POPULARITY
Dein Update zur Digitalisierung der Versicherungsbranche. In dieser Folge des Digital Insurance Podcast spricht Jonas Piela mit Oliver Jung, Managing Consultant und Simon Eschner-Krauss, Software Architect bei Senacor. Senacor Technologies AG ist eine Unternehmensberatung mit knapp 1000 Mitarbeitern. Sie helfen bei der Business- und IT-Transformation. Der Fokus liegt auf Insurance, Automotive und Banking. FIDA steht für Financial Data Access. Der entsprechende Gesetzesentwurf der EU soll 2025 in Kraft treten. Es soll u. a. der Datenaustausch zwischen Finanzinstituten erleichtert werden. Damit ergeben sich für Versicherer neue Chancen am Markt, aber auch regulatorische Hürden. Das Ziel des Gesetzes: die Innovation und den Wettbewerb am Markt zu erhöhen. Bislang lag die Datenhoheit bei den etablierten Unternehmen, erklärt Oliver. Damit kleinere Unternehmen eine Chance haben und besser skalieren können, benötigen sie Daten. Das wird mit FIDA ermöglicht. Die DSGVO wird an keiner Stelle ausgehebelt, sondern steht stets über FIDA. Sensible Informationen wie Krankenversicherungsdaten dürfen gar nicht erst ausgetauscht werden. Für Versicherer sind die neuen Daten Gold wert. Sie können den Onboarding-Prozess vereinfachen oder für die Bestimmung eines Kundentarifs verwendet werden. Simon ist der Meinung, dass FIDA einen vergleichbar großen Impact wie PSD2 haben und die Geschäftsmodelle vieler etablierter Konzerne durcheinanderwirbeln wird. Links in dieser Ausgabe Zur Homepage von Jonas Piela Zum LinkedIn-Profil von Jonas Piela Zum LinkedIn-Profil von Oliver Jung Zum LinkedIn-Profil von Simon Eschner-Krauss
Das neue Gold, das neue Öl oder doch etwas ganz anderes? Warum hinken viele der Datenvergleiche auf mehr als zwei Beinen und wie bringt man die Datenökonomie wirklich voran. Gemeinsam mit Günther Tschabuschnig Präsident der Data Intelligence Offensive wagt Christian Krug, der Host des Podcasts „Unf*ck Your Data“ einen Blick nach Österreich, wie es dort voran geht mit der Datennutzung.Die DSGVO jagt den meisten Menschen im Datenbereich einen Schauer über den Rücken. Bürokratisch, kompliziert, unsinnig, ineffektiv. So lauten die gängigen Vorurteile. Nicht so jedoch Günther Tschabuschnig. Für ihn bildet die DSGVO einen Rahmen in den sich die einzelnen Länder und Unternehmen bewegen können.Gerade sind in Österreich der Data Act und Data Governance Act die bestimmenden Themen um der Datenwirtschaft Richtlinie und Hilfestellungen anzubieten. So soll der Austausch und die Nutzung von Daten einfacher, transparenter und sicherer gestaltet werden. Ohne dabei zu hohe Hürden für die Unternehmen zu stellen.Als Schnellboot in Europa kann Österreich hier Vorreiter sein und Dinge verproben. Die Erfolgreichen können dann den Weg in die anderen Länder finden.Dafür ist es aber notwendig, dass wir die Daten und vor allem deren Wert erkennen. Nicht nur den monetären Wert, sondern weit darüber hinaus.So gab es in Österreich für gesundete Coronapatienten ihre Daten zu spenden. Für die Forschung um anderen Menschen zu helfen und die Forschung und Medizin voran zu bringen. Wie eine Blutspende, ein kleiner altruistischer Akt.Hier zeigt sich auch der große Unterschied zu Gold. Daten sind keine endliche Ressource.▬▬▬▬▬▬ Profile: ▬▬▬▬Zum LinkedIn-Profil von Günther: https://www.linkedin.com/in/guenthertschabuschnig/Zum LinkedIn-Profil von Christian: https://www.linkedin.com/in/christian-krug/Unf*ck Your Data auf Linkedin: https://www.linkedin.com/company/unfck-your-data▬▬▬▬▬▬ Buchempfehlung: ▬▬▬▬Buchempfehlung von Günther: Innovation through Cooperation - Georg WeiersAlle Empfehlungen in Melenas Bücherladen: https://gunzenhausen.buchhandlung.de/unfuckyourdata▬▬▬▬▬▬ Hier findest Du Unf*ck Your Data: ▬▬▬▬Zum Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6Ow7ySMbgnir27etMYkpxT?si=dc0fd2b3c6454bfaZum Podcast auf iTunes: https://podcasts.apple.com/de/podcast/unf-ck-your-data/id1673832019Zum Podcast auf Google: https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9mZWVkcy5jYXB0aXZhdGUuZm0vdW5mY2steW91ci1kYXRhLw?ep=14Zum Podcast auf Deezer: https://deezer.page.link/FnT5kRSjf2k54iib6▬▬▬▬▬▬ Kontakt: ▬▬▬▬E-Mail: christian@uyd-podcast.com
Datenschutz sollte man nicht erst mit in das Projekt einbeziehen, wenn es eigentlich zu spät ist! Das sagt Martin Scheurer, Head of Data Privacy bei Hubert Burda Media. Als Rechtsanwalt sieht er sich dabei eher als Berater und Consultant. Er gibt Tipps und Vorschläge und arbeitet gemeinsam mit den Fachabteilungen Ideen aus. Dabei möchte er den Kolleg:innen immer die Hand reichen und gemeinsam eine Lösung finden. Ihn macht es traurig, dass Datenschutz und Compliance oft als störend empfunden werden, dabei geht es gar nicht um das “Nein” sagen, sondern darum, die beste Lösung für alle zu finden. Für Jonas ist dabei wichtig zu betonen, dass es auch darum geht, Unterstützung beim technischen Verständnis zu leisten. Doch welche Themen stehen bei einem Datenschützer eigentlich im Vordergrund? Für Martin sind es Marketingmaßnahmen und Künstliche Intelligenz. Hier möchte er gerne von Anfang an und in regelmäßigen Abständen mit einbezogen werden. Er gibt den Tipp an die Hörer:innen: Überlegt Euch direkt am Anfang des Projekts, an welchen Stellen Ihr Unterstützung bei der Privacy benötigen könntet! So bekommt Ihr die fundierte Meinung und Unterstützung, die Ihr benötigt. Die DSGVO war für Martin natürlich ein riesiges Thema, doch es kommen immer mehr Regelungen hinzu. Der Digital Services Act steht als nächstes an, genauso wie der AI Act. Gerne nutzt Martin bei der Arbeit mit den Fachabteilungen auch das Reverse Engineering und überlegt sich gemeinsam mit ihnen, was man noch schlechter im Bereich Datenschutz machen könnte - das lockert auf und zeigt, dass viele Dinge von vornherein nicht so kompliziert sind, wie sie erscheinen. MY DATA IS BETTER THAN YOURS ist ein Projekt von BETTER THAN YOURS, der Marke für richtig gute Podcasts. Zum LinkedIn-Profil von Martin: https://www.linkedin.com/in/martin-scheurer/ Zur Webseite von Burda: https://www.burda.com/de/ Zu allen wichtigen Links rund um Jonas und den Podcast: https://linktr.ee/jonas.rashedi 00:00:00 Intro und Begrüßung 00:01:09 Vorstellung Martin Scheurer 00:01:56 Martin's Aufgabe 00:02:57 Unternehmenskultur 00:04:21 Technik und Datenschutz 00:06:31 Alltag eines Datenschützers 00:08:50 DSGVO und DSA 00:10:15 Videoüberwachung 00:13:14 Anforderungen vs. Strafen 00:16:38 Wünsche der Konsument:innen 00:18:08 Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen 00:21:54 AI und Datenschutz 00:28:06 KI-Verordnung 00:29:19 Unterschiedliche Aufsichtsbehörden 00:31:32 Martin's Data-Game
Max Schrems sagt von sich, er sei so eine Art "Datenschutz-Micky-Maus": Seit Jahren gibt er dem Kampf für den Schutz privater Daten im Netz ein Gesicht und legt sich dafür immer wieder mit Konzernen und Institutionen an. Nun ist der Jurist und Aktivist in der neuen Folge des Wirtschaftspodcasts "Ist das eine Blase?" zu Gast und spricht darüber, was ihn antreibt, wer ihn und seine Organisation None of Your Business unterstützt und wie er mit Kritik umgeht. Anlass für das Gespräch ist die Rekordstrafe, die die irische Datenschutzbehörde ziemlich genau fünf Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung gegen Meta verhängt hat und die auf eine Beschwerde Schrems' zurückgeht. 1,2 Milliarden Euro muss der Facebook-Mutterkonzern zahlen, weil er Daten seiner europäischen Nutzer in die USA transferiert hat; außerdem hat die Behörde dem Konzern fünf Monate Zeit gegeben, die Praxis zu beenden. Meta hält die Entscheidung für ungerechtfertigt und will sie anfechten. Im Podcast erneuert Schrems seine Kritik: Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ignoriere Facebook sie "kunstvoll", die Plattform habe außerdem eine "sehr, sehr, sehr aggressive Art", auf Beschwerden zu reagieren. Die DSGVO sei zwar "im Prinzip nicht schlecht", sagt der Aktivist, "aber wir haben ein riesiges Durchsetzungsproblem". Zudem versuchten die Techkonzerne immer wieder, die Verantwortung für Datenschutzprobleme umzukehren und den Menschen zuzuschieben. Das sei "extrem zynisch", findet Schrems. "Wenn ich in einen Supermarkt gehe und nachher Brechdurchfall kriege, war das auch nicht meine Schuld, in den Supermarkt zu gehen und keine Abstriche des Apfels zu nehmen, sondern man geht davon aus, dass in der Produktion irgendwas danebengegangen ist und wird die Schuldigkeit dort suchen." Schrems hat mit seinen Beschwerden und Klagen schon zwei Abkommen zu Fall gebracht, die den Datenaustausch zwischen Europa und den USA regelten. Im Podcast kündigt er an, auch gegen das Nachfolgeabkommen vorgehen zu wollen, auf das sich die EU und die USA im Grundsatz bereits verständigt haben und das bald in Kraft treten könnte. "Das neue Abkommen wird ziemlich sicher beim Europäischen Gerichtshof landen", sagt Schrems. "Wir werden auch probieren, es möglichst schnell dorthin zu bekommen, einfach auch um Rechtssicherheit zu bekommen." In der 42. Folge des Wirtschaftspodcasts ist außerdem Meike Laaff zu Gast, Redakteurin im Digitalressort von ZEIT ONLINE. Im Gespräch mit den Hosts Ann-Kathrin Nezik und Jens Tönnesmann erläutert sie die Basics, was die DSGVO eigentlich ist und wie die Verordnung funktioniert.
Nico Reisener aus der Kanzlei GÖRG hat sich auf Datenschutz in der Restrukturierung spezialisiert. Mit ihm diskutieren wir über den Datenschutz insbesondere in Insolvenzverfahren. Die Sensibilität von InsolvenzverwalterInnen ist nach der Einschätzung von Nico noch nicht hoch genug für den Datenschutz. Die Anforderungen sind facettenreich und auf vielen Ebenen zu berücksichtigen. Wie steht es um den Datenschutz in einem fortgeführten Unternehmen? Wann beginnt die Verantwortlichkeit von InsolvenzverwalterInnen? Wie ist das Verhältnis zur eigenen Kanzlei datenschutzrechtlich einzuordnen? Was gehört in einen Quick-Check am Anfang eines Verfahrens? Auf unsere Fragen kann Nico mit der Erfahrung aus vielen Verfahren antworten. Auch zur Interessenabwägung im Insolvenzverfahren hat er eine klare Auffassung: im Insolvenzverfahren könnten Betroffenenrechte zurückstehen, wenn der Gesetzgeber von Art. 23 DSGVO Gebrauch machen würde. Shownotes: Schlussanträge des Generalstaatsanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 27. April 2023 in der Rechtssache C‑807/21 (Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62021CC0807 Pressemitteilung: Bussgeld gegen Insolvenzverwalter wegen Datenschutzverstoß bei Asset Deal https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2015_10.pdf Pressemitteilung: Kontrolle der LfDI Bremen bewirkt Stopp unzulässiger Veröffentlichungen von personenbezogenen Insolvenzdaten https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung.11564.pdf Pressemitteilung: Der fünfte Jahresbericht zeigt: Die DSGVO meint es ernst! (LfDI Bremen) https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%20Insolvenzdaten.pdf Art. 23 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/23.html Mehr Informationen unter www.restruct.law
Seit nunmehr fünf Jahren entfaltet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre Wirkung. Wie damals von Experten prognostiziert, bedarf sie an vielen Stellen der Auslegung von Gerichten, weil Begriffe unklar sind oder Sachverhalte nicht eindeutig ins DSGVO-Schema passen. Sind sich Gerichte unsicher, befragen sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der dann in Urteilen abwägend die DSGVO interpretiert. Dutzende solcher Verfahren liegen derzeit am höchsten EU-Gericht zur Entscheidung vor. Anfang Mai hat der EuGH gleich drei bedeutsame Fälle entschieden. Joerg und Holger erläutern und diskutieren die Sacherverhalte und Urteile. Kompetent zur Seite steht ihnen dabei diesmal Alexander Golland, Professor für Wirtschaftsrecht an der an der Aachen University of Applied Sciences. Alexander lehrt, forscht und publiziert schwerpunktmäßig zum deutschen und europäischen Datenschutzrecht. Im Urteil "Österreichische Post AG" (Az.: C-300/21) geht es um die Frage, ob und ab wann ein Verstoß gegen Vorschriften aus der DSGVO auch einen Schaden darstellen und somit Ansprüche auf Schadensersatz begründen könnte. Sie ist sehr relevant, da der Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Unternehmen ein großes finanzielles Risiko darstellt, etwa, wenn sie durch ein Leak Daten vieler Kunden fahrlässig preisgeben. In der Rechtssache C-487/21 hat sich der EuGH mit dem Recht Betroffener befasst, eine "Kopie" der personenbezogener Daten zu erhalten: Wie weit geht der DSGVO-Begriff der "Kopie"? Genügt es für Unternehmen, Datenbankauszüge zu schicken, oder müssen tatsächlich exakte Auszüge der gespeicherten Daten herausgerückt werden? Der EuGH wollte sich nicht ganz festlegen und stellte auf die Umstände ab, wie im Podcast ausführlich erläutert wird. Schließlich hatte auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden den EuGH beschäftigt (Az. C-60/22): Es stellte die Frage, ob eine unvollständige Rechenschaftspflicht eines Verantwortlichen zum Beispiel durch ein fehlendes oder unvollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dazu führt, dass die Datenverarbeitung insgesamt unrechtmäßig erfolgt ist - mit allen Konsequenzen. Dies verneinte der EuGH und brachte damit ein wenig Entschärfung in die Sanktionierung von fehlender Datenschutz-Bürokratie nach DSGVO.
Die Definition eines Zwecks für eine Datenverarbeitung ist wichtig. In dieser Episode geht es um die Fragen: . Was bedeutet Zweck eigentlich? . Was ist zu beachten?
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) steht stets im Fokus der Öffentlichkeit. Seiner Aufsicht unterliegen nicht nur die deutschen Niederlassungen von Meta (ehemals Facebook) und Google, sondern auch etliche große deutsche Medienhäuser, etwa der Springer-Konzern. Mit Spannung war daher im vergangenen Jahr erwartet worden, wer dem scheidenden, langjährigen BfDI Johannes Caspar folgen wird. Im November 2021 übernahm der Jurist Thomas Fuchs nach seiner Wahl durch die Hamburger Bürgerschaft das Amt. Fuchs war zuvor 13 Jahre lang Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Er ist also im Bereich der behördlichen Aufsicht kein Unbekannter. In der aktuellen Episode 67 des c't-Datenschutz-Podcasts erzählt er von seinen ersten Monaten als oberster Hamburger Datenschützer. Fuchs betont, dass er einen kooperativen Ansatz seiner Behörde in den Vordergrund stellt. Datenschutz sei in den vergangenen vier Jahren vorwiegend als das "scharfe Schwert", die Drohung mit dem Bußgeld, wahrgenommen worden. Es gebe aber ein großes Bedürfnis nach demokratischer Datennutzung, etwa für Forschung und Mobilität: "Das möchte ich von Anfang an begleiten", betont Fuchs. Als Beispiel für verfehlte Regulierung nennt er die Pläne zu einem Impfregister: "Wir haben in der Coronapandemie brutalen Datenmangel. Viele haben gesagt, ein Impfregister geht datenschutzrechtlich nicht. Ich würde sagen: Das ginge sehr wohl datenschutzkonform, wenn klar geregelt würde, wer darauf zugreifen darf." Das Werk seines Vorgängers will Fuchs fortführen: "Wir beschäftigen uns weiterhin intensiv mit Meta und Google, und wir haben auch noch Einfluss auf die Entscheidungen, die allerdings in Irland getroffen werden." Fuchs ist guter Dinge, dass die irische Datenschutzbehörde als in der EU zuständige Aufsicht über die großen Tech-Konzerne gerade die Zügel anzieht. "Eine Entscheidung zur Datenübermittlung von Facebook in die USA steht beispielsweise unmittelbar bevor." Bauchschmerzen bereitet Hamburgs neuem BfDI die Ausformulierung der EU-Datenstrategie. Gesetze wie der Data Act oder der Data Governance Act seien zwar für sich genommen "spannend und relevant". Aber es sei "schlicht eine Katastrophe", dass sie keine Ausnahmen zur DSGVO enthalten, sondern komplett mit ihr in Einklang zu bringen sind: "Künftig dürften noch mehr Projekte gar nicht erst in Angriff genommen werden, aus Angst davor, irgendwie gegen Datenschutzrecht zu verstoßen." Die DSGVO müsse sich in einen Binnenmarkt einbetten, der auch Wirtschaftsinteressen berücksichtigt, sonst sei sie nicht zukunftsfähig.
Die DSGVO sollte mehr Datenschutz bringen, aber Datensammelei und Tracking gehen munter weiter. Die Cookie-Banner und Consent-Systeme gehen vielen Usern auf die Nerven, statt mehr Privatsphäre im Netz sicherzustellen. Kleine Anbieter stöhnen über komplizierte Regeln, während großer Internetkonzerne dank ihrer Rechtsabteilungen versuchen, Schlupflöcher in den Regelungen auszunutzen. Dazu kommt, dass Datenschutzbehörden verschiedener Länder mit unterschiedlichem Eifer an der Durchsetzung arbeiten. Doch als Nutzer ist man nicht hilflos. Einerseits sind die schlimmsten Formen des Datenabgreifens nicht mehr statthaft, andererseits gibt es verschiedene technische Hilfsmittel, um den Datenabfluss zu verhindern. Im c't uplink erklärt c't-Redakteur Dušan Živadinović wie Tracking funktioniert, an welcher Stelle welche Daten abgegriffen und wie weiterverwendet werden. Der Heise Medien Hausjustiziar Joerg Heidrich ordnet die Rechtslage und datenschutzpolitische Verpflechtungen ein. Gemeinsam mit Moderator Keywan Tonekaboni diskutieren sie darüber, welche Maßnahmen gegen die Datensammelei helfen und verraten auch, wie sie sich persönlich schützen. Mit dabei: Dušan Živadinović, Joerg Heidrich und Keywan Tonekaboni
Die DSGVO sollte mehr Datenschutz bringen, aber Datensammelei und Tracking gehen munter weiter. Die Cookie-Banner und Consent-Systeme gehen vielen Usern auf die Nerven, statt mehr Privatsphäre im Netz sicherzustellen. Kleine Anbieter stöhnen über komplizierte Regeln, während großer Internetkonzerne dank ihrer Rechtsabteilungen versuchen, Schlupflöcher in den Regelungen auszunutzen. Dazu kommt, dass Datenschutzbehörden verschiedener Länder mit unterschiedlichem Eifer an der Durchsetzung arbeiten. Doch als Nutzer ist man nicht hilflos. Einerseits sind die schlimmsten Formen des Datenabgreifens nicht mehr statthaft, andererseits gibt es verschiedene technische Hilfsmittel, um den Datenabfluss zu verhindern. Im c't uplink erklärt c't-Redakteur Dušan Živadinović wie Tracking funktioniert, an welcher Stelle welche Daten abgegriffen und wie weiterverwendet werden. Der Heise Medien Hausjustiziar Joerg Heidrich ordnet die Rechtslage und datenschutzpolitische Verpflechtungen ein. Gemeinsam mit Moderator Keywan Tonekaboni diskutieren sie darüber, welche Maßnahmen gegen die Datensammelei helfen und verraten auch, wie sie sich persönlich schützen.
Die DSGVO sollte mehr Datenschutz bringen, aber Datensammelei und Tracking gehen munter weiter. Die Cookie-Banner und Consent-Systeme gehen vielen Usern auf die Nerven, statt mehr Privatsphäre im Netz sicherzustellen. Kleine Anbieter stöhnen über komplizierte Regeln, während großer Internetkonzerne dank ihrer Rechtsabteilungen versuchen, Schlupflöcher in den Regelungen auszunutzen. Dazu kommt, dass Datenschutzbehörden verschiedener Länder mit unterschiedlichem Eifer an der Durchsetzung arbeiten. Doch als Nutzer ist man nicht hilflos. Einerseits sind die schlimmsten Formen des Datenabgreifens nicht mehr statthaft, andererseits gibt es verschiedene technische Hilfsmittel, um den Datenabfluss zu verhindern. Im c't uplink erklärt c't-Redakteur Dušan Živadinović wie Tracking funktioniert, an welcher Stelle welche Daten abgegriffen und wie weiterverwendet werden. Der Heise Medien Hausjustiziar Joerg Heidrich ordnet die Rechtslage und datenschutzpolitische Verpflechtungen ein. Gemeinsam mit Moderator Keywan Tonekaboni diskutieren sie darüber, welche Maßnahmen gegen die Datensammelei helfen und verraten auch, wie sie sich persönlich schützen. Mit dabei: Dušan Živadinović, Joerg Heidrich und Keywan Tonekaboni
Es gibt zwei datenschutzrechtliche Dinge, vor denen sich Online-Handelnde fürchten: Die Aufsichtsbehörden und Klagen wegen Datenschutzverstößen. Nun scheint es so, dass es tatsächlich vermehrt zu solchen Klagen kommt. Da verliert man schnell den Überblick über alle Begebenheiten und weiß schlussendlich nicht, was man tun kann, um solche Situationen zu vermeiden. In diesem Rechtstipp der Woche erfahren Sie Wissenswertes zum Thema DSGVO-Schadensersatz und worauf Sie unbedingt achten sollten, um solche Ansprüche zu vermeiden.
Die DSGVO jährt sich zum zweitem Mal dieses Jahr. Aber was ist eigentlich die DSGVO? Wir unterhalten uns mit dem Rechtsanwalt über das Thema DSGVO aus München. Alexander Stolberg der viele Firmen auch als Datenschutzbeauftragter betreut, steht uns Rede und Antwort.
Die DSGVO selbst enthält keine konkreten zum Beschäftigtendatenschutz. Die Auslegung hat sich in der Praxis entwickelt ... und sie entwickelt sich auch ständig fort. Mit Dr. Juliane Hundert, der neuen sächsischen Datenschutzbeauftragten sprechen wir über wichtige aktuelle und generelle Fragestellungen. + + + Produkttipp "E-Learning-Kurs "Datenschutz in der Personalabteilung" von WEKA MEDIA
Eddy der InfoSec Frosch - Der kinderleichte Cyber Awareness Podcast
Eddy erzählt dir in dieser Folge, was du im Krankenhaus besser nicht unterschreibst, wie die Datenschutz-Grundverordnung dir hilft deine Daten zu schützen, was die Schufa damit zu tun hat und wie du kostenlos an Textbausteine für deine Datenschutzerklärung kommst. Schalte ein beim CyberAwareness Podcast mit dem Frosch! Eddys Tipps von Montag bis Freitag auf Twitter und jeden Sonntag als Podcast. Eddy auf Twitter: https://twitter.com/eddy_infosec Links zur Folge: Kostenlose Schufa Auskunft nach Art. 15 DSGVO https://www.meineschufa.de/de/datenkopie Kostenlose Textbausteine für deine Datenschutzerklärung https://opr.vc
Die DSGVO und Datenschutz sind nicht unbedingt inspirierende Themen. Dennoch werden Daten die Zukunft maßgeblich bestimmen und vieles verändern und es hilft, die Rahmenbedingungen dafür zu kennen. In dieser Episode geben Timo und Michael den perfekten Überblick über Datenschutz aber auch Big Data und damit verbundenen Innovationen. Wenn du Begriffe wie Interoperabilität, das Privacy Paradox oder Smart Data bisher nicht kennst, solltest du diese Episode nicht verpassen.
DSGVO – das Thema schlechthin, wenn es um IT-Sicherheit geht. Gemeinsam mit Lukas Schweitzer, Geschäftsführer der Schweitzer IT Service KG, bringen wir in dieser Folge Klarheit in den Datenschutz-Dschungel rund um die DSGVO. Der Experte verrät heute, ob und wann Videoüberwachung sinnvoll ist (was darf man überhaupt filmen?) und wie perfekt Datenschutz überhaupt sein kann. Er weiß außerdem: Welche Maßnahmen kann man als Unternehmen ergreifen und wieso ist eine Risiko-Nutzen Analyse ein wichtiger Schritt für passende Sicherheit? Lukas Schweitzer gibt uns Einblicke in die Bedeutung und Wichtigkeit der DSGVO – und auch ein kurzer Ausflug zum Thema Cyber Security steht heute auf dem Programm und bringt einige spannende Erkenntnisse und Tipps! Lukas Schweitzer: LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/lukas-schweitzer-371b32155/ Schweitzer IT Service KG: https://aspern.net/ TAURUS auf Social Media: Instagram: https://www.instagram.com/taurus_sicherheitstechnik/ Facebook: https://www.facebook.com/taurussicherheitstechnik/ TikTok: https://vm.tiktok.com/J8knNg3/ ‘ LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/42142129/ YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCa3sn0cWS5G_J1hMzE1Vl5Q Website: https://www.taurus-sicherheitstechnik.at --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/taurus-sicherheit/message
12 engagierte Jahre im Amt als Datenschutzbeauftragter des Landes Hamburg liegen hinter Johannes Caspar. Unter seiner Aufsicht standen beispielsweise Google und Facebook, weil sie ihre deutschen Zelte in der Hansestadt aufgeschlagen haben. Und Caspar hat mit den beiden US-Konzernen einige Konflikte ausgetragen, die international Beachtung fanden, beispielsweise zu Googles Streetview oder dem Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp. Im c't-Datenschutz-Podcast blickt Caspar zurück auf zwei Amtszeiten, nicht immer ganz ohne Zorn. Die Einführung der DSGVO beschreibt Caspar als große Zäsur: "Vorher war der Datenschutz ein 'Recht des Volkes', flankiert von den 'kleinen Helden', den Landesdatenschutzbeauftragten." Die DSGVO habe zu einer Machtfülle der Datenschutzaufsicht geführt, die sie auch angreifbarer mache. Für lokale Unternehmen fungiere man als Ansprechpartner und Berater. Das falle allerdings zunehmend schwer, "weil die Behörden so schlecht ausgestattet sind, dass sie nicht einmal die Beschwerden von Personen abarbeiten können". Wegen mangelhafter Ausstattung habe seine Behörde "einen Berg von Beschwerden vor uns hergeschoben, den wir nicht abtragen konnten". Das liege an verfehlter Politik. Caspar betont die gute Zusammenarbeit mit den anderen Länderbehörden in der Datenschutzkonferenz (DSK). Die DSK habe sich über viele Jahre hinweg bewährt: "Dieses Gremium wird ziemlich unterschätzt. Sie ist die Speerspitze des Datenschutzes in Europa." Eine Zentralisierung der deutschen Datenschutzaufsicht sei unnötig: "Ich bin ein Freund der Diversität". Allerdings führe diese im Vollzug auch auch zu Diskussionen, Schleifen und zur Überbürokratisierung. Eine Reform sei angebracht. Deutliche Kritik übt Caspar an der irischen Datenschutzbehörde, die die meisten US-Konzerne in Europa beaufsichtigt und sanktioniert. Irland sei gleichzeitig ein Steuerparadies und eine Datenschutzwüste. In den US-amerikanischen Konzernzentralen habe sich das längst herumgesprochen: "Man will nur nach Irland." Und wenn dann Unternehmen in Hamburg kontrolliert würden, aber in Irland passiere nichts, verlören Bürger und Unternehmen den Glauben an fairen Datenschutz. Weil nie etwas passiert sei, habe er beispielsweise selbst eine Anordnung im Eilverfahren für drei Monate gegen WhatsApp erlassen. Er sei sehr enttäuscht gewesen, dass der EU-Datenschutzausschuss dieses Verfahren im Juli gestoppt hat. Ein Hoffungsschimmer sei das gerade in Irlang verhängte Bußgeld von 225 Millionen Euro gegen WhatsApp. Laut Caspar hat sich eben über die Jahre einiges angesammelt und führt nun zu einer vergleichsweise hohen Strafe. Caspar wörtlich: "Ich war mal Straßenfußballer. Da galt: 'drei Ecken, ein Elfer'."
Eine Menge Grundlagen, Tipps & Tricks rund um die Auswirkungen der DSGVO auf das E-Mail-Marketing, den Fax- und SMS-Versand.
Die DSGVO feiert dritten Geburtstag, und Art. 25 „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ dümpelt noch vor sich hin. Dabei wäre Privacy by Design und by Default für Verantwortliche, DSBs und Betroffene gleichermaßen eine gute Sache. Um zu verstehen woran die zögernde Umsetzung liegt und um die datenschutzfreundliche Technikgestaltung insgesamt besser zu verstehen, haben wir mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel von der Datenschutzaufsicht Hessen gesprochen. +++ Diese Folge wird unterstützt durch einen Produkttipp von WEKA MEDIA: "IT-Knowhow für den Datenschutzbeauftragten": u.weka.de/podcast23
In der 57. Ausgabe des Sevencast feiern Jonas und Jan den 3. Geburtstag der DSGVO. Passend dazu werden Themen rund um den Datenschutz besprochen, wie bspw. die Cookie-Banner. Darüber hinaus gibt es eine Vereinbarung zwischen HIBP und dem FBI. Wenn Sie zudem erfahren möchten, bei welchem Spiel Sie Jonas und Jan in einem Spielcasino treffen würden, sollten Sie unbedingt einschalten. Viel Spaß! --- Send in a voice message: https://anchor.fm/aware7/message
Die DSGVO nervt, ist aber wichtig. Und vor allem: sie gilt auch für Gastgeber:innen. Die fünf beliebtesten Folgen habe ich hier zusammengetragen. Als Stamm-Hörer:in und Neuhörer:in findest du einen guten Überblick und vielleicht die ein oder anderen nützliche Folge für dich. ... [Weiterlesen] The post Top 25: Meistgehörte Podcast-Folgen in 2020 – DSGVO in der Hotellerie (Teil 3) first appeared on Hotel-O-Motion.
Rechtsgrundlagen & DSGVO . Was soll das ? . Welche gibt es ?
Autor: Kloiber, Manfred Sendung: Computer und Kommunikation Hören bis: 19.01.2038 04:14
In einer neuen spannenden Folge des Datenschutz-Donnerstags befassen sich Lazar und Konstantin mit der Frage des persönlichen Geltungsbereichs der DSGVO: Gilt die Verordnung auch für Daten juristischer Personen? Wie ist der Schutz von ungeborenen Kindern und Verstorbenen geregelt? Was gilt es bei Löschanfragen von Hinterbliebenen im Online-Shop zu beachten?
Seit der DSGVO haben Cookie-Banner auf Websites enorm zugenommen. Die Rechtsunsicherheit rund um das Thema Cookie-Banner ist mit der DSGVO nicht ausgeräumt worden. Die DSGVO sieht übrigens keine eindeutige Regelung zu Cookie-Bannern vor. Laut Marco braucht es die meisten Cookie-Banner gar nicht, da die meisten Unternehmenswebseiten ganz einfach auf Cookies verzichten können. Außerdem verhindern sowieso immer mehr Browser das Tracking...
Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) feiert bald 5-jähriges Bestehen. Dennoch sind viele Unternehmen noch immer nicht solide aufgestellt, dabei haben Sie eine gesetzliche Verpflichtung, die Anforderungen umzusetzen. In diesem Interview klärt Sie der zertifizierte Datenschutzauditor Mannus Weiß über die Must-haves der DSGVO auf.
Bundeskanzlerin hält an Datenschutz innerhalb der Corona-Warnapp fest WhatsApp verlängert Frist für die Zustimmung Messenger Alternative Signal mit Problemen EU-Datenschutzbeauftragte sehen Korrekturbedarf bei SCC´s Neuer Entwurf der E-Privacy-Verordnung aus Portugal Ergänzung zum Workingpaper 29 geplant Verwaltungsgericht Köln untersagt Videoüberwachung des Bahnhof-Vorplatzes Clubhouse und Datenschutz EU-Vergleich der Bußgeldbescheide in 2020 Facebook entschädigt Nutzer in den USA für unerlaubte Gesichtserkennung Broschüre "Die DSGVO in der Bundesverwaltung" nun beim BfDI abrufbar
Autor: Behme, Pia Sendung: Wirtschaft und Gesellschaft Hören bis: 19.01.2038 04:14
Studierende dreier Universitäten haben sich der Aufgabe gestellt, Datenschutz-Icons zu erarbeiten. In einer Diskussion in Kooperation mit Der Standard fragen wir nach dem Sinn und dem Erfolg der ikonografischen Darstellung von Datenschutzinformationen vor dem Hintergrund der DSGVO und präsentieren die Entwürfe Studierendenteams, das den Publikumswettbewerb gewonnen hat. Moderation: Professor Oliver Kartak, https://www.klassekartak.com/ Es diskutieren: Rebecca Wenig, Vertreterin des Siegerteams Mag. Erwin Bauer, Hochschule für Angewandte Kunst Christian Burger: Head of Community Management, DER STANDARD Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Universität Wien, https://id.univie.ac.at/ Mag. Fritz Ofenauer: Abgeordneter zum Nationalrat, Vorsitzender des Datenschutzrats, https://www.bmj.gv.at/themen/datenschutz/datenschutzrat.html MR Dr. Eckhard Riedl: Leiter des Bereichs Datenschutz im Justizministerium Dr. Matthias Schmidl, Stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde, https://www.dsb.gv.at/ Prof. Dr. Martin Selmayr: Vertreter der EU Kommission in Österreich, https://ec.europa.eu/austria/home_de
Die DSGVO hat die mit Art. 26 DSGVO die Bedeutung der Joint Controllership gegenüber der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und dem alten BDSG betont. „Betont“, weil sie nicht mit der DSGVO erstmalig und neu eingeführt wurde. Leichter gemacht hat es die Abgrenzung nicht. Vor allem auch das alte Working Paper 169 der Art. 29-Gruppe führt zuweilen eher in die Irre. Umso erfreulicher ist daher die Vorstellung einer neuen Guideline des EU-Datenschutzausschusses zu diesem Thema. Der Podcast führt in die Grundüberlegung zur Abgrenzung und Systematik ein.
Autor: Welchering, Peter Sendung: Forschung aktuell Hören bis: 19.01.2038 04:14
Auskunftspflichten, Bußgelder und Schadensersatzzahlungen - drohen diese DSGVO-Folgen auch Privatpersonen, die z. B. Social Media, digitale Assistenten, Dashcams nutzen oder Fotos erstellen? Der Beitrag Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Bevor wir in die eigentlichen Themen von heute starten, greift Lars noch einmal kurz das Thema von letzter Woche auf: virtuelle Events. Seine Kollegin Theresa war als Volunteer bei der diesjährigen Bitz & Pretzels dabei und Lars spricht über ihre Erfahrungen, hier vor allem die interessanten Networking-Möglichkeiten. Dann teilt Lars noch seine Gedanken zu einer aktuellen Bitkom-Studie zum Thema DSGVO. Der Bitkom ist kritisch, während Stefan und Lars eher auf Seiten der Datenschützerinnen und Datenschützer stehen. Und schließlich greift Stefan die für ihn überraschende Meldung auf, dass Google ab sofort aktiv den Journalismus weltweit unterstützt und zum Beispiel Verlagen insgesamt eine Milliarde US-Dollar für die Verwertung von deren Inhalten für das Google News Angebot zahlt. Besteht also noch Hoffnung für den weltweiten, unabhängigen Journalismus? Viel Spaß beim Hören.
Gerade im Kontext von Tracking und Drittstaatentransfer keine akademische Frage! Der Podcast befasst sich mit der Frage, was Anonymisierung in der DSGVO bedeutet. Der Aufhänger sind Beschlüsse bzw. Orientierungshilfen der Datenschutzaufsichtsbehörden zum Online-Tracking sowie zum Drittstaatentransfer in die USA nach Wegfall des Privacy Shield. In beiden wird das Anonymisierung thematisiert, aber nicht definiert. Die DSGVO definiert diese ebenfalls nicht abschließend. Aber Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat sich hierzu positioniert. Der Podcast spricht Zusammenhänge an und kommt zum „lauten Nachdenken".
Jede Webseite hat Ihn, aber die wenigsten verwenden Ihn richtig. Wovon wir reden? Der Cookie Banner. Durch die DSGVO muss jede Webseite dem Nutzer die Möglichkeit bieten das Erfassen Ihrer Daten abzustellen. Dies geschieht über einen so genannten Cookie Banner. Hier liegt auch das Problem. Die meisten Plugins die einen Cookie Banner zur Verfügung stellen, schalten das Tracking nur halbherzig ab, somit ist Ihre Seite immer noch abmahngefährdet. Ich bin niemand der Angst verbreiten will und unser Team versucht trotz der strengen Regelungen, für unsere Kunden so viele Daten wie Möglich zu erfassen. Man muss aber leider der Tatsache ins Auge sehen und erkenne, dass durch die Missachtung dieser Regelung Ihre Webseite die Gefahr läuft abgemahnt zu werden. Wie Sie sich davor schützen erfahren Sie in dieser Episode. Jetzt Klarheit für Ihr Business schaffen: https://profitfinder.app Ihre Schwachstellen auf einem Blick! Die Checkliste: https://conversion.consulting/checklisten-1 https://conversion.consulting/umdenken-vk/ Alles zum Podcast finden Sie hier: https://conversion.consulting/podcast Wollen Sie mit mir über Ihren Online-Shop sprechen, dann machen Sie einen Termin mit mir aus: https://conversion.consulting/termin-free Jetzt Klarheit im Marketing: https://profitfinder.app Persönliche Betreuung + Schritt für Schritt Anleitung mit Umsatz Garantie: https://marketing-masters.de #onlineshop #onlineshoperstellen #onlineeinkaufen #onlinekaufen #onlineshops #internetshop #shopify #ecommerce #magento #webshop #shopsystem #ecommercesoftware #webshopsoftware #ecommerceshop #shopsoftware #ecommercesystem conversion deutsch optimieren synonym google umsatz conversion optimierung konversionsrate tkp berechnen conversion rate berechnen kaufen und verkaufen roi berechnung umsatzsteigerung berechnen conversion rate optimierung verkaufsseiten konversion definition conversion rate deutsch markteintritt kaufrate online marketing agentur internet marketing online marketing strategie online agentur online marketing was ist das online vermarktung werbeagentur email marketing online business webagentur online werbung google werbung marketing agentur internetagentur social media marketing woocommerce magento e business internet marketing mobile commerce ecommerce software emarketing e commerce system magento commerce electronic commerce web commerce joomla ecommerce online commerce wp ecommerce --- Send in a voice message: https://anchor.fm/umdenken/message
Die Datenschutzgrundverordnung startet am 25.05.2018. Die DSGVO ist eine Vereinheitlichung der verschiedenen europäischen Regelungen und damit eine Fortentwicklung des Bundesdatenschutzrechts. Im Wesentlichen wird nun geregelt wie in Europa einheitlich mit Daten der Kunden / Patienten umgegangen soll. Bei den Daten wird wie folgt unterschieden: Ø Allgemeine Daten Ø Personenbezogene Daten Ø Besonders schützenswerte personenbezogen Daten Diese Unterscheidung ist wichtig für die Sicherungsmaßnahmen und dafür ob Sie eine/n Datenschutzbeauftragten benötigen? Bisher galt, dass ab 10 Mitarbeiterkapazitäten, die personenbezogenen Daten arbeiten ein/e Datenschutzbeauftragte/r beschäftigt werden muss. Als Arztpraxis / Zahnarztpraxis / Apotheke arbeiten Sie aber mit besonders schützenswerten personenenbezogenen Daten. Zwar wird an dieser Stelle gerne auf die Menge der erhobenen Daten abgestellt, die in der Praxis häufig nicht immens sind. Aber aus Sicherheitsgründen rät Frau Lemme zur Vorsicht und dazu immer einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Aufgaben des / der Datenschutzbeauftragte/n? Hierzu gehören u.a. Ø Führung des Verfahrensverzeichnisses, Ø Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Ø Risikoeinschätzung von Abläufen, Ø diverse Dokumentationsaufgaben, Ø Ansprechpartner für externe Prüfungen, etc.. Externe oder interne Besetzung? Wenn Sie die Stelle intern besetzen wollen, sollten Sie sicher gehen, dass diese Person langfristig Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht (bei Kündigung droht massiver Wissensverlust) und eine gute Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Leitung hat. Bei Fahrlässigkeit kann, nach derzeitiger Auslegung, die/der Datenschutzbeauftragte sogar persönlich haften. Aber Datenschutz findet nicht nur auf der Web-Seite und bei internen technischen Abläufen statt, sondern vor allem im täglichen Tun. Folgende Gedanken: Ø Ist die Diskretion des/r Patienten/in in Praxis und Apotheke wirklich geschützt? Ø Wer hat bei Ihnen auf welche Daten Zugriff? Ø Wie sind die Zugriffe auf die Praxis oder Apotheken-Rechner geschützt? Ø Gibt es einheitliche Regelungen zum Umgang mit Passworten? Ø Wie läuft Ihre E-Mail-Kommunikation (verschlüsselt / oder nicht verschlüsselt)? Ø Welche Rolle spielen Messanger-Dienste (z.B. WhatsApp) in der Kommunikation mit Ihren Kunden /Patienten? usw. Das wesentliche Problem, das durch das “scharf gestellte“ Gesetz droht, liegt in der immensen Höhe der drohenden Bußgelder bei Verstößen. Frau Lemme liefert Ihnen heute einen guten Überblick über dieses Thema, das uns alle in Atem hält. Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Die DSGVO beeinflusst das Leben eines Webseitenbetreibers maßgeblich. Seitdem das neue Gesetzt im Jahr 2018 in Kraftgetreten ist hat sich viel verändert und die Regelungen werden immer strenger. Wer sich nicht damit beschäftigt lässt entweder eine Masse an Daten, die essenziell für die Optimierung des Business ist, liegen oder bringt sich in Gefahr eine Abmahnung zu kassieren. In dieser Episode sprechen wir (Gerd und ich) zudem noch über häufige Fehler die Anfänger im Onlinemarketing machen. Jetzt Klarheit für Ihr Business schaffen: https://profitfinder.app Ihre Schwachstellen auf einem Blick! Die Checkliste: https://conversion.consulting/checklisten-1 https://conversion.consulting/umdenken-vk/ Alles zum Podcast finden Sie hier: https://conversion.consulting/podcast Wollen Sie mit mir über Ihren Online-Shop sprechen, dann machen Sie einen Termin mit mir aus: https://conversion.consulting/termin-free Jetzt Klarheit im Marketing: https://profitfinder.app Persönliche Betreuung + Schritt für Schritt Anleitung mit Umsatz Garantie: https://marketing-masters.de #onlineshop #onlineshoperstellen #onlineeinkaufen #onlinekaufen #onlineshops #internetshop #shopify #ecommerce #magento #webshop #shopsystem #ecommercesoftware #webshopsoftware #ecommerceshop #shopsoftware #ecommercesystem conversion deutsch optimieren synonym google umsatz conversion optimierung konversionsrate tkp berechnen conversion rate berechnen kaufen und verkaufen roi berechnung umsatzsteigerung berechnen conversion rate optimierung verkaufsseiten konversion definition conversion rate deutsch markteintritt kaufrate online marketing agentur internet marketing online marketing strategie online agentur online marketing was ist das online vermarktung werbeagentur email marketing online business webagentur online werbung google werbung marketing agentur internetagentur social media marketing woocommerce magento e business internet marketing mobile commerce ecommerce software emarketing e commerce system magento commerce electronic commerce web commerce joomla ecommerce online commerce wp ecommerce --- Send in a voice message: https://anchor.fm/umdenken/message
Raketenstart - Interviews mit Startups, Rechtliches Wissen & Hacks für Gründer und ihr Business
LEGAL ALARM! Diese Woche gibt es wichtige juristische Themen & Änderungen , die du als Unternehmer unbedingt beachten solltest! Thema 1: Der EuGH hat das Privacy Shield zur Datenübermittlung über Tools & Anbieter in die USA gekippt! Die DSGVO und der europäische Datenschutz beschäftigen Unternehmer regelmäßig. Nun gab es ein bedeutsames Urteil des EuGH: Das Privacy Shield zur Legitimation des Datentransfers zwischen der EU und den USA garantiert laut EuGH nicht den notwendigen Datenschutzstandard. Was das für dich, dein Unternehmen und die Zukunft bedeutet und was du jetzt unbedingt in deinem Business anpassen musst, erfährst du in dieser Folge. Thema 2: Frist zur Abgabe von Steuererklärungen am 31.7.2020! Achtung - Die Abgabe deiner Steuererklärung muss bis zum 31. Juli 2020 erfolgen! Wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss, was es mit der Frist auf sich hat und warum es sich immer lohnt, eine Steuererklärung abzugeben, lernst du hier. Thema 3: Außerdem gibt es heute einen weiteren Teil der Legal Fuckups Serie - Diesmal mit 5 weiteren Fehlern zum Thema Vertragsrecht! Welche klassischen rechtlichen Fehler machen Gründer, Selbstständige und Startups bei ihrer Gründung und auch danach? In dieser Folge lernst du, wie du die klassischen Legal Fuckups im Bereich Vertragsrecht vermeidest und dein Business ohne Abmahnungen und rechtskonform zum Erfolg führst. Fehler 1: Du differenzierst nicht zwischen B2B & B2C Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) Fehler 2: Du verzichtest auf Vertragsstrafen, um Kunden oder Kooperationspartner nicht zu verschrecken Fehler 3: Du verkaufst mangelhafte Ware Fehler 4: Du regelst nicht, wie der Kunde seine Ware erhalten soll (Schickschuld, Holschuld, Bringschuld) Fehler 5: Du verschickst Waren, ohne dass diese bestellt wurden (§ 241a BGB) Du hast Teil 1 der Legal Fuckups Serie zum Thema Vertragsrecht verpasst? Dann höre jetzt hier rein: https://bit.ly/2Wnc7ew Infos zu Raketenstart findet ihr auf Instagram unter @raketenstart.de, auf Facebook, LinkedIn oder auf unserer Website https://www.raketenstart.de. Kontaktiert uns gern über Social Media oder per Mail an podcast@raketenstart.de. Hier kannst du dich auch zum Raketenstart-Newsletter anmelden: https://mailchi.mp/c8e62dbf5ed9/raketenstart. Du kannst uns außerdem aktiv dabei helfen, Rechtsberatung für Gründer einfacher, günstiger und digitaler zu gestalten, indem du an unserer Umfrage teilnimmst: https://forms.gle/8mSdaNHyHrTFc4tb9
Die DSGVO ist sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber wichtig. Denn du kannst nur Vertrauen aufbauen, wenn deine Gäste und Mitarbeiter wissen, was mit ihren Daten passiert. Ja, es ist ein trockenes Thema. Doch in einer digitalisierten ... [Weiterlesen]
Raketenstart - Interviews mit Startups, Rechtliches Wissen & Hacks für Gründer und ihr Business
Heute dreht sich wieder alles um das Thema Datenschutz, diesmal legen wir den Fokus auf Cookies und das Cookiebanner auf deiner Website! Welche klassischen rechtlichen Fehler machen Gründer, Selbstständige und Startups bei ihrer Gründung und auch danach? In dieser Folge wirst du lernen, was ein Cookie ist, welche Arten von Cookies es gibt und was du beim Einbinden eines Cookiebanners beachten musst. Außerdem gibt es in dieser Folge noch zwei rechtliche Fehler und Legal Fuckups aus dem Datenschutz, die du als Unternehmer vermeiden solltest.
Die DSGVO war 2018 ein großes Thema für Selbstständige und Unternehmer. Seit dem sind gut zwei Jahre vergangen, aber viele Aspekte sind immer noch nicht klar in die Praxis umgesett. Jetzt hat der BGH wieder ein Urteil zum Thema Cookies gesprochen. Was es damit auf sich hat, erfahrt ihr in der neuen Folge. Außerdem reden wir darüber, was Cookies eigentlich sind und wozu man die braucht.
Künstliche Intelligenz wird die Prozesse, die Produkte und die Serviceleistungen in Unternehmen in den nächsten Jahren stark verändern. Wie wichtig es ist, dass Mensch und Technologie auf diesem Weg zusammenarbeiten, darüber spricht Erik Pfannmöller mit Marketingprofessor Ralf Kreutzer. Außerdem schauen die beiden in die Blackbox von Algorithmen und ergründen, warum wir besser verstehen müssen, wie KI zu Ergebnissen kommt. Du erfährst... 1) …warum China uns im Bereich KI weit voraus ist 2) …warum die DSGVO einen Wettbewerbsnachteil für Deutschland bringt 3) …warum die Blackbox zur Greybox werden muss 4) …wieso Vertrauen die Grundvoraussetzung für den Erfolg der KI ist
Die DSGVO ist nicht neu, sondern ein alter Hut. Sie kann Prozesse vereinfachen und eins ist sicher: deine Gäste kennen sich aus! Du auch? ... [Weiterlesen]
Die DSGVO regelt seit zwei Jahren, welche Daten Unternehmen von ihrer Kundschaft erheben dürfen. Vor dem Inkrafttreten gab es viel Aufregung, fast schon Panik. Wie lebt es sich inzwischen mit der Regelung?
digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
Künstliche Intelligenz wird die Prozesse, die Produkte und die Serviceleistungen in Unternehmen in den nächsten Jahren stark verändern. Wie wichtig es ist, dass Mensch und Technologie auf diesem Weg zusammenarbeiten, darüber spricht Erik Pfannmöller mit Marketingprofessor Ralf Kreutzer. Außerdem schauen die beiden in die Blackbox von Algorithmen und ergründen, warum wir besser verstehen müssen, wie KI zu Ergebnissen kommt. Du erfährst... 1)…warum China uns im Bereich KI weit voraus ist 2)…warum die DSGVO einen Wettbewerbsnachteil für Deutschland bringt 3)…warum die Blackbox zur Greybox werden muss 4)…wieso Vertrauen die Grundvoraussetzung für den Erfolg der KI ist
Seit Mai 2018 gilt eine neue Verordnung der Europäischen Union: die „General Data Protection Regulation“. Kurz: GDPR. Im deutschsprachigen Raum heißt sie „Datenschutz-Grundverordnung“. Kurz: DSGVO. Die DSGVO regelt – anders als das damalige Bundesdatenschutzgesetz – den Schutz von personenbezogenen Daten nun EU-weit. Seit ihrem Inkrafttreten rund um den 25. Mai 2018 verlangen immer mehr Auftraggeber eine strengere Regelung zum Datenschutz und schließen hierfür Verträge zur Auftragsverarbeitung. Vereinzelt werden aber auch Datenschutz-Audits durchgeführt.
Die DSGVO hat dafür gesorgt, dass Daten über registrierte Domains nicht mehr von jedermann eingesehen werden können. Nicht wenige, vor allem staatliche Institutionen stört das. Sie versuchen, das zu ändern - auch an den Icann-Gremien vorbei, die für diese Fragen eigentlich zuständig sind.
Verstoß gegen die DSGVO? - Mit diesem Bußgeld musst du rechnen | WBS - Die Experten by Christian Solmecke
Auch die letzte Woche kam nicht ohne die DSGVO aus. Nach einer weiteren Schulung mit DSGVO App Erfinder Walter Lukmann, bin ich noch immer leicht gestresst von den bürokratischen Herausforderungen, die die neue Datenschutz-Grundverordnung mit sich bringt. Umso glücklicher bin ich jedoch, diese persönliche und wertvolle Unterstützung zu haben. Im Zuge unseres Meetings habe ich die Chance genutzt und Herrn Lukmann vor der Kamera ein paar essentielle Fragen zur Thematik gestellt. Das Interview wird auch viele eurer Fragen beantworten und Tipps beinhalten, die Selbstständige und Unternehmer hinsichtlich des Datenschutzes wissen sollten. Das Video wird nächster Zeit auf meinem YouTube-Kanal erscheinen. Abseits der DSGVO taten sich auch im Garten einige Arbeiten für mich auf. Eine anstrengende Tätigkeit, die ich aber gern dazu genutzt habe, auch einmal abzuschalten und auf den Boden der Tatsachen zu gelangen. Denn auch wenn alles gerade überkompliziert und unnötig erscheint, ist in Wahrheit doch alles nur halb so schlimm. Disclaimer: Die Inhalte wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen insbesondere im Rahmen der DSGVO konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.