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Im aktuellen Podcast hatte ich Dr. Michael Ruf zu Gast – President of European Market bei SuperPanther. Ein Name, der in Europa bislang noch nicht vielen geläufig sein dürfte, im Nutzfahrzeugbereich aber für einiges an Bewegung sorgen könnte. Denn SuperPanther hat ambitionierte Pläne: Der Hersteller aus China will bis 2030 rund 16.000 vollelektrische LKWs mit eigener Technologie auf europäische Straßen bringen – und das mit einem Mix aus lokaler Fertigung, datengetriebenem Energiemanagement und direktem Kundenkontakt. Die Basis dafür liefert ein Truck, der bereits in China im Einsatz ist. Dort wurde vor rund einem Jahr der erste E-LKW in Serie gebracht – eine schwere Zugmaschine mit 6x4-Konfiguration. Für Europa wird das Modell auf eine 4x2-Ausführung umgebaut. Die technische Entwicklung läuft vollständig in China, doch für den europäischen Markteintritt setzt man auf starke Partner: „Die Technologie kommt von uns, die Fertigung übernimmt Steyr Automotive in Österreich“, so Michael Ruf. Diese Kombination aus Hightech und Erfahrung soll Qualität und Verlässlichkeit garantieren. Beeindruckend ist vor allem die Detailtiefe, mit der SuperPanther das Gesamtsystem optimiert hat: Zwei Elektromotoren mit zusammen rund 500 kW Dauerleistung, ein durchgängig konstruiertes Achsgehäuse, Silizium-Carbid-Inverter mit Soft-Switching-Technologie, ein dreistufiges Thermomanagementsystem mit Wärmepumpe bis minus 30 Grad. Das spart nicht nur Energie – „Wir brauchen bis zu 60 Prozent weniger für Heizung und Kühlung“, sagt Ruf – sondern bringt auch bis zu 15 Prozent mehr Reichweite. Im Praxiseinsatz soll der Truck bis zu 500 Kilometer schaffen, Tendenz steigend. Die Batterie fasst über 600 kWh, geladen wird mit High Power Charging und perspektivisch auch per Megawatt-Charging. Ruf relativiert jedoch: „Die meisten Kunden brauchen das gar nicht – sie wollen lieber verlässlich und effizient laden, auch mal mit 50 kW, wenn's passt.“ Neben der Hardware hebt SuperPanther vor allem die Softwarekompetenz hervor. Da sämtliche Komponenten selbst entwickelt wurden, kann der Verbrauch in Echtzeit optimiert werden – sowohl fahrerunabhängig als auch durch personalisierte Anpassung. Erste Tests mit Kunden zeigten: „Wir haben die Verbrauchswerte von 1,3 auf 1,05 kWh pro Kilometer senken können – bei voll beladenem LKW.“ Ein Knackpunkt im Nutzfahrzeugmarkt ist das Thema Vertrauen. Ruf ist sich dessen bewusst: „Als neue Marke müssen wir mehr tun als andere – vor allem beim Service.“ Geplant sind ein zentrales Ersatzteillager, Vorhaltung von Teilen in Servicezentren und sogar Ersatztrucks im Fall der Fälle. Zudem setzt man auf Predictive Maintenance – inklusive DSGVO-konformer Datenspeicherung auf europäischen Servern. Auch beim Preis positioniert sich SuperPanther differenziert. Man wolle nicht Dumping betreiben, sondern ein attraktives Gesamtpaket anbieten – inklusive Ökosystem mit eigener Ladeinfrastruktur und optionaler Energiegewinnung. Der Vertrieb erfolgt direkt, mit enger Kundenbindung und individuellen Lösungen. „Wir wollen, dass unsere Kunden sagen: Das war gut gelöst.“ Der Serienstart in Europa ist für Mitte 2026 vorgesehen, erste Märkte sind Deutschland, Österreich und die Schweiz. Doch auch andere Länder seien denkbar – immer in Abhängigkeit vom Kundeninteresse. „Wenn einer aus Schweden kommt, machen wir es möglich.“ Und die europäische Variante wird dann sogar weiterentwickelt sein als die erste chinesische Version: „Die Kabine ist hochwertiger, die E-Achse leistungsfähiger – wir entwickeln kontinuierlich weiter.“ Nun aber genug der Vorrede – lasst uns direkt ins Gespräch mit Dr. Michael Ruf einsteigen.
KI-Alarm! Zunächst kommen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting auf ChatGPT zu sprechen. Ein französisches Forschungsteam hat untersucht, ob ein Chatbot oder ein chattender Mensch Testpersonen besser von Meinungen abbringen kann. Mensch oder KI – wer ist überzeugender? (00:43) Anschließend (06:24) wird eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 16.01.2025, Az. 1 BvR 1182/24) zum Art. 5 Abs. 1 GG thematisiert. Gegenstand waren Vorwürfe einer Mandantin gegenüber ihrem Anwalt. Die Strafgerichte hatten die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit verkannt und keine hinreichende Grundrechtsabwägung vorgenommen. Ab Minute (17:35) sprechen Dr. Brink und Prof. Härting über einen vermeintlichen „Datenschutzwahnsinn“: Der Verband der Reservisten fordert vom Bundesverteidigungsministerium die Herausgabe von Daten – das Ministerium lehnt ab. Nun soll Datenschutz sogar die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gefährden. Was steckt hinter dieser Aufregung? Zum Schluss (25:58) wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 8.5.2025 – 8 AZR 209/21) besprochen, das den Maßstab für immaterielle Schäden nach Art. 82 DSGVO behandelt. Konkret ging es um die Übermittlung von Mitarbeiterdaten durch den US-Anbieter Workday in die USA. Das BAG stellte klar, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann. Steht die Entscheidung in gerader Linie zur EuGH und BGH-Rechtsprechung zum Art. 82 DSGVO?
In Folge 179 des eHealth-Podcasts spricht Christian mit Dr. med. Daniela Hütwohl über den ganz konkreten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Krankenhaus. Dany ist sowohl Oberärztin für Neurologie an den Knappschaft Kliniken-Universitätsklinikum Bochum als auch stellvertretende ärztliche Leiterin des Zentrums für Künstliche Intelligenz, Medizininformatik und Datenwissenschaften. Bevor es um die konkreten Beispiele aus Bochum geht, gibt Christian zunächst eine Übersicht über KI-Anwendungen, die bereits heute im klinischen Alltag etabliert sind oder sich in fortgeschrittener Nutzung befinden: Diagnostische Systeme in der Bildgebung, etwa zur Unterstützung in der Radiologie oder Pathologie. Diese helfen dabei, Diagnosen schneller und mit höherer Präzision zu stellen. Chatbots zum Zugriff auf medizinische Akten und Handbücher, die in natürlicher Sprache und wie mit "WhatsApp"bedient werden können und Informationen gezielt bereitstellen. Systeme zur automatischen Erstellung von Arztbriefen, die aus strukturierten Daten und Diktaten nahezu in Echtzeit verwertbare Dokumente generieren. Systeme, die Anamnesegespräche mitverfolgen, gesprochene Inhalte analysieren und daraus strukturierte Daten ableiten. AI-Agents und RAG, die komplexe Prozesse steuern und das Zusammenspiel verschiedener Systeme und Dienste im Krankenhaus intelligent koordinieren und womit vorgefertigte LLMs um eigene Daten erweitert werden können. Im Anschluss daran berichtet Dany von drei konkreten Projekten, die im Zentrum für Künstliche Intelligenz und in den Knappschaftskliniken entwickelt und eingesetzt werden: Ein Chatbot für medizinische Leitlinien, der Mitarbeitenden auf Station eine schnelle, evidenzbasierte Unterstützung bei klinischen Entscheidungen bietet – jederzeit abrufbar und DSGVO-konform lokal gehostet. Das „KI-Seepferdchen“, ein interaktives eLearning-Tool, das spielerisch und niedrigschwellig KI-Grundwissen vermittelt. Avatar-Videos als Ersatz für reale Videosequenzen im Bereich Epilepsie. Diese Avatare ermöglichen den datenschutzkonformen Einsatz in Lehre und Forschung. Das Gespräch macht deutlich: KI ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern längst Teil des klinischen Alltags. Besonders deutlich wird, wie wichtig interdisziplinäre Zusammenarbeit, transparente Kommunikation und gezielte Weiterbildung sind, um diese Technologien sinnvoll und nachhaltig einzusetzen. Hört rein und lasst gerne einen Kommentar da! Shownotes Dany bei linkedin Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum Zentrum für Künstliche Intelligenz, Medizininformatik & Datenwissenschaften (ZKIMED)
KI im B2B-Sales: Tools, Tricks & Taktiken, die heute schon funktionieren Künstliche Intelligenz im B2B-Sales ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern längst gelebte Realität. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, die Chancen zu nutzen. Unternehmen, die frühzeitig auf KI setzen, verschaffen sich einen echten Wettbewerbsvorteil. In dieser VertriebsFunk-Folge spreche ich mit Dennis Szimmetat darüber, wie du moderne KI-Tools sofort in deinem Sales-Alltag einsetzen kannst – einfach, schnell und ohne IT-Abteilung. Wir zeigen dir, wie Dennis GPT und weitere Tools wie Perplexity, Clay, Lemlist, Attention und Fathom gezielt einsetzt. Er nutzt sie zur Vorbereitung auf Kundentermine, zur Qualifizierung von Leads und zur Analyse von Verkaufsgesprächen. Dabei geht es nicht um Theorie, sondern um praxiserprobte Anwendungen. Außerdem erfährst du, welche Workflows du direkt kopieren kannst – damit du sofort produktiver wirst. Doch das ist nur der Anfang. Besonders spannend wird es mit Custom GPTs und sogenannten AI Agents. Diese übernehmen komplexe Aufgaben automatisch – vom Texten über die Analyse bis zur Auswertung von Leads. Dadurch sparst du Zeit, während du gleichzeitig bessere Ergebnisse erzielst. Und das Ganze funktioniert sogar ohne technisches Vorwissen. Wenn du mehrere Tools kombinierst, entsteht ein echter Gamechanger. Du kannst automatisierte Abläufe aufsetzen, deine Ansprache personalisieren und Leads effizient bewerten. Während früher viel manuell gemacht wurde, läuft heute vieles im Hintergrund – zuverlässig und skalierbar. Deshalb solltest du KI nicht als Spielerei sehen, sondern als strategisches Werkzeug. Natürlich geht es auch um Datenschutz. Denn gerade im B2B ist rechtssicheres Arbeiten entscheidend. Deshalb sprechen wir über DSGVO-konforme Anwendungen und zeigen dir, wie du mit sensiblen Kundendaten verantwortungsvoll umgehst. Damit du langfristig auf der sicheren Seite bleibst. Diese Episode liefert dir wertvolles Wissen, direkt aus der Praxis. Du bekommst Inspiration, klare Handlungsempfehlungen und Tools, mit denen du direkt starten kannst. Wenn du deinen B2B-Vertrieb auf das nächste Level bringen willst – dann hör unbedingt rein. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt dafür.
Was ist in der KW 23 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Datenleck bei Corplife - einer der führenden Plattformen für Mitarbeiterbenefits Geheimes Tracking? Meta soll Android-Nutzer ausspionieren Vergleichsklausel schließt Art. 15 DSGVO wirksam aus, so das OVG Saarlouis am 13. Mai 2025 (Az. 2 A 165/24) Absage ohne Auskunft – 1.000 € Schadenersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf (12. Kammer) vom 6. Februar 2025 – Az. 12 Ca 3221/24 Verbandsklage gegen TikTok: Somi fordert Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen NOYB prüft Sammelklage gegen CRIF wegen automatisierten Scorings von Millionen Personen 45-Millionen-Euro-Bußgeld gegen Vodafone – BfDI sanktioniert Kontrollversäumnisse und Sicherheitslücken Veröffentlichen und Veranstaltungen: EDPB veröffentlicht finale Leitlinien zu Datenübermittlungen n Behörden in Drittländern EDPB veröffentlicht Trainingsmaterial zu KI und Datenschutz – Pilotprojekt für kollaborative Weiterentwicklung gestartet DSK-Beschluss: Zulässigkeit der Übermittlung von Mieter:innendaten an Strom-Grundversorger Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/geheimes
Die umfangreichste Vorschau auf die DJM'25 die ihr irgendwo finden werdet. Die Favoriten! Die spannendsten Duelle! Enttäuschungen und Überraschungen! Hier gibt's die volle Packung! Dazu Hintergründe zum Fall NADA vs. DSGVO und Enhanced Games vs. World Aquatics! News 3:15 DJM Vorschau 18:53 2012 33:26 2011 41:42 2010 50:46 2009 61:22 2008 73:23 2007 84:43 Schlussworte 96:05 ----- Episodenbild: Tino Henschel Photo Musik: www.zapsplat.com
Der EuGH hat sich mit dem Beschäftigtendatenschutz mehrfach befasst - zuletzt mit der Betriebsvereinbarung. Im Interview zeigt Vorsitzender Richter am VG i.R. Hans-Hermann Schild auf, wie die Rechtsprechung des EuGH zur Betriebsvereinbarung zu verstehen ist, und was sich für die Praxis hieraus ergibt.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
THEMENFOLGE 7 Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO blicke ich zurück: Was hat sich getan, welche Irrtümer halten sich hartnäckig und warum betrifft Datenschutz uns alle – auch als Neugründerin & Einzelunternehmer:innen? Ich teile meine persönlichen Erfahrungen, einfache Einstiegstipps und zeige dir, wie du ohne Panik und Paragraphen-Wirrwarr ins Handeln kommst.
Was ist in der KW 22 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? - Aktuelle Themenfolge zu NIS2-Pflichten für Unternehmen - OLG Köln zu Meta KI Training (OLG Köln, Urteil vom 23.5.2025 - 15 UKl 2/25) - Urteil stärkt die Rolle des PCLOB als unabhängige Kontrollinstanz im Data Privacy Framework - BSI weist auf Sicherheitsrisiko bei Passwortmanagern hin - Nachvertragliche Werbung, auch in Form von Haustürbesuchen, kann ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO darstellen (VG Bremen, Urteil vom 23.04.2025, Az. 4 K 2873/23) Veröffentlichungen und Veranstaltungen: - Zum Verhältnis von § 7 UWG und Artikel 6 DSGVO (DSB 2025, 140 und BVerwG, Urt. v. 29.01.2025 - 6 C 3.23) - BSI Cyber-Sicherheitsempfehlung - Einladung der Vereinigung der Europäische Datenschutzbeauftragten zur Zukunft des DPF Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migos
Laura trifft Frederick. Frederick Richter hat als Vorstand der Stiftung Datenschutz spannende Einblicke in die politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen des Datenschutzes. Von Berufswegen setzt er sich für die Bedeutung und das Image vom Datenschutz ein. Die beiden besprechen die jüngsten Entwicklungen, warum das Timing gerade zu diesem Geburtstag der DSGVO besonders wichtig ist und welche Themen zukünftig die „Datenschutz-Bubble“ bewegen werden. Zusammen finden sie Ansätze für mehr Rechtssicherheit, echte Dos & Don'ts, die helfen könnten, und die Zukunft der deutschen Aufsichtsbehörden.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
ISO Normen und was bringt es kleinen Firmen? "Wenn ein kleines Unternehmen die ISO 9001 umsetzt, wird es als professioneller Partner wahrgenommen. Es hat für sich selbst intern die Strukturen so aufgebaut, dass der Kunde immer eine gleichbleibende Qualität bekommt. Und es hat innerhalb eines Unternehmens wesentlich mehr Transparenz." Darüber spreche ich in einem lockeren Talk mit Irina Sudermann. Ein Streifzug über Informationssicherheit, IT-Sicherheit und Qualiftätsmangementsysteme. Shownotes:
Systemrelevant - Der Wirtschafts-Podcast der Hans-Böckler-Stiftung
Wie wirken sich aktuelle DSGVO-Urteile auf das Arbeitsrecht aus? Was tut sich beim Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Und wie steht es um die Arbeitszeiterfassung und die EU-Mindestlohnrichtlinie? Diese und weitere Fragen analysieren HSI-Direktor Ernesto Klengel und Martin Gruber-Risak (Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien) gemeinsam mit Marco Herack.
In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C‑394/23 – SNCF befasst sich der EuGH zunächst mit dem Verhältnis der Einwilligung zu den weiteren Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO und den generelle mit Anforderungen an die Rechtsgrundlagen nach Buchst. b bis Buchst. f des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO. Er setzt dabei seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer Tennisbund fort. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Dieser zweite Podcast befasst sich mit generellen Aspekte der Rechtsgrundlagen.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Vernachlässigst Du auch fast 30% der Besucher auf Deiner Website? Mario Jung (OMT GmbH) spricht heute mit Christian Jäger (Artmedia-Jäger) darüber, wie Du mit Hilfe von Barrierefreiheit Deine Website für mehr Menschen verfügbar machst. In der neusten Folge vom OMT-Podcast wird nicht nur das Thema Barrierefreiheit im Sinne der neuen Gesetze besprochen, sondern auch eine klare Definition gegeben, wer als beeinträchtigt gezählt wird und wie Du Deine Website anpassen kannst, damit sie barrierefrei wird. Wenn Du also wissen willst, wie Du mit Barrierefreiheit Dein SEO unterstützt und mehr Kunden gewinnen kannst, dann höre Dir die neuste Folge sofort an!
Dieses Mal tauchen wir ein in die Welt der Cloud-Technologien und schauen ganz genau hin, welche Chancen und Herausforderungen sie für Versicherungsunternehmen mit sich bringen. Besonders im Fokus: die aktuellen regulatorischen Anforderungen wie DORA, Solvency II und der Cyber Resilience Act, die die digitale Widerstandsfähigkeit und das IT-Risikomanagement der Branche auf ein neues Level heben.Unsere Hosts Dominik Badarne und Herbert Jansky begrüßen zwei absolute Cloud-Urgesteine: Achim Heidebrecht, dessen jahrzehntelange Erfahrung und Pionierarbeit bei der Cloud-Einführung in der Versicherungsbranche besonders heraussticht, und Adrian Wnek, der seit 2012 Cloud-Projekte – insbesondere mit AWS – auf ein neues Level hebt und Unternehmen befähigt, selbstbewusst und sicher in die Cloud zu starten.Freut euch auf ehrliche Einblicke, persönliche Erfahrungen aus echten Transformationsprojekten, Anekdoten aus den frühen Tagen der Cloud-Migration bei Talangs, Learnings rund um Compliance und Regulatorik und einen Blick darauf, wie Unternehmen heute Cloud-Lösungen industriell und sicher umsetzen können. Außerdem werfen wir einen Blick über den Tellerrand, sprechen über Innovationen in anderen Branchen und klären, warum gerade die Cloud helfen kann, regulatorische Anforderungen besser zu erfüllen.Lehnt euch zurück und begleitet uns auf dieser spannenden Reise durch Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Cloud im Versicherungssektor!Schreibt uns gerne eine Nachricht!Folge uns auf unserer LinkedIn Unternehmensseite für weitere spannende Updates.Unsere Website: https://www.insurancemondaypodcast.de/Du möchtest Gast beim Insurance Monday Podcast sein? Schreibe uns unter info@insurancemondaypodcast.de und wir melden uns umgehend bei Dir.Dieser Podcast wird von dean productions produziert.Vielen Dank, dass Du unseren Podcast hörst!
Ein Arbeitnehmer verlangte Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO, weil sein Arbeitgeber personenbezogene Daten konzernintern weitergegeben hatte. Anlass war ein konzernweites Testprojekt für die cloudbasierte Personalverwaltungssoftware „Workday“. Laut Betriebsvereinbarung durfte der Arbeitgeber bestimmte Daten, etwa Name, Eintrittsdatum, Arbeitsort und dienstliche Kontaktdaten, an die Konzernobergesellschaft übermitteln.Tatsächlich übermittelte die Beklagte darüber hinaus weitere personenbezogene Daten des Klägers, nämlich Gehaltsinformationen, die private Wohnanschrift, das Geburtsdatum, den Familienstand, die Sozialversicherungsnummer und die Steuer-ID.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Mai 2025 – 8 AZR 209/21ähnliche Podcastfolgen:-Artikel:1. Datenschutz für Beendigung des ArbeitsverhältnissesHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
Anna Kalinowsky, Daniel Ziegener und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Agentisches Zeitalter: Was sich nach der Google I/O im Web ändert – Google und Microsoft lassen auf ihren Entwicklerkonferenzen I/O und Build die KI-Agenten auf die Menschheit los. Was hat es damit auf sich? Flammt der KI-Hype damit erneut auf? Und was kann Apple dem Anfang Juni entgegensetzen? - Only Angezogen: Schweden kriminalisiert sexuelle Dienste im Netz – In Schweden ist der Kauf digitaler sexueller Dienstleistungen nun strafbar, ähnlich wie bei der bestehenden Gesetzgebung gegen Prostitution. Welche Auswirkungen hat das auf Plattformen wie OnlyFans? Ist das ein sinnvoller Schutz oder ein problematischer Eingriff in die Selbstbestimmung? Und könnten andere EU-Länder diesem Beispiel folgen? - DSGV-Oh-Oh: Sorge um die Zukunft der Datenschutzgrundverordnung – Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer geplanten DSGVO-Reform durch die EU-Kommission. Was steckt hinter den Bedenken, dass hier die "Büchse der Pandora" geöffnet wird? Welche Regelungen könnten geschwächt werden? Und wie steht es um die Balance zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen in der EU? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Kalinowsky, Daniel Ziegener und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Agentisches Zeitalter: Was sich nach der Google I/O im Web ändert – Google und Microsoft lassen auf ihren Entwicklerkonferenzen I/O und Build die KI-Agenten auf die Menschheit los. Was hat es damit auf sich? Flammt der KI-Hype damit erneut auf? Und was kann Apple dem Anfang Juni entgegensetzen? - Only Angezogen: Schweden kriminalisiert sexuelle Dienste im Netz – In Schweden ist der Kauf digitaler sexueller Dienstleistungen nun strafbar, ähnlich wie bei der bestehenden Gesetzgebung gegen Prostitution. Welche Auswirkungen hat das auf Plattformen wie OnlyFans? Ist das ein sinnvoller Schutz oder ein problematischer Eingriff in die Selbstbestimmung? Und könnten andere EU-Länder diesem Beispiel folgen? - DSGV-Oh-Oh: Sorge um die Zukunft der Datenschutzgrundverordnung – Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer geplanten DSGVO-Reform durch die EU-Kommission. Was steckt hinter den Bedenken, dass hier die "Büchse der Pandora" geöffnet wird? Welche Regelungen könnten geschwächt werden? Und wie steht es um die Balance zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen in der EU? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Kalinowsky, Daniel Ziegener und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Agentisches Zeitalter: Was sich nach der Google I/O im Web ändert – Google und Microsoft lassen auf ihren Entwicklerkonferenzen I/O und Build die KI-Agenten auf die Menschheit los. Was hat es damit auf sich? Flammt der KI-Hype damit erneut auf? Und was kann Apple dem Anfang Juni entgegensetzen? - Only Angezogen: Schweden kriminalisiert sexuelle Dienste im Netz – In Schweden ist der Kauf digitaler sexueller Dienstleistungen nun strafbar, ähnlich wie bei der bestehenden Gesetzgebung gegen Prostitution. Welche Auswirkungen hat das auf Plattformen wie OnlyFans? Ist das ein sinnvoller Schutz oder ein problematischer Eingriff in die Selbstbestimmung? Und könnten andere EU-Länder diesem Beispiel folgen? - DSGV-Oh-Oh: Sorge um die Zukunft der Datenschutzgrundverordnung – Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer geplanten DSGVO-Reform durch die EU-Kommission. Was steckt hinter den Bedenken, dass hier die "Büchse der Pandora" geöffnet wird? Welche Regelungen könnten geschwächt werden? Und wie steht es um die Balance zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen in der EU? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
THEMENFOLGE In dieser Folge geht es um TOMS – technisch-organisatorische Maßnahmen, die laut DSGVO in jedem Unternehmen umgesetzt werden müssen. Gemeinsam mit Mag. Elisa Drescher zeigt dir Monika, wie du mit gesundem Hausverstand, einfachen Maßnahmen und einem klaren Blick auf Sicherheit deine Daten und die deiner Kund:innen schützen kannst. Ganz ohne Technik-Blabla, dafür mit viel Praxis, Humor und Klartext.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine Aktion „Koordinierter Durchsetzungsrahmen“ (CEF) für 2025 gestartet. Nach einer einjährigen koordinierten Aktion zum Auskunftsrecht im Jahr 2024 hat sich der Schwerpunkt des CEF in diesem Jahr auf die Umsetzung eines anderen Datenschutzrechts verlagert, nämlich des Rechts auf Löschung bzw. des „Rechts auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO). Im Jahr 2025 nehmen 30 Datenschutzbehörden in ganz Europa sowie der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) an dieser Initiative teil. Die Datenschutzaufsichtsbehörde in NRW ist an dieser Initiative direkt beteiligt. Bettina Gayk ist seit Juni 2021 die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Stell dir vor, jemand gibt sich als Techniker aus, betritt dein Büro – und niemand hinterfragt es. Minuten später hat er Zugang zu sensiblen Daten, steckt einen infizierten USB-Stick in einen Rechner oder nimmt gleich einen Laptop mit. Klingt beängstigend? Genau solche Methoden nutzen Hacker in Persona, um sich live Zugang zu Unternehmen zu verschaffen – und das oft ohne jeglichen Widerstand. In dieser Folge zeige ich dir, mit welchen Tricks und psychologischen Kniffen Angreifer vorgehen, um sich als harmlose Besucher oder Dienstleister auszugeben. Du erfährst, welche fatalen Fehler täglich in Unternehmen gemacht werden und wie Hacker genau diese ausnutzen. Aber keine Sorge – ich gebe dir auch direkt die Lösungen an die Hand! Wir sprechen darüber, wie du dich und dein Unternehmen vor solchen Angriffen schützen kannst, welche Sicherheitsmaßnahmen wirklich effektiv sind und warum das Bewusstsein deiner Mitarbeiter der wichtigste Schutzschild ist. Mach dein Unternehmen sicherer! Höre jetzt in die Folge rein und finde heraus, ob auch bei dir eine Sicherheitslücke klafft, die du dringend schließen solltest. Shownotes:
Dieser Satz bringt auf den Punkt, worum es in dieser Podcastfolge geht: Verantwortungsvoller Umgang mit KI und Datenschutz im Handwerk. Die Folge entstand live in München – in Ankes neuem Büro, mit echtem Publikum. Gemeinsam mit Achim Weisenbacher von MemoMeister haben wir über Chancen und Risiken von ChatGPT & Co. gesprochen. Konkret: Was dürfen Handwerksbetriebe mit KI machen – und was sollten sie besser lassen? Hier sind die wichtigsten Learnings aus dieser Folge. Live aus München: KI, Datenschutz & Verantwortung im Handwerk Als ich die Podcastfolge mit Anke Hofmeyer und Achim Weisenbacher aufgenommen habe, war mir klar: Das wird keine Folge wie jede andere. Denn wir saßen nicht nur zu dritt in Ankes neuem Münchner Büro – rundherum war echtes Publikum dabei. Ein Live-Podcast mit Applaus, Lachen und jeder Menge Input. Und der hatte es in sich. KI-Verordnung – das neue DSGVO? Viele haben sie noch nie gehört, dabei ist sie längst da: die europäische KI-Verordnung, auch „AI Act“ genannt. Anke hat es auf den Punkt gebracht: Diese Regeln sollen für Sicherheit sorgen – vor allem für uns als Unternehmer. Denn: Wenn Mitarbeitende Mist bauen, haftest Du als Chef. Genau wie beim Datenschutz. Was bedeutet das konkret? Du brauchst Regeln im Unternehmen: - Welche KI-Tools dürfen genutzt werden? - Wie dürfen sie genutzt werden? - Was ist tabu? Es geht nicht nur um personenbezogene Daten, sondern auch um Geschäftsgeheimnisse – z. B. wenn Du technische Skizzen, Angebotsdaten oder Controlling-Auswertungen hochlädst. Bilder, Rechte, Bauchgefühl Auch bei Bildern wird es schnell heikel. Nur weil Du ein Baustellenfoto hast, darfst Du es nicht einfach mit einer KI verändern oder veröffentlichen. Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte – die meisten Verstöße passieren nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissen. Was hilft? Ganz einfach: - Frag Deine Mitarbeitenden vorher. - Achte auf unbeteiligte Dritte im Hintergrund. - Schaffe klare Regeln für Social Media und KI-generierte Bilder. Compliance für Handwerksbetriebe Was wir brauchen, ist mehr als eine Datenschutzerklärung. Wir brauchen Compliance – also verbindliche Regeln, wie wir als Betrieb mit KI, Datenschutz, Ethik und Recht umgehen. Das umfasst: - Ethische Grundsätze (z. B. keine Diskriminierung) - Datenschutzvorgaben - Regeln zur Nutzung von KI - Dokumentation, Schulung und Kontrolle Anke hat es treffend gesagt: „Sagt, was ihr tut – und tut, was ihr sagt.“ Denn wenn der unzufriedene Mitarbeitende kommt, weiß der ganz genau, wo er ansetzen muss. Team-Accounts oder lieber Unternehmenslösung? Ein großes Thema war auch: Reicht ein gemeinsamer GPT-Account für alle oder sollte jede:r Mitarbeitende einen eigenen bekommen? Die Empfehlung von uns: - Nutze die Pro-Version mit Teamverwaltung. - Du bekommst mehr Kontrolle, einheitliche Einstellungen und bessere Sicherheit. - Einzelaccounts bergen Risiken: private Nutzung, fehlende Übersicht, steuerliche Stolperfallen. Und ganz ehrlich: 250 € im Monat für unternehmensweiten Zugang sind schnell wieder drin – wenn jede:r nur fünf Minuten am Tag spart. Was tun mit sensiblen Daten? Kleiner Merksatz von mir: Alles, was Du nicht an Deine Haustür hängen würdest, gehört nicht in eine KI. Ganz besonders: - Umsatzzahlen - Kundenlisten - Baukosten oder Angebote - Technische Skizzen oder Entwürfe Und wenn Du doch mit sensiblen Daten arbeiten musst? Dann bitte nicht im Gratis-Account, sondern mit abgeschaltetem Training und möglichst in geschützten Bereichen. Fazit: KI ist genial – aber nur mit Plan Ich glaube fest daran, dass KI uns im Handwerk riesige Chancen bietet. Aber wir brauchen Verantwortung, klare Regeln und einen kühlen Kopf. Wenn Du unsicher bist, wie Du das in Deinem Unternehmen aufsetzt: Sprich mit Anke Hofmeyer. Die Frau mit dem Lächeln und den roten Locken weiß genau, was sie tut – und sorgt dafür,
Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen der Informationssicherheit. Doch für wen gilt die Richtlinie eigentlich? Was ist jetzt konkret zu tun? Und wo liegen die Unterschiede zur bisherigen Kritis-Regulierung oder zur Datenschutz-Grundverordnung? In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks gibt Stephan Auge, Teamleiter für Managementsysteme bei migosens, einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage, die Anforderungen der Richtlinie und praktische Umsetzungsfragen. Was du aus dieser Folge mitnimmst: Was ist NIS2? Ziel: Harmonisierung der Cybersicherheitsstandards in der EU Hintergrund: Richtlinie ist seit Dezember 2022 in Kraft Umsetzung in nationales Recht bis Mitte/Ende 2025 (geplant) Abgrenzung zur DSGVO und zum Cyber Resilience Act Für wen gilt NIS2? Gilt für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen gemäß Anlage 1 und 2 der Richtlinie Betrifft neben KRITIS-Unternehmen auch kleinere Unternehmen aus TK, Gesundheitswesen, Energie, Transport, Entsorgung u. v. m. Keine generelle Schwellenwertgrenze: auch Kleinstunternehmen können betroffen sein BSI stellt ein Tool zur Betroffenheitsprüfung bereit Welche Pflichten entstehen? Selbstregistrierungspflicht beim BSI innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Risikomanagement, Incident-Handling, Notfallmanagement) Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) analog ISO 27001 Einführung strukturierter Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen Risikobasierte oder vorfallsbezogene Prüfungspflichten je nach Kategorisierung Was bedeutet das für bestehende KRITIS-Unternehmen? Grundanforderungen weitgehend deckungsgleich mit bisherigen BSI-Nachweisverfahren Erleichterung: Prüfpflicht künftig nur alle drei statt alle zwei Jahre Synergien zwischen NIS2, ISO 27001 und Datenschutzprozessen sinnvoll nutzbar Herausforderungen beim Lieferkettenmanagement Neue Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister mit sicherheitsrelevanter Rolle Verpflichtung zur vertraglichen Übernahme von Sicherheitsvorgaben Notwendigkeit von Audits oder anderweitiger Steuerungsmaßnahmen Empfehlung: Business Impact Analyse zur Priorisierung kritischer Dienstleister Sanktionen und Wettbewerbsvorteile Sanktionsrahmen: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % vom weltweiten Umsatz (Anlage 1) Für Anlage 2: bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % vom Umsatz Frühzeitige Umsetzung von ISMS als Wettbewerbsvorteil – z. B. bei Ausschreibungen Informationssicherheit wird zum geschäftskritischen Erfolgsfaktor Keywords, die in dieser Folge behandelt werden: NIS2 Richtlinie 2025 NIS2 Anforderungen Unternehmen Informationssicherheit Pflicht Cybersecurity Gesetz EU NIS2 Umsetzung Deutschland Betroffenheitsanalyse NIS2 ISMS NIS2 ISO 27001 Datenschutz und NIS2 Vorfallmeldung BSI Lieferkettensicherheit NIS2 Managementsystem Informationssicherheit DORA vs. NIS2 Cyber Resilience Act EU Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/nis2-pflichten-fuer-unternehmen-das-musst-du-wissen-stephan-auge-im-datenschutz-talk/
Kein Rechtsschutz für Pornhub und Youporn – Das Berliner Verwaltungsgericht bezeichnet das Verhalten der Pornoanbieter in einer geharnischten Pressemeldung als „verwerflich“ und verweigert jeglichen Rechtsschutz (VG Berlin vom 24.4.2025 - VG 32 L 25/25 und VG 32 L 26/25). 00:04:29 Datentransfer in „Schurkenstaaten“: Die Biden-Regierung hat den Transfer sensibler Daten in einige Länder untersagt. Die neue Regierung setzt das Verbot außer Vollzug. 00:09:09 Immer wieder Bußgelder gegen Caixa: Die spanische Datenschutzbehörde ist mit Bußgeldern in Millionenhöhe nicht zimperlich. Jetzt hat es zum wiederholten Male die drittgrößte spanische Bank getroffen. 00:17:35 BGH schafft Rechtssicherheit beim immateriellen Schaden: Erneut stellt der BGH klare und handhabbare Kriterien für die Anwendung des Art. 82 DSGVO bei einem „Kontrollverlust“ auf (BGH vom 11.2.2025 – VI ZR 365/22) 00:27:17 Kununu muss keine Namen nennen: Erneut scheitert ein Arbeitgeber am TDDDG bei dem Versuch, die Identität eines Arbeitnehmers herauszufinden, der sich bei Kununu über den Arbeitgeber negativ ausgelassen hat (BGH vom 11.3.2025 - VI ZB 79/23)
Ärger mit der Schufa? Wir helfen: https://wbs.law/schufa-hilfe (WERBUNG) Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt ? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt (Werubung) In diesem Video berichten wir über den Fall Josephine R., einem der größten Justizskandale Deutschlands. Wurde sie wirklich vergewaltigt oder war alles nur frei erfunden? Und wie konnte Josephine R. viele Menschen täuschen, um ein großes Lügenkonstrukt zu erschaffen? Wir werfen heute einen Blick hinter die Kulissen eines Falls, der zum Nachdenken anregt. Artikel der Bild: https://www.bild.de/leben-wissen/sparfochs/anwalt-enthuellt-kaempfte-die-schufa-mit-miesen-methoden-gegen-urteil-6808941da0edaf6915c4c2a7 Urteil LG Aachen: https://cdn.prod.website-files.com/644a62d984b780786784daa4/6807a69a3a7e6d263037953b_2025_4_17_Urteil_geschwa%CC%88rzt.pdf Urteil des EuGH aus 2023: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=280428&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 § 882e ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882e.html Artikel 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Artikel 22 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/22.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ htt
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
In dieser Folge spreche ich mit Haye Hösel der Hubit Datenschutz über die guten Seiten der DSGVO , denn die gibt es wirklich! Von besseren Sicherheitsstandards bis hin zu unerwarteten Vorteilen für Unternehmen. Dazu gibt's lustige Anekdoten aus dem Datenschutz-Alltag – skurrile Anfragen, kuriose Missverständnisse und Momente, in denen Datenschutz einfach nur zum Schmunzeln ist. Shownotes:
Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting zeigt sich einmal mehr, dass Gerichte und Gesetzgeber immer wieder „Luft nach oben“ lassen, was die Überzeugungskraft ihrer Entscheidungen angeht: Zunächst (ab Minute 00:46) werfen wir in Querbeet einen Blick auf die erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils (BVerfG Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23). Karlsruhe meint, die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, sie genüge nicht den Darlegungs- und Substantiierungsanforderungen des BVerfGG. Letztlich verneint das BVerfG die Beschwer, die von einer zwar in der Personalakte nicht getilgten, aber tilgungsreifen Disziplinarstrafe ausgeht. Naja. Sodann geht es (ab Minute 11:51) um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. April 2025 BVerwG 10 VR 3.25), wonach kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den BND zu Erkenntnissen zum Ursprung der COVID-19-Pandemie besteht. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Auch schade. Keinen Widerspruch sah der BGH (ab Minute 22:02) – Beschluss vom 22. Januar 2025, II ZB 18/23 – zu der einschlägigen Vorentscheidung des EuGH, als er dem Auskunftsersuchen eines Gesellschafters, das auch dem Ziel diente, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, stattgab. Der Kläger begehrte von der Treuhänderin vergeblich Auskunft über persönliche Daten sowie die Beteiligungshöhen der an den Fondsgesellschaften beteiligten Gesellschafter. Zu Recht, sagt der BGH, das auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter gerichtete Auskunftsbegehren des Gesellschafters sei lediglich durch das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt. In seinem Urteil vom 12. September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof offenbar zu viel Spielraum gelassen. Sodann analysieren Niko und Stefan (ab Minute 28:16) den Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD in Sachen Datenschutz, der nun „entbürokratisiert“ werden soll. Die Datenschutzaufsicht soll bei der Bundesdatenschutzbeauftragten „gebündelt“ werden, alle vorhandenen Spielräume der DSGVO wollen die Koalitionäre nutzen, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Und die Vorratsdatenspeicherung wird auch eingeführt, die dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern kommt. In Sachen Informationsfreiheit bleibt der Koalitionsvertrag kryptisch: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Was immer das nun bedeutet … da bleibt viel Luft nach oben!
Vom Schäferjungen zu einer der bekanntesten Stimmen Österreichs – so oder so ähnlich könnte man das Leben unseres heutigen Gastes beschreiben: Ben Krischke Ben ist seit über 20 Jahren als Sprecher und Moderator selbstständig. “Bekannt aus Funk und Fernsehen", unter anderem als feste Stimme für McDonalds, Ford oder BankAustria und als Station Voice von ORF1 und Ö3 begleitet er Millionen Menschen durch den Alltag. Heute reden wir über seinen ganz persönlichen und durchaus unüblichen Werdegang, seine Rückschläge, und was passieren kann, wenn man Schafe von A nach B bringt.. Nachrichten gerne an: deeptalk@mic-rider.com Website: https://www.mic-rider.com/ Host und Redaktion: Patrick Messe (https://www.patrickmesse.at/) Zu Gast: Ben Krischke (https://www.benkrischke.com/) Bild und Ton: Charly Glawischnig (https://www.charlyglawischnig.com/) Produktion: Mic Rider (https://www.mic-rider.com/)
In dieser Folge des Human Firewall Podcasts ist mit Alexander Ingelheim ein Unternehmer zu Gast, der mit datenschutzexperte.de und Proliance zu den Vorreitern der deutschen Compliance-Tech-Szene gehört. Als CEO und Mitgründer hilft er seit Jahren kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei, Datenschutz, Informationssicherheit und jetzt auch KI-Compliance pragmatisch und rechtssicher umzusetzen. Gemeinsam mit Charline Kappes spricht er über die ganz konkreten Herausforderungen von Mittelständlern im Umgang mit der DSGVO, der neuen NIS2-Richtlinie und dem AI Act – und darüber, warum es längst nicht mehr reicht, Datenschutz nur als bürokratische Pflichtübung zu sehen.
Darf ich Kunden noch mit „Herr“ oder „Frau“ ansprechen – oder ist das bereits ein Datenschutzverstoß? Diese Frage bewegt aktuell viele Unternehmen. Anlass ist das EuGH-Urteil C-394/23, das die Pflicht zur Anrede bei SNCF Connect für unzulässig erklärt hat. Der Grund: Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO. In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks analysieren wir das Urteil gemeinsam mit Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Dabei geht es nicht nur um die juristische Bewertung, sondern vor allem um die praktischen Folgen für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen. Was du aus dieser Folge mitnimmst: Ausgangspunkt des Urteils: Was ist passiert? Der Fall „Mousse gegen CNIL und SNCF Connect“: Pflichtfeld Anrede: „Herr“ oder „Frau“ beim Online-Ticketkauf. Warum der EuGH darin einen Verstoß gegen die DSGVO sieht. Bedeutung des Begriffs „erforderlich“ im Rahmen der Datenminimierung. EuGH-Urteil zur Anrede: Was steht in der Begründung? Warum die Anrede nicht zur Vertragserfüllung nötig ist. Warum der EuGH eine inklusivere, neutrale Ansprache fordert. Wie sich der Begriff „Erforderlichkeit“ verschärft hat. Was ändert sich durch das Urteil in der Praxis? Müssen Formulare mit Anredefeldern jetzt angepasst werden? Reicht die Auswahloption „keine Angabe“ aus? Dürfen Unternehmen noch personenbezogene Anreden in der 1:1-Kommunikation verwenden? DSGVO & berechtigtes Interesse: Was gilt künftig? Warum der EuGH das berechtigte Interesse der Bahn nicht gelten ließ. Welche Anforderungen nun an Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestellt werden. Was passiert, wenn der Zweck bzw. das berechtigte Interesse nicht in der Datenschutzerklärung steht? Müssen Daten jetzt gelöscht werden? Einwilligung oder berechtigtes Interesse? Was der EuGH wirklich meint Deutet sich ein Vorrang der Einwilligung an? Welche Rolle spielen Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO? Warum Einwilligung allein nicht automatisch sicher ist. Handlungsempfehlungen für Unternehmen Was Datenschutzbeauftragte jetzt konkret prüfen sollten. Wie ein sauberes 6 Abs. 1 lit. f-Modell aufgebaut sein muss. Welche Angaben in der Datenschutzerklärung nicht fehlen dürfen. Wann Widerspruchsmöglichkeiten aktiv und technisch umsetzbar sein müssen. Keywords, die in dieser Folge behandelt werden: EuGH Urteil Anrede Datenminimierung DSGVO Pflichtfelder Webformulare berechtigtes Interesse DSGVO Einwilligung oder berechtigtes Interesse Artikel 13 DSGVO Informationspflicht personenbezogene Anrede Datenschutz DSGVO Formulare Anrede Datenschutz Aufsichtsbehörden Einschätzung Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/verwendung-der-anrede-nach-dem-eugh-urteil-c-394-23-michael-will-im-datenschutz-talk-podcast/
Der KI-Verordnung der EU soll Künstliche Intelligenz und deren Einsatz umfassend regulieren. Doch wie passt dieses Gesetz zu den bestehenden Datenschutzregeln, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? In der aktuellen Folge des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Holger und Joerg mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, dem Vorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD). Schwartmann weist zunächst die unterschiedlichen Ziele beider Regelwerke hin. Während die DSGVO klare Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten macht, ist die KI-Verordnung eine Produktregulierung. Sie definiert, unter welchen Bedingungen Anbieter und Nutzer von KI-Systemen agieren dürfen. Beide Gesetze haben zwar den Schutz von Grundrechten im Blick, verfolgen aber gänzlich unterschiedliche Ansätze. Ein zentrales Problem sieht die Runde im Zusammenspiel der beiden Gesetze bei der generativen KI, also Systemen wie ChatGPT. Diese KI-Modelle sind grundsätzlich nicht zweckgebunden, sondern flexibel einsetzbar, was mit dem Grundsatz der Zweckbindung aus der DSGVO nur schwer vereinbar ist. Es bestehe die Gefahr, dass viele die KI rechtswidrig, aber sanktionslos einsetzen. Schwartmann betont, dass Nutzer generativer KI für Schäden durch falsche Ergebnisse haften könnten. Hinzu kommen Herausforderungen wie die automatisierte Entscheidungsfindung: Die DSGVO verbietet automatisierte Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen Folgen oder wesentlichen Beeinträchtigungen, während die KI-Verordnung solche Systeme unter strengen Voraussetzungen durchaus erlaubt. Allerdings knüpft sie dies an umfangreiche Compliance-Pflichten. Die Diskussion offenbart, dass die KI-Verordnung nur wenige datenschutzrechtliche Ausnahmen enthält, beispielsweise bei der Nutzung sensibler Daten zur Korrektur von Verzerrungen in KI-Modellen oder in sogenannten Reallaboren, geschützten Testumgebungen für neue KI-Anwendungen. Heidrich kritisiert, dass der Gesetzgeber hier Chancen verpasst habe, grundlegende datenschutzrechtliche Konflikte bei der Nutzung moderner KI-Systeme zu regeln.
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Ärger mit der Schufa? Wir helfen: https://wbs.law/schufa-hilfe (WERBUNG) Stell dir vor: Du hast eine alte Rechnung endlich bezahlt. Alles ist erledigt, du fühlst dich frei. Doch plötzlich bekommst du eine Kreditabsage. Dein Handyvertrag wird nicht verlängert. Und auf deine Wohnungsbewerbungen bekommst du nur Absagen. Der Grund? Ein Eintrag bei der SCHUFA – obwohl längst alles beglichen ist. Für viele beginnt an diesem Punkt ein nervenaufreibender Albtraum. Das Problem: Es ist gesetzlich nicht geregelt, dass ein Eintrag nach Erledigung gelöscht werden muss. Doch jetzt gibt es ein Urteil, das diese Praxis ins Wanken bringt. Bleib unbedingt bis zum Ende dran, denn was du hier erfährst, kann für dich oder deine Familie entscheidend sein. Urteil des EuGH aus 2023: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=280428&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Urteil des BGH aus 2025: http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=jb-KORE704402025&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint § 882e ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882e.html Artikel 17 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html Artikel 21 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/21.html § 82 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/82.html § 28 BDSG a. F.: https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./28.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hi
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Datenschutz – ein lästiges Muss oder der Schlüssel zu mehr Erfolg? Viele Selbstständige und Geschäftsführer kleiner Unternehmen sehen die DSGVO als bürokratische Hürde. Doch was, wenn Datenschutz nicht nur ein gesetzlicher Zwang ist, sondern ein echter Wachstumsmotor für Dein Business sein kann? In dieser Folge zeige ich Dir, warum Datenschutz das Vertrauen Deiner Kunden stärkt, Dich von der Konkurrenz abhebt und sogar neue Geschäftsbeziehungen eröffnet. Ich erkläre, wie das DSGVO-Vertrauensregister Dich dabei unterstützt, Deine Datenschutz-Compliance sichtbar zu machen – und warum sich erfolgreiche Unternehmer genau deshalb eintragen lassen. Außerdem erfährst Du, wie Du im Vertrauensforum mit gleichgesinnten Unternehmern netzwerken und neue Geschäftsmöglichkeiten entdecken kannst. Hör rein und erfahre, wie Datenschutz Dein Unternehmen aufs nächste Level bringt! Shownotes:
Pfuscht ein Dienstleister beim Datentransfer, droht ihm Bußgeld und der Kunde erhält Schadensersatz. Der fällt niedriger aus als von vielen Betroffenen erhofft.
In der aktuellen Episode steht der European Health Data Space (EHDS) im Fokus. Die EU-Verordnung zum einem gemeinsamen Gesundheitsdatenraum ist am 26. März in Kraft getreten und wird ab März 2027 schrittweise wirksam. Ziel des ambitionierten Projekts ist es, elektronische Gesundheitsdaten in ganz Europa einfacher zugänglich zu machen – sowohl für Patienten als auch für Ärzte, Forschung und Wirtschaft. Doch was bedeutet das konkret für den Schutz von sensiblen Patientendaten? Holger und Joerg haben dazu Rechtsanwältin Dr. Christina Schreiber eingeladen. Sie ist Spezialistin im Datenschutzrecht mit Schwerpunkt im Gesundheitswesen und erläutert die Hintergründe und Auswirkungen des EHDS. Laut Kristina bekommen Patienten künftig leichter Zugriff auf ihre medizinischen Daten und können diese digital auch für Ärzte im EU-Ausland zur Verfügung stellen. Einen zentralen Speicherort gibt es dabei nicht; die Daten bleiben dezentral in Arztpraxen und Kliniken gespeichert und werden nur bei Bedarf digital zusammengeführt. Ein wesentlicher Teil der Verordnung regelt die sogenannte Sekundärnutzung. So sollen Forscher, Behörden und auch Unternehmen Zugriff auf anonymisierte oder pseudonymisierte Gesundheitsdaten erhalten, um die medizinische Versorgung zu verbessern, neue Therapien zu entwickeln und Gesundheitssysteme effizienter zu gestalten. Eine unabhängige Behörde in jedem Mitgliedsstaat soll künftig prüfen, wer wann welche Daten zu welchen Zwecken verwenden darf – stets unter Berücksichtigung der DSGVO. Angesichts der ambitionierten Ziele sieht Kristina große Herausforderungen. Vor allem die technische Umsetzung sei komplex, und es brauche ausreichend Ressourcen, um die geplanten hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards in der Praxis zu erreichen. Hinzu kommen unterschiedliche nationale Regelungen: In Skandinavien etwa ist die Datenfreigabe für Gesundheitszwecke nahezu selbstverständlich, während Deutschland stärker auf individuelle Zustimmung setzt. Die Diskutanten sind sich einig: Die Idee hinter dem EHDS ist gut und wichtig, aber die Umsetzung bleibt eine Mammutaufgabe. Deutschland hinke bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ohnehin bereits weit hinterher. Die Hoffnung ist, dass der Druck aus Brüssel nun auch hierzulande endlich Bewegung in die Sache bringt.
Suchmaschinen und Datenschutz. Herrje. Ist das ein passendes Thema für eine Kurzepisode? Das nahmen wir an und haben dann doch den zeitlichen Rahmen gesprengt. Mit guten Gründen, denn das Thema ist wahnsinnig komplex und spannend: Immerhin wissen Suchmaschinen manchmal schon vor einem Ehepaar, dass eine Trennung bevorsteht und spielen daher passende Werbung für Trennungsberatung aus. Welche Daten sammeln Suchmaschinen eigentlich? Kann man seine Privatsphäre bei der Nutzung von Suchmaschinen überhaupt schützen? Brauchen wir vielleicht einen offenen Webindex und transparente Algorithmen? Und was - wenn wir schon dabei sind - ist ein Webindex überhaupt? Gibt es datenschutzfreundliche Suchmaschinen? Brauchen wir mehr Regulierung oder einfach nur bessere Durchsetzung bestehender Regelungen? Sollten wir europäische Technologien entwickeln, um weniger abhängig zu sein? Wird die europäische Datensouveränität entscheidend für die digitale Zukunft sein? Fragen über Fragen, die ich heute mit Leopold Beer und Paul Johannes vom Forschungsprojekt PriDi (Privatheitsfördernde digitale Infrastrukturen) kläre. Gemeinsam hatten wir uns fest vorgenommen, Google nicht zu bashen, denn Google ist nur eine von verschiedenen Suchmaschinen. Ob uns das gelungen ist? Müsst Ihr googeln. Oder ihr solltet diese Episode hören.
Datenschutz im OHR - DSGVO Erste Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen leicht gemacht
Bist Du eine "Traumfirma" für Deine Mitarbeiter? Was eine Traumfirma ausmacht und wie Du zu einer Traumfirma für Deine Beschäftigte werden kannst, das verrät uns Werner Siedl in dem heutigen Interview. Und was Datenschutz damit zu tun hat, kommt noch oben drauf. Shownotes:
Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit der „Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models“ zu den datenschutzrechtlichen Fragen zur Nutzung von KI Modellen befasst. Im Podcast teilt Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), ihre persönliche Sicht auf diese Positionierung des EDSA und ordnet diese ein. Das beginnt bereits mit der Einordnung des Verfahrens nach Art. 64 DSGVO und schafft ein weitergehendes Verständnis für das datenschutzrechtliche Verständnis!Klarstellender Hinweis: Das Gespräch ist keine Positionierung des BayLDA zu KI Modellen und Datenschutz.Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/bmitr
Joanna Lang-Recht nimmt Laura mit in die Welt der IT-Forensik. Dabei geht es um Cybercrime, Datendiebstahl, Ransomware und vieles mehr. Die beiden besprechen, warum es Leidenschaft und Begeisterung für die IT-Forensik braucht, welche Herausforderungen in der Praxis lauern und wie man eigentlich IT-Forensiker/IT-Forensikerin wird. Joanna und Laura stellen heraus, wie eng verzahnt die IT-Forensik mit dem Datenschutz ist und warum Krisenkommunikation immer wichtiger wird. Der nächste Incident kommt bestimmt.
Mein heutiger Gast ist Georg Zumann – Tonstudioleiter und Mitbegründer der Innenhofstudios und seit vielen Jahren erfolgreich selbstständig. Wir sprechen über seine Anfänge in der Audiobranche, den Studioalltag und die Frage, wie Studios eigentlich entscheiden, welche Stimmen für welche Kampagnen passen. Ein ehrlicher und spannender Blick hinter die Kulissen des Studioalltags (mit vielen Tips und no go´s für Sprecher:innen) – inklusive Einblicke in aktuelle Entwicklungen, die die Branche gerade bewegen. Nachrichten gerne an: deeptalk@mic-rider.com Website: https://www.mic-rider.com/ Host und Redaktion: Patrick Messe (https://www.patrickmesse.at/) Zu Gast: Georg Zumann (https://innenhofstudios.at/) Bild: Charly Glawischnig (https://www.charlyglawischnig.com/) Ton: Lukas Wurm (https://lukaswurm.com/) Produktion: Mic Rider (https://www.mic-rider.com/)
347 Auch wenn es aktuell wieder rund um DSGVO hoch schwelt, ich empfehle eine Dashcam im Auto zu haben! Rechtliche Aspekte von Dashcams - kann sich im "high tech Land" Deutschland mit jedem Urteil schon wieder ändern, daher hier Stand März/2025 (ist keine Rechtsberatung, ich habe hierzu den aktuellen Stand recherchiert, kann aber unvollständig sein!): In Deutschland: Daueraufzeichnung rechtlich problematisch (Datenschutz) Ereignisbezogene Aufnahmen meist zulässig Seit BGH-Urteil 2018: Dashcam-Aufnahmen unter Umständen als Beweismittel zulässig Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss beachtet werden Keine Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Einwilligung der gefilmten Personen Vorteile: Beweissicherung bei Unfällen Schutz vor Versicherungsbetrug Dokumentation von Verkehrsverstößen Mögliche Prämienvergünstigungen bei Versicherungen Schutz vor falschen Anschuldigungen Nachteile: Datenschutzrechtliche Bedenken Mögliche Ablenkung während der Fahrt Anschaffungskosten Kann zum Voyeurismus verleiten Speicherprobleme bei langen Fahrten - heutzutage eher selten! Gängige Funktionen: Loop-Aufzeichnung (überschreibt älteste Dateien) G-Sensor (automatische Speicherung bei Erschütterung) Parküberwachung/Parkmodus GPS-Tracking Bewegungserkennung Nachtsicht/HDR Weitwinkelobjektiv (140°-170°) WLAN/Bluetooth-Konnektivität Dual-Kameras (vorne/hinten) Fazit: Eine Dashcam kann sinnvoll sein! Detailliert gibt es nur noch im Podcast - hier geht es los: Über amazon music Bei Apple Podcast Oder Google Podcasts Und klar, bei Spotify oder direkt als RSS-/XML-Feed-Link bei mir!Mehr heute im Podcast! Meinen Podcast abonnieren: | direkt | iTunes | Spotify | Google | amazon STOLZ PRODUZIERT UND AUFGENOMMEN MIT ULTRASCHALL5! Folge direkt herunterladen
MS-Perspektive - der Multiple Sklerose Podcast mit Nele Handwerker
Die PPMS-Studie „Contribute“ untersucht deine Erfahrungen und Auswirkungen auf Deinen Alltag beim Wechsel auf ein zugelassenes Medikament. Hier geht es zum Blogbeitrag: https://ms-perspektive.de/297-contribute Leidest du an primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS) und wirst mit einem der neu zugelassenen Medikamente behandelt? Dann sind Deine Erfahrungen für die PPMS-Studie „Contribute“ wichtig und helfen der Wissenschaft, um die Versorgung weiter zu verbessern. Inhaltsverzeichnis Worum geht es? Warum solltest du teilnehmen? Wie läuft die Teilnahme ab? Teile die Info! Teile die Info! Kennst du andere Menschen mit PPMS, die aktuell mit zugelassenen Medikamenten behandelt werden? Bitte erzähle ihnen von der Studie! Jede zusätzliche Teilnahme bringt wertvolle Erkenntnisse für eine bessere Versorgung.
Account gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hat dein Coaching nicht gehalten, was versprochen wurde? Dann fordere jetzt dein Geld zurück: https://wbs.law/coaching-widerruf (WERBUNG) Sei im Datenschutz rundum abgesichert mit unseren drei Datenschutzpaketen. Alle Infos dazu hier: https://wbs.law/datenschutzpakete Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Wir haben einen neuen Stern am KI-Himmel: Nämlich DeepSeek. Allerdings kommen nach und nach immer mehr Bedenken hinsichtlich der chinesischen KI-Variante auf. Es geht dabei um Datenleaks, Sicherheitsbedenken und Zensur. Wir sehen uns in diesem Video genauer an, was es mit der neuen KI auf sich hat und beleuchte, welche rechtlichen Bedenken es gibt. Könnt ihr DeepSeek einfach bedenkenlos nutzen? Wir haben die Antwort. Berichte der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/deepseek-ki-start-up-china-100.html und https://www.tagesschau.de/ausland/asien/sicherheitsbedenken-deepseek-100.html Reporter ohne Grenzen: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/rangliste-2024 Bericht von Golem: https://www.golem.de/news/datenleck-bei-ki-startup-chatverlaeufe-von-deepseek-frei-zugaenglich-im-netz-2501-192873.html AI Act: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/regulatory-framework-ai Art. 83 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/ AI Act: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=O Playlist: ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wi
Event Sourcing: Ein Deep Dive mit Golo RodenSpeziell beim Debuggen stellen wir uns oft die Frage “Wie kam dieser Datensatz nun in diesen Zustand?”. Nachvollziehbarkeit ist da oft schwer. Wenn man Glück hat, gibt es irgendwo ein Log. Wenn man Pech hat, hat man nach der erfolglosen Log-Suche ein neues Ticket, um ein Log einzubauen. Wäre es nicht irgendwie cool, alle Zustandsänderungen zu protokollieren bzw. zu speichern? Oder noch besser: Dieses Verhalten als First-Class-Konzept in meiner App zu behandeln?Wenn man das Ganze weiter denkt, landet man oft beim Thema “Event Sourcing”. Event … wat?In dieser Podcast-Episode machen wir mal einen Deep Dive ins Thema Event Sourcing. Wir klären, was Event Sourcing eigentlich ist, welches Problem es eigentlich löst, wie technische Implementierungen aussehen können, was Command Query Responsibility Segregation (CQRS) und Domain Driven Design damit zu tun haben, wann man doch lieber Abstand von Event Sourcing halten sollte und welche Tools und Datenbanken dich dabei unterstützen.Bonus: Wie viele Stadtbibliotheken nutzen eigentlich Event Sourcing?Unsere aktuellen Werbepartner findest du auf https://engineeringkiosk.dev/partnersDas schnelle Feedback zur Episode:
Rätsel des Unbewußten. Ein Podcast zu Psychoanalyse und Psychotherapie
Warum ist es so schwer, sich zu verändern, trotz der Fülle an Vorschlägen und Ratgebern? Anhand eines Fallbeispiels geben wir eine Antwort, wie aus psychoanalytischer Perspektive Neues möglich wird. Kontakt: lives@psy-cast.org Unser Instagram-Kanal: https://www.instagram.com/raetseldesunbewussten Unsere Patreon-Seite: www.patreon.com/raetseldesubw Gedanken und Kommentare zur Folge? Schreibt uns gerne auch auf unserem Diskussionspost auf Patreon: https://www.patreon.com/posts/119710190 P.S. Wir haben das Buch von Diana Pflichthofer in der Folge nicht mit dem richtigen Titel zitiert, es heißt: - Diana Pflichthofer (2016). Mit Neurosen unterwegs: Kleiner psychoanalytischer Reiseführer durch unseren Alltag. Göttingen: V&R. - Wilfred Bion: Eine psychoanalytische Theorie der Veränderung (Bonusfolge Lesekreis): https://www.patreon.com/posts/lesekreis-bion-1-74600030 - Zum Gespräch mit Sebastian Leikert: Wie kann man den Körper in die Psychotherapie einbeziehen?: https://www.patreon.com/posts/wie-man-den-in-111622962 - Zur Folge: Resignation. Die Aufgabe der Aufgabe: https://www.patreon.com/posts/resignation-die-107563399 - Erziehungskonzepte psychoanalytisch betrachtet (5 Teile), Folge zur Bindungsorientierten Erziehung: https://www.patreon.com/posts/die- unbewusste-4-100122932 - Auf Patreon www.patreon.com/raetseldesubw finden sich noch viele weitere, spannende Themen (etwa eine Gesprächsreihe über berühmte Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker, über die Tiefenpsychologie und Kulturgeschichte von Farben, Erziehung von damals bis heute...). Zudem gibt es hier die Skripte zu allen unseren Folgen. Unser Podcast ist ein Herzensprojekt, das wir in unserer Freizeit gestalten. Wir danken jedem sehr herzlich, der das Projekt über einen kleinen Beitrag unterstützt. - Bestellung unseres Buches über genialokal: https://www.genialokal.de/Produkt/Cecile-Loetz-Jakob-Mueller/Mein-groesstes-Raetsel-bin-ich-selbst_lid_50275662.html. Auch als Hörbuch (z.B. bei Audible oder Bookbeats)! - Anmeldung zum Newsletter: https://dashboard.mailerlite.com/forms/394929/87999492964484369/share¹ - Link zu unserer Website mit weiteren Informationen: www.psy-cast.de - **Wir freuen uns auch über eine Förderung unseres Projekts via Paypal**: https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=VLYYKR3UXK4VE&source=url Hilfsmöglichkeiten bei psychischen Krisen: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/psyche-wohlbefinden/hilfe-bei-psychischen-problemen-diese-stellen-koennen-sie-sich In psychischen Krisen können auch Hausarzt/ärztin, Psychiater/in und Psychotherapeut/innen Ansprechpartner sein. In Notfällen kann man sich zudem an eine psychiatrische Klinik wenden. ¹Mit der Anmeldung zum Newsletter stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu, die wir konform zur DSGVO behandeln. Eine genaue Erklärung finden sich [hier](https://tinyurl.com/d9zvz8ee) Musik: Evergreen, Kintsugi: https://www.premiumbeat.com/de/royalty-free-tracks/kintsugi
Wurde euer Instagram, PayPal, Youtube oder Facebook Account gesperrt? WBS.LEGAL hilft euch: https://wbs.law/account-sperrung Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Sie sind ein Vorzeigepaar, eine tolle und sympathische Familie. So geben sich die Jindaouis zumindest, deren YouTube-Kanal über 2.000.000 Abonnenten hat. Dort viel zu finden: Content, der ihre beiden Kinder in allen Lebenslagen zeigt. Aber ist solch ein Verhalten eigentlich legal? Dürfen die eigenen Kinder online an eine große Reichweite präsentiert werden oder sieht das Gesetz vor, dass der eigene Nachwuchs zu schützen ist? Und was können Kinder tun, wenn sie älter werden und gegen die Inhalte vorgehen wollen? Diese Fragen beantworten wir in diesem Video. Sashkas Video: https://www.youtube.com/watch?v=DVkdBGcT96s Alicia Joes Video: https://youtu.be/nDEVdpJMxSs?si=wVrxibqo1eNssdMU § 22 KUG: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html Art 6 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/ ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ kennst du, oder? Wenn nicht, dann unsere dringende Empfehlung: Schau rein! Denn hier erfährst du immer donnerstags ausführlich alle wichtigen Infos zu unse
GPT von OpenAI hat längst Konkurrenz bekommen. Sechs KI-Sprachmodelle haben wir für unseren KI-Schwerpunkt in c't 23/2024 getestet, darunter die Modelle von Google, Meta und Anthropic. Wir geben einen Überblick und beleuchten den AI Act, mit dem die EU Hersteller regulieren will. In dieser Folge von c't uplink erzählt c't-Redakteur Hartmut Gieselmann davon, wie er den Sprachmodellen auf den Zahn gefühlt hat, warum das europäische Modell Mistral durchaus mit den amerikanischen mithalten kann und wie c‘t bei zwei Modellen sogar den Energiebedarf messen konnte. c't-Redakteur Holger Bleich berichtet, was die EU mit dem AI Act regelt und was noch passieren muss, bevor die Regeln ab Sommer 2025 gelten. Unseren Test von sechs KI-Sprachmodellen, einen Überblick zum AI Act und ein Interview zu KI und Nachhaltigkeit finden Sie in der c't 23/2024. Die Ausgabe gibt's ab dem 18. Oktober am Kiosk, im Browser und in der c't-App für iOS und Android.
Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Folge des Business-Aufbau leicht gemacht Podcasts. Ich bin Monique Menesi und heute dreht sich alles um ein zentrales Thema für dein Business: Deine Website. Egal, ob du am Anfang deiner Unternehmerreise stehst oder schon länger im Geschäft bist – deine Website ist das Fundament deiner Online-Präsenz und kann den Unterschied machen, ob du Kunden gewinnst oder verlierst. Heute werde ich mit dir alle wichtigen Punkte rund um den Website-Aufbau durchgehen: Welche Seiten du brauchst, welche Tools du verwenden solltest und wie du die DSGVO einhältst. Los geht's! Highlights dieser Episode: Weshalb eine Website für dein Business essenziell ist Welche Schlüsselseiten deine Website benötigt Landing Page, Sales Page, Funnel - Was ist der Unterschied und wie kannst du profitieren? Tipps für Tools für den Aufbau deiner Website E-Mail-Marketing und DSGVO - Worauf du achten musst Traffic und SEO - Wie bringst du Kunden auf deine Website? Wie du siehst, gibt es viele Dinge, die du beachten musst – von der richtigen Seitenstruktur über die Auswahl der Tools bis hin zu rechtlichen Aspekten. Aber keine Sorge, Schritt für Schritt wirst du das meistern. Wenn dir die heutige Folge gefallen hat, abonniere den Podcast, um keine weiteren Folgen zu verpassen, und hinterlasse mir gerne eine Bewertung. Besuche auch meine Webseite, wo du weitere wertvolle Tipps und Ressourcen findest, die dich beim Aufbau deines Business unterstützen. Bis zur nächsten Folge – mach's gut und viel Erfolg beim Website-Aufbau! Sichere dir jetzt deinen Webinarplatz für den 05.11.24 um 19 Uhr MESZ: https://www.moniquemenesi.com/webinar Starte jetzt das Quiz, um herauszufinden, was dich daran hindert, den Sprung ins Unternehmertum zu wagen: Quiz: Schon mal überlegt dich selbstständig zu machen? Was hält dich davon ab? Sichere dir einen Platz im exklusiven Mastermind-Programm und starte deine Reise in die Selbstständigkeit: Monique Menesi (Start am 31.01.2025) Möchtest du mehr über das Mastermind-Programm erfahren? Vereinbare jetzt dein kostenloses Kennenlerngespräch mit Monique Menesi: Link zum Buchungskalender Möchtest du mehr über dein Potenzial erfahren? Vereinbare ein kostenloses Kennenlerngespräch mit Monique Menesi: Kostenloses Kennenlerngespräch Entdecke Moniques kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung - Von der Idee zum Business: Ideen zur Business-Anleitung Folge Monique auf Instagram für tägliche Inspiration und wertvolle Tipps: Instagram - Monique Menesi Besuche Moniques Website für weitere Informationen und Ressourcen: Monique Menesi - Website Höre Moniques kostenloses Audiobook "ABENTEUER VERÄNDERUNG" für motivierende Geschichten und praktische Ratschläge: ABENTEUER VERÄNDERUNG - Audiobook Trete der FreiRaum Community bei - die Frauen Business Community für Austausch, Unterstützung und Wachstum: FreiRaum Community Affiliate-Links: Zoho - Alles in einem Tool für effizientes Arbeiten: Zoho Kajabi - Die Plattform für deinen Online-Kurs oder Membership-Site: Kajabi