POPULARITY
Categories
ChatGPT im Unternehmen: Viele Mitarbeitende nutzen ChatGPT, Microsoft Copilot, Google Gemini oder andere generative KI-Assistenten bereits – oft ohne Freigabe, ohne Struktur und mit unklarer Datensicherheit. In diesem #ITundTECH Interview erklärt Thomas Rüdel, Geschäftsführer von Kauz.ai, wie Unternehmen KI-Tools wie ChatGPT, Claude oder Gemini datenschutzkonform einsetzen können. Er zeigt, wie der aiWorkplace von Kauz.ai nicht nur Sicherheit gewährleistet, sondern auch konkrete Effizienzgewinne für den Unternehmensalltag ermöglicht.ChatGPT im Unternehmen – Highlights des Interviews:Wie Unternehmen KI wie ChatGPT, Anthropic's Claude, Google Gemini, Microsoft Copilot, DeepSeek AI, Mistral Le Chat, Enterprise Bot, IBM Watsonx, Amazon Q, und viele andere generative KI-Assistenten sicher und DSGVO-konform nutzen können.Warum gerade im KMU mit KI der Arbeitsalltag produktiver und kreativer gestaltet werden kanndie Vorteile des AI Workplace im Vergleich zu den Standardlösungen generativer KI-AssistentenTakeaways aus dem Interview:ChatGPT und andere LLMs sind ohne klare Richtlinien ein Risiko für Datenschutz und Unternehmenssicherheit.Der AI Workplace von Kauz.ai ermöglicht eine sichere, europäische Hosting-Umgebung für KI im Unternehmen.KI kann Mitarbeitende in allen Bereichen unterstützen – von Marketing bis Sachbearbeitung.Strukturiertes KI-Management verhindert unkontrollierte Schatten-IT durch „heimliche“ Nutzung von ChatGPT.Unternehmen profitieren von Effizienzsteigerungen, besserer Meeting-Vorbereitung und schnellerer Dokumentenerstellung.Datenschutz und Produktivität sind kein Widerspruch, wenn KI-Lösungen richtig integriert werden.Die Zukunft liegt in der Kombination aus KI-Agenten und Workflow-AutomatisierungWeiterführende Links► Internet: https://kauz.ai/ ► LinkedIn-Firmenseite: https://www.linkedin.com/company/kauz-gmbh/ ► LinkedIn: http://www.linkedin.com/in/thomas-ruedel-92980985 Über den ITundTECH PodcastDer Podcast mit CEOs innovativer Softwarehersteller, IT-Dienstleister oder TECH-Unternehmen aus Deutschland► Mehr erfahren: https://www.itundtech.de/ ► Abonniere uns auf Youtube:https://www.youtube.com/@itundtech ► Vernetze dich mit Holger Winkler auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/holger-winkler/ Du möchtest als Gast dabei sein?Hier findest du unsere Mediadaten: https://join.itundtech.de/
Am 12. September 2025 wird der Data Act der EU wirksam. Es steht zu befürchten, dass viele Unternehmen darauf kaum vorbereitet sind. In Episode 142 des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Holger und Joerg mit Carolin Loy vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht über die weitreichenden Folgen der neuen Verordnung. Der Data Act soll Datensilos aufbrechen und Nutzern Zugang zu Daten verschaffen, die bei der Verwendung vernetzter Geräte entstehen, vom Auto über die Kaffeemaschine bis zur Solaranlage. Bisher kontrollieren viele Hersteller diese Daten exklusiv. Künftig müssen sie sie auf Verlangen herausgeben, auch an Dritte. Die EU-Kommission erhofft sich davon jährlich bis zu 200 Milliarden Euro zusätzliches Wirtschaftswachstum durch neue datenbasierte Geschäftsmodelle. Die praktische Umsetzung stellt Unternehmen vor massive Probleme. Sie müssen ab sofort Datenlizenzverträge mit Nutzern schließen und Schnittstellen zur Datenherausgabe schaffen. Die von der EU-Kommission versprochenen Mustervertragsklauseln existieren zehn Tage vor dem Stichtag nur als Entwurf. "Das schadet vor allem denjenigen, die das Gesetz anwenden müssen", kritisiert Loy die mangelhafte Vorbereitung. Besonders komplex stellt sich die Abgrenzung von personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten dar. Bei personenbezogenen Daten greift weiterhin die DSGVO mit Vorrang. Das heißt, Unternehmen benötigen eine Rechtsgrundlage für die Herausgabe. Dies führt zu einem Dilemma: Verweigern sie die Herausgabe mangels Rechtsgrundlage, verstoßen sie möglicherweise gegen den Data Act. Geben sie Daten ohne Rechtsgrundlage heraus, verletzen sie die DSGVO. Weitere Unsicherheit schafft die fehlende Aufsichtsstruktur. Deutschland hat noch keine zuständige Behörde für nicht-personenbezogene Daten benannt. Ein Referentenentwurf vom Jahresanfang sah die Bundesnetzagentur vor, für personenbezogene Daten sollte die Bundesbeauftragte für Datenschutz zentral zuständig sein, was die föderale Aufsichtsstruktur der Datenschutzaufsicht aushebeln würde. Nach der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar wurde der Entwurf der damaligen Ampelkoalition obsolet, ein neuer liegt noch nicht vor. Die Expertin Loy empfiehlt Unternehmen dringend, ihre Datenbestände zu analysieren und zwischen personenbezogenen und anderen Daten zu trennen. Sie müssen Informationspflichten nach dem Data Act erfüllen und Verträge vorbereiten. Im Zweifel rät sie, vom Personenbezug auszugehen und Herausgabeanfragen zunächst kritisch zu prüfen. Während die Diskutanten die Grundidee des Data Acts – mehr Datenzugang und Wettbewerb – durchaus begrüßen, kritisieren sie die Umsetzung. Gerade der Mittelstand sei mit der Flut neuer Digitalgesetze völlig überfordert, moniert Joerg. Die komplexe Verzahnung mit der DSGVO schaffe mehr Rechtsunsicherheit als Klarheit.
Wie sicher sind unsere Daten wirklich – und wer hat am Ende Zugriff darauf?In dieser Folge von MY DATA IS BETTER THAN YOURS spricht Host Jonas Rashedi mit Nina-Sophie Sczepurek, Co-Founder & COO bei leitzcloud by vBoxx, über Datensouveränität, Cybersicherheit und die strategische Bedeutung von Cloud-Architekturen. Nina erklärt, wie US-Gesetze wie der Cloud Act selbst auf Server in Europa wirken, warum Schleswig-Holstein und Dänemark auf europäische Cloud-Lösungen umsteigen wollen und wie neue EU-Gesetze wie der Cyber Resilience Act Unternehmen zu mehr Sicherheit verpflichten.Besonders praxisnah wird es, wenn sie von Projekten berichtet, in denen Unternehmen sensible Daten wie HR- oder Finanzinformationen bewusst in separate, europäische Clouds auslagern – oder gleich ganze private Cloud-Infrastrukturen aufbauen. Das Gespräch zeigt, wie eng technologische Entscheidungen mit geopolitischen Entwicklungen verwoben sind. Es geht um Vertrauen in Technologie, die Rolle von Multi-Cloud-Strategien und darum, warum Sensibilisierung und Transparenz entscheidend sind. MY DATA IS BETTER THAN YOURS ist ein Projekt von BETTER THAN YOURS, der Marke für richtig gute Podcasts. Zum LinkedIn-Profil von Nina: https://www.linkedin.com/in/nina-sophie-sczepurek/?locale=de_DE Zur Webseite von leitzcloud by vBoxx: https://leitzcloud.eu/ Zu allen wichtigen Links rund um Jonas und den Podcast: https://linktr.ee/jonas.rashedi 00:00 Intro und Begrüßung 02:02 Vorstellung Nina 04:32 Was bedeutet Datensouveränität? 06:47 Politische Rahmenbedingungen und Cloud Act 10:12 Risiken außereuropäischer Anbieter 14:18 Europas Potenzial und erste Schritte 15:47 Neue Cybersicherheitsgesetze 18:56 B2B-Sensibilisierung 22:16 Strategisches Datenmanagement 27:21 Multi-Cloud-Strategien 30:37 Vertrauen in Technologie 33:00 Praxisbeispiele aus Projekten 37:25 Blick in die Zukunft 38:19 Persönlicher Umgang mit Daten
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Du willst dich um den Datenschutz in deinem Unternehmen kümmern, aber dir fehlt der Überblick, was sich laufend ändert? Dann bist du mit dieser Folge genau richtig. Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt immer wieder wichtige Beschlüsse zusammen – zu Themen, die dich als Selbstständiger oder Geschäftsführer mit kleinem Team direkt betreffen: Microsoft 365, KI-Tools wie ChatGPT, Cookie-Banner, Einwilligungen und mehr. Ich zeige dir in dieser Folge ganz konkret: - Was die DSK beschlossen hat - Was das für deinen Alltag bedeutet - Wo echte Risiken liegen – und wie du sie pragmatisch lösen kannst Und warum gerade kleine Firmen das Thema nicht unterschätzen sollten Ich nehme dir den Fachjargon ab und übersetze die Themen in klare, umsetzbare Tipps für deinen Unternehmensalltag. Ganz ohne Panik – aber mit Klartext.
MINDSETFOLGE In dieser kurzen, aber nennen wir sie mal intensiven Folge erzähle ich dir von einem Aha-Moment aus einem KI-Workshop. Ich spreche über Datenschutz, Verantwortlichkeiten und warum gefährliches Halbwissen in der Online-Bubble zum echten Problem werden kann. Weil es mir sehr wichtig ist teile ich meine frischen Eindrücke aus einem Rechts-Workshop rund um KI, Datenschutz und Verantwortung. Die Folge könnte dein Weckruf sein, wenn du dich gerade in die Welt der KI stürzt – ohne deine Hausaufgaben gemacht zu haben.
Master of Search - messbare Sichtbarkeit auf Google (Google Ads, Analytics, Tag Manager)
„Ich dachte, unser Tracking läuft doch – bis ich nachts um 4 Uhr geweckt wurde und meine Zustimmungsrate nicht kannte.“ In dieser Folge zeige ich dir, warum ein Cookie-Banner kein Design-Gimmick ist, sondern über deine gesamten Marketing-Entscheidungen bestimmt. Wenn du blind misst, steuerst du blind – und das kann dich teuer zu stehen kommen. Wenn dein Cookie Banner wackelt, dann wackelt auch dein Umsatz. Das ist keine Übertreibung – sondern Realität für viele Unternehmen, die sich ihrer Consent Management Plattform (CMP) kaum bewusst sind. Ich erzähle dir heute aus erster Hand, welche dramatischen Konsequenzen schlechte Cookie-Banner haben, wie du als Geschäftsführer, Marketingverantwortlicher oder Shopbetreiber deine Datenbasis wieder rettest – und warum du ohne die korrekte Zustimmungsrate deine Kampagnen gegen die Wand fährst. Ich nehme dich mit hinter die Kulissen:
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting stoßen wir auf Altbekanntes und Überraschendes. Zunächst (00:46) werfen wir einen Blick auf das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 26.6.2025 (Az. 16 U 58/24): Das OLG Frankfurt hat einen Anspruch auf Accountlöschung gegen Facebook ins Leben gerufen. Der Anspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) richte sich gegen Facebook/Meta als mittelbaren Störer. Da nur persönlichkeitsverletzende Inhalte auf den Profilen gepostet worden seien, hielt es der Senat nach einer Interessenabwägung für die effektivste Lösung, die Profile komplett und unwiderruflich löschen zu lassen. Damit betritt der Senat Neuland und interpretiert den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wesentlich weiter als bisher üblich. Sodann geht es (11:50) um ein Urteil des 6. Senats des BGH vom 13.5.2025 zu Art. 82 DS-GVO. Der Kläger nimmt die beklagte Stadt wegen der unverschlüsselten Versendung von verwaltungsgerichtlichen Empfangsbekenntnissen per Telefax auf Geldentschädigung in Anspruch. Die Stadt sagte ursprünglich Unterlassung zu, versandte dann aber sieben Mal unverschlüsselte Telefaxe, anstatt postalisch zu agieren. Der Kläger verlangte 17.500 € Schadenersatz, bekam vorm LG 7.000 € und unterlag jetzt komplett vorm BGH: „Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten kann nicht zu einer Entschädigung gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO führen.“ Klingt bekannt. Dann geht es (20:37) um die Beschlüsse des 1. Senats des BVerfG vom 24.6.2025 zur Quellen-TKÜ und online-Durchsuchung. Das Gericht befand die Regelungen des PolG NRW für vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar; die angegriffenen Regelungen der Strafprozessordnung seien teilweise verfassungswidrig, da die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne seien und vom Senat insoweit für nichtig erklärt wurden. Auffällig war etwas anderes: Die Verfassungsbeschwerden wurden größtenteils für unzulässig da unsubstantiiert befunden. So sei nicht hinreichend dargelegt, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und der Normenklarheit vorliege oder die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung in sich widersprüchlich sei. Diese Fokussierung auf ungeschriebene Zulässigkeitsaspekte verwundert stark, letztlich sind Verfassungsbeschwerden damit nicht mehr ohne massive „Rechtshilfe“ – oder das Wohlwollen des BVerfG - möglich. Das kann nicht richtig sein.
Was ist in der KW 35 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Zugriffsprotokolle bei Nutzung von Microsoft Copilot verfälscht Automatisiert erstellter Abfallgebührenbescheid verstößt gegen DSGVO Urteil VG Bremen vom 14.07.2025 – 2 K 763/23 https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001618079.htm Schweizer Überwachungsverordnung hat Auswirkung auf Unternehmen BSI sieht positive Veränderungen bei der E-Mail-Sicherheit Liste der Anbieter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Onlinekommunikation/E-Mail-Sicherheit/E-Mail-Checker/E-Mail-Checker_node.html WhatsApp plant datenschutzfreundliche KI-Unterstützung 42.000 € Bußgeld gegen Reiseanbieter wegen unzulässiger Speicherung von Ausweiskopien Berufung im Fanpageverfahren und Bereitstellung von Handreichung durch die BfDI https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Dokumente-allg/2025/Handreichung-Social-Media.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Veröffentlichungen & Veranstaltungen Joint Cybersecurity Advisory https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/cyberabwehr/2025-08-27-cybersecurity-advisory-1.pdf?__blob=publicationFile&v=3 LFDI aktualisiert Orientierungshilfen Navigator KI & Datenschutz https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/onkida-aktualisierte-uebersicht-ki-datenschutz/ LfDI NRW mahnt zum Schulbeginn in Bezug auf die Nutzung von Tablets https://www.ldi.nrw.de/iPads_in_Schule INQA-Webinare: Arbeitsfähigkeit & Vielfalt https://inqawebinare-arbeitsfaehigkeit-vielfalt.migosens.de/ Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/der-unterschatzte-art-22-dsgvo-ds-news-kw-35-2025/
Verkaufen an Ärzte – Insider-Tipps und Trends aus der Praxis! Zunächst boomt der Gesundheitsmarkt, denn immer mehr Leistungen wandern in die ambulante Versorgung. Trotzdem wird Verkaufen an Ärzte schwieriger: Klassische Kaltakquise über Außendienst oder Telefon greift immer seltener. Deshalb spreche ich mit HNO-Arzt, Unternehmer und KI-Enthusiast Alvar Mollik darüber, wie du heute wirklich in Praxen reinkommst – und zwar mit relevanten Mehrwerten statt Floskeln. Alvar ist nicht nur praktizierender Arzt, sondern auch Gründer von felia.ai. Die Plattform wiederum bringt einen smarten Sprachassistenten in den Praxisalltag, wodurch Dokumentation einfacher wird und Prozesse messbar schneller laufen. Außerdem analysieren wir, wie sich der Zugang zu Praxen verändert hat und weshalb Vertreter scheitern, wenn sie keinen konkreten Nutzen mitbringen. Die größte Hürde im Praxisbetrieb bleibt Zeit. Zwischen Dokumentation, Abrechnung und Wartezimmer bleibt kaum Raum für Verkaufsgespräche. Genau deshalb punktet KI: Felia verwandelt Sprachaufzeichnungen direkt in strukturierte Arztbriefe, dabei bleibt alles DSGVO-konform. Dadurch erhöhst du den Return on Time der Praxis – und damit deine Abschlusschancen. Außerdem sprechen wir über Gatekeeper: MFA entscheiden häufig, ob du überhaupt durchkommst. Stattdessen mit Druck zu arbeiten, brauchst du Höflichkeit, eine klare Nutzenbotschaft sowie kurze, strukturierte Abläufe. Walk-ins funktionieren weiterhin – wenn du Praxiszeiten respektierst, Material mit echtem Mehrwert dalässt und anschließend einen präzisen Follow-up sicherst. So überwindest du Skepsis: Erstens zeigst du Referenzen aus vergleichbaren Praxen; zweitens bietest du einen Test unter realen Bedingungen an; drittens rechnest du den Zeitgewinn konkret vor. Somit wird ein 10-Minuten-Demo-Call, der täglich 30 Minuten Dokumentation spart, zum No-Brainer. Kurzum: Vertrauen schlägt Features – deshalb lieber Ergebnisse zeigen als Buzzwords. Danach schauen wir nach vorn: Vernetzte Praxissysteme, digitale Patientenakten und Wearables werden Standard. Gleichzeitig bleibt Datenschutz kritisch; daher zählen transparente Prozesse, saubere Auftragsverarbeitung und schneller Support. Wer reibungslos integriert und Störungen minimiert, gewinnt langfristig. Schließlich entscheidet nicht die schönste Demo, sondern die stabile Anwendung im Praxisalltag. Mein Fazit: Willst du im Gesundheitsmarkt wachsen, dann fokussiere dich auf messbaren Nutzen, glasklare Kommunikation und ein kompaktes Onboarding. Damit wird Verkaufen an Ärzte vom Zufallsspiel zum planbaren Prozess. Wenn du Berater, Vertriebler oder Gründer bist, bekommst du in dieser Episode konkrete Schritte, Formulierungen sowie Tools, mit denen du unmittelbar starten kannst.
Was ist in der KW 34 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? - Österreichische Bundesverwaltungsgericht sieht Rechtswidrigkeit bei Pay or Okay Button (BVwG GZen W291 2272970-1/30E) https://noyb.eu/sites/default/files/2025-08/20250818145608738p_Redacted.pdf - Britische Ergänzung zur DSGVO ist in Kraft getreten - HR-Bereiche im Fokus von Cyberkriminalität - Verwirrung um Datenabfluss bei Paypal - Sicherheitskennzeichen für smarte Alarmanlagen & Co https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/IT-Sik_Smarte_Sicherheitstechnik_250818.html - VG Hamburg stellt Rechtsmissbräuchlichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde fest (Beschluss VG Hamburg v. 6.8.2025 – 17 K 3445/24) Veröffentlichungen & Veranstaltungen - Fortbildung für die öffentliche Verwaltung "Datenschutz beim Einsatz von KI" Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migose
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Vielleicht hast du den Satz auch schon mal gesagt oder gedacht: „Ich habe doch nichts zu verbergen…“ Gerade bei Solo-Selbstständigen, kleinen Firmen oder Handwerksbetrieben höre ich das in Gesprächen immer wieder. Und genau darin liegt das Problem. Denn diese Einstellung führt oft dazu, dass Datenschutz gar nicht erst angegangen wird – weil man sich selbst nicht als Ziel sieht. Aber: Cyberangriffe suchen sich nicht „interessante“ Unternehmen – sondern einfach zugängliche. Und genau das macht kleine Betriebe so angreifbar. In dieser Folge zeige ich dir: - Warum diese Denkweise gefährlich ist – und warum gerade kleine Unternehmen ins Visier geraten - Welche konkreten Risiken bestehen – auch ohne Hackerangriff - Ein Beispiel aus der Praxis, das viel verdeutlicht - Warum Datenschutz kein Bürokratie-Monster sein muss, sondern eine Frage der Verantwortung - Und welche ersten, machbaren Schritte du direkt umsetzen kannst Wenn du in Sachen Datenschutz bisher gezögert hast – dann ist diese Folge genau der richtige Einstieg. Denn: Wer sich schützt, schützt nicht nur Daten – sondern auch das Vertrauen seiner Kunden.
Das OLG Schleswig (OLG Schleswig v. 12.08.2025 - 6 UKI 3/25) hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eines Verbraucherverbands gegen die Nutzung von Meta-KI-Trainingsdaten mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt. Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ordnen die Entscheidung ein. (01:11) Ab Minute (11:37) nehmen Brink und Härting einen FAZ-Beitrag von Prof. Nettesheim zum Anlass, um über das Wahlverfahren der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht zu sprechen. Besonders zutreffend findet Dr. Brink die Anregung zu einem transparenten und öffentlichen Verfahren (Art. 33 Abs 2 GG). Auch Prof. Härting betrachtet die intransparenten Absprachen im Hinterzimmer kritisch und wünscht sich wieder mehr ,,Gesicht“ am Bundesverfassungsgericht. Last but not least wird ab Minute (25:54) ein Urteil des VG Köln thematisiert. (VG Köln v. 17.07.2025 - 13 K 1419/23) 2023 untersagte der damalige BfDI dem Bundespresseamt den Betrieb einer Facebook-Fanpage. Kelber ging von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO von Meta und dem Bundespresseamt für einen unwirksamen Cookie-Banner aus. Das VG Köln widersprach dieser Auffassung. Für den Cookie-Banner sei ausschließlich Meta verantwortlich. Worin liegt der Unterschied zum Fall ,,Wirtschaftsakademie“ (EuGH v. 5.6.2018 – C-210/16)?
Das VG Bremen hat in seinem Urteil vom 17.12.2024, 4 K 2297/23, eine umfangreiche Pflicht zur Auskunft über die Löschung personenbezogener Daten und des Nachweises dieser Löschung konstatiert. In der Praxis fordern nun auch betroffene Personen in diesem Umfang Informationen und Nachweise. Besteht eine solche Pflicht oder verkennen die betroffenen Personen, dass das VG Bremen über ein behördliches Auskunftverlangen nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO entschieden hat? Dieser Frage geht der Podcast nach und beleuchtet die Thematik etwas umfassender. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Was ist in der KW 32 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen bei öffentlichen Stellen durch den LfDI Mecklenburg-Vorpommern Grenzen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO und die Frage, wann Daten als „personenbezogen“ gelten (AG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2025, Az. 30087 C 102/24) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000920 Meta-Nutzer wissen kaum vom KI-Opt-out Aufsichtsbehörde Spanien stellt Anforderungen an Datenminimierung bei Erfassung von Gastdaten klar https://www.aepd.es/guias/nota-aepd-registro-hospedajes.pdf Veröffentlichungen & Veranstaltungen Angebot BaWü: Übersicht über bestehende Zugangsrechte zu behördlichen Informationen Schulungsangebote: So geht es nach der Sommerpause mit den Angeboten aus BaWü weiter Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/kein-auskunftsanspruch-auf-kontrolldaten-der-bahn-ds-news-kw-32-2025/↗ Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/podcast #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Das Recht auf Auskunft gegenüber Unternehmen und Behörden über die eigenen, gespeicherten Daten ist eines der zentralen Betroffenenrechte in der DSGVO. Doch was, wenn bei der Auskunftsanfrage an ein Unternehmen Geschäftsgeheimnisse im Spiel sind? Dann prallen zwei schützenswerte Rechtsgüter aufeinander, erklärt Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz im c't-Datenschutz-Podcast. Piltz, der sich in seiner Kanzlei schwerpunktmäßig mit Datenschutzrecht befasst, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen: Das 2019 in Kraft getretene Geschäftsgeheimnisgesetz schützt sensible Unternehmensinformationen vor unlauterer Erlangung und Offenlegung. Zugleich räumt die DSGVO Betroffenen umfassende Auskunftsrechte über ihre Daten ein. Wo diese Ansprüche kollidieren, muss im Einzelfall eine Abwägung erfolgen. Zwar dürfen Unternehmen die Auskunft verweigern, wenn Geschäftsgeheimnisse offenbart würden, so Piltz. Sie müssen dies aber detailliert begründen. Letztlich entscheiden dann Datenschutz-Aufsichtsbehörden oder Gerichte nach Sichtung der so deklarierten Geheimnisse, ob das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Dabei kommt es auch darauf an, wie relevant die beanspruchten Informationen für die Rechte des Betroffenen sind. Weitere Grenzen der Auskunftspflicht können sich aus dem Schutz der Rechte Dritter ergeben, etwa wenn Daten mehrere Personen betreffen, etwa in E-Mails. Auch bei missbräuchlichen oder exzessiven Anfragen kann die Auskunft verweigert werden. Unternehmen müssen dann aber genau darlegen, warum sie die Ausnahme für einschlägig halten. Einen pragmatischen Rat hat der erfahrene Anwalt für Unternehmen parat: Nach Möglichkeit sollten interne Dokumente frei von personenbezogenen Daten sein, um Konflikte von vornherein zu vermeiden. Wo dies nicht gehe, bleibe nur eine sorgfältige Prüfung und Risikoabwägung im Einzelfall. Auch wenn es auf den ersten Blick wie ein Nischenthema wirkt, zeigt sich am Recht auf Auskunft exemplarisch das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Unternehmensinteressen. Schutzrechte für Betroffene dürfen nicht ausgehöhlt, Geschäftsgeheimnisse aber auch nicht leichtfertig preisgegeben werden. Es braucht einen umsichtigen Ausgleich im Einzelfall, resümieren Piltz und die Podcast-Hosts, Redakteur Holger Bleich und Verlagsjustiziar Joerg Heidrich.
Querbeet geht es zunächst um eine Stellungnahme des DAV zum Einsatz von KI in der Anwaltschaft, welche berufsrechtliche, datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Aspekte erörtert. Prof. Niko Härting erklärt die Motivation hinter dieser Stellungnahme. Ab Minute (10:15) geht es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Dr. Brink und Prof. Härting thematisieren ein Urteil des LG Berlin II v. 17.06.2025 – 27 O 165/25, das drei Voraussetzungen normiert, die zu einer reaktive Prüfpflicht bei Dauerpublikationen führen. Die beiden Podcaster können auch Entscheidungen loben: Ab Minute (20:09) sprechen Härting und Brink über eine Entscheidung des BAG v. 20.2.2025 – 8 AZR 61/24, in der die Parteien über einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen einer verspäteten Auskunft stritten. Der Kläger befürchtete einen Kontrollverlust und dass die Beklagte ,,Schindluder“ mit seinen Daten treibe. Das BAG sah keine substantiierte Darlegung eines immateriellen Schadens.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Du nutzt dein Smartphone täglich geschäftlich – E-Mails, Kundendaten, vielleicht sogar dein ganzes Projektmanagement läuft darüber. Doch wie sicher ist dein Gerät wirklich? Und macht es einen Unterschied, ob du ein iPhone oder ein Android-Handy nutzt? Genau das schauen wir uns in dieser Folge gemeinsam an. Ich zeige dir, worin sich Apple und Android in Sachen Sicherheit unterscheiden, welche Risiken oft unterschätzt werden und worauf du als Selbstständiger oder Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens unbedingt achten solltest, wenn du dein Smartphone datenschutzkonform einsetzen willst. Diese Folge soll dich sensibilisieren – damit du die richtigen Entscheidungen für dein Business und den Schutz sensibler Daten treffen kannst.
THEMENFOLGE In dieser Sternenfolge erfährst du, warum Calendly zwar beliebt, aber datenschutzrechtlich bedenklich ist. Ich gebe dir fünf konkrete Tool-Tipps, mit denen du auf europäische Alternativen umsteigen kannst – datenschutzkonform, preislich fair und einfach zu bedienen. Diese Folge ist perfekt für dich, wenn du eine sichere und zuverlässige Lösung für deine Terminbuchung suchst.
Wir sprechen mit Dr. Lukas. Feiler. Er ist Rechtsanwalt in Wien. Wir sprechen über die europarechtlichen Vorgaben zur Einführung von Social Media Altersgsrenzen (Art. 28 DSA, Herkunftslandprinzip, DSGVO etc.) sowie deren Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage. Links:https://www.bakermckenzie.com/en/people/f/feiler-lukashttps://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj/enghttps://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-age-verification
Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Makler und Vermittler Podcasts! In Teil 2 tauchen Nicolas Vogt und Maximilian Schroll noch tiefer ein in das Thema: Wie kann Künstliche Intelligenz praktisch und strategisch im Maklerbetrieb eingesetzt werden? Du erfährst, wie KI dich im Vertrieb, bei der Beratung, beim Antragsprozess, in der Bestandsbetreuung sowie im Backoffice unterstützen kann – natürlich auch unter Berücksichtigung von Datenschutz und DSGVO. Es erwarten dich zahlreiche sofort umsetzbare Tipps und Insights, die deinen Alltag als Makler erleichtern und dich fit für die Zukunft machen. Viel Spaß beim Zuhören!
Datenschutz - deutsche Erfindung oder digitale Bremse? Von Hessens Pioniergesetz 1970 über den Volkszählungs-Protest bis zur DSGVO und dem Einsatz von Max Schrems gegen Facebook: Eine Geschichte zwischen Grundrechten, Überwachungssorgen und dem Ruf nach mehr digitaler Freiheit. Autor: Stefan Foag. (BR 2025)
Die Sommerflaute nutzen die beiden Hosts für einen bunten Ritt durch die Datenschutzwelt. Holger und Joerg Heidrich präsentieren in Episode 139 ihre persönliche Auswahl aktueller Fälle und Entwicklungen. Den Auftakt macht das obligatorische "Bußgeld der Woche", diesmal aus Italien: Die Autostrade per l'Italia muss 420.000 Euro zahlen, weil sie private Facebook-Posts und WhatsApp-Nachrichten einer Mitarbeiterin für ein Disziplinarverfahren verwendet hatte. Die italienische Datenschutzbehörde Garante betont, dass online verfügbare Daten nicht automatisch für jeden Zweck genutzt werden dürfen. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Zweckbindung personenbezogener Daten. Holger und Joerg diskutieren, ob zumindest öffentliche Social-Media-Posts tatsächlich nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Einiges Rumoren in der Datenschutz-Community erzeugt ein Urteil des Landgerichts (LG) Leipzig: 5000 Euro Schadensersatz sprach es einem Nutzer zu, der sich von den Meta-Business-Tools im Web überwacht fühlt. Viele Website-Betreiber nutzen diese Tools, etwa in form von Social-Plug-ins. Meta könne damit allerdings "jeden Nutzer zu jeder Zeit individuell erkennbar [machen], sobald er sich auf Drittwebseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Instagram- oder Facebook-Account angemeldet hat", so das Gericht. Die Höhe des Schmerzensgeldes nach Art. 82 DSGVO müsse demnach über die in der nationalen Rechtsprechungspraxis etablierten Beträge hinausgehen. Das Gericht sieht eine systematische Überwachung und spricht von einem Signal gegen Meta. Die Hosts zeigen sich überrascht von der Höhe des Schadensersatzes, der ohne konkrete Schadensdarlegung allein auf Basis eines "Überwachungsgefühls" zugesprochen wurde. Dies könne für Meta tatsächlich gravierende Folgen haben, wenn sich die Ansicht des LG Leipzig an anderen Gerichten durchsetzen sollte. Derweil gerät Microsoft in Erklärungsnot: Nachdem der Konzern vollmundig eine undurchlässige "EU Data Boundary" für der Kundschaft in der EU versprochen hatte, räumte der französische Chefjustiziar nun ein, dass US-Behörden über den Cloud Act weiterhin auf europäische Kundendaten zugreifen können. Holger zeigt sich wenig überrascht, aber verärgert über die irreführenden Versprechen. Ein weiteres Mal stehe die Glaubwürdigkeit von Datenschutzversprechen großer US-Tech-Konzerne in Frage. Die Hosts widmen sich außerdem einem viralen Privacy-Desaster: Bei einem Konzert der Popband Coldplay wurden zwei Personen von der "Kiss Cam" in einer intimen Situation erfasst. Als die beiden sich selbst auf der Leinwand im Saal erkannten, schlug die Frau die Hände vors Gesicht, der Mann ging in die Hocke und versteckte sich. Das Video verbreitete sich rasant im Netz, die Betroffenen wurden identifiziert und öffentlich bloßgestellt, mit schwerwiegenden persönlichen Konsequenzen. Unbeteiligte mit ähnlichen Namen gerieten ins Visier des Internet-Mobs. Bleich findet das "eklig" und kritisiert die Post-Privacy-Gesellschaft scharf. Joerg erläutert anhand des Beispiels überdies die rechtlichen Aspekte solcher Aufnahmen bei Großveranstaltungen. Als Ferienlektüre empfiehlt Holger zuguterletzt den aktuellen Tätigkeitsbericht des Katholischen Datenschutzzentrums (siehe Shownotes) - mit skurrilen Fällen wie falsch etikettierten Plazenten und datenschutzrechtlichen Fragen bei Teufelsaustreibungen.
Dr. Datenschutz is a German Podcast – but special occasions ask for special measures (we wouldn't switch it up for just anyone). Laura welcomes Anu Talus, the Chair of the European Data Protection Board (EDPB), in this episode. Anu lets Laura in on how her everyday life with two jobs looks like, how EDPB and DPAs work together and what the process for picking specific topics of the EDPB looks like. They talk about general developments, the opportunities of change for the GDPR and what AI brings to the table. Moreover, as Laura loves every learning opportunity she improves her Finnish one word at a time with Anus help.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Datenschutz? Als kleiner kann mir doch eh nichts passieren! So dachte auch ein Kunde von Björn Gronewold und wurde schlagartig eines besseren belehrt. Eines Tages hatte er im Briefkasten eine Beschwerde der Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Ausgelöst von einem Mitarbeiter. Und was dann alles los war.......davon berichtet Björn in dieser Folge. Groenewold IT Solutions finden Sie hier: https://groenewold-it.solutions Hast du auch schon unsere Folge 25 gehört? Genau hier ging es um dieses Thema -> Videoüberwachung Shownotes:
"Identitätsklau" haben wenige auf dem Schirm. Interview mit Claudia Pfister, der das leider passiert ist. . Was ist Identitätsklau? . Was bedeutet das? . Wie ernst ist das? Sehr spannend Danke Claudia für den live-Bericht :-)
Ein tolles Angebot am Telefon, doch der Vertrag sieht anders aus. Wie verbindlich sind mündliche Zusagen und wie können sich Kunde wehren? Wir klären auf.
Keine Folge ohne die DSGVO! Zu Beginn (00:50) werfen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink einen Blick auf eine Entscheidung des OVG Saarlouis (Beschl. v. 13.5.2025, Az. 2 A 165/24). Im Ergebnis zustimmend, aber in der Begründung abweichend, setzen sie sich mit dem Beschluss auseinander, in dem das OVG die spannende Frage der Abdingbarkeit von Art. 15 DSGVO in einem arbeitsrechtlichen Vergleich beantworten musste. Weniger erfreut zeigen sich die erfahrenen Podcaster anschließend (12:45) über eine Pressemitteilung des LG Leipzig zu einem Urteil (Urt. v.4.7.2025, Az. 05 O 2351/23), in welchem das Gericht einem Facebook-Nutzer eine vergleichsweise hohe Geldsumme zusprach wegen Datenschutzverstößen von Meta. Für den abschließenden (23:50) Höhepunkt der Folge sorgt schließlich jedoch weniger das Datenschutzrecht, sondern vielmehr die Besprechung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.1.2025, Az. 2 WD 14.24). Dieses hatte einen bemerkenswerten Fall zu behandeln: ein Hauptfeldwebel schlief mit der Ehefrau eines Kameraden und sah sich infolgedessen vor einem Truppendienstgericht mit dienstrechtlichen Sanktionen konfrontiert. Entgegengesetzt zur Heiterkeit über den illustren Sachverhalt steht das Unverständnis von Prof. Härting und Dr. Brink über das Urteil, welches sie als nicht mehr zeitgemäß bewerten.
Kurz-Zusammenfassung der Folge In dieser Folge sprechen wir mit Sven Finke-Bieger vom AWO Betreuungsverein Bernkastel-Wittlich über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Arbeitsalltag von Betreuungsvereinen. Wir gehen praxisnah auf KI-Tools ein, beleuchten alltägliche Anwendungsfälle, diskutieren Chancen, Stolpersteine und Herausforderungen – besonders im Hinblick auf Datenschutz – und geben zahlreiche Tipps und Empfehlungen aus der gelebten Praxis. Zu Gast: Sven Finke Bieger Sven Finke-Bieger ist Querschnittsmitarbeiter und Vereinsbetreuer beim AWO Betreuungsverein im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Er ist technikaffin, beschäftigt sich intensiv mit KI, rechtlichen Rahmenbedingungen und setzt neue Tools gerne direkt praktisch um. Sein Wissen und seine Erfahrungen teilt er heute bei uns – praxisnah und humorvoll. Themen der Folge KI: Grundlagen, Tools & Alltag Wir besprechen zunächst, was KI im Kern bedeutet und wo uns KI, oft unbemerkt, im Alltag bereits begegnet – etwa bei der OCR-Funktion moderner Scanner für papierlose Aktenverwaltung. Über generative KI, wie ChatGPT und andere Chatbots, sprechen wir anhand konkreter Arbeitssituationen: Widerspruchsschreiben, juristische Recherchen, Textumformulierung und Quellensuche oder den Aufbau interner Wissenstools. Anwendungen im Betreuungsverein Sven gibt Einblicke in seinen Arbeitsalltag und zeigt, wie er KI zur Texterstellung, als Wissensvermittler bei Beratungsgesprächen oder zur automatisierten Formularerstellung (No-Code/Low-Code mit ChatGPT) einsetzt. Wir gehen auf Tipps für die Nutzung, gute Prompts, Fehlerquellen und die Notwendigkeit ein, Ergebnisse kritisch zu hinterfragen und zu überprüfen. Datenschutz & KI-Act Wir gehen ausführlich auf Datenschutzfragen ein und erklären, wie Betreuungsvereine und ihre Mitarbeitenden verantwortungsvoll KI nutzen sollten. Die europäische KI-Verordnung (AI Act) wird ebenso thematisiert wie Vorgaben aus der DSGVO. Wir berichten, wie wir im Verein mit internen Richtlinien, Vereinbarungen und Mitarbeiterschulungen für Sicherheit sorgen und geben Hinweise auf nützliche Vorlagen und Handreichungen. Herausforderungen & Tipps Der Energieverbrauch von KI-Tools sollte nicht unterschätzt werden. Wir regen an, KI bewusst einzusetzen. Zitate aus dem Podcast „Alles, was ich nicht an die Litfaßsäule tackern würde, sollte ich auch nicht in die KI eingeben.“ „Auch bei KI gilt: Muss ich das wirklich jetzt machen, oder reicht vielleicht auch ein Blick in die Akte?“ Links & Webseiten aus der Folge - KI Podcast der ARD: https://www.ardaudiothek.de/sendung/der-ki-podcast/94505458/ - Podcast "KI verstehen" vom Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunk.de/ki-verstehen-104.html - AI Peanuts – KI-Newsletter: AI Peanuts - Broschüre zur EU KI Verordnung in gemeinnützigen Verein: broschuere_rechtshilfe-KI_2025_web.pdf Also hören Sie hier rein und freuen Sie sich schonmal auf viele weitere spannende Folgen. Wenn Sie Fragen rund das Thema haben, Anregungen für weitere Podcastfolgen oder uns Feedback geben wollen, freuen wir uns auf eine Nachricht an: podcast@skmdivfreiburg.de
In dieser brandneuen Folge tauchen wir tief in das Thema Datenschutz ein. Unser lieber Freund und Experte, Rechtsanwalt Jens Pätzold von Lyck + Pätzold – Die Medizinanwälte, nimmt uns mit auf eine spannende Reise durch die Fallstricke und Notwendigkeiten des Datenschutzes im Praxisalltag. Wir sprechen über aktuelle Themen von WhatsApp auf dem privaten Handy über den Einsatz von KI bis hin zu ganz klassischen analogen Datenschutzthemen. Jens teilt seine umfassende Expertise als Fachanwalt für Medizinrecht und Compliance Manager und zeigt dir, warum Datenschutz kein lästiger Bürokratieakt ist, sondern etwas Gutes, das dich und deine Patientinnen und Patienten schützt. Wir klären, worauf du achten musst, um Ärger zu vermeiden und deine Praxis zukunftssicher aufzustellen. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus dieser Episode: - WhatsApp-Nutzung in der Praxis vermeiden: Jens macht klar, dass WhatsApp aus datenschutzrechtlicher Sicht immer ein Problem darstellt, da Kontaktdaten ohne explizite Einwilligung der Betroffenen auf US-Server hochgeladen werden. Verzichte im professionellen Umfeld auf WhatsApp, auch auf dem Business-Konto, um DSGVO-Verstöße und berufsrechtliche Probleme zu verhindern, und nutze stattdessen sichere Alternativen. - Analoge Datenschutzfallen im Blick behalten: Achte auf den klassischen Datenschutz im Praxisalltag, wie zum Beispiel diskrete Gespräche am Empfang, um zu verhindern, dass Patientendaten für Dritte hörbar sind. Kleine Unachtsamkeiten können hier schnell zu Datenschutzverstößen und damit zu Bußgeldern führen. - Vorsicht bei KI und Patientendaten: Das Hochladen von personenbezogenen Patientendaten, wie z.B. Röntgenbildern, in öffentliche KI-Tools wie ChatGPT ist ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Nutze für sensible Daten ausschließlich professionelle, DSGVO-konforme KI-Lösungen, die auf sicheren Servern in der EU betrieben werden. - Rechtssicher in sozialen Medien werben: Beachte, dass die Werbung mit Produktnamen oder das Zeigen von Vorher-Nachher-Bildern im zahnärztlichen Bereich nach wie vor strengen berufsrechtlichen Regelungen unterliegt. Auch wenn vieles im Internet zu sehen ist, bedeutet das nicht, dass es zulässig ist – bei Patientenfotos ist zudem immer eine vollumfängliche Aufklärung und Einwilligung nötig. - Datenschutz beim Praxisverkauf unerlässlich: Die Übergabe von Patientendaten bei einem Praxisverkauf ist komplex und muss genau geregelt werden, um strafrechtliche Verstöße zu vermeiden. Die sogenannte „Zweischranklösung“ oder entsprechende digitale Absprachen mit individueller Patienteneinwilligung sind hier entscheidend. Wir hoffen, diese Folge gibt dir wertvolle Impulse für deine Praxis! Hier findest Du die Shownotes / Links zur heutigen Episode: Lyck + Pätzold - Die Medizinanwälte > https://www.medizinanwaelte.de Jens auf LinkedIn > https://www.linkedin.com/in/jens-paetzold Podcast mit Nadine Ettling: Der Arbeitsvertrag im Employer Branding > https://parsmedia.info/der-arbeitsvertrag-im-employer-branding-mit-nadine-ettling-kanzlei-lyckpaetzold-78/ Kontakt zu Patrick und Klaus: - [Patrick > LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/patrick-neumann-3bb03b128) - patrick.neumann@parsmedia.info - [Klaus > LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/klausschenkmann) - klaus.schenkmann@parsmedia.info - Telefonat mit Klaus: [Buche gerne einen Termin](https://doodle.com/bp/klausschenkmann/marketing-talk-mit-klaus) Immer für Dich am Start: - [parsmedia Website](https://parsmedia.info) - [Praxismarketing-Blog](https://parsmedia.info/praxismarketing-blog) - [parsmedia Instagram ](https://www.instagram.com/parsmedia.praxismarketing) - [parsmedia Facebook](https://www.facebook.com/parsmedia.praxismarketing) - [parsmedia YouTube](https://www.youtube.com/@die.praxismark
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hier bekommt ihr mein neustes Buch (Das einzige Buch über Recht, das Du lesen musst): https://www.amazon.de/einzige-Buch-Recht-lesen-musst/dp/3969053498/ Stellt euch vor, ihr werft euch nachts nichtsahnend aufs WG-Bett, doch kaum zwei Meter entfernt surrt lautlos eine Mini-Kamera, weil der Bewegungsmelder euren Schatten erfasst. Von der Kamera wisst ihr natürlich nichts, sie wurde von eurem WG-Mitbewohner heimlich aufgestellt. Ihr denkt jetzt, dass sei strafbar. Das OLG Hamm sagt: Nein, nicht immer! Was gilt, erfahrt ihr im Video. Beschluss des OLG Hamm: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2025/4_ORs_24_25_Beschluss_20250318.html §201a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html § 201 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html Art. 1 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html Art. 2 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Art. 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Art. 82 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/82.html § 823 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wb
Seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 sind die Inhaberdaten von Domains weitgehend unter Verschluss. Was vorher über das sogenannte Whois-System frei zugänglich war, ist heute nur noch schwer zu bekommen. In Episode 138 diskutieren Holger und Joerg mit dem Domainrecht-Experten Thomas Rickert über die Auswirkungen dieser Entwicklung. Rickert ist geschäftsführender Gesellschafter der Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft und außerdem im Rat der Generic Names Supporting Organization (GNSO Council) aktiv, die wiederum Teil der zentralen Domain-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist. Außerdem leitet der Rechtsanwalt beim eco-Verband die KG Names & Numbers. Rickert schildert, dass vor der DSGVO für jede Domainregistrierung über 70 Datenelemente erhoben und veröffentlicht werden mussten - vom Namen über die Adresse bis zur Faxnummer. Diese Praxis führte dazu, dass Datenhändler die Informationen massenhaft abgriffen und Domaininhaber kurz nach der Registrierung mit Spam überhäuft wurden. Die ICANN reagierte auf die DSGVO mit einer Notlösung: Statt der Daten erscheint seitdem meist nur noch "Redacted for Privacy". Für Rechteinhaber wie Verlage, die gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen wollen, ist das ein Problem, betont Heidrich. Er berichtet frustriert, dass er bei offensichtlichen Rechtsverletzungen keine Kontaktmöglichkeit mehr findet. Die Täter verstecken sich bewusst hinter amerikanischen Anbietern, die keine Auskünfte erteilen. Rickert verteidigt die neue Praxis, die alte sei datenschutzrechtlich nicht haltbar gewesen. Zudem überschätze man den Wert der Registrierungsdaten bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Über 50 Prozent der Phishing-Fälle liefen über kompromittierte Websites legitimer Betreiber. Wichtiger als der Zugriff auf Inhaberdaten sei die schnelle Reaktion durch Domainsuspendierung. Die ICANN arbeitet an Lösungen wie dem Registration Data Request System (RDRS), das Anfragen an die richtigen Stellen weiterleitet. Überdies soll die EU-Richtlinie NIS2 mit ihrem Art. 28 neue Rechtsgrundlagen für die Herausgabe von Domaindaten schaffen. Unternehmensdaten sollen wieder veröffentlicht werden müssen, und berechtigte Anfragen binnen 72 Stunden beantwortet werden. Die Diskussion zeigt exemplarisch am wichtigen DNS den Konflikt zwischen Datenschutz und berechtigten Transparenzinteressen. Während die einen das "Going Dark" des Whois-Systems beklagen, sehen andere darin eine überfällige Korrektur datenschutzwidriger Praktiken.
In der neuen Folge spricht Host Wolfgang Schulz mit Gregor Schley, Experte für datenbasierte Dienstleistungen im Bereich Flottenmanagement bei BMW, über die Bedeutung von Telematik für das Flottenmanagement. Es geht um praktische Anwendungen, Datenschutz und rechtliche Aspekte, sowie die Möglichkeiten der Effizienzsteigerung durch den Einsatz von Telematiklösungen. Außerdem gehen die beiden auf die Herausforderungen in Multi-Make-Fuhrparks und die Wichtigkeit von Datensicherheit ein. Zum Schluss geht es noch um die Frage, ob die Zukunft der Telematik eine Evolution oder Revolution verspricht. Das alles erfahren Sie in der neuen Folge von „Was uns bewegt“.
In der neuen Folge von ,,Follow the Rechtsstaat“ sind zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Thema. Zunächst berichtet Prof. Niko Härting allerdings (00:50) über die Highlights der Kölner Tage zum Datenschutzrecht. Anschließend (06:13) spricht Härting anlässlich seines FAZ-Beitrags über die Notwendigkeit einer DSGVO-Reform und den derzeitigen Ansätzen in Brüssel zur Überarbeitung des Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 Abs. 5 DSGVO). Ab Minute (17:26) sprechen Dr. Brink und Prof. Härting über den Bundesverfassungsgerichtsbeschluss v. 3.6.2025 1 BvR 1160/19. Danach darf das teilweise verfassungswidrige BKA-Gesetz weiterhin bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung fortgelten. Das stößt bei Härting und Brink auf ein Störgefühl. Zum Schluss (28:22) bleiben die beiden im Verfassungsrecht. Thema ist eine Vorlage des AG Wuppertal zu § 32 InfektionsSchutzG, welche mit Beschluss v. 20.5.2025 2 BvL 6/21 vom Bundesverfassungsgericht aufgrund ungenügender Begründungsanforderungen als unzulässig zurückgewiesen wurde. Dr. Brink und Prof. Härting äußern sich kritisch zu den hohen Hürden, die Karlsruhe setzt.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Urlaubszeit ist Erholungszeit – aber was passiert mit dem Datenschutz, wenn du als Selbstständiger oder Geschäftsführer mal nicht am Platz bist? Genau da liegt die Herausforderung: Während du abschaltest, können Datenrisiken entstehen, die du vielleicht gar nicht auf dem Schirm hast – vor allem bei Auslandsreisen oder der Nutzung von Hotel-WLAN, unsicheren Geräten oder unklar geregelten Vertretungen. In dieser Folge zeige ich dir, worauf du beim Thema Datenschutz im Urlaub unbedingt achten solltest. Ich spreche über typische Gefahren, konkrete Praxisbeispiele – und was bei Reisen in die USA oder osteuropäische Länder besonders wichtig ist. Außerdem bekommst du einfache, sofort umsetzbare Tipps, wie du deine Daten auch in deiner Abwesenheit DSGVO-sicher schützt.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist wirft unter dem Aspekt der Transparenz, Fairness und Richtigkeit – sowohl nach Art. 5 DSGVO als auch im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO – besondere Fragen auf. Denn der KI sind der BIAS (Verzerrungseffekt) und die Halluzination (Konfabulation) immanent. Aber was ist und was bedeutet das? Im Gespräch mit den Experten Christian Specker und Hendrik Schlademann gehe ich dieser Frage nach.Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr
Grundlage dieser Folge ist ein Fall, den das BAG am 8.5.2025 entschieden hat. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Schadensersatz auch dann zustehen kann, wenn personenbezogene Daten „nur“ innerhalb eines Konzerns weitergegeben werden. Grund genug, uns einmal mit den Grundlagen des Datenschutzes auseinanderzusetzen. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Spezialfolge: zu Gast ist die Rechtsanwältin und Datenschützerin Dr. Gisela Wild. Sie war es, die 1983 gemeinsam mit Maja Stadler-Euler erfolgreich das Volkszählungsurteil erstritten. Im Gespräch mit Prof. Niko Härting und Carl Nowak geht es zunächst (01:24) vertieft um die Motivation und Hintergründe zur Verfassungsbeschwerde. Ab Minute (17:42) ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dessen aktuelle Relevanz Thema. Anschließend wird (19:57) über Dr. Wilds anwaltlicher Tätigkeit kurz nach dem Urteil und ab Minute (23:11) über ihre aktuelle Tätigkeit gesprochen. Ab Minute (27:33) bleiben Wild und Härting aktuell und sprechen über die DSGVO und dem gegenwärtigen Datenschutz. Ganz zum Schluss (ab Minute ca. 30:36) geht es um die datenschutzrechtlichen Gefahren der Registermodernisierung.
☀ Bevor's losgeht, eine kurze Werbung in eigener Sache: Unsere Sommeraktion bei HelloAgile ist gestartet. Mit dem Code SOMMER25 bekommst du 20 % Rabatt auf alle offenen Trainings. Alle Infos unter helloagile.de ☀ Zur Folge
Elon Musk hat keinen Computer - behauptet er, obwohl er selbst Fotos seines Computers postet. Wir haben viel EU-Kram, viel zum Kopfschütteln, etwas gute Nachrichten, vielleicht ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung-zuEnde und es ist ein Haken dran, denn mit Lorenz Meyer ist heute der behakte Regulator bei uns! Kapitelmarken, KI-generiert 00:00 Hallo Lorenz! 03:09 Ein blauer Haken sie zu knechten 06:04 Elon Musk hat keinen Computer 09:06 Meta und die Massensperrungen 11:58 Fakeaccounts everywhere! 18:01 KI liest Harry Potter 20:51 WhatsApp-Verbot auf Dienstgeräten 28:33 Reisen in unsichere Länder 34:40 Marktmachtmissbrauch 37:34 Hass im Netz und Hausdurchsuchungen 39:27 Techkonzerne und ihre Strafimmunität 41:27 DSGVO 2.0 47:11 Die Veränderung der Sprache durch KI 53:39 Regulierung von sozialen Medien während Katastrophen 01:00:22 Funktionen und Emotionen ➡️ Mit der "Haken Dran"-Community ins Gespräch kommen könnt ihr am besten im Discord: [http://hakendran.org](http://www.hakendran.org)
Laura trifft Alexander – Prof. Dr. Alexander Golland teilt seine Ideen zum Unterlassungsanspruch im Datenschutz. Die beiden besprechen, warum auch erfahrende Datenschützer bei diesem Thema ins Straucheln kommen und was das mit Grillen im eigenen Garten zu tun hat. Zudem es wird höchste Zeit, diese wichtigen Fragen für den „Mini-Laura-Fan“ Herbert und die „Laura GmbH“ zu klären. Außerdem sind Laura und Alexander in großer Vorfreude für die Datenschutzkonferenz in Düsseldorf diesen September. Dabei teilen sie ihre Erfahrungen und geben erste Einblicke in die Highlights des Programms.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Als Selbstständiger oder Geschäftsführer nutzt du dein Smartphone ständig – für E-Mails, Kundendaten, Apps, Notizen. Was viele dabei völlig vergessen: Auch dein Handy ist ein Teil deiner IT-Infrastruktur. Und genau hier liegt die Herausforderung – denn mobile Geräte sind oft der blinde Fleck beim Thema Datenschutz. In dieser Folge zeige ich dir, warum dein Smartphone oder Tablet ein echtes Risiko für deine sensiblen Daten sein kann – und wie leicht du gegen die DSGVO verstößt, ohne es zu merken. Du erfährst, worauf du achten solltest, warum ein Virenscanner auch mobil sinnvoll ist, und welche einfachen Maßnahmen deine Geräte sofort sicherer machen.
Ärger mit der Schufa? Wir helfen: https://wbs.law/schufa-hilfe (Werbung) Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Immer mehr Gerichte machen ernst mit der SCHUFA. Nachdem bereits das OLG Köln für ein wichtiges Urteil sorgte, folgt nun das Landgericht Bayreuth und das mit einem echten Paukenschlag: Die SCHUFA muss erstmals offenlegen, wie sie den Score-Wert einer Person berechnet. Und nicht nur das: Sie muss 3.000 Euro Schadensersatz zahlen. Was das für eure Daten bedeutet, warum ihr euch jetzt wehren sollten und welche weiteren Urteile den Druck auf die Auskunftei weiter erhöhen, erfahrt ihr in diesem Video. Unser Beitrag zum Urteil OLG Köln: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/wichtiges-urteil-schufa-muss-bezahlte-eintraege-sofort-loeschen-jetzt-anspruch-auf-schadensersatz-pruefen-82564/ Urteil EuGH: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=280426&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1393413 Urteil EuGH: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=295841&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1393596 Urteil LG Aachen: https://cdn.prod.website-files.com/644a62d984b780786784daa4/6807a69a3a7e6d263037953b_2025_4_17_Urteil_geschwa%CC%88rzt.pdf Urteil LG Bamberg: https://openjur.de/u/2516661.html Art. 15 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html Art. 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Art. 22 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/22.html 882e ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882e.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬ ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weit
In Folge 179 des eHealth-Podcasts spricht Christian mit Dr. med. Daniela Hütwohl über den ganz konkreten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Krankenhaus. Dany ist sowohl Oberärztin für Neurologie an den Knappschaft Kliniken-Universitätsklinikum Bochum als auch stellvertretende ärztliche Leiterin des Zentrums für Künstliche Intelligenz, Medizininformatik und Datenwissenschaften. Bevor es um die konkreten Beispiele aus Bochum geht, gibt Christian zunächst eine Übersicht über KI-Anwendungen, die bereits heute im klinischen Alltag etabliert sind oder sich in fortgeschrittener Nutzung befinden: Diagnostische Systeme in der Bildgebung, etwa zur Unterstützung in der Radiologie oder Pathologie. Diese helfen dabei, Diagnosen schneller und mit höherer Präzision zu stellen. Chatbots zum Zugriff auf medizinische Akten und Handbücher, die in natürlicher Sprache und wie mit "WhatsApp"bedient werden können und Informationen gezielt bereitstellen. Systeme zur automatischen Erstellung von Arztbriefen, die aus strukturierten Daten und Diktaten nahezu in Echtzeit verwertbare Dokumente generieren. Systeme, die Anamnesegespräche mitverfolgen, gesprochene Inhalte analysieren und daraus strukturierte Daten ableiten. AI-Agents und RAG, die komplexe Prozesse steuern und das Zusammenspiel verschiedener Systeme und Dienste im Krankenhaus intelligent koordinieren und womit vorgefertigte LLMs um eigene Daten erweitert werden können. Im Anschluss daran berichtet Dany von drei konkreten Projekten, die im Zentrum für Künstliche Intelligenz und in den Knappschaftskliniken entwickelt und eingesetzt werden: Ein Chatbot für medizinische Leitlinien, der Mitarbeitenden auf Station eine schnelle, evidenzbasierte Unterstützung bei klinischen Entscheidungen bietet – jederzeit abrufbar und DSGVO-konform lokal gehostet. Das „KI-Seepferdchen“, ein interaktives eLearning-Tool, das spielerisch und niedrigschwellig KI-Grundwissen vermittelt. Avatar-Videos als Ersatz für reale Videosequenzen im Bereich Epilepsie. Diese Avatare ermöglichen den datenschutzkonformen Einsatz in Lehre und Forschung. Das Gespräch macht deutlich: KI ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern längst Teil des klinischen Alltags. Besonders deutlich wird, wie wichtig interdisziplinäre Zusammenarbeit, transparente Kommunikation und gezielte Weiterbildung sind, um diese Technologien sinnvoll und nachhaltig einzusetzen. Hört rein und lasst gerne einen Kommentar da! Shownotes Dany bei linkedin Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum Zentrum für Künstliche Intelligenz, Medizininformatik & Datenwissenschaften (ZKIMED)
KI im B2B-Sales: Tools, Tricks & Taktiken, die heute schon funktionieren Künstliche Intelligenz im B2B-Sales ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern längst gelebte Realität. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, die Chancen zu nutzen. Unternehmen, die frühzeitig auf KI setzen, verschaffen sich einen echten Wettbewerbsvorteil. In dieser VertriebsFunk-Folge spreche ich mit Dennis Szimmetat darüber, wie du moderne KI-Tools sofort in deinem Sales-Alltag einsetzen kannst – einfach, schnell und ohne IT-Abteilung. Wir zeigen dir, wie Dennis GPT und weitere Tools wie Perplexity, Clay, Lemlist, Attention und Fathom gezielt einsetzt. Er nutzt sie zur Vorbereitung auf Kundentermine, zur Qualifizierung von Leads und zur Analyse von Verkaufsgesprächen. Dabei geht es nicht um Theorie, sondern um praxiserprobte Anwendungen. Außerdem erfährst du, welche Workflows du direkt kopieren kannst – damit du sofort produktiver wirst. Doch das ist nur der Anfang. Besonders spannend wird es mit Custom GPTs und sogenannten AI Agents. Diese übernehmen komplexe Aufgaben automatisch – vom Texten über die Analyse bis zur Auswertung von Leads. Dadurch sparst du Zeit, während du gleichzeitig bessere Ergebnisse erzielst. Und das Ganze funktioniert sogar ohne technisches Vorwissen. Wenn du mehrere Tools kombinierst, entsteht ein echter Gamechanger. Du kannst automatisierte Abläufe aufsetzen, deine Ansprache personalisieren und Leads effizient bewerten. Während früher viel manuell gemacht wurde, läuft heute vieles im Hintergrund – zuverlässig und skalierbar. Deshalb solltest du KI nicht als Spielerei sehen, sondern als strategisches Werkzeug. Natürlich geht es auch um Datenschutz. Denn gerade im B2B ist rechtssicheres Arbeiten entscheidend. Deshalb sprechen wir über DSGVO-konforme Anwendungen und zeigen dir, wie du mit sensiblen Kundendaten verantwortungsvoll umgehst. Damit du langfristig auf der sicheren Seite bleibst. Diese Episode liefert dir wertvolles Wissen, direkt aus der Praxis. Du bekommst Inspiration, klare Handlungsempfehlungen und Tools, mit denen du direkt starten kannst. Wenn du deinen B2B-Vertrieb auf das nächste Level bringen willst – dann hör unbedingt rein. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt dafür.
Dieses Mal tauchen wir ein in die Welt der Cloud-Technologien und schauen ganz genau hin, welche Chancen und Herausforderungen sie für Versicherungsunternehmen mit sich bringen. Besonders im Fokus: die aktuellen regulatorischen Anforderungen wie DORA, Solvency II und der Cyber Resilience Act, die die digitale Widerstandsfähigkeit und das IT-Risikomanagement der Branche auf ein neues Level heben.Unsere Hosts Dominik Badarne und Herbert Jansky begrüßen zwei absolute Cloud-Urgesteine: Achim Heidebrecht, dessen jahrzehntelange Erfahrung und Pionierarbeit bei der Cloud-Einführung in der Versicherungsbranche besonders heraussticht, und Adrian Wnek, der seit 2012 Cloud-Projekte – insbesondere mit AWS – auf ein neues Level hebt und Unternehmen befähigt, selbstbewusst und sicher in die Cloud zu starten.Freut euch auf ehrliche Einblicke, persönliche Erfahrungen aus echten Transformationsprojekten, Anekdoten aus den frühen Tagen der Cloud-Migration bei Talangs, Learnings rund um Compliance und Regulatorik und einen Blick darauf, wie Unternehmen heute Cloud-Lösungen industriell und sicher umsetzen können. Außerdem werfen wir einen Blick über den Tellerrand, sprechen über Innovationen in anderen Branchen und klären, warum gerade die Cloud helfen kann, regulatorische Anforderungen besser zu erfüllen.Lehnt euch zurück und begleitet uns auf dieser spannenden Reise durch Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Cloud im Versicherungssektor!Schreibt uns gerne eine Nachricht!Folge uns auf unserer LinkedIn Unternehmensseite für weitere spannende Updates.Unsere Website: https://www.insurancemondaypodcast.de/Du möchtest Gast beim Insurance Monday Podcast sein? Schreibe uns unter info@insurancemondaypodcast.de und wir melden uns umgehend bei Dir.Dieser Podcast wird von dean productions produziert.Vielen Dank, dass Du unseren Podcast hörst!
Anna Kalinowsky, Daniel Ziegener und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Agentisches Zeitalter: Was sich nach der Google I/O im Web ändert – Google und Microsoft lassen auf ihren Entwicklerkonferenzen I/O und Build die KI-Agenten auf die Menschheit los. Was hat es damit auf sich? Flammt der KI-Hype damit erneut auf? Und was kann Apple dem Anfang Juni entgegensetzen? - Only Angezogen: Schweden kriminalisiert sexuelle Dienste im Netz – In Schweden ist der Kauf digitaler sexueller Dienstleistungen nun strafbar, ähnlich wie bei der bestehenden Gesetzgebung gegen Prostitution. Welche Auswirkungen hat das auf Plattformen wie OnlyFans? Ist das ein sinnvoller Schutz oder ein problematischer Eingriff in die Selbstbestimmung? Und könnten andere EU-Länder diesem Beispiel folgen? - DSGV-Oh-Oh: Sorge um die Zukunft der Datenschutzgrundverordnung – Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer geplanten DSGVO-Reform durch die EU-Kommission. Was steckt hinter den Bedenken, dass hier die "Büchse der Pandora" geöffnet wird? Welche Regelungen könnten geschwächt werden? Und wie steht es um die Balance zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen in der EU? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Kalinowsky, Daniel Ziegener und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Agentisches Zeitalter: Was sich nach der Google I/O im Web ändert – Google und Microsoft lassen auf ihren Entwicklerkonferenzen I/O und Build die KI-Agenten auf die Menschheit los. Was hat es damit auf sich? Flammt der KI-Hype damit erneut auf? Und was kann Apple dem Anfang Juni entgegensetzen? - Only Angezogen: Schweden kriminalisiert sexuelle Dienste im Netz – In Schweden ist der Kauf digitaler sexueller Dienstleistungen nun strafbar, ähnlich wie bei der bestehenden Gesetzgebung gegen Prostitution. Welche Auswirkungen hat das auf Plattformen wie OnlyFans? Ist das ein sinnvoller Schutz oder ein problematischer Eingriff in die Selbstbestimmung? Und könnten andere EU-Länder diesem Beispiel folgen? - DSGV-Oh-Oh: Sorge um die Zukunft der Datenschutzgrundverordnung – Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer geplanten DSGVO-Reform durch die EU-Kommission. Was steckt hinter den Bedenken, dass hier die "Büchse der Pandora" geöffnet wird? Welche Regelungen könnten geschwächt werden? Und wie steht es um die Balance zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen in der EU? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Ärger mit der Schufa? Wir helfen: https://wbs.law/schufa-hilfe (WERBUNG) Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt ? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt (Werubung) In diesem Video berichten wir über den Fall Josephine R., einem der größten Justizskandale Deutschlands. Wurde sie wirklich vergewaltigt oder war alles nur frei erfunden? Und wie konnte Josephine R. viele Menschen täuschen, um ein großes Lügenkonstrukt zu erschaffen? Wir werfen heute einen Blick hinter die Kulissen eines Falls, der zum Nachdenken anregt. Artikel der Bild: https://www.bild.de/leben-wissen/sparfochs/anwalt-enthuellt-kaempfte-die-schufa-mit-miesen-methoden-gegen-urteil-6808941da0edaf6915c4c2a7 Urteil LG Aachen: https://cdn.prod.website-files.com/644a62d984b780786784daa4/6807a69a3a7e6d263037953b_2025_4_17_Urteil_geschwa%CC%88rzt.pdf Urteil des EuGH aus 2023: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=280428&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 § 882e ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882e.html Artikel 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Artikel 22 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/22.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ htt
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Ärger mit der Schufa? Wir helfen: https://wbs.law/schufa-hilfe (WERBUNG) Stell dir vor: Du hast eine alte Rechnung endlich bezahlt. Alles ist erledigt, du fühlst dich frei. Doch plötzlich bekommst du eine Kreditabsage. Dein Handyvertrag wird nicht verlängert. Und auf deine Wohnungsbewerbungen bekommst du nur Absagen. Der Grund? Ein Eintrag bei der SCHUFA – obwohl längst alles beglichen ist. Für viele beginnt an diesem Punkt ein nervenaufreibender Albtraum. Das Problem: Es ist gesetzlich nicht geregelt, dass ein Eintrag nach Erledigung gelöscht werden muss. Doch jetzt gibt es ein Urteil, das diese Praxis ins Wanken bringt. Bleib unbedingt bis zum Ende dran, denn was du hier erfährst, kann für dich oder deine Familie entscheidend sein. Urteil des EuGH aus 2023: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=280428&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Urteil des BGH aus 2025: http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=jb-KORE704402025&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint § 882e ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882e.html Artikel 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Artikel 21 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/21.html § 82 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/82.html § 28 BDSG a. F.: https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./28.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hi