POPULARITY
In dieser abschliessenden Folge der OSINT-Serie wagt Gregor Münch gemeinsam mit Giulia Canova den Blick über den Tellerrand – oder genauer: über das Ufer der Strafverfolgungsbehörden. Die scheinbar simple Frage „Darf die Staatsanwaltschaft googeln – oder gar ChatGPT nutzen?“ entpuppt sich als juristisch brisante Gratwanderung. Giulia Canova, wissenschaftliche Assistentin an der Universität St. Gallen und Doktorandin mit Fokus auf digitale Ermittlungen, erklärt, • wann Open Source Intelligence (OSINT) rechtlich zulässig ist, • welche Unterschiede zwischen manueller Google-Suche und automatisiertem Scraping bestehen • und wo biometrische Tools wie PIM-1 oder Clearview AI die Strafverfolgung rechtlich ins Wanken bringen. Was wie ein technisches Nischenthema klingt, betrifft Grundrechte, das Legalitätsprinzip und letztlich die Frage, ob Beweise überhaupt verwertbar sind. Diese Folge richtet sich an alle, die Strafverfahren ernst nehmen: Strafverteidigerinnen, Staatsanwälte, Richter – und jeden, der verstehen will, wie digitale Spuren juristisch wirken. Einschalten lohnt sich – denn wer OSINT sagt, muss auch Art. 13 BV sagen. Links zu diesem Podcast: - Zu unserer Gästin [Giulia Canova](https://www.linkedin.com/in/giulia-canova-a71138180/) - [Rechtmässigkeit von Open Source-Ermittlungen durch Strafverfolgungsbehörden](https://eizpublishing.ch/wp-content/uploads/2024/03/Zeitschrift-Risiko-Recht-012024-Digital-V1_03-20240319.pdf) (Monika Simmler / Giulia Canova) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Guten Morgen! Eine Woche nach dem Blackout in Südeuropa warnt der Stefan Spiegelsperger erneut. Warum Deutschland das instabilste Stromnetz seit den letzten 50 Jahren hat, erklärt der Energieexperte im Interview. Dann schauen wir auf die AfD-Klage gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. In unserem dritten Artikel geht es um den ehemaligen Berliner Abgeordneten Marcel Luthe, der die Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl infrage stellt und diese angefochten hat.
Klaus Neitzke stolpert von einem Unglück ins nächste: Kaum ist seine Raucherkneipe in der letzten Folge (Links siehe unten) im gestreckten Verfahren zur Strecke gebracht worden, ist nun sein Auto ins Visier der Ordnungshüter geraten. Hätte er es doch nur nicht im Geltungsbereich eines im Wege der Aufstellung bekannt gemachten Verwaltungsaktes geparkt, der als (gar nicht so hypothetische) Grundverfügung im Wege des Sofortvollzugs der unmittelbaren Ausführung harrte! Wer sich nun – an sein erstes Examen zurückdenkend – nur wohlig gruselt, aber wenig erinnert, braucht keine Angst zu haben: Klaus Neitzke und Claas Stodollick, die beiden öffentlich-rechtlichen AG-Leiter und vielseitigen VA-Flüsterer der Bezirksregierung Münster, wissen auch hier Bescheid! Gemeinsam mit Christian Walz, Richter und AG-Leiter, entdecken sie mit Euch den vergessen geglaubten Zauber des Sofortvollzugs neu. Martin Leißing, Referendar am Landgericht Essen, leistet wie bereits in der vorangegangenen Folge Vollstreckungshilfe. Gemeinsam wollen die vollziehungsfreudigen Vier auch in dieser Folge Eure Ohren in Obhut nehmen und zugleich sicherstellen: Auch diese Materie ist weit weniger schlimm als diese anspielungsreiche Folgenbeschreibung! Damit ihr Euch in dieser normativ nicht ganz übersichtlichen Materie nicht verheddert, findet ihr hier unsere Aufbauschemata zur Verwaltungsvollstreckung, die Euch bei allen drei Folgen tapfer zur Seite stehen. Die abschließende Folge 3 zum Kostenrecht erscheint nächst Woche. Viel Spaß beim Hören! Leißing, Das neue polizeiliche Kostenrecht in NRW, NWVBl 2024, 313-319, 357-364 (Teil 1 gibt es kostenlos und frei zugänglich hier) RefPod-Folge "# 46 Behördenklausur 1" bei Spotify, Apple und YouTube. RefPod-Folge "# 64 Verwaltungsvollstreckung 1 (Einleitung & gestrecktes Verfahren)" bei Spotify, Apple und YouTube. Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 01:36 Abschleppfall 03:28 Grundstruktur des Sofortvollzugs 07:16 Hypothetischer Grund-VA 08:11 Ermächtigungsgrundlage 09:28 Formelle Rechtmäßigkeit 10:22 Materielle Rechtmäßigkeit 12:33 Statthafter Rechtsbehelf 13:51 Was ist „Abschleppen“? 15:35 Sofortvollzug trotz Grund-VA? 17:20 Besonderheiten beim Abschleppen durch Polizei 20:23 Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen 25:07 Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab. Die Chatverläufe der Trump-Regierung offenbaren das Ausmaß des Skandals. Und in Leipzig beginnt die Buchmesse. Das ist die Lage am Mittwochabend. Die Artikel zum Nachlesen: Abgewiesene Klage in Karlsruhe: Ob mit oder ohne Soli – Deutschland braucht Entlastungen Trump und die US-Sicherheitspanne: Der Skandal wird weggepöbelt SPIEGEL-Literaturkanon International: Die besten Bücher der Welt+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
ÖR095 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | § 4 Abs. 2 BauGBKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Deutsches Kommunalrecht, BrüningDer Brüning ist wieder da!Das bewährte Standardwerk stellt das Kommunalrecht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland auf dem neuesten Stand dar. Ausgehend von den historischen Wurzeln kommunalen Wirkens werden die vielfältigen Strukturen des Gemeinde- und Landkreisrechts, des Rechts kommunaler Zusammenschlüsse und der Zusammenarbeit sowie die Aufgaben, Instrumente und Finanzierung der kommunalen Verwaltungsträger in ihrer bundes-, landes- und europarechtlichen Einbindung systematisch aufbereitet.Für die 5. Auflageist das Werk in jeder Hinsicht neu bearbeitet worden. Alle Reformen der letzten Jahre werden umfassend erläutert, darunter• die neugefassten Kommunalverfassungsgesetze in zahlreichen Bundesländern,• aktuelle Herausforderungen bei den Aufgaben (Flüchtlinge, Klimaschutz) und der Finanzierung (Finanzausgleich, Konnexität, Bundeshilfen),• die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeit in Gremien, Organen und Verwaltung,• wirtschaftliche Betätigung, Haushalts- und Finanzwesen, Kommunalabgaben,• Kommunalaufsicht und Rechtsschutz.Als ausgewiesener Kenner des Kommunalrechts führt PräsLVerfG Prof. Dr. Christoph Brüning (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) das von Professor Dr. Alfons Gern begründete Werk seit der 4. Auflage fort. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Wenn sich Zwangsvollstreckungsrecht und Hypothekenrecht wohlig in den Armen liegen, was mag daraus entspringen?! Nein, keine Horror-Show! Sondern eine beliebte Klausurkonstellation, die mit Ruhe und Systemverständnis gut bewältigt werden kann. Ob Traktor auf Bauernhof, Kran auf Werksgelände oder Pferd auf Reiterhof – in solchen und ähnlichen Fällen kann sich nämlich bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Pfändungsmaßnahme die Frage stellen: Darf das der Gerichtsvollzieher machen? Oder ist das Vollstreckungsgericht zuständig? Die Antwort liefert § 865 ZPO, der das "Einfallstor" für die inzidente Prüfung von §§ 1120 ff. BGB ist. Darüber unterhalten sich Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin, und Richard Ademmer, Vorsitzender Richter und Ausbildungsleiter, in dieser Fortsetzung der Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht. Im – hoffentlich wohlvertrauten (ansonsten letzte Folge mit Anna & Richard nachhören, siehe unten!) – Schema "Römisch I-V" erklären sie dir, wo das Problem in Klausuren eine Rolle spielt und wie du es lösen kannst. Und zum Beweis dafür, dass das nicht unbedingt kompliziert sein muss, schaffen sie das alles in – für RefPod-Verhältnisse beinahe waghalsigen – 26 Minuten! Viel Spaß beim Hören! :) Wir freuen uns, wenn du uns abonnierst, bewertest, weiterempfiehlst! RefPod-Folge "# 49 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung" bei Spotify, Apple, YouTube. http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
ÖR094 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit | § 3 Abs. 2 BauGBKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Baurecht, Herbolsheimer/Krüper Das Baurecht lebt vom Zusammenspiel bundesrechtlicher und landesrechtlicher Normen. Dabei stellen die Studierenden nicht nur das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vor Herausforderungen, sondern auch die zahlreichen Normverweise und Verweisketten sowie die zum Teil besonderen prozessualen Konstellationen.Das neue Lehrbuch zum Baurecht schlägt eine Schneise durch das Regelungsdickicht und macht das Baurecht, wie es Gegenstand der universitären Ausbildung und der Staatsexamina ist, handhabbar. Dabei legen die Autoren Wert auf die Vermittlung von Systemverständnis, um auch in erst einmal ungewohnt erscheinenden Fallkonstellationen zu einer sachgerechten Rechtsanwendung zu gelangen. Zahlreiche Schaubilder erleichtern das Verständnis und Wiederholungs- und Vertiefungsfragen dienen der eigenen Repetition. Inhalt unserer heutigen Folge:In dieser Episode geht es um die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im bauplanungsrechtlichen Verfahren, speziell um die öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Dabei werdet ihr durch die Prüfungsstruktur geführt, um zu verstehen, wie die Auslegung der Planentwürfe erfolgt, welche Anforderungen bestehen und welche rechtlichen Folgen Fehler in diesem Verfahrensschritt haben können. Außerdem wird auf die Bedeutung der Planerhaltung nach § 214 und § 215 BauGB eingegangen.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Worauf gründet sich die Autorität in der Gesellschaft? Dr. Margarete Strauss über die Begründung für Autorität.
ÖR093 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Frühzeitige Beteiligung betroffener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | § 4 Abs. 1 BauGBKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Baurecht, Herbolsheimer/Krüper Das Baurecht lebt vom Zusammenspiel bundesrechtlicher und landesrechtlicher Normen. Dabei stellen die Studierenden nicht nur das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vor Herausforderungen, sondern auch die zahlreichen Normverweise und Verweisketten sowie die zum Teil besonderen prozessualen Konstellationen.Das neue Lehrbuch zum Baurecht schlägt eine Schneise durch das Regelungsdickicht und macht das Baurecht, wie es Gegenstand der universitären Ausbildung und der Staatsexamina ist, handhabbar. Dabei legen die Autoren Wert auf die Vermittlung von Systemverständnis, um auch in erst einmal ungewohnt erscheinenden Fallkonstellationen zu einer sachgerechten Rechtsanwendung zu gelangen. Zahlreiche Schaubilder erleichtern das Verständnis und Wiederholungs- und Vertiefungsfragen dienen der eigenen Repetition. Inhalt unserer heutigen Folge:In dieser Folge von Kurzerklärt tauchen wir tief in die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bauleitplanung ein. Genauer gesagt, widmen wir uns der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.Warum ist diese Phase so wichtig? Welche Rolle spielt das Scoping-Verfahren in der Umweltprüfung? Und welche Auswirkungen hat ein Verstoß gegen die frühzeitige Beteiligung auf die Planerhaltung? Wir klären, worauf es in der Klausur ankommt und geben praxisnahe Beispiele für die behördliche Beteiligung im Bauleitplanverfahren.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
ÖR092 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB | Rechtsfolge eines VerstoßesKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Examinatorium Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, Mayer/SauerDas Examinatorium bereitet den examensrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Es ist zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen des Staatsexamens.Die Stoffauswahl ist auf das Unerlässliche beschränkt; typische Probleme werden durch einzelne Beispiele veranschaulicht. Dabei wird der Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts durchgängig mit dem des Verwaltungsprozessrechts verzahnt und durch zahlreiche Verweise auf die typischen Problemkonstellationen intensiv mit dem Besonderen Verwaltungsrecht sowie dem Verfassungsrecht und dem Europäischen Unionsrecht in Beziehung gesetzt. Die 2. Auflage wurde durchgängig aktualisiert. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
RA058 Gesichtsschleier beim Autofahren, Haftungsverzicht bei Fahrgemeinschaft und Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Entsperrung eines Mobiltelefons durch die PolizeiHeutige Themen:Migrationsdebatte im BundestagVG Berlin zur Gesichtsverschleierung (VG Berlin, Urteil v. 27. Januar 2025 – VG 11 K 61/24)Stillschweigender Haftungsverzicht bei Fahrgemeinschaft (LG Frankenthal, Urteil v. 16. Dezember 2024 - 7 O 110/24)OLG Frankfurt zu Geschwindigkeitsbegrenzung (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 20. Januar 2025 - 2 Orbs 4/25)Bank haftet nicht bei Enkeltrick-Betrug (OLG Nürnberg, Pressemitteilung v. 30.01.2025 Nr. 5/25)AG München zur Kündigung eines Winterdienstvertrages (AG München, Urteil v. 15. Januar 2025 - 191 C 21246/24)Zwangsweise Entsperrung eines Mobiltelefons durch Polizei ist nicht rechtswidrig (OLG Bremen, Beschluss v. 08. Januar 2025 - 1 ORs 26/24)
Ein Staat, der nicht mehr für das Gemeinwohl sorgt, delegitimiert sich selbst.Ein Standpunkt von Uwe Froschauer.Wahrscheinlich empfinden Politiker wie Nancy Faeser, Robert Habeck, Lisa Paus und Konsorten den Titel dieses Artikels bereits als Delegitimierung. Das ist jedoch für Antidemokraten nichts Außergewöhnliches. Sie bezeichnen vermutlich alles das als Delegitimierung, was ihre Selbstherrlichkeit und Willkür in Zweifel zieht.Der Begriff „Legitimierung“ bezeichnet die Rechtfertigung und Begründung von bestehenden Ordnungen, Zuständen, Prozessen und Regeln. Auf dieser Basis rechtfertigen Politiker ihre Handlungen für den Staat.Der Begriff „Delegitimierung“ beschreibt Prozesse, die die Rechtmäßigkeit einer Sache beargwöhnen und angebliche Tatsachen bezweifeln. Im Prozess der Delegitimierung wird die Rechtmäßigkeit von Regelungen und Prozessen in Frage gestellt und eventuell aufgehoben, das heißt als nicht mehr rechtens angesehen.Delegitimierung des Staates in der Corona-PlandemieDie Querdenker-Bewegung im Verlauf der Corona-Plandemie stellte einen berechtigten Delegitimierungsprozess des Staates dar. Die Rechtmäßigkeit staatlicher Handlungen zweifelten die als Covidioten, Verschwörungstheoretiker, Aluhutträger und so weiter diffamierten, etikettierten und diskreditierten Demonstranten zu Recht an. Die Rechtmäßigkeit der Coronamaßnahmen war nicht mehr gegeben. Die Offenlegung der RKI-Protokolle zeigt zweifelsfrei, dass die Entscheider wider besseres Wissen grundrechtsverletzende Handlungen vornahmen. Sie handelten nicht mehr legitim.Ein Staat, der nicht mehr für das Gemeinwohl sorgt, delegitimiert sich selbst. Allein der Umstand, dass die Politiker und ihren medialen Prostituierten die aus allen sozialen Schichten stammenden, unterschiedlichen Ideologien und Religionen anhängenden Bürger in die „rechte“ Ecke stellten, rechtfertigte eine Delegitimierung dieses Staates, der definitiv nicht mehr das Wohl des Volkes im Auge hatte.Die staatliche Informationsweitergabe über ihre Propagandaorgane — alias Mainstream-Medien, basierend auf den Ergebnissen ihrer Experten, war nicht nur einseitig, sondern zum Teil auch Fake. Andere Meinungen und Ergebnisse wurden als Lügen diffamiert und ihre Verkünder als Volksschädlinge etikettiert.Die unfreien Medien und die Politik präsentierten während des Coronabetrugs nur wissenschaftliche „Experten“, die durch Drittmittelforschung ihre Treue zur Pharmaindustrie unter Beweis gestellt haben...hier weiterlesen: https://apolut.net/ein-staat-delegitimiert-sich-selbst-von-uwe-froschauer/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
ÖR090 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | Planaufstellungsbeschluss | Rechtsfolge eines VerstoßesKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining besonderes Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Markus Winkler:Das Besondere Verwaltungsrecht versammelt zunächst eine Vielzahl von unterschiedlichen Teilbereichen des öffentlichen Rechts. Neben der „Verklammerung“ durch das allgemeine Verwaltungsrecht gibt es aber auch in den Teilbereichen des besonderen Verwaltungsrechts gemeinsame Grundstrukturen und typische Problemkonstellationen, die immer wieder kehren, und deren Einübung und Beherrschung bei der Lösung verwaltungsrechtlicher Klausuren essentiell sind. Das Klausurtraining hilft dabei, den berühmten „roten Faden“ in der Fallbearbeitung verwaltungsrechtlicher Klausuren zu erkennen. Mit ihm erlernen Sie das notwendige Rüstzeug, um auch Fälle aus vermeintlich exotischen Teilbereichen des besonderen Verwaltungsrechts sicher und mit einer gut vertretbaren Argumentation bearbeiten zu können.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
In der heutigen Folge spricht Dr. Rosinus über die Entscheidung des EGMR vom 21. November 2024, die sich im Kern mit dem Umfang und der Reichweite des „Legal Privilege“ im Zusammenhang mit internen Untersuchungen beschäftigt. Der EGMR hat sich mit den Grenzen des Anwaltsgeheimnisses und den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bzw. Beschlagnahmen beschäftigt. Der Entscheidung liegen Beschlagnahmen durch die Staatsanwaltschaft München II nach einer internen Untersuchung der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day bei der Volkswagen AG im Rahmen des sog. Dieselskandals zugrunde. Dr. Rosinus beleuchtet den Sachverhalt und Verfahrensgang und erläutert die wesentliche Begründung der Entscheidungen des BVerfG und EGMR. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com Hier geht's zum Beschluss des BVerfG vom 27. Juni 2018 über die Verfassungsbeschwerde der Volkswagen AG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180627_2bvr140517.html?nn=68080 Hier geht's zum Beschluss des BVerfG vom 27. Juni 2018 über die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180627_2bvr128717.html?nn=68080 Hier geht's zur Entscheidung des EGMR vom 21. November 2024: https://hudoc.echr.coe.int/#{%22itemid%22:[%22001-238295%22]}
Sein Sie misstrauisch, sein Sie skeptisch, wenn Sie diese Worte hören: „Wahlbeeinflussung aus dem Ausland“ bedeutet nicht, dass die Wahl nicht frei, gleich und geheim war. „Wahlbeeinflussung aus dem Ausland“ bedeutet, dass den Mächtigen das Ergebnis nicht gefällt. Was sie vorbereiten, ist nicht weniger als ein Coup. Als Anlass werden sie die Wahlempfehlung von Elon Musk für die AfD nehmen. In der Zeitung “Die Welt” hat der reichste Mann der Welt, das wohl größte Genie unserer Zeit, Erfinder von Tesla, SpaceX und Starlink, zur Wahl der AfD geraten. Seitdem bereitet das links-grüne Milieu den Kampf gegen das Wahlergebnis vor. Wie sonst nur in autoritären Regimen üblich, beschwören unsere Herrscher plötzlich einen mächtigen äußeren Feind, den es zu bekämpfen gilt. Was sie wirklich meinen, ist das Wahlergebnis, das sie fürchten. In dieser Folge von Achtung, Reichelt! erklärt Julian, wieso die grüne Partei alles dafür tun wird, den Glauben an die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses zu zertrümmern.
Wer von der „Freephone-Servicerufnummer“ 08003305803 angerufen wird, hält das oft für eine Fälschung. Obwohl die Nummer auf die Telekom hinweist und sich die Anrufer auch so melden, kommen aufgrund der Werbeabsichten Zweifel an der Rechtmäßigkeit auf. Wir erklären euch, worum es dabei geht und wie ihr das problemlos abstellen könnt.
Eine bislang wenig beachtete Studie des österreichischen Forschers und Aktivisten Wolfie Christl aus August 2024 brachte es an den Tag: Microsoft bietet Unternehmen, die Microsoft 365 Enterprise nutzen, weitreichende Möglichkeiten, das Verhalten ihrer Mitarbeiter zu überwachen und zu analysieren. Es geht um zubuchbare Produkte zum "Sicherheitsinformations- und Ereignis-Management" (SIEM) und zu "User and Entity Behavior Analytics" (UEBA). Mit den Zusatzprodukten "Sentinel" und "Purview" können sich Arbeitgeber von Microsoft aufzeigen lassen, welche Mitarbeiter ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, etwa aufgrund "anstößiger" Chats oder häufigen Abrufen bestimmter Webseiten. Dabei werden riesige Mengen sensibler Mitarbeiterdaten verarbeitet und verknüpft, beispielsweise aus Teams und Sharepoint. Christl zeigt auf, wie Microsoft dafür intensiv KI einsetzt und Unternehmen ermutigt, detaillierte Profile ihrer Mitarbeiter zu erstellen, um "Risikofaktoren" und "Anomalien" zu erkennen. Im c't-Datenschutz-Podcast diskutieren Holger und Joerg die ethischen und rechtlichen Implikationen. Rechtsanwältin Anna Cardillo steht ihnen dabei mit ihrer Expertise zur Seite. Anna berät seit 2006 Unternehmen und Behörden im Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht. Sie hat sich auf die Unterstützung bei der Implementierung und datenschtuzrechtlich sauberer Umsetzung digitaler Prozesse spezialisiert. Anna äußert erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überwachungspraktiken, die Microsoft und andere von Christl untersuchte Unternehmen anbieten. Es fehle oft schlicht an Wissen und damit der an der nötigen Transparenz, austarierten Risikoabwägungen sowie einer Rechtsgrundlage für derart weitreichende Datenauswertungen. Das Fazit: Auch wenn Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der IT-Sicherheit haben, sind viele der von Microsoft angepriesenen Überwachungsmaßnahmen unverhältnismäßig und könnten hierzulande unzulässig sein. Betroffene Mitarbeiter sollten sich nicht scheuen, die Praktiken kritisch zu hinterfragen und sich im Zweifelsfall beispielsweise an den Betriebsrat oder eine Hinweisgeberstelle zu wenden.
ÖR086b Prüfung der Rechtmäßigkeit eines BauleitplansPlaylist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches Recht+++Wie kann man uns unterstützen+++Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaert+++Wo sind wir noch zu finden+++ Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian Baur+++Werbepartner+++Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Klausurtraining Besonderes Verwaltungsrecht Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Was ist in der KW 46 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Branchenweite Schwerpunktprüfung im Forderungsmanagement durch HamBfDI: 900.000 € Bußgeld LG Wiesbaden, Urteil vom 30.07.2024, Az. 4 O 11.24 , Rechtmäßigkeit der Speicherung von Daten durch eine Wirtschaftsauskunftei LG Wiesbaden, Beschluss vom 15.08.2024, Az. 14 O 118/24 (Volltext), Recht auf Berichtigung Forschungsprojekt „Datenschutz-Sandbox“ schafft Raum für sichere Technologieentwicklung Empfehlungen & Lesetipps: HamBfDI: Neuigkeiten zum Recht auf Vergessenwerden – aktuelle Entscheidungen von BGH und EUGH Lagebericht zur IT-Sicherheit 2024 (BSI) Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/900-000-bußgeld-wegen-mangelhafter-loschung-datenschutz-news-kw-46-2024/↗ #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Im Mai 1879 kam es in Nebraska zu einen wegweisenden Prozess. Erstmals in den USA musste eine zentrale Frage geklärt werden: Sind Indianer auch Personen? Im Januar 1877 wurde der kleine Stamm der Ponca-Natives von ihrer Heimat in Nebraska vertrieben und im 600 Meilen entfernten Indian Territory im heutigen Oklahoma untergebracht. Zwei Jahre später wurden 30 Ponca verhaftet, weil sie das ihnen zugewiesene Reservat verlassen und in ihre alte Heimat zurückgekehrt waren. Doch statt das die Natives wieder in ihr Reservat zurückkehren mussten, kam zu einem Prozess - und ein indigenenfreundlicher Offizier fand sich auf der Anklagebank wieder. Vordergründig ging es um die Rechtmäßigkeit der Verhaftung, doch im Kern ging es um eine viel wichtigere Frage: Ist ein Native, im Sinne des amerikanischen Rechts, auch eine Person? 00:00 - Intro und Einleitung 02:53 - Nachrichten aus dem Wilden Westen: Omaha Daily Herald, 1. April 1879 03:41 - Das Verhältnis der jungen USA zu den Natives bis zum Indian Removal Act von 1830 08:19 - Cherokee Nation vs. Georgia (1831): Die Frage nach Menschen im rechtlichen Sinn 11:57 - Januar 1877: Die Umsiedlung der Ponca von Nebraska nach Colorado 15:04 - Chief Standing Bear über die Verhältnisse in Oklahoma 16:11 - Dezember 1878: Tod eines Häuptlingssohns, und der lange Weg nach Hause 18:19 - Von der Kavallerie verhaftet 20:27 - Die Presse kriegt Wind 22:10 - Standing Bear vs. Crooke: Ist ein Indianer eine Person? 26:36 - Der Prozessverlauf 29:25 - Die Rede von Chief Standing Bear 30:51 - 12.5.1879: Judge Dundee's Urteil 32:28 - Nach dem Urteil 35:17 - Der lange Weg zum Bürgerrecht 40:59 - Was hat die Geschichte inspiriert? 46:05 - Verabschiedung und Ausblick aufs nächste Mal Gefällt's euch? Unterstützt uns per Ko-Fi: https://ko-fi.com/westernunchained Folgt Western Unchained auf Facebook: https://facebook.com/westernunchained Unsere Webseite: https://westernunchained.podbean.com Nachrichten aus dem Wilden Westen (Blog): https://westernunchained.blogspot.de #western #wilderwesten #Natives #indianer #ponca #indianrights #menschenrechte #verhandlung #justiz #kavallerie
Anhörung des Haushaltsausschusses
Die Kampagnen-Organisation Campact hatte sich in den Thüringer Landtagswahlkampf mit Wahlaufrufen und einer Spende in sechsstelliger Höhe zu Gunsten der Grünen eingemischt. Das hatte zahlreiche Fragen nach der Rechtmäßigkeit aufgeworfen. Jetzt wiederholt sich das Ganze in Brandenburg. Erneut profitieren hauptsächlich die Grünen von entsprechenden Wahlaufrufen und Spenden in Höhe von 186.000 Euro. Die NachDenkSeiten wolltenWeiterlesen
Stefan Brink und Niko Härting sprechen (ab Minute 01:03) über den überraschend schnellen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen COMPACT (Beschluss vom 14.8.2024, Az. 6 VR 1.24). Der ansonsten als durchaus staatstragend bekannte 6. Senat setzte das Vereinsverbot außer Vollzug und meldete in einer Pressemitteilung deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots an. Ein Eigentor der Bundesinnenministerin mit Ansage, denn es gibt kaum einen Verfassungsrechtler, den die Entscheidung des BVerwG überrascht. Die TAZ berichtet über einen Gesetzesentwurf aus dem Hause Faeser (ab Minute 10:07), dem gleichfalls die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben ist. BKA-Beamten soll es erleichtert werden, Computer, Tablets und Smartphones mit Überwachungssoftware auszuspionieren. Statt mühsam und oft ohne Erfolg Endgeräte mit „Staatstrojanern“ zu infizieren, sollen die Beamten befugt sein, heimlich in Wohnungen einzubrechen. Gut dass wir nicht nur einen grünen Innenpolitiker haben, der sich zu Faesers Plänen sogleich recht wohlwollend äußerte, sondern auch einen Marco Buschmann, der Faesers Überwachungsphantasien sogleich widersprach. Durch Verfahren um „RKI Files“ und andere Unterlagen aus der Corona-Zeit hat die Informationsfreiheit Hochkonjunktur (ab Minute 19:41). Oft sind die Verfahren sehr mühsam, dauern viel zu lang und sind sehr kostspielig. Die Verwaltungsgerichte haben zudem zahlreiche Schlupflöcher eröffnet, an denen viele Kläger scheitern. Stefan Brink und Niko Härting sprechen über Reformvorschläge de Deutschen Anwaltverein (DAV) und über das überfällige Transparenzgesetz, das die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag einst versprach.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden. Kostenlast für das beklagte Land bei Untätigkeitsklage im Corona-Überbrückungshilfe-Verfahren: Ein Meilenstein für Antragsteller In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden (Az. 3 K 2568/23) wurde ein wichtiger Präzedenzfall im Bereich der Corona-Überbrückungshilfen geschaffen. Der Fall, bei dem unsere Kanzlei Fieldfisher die Klägerin vertrat, wirft ein Schlaglicht auf die Problematik der verzögerten Bearbeitung von Förderanträgen und stärkt die Position von Antragstellern gegenüber den Behörden. Im Folgenden möchte ich die wesentlichen Aspekte des Falls erläutern und die Bedeutung für zukünftige ähnliche Fälle herausarbeiten. 1. Hintergrund des Falls Unsere Mandantin, ein Unternehmen aus der Gastronomiebranche, hatte am 17.05.2022 einen Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe bei der Bezirksregierung gestellt. Trotz der Dringlichkeit der Situation und der klaren Fristen für die Bearbeitung solcher Anträge erfolgte über einen langen Zeitraum keine Reaktion seitens der Behörde. Diese Verzögerung brachte unsere Mandantin in eine prekäre Lage, da die Frist zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen ursprünglich zum 31.10.2023 ablaufen sollte. In dieser Situation wandten wir uns am 07.09.2023 an die zuständige Bezirksregierung und forderten sie auf, bis zum 28.09.2023 über den Antrag zu entscheiden. Gleichzeitig kündigten wir für den Fall der weiteren Untätigkeit die Erhebung einer Untätigkeitsklage an. 2. Die Untätigkeitsklage als rechtliches Instrument Die Untätigkeitsklage ist ein wichtiges Rechtsmittel, das in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verankert ist. Sie ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, gegen die Untätigkeit von Behörden vorzugehen, wenn diese über einen unangemessen langen Zeitraum keine Entscheidung über einen Antrag oder Widerspruch treffen. Im vorliegenden Fall erhoben wir die Untätigkeitsklage am 06.10.2023, nachdem auch auf unser Aufforderungsschreiben keine Reaktion der Behörde erfolgt war. Die Klage zielte darauf ab, die Behörde zur Entscheidung über den Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe zu zwingen. 3. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden Das Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Beschluss vom 19.07.2024 die Rechtmäßigkeit unserer Klageerhebung bestätigt und wichtige Grundsätze für ähnliche Fälle festgelegt: a) Einstellung des Verfahrens Das Gericht stellte das Verfahren ein, nachdem beide Parteien es übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Grund war die Bescheidung des Antrags - allerdings erst in 2024. b) Kostenentscheidung Von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des Gerichts, die Kosten des Verfahrens der beklagten Behörde aufzuerlegen. Diese Entscheidung basiert auf § 161 Abs. 3 VwGO, wonach in Fällen der Untätigkeitsklage die Kosten stets dem Beklagten zur Last fallen, wenn der Kläger vor Klageerhebung mit einer Bescheidung rechnen durfte. c) Beurteilung der Klageerhebung Das Gericht stellte klar, dass unsere Mandantin die Untätigkeitsklage nicht verfrüht erhoben hatte. Es betonte, dass unsere Mandantin vor Klageerhebung mit einer Bescheidung durch die Behörde rechnen durfte. d) Bedeutung der Informationspflicht der Behörde Ein zentraler Punkt in der Begründung des Gerichts war die Feststellung, dass es Sache der Behörde ist, den Betroffenen über Gründe für eine verzögerte Entscheidung zu informieren. Wenn die Behörde dies unterlässt, veranlasst sie die Erhebung der Klage und muss folglich deren Kosten tragen.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat heute sein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzungspolitik in den Palästinensergebieten vorgelegt. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen kommt zu dem Schluss, dass Israel gegen das Völkerrecht verstößt.
Ein enormes Polizeiaufgebot, ein provisorischer Gerichtssaal und 200 Zuschauer: Im Oberverwaltungsgericht NRW hat das Verfahren zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD begonnen – mit vier Stunden Verspätung. Boeselager, Felicitas
Vor 300 Jahren, 1724, wurde Immanuel Kant geboren, dessen Gedanken die Philosophie bis in die Gegenwart geprägt haben. Helmut Fink nimmt diesen Jahrestag zum Anlass für eine kritische Betrachtung von Kants Erkenntnistheorie. In seiner Schrift »Kritik der reinen Vernunft« (1781) versuchte Kant nichts Geringeres, als die Rechtmäßigkeit des Erkenntnisanspruchs der reinen Vernunft zu erörtern – Der Beitrag Freigeist (70) • Kant und die Evolutionäre Erkenntnistheorie • Hör-Kolumne von Helmut Fink erschien zuerst auf Kortizes-Podcast.
Watzke, Michaelwww.deutschlandfunk.de, Deutschland heuteDirekter Link zur Audiodatei
Was bringt es eigentlich, zu demonstrieren? Wann ist eine Demonstration erfolgreich, was braucht es, um die Massen zu bewegen? News Plus geht den grundsätzlichen Fragen nach - in einer Woche, in der grundsätzliche Fragen zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit diskutiert worden sind. «Es gibt kein Recht auf Meinungsäusserung im Wochenrhythmus zum gleichen Thema»: Mit Aussagen wie diesen hat der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause eine schweizweite Diskussion losgetreten rund um die Rechtmässigkeit eines Demonstrationsverbots, wie es nun in Bern pauschal verhängt worden ist. Vom 17. November bis Weihnachten sind in der Berner Innenstadt keine Demos erlaubt, egal ob für Palästina, für das Klima oder für Israel. _ Die Anliegen verschwinden aber nicht mit einem Verbot. Der Protestforscher Sebastian Haunss von der Uni Bremen zeigt, wohin sich Proteste verziehen, wenn sie verboten sind und was es braucht, damit eine Demonstration erfolgreich ist. _ Habt ihr Inputs, Fragen oder Kritik? Dann schickt uns eine Sprachnachricht an 076/320 10 37 oder ein Mail an newsplus@srf.ch.
Zum Inhalt: Der Ausbruch des Großen Schismas 1378 ließ die inneren Spannungen der lateinischen Christenheit nach dem gut 70-jährigen „Exil“ in Avignon deutlich hervortreten. Die Kirchenspaltung blieb kein kurzlebiger Unfall, sondern verfestigte sich entlang der politischen Konfliktlinien in Europa. Zwar blieb das Einheitsideal der Kirche und der Führungsanspruch der Päpste erhalten, doch war für die Zeitgenossen unübersehbar, dass es während des fast 40-jährigen Schismas mehrere Päpste zur gleichen Zeit gegeben hatte, die jeweils die Rechtmäßigkeit ihrer Position behaupteten – und die Kirche konnte für dieses Problem lange Zeit keine Lösung finden. Es trat ein Gewöhnungseffekt ein, und nicht jeder Zeitgenosse litt unter der Situation. Das Schisma wurde erst durch das Konzil von Konstanz mit der Wahl Martins V. zum allgemein anerkannten Papst überwunden. Unser Literaturtipp: Heribert Müller: Die kirchliche Krise des Spätmittelalters. Schisma, Konziliarismus und Konzilien (Enzyklopädie deutscher Geschichte 90), München 2012. Quellenempfehlung: Michael Seidlmayer: Die Anfänge des großen abendländischen Schismas, Münster 1940 – mit ausführlichem Textanhang, in dem einschlägiges Archivmaterial in lateinischer Sprache abgedruckt ist.
Formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines VA | § 48 VwVfG | VertrauensschutzSponsor für diese Folge:LTO und LTO-Karriere:https://www.lto.de/karriereLink zur Registrierung bei LTO-Karrierehttps://www.lto.de/karriere/registrierung?utm_medium=referall&utm_source=Cockpit&utm_campaign=lto.kurzerklärt&wkn=Link zum Podcast Irgendwas mit Recht - Website:https://www.lto.de/karriere/podcast/alle-folgen?utm_medium=referall&utm_source=IMR&utm_campaign=lto.kurzerkl%C3%A4rt&wkn=Link zum Podcast Irgendwas mit Recht - Spotify:https://open.spotify.com/show/534uLgcYTVXEpnGs5ilC5Z?si=cf970533d9934216Gebt uns gerne auf @kurzerklaert und @bastislaw Feedback. Abonniert uns gerne auf Instagram und schreibt uns, wie ihr die Folgen findet oder ob ihr Verbesserungsvorschläge habt.Kontakt ist auch per Mail möglich:kurzerklaertpodcast@gmail.comWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet.Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund*Innen, Kolleg*Innen oder Mitstudierenden von uns erzählt.Viel Spaß beim Anhören. Support the show
Frust pur: Warum will kaum jemand Mittelschul-Lehrer werden?/ Schulabbrecher: wie Hof gegen die hohe Quote vorgehen will/ Bayerische Wolfsverordnung: Zweifel an Rechtmäßigkeit/ Mensch, Wolf und Bär: Wie kann das Zusammenleben gelingen?/ Von Drohungen bis Brandanschlag: Hass gegen Kommunalpolitiker /DLRG: 2022 höchste Zahl an Wasserrettungen seit fast 40 Jahren/ Klimawandel: Herausforderung auch für den Denkmalschutz
Checkt hier, ob ihr vom Deezer Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/deezer Link zum Gutachten https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/03/gutachten-cannabis-legalisierung.pdf Es könnte alles so einfach sein: die Regierung verspricht die Legalisierung von Cannabis, setzt ihr Versprechen in die Tat um und zack ist Cannabis legal. Allerdings ist das in Deutschland nicht ganz so einfach wie gedacht, aktuell streiten sich Experten um die Rechtmäßigkeit der geplanten Gras-Legalisierung. Problem: Völkerrecht- und Europarecht. Ob daran die Cannabis-Legalisierung scheitert oder ob es noch einen Ausweg gibt, erfahrt ihr in diesem Video.
Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern unterschiedliche Nachtzuschläge zahlen? Ist ein Bußgeld rechtmäßig, wenn der Beifahrer eine Blitzer-App nutzt? Gibt es Mietminderung, wenn sich Fledermäuse auf der Terrasse entleeren?
Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen findet wie geplant am 12. Februar statt. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Während das Eilverfahren gegen eine Verschiebung der Wahl heute abgelehnt wurde, läuft aber weiterhin ein Hauptverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Wahlwiederholung geprüft wird. Lenz Jacobsen, Demokratieexperte in der Politikredaktion von ZEIT ONLINE, erklärt, wie es nun weitergeht. In Brasilien, dem letzten Stopp seiner Lateinamerika-Reise, hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) heute Präsident Luiz Inácio Lula da Silva getroffen. Neben Umweltschutz, Klima und Handel ging es dabei auch um die Haltung zum Ukraine-Krieg. ZEIT-Redakteur Peter Dausend (https://www.zeit.de/autoren/D/Peter_Dausend/index.xml) war bei der Reise dabei und ordnet die Ergebnisse der Gespräche ein. In Frankreich wird heute erneut gegen Emmanuel Macrons Rentenreform gestreikt und demonstriert. Matthias Krupa (https://www.zeit.de/autoren/K/Matthias_Krupa/index.xml), Frankreich-Korrespondent der ZEIT, berichtet von der Hauptkundgebung in Paris. Was noch? In Paris werden "gefühlte 16qm" vermietet (https://apa.at/news/spott-fuer-pariser-wohnung-mit-gefuehlten-quadratmetern/). Moderation und Produktion: Jannis Carmesin (https://www.zeit.de/autoren/C/Jannis_Carmesin) Redaktion: Mounia Meiborg (https://www.zeit.de/autoren/M/Mounia_Meiborg/Mounia_Meiborg) Mitarbeit: Paulina Kraft Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de (mailto:wasjetzt@zeit.de). **Weitere Links zur Folge:** - Bundesverfassungsgericht: Berliner Wahlwiederholung am 12. Februar kann stattfinden (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/bundesverfassungsgericht-berliner-wahlwiederholung-kann-stattfinden) - Wahlwiederholung in Berlin: Was die Karlsruher Entscheidung für die Berlin-Wahl bedeutet (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/wahlwiederholung-berlin-bundesverfassungsgericht-faq) - Berlin: Verfassungsgericht stellt Berliner Wahl unter Vorbehalt (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/berlin-bundesverfassungsgericht-wiederholungswahl) - Luiz Inácio Lula da Silva: Von Lula überrumpelt (https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-01/luiz-inacio-lula-da-silva-ukraine-krieg-brasilien-olaf-scholz) - Zweiter Generalstreik: Frankreich streikt erneut gegen geplante Rentenreform (https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-01/frankreich-zweiter-generalstreik-geplante-rentenreform-proteste) - Emmanuel Macron: Krönen und köpfen (https://www.zeit.de/2023/04/emmanuel-macron-elysee-palast-frankreich)
Themen der Sendung: Neuer Verteidigungsminister wird Boris Pistorius von der SPD, Union kritisiert Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages, Verhandlung am Bundesfinanzhof zur Frage der Rechtmäßigkeit des Soli-Beitrags, Im ukrainischen Dnipro wurde die Suche nach Überlebenden in einem zerstörten Wohnblock aufgegeben, Weltweite Krisen bestimmen Diskussionsthemen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos, Erstmals seit 60 Jahren ist die Einwohnerzahl in China rückläufig, In der Handball-WM Vorrunde gewinnt Deutschland gegen Außenseiter Algerien, Das Wetter
Themen der Sendung: Neuer Verteidigungsminister wird Boris Pistorius von der SPD, Union kritisiert Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages, Verhandlung am Bundesfinanzhof zur Frage der Rechtmäßigkeit des Soli-Beitrags, Im ukrainischen Dnipro wurde die Suche nach Überlebenden in einem zerstörten Wohnblock aufgegeben, Weltweite Krisen bestimmen Diskussionsthemen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos, Erstmals seit 60 Jahren ist die Einwohnerzahl in China rückläufig, In der Handball-WM Vorrunde gewinnt Deutschland gegen Außenseiter Algerien, Das Wetter
Themen der Sendung: Neuer Verteidigungsminister wird Boris Pistorius von der SPD, Union kritisiert Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages, Verhandlung am Bundesfinanzhof zur Frage der Rechtmäßigkeit des Soli-Beitrags, Im ukrainischen Dnipro wurde die Suche nach Überlebenden in einem zerstörten Wohnblock aufgegeben, Weltweite Krisen bestimmen Diskussionsthemen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos, Erstmals seit 60 Jahren ist die Einwohnerzahl in China rückläufig, In der Handball-WM Vorrunde gewinnt Deutschland gegen Außenseiter Algerien, Das Wetter
Berlin hat die Wahl im September 2021 verbockt. Wegen etlicher Wahlfehler muss sie im Februar wiederholt werden. Im Abgeordnetenhaus sitzen also möglicherweise seit anderthalb Jahren Abgeordnete, bei denen nicht klar ist, ob sie ordnungsgemäß gewählt wurden. Aber ihre Gesetze und die Wahl von Franziska Giffey zur Regierungschefin sind trotzdem wirksam.Mit? Christian Pestalozza, Rechtswissenschaftler und emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität BerlinText & Idee: Sarah Platz, ntv.deSie wollen keine Folge mehr verpassen? Dann abonnieren Sie "Wieder was gelernt" ab sofort als Push-Nachricht in der ntv App.Sie haben eine Frage an uns? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an podcasts@n-tv.deSie wollen den Podcast abonnieren? RTL+ Musik, Amazon Music, Apple Podcasts, Google Podcasts, Spotify oder über den RSS-FeedSie möchten eine Bewertung schreiben? Apple Podcasts, SpotifyUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html
Berlin hat die Wahl im September 2021 verbockt. Wegen etlicher Wahlfehler muss sie im Februar wiederholt werden. Im Abgeordnetenhaus sitzen also möglicherweise seit anderthalb Jahren Abgeordnete, bei denen nicht klar ist, ob sie ordnungsgemäß gewählt wurden. Aber ihre Gesetze und die Wahl von Franziska Giffey zur Regierungschefin sind trotzdem wirksam.Mit? Christian Pestalozza, Rechtswissenschaftler und emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität BerlinText & Idee: Sarah Platz, ntv.deSie wollen keine Folge mehr verpassen? Dann abonnieren Sie "Wieder was gelernt" ab sofort als Push-Nachricht in der ntv App.Sie haben eine Frage an uns? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an podcasts@n-tv.deSie wollen den Podcast abonnieren? RTL+ Musik, Amazon Music, Apple Podcasts, Google Podcasts, Spotify oder über den RSS-FeedSie möchten eine Bewertung schreiben? Apple Podcasts, SpotifyUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.htmlUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Durch den Beschluss des vierten Senates des BVerwG vom 29.3.2022 (4 C 4.20) erhält der klassische Streitstand um die isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen neue Aktualität. In dieser Folge wiederholen wir zunächst kurz den Meinungsstreit und schauen uns an, was aufgrund des Beschlusses zukünftig bei der Prüfung der isolierten Anfechtung von Nebenbestimmungen zu beachten ist und welche Konsequenzen dies für den Aufbau in der Klausur hat. In der Folge erwähnte Entscheidungen: BVerwG 4 C 4.20 v. 29.3.2022 - https://www.bverwg.de/290322B4C4.20.0 (Beschluss des vierten Senats nach § 11 Abs. 3 VwGO) BVerwG 8C 14.18 v. 6.11.2019, BVerwGE 167,60 - https://www.bverwg.de/061119U8C14.18.0 (Urteil des achten Senats zur Vollprüfung der Rechtmäßigkeit des verbleibenden VAs) Repetitorium: https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für Prüfungsrecht: http://www.rechtsanwalt-hofmann.net - für Jurastudierende kostenlose Erstberatung! Intro: Jörg Hofmann, https://www.joerg-hofmann.com https://open.spotify.com/artist/7mGFxzVs5CPMyf3Lalpvlc
Durch den Medienstaatsvertrag bekommen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten das Recht, mit der Waffengewalt des Staates alle Bürger zu zwingen, die Pay-Tv-Sender rund um ARD und ZDF zu bezahlen. Gerd Buurmann stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Gewalt und spricht darüber mit seinen beiden Gästen, dem Achse-Autoren Peter Grimm und dem Juristen Carlos A. Gebauer.
Heute kommen Kreml-Chef Putin und der türkische Präsident Erdogan in der kasachischen Hauptstadt Astana zusammen, um über den Ukrainekrieg zu sprechen. Kasachstan selbst hat dazu eine klare Haltung: Die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk werden nicht anerkannt. Als die UN-Vollversammlung vergangene Nacht über die Rechtmäßigkeit russischer Annexionen in der Ukraine abstimmte, gehörte die frühere Sowjetrepublik nicht zu den vier Unterstützern Moskaus. Und während das Land deutlich spürbar auf Distanz zu Russland geht, sucht es gleichzeitig nach stärkeren Wirtschafts-Kooperationen mit dem Westen.Für den Energie-Experten Oliver Rolofs und Kasachstan-Kenner Christoph Mohr wäre das ein guter Zeitpunkt für Deutschland, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit dem zentralasiatischen Staat weiter auszubauen. Acht Prozent des Rohöls in der Europäischen Union kommen bereits von dort. "Kasachstan verfügt auch über immense Gasreserven - über zwei Billionen Kubikmeter, die in der Erde schlummern", erläutert Rolofs im ntv-Podcast "Wirtschaft Welt & Weit".Reale Chancen für Deutschland sieht er zum Beispiel im Ausbau der Pipeline-Infrastruktur, denn derzeit fließt russisches Öl über russisches Territorium nach Europa oder wird aufwendig mit Schiffen über das Kaspische Meer transportiert. Mit neuen Pipelines könnten alternative Versorgungsrouten geschaffen werden.Potenzial wittert der Energie-Experte auch bei seltenen Erden. Mit diesen Rohstoffen könne man "gemeinsam die Energie- und Mobilitätswende wunderbar voranbringen", erzählt er. Bei Themen wie der Wasserstoffproduktion hält er Kasachstan ebenfalls für einen "sehr interessanten Partner".Kasachstan-Experte Mohr von der Friedrich-Ebert-Stiftung sieht ebenfalls große Potenziale für eine Vertiefung der deutsch-kasachischen Beziehungen. Kasachstan sei zwar noch immer eng mit Russland verbunden, erklärt er. Das Land versuche derzeit aber, sich aus der russischen Einflusszone zu entfernen - unter anderem, um Sekundär-Sanktionen zu entgehen. Ein realpolitischer Balanceakt für den kasachischen Präsidenten Qassym-Schomart Tokajew - zur Freude des Westens und zum Ärgernis Putins, meint Mohr. In Russland sei bereits diskutiert worden, ob man nach der Ukraine auch Kasachstan "entnazifizieren" müsse.Wie realistisch ein stärkerer Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen von Deutschland und Kasachstan ist, hängt allerdings davon ab, ob Präsident Tokajew sich an seine Reformversprechen hält. Im Januar kam es in Kasachstan zu gewaltsamen Protesten mit über 200 Toten. Auslöser für die blutigen Unruhen waren steigende Gaspreise. Um sie in den Griff zu bekommen, bat Tokajew die OVKS um Hilfe. Das Militärbündnis schickte 2500 sogenannte "Friedenswächter" nach Kasachstan - ausländische Soldaten, die die Proteste brutal niederknüppelten. Der Großteil von ihnen kam aus Russland.In der Folge kündigte Tokajew demokratische Reformen an. Die Rechtsstaatlichkeit solle gestärkt werden, das Parlament mehr Einfluss erhalten, versprach er. Seine Vision sei ein "neues Kasachstan". Für Kasachstan-Experte Mohr kann das nur der Startpunkt eines Prozesses sein, für den umfassende wirtschaftliche Kooperation allerdings nötig erscheint. Denn nach der Aufnahme von 100.000 russischen Mobilisierungsflüchtlingen erwartet er eine Verschärfung innenpolitischer Konflikte in Kasachstan, die sich vor allem auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt entladen werden.Schreiben Sie Ihre Fragen, Kritik und Anmerkungen gern an www@n-tv.deUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.htmlUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Themen der Sendung: Bundeskanzler Scholz dämpft Erwartungen auf einen schnellen EU-Beitritt der Ukraine bei Regierungserklärung, Ukrainische Führung plant Verlängerung des Kriegsrechts um weitere drei Monate, G7-Finanzminister beraten über finanzielle Hilfe für Ukraine, Einigung im Tarifkonflikt für Personal von kommunalen Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen, Altkanzler Schröder verliert Teil der Sonderrechte wegen mangelnder Distanzierung von Russland, Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Eintracht Frankfurts Spieler und Fans feiern Sieg der Europa League, Eishockey-WM: Deutsche Nationalmannschaft besiegt Dänemark mit 1:0, Griechischer Musiker und Komponist Vangelis im Alter von 79 Jahren gestorben, Das Wetter
Themen der Sendung: Bundeskanzler Scholz dämpft Erwartungen auf einen schnellen EU-Beitritt der Ukraine bei Regierungserklärung, Ukrainische Führung plant Verlängerung des Kriegsrechts um weitere drei Monate, G7-Finanzminister beraten über finanzielle Hilfe für Ukraine, Einigung im Tarifkonflikt für Personal von kommunalen Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen, Altkanzler Schröder verliert Teil der Sonderrechte wegen mangelnder Distanzierung von Russland, Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Eintracht Frankfurts Spieler und Fans feiern Sieg der Europa League, Eishockey-WM: Deutsche Nationalmannschaft besiegt Dänemark mit 1:0, Griechischer Musiker und Komponist Vangelis im Alter von 79 Jahren gestorben, Das Wetter
Themen der Sendung: Bundeskanzler Scholz dämpft Erwartungen auf einen schnellen EU-Beitritt der Ukraine bei Regierungserklärung, Ukrainische Führung plant Verlängerung des Kriegsrechts um weitere drei Monate, G7-Finanzminister beraten über finanzielle Hilfe für Ukraine, Einigung im Tarifkonflikt für Personal von kommunalen Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen, Altkanzler Schröder verliert Teil der Sonderrechte wegen mangelnder Distanzierung von Russland, Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Eintracht Frankfurts Spieler und Fans feiern Sieg der Europa League, Eishockey-WM: Deutsche Nationalmannschaft besiegt Dänemark mit 1:0, Griechischer Musiker und Komponist Vangelis im Alter von 79 Jahren gestorben, Das Wetter
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung am Montag in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22) Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten für rechtmäßig. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
Eine fristlose Kündigung wegen der Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts in Köln rechtmäßig. Das entschied das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstag im Fall einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Beratungsfirma für Gesundheitsförderung. Die Missachtung der 2G-Regel beim Kontakt mit Kunden sei nicht nur weisungswidrig, sondern auch eine Verletzung ihrer Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times