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Wed, 18 Jun 2025 05:00:00 +0000 https://wir.podigee.io/144-okumenische-nachbarschaftshilfe-miteinander-fureinander-frechen-konigsdorf fc35b3e6cb5a6d0a9c7de5574b8c3f6b "Die `Ökumenische Nachbarschaftshilfe "miteinander - füreinander" Frechen-Königsdorf´ feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Das Ziel dieser Einrichtung ist es, den Menschen im Viertel zu helfen, sie im Alltag zu unterstützen und Kontakte zu ermöglichen. Das alles geschieht ehrenamtlich mit hohem Zeiteinsatz aller Beteiligten - und mit viel Herz. Träger dieses Projektes ist die Kath. Pfarreiengemeinschaft Frechen, der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., die Evangelische Christusgemeinde an der Glessener Höhe und die Diakonie. Weitere Infos zu den einzelnen Angeboten, zu aktuellen Terminen und zum ehrenamtlichen Einsatz gibt es im Netz auf www.mit-fuereinander.de." Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft. 144 full no Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft
... einen neuen Namen hatten die Frechener für sich alle zusammen schon gefunden: St. Barbara am Marienfeld. Das hätte an die Schutzheilige des Bergbaus und an den Papstbesuch zum Weltjugendtag erinnert. Doch aus der Neugründung wurde nichts, das Generalvikariat nannte auf einmal die rechtlichen Fallstricke, die die Frechener Kirchenvorstände nicht auf dem Schirm hatten. St. Audomar hat auf dem Gelände des St. Katharinen-Hospitals Grundstücke. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Handyvertrag mit Smartphone: Ab diesem Betrag lohnt sich der Kombi-Deal Viele Mobilfunkanbieter werben mit scheinbar günstigen Kombi-Angeboten aus Tarif und neuem Smartphone. Doch lohnt sich das wirklich? Mit einer einfachen Faustformel des unabhängigen Geld-Ratgebers Finanztip können Verbraucher nun schnell gute von schlechten Angeboten unterscheiden. Beispielrechnungen für die beliebten Modelle iPhone 16 sowie Samsung Galaxy A56 5G zeigen: Ein Vergleich zahlt sich aus. So funktioniert die Faustregel – über neun Euro ist zu teuer Um ein Angebot schnell einstufen zu können, sollten Nutzer den durchschnittlichen monatlichen Gesamtpreis des Kombi-Angebots ermitteln – inklusive aller Einmalzahlungen und Rabatte wie zum Beispiel Anschlusspreis oder Wechselbonus. Bei Vergleichsportalen wird der monatliche Durchschnittspreis in der Regel direkt ausgewiesen. Dann müssen die Nutzer noch den aktuellen Marktpreis des Smartphones recherchieren, etwa über Onlineportale wie Idealo oder Geizhals. Liegt das Ergebnis über neun Euro nur für den Tarif, lohnt sich meist der getrennte Kauf. Zwischen fünf und neun Euro ist das Angebot fair. „Unter fünf Euro ist es ein guter Deal – und bei null Euro oder weniger bekommen Verbraucher den Vertrag quasi geschenkt. Zwei Beispielrechnungen im Vergleich Liegen die Vertragskosten für 24 Monate für ein iPhone 16 bei 36,95 Euro monatlich, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: 705 Euro (für das Smartphone-Modell auf dem Online-Vergleichsportal) geteilt durch 24 Monate ergibt 29,37 Euro. Diesen Betrag zieht man von den 36,95 Euro (mtl. Vertragskosten) ab und erhält 7,58 Euro an effektiven monatlichen Vertragskosten ohne Handy. Nach der Finanztip-Faustformel wäre das ein sehr guter Deal, wonach sich des Bundle-Angebot aus Gerät und Handyvertrag lohnt. Im Beispiel des genannten Samsung Galaxy A56 5G sieht das anders aus: 39,95 Euro monatliche Vertragskosten mit dem Galaxy A56 plus Einmalkosten von 289,90 Euro ergeben monatliche Gesamtkosten von 52 Euro: Also deutlich mehr als bei dem vorherigen Beispiel. Vertrag direkt zur Mindestvertragslaufzeit kündigen Günstige Kombi-Angebote eignen sich gut, wenn man sowieso gerade ein neues Smartphone benötigt. „Man muss aber dazu bereit sein, nach zwei Jahren zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Denn oft zahlt man sonst für das bereits abbezahlte Smartphone einfach weiter”, warnt Finanztip. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: AutoScout24 Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) Mai Speziell für den Gebrauchtwagenkauf wäre es gut, wenn man beim Blick in die berühmte Glaskugel sehen könnte, wie sich die Preise entwickeln. Also ob man jetzt kaufen sollte oder lieber später. Was voraussetzt, dass man keinen Zeitdruck hat.Zumindest im Mai war auf dem Gebrauchtwagenmarkt auf den ersten Blick nur wenig Bewegung. Das geht aus dem AutoScout24 Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) hervor, den das Unternehmen monatlich auf der Basis aktueller Angebotspreise erstellt. Danach sinken die Preise für Gebrauchtwagen im Vergleich zum Vormonat um 0,3 Prozent und bleiben damit weitestgehend stabil. Durchschnittlich kostet ein Gebrauchter im Mai dieses Jahres 27.857 Euro. Auf längere Sicht sind Gebrauchtwagen hingegen teurer geworden: Kunden zahlen heute durchschnittlich rund 200 Euro (0,7 Prozent) mehr für ein entsprechendes Fahrzeug als im Mai 2024. Die Analyse zeigt, dass die Nachfrage nach E-Autos im Mai um rund 10 Prozent gegenüber dem Vormonat ansteigt – und das gegen den Trend einer allgemein leicht rückläufigen Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Antriebsarten: Hybride noch teurer, Benziner deutlich billiger Bei den relevanten Antriebsarten macht sich der leichte Preisrückgang im Mai vor allem bei Benzinern bemerkbar: Fahrzeuge mit einem Ottomotor unter der Haube verbilligen sich innerhalb eines Monats um 0,6 Prozent und kosten damit im Schnitt 25.467 Euro. Bei Dieseln tut sich hingegen wenig: Mit einem leichten Minus von 0,1 Prozent bleibt der durchschnittliche Angebotspreis bei annähernd stabilen 28.229 Euro. Auch E-Autos verbilligen sich nur leicht um 0,2 Prozent, was einen Durchschnittspreis von 34.933 Euro nach sich zieht. Gegen den Trend verteuern sich die Fahrzeuge der ohnehin bereits teuersten Antriebstechnologie, der gebrauchten Hybridfahrzeuge. Deutlich nach unten zeigt das Barometer hingegen bei Gebrauchten mit Gasantrieb: CNG-Fahrzeuge verbilligen sich um 2,1 Prozent, Autos mit LPG-Antrieb geben sogar um 6,1 Prozent nach. Gebrauchte Elektroautos werden in Deutschland zunehmend attraktiver und die anfänglich große Schere zwischen Angebot und Nachfrage beginnt sich stückweise zu schließen. Im Mai stiegen die Kaufanfragen auf E-Auto-Inserate um 10 Prozent im Vergleich zum April. Anders als vielfach vermutet, werden durchaus auch Teslas gesucht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Wed, 04 Jun 2025 05:00:00 +0000 https://wir.podigee.io/142-50-jahre-bildungsforum-rhein-erft fedc266a3fc0f5af4100c6b630bb579b Die Katholischen Bildungswerke im Erzbistum Köln feiern 50-jähriges Bestehen. Auch das Katholische Bildungsforum im Anton-Heinen-Haus in Bergheim gehört dazu. Michael Hartke hat mit dem Leiter des Bildungsforums Martin Böke über die Erfolgsgeschichte Bildungswerk gesprochen und eine Kursteilnehmerin getroffen, die mittlerweile selbst Integrationskurse leitet. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft. 142 full no 50 Jahre Bildungsforum,Bildungsforum,Bildungsforum-Rhein-Erft,Bildungswerk,Jubiläum Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Hyundai Motor Group übernimmt globale Führungsrolle im Bereich Wasserstoff auf dem World Hydrogen Summit 2025 Die Hyundai Motor Group (HMG) hat auf dem World Hydrogen Summit 2025, der soeben in Rotterdam stattfand, ihre führende Rolle als globaler Anbieter von Wasserstofflösungen bekräftigt. Der Konzern nahm sowohl an der Ausstellung als auch an der hochrangigen Diskussionsrunde teil, um die neuesten Wasserstoffinitiativen vorzustellen und den Dialog innerhalb der Branche voranzutreiben. Im koreanischen Pavillon, der in Zusammenarbeit mit H2KOREA, einem wichtigen Zusammenschluss von Akteuren der Wasserstoffindustrie, organisiert wurde, präsentierte die Hyundai Motor Group die globalen Fortschritte in der Wasserstofftechnologie. Hyundai fokussiert dabei insbesondere die Wasserstoff-Wertschöpfungskette unter der eigenen Wasserstoffmarke HTWO und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Dekarbonisierung von Häfen, was im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Hafens von Rotterdam steht Um seine technologische Führungsrolle im Bereich der Wasserstoffenergie zu demonstrieren, präsentierte der Hyundai Konzern auch die Brennstoffzellentechnologie, die in Lkw, Bussen, Gabelstaplern und Straßenbahnen zum Einsatz kommt. Im Mittelpunkt der Ausstellung stand die Miniatur-Präsentation einer Wasserstoffgesellschaft mit einem wasserstoffbetriebenen Generator und einer Straßenbahn, die das transformative Potenzial der Wasserstoffenergie verdeutlicht und einen Einblick in das kollaborative Ökosystem gab, das durch die Wasserstoffmarke HTWO aufgebaut wird. Die Hyundai Motor Group ist ihrer langjährigen Vision verpflichtet, die Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu entwickeln und auszubauen und den Übergang zu einer klimaneutralen Zukunft voranzutreiben. Der Aufbau eines Wasserstoff-Ökosystems erfordert natürlich starke Partnerschaften zwischen Regierungen und Industrie und die Zusammenarbeit mit globalen Partnern entlang der Wertschöpfungskette, um die Einführung einer wasserstoffbetriebenen Gesellschaft zu beschleunigen. Bei der Hyundai Motor Group betont man aber auch: „Da die Industrie einen entscheidenden Moment beim Übergang zu einer Wasserstoffgesellschaft erreicht hat, ist die Erweiterung der Wertschöpfungskette von entscheidender Bedeutung. Wir müssen diese durch Standardisierung vorantreiben, um den gesamten Wasserstoffsektor voranzubringen“. Vor dem Gipfel besuchte Vice Chairman Chang auch den Innovation Campus von Air Liquide in Paris, um die Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen zu stärken. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Seit dem 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen Foto: DVFG/Deutscher Verband Flüssiggas e.V./AdobeStock Seit dem 19. Juni 2025 ist sie Pflicht: Die Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen. Seit diesem Tag müssen Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im vergangenen Jahr in die StVZO aufgenommene § 60 ("Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"). Damit endet die einjährige Übergangsfrist. Wie die Gasprüfung abläuft, welche Bußgelder drohen und was es sonst zu beachten gibt, erläutert der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. So gilt die Pflicht zur Gasprüfung erstmals nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre geprüft werden. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme. Auch derjenige, der sein Fahrzeug umbaut und prüfpflichtige Änderungen vornimmt, muss die Flüssiggasanlage ebenfalls vor der Wiederinbetriebnahme überprüfen lassen. Die Gasprüfung ist zudem eine eigenständige Prüfung und damit unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Anerkannte Sachkundige können die Gasprüfung übrigens auch auf dem Campingplatz vornehmen, das erspart die Fahrt zu einer speziellen Prüfstelle. Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Freizeitfahrzeugs nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei mehr als vier bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht Monaten), wobei man die Prüfung schon im Interesse der eigenen Sicherheit durchführen sollte. Denn die Gasprüfung ist eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können. Der professionelle Check schützt Personen in und außerhalb des Fahrzeugs vor den Gefahren eines defekten Gasgeräts oder einer undichten Anlage. Zur Gasprüfung gehören die Sichtprüfung, bei der für die gesamte Gasanlage Druckregler und Gasschläuche hinsichtlich ihres technischen Zustandes untersucht werden und die Funktionsprüfung, die einen fehlerfreien Betrieb der Geräte prüft. Hierfür nehmen anerkannte Sachkundige die eingebauten Geräte wie Gaskochfeld, Kühlschrank und die Heizung in Betrieb - und überprüfen u. a. Flammenfarbe und Flammenverhalten. Zudem kontrollieren sie an jedem Brenner die Funktion der Zündsicherung. Sie sorgt dafür, dass das Gas automatisch abgeschaltet wird, wenn die Flamme erlischt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Sicher unterwegs: Versicherungsschutz auf Radtouren nicht vergessen Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Privathaftpflicht und Diebstahlschutz als wichtige Begleiter auf Radtouren Es ist kaum zu glauben, aber 37,4 Millionen Menschen in Deutschland nutzten 2023 das Rad in Urlaub und Freizeit, das zeigt die aktuelle Radreiseanalyse des ADFC. Die Zahl der klassischen Radreisen mit mindestens drei Übernachtungen war zwar rückläufig, dafür nahmen aber die Tagesausflüge zu: 36,4 Millionen Deutsche unternahmen 455 Millionen Tagesradtouren. „Vor einer Radtour sollte man neben dem Fahrradcheck auch den Versicherungsschutz prüfen. Wichtig ist insbesondere eine Privathaftpflichtversicherung. Für Diebstahlschutz gibt es verschiedene Absicherungsoptionen“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Eine private Haftpflichtversicherung gehört nicht nur auf Radtouren zur unverzichtbaren Grundausstattung. Wer anderen einen Schaden zufügt – etwa bei einem selbst verschuldeten Fahrradunfall mit Personenschaden oder Beschädigung von fremdem Eigentum – muss dafür geradestehen. In solchen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. „Auch das Fahrrad selbst sowie mitgeführtes Gepäck lassen sich unterwegs absichern – über die Hausratversicherung. Sie leistet bei Einbruchdiebstahl, vorausgesetzt, das Rad wird in einem verschlossenen Raum aufbewahrt. Zum Beispiel im Hotelkeller oder im Abstellraum einer Ferienunterkunft“. Das ist beim Campen oft nicht umsetzbar. Mehr darüber, was man bei der Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung beachten sollte, finden Sie im BdV-Infoblatt "Hausratversicherung". Möchten Verbraucher ihr Fahrrad zusätzlich gegen einfachen Diebstahl absichern, ist dies in der Regel gegen einen Beitragszuschlag über die Hausratversicherung möglich. In vielen Premiumtarifen ist dieses Risiko bereits automatisch abgedeckt. „Zahlreiche Versicherer bieten inzwischen einen 24-Stunden-Schutz an“, erklärt der BdV. „Dann greift der Versicherungsschutz auch nachts – etwa zwischen 22 und 6 Uhr –, solange das Fahrrad an einem festen Gegenstand wie einem Laternenmast angeschlossen war.“ Unser Tipp: Fragen Sie vor Reisebeginn bei Ihrer Versicherung nach, welche Bedingungen genau gelten – und lassen Sie sich den Schutz schriftlich bestätigen. Vor Radtouren im Ausland sollte vorab mit der Versicherung geklärt werden, ob der Versicherungsschutz auch im jeweiligen Reiseland gilt. Für hochwertige Fahrräder und E-Bikes lohnt sich der Blick auf spezielle Fahrradversicherungen. Je nach Tarif bieten sie einen umfassenden Schutz, der weit über den (Einbruch-)Diebstahl hinausgeht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Jobben nach dem Abitur: Wie am besten? Das Abizeugnis in der Tasche und dann? Wer erstmal jobben will, sollte einiges beachten. Ein wichtiger Punkt ist, ob Abiturienten dann weiterhin über die Eltern krankenversichert sind. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Bis es nach dem Abitur mit der Ausbildung, dem Studium oder einem Auslandsjahr weitergeht, bleiben oft einige freie Wochen oder Monate. Viele Schulabgänger nutzen die Zeit, um Geld zu verdienen und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. In manchen Branchen kann man ein freiwilliges Praktikum machen, das zum Berufswunsch passt. Zum reinen Geldverdienen bieten sich Minijobs oder eine kurzfristige Beschäftigung an. Minijob und kurzfristige Beschäftigung Wer nach dem Abitur Geld verdienen möchte, kann dies oft sozialversicherungsfrei tun, etwa mit einem Minijob. Dabei kann man monatlich bis zu 556 Euro verdienen. Alternativ ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich, die pro Kalenderjahr drei Monate oder 70 Arbeitstage nicht übersteigt. Wichtig: Steht danach zum Beispiel ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Job im Ausland an, wird das dazugezählt - die Tätigkeit ist dann trotz der kurzen Dauer unter Umständen nicht mehr sozialversicherungsfrei. Beide beiden Varianten wird mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt, derzeit 12,82 Euro pro Stunde. Einkommensteuer fällt in Deutschland erst an, wenn der Verdienst über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr liegt. Zusätzlich können die jungen Menschen mit einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung bis zum Alter von 23 Jahren über ihre Eltern in der gesetzlichen Versicherung krankenversichert bleiben. Für Studierende gilt diese Regelung bis 25 Jahre. Andere Regeln bei einem Praktikum Bei einem Praktikum sind die Bestimmungen anders als bei Nebenjobs. Dauert das freiwillige Praktikum nicht länger als drei Monate und dient der Orientierung, muss das Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen. Es kann selbst über die Entlohnung entscheiden. Wenn der Betrag jedoch höher als 556 Euro im Monat ist, müssen die Abiturienten sich selbst krankenversichern und die Beiträge zahlen. Je nach Tätigkeit nach dem Praktikum kann dies auch schon vorher der Fall sein. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Für den Minijob gilt: Die Beiträge zur Rentenversicherung zieht der Arbeitgeber ab und leitet sie weiter - 15 Prozent vom Arbeitgeber und 3,6 Prozent vom Minijobber. Für die Befreiung vom Eigenanteil muss ein Antrag gestellt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Wed, 21 May 2025 05:00:00 +0000 https://wir.podigee.io/141-bienen-auf-der-blomcheswies 613e7c64b9896a9c8e6937cbc8e4d686 Am 20. Mai ist der Welttag der Bienen. Wer das Leben der kleinen Tiere beobachten möchte, hat auf der "Blömcheswies" die Chance dazu. Das Team des ehrenamtlichen Projekts "Blömcheswies" will den Vorgarten der Kirche St. Sebastianus in Frechen-Königsdorf damit attraktiver gestalten. Diesen Beitrag produzierte Katrin Henn für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft. 141 full no Blömcheswies,Bienchen,Kirche St. Sebastianus in Frechen-Königsdorf,Frechen-Königsdorf,St. Sebastianus,Welttag der Bienen Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Recherche von Finanztip und CORRECTIV: Hunderte vermeintlich grüne Fonds müssen sich umbenennen Fondsanbieter mussten bei Hunderten vermeintlich „grünen“ Fonds und ETFs Begriffe wie „Klima“ oder „nachhaltig“ aus dem Namen streichen – weil die Inhalte oft nicht hielten, was die Titel versprachen. In den betroffenen Fonds stecken mindestens 150 Milliarden Euro Anlegergeld. Das zeigt eine gemeinsame Recherche von CORRECTIV und Finanztip. Und so ist das Beben bei der grünen Geldanlage groß: Viele aktive und passive Fonds versprechen Anlegenden nachhaltiges Investieren und tragen entsprechende Begriffe wie Transformation, Umwelt oder Nachhaltigkeit in ihren Namen. Aufgrund einer neuen EU-Verordnung müssen sie ab dem 21. Mai 2025 bestimmte Kriterien in ihrer Anlagestrategie erfüllen, wenn sie die gewünschten Nachhaltigkeitsbegriffe weiter im Namen nutzen wollen. Mindestens 220 ETFs und 60 aktive Fonds passten bereits ihre Bezeichnung an und strichen die Nachhaltigkeitsbegriffe entweder komplett aus ihren Fondsnamen oder ersetzten sie durch weniger strenge Begriffe. Nachhaltige Fonds nicht wirklich grün? Die Verordnung soll eine Lücke schließen: Bisher fehlten verbindliche Standards, die genau festlegen, welche Anforderungen eine Geldanlage erfüllen muss, um als nachhaltig zu gelten. “Viele klimabewusste Anlegerinnen und Anleger wollen ihr Geld renditestark anlegen und dabei ein Zeichen gegen Umweltskandale, Kinderarbeit oder Dumpinglöhne setzen. Investieren sie deshalb in einen nachhaltigen Fonds, sollte dieser auch dem Anspruch gerecht werden. Wenn ein Fonds zum Beispiel ‘grün' im Namen trägt, aber trotzdem in Unternehmen investiert, die Kohle oder Erdöl fördern, werden Anlegerinnen und Anleger ziemlich getäuscht”, sagt man bei Finanztip. Hinzu komme, dass jeder etwas anderes unter Nachhaltigkeit versteht. “Fondsanbieter haben das ausgenutzt und sind sehr großzügig mit Nachhaltigkeitsbegriffen in den Namen ihrer Anlageprodukte umgegangen”, so Finanztip. “Das zeigt die hohe Anzahl an Fonds, die jetzt umbenannt werden musste.” Bei den ETFs fielen 712 von über 2.300 Titeln, die auf Xetra handelbar sind, zum Stichtag Ende November unter die Leitlinien zu Fondsnamen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Bei fast jedem dritten davon steht nun keiner der in den Leitlinien genannten Begriffe mehr im Namen. Gemessen am investierten Geld sind besonders ETFs von den Anbietern iShares (Fondsvolumen der umbenannten ETFs: 33 Milliarden Euro), J.P. Morgan (22,2 Milliarden Euro) und Amundi (12,3 Milliarden Euro) betroffen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Die Gängelei geht weiter Wenn ich das Wort „Bürokratieabbau“ höre, sehe oder lese, stellen sich bei mir die Nackenhaare auf. Denn für gefühlt einen Bürokratieabbau kommen mindestens zwei neue Hemmnisse dazu. Und der nächste Schildbürgerstreich ist bereits auf dem Weg.Das so genannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das bereits am 16. Juli 2021 (BGBl. 2021 I Seite 2970) erlassen wurde und am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Dieses lustige Bundesgesetz heißt übrigens mit vollem Namen „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.“ Schon das ist eine Zumutung, schon der Name des Gesetzes ist alles andere als „barrierefrei!“ Unter anderem trifft dieses neue Bürokratiemonster die Betreiber von Webseiten. Um es mal mit einem zynischen Spruch einzuleiten. Alle? Nein, nicht alle! Aber sehr viele! Schauen wir uns das mal im Detail an, wobei selbst das kaum möglich ist: Barrierefreiheit bei Websites bedeutet, dass diese Seite auch von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Was „robust“ ist, überlasse ich mal Ihrer eigenen Interpretation. Natürlich müssen auch diese Menschen Zugang zum Netz haben, aber es ist davon auszugehen, dass man hier weit übers Ziel hinausschießt. Zwar hat das Gesetz aktuell nur 38 Paragraphen, die dazugehörige Verordnung nur 22, aber die haben es in sich. Der juristische Laie wird kaum durchsteigen, was er aber in § 7 BFSG lesen kann, wird ihn möglicherweise dazu veranlassen, seine Webseite sofort vom Netz zu nehmen, wie es schon bei der vielgeliebten Datenschutz-Grundverordnung DSGVO oft passierte. Denn in § 7, Absatz 2 BFSG wird bei einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro gedroht. „Kleinstunternehmen“ mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind übrigens ausgenommen. Das muss der Laie aber in § 2 Nr. 17 BFSG erst mal entdecken! Aber Vorsicht: Es gibt auch Ausnahmen von der Ausnahme und dann kann es Sie doch noch erwischen! Und dann kann es für Sie doch wieder teuer werden! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter machen Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen. Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das Steuerleben einfacher machen. 1. Arbeitnehmerpauschale Die Pauschale für berufliche Ausgaben, umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden 1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die Steuerformulare einzutragen. 2. Entfernungspauschale Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel oder die tatsächlichen Kosten. 3. Homeoffice-Pauschale Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden. 4. Kontoführungspauschale Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten anzugeben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
40 Jahre lang engagiert sich die Pax-Christi-Gruppe Erftstadt jetzt schon für den Frieden. Dabei haben sie unruhige Zeiten erlebt, aber auch viel bewirkt. Heute sehen sie sich wieder mit Kriegen und Krisen konfrontiert. Denen begegnen sie weiter mit gewaltfreiem Protest, Info-Veranstaltungen und einer guten Vernetzung. Die neue Herausforderung ist, das Engagement lebendig zu halten und auch an die junge Generation weiterzugeben. Darüber haben die drei langjährigen Mitglieder Renate Zwicker Pelzer, Gerhard Pelzer und Rosa Schmitges mit unserem Autor Michael Hartke gesprochen. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft. Das Bild zeigt: Renate Zwicker Pelzer, Gerhard Pelzer und Rosa Schmitges von Pax Christi Erftstadt.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Thema seit 100 Jahren: Ohne Schmierung läuft kein Motor Ohne Motoröl läuft nichts – zumindest kein Auto mit Benzin- oder Dieselantrieb. Öl verringert die Reibung, leitet Wärme ab und hält den Motor sauber. Doch welches Schmiermittel ist das richtige? Wie oft sollte man es kontrollieren? Und was passiert bei zu niedrigem Ölstand? Viele dieser Fragen beantwortete die „DEKRA Zeitschrift“ schon vor fast 100 Jahren. Kolben, Lager, Kurbelwelle, Ventile – ein Verbrennungsmotor besitzt viele bewegte Teile, die alle geschmiert werden wollen. Dazu fördert eine Pumpe das Öl in alle wichtigen Bereiche des Motors. Es bildet dort einen hauchdünnen Schutzfilm und sorgt dafür, dass sich die beweglichen Metallteile geschmeidig aneinander vorbei bewegen, statt sich gegenseitig abzunutzen. Außerdem transportiert Öl Wärme ab, hält den Motor sauber und schützt vor Korrosion. Kurz gesagt: Ohne Öl würde der Motor in kürzester Zeit seinen Dienst quittieren. All das ist nichts Neues – seit 100 Jahren erklären DEKRA Experten Autofahrern die Technik von Fahrzeugen. Welche Ölsorten gibt es? Die Welt der Motoröle teilt sich heute in drei grundlegende Kategorien, die sich im Wesentlichen durch ihre Herstellungsverfahren unterscheiden: Mineralöl besteht im Grunde aus natürlichen Rohölraffinaten. Synthetik-Öl wird ebenfalls in großen Industrieanlagen meist aus Erdgas-Bestandteilen hergestellt. Teilsynthetik-Öl ist in der Regel eine Mischung aus beiden. In allen drei Kategorien gibt es unterschiedliche Qualitäten. Verbraucher sollten auf Markenhersteller achten und sich in einschlägigen Tests von Fachzeitschriften oder -portalen informieren. Was bedeuten die vielen Abkürzungen? Fahrzeughersteller geben genau vor, welches Öl verwendet werden muss. Die Sorte hängt von Motor und Leistung ab, aber auch von Klima der Region, in der das Auto gefahren wird. Alle diese Informationen stehen im Fahrzeughandbuch. Grundsätzlich muss das Öl dünnflüssig genug sein, um alle Teile sofort beim Motorstart zu schützen. Aber jeder Schmierstoff ist nur für einen bestimmten Temperaturbereich ausgelegt, den man anhand des SAE-Wertes erkennt (z.B. 10W-50). Dabei steht das „W“ für Winter. Die Zahl vor dem „W“ informiert über die niedrigste Temperatur, in der das Öl eingesetzt werden kann. Wie oft muss man Ölstand kontrollieren? In vielen modernen Fahrzeugen überwachen Sensoren den Ölstand und warnen über eine Anzeige im Cockpit. Darauf sollte man sich aber nicht ausschließlich verlassen, sondern den Ölstand regelmäßig (spätestens alle 1.000 Kilometer) auch manuell prüfen. Alle Fotos: DEKRA e. V. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab? "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren. Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält. Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt. Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden. Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Der neue Ford Puma Gen-E verwandelt Strom in Fahrspaß Die Familie rein elektrischer Fahrzeuge von Ford bekommt attraktiven Nachwuchs: Mit dem neuen Puma Gen-E erhält jetzt auch der europäische Bestseller der Marke eine Variante mit lokal emissionsfreiem Antrieb. Das kompakte Crossover-Modell überzeugt mit einer Reichweite von bis zu 376 Kilometern nach WLTP, einer Schnellladefunktion und vielen praktischen Detaillösungen wie zum Beispiel der wasserdichten GigaBox im Kofferraum mit 145 Litern Fassungsvermögen. Der neue Puma Gen-E erleichtert den Zugang zur rein elektrischen Mobilität und erweitert das vielseitige Angebot von Ford an vollelektrischen Fahrzeugen für unterschiedlichste Kundenwünsche. Das Portfolio umfasst auch den Ford Explorer und den Ford Capri – beide werden in Köln-Niehl gebaut – sowie den Mustang Mach-E und die Transportermodelle E-Transit, E-Transit Custom und E-Tourneo Custom. Neueinsteigern erleichtert Ford den Wechsel zur E-Mobilität mit zahlreichen Service-Angeboten und Dienstleistungen. Auf Wunsch unterstützt der Autohersteller zum Beispiel bei der Einrichtung von Ladelösungen. Auch die achtjährige, 160.000 Kilometer einschließende Garantie auf die Batterie des Elektrofahrzeugs wirkt Vorbehalten entgegen. Viel Fahrvergnügen, keine lokalen Emissionen Der neue Elektro-Antrieb des Ford Puma Gen-E überzeugt mit einer besonders hohen Energieeffizienz und einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 13,1 Kilowattstunden (kWh) pro 100 Kilometer. Damit erreicht der kompakte Crossover eine Reichweite von bis zu 376 Kilometern. Im City-Verkehr sind sogar 523 Kilometer möglich, bis der Puma Gen-E erneut eine Steckdose benötigt. An einem Schnellladepunkt kann der Akku in nur 23 Minuten von zehn auf 80 Prozent aufgefüllt werden. Eine Beschleunigung von Null auf 100 km/h in 8,0 Sekunden unterstreicht das sportliche Temperament von Fords neuestem Elektro-Modell und sein hoch agiles Fahrverhalten von der besonders direkten Lenkung aus dem Puma ST. Ebenfalls verfügbar ist die Intelligente adaptive Geschwindigkeitsregelanlage mit Stopp&Go und Fahrspur-Pilot. Sie beschleunigt und bremst den Puma Gen-E so sanft, dass sich ein ganz natürliches Fahrgefühl ergibt. Dabei kann sie auch auf den vorausschauenden Geschwindigkeitsassistenten zugreifen. Er passt das vorgewählte Tempo vor Kurven, Kreuzungen, Kreisverkehren und Autobahnabfahrten automatisch an Alle Fotos: Ford Germany Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Lexus Heritage Day in der Toyota Collection: Ikonische Lexus Modelle live erleben Public Opening präsentiert Supercar Lexus LFA, legendäre Klassiker und aktuelle Modelle Jeden ersten Samstag im Monat öffnet die Toyota Collection in Köln ihre Pforten für Automobilfans und das sogar kostenlos. Der kommende Samstag, also der 3. Mai, ist für Fans der japanischen Premiummarke Lexus fast eine Pflichtveranstaltung. Von 10 bis 14 Uhr präsentiert die einzigartige Automobilsammlung auf dem Gelände von Toyota Deutschland (Toyota-Allee 2, 50858 Köln) den ersten Lexus Heritage Day mit vielen Highlights aus der über 35-jährigen Geschichte des Premiumherstellers. Die Besucher erwartet ein faszinierendes Line-up aller Lexus Ikonen von der klassischen Luxuslimousine LS 400 bis zum aktuellen Lexus Modellprogramm. Ein Highlight dürfte der Expertentalk der zweifachen Damen-Rallye-Weltmeisterin Isolde Holderied mit Peter Dresen von Toyota Gazoo Racing Europe (TGR-E) über die Herausforderungen bei der Entwicklung des Supersportwagens Lexus LFA sein. Die Erfolgsgeschichte von Lexus und die hohe Kunst, Premium-Mobilität durch innovative Technik und Handwerkskunst neu zu gestalten, begann 1989 mit dem Lexus LS 400. LS stand damals für „Luxury Sedan“ und 400 indizierte einen sensationell leistungsstarken und laufruhigen 4,0-Liter-V8 – sogar bei Vmax blieb die Champagnerglas-Pyramide auf dem Motor stehen, wie ein kultiger Werbespot erklärte. Das Streben nach Perfektion demonstriert ein in der Toyota Collection präsentierter Lexus LS 400 von 1993, der bereits eine Million Kilometer mit erstem V8-Motor und Getriebe absolvierte. Die Grenzen gewohnter Premium-Maßstäbe verschob Lexus aber auch mit anderen legendären Modellen, die beim Heritage Day einen Gastauftritt in der Toyota Collection feiern: Dabei das frühe V8-Sportcoupé vom Typ SC 400, das ab 1991 in Nordamerika verkauft wurde und das 2001 vorgestellte Coupé-Cabriolet Lexus SC 430 in klassischer europäischer Eleganz. Neben vielen weiteren Highlights wird natürlich auch der Lexus LFA zu sehen sein, der seinen Feinschliff auf dem Nürburgring bekam. Auf dem Parkplatz direkt vor den Toren der Ausstellungshalle folgt dann die adrenalinhaltige Hörprobe: Das Fire-up des furiosen V10-Saugmotors im Lexus LFA. Alle Fotos: Toyota Deutschland GmbH Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Auto Shanghai 2025: Chinesische Hersteller setzen neue Maßstäbe - Carwow-Umfrage zeigt differenzierte Wahrnehmung in Deutschland Die Auto Shanghai 2025, eine der weltweit wichtigsten Automobilmessen, die noch bis zum 02. Mai ihre Tore geöffnet hat, gibt einen eindrucksvollen Ausblick auf die Zukunft der Mobilität. Für Carwow, die Online-Plattform für alles rund ums Auto, sind die technologische Innovationskraft und der dominante Auftritt chinesischer Automobilhersteller auch für den europäischen Markt von großer Relevanz. Vor diesem Hintergrund hat Carwow die Wahrnehmung chinesischer Automobilmarken in Deutschland genauer untersucht. Während Marken wie BYD, Nio und Xpeng zunehmend an Bekanntheit gewinnen, bestehen nach wie vor erhebliche Vorbehalte bei potenziellen Autokäufern. "Innovation begegnet einem auf Schritt und Tritt" - Eindrücke von der Messe "Die Geschwindigkeit des Wandels in der Automobilwelt ist hier in Shanghai förmlich greifbar", sagt man bei Carwow. "Schnellladetechnologien, größere Batterien, Fortschritte beim assistierten und autonomen Fahren - Innovation begegnet einem auf Schritt und Tritt. Besonders eindrucksvoll ist die Vielzahl neuer Modelle, von denen viele bereits kurz nach ihrer ursprünglichen Markteinführung überarbeitet werden." Auch jenseits der Messehallen zeigt sich ein deutliches Bild: "Im Straßenbild dominieren inzwischen lokale Marken wie BYD, Aito, Zeekr, Xpeng und Nio - westliche Marken treten sichtbar in den Hintergrund. Diese Dynamik wird auch Europa verändern." Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Markteintritten: "Chinesische Hersteller planen gezielt in Aftersales-Strukturen, Markenaufbau und Marketing zu investieren, bevor sie in den Verkauf starten. Das ist eine neue Qualität." Wachsende Bekanntheit, aber auch Zurückhaltung - Ergebnisse der Carwow-Umfrage Eine aktuelle Carwow-Umfrage aus April 2025 mit über 1.000 Teilnehmern zeigt, dass BYD mit 73 % den höchsten Bekanntheitsgrad unter chinesischen Marken aufweist, gefolgt von Nio mit 43 % und Xpeng mit 35 %. Gleichzeitig gaben jedoch nur 42 % der Befragten an, den Kauf eines Fahrzeugs einer chinesischen Marke in Erwägung zu ziehen - ein klares Signal für eine noch vorhandene Vertrauenslücke. Etablierte deutsche Marken können weiterhin punkten, vor allem in den Bereichen Nachsorge und Service: 42 % der Befragten äußerten Bedenken hinsichtlich des Service- und Werkstattnetzes chinesischer Marken - ein Bereich, in dem etablierte deutsche Hersteller traditionell stark sind. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Richtig versichert im Campingurlaub Bund der Versicherten e. V. (BdV): Diese Policen sorgen für einen entspannten Trip mit Wohnmobil, Zelt & Co. Campingreisen liegen im Trend – ob mit dem ausgebauten Kastenwagen, dem Wohnwagen oder ganz klassisch mit dem Zelt. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen für Campingreisende unverzichtbar sind. „Hat man sich vor dem Urlaub einmal mit seinem Versicherungsschutz beschäftigt, kann man entspannter losfahren“, sagt man beim BdV. „Ein Muss für alle ist die private Haftpflichtversicherung – auch auf Reisen.“ Je nach Ausstattung, Reiseziel und Art des Campings können weitere Policen sinnvoll oder sogar notwendig sein. Ob versehentlich ein fremdes Zelt beschädigt oder durch eine Unachtsamkeit ein Brand ausgelöst wird – auf dem Campingplatz kann es schnell zu Schadenfällen kommen. „Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man anderen einen Schaden zufügt. Sie prüft Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, notfalls auch vor Gericht“, heißt es. Die Police fungiert damit auch als passiver Rechtsschutz. Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge kann neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Während die Teilkasko unter anderem bei Brand, Diebstahl, Wildunfällen oder Sturm zahlt, deckt die Vollkasko zusätzlich selbst verursachte Schäden und Vandalismus ab. Wer mit viel Ausstattung unterwegs ist, sollte auch den Versicherungsschutz für Inventar und Technik prüfen. Eine spezielle Inhalts- oder Campingversicherung sichert – je nach Tarif – nicht nur Haushaltsgegenstände, sondern auch Markisen, Solaranlagen oder Sportgeräte ab. Die Tarife unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen erheblich und sollten genau geprüft und miteinander verglichen werden. In einigen Fällen springt auch die bestehende Hausratversicherung mit ihrer Außenversicherung ein. „Wie umfangreich der Schutz ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine Nachfrage direkt beim eigenen Hausratversicherer ist daher in jedem Fall ratsam“, erklärt man. Geht es für Camper ins Ausland, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Sie übernimmt Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt – etwa für ambulante und stationäre Behandlungen oder Rücktransporte. Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Police meist sinnvoll. Achten sollte man bei der Auswahl darauf, dass auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport eingeschlossen ist. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die Hürther Brücke der Kulturen e.V. ist ein Verein, der sich als Migrantenselbstorganisation versteht. Es engagieren sich Menschen aus aller Welt und arbeiten gemeinsam daran, dass Integration und kulturelle Vielfalt in der Stadt Hürth und darüber hinaus gelebt wird. Sie machen sich stark für ein respektvolles und tolerantes Miteinander ungeachtet der ethnischen, religiösen und sozialen Herkunft. Den interkulturellen Austausch und Dialog wird durch Deutschkurse, gemeinsame Feste und Veranstaltungen gefördert. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Beschwerderekord bei Versicherungen – Finanztip erklärt, wie Verbraucher Ärger vermeiden können Im Jahr 2024 haben sich so viele Menschen wie nie zuvor bei der außergerichtlichen Schlichtungsstelle der Versicherungsombudsfrau über ihre Versicherung beschwert. Die Schlichtungsstelle teilte mit, dass mehr als 21.000 Beschwerden eingereicht wurden, ein Plus von 19,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für den meisten Ärger sorgten Kfz- und Rechtsschutzversicherungen. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip erklärt Verbrauchern, wie sie den größten Ärger von vornherein vermeiden können. Laut Bericht beklagen sich Versicherte zunehmend über eine verzögerte Leistungsbearbeitung. Außerdem nimmt die Zahl der Beschwerden zu, die mit einer ausbleibenden oder stark gestörten Kommunikation begründet werden. „Die Beschwerden zeigen deutlich, wo es in der Praxis hakt: Verbraucher bleiben im Unklaren und müssen mühsam bei ihrem Versicherer nachfragen”, so Finanztip. Dabei ist die Vorgabe für die Bearbeitungsdauer klar: Die Finanzaufsicht BaFin erwartet, dass Versicherer bei durchschnittlich gelagerten Versicherungsfällen Leistungsanträge innerhalb eines Monats abschließend bearbeiten müssen. Reagiert der Versicherer nicht fristgerecht, können Betroffene ein kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der Ombudsfrau einleiten. Mehr als 52 Prozent der Schlichtungsanträge führten im Jahr 2024 zu einem Erfolg für die Verbraucher. Kfz-Versicherung: Verwirrung nach Versicherungswechsel Über Kfz-Versicherungen (Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung zusammengenommen) beschweren sich Verbraucher besonders häufig bei der Versicherungsombudsfrau: Häufigster Grund für Beschwerden ist die Einstufung in eine vermeintlich falsche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einem Versicherungswechsel. „Viele Wechsler wundern sich, weil Sonderregelungen wie Rabattschutz oder SF-Klassen-Retter beim alten Anbieter galten, beim neuen aber nicht übernommen werden“, so Finanztip. Das Problem: Nach einem Wechsel zu einem neuen Versicherer rechnet der oftmals wieder mit der SF-Klasse, in die der Autofahrer ohne Rabattschutz eingestuft wird. Finanztip empfiehlt: Finger weg von Werbeversprechen wie Rabattschutz oder Rabattretter. Stattdessen sorgfältig Tarife auf dem vom Geldratgeber empfohlenen Weg vergleichen: Zunächst bei Verivox oder Check24 den Beitrag berechnen lassen. Und dann zusätzlich noch bei der HUk24 ein Angebot einholen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Saisonkennzeichen nutzen: Clever versichert durch die Motorradsaison - Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt, Kfz-Versicherung zu pausieren, um Geld zu sparen Bevor Motorradfahrer ihre Maschine aus der Winterpause holen, sollten sie sie nicht nur auf technische Mängel prüfen – auch der Versicherungsschutz verdient Aufmerksamkeit. „Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung sinnvoll. Um Geld zu sparen, können Motorradfahrer für ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen nutzen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV) Biker, die das Motorrad in den Wintermonaten nicht fahren, sollten ein Saisonkennzeichen verwenden. Das spart wiederkehrende Gebühren für das An- und Abmelden bei der Zulassungsstelle und es werden nur Versicherungsprämien und Steuern für den vereinbarten Zeitraum der Saison fällig. Außerhalb der Saison ist das Motorrad über eine Ruheversicherung abgesichert. „Mit der vereinbarten Saison wird festgelegt, in welchem Zeitraum – beispielsweise April bis Oktober – das Motorrad gefahren werden darf. Von November bis März wäre das Motorrad dann über die sogenannte Ruheversicherung beitragsfrei versichert “, heißt es. Das Motorrad darf während der Ruhephase nicht genutzt werden und muss sich auf einem Privatgelände befinden. Ansonsten drohen Bußgelder. Wie hoch der Versicherungsschutz der Ruheversicherung ausfällt, hängt von der jeweiligen Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung) ab. Der mögliche Zeitraum für ein Saisonkennzeichen liegt zwischen zwei und elf Monaten. Er kann bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle beantragt und geändert werden. Spartipps für Biker: Eine Möglichkeit zu sparen ist die Zweitwagenregelung: Wer bereits ein Fahrzeug versichert hat, kann sein Motorrad oft zu einer besseren Schadenfreiheitsrabatt-Einstufung anmelden. „Das kann die Versicherungsprämie deutlich reduzieren“. Ein weiterer Trick ist die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts (SFR) von Auto zu Motorrad. Wer sein Auto in den Wintermonaten nutzt und das Motorrad im Sommer, kann den Schadenfreiheitsrabatt von einem Fahrzeug auf das andere übertragen. Auch ein Sicherheitstraining kann sich finanziell lohnen. Einige Versicherer gewähren für die Teilnahme einen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Zusätzlich sollten Motorradfahrer darauf achten, dass das Motorrad mindestens sechs Monate im Jahr angemeldet bleibt. Nur dann wird bei unfallfreier Fahrt der Schadenfreiheitsrabatt im nächsten Versicherungsjahr weitergestuft, was langfristig zu günstigeren Beiträgen führt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die Flüchtlingsschicksale der Menschen auf Lampedusa in Italien sind in den Hintergrund geraten. Und trotzdem kommen dort täglich Menschen an in der Hoffnung in Europa ein besseres und vor allem sicheres Leben zu führen. Tiziana Micelli ist Lehrerin am an der Erzbischöflichen Papst-Johannes XXIII.-Schule in Pulheim. Zusammen mit ihren Schülerinnen und Schülern und in Kooperation mit der "Aktion Neue Nachbarn" im Rhein-Erft-Kreis gibt sie diesen vergessenen Menschen eine Stimme und klärt über ihre Schicksale auf und will so mehr Nächstenliebe und Menschlichkeit in die Welt bringen. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft. Das Bild zeigt: Tiziana Miceli vor dem Veranstaltungsplakat.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Fit für die neue Saison: Elektroräder aus dem Winterschlaf holen Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen - Zeit, das E-Fahrrad aus der Garage oder dem Keller zu holen und für die neue Saison fit zu machen. Doch bevor es auf die erste Frühlingsfahrt geht, sollte das Fahrrad einem gründlichen Technikcheck unterzogen werden. Akku, E-Motor und Bremsen benötigen nach der Winterpause besondere Aufmerksamkeit. "Fahrräder mit Akku und Motor sind schwerer und schneller als herkömmliche Fahrräder. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die sicherheitsrelevanten Komponenten einwandfrei funktionieren", sagt man beim TÜV-Verband und gibt Tipps, worauf E-Bike-Nutzer jetzt achten sollten. Den Akku richtig pflegen Der Akku ist oft das empfindlichste und teuerste Bauteil eines E-Bikes oder Pedelecs. Wer ihn im Winter längere Zeit nicht benutzt hat, sollte zunächst seinen Ladezustand überprüfen. "Lithium-Ionen-Akkus altern schneller, wenn sie über Monate komplett entladen werden oder voll geladen sind", sagt man. Der optimale Ladezustand liegt zwischen 20 und 80 Prozent. Wird das Rad längere Zeit nicht genutzt, sollten Verbraucher den entnehmbaren Akku bei Raumtemperatur aufbewahren und den Ladestand im Auge behalten. Motor und Elektronik: Auf Schäden prüfen Nach einer längeren Standzeit kann es vorkommen, dass der Motor oder die Elektronik nicht einwandfrei funktionieren. Ein erster Testlauf zeigt, ob das Display reagiert, die Tretunterstützung funktioniert und keine Fehlermeldungen auftreten. Falls das E-Bike oder Pedelec ungewohnt ruckelt oder der Motor ungewöhnliche Geräusche macht, ist eine Überprüfung in der Fachwerkstatt ratsam. Bremsen und Reifen: Sicherheit hat Vorrang Die Bremsen gehören zu den am stärksten beanspruchten Komponenten eines E-Bikes. Durch das höhere Gewicht und die höhere Geschwindigkeit verschleißen die Bremsbeläge schneller als bei herkömmlichen Fahrrädern. "Wer unsicher ist, ob die Bremsleistung noch ausreicht, sollte eine Fachwerkstatt aufsuchen. Generell wird empfohlen, das E-Bike einmal im Jahr oder alle 1.000 bis 1.500 Kilometer zur Inspektion zu bringen“. Auch die Reifen verdienen nach dem Winter Aufmerksamkeit. Der Luftdruck sollte an die Herstellerangaben angepasst werden, da zu weiche Reifen die Reichweite verringern und den Fahrkomfort verschlechtern. Wer kleine Risse, Schnitte, eingefahrene Fremdkörper oder einen stark abgefahrenen Reifen entdeckt, sollte diesen austauschen. Allgemeine Fahrradpflege und erste Probefahrt Neben den technischen Komponenten wie Motor und Akku sollten E-Fahrrad-Fahrer auch die mechanischen Bauteile regelmäßig überprüfen, dazu gehören Schrauben, Kette, Scheinwerfer und Rücklicht, die Bremsen, die Schaltung und der Motor. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Scheidung: Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen? 15,1 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2022. Nach dem Ehe-Aus sollten die gemeinsamen Versicherungsverträge überprüft und angepasst werden. „Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Und zwar unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags. Es ist daher wichtig, seine Verträge auf solche speziellen Regelungen hin zu prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Ein gutes Beispiel ist die Namensänderung bei einer Scheidung. Nimmt beispielsweise die Frau ihren Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar keine Briefe zustellen. Kraft Gesetz gelten die Schreiben aber dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden. Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist: Einer der beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und bekommt unter Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden. Verlangt wird üblicherweise bei Unverheirateten, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist. Ein Beispiel: Zwei Frauen (A und B), die noch verheiratet sind, trennen sich. Frau B zieht aus der gemeinsamen Wohnung in eine neue Wohnung um. Frau A ist Versicherungsnehmerin der Privathaftpflichtversicherung und findet eine neue Partnerin: Das ist Frau C. Frau A meldet dem Versicherer, dass Frau C als ihre Partnerin in der PHV mitversichert werden soll – das dokumentiert der Versicherer in der Versicherungsbestätigung. Für Noch-Ehefrau B bedeutet das, dass sie nicht mehr im PHV-Vertrag mitversichert ist – sie verliert demnach ihren Versicherungsschutz, weiß davon aber im Zweifel nichts. Denn mehrere Partner sind nicht versicherbar. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: KÜS Trend-Tacho: Alternative Antriebe setzen sich nur langsam beim Käufer durch Abbildung: KÜS Der Benziner ist der mit Abstand beliebteste Antrieb, wenn es um die Anschaffung eines neuen Autos geht. Für ihn würden sich 44 % der beim aktuellen KÜS Trend-Tacho befragten Personen entscheiden. Die Favoritenrolle geht damit klar an einen der beiden klassischen Verbrennungsmotoren. Weit weniger populär ist allerdings der zweite Verbrenner-Klassiker: Einen Dieselmotor favorisieren nur 12 % der Befragten. Der Selbstzünder ist damit prozentual genau gleichauf mit einem der zurzeit verfügbaren alternativen Antriebe: Der Plug-in-Hybrid kommt beim KÜS Trend-Tacho auf ebenfalls 12 %. Mit zwei Prozentpunkten Abstand folgt der reine Elektroantrieb (10 %). Der Hybrid kommt nur für 5 % der befragten Personen als Antrieb bei einem neuen Fahrzeug in Betracht. Nahezu unbedeutend sind für die Käufergunst, mit jeweils nur 1 % Anteil, Wasserstoff und Autogas. Auch eine gewisse Unsicherheit in der Antriebsfrage spiegelt der aktuelle KÜS Trend-Tacho wider: So können 15 % der befragten Personen spontan gar keine Präferenz angeben, weder klassisch noch alternativ. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gewinnt damit der Plug-in-Hybrid am meisten an Beliebtheit. Ihn hatten 2024 nur 8 % der Befragten als bevorzugten Antrieb bei einem Neufahrzeug genannt. Alle anderen Zahlen sind nahezu gleich geblieben. Die Favoritenrolle der Verbrennungsmotoren insgesamt (Benziner plus Diesel) ist mit 56 % sogar zahlenmäßig identisch geblieben, jedoch hat sich die Gewichtung 2025 leicht zugunsten der Benziner verschoben. „Die Autofahrer setzen beim Antrieb auf Bewährtes und Bekanntes. Das belegt der aktuelle KÜS Trend-Tacho klar. Nur langsam setzen sich alternative Antriebe beim Verbraucher durch. Hier hat der Plug-in-Hybrid gleichsam die Nase vorn, weil er Bekanntes mit Neuem verbindet. Das gelingt durch die Kombination von Verbrennungs- und aufladbarem Elektromotor“, so die KÜS. Der Trend-Tacho wird für die Prüforganisation KÜS und das Fachmagazin kfz-betrieb von Wolk & Nikolic After Sales Intelligence GmbH (Köln) erstellt. Es handelt sich um eine Mixed-Mode-Befragung, telefonisch (CATI) von 300 Personen und online (CAWI) von 700 Personen. Zielpersonen sind Pkw-Fahrer, die im Haushalt für Fragen rund um das Auto mitverantwortlich sind. Die Befragung wurde im Februar 2025 durchgeführt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten: Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben. BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe Entschädigungen "Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden. Welche Darlehensverträge sind betroffen? Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug nehmen. Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern! Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Wertsteigerung der Immobilie durch Glasfaser: Realität bleibt hinter Werbeversprechen zurück Die meisten von uns kennen die vollmundigen Versprechen der Anbieter von Glasfaseranschlüssen. Alleine durch einen Glasfaseranschluss sollen unsere Immobilien gewaltige Wertsteigerungen erfahren. Dabei wurden durch die Telekom und andere Internetanbieter, aber auch den Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen Wertsteigerungen für Immobilien von bis zu acht Prozent nur durch den Glasfaseranschluss mehrmals kommuniziert. Das Durchschnittseigenheim von 500.000 Euro wäre dann mit einem Schlag bis zu 40.000 Euro mehr wert. Und das bei äußerst geringen Kosten für den Anschluss. Auf Nachfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip können aber weder die Telekom noch Haus & Grund diese Zahlen für Deutschland belegen. Das ist kaum verwunderlich! Auch die Recherchen von Finanztip förderten lediglich internationale Studien und einige nicht repräsentative Umfragen zutage. „Wer sich für Glasfaser interessiert, sollte sich nicht wegen einer möglichen Wertsteigerung dafür entscheiden“, sagt man bei Finanztip. „Wenn die meisten Immobilen irgendwann angeschlossen sind, kann Glasfaser den Wert einer Immobilie erhalten. Alles andere sind Werbeversprechen, die sich nach unseren Recherchen nicht belegen lassen.“ Auch „ruckelfreies Videostreaming“ oder „verlässlichere Videokonferenzen“ sind für Experten von Finanztip kein Argument für Glasfaser: „Dafür reichen derzeit auch Kabel und DSL aus.“ „Der Effekt von Glasfaser auf den Hauspreis kann kaum höher als die Kosten sein“ Experten aus der Immobilienbranche, die Finanztip kontaktierte, bezweifeln ebenfalls einen großen Wertzuwachs durch Glasfaser. „Rein ökonomisch kann der Effekt von Glasfaser auf den Hauspreis kaum höher sein als die Kosten für ebendiesen Glasfaser-Anschluss – also wenige Hundert Euro“, sagt man beim Analysehauses Empirica dazu. „Falls eine Schätzung einen größeren Einfluss ergibt, misst sie mit ziemlicher Sicherheit etwas anderes.“ Denkbar ist, dass ältere Häuser oder solche in ländlichen Gebieten durch einen modernen Datenanschluss an Wert zulegen können – etwa, wenn keine aktuellen Alternativen wie Kabel oder VDSL vorhanden sind. Trotzdem kann ein Glasfaser-Anschluss eine gute Idee sein. Denn zukünftig werden die Anforderungen an Internetanschlüsse steigen. Zwar soll auf lange Sicht das DSL-Netz in Deutschland komplett abgeschaltet werden doch wird es voraussichtlich zuerst dort abgeschaltet, wo andere Technologien schon weit verbreitet sind. Der Prozess dauert also noch viele Jahre. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
"Auf die Würde. Fertig. Los!" So lautet das Motto der Misereor-Fastenaktion 2025. Und es geht - das verrät das Motto natürlich - um die Menschenwürde - nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt. In diesem Jahr lenkt das katholische Hilfswerk Misereor den Blick auf die zum Teil menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Sri Lanka. Die Inselnation im indischen Ozean ist geprägt von hoher Jugendarbeitslosigkeit und schleichender Verelendung der tamilischen TeepflückerInnen. Sie haben keinerlei Perspektiven: Es fehlt an Bildungszugängen und der Möglichkeit, Land zu erwerben oder eine andere Tätigkeit auszuüben. Spenden über Misereor aber können eine Veränderung herbeiführen: Das bewirkt eine Spende: 10 Euro finanzieren Ausweisdokumente, die Grundlage für die Einforderung von Rechten. Mit 100 Euro kann eine Siedlung die Bibliothek mit Kinder- und Schulbüchern ausstatten. 150 Euro unterstützen den Start in eine selbstständige Arbeit, zum Beispiel für einen Teil der Ausstattung eines eigenen Kiosks. Weitere Informationen darüber gibt es hier: https://fastenaktion.misereor.de/fastenaktion/spenden" Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: "Quishing": Betrug durch manipulierte QR-Codes Kurz mit dem Smartphone scannen, und schon gelangt man zu einer Webseite oder Anwendung: QR-Codes sind bequem - doch genau das machen sich auch Kriminelle zunutze. Denn hinter den vermeintlich harmlosen Codes können sich gefälschte Webseiten oder Schadsoftware verbergen, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Cyberkriminelle setzen vermehrt auf sogenannte Quishing-Angriffe, eine Kombination aus "QR-Code" und "Phishing". Dabei haben sie es auf Bankdaten, E-Mail-Konten, Passwörter, Geldzahlungen oder andere vertrauliche Daten abgesehen. Die QR-Codes wirken auf den ersten Blick unverdächtig. Doch wer sie scannt, kann auf einer täuschend echten Fake-Webseite landen oder sich unbemerkt eine Schadstoffsoftware auf sein Smartphone laden. "Häufig sind die gefälschten Seiten kaum von den echten zu unterscheiden", sagt man bei der R+V Versicherung. Deshalb schöpfen viele Betroffene keinen Verdacht - sie geben sensible Daten weiter oder veranlassen Zahlungen. Wo lauern die Gefahren? Die manipulierten Codes werden von Kriminellen sowohl digital als auch auf gedruckten Materialien platziert. Dabei nutzen sie verschiedene Methoden. "Die Betrüger verschicken vermeintlich offizielle Briefe oder E-Mails. Darin fordern sie zum Beispiel dazu auf, über den QR-Code Daten zu aktualisieren oder Zahlungen zu tätigen" Auch auf Plakaten, Flyern oder Broschüren locken manipulierte QR-Codes in die Falle: Zum Beispiel, indem sie Zugang zu besonderen Angeboten versprechen. Hinzu kommen falsche QR-Codes an Bushaltestellen, auf Ladesäulen oder Parkautomaten. Sie vermitteln den Eindruck, dass die Parkgebühr auch online bezahlt werden kann. Betrügerische QR-Codes erkennen Um sich vor Quishing zu schützen, helfen ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen. "Am wichtigsten ist es, den QR-Code zu überprüfen. Wurde er zum Beispiel aufgeklebt, wie es bei einem Parkscheinautomaten vorkommen kann? Dann sollte man ihn auf keinen Fall nutzen". Der sichere Weg ist immer die Barzahlung oder eine Park-App, die zuvor aus einer sicheren Quelle heruntergeladen wurde. Seriöse Absender wie Behörden, Banken oder Händler fordern niemals sensible Daten über E-Mail oder SMS an. Briefe und Nachrichten von Kriminellen sind zudem oft sehr fordernd, allgemein und ohne persönliche Anrede verfasst. "Im Zweifelsfall gilt die Grundregel: Erst den Absender kontaktieren, dann den QR-Code scannen", sagt man bei der R+V. Scanner-Apps zeigen die URL vor dem Öffnen an - und warnen bei Bedarf. Zudem lässt sich das Smartphone so einstellen, dass ein Link vor dem Öffnen erst einmal angezeigt wird. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen. „Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll. Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert. Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten Sie achten. Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand. „Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“. Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter Versicherungsschutz Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute:Mitsubishi Outlander mit neuem Garantiepaket mit Laufzeit von bis zu 8 Jahren Mitsubishi Motors Europe bietet seinen Kunden jetzt noch mehr Sicherheit mit einem europaweiten Garantiepaket für seine Fahrzeuge – für bis zu 8 Jahre sorgenfreies Fahren. Das erweiterte Service-Versprechen der Marke wird mit der Einführung des neuen Outlander auf dem europäischen Markt eingeführt und gilt für alle neuen Modelle, die danach auf den Markt kommen. Damit unterstreicht Mitsubishi Motors sein Engagement, qualitativ hochwertige Fahrzeuge anzubieten, die den Kunden Sicherheit geben.Die im Garantie-Paket enthaltene Anschlussgarantie von Mitsubishi Motors Europe ergänzt die bestehende 5-jährige Herstellergarantie um bis zu weitere 3 Jahre. Dadurch profitieren Kunden von einem Garantiezeitraum von bis zu 8 Jahren oder 160.000 km – je nachdem, was zuerst eintritt.„Die Fahrzeuge von Mitsubishi Motors genießen seit langem einen hervorragenden Ruf in Bezug auf ihre Qualität und Zuverlässigkeit. Das neue Garantiepaket mit bis zu 8 Jahren Laufzeit sowie das erweiterte Pannenhilfe-Assistenz-Programm unterstreichen unser Vertrauen in unsere Produkte und bieten unseren Kunden zusätzliche Sicherheit“, erklärt man bei Mitsubishi Motors Europe.Die im Garantie-Paket enthaltene Anschlussgarantie tritt für ein Jahr in Kraft, sobald die 5-jährige Herstellergarantie oder die 100.000 km erreicht sind. Die Anschlussgarantie wird mit jeder jährlichen Wartung beim autorisierten Mitsubishi Motors Händler oder Servicepartner um weitere 12 Monate erneuert und endet mit einem Fahrzeugalter von 8 Jahren oder 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.Die Anschlussgarantie deckt alle wesentlichen Fahrzeugkomponenten ab, darunter Motor, Getriebe, Elektronik sowie Hybridkomponenten. Zusätzlich umfasst die erweiterte Abdeckung auch den Mitsubishi Pannen Assistenz Service. Die Verlängerung auf bis zu 8 Jahre unterliegt ähnlichen Bedingungen wie die Garantieverlängerung und wird während des Verlängerungszeitraums jährlich reaktiviert.Alle neuen Mitsubishi Motors Modelle, die ab 2025 auf den Markt kommen, profitieren vom neuen Garantie-Paket. Den Anfang macht der neue Outlander, gefolgt von neuen Mitsubishi Grandis sowie einem batterieelektrischen Fahrzeug, die beide im weiteren Verlauf des Jahres 2025 eingeführt werden. Die Bedingungen für die bedingte Garantieverlängerung werden an die jeweiligen Marktanforderungen angepasst, um den lokalen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Alle Fotos: Mitsubishi Motors Corporation Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Deutsche bleiben Direktbanken treu - Das Thema Geldanlage wird zum Do-it-yourself-Projekt Je turbulenter die wirtschaftliche und politische Großwetterlage, desto mehr scheinen sich die Deutschen nach Stabilität zu sehnen. Eine repräsentative Umfrage der norisbank zeigt, dass die Treue zur Bank größer ist denn je. Nur 5 Prozent der Befragten haben im vergangenen Jahr ihre Bank gewechselt - ein signifikanter Trend, der seit Jahren anhält. 2023 waren es 6,6 Prozent. Von den Wechslern entschieden sich 90,6 Prozent für eine Direktbank, wobei 47,2 Prozent von einer Filialbank kamen - weit mehr als im Vorjahr (2023: 31,4 Prozent). Eine stabile Hälfte der deutschen Bevölkerung ist bereits Kunde einer Direktbank. Bemerkenswert: In der Altersgruppe der unter 40-Jährigen liegt der Anteil der Direktbankkunden mit 71,1 Prozent weit über dem Durchschnitt und noch höher als im Vorjahr. Der Trend zu Direktbanken wird von mehreren Faktoren getrieben. Die Befragten, die 2024 zu einer Direktbank gewechselt sind, nennen vor allem zwei Vorteile: Kostenersparnisse (30,9 Prozent) und den Wunsch nach innovativen Dienstleistungen (30,9 Prozent). Bemerkenswert ist, dass bei den 30- bis 49-Jährigen der Wunsch nach innovativen Dienstleistungen mit deutlichem Abstand an erster Stelle steht und von 37,7 Prozent als Hauptgrund genannt wird. Zudem waren rund ein Viertel der Befragten einfach unzufrieden mit ihrer bisherigen Bank. Diese Zahlen verdeutlichen die Verschiebung hin zu digitalen Angeboten. Obwohl 46,1 Prozent der Deutschen angaben, noch keine Direktbank zu nutzen, signalisierten immerhin 14,1 Prozent Interesse an einem zukünftigen Wechsel. Im Trend: Eigeninitiative bei der Geldanlage - Bankberatung nur punktuell gefragt Ein weiterer bemerkenswerter Trend, der sich in der aktuellen norisbank Umfrage abzeichnet, ist das wachsende Vertrauen der Deutschen in die eigene finanzielle Expertise. Mehr als die Hälfte der Befragten wünschen sich bei der Geldanlage keine Unterstützung durch ihre Bank. Lediglich beim Thema Zukunfts- und Altersvorsorge ist die Bankberatung weiterhin gefragt und verzeichnet einen leichten Zuwachs. Doch auf welcher Basis treffen die Deutschen ihre Anlageentscheidungen? Die Antworten sind vielfältig. Fast ein Drittel verlässt sich auf persönliche Erfahrungen, während 22,5 Prozent Rat von Familie oder Freunden einholen. Traditionelle Medien wie Finanzliteratur oder Testmagazine werden ebenfalls genutzt. Tipps von Influencern oder Social-Media-Kanäle sind nur für die jüngeren Altersgruppen relevant Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Tipps zum Tag der Rückengesundheit 2025:Rückengesundheit im Büro: Sitzen, stehen oder bewegen – was denn nun? Dass es zu jeder These eine Gegenthese gibt, ist bekannt. Beim Joggen beispielsweise wechseln die Tipps im Jahrestakt. Mal soll vorher gedehnt werden, mal nicht, mal soll man sich richtig warmmachen, mal nicht. Man kann per Münzwurf entscheiden! Etwas komplizierter zu beantworten ist die Frage, ob Stehen zum Sitzen die bessere Alternative am Arbeitsplatz ist. Darauf weist Detlef Detjen, Geschäftsführer der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V., anlässlich des Tages der Rückengesundheit hin. Detlef Detjen: Stehtische werden in den vergangenen Jahren immer häufiger genutzt. Zahlreiche Studien empfehlen Beschäftigten, ihre überwiegend sitzende Tätigkeit regelmäßig zu unterbrechen und aufzustehen. Eine aktuelle Studie der University of Sydney sagt allerdings, dass langes Stehen am Arbeitsplatz nicht automatisch gesünder ist als Sitzen. Es kann sogar das Risiko für Durchblutungsstörungen, Krampfadern und Muskelverspannungen erhöhen, was wiederum Rückenschmerzen begünstigt. Ich empfehle deshalb sitzen, stehen und bewegen im häufigen WechselWie sieht das Prof. Dr. Joachim Grifka, laut Magazin NewsWeek einer der 100 besten Orthopäden der Welt? Prof. Dr. Joachim Grifka: Ich stimme diesen Anmerkungen zu. Nur der Hinweis, einfach zu stehen, anstelle zu sitzen, ist nicht die Lösung. Zum einen kann nicht jeder den ganzen Tag im wahrsten Sinne des Wortes „durchstehen“, zum anderen muss man darauf achten, dass man das Hohlkreuz vermeidet, das immer im Stehen auftritt. Deswegen meine Empfehlung der Thekenhaltung. Das bedeutet: Einen Fuß etwas höher abstellen, also so wie an einer Theke im Lokal. Dann ist die Lendenwirbelsäule gestreckt und nicht im Hohlkreuz. Das kann jeder sofort bei sich selbst mit der Hand tasten. Ist das Stehen nicht auch für die Halswirbelsäule besser?Prof. Dr. Joachim Grifka: Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der viel zu wenig bedacht wird. Im Sitzen sacken wir wegen der adynamen Position zusammen, bekommen einen Rundrücken und müssen den Kopf in den Nacken legen. Das verursacht Schulter-Nacken-Probleme bis hin zu Bandscheibenschäden. Im Stehen haben wir den Blick leicht nach unten. Das ist eine Streckung der Halswirbelsäule; also eine Entlastung der Wirbelsäule, der Bandscheiben und der Nervenwurzeln. Gerade bei Halswirbelsäulenbeschwerden kann ich einen Steharbeitsplatz nur empfehlen.Für das Wohlergehen unseres Körpers sind wir selbst verantwortlich. Auf dem jährlichen Tag der Rückengesundheit gibt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. entsprechende Tipps. Sehr empfehlenswert ist dazu auch der kürzlich zum Preis von 22,99 Euro erschienene neue Ratgeber "Gesund im Homeoffice und Büro" von Prof. Joachim Grifka. Auf 105 Seiten finden sich konkrete Tipps für einen ergonomisch einwandfreien Arbeitsplatz. Dazu detaillierte Darstellungen und bewährte Übungen mit Video-Anleitungen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Fasten verbindet, auch über Religionen hinaus. Von 2023 bis 2027 fallen die christliche und muslimische Fastenzeit zeitlich zusammen. Das nutzen Odette Ade, Katharina Nüdling, Markus Gehringer und Murat Gök, um den interreligiösen Dialog zu stärken. Diesen Beitrag produzierte Katrin Henn für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen. Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“ Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme.Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kein Interesse an E-Mietwagen im Urlaub: Aspekt Elektroauto spielt für Deutsche beim Ferienflitzer kaum eine Rolle Flexibilität auf Reisen: Mit einem Mietwagen entdecken Reisende die schönsten Ecken ihres Urlaubslandes. Entsprechend buchen gerade bei Flugreisen viele ein Ferienauto dazu. Worauf die Deutschen bei der Buchung achten, untersuchte nun der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars in einer repräsentativen Umfrage über das Marktforschungsinstitut YouGov. Entscheidende Faktoren bei der Mietwagenbuchung sind laut Ergebnissen ein niedriger Preis, umfassender Versicherungsschutz, eine faire Tankregelung und keine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Zugleich fällt aber ein Kriterium auf, das auf dem hintersten Platz gelandet ist – das E-Auto. Nur fünf Prozent sehen das „E“ als relevant Während E-Autos im Alltag immer öfter zu sehen sind, existiert im Urlaub noch kaum eine Nachfrage nach Elektroautos. In der Umfrage gaben von 2.027 befragten Personen gerade einmal 104 Menschen an, dass sie ein E-Auto als wichtigen Aspekt beim Mietwagen im Urlaub sehen. „Die Umfrage bestätigt, was wir täglich bei unseren Buchungen sehen“, sagt man bei Sunny Cars. „Wir verzeichnen in den letzten Jahren nur eine sehr geringe Anfrage seitens der Reisenden nach Autos mit E-Antrieb. Auch für die Urlaubssaison 2025 bemerken wir hier keinen gravierenden Anstieg.“ Mit nur fünf Prozentpunkten landeten die Elektroautos sogar auf dem hintersten Platz der zur Wahl stehenden elf Kriterien. Warum das E-Auto so unbeliebt ist bei Urlaubsreisen Die Gründe dafür waren nicht Teil der Umfrage. Doch man sieht insbesondere die unbekannte Infrastruktur als Begründung. „Im Urlaubsland kennt sich meist noch niemand gut aus. Daraus resultiert auch fehlendes Wissen zu Lade-Möglichkeiten. Da Reisende oft ganze Roadtrips unternehmen oder auch längere Strecken fahren, scheint das E-Auto wohl zu kompliziert.“ Junge und Einkommensstarke zeigen mehr Interesse Während der Durchschnitt bei fünf Prozent liegt, zeigt sich mit Blick auf die Altersverteilung jedoch ein Peak. Junge Leute zwischen 18 und 24 Jahren geben dem Kriterium einen deutlich höheren Rang. Ganze 15 Prozent sehen es als wichtig an, während aus der Gruppe der über 55-jährigen nur mehr zwei Prozent diese Meinung teilen. Noch deutlicher zeigt sich der Ausschlag gemessen am Haushaltsnettoeinkommen: In der einkommensstärksten Gruppe ab 10.000 Euro pro Monat geben ganze 20 Prozent an, dass sie ein E-Auto als wichtig erachten. Die repräsentative Umfrage mit dem Marktforschungsinstitut YouGov erfolgte im Zeitraum 24. bis 27. Januar 2025. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Peugeot E-Lion Day 2025: Fokus auf Performance Foto: Peugeot Deutschland / Stellantis Vor wenigen Tagen nutzte Alain Favey, der neue CEO der Marke Peugeot, die dritte Ausgabe des E-LION DAY, um seinen Fahrplan und seine Ziele für das Jahr 2025 zu verkünden: Zusätzlich zu dem bereits attraktiven Produktangebot werde man durch konsequente Kundenorientierung und die Stärkung seiner Partnerschaften eine erfolgreiche, nachhaltige und vielversprechende Zukunft für Peugeot gestalten. Im Jahr 2025 wolle man mit voller Kraft durchstarten. Mit dem breitesten Angebot an elektrischen Modellen aller etablierten Hersteller in Europa bekräftigt der französische Automobilhersteller seine Ambitionen, den europäischen Elektro-Markt anzuführen. Mit seinen Multi-Energie-Plattformen bietet Peugeot eine Lösung für alle Kundenbedürfnisse, vom Hybrid bis zum Elektrofahrzeug und vom Kompaktwagen bis zum SUV und leichten Nutzfahrzeug. So erweitert Peugeot sein Angebot an Elektrofahrzeugen, das bereits jetzt das umfangreichste Angebot in Europa darstellt, mit der Einführung des Peugeot E-3008, des E-5008 Dual Motor 325 PS sowie des E-5008 5-Sitzers. Mit dem Peugeot Elektroversprechen optimiert die Marke das Elektroerlebnis für ihre Kundinnen und Kunden mit 8 Jahren Garantie auf die Batterie und 8 Jahre ALLURE Care für das gesamte Fahrzeug sowie um eine Wall Box und Ladepass für unterwegs. Elektrifizierung: Die umfangreichste Elektrofahrzeugpalette unter den europäischen Mainstream-Marken wird durch neue Produkte ergänzt Im Jahr 2024 verkaufte das Unternehmen weltweit fast 1,1 Millionen Fahrzeuge und verdoppelte seine Bestellungen für Elektrofahrzeuge. In Europa war Peugeot die Marke, die das größte Wachstum beim Verkauf von Elektrofahrzeugen an Privatkunden verzeichnete, war 2024 erneut Marktführer bei Elektrofahrzeugen in Europa im B-Segment und im Markt für leichte Nutzfahrzeuge. Damit kein Kunde beim Übergang zur Elektromobilität zurückbleibt, hat Peugeot eine breite Palette elektrifizierter Antriebe entwickelt, darunter Hybrid-, Plug-In-Hybrid- und Elektroantriebe, die alle auf der gleichen Plattform basieren. Das verschafft natürlich Kostenvorteile. Und auch im Jahr 2025 gibt das Unternehmen Gas: Die Palette von 12 vollelektrischen Modellen wird weiter ausgebaut, um die Kundinnen und Kunden noch besser bei der Umstellung auf Elektromobilität zu unterstützen. PEUGEOT setzt auch seine Erweiterung der SUV-Palette in der ersten Hälfte des Jahres 2025 mit der 5-Sitzer-Version des E-5008 fort. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: LV 1871 stellt neue Basisrente vor - jetzt auch mit Einmalbeitrag Mit der neuen Tarifgeneration der Basisrente der LV 1871 profitieren Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende jetzt auch mit einem Einmalbeitrag von staatlicher Förderung. Damit können sie beispielsweise größere Beträge aus einer Erbschaft oder einer Abfindung steueroptimiert in eine lebenslange Rente umwandeln. So senken sie die Steuerlast in der Ansparphase und können bei der LV 1871 jetzt auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts partizipieren. Der Einmalbeitrag ist bei der LV 1871 bereits ab 3.000 Euro und bis zur maximalen Höchst-Fördersumme von 29.444 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abschließbar. Kundinnen und Kunden bleiben aber weiterhin flexibel, da jederzeit Zuzahlungen ab 200 Euro möglich sind. Darüber hinaus bietet der Versicherer auch eine monatliche Beitragszahlung an. Basisrente in drei Varianten "Der Einmalbeitrag bietet sich vor allem an, wenn man beispielsweise eine größere Erbschaft, eine Abfindung, eine kurz vor Renteneintritt fällige Lebensversicherung oder bei Selbstständigen Geld aus einem größeren Auftrag für die private Altersvorsorge nutzen will. Steuervorteile in Kombination mit sinnvollen Produktfeatures wie unserer fondsgebundenen Rentenphase, einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), einer Pflegeoption oder unserer eXtra-Rente machen die Basisrente für Kunden und Geschäftspartner besonders attraktiv", sagt man bei der LV 1871. Abschließbar ist die neue Generation der Basisrente je nach Vorsorgebedürfnis in drei Varianten. Neu ist die Basisrente mit fondsgebundenem Rentenbezug, mit dem die Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten investiert bleiben. Nach wie vor im Angebot ist die Basisrente als fondsgebundene Rente mit klassischem Rentenbezug, die auch die eXtra-Rente bei schwerer Krankheit als Option beinhaltet. Darüber hinaus bietet die LV 1871 eine Variante mit klassischem Rentenbezug und Pflegeoption bei Pflegebedürftigkeit. Bei allen Varianten kann der Rentenbezug an die persönliche Lebensplanung angepasst und aufgeschoben werden. Altersvorsorge und Absicherung in einem Nachdenken sollten gerade Selbstständige und Freiberufler auch über ihren finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Denn: Mit den aktualisierten Tarifen hat der Versicherer auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Basisrente angepasst. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Der Geistliche Chor Hürth singt den Evensong. Das klingt neumodisch, ist aber ganz alt. Die liturgische Traditiona aus der klösterlichen Gebetszeit hat Chorleiter Nikolaus Wolters auf einer Reise durch die Kathedralen Cornwalls kennengelernt und vor zwei Jahren umgesetzt. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Sitzbezüge in Fahrzeugen müssen sich für Airbags eignen Foto: Oliver Tjaden/TÜV Rheinland Wer Bezüge für die Vordersitze seines Fahrzeugs kauft, sollte darauf achten, dass sie sich für die Seiten- und Centerairbags des eigenen Fahrzeugs eignen. Nur dann können sich die Airbags bei einem Unfall richtig entfalten. Sind die Sitzbezüge nicht auf das Fahrzeug und die Airbags abgestimmt, besteht die Gefahr, dass sie das Öffnen behindern. Schnelles Entfalten entscheidend „Die meisten Fahrzeuge sind serienmäßig mit Seitenairbags ausgestattet, auch Centerairbags sind inzwischen weit verbreitet“, erklärt Bartholomäus Zak, bei TÜV Rheinland für die Prüfung von Airbags verantwortlich. „Entscheidend für die Sicherheit: Wenn ein Seiten- oder Centerairbag auslöst, müssen sich auch die Sitzbezüge öffnen können, beispielsweise durch eine Sollreißnaht. Dagegen können ungeeignete Bezüge die Sicherheit der Insassen gefährden. Denn dann können sich die Airbags bei einem Unfall möglicherweise nicht schnell genug entfalten.“ Seitenairbags befinden sich bei vielen Modellen in den Sitzlehnen. Bei einem Seitenaufprall entfalten sie sich zwischen der Tür und dem Insassen, um insbesondere den Torso und den Kopf zu schützen. Der Centerairbag befindet sich direkt im Sitz auf der Fahrzeuginnenseite und soll bei einem Seitenaufprall das Verletzungsrisiko durch das Zusammenstoßen der Köpfe von Fahrer und Beifahrer verringern. Zertifizierung gibt Orientierung Ob ein Sitzbezug tatsächlich für das eigene Fahrzeug geeignet ist, lässt sich beispielsweise an einer entsprechenden Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfunternehmen wie TÜV Rheinland erkennen. Weitere Hinweise liefern die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die Montagehinweise der Hersteller. TÜV Rheinland bietet eine entsprechende Zertifizierung von Sitzbezügen an. Derart zertifizierte Bezüge lassen sich in der öffentlich zugänglichen Datenbank www.certipedia.com recherchieren. Sie zeigen dabei die Hinweise „Kompatibel mit Seitenairbag“ beziehungsweise „Kompatibel mit Seiten- und Centerairbag“ neben dem Zertifikat an. Der TÜV Rheinland ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern erzielen einen Jahresumsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Stromkosten sparen: Größtes Potenzial mit dynamischem Stromtarif und Solaranlage Wer für seinen Haushalt und noch zusätzlich fürs Laden seines Elektroautos Solarstrom nutzt, fährt bei Stromkosten und CO2-Emissionen deutlich besser als mit gewöhnlichem Netzstrom und öffentlichen Ladestationen. Aktuelle Berechnungen von ADAC Solar zeigen, dass die Kombination aus einer Photovoltaikanlage (PV) und einem dynamischen Stromtarif, auch als Börsenstrom bekannt, eine der kostengünstigsten Lösungen darstellt. Dieser Tarif passt sich den Marktpreisen an und ist in vielen Fällen günstiger als ein klassischer Pauschaltarif. Mit dem ADAC Solarrechner die optimale Lösung finden Zu erwartende Sonnenstrom-Erträge über den Jahresverlauf weist der ADAC Solarrechner aus, basierend auf der Lage und den Voraussetzungen der Immobilie. Er berechnet den sogenannten Autarkiewert, also den Anteil des selbst erzeugten Stroms am Gesamtverbrauch. Ein hoher Autarkiewert bedeutet mehr Unabhängigkeit vom Netzstrom und hilft, CO2-Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Highlight: Der Solarrechner gibt zusätzlich die möglichen "Sonnenkilometer" an - die Strecke also, die mit dem durch Solarenergie geladenen Elektroauto zurückgelegt werden kann - sowie den noch nötigen Netzstrombedarf vom herkömmlichen Energieversorger. Mehr Sonnenkilometer, weniger Stromkosten Das Elektroauto erhöht den privaten Strombedarf um bis zu 50 Prozent. Abhängig von Fahrleistung und Verbrauch lassen sich jährlich in einem durchschnittlichen Vier-Personen-Eigenheim bei einem 80-prozentigen Eigenstromanteil mehrere Tausend "Frei-Kilometer" erwirtschaften und insgesamt mehr als vier Tonnen CO2 einsparen. So sparen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur im Haushalt, sondern auch bei der Mobilität deutlich gegenüber der Standardversorgung mit handelsüblichem Netzstrom. PV-Anlage und dynamischer Stromtarif sowie die effiziente Ladeinfrastruktur zuhause mit einer intelligenten Wallbox sind gute Voraussetzungen dafür. Beim Laden unterwegs fallen zu den vergleichsweise hohen Stromkosten oft noch die Gebühren der unterschiedlichen Anbieter und Roaming-Verbunde an. Dynamischer Stromtarif: Günstig laden zur rechten Zeit Nicht nur die Kombination von Photovoltaik und E-Mobilität bringt einen erheblichen Kostenvorteil. Noch mehr wird gespart, wenn ein intelligentes Home Energy Management System den Strombezug und Eigenverbrauch einschließlich Wärmepumpe und E-Auto optimiert und dabei günstigen Börsenstrom durch einen dynamischen Stromtarif vollautomatisch integriert. So sind Stromkostensenkungen von bis zu 89 Prozent möglich. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael WeylandThema heute: Versteckte Kosten in Finanzprodukten: Warum Vorsicht geboten ist In Bank- und Versicherungsverträgen verbergen sich oft hohe Gebühren und versteckte Kosten, die Anlegern erst später auffallen – manchmal zu spät. Ob es um Lebensversicherungen, Fonds oder Altersvorsorgeprodukte geht: Solche Kosten schmälern die Rendite erheblich und bremsen das Wachstum des Ersparten.Ein Beispiel verdeutlicht das Problem: Bei vielen Investmentfonds wird neben vielen weiteren Gebühren ein Ausgabeaufschlag erhoben. Das bedeutet, dass ein Teil des investierten Geldes direkt als Gebühr einbehalten wird. Wer 10.000 Euro anlegt und einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent zahlt, investiert tatsächlich nur 9.500 Euro. Die restlichen 500 Euro fließen an die Bank oder den Bankberater. Solche Kosten summieren sich über die Jahre und können die Rendite stark beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, solche Gebühren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.Kosten bei Beratern: Ein RechenbeispielOb eine Anlage direkt oder mit Beratung erfolgt, hat großen Einfluss auf das Vermögen – besonders durch die entstehenden Kosten. Hier ein Beispiel: Wer 30.000 Euro Startkapital mit einer monatlichen Sparrate von 300 Euro investiert, könnte bei einer breit gestreuten Aktienanlage mit einer jährlichen Rendite von 9 Prozent vor Kosten nach 30 Jahren rund 912.000 Euro erzielen, sagt David Tappe, Finanzexperte und Vorstand der Tappe Consulting AG.Doch mit Beraterkosten schrumpft dieses Potenzial erheblich. Zu den offensichtlichen Gebühren gehören Fondskosten. Während ETFs mit 0,2 bis 0,8 Prozent vergleichsweise günstig sind, verlangen aktiv gemanagte Fonds oft 1,5 bis 2,5 Prozent. Hinzu kommen Depotgebühren, Transaktionskosten, Spread-Kosten, Cashlock-Kosten, Indexkonstruktion-Effekte, Market-Impact-Kosten und Steuern auf die Gewinne. Nach Abzug dieser Kosten bleibt dann häufig, selbst mit einer ausgezeichneten Strategie, nur noch 6 Prozent Rendite übrig.Das Problem verschärft sich, wenn Anleger – ob mit oder ohne Berater – ihre Strategien oder Fonds wechseln. Dieses Verhalten reduziert die Rendite weiter – ganz nach dem Motto "Hin und Her macht Taschen leer". Selbst wenn es bei 6 Prozent Rendite bleibt, sinkt das Endvermögen auf 466.000 Euro. Die Differenz von 446.000 Euro im Vergleich zu den möglichen 912.000 Euro zeigt die Auswirkungen von enormen Kosten, ohne die typischen Fehler zu berücksichtigen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
"Der aktuellen Studie des Verbändbündnis `Soziales Wohnen´ nach fehlen in Deutschland 550.000 bezahlbare Wohnungen. Auch Kerpen ist da keine Ausnahme. Vor allem für Menschen in einer Notsituation, ist es schwer - auch von der Kommune bezahlten - Wohnraum zu finden. Eine glückliche Fügung wollte es, dass der Sozialdienst Katholischer Männer - SKM - in Kerpen Eigentümer eines Reihenhauses geworden ist. Dieses wird nun im Laufe des Jahres saniert und barrierefrei gestaltet. Dann wird dort eine schöne Wohngemeinschaft entstanden sein, die drei Frauen in Not schon Endes 2025 temporär zur Verfügung gestellt werden kann. Auch die Mieteinnahmen gehen dann wieder in einen sozialen Zweck: Die Kerpener Tafel kann es gebrauchen. Weitere Infos hier: https://caritas.erzbistum-koeln.de/rheinerft-skm/." Diesen Beitrag produzierte Andre Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neuzulassungen Januar 2025: Anstieg der Elektro-Fahrzeugzulassungen nur Vorzieheffekt Die soeben veröffentlichten Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) weisen einen enormen Anstieg der Elektrofahrzeuge für den Monat Januar gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dies führt der ZDK auf Einmaleffekte der Hersteller zurück. Soll der Antriebswechsel gelingen, sind mehr Anstrengungen als die der Ampelregierung vonnöten. "Ein Anstieg der reinen Elektrozulassungen um die Hälfte gegenüber dem Vorjahresmonat ist kein Anlass zur Freude - die Zahlen täuschen über die wahre Situation der aktuellen Entwicklung hinweg," kommentiert man beim Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) die vom KBA veröffentlichten Zulassungszahlen für den Januar 2025. "Um die CO2-Flottenziele, die ab diesem Jahr gelten zu erreichen haben die Hersteller Zulassungen von Elektroautos, sowohl BEVs wie auch Hybride, vom letzten in dieses Jahr verschoben. Dies ist ein Sondereffekt, der unsere Auftragslage nicht widerspiegelt." Man erwartet daher einen erneuten Einbruch der Zulassungszahlen. "Erst im zweiten Halbjahr werden die Hersteller die Rabatte wieder deutlich anziehen, sollten die Strafzahlungen bestehen bleiben." Nachdem die Verkaufszahlen vollelektrischer Pkw 2024 um rund 30% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sind, konnte der Januar 2025 den Vorjahresmonat mit 34.498 neuzugelassenen BEV um 53,5 Prozent überbieten. Bei 207.640 verkauften Einheiten liegt der Pkw-Markt 2,8 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats, der Anteil vollelektrischer Pkw liegt somit bei 16,6 Prozent. Ein Aufwind der bei weitem nicht ausreicht, um die politisch vorgegebenen Ziele zu erreichen. Um das Ziel von 15 Mio. vollelektrischen Pkw 2030 zu erreichen, bräuchte es einen kontinuierlichen Anstieg bei den Neuzulassungen von mindestens 50 Prozent pro Jahr. Der Anteil der BEV am Pkw-Markt müsste bei mindestens 70 Prozent liegen. Davon sind die heutigen Zahlen weit entfernt. Der ZDK fordert Maßnahmen, die über Kaufanreize für preissensible Käufergruppen hinausgehen. Insbesondere muss Ladestrom vergünstigt werden, Steuervorteile für E-Autos aufrecht erhalten bleiben und Innovation in Batterie- und Ladetechnik gefördert werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Sebastian Tyzak veröffentlichte wenige Tage vor seinem Besuch bei OK COOL eine Doku, die sich über die Abgründe der Spielwelt von Roblox dreht: "Kinderspiel für Cybergroomer?" titelt der Film, den der Journalist gemeinsam mit seinem Team für das Recherche-Format "Die Spur" des ZDF produziert hat. Es ist eines der wenigen Beispiele für investigatives Arbeiten, das der deutschsprachige Spielejournalismus in den letzten Jahren vorzuweisen hat. Diesen Beitrag nimmt Gastgeber Dom Schott zum Anlass, Sebastian Tyzak über drei Jahre nach seinem letzten Besuch bei "OK COOL trifft" wieder vor sein Mikrofon einzuladen. Im Gespräch geht es um die großen Meilensteine in Sebastians Leben, die er mittlerweile erreicht hat, aber natürlich auch um die Entstehung der Roblox-Doku. Außerdem blicken die beiden in die Zukunft des deutschsprachigen Spielejournalismus und diskutieren, ob investigative Arbeiten endlich ihren Weg in die regelmäßige Berichterstattung hierzulande finden könnten.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Versicherungen optimieren: Bedarfsgerechter Schutz ist wichtiger als Ersparnis Zum Jahresanfang prüfen viele Verbraucher ihre Versicherungsverträge in der Hoffnung, an der ein oder anderen Stelle sparen zu können. Dabei landen vermeintlich teure oder überflüssige Policen häufig vorschnell auf der Kündigungsliste. Doch hier ist Vorsicht geboten: „Die Prämienhöhe oder die Anzahl der Verträge allein sagen nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aus. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Haushalte entweder zu viel für unnötige Versicherungen zahlen oder in wichtigen Bereichen nicht ausreichend abgesichert sind“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Entscheidend ist, ob eine Versicherung im Ernstfall wirklich den erforderlichen Schutz bietet – nicht, was sie kostet. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, lohnt es sich, alle bestehenden Verträge kritisch zu hinterfragen: Decken sie den individuellen Bedarf ab? Sind alle wichtigen Risiken ausreichend abgesichert? Bestehen darüber hinaus noch zusätzliche Absicherungswünsche? „Zu den wichtigsten Verträgen zählt die Privathaftpflichtversicherung und zumindest alle Berufstätigen sollten zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Hinzu kommen abhängig von der individuellen Situation weitere wichtige Absicherungen“, sagt man. Hausbesitzer benötigen beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung, Kfz-Halter sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen, Auslandsreisende sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Eine erste Orientierung gibt der kostenlose Online-BedarfsCheck des BdV: Er hilft Verbrauchern, zwischen essenziellen und überflüssigen Policen zu unterscheiden und eine fundierte Entscheidung über ihren Versicherungsschutz zu treffen. Das Tool liefert klare Antworten auf die Frage, welche Versicherungen wirklich wichtig sind – und welche man sich tatsächlich sparen kann. Mit nur wenigen Angaben zur familiären Situation, zu Aktivitäten in Beruf und Freizeit, zum Besitz sowie zu besonderen Wünschen und Bedürfnissen ermittelt der Bedarfscheck einen ersten Überblick über den individuellen Absicherungsbedarf. „In jeder Lebenssituation bestehen eine Reihe finanzieller Risiken, die abgesichert werden sollten. Um keine unnützen und zu teuren Versicherungen abzuschließen, sollten diese Risiken nach klaren Prioritäten eingestuft und bewertet werden“, sagt der BdV. Das Ergebnis des BedarfsChecks liefert eine übersichtliche Darstellung über die für die eigene Situation relevanten Versicherungen und ordnet sie den Kategorien „Pflicht“, „am wichtigsten“, „wichtig“, „grundsätzlich nachrangig“ und „ungeeignet“ zu. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neue Regelung für Unterhaltszahlungen Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Aufwendungen mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Doch dieses Absetzen ist an mehrere gesetzliche Bedingungen geknüpft. Zu den bisherigen Voraussetzungen, insbesondere der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, kam nun eine neue Auflage hinzu. Seit dem 1. Januar 2025 werden Unterhaltszahlungen vom Finanzamt nur noch anerkannt, wenn diese von einem Bankkonto überwiesen werden. Barzahlungen sind mit Jahresbeginn nicht mehr abzugsfähig. Und es kommt auf den Zeitpunkt der Überweisung an, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Unterhaltszahlungen sind absetzbar Für Kinder unter 25 Jahren besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern. Jedoch ist Kindesunterhalt bis zu diesem Alter nicht absetzbar, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Liegt Letzteres nicht vor, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Verwandte sowie Zahlungen für die Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim und für Ehegatten im In- und Ausland, für die nach deutschem Recht eine Unterhaltspflicht besteht. Solche Unterhaltszahlungen sind bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags absetzbar. Der Höchstbetrag für das Jahr 2025 liegt bei 12.096 Euro. Eine zumutbare Eigenbelastung, die sonst bei außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt wird, gibt es beim Unterhalt nicht. Ein Vermögen von über 15.500 Euro bei Unterhaltsbedürftigen kippt die Absetzbarkeit aber ganz. Eigene Einkünfte des Unterhaltsempfängers oder staatliche Fördermittel, z.B. Bafög, über 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag hingegen nur. Bei Verwandten oder Ehepartnern im Ausland kann der Höchstbetrag an die Verhältnisse im Wohnsitzstaat angepasst und gekürzt werden. Auswirkungen der Neuregelung Bisher konnten Unterhaltszahlungen auch in bar geleistet werden. Dies war bis zum Vierfachen des Nettolohns des Unterhaltszahlers möglich, ohne dass die strengen Nachweispflichten für Geldmittel galten. Gerade im Rahmen von Familienheimfahrten wurden die Nachweiserleichterungen in Anspruch genommen. So musste lediglich die Reise selbst in Form von Tickets oder Tankquittungen nachgewiesen werden. Insbesondere bei Besuchen des im Ausland ansässigen Ehepartners oder der im Haushalt des Ehepartners lebenden Kindern war die Mitnahme von Bargeld eine gängige Praxis. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden nur noch Banküberweisungen auf das Konto des Unterhaltsempfängers vom Finanzamt anerkannt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt. "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung. Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu. Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen. Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: