist es doch ganz einfach: 25 Tage Urlaub bei einer 5 Tage-Woche bedeuten: 5 Wochen Urlaub für Ihre*n Mitarbeiter*in. Soweit so gut…. aber wenn es so einfach wäre…. Grundsatz: Urlaubsansprüche entstehen durch die Existenz eines Arbeitsvertrags und nicht durch die erbrachte Arbeitsleistung. 1. Also erwerben z.B. auch Langzeitkranke und u.a. auch Mitarbeiter*innen in der Elternzeit Urlaubsansprüche in ihrer Abwesenheit. 2. Auch, wenn der Verfall von Urlaubstagen ab dem 31.03. des Folgejahres im Vertrag geregelt ist, reicht das nicht aus. Der/die Mitarbeiter*in muss vom AG so rechtzeitig (ca. 3 Monate vorher) an den drohenden Verfall erinnert werden, dass der Resturlaub bis zum 31.03. genommen werden muss. 3. Eine schriftliche vom Arbeitnehmer gegengezeichnete Information ist zum Nachweis wichtig, um die Information an den AN nachzuweisen. Dies ist insbesondere bedeutend bei erworbenem Urlaub z.B. in der Elternzeit, Krankheit etc., um die Verjährungsfrist nicht noch ein weiteres Jahr zu verlängern. Ein wieder spannendes Thema rund um die Mitarbeiterbindung, denn jeder vermiedene Konflikt ist eine Bindungsmaßnahme, des wichtigsten Potenzials Ihrer Apotheke oder Praxis. Herzliche Grüße Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Eigentlich ist es doch ganz einfach: 25 Tage Urlaub bei einer 5 Tage-Woche bedeuten: 5 Wochen Urlaub für Ihre*n Mitarbeiter*in. Soweit so gut…. aber wenn es so einfach wäre…. Grundsatz: Urlaubsansprüche entstehen durch die Existenz eines Arbeitsvertrags und nicht durch die erbrachte Arbeitsleistung. 1. Also erwerben z.B. auch Langzeitkranke und u.a. auch Mitarbeiter*innen in der Elternzeit Urlaubsansprüche in ihrer Abwesenheit. 2. Auch, wenn der Verfall von Urlaubstagen ab dem 31.03. des Folgejahres im Vertrag geregelt ist, reicht das nicht aus. Der/die Mitarbeiter*in muss vom AG so rechtzeitig (ca. 3 Monate vorher) an den drohenden Verfall erinnert werden, dass der Resturlaub bis zum 31.03. genommen werden muss. 3. Eine schriftliche vom Arbeitnehmer gegengezeichnete Information ist zum Nachweis wichtig, um die Information an den AN nachzuweisen. Dies ist insbesondere bedeutend bei erworbenem Urlaub z.B. in der Elternzeit, Krankheit etc., um die Verjährungsfrist nicht noch ein weiteres Jahr zu verlängern. Ein wieder spannendes Thema rund um die Mitarbeiterbindung, denn jeder vermiedene Konflikt ist eine Bindungsmaßnahme, des wichtigsten Potenzials Ihrer Apotheke oder Praxis. Herzliche Grüße Michael Brüne
Heute beleuchten wir gemeinsam mit Herrn Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt der ETL-Rechtsanwälte, was sich beim Mindestlohn seit Einführung im Jahr 2015 getan hat. Kurz um: die Gesundheitsbranche geht gut mit diesem Thema um, aber insbesondere bei so genannten 450 €-Jobs ist Vorsicht angeraten. - Zum einen besteht eine konkrete Aufzeichnungspflicht, der nachgekommen werden muss mit Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. - Sofern die Zeiten zu großzügig, zum Beispiel mit glatten Anfangs- und Endzeiten, notiert und so genannte Rüstzeiten nicht berücksichtigt werden könnte dies im Rahmen einer Prüfung zu einer Überschreitung des Zeitbudgets führen. Hierdurch besteht das Risiko, dass ein so genannter Mini-Job zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis wird. - Zum 1.1.2019 gab es eine Anpassung des Stundensatzes von 8,84 € auf 9,19 €. Über Änderungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag müssen entweder die bestehenden Vergütungsregelungen oder die Arbeitszeit angepasst werden. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Hören und gute Erkenntnisse! Michael Brüne Beratung für Heilberufe
Die Datenschutzgrundverordnung startet am 25.05.2018. Die DSGVO ist eine Vereinheitlichung der verschiedenen europäischen Regelungen und damit eine Fortentwicklung des Bundesdatenschutzrechts. Im Wesentlichen wird nun geregelt wie in Europa einheitlich mit Daten der Kunden / Patienten umgegangen soll. Bei den Daten wird wie folgt unterschieden: Ø Allgemeine Daten Ø Personenbezogene Daten Ø Besonders schützenswerte personenbezogen Daten Diese Unterscheidung ist wichtig für die Sicherungsmaßnahmen und dafür ob Sie eine/n Datenschutzbeauftragten benötigen? Bisher galt, dass ab 10 Mitarbeiterkapazitäten, die personenbezogenen Daten arbeiten ein/e Datenschutzbeauftragte/r beschäftigt werden muss. Als Arztpraxis / Zahnarztpraxis / Apotheke arbeiten Sie aber mit besonders schützenswerten personenenbezogenen Daten. Zwar wird an dieser Stelle gerne auf die Menge der erhobenen Daten abgestellt, die in der Praxis häufig nicht immens sind. Aber aus Sicherheitsgründen rät Frau Lemme zur Vorsicht und dazu immer einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Aufgaben des / der Datenschutzbeauftragte/n? Hierzu gehören u.a. Ø Führung des Verfahrensverzeichnisses, Ø Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Ø Risikoeinschätzung von Abläufen, Ø diverse Dokumentationsaufgaben, Ø Ansprechpartner für externe Prüfungen, etc.. Externe oder interne Besetzung? Wenn Sie die Stelle intern besetzen wollen, sollten Sie sicher gehen, dass diese Person langfristig Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht (bei Kündigung droht massiver Wissensverlust) und eine gute Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Leitung hat. Bei Fahrlässigkeit kann, nach derzeitiger Auslegung, die/der Datenschutzbeauftragte sogar persönlich haften. Aber Datenschutz findet nicht nur auf der Web-Seite und bei internen technischen Abläufen statt, sondern vor allem im täglichen Tun. Folgende Gedanken: Ø Ist die Diskretion des/r Patienten/in in Praxis und Apotheke wirklich geschützt? Ø Wer hat bei Ihnen auf welche Daten Zugriff? Ø Wie sind die Zugriffe auf die Praxis oder Apotheken-Rechner geschützt? Ø Gibt es einheitliche Regelungen zum Umgang mit Passworten? Ø Wie läuft Ihre E-Mail-Kommunikation (verschlüsselt / oder nicht verschlüsselt)? Ø Welche Rolle spielen Messanger-Dienste (z.B. WhatsApp) in der Kommunikation mit Ihren Kunden /Patienten? usw. Das wesentliche Problem, das durch das “scharf gestellte“ Gesetz droht, liegt in der immensen Höhe der drohenden Bußgelder bei Verstößen. Frau Lemme liefert Ihnen heute einen guten Überblick über dieses Thema, das uns alle in Atem hält. Michael Brüne
Haben Sie schon einmal einen Vertretungsarzt / ärztin oder Apotheker/in angestellt? Die Frage, die sich bei diesen Fällen immer häufiger stellt ist, ob der/die Freiberufler/in selbständig oder angestellt tätig geworden ist. Bei negativer Beantwortung dieser Frage droht Ihnen erheblicher finanzieller Ärger. Rechtsanwalt Dietmar Sedlaczek erläutert in unserem Interview, dass vor allem die Eingliederung der/die Kollegen*innen in den Betriebsablauf ein wichtiges Kriterium zur Feststellung eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis darstellt. Dies ist bereits gegeben, wenn Ihre Vertretung z.B. durch feste Behandlungs- oder Öffnungszeiten in Praxis oder Apotheke eingebunden ist. Ihr Risiko beläuft sich auf die Nachzahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen in die Sozialversicherung, bis zu 4 Kalenderjahren. Dies kann lt. Herrn Sedlaczek, je nach Sachlage, bis zu 50.000 € ausmachen. Aber wie können Sie sich schützen? Was ist zu tun, um Überraschungen zu vermeiden? Hören Sie unser heutiges Interview mit Herrn Sedlaczek. Hieraus können Sie hoffentlich einige Anregungen mitnehmen, um fatale finanzielle Risiken zu vermeiden. Gute Gedanken wünscht Ihnen – wie immer - Ihr Michael Brüne
Heute sind wir wieder bei Herrn Dr. Schlegel, Rechtsanwalt der ETL-Gruppe. Ein wichtiges Thema beleuchten wir heute: den Praxismietvertrag. Es handelt sich hierbei um ein Investment, das sich durch monatliche Beträge über Jahre anreichert. Schnell kommen 6-stellige Summen zusammen. Trotzdem fällt es vielen Praxisinhabern/innen leichter einen Mietvertrag zu unterzeichnen, als einen Kreditvertrag. Folgende Themen vertiefen wir in den folgenden 20 Minuten: - Laufzeit und Flexibilität des Mietvertrags, - Umsatzsteueroptionen, - Indexklauseln, - Staffelmieten, - Sicherheit bei den Nebenkosten, - mögliche Rückbauverpflichtungen - Wettbewerbsklauseln - Erweiterung der Partnerschaft im Rahmen eines bestehen Mietvertrags - Betriebspflicht, - Rechtmäßigkeit von Verschönerungsarbeiten, - bis zu ausserordentlichen Kündigungsrechten.... Wieder ein rundherum spannender Dialog mit praktischem Nutzen für Sie. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung und wie immer .... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne
Wir begrüssen heute erneut Herrn Dr. Schlegel von ETL Rechtsanwälte in Berlin-Mitte und sprechen über Fragen, die rund um das Thema Mindestlohn entstanden sind. Wie sind die Erfahrungen damit nach einem Jahr? Festzustellen ist immerhin, dass es keine größeren Aufregungen gibt, auch wenn einige Fragen natürlich weiter offen sind, z.B. die nach der Erhöhung des Betrages von € 8,50 zum Jahresbeginn. Herzlichen Dank an Herrn Dr. Schlegel für dieses Gespräch! Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Wir begrüssen heute erneut Herrn Dr. Schlegel von ETL Rechtsanwälte in Berlin-Mitte und sprechen über Fragen, die rund um das Thema Mindestlohn entstanden sind. Wie sind die Erfahrungen damit nach einem Jahr? Festzustellen ist immerhin, dass es keine größeren Aufregungen gibt, auch wenn einige Fragen natürlich weiter offen sind, z.B. die nach der Erhöhung des Betrages von € 8,50 zum Jahresbeginn. Herzlichen Dank an Herrn Dr. Schlegel für dieses Gespräch! Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne
Wir sprechen heute mit Jürgen Möller, Geschäftsführer der PVS - Privatärztliche Verrechnungsstelle Berlin-Brandenburg, Tochterunternehmen der PVS Holding und ein wichtiger Dienstleister im Gesundheitswesen. Herr Möller stellt die Tätigkeit der PVS vor und führt aus, warum es auch heute, wo Abrechnungen ja einfach geworden sind, sinnvoll und effizient ist, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Schließlich geht es nicht nur um die simple Rechnungserstellung, sondern um ein komplettes Angebot über die Vorfinanzierung von Honoraren über das Forderungsmanagement bis hin zum Nutzen der modernen Kommunikationsplattform PVS Dialog. Über eine Schnittstelle ist hier eine Anbindung der Arztpraxis an den Steuerberater möglich und auch eine konfigurierbare Controlling-Sicht. Was aber ist der Nutzen für den Arzt jenseits der 90 Jahre Erfahrung, die er sozusagen mit einkauft? Gibt es eine persönliche Betreuung? Danke an Herrn Möller für die Einblicke! Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Wir sprechen heute mit Jürgen Möller, Geschäftsführer der PVS - Privatärztliche Verrechnungsstelle Berlin-Brandenburg, Tochterunternehmen der PVS Holding und ein wichtiger Dienstleister im Gesundheitswesen. Herr Möller stellt die Tätigkeit der PVS vor und führt aus, warum es auch heute, wo Abrechnungen ja einfach geworden sind, sinnvoll und effizient ist, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Schließlich geht es nicht nur um die simple Rechnungserstellung, sondern um ein komplettes Angebot über die Vorfinanzierung von Honoraren über das Forderungsmanagement bis hin zum Nutzen der modernen Kommunikationsplattform PVS Dialog. Über eine Schnittstelle ist hier eine Anbindung der Arztpraxis an den Steuerberater möglich und auch eine konfigurierbare Controlling-Sicht. Was aber ist der Nutzen für den Arzt jenseits der 90 Jahre Erfahrung, die er sozusagen mit einkauft? Gibt es eine persönliche Betreuung? Danke an Herrn Möller für die Einblicke! Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne
Heute sprechen wir mit Silke Voigt, Steuerberaterin in Berlin für Apotheker, Ärzte und Zahnärzte, über das Thema Betriebsprüfungen, auf das wir vor einiger Zeit schon einmal eingegangen sind. Es ist heute nicht mehr so, dass die Finanzbehörden dem Stand der Technik hinterherhinken … im Gegenteil: Hier findet eine professionelle Vernetzung bundesweit statt und die Praxen sind mit ihrem Wissensstand meist allein und hinten dran. So wird beispielsweise versucht, vorher erhobenen Daten aus der Umgebung runterzubrechen auf Städte, Gemeinden und Bezirke bzw. dann auf den einzelnen Unternehmer, der sich plötzlich mit gänzlich überzogenen Erwartungen und Forderungen konfrontiert sieht. Durch die Möglichkeiten der elektronischen Betriebsprüfung kann die Verwaltung eben ihre eigenen Daten neben die des Steuerberaters legen und so Vergleiche schaffen. Genau hier liegt eines der Kernprobleme für den Unternehmer. Silke Voigt richtet Ihren Blick in unserem Podcast verstärkt auf das Thema Warenwirtschaft und speziell auf die Punkte Erfassung und Warenfluss - weil es hier schnell zu Fehlbeständen kommen kann - und auf die Kasse. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Kassenführung birgt schon eine Menge Probleme in sich, zumal, wenn dieses Thema nicht zur Chefsache gemacht wird. Nachträgliche Änderungen in einem nicht elektronisch geführten Kassenbuch beispielsweise müssen eindeutig dokumentiert und belegt sein. Wie man mit dem technischen Vorsprung der Verwaltung umgeht, dem ein einzelner Steuerberater kaum gewachsen ist und dem auch der Arzt oder Apotheker wenig entgegenzusetzen hat, erfahren Sie hier in unserem Podcast. Frau Voigt gibt zudem praktische Tipps, die jeder sofort umsetzen kann und die auf lange Sicht vor überzogenen Hinzuschätzungen und damit vor Nachzahlungen schützen können. Herzlichen Dank an Frau Voigt für dieses Gespräch und den hohen Nutzen Ihres Beitrags. Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Heute sprechen wir mit Silke Voigt, Steuerberaterin in Berlin für Apotheker, Ärzte und Zahnärzte, über das Thema Betriebsprüfungen, auf das wir vor einiger Zeit schon einmal eingegangen sind. Es ist heute nicht mehr so, dass die Finanzbehörden dem Stand der Technik hinterherhinken … im Gegenteil: Hier findet eine professionelle Vernetzung bundesweit statt und die Praxen sind mit ihrem Wissensstand meist allein und hinten dran. So wird beispielsweise versucht, vorher erhobenen Daten aus der Umgebung runterzubrechen auf Städte, Gemeinden und Bezirke bzw. dann auf den einzelnen Unternehmer, der sich plötzlich mit gänzlich überzogenen Erwartungen und Forderungen konfrontiert sieht. Durch die Möglichkeiten der elektronischen Betriebsprüfung kann die Verwaltung eben ihre eigenen Daten neben die des Steuerberaters legen und so Vergleiche schaffen. Genau hier liegt eines der Kernprobleme für den Unternehmer. Silke Voigt richtet Ihren Blick in unserem Podcast verstärkt auf das Thema Warenwirtschaft und speziell auf die Punkte Erfassung und Warenfluss - weil es hier schnell zu Fehlbeständen kommen kann - und auf die Kasse. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Kassenführung birgt schon eine Menge Probleme in sich, zumal, wenn dieses Thema nicht zur Chefsache gemacht wird. Nachträgliche Änderungen in einem nicht elektronisch geführten Kassenbuch beispielsweise müssen eindeutig dokumentiert und belegt sein. Wie man mit dem technischen Vorsprung der Verwaltung umgeht, dem ein einzelner Steuerberater kaum gewachsen ist und dem auch der Arzt oder Apotheker wenig entgegenzusetzen hat, erfahren Sie hier in unserem Podcast. Frau Voigt gibt zudem praktische Tipps, die jeder sofort umsetzen kann und die auf lange Sicht vor überzogenen Hinzuschätzungen und damit vor Nachzahlungen schützen können. Herzlichen Dank an Frau Voigt für dieses Gespräch und den hohen Nutzen Ihres Beitrags. Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne
Wir freuen uns, heute Frank Pfeilsticker zum Gespräch begrüssen zu können. Herr Pfeilstricker ist Steuerberater in Berlin und Potsdam und spezialisiert auf den Sektor Heilberufe. Sein Arbeitsschwerpunkt ist die steuerliche Beratung von Zahnarztpraxen, seien es nun Einzelpraxen oder gemeinschaftlich organisierte, die sich in einem MVZ zusammengeschlossen haben. Diese Kooperationen waren lange Zeit ein Trend, nachdem Anfang der 1990-er Jahre der Anteil der Gemeinschaftspraxen nur bei 7,5 % lag. Heute, nachdem diese Entwicklung gestoppt ist, liegt er bei ca. 18%. Dabei sind die Vorteile von Gemeinschaftspraxen durchaus nennenswert, liegt doch deren Umsatzrendite bis zu 5% über der von Einzelpraxen. Zudem ist hier die unbegrenzte Anstellung von Zahnärzten möglich; gerade für expansiv orientierte Praxen ein interessanter Aspekt. Dennoch geht der Wunsch nach einer Zusammenarbeit wieder auseinander und das aus den verschiedensten Gründen. Im Interview wird auch die nun mögliche Rechtsform einer GmbH thematisiert, die neben einer anders gelagerten steuerlichen Betrachtung auch einen ganz bestimmten Typus einer Führungskraft erfordert, sozusagen den Zahnarzt oder die Zahnärztin, der sich weniger auf den Behandlungsstuhl und dafür mehr auf den Chefsessel setzt, um z.B: Fragen der strategische Planung und der Mitarbeiterentwicklung voranzutreiben. Aus der Behandlungstätigkeit wird so immer mehr eine unternehmerische Tätigkeit. Frank Pfeilstricker spricht im weiteren Verlauf des Interviews mit Michael Brüne auch über die Notwendigkeit, auf der Suche nach qualifiziertem zahnärztlichen Personal andere Formen der Entlohnung anzusetzen, z.B. die Übernahme von Kita-Kosten oder eine Fahrtkostenbeteiligung. Letztes Thema des Gespräches sind die zunehmenden Betriebsprüfungen durch die Finanzämter und die Fragestellungen, die hierbei hinsichtlich ärztlicher Schweigepflicht einerseits und elektronischer Transparenz für die Behörden andererseits zu beachten und zu bewerten sind. Herzlichen Dank an Frank Pfeilsticker für interessanten Mehrwert, diesmal für den zahnärztlichen Bereich. Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Wir freuen uns, heute Frank Pfeilsticker zum Gespräch begrüssen zu können. Herr Pfeilstricker ist Steuerberater in Berlin und Potsdam und spezialisiert auf den Sektor Heilberufe. Sein Arbeitsschwerpunkt ist die steuerliche Beratung von Zahnarztpraxen, seien es nun Einzelpraxen oder gemeinschaftlich organisierte, die sich in einem MVZ zusammengeschlossen haben. Diese Kooperationen waren lange Zeit ein Trend, nachdem Anfang der 1990-er Jahre der Anteil der Gemeinschaftspraxen nur bei 7,5 % lag. Heute, nachdem diese Entwicklung gestoppt ist, liegt er bei ca. 18%. Dabei sind die Vorteile von Gemeinschaftspraxen durchaus nennenswert, liegt doch deren Umsatzrendite bis zu 5% über der von Einzelpraxen. Zudem ist hier die unbegrenzte Anstellung von Zahnärzten möglich; gerade für expansiv orientierte Praxen ein interessanter Aspekt. Dennoch geht der Wunsch nach einer Zusammenarbeit wieder auseinander und das aus den verschiedensten Gründen. Im Interview wird auch die nun mögliche Rechtsform einer GmbH thematisiert, die neben einer anders gelagerten steuerlichen Betrachtung auch einen ganz bestimmten Typus einer Führungskraft erfordert, sozusagen den Zahnarzt oder die Zahnärztin, der sich weniger auf den Behandlungsstuhl und dafür mehr auf den Chefsessel setzt, um z.B: Fragen der strategische Planung und der Mitarbeiterentwicklung voranzutreiben. Aus der Behandlungstätigkeit wird so immer mehr eine unternehmerische Tätigkeit. Frank Pfeilstricker spricht im weiteren Verlauf des Interviews mit Michael Brüne auch über die Notwendigkeit, auf der Suche nach qualifiziertem zahnärztlichen Personal andere Formen der Entlohnung anzusetzen, z.B. die Übernahme von Kita-Kosten oder eine Fahrtkostenbeteiligung. Letztes Thema des Gespräches sind die zunehmenden Betriebsprüfungen durch die Finanzämter und die Fragestellungen, die hierbei hinsichtlich ärztlicher Schweigepflicht einerseits und elektronischer Transparenz für die Behörden andererseits zu beachten und zu bewerten sind. Herzlichen Dank an Frank Pfeilsticker für interessanten Mehrwert, diesmal für den zahnärztlichen Bereich. Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne
Heute interviewt Michael Brüne den betriebswirtschaftlichen Berater der KV-Brandenburg, Herrn Michael Stillfried, in Potsdam. Herr Stillfried hat vor einigen Jahren diese Aufgabe bei der KV-Brandenburg übernommen, nachdem er sich vorher bereits viele Jahre mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, aus Sicht einer Bank, beschäftigt hat. Eine Kassenärztliche Vereinigung hat als Selbstverwaltung der Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten bekanntlich unterschiedliche, klar definierte Aufträge. Zum Beispiel den Sicherstellungsauftrag. Aber eigentlich bietenalle KV-en darüber hinaus zusätzliche Services rund um die ärztliche Welt an. Die KV-Brandenburg sieht sich grundsätzlich in der Rolle des Dienstleisters für die in Brandenburg niedergelassenen Ärzte/innen. Um auch diesem Ruf mit hoher Qualität nachkommen zu können, hat die KV-Brandenburg verschiedene Bereiche zur aktiven Beratung der in ihrem Zuständigkeitsbereich niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen eingerichtet. Einer dieser Bereiche ist die "Betriebswirtschaftliche Beratung". Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier. https://www.kvbb.de/praxis/service/beratungsangebote/betriebswirtschaftliche-beratung/#c882. Das Land Brandenburg umgibt die für viele Menschen sehr attraktive Metropole Berlin. Unter anderem folgende Fragen treiben viele der in Brandenburg niedergelassenen Ärzte/innen seit vielen Jahren um: Ist die direkte Nähe zu Berlin eher ein Vorteil oder Nachteil für niedergelassene Ärzte/Ärztinnen? Wird das Umland von Berlin oder sogar ein größerer Teil von Brandenburg zukünftig, aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten, als Wohnort z.B. für Familien interessanter werden? Welche Auswirkungen können diese Überlegungen auf die Wertentwicklung von Praxiskaufpreisen haben? Auf diese Fragen gibt es derzeit - naturgemäß - keine verbindlichen (zeitlichen) Antworten. In unserem Interview bricht Herr Stillfried für das Land Brandenburg "eine Lanze", spricht dabei aber auch die derzeit sichtbaren Problembereiche deutlich an und gibt Tipps für eine gelingende Praxisabgabe. Im weiteren Verkauf des Interviews stellt Herr Stillfried nochmals die Fallmanagerin "Agnes 2" und ihren Nutzen für Patienten und Praxis, dar. Aber auch Idee und Bedeutung der "KV-RegioMed-Praxis" stellt er vor. Eine KV-RegioMed-Praxis hat darüber hinaus einen Nutzen für noch "unentschlossene" Ärzte/innen, auf die Herr Stillfried ebenfalls eingeht. Auch heute hören Sie wieder ein interessantes Interview, das einen nachhaltigen Mehrwert, diesmal insbesondere für unsere ärztlichen Hörer/innen, liefert. Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Heute interviewt Michael Brüne den betriebswirtschaftlichen Berater der KV-Brandenburg, Herrn Michael Stillfried, in Potsdam. Herr Stillfried hat vor einigen Jahren diese Aufgabe bei der KV-Brandenburg übernommen, nachdem er sich vorher bereits viele Jahre mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, aus Sicht einer Bank, beschäftigt hat. Eine Kassenärztliche Vereinigung hat als Selbstverwaltung der Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten bekanntlich unterschiedliche, klar definierte Aufträge. Zum Beispiel den Sicherstellungsauftrag. Aber eigentlich bietenalle KV-en darüber hinaus zusätzliche Services rund um die ärztliche Welt an. Die KV-Brandenburg sieht sich grundsätzlich in der Rolle des Dienstleisters für die in Brandenburg niedergelassenen Ärzte/innen. Um auch diesem Ruf mit hoher Qualität nachkommen zu können, hat die KV-Brandenburg verschiedene Bereiche zur aktiven Beratung der in ihrem Zuständigkeitsbereich niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen eingerichtet. Einer dieser Bereiche ist die "Betriebswirtschaftliche Beratung". Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier. https://www.kvbb.de/praxis/service/beratungsangebote/betriebswirtschaftliche-beratung/#c882. Das Land Brandenburg umgibt die für viele Menschen sehr attraktive Metropole Berlin. Unter anderem folgende Fragen treiben viele der in Brandenburg niedergelassenen Ärzte/innen seit vielen Jahren um: Ist die direkte Nähe zu Berlin eher ein Vorteil oder Nachteil für niedergelassene Ärzte/Ärztinnen? Wird das Umland von Berlin oder sogar ein größerer Teil von Brandenburg zukünftig, aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten, als Wohnort z.B. für Familien interessanter werden? Welche Auswirkungen können diese Überlegungen auf die Wertentwicklung von Praxiskaufpreisen haben? Auf diese Fragen gibt es derzeit - naturgemäß - keine verbindlichen (zeitlichen) Antworten. In unserem Interview bricht Herr Stillfried für das Land Brandenburg "eine Lanze", spricht dabei aber auch die derzeit sichtbaren Problembereiche deutlich an und gibt Tipps für eine gelingende Praxisabgabe. Im weiteren Verkauf des Interviews stellt Herr Stillfried nochmals die Fallmanagerin "Agnes 2" und ihren Nutzen für Patienten und Praxis, dar. Aber auch Idee und Bedeutung der "KV-RegioMed-Praxis" stellt er vor. Eine KV-RegioMed-Praxis hat darüber hinaus einen Nutzen für noch "unentschlossene" Ärzte/innen, auf die Herr Stillfried ebenfalls eingeht. Auch heute hören Sie wieder ein interessantes Interview, das einen nachhaltigen Mehrwert, diesmal insbesondere für unsere ärztlichen Hörer/innen, liefert. Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer, Ihr Michael Brüne
Google ist mittlerweile ein wichtiger Partner in der wirtschaftlichen Entwicklung Ihrer Praxis. Das Thema "Web-Seite für die Arztpraxis" wird von vielen Anbietern sicherlich gut umgesetzt. Aber reicht es aus eine schöne und häufig teure Web-Seite zu erstellen? Nein, sagt Dr. Peter Zeitz von der "Informationsstelle Gesundheit". Eine Internet-Seite muss vor allem über google gefunden werden. Hier auf der erste Seite zu sein, ist das eigentliche Ziel, allerdings ohne bezahlte Werbung wie AdWords. Hierbei sind viele technische Faktoren zu berücksichtigen und da ist es gut, wenn Sie einen auf die Heilberufe spezialisierten Partner an Ihrer Seite haben, der google und die wichtigsten Begriffe kennt, die Patienten suchen. Herr Dr. Zeitz beschreibt in unserem Interview das Geheimnis seines Erfolgs. Die "Informationsstelle Gesundheit" betreibt verschiedene Patienten-Informations-Portale, die sich mit dem Thema "Gesundheit" beschäftigen und verlinkt die Web-Seiten seiner Kunden mit diesen Portalen. Dies ist neben der aktiven inhaltlichen Pflege der Web-Seite eine wichtige Ressource in der Google-Effizienz der Web-Suche. Hinzu kommt die Wahl der richtigen Sprache, die vom Patienten genutzt wird. Aber auch die Erweiterung der Web-Seiten auf die Nutzung für mobile Endgeräte. Diese Erweiterung ist wichtig, da mittlerweile 60% der Sucher über mobile Endgeräte auch den Gesundheits-Markt durchsuchen. Die drei wesentlichen Tipps von Herrn Dr. Zeitz hören Sie in unserem aktuellen Podcast! Mehr auch auf unserer Website unter beratung-heilberufe.de. Wie immer wünsche ich Ihnen gute Gedanken Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Google ist mittlerweile ein wichtiger Partner in der wirtschaftlichen Entwicklung Ihrer Praxis. Das Thema "Web-Seite für die Arztpraxis" wird von vielen Anbietern sicherlich gut umgesetzt. Aber reicht es aus eine schöne und häufig teure Web-Seite zu erstellen? Nein, sagt Dr. Peter Zeitz von der "Informationsstelle Gesundheit". Eine Internet-Seite muss vor allem über google gefunden werden. Hier auf der erste Seite zu sein, ist das eigentliche Ziel, allerdings ohne bezahlte Werbung wie AdWords. Hierbei sind viele technische Faktoren zu berücksichtigen und da ist es gut, wenn Sie einen auf die Heilberufe spezialisierten Partner an Ihrer Seite haben, der google und die wichtigsten Begriffe kennt, die Patienten suchen. Herr Dr. Zeitz beschreibt in unserem Interview das Geheimnis seines Erfolgs. Die "Informationsstelle Gesundheit" betreibt verschiedene Patienten-Informations-Portale, die sich mit dem Thema "Gesundheit" beschäftigen und verlinkt die Web-Seiten seiner Kunden mit diesen Portalen. Dies ist neben der aktiven inhaltlichen Pflege der Web-Seite eine wichtige Ressource in der Google-Effizienz der Web-Suche. Hinzu kommt die Wahl der richtigen Sprache, die vom Patienten genutzt wird. Aber auch die Erweiterung der Web-Seiten auf die Nutzung für mobile Endgeräte. Diese Erweiterung ist wichtig, da mittlerweile 60% der Sucher über mobile Endgeräte auch den Gesundheits-Markt durchsuchen. Die drei wesentlichen Tipps von Herrn Dr. Zeitz hören Sie in unserem aktuellen Podcast! Mehr auch auf unserer Website unter beratung-heilberufe.de. Wie immer wünsche ich Ihnen gute Gedanken Michael Brüne
Heute sprechen wir mit Marc Nörig, Rechtsanwalt der ETL Rechtsanwälte und hier Spezialist zum Thema Apothekenrecht. Jedes Handelsgeschäft sollte und muss auf sich aufmerksam machen, um seine Dienste anzubieten. Gerade im Apothekenbereich brandet der Wettbewerb, nicht zuletzt durch die preisaktiven Versandapotheken. In den letzten Jahren hat sich, aus Sicht der Apotheken, vieles verbessert und modernisiert. Aber ist jetzt alles möglich? Apothekenwerbung über Flyer, im Internet und im sonstigen Bereich ist grundsätzlich erlaubt und allen Zuhörern bekannt. Allerdings darf die Werbung nicht "marktschreierisch" sein. Das kennen Sie und soweit ist eigentlich alles gut. Aber was müssen Sie auf dem Flyer mindestens anbringen? Herr Nörig gibt in unserem Interview Hinweise, wie Sie eine konkrete Produktwerbung und eine sogenannte Erinnerungswerbung unterscheiden können und was Sie in den einzelnen Fällen beachten müssen. Wie schätzen Sie Werbemaßnahmen für den Service einer Apotheke in einer Arztpraxis ein? Dies geschieht bzw. geschah z.B. durch Werbe-Auslagen oder durch einen kurzen Clip im Praxisfernsehen. Auch dies ist nicht erlaubt, da Apotheken § 11 Apothekengesetz zu beachten haben und dürfen damit die Zuführung von Patienten nicht zu ihren Gunsten beeinflussen. Auch hier ist höchste Vorsicht geboten. Anderes Beispiel: Wenn Sie z.B. eine Rezeptsammelstelle ohne Genehmigung einrichten wollen, lauert auch aus dem Werberecht heraus der nächste Stolperstein. Diese Maßnahme wird u.a. als unzulässige Werbung angesehen. Viele Apotheker/innen haben noch die Bagatellgrenze von € 1,00 im rx-Bereich zur Abgabe von Zugaben oder Ermäßigungen im Kopf. Seit dem Jahr 2013 ist diese Grenze gefallen und es gilt im rx-Bereich ein Verbot der Vergünstigung. Apothekenwerbung ist trotz Liberalisierung ein weites Feld. Herr Nörig hat viele Beispiele mitgebracht. Freuen Sie sich auf unser Interview. Bei weiterem Interersse am Thema Apothekenrecht können Sie sich hier über Herrn Nörig informieren: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/anwaelte/koeln/marc-noerig-AmL2ZwV-ZGR0AmH3 Wie immer wünsche ich Ihnen gute Gedanken! Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Heute sprechen wir mit Marc Nörig, Rechtsanwalt der ETL Rechtsanwälte und hier Spezialist zum Thema Apothekenrecht. Jedes Handelsgeschäft sollte und muss auf sich aufmerksam machen, um seine Dienste anzubieten. Gerade im Apothekenbereich brandet der Wettbewerb, nicht zuletzt durch die preisaktiven Versandapotheken. In den letzten Jahren hat sich, aus Sicht der Apotheken, vieles verbessert und modernisiert. Aber ist jetzt alles möglich? Apothekenwerbung über Flyer, im Internet und im sonstigen Bereich ist grundsätzlich erlaubt und allen Zuhörern bekannt. Allerdings darf die Werbung nicht "marktschreierisch" sein. Das kennen Sie und soweit ist eigentlich alles gut. Aber was müssen Sie auf dem Flyer mindestens anbringen? Herr Nörig gibt in unserem Interview Hinweise, wie Sie eine konkrete Produktwerbung und eine sogenannte Erinnerungswerbung unterscheiden können und was Sie in den einzelnen Fällen beachten müssen. Wie schätzen Sie Werbemaßnahmen für den Service einer Apotheke in einer Arztpraxis ein? Dies geschieht bzw. geschah z.B. durch Werbe-Auslagen oder durch einen kurzen Clip im Praxisfernsehen. Auch dies ist nicht erlaubt, da Apotheken § 11 Apothekengesetz zu beachten haben und dürfen damit die Zuführung von Patienten nicht zu ihren Gunsten beeinflussen. Auch hier ist höchste Vorsicht geboten. Anderes Beispiel: Wenn Sie z.B. eine Rezeptsammelstelle ohne Genehmigung einrichten wollen, lauert auch aus dem Werberecht heraus der nächste Stolperstein. Diese Maßnahme wird u.a. als unzulässige Werbung angesehen. Viele Apotheker/innen haben noch die Bagatellgrenze von € 1,00 im rx-Bereich zur Abgabe von Zugaben oder Ermäßigungen im Kopf. Seit dem Jahr 2013 ist diese Grenze gefallen und es gilt im rx-Bereich ein Verbot der Vergünstigung. Apothekenwerbung ist trotz Liberalisierung ein weites Feld. Herr Nörig hat viele Beispiele mitgebracht. Freuen Sie sich auf unser Interview. Bei weiterem Interersse am Thema Apothekenrecht können Sie sich hier über Herrn Nörig informieren: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/anwaelte/koeln/marc-noerig-AmL2ZwV-ZGR0AmH3 Wie immer wünsche ich Ihnen gute Gedanken! Ihr Michael Brüne
Passend zum Sommer haben wir mit Herrn Dr. Schlegel www.etl-rechtsanwaelte.de ein Thema für Sie aufgegriffen, das im Moment ganz Deutschland bewegt. Den Urlaub und Ansprüche Ihrer Mitarbeiter und einige Spezialfragen hierzu. Hat Ihr/e Mitarbeiter/in einen Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel, allerdings können diese Urlaubsansprüche mit laufenden Urlaubsansprüchen verrechnet werden. Was geschieht aber, wenn das Arbeitsverhältnis während oder kurz nach der Elternzeit gekündigt und nicht weitergeführt wird? Hier haben wir i.d.R. ein Problem. Welche Rechte oder Möglichkeiten Ärzte oder Apotheker haben, erläutert Herr Dr. Schlegel unseren Zuhörern. Wie gehen Sie am besten mit Ansprüchen auf Urlaub aus dem Vorjahr um? Gibt es Sonderregelungen für Dauerkranke? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel. Hier müssen Sie anstatt der bekannten 3-monatigen Frist (31.03. des Folgejahres) auf eine 15-monatige Frist verlängern in der der Urlaubsanspruch genommen werden kann. Wenn der Anspruch auf Urlaub des Arbeitnehmers nur zu Lasten der Praxis oder Apotheke genommen werden kann, kommen häufiger Wünsche nach Auszahlung der Urlaubsansprüche auf Sie zu. Welche Fallstricke hier lauern können, erläutert Ihnen unser Interviewpartner Kann ein Urlaubsanspruch vererbt werden? Vom Prinzip her ja, sagt Herr Dr. Schlegel . Bisher war die Rechtsprechung hier zurückhaltend. Die Rechtsprechung der kommenden Monate wird Klarheit bringen. Ein interessantes Potpourri von Fragen rund um den Urlaub des Arbeitnehmers, fachkundig erklärt von Herrn Dr. Schlegel. Mehr zu Herrn Dr. Schlegel, seinen Kollegen und seinem Leistungsspektrum im Arbeitsrecht können Sie unter www.etl-rechtsanwaelte.de erfahren. Viel Freude beim Hören und wie immer.... gute Gedanken. Folge direkt herunterladen
Passend zum Sommer haben wir mit Herrn Dr. Schlegel www.etl-rechtsanwaelte.de ein Thema für Sie aufgegriffen, das im Moment ganz Deutschland bewegt. Den Urlaub und Ansprüche Ihrer Mitarbeiter und einige Spezialfragen hierzu. Hat Ihr/e Mitarbeiter/in einen Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel, allerdings können diese Urlaubsansprüche mit laufenden Urlaubsansprüchen verrechnet werden. Was geschieht aber, wenn das Arbeitsverhältnis während oder kurz nach der Elternzeit gekündigt und nicht weitergeführt wird? Hier haben wir i.d.R. ein Problem. Welche Rechte oder Möglichkeiten Ärzte oder Apotheker haben, erläutert Herr Dr. Schlegel unseren Zuhörern. Wie gehen Sie am besten mit Ansprüchen auf Urlaub aus dem Vorjahr um? Gibt es Sonderregelungen für Dauerkranke? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel. Hier müssen Sie anstatt der bekannten 3-monatigen Frist (31.03. des Folgejahres) auf eine 15-monatige Frist verlängern in der der Urlaubsanspruch genommen werden kann. Wenn der Anspruch auf Urlaub des Arbeitnehmers nur zu Lasten der Praxis oder Apotheke genommen werden kann, kommen häufiger Wünsche nach Auszahlung der Urlaubsansprüche auf Sie zu. Welche Fallstricke hier lauern können, erläutert Ihnen unser Interviewpartner Kann ein Urlaubsanspruch vererbt werden? Vom Prinzip her ja, sagt Herr Dr. Schlegel . Bisher war die Rechtsprechung hier zurückhaltend. Die Rechtsprechung der kommenden Monate wird Klarheit bringen. Ein interessantes Potpourri von Fragen rund um den Urlaub des Arbeitnehmers, fachkundig erklärt von Herrn Dr. Schlegel. Mehr zu Herrn Dr. Schlegel, seinen Kollegen und seinem Leistungsspektrum im Arbeitsrecht können Sie unter www.etl-rechtsanwaelte.de erfahren. Viel Freude beim Hören und wie immer.... gute Gedanken.
Herr Brüne spricht heute mit Frau Claudia Davidenko. Das Thema ist heute die Optimierung von Abläufen, Kommunikation und Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Frau Davidenko ist Expertin in der organisatorischen Betreuung der Zahnarztpraxis und beschreibt heute Teile ihrer Beratungswelt. Frau Davidenko ist gelernte ZMF/ZMP, hat viele Jahre erfolgreich in der Zahnarztpraxis gearbeitet und sich parallel in betriebswirtschaftlichen und kommunikativen Fragen, bis hin zur Mediatorin, weitergebildet. Da ihr insbesondere die Umsetzung von gefassten Entschlüssen am Herzen liegt, sie dies in "ihrer Zahnarztpraxis" erfolgreich lernen und umsetzen konnte, hat sich Frau Davidenko bereits vor vielen Jahren auf eigene Füße gestellt. Denn der Mangel an ihren Beratungsthemen ist bereits damals schon von vielen Praxen an sie herangetragen worden. Ein Beratungsmandat beginnt für Frau Davidenko i.d.R. mit einem Besuch der Zahnarztpraxis bei dem sie zunächst "nur" schaut und zuhört. Wichtig sind ihr die Gespräche mit den Mitarbeiter/innen, da hier in vielen Fällen der "Schatz der Praxis" versteckt liegt. Die Mitarbeiter/innen haben häufig gute Ideen zur Optimierung von bestimmten Situationen, so dass Frau Davidenko auf diese Gespräche besonders viel Wert legt. Dann schaut Frau Davidenko auf die kommunikativen Werkzeuge der Zahnarztpraxis; also gibt es regelmäßige Mitarbeitergespräche und Teammeetings? Wie gehen die Mitarbeiter/innen miteinander um? Wie führen die Chefs und wie werden sie ihrer Vorbildfunktion gerecht? Auch wenn nach außen alles als gut erscheint, liegen die wirklichen Probleme gerne unter der Wasseroberfläche. Wenn Sie mit Unterstützung von Frau Davidenko diese Themen angehen, werden, fast wie von Zauberhand, viele problembehafte Situationen schwinden. Unser heutiges Interview ist für alle Zuhörer interessant, insbesondere aber für die, die bereits darüber nachgedacht haben eine Beratung in diesen Fragen in Anspruch zu nehmen, sich aber bislang nicht einen konkreten Ablauf vorstellen konnten. Und Sie haben heute noch eine Stimme dazu... Aber natürlich stehen neben den kommunikativen Themen, insbesondere die Abläufe der Praxis bis hin zur Patientenkommunikation im Fokus der Beratung. Die Abrechnung ist ein wichtiger und besonderer Bereich den Frau Davidenko ebenfalls gerne. Als Autorin und Chefredakteurin der Fachzeitschrift "BEMA & GOZ aktuell" ist Frau Davidenko in Abrechnungsfragen vollständig und aktuell im Thema. Weitere Informationen zu Frau Davidenko finden Sie unter: www.dentacoach.de Wir wünschen Ihnen viel Freude an unserem Gespräch mit Frau Davidenko. Folge direkt herunterladen
Herr Brüne spricht heute mit Frau Claudia Davidenko. Das Thema ist heute die Optimierung von Abläufen, Kommunikation und Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Frau Davidenko ist Expertin in der organisatorischen Betreuung der Zahnarztpraxis und beschreibt heute Teile ihrer Beratungswelt. Frau Davidenko ist gelernte ZMF/ZMP, hat viele Jahre erfolgreich in der Zahnarztpraxis gearbeitet und sich parallel in betriebswirtschaftlichen und kommunikativen Fragen, bis hin zur Mediatorin, weitergebildet. Da ihr insbesondere die Umsetzung von gefassten Entschlüssen am Herzen liegt, sie dies in "ihrer Zahnarztpraxis" erfolgreich lernen und umsetzen konnte, hat sich Frau Davidenko bereits vor vielen Jahren auf eigene Füße gestellt. Denn der Mangel an ihren Beratungsthemen ist bereits damals schon von vielen Praxen an sie herangetragen worden. Ein Beratungsmandat beginnt für Frau Davidenko i.d.R. mit einem Besuch der Zahnarztpraxis bei dem sie zunächst "nur" schaut und zuhört. Wichtig sind ihr die Gespräche mit den Mitarbeiter/innen, da hier in vielen Fällen der "Schatz der Praxis" versteckt liegt. Die Mitarbeiter/innen haben häufig gute Ideen zur Optimierung von bestimmten Situationen, so dass Frau Davidenko auf diese Gespräche besonders viel Wert legt. Dann schaut Frau Davidenko auf die kommunikativen Werkzeuge der Zahnarztpraxis; also gibt es regelmäßige Mitarbeitergespräche und Teammeetings? Wie gehen die Mitarbeiter/innen miteinander um? Wie führen die Chefs und wie werden sie ihrer Vorbildfunktion gerecht? Auch wenn nach außen alles als gut erscheint, liegen die wirklichen Probleme gerne unter der Wasseroberfläche. Wenn Sie mit Unterstützung von Frau Davidenko diese Themen angehen, werden, fast wie von Zauberhand, viele problembehafte Situationen schwinden. Unser heutiges Interview ist für alle Zuhörer interessant, insbesondere aber für die, die bereits darüber nachgedacht haben eine Beratung in diesen Fragen in Anspruch zu nehmen, sich aber bislang nicht einen konkreten Ablauf vorstellen konnten. Und Sie haben heute noch eine Stimme dazu... Aber natürlich stehen neben den kommunikativen Themen, insbesondere die Abläufe der Praxis bis hin zur Patientenkommunikation im Fokus der Beratung. Die Abrechnung ist ein wichtiger und besonderer Bereich den Frau Davidenko ebenfalls gerne. Als Autorin und Chefredakteurin der Fachzeitschrift "BEMA & GOZ aktuell" ist Frau Davidenko in Abrechnungsfragen vollständig und aktuell im Thema. Weitere Informationen zu Frau Davidenko finden Sie unter: www.dentacoach.de Wir wünschen Ihnen viel Freude an unserem Gespräch mit Frau Davidenko.
Heute lernen Sie Henning Wehming kennen. Herr Wehming ist mit seiner Firma Spezialist für eine gute Platzierung von Arztpraxen im Internet oder besser deren Web-Seiten. Aber braucht eine Arztpraxis eigentlich eine kompetente Web-Seite? Herr Wehming sagt ja. Herr Wehming hat mit seiner Firma den "Deutschen Innovationspreis - IT Best of 2014 / 2015 und 2016 durch den Bundesverband IT - Mittelstand e .V., in Deutschland" erhalten und trägt das Prädikat "Best of 2014 / 2015 / 2016 für innovatives & onlinegestütztes Web- & Mediendesign und der Gestaltung der Social Media, sowie Onlinemarketing". Angefangen von sogenannten Printmedien, über die Erstellung der Web-Seiten bis hin zur besseren Auffindbarkeit im Internet (heute kurz: google...), Herr Wehming bietet alles rund um die Arztpraxis im Web an. Seine ursprüngliche Profession als Physiotherapeut gibt Herrn Wehming einen guten Zugang zu den speziellen Fragen von Arztpraxen. Die Besonderheit von www.arztpraxis2punkt0.de ist, dass für Sie auch die Texte für Ihre Web-Seiten geschrieben werden. Entlastung pur. Informationen für eine wirkungsvolle SEO-Optimierung bis zur Adwords-Kampagne runden die Informationen ab. Auch lernen wir, warum Sie den Schwerpunkt Ihrer Praxis auf Ihren Web-Seiten herausarbeiten, Ihre Besucher im Web mindestens 8 Sekunden auf Ihrer Seite bleiben und warum Ihre Web-Seite mobiltauglich sein sollte. Macht Internetwerbung für alle Praxen Sinn? Gibt es einen Unterschied zwischen einer Praxis im ländlichen Bereich und einer Praxis in der Großstadt? Was ist jeweils zu tun, um gefunden zu werden?Das hängt zum einen von der Fachrichtung ab, aber auch davon welchen Text Sie einstellen. Versteht der Kunde/Patient, dass was Sie meinen, oder wollen Sie mit Ihrer Seite eher Kollegen/innen beeindrucken? Google belohnt und bestraft, hat neue Angebote wie z.B. Google-Business. Für wen dieses Angebot wichtig ist, nehmen Sie heute ebenfalls mit. Folgenden Nutzen stiftet Herrn Wehming im Web für Sie: Logo und Web-Seiten-Entwicklung inkl. der zielgerichteten Inhalte Eine gute Google-Positonierung sowie Mehr Patienten für Ihre Praxis Was und wie es geschieht, hören und lernen Sie heute in der aktuellen Folge! Folge direkt herunterladen
Heute lernen Sie Henning Wehming kennen. Herr Wehming ist mit seiner Firma Spezialist für eine gute Platzierung von Arztpraxen im Internet oder besser deren Web-Seiten. Aber braucht eine Arztpraxis eigentlich eine kompetente Web-Seite? Herr Wehming sagt ja. Herr Wehming hat mit seiner Firma den "Deutschen Innovationspreis - IT Best of 2014 / 2015 und 2016 durch den Bundesverband IT - Mittelstand e .V., in Deutschland" erhalten und trägt das Prädikat "Best of 2014 / 2015 / 2016 für innovatives & onlinegestütztes Web- & Mediendesign und der Gestaltung der Social Media, sowie Onlinemarketing". Angefangen von sogenannten Printmedien, über die Erstellung der Web-Seiten bis hin zur besseren Auffindbarkeit im Internet (heute kurz: google...), Herr Wehming bietet alles rund um die Arztpraxis im Web an. Seine ursprüngliche Profession als Physiotherapeut gibt Herrn Wehming einen guten Zugang zu den speziellen Fragen von Arztpraxen. Die Besonderheit von www.arztpraxis2punkt0.de ist, dass für Sie auch die Texte für Ihre Web-Seiten geschrieben werden. Entlastung pur. Informationen für eine wirkungsvolle SEO-Optimierung bis zur Adwords-Kampagne runden die Informationen ab. Auch lernen wir, warum Sie den Schwerpunkt Ihrer Praxis auf Ihren Web-Seiten herausarbeiten, Ihre Besucher im Web mindestens 8 Sekunden auf Ihrer Seite bleiben und warum Ihre Web-Seite mobiltauglich sein sollte. Macht Internetwerbung für alle Praxen Sinn? Gibt es einen Unterschied zwischen einer Praxis im ländlichen Bereich und einer Praxis in der Großstadt? Was ist jeweils zu tun, um gefunden zu werden?Das hängt zum einen von der Fachrichtung ab, aber auch davon welchen Text Sie einstellen. Versteht der Kunde/Patient, dass was Sie meinen, oder wollen Sie mit Ihrer Seite eher Kollegen/innen beeindrucken? Google belohnt und bestraft, hat neue Angebote wie z.B. Google-Business. Für wen dieses Angebot wichtig ist, nehmen Sie heute ebenfalls mit. Folgenden Nutzen stiftet Herrn Wehming im Web für Sie: Logo und Web-Seiten-Entwicklung inkl. der zielgerichteten Inhalte Eine gute Google-Positonierung sowie Mehr Patienten für Ihre Praxis Was und wie es geschieht, hören und lernen Sie heute in der aktuellen Folge!
Heute spricht Michael Brüne in Hamburg mit Herrn Thorsten Werner, dem Leiter des "Kompetenz-Center Heilberufe" der Hamburger Sparkasse (Haspa). Herr Werner gibt in diesem Interview einen sehr schönen Überblick über die Entwicklung des Jahres 2015 des Kompetenz Centers, aber auch einen interessanten Ausblick auf die anstehenden Aktivitäten des Jahres 2016. Die Haspa hat sich vor 6 Jahren konsequent der Beratung und Betreuung der selbständigen Heilberufe gewidmet. Mit einem qualifizierten Team von rd. 35 Mitarbeitern/innen wird nicht nur der Markt in Hamburg, sondern auch in den angrenzenden Bundesländern, der sogenannten Metropolregion, betreut. In 2016 erweitert das "Kompetenz Center Heilberufe" der Haspa seinen Wirkungsbereich auf die angestellten Heilberufe. Dieses Feld wird mit u.a. neuen Mitarbeitern/innen, aber auch evtl. einem neuen Standort an einem der großen Krankenhäuser in Hamburg erschlossen. Apropos Krankenhäuser: auch hier zeigt die Haspa Kompetenz. Ein eigener Bereich "Gesundheitswirtschaft" betreut kompetent die Kliniken der Region. Eine gute hausinterne Zusammenarbeit sichert den Informationsfluss auch zu Gunsten der niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Weiterhin stellt Herr Werner das Haspa-Kooperationspartner-Netzwerk, sowie die speziellen Seminarangebote des laufenden Jahres für Heilberufler vor. Zum Schluss gibt es noch Tipps für eine ideale Praxisabgabe. Weitere Infos: https://www.haspa.de/beratung-fuer-heilberufe/ Ein runder Podcast mit vielen Infos rund um die Heilberufe aus Hamburg. Folge direkt herunterladen
Heute spricht Michael Brüne in Hamburg mit Herrn Thorsten Werner, dem Leiter des "Kompetenz-Center Heilberufe" der Hamburger Sparkasse (Haspa). Herr Werner gibt in diesem Interview einen sehr schönen Überblick über die Entwicklung des Jahres 2015 des Kompetenz Centers, aber auch einen interessanten Ausblick auf die anstehenden Aktivitäten des Jahres 2016. Die Haspa hat sich vor 6 Jahren konsequent der Beratung und Betreuung der selbständigen Heilberufe gewidmet. Mit einem qualifizierten Team von rd. 35 Mitarbeitern/innen wird nicht nur der Markt in Hamburg, sondern auch in den angrenzenden Bundesländern, der sogenannten Metropolregion, betreut. In 2016 erweitert das "Kompetenz Center Heilberufe" der Haspa seinen Wirkungsbereich auf die angestellten Heilberufe. Dieses Feld wird mit u.a. neuen Mitarbeitern/innen, aber auch evtl. einem neuen Standort an einem der großen Krankenhäuser in Hamburg erschlossen. Apropos Krankenhäuser: auch hier zeigt die Haspa Kompetenz. Ein eigener Bereich "Gesundheitswirtschaft" betreut kompetent die Kliniken der Region. Eine gute hausinterne Zusammenarbeit sichert den Informationsfluss auch zu Gunsten der niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Weiterhin stellt Herr Werner das Haspa-Kooperationspartner-Netzwerk, sowie die speziellen Seminarangebote des laufenden Jahres für Heilberufler vor. Zum Schluss gibt es noch Tipps für eine ideale Praxisabgabe. Weitere Infos: https://www.haspa.de/beratung-fuer-heilberufe/ Ein runder Podcast mit vielen Infos rund um die Heilberufe aus Hamburg.
Heute treffen wir wieder Herrn Dr. Schlegel in Berlin. Herr Dr. Schlegel ist Rechtsanwalt und Spezialist für Arbeitsrecht mit Sitz in Berlin und Köln. Erfassen Sie die Arbeitszeit Ihrer MitarbeiterInnen, weil Sie korrekt sein oder evtl. Ungerechtigkeiten unter den MitarbeiterInnen vermeiden wollen? Die Absicht ist häufig gut, allerdings bestehen hier gerade für den Arbeitgeber, neben Chancen, auch Risiken. Einiges ist zu beachten, damit Überraschungen vermeiden werden. Worüber sprechen wir? Rüstzeiten: wie gehen Sie mit um Zeiten die von Mitarbeitern benötigt werden, um arbeitsbereit zu sein, Pausenregelungen: wir diskutieren unterschiedliche Möglichkeiten bei der Erfassung von Arbeitspausen Raucherpausen: der richtige Umgang hiermit Über-/ oder Unterstunden: worauf ist zu achten? Kann ich meine MitarbeiterInnen bei geringer Auslastung nach Hause schicken? Arbeitsbeginn: Was tue ich, wenn meine Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung, z.B. aufgrund der frühen Anfahrt von öffentlichen Verkehrsmitteln eine 1/2 Stunde vor der offiziellen Arbeitszeit anbieten? Rentenversicherungsträger: haben eine Möglichkeit die Zeiterfassungssysteme auf Korrektheit zu prüfen. Im schlimmsten Fall drohen finanzielle Risiken für den Arbeitgeber. Eine korrekte Zeiterfassung durchzuführen ist viel Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, allerdings bestehen bei nicht korrekter Handhabung, Risiken insbesondere für den Arbeitgeber. Wir enden, wie immer mit drei Tipps für die Praxis und Apotheke von Herrn Dr. Schlegel zum Thema Arbeitszeit. Herrn Dr. Schlegel erreichen Sie unter www.etl-rechtsanwaelte.de Folge direkt herunterladen
Heute treffen wir wieder Herrn Dr. Schlegel in Berlin. Herr Dr. Schlegel ist Rechtsanwalt und Spezialist für Arbeitsrecht mit Sitz in Berlin und Köln. Erfassen Sie die Arbeitszeit Ihrer MitarbeiterInnen, weil Sie korrekt sein oder evtl. Ungerechtigkeiten unter den MitarbeiterInnen vermeiden wollen? Die Absicht ist häufig gut, allerdings bestehen hier gerade für den Arbeitgeber, neben Chancen, auch Risiken. Einiges ist zu beachten, damit Überraschungen vermeiden werden. Worüber sprechen wir? Rüstzeiten: wie gehen Sie mit um Zeiten die von Mitarbeitern benötigt werden, um arbeitsbereit zu sein, Pausenregelungen: wir diskutieren unterschiedliche Möglichkeiten bei der Erfassung von Arbeitspausen Raucherpausen: der richtige Umgang hiermit Über-/ oder Unterstunden: worauf ist zu achten? Kann ich meine MitarbeiterInnen bei geringer Auslastung nach Hause schicken? Arbeitsbeginn: Was tue ich, wenn meine Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung, z.B. aufgrund der frühen Anfahrt von öffentlichen Verkehrsmitteln eine 1/2 Stunde vor der offiziellen Arbeitszeit anbieten? Rentenversicherungsträger: haben eine Möglichkeit die Zeiterfassungssysteme auf Korrektheit zu prüfen. Im schlimmsten Fall drohen finanzielle Risiken für den Arbeitgeber. Eine korrekte Zeiterfassung durchzuführen ist viel Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, allerdings bestehen bei nicht korrekter Handhabung, Risiken insbesondere für den Arbeitgeber. Wir enden, wie immer mit drei Tipps für die Praxis und Apotheke von Herrn Dr. Schlegel zum Thema Arbeitszeit. Herrn Dr. Schlegel erreichen Sie unter www.etl-rechtsanwaelte.de
Heute ist Michael Brüne in Potsdam bei dem Steuerberater Frank Pfeilsticker von der Konzept Steuerberatung. Im ersten Moment werden Sie sich wundern, wenn wir mit einem Steuerberater über Mitarbeiterbindung, das große, aktuelle Thema in vielen Praxen sprechen. Warum? Gute Mitarbeiter/innen sind Mangelware geworden, die Preise steigen. Da ist es auf der einen Seite wichtig, dass die Mitarbeiter/innen eine positive Beziehung zum Chef und zum Team haben und natürliche ihre Aufgaben spannend finden. Aber es braucht noch mehr, um eine/n Mitarbeiter/in zu binden. Was kann es für unsere Zuhörer/innen Spannenderes geben, als aktuelle Tipps eines Fachmannes. So können Sie auf der einen Seite Mitarbeiter/innen stärker an Ihre Praxis binden und auf der anderen Seite Kosten sparen. Gleich, ob es um Sachbezüge (bekannt geworden unter dem Begriff: Tankgutscheine), Übernahme von Kita-Gebühren, Fahrkostenzuschüsse, Gesunderhaltungskosten der Mitarbeiter/innen, Suchtentwöhnung, Betriebshandys, Tablets, Laptops, o.ä. geht, Herr Pfeilsticker gibt Ihnen in unserem Podcast viele Anregungen. Es gibt viele Möglichkeiten Mitarbeitern/innen finanzielle Mittel zukommen zu lassen, die sofort wirken ohne zusätzlich mit Abgaben belastet zu werden.... und das auf beiden Seiten. Frank Pfeilsticker gibt auch einen kleinen Einblick in aktuelle Verbesserungen, die der Gesetzgeber ab 2015 ins Leben gerufen hat, wie z.B. zu den Zuwendungen bei Geburtstagen und Aufwendungen für Betriebsfeiern. Wir wünschen wie immer... gute Gedanken! Folge direkt herunterladen
Heute ist Michael Brüne in Potsdam bei dem Steuerberater Frank Pfeilsticker von der Konzept Steuerberatung. Im ersten Moment werden Sie sich wundern, wenn wir mit einem Steuerberater über Mitarbeiterbindung, das große, aktuelle Thema in vielen Praxen sprechen. Warum? Gute Mitarbeiter/innen sind Mangelware geworden, die Preise steigen. Da ist es auf der einen Seite wichtig, dass die Mitarbeiter/innen eine positive Beziehung zum Chef und zum Team haben und natürliche ihre Aufgaben spannend finden. Aber es braucht noch mehr, um eine/n Mitarbeiter/in zu binden. Was kann es für unsere Zuhörer/innen Spannenderes geben, als aktuelle Tipps eines Fachmannes. So können Sie auf der einen Seite Mitarbeiter/innen stärker an Ihre Praxis binden und auf der anderen Seite Kosten sparen. Gleich, ob es um Sachbezüge (bekannt geworden unter dem Begriff: Tankgutscheine), Übernahme von Kita-Gebühren, Fahrkostenzuschüsse, Gesunderhaltungskosten der Mitarbeiter/innen, Suchtentwöhnung, Betriebshandys, Tablets, Laptops, o.ä. geht, Herr Pfeilsticker gibt Ihnen in unserem Podcast viele Anregungen. Es gibt viele Möglichkeiten Mitarbeitern/innen finanzielle Mittel zukommen zu lassen, die sofort wirken ohne zusätzlich mit Abgaben belastet zu werden.... und das auf beiden Seiten. Frank Pfeilsticker gibt auch einen kleinen Einblick in aktuelle Verbesserungen, die der Gesetzgeber ab 2015 ins Leben gerufen hat, wie z.B. zu den Zuwendungen bei Geburtstagen und Aufwendungen für Betriebsfeiern. Wir wünschen wie immer... gute Gedanken!
Heute ist Michael Brüne im Herzen von Wilmersdorf in einer Berliner Privatarztpraxis zu Gast. Der niedergelassene Arzt Christian W. Engelbert ist unser Gastgeber. Michael Brüne spricht mit Herrn Engelbert über ein Thema, dass in der aktuellen Diskussion viele Menschen bewegt: Stress und deren Lösung. Die Umweltbedingungen, wie Lebensweise und Beruf werden häufig für die Stress-Symptome verantwortlich gemacht. Wie sieht das ein ärztlicher Profi? Interessant erscheint, das seit einigen Jahren davon gesprochen wird, dass wir "2 Gehirne" in unserem Körper haben. Ein Gehirn sitzt natürlich in unserem Kopf und ein weiteres "Gehirn" in unserem Bauch, genauer sprechen wir von unserem Darm. Aber der Darm ist ja ein Bereich, dem wir uns ungerne widmen, trotzdem ist seine Bedeutung für unsere Gesundheit immens, warum ist das so? Neben dieser Frage wird Herr Engelbert folgende Gedanken beantworten: - Woran erkennen Sie, dass Ihre Gehirne nicht optimal kommunizieren oder vielleicht sogar krank sein könnten? - Was sollten Sie tun und welchen Nutzen erhalten Sie bei einer guten Vorgehensweise? - Naürlich gibt es auch für unsere Zuhörer einige Tipps und Empfehlungen. Viele Freude beim Hören wünscht Ihr Team der beratung für Heilberufe! Folge direkt herunterladen
Heute ist Michael Brüne im Herzen von Wilmersdorf in einer Berliner Privatarztpraxis zu Gast. Der niedergelassene Arzt Christian W. Engelbert ist unser Gastgeber. Michael Brüne spricht mit Herrn Engelbert über ein Thema, dass in der aktuellen Diskussion viele Menschen bewegt: Stress und deren Lösung. Die Umweltbedingungen, wie Lebensweise und Beruf werden häufig für die Stress-Symptome verantwortlich gemacht. Wie sieht das ein ärztlicher Profi? Interessant erscheint, das seit einigen Jahren davon gesprochen wird, dass wir "2 Gehirne" in unserem Körper haben. Ein Gehirn sitzt natürlich in unserem Kopf und ein weiteres "Gehirn" in unserem Bauch, genauer sprechen wir von unserem Darm. Aber der Darm ist ja ein Bereich, dem wir uns ungerne widmen, trotzdem ist seine Bedeutung für unsere Gesundheit immens, warum ist das so? Neben dieser Frage wird Herr Engelbert folgende Gedanken beantworten: - Woran erkennen Sie, dass Ihre Gehirne nicht optimal kommunizieren oder vielleicht sogar krank sein könnten? - Was sollten Sie tun und welchen Nutzen erhalten Sie bei einer guten Vorgehensweise? - Naürlich gibt es auch für unsere Zuhörer einige Tipps und Empfehlungen. Viele Freude beim Hören wünscht Ihr Team der beratung für Heilberufe!
Der Begriff ist jedem geläufig: die Marke. Auch wenn viele Ärzte/innen und Apotheker/innen das Ziel haben Marktführer in ihrem Segment zu werden, wird die Bedeutung des Begriffs doch unterschiedlich ausgelegt. Marktführerschaft bedeutet, sich vom Wettbewerb positiv abzugrenzen, eine bessere Qualität als dieser, sowohl in Service, Behandlung und dem "Dienen" zu erbringen, mehr und besser zu leisten. Aber reicht das schon aus, um eine Marke zu sein? Im Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Friederike Lemme, eine u.a. auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, greifen wir Begriffe auf, wie z.B. Wort-Marke oder Wort-Bild-Marke und erläutern diese. Weiterhin machen wir einen Ausflug in die nüchterne Welt der formalen Anmeldung einer Marke beim DPMA, beleuchten aber auch die Rechte, die Ihnen daraus erwachsen. Sie werden erstaunt sein, wie formal der Prozess ist, aber wie wenig kontrolliert wird. Trotzdem kann es Sinn machen seine Marke, also sein Qualitätsversprechen, zu sichern. Aber was können Sie sichern und was sind die Voraussetzungen, damit ein Wort oder ein Bild (Logo) eingetragen werden kann? Wie spezifisch müssen Begriffe sein, um unverwechselbar zu sein? Diese und viele andere Fragen greifen wir mit Frau Lemme (www.la-rechtsanwaelte.de) auf. Viel Freude beim Hören und wie immer... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Der Begriff ist jedem geläufig: die Marke. Auch wenn viele Ärzte/innen und Apotheker/innen das Ziel haben Marktführer in ihrem Segment zu werden, wird die Bedeutung des Begriffs doch unterschiedlich ausgelegt. Marktführerschaft bedeutet, sich vom Wettbewerb positiv abzugrenzen, eine bessere Qualität als dieser, sowohl in Service, Behandlung und dem "Dienen" zu erbringen, mehr und besser zu leisten. Aber reicht das schon aus, um eine Marke zu sein? Im Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Friederike Lemme, eine u.a. auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, greifen wir Begriffe auf, wie z.B. Wort-Marke oder Wort-Bild-Marke und erläutern diese. Weiterhin machen wir einen Ausflug in die nüchterne Welt der formalen Anmeldung einer Marke beim DPMA, beleuchten aber auch die Rechte, die Ihnen daraus erwachsen. Sie werden erstaunt sein, wie formal der Prozess ist, aber wie wenig kontrolliert wird. Trotzdem kann es Sinn machen seine Marke, also sein Qualitätsversprechen, zu sichern. Aber was können Sie sichern und was sind die Voraussetzungen, damit ein Wort oder ein Bild (Logo) eingetragen werden kann? Wie spezifisch müssen Begriffe sein, um unverwechselbar zu sein? Diese und viele andere Fragen greifen wir mit Frau Lemme (www.la-rechtsanwaelte.de) auf. Viel Freude beim Hören und wie immer... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne
Heute sprechen Herr Brüne und Herr Däumler (excognito) über das bedeutendste Social Media Netzwerk der Welt: über Facebook. Welche Bedeutung hat Facebook für die Generierung von Patienten für Ihre Praxis? Welcher finanzieller und zeitlicher Aufwand ist notwendig, um in diesem Medium erfolgreich zu sein? Was bedeutet es erfolgreich in Facebook zu sein? Woran erkennen Sie den Erfolg? Zunächst einmal erscheint es wichtig zu klären, welche Zielgruppe Facebook eigentlich anspricht. Was glauben Sie welche Altersgruppe vornehmlich mit Facebook arbeitet? Eher die 20-jährigen oder eher die 60-jährigen? Nach Recherchen von Herrn Däumler sind in Deutschland die Nutzer von Facebook durchschnittlich 40 Jahre alt und damit absolut interessant für Ihre Praxis. Warum? Diese Altersgruppe sucht häufig für spezielle Operationen oder Behandlungen die geeignete Praxis für ihre Eltern im Internet... Folge direkt herunterladen
Heute sprechen Herr Brüne und Herr Däumler (excognito) über das bedeutendste Social Media Netzwerk der Welt: über Facebook. Welche Bedeutung hat Facebook für die Generierung von Patienten für Ihre Praxis? Welcher finanzieller und zeitlicher Aufwand ist notwendig, um in diesem Medium erfolgreich zu sein? Was bedeutet es erfolgreich in Facebook zu sein? Woran erkennen Sie den Erfolg? Zunächst einmal erscheint es wichtig zu klären, welche Zielgruppe Facebook eigentlich anspricht. Was glauben Sie welche Altersgruppe vornehmlich mit Facebook arbeitet? Eher die 20-jährigen oder eher die 60-jährigen? Nach Recherchen von Herrn Däumler sind in Deutschland die Nutzer von Facebook durchschnittlich 40 Jahre alt und damit absolut interessant für Ihre Praxis. Warum? Diese Altersgruppe sucht häufig für spezielle Operationen oder Behandlungen die geeignete Praxis für ihre Eltern im Internet...