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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: AvD für Halterhaftung bei E-Scootern Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein wachsendes Problem im Verkehr. Die Bundesregierung hat deshalb im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung in den Bundestag eingebracht. Geschädigte sollen es zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht die Maßnahme als Erleichterung für die Durchsetzung von Entschädigungen für betroffene Verkehrsteilnehmer. Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen durch E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die registrierten Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist dabei jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden. Die 5.000 von Versicherern regulierten Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent im Zusammenhang mit Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des Gesamtbestandes dieser Fahrzeuge ausmachen. Falsch abgestellte E-Scooter stellen inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko für sehbehinderte Menschen dar. Unerlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter sind faktisch Barrieren, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen und schon geführt haben. E-Scooter auf Bürgersteigen kreuz und quer abzustellen ist nicht nur rechtswidrig, sondern hochgefährlich. Nutzer von E-Scootern haften Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von E-Scootern die Haftung auslösen, die sogenannte Gefährdungshaftung. Ein individuelles Verschulden ist dann durch den Geschädigten nicht nachzuweisen, um Schadenersatz vom Versicherer zu erhalten. Bisher scheiterte die Forderung häufig daran, ein persönliches Verschulden des letzten Nutzers des Rollers festzustellen. Selbst bei schweren Verletzungen von Passanten, die über einen achtlos abgestellten Scooter stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen Schadenersatz zu. Der AvD sieht hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter als motorisiertes Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von Mitfahrern auf den Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich verboten ist. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung - Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang des vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das aber: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird. Das Prinzip gegen die Steuerprogression Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht. Entlastung mit zeitlicher Verzögerung Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greift. Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind Betroffene jetzt selbst in der Pflicht. Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto zeitnaher fließt das Geld zurück. So hoch fällt die Ersparnis aus Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel: Ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von 20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine Steuerlast auf 17.390 Euro. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Grillen schafft nicht nur Freunde in der Nachbarschaft! Hilfreiche Tipps von Rechtsanwalt Franz Obst Ich kenne zugegebenermaßen keine Statistiken, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema „Grillen“ bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten ganz weit oben steht. Franz Obst, Rechtsanwalt und Mediator und RTL-Streitschlichter, weiß, wie schnell Streit ausbrechen kann: Franz Obst: Davon kann man ausgehen. Also ich sag mal: Zunächst mal ist es ja die Frage, welchen Grill nehme ich überhaupt. Nehme ich jetzt einen Gasgrill oder nehme ich einen Holzkohlengrill und, wenn ich jetzt einen Gasgrill nehme, dann ist es nur noch vom Grillgut abhängig, ob ich jetzt die Würstchen dann tatsächlich tiefschwarz bräune oder ob ich die so bräune, dass ich nicht so lange drauf raumkauen muss, während es beim Holzkohlegrill dann immer mit einer gewissen Geruchsbelästigung einhergeht und da gibt es auch eine Fülle von Rechtsprechung, die zieht sich von Nord nach Süd und von Ost nach West und hat interessanterweise unterschiedliche Zeiten, wie oft man so grillen darf! Auf die Gerichte kann man hier ausnahmsweise kaum setzen, denn: Franz Obst: .. nach Auffassung des einen Gerichts darf man einmal im Monat grillen, nach Auffassung des anderen Gerichts kann man also alle Woche mal grillen und dann gibt es noch ein anderes Gericht, das sagt: Naja, solange ich meine Mitmenschen damit nicht belästige, kann ich eigentlich grillen, sooft ich will! Es gibt also dummerweise keine klaren Aussagen und erst recht keine Tabellen, wo ich ablesen kann, wann ich welches Grillgut auf welchem Grill braten darf! Also, was tun? Franz Obst: Das ist natürlich dann immer der Gradmesser! Beinträchtige ich dadurch das Wohl des anderen, indem ich dann meinen Grill anwerfe oder beeinträchtige ich das nicht? Und wenn man jetzt mal so eine richtige schöne Grillparty schmeißt mit einem Grillrost, den man oben aus einem Flugzeug schon sehen kann, dann sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht die umliegenden Nachbarn einlädt, dann haben die auch Spaß und beschweren sich nicht mal. Ärgerlich wird es vor allem, wenn man die Prozessfreude der Nachbarschaft falsch einschätzt und es auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang ankommen lässt! Schließlich sind in aller Regel zwei Anwälte und ein Gericht beschäftigt und das ist nicht billig. Franz Obst: Ja gut, da sind ruck-zuck dann mal 1.000,-- Euro weg und dann hat man immer noch die Frage: „Wer muss den Spaß am Ende des Tages bezahlen – nämlich der Unterlegene!“ Und das wissen wir beide. Vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gottes Hand. Das kann so und so ausgehen! Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch solche Streitigkeiten abdeckt. Denn spätestens beim Marsch durch die Instanzen kann man sonst jede Menge Geld vernichten. Also lieber ein paar Steaks mehr kaufen und die Nachbarn einladen! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute:Der Buch-Tipp: Ferrari in der FORMEL 1 Foto: Cover (c) Geramond Verlag Es sind nur sieben Buchstaben, aber sie ergeben zusammen einen Mythos! Das Wort, dass sich daraus zusammensetzt heißt schlicht und einfach Ferrari! Es gibt mit Sicherheit fast keinen jungen Menschen, der nicht davon träumt, irgendwann mal in einem Ferrari zu sitzen, ich gebe zu, das gilt natürlich auch für ältere Menschen. Mit zunehmendem Alter lässt allerdings der Wunsch nach, auch mal in einem Formel 1 Auto von Ferrari zu sitzen. Foto: Buchseite S. 20 (c) Geramond Verlag - Motorsport Images und James Mann Das hat mehrere Gründe:Erstens kommen die meisten von uns gar nicht mehr in ein solches Fahrzeug hinein, geschweige denn, heraus und vermutlich wären wir auch nicht in der Lage, mit diesem Fahrzeug auch nur 100 Meter weit unfallfrei zu fahren. Immerhin würden wir es vermutlich schaffen, das Auto in Bewegung zu setzen, den Automatikgetrieben neuerer Generation sei Dank. Das war früher völlig anders, wie man in dem im Verlag GeraMond erschienenen Buch „Ferrari in der FORMEL 1“ von Stuart Codling nachlesen kann.Codling stellt in diesem Buch auf 224 Seiten alle Rennfahrzeuge von Ferrari vor, die seit 1950 bis 2020 in der Formel 1 eingesetzt wurden. Zwar gab es schon vor der Formel 1 Automobilweltmeisterschaften, aber das Buch von Codling listet eben die Fahrzeuge auf, die seit 1950 von Ferrari in der Formel eins eingesetzt wurden. Dieses erste Formel 1 Fahrzeug trug übrigens die Typenbezeichnung 125 F1. In den ersten beiden Jahren der Formel 1, also 1950 und 1951, dominierten aber noch die von Kompressor-Motoren angetriebenen Alfetta von Alfa Romeo. Foto: Buchseite S. 148 (c) Geramond Verlag - Motorsport Images und Ja-mes Mann 1952 war es dann soweit: Alberto Ascari wurde auf dem 170 PS starken Ferrari 500 F1 Weltmeister. Es war der erste Formel 1 Fahrerweltmeistertitel, es sollten im Laufe der Jahrzehnte 14 weitere folgen. Konstrukteursweltmeister wurde man erstmals 1961, insgesamt kamen hier 16 Titel zusammen. An dieser Stelle einen Überblick über die Fahrzeuge im Buch zu machen ist schon aufgrund der Menge unmöglich. Der letzte vorgestellte Rennwagen im Buch ist der SF 1000 von 2020 – die Zahl 1000 dürfte für seine PS-Leistung stehen. Sie haben jetzt sicher Lust auf mehr bekommen? Kein Problem. Das Buch „Ferrari in der FORMEL 1“ ist im Buchhandel und online für 49,99 Euro erhältlich! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
"Movimento" - die musikalische Radtour im Rahmen des Festivals Alte Musik Kloster Knechtsteden - führt bereits zum achten Mal auf den Radwegen der Region zu besonderen Aufführungs- und Spielorten. In diesem Jahr werden sechs Stationen von rund 400 Menschen am Sonntag, dem 13. September, "angeradelt". Insgesamt also 1000 Minuten Musik aller Stilrichtungen in Brühl, Erftstadt, Kerpen und Hürth auf 38 Streckenkilometern. Den Auftakt macht ein Orgelkonzert unter der Leitung von Seelsorgebereichsmusiker Peter Klasen in der Brühler Schlosskirche Maria von den Engeln. "Movimento" ist regelmäßig ausverkauft - daher - rasch zum Vorverkauf, denn der hat schon begonnen. Alle Infos zum Programm, zur Strecke und den Tickets gibt es hier: www.movimento-fahrradkonzert.de." Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Getrennte Wege, gemeinsame Verträge: Was Scheidungspaare jetzt beachten müssen 14,7 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2024 – rund ein halbes Jahr weniger als noch 2022. Was danach oft in Vergessenheit gerät: der gemeinsame Versicherungsschutz. „Nach einer Scheidung oder Trennung sollten gemeinsame Versicherungsverträge unbedingt auf den Prüfstand – und bei Bedarf angepasst werden. Ob Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – beides kann den Versicherungsschutz verändern und das losgelöst von den üblichen Kündigungsfristen eines Vertrags. Deshalb sollte man gezielt prüfen, ob der eigene Vertrag solche besonderen Regelungen enthält“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Zu den praktischen Folgen einer Scheidung gehört oft auch eine Namensänderung. Nimmt die Frau beispielsweise ihren Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar keine Briefe zustellen. Die Schreiben gelten aber dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden. „Sobald eine Scheidung absehbar ist, sollten beide Seiten klären, wer die gemeinsamen Versicherungsverträge übernehmen möchte oder übernehmen kann“, sagt man. Für die im Versicherungsschein genannten Versicherungsnehmer ist es einfach: Sie oder er führt den Vertrag weiter. Wer den Vertrag nicht fortsetzen kann, muss sich um einen neuen passenden Versicherungsschutz kümmern. Dieser sollte die K.-o.-Kriterien des BdV der jeweiligen Sparte erfüllen. Besonders heikel ist, wenn ein Partner im Zuge der Scheidung den Versicherungsschutz verliert, ohne davon etwas mitzubekommen. Deutlich wird das am Beispiel der Privathaftpflichtversicherung (PHV). In dieser können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden. Bei Unverheirateten wird üblicherweise verlangt, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen
Mit dem Honda CR-V begründete der japanische Automobilhersteller im Jahr 1995 eine spezielle Generation von Familienfahrzeugen, die so genannten kompakten Crossover- und SUV-Modelle. Die sind zum absoluten Selbstläufer geworden! Der Beweis ist schon daran zu sehen, dass dieser CRV im Jahre 2023 in die sechste Generation gestartet ist. Und man kann davon ausgehen, dass auch die siebte schon am Horizont erkennbar ist. Zumindest für Eingeweihte in den Entwicklungs- und Designabteilungen von Honda. Darum geht es diesmal!Es sind genau 31 Jahre vergangen, seit Honda dem geneigten Publikum den CR-V vorgestellt hat. Der Honda CR-V war der erste seiner Art und somit der Begründer einer völlig neuen Fahrzeugklasse. Heute sind solche kompakten Crossover- und SUV-Modelle aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Das war vor nunmehr 31 Jahren noch anders. Die Paarung aus günstigen Betriebskosten und guten Fahreigenschaften von Familienfahrzeugen und einer robusten Leistungsfähigkeit punktete bei den Kunden auf Anhieb – so ist der CR-V bis heute zurecht eines der beliebtesten SUV-Modelle aller Zeiten. Power und Drive! Wir haben den Honda CR-V e:HEV – so seine korrekte Typenbezeichnung – in der Allradausführung AWD getestet. Beginnen wir mit einem nüchternen Blick auf die Zahlen: Der aktuelle CR-V hat eine Motorleistung von 135 kW (184 PS), ein Drehmoment von 335 Nm und eine Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in 9,4 Sekunden. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 187 km/h, beide Werte sind geringfügig schlechter als beim Frontantrieb, dafür hat der Allradantrieb Vorteile bei der Traktion. 6,7 Liter konsumiert der Vollhybrid im kombinierten Verbrauch auf 100 Kilometer Fahrstrecke. Die Innenausstattung!Man muss es eigentlich nicht mehr explizit betonen – wenn Fahrzeuge heute als „Basisausführung“ bezeichnet werden, heißt das auf gar keinen Fall, dass sie eine zu geringe Ausstattung mitbringen. Im Falle unseres Testfahrzeuges bedeutet dies, dass schon die Einstiegversion mit einer Vielzahl von Assistenzsystemen absolut vorbildlich ausgestattet ist. Dazu gehört "Sensing 360", das den gesamten Rundum-Bereich des SUV gut einsehbar macht. Die nach vorn gerichtete 100-Grad-Kamera deckt weite Teile des Vorderbereichs ab, ein Auspark-Assistent warnt vor kreuzenden Rädern, auch Spurwechsel-Kollisionswarnsystem und Lenkassistent sind vorhaben. Wird der Blinker betätigt, werden automatisch auch Kameras aktiviert, die zeigen, was sich im toten Winkel befindet. Die Kosten!Der Honda CR-V e:HEV AWD Elegance steht mit einem aktuellen Listen-Grundpreis von 49.500 Euro fast am unteren Ende der Preisliste, günstiger ist nur die frontgetriebene Version. Zwar ist diese Elegance – Linie de facto die Einstiegsversion, das bedeutet aber heutzutage keineswegs, dass man auf wichtige Dinge verzichten müsste. Schon gar nicht bei Honda! Das zeigt auch der Blick in die weitere Ausstattungsliste. Alle Fotos: © Honda Deutschland - Niederlassung der Honda Motor Europe Ltd. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Förderung gekaufter neuer E-Autos ist online Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge zur Förderung beim Kauf neuer E-Autos online gestellt werden. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, ist das Verfahren ausschließlich digital gestaltet. Im Portal der Förderzentrale Deutschland wird die sogenannte BundID benötigt. Sie ermöglicht den Zugang zu staatlichen Online-Diensten in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige Fördervoraussetzungen. Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein batterieelektrischem-, Range-Extender- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind. 80 km aufweisen. Plug-In-Autos müssen zudem bis zum 30.06.2027 zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen. Förderung für Private mit Einkommensgrenzen Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Selbständige sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug privat gehalten wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit zwei oder mehr Kindern. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung: Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die Förderung nochmals um 1.000 Euro. Antrag ist nur online möglich Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide errechnet. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die Welt ist ein Geschenk Gottes. Das glauben Christen, Muslime und Juden. Das interreligiöse Netzwerk "Religions go green" vom Erzbistum Köln will das nutzen und mit anderen Religionen gemeinsame Sache machen. Auch im Rhein Erft Kreis sind sechs verschiedene Religionsgruppen dabei - alle mit dem Ziel, die Erde zu schützen. Das Katholische Bildungsforum Rhein-Erft hat die Aktion im April gestartet Darüber gesprochen haben Tanja Steinfort-Lecke und Martin Böke vom Katholischen Bildungsforum Rhein-Erft. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Trinkgeldstudie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel. Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?" Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN. „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen! Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr! Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld! 5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute:Mythos Sterneköche Ein Gericht wie ein Gemälde – © Lemabri, Boppard Sie sind seit Jahren in aller Munde und man hat den Eindruck, mit jeder neuen Kochsendung im Fernsehen kommen neue dazu: Sterneköchinnen und Sterneköche. Der Einfachheit halber sprechen wir ab jetzt aber nur noch von Sterneköchen. Und genau da müssen wir mal Licht ins Dunkel bringen. Denn auch wenn es unlogisch klingt, es gibt gar keine Sterneköche. Ich weiß, spätestens jetzt zweifeln Sie an meinem Verstand. Aber auch wenn es völlig widersinnig ist, nicht der Koch bekommt den begehrten Michelin-Stern, sondern das Restaurant, in dem er kocht. Davon gab es im Jahr 2025 in Deutschland 282 mit einem Stern, 47 mit zwei Sternen und nur ganze 12 mit drei Sternen. Zum Verzehren fast zu schade – © Lemabri, Boppard Und jetzt kommt die Krux. Verlässt ein Koch das Restaurant, dessen Stern er oder sie erkocht haben, behält das Restaurant seinen Stern bis zur Neubewertung, die dann ab der nächsten Ausgabe des Guide-Michelin relevant wird. Der Koch oder die Köchin können die von ihnen für das Restaurant erkochten Sterne allerdings nicht in ein anderes Restaurant mitnehmen. Für mich ist das unlogisch, denn so kochen im Zweifelsfall dann Spitzenköche in einem un-besternten Restaurant, während ein anderer Koch eventuell im Licht der Sterne glänzen kann, zu denen er möglicherweise nicht das Geringste beigetragen hat. Ein Restaurantumzug in ein anderes Gebäude führt übrigens auch zum Verlust des Sterns. Sarah Henke und Christian Eckhardt© Lemabri, BoppardOb es übrigens nach der diesjährigen Sterneverleihung am 23. Juni 2026 noch 12 Drei-Sterne-Restaurants in Deutschland geben wird, steht – Achtung Wortspiel - in den Sternen, denn Sven Elverfeld schließt sein Drei-Sterne-Restaurant Aqua im Ritz Carlton in Wolfsburg und dann sind die Sterne so oder so weg! Das kennen auch die Spitzenköche Sarah Henke und Christian Eckhardt, die beide auch schon im Aqua und in anderen Drei-Sterne-Restaurants gekocht haben. Sarah Henke erkochte zuletzt für das Spices im A-Rosa Sylt und für ihr eigenes Restaurant Yoso in Andernach einen Stern, Christian Eckhardt, mit dem sie seit 2018 verheiratet ist, erkochte zwei Sterne für das Rothschild Kempinski in Königstein und auf Anhieb zwei Michelin-Sterne für sein eigenes, ebenfalls in Andernach gelegenes Purs.Der Eingang zum Genießen – das Lemabri in Boppard © Michael Weyland – was? audio Mit der Entscheidung, das Lemabri in Boppard am Rhein zu eröffnen, haben sie – zumindest vorübergehend – auf die Sterne an der Tür verzichtet. Bei der Kochqualität der beiden kann sich das aber ganz schnell wieder ändern! Fotos: Siehe Bilduntertitel Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Wenn der Online-Check-in zum Abo wird - Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) geht von hoher Dunkelziffer aus Online einchecken, Sitzplatz wählen, Bordkarte erhalten – diese Schritte gehören für viele Reisende heute selbstverständlich zur Flugvorbereitung. Zunehmend werden sie jedoch nicht mehr direkt über die Airline erledigt, sondern über externe Dienstleister. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland beobachtet: Für Nutzer ist dabei häufig nicht klar erkennbar, mit wem sie es tatsächlich zu tun haben – und ob sie gerade lediglich einen Einzelservice nutzen oder ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Der günstige Einstieg – und was daraus werden kann Dass Drittanbieter den Online-Check-in übernehmen, Sitzplätze reservieren oder Bordkarten bereitstellen, kommt immer häufiger vor. Beworben werden diese Angebote oft als einfache Zusatzleistungen für gerade einmal einen Euro. Doch die vermeintliche Einzelleistung entpuppt sich nicht selten als „Türöffner“: Denn wer zustimmt, schließt damit möglicherweise zusätzliche Leistungen oder ein Abonnement ab. In einigen Fällen werden wenige Tage später deutlich höhere Beträge – etwa rund 79 Euro – abgebucht. Gleichzeitig berichten Verbraucher, dass die Dienstleistung trotz dieser Zusatzkosten oft nicht wie erwartet erbracht wird oder sogar ganz ausbleibt. Warum viele Fälle gar nicht beim EVZ landen Dem Europäischen Verbraucherzentrum liegen zahlreiche Beschwerden zu solchen Konstellationen vor. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte jedoch deutlich höher liegen. Denn viele Verbraucher versuchen zunächst, das Problem selbst zu klären – und schließen den Vorgang dann frühzeitig ab. Wenn Zuständigkeiten unklar werden Neben den finanziellen Folgen ergeben sich auch praktische Probleme. Viele Verbraucher gehen davon aus, den Online-Check-in direkt über die Airline vorgenommen zu haben. Dass ein externer Dienstleister zwischengeschaltet ist, wird oft erst dann deutlich, wenn zusätzliche Beträge abgebucht werden. Besonders bei der Nutzung über das Smartphone sind Hinweise zum tatsächlichen Vertragspartner, zu Kosten oder zur Laufzeit häufig nur schwer auffindbar oder nicht vollständig dargestellt. Praktische Nachteile im Reisealltag Unabhängig von dieser rechtlichen Frage zeigen sich für Verbraucher aber auch ganz praktische Nachteile – etwa bei verschobenen Flugzeiten, neu vergebenen Sitzplätzen oder einem später öffnenden Check-in. Wer direkt mit der Airline verbunden ist, erhält solche Informationen in der Regel unmittelbar, etwa über die App oder per Mail. Wer den Vorgang über einen Drittanbieter abgewickelt hat, muss Informationen oft selbstständig und über Umwege suchen. Wer den Online-Check-in nutzt, sollte sich einen Moment Zeit nehmen, vor allem wenn der Vorgang nicht direkt über die Airline läuft. Vor dem Klick prüfen, wer den Service anbietet. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen
Foto: ©ADAC/Gerd GeorgeAlles wird teurer, das merkt man überall. Im Supermarkt, an der Tankstelle, auf der Öl- und Gasrechnung und auch bei der Autoreparatur. Hier sind – wie überall im Geschäftsleben – nicht nur seriöse Unternehmen unterwegs, sondern auch Firmen, die abzocken wollen. Koste es, was es wolle und in der Regel kostet es unser Geld. Aufmerksam sollte man daher sein, wenn beim so genannten Frühjahrscheck völlig unerwartet teure Schäden auffallen. Die manchmal gar nicht vorhanden sind. Darum geht es diesmal!Nach dem Winter werben viele Werkstätten für ihren Frühjahrscheck. Dabei wird das Fahrzeug für eine kleine Gebühr rundum untersucht, mit dem Ziel, Schäden nach dem Winter zu finden. Immer wieder erlebt der ADAC, dass bei diesen Frühjahrschecks vermeintliche Defekte - teils im vierstelligen Bereich - gefunden werden. Damit einher geht meist auch das Angebot der Werkstatt, den Schaden sofort vor Ort zu beheben, oft wird eine hohe Dringlichkeit oder ein Verkehrssicherheitsproblem geltend gemacht. Der Mobilitätsclub informiert darüber, wie mit diesen Frühjahrschecks umgegangen werden kann und welche Rechte Autofahrer haben.Generell ist ein regelmäßiger Check zu empfehlen. Ein Fahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Verschleißteilen, die durch den Einfluss von Belastung, Wetter und Zeit an Leistung einbüßen oder sogar kaputt gehen können. Für Werkstätten sind Frühjahrschecks insofern interessant, als dass sie auftretende Defekte reparieren können. Den ADAC erreichen aber immer wieder Verdachtsmeldungen von Mitgliedern, dass einzelne Werkstätten versuchen, nach einem Check unnötige Reparaturen zu verkaufen.Autofahrer sollten wissen, dass es ihnen bei einem Frühjahrscheck immer freisteht, ein Reparaturangebot abzulehnen. Der eigentliche Auftrag bezieht sich nur auf die Untersuchung und nicht auf einen möglichen Folgeauftrag. Insbesondere bei aufwändigeren Reparaturen empfiehlt der ADAC, dass man sich zunächst den Schaden zeigen lassen sollte und dann einen Kostenvoranschlag anfertigen lässt. Anschließend kann man sich bei einer zweiten Werkstatt oder einer neutralen Prüfstelle eine weitere Bewertung oder Angebot einholen. ADAC Untersuchungen zeigen, dass die Reparaturkosten je nach Anbieter sehr weit auseinander liegen können, weshalb sich Vergleichen immer lohnt.Verbraucher sollten dann stutzig werden, wenn sie zu einer sofortigen Entscheidung gedrängt werden. Selbst für den Fall, dass der Schaden so schwer sei, dass man damit nicht mehr weiterfahren könne, gibt es die Möglichkeit, sich telefonischen Rat bei einer anderen Werkstatt oder auch der ADAC Technik-Hotline einzuholen. Auf keinen Fall sollte bei Skepsis ein Reparaturauftrag erteilt werden - auch eine mündliche Zusage kann bereits als Auftrag gewertet werden. Wer von vornherein eine neutrale Untersuchung favorisiert, sollte den Frühjahrscheck bei einer Einrichtung durchführen lassen, die keine eigenen Reparaturen anbietet. Das können unabhängige Prüfdienste sein - auch der ADAC bietet entsprechende Untersuchungen in vielen Prüfzentren an. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Markus Gehringer von der Katholischen Kirche hat während Corona das ökumenische Projekt „Engel auf Drei Rädern“ in Frechen ins Leben gerufen. Ein kleines dreirädriges Lastenrad, eine Ape, macht seither regelmäßig auf dem Wochenmarkt Station und es gibt Kaffee. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen. „Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll. Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert. Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten Sie achten. Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand. „Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“. Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter Versicherungsschutz Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Mit dem E-Auto in den Campingurlaub: So gelingt das Ziehen des Wohnwagens Foto: ACV Automobil-Club Verkehr Wer jahrelang mit dem Verbrenner und Wohnwagen unterwegs war, steht beim Umstieg auf ein Elektroauto vor neuen Fragen, sagt man beim ACV Automobil-Club Verkehr: Funktioniert der gewohnte Campingurlaub genauso? Wie weit komme ich mit Anhänger und wo kann ich mit Gespann laden? Der Anhängerbetrieb stellt andere Anforderungen als im Alltag. Reichweite, zulässige Gewichte und passende Lademöglichkeiten rücken in den Mittelpunkt. Welches E-Auto kann einen Wohnwagen ziehen? Ob das Fahrzeug einen Hänger ziehen darf, kann man der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen. Die Punkte O.1 und O.2 geben Auskunft über die technisch zulässige Anhängelast für gebremste und ungebremste Anhänger. Ist keine Anhängelast ausgewiesen oder freigegeben, darf das Fahrzeug keinen Anhänger ziehen. Das kann gerade bei älteren E-Autos der Fall sein. Viele aktuelle Modelle sind dagegen für den Anhängerbetrieb ausgelegt. Je nach Modell und Ausführung reichen die zulässigen Anhängelasten von niedrigen Werten um 750 Kilogramm bis in den wohnwagentauglichen Bereich von etwa 1.500 bis 2.000 Kilogramm, bei größeren Fahrzeugen auch darüber. Wie stark sinkt die Reichweite mit Wohnwagen? Beim Ziehen eines Wohnwagens wirkt sich nicht nur das zusätzliche Gewicht auf die Reichweite aus. In der Praxis spielt die Kombination aus Gewicht und Aerodynamik eine zentrale Rolle. Besonders große und breite Wohnwagen erhöhen den Luftwiderstand deutlich und werden damit zum entscheidenden Faktor für die Reichweite. Während kleinere Anhänger kaum Einfluss haben, kann sich die Reichweite mit einem großen Wohnwagen unter ungünstigen Bedingungen etwa halbieren. Für die Praxis bedeutet das: kürzere Etappen, häufigere Ladepausen und angepasste Reisegeschwindigkeiten erhöhen Effizienz und Fahrstabilität. Wie funktioniert Laden mit Wohnwagen unterwegs? Die eigentliche Herausforderung beginnt auf längeren Strecken oft nicht auf der Straße, sondern an der Ladesäule. Viele Schnellladepunkte sind baulich auf einzelne Pkw ausgelegt, die rückwärts oder seitlich einparken. Mit angekuppeltem Anhänger reicht der Platz dann oft nicht aus, sodass nur Rangieren oder sogar Abkoppeln bleibt. Wer mit Wohnwagen oder größerem Anhänger unterwegs ist, sollte seine Route deshalb vorab nicht nur nach Ladeleistung, sondern auch nach Platzangebot auswählen. Größere Ladeparks und Standorte mit Durchfahrtslösung sind klar im Vorteil. Hilfreich sind außerdem Kartenansichten, Fotos und Bewertungen in Lade-Apps, weil sich so oft schon im Vorfeld erkennen lässt, ob ein Standort für ein Gespann taugt oder nicht. Foto: ACV Automobil-Club Verkehr Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchung kritisch zu prüfen. Denn auf den ersten Blick wirkt alles meistens professionell: Die Internetseite zeigt hochwertige Fotos, ausführliche Beschreibungen und sogar Bewertungen oder Siegel. Dennoch kann es sein, dass die Unterkunft gar nicht existiert. Manchmal werden dafür sogar Bilder und Daten echter Objekte kopiert und für gefälschte Angebote verwendet. Auffällig ähnliche oder übertrieben positive Kommentare können auf Fälschungen hindeuten. Und Bilder der Unterkunft kann man per Rückwärtssuche prüfen - sie können Hinweise auf kopierte Inhalte geben. "Urlauber sollten grundsätzlich vorsichtig sein, wenn sie online eine Ferienunterkunft buchen. Leider tummeln sich auf diesem Gebiet einige Betrüger, und ihre Maschen werden immer raffinierter", sagt man bei der R+V Versicherung. Auf Warnzeichen achten Ein Alarmsignal ist ein Preis, wenn er deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Angebote liegt. Auch fehlende oder unvollständige Angaben zum Anbieter sollten misstrauisch machen - etwa wenn nur eine Handy-Nummer angegeben ist, aber keine Anschrift. "Wer auf der Website kein Impressum findet, sollte lieber die Finger von dem Angebot lassen", warnt ein R+V-Experte. Doch selbst ein vollständiges Impressum ist keine Garantie für einen seriösen Anbieter. Betrüger kopieren oft Daten anderer Websites. Wer einen Verdacht hat, sollte Namen und Adresse genau prüfen oder sich bei Verbänden und örtlichen Tourismusstellen erkundigen. Auch etablierte Buchungsplattformen bieten mehr Sicherheit. Einige prüfen die Anbieter vorab und zahlen das Geld erst nach der Ankunft der Gäste aus. Vorsicht bei der Bezahlung Besonders kritisch wird es bei der Bezahlung. Misstrauisch sollten Urlauber werden, wenn Anbieter auf schnelle Zahlung drängen oder den gesamten Reisepreis im Voraus verlangen. Wer die Buchung außerhalb der Plattform abwickelt, verliert oft auch deren Schutzmechanismen. Sicherer sind Zahlungsarten wie Kreditkarte oder Lastschrift, da sich Buchungen im Betrugsfall unter Umständen zurückholen lassen. Auch Barzahlung vor Ort kann Teil einer Betrugsmasche sein: In manchen Fällen treffen sich Betrüger mit ihren Opfern, kassieren die Miete bar und übergeben einen Schlüssel, der später nicht passt. "Durch den persönlichen Kontakt wiegen sie die Urlauber in Sicherheit". Zur Sicherheit sollte man die Barzahlung erst leisten, wenn man die Wohnung bereits bezogen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt. "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung. Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu. Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen. Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: ARAG veröffentlicht den "Trendmonitor Recht 2025" - Rechtsschutzfälle zeigen: Konflikte um Arbeit und Wohnen nehmen massiv zu Eine Krise folgt auf die nächste, die wirtschaftliche Unsicherheit wächst, und der Kostendruck ist für viele Haushalte spürbar. In dieser Lage müssen immer mehr Menschen ihren Lebensstandard rechtlich absichern und verteidigen - etwa wenn der Arbeitsplatz bedroht ist oder die Nebenkostenabrechnung explodiert. Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer verfügt die ARAG über einen besonderen Blick auf diese Entwicklungen: Aus den jährlich gemeldeten Rechtsschutzfällen lässt sich ablesen, dass rechtliche Sorgen in den Lebensbereichen Arbeit und Wohnen seit COVID massiv zugenommen haben und die deutschen Verbraucher aktuell am meisten beschäftigen. Mit dem "ARAG Trendmonitor Recht 2025" macht der Konzern diese Erkenntnisse nun erstmals gebündelt öffentlich. So stiegen in den vergangenen fünf Jahren vor allem Auseinandersetzungen in den Bereichen Arbeit um 63 Prozent und Miete/Wohnen um 74 Prozent massiv an. Allein 2025 lag das Plus bei 11,1 Prozent im Arbeitsrecht und bei 15,1 Prozent im Mietrecht. Dass die persönliche Resilienz für Verbraucher rund um rechtliche Fragestellungen immer bedeutsamer wird, unterstreicht die Zahl von mehr als 765.000 Rechtsschutzfällen, in denen die ARAG 2025 Unterstützung geleistet hat. Top-Thema 1: Arbeitsplatz wird zum Unsicherheitsfaktor Über die vergangenen fünf Jahre hinweg zeigt sich im Arbeitsrechtsschutz ein klarer Anstieg der Fälle. Dabei geht es nicht nur um eine höhere Frequenz - auch die wirtschaftliche Tragweite wächst: Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren sind häufig mit hohen Streitwerten verbunden. Auffällig ist die starke Zunahme von Kündigungsschutzklagen um 33 Prozent allein im Jahr 2025. Top-Thema 2: Wenn Wohnen zum Rechtsrisiko wird Wohnen ist nicht mehr nur teuer, sondern für viele Verbraucher ein dauerhaftes Konfliktfeld - etwa durch gestiegene Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Streit über Mängel. Die ARAG beobachtet zudem ein verändertes Verhalten: Viele Kunden setzen ihre Ansprüche bereits bei kleineren, dreistelligen Beträgen rechtlich durch. Trend setzt sich in 2026 fort Auch 2026 bleibt die Situation der Verbraucher angespannt. So verzeichnete die ARAG im ersten Quartal im Arbeitsrechtsschutz erneut ein deutliches Plus der Rechtsschutzfälle von 12,2 Prozent. Der Mietrechtsschutz blieb auf einem hohen Niveau und stieg von Januar bis Ende März mit 3,1 Prozent an. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
„Eigentlich war das Buch über den Jakobsweg gar nicht geplant“, erzählt der Elsdorfer Kay Löffler. Dann aber haben ihn die Reaktionen auf seine vielen Facebook-Posts während der Pilgerreise doch bewogen, ein Buch über seinen zweimonatigen Weg von Sevilla nach Santiago de Compostela zu schreiben. Das sehr persönliche und unterhaltsame, knapp 200 Seiten starke Buch über eine Reise durch südliche Landschaften mit vielen Begegnungen trägt den Titel „Straße der Silberhaarigen“. Das Buch ist als Book on Demand (BoD) erschienen und kostet 11,99 Euro. Erhältlich ist es im Buchhandel und in Online-Shops. Am 25.06.2026 liest Kay Löffler aus diesem Buch. Ort ist die Stadtbibliothek Bergheim und Beginn ist 18:30 Uhr. Mehr auf www.kayloeffler.eu.“ Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Der Citroën Berlingo und seine Vorgänger Citroën Acadiane 1982 Der Citroën Berlingo gehört heute zu den prägendsten Fahrzeugen im Segment der Hochdachkombis. Seit seiner Weltpremiere im Herbst 1996 steht das Modell für eine Kombination aus praktischer Nutzbarkeit, großzügigem Raumangebot und innovativer Technik – Eigenschaften, die ihn gleichermaßen bei Familien, Gewerbetreibenden und Flottenkunden beliebt machen. Doch der Berlingo hatte eine ganze Reihe von Vorgängern! Citroën AZU Citroën AZU – die „Kastenente“ als Urvater der praktischen Transporter Der Citroën AZU, gesprochen ah-zett-üh, der auf Basis des legendären 2CV, also der „Ente“ entwickelt wurde, trugt somit auch den Beinamen „Kastenente“. Seine Konstruktion folgte dem gleichen Prinzip wie der 2CV: geringes Gewicht, einfache Technik und hohe Alltagstauglichkeit, dazu bot der AZU durch seinen geschlossenen Kastenaufbau ein deutlich größeres Ladevolumen als der Pkw. Mit einer damaligen Nutzlast von rund 250 Kilogramm und einer großen Heckklappe war der AZU ideal für Lieferdienste und Gewerbetreibende geeignet. Seine robuste Federung sorgte zudem dafür, dass auch auf schlechten Straßen empfindliche Ladung sicher transportiert werden konnte. Der berühmte Eier-Test: Die Federung der gesamten 2CV Familie – und damit auch des AZU – wurde damals mit einer ungewöhnlichen Vorgabe entwickelt: ein Bauer sollte einen Korb mit Eiern über einen frisch gepflügten Acker fahren können, ohne dass sie zerbrechen. Das Ergebnis war die legendär weiche Langhubfederung, die bis heute zu den Markenzeichen von Citroën zählt. Citroën Acadiane – der Übergang in eine neue Generation Auf den AZU folgte Ende der 1970er-Jahre der Citroën Acadiane, gesprochen Ah-kah-djahnn Der Name ist ein Wortspiel: „Acadiane“ ist eine Kombination aus zwei Begriffen: AK – die interne Bezeichnung des 2CV Kastenwagens und Dyane – dem Pkw-Modell, auf dem sie technisch basiert. So entstand der ungewöhnliche Name Acadiane. Citroën C15 Citroën C15 – der europäische Bestseller Der direkte Vorläufer des Berlingo war dann der Citroën C15 ab dem Jahr 1984 – mit ihm gelang der Marke einer der größten Erfolge im Bereich kompakter Nutzfahrzeuge. Der C15 basierte technisch weitgehend auf dem Citroën Visa, erhielt jedoch einen vollständig neu konstruierten Kastenaufbau und eine vom Citroën BX abgeleitete Hinterachse. Auch ohne Hydropneumatik sorgte sie für einen hohen Fahrkomfort. Das Fahrzeug kombinierte robuste Pkw-Technik mit einer hohen Nutzlast und hervorragender Wirtschaftlichkeit. Alle Fotos: Stellantis/Citroën Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber hält sieben dieser Portale für empfehlenswert. Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere. „Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine Ausgleichszahlung zustehen. So machen Betroffene ihre Rechte geltend Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent. In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande. Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön. Für wen sich Fluggasthelfer lohnen Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche – entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten die Anbieter rund 30 Prozent ein. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen
Der Begriff Kodo stammt aus dem Japanischen und könnte mit „Herzschlag“ übersetzt werden. Kodo steht für das Design aktueller Modelle von Mazda. Der Begriff war im Zusammenhang mit Automobilen in den 1960er Jahren sicherlich nicht bekannt, Design als solches hatte aber schon ein legendäres Mazda-Fahrzeug aus diesem Jahrzehnt! Der Mazda Luce. Darum geht es diesmal!Ihnen wird sicherlich aufgefallen sein, dass wir hier praktisch nie über Mazda sprechen, obwohl das Unternehmen durchaus attraktive Fahrzeuge baut. Der Grund ist ganz einfach. Üblicherweise laden Autohersteller uns Motorjournalisten zu so genannten Fahrveranstaltungen ein oder stellen uns Testfahrzeuge zur Verfügung. Da Mazda bei uns seit Jahren weder das eine, noch das andere tut, können wir natürlich nichts zu den aktuellen Fahrzeugen sagen. Es spricht aber nichts dagegen, mal einen Blick in die Geschichte zu werfen – dieses Auto müssen wir nicht fahren, es wird jetzt 60 Jahre alt. Der Mazda Luce. Vom Luce …Mazda spricht beim Luce von einer Exzellenz in avantgardistischer Ästhetik und Technik, die bis ins Jahr 1966 zurückreicht: Damals definierte der Mazda Luce als erste japanische Mittelklasse Designtrends, die Geschichte schrieben. Zugegebenermaßen erinnert mich der Mazda Luce an ein Fahrzeug aus Bella Italia, das ebenfalls in den 1960er Jahren gebaut wurde, was aber nichts an der gelungenen Optik des Luce ändert. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung. "Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig. Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter. Vor Abflug registrieren Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Finanztip: Gute Kreditkarten gibt es kostenlos – viele Extras sind verzichtbar Bei den meisten Kreditkarten fallen schnell hohe Gebühren an, wenn im Ausland bezahlt und Geld abgehoben wird – nur wenige Angebote sind gebührenfrei. Das zeigt ein aktueller Kreditkartenvergleich des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Extraleistungen wie Versicherungen, Bonusprogramme oder Rabatte rechtfertigen höhere Kreditkartenkosten meist nicht. Viele Kreditkarten werben mit Zusatzleistungen wie Cashbacks, Meilen oder Versicherungspaketen. „Solche Extras rechtfertigen keine hohen Gebühren“, so Finanztip. „Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher, denen es vor allem um das Bezahlen und Geldabheben geht, reichen kostenlose Kreditkarten.“ Wirklich kostenlose Kreditkarten sind selten Laut Finanztip haben 15 von 39 untersuchten Kreditkarten keine Jahresgebühr, bei allen anderen werden zwischen 24 und 99 Euro jährlich fällig. Bei drei Angeboten ohne Jahresgebühr fallen außerdem keine zusätzlichen Gebühren für Zahlungen in Fremdwährung an und die Gebühren für Bargeldabhebungen sind niedrig. Finanztip empfiehlt aktuell folgende Kreditkarten: die Easybank Visa, Hanseatic Bank Genialcard und die Bank Norwegian Visa. Verbraucherinnen und Verbraucher finden online eine umfangreiche Kreditkarten-Übersicht. Außerdem hat Finanztip bei der Auswertung berücksichtigt, dass Rückzahlungen per Vollabbuchung seitens der Bank möglich sind und so teure Ratenzahlungen vermieden werden können. „Wer statt einer vollständigen Abbuchung eine Teilzahlung nutzt, zahlt schnell drauf und läuft Gefahr, sich zu verschulden“, warnt man. Kreditkarten als Gebührenfalle Was die Kosten bei Kreditkarten ausmachen können, zeigt sich bei einem Urlaub außerhalb der Eurozone: Wer bei einer Urlaubsreise von 15 Tagen rund 1.000 Euro in Fremdwährung abhebt und mit der Karte bezahlt, zahlt schnell 20 Euro an Gebühren. Hinzu kommt eine durchschnittliche Jahresgebühr von rund 45 Euro. Mit einer kostenlosen Kreditkarte lassen sich diese Ausgaben weitestgehend vermeiden. Kombi-Angebote mit Tücken Kritisch sieht Finanztip, wenn Kreditkarten mit Versicherungspaketen kombiniert beworben werden. „Gerade bei wichtigen Versicherungen wie der Auslandsreisekrankenversicherung sollten die Policen umfassend sein“, so Finanztip. Bei Kreditkarten-Angeboten sei der Schutz häufig eingeschränkt – etwa, weil er nur greift, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen? Seit dem 31. März ist eine Anmeldung für die Steuererklärung per Klick erstmals flächendeckend und einheitlich möglich. Die neu entwickelte App der Finanzbehörden mit dem Namen "MeinELSTER+" bietet bundesweit 11,5 Mio. Steuerpflichtigen die Gelegenheit, ihre Steuererklärung zur Mitte des Jahres mit nur einem Klick vom Mobilphone einzureichen. Das ist für Nutzer eine bequeme und schnelle Art, sich der Steuererklärung zu entledigen. Die Finanzverwaltung profitiert ebenfalls: weniger Aufwand, schnellere Bearbeitung und womöglich geringere Rückzahlungen. "Doch die Interessen der Finanzbehörden und der Steuerzahler klaffen manchmal weit auseinander", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern. Der Anwenderkreis für "MeinELSTER+" ist vorerst allerdings beschränkt. Die Funktion steht aktuell nur ledigen und kinderlosen Arbeitnehmern und Altersrentnern ohne zusätzliche Einkünfte zur Verfügung. Von den rund 24 Mio. ELSTER-Nutzern kommen damit knapp die Hälfte der Steuerzahlender bereits für die Anwendung infrage. Eine Ausweitung auf andere Zielgruppen und eine damit einhergehende Funktionserweiterung sind für die Zukunft geplant. Wie funktioniert die Steuererklärung mit einem Klick? Wer sich heute oder in den nächsten Wochen für die Funktion "MeinELSTER+" freischalten lässt, verkürzt seinen zeitlichen Aufwand für die Steuererklärung enorm. Denn anhand der dem Finanzamt vorliegenden Daten erstellt die App automatisch einen Vorschlag für die Steuererklärung samt einer Vorschau auf den Steuerbescheid. Ab dem 1. Juli 2026 können Nutzer dann die vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 bestätigen, korrigieren oder ergänzen. Wird das Einverständnis erteilt, ist die Steuererklärung in weniger als einer Sekunde vom Tisch. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allerdings bei den Steuerpflichtigen selbst. Was bringt die Steuererklärung mit einem Klick? Während die fortschreitende Digitalisierung und die stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten an sich positiv zu beurteilen sind, weist "MeinELSTER+" noch Lücken auf. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten sind zum einen sehr überschaubar und beschränken sich auf Meldungen von Arbeitgeber, der Rentenversicherung, Krankenkasse und Banken. Die digitalen Daten beinhalten also nur die Einnahmen, die dem Staat Geld bringen. Elektronische Rechnungen von Firmen zu Ausgaben, die die Steuersituation der Nutzer verbessern können, bleiben außen vor. So riskiert man, steuermindernde Punkte schlichtweg zu vergessen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Vielleicht sind Sie gerade in den Ruhestand eingetreten und möchten sich mehr mit dem Thema Kochen beschäftigen, oder fühlen sich aus einem anderen Grund angesprochen. Ergreifen Sie selbst den Kochlöffel und die Initiative für die Zubereitung von schmackhaften und gesunden Mahlzeiten. Die qualifizierte Hauswirtschafterin gibt Ihnen Inspiration für umsetzbare Gerichte und unterstützt Sie bei der Zubereitung mit den notwendigen Techniken in unserer schönen Lehrküche. Der Austausch mit anderen Männern und das gemeinsame Genießen des Menüs runden jeden Termin ab! Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Dritter Ort in Hürth Stozheim. Eine Kneipe wird zum Treffpunkt für Theater oder Trauercafé umgebaut. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Warum saisonaler Autokauf nicht immer sinnvoll ist. Wir können uns sicherlich darauf einigen, dass die wenigsten von uns professionelle Autokäufer oder -verkäufer sind. Somit machen wir vieles, wie man so schön sagt, aus dem Bauch heraus und aufgrund von „Erfahrungswerten“ im Freundes- oder Bekanntenkreis. Wer früher ein Cabrio kaufen wollte, tat dies klugerweise im Winter, da waren die Preise niedrig, wer verkaufen wollte, konnte im Sommer das meiste herausholen. Doch diese Rechnung geht schon lange nicht mehr auf, erklärt Timo Quernes, der einen Gebrauchtfahrzeughandel in Ruppach-Goldhausen in der Nähe von Montabaur betreibt. Timo Quernes: Wenn ich aufs Cabrio grade mal reflektieren darf, dann ist es so, dass man früher gesagt hat, man kauft antizyklisch den Wagen. Das heißt, in der Herbstsaison in den Winter hinein ein Cabrio, bis sich das dann so weit herumgesprochen hatte, dass die zurückgehende Nachfrage nach Cabrios zu sinkenden Preisen geführt hat, dass alle eigentlich, die ein Cabrio haben wollten, im Herbst ein Cabrio gesucht haben und dann ist die Nachfrage gestiegen im Herbst und die Preise sind gestiegen, also haben die, die sich quasi strategisch klug verhalten haben den teureren Preis bezahlt. Die hatten dann nämlich alle schon Cabrio im kommenden Frühling und die, die dann wirklich zur Sonne eins gekauft haben, haben es billiger gekauft als die, die es übern Winter dann schon in der Garage stehen hatten. Und wenn das Cabrio dann ein halbes Jahr ungenutzt in der Garage steht, hat man natürlich auch einen Wertverlust. Saisonal kaufen ist also eher nicht sinnvoll, doch es gibt auch Ausnahmen. Das kann zum Beispiel bei Allradfahrzeugen so sein. Timo Quernes: Also es könnte tatsächlich sein, dass die Preise für Nicht-Allradautos vor dem Winter in gewissen Regionen runtergehen, aber die Nachfrage nach Allrad ist in den letzten Jahren so stark gestiegen. Viele fahren gerne übers komplette Jahr hinweg den Allradantrieb, im Nassen, in Kurven, hat sich das bewährt. Nun ist es natürlich häufig so, dass man fremdbestimmt ist. Den Satz: Ich kriege den wohl nicht mehr über den TÜV, haben wir alle schon einmal gehört. Und auch, dass man schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen soll. Das sieht Timo Quernes aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ganz genauso. Timo Quernes: Wenn das alte Auto anfängt, reparaturanfällig zu werden. Wenn Sie sagen, bevor mir da noch irgendwas kaputt geht oder wenn ich irgendwo Rost habe oder irgendwo steht ein gutes Angebot beim Händler, würde ich das Auto sofort kaufen. Ich glaube, jeder sollte ein Auto kaufen, wenn er spürt, dass er einen Bedarf hat für das neue Auto. Das ist eine Erfahrung, die ich auch teile. Zudem hat Autokaufen oftmals mehr mit Emotion als mit Vernunft zu tun. Aber das behalten wir jetzt mal schön für uns. Alle Fotos: Was audio? Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen. Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“ Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt erwischt. Doch das Problem versäumter Fristen haben nicht nur die Bayern, sondern auch Steuerpflichtige in anderen Bundesländern. Steuerpflicht ohne Erinnerung Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist nun Schluss. Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt, so wie andere Bundesländer bereits vorher. Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt also wie in anderen Bundesländern selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger haben dies aber nicht einmal bemerkt. Automatische Zahlung als Lösung Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin selbst überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender notieren. Ein kleiner Termin mit teuren Folgen Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags. Vier Termine, die man kennen muss Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Solar-Boom: 50 Prozent mehr Anfragen – Balkonkraftwerke rechnen sich oft schon nach drei Jahren Wir haben es bereits thematisiert, dass man zumindest den Eindruck haben muss, dass unsere Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, (CDU), sich mehr um die Einkünfte der Energiekonzerne sorgt, als um die Bürger dieses Landes.Das Hick-Hack um die Reduzierung oder sogar die Abschaffung der Förderung privater Solaranlagen ist uns noch in schlechter Erinnerung, da kommt sie schon mit dem nächsten Vorschlag um die Ecke. Jetzt soll die Windkraft unbedingt gefördert und ausgebaut werden. Wem das nutzt, ist ziemlich klar. Nicht dem Privatmann, der hat in aller Regel kein Windrad im Garten stehen. Hier werden wohl wieder Unternehmen der Energiewirtschaft unterstützt. Sie erinnern sich, welchen Job Frau Reiche für den Posten der Wirtschaftsministerin aufgegeben hat? Notfalls googlen Sie einfach mal. Solarhandel meldet steigende Nachfrage Werfen wir trotzdem nochmal einen Blick auf Solaranlagen. Denn aktuell steigt die Nachfrage nach Solaranlagen deutlich. Mehrere Anbieter berichten gegenüber dem unabhängigen Geldratgeber Finanztip von rund 50 Prozent mehr Anfragen in den vergangenen Wochen. Klar ist, dass der Hintergrund unter anderem das drohende Ende der Einspeisevergütung für neue Anlagen ist und dass der eine oder andere versucht, zu retten, was vielleicht noch zu retten ist. Interessant ist dabei auch der Blick auf die sogenannten Balkonkraftwerke. Sie können zwar nur begrenzt für Autarkie sorgen, aber sie können den Bedarf eines Haushalts an externen Stromlieferungen spürbar senken. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Finanztip. Balkonkraftwerke sind der günstige Einstieg in den Solarstrom und besonders für Miet- und Eigentumswohnungen empfehlenswert. Balkonkraftwerke: schneller Einstieg, begrenzte Autarkie Die kleinen Steckersolargeräte kosten häufig nur wenige hundert Euro. Sie können ohne aufwendige Installation am Balkon oder auf der Terrasse angebracht werden. Ein Beispielhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) kann mit einem kleinen Balkonkraftwerk mit zwei Solarmodulen etwa 15 Prozent des Strombedarfs selbst decken. Größere Balkonkraftwerke mit vier Modulen erreichen in diesem Beispiel eine Autarkie von etwa 20 Prozent. Ein kleines Balkonkraftwerk für etwa 400 Euro rentiert sich laut Finanztip-Berechnung nach knapp drei Jahren, eine größere Anlage für etwa 700 Euro nach rund dreieinhalb Jahren. Mieter haben inzwischen grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Am fünften Fastensonntag spenden die Gemeinden die Kollekte an die Misereor-Fastenaktion. Im Fokus steht dieses Jahr das Projekt CODAS in Kamerun, das Jugendliche bei ihrer Berufsausbildung unterstützt. Eveline Gongang arbeitet dort, nach eigener Förderung durch das Projekt. Diesen Beitrag produzierte Katrin Henn für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz? Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Fahrradtipps: Privathaftpflicht ist ein Muss, beim Diebstahlschutz gibt es verschiedene Optionen Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer auf einen regelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand, sondern auch der Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“, sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt „Hausratversicherung“. Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen. Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH-Urteil stärkt Internetnutzer: Frühere Kündigung spart teure Endmonate Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt bereits mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und DSL. Das haben Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale auf Nachfrage des Geldratgebers bestätigt. Viele Verbraucher können ihre Internetverträge deshalb früher kündigen als gedacht – und so die teuren Endmonate vermeiden, in denen Vertragsboni oft nicht mehr gelten. Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich so im Schnitt 24 Euro sparen. Der BGH entschied im Januar über eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Glasfaseranbieter Deutsche GigaNetz. Danach beginnt die maximale Vertragsbindung von 24 Monaten bereits mit der Vertragsunterzeichnung. Das ist besonders relevant, wenn Kunden einen neuen Vertrag lange vor der tatsächlichen Freischaltung ihres Anschlusses abschließen. Ein Urteil mit Signalwirkung: Die Entscheidung gelte „nicht nur für Glasfaserdienste, sondern für alle Telekommunikationsdienste“, teilte die Bundesnetzagentur Finanztip mit. Auch die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass ein Vertrag grundsätzlich bereits mit dem Vertragsschluss beginnt – selbst wenn er erst nach Ende eines laufenden Vertrags genutzt werden soll. „Viele Verbraucher denken, die Mindestlaufzeit beginnt erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Tatsächlich beginnt sie meist schon mit dem Vertragsabschluss“, sagt man bei Finanztip. „Wer einen neuen Vertrag Monate vor der Umschaltung unterschreibt, kann deshalb oft auch früher kündigen.“ Früher kündigen und teure Endmonate vermeiden Viele Internetverträge starten mit günstigen Einstiegspreisen, später steigt die Grundgebühr dann deutlich. Wer früher wechseln kann, vermeidet diese teuren letzten Vertragsmonate. Eine Auswertung von Finanztip zu den 25 besten Internetangeboten auf Vergleichsportalen zeigt: Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich im Schnitt rund 24 Euro sparen. Wer beispielsweise drei Monate früher kündigen kann, spart dann etwa 72 Euro. Verbraucher sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen. „Entscheidend ist ein Vergleich der Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Anbieter müssen diese transparent ausweisen“. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Rollende Ruhezone: Kia EV2 mit besonders leisem Innenraum Der Kia EV2, das neue Elektro-Einstiegsmodell der Marke, zeichnet sich neben vielen anderen Vorzügen durch einen besonders leisen Innenraum aus. Denn die Kia-Ingenieure haben bei dem in Europa designten, entwickelten und produzierten B-Segment-SUV besonderen Wert auf die Reduzierung von Geräuschen, Vibrationen und Rauhigkeit (Noise, Vibration and Harshness, NVH) gelegt. In Elektroautos entfällt durch das Fehlen von Verbrennungsmotorgeräuschen der sogenannte Maskierungseffekt, durch den das menschliche Gehör bestimmte Frequenzanteile von Geräuschen nicht oder nur in geringerem Maße wahrnimmt. Daher werden Straßen-, Wind- und hochfrequente Komponentengeräusche deutlicher registriert und sind für die Gesamtwahrnehmung der Qualität entscheidender. Ohne einen Benzin- oder Dieselmotor, der die Hintergrundgeräusche überdeckt, fallen kleine hochfrequente Geräusche und Vibrationen sofort auf. Zur Verringerung von Straßengeräuschen ist der EV2 mit akustisch optimierten Reifen („Silent-Reifen“) sowie speziell entwickelten Teppichen und Radhaus-Dämmungen ausgestattet. Die ausstattungsabhängige Isolierverglasung der Frontscheibe reduziert Windgeräusche bei höheren Geschwindigkeiten. Obwohl Elektromotoren leiser sind als Verbrennungsmotoren, können Elektrofahrzeug-spezifische Komponenten wie Wechselrichter und Gleichstromwandler hochfrequente Geräusche erzeugen. Im EV2 wird die Übertragung dieser hohen Frequenzen durch ein Paket von Lösungen reduziert. Es umfasst eine Innenisolierung des Armaturenbretts, einen Absorber im Kofferraum und eine optimierte Unterbodenverkleidung. In die Konzeption der Kabinen-Akustik wurden auch die Warntöne miteinbezogen. So werden die Insassen durch das künstliche Motorgeräusch, das Fußgänger auf das Elektroauto aufmerksam machen soll, nicht gestört. Und das akustische Warnsignal des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wurde so abgestimmt, dass es dem Fahrer klare Orientierung bietet, ohne mit der Zeit aufdringlich zu werden. Der EV2 wird in den vier aufeinander aufbauenden Ausstattungslinien Light, Air, Earth und GT-Line angeboten und besitzt bereits serienmäßig eine umfangreiche Ausstattung inklusive Panoramadisplay, LED-Scheinwerfern und Klimaautomatik sowie einer breiten Assistenzpalette. Die Preise starten bei 26.600 Euro für den EV2 mit Standardakku in der Basisversion Light. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Bußgelder aus dem Ausland besser nicht ignorieren - Vollstreckung auch in Deutschland möglich Im Ausland muss man sich an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. Tut man das nicht, können Bußgeldbescheide ein unliebsames spätes Souvenir aus dem Urlaub werden. Einfach ignorieren sollte man sie nicht, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden, wie die ADAC Juristen informieren. Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen. Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen mindestens 610,-- Euro, in den Niederlanden 225,-- Euro und in Schweden 215,-- Euro fällig. In Finnland sind es 200,-- Euro und in der Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müsste man mindestens 60,-- Euro zahlen. Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus Sicherheitsgründen verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen will, sollte sich nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen. Wird man dennoch erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig teuer. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Auch in Deutschland sind bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig. Falschparken kostet in den Niederlanden ab 120,-- Euro, in Estland bis zu 200,-- Euro und in Ungarn bis zu 390,-- Euro. Da ist ein Parkverstoß in Deutschland mit 10 bis 110 Euro geradezu ein Schnäppchen. Auch die Smartphonenutzung am Steuer kann richtig ins Geld gehen, in den Niederlanden muss man mit 430,-- Euro tief in die Tasche greifen. Noch teurer ist es in Norwegen, wo ein Handyverstoß 875,-- Euro kostet. In Deutschland geht es dagegen bei ebenfalls humanen 100,-- Euro Bußgeld los. Tipp der ADAC Juristen: Für den Fall der Fälle haben die ADAC-Juristen einen Rat, wie man eventuell etwas günstiger wegkommt. Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt. In Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man beispielsweise 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt. Den Bußgeldbescheid einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist hingegen keine gute Idee. Nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70,-- Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25,-- Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden. Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Für private Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Autonome Shuttles können Nahverkehr verbessern - Studie des KIT wertet 1 600 Testfahrten in Mannheim und Friedrichshafen aus Foto: Felix Kästle, ZF Friedrichshafen Autonome Kleinbusse können den öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg verbessern und Autofahrten ersetzen. Das hat eine Studie des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) von mehr als 1.600 Testfahrten mit Fahrgästen gezeigt. Die Forschenden haben untersucht, wie zuverlässig autonome Shuttles im Alltag fahren, wie die Bevölkerung darauf reagiert und welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen breiten Einsatz nötig sind. Es profitieren besonders Einwohnerinnen und Einwohner ländlicher Regionen, wo Busse selten fahren. Jetzt haben die KIT-Forschenden den Abschlussbericht der Studie veröffentlicht. Hohe Offenheit gegenüber der Technik – Sicherheitsgefühl entscheidend Die Befragungen zeigen, dass viele Menschen autonomen Fahrzeugen offen gegenüberstehen. Entscheidend ist jedoch, dass sie sich während der Fahrt sicher fühlen. „Es geht zum einen um die Sicherheit der technischen Systeme, zum anderen um möglicherweise aggressive oder bedrohliche Mitreisende“, sagt man. Wichtig seien ein gut einsehbarer Innenraum, eine direkte Verbindung zur Leitstelle und verständliche Informationen während der Fahrt. Neue Mobilitätsoptionen für ländliche Räume Die Analyse der Testfahrten zeigt: Autonome Shuttles können alltägliche Wege – etwa zum Bahnhof, zum Einkaufen oder zur Schule – erleichtern und bisher notwendige Autofahrten ersetzen. Gerade in Randlagen würden dadurch neue Möglichkeiten entstehen. Voraussetzung sei, dass die Shuttles verlässlich fahren, auf Abruf verfügbar sind und sich einfach in bestehende Ticket- und Informationssysteme integrieren lassen. Außerdem müssen Zuständigkeiten klar geregelt sein. „Wer betreibt die Fahrzeuge und die Software? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn das autonome System einmal nicht verfügbar ist? Das sind praktische Fragen, die im klassischen Busverkehr keine Rolle spielen“, heißt es. Erst wenn diese Rollen unter Fahrzeugherstellern, Software-Anbietern oder kommunalen Verkehrsunternehmen eindeutig verteilt seien, könne ein verlässlicher Alltagsbetrieb entstehen. Weitere Shuttle-Projekte in Hamburg, Darmstadt, Offenbach Die Erkenntnisse aus dem abgeschlossenen Projekt „RABus – Reallabor für den automatisierten Busbetrieb“ fließen direkt in die laufenden KIT‑Projekte „KIRA“ und „ALIKE“ ein. Diese erproben autonome Kleinbusse in weiteren Regionen, darunter Hamburg, Darmstadt und im Kreis Offenbach. Nächster Schritt: Shuttles ohne Sicherheitsbegleitung Als wichtigen nächsten Schritt sehen die Forschenden ein regulär zugelassenes Fahrzeugmodell, das ohne Sicherheitsbegleitperson fahren darf. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Weniger konsumieren und bewusster leben, für viele gehört das zur Fastenzeit dazu. Die Ausstellung "Das Klima im Blick" des Katholischen Bildungsforums Rhein-Erft lädt dazu ein, den eigenen Alltag unter die Lupe zu nehmen und neue Ideen für mehr Klimaschutz zu entdecken. Diesen Beitrag produzierte Katrin Henn für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: KIT: WLAN als „Spion“: Überwachungsfalle in Funknetzwerken Man mag es kaum glauben: Wer an einem Café mit WLAN vorbeiläuft, kann identifiziert werden – sogar ganz ohne ein eigenes Handy. Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben eine Möglichkeit entdeckt, Personen allein anhand von WLAN-Signalen zu erkennen. Damit weisen sie auf ein erhebliches Risiko für die Privatsphäre hin. Personen müssen für die Identifikation kein Smartphone oder Tablet bei sich tragen. Es reicht, dass WLAN-Geräte in ihrer Umgebung miteinander kommunizieren. Dabei entsteht ein Bild – vergleichbar mit einer Kameraaufnahme, jedoch basierend auf Funkwellen. Das Forschungsteam fordert entsprechende Datenschutzmechanismen. „Wir beobachten die Ausbreitung der Radiowellen und können so ein Bild der Umgebung und von Personen erzeugen”, sagt Professor Thorsten Strufe vom KASTEL — Institut für Informationssicherheit und Verlässlichkeit des KIT. „Das funktioniert ähnlich wie bei einer normalen Kamera, nur dass diese Lichtwellen statt Radiowellen in ein Bild umwandelt ”, erläutert der Cybersicherheitsexperte. „Es ist deshalb auch unerheblich, ob jemand ein WLAN-Gerät bei sich hat oder nicht.“ Auch das Abschalten schützt nicht: „Es genügt, wenn andere Geräte in der Umgebung aktiv sind.” WLAN-Router als „stille Beobachter“ „Die Technik macht aus jedem Router ein potenzielles Überwachungsgerät“, warnt Julian Todt vom KASTEL. „Wer regelmäßig an einem Café mit WLAN vorbeigeht, könnte dort unbemerkt identifiziert und später wiedererkannt werden – etwa von staatlichen Stellen oder Unternehmen.“ Zwar gebe es für Geheimdienste oder Cyberkriminelle einfachere Methoden, Menschen zu beobachten – etwa durch den Zugriff auf Überwachungskameras oder Video-Türklingeln, sagt Strufe. „Aber die allgegenwärtigen Drahtlosnetzwerke könnten zu einer nahezu flächendeckenden Überwachungsinfrastruktur werden.“ Denn WLAN gibt es heutzutage in fast allen Wohnungen, Büros, Restaurants und öffentlichen Räumen. Keine besondere Hardware notwendig Anders als bei Angriffen mit LIDAR-Sensoren oder bisherigen WLAN-basierten Methoden, die Channel State Information (CSI) nutzen – also Messdaten darüber, wie sich ein Funksignal durch Wände, Möbel oder Personen verändert –, benötigen Angreifende keine Spezialhardware. Die Methode funktioniert mit handelsüblichen WLAN-Geräten. Dabei nutzt sie die legitimen Nutzerinnen und Nutzer aus, die mit dem WLAN verbunden sind. So entstehen Bilder aus verschiedenen Blickwinkeln, die zur Identifikation der Personen dienen können. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen
25 Jahre ist es her, dass Honda den Insight als erstes Hybridmodell der Marke auf dem europäischen Markt eingeführt hat. Heute sind alle europäischen Volumenmodelle von Honda elektrifiziert, alles andere wäre auch verwunderlich. Natürlich gilt das auch für den Honda Civic e:HEV Advance, den wir uns heute mal etwas genauer anschauen! Darum geht es diesmal!Es ist ein Update für ein Erfolgsmodell: Gemeint ist der Honda Civic, der seit Anfang Oktober des vergangenen Jahres mit diversen Designüberarbeitungen am Interieur und Exterieur sowie einer erweiterten Serienausstattung auf und über deutsche Straßen rollt. Dabei können sich Fahrer nach wie vor auf die selbstladende Hybridtechnologie e:HEV (Hybrid Electric Vehicle) verlassen, die in allen Modellvarianten serienmäßig an Bord ist.Das Outfit!Was das Erscheinungsbild des Honda Civic e:HEV angeht, zeigt sich die Fahrzeugfront nun noch schärfer gezeichnet, zudem ist der neu gestaltete Kühlergrill des Civic schwarz umrandet. Für eine noch hochwertigere und sportlichere Optik sorgen neue Verkleidungen an der Front und den vorderen Scheinwerfern. Der Wegfall der separaten Nebelscheinwerfer – sie sind nun in das überarbeitete, hocheffiziente LED-Lichtsystem integriert - und die nun in Wagenfarbe gehaltenen Spoiler am unteren Stoßfänger sorgen ebenfalls für eine optische Aufwertung. Power und Drive! e:HEV steht bei Honda für einen Vollhybrid-Antrieb, der beim Civic 135 kW (184 PS) beträgt. Das maximale Drehmoment liegt bei 315 Nm, die Beschleunigung von 0−100 km/h erledigt der Wagen in 7,8 Sekunden, die Spitze erreicht er bei 180 km/h. Dazu sind – je nach Ausstattung - ein kombinierter Kraftstoffverbrauch zwischen 4,7−5,0 l/100 km und CO₂-Emissionen zwischen 108−114 g/km erforderlich. Natürlich haben alle Civic e:HEV vier verschiedene Fahrmodi. Normal, Econ, Sport und Individual. Die Kosten!Wer sich beim Honda Civic e:HEV für die Modellvariante Elegance entscheidet, bekommt für 37.900 Euro schon eine ausgesprochen ordentliche Serienausstattung geliefert, die unter anderem Honda CONNECT mit Navigation, Honda SENSING Fahrerassistenzsysteme und eine Zweizonen-Klimatisierungsautomatik ebenso enthält wie Rückfahrkamera, Toter-Winkel-Assistent und die Verkehrszeichenerkennung mit intelligentem Geschwindigkeitsassistenten. Die Ausführung Sport liegt bei 38.900 Euro, für die Topausstattung Advance sind 41.400 Euro fällig. Natürlich bei entsprechender Mehrausstattung.Alle Fotos: © 2025 Honda Motor Europe Ltd. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Iran-Krieg treibt Energiepreise – jetzt Gasvertrag abschließen – Heizöl und Sprit werden erstmal teurer Als Konsequenz auf den Iran-Konflikt können wir aktuell explodierende Spritpreise an den Tankstellen erkennen. Zwar dürfte dies momentan noch unter Kriegsgewinnmitnahmen fallen, was mit einer merkwürdigen Moral der „mitnehmenden Konzerne“ zu tun hat. Denn der Sprit, der jetzt verkauft wird, wurde noch erheblich billiger eingekauft, aber es zeigt, worauf wir uns einstellen sollten. Denn nicht nur die Spritpreise gehen grade durch die Decke, auch die Spot-Preise für Rohöl und Gas haben deutlich zugelegt. Gaskunden sollten sich jetzt noch günstige Verträge sichern, falls sie nicht in längerfristigen Verträgen stecken, die mit etwas Glück allerdings noch preisgünstig sind. Insgesamt müssen sich Verbraucher auf steigende Preise für Heizöl und Kraftstoffe einstellen. Das zeigt auch eine aktuelle Einordnung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Verbraucher sollten jedoch besonnen reagieren und nicht in Panik verfallen. Gaspreise ziehen an Als Reaktion auf die Angriffe der USA und Israel hat der Iran die Straße von Hormus, eine zentrale Route für den weltweiten Öl- und Gastransport, abgeriegelt. Dadurch sind die Preise für Öl und Erdgas deutlich angestiegen. Der Preis am niederländischen Handelsplatz TTF, ein wichtiger Referenzwert für den europäischen Gaspreis, stieg von rund 32 Euro pro Megawattstunde am Freitag (27. Februar) auf zeitweise bis zu 65 Euro am Dienstag (Stand: 3. März), Tendenz steigend. Das entspricht einem Plus von rund 3,3 Cent pro Kilowattstunde. Höhere Börsenpreise schlagen allerdings nicht immer sofort auf die Preise in neuen Gasverträgen für Haushalte durch. Nach Beobachtungen von Finanztip blieben die Preise für die angebotenen Gastarife zunächst auf dem niedrigen Niveau der vergangenen Wochen. „Wenn die Preisgarantie des aktuellen Gasvertrags bereits abgelaufen ist oder in den nächsten Monaten ausläuft, können sich Verbraucher schnell noch einen neuen Vertrag mit einer günstigen Preisgarantie für ein oder zwei Jahre sichern“, sagt Herman-Josef Tenhagen, Finanztip-Chefredakteur. Mit Stand vom 3. März bekommen Verbraucher die Kilowattstunde Gas in empfehlenswerten Tarifen für durchschnittlich 9,34 Cent, die Grundversorgung kostet im Vergleich 13,54 Cent. Empfehlenswerte Gastarife finden Verbraucher einfach und schnell über den Finanztip-Gaspreis-Vergleich. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Macht Frau Reiche die Stromkonzerne reicher? Ich muss an dieser Stelle vorausschicken, dass es sich bei meinem heutigen Beitrag um einen so genannten Meinungsbeitrag handelt. Also um meine subjektive Sicht der Dinge, die ich nachfolgend beschreibe. Ich möchte gerne einmal etwas genauer auf die „segensreichen“ Aktivitäten von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eingehen. Als Hinweis für Sie möchte ich erwähnen, dass das Wörtchen „segensreich“ in meinem Manuskript in Anführungszeichen steht. Denn für die potentiellen künftigen Käufer von Photovoltaikanlagen für die eigenen Dächer ist das Wirken von Frau Reiche alles andere als segenreich. Die Vertreter der Stromanbieter werden aber vermutlich die Champagnerkorken knallen lassen. Darauf gehe ich später noch ein. Jetzt ist die Katze nämlich aus dem Sack! In der vergangenen Woche hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG), nachdem das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen plant, als einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland bezeichnet. Wir haben darüber berichtet. Der Kern der Ideen von Frau Reiche ist es offensichtlich, Photovoltaikanlagen für private Käufer so unattraktiv zu machen, dass diese auf den Kauf und den Betrieb verzichten werden. Denn nach Vorstellungen von Frau Reiche soll die feste Vergütung für die Einspeisung des selbst erzeugten Solarstroms für private Photovoltaik-(PV-)Anlagen ab 2027 abgeschafft werden. Damit gibt es für selbst erzeugten Solarstrom kein Geld mehr – oder nur noch sehr wenig. Wenn man das mal zu Ende denkt, dann wird folgendes passieren: Wer keine Photovoltaikanlage sein eigenen nennen kann, muss nicht nur auf Einspeisevergütungen verzichten, er kann auch nichts mehr selbst verbrauchen, weil er nichts selbst erzeugt. Also muss er auch künftig seinen Strom zu teilweise beträchtlichen Preisen bei den stromvertreibenden Konzernen beziehen. Was zu mehr Gewinnen der Konzerne führt und deren Champagnerverbrauch anheizen könnte. Vielleicht sollten die Häusle-Besitzer zügig Aktien von Champagnerherstellern und Energiekonzernen kaufen. Dass Frau Reiche vor ihrem Eintritt in die Bundesregierung Vorsitzende der Geschäftsführung von Westenergie war, ist natürlich reiner Zufall. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Solarbranche warnt vor Kahlschlag beim Solarausbau Laut einem geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) plant das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) handelt es sich um einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland. Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet. Die Solarbranche appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt seien. Aus dem geleakten Referentenentwurf geht hervor, dass die Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen werden soll. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen sollen zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden weitgehend zum Erliegen kommen. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter 1.048 Immobilienbesitzern im Auftrag des BSW-Solar würden sich nur noch 40 Prozent der Befragten eine Dachanlage anschaffen, wenn die Förderung weitgehend oder ganz gestrichen würde. Die Einschnitte treffen auf eine ohnehin in den vergangenen zwei Jahren stark rückläufige PV-Nachfrage im Heimsegment. Wurden 2023 noch PV-Dächer mit einer Leistung von rund acht Gigawatt neu installiert, so waren es 2025 nur noch rund fünf Gigawatt. „Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen“, sagt man beim BSW-Solar. Die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. Ein Förderstopp für Solaranlagen widerspricht zudem dem Wählerwillen: Eine deutliche Mehrheit (rd. 78 %) der Bevölkerung wünscht sich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie beschleunigt oder auf aktuellem Niveau weiterführt. Unter Anhängern der Union sind es laut einer YouGov-Umfrage sogar rund 86 Prozent. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In diesem Beitrag geht um die Kapelle, die Willy Winkelhag auf seinem Hof in Hürth Stotzheim gebaut hat. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Sparen statt Schulden - Mit diesen Vorsätzen starten die Deutschen ins neue Jahr Trotz hoher Preise und unsicherer Zeiten sind viele Deutsche mit einem klaren Plan ins neue Jahr gestartet. Die norisbank hat auch zum Jahreswechsel 2025/2026 erneut nachgefragt, welche finanziellen Vorsätze die Menschen haben. Die Antworten zeigen einen spannenden Trend: Wer kann, spart. Wer konsumiert, tut es bewusst. Und wer früher vielleicht über einen Kredit nachgedacht hätte, sagt heute immer öfter: "Ich habe genug Rücklagen." Besonders die junge Generation zeigt, wie finanzielle Vorsätze heute aussehen: strukturiert, digital und vorausschauend. Vorsatz Nummer 1: Sparen, aber ohne Druck Auch für 2026 steht der Vorsatz, zu sparen, ganz oben auf der Liste. Fast jeder vierte Deutsche (24,1 Prozent) möchte genauso viel sparen wie im Vorjahr. Weitere 22,9 Prozent planen sogar, mehr Geld zurückzulegen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Vorsatz bei den jüngeren Befragten. Geld zur Seite zu legen heißt aber längst nicht mehr, sich alles verkneifen zu müssen. Für viele bedeutet es vielmehr, vorausschauend zu handeln und die eigenen Finanzen bewusst zu steuern. Viele wollen mit System planen. Gleichzeitig geben mehr als die Hälfte der Befragten (51,2 Prozent) an, dass sie 2026 vor allem unnötige Ausgaben reduzieren wollen. Vorsatz Nummer 2: Mehr für die eigene Gesundheit tun 19 Prozent der Befragten möchten im neuen Jahr gezielt in ihre Gesundheit investieren, beispielsweise durch Sport, Wellness oder bewusste Ernährung. Vorsatz Nummer 3: In die eigene Zukunft investieren Auch das Thema Vermögensaufbau bleibt 2026 präsent. 14,4 Prozent der Befragten planen, im neuen Jahr mehr für ihre finanzielle Zukunft zu tun, beispielsweise durch Tages- oder Festgeld, Sparpläne oder Investitionen in Wertpapiere. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse nahezu exakt gleich geblieben. Vorsatz Nummer 4: Wünsche erfüllen, aber ohne Schulden Nur noch 12,1 Prozent der Befragten planen größere Anschaffungen wie neue Möbel, ein neues Auto, eine neue Küche oder eine große Reise. Viele sagen, es sei keine Frage des Verzichts, sondern eine bewusste Entscheidung. Sie möchten nicht auf Pump leben, sondern aus dem Vollen schöpfen, wenn es das Budget erlaubt. Ein Ansatz, der in Zeiten hoher Zinsen und Preissteigerungen immer mehr Zuspruch findet. Auffällig ist die geringe Bereitschaft, sich für größere Vorhaben zu verschulden. Nur 6,9 Prozent der Befragten planen konkret, 2026 einen Bankkredit aufzunehmen. Weitere 13,1 Prozent ziehen dies zwar in Erwägung, zögern aber noch. Der Großteil lehnt Kredite gänzlich ab. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen
Man wundert sich immer wieder, wenn es heißt, die Brennstoffzellentechnologie sei tot. Das Argument? Es gäbe nicht genug Tankstellen dafür. Ein Argument, das nicht wirklich überzeugt. Zum einen kann man ein Brennstoffzellenfahrzeug deutlich schneller betanken, als man ein Elektroauto laden kann, zum anderen gibt es weiterhin Hersteller, die nicht nur E-Fahrzeuge, sondern auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Und wenn ein Weltkonzern wie Hyundai das auch weiterhin tut, dann kann diese Technologie wohl kaum tot sein. Darum geht es diesmal!Hyundai eröffnet ein neues Kapitel innovativer Antriebstechnologie: Ab sofort startet der Verkauf des neuen NEXO, der zweiten Generation des Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeugs des südkoreanischen Automobilherstellers. Mit seiner wegweisenden Brennstoffzellentechnologie, einer elektrischen Reichweite von bis zu 826 Kilometern und einem komplett neuen Design setzt der NEXO Maßstäbe für emissionsfreie Langstreckenmobilität.Power und Drive! Der neue NEXO bietet signifikante Verbesserungen der Antriebsstrangtechnologie. Die Verbesserungen sowohl der Brennstoffzellen- als auch der Leistungselektronik ermöglichen es dem neuen Elektromotor, 150 kW (204 PS) zu liefern. Dazu ist ein Energieverbrauch von 0,8 bis 0,9 Kilogramm Wasserstoff (H2) auf 100 km Fahrstecke nötig. Mit der bereits angesprochenen Reichweite von bis zu 826 Kilometern und einer Beschleunigungszeit von nur 7,8 Sekunden für den Spurt von 0 auf 100 km/h setzt er zugleich den Maßstab im Segment der Brennstoffzellen-SUV. Zudem verfügt das Wasserstoffsystem jetzt über eine größere Speicherkapazität – 6,69 kg gegenüber 6,33 kg bei der vorherigen Generation – ohne das Platzangebot im Innenraum zu beeinträchtigen. Die Innenausstattung!Bereits die Basisversion NEXO bietet eine umfassende Serienausstattung, zum Standard gehören Matrix-LED-Scheinwerfer, 18-Zoll-Leichtmetallfelgen, eine elektrische Sitzverstellung und Sitzheizung vorn sowie das moderne ccNC-Cockpit mit zwei 12,3-Zoll-Curved-Displays. Auch die neue Vehicle-to-Load-Funktion ist bereits dabei und ermöglicht das externe Nutzen von Strom direkt aus dem Fahrzeug. Für Sicherheit und Komfort sorgen eine 360°-Kamera, der Parkassistent mit Fernbedienung, eine Einparkhilfe vorne, seitlich und hinten mit Notbremsfunktion sowie der Totwinkelassistent mit Monitoranzeige. Die Ausstattungslinie Prime verfügt zusätzlich unter anderem über ein Bang & Olufsen Soundsystem sowie eine Lederpolsterung und eine Sitzheizung auch in der zweiten Reihe.Die Kosten!Den NEXO gibt es ab 69.900 Euro ist der Basisversion, als Alternative ist der Prime im Angebot, der mit 77.550 Euro in der Preisliste steht. Ich denke, schon die Basisversion ist mit einer reichlichen Ausstattung versehen. Ob es den Prime braucht, muss jeder für sich entscheiden. Alle Fotos: © Hyundai Motor Deutschland GmbH Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Eine Studie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel. Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?" Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN. „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen! Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr! Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld! 5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Lexus RZ feiert Premiere im Handel Foto: Toyota Deutschland GmbH Start frei für den neuen Lexus RZ: Das vollelektrische Premium-SUV feierte soeben Premiere in den deutschen Lexus Foren. Das umfassend überarbeitete elektrische Modell steht für Probefahrten bereit, die ersten Auslieferungen an Kunden erfolgen in den kommenden Wochen. Die deutlich größere Reichweite und die kürzeren Ladezeiten des neuen RZ machen den Einstieg in die Elektromobilität für Kunden noch einfacher. Mindestens ebenso entscheidend ist aber der geschärfte sportliche Charakter des neuen RZ. Steer-by-Wire, DIRECT4 Allradsteuerung und das Lexus Interactive Manual Drive sorgen darüber hinaus für eine noch intensivere Verbindung zwischen Fahrer und Fahrzeug und für ein Fahrerlebnis auf neuem Niveau. Fahraktiver und alltagstauglicher Dazu gehören Alltagstauglichkeit und Fahrvergnügen. Während der neue E-Achsen Antrieb mehr Leistung bietet und in Verbindung mit der ausstattungsabhängigen Allradsteuerung DIRECT4 und dem neuen Steer-by-Wire-System für ein begeisterndes Fahrerlebnis sorgt, steigt die Reichweite dank der optimierten 77-kWh-Batterie auf bis zu 559 Kilometer ja nach Variante. An Gleichstrom-Schnellladestationen lässt sich der RZ in 30 Minuten von 10 auf 80 Prozent aufladen. Zudem gehört ein 22-kW-Bordladegerät zur Serienausstattung, das die Ladezeiten an der heimischen Wallbox oder an AC-Ladestationen verkürzt. Die Kunden haben die Wahl zwischen drei Antriebsoptionen: Das Premium-SUV ist als RZ 350e mit 167 kW/227 PS, als RZ 500e mit 280 kW/380 PS sowie als RZ 550e mit 300 kW/408 PS erhältlich. Während der RZ 350e über Frontantrieb verfügt, werden in den beiden leistungsstärkeren Varianten standardmäßig mit DIRECT4 alle vier Räder angetrieben. Als 350e FWD kostet der RZ in der Executive Ausführung 57.100 Euro, als Premium 65.000 Euro. Der RZ 500e DIRECT4 liegt als Executive bei 63.000 Euro, in den Luxury muss man 73.100 Euro investieren. Topmodell ist der neue RZ 550e DIRECT4. Der wird ausschließlich als F SPORT Version angeboten und kostet 78.700 Euro. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
354: In dieser Episode spreche ich darüber, warum Online-Programme trotz KI-Boom immer noch gefragt sind und welche acht wahren Werte deine Expertise für Kunden wirklich unverzichtbar machen. Du erfährst, wie du als Anbieter im digitalen Zeitalter relevant bleibst und mit Einordnung, Accountability und echter Transformation überzeugst. Ich teile meine persönliche Sicht auf die Rolle von Experten, die Macht von Community und wie du deine Programme so gestaltest, dass sie auch in Zukunft erfolgreich verkauft werden. Lass dich inspirieren, deine Expertise neu zu denken und erfahre, warum Vertrauen, kuratierte Qualität und menschliche Begleitung wichtiger sind denn je. Diesen Beitrag als Blogartikel hier lesen: https://katharina-lewald.de/expertise Zum "Ready 2 Launch"-Beratungspaket: https://katharina-lewald.de/ready2launch Zum Online Business Campus: https://katharina-lewald.de/campus