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Nach einer kleinen Auszeit sind wir wieder am Start und arbeiten die wachsende Nachrichtenlage ab. Wir den über emotionale Bindungen an AI-Systeme, mit den Hufen scharrende Startups, die Google ihr Besteck abnehmen wollen, den politischen Aufschrei weil bei PayPal was aus dem Regal gefallen ist, Dobrints Pläne für einen "Cyber Dome" und das neue Sicherheitspaket, neue Statistiken zur Nutzung von Staatstrojanern, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil im Fall Modern Solution und dass Facebook keine Lust mehr hat, in Europa politische Werbung zu schalten.
Kürzlich stolperte ich über diese Liste mit "Fünf Must-Read Büchern" und diesmal ging es um "Science Fiction, empfohlen von Wissenschaftlern". Nerd, der ich bin, hatte ich vier davon schon gelesen und irgendetwas bewog mich dazu, mich der Lobpreisungen der Anne Findeisen zu erinnern und, obwohl bisher enttäuscht, sagte ich mir, gehen wir also nochmal in einen Kazuo Ishiguro rein, ich meine, der Mann ist Literaturnobelpreisträger. Der Name des empfohlenen Werkes: "Klara und die Sonne".Wie es sich (für mich) gehört, ohne das Lesen von Klappentexten, Einführungen oder gar Rezensionen, wusste ich nicht im Ansatz, worum es geht, doch mit ein bisschen Detektei war bald klar, "KF"s, wie die zunächst hauptsächlich handelnden Personen genannt werden, sind keine solche - es sind Künstliche Freunde, in einem Spezialgeschäft zum Kauf angebotene Androiden, gedacht als Begleiter für die Kinder reicher, wohlangesehener, berufstätiger Menschen.Wir verstehen, das Konzept der KFs muss eingeführt werden, wir lernen zwei Exemplare kennen, die eine etwas dumm und desinteressiert, die andere, Klara die künftige Hauptheldin, hyperaufmerksam und ungewöhnlich intelligent, wir sehen die Welt durch ihre Augen, ein enger Straßenausschnitt, ein Hochhaus, eine Baumaschine; aber die vierte Beschreibung des beschränkten Ausschnittes einer Straßenszenerie aus der Sicht der künstlich freundlichen Schaufensterpuppen ist nicht interessanter als die dritte. Wann geht's nun endlich los?Schlussendlich, ein paar dutzend Seiten im Buch, wird KF Klara gekauft, von der Mutter von Josie und es kommt leicht Fahrt in die Geschichte und damit wir hier nicht ins Spoilertrauma geraten, lassen wir diese im Buch geschehen und nicht in der Rezension und kommen zur viel, viel interessanteren Frage:Ist Herr Falschgold ein Zoni aus dem literarischen Hinterland?Man muss nicht jeden Literaturnobelpreisträger kennen und schon gar nicht jedes Preisträger Biografie studieren, aber man kann schon wissen, dass nicht jeder Schriftsteller mit einem japanischen Namen aus Japan kommt, point in case, Kazuo Ishiguro. Der wuchs in England auf und schreibt schon immer auf Englisch, was die Frage des Herrn FG nach der Ursache der seltsam schlechten Übersetzung des Romans aus dem Japanischen zunächst in eine herrlich peinliche Richtung führte. Das diskutierte er gottlob mit sich selbst und seinen verschiedenen Suchmaschinen- und AI-Chatbot-Abonnements, die ihm, wie sich das für derlei Geräte in 2025, wie für die KFs im Buch, gehört, zunächst in allen seinen Meinungen und Vorurteilen bestätigten: Ja, sagte Claude, im Japanischen gibt man Kleidungsstücken gerne einmal Eigenschaften wie "hochgestellt", was ja eher den Träger charakterisiert und das ist zweifellos schwer übersetzbar, ergo, so die KI, ein "hochgestellter Anzug" sollte nicht so genannt werden! Dass es im Deutschen die durchaus gebräuchliche Bezeichnung "vornehm", zum Beispiel bei einem Kostüm gibt, kam weder der LLM noch dem Rezensenten in den Sinn, das hätte ja die Grundannahme in Frage gestellt.Was nichts an der Tatsache ändert, dass ich mit der deutschen Übersetzung, vermeintlich aus dem Japanischen, überhaupt nicht zu Rande gekommen bin. Ja, ich schob es auf die Inkompatibilität des Japanischen zu westlichen Sprachen und hatte mich aufgrund dieser Annahme bewusst entschlossen, die deutsche Übersetzung zu lesen - warum soll man ein Buch sprachlich zweimal verschieben, einmal von der Übersetzerin und ein zweites Mal im Kopf? Aber so unlesbar war das Werk, dass ich denn doch mal die englische Version holte, um zu schauen, ob dort besser gearbeitet wurde und stoße dann auf die offensichtliche Information, dass "Barbara Schaden[..] den Roman "Klara und die Sonne" von Kazuo Ishiguro aus der englischen Sprache ins Deutsche übersetzt…" hat.Ok, da wird vieles klarer, denn das starre Subjekt-Prädikat-Objekt des Englischen und die generelle Abneigung dem Schachtelsatz gegenüber machen das vermeintlich japaneske Stakkato der Sätze erklärbarer und wenn man die dann genauso fantasielos und ohne Rücksicht auf Wortwiederholungen ins Deutsche prügelt, kommt das raus, was der Leser der deutschen Übersetzung von "Klara und die Sonne" durchleiden muss: Starre, unnatürliche Formulierungen, die grammatikalisch sicher richtig sind, aber so im Deutschen nicht gesprochen werden. Denn Kazuo Ishiguro schreibt ein seltsames Englisch. Zumindest in "Klara und die Sonne". Er scheut die Wiederholung nicht, er schreibt der Sonne ein Geschlecht zu, was im Englischen möglich, aber höchst ungewöhnlich ist (und für deutsche Ohren umso mehr, als dass diese im Englischen männlich beartikelt wird). Es werden angesprochene Personen im Satz in die dritte Person gesetzt, es werden ausgedachte Eigennamen eingeführt und bleiben unerklärt.Nachdem es mir ein paar Tage auf der Zunge lag und im Hinterkopf hin- und herschepperte, kam ich dann drauf, an welches Buch mich das Ganze erinnert: An das letztens hier besprochene "Narrenschiff" von Christoph Hein. Ok, "recency bias" heißt das in der Fachsprache, es gibt sicher bessere Beispiele, aber die Beschreibungen der Welt von Klara und ihrer Sonne sind für mich als, vielleicht hinterwäldlerischen Zoni, so steif und formalistisch, so unverständlich wie für einen Wessi die Nomenklatura, die Begriffe, die Namen in der DDR. Und während ich bei Christoph Hein die "Kunstsprache" SED-Deutsch verteidigt habe, oder wenigstens zu "Kunst" erklärt, tu ich mich hier schwer. Ja, Kazuo Ishiguro will uns eine Welt nahebringen, in der künstliche Helfer genetisch verbesserte Kinder in einer streng hierarchischen Gesellschaft betreuen und dass diese künstlichen Helfer nicht den größten intellektuellen Spielraum und -willen haben, will vermittelt sein. Es ist ein wenig wie die Erzählung einer Welt aus der Sicht und mit der Sprache eines Kindes. Kann man machen, aber mir verdirbt das den Lesegenuss.Wie angedeutet, besonders unverständlich im zweifachen Sinne sind die Eigennamen. Da gibt es Bürogebäude, Baumaschinen, Universitäten, die ausgedacht sind, aber real sein könnten, so real, dass man sie kurz googelt und merkt, dass Ishiguro das auch getan und englisch klingende Namen solange variiert hat, bis er keine Ergebnisse mehr gefunden hat. Ok, kann man machen. Aber dann sollte man doch irgendeinen Hinweis hinterlassen, was diese "Atlas Brookings” Uni darstellen soll, in die ein Nebenheld aufgenommen werden möchte: ist es eher Oxford oder Berkeley, Yale oder Stanford. Genau die gleiche Frage stellt sich, wenn ein Gebäude zehnmal im Buch erwähnt wird, sodass man als Leser denken muss, dass das irgendwie wichtig wäre. Aber nichts wird erklärt, kein Kontext nirgendwo.Ich habe am Ende sogar gecheckt, ob "Klara und die Sonne" vielleicht Teil einer Buchreihe ist, wo man voraussetzen kann, dass die Leserin weiß, was die Eigennamen bedeuten. Nein, ist es nicht, es wird einfach nicht erklärt und man liest als Leser immer ahnungsloser durch einen Roman, der keinen Sinn ergibt. Das betrifft nicht nur Eigennamen. Auch die Verben "gehoben" und "ungehoben" ("lifted/unlifted" im Englischen) als Adjektiv für Kinder, bleiben bis weit nach der Hälfte des Romans unerklärt, was eine künstlerische Entscheidung ist, nur halt keine gute - speziell, wenn man das dann in einer Übersetzung liest und davon ausgehen muss, dass hier Sinn verloren gegangen ist.Dazu kommen fragwürdige Entscheidungen im Setting: Jede Fiktion braucht ein klein wenig Übersehen von Lücken in Konzeption oder Handlung, aber ein KI-gesteuerter Android in der Zukunft, der ein Telefon als solches nicht erkennt und es Rechteck nennt, ist ein bisschen viel verlangt. Mütter, Kinder, Väter schauen in ihre Rechtecke, Gartentore sind Bilderrahmen, harmlose Baumaschinen die Ursache globaler Umweltverschmutzung und so wird dann der Weg bereitet, dass der solarbetriebene Android die Sonne für einen Gott hält, dem es, wenn man ihm nur genug Opfer bringt, ein Leichtes ist, ein todsterbenskrankes Kind zu retten (sorry für den Spoiler). Klingt als Elevatorpitch irgendwie stimmig, nach 350 Seiten weiß man dann - leider nur als dieser.Dabei wäre das Ganze zu retten gewesen, die Story ist eine hervorragende Basis für philosophische Betrachtungen. Nicht nur über Künstliche Intelligenz und deren Servilität und dem Nach-dem-Mund-reden. Wie wir (viel zu spät) lernen, sind alle "gehobenen" Kinder genetisch verbessert, warum nimmt der Autor diesen Handlungsstrang nicht auf? Und es dienen in der Buchwelt Androiden nicht nur der Kinderbetreuung, sondern haben auch viele Menschen arbeitslos gemacht (wir lernen das buchstäblich in einem Nebensatz und hören nie wieder davon). Und man kann und muss über die Normalisierung unser aller Interaktionen mit künstlichen Intelligenzen sprechen, siehe oben, was, zugegeben, im Jahr 2020 noch kein etabliertes Phänomen war, aber, Kazuo Ishiguro schreibt hier Science Fiction, wie toll wäre es gewesen, wäre er darauf gekommen!All das passiert nicht, die Sprache ist anstrengend, die Story nicht inspiriert, der Tiefgang, er fehlt. Was uns leider zu einem harten Urteil führt: Man muss "Klara und die Sonne" weder wegen der Story noch der Sprache lesen und auch die philosophischen Ideen muss die Leserin leider in sich selbst finden und das geht einfacher draußen, unter der realen Sonne, solange sie noch scheint, als in ein Buch versunken, welches keine dieser Ideen aufnimmt.Sehr schade. This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit lobundverriss.substack.com
Lektion 243: Heute will ich über nichts urteilen, was geschieht. - EKIW ⚖️ Ein Tag ohne Urteil Das Urteil des Ego trennt, verwirrt und macht Angst.Doch heute lege ich es nieder. ✨ Heute will ich über nichts urteilen, was geschieht. Alles, was mir begegnet, ist eine Einladung zur Vergebung,ein Spiegel meines Geistes, ein Schritt zur Heilung.
Stell dir vor: Ein geldwerter Vorteil wie eine Edenred-Karte im Wert von 500 Euro wird nur unbefristet Beschäftigten gewährt – befristete Mitarbeiter gehen leer aus. Darf ein Arbeitgeber das so handhaben?Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 3.7.2025 – C-268/24) hat dazu Klartext gesprochen:Der Ausschluss befristet Beschäftigter von Zusatzleistungen ist nur bei sachlichen Gründen zulässig.Die bloße Befristung reicht dafür nicht aus.Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt unionsweit und wird auch in § 4 TzBfG in Deutschland umgesetzt.In dieser Folge erfährst du:✅ Welche Argumentation der EuGH gewählt hat✅ Warum kurzfristige Befristungen keine automatische Schlechterstellung rechtfertigen✅ Welche Folgen das Urteil für Arbeitgeber in Deutschland hat✅ Was HR-Abteilungen und Unternehmen jetzt bei Zusatzleistungen wie Edenred-Karten beachten solltenHinweis: Arbeitgeber, die Zusatzleistungen nur unbefristeten Mitarbeitern gewähren, riskieren Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot.Kontakt & weitere Infos:Melde dich gerne bei mir unter info@kanzlei-wulf.de.Abonniere den Podcast, um keine Folge zu verpassen, und hinterlasse mir gern eine Bewertung, wenn dir die Episode gefallen hat.Mehr Infos findest du auf dem Blog der Kanzlei Wulf & Collegen unter www.kanzlei-wulf.de.Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren Seite!Dein Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal.
In Mecklenburg Vorpommern suchen Experten weiter nach dem Auslöser der EHEC-Infektionen Volkswagen ist in Brasilien wegen Sklavenarbeit zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt worden Gestern Stadtderby in Hamburg, heute Bremen gegen Leverkusen
In dieser Episode sprechen wir über die wichtigsten sportrechtlichen Themen des Sommers: das EuGH-Urteil in der Rechtssache RFC Seraing, das EGMR-Urteil in Sachen Caster Semenya, den Streit zwischen Borussia Dortmund und der AfD, sowie das wichtige Urteil des LAG Köln zum Arbeitnehmerstatus von Schiedsrichtern. Außerdem diskutieren wir die mögliche Sammelklage von Diarra in den Niederlanden, den geplatzten Transfer von Weißmann zu Fortuna Düsseldorf, die ärgerliche sportliche Situation von Crystal Palace, den KI-Schriftsatz von Carl Zeiss Jena und den Konflikt von Marc-André ter Stegen mit dem FC Barcelona.
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting stoßen wir auf Altbekanntes und Überraschendes. Zunächst (00:46) werfen wir einen Blick auf das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 26.6.2025 (Az. 16 U 58/24): Das OLG Frankfurt hat einen Anspruch auf Accountlöschung gegen Facebook ins Leben gerufen. Der Anspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) richte sich gegen Facebook/Meta als mittelbaren Störer. Da nur persönlichkeitsverletzende Inhalte auf den Profilen gepostet worden seien, hielt es der Senat nach einer Interessenabwägung für die effektivste Lösung, die Profile komplett und unwiderruflich löschen zu lassen. Damit betritt der Senat Neuland und interpretiert den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wesentlich weiter als bisher üblich. Sodann geht es (11:50) um ein Urteil des 6. Senats des BGH vom 13.5.2025 zu Art. 82 DS-GVO. Der Kläger nimmt die beklagte Stadt wegen der unverschlüsselten Versendung von verwaltungsgerichtlichen Empfangsbekenntnissen per Telefax auf Geldentschädigung in Anspruch. Die Stadt sagte ursprünglich Unterlassung zu, versandte dann aber sieben Mal unverschlüsselte Telefaxe, anstatt postalisch zu agieren. Der Kläger verlangte 17.500 € Schadenersatz, bekam vorm LG 7.000 € und unterlag jetzt komplett vorm BGH: „Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten kann nicht zu einer Entschädigung gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO führen.“ Klingt bekannt. Dann geht es (20:37) um die Beschlüsse des 1. Senats des BVerfG vom 24.6.2025 zur Quellen-TKÜ und online-Durchsuchung. Das Gericht befand die Regelungen des PolG NRW für vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar; die angegriffenen Regelungen der Strafprozessordnung seien teilweise verfassungswidrig, da die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne seien und vom Senat insoweit für nichtig erklärt wurden. Auffällig war etwas anderes: Die Verfassungsbeschwerden wurden größtenteils für unzulässig da unsubstantiiert befunden. So sei nicht hinreichend dargelegt, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und der Normenklarheit vorliege oder die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung in sich widersprüchlich sei. Diese Fokussierung auf ungeschriebene Zulässigkeitsaspekte verwundert stark, letztlich sind Verfassungsbeschwerden damit nicht mehr ohne massive „Rechtshilfe“ – oder das Wohlwollen des BVerfG - möglich. Das kann nicht richtig sein.
ArbG Berlin 7.10.2024 – 59 Ca 8733/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; trafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Arbeit; Arbeitsrecht; arbeiten; kündigen; Kündigung; gekündigt; Social Media; Post; Facebook; ver.di; verdi; Gewerkschaft; Bedrohung; social; media; FB; bedrohen; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; verhaltensbedingt; Betriebsrat;
Stans (Paramount+) | Eminem, der Elvis des Hip-Hop, und seine Fans Seit dem 27. August ist der Eminem-Film "Stans" exklusiv bei Paramount+ verfügbar. Doch was genau verbirgt sich hinter "Stans"? Handelt es sich um einen Konzertfilm, ein Biopic oder doch eher um eine Dokumentation – und falls Letzteres, worüber eigentlich? Geht es um das Leben und Schaffen von Eminem selbst oder um die teils extreme Hingabe seiner treuesten Anhänger? Lange blieb unklar, was der Film tatsächlich sein will, doch dank Eminem-Fan Sven, der sich den Titel angesehen hat, gibt es nun Antworten – und leider fällt sein Urteil alles andere als schmeichelhaft aus. Viel Spaß mit der neuen Folge vom Tele-Stammtisch! Trailer Werdet Teil unserer Community und besucht unseren Discord-Server! Dort oder auch auf Instagram könnt ihr mit uns über Filme, Serien und vieles mehr sprechen. Wir liefern euch launige und knackige Filmkritiken, Analysen und Talks über Kino- und Streamingfilme und -serien - immer aktuell, informativ und mit der nötigen Prise Humor. Website | Youtube | PayPal | BuyMeACoffee Großer Dank und Gruß für das Einsprechen unseres Intros geht raus an Engelbert von Nordhausen - besser bekannt als die deutsche Synchronstimme Samuel L. Jackson! Thank you very much to BASTIAN HAMMER for the orchestral part of the intro! I used the following sounds of freesound.org: 16mm Film Reel by bone666138 wilhelm_scream.wav by Syna-Max backspin.wav by il112 Crowd in a bar (LCR).wav by Leandros.Ntounis Short Crowd Cheer 2.flac by qubodup License (Copyright): Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
Free "Linguistica" App For over a decade we have been sharing free episodes wherever you listen to podcasts as part of our commitment to accessible language learning. Now, millions of downloads later, we want to offer you more. We just launched the Linguistica app which features free weekly articles in every level along with their interactive transcripts. Linguistica is ad free, doesn't require a login, and works for all of our languages: Spanish, French, Italian, and German. Install and start learning right away, it's that simple. Sehen wir uns nun an, worüber wir im ersten Teil des heutigen Programms sprechen werden. Unser erstes Thema sind Steuern in Europa. Steuereinnahmen sind für Regierungen essenziell, um öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren. Die Steuersätze variieren jedoch zwischen den einzelnen europäischen Ländern. Anschließend sprechen wir über einen Plan der EU, Handelsbarrieren im Mittelmeerraum abzubauen. Warum will die EU dies tun? Was bedeutet das für die Zukunft des Handels in dieser Region? Unser Wissenschaftsthema ist einer Studie gewidmet, die einen Zusammenhang zwischen heißem Wetter und negativen Emotionen herstellt. Und wir beenden den ersten Teil mit einer Diskussion über streunende Hunde in Indien. Das Thema machte erst vor Kurzem Schlagzeilen, denn der Oberste Gerichtshof hatte angeordnet, alle streunenden Hunde einzusperren, und hatte dieses Urteil dann später wieder aufgehoben. Die Diskussion geht jedoch weiter: Wie kann Indien die öffentliche Sicherheit schützen und gleichzeitig die humane Behandlung der mehr als 62 Millionen streunenden Hunde im Land gewährleisten? Der Rest des Programms ist der deutschen Sprache und Kultur gewidmet. Die heutige Grammatiklektion konzentriert sich auf den Conditional Part 2 (Konjunktiv II) Subjunctive II Verb Forms. Wir werden über eine neue Bierkreation sprechen, die wie ein beliebter Curryketchup schmeckt. Die Frage ist, ob das Ganze nur eine Werbeaktion sein soll, oder ob das Bier tatsächlich Anklang findet. Momentan stehen viele Jubiläen im Zusammenhang mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 an. 80 Jahre sind ein durchschnittliches Menschenleben, aber die Auswirkungen und die Lehren des Zweiten Weltkriegs halten bis heute an. Das ist der ideale Hintergrund, um den Gebrauch der Redewendung dieser Woche – Sich etwas unter den Nagel reißen – zu veranschaulichen. Unterschiedliche Besteuerungsniveaus in Europa spiegeln unterschiedliche steuerpolitische Strategien wider Die EU überlegt die Abschaffung von Handelsbarrieren im Mittelmeerraum Neue Studie: Heißes Wetter bringt schlechte Laune Probleme durch die mehr als 60 Millionen Straßenhunde in Indien Neues Bier mit Curryketchup-Geschmack 80 Jahre seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs
Lektion 238: Auf meiner Entscheidung ruht alle Erlösung. - EKIW
Der Nationale Gerichtshof in Spanien hat ein Urteil gefällt, das die Spielregeln für Nicht-EU-Ausländer in der Immobilienvermietung grundlegend verändern könnte. Bisher durften nur EU-Bürger bei der Vermietung von Immobilien in Spanien Nebenkosten und Abschreibungen steuerlich geltend machen. Für Schweizer Eigentümer bedeutete das: höhere Steuern und keine Möglichkeit, Kosten gegenzurechnen. Das aktuelle Urteil eröffnet nun neue Chancen – und sorgt gleichzeitig für viele Fragen. In dieser Podcastfolge diskutieren Christian Plattes und Thomas Fitzner die Hintergründe und Konsequenzen dieser Entscheidung. Christian Plattes ist Asesor Fiscal und leitet bei der PlattesGroup die Abteilung für Wohn- und Ferienimmobilien. Er berät Eigentümer in allen steuerlichen Fragen rund um Vermietung, Kauf und Verkauf von Immobilien. Thomas Fitzner ist Leiter der Residenten-Abteilung der PlattesGroup. Er gilt als ausgewiesener Experte für steuerliche und rechtliche Fragestellungen von Residenten und Nicht-Residenten auf Mallorca. Gemeinsam beleuchten sie, warum dieses Urteil besonders für Schweizer Immobilieneigentümer relevant ist, welche praktischen Folgen es für laufende und vergangene Steuerjahre haben könnte und wo trotz des Urteils noch rechtliche Unsicherheiten bestehen. Außerdem geben sie eine klare Handlungsempfehlung: Wie sollten Eigentümer jetzt mit künftigen Steuererklärungen umgehen? Und lohnt sich ein Antrag auf Rückerstattung für vergangene Jahre? Ein spannendes Gespräch über ein Thema, das für viele Eigentümer auf Mallorca von großer Bedeutung ist – praxisnah, aktuell und direkt von den Experten der PlattesGroup erklärt.
In dieser Solo-Folge von 'Auf dem Weg als Anwältin' reflektiere der Strafverteidiger Duri Bonin über ein aussergewöhnliches Verfahren: Das Verwaltungsgericht Zug belegte zwei Anwältinnen persönlich mit Gerichtskosten in Höhe von CHF 2'000. Das Bundesgericht hat diese Kostenauflage später aufgehoben und den Entscheid als willkürlich bezeichnet. Doch die Geschichte ist mehr als ein Einzelfall: Sie wirft grundlegende Fragen auf über die Unabhängigkeit der Justiz, die Rolle der Anwaltschaft und die Gefahren einer abschreckenden Wirkung, wenn Verteidiger:innen mit persönlicher Haftung rechnen müssen. Die zentralen Überlegungen in dieser Episode: - Warum die Kostenauflage an Anwält:innen einer „Brandmarkung“ gleichkommt und das Grundrecht auf wirksame Rechtsvertretung schwächt. - Weshalb Richter:innen nicht über die Qualität oder Gesinnung der anwaltlichen Arbeit urteilen sollten – und wie Vorurteile richterliche Unabhängigkeit gefährden. - Wie parteipolitische Richterwahlen Einfluss auf richterliche Entscheidungsfreiheit nehmen können. - Ein Vergleich zur römischen Lex Remnia de calumnia: damals wie heute geht es um den Umgang mit angeblich missbräuchlichen Anträgen. - Das strukturelle Ungleichgewicht im Strafverfahren: Während Honorarnoten der Verteidigung öffentlich seziert und pauschal gekürzt werden, bleiben Kosten von Gutachten, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht sowie die Löhne der Staatsangestellten kein Thema. - Warum Pauschalhonorare für amtliche Verteidigungen in die falsche Richtung weisen und den Rechtsstaat langfristig schwächen. - Persönliche Einblicke in den Belastungsdruck der Anwaltschaft: hohe Verantwortung, prekäre Honorierung, psychische Belastungen – und warum viele junge Jurist:innen den Weg ins Straf- oder Migrationsrecht meiden. Am Ende geht es um mehr als einen einzelnen Entscheid: Es geht um das Vertrauen in die Justiz, um Waffengleichheit im Strafverfahren und um den Respekt gegenüber der Verteidigung als tragender Säule des Rechtsstaats. Links zu diesem Podcast: - [#726 Lea Hungerbühler über administrative Haft, Chilling-Effekte im Asylrecht und den Glauben an den Rechtsstaat](https://www.duribonin.ch/726-lea-hungerbuehler-ueber-administrative-haft-chilling-effekte-im-asylrecht-und-den-glauben-an-den-rechtsstaat/) - [Verfügung des Verwaltungsgerichts Zug vom 22. Januar 2025 in Sachen V 2025 2 2](https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7363197942947627011/) - [Urteil des Bundesgerichts vom 20. März 2025 in Sachen 2C_109/2025](http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F20-03-2025-2C_109-2025&lang=de&type=show_document) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Julius S. pflegt seine demenzkranke Frau seit Jahren. Beide sind 91 Jahre alt, als er sich im November 2019 in ihrer gemeinsamen Wohnung im bayerischen Gemünden zu ihr ans Bett setzt und ein Glas Wein mit Schlaftabletten reicht. Als sie eingeschlafen ist, drückt er ihr ein Hasenfell aufs Gesicht. Holger Schmidt und der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer diskutieren über das Urteil, durch das die Tat als minder schwerer Fall des Totschlags gewertet wurde. Unser Podcast-Tipp: "MAMMUT - Ein Mord in meiner Familie und meine Suche nach Antworten" https://1.ard.de/mammut
In meinem heutigen Fall geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer trotz Eigenkündigung Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie hat.Der Kläger war seit über zehn Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und verdiente rund 3.100 Euro brutto im Monat. Im November 2022 teilte das Unternehmen allen Mitarbeitenden im Intranet mit, dass eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird – steuer- und sozialabgabenfrei, zwischen 500 und 3.000 Euro, gestaffelt nach Einkommen. Für den Kläger hätte das die volle Prämie von 3.000 Euro bedeutet.Allerdings knüpfte die Firma die Zahlung an Bedingungen:Die Prämie sollte im Dezember 2022 ausgezahlt werden.Wer bis zum 31.03.2023 das Unternehmen aus eigenem Wunsch verlässt oder „schuldhaft“ ausscheidet, sollte die Prämie zurückzahlen.Der Kläger kündigte zum 31.12.2022 und bekam gar nichts ausgezahlt. Er klagte – und unterlag zunächst beim Arbeitsgericht und später auch beim Landesarbeitsgericht. Erst das Bundesarbeitsgericht gab ihm schließlich Recht.Die Richter entschieden:Die Prämie hat Entgeltcharakter und ist nicht nur eine Belohnung für Betriebstreue.Eine Stichtagsregelung oder Rückzahlungsklausel, die den Anspruch von fortbestehendem Arbeitsverhältnis abhängig macht, ist unwirksam (§ 307 BGB).Damit hatte der Kläger trotz Eigenkündigung Anspruch auf die 3.000 Euro.
Ein verpflichtendes soziales Jahr für Rentner, das Urteil gegen Jimi Blue Ochsenknecht ist gefallen und: Wolodymyr Selenskyj berichtet von seinen Gesprächen in Washington. Das ist die Lage am Freitagabend. Hier die Artikel zum Nachlesen: Nach dem Ukrainegipfel in Washington: »Putin will uns Luft verkaufen« DIW-Chef Fratzscher über Generationengerechtigkeit: »Wir sollten ein verpflichtendes soziales Jahr für alle Rentner einführen« Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht: Der Staatsanwalt spricht gleich mehrfach von »Verarsche« +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
35-Jähriger vor Gericht. Er hatte unter anderem mit einer Pistole und mit Bomben gedroht. Richter spricht im Urteil von einer „Wahnsinnstat“.
Hat das OLG Köln mit seinem Urteil vom 23.05.2025, 15 UKl 2/25, das KI Training durch Meta –abschließend – gestattet, welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die datenschutzrechtliche Bewertung des Trainings von KI oder sogar auf deren Nutzung – und wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn ein Verwaltungsgericht entschieden hätte? Im Interview klärt Kristin Benedikt (Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, von 2015-2020 Leitung des Bereichs Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Mitglied des Vorstands der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. und des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)) diese Fragen auf und gibt einen weitreichenderen Blick auf die Auswirkungen der Entscheidung!Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Die Gedenkstätte Buchenwald ließ eine Frau nicht auf ihr Gelände, weil sie eine Kufiya - ein Palästinensertuch - getragen hat als Zeichen des Protests. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht gab der Gedenkstätte Recht.
Genfer Schülerinnen und Schüler sollen wieder mehr Diktate schreiben – das fordert die zuständige Staatsrätin Anne Hiltpold. Das Ziel: Die Kinder sollen die Rechtschreibung wieder besser beherrschen. Die weiteren Themen: · Ein Tessiner Priester wird wegen Missbrauchs vor dem Geschworenengericht zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das als milde empfundene Urteil löst Diskussionen aus. · Findet das Filmfestival Locarno bald früher statt? Die Verantwortlichen hoffen, dass sie so mehr hochkarätige Filme und Stars nach Locarno locken können. Diese Woche mit Eva Hirschi, freie Journalistin in Lausanne, und mit Gerhard Lob, freier Journalist in Locarno.
In dieser Folge entlarven Michael und Jennifer das Gedankenkarussell mit Paul Watzlawicks legendärer Hammer-Geschichte und zeigen, wie schnell aus einer Beobachtung ein Urteil und schließlich ein Konflikt werden kann. Sie lernen, wie Gedanken reifen (konstruktiv wie destruktiv), warum wir nicht unsere Gedanken sind und welche einfachen Unterbrecher Grübeln sofort stoppen. Holen Sie sich praxistaugliche Tools gegen Endlosschleifen im Grübeln, wie Sie Ihre innere Stimme stärken und gewinnen Sie Klarheit, bevor das Kopfkino Regie führt.
Live-Gespräch mit dem designierten Co-Präsidium der FDP Schweiz: der St. Galler Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher und dem Glarner Ständerat Benjamin Mühlemann. Weitere Themen: · Bundesasylzentrum in Steckborn TG öffnet Mitte September wieder. Voraussichtlich bis Ende Jahr. · Appenzeller Volksfreund eröffnet Büro in Herisau. · Die Obersee Nachrichten konnten nicht gerettet werden. · Beschuldigter im Mordfall Barchetsee TG zieht Urteil an das Bundesgericht weiter.
Die Innerrhoder Zeitung hat damit zum ersten Mal in ihrer 150-jährigen Geschichte ein Redaktionsbüro in Appenzell Ausserrhoden. Sie will sich als Zeitung für beide Appenzell etablieren. Weitere Themen: · An der Chilbi in Glarus kam es zu einem Sittlichkeitsdelikt gegen einen 10-jährigen Jungen. · 2-Jähriger ertrinkt in Neckertal in einem Pool. · Finanzausgleich im Kanton Graubünden schüttet dieses Jahr deutlich mehr Geld an die finanzschwächeren Gemeinden aus. · Beschuldigter im Mordfall Barchetsee TG zieht Urteil an das Bundesgericht weiter. · Kanton St. Gallen startet Verfahren zu möglichem Windpark in Wartau. · Der neue St. Galler Dompfarrer heisst Mathai Ottapally.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren Bundesverkehrsminister Scheuer erhoben. Die Behörde wirft ihm eine falsche uneidliche Aussage bei der Aufarbeitung der gescheiterten PKW-Maut vor. Dabei geht es darum, dass der CSU-Politiker den Maut-Vertrag unterzeichnet hatte, obwohl die Gefahr bestand, dass der Europäische Gerichtshof die Pläne stoppen würde. Der CSU-Politiker soll im Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen haben, als er sagte, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot gegeben, mit der Unterzeichnung bis zum Urteil des EuGH zu warten. Die Mautbetreiber hatten allerdings von einem solchen Angebot berichtet. Der EuGH hatte schließlich die Pläne als rechtswidrig bezeichnet. Die geplatzte Maut kostete den Bund 243 Millionen Euro an Schadenersatz.
Heute geht´s entspannt zu! Nimm dir deine Zeit und finde Klarheit für dich. Wir begeben uns auf eine kleine Reise. Diese Reise führt zu deinem Zukunfts-Ich. Sie darf dir vor allem Klarheit schenken, dir eine neue Perspektive erlauben und dir ermöglichen, dich selbst mit liebevollen Augen zu betrachten - ganz frei von jeglichem Urteil. Diese Reise stärkt dein Vertrauen, verbindet dich mit deiner inneren Weisheit und schenkt dir Orientierung für deinen jetzigen Weg. Ganz viel Freude mit dieser Episode und vielen lieben Dank für deine Aufmerksamkeit! Mehr Infos zu mir und meiner Arbeit findest du auf meiner Website oder auch auf YouTube: https://www.ankemehmann.com/ & https://youtube.com/@ankemehmann?si=V__4fT4UZGInk1Sb Du möchtest mit mir arbeiten? Dann lass uns kennenlernen: https://calendly.com/ankemehmann/20min
Das OLG Schleswig (OLG Schleswig v. 12.08.2025 - 6 UKI 3/25) hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eines Verbraucherverbands gegen die Nutzung von Meta-KI-Trainingsdaten mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt. Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink ordnen die Entscheidung ein. (01:11) Ab Minute (11:37) nehmen Brink und Härting einen FAZ-Beitrag von Prof. Nettesheim zum Anlass, um über das Wahlverfahren der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht zu sprechen. Besonders zutreffend findet Dr. Brink die Anregung zu einem transparenten und öffentlichen Verfahren (Art. 33 Abs 2 GG). Auch Prof. Härting betrachtet die intransparenten Absprachen im Hinterzimmer kritisch und wünscht sich wieder mehr ,,Gesicht“ am Bundesverfassungsgericht. Last but not least wird ab Minute (25:54) ein Urteil des VG Köln thematisiert. (VG Köln v. 17.07.2025 - 13 K 1419/23) 2023 untersagte der damalige BfDI dem Bundespresseamt den Betrieb einer Facebook-Fanpage. Kelber ging von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO von Meta und dem Bundespresseamt für einen unwirksamen Cookie-Banner aus. Das VG Köln widersprach dieser Auffassung. Für den Cookie-Banner sei ausschließlich Meta verantwortlich. Worin liegt der Unterschied zum Fall ,,Wirtschaftsakademie“ (EuGH v. 5.6.2018 – C-210/16)?
Herzlich willkommen zu Ihrem morgendlichen Newsletter! In Washington haben US-Präsident Donald Trump und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ihr Gipfeltreffen beendet – mit der Aussicht auf direkte Gespräche mit Russlands Präsident Wladimir Putin. Alle wichtigen Infos zum Ukraine-Gipfel erfahren Sie in unserem ersten Artikel. In unserem zweiten Artikel geht es um die Abhängigkeit von der von China geförderten Seltenen Erden. Welchen Ausweg gibt es? In unserem dritten Artikel berichten wir über das Urteil gegenüber der Fluggesellschaft Qantas. Unrechtmäßig seien die vielen Entlassungen während der Corona-Pandemie gewesen. Entsprechend hoch fiel die Geldstrafe aus.
In Folge 63 diskutieren Brigitte Körner und Rainald Vobbe unter anderem über: ⏩ aktuelle EuGH-Urteile zu § 14c UStG, darunter das Urteil vom 1.8.2025 (C-794/23 – P-GmbH II) zur Steuerschuld bei Rechnungen an Endverbraucher, ⏩ das neue BFH-Urteil vom 19.3.2025 (XI R 4/22) zu den Anforderungen an eine Rechnung nach § 14c Abs. 2 UStG, ⏩ spannende Entwicklungen zur Differenzbesteuerung, u. a. das EuGH-Urteil vom 1.8.2025 (C-433/24 – Galerie Karsten Greve) sowie die BFH-Vorlage vom 19.2.2025 (XI R 23/24) zum Vertrauensschutz, ⏩ das EuGH-Urteil vom 1.8.2025 (C-602/24 – W. sp. z o.o.) zur Steuerbefreiung bei Ausfuhr ohne Wissen des Lieferers, ⏩ sowie das BMF-Schreiben vom 8.8.2025 zu Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen. Viel Spaß beim Zuhören!
Dr. Pump, der Arzt, der um ein Haar Solothurner Kantonsarzt geworden wäre, ist verurteilt worden. Das Regionalgericht Bern-Mittelland fällt das Urteil in erster Instanz, weil er Dopingmittel verschrieben habe. Weitere Themen: · Das Badener Stimmvolk entscheidet über den Steuerfuss, die entsprechende Initiative ist gültig. · Schwer verletzter E-Trottifahrer in Niederlenz. Die Polizei vermutet, dass das Trotti zu schnell gefahren ist.
Peltner, Arndt www.deutschlandfunk.de, @mediasres
Triggerwarnung: In dieser Folge geht es um sexualisierte Gewalt. Valentinstag 1999: Die 34-jährige Petra fährt von der Wohnung ihres Freundes mit der Bahn zum Stadtrand von Berlin, um ihre Eltern zu besuchen. Sie kommt dort aber nie an. Stattdessen findet sie sich gefesselt in einem Keller wieder. Dorthin gebracht hat sie ein Mann mit Gummimaske, der sie „Sklavin Eva“ nennt und sagt, dass sie sich ab jetzt an seine Regeln zu halten habe. Er spricht von einer Menschenhandelsorganisation und Sexsklavinnen – aber wenige Wochen später findet Petra sich in einer Art Beziehungsspiel wieder, in dem sie so tun muss, als sei sie seine Freundin. Es ist ein nie enden wollender Albtraum, der seinen Höhepunkt zu erreichen scheint, als der Mann sie eines Tages plötzlich nicht mehr im Keller besucht. In dieser Folge von „Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe“ geht es um einen Kriminalfall, der so nie möglich gewesen wäre, wenn es in Deutschland nicht einen großen politischen Systemwechsel gegeben hätte. Wir erzählen, wie die Wende und verschollene DDR-Akten dazu geführt haben, dass ein Serientäter jahrelang die Verwirklichung seiner dunkelsten Fantasien planen konnte – und am Ende das Leben einer Frau zerstörte. Expert:innen in dieser Folge: Dr. Christian Booß, Historiker, Journalist und ehemaliger Projektkoordinator im Forschungsbereich des Stasi-Unterlagen-Archivs **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Emeli Glaser Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Quellen (Auswahl)** Landgericht Berlin, Urteil vom 20.10.1999, liegt uns vor Stern: https://shorturl.at/ks0om Tagesspiegel: https://shorturl.at/vncng Welt: https://shorturl.at/RbRj6 Der Maulbär: https://shorturl.at/O5bko **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Mit OK Cool ist hier nicht die kaltschnäuzige Antwort eines pubertierenden Kindes auf jede Fragege gemeint, sondern die musikalische Symbiose von Bridget Stiebris und Haley Blomquist aus Chicago. Und OK Cool ist hier auch nicht das Urteil über ihre Musik, sondern einfach ihr Bandname. OK Cool!
Das Wichtigste am Donnerstag: Das israelische Sicherheitskabinett entscheidet über die vollständige Besetzung des Gaza-Streifens. Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zum Staatstrojaner, und die US-Zölle gegen die EU treten in Kraft.
Als Rolf und Margarete Lehmann im Frühjahr 2020 in ihre neue Mietwohnung ziehen, sind sie voller Vorfreude. Endlich leben sie näher bei ihrem Sohn und ihren Enkelkindern und können fortan mehr Familienzeit genießen. Doch die anfängliche Euphorie verfliegt schnell, als sie Bekanntschaft mit ihrem Nachbarn Dieter Weber machen. Der 61-Jährige erweist sich als aggressiver Hausbewohner mit kurzer Zündschnur. Immer wieder geraten die Lehmanns mit ihm aneinander. Und als Rolf nach einem hitzigen Streit zum Telefon greift, um die Polizei zu verständigen, ahnt er nicht, dass er damit den dramatischen Höhepunkt des Nachbarschaftskonflikts einleitet … In dieser Folge von “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” widmen wir uns einem Nachbarschaftsstreit mit tödlichen Folgen. Dabei werfen wir nicht nur einen Blick auf die juristischen Grundlagen im Mietrecht, sondern auch auf die Dynamiken, die hinter solchen Konflikten stecken und sprechen darüber, wie belastend es ist, wenn hinter der eigenen Wohnungstür der nächste Streit lauert. Expert:innen in dieser Folge: Dr. med. Christine Heisterkamp, forensische Psychiaterin, Moritz Torgau, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafverteidiger Walter Rubach sowie Psychologe Rolf Schmiel Neue Doku “Schuld & Sühne” mit Paulina auf ZDFinfo: https://t1p.de/yahpp **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz, Marysol Mercado Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Quellen (Auswahl)** Landgericht Augsburg, Urteil vom 26.07.2024, 4 Ks 401 Js 125754/23 BR24: https://t1p.de/1ixru Spiegel: https://t1p.de/arswk augsburg.tv: https://t1p.de/avual
"Man hätte es besser mit einer Axt getan", lautet das Urteil aller Zeugen nach der ersten Hinrichtung eines Menschen mit Elektrizität am 6. August 1890. Die Justiz hält dennoch an der Tötungsmethode fest. Von Veronika Bock / Ulrich Biermann.
Heute mit Stimmen zu einem neuen Gesetz in der Ukraine, das die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden wiederherstellen soll. Auch das Urteil gegen den Initiator der "Querdenken"-Bewegung, Ballweg, ist Thema. Doch zunächst geht es um die Nahost-Reise von Bundesaußenminister Wadephul. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Die Deutsche Bahn beginnt mit der Grundsanierung der Strecke Hamburg-Berlin. Von heute an fahren dort keine Züge mehr. In den kommenden neun Monaten werden 165 Kilometer Gleise und fast 250 Weichen erneuert und 28 Bahnhöfe modernisiert.
Die Themen von Flo und Matthis am 01.08.2025: (00:00:00) Konzentration: Welche Musik Flo und Matthis hören, wenn sie sich konzentrieren müssen. (00:01:54) Beauty-Eingriffe: Wie der Bundesgerichtshof in einem Streit zwischen der Verbraucherzentrale und „Dr. Rick und Dr. Nick“ entschieden hat. (00:06:41) Gaza: Welche Promis einen Brief an den Bundeskanzler geschrieben haben und was sie angesichts der Zustände in Gaza fordern. (00:11:57) Sabotage und Verluste: Warum die Zugstrecke zwischen Düsseldorf und Duisburg gesperrt ist und wie es bei der Bahn aktuell läuft. Habt ihr Fragen oder Feedback? Schickt uns gerne eine Sprachnachricht an 0151 15071635 oder schreibt uns an 0630@wdr.de Kommt auch gerne in unseren WhatsApp Channel https://1.ard.de/0630-Whatsapp-Kanal Hier könnt ihr per QR-Code rein: https://1.ard.de/0630-bei-Whatsapp Von 0630.
Mit Spannung wurde das Urteil im monatelangen Prozess gegen den Querdenken-Gründer erwartet. Nun steht fest, dass Michael Ballweg von dem Vorwurf des Betrugs freigesprochen wurde. Die Strafkammer konnte keine privatnützige Verwendung von Querdenken-Spenden nachweisen. Das Gericht sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung im geringen Umfang schuldig.
Merz empfängt jordanischen König nach Gazahilfe-Ankündigung / Urteil im Prozess um Manchinger Goldschatz erwartet / Ammoniakaustritt in niederösterreichischer Firma / „König der Schweiz“ sorgt mit Landerwerb für politische Kritik / Unabhängiger Senator attackiert Gaspolitik der großen Parteien / UN-Generalsekretär fordert Zwei-Staaten-Lösung / Frankreich drängt EU zu mehr Druck auf Israel / Zwei Massenschießereien in den USA / Trump setzt Russland neue Frist für Friedensdeal mit Ukraine
Seit wenigen Tagen erreichen erstmals wieder größere Mengen an Hilfslieferungen die hungernde Bevölkerung im Gazastreifen. Bundeskanzler Merz sieht darin nur einen ersten Schritt und will mit anderen Ländern eine Luftbrücke einrichten.
Heute geht es um die interessante und wichtige Frage „Gottes Gnade – Freibrief zum Sündigen?“ Dazu lese ich eingangs den Vers 4 aus dem Judasbrief: „Denn es haben sich einige Menschen eingeschlichen, über die schon längst das Urteil geschrieben ist; Gottlose sind sie, missbrauchen die Gnade unseres Gottes für ihre Ausschweifung und verleugnen unsern alleinigen Herrscher und Herrn Jesus Christus.“
In dieser Folge von „Basler Ballert“ wird es ernst: Mario Basler spricht offen über die Schwächen des FC Bayern – und kommt zu einem klaren Urteil. Trotz Top-Stars wie Kane, Díaz und Ulise fehle dem Rekordmeister etwas Entscheidendes: ein stabiler, tief besetzter Kader. Vor allem die Defensive sieht Basler als große Baustelle. Warum junge Talente wie Tell und Arznu keine Chance bekommen, was er von den Transferplänen hält und warum die Champions-League-Hoffnung so nicht funktionieren kann – all das besprechen Mario und Oliver Dütschke mit gewohnter Schärfe und Humor. Mit freundlicher Unterstützung von: https://www.botb.com/ Außerdem: 7 neue Trainer in Liga 2, Sorgen um Schalke und Baslers große Hoffnung auf ein Comeback von Lautern, Essen und Hertha.
Polizeibehörden in verschiedenen Bundesländern setzen auf die umstrittene Software Palantir - trotz starker verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese werden - wie in anderen Politikbereichen auch - ignoriert. Bis zum nächsten Urteil. Ein Kommentar von Katharina Thoms www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Motorräder - Müssen sie so laut sein?; Brasilien: Bakterien als Pflanzenschutzmittel; Wie wirken "Angstgegner" auf die Leistung?; Können ausgestorbene Tierarten zurückkehren?; Gutachten zum Klimaschutz - was bringt's?; Eis für Hunde - Eine sinnvolle Abkühlung?; Abkupfern, nachmachen, teilen: Gute Seiten und Grenzen; Abnehmen - durch Ernährung oder Sport?; Moderation: Sebastian Sonntag Von WDR 5.
Zeitgenössische Mainstream-Architektur: öde, einfallslos und menschenfeindlich. So das Urteil einer ästhetischen Protestbewegung, die sich vorwiegend in sozialen Medien formiert. Die schwedische Gruppierung „Arkitekturupproret“ wurde 2013 gegründet und hat sich als „Architectural Uprising“ inzwischen internationalisiert. Von Christoph Spittler www.deutschlandfunkkultur.de, Feature
Dayton, USA, 21.7.1925: Im "Affenprozess" fällt heute das Urteil. Angeklagt ist John Thomas Scopes - weil er es gewagt hat, im Unterricht über Darwin zu sprechen. Von Ulrich Biermann ;Veronika Bock.