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Dieses Mal tauchen wir ein in die Welt der Cloud-Technologien und schauen ganz genau hin, welche Chancen und Herausforderungen sie für Versicherungsunternehmen mit sich bringen. Besonders im Fokus: die aktuellen regulatorischen Anforderungen wie DORA, Solvency II und der Cyber Resilience Act, die die digitale Widerstandsfähigkeit und das IT-Risikomanagement der Branche auf ein neues Level heben.Unsere Hosts Dominik Badarne und Herbert Jansky begrüßen zwei absolute Cloud-Urgesteine: Achim Heidebrecht, dessen jahrzehntelange Erfahrung und Pionierarbeit bei der Cloud-Einführung in der Versicherungsbranche besonders heraussticht, und Adrian Wnek, der seit 2012 Cloud-Projekte – insbesondere mit AWS – auf ein neues Level hebt und Unternehmen befähigt, selbstbewusst und sicher in die Cloud zu starten.Freut euch auf ehrliche Einblicke, persönliche Erfahrungen aus echten Transformationsprojekten, Anekdoten aus den frühen Tagen der Cloud-Migration bei Talangs, Learnings rund um Compliance und Regulatorik und einen Blick darauf, wie Unternehmen heute Cloud-Lösungen industriell und sicher umsetzen können. Außerdem werfen wir einen Blick über den Tellerrand, sprechen über Innovationen in anderen Branchen und klären, warum gerade die Cloud helfen kann, regulatorische Anforderungen besser zu erfüllen.Lehnt euch zurück und begleitet uns auf dieser spannenden Reise durch Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Cloud im Versicherungssektor!Schreibt uns gerne eine Nachricht!Folge uns auf unserer LinkedIn Unternehmensseite für weitere spannende Updates.Unsere Website: https://www.insurancemondaypodcast.de/Du möchtest Gast beim Insurance Monday Podcast sein? Schreibe uns unter info@insurancemondaypodcast.de und wir melden uns umgehend bei Dir.Dieser Podcast wird von dean productions produziert.Vielen Dank, dass Du unseren Podcast hörst!
Dieser Satz bringt auf den Punkt, worum es in dieser Podcastfolge geht: Verantwortungsvoller Umgang mit KI und Datenschutz im Handwerk. Die Folge entstand live in München – in Ankes neuem Büro, mit echtem Publikum. Gemeinsam mit Achim Weisenbacher von MemoMeister haben wir über Chancen und Risiken von ChatGPT & Co. gesprochen. Konkret: Was dürfen Handwerksbetriebe mit KI machen – und was sollten sie besser lassen? Hier sind die wichtigsten Learnings aus dieser Folge. Live aus München: KI, Datenschutz & Verantwortung im Handwerk Als ich die Podcastfolge mit Anke Hofmeyer und Achim Weisenbacher aufgenommen habe, war mir klar: Das wird keine Folge wie jede andere. Denn wir saßen nicht nur zu dritt in Ankes neuem Münchner Büro – rundherum war echtes Publikum dabei. Ein Live-Podcast mit Applaus, Lachen und jeder Menge Input. Und der hatte es in sich. KI-Verordnung – das neue DSGVO? Viele haben sie noch nie gehört, dabei ist sie längst da: die europäische KI-Verordnung, auch „AI Act“ genannt. Anke hat es auf den Punkt gebracht: Diese Regeln sollen für Sicherheit sorgen – vor allem für uns als Unternehmer. Denn: Wenn Mitarbeitende Mist bauen, haftest Du als Chef. Genau wie beim Datenschutz. Was bedeutet das konkret? Du brauchst Regeln im Unternehmen: - Welche KI-Tools dürfen genutzt werden? - Wie dürfen sie genutzt werden? - Was ist tabu? Es geht nicht nur um personenbezogene Daten, sondern auch um Geschäftsgeheimnisse – z. B. wenn Du technische Skizzen, Angebotsdaten oder Controlling-Auswertungen hochlädst. Bilder, Rechte, Bauchgefühl Auch bei Bildern wird es schnell heikel. Nur weil Du ein Baustellenfoto hast, darfst Du es nicht einfach mit einer KI verändern oder veröffentlichen. Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte – die meisten Verstöße passieren nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissen. Was hilft? Ganz einfach: - Frag Deine Mitarbeitenden vorher. - Achte auf unbeteiligte Dritte im Hintergrund. - Schaffe klare Regeln für Social Media und KI-generierte Bilder. Compliance für Handwerksbetriebe Was wir brauchen, ist mehr als eine Datenschutzerklärung. Wir brauchen Compliance – also verbindliche Regeln, wie wir als Betrieb mit KI, Datenschutz, Ethik und Recht umgehen. Das umfasst: - Ethische Grundsätze (z. B. keine Diskriminierung) - Datenschutzvorgaben - Regeln zur Nutzung von KI - Dokumentation, Schulung und Kontrolle Anke hat es treffend gesagt: „Sagt, was ihr tut – und tut, was ihr sagt.“ Denn wenn der unzufriedene Mitarbeitende kommt, weiß der ganz genau, wo er ansetzen muss. Team-Accounts oder lieber Unternehmenslösung? Ein großes Thema war auch: Reicht ein gemeinsamer GPT-Account für alle oder sollte jede:r Mitarbeitende einen eigenen bekommen? Die Empfehlung von uns: - Nutze die Pro-Version mit Teamverwaltung. - Du bekommst mehr Kontrolle, einheitliche Einstellungen und bessere Sicherheit. - Einzelaccounts bergen Risiken: private Nutzung, fehlende Übersicht, steuerliche Stolperfallen. Und ganz ehrlich: 250 € im Monat für unternehmensweiten Zugang sind schnell wieder drin – wenn jede:r nur fünf Minuten am Tag spart. Was tun mit sensiblen Daten? Kleiner Merksatz von mir: Alles, was Du nicht an Deine Haustür hängen würdest, gehört nicht in eine KI. Ganz besonders: - Umsatzzahlen - Kundenlisten - Baukosten oder Angebote - Technische Skizzen oder Entwürfe Und wenn Du doch mit sensiblen Daten arbeiten musst? Dann bitte nicht im Gratis-Account, sondern mit abgeschaltetem Training und möglichst in geschützten Bereichen. Fazit: KI ist genial – aber nur mit Plan Ich glaube fest daran, dass KI uns im Handwerk riesige Chancen bietet. Aber wir brauchen Verantwortung, klare Regeln und einen kühlen Kopf. Wenn Du unsicher bist, wie Du das in Deinem Unternehmen aufsetzt: Sprich mit Anke Hofmeyer. Die Frau mit dem Lächeln und den roten Locken weiß genau, was sie tut – und sorgt dafür,
Kein Rechtsschutz für Pornhub und Youporn – Das Berliner Verwaltungsgericht bezeichnet das Verhalten der Pornoanbieter in einer geharnischten Pressemeldung als „verwerflich“ und verweigert jeglichen Rechtsschutz (VG Berlin vom 24.4.2025 - VG 32 L 25/25 und VG 32 L 26/25). 00:04:29 Datentransfer in „Schurkenstaaten“: Die Biden-Regierung hat den Transfer sensibler Daten in einige Länder untersagt. Die neue Regierung setzt das Verbot außer Vollzug. 00:09:09 Immer wieder Bußgelder gegen Caixa: Die spanische Datenschutzbehörde ist mit Bußgeldern in Millionenhöhe nicht zimperlich. Jetzt hat es zum wiederholten Male die drittgrößte spanische Bank getroffen. 00:17:35 BGH schafft Rechtssicherheit beim immateriellen Schaden: Erneut stellt der BGH klare und handhabbare Kriterien für die Anwendung des Art. 82 DSGVO bei einem „Kontrollverlust“ auf (BGH vom 11.2.2025 – VI ZR 365/22) 00:27:17 Kununu muss keine Namen nennen: Erneut scheitert ein Arbeitgeber am TDDDG bei dem Versuch, die Identität eines Arbeitnehmers herauszufinden, der sich bei Kununu über den Arbeitgeber negativ ausgelassen hat (BGH vom 11.3.2025 - VI ZB 79/23)
Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen der Informationssicherheit. Doch für wen gilt die Richtlinie eigentlich? Was ist jetzt konkret zu tun? Und wo liegen die Unterschiede zur bisherigen Kritis-Regulierung oder zur Datenschutz-Grundverordnung? In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks gibt Stephan Auge, Teamleiter für Managementsysteme bei migosens, einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage, die Anforderungen der Richtlinie und praktische Umsetzungsfragen. Was du aus dieser Folge mitnimmst: Was ist NIS2? Ziel: Harmonisierung der Cybersicherheitsstandards in der EU Hintergrund: Richtlinie ist seit Dezember 2022 in Kraft Umsetzung in nationales Recht bis Mitte/Ende 2025 (geplant) Abgrenzung zur DSGVO und zum Cyber Resilience Act Für wen gilt NIS2? Gilt für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen gemäß Anlage 1 und 2 der Richtlinie Betrifft neben KRITIS-Unternehmen auch kleinere Unternehmen aus TK, Gesundheitswesen, Energie, Transport, Entsorgung u. v. m. Keine generelle Schwellenwertgrenze: auch Kleinstunternehmen können betroffen sein BSI stellt ein Tool zur Betroffenheitsprüfung bereit Welche Pflichten entstehen? Selbstregistrierungspflicht beim BSI innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Risikomanagement, Incident-Handling, Notfallmanagement) Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) analog ISO 27001 Einführung strukturierter Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen Risikobasierte oder vorfallsbezogene Prüfungspflichten je nach Kategorisierung Was bedeutet das für bestehende KRITIS-Unternehmen? Grundanforderungen weitgehend deckungsgleich mit bisherigen BSI-Nachweisverfahren Erleichterung: Prüfpflicht künftig nur alle drei statt alle zwei Jahre Synergien zwischen NIS2, ISO 27001 und Datenschutzprozessen sinnvoll nutzbar Herausforderungen beim Lieferkettenmanagement Neue Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister mit sicherheitsrelevanter Rolle Verpflichtung zur vertraglichen Übernahme von Sicherheitsvorgaben Notwendigkeit von Audits oder anderweitiger Steuerungsmaßnahmen Empfehlung: Business Impact Analyse zur Priorisierung kritischer Dienstleister Sanktionen und Wettbewerbsvorteile Sanktionsrahmen: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % vom weltweiten Umsatz (Anlage 1) Für Anlage 2: bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % vom Umsatz Frühzeitige Umsetzung von ISMS als Wettbewerbsvorteil – z. B. bei Ausschreibungen Informationssicherheit wird zum geschäftskritischen Erfolgsfaktor Keywords, die in dieser Folge behandelt werden: NIS2 Richtlinie 2025 NIS2 Anforderungen Unternehmen Informationssicherheit Pflicht Cybersecurity Gesetz EU NIS2 Umsetzung Deutschland Betroffenheitsanalyse NIS2 ISMS NIS2 ISO 27001 Datenschutz und NIS2 Vorfallmeldung BSI Lieferkettensicherheit NIS2 Managementsystem Informationssicherheit DORA vs. NIS2 Cyber Resilience Act EU Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/nis2-pflichten-fuer-unternehmen-das-musst-du-wissen-stephan-auge-im-datenschutz-talk/
Ärger mit der Schufa? Wir helfen: https://wbs.law/schufa-hilfe (WERBUNG) Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt ? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt (Werubung) In diesem Video berichten wir über den Fall Josephine R., einem der größten Justizskandale Deutschlands. Wurde sie wirklich vergewaltigt oder war alles nur frei erfunden? Und wie konnte Josephine R. viele Menschen täuschen, um ein großes Lügenkonstrukt zu erschaffen? Wir werfen heute einen Blick hinter die Kulissen eines Falls, der zum Nachdenken anregt. Artikel der Bild: https://www.bild.de/leben-wissen/sparfochs/anwalt-enthuellt-kaempfte-die-schufa-mit-miesen-methoden-gegen-urteil-6808941da0edaf6915c4c2a7 Urteil LG Aachen: https://cdn.prod.website-files.com/644a62d984b780786784daa4/6807a69a3a7e6d263037953b_2025_4_17_Urteil_geschwa%CC%88rzt.pdf Urteil des EuGH aus 2023: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=280428&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 § 882e ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882e.html Artikel 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Artikel 22 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/22.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ htt
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
In dieser Folge spreche ich mit Haye Hösel der Hubit Datenschutz über die guten Seiten der DSGVO , denn die gibt es wirklich! Von besseren Sicherheitsstandards bis hin zu unerwarteten Vorteilen für Unternehmen. Dazu gibt's lustige Anekdoten aus dem Datenschutz-Alltag – skurrile Anfragen, kuriose Missverständnisse und Momente, in denen Datenschutz einfach nur zum Schmunzeln ist. Shownotes:
Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting zeigt sich einmal mehr, dass Gerichte und Gesetzgeber immer wieder „Luft nach oben“ lassen, was die Überzeugungskraft ihrer Entscheidungen angeht: Zunächst (ab Minute 00:46) werfen wir in Querbeet einen Blick auf die erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils (BVerfG Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23). Karlsruhe meint, die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, sie genüge nicht den Darlegungs- und Substantiierungsanforderungen des BVerfGG. Letztlich verneint das BVerfG die Beschwer, die von einer zwar in der Personalakte nicht getilgten, aber tilgungsreifen Disziplinarstrafe ausgeht. Naja. Sodann geht es (ab Minute 11:51) um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. April 2025 BVerwG 10 VR 3.25), wonach kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den BND zu Erkenntnissen zum Ursprung der COVID-19-Pandemie besteht. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Auch schade. Keinen Widerspruch sah der BGH (ab Minute 22:02) – Beschluss vom 22. Januar 2025, II ZB 18/23 – zu der einschlägigen Vorentscheidung des EuGH, als er dem Auskunftsersuchen eines Gesellschafters, das auch dem Ziel diente, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, stattgab. Der Kläger begehrte von der Treuhänderin vergeblich Auskunft über persönliche Daten sowie die Beteiligungshöhen der an den Fondsgesellschaften beteiligten Gesellschafter. Zu Recht, sagt der BGH, das auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter gerichtete Auskunftsbegehren des Gesellschafters sei lediglich durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt. In seinem Urteil vom 12. September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof offenbar zu viel Spielraum gelassen. Sodann analysieren Niko und Stefan (ab Minute 28:16) den Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD in Sachen Datenschutz, der nun „entbürokratisiert“ werden soll. Die Datenschutzaufsicht soll bei der Bundesdatenschutzbeauftragten „gebündelt“ werden, alle vorhandenen Spielräume der DSGVO wollen die Koalitionäre nutzen, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Und die Vorratsdatenspeicherung wird auch eingeführt, die dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern kommt. In Sachen Informationsfreiheit bleibt der Koalitionsvertrag kryptisch: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Was immer das nun bedeutet … da bleibt viel Luft nach oben!
Vom Schäferjungen zu einer der bekanntesten Stimmen Österreichs – so oder so ähnlich könnte man das Leben unseres heutigen Gastes beschreiben: Ben Krischke Ben ist seit über 20 Jahren als Sprecher und Moderator selbstständig. “Bekannt aus Funk und Fernsehen", unter anderem als feste Stimme für McDonalds, Ford oder BankAustria und als Station Voice von ORF1 und Ö3 begleitet er Millionen Menschen durch den Alltag. Heute reden wir über seinen ganz persönlichen und durchaus unüblichen Werdegang, seine Rückschläge, und was passieren kann, wenn man Schafe von A nach B bringt.. Nachrichten gerne an: deeptalk@mic-rider.com Website: https://www.mic-rider.com/ Host und Redaktion: Patrick Messe (https://www.patrickmesse.at/) Zu Gast: Ben Krischke (https://www.benkrischke.com/) Bild und Ton: Charly Glawischnig (https://www.charlyglawischnig.com/) Produktion: Mic Rider (https://www.mic-rider.com/)
In dieser Folge des Human Firewall Podcasts ist mit Alexander Ingelheim ein Unternehmer zu Gast, der mit datenschutzexperte.de und Proliance zu den Vorreitern der deutschen Compliance-Tech-Szene gehört. Als CEO und Mitgründer hilft er seit Jahren kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei, Datenschutz, Informationssicherheit und jetzt auch KI-Compliance pragmatisch und rechtssicher umzusetzen. Gemeinsam mit Charline Kappes spricht er über die ganz konkreten Herausforderungen von Mittelständlern im Umgang mit der DSGVO, der neuen NIS2-Richtlinie und dem AI Act – und darüber, warum es längst nicht mehr reicht, Datenschutz nur als bürokratische Pflichtübung zu sehen.
Darf ich Kunden noch mit „Herr“ oder „Frau“ ansprechen – oder ist das bereits ein Datenschutzverstoß? Diese Frage bewegt aktuell viele Unternehmen. Anlass ist das EuGH-Urteil C-394/23, das die Pflicht zur Anrede bei SNCF Connect für unzulässig erklärt hat. Der Grund: Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO. In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks analysieren wir das Urteil gemeinsam mit Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Dabei geht es nicht nur um die juristische Bewertung, sondern vor allem um die praktischen Folgen für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen. Was du aus dieser Folge mitnimmst: Ausgangspunkt des Urteils: Was ist passiert? Der Fall „Mousse gegen CNIL und SNCF Connect“: Pflichtfeld Anrede: „Herr“ oder „Frau“ beim Online-Ticketkauf. Warum der EuGH darin einen Verstoß gegen die DSGVO sieht. Bedeutung des Begriffs „erforderlich“ im Rahmen der Datenminimierung. EuGH-Urteil zur Anrede: Was steht in der Begründung? Warum die Anrede nicht zur Vertragserfüllung nötig ist. Warum der EuGH eine inklusivere, neutrale Ansprache fordert. Wie sich der Begriff „Erforderlichkeit“ verschärft hat. Was ändert sich durch das Urteil in der Praxis? Müssen Formulare mit Anredefeldern jetzt angepasst werden? Reicht die Auswahloption „keine Angabe“ aus? Dürfen Unternehmen noch personenbezogene Anreden in der 1:1-Kommunikation verwenden? DSGVO & berechtigtes Interesse: Was gilt künftig? Warum der EuGH das berechtigte Interesse der Bahn nicht gelten ließ. Welche Anforderungen nun an Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestellt werden. Was passiert, wenn der Zweck bzw. das berechtigte Interesse nicht in der Datenschutzerklärung steht? Müssen Daten jetzt gelöscht werden? Einwilligung oder berechtigtes Interesse? Was der EuGH wirklich meint Deutet sich ein Vorrang der Einwilligung an? Welche Rolle spielen Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO? Warum Einwilligung allein nicht automatisch sicher ist. Handlungsempfehlungen für Unternehmen Was Datenschutzbeauftragte jetzt konkret prüfen sollten. Wie ein sauberes 6 Abs. 1 lit. f-Modell aufgebaut sein muss. Welche Angaben in der Datenschutzerklärung nicht fehlen dürfen. Wann Widerspruchsmöglichkeiten aktiv und technisch umsetzbar sein müssen. Keywords, die in dieser Folge behandelt werden: EuGH Urteil Anrede Datenminimierung DSGVO Pflichtfelder Webformulare berechtigtes Interesse DSGVO Einwilligung oder berechtigtes Interesse Artikel 13 DSGVO Informationspflicht personenbezogene Anrede Datenschutz DSGVO Formulare Anrede Datenschutz Aufsichtsbehörden Einschätzung Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/verwendung-der-anrede-nach-dem-eugh-urteil-c-394-23-michael-will-im-datenschutz-talk-podcast/
Der KI-Verordnung der EU soll Künstliche Intelligenz und deren Einsatz umfassend regulieren. Doch wie passt dieses Gesetz zu den bestehenden Datenschutzregeln, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? In der aktuellen Folge des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Holger und Joerg mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, dem Vorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD). Schwartmann weist zunächst die unterschiedlichen Ziele beider Regelwerke hin. Während die DSGVO klare Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten macht, ist die KI-Verordnung eine Produktregulierung. Sie definiert, unter welchen Bedingungen Anbieter und Nutzer von KI-Systemen agieren dürfen. Beide Gesetze haben zwar den Schutz von Grundrechten im Blick, verfolgen aber gänzlich unterschiedliche Ansätze. Ein zentrales Problem sieht die Runde im Zusammenspiel der beiden Gesetze bei der generativen KI, also Systemen wie ChatGPT. Diese KI-Modelle sind grundsätzlich nicht zweckgebunden, sondern flexibel einsetzbar, was mit dem Grundsatz der Zweckbindung aus der DSGVO nur schwer vereinbar ist. Es bestehe die Gefahr, dass viele die KI rechtswidrig, aber sanktionslos einsetzen. Schwartmann betont, dass Nutzer generativer KI für Schäden durch falsche Ergebnisse haften könnten. Hinzu kommen Herausforderungen wie die automatisierte Entscheidungsfindung: Die DSGVO verbietet automatisierte Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen Folgen oder wesentlichen Beeinträchtigungen, während die KI-Verordnung solche Systeme unter strengen Voraussetzungen durchaus erlaubt. Allerdings knüpft sie dies an umfangreiche Compliance-Pflichten. Die Diskussion offenbart, dass die KI-Verordnung nur wenige datenschutzrechtliche Ausnahmen enthält, beispielsweise bei der Nutzung sensibler Daten zur Korrektur von Verzerrungen in KI-Modellen oder in sogenannten Reallaboren, geschützten Testumgebungen für neue KI-Anwendungen. Heidrich kritisiert, dass der Gesetzgeber hier Chancen verpasst habe, grundlegende datenschutzrechtliche Konflikte bei der Nutzung moderner KI-Systeme zu regeln.
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Ärger mit der Schufa? Wir helfen: https://wbs.law/schufa-hilfe (WERBUNG) Stell dir vor: Du hast eine alte Rechnung endlich bezahlt. Alles ist erledigt, du fühlst dich frei. Doch plötzlich bekommst du eine Kreditabsage. Dein Handyvertrag wird nicht verlängert. Und auf deine Wohnungsbewerbungen bekommst du nur Absagen. Der Grund? Ein Eintrag bei der SCHUFA – obwohl längst alles beglichen ist. Für viele beginnt an diesem Punkt ein nervenaufreibender Albtraum. Das Problem: Es ist gesetzlich nicht geregelt, dass ein Eintrag nach Erledigung gelöscht werden muss. Doch jetzt gibt es ein Urteil, das diese Praxis ins Wanken bringt. Bleib unbedingt bis zum Ende dran, denn was du hier erfährst, kann für dich oder deine Familie entscheidend sein. Urteil des EuGH aus 2023: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=280428&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Urteil des BGH aus 2025: http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=jb-KORE704402025&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint § 882e ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882e.html Artikel 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Artikel 21 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/21.html § 82 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/82.html § 28 BDSG a. F.: https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./28.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hi
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Datenschutz – ein lästiges Muss oder der Schlüssel zu mehr Erfolg? Viele Selbstständige und Geschäftsführer kleiner Unternehmen sehen die DSGVO als bürokratische Hürde. Doch was, wenn Datenschutz nicht nur ein gesetzlicher Zwang ist, sondern ein echter Wachstumsmotor für Dein Business sein kann? In dieser Folge zeige ich Dir, warum Datenschutz das Vertrauen Deiner Kunden stärkt, Dich von der Konkurrenz abhebt und sogar neue Geschäftsbeziehungen eröffnet. Ich erkläre, wie das DSGVO-Vertrauensregister Dich dabei unterstützt, Deine Datenschutz-Compliance sichtbar zu machen – und warum sich erfolgreiche Unternehmer genau deshalb eintragen lassen. Außerdem erfährst Du, wie Du im Vertrauensforum mit gleichgesinnten Unternehmern netzwerken und neue Geschäftsmöglichkeiten entdecken kannst. Hör rein und erfahre, wie Datenschutz Dein Unternehmen aufs nächste Level bringt! Shownotes:
Pfuscht ein Dienstleister beim Datentransfer, droht ihm Bußgeld und der Kunde erhält Schadensersatz. Der fällt niedriger aus als von vielen Betroffenen erhofft.
In der aktuellen Episode steht der European Health Data Space (EHDS) im Fokus. Die EU-Verordnung zum einem gemeinsamen Gesundheitsdatenraum ist am 26. März in Kraft getreten und wird ab März 2027 schrittweise wirksam. Ziel des ambitionierten Projekts ist es, elektronische Gesundheitsdaten in ganz Europa einfacher zugänglich zu machen – sowohl für Patienten als auch für Ärzte, Forschung und Wirtschaft. Doch was bedeutet das konkret für den Schutz von sensiblen Patientendaten? Holger und Joerg haben dazu Rechtsanwältin Dr. Christina Schreiber eingeladen. Sie ist Spezialistin im Datenschutzrecht mit Schwerpunkt im Gesundheitswesen und erläutert die Hintergründe und Auswirkungen des EHDS. Laut Kristina bekommen Patienten künftig leichter Zugriff auf ihre medizinischen Daten und können diese digital auch für Ärzte im EU-Ausland zur Verfügung stellen. Einen zentralen Speicherort gibt es dabei nicht; die Daten bleiben dezentral in Arztpraxen und Kliniken gespeichert und werden nur bei Bedarf digital zusammengeführt. Ein wesentlicher Teil der Verordnung regelt die sogenannte Sekundärnutzung. So sollen Forscher, Behörden und auch Unternehmen Zugriff auf anonymisierte oder pseudonymisierte Gesundheitsdaten erhalten, um die medizinische Versorgung zu verbessern, neue Therapien zu entwickeln und Gesundheitssysteme effizienter zu gestalten. Eine unabhängige Behörde in jedem Mitgliedsstaat soll künftig prüfen, wer wann welche Daten zu welchen Zwecken verwenden darf – stets unter Berücksichtigung der DSGVO. Angesichts der ambitionierten Ziele sieht Kristina große Herausforderungen. Vor allem die technische Umsetzung sei komplex, und es brauche ausreichend Ressourcen, um die geplanten hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards in der Praxis zu erreichen. Hinzu kommen unterschiedliche nationale Regelungen: In Skandinavien etwa ist die Datenfreigabe für Gesundheitszwecke nahezu selbstverständlich, während Deutschland stärker auf individuelle Zustimmung setzt. Die Diskutanten sind sich einig: Die Idee hinter dem EHDS ist gut und wichtig, aber die Umsetzung bleibt eine Mammutaufgabe. Deutschland hinke bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ohnehin bereits weit hinterher. Die Hoffnung ist, dass der Druck aus Brüssel nun auch hierzulande endlich Bewegung in die Sache bringt.
Suchmaschinen und Datenschutz. Herrje. Ist das ein passendes Thema für eine Kurzepisode? Das nahmen wir an und haben dann doch den zeitlichen Rahmen gesprengt. Mit guten Gründen, denn das Thema ist wahnsinnig komplex und spannend: Immerhin wissen Suchmaschinen manchmal schon vor einem Ehepaar, dass eine Trennung bevorsteht und spielen daher passende Werbung für Trennungsberatung aus. Welche Daten sammeln Suchmaschinen eigentlich? Kann man seine Privatsphäre bei der Nutzung von Suchmaschinen überhaupt schützen? Brauchen wir vielleicht einen offenen Webindex und transparente Algorithmen? Und was - wenn wir schon dabei sind - ist ein Webindex überhaupt? Gibt es datenschutzfreundliche Suchmaschinen? Brauchen wir mehr Regulierung oder einfach nur bessere Durchsetzung bestehender Regelungen? Sollten wir europäische Technologien entwickeln, um weniger abhängig zu sein? Wird die europäische Datensouveränität entscheidend für die digitale Zukunft sein? Fragen über Fragen, die ich heute mit Leopold Beer und Paul Johannes vom Forschungsprojekt PriDi (Privatheitsfördernde digitale Infrastrukturen) kläre. Gemeinsam hatten wir uns fest vorgenommen, Google nicht zu bashen, denn Google ist nur eine von verschiedenen Suchmaschinen. Ob uns das gelungen ist? Müsst Ihr googeln. Oder ihr solltet diese Episode hören.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Bist Du eine "Traumfirma" für Deine Mitarbeiter? Was eine Traumfirma ausmacht und wie Du zu einer Traumfirma für Deine Beschäftigte werden kannst, das verrät uns Werner Siedl in dem heutigen Interview. Und was Datenschutz damit zu tun hat, kommt noch oben drauf. Shownotes:
Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit der „Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models“ zu den datenschutzrechtlichen Fragen zur Nutzung von KI Modellen befasst. Im Podcast teilt Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), ihre persönliche Sicht auf diese Positionierung des EDSA und ordnet diese ein. Das beginnt bereits mit der Einordnung des Verfahrens nach Art. 64 DSGVO und schafft ein weitergehendes Verständnis für das datenschutzrechtliche Verständnis!Klarstellender Hinweis: Das Gespräch ist keine Positionierung des BayLDA zu KI Modellen und Datenschutz.Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr
Joanna Lang-Recht nimmt Laura mit in die Welt der IT-Forensik. Dabei geht es um Cybercrime, Datendiebstahl, Ransomware und vieles mehr. Die beiden besprechen, warum es Leidenschaft und Begeisterung für die IT-Forensik braucht, welche Herausforderungen in der Praxis lauern und wie man eigentlich IT-Forensiker/IT-Forensikerin wird. Joanna und Laura stellen heraus, wie eng verzahnt die IT-Forensik mit dem Datenschutz ist und warum Krisenkommunikation immer wichtiger wird. Der nächste Incident kommt bestimmt.
Mein heutiger Gast ist Georg Zumann – Tonstudioleiter und Mitbegründer der Innenhofstudios und seit vielen Jahren erfolgreich selbstständig. Wir sprechen über seine Anfänge in der Audiobranche, den Studioalltag und die Frage, wie Studios eigentlich entscheiden, welche Stimmen für welche Kampagnen passen. Ein ehrlicher und spannender Blick hinter die Kulissen des Studioalltags (mit vielen Tips und no go´s für Sprecher:innen) – inklusive Einblicke in aktuelle Entwicklungen, die die Branche gerade bewegen. Nachrichten gerne an: deeptalk@mic-rider.com Website: https://www.mic-rider.com/ Host und Redaktion: Patrick Messe (https://www.patrickmesse.at/) Zu Gast: Georg Zumann (https://innenhofstudios.at/) Bild: Charly Glawischnig (https://www.charlyglawischnig.com/) Ton: Lukas Wurm (https://lukaswurm.com/) Produktion: Mic Rider (https://www.mic-rider.com/)
347 Auch wenn es aktuell wieder rund um DSGVO hoch schwelt, ich empfehle eine Dashcam im Auto zu haben! Rechtliche Aspekte von Dashcams - kann sich im "high tech Land" Deutschland mit jedem Urteil schon wieder ändern, daher hier Stand März/2025 (ist keine Rechtsberatung, ich habe hierzu den aktuellen Stand recherchiert, kann aber unvollständig sein!): In Deutschland: Daueraufzeichnung rechtlich problematisch (Datenschutz) Ereignisbezogene Aufnahmen meist zulässig Seit BGH-Urteil 2018: Dashcam-Aufnahmen unter Umständen als Beweismittel zulässig Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss beachtet werden Keine Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Einwilligung der gefilmten Personen Vorteile: Beweissicherung bei Unfällen Schutz vor Versicherungsbetrug Dokumentation von Verkehrsverstößen Mögliche Prämienvergünstigungen bei Versicherungen Schutz vor falschen Anschuldigungen Nachteile: Datenschutzrechtliche Bedenken Mögliche Ablenkung während der Fahrt Anschaffungskosten Kann zum Voyeurismus verleiten Speicherprobleme bei langen Fahrten - heutzutage eher selten! Gängige Funktionen: Loop-Aufzeichnung (überschreibt älteste Dateien) G-Sensor (automatische Speicherung bei Erschütterung) Parküberwachung/Parkmodus GPS-Tracking Bewegungserkennung Nachtsicht/HDR Weitwinkelobjektiv (140°-170°) WLAN/Bluetooth-Konnektivität Dual-Kameras (vorne/hinten) Fazit: Eine Dashcam kann sinnvoll sein! Detailliert gibt es nur noch im Podcast - hier geht es los: Über amazon music Bei Apple Podcast Oder Google Podcasts Und klar, bei Spotify oder direkt als RSS-/XML-Feed-Link bei mir!Mehr heute im Podcast! Meinen Podcast abonnieren: | direkt | iTunes | Spotify | Google | amazon STOLZ PRODUZIERT UND AUFGENOMMEN MIT ULTRASCHALL5! Folge direkt herunterladen
MS-Perspektive - der Multiple Sklerose Podcast mit Nele Handwerker
Die PPMS-Studie „Contribute“ untersucht deine Erfahrungen und Auswirkungen auf Deinen Alltag beim Wechsel auf ein zugelassenes Medikament. Hier geht es zum Blogbeitrag: https://ms-perspektive.de/297-contribute Leidest du an primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS) und wirst mit einem der neu zugelassenen Medikamente behandelt? Dann sind Deine Erfahrungen für die PPMS-Studie „Contribute“ wichtig und helfen der Wissenschaft, um die Versorgung weiter zu verbessern. Inhaltsverzeichnis Worum geht es? Warum solltest du teilnehmen? Wie läuft die Teilnahme ab? Teile die Info! Teile die Info! Kennst du andere Menschen mit PPMS, die aktuell mit zugelassenen Medikamenten behandelt werden? Bitte erzähle ihnen von der Studie! Jede zusätzliche Teilnahme bringt wertvolle Erkenntnisse für eine bessere Versorgung.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnte bald erstmals seit ihrer Einführung 2018 grundlegend überarbeitet werden. Anlass sind zunehmende Klagen über übermäßige Bürokratie, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine. Axel Voss, rechtspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament, hat dazu in einem LinkedIn-Posting ein dreistufiges Modell vorgeschlagen: eine abgespeckte "Mini-DSGVO" für kleinere Organisationen, eine normale DSGVO für mittlere Unternehmen und eine strengere "DSGVO Plus" für Unternehmen, deren Geschäftsmodell wesentlich auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruht. Überraschend: Der Datenschutzaktivist Max Schrems unterstützt diese Idee grundsätzlich. In der neuen Episode des c't-Datenschutz-Podcasts "Auslegungssache" sprechen Redakteur Holger Bleich und Justiziar Joerg Heidrich mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann über die Vorschläge. Schwartmann ist Professor an der Technischen Hochschule Köln, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) und außerdem Host des Podcasts "DataAgenda". Alle drei Diskutanten begrüßen eine mögliche Entlastung kleiner Unternehmen und Vereine ausdrücklich. Gleichzeitig warnen sie jedoch davor, die Datenschutzpflichten allein an der Größe festzumachen. Gerade bei sensiblen Daten müssten auch kleinere Organisationen weiterhin hohe Standards erfüllen, so Schwartmann. Die genaue Ausgestaltung könnte komplex werden. Es gelte, Erleichterungen zu schaffen, ohne das Schutzniveau insgesamt abzusenken. Ein weiteres Problem sieht Heidrich in der mangelnden Einheitlichkeit der europäischen Datenschutzaufsicht. Die nationalen Behörden wenden die DSGVO sehr unterschiedlich an, was zu Rechtsunsicherheit führt. Eine stärkere Harmonisierung erscheint nötig, aber die Idee, Aufsichtskompetenz etwa an die EU-Kommission zu übertragen, stößt in der Episode auf Skepsis. Die Experten bevorzugen weiterhin unabhängige Datenschutzbehörden, mahnen aber eine bessere Abstimmung an. Auch in Deutschland wird über Änderungen diskutiert. So geht aus dem Sondierungspapier zur möglichen koalitionsbildung von CDU/CSU und SPD hervor, dass die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bei kleinen Unternehmen entfallen beziehungsweise der Schwellwert dafür deutlich angehoben werden könnte. Schwartmann kritisiert das deutlich: Ein Datenschutzbeauftragter entlaste Unternehmen eher, statt sie zu belasten. Ein Wegfall würde bestehende Datenschutzpflichten nicht beseitigen, sondern den Unternehmen sogar direkte Risiken aufbürden. Zum Abschluss wagen Schwartmann und die Podcast-Hosts eine Prognose: Ja, die DSGVO werde wohl aufgemacht. Doch dass daraus eine umfangreiche Reform entsteht, halten sie für unwahrscheinlich. Zu groß sei die Gefahr, dass sich die unterschiedlichen Interessengruppen in komplizierten Verhandlungen verfangen – und am Ende nur kleine Anpassungen übrig bleiben.
Niko Härting und Stefan Brink werfen zunächst (ab Minute 01:06) einen Blick auf den Fall Perkins Coie, der die Anwaltschaft weltweit schockiert. Der US-Präsident entzog mittels einer Executive Order der Wirtschaftskanzlei Perkins Coie LLP alle Mandate. Die Bundesbehörden wurden angewiesen, alle Dienstleister zur Offenlegung von Geschäftsbeziehungen mit Perkins Cole aufzufordern. Zudem lässt Trump untersuchen, ob amerikanische Großkanzleien gegen Antidiskriminierungsrecht verstoßen, indem sie weiße heterosexuelle Männer diskriminieren. Ab Minute 13:25 geht es um ein viel beachtetes BGH-Urteil zum immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO bei Spam-Mails (BGH v. 28.1.2025 - VI ZR 109/23). Der BGH verneint das Erfordernis einer ,,Erheblichkeitsschwelle“ für einen immateriellen Schaden, verlangt allerdings eine konkrete Darlegung des Schadens. Im Anschluss (ab Minute 21:59) diskutieren Härting und Brink eine Entscheidung des AG München über das (nach Auffassung des Gerichts fehlende) Recht einer Gerichtsvollzieherin zur Befragung der Nachbarn eines Schuldners nach dessen Aufenthaltsort. Siegeszug der DSGVO oder ärgerliches Missverständnis? Abschließend (ab Minute 32:14) wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO thematisiert (BFH v. 14.1.2025 – IX R 25/22). Dieser besteht auch gegen Finanzämter, einen unverhältnismäßigen Aufwand kann die Behörde dem Anspruch nach Auffassung des BFH in aller Regel nicht entgegenhalten.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
10 Jahre Aufbewahrungsfrist hat jeder Unternehmer im Kopf. Doch im Oktober 2024 hat sich da was grundlegendes geändert. Welche Aufbewahrungsfristen nun gelten und ob alles einfacher geworden ist, das schauen wir uns in dieser Folge ganz genau an. Shownotes:
Wie weit geht der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO? Der VGH München hat in seinem Beschluss vom 21.02.2025,Az. 7 ZB 24.651 zum einen klargestellt, dass der Auskunftsanspruch der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO nicht auch die Einsicht in die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung umfasst und zum anderen die betroffene Person kein eigenes Recht zur Überprüfung dergeschlossenen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung hat. Vielleicht nicht überraschend, aber dennoch nun gerichtlich klargestellt. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo.
RA062 Schadensersatz bei gesunkener Abwrackprämie, Arbeitsunfall und Haftungsfragen und Eigentumserwerb durch AnsichnehmenHeutige Themen:E-Auto nicht geliefert: Schadensersatz für gesunkene Abwrackprämie (AG München, Urteil vom 01.02.2024 – 223 C 15954/23)Arbeitsunfall und Haftungsfragen (OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2024 – 11 U 84/23)Vertragsanpassungen in Krisenzeiten: Pandemie und Krieg schützen nicht vor Verlust des Grundstücks (LG Koblenz, Urteil vom 11.12.2024 – 14 O 278/24)Eigentumserwerb durch Ansichnehmen (OLG Celle, Urteil vom 26.02.2025 - 14 U 53/24)Wer ist der Vater? – Gericht erlaubt neuartige DNA-Analyse bei eineiigen Zwillingen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.01.2025 - 13 WF 93/24)Verstoß gegen DSGVO wegen Suche nach schöner Frau (Zum Bericht von Beck Aktuell: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/dsgvo-polizei-daten-melderegister-frauen-bu%C3%9Fgeld)
Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting dreht sich alles um Allianzen im Datenschutz: Zunächst (ab Minute 00:40) geht es in Querbeet um die Frage, ob der unberechenbare US-Präsident Trump das EU-US Data Privacy Framework zu Fall bringen könnte – aus dem Jahr 2023, als die Allianz zwischen EU und USA noch stand. Stefan erklärte in einem Beitrag für das „Handelsblatt“, warum es sich jetzt rächen könnte, dass der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nur mit einer Executive Order des Präsidenten Biden und nicht wie von Datenschützern verlangt durch ein Parlamentsgesetz umgesetzt und abgesichert wurde: Jeder Präsident der USA hat es nun selbst in der Hand, das Abkommen wieder scheitern zu lassen. Sodann geht es (ab Minute 13:21) beim Referentenentwurf zum Data Act-Durchführungsgesetz und die bröckelnde Allianz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes: Der EU-DA, der eine faire Verteilung des Datenwertes vernetzter Produkte anstrebt, bekommt in Deutschland mit der Bundesnetzagentur eine zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung und Überwachung der Verordnung (EU) 2023/2854. Ergänzend wird eine Sonderzuständigkeit für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen – interessanterweise an den Aufsichtsbehörden der Länder vorbei. Aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 Grundgesetz (Recht der Wirtschaft) begründet der Bund diese Sonderzuständigkeit der BfDI mit Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz. Die BfDI verfüge über das für eine zügige Identifizierung und Bewertung von Datenschutzfragen sowie die Aufbereitung von Sachverhalten notwendige Fachwissen und könne somit erheblich zu einer raschen Beurteilung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen beitragen. Brechen da alte Allianzen zwischen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern? Haben wir es hier mit der Blaupause für Zentralisierung der Aufsicht über private Unternehmen beim Bund (BfDI) zu tun? Schließlich (ab Minute 29:02) gibt es offenbar eine denkwürdige Allianz zwischen Axel Voss (MdEP der EVP-Fraktion) und Max Schrems von der Datenschutz-Organisation NOYB. Voss präsentiert seinen Plan zur Revision der DS-GVO, er will in einem 3-Schichten-Modell eine Differenzierung der Pflichten der DS-GVO abhängig von der nach Unternehmensgröße (vgl. DSA zu very large online platforms VLOP) vornehmen. Schrems stimmt insoweit zu, das „one size fits all“ der DS-GVO sei schon immer verrückt gewesen. Allerdings korreliert ein an der Unternehmensgröße ausgerichteter asymmetrischer Ansatz keineswegs mit dem risikobasierten Ansatz der DS-GVO: Risiken ergeben sich aus Datenmenge, Datenarten (Art. 9-Daten) und TOMs als risikomindernden Maßnahmen – nicht zwingend aus der Unternehmensgröße. Ehemalige, bröckelnde und denkwürdige Allianzen im Datenschutz also…
KI Anwältin Jeannette Gorzala besucht mich nach knapp einem Jahr zum zweiten Map im Podcast. Wir sprechen über den Status Quo des AI Acts und die Rolle des AI Office bei der Auslegung und Implementierung des Gesetzeswerks. Jeannette berichtet von ihren Eindrücken vom Weltwirtschaftsforum in Davos. Spoiler Alert: die Ernüchterung ist groß. Was letztes Jahr noch als die Lösung für eh alles gefeiert wurde, muss sich langsam aber sicher die Frage der Daseinsberechtigung gefallen lassen. Lässt sich KI überhaupt flächendeckend wirtschaftlich implementieren oder verpufft der Zauber gerade und bis auf ein paar Hobby-Youtuber und TikTok-kanäle hat keiner was davon? Wir sprechen über Effizienz, Ressourcenmanagement (Stichwort seltene Erden) und über Zuverlässigkeit. Nachrichten an: deeptalk@mic-rider.com Website: https://www.mic-rider.com/ Host und Redaktion: Patrick Messe (https://www.patrickmesse.at/) Zu Gast: Jeannette Gorzala (https://www.jeannette-gorzala.com/) Bild: Charly Glawischnig (https://www.charlyglawischnig.com/) Ton: Lukas Wurm (https://lukaswurm.com/) Produktion: Mic Rider (https://www.mic-rider.com/)
In dieser Folge tauche ich mit meiner Liebelings-Datenschutzjuristin Mag.a iur. Elisa Drescher tief in das Thema Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ein. Braucht man den wirklich? Wann und mit wem? Und warum wissen das viele Unternehmen nicht? Mit praxisnahen Beispielen und einer Prise Humor erklären wir, worauf es ankommt – und welche Stolperfallen du vermeiden solltest. Spoiler: Auch Canva, dein Website-Hoster und Microsoft spielen eine Rolle! Datenschutz mit Augenmaß: Praktische Tipps für Unternehmen jeder Größe
Bei „P+P - Plaudern mit Partsch“ dürfen wir einen Blick in die Akten von Dr. Christoph Partsch werfen. Die Verfahren haben es immer in sich und Christoph hat von seinen Mandantinnen und Mandanten die Erlaubnis, über seine Fälle zu sprechen. Jeder einzelne Fall ist besonders, spektakulär oder rechtlich anspruchsvoll. Wir sprechen über Journalisten, die keinen Zugang zu Wahlpartys bekommen, über die „F-Kommunikation“, über den BND, über geschwärzte Unterlagen und vieles mehr. In Episode 3 hat Christoph uns wieder einen spektakulären Fall mitgebracht. Einen Fall, den man sich nicht annähernd ausdenken könnte. Es geht um Beamte, die in Ministerien sitzen, aber vielleicht gar nicht für Ministerien arbeiten. Und vielleicht sitzen sie nicht einmal in den Ministerien. Wer versucht, mit einem Auskunftsanspruch durchzudringen, bekommt vielleicht vor Gericht recht, vielleicht sogar in allen denkbaren Instanzen, beißt aber bei der Vollstreckung auf Granit. Denn vielleicht wurden die verlangten Daten inzwischen gelöscht – streng nach den Löschfristen der DSGVO. P+P: Immer mittwochs auf allen Podcastplattformen, auf Instagram, TikTok und YouTube
In der aktuellen Episode des Digital Marketing Upgrade Podcasts spricht Thomas Besmer mit Lars Bude über das richtige Testing von Social Ads. Lars, seit 2017 als Social Ads-Experte tätig, teilt seine Erfahrungen und Best Practices. Die Herausforderungen des Social Ads Testings Datenschutzregelungen wie Apple Tracking Transparency und DSGVO erschweren aussagekräftige Tests. Oft fehlt es an einer klaren Teststruktur, was zu wenig belastbaren Ergebnissen führt. Der Wandel: Fokus auf Creatives Früher war Social Advertising sehr technisch, heute bestimmen Creatives über 70 % des Kampagnenerfolgs. Dennoch bleiben strategische Tests auf Produktebene und Wertversprechen essenziell. Das Testing Framework Lars nutzt ein vierstufiges Modell: 1. Angebot testen 2. Wertversprechen validieren 3. Anzeigenkonzept entwickeln 4. Anzeigenelemente optimieren Effiziente Testmethoden Bei kleinen Budgets verzichtet Lars auf das AB-Test-Feature von Meta und nutzt stattdessen strukturierte Anzeigengruppen. Bei großen Accounts kommen Bulk-Tests zum Einsatz. Messung & Dokumentation Haupt-KPIs im E-Commerce sind Kaufkosten und ROI. Ergänzend helfen Klickrate und Warenkorbabbruchrate zur Analyse. Zudem nutzt Lars einen Creative Hub, um Tests systematisch zu dokumentieren. Drei zentrale Learnings Gründliche Vorbereitung: Markt, Produkt und Zielgruppe genau verstehen. Priorisierung: Die wichtigsten Tests zuerst durchführen. Regeln brechen: Unkonventionelle Ansätze testen, um Innovation zu fördern.
Diesmal werfen Holger und Joerg gemeinsam mit c't-Redakteur Sylvester Tremmel einen kritischen Blick auf ein umstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig. Dieses Urteil verunsichert derzeit Unternehmen, die Rechnungen per E-Mail versenden. Konkret ging es um eine Rechnung über knapp 15.000 Euro, die ein Handwerker an seinen Kunden per unverschlüsselter E-Mail geschickt hatte. Angeblich unbemerkt wurde diese Rechnung manipuliert, sodass eine falsche Kontonummer zu sehen war. Der Kunde überwies deshalb die Rechnungssumme an Betrüger, und das Geld war weg. Das Gericht gab überraschend dem Kunden recht und entschied, dass der Handwerker die Rechnung hätte Ende-zu-Ende verschlüsseln müssen. So aber hafte er gemäß Art. 82 DSGVO für den entstandenen Schaden und habe keinen Anspruch Zahlung der Rechnung. Im Podcast zeigen sich die Experten fassungslos und üben deutliche Kritik am Urteil. Sylvester ist sich sicher, dass das Gericht technische Details offenbar nicht richtig verstanden hat: Es verwechsle Verschlüsselung mit Signatur. Während eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung den Inhalt einer E-Mail vor fremdem Zugriff schützt, stellt eine digitale Signatur sicher, dass die Nachricht unterwegs nicht verändert wird. Sylvester stellt klar: Verschlüsselung allein hätte den Betrug nicht zwingend verhindert, eine Signatur dagegen eher. Zudem funktioniert Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur, wenn beide Seiten – Sender und Empfänger – kooperieren und entsprechende Schlüssel austauschen. Auch Joerg hält das Urteil für problematisch. Das Gericht habe die DSGVO falsch angewendet, indem es den wirtschaftlichen Schaden mit der datenschutzrechtlichen Schutzbedürftigkeit personenbezogener Daten vermischte. Die Höhe einer Rechnung könne nicht automatisch bedeuten, dass personenbezogene Daten besonders schützenswert seien und deshalb zwingend Ende-zu-Ende verschlüsselt werden müssten. Im Podcast weisen die Experten darauf hin, dass andere Gerichte in vergleichbaren Fällen zu gegenteiligen Ergebnissen kommen. So entschied etwa das Landgericht Rostock, dass Unternehmen nicht automatisch für Manipulationen haften, wenn beide Seiten sich auf E-Mail als Kommunikationsweg geeinigt haben. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster betonte kürzlich, dass eine einfache Transportverschlüsselung im Normalfall ausreichend sei. Am Ende gibt Sylvester praktische Empfehlungen: Unternehmen sollten zumindest Transportverschlüsselung nutzen und idealerweise digitale Signaturen einsetzen, um Manipulationen von E-Mails zu verhindern. Komplette Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei wünschenswert, aber in der Praxis oft schwierig umzusetzen. Vor allem aber solle man stets aufmerksam bleiben und bei überraschend geänderten Kontodaten lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragen.
Gerade im Kontext der Umsetzung vonKI-Projekten und der Cyber Security Regulation (NIS-2, DORA, usw.) kommt immerwieder die Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO insSpiel und damit auch das Urteil des EuGH vom 19.12.2023 (Rs. C-65/23).Damit stellt sich aber auch die Frage, ob diese Entscheidung wirklich zu einerKonkretisierung der Anforderungen und damit zur Rechtssicherheit beigetragenhat. Diese Frage beleuchtet der Podcast. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen!
Im Mittelpunkt dieser Podcastfolge steht (ab Minute 16:17) eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die sich an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutzrecht und dem Gesellschaftsrecht bewegt und die von den Datenschützern bislang viel zu wenig beachtet wurde (EuGH vom 12.9.2024 – Az. C-17/22 und C-18/22). Zwei deutsche Fälle zu Publikumsgesellschaften (Treuhandfonds) und zu der umstrittenen Frage, ob ein Anleger Auskunft über die weiteren Mitgesellschafter und Treugeber verlangen kann. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein solcher Anspruch vertraglich nicht ausgeschlossen werden; „das Recht, seine Vertragspartner zu kennen, ist in jedem Vertragsverhältnis selbstverständlich“ (BGH vom 19.11.2019, Az. II ZR 263/18, Rn. 13). Die Entscheidung des EuGH hinterlässt Stefan Brink und Niko Härting weitgehend ratlos. Der EuGH misstraut erneut jeder Datenverarbeitung, die sich nicht auf Einwilligungen stützt. Die Rechtfertigungsgründe des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b bis f DSGVO sind für den EuGH ersichtlich Normen der zweiten Wahl: „In diesem Zusammenhang sind die in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b bis f DSGVO vorgesehenen Rechtfertigungsgründe eng auszulegen, da sie dazu führen können, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten trotz fehlender Einwilligung der betroffenen Person rechtmäßig ist“ (a.a.O., Rn. 37). Eine höchst eigenwillige Interpretation des Art. 6 DSGVO. Was für den BGH „selbstverständlich“ und unabdingbar ist, sieht der EuGH ganz anders: „Vorbehaltlich einer Überprüfung durch das vorlegende Gericht ist daher eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die in der Weitergabe von Informationen in Bezug auf Gesellschafter besteht, die über eine Treuhandgesellschaft mittelbar an einer Publikumsfondsgesellschaft beteiligt sind, nicht als im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO ‚für die Erfüllung eines Vertrags … erforderlich‘ anzusehen, wenn der Vertrag, der dem Erwerb einer solchen Beteiligung zugrunde liegt, die Weitergabe dieser Daten an Mitanteilseigner ausdrücklich ausschließt“ (a.a.O., Rn. 47). Mit einer erstaunlichen Volte eröffnet der EuGH den deutschen Gerichte dann jedoch über Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO eine Hintertür, die es dem BGH mit großer Wahrscheinlichkeit ermöglicht, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten. Letztendlich wird wohl alles beim Alten bleiben… Ein Glanzstück des Kompliziert-Verästelten sind auch die Guidelines des Europäischen Datenschutzausschusses zur Pseudonymisierung (ab Minute 7:24). Und auch das jüngste Urteil des EuGH zur Bemessung von Bußgeldern bei Konzernunternehmen (EuGH vom 13.2.2025, Az. 383/23) kommt nicht ohne Kapriolen aus (ab Minute 36:36). Umso klarer und entschiedener reagiert Apple auf alles Bestrebungen, staatlichen Behörden Hintertürchen in die iCloud zu öffnen (ab Minute 1:00).
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Die meisten Firmen sind auf Mitarbeitersuche und die Freude ist groß, wenn endlich der passende Bewerber gefunden ist. Doch bei der Ausstattung der Arbeitsmittel und der Geräte rutscht die DSGVO meistens in den Hintergrund. Doch genau das, kann in der Zukunft große Probleme bereiten. Worauf man als Chef achten sollte, zeigen wir in dieser Folge auf. Shownotes:
THEMENFOLGE In dieser Folge geht es um das Impressum auf deiner Website. Warum brauchst du es? Was muss drinstehen? Und welche Fehler solltest du vermeiden? Ich erkläre dir genau, welche Angaben gesetzlich vorgeschrieben sind, wo das Impressum platziert werden sollte und warum Transparenz das Vertrauen deiner Kunden stärkt. Außerdem ein wichtiger Hinweis: Ab dem 21. Juli 2025 muss der Hinweis zur Online-Streitbeilegung entfernt werden. Hör rein und stelle sicher, dass dein Impressum rechtlich sicher ist!
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Insolvenzverfahren der Element eröffnet Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Element Insurance AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedemann Schade bestellt. Die meisten der 320.000 Versicherungsverträge enden automatisch zum 1. April 2025. Versicherte sollten sich umgehend um eine neue Absicherung kümmern. Schadensmeldungen werden weiterhin geprüft, die Auszahlungshöhe und der Zeitpunkt sind jedoch ungewiss. Gläubiger können ihre Forderungen über das Portal www.element-insolvenz.de anmelden. Neues Entlastungsbudget in der Pflege: Was sich ab Juli 2025 ändert Ab dem 1. Juli 2025 soll das neue Entlastungsbudget die Organisation von Ersatzpflege für Pflegebedürftige deutlich erleichtern. So sollen pflegende Angehörige die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler finanzieren können. Doch trotz der Erleichterungen gibt es auch Kritik an den Einschränkungen und Lücken im neuen System. Mehr dazu unter www.versicherungsbote.de/id/4938118/Neues-Entlastungsbudget-in-der-Pflege-Was-sich-ab-Juli-2025-aendert/ Führungswechsel bei Hiscox Deutschland Hiscox Deutschland stellt sich neu auf: Geschäftsführer Markus Niederreiner verlässt das Unternehmen zum 3. März 2025 auf eigenen Wunsch und in gegenseitigem Einvernehmen. Die Nachfolge wird derzeit gesucht. Übergangsweise übernehmen Tobias Wenhart und Markus Klopfer die Geschäftsführung. GDV warnt vor Finanzrisiken durch Wachstumsschwäche Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht in der anhaltenden Wachstumsschwäche in Deutschland und im Euroraum ein zentrales Risiko für die Finanzstabilität. Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont die Notwendigkeit konsequenter Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die aktuelle GDV-Publikation „Financial Stability Perspectives“ nennt zudem abrupte Preiskorrekturen an Finanzmärkten, Cyberangriffe und den Klimawandel als weitere systemische Risiken. RapidResponse verstärkt Cyber-Security-Beratung Die RapidResponse GmbH richtet ihren Fokus künftig verstärkt auf die Cyber-Security-Beratung für mittelständische Unternehmen. Tobias Fröhlich übernimmt die Leitung des Geschäftsbereichs IT-Security & Incident Response. Angesichts wachsender Bedrohungen und regulatorischer Anforderungen (NIS-2, DSGVO, DORA) steigt der Bedarf an präventiven Maßnahmen. Die bisherigen Führungskräfte Uwe Grams und Vincent Rockenfeld verlassen das Unternehmen und machen sich im Bereich Cyber-Notfallreaktion selbstständig. WGV Versicherung ernennt neuen Geschäftsführer Die WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH hat Jens Husung zum 1. März 2025 zum neuen Geschäftsführer ernannt. Er folgt auf Jochen Hägele, der bei der WGV Versicherung eine neue Rolle übernommen hat.
Account gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hat dein Coaching nicht gehalten, was versprochen wurde? Dann fordere jetzt dein Geld zurück: https://wbs.law/coaching-widerruf (WERBUNG) Sei im Datenschutz rundum abgesichert mit unseren drei Datenschutzpaketen. Alle Infos dazu hier: https://wbs.law/datenschutzpakete Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Wir haben einen neuen Stern am KI-Himmel: Nämlich DeepSeek. Allerdings kommen nach und nach immer mehr Bedenken hinsichtlich der chinesischen KI-Variante auf. Es geht dabei um Datenleaks, Sicherheitsbedenken und Zensur. Wir sehen uns in diesem Video genauer an, was es mit der neuen KI auf sich hat und beleuchte, welche rechtlichen Bedenken es gibt. Könnt ihr DeepSeek einfach bedenkenlos nutzen? Wir haben die Antwort. Berichte der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/deepseek-ki-start-up-china-100.html und https://www.tagesschau.de/ausland/asien/sicherheitsbedenken-deepseek-100.html Reporter ohne Grenzen: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/rangliste-2024 Bericht von Golem: https://www.golem.de/news/datenleck-bei-ki-startup-chatverlaeufe-von-deepseek-frei-zugaenglich-im-netz-2501-192873.html AI Act: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/regulatory-framework-ai Art. 83 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/ AI Act: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=O Playlist: ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wi
Wie verbessert eine eigene Firmen-App die interne Kommunikation? Und warum sind Standardlösungen oft die bessere Wahl? In dieser Folge des ITundTECH Podcasts spricht Holger Winkler mit Ralf Schneider von Fortunella über dieses Thema am konkreten Beispiel der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, die eine Firmen-App erfolgreich eingeführt hat. Erfahre, welche Herausforderungen eine Firmen-App löst, welche Funktionen entscheidend sind und wie Unternehmen ohne teure Individualentwicklung ihre Kommunikation optimieren können.Warum sollten Sie dieses Interview nicht verpassenErfahre, warum eine interne Firmen-App die Kommunikation effizienter machtLerne, wie White-Label-Lösungen schnell und kostengünstig implementiert werdenDatenschutz? DSGVO-konforme Lösungen sorgen für Sicherheit und CompliancePraxisbeispiel: Wie eine Sparkasse mit einer App ihre Mitarbeiterbindung stärktWelche Inhalte, Funktionen und Möglichkeiten eine moderne Firmen-App bietetTakeaways aus dem InterviewBessere interne Kommunikation durch eine eigene Firmen-AppPush-Benachrichtigungen und Interaktion für schnellere InformationWhite-Label-Lösung mit einfacher Anpassung an das UnternehmenDatenschutzkonforme Speicherung der Daten in DeutschlandSchnelle Einführung: Nutzung der App innerhalb von zwei WochenFlexible Nutzung für interne und externe KommunikationPlanbare Beiträge und effektive Steuerung von InhaltenMehr Mitarbeiterbindung durch einfache und intuitive NutzungKostengünstige Alternative zu individuellen App-EntwicklungenWeiterführende Links► Internet: https://www.fortunella.de/ ► LinkedIn-Firmenseite: https://www.linkedin.com/company/fortunella-gmbh/ ► LinkedIn: http://www.linkedin.com/in/ralf-schneider-205437258 Über den ITundTECH PodcastDer Podcast mit CEOs innovativer Softwarehersteller, IT-Dienstleister oder TECH-Unternehmen aus Deutschland► Mehr erfahren: https://www.itundtech.de/ ► Abonniere uns auf Youtube: https://www.youtube.com/@itundtech ► Vernetze dich mit Holger Winkler auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/holger-winkler/ Du möchtest als Gast dabei sein?Hier findest du unsere Mediadaten: https://join.itundtech.de/#appentwicklung #firmenapp #internefirmenapp #appentwickelnlassen #eigenefirmenapp #itundtech
In der neuen Folge Mic Rider Deep Talk spreche ich mit Kurt Paulsen – Universitätsprofessor für Film, Medienexperte und Berater bei Spawning AI. KI und Urheberrecht – zwei Themen, die oft im Konflikt stehen. Doch muss das so sein? Wir reden über das "Do Not Train"-Register, das Künstlern mehr Kontrolle über ihre Werke gibt, und darüber, wie KI-Training fairer gestaltet werden kann. Zum Beispiel mit einem foundation model, das transparent und rechtlich einwandfrei mit seinen Trainingsdaten umgeht. Spawning.ai trainiert gerade ein solches Bildgenerierungsprogramm. Und was hat es eigentlich mit der Website “have I been trained” auf sich? Kurt teilt seine Sicht auf die Zukunft von KI: Wohin führt die Entwicklung? Welche Rolle spielt das Urheberrecht? Und welche Verantwortung tragen Entwickler und Plattformen? Nachrichten an: deeptalk@mic-rider.com Website: https://www.mic-rider.com/ Host und Redaktion: Patrick Messe (https://www.patrickmesse.at/) Zu Gast: Kurt Paulsen (thekurtpaulsen.com) Spawning AI: https://spawning.ai/ Have I been trained: https://haveibeentrained.com/ Bild: Charly Glawischnig (https://www.charlyglawischnig.com/) Ton: Lukas Wurm (https://lukaswurm.com/)
Mario Jung (OMT GmbH) spricht heute mit Michael Welp (adesso SE) über das Thema KI als Effiziensbooster für Marketing. In dem Rahmen sprechen sie natürlich auch über die Möglichkeiten, die wir jetzt schon haben, aber blicken auch in die Zukunft, um zu sehen, was uns noch erwarten kann. In dem Sinne zeigt uns Michael was alles möglich ist und noch möglich sein wird. Sie sprechen zudem auch noch darüber, wie man gute Datenqualität erhält und sie DSGVO-konform sammeln kann. Es wird natürlich auch über Tools gesprochen und ein paar überraschende Stolpersteine identifiziert, damit Du nicht die Implementierung vermasselst. Wie Du Deine Prozesse mit KI noch besser automatisieren kannst und Dein Marketing auf das nächste Level bringst, erfährst Du in der neusten Folge vom OMT-Podcast - viel Spaß beim Lernen!
Event Sourcing: Ein Deep Dive mit Golo RodenSpeziell beim Debuggen stellen wir uns oft die Frage “Wie kam dieser Datensatz nun in diesen Zustand?”. Nachvollziehbarkeit ist da oft schwer. Wenn man Glück hat, gibt es irgendwo ein Log. Wenn man Pech hat, hat man nach der erfolglosen Log-Suche ein neues Ticket, um ein Log einzubauen. Wäre es nicht irgendwie cool, alle Zustandsänderungen zu protokollieren bzw. zu speichern? Oder noch besser: Dieses Verhalten als First-Class-Konzept in meiner App zu behandeln?Wenn man das Ganze weiter denkt, landet man oft beim Thema “Event Sourcing”. Event … wat?In dieser Podcast-Episode machen wir mal einen Deep Dive ins Thema Event Sourcing. Wir klären, was Event Sourcing eigentlich ist, welches Problem es eigentlich löst, wie technische Implementierungen aussehen können, was Command Query Responsibility Segregation (CQRS) und Domain Driven Design damit zu tun haben, wann man doch lieber Abstand von Event Sourcing halten sollte und welche Tools und Datenbanken dich dabei unterstützen.Bonus: Wie viele Stadtbibliotheken nutzen eigentlich Event Sourcing?Unsere aktuellen Werbepartner findest du auf https://engineeringkiosk.dev/partnersDas schnelle Feedback zur Episode:
Rätsel des Unbewußten. Ein Podcast zu Psychoanalyse und Psychotherapie
Warum ist es so schwer, sich zu verändern, trotz der Fülle an Vorschlägen und Ratgebern? Anhand eines Fallbeispiels geben wir eine Antwort, wie aus psychoanalytischer Perspektive Neues möglich wird. Kontakt: lives@psy-cast.org Unser Instagram-Kanal: https://www.instagram.com/raetseldesunbewussten Unsere Patreon-Seite: www.patreon.com/raetseldesubw Gedanken und Kommentare zur Folge? Schreibt uns gerne auch auf unserem Diskussionspost auf Patreon: https://www.patreon.com/posts/119710190 P.S. Wir haben das Buch von Diana Pflichthofer in der Folge nicht mit dem richtigen Titel zitiert, es heißt: - Diana Pflichthofer (2016). Mit Neurosen unterwegs: Kleiner psychoanalytischer Reiseführer durch unseren Alltag. Göttingen: V&R. - Wilfred Bion: Eine psychoanalytische Theorie der Veränderung (Bonusfolge Lesekreis): https://www.patreon.com/posts/lesekreis-bion-1-74600030 - Zum Gespräch mit Sebastian Leikert: Wie kann man den Körper in die Psychotherapie einbeziehen?: https://www.patreon.com/posts/wie-man-den-in-111622962 - Zur Folge: Resignation. Die Aufgabe der Aufgabe: https://www.patreon.com/posts/resignation-die-107563399 - Erziehungskonzepte psychoanalytisch betrachtet (5 Teile), Folge zur Bindungsorientierten Erziehung: https://www.patreon.com/posts/die- unbewusste-4-100122932 - Auf Patreon www.patreon.com/raetseldesubw finden sich noch viele weitere, spannende Themen (etwa eine Gesprächsreihe über berühmte Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker, über die Tiefenpsychologie und Kulturgeschichte von Farben, Erziehung von damals bis heute...). Zudem gibt es hier die Skripte zu allen unseren Folgen. Unser Podcast ist ein Herzensprojekt, das wir in unserer Freizeit gestalten. Wir danken jedem sehr herzlich, der das Projekt über einen kleinen Beitrag unterstützt. - Bestellung unseres Buches über genialokal: https://www.genialokal.de/Produkt/Cecile-Loetz-Jakob-Mueller/Mein-groesstes-Raetsel-bin-ich-selbst_lid_50275662.html. Auch als Hörbuch (z.B. bei Audible oder Bookbeats)! - Anmeldung zum Newsletter: https://dashboard.mailerlite.com/forms/394929/87999492964484369/share¹ - Link zu unserer Website mit weiteren Informationen: www.psy-cast.de - **Wir freuen uns auch über eine Förderung unseres Projekts via Paypal**: https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VLYYKR3UXK4VE&source=url Hilfsmöglichkeiten bei psychischen Krisen: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/psyche-wohlbefinden/hilfe-bei-psychischen-problemen-diese-stellen-koennen-sie-sich In psychischen Krisen können auch Hausarzt/ärztin, Psychiater/in und Psychotherapeut/innen Ansprechpartner sein. In Notfällen kann man sich zudem an eine psychiatrische Klinik wenden. ¹Mit der Anmeldung zum Newsletter stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu, die wir konform zur DSGVO behandeln. Eine genaue Erklärung finden sich [hier](https://tinyurl.com/d9zvz8ee) Musik: Evergreen, Kintsugi: https://www.premiumbeat.com/de/royalty-free-tracks/kintsugi
Wurde euer Instagram, PayPal, Youtube oder Facebook Account gesperrt? WBS.LEGAL hilft euch: https://wbs.law/account-sperrung Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Sie sind ein Vorzeigepaar, eine tolle und sympathische Familie. So geben sich die Jindaouis zumindest, deren YouTube-Kanal über 2.000.000 Abonnenten hat. Dort viel zu finden: Content, der ihre beiden Kinder in allen Lebenslagen zeigt. Aber ist solch ein Verhalten eigentlich legal? Dürfen die eigenen Kinder online an eine große Reichweite präsentiert werden oder sieht das Gesetz vor, dass der eigene Nachwuchs zu schützen ist? Und was können Kinder tun, wenn sie älter werden und gegen die Inhalte vorgehen wollen? Diese Fragen beantworten wir in diesem Video. Sashkas Video: https://www.youtube.com/watch?v=DVkdBGcT96s Alicia Joes Video: https://youtu.be/nDEVdpJMxSs?si=wVrxibqo1eNssdMU § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html Art 6 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/ ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ kennst du, oder? Wenn nicht, dann unsere dringende Empfehlung: Schau rein! Denn hier erfährst du immer donnerstags ausführlich alle wichtigen Infos zu unse
In unserer aktuellen Folge besprechen wir drei Urteile aus den Rechtsgebieten Datenschutz-, Lauterkeits- und Arbeitsrecht mit Bezügen zum Sport. Zum Datenschutz haben wir uns Sebastian Schulz als Gast eingeladen.
Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-checker (Werbung) - jetzt auch ohne Rechtsschutzversicherung möglich Checke auch Mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: @wbs_experten Folge uns auf Instagram: https://wbs.law/instagram-wbslegal Der BGH hat zwar noch nicht final entschieden, sich aber in der mündlichen Verhandlung zum Facebook-Datenleck eindeutig auf Seiten der Verbraucher positioniert. Er sagt: Der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten ist für sich genommen ein Schaden nach der DSGVO! Damit beendet er die bisherige Rechtsunsicherheit und gibt den unteren Gerichten eine klare Leitlinie. Ein großartiger Tag nicht nur für Betroffene des Facebook-Datenlecks sondern für Verbraucher und den Datenschutz generell! Mehr dazu erfahrt ihr in diesem Video. Unser Blog zur mündlichen Verhandlung: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/muendliche-verhandlung-zu-facebook-datenleck-bgh-stellt-sich-auf-seite-der-verbraucher-80253/ Erwägungsgrund 85 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-85 Beschluss des BGH zur Leitentscheidung: https://www.wbs.legal/wp-content/uploads/2024/11/Beschluss_BGH_11.11._geschwaerzt.pdf ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ k
GPT von OpenAI hat längst Konkurrenz bekommen. Sechs KI-Sprachmodelle haben wir für unseren KI-Schwerpunkt in c't 23/2024 getestet, darunter die Modelle von Google, Meta und Anthropic. Wir geben einen Überblick und beleuchten den AI Act, mit dem die EU Hersteller regulieren will. In dieser Folge von c't uplink erzählt c't-Redakteur Hartmut Gieselmann davon, wie er den Sprachmodellen auf den Zahn gefühlt hat, warum das europäische Modell Mistral durchaus mit den amerikanischen mithalten kann und wie c‘t bei zwei Modellen sogar den Energiebedarf messen konnte. c't-Redakteur Holger Bleich berichtet, was die EU mit dem AI Act regelt und was noch passieren muss, bevor die Regeln ab Sommer 2025 gelten. Unseren Test von sechs KI-Sprachmodellen, einen Überblick zum AI Act und ein Interview zu KI und Nachhaltigkeit finden Sie in der c't 23/2024. Die Ausgabe gibt's ab dem 18. Oktober am Kiosk, im Browser und in der c't-App für iOS und Android.
Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Folge des Business-Aufbau leicht gemacht Podcasts. Ich bin Monique Menesi und heute dreht sich alles um ein zentrales Thema für dein Business: Deine Website. Egal, ob du am Anfang deiner Unternehmerreise stehst oder schon länger im Geschäft bist – deine Website ist das Fundament deiner Online-Präsenz und kann den Unterschied machen, ob du Kunden gewinnst oder verlierst. Heute werde ich mit dir alle wichtigen Punkte rund um den Website-Aufbau durchgehen: Welche Seiten du brauchst, welche Tools du verwenden solltest und wie du die DSGVO einhältst. Los geht's! Highlights dieser Episode: Weshalb eine Website für dein Business essenziell ist Welche Schlüsselseiten deine Website benötigt Landing Page, Sales Page, Funnel - Was ist der Unterschied und wie kannst du profitieren? Tipps für Tools für den Aufbau deiner Website E-Mail-Marketing und DSGVO - Worauf du achten musst Traffic und SEO - Wie bringst du Kunden auf deine Website? Wie du siehst, gibt es viele Dinge, die du beachten musst – von der richtigen Seitenstruktur über die Auswahl der Tools bis hin zu rechtlichen Aspekten. Aber keine Sorge, Schritt für Schritt wirst du das meistern. Wenn dir die heutige Folge gefallen hat, abonniere den Podcast, um keine weiteren Folgen zu verpassen, und hinterlasse mir gerne eine Bewertung. Besuche auch meine Webseite, wo du weitere wertvolle Tipps und Ressourcen findest, die dich beim Aufbau deines Business unterstützen. Bis zur nächsten Folge – mach's gut und viel Erfolg beim Website-Aufbau! Sichere dir jetzt deinen Webinarplatz für den 05.11.24 um 19 Uhr MESZ: https://www.moniquemenesi.com/webinar Starte jetzt das Quiz, um herauszufinden, was dich daran hindert, den Sprung ins Unternehmertum zu wagen: Quiz: Schon mal überlegt dich selbstständig zu machen? Was hält dich davon ab? Sichere dir einen Platz im exklusiven Mastermind-Programm und starte deine Reise in die Selbstständigkeit: Monique Menesi (Start am 31.01.2025) Möchtest du mehr über das Mastermind-Programm erfahren? Vereinbare jetzt dein kostenloses Kennenlerngespräch mit Monique Menesi: Link zum Buchungskalender Möchtest du mehr über dein Potenzial erfahren? Vereinbare ein kostenloses Kennenlerngespräch mit Monique Menesi: Kostenloses Kennenlerngespräch Entdecke Moniques kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung - Von der Idee zum Business: Ideen zur Business-Anleitung Folge Monique auf Instagram für tägliche Inspiration und wertvolle Tipps: Instagram - Monique Menesi Besuche Moniques Website für weitere Informationen und Ressourcen: Monique Menesi - Website Höre Moniques kostenloses Audiobook "ABENTEUER VERÄNDERUNG" für motivierende Geschichten und praktische Ratschläge: ABENTEUER VERÄNDERUNG - Audiobook Trete der FreiRaum Community bei - die Frauen Business Community für Austausch, Unterstützung und Wachstum: FreiRaum Community Affiliate-Links: Zoho - Alles in einem Tool für effizientes Arbeiten: Zoho Kajabi - Die Plattform für deinen Online-Kurs oder Membership-Site: Kajabi