Podcasts about abschleppkosten

  • 5PODCASTS
  • 8EPISODES
  • 15mAVG DURATION
  • ?INFREQUENT EPISODES
  • May 6, 2025LATEST

POPULARITY

20172018201920202021202220232024


Best podcasts about abschleppkosten

Latest podcast episodes about abschleppkosten

RefPod
# 66 Verwaltungsvollstreckung 3 (Kosten, inkl. neues Polizeikostenrecht!)

RefPod

Play Episode Listen Later May 6, 2025 52:24


GebG, AVwGebO, AGT – WTF? Wer hier nur Bahnhof versteht, der braucht Folge 3 unserer Reihe zur Verwaltungsvollstreckung! Nachdem Klaus Neitzkes Auto in der letzten Folge erfolgreich via Sofortvollzug abgeschleppt wurde, geht es ihm jetzt ans Portemonnaie. Gemeinsam mit seinen AG-Leiter-Kollegen Claas Stodollick und Christian Walz sowie Martin Leißing, Referendar am Landgericht Essen, überlegt er, wie er Abschleppkosten nach Grund und Höhe entgehen kann. Dafür sind drei Schubladen zu öffnen (und wieder zu schließen!), weil die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids (Schublade Nummer 1) von der des Sofortvollzugs (Nummer 2) und diese von der des (fiktiven) Grund-VAs (Nummer 3) abhängt. Schubladendenken eben. Zu guter Letzt gibt Euch Martin einen profunden Einblick in das neue Polizeikostenrecht, das unter anderem an die Vornahme unmittelbaren Zwangs ein Preisschild gehängt hat. Damit ihr Euch in dieser normativ nicht ganz übersichtlichen Materie nicht verheddert, findet ihr hier unsere Aufbauschemata zur Verwaltungsvollstreckung, die Euch bei allen drei Folgen tapfer zur Seite stehen. Damit endet unsere Reihe zur Verwaltungsvollstreckung. Schublade zu! Leißing, Das neue polizeiliche Kostenrecht in NRW, NWVBl 2024, 313-319, 357-364 (Teil 1 gibt es kostenlos und frei zugänglich hier) RefPod-Folge "# 46 Behördenklausur 1" bei Spotify, Apple und YouTube. RefPod-Folge "# 64 Verwaltungsvollstreckung 1 (Einleitung & gestrecktes Verfahren)" bei Spotify, Apple und YouTube. Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 02:23 Ermächtigungsgrundlage 06:38 Formelle Rechtmäßigkeit 10:50 Materielle Rechtmäßigkeit 14:39 Begriff der Gebühren und der Auslagen 16:35 Gebundene Entscheidung? Oder Ermessen? 18:17 sog. Leerfahrten 19:08 Klage auf Rückzahlung 21:39 Besonderheiten und Änderungen im KostenR nach Polizeimaßnahmen 24:32 Ermächtigungsgrundlage nach neuem GebG, AVwGebO und AGT 29:15 Kostenerstattung bei unmittelbarem Zwang, Einzelheiten zum AGT 31:27 GebG, AVwGebO und AGT in der Fallbearbeitung 37:07 Aufbauhinweise 40:13 Kostenschuldner 42:15 Ermessen 43:04 Klausureinkleidungen 44:26 Rechtsbehelfe 48:36 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

DNEWS24
Ideologischfixierte linksalternative Grabenkämpfe auf dem offenen Weihnachtsmarkt

DNEWS24

Play Episode Listen Later Nov 25, 2022 11:16


#BerichtausBerlin #DNEWS24 #DieterHapel #Weihnachtsmarkt Das war in der Woche wichtig Bußgelder werden nicht eingenommen - weil die Verwaltung sie verjähren lässt. Abschleppkosten von Falschparkern sind höher als die Strafen. 60 teuer angeschaffte Blitzer sind nicht installiert. Die vorweihnachtliche Grußtante Franziska Giffey stellt Weihnachtsmarkt-Rekorde auf. Klima-Kleber eskalieren weiter gewalttätig. Das Sündenregister des Pattex-Senators Geisel wird immer länger. Wahlenmäßig ist Berlin auf dem "Niveau" von Belarus und Nordkorea. Das Knacken von Bank-Schließfächern ist der neue Banküberfall. RBB-Raffke-Vernau zockt richtig ab. Der Ausgeh-Tipp von Dieter Hapel Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg gilt als der schönste in Berlin und findet in diesem Jahr das letzte Mal statt. Gans oder nicht Gans - das ist angesichts der explodierenden Preise die Frage. Gut und gerade noch erschwinglich sind Brust oder Keule im Landhaus Grunewald, im Gasthaus Hoeck und im Xantener Eck. DNEWS24 Der Bericht aus Berlin von Dieter Hapel überall, wo es noch gute Podcasts zu hören gibt: #BerichtausBerlin.

IUDICUM – Jura auditiv & digital lernen
S1|F86: Abschlepp-Fall – GoA & Zahlung der Abschleppkosten

IUDICUM – Jura auditiv & digital lernen

Play Episode Listen Later Aug 15, 2021 13:58


Noah hat uns heute einen weiteren GoA-Sachverhalt mitgebracht, welcher einen klassischen Abschlepp-Fall aus zivilrechtlicher Sicht behandelt. Viel Spaß! Klausurtipp: JuS 2009, S. 711 – 714. IUDICUM auf Instagram Zu unserer Webseite

sicht zahlung abschleppkosten
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN037 - Kürzungen der Versicherungen erfolgreich eingeklagt

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Apr 4, 2019 3:38


Im März 2019 habe ich 2 Klagen gegen die Huk und eine Klage gegen die VHV Versicherung wegen unberechtigter Kürzungen eingereicht. Einmal wegen verweigerter Erstattung der Sachverständigenkosten, weil das Gutachten angeblich unbrauchbar gewesen sein soll, dann wegen gekürzter Mietwagen-und Abschleppkosten und die dritte Klage wegen gekürzter Reparatur-und Sachverständigenkosten. Nach Zustellung der Klagen wurden die offenen Beträge durch die Versicherungen sofort bezahlt, ohne dass eine der Versicherungen den Prozess aufgenommen hätte. Die Versicherungen müssen in solchen Fällen auch die Prozess- und Anwaltskosten bezahlen. Damit hat keiner der Kläger irgendwelche Kosten tragen müssen. Die Firmen haben alle ihr Geld erhalten und müssen nicht wieder irgendwelche unberechtigten Kürzungen ausbuchen. Also warum nicht einfach mal auf den Putz hauen und sich gegen den Kürzungswahn der Versicherer wehren?Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:http://unfall-anwalt-nürnberg.deBei Fragen, Wünschen oder AnregungenKontakt: helzel@vr-n.eu

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Themen heute:    Saisonfahrzeuge: Abstellen auf öffentlichen Straßen außerhalb der Geltungsdauer verboten   ///   Kfz-Versicherung: Rabatte von bis zu 55 Prozent durch einzelne Tarifmerkmale 1.Im November beginnt für viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterpause. Für die meisten Motorräder, Wohnmobile und Cabrios läuft Ende Oktober der günstigere Versicherungstarif ab. Zu erkennen ist die Geltungsdauer rechts im Nummernschild, wo beispielsweise oben die 04 (April) und unten die 10 (Oktober) eingeprägt ist. Die Versicherung ist auf diesen Zeitraum beschränkt, für die anschließende Zwischenzeit erlischt die Straßenzulassung. "Ohne Straßenzulassung darf das Fahrzeug auf keiner öffentlichen Straße oder öffentlichem Parkplatz abgestellt werden", erklärt man beim TÜV Rheinland. "Das Bußgeld und eventuell sogar Abschleppkosten sollten sich Fahrzeughalter ersparen." Sonnige Herbst- und Wintertage machen eine Ausfahrt sehr verlockend. Doch wie schön auch immer das Wetter sein mag, zu einer unerlaubten Spritztour mit abgelaufenem Saisonkennzeichen sollte sich niemand hinreißen lassen. Vor allem bei einem Unfall ist dies mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Weitergehende Regressansprüche der Versicherung kommen dann möglicherweise noch hinzu. Bevor das Fahrzeug idealerweise in der Garage für den Winter eingemottet wird, sollte es vor allem außen gewaschen werden. Die anschließende Politur und Hartwachs schützen den Lack. Bevor das Fahrzeug für einige Monate stillgelegt wird, empfiehlt sich die Batterie abzuklemmen und auszubauen. Der Grund: zahlreiche Steuergeräte im Auto verbrauchen auch bei Stillstand permanent Strom, was zur Tiefenentladung und zur nachhaltigen Schädigung der Batterie führen kann.   2. Mehr als 50 Tarifmerkmale beeinflussen den Preis einer Kfz-Versicherung. Eine reine Haftpflichtversicherung kostet durchschnittlich 55 Prozent weniger als Vollkaskoschutz. Die Reduzierung von Voll- auf Teilkaskoschutz spart im Schnitt 36 Prozent. Günstiger wird die Kfz-Versicherung auch, wenn Versicherungsnehmer weniger Kilometer im Jahr mit ihrem Fahrzeug zurücklegen. Verbraucher, die nur 6.000 Kilometer Fahrleistung statt 12.000 Kilometer angeben, zahlen durchschnittlich 13 Prozent weniger. "Verbraucher sollten in erster Linie auf individuell passende Leistungen achten und ihren Versicherungsschutz nicht nach einzelnen Rabatten auswählen", sagt man bei CHECK24 "Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen die Angaben zu Tarifmerkmalen wahrheitsgemäß erfolgen." Durchschnittlich 61 Prozent teurer wird es für Vielfahrer, die 35.000 Kilometer statt 12.000 Kilometer im Jahr zurücklegen. Die verschiedenen Tarifmerkmale wirken sich jedoch nicht bei allen Versicherern gleich auf den Beitrag aus.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Abschleppkosten über 140 km (AG München, Urteil vom 06.10.2014, 322 C 27990/13) https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20M%FCnchen&Datum=06.10.2014&Aktenzeichen=322%20C%2027990/13Abschleppkosten über 120 km (AG Rosenheim, Urteil vom 12.05.2017, 8 C 90/17) https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Rosenheim&Datum=12.05.2017&Aktenzeichen=8%20C%2090%2F17https://unfall-anwalt-nürnberg.de/abschleppkosten/

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN017 - Die 11 größten Kürzungslügen der Versicherer - Teil II

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later May 2, 2017 12:51


Im zweiten Teil der 11 größten Kürzungslügen der Versicherer geht es um die Kürzungen bei der Wertminderung, Kosten für die Reparaturbestätigung, Abschleppkosten, Kosten für die Probefahrt, unfallbedingte Reinigungskosten und den Kostenvoranschlag.Den Beitrag finden Sie auch zum nachlesen auf meinem Blog unfall-anwalt-nürnberg.de

blog kosten teil ii versicherer probefahrt den beitrag kostenvoranschlag wertminderung abschleppkosten
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN010 - Die Anwaltskosten in der Unfallregulierung

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Nov 1, 2016 9:12


Wussten Sie, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden. Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld wert.Anwaltskosten zahlt die VersicherungDamit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch noch auf Kosten der Versicherung. Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen RechtsanwaltVor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für erforderlich halten durften.Das gilt mittlerweile nicht mehr. Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu zuschreiben.Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragenDas geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen, weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können, welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert schnell den Überblick.Die Höhe richtet sich nach dem AuftragswertDie Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu. Beläuft sich der Schaden z.B. auf 4.384,00 €, entstehen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 €. Versicherung zahlt nach dem RegulierungswertWenn die Versicherung den Schaden in dieser Höhe erstattet, werden auch die Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € übernommen. Kürzt die Versicherung, ist die Höhe der Kürzung maßgeblich für die Kostenerstattung. Fällt die Zahlung der Versicherung z.B. geringer aus als 4.000,00 €, entsteht das, was wir Anwälte einen Gebührensprung nennen. D.h. nach dem RVG fällt die nächstniedrigere Gebühr an, die liegt bei 261,30 € netto. Mit 20,00 € Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer muss die Versicherung dann die Anwaltskosten nur in Höhe von 334,75 € erstatten.Die Differenz zu den entstandenen Rechtsanwaltskosten beträgt 78,89 €. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen Sie diesen Kosten selbst bezahlen. In diesen Fällen zahlt es sich z.B. aus, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben. Gerade bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, kommt es häufig vor, dass die Kürzungen der Versicherer sich auf mehrere 100,00 € belaufen - ein Teil mag gerechtfertigt sein, ein Großteil der Kürzung ist aber rechtswidrig. Wenn Sie ohne Anwalt mit der Versicherung regulieren, akzeptieren Sie die Kürzung vielleicht und verlieren am Ende mit 300,00 €, 400,00 € oder 500,00 € oder mehr. Wenn es Ihrem Anwalt aber gelingt, die 500,00 € rechtswidrige Kürzung doch bei der Versicherung durchsetzen und Sie müssen nur knapp 79,00 € Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen, dann haben Sie immer noch ein Plus von 421,00 €. Das heißt, dass Sie auch bei einer geringen Kostenbeteiligung mit Anwalt besser dastehen, als wenn Sie die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen. Auch bei Mitverschulden werden die Anwaltskosten übernommenEs ist immer wieder zu lesen, dass die Anwaltskosten nur erstatten würden, wenn Sie an dem Unfall kein Mitverschulden trifft. Das stimmt so auch nicht. Auch hier gilt das Prinzip, dass die Anwaltskosten aus dem Auftragswert entstehen und die Versicherung die Kosten aus dem Regulierungswert erstattet. Wenn Sie Ihrem Anwalt den Unfall mit allen relevanten Details schildern und auch nichts verschönern oder weglassen, kann der Anwalt Ihnen sagen, ob Sie den Unfall möglicherweise mitverschuldet haben. Der Rechtsanwalt muss Ihnen sagen können, ob Sie von der Versicherung 100% Ihres Schadens erwarten können. Zeichnet sich ab, dass Sie an dem Unfall ein Mitverschulden trifft, muss der Anwalt Sie darauf hinweisen. So haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie ihn trotzdem damit beauftragen wollen, 100% des Schadens bei der Versicherung zu fordern, oder weniger, weil Sie aus einer möglichen Betriebsgefahr Ihres Autos mithaften. Ein typisches Beispiel sind Parkplatzunfälle, die in den überwiegenden Fällen mit eine Quote von 50% ausgehen. Wobei es auch hier immer den Einzelfall zu beurteilen gilt.Gerade hier zeigt sich, was ein Anwalt für Sie tun kann.Die Versicherung hat kürzlich versucht, meine Mandantin mit 50% abzuspeisen. Bei einem Schaden, der im 5-stelligen Bereich lag. Da der Unfall aber schlicht und ergreifend keine Mitschuld der Mandantin hergab, obwohl er sich auf einem Parkplatz ereignet hat, konnte dann nach Erhebung der Klage die Zahlung von 100% des Schadens erreicht werden. Auf diesen Prozess hat sich die Versicherung nicht eingelassen. Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie keine 100% Erstattung zu erwarten haben, beaufragen Sie Ihren Anwalt dementsprechend. Dann stimmen Auftragswert und Regulierungswert wieder überein. So haben Sie dann auch bei einem Mitverschulden die Möglichkeit, dass Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung voll übernommen werden. RVG-Tabelle Anwaltskosten auch für Firmen Anwalt für Fahrzeugflotte Der Anwalt, ein Muss in UnfallsachenAmtsrichter rät, Anwalt einschalten