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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Heizsaison startet: So sparen Mieter und Eigentümer mehrere Hundert Euro Heizkosten Mit einfachen Heiztipps können Verbraucher mehrere Hundert Euro sparen – das geht aus aktuellen Berechnungen des unabhängigen Geldratgebers Finanztip hervor. Der kommende Winter soll laut Deutschem Wetterdienst zwar etwas wärmer werden als in den Vorjahren – bei weiterhin hohen Energiekosten bleibt das Thema sparen dennoch aktuell. Wer seine Heizkosten senken möchte, spart am meisten mit vier Tipps: Heizkörper entlüften, Thermostate wechseln, Raumtemperatur und Warmwasserverbrauch anpassen. Heizkörper entlüften: bis zu 400 Euro sparen Wenn Heizkörper gluckern oder nicht gleichmäßig warm werden, ist oft Luft im System. Ein Entlüftungsschlüssel aus dem Baumarkt genügt, um das Ventil zu öffnen und Abhilfe zu schaffen. Durch das regelmäßige Entlüften der Heizkörper lassen sich bis zu 15 Prozent Heizenergie einsparen. Nach Berechnungen der Finanztip-Experten spart das bei einer 70 Quadratmeter großen Beispielwohnung knapp 200 Euro Heizkosten, bei einem 110 Quadratmeter großen Einfamilienhaus sind es knapp 400 Euro. Stoßlüften statt Dauerkippen: bis zu 177 Euro sparen Fenster nur zu kippen, ist bei vielen verbreitet – aber Energieverschwendung. Besser: mehrmals täglich stoßlüften – wenige Minuten die Fenster weit öffnen, sorgt für frische Luft, ohne dass die Räume stark auskühlen. „Der beste Zeitpunkt zum Stoßlüften ist nach dem Aufstehen, vor dem Zubettgehen, nach dem Duschen oder Wäsche waschen, wenn die Luftfeuchtigkeit hoch ist“, so Finanztip. Bis zu 177 Euro Sparpotenzial sind möglich.Durch das Lüften wird die feuchte Luft im Raum mit trockener Luft ausgetauscht, die sich besser erwärmt. Gleichzeitig kühlen Wände und Möbel nicht so stark aus wie beim Dauerkippen. Weiterer Vorteil: Weniger Schimmel-Gefahr. Richtige Temperatur wählen: bis zu 157 Euro sparen Schon ein Grad weniger spart rund sechs Prozent Heizenergie – konkret bis zu 157 Euro. „Die Wohlfühltemperatur ist individuell. Wichtig ist, dass man bewusst heizt und nicht übertreibt“. Gängige Empfehlung sind 20 Grad Raumtemperatur für das Wohnzimmer, 18 Grad für die Küche und 17 Grad im Schlafzimmer. Elektrische Thermostate helfen, die Temperatur automatisch anzupassen – dadurch können noch einmal bis zu zehn Prozent Heizenergie eingespart werden. Für die Berechnung hat Finanztip einen Gaspreis von 9,73 Cent / kWh und einen Strompreis von 32,34 Cent / kWh zugrunde gelegt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Trinkgeld 2025: Studie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel. Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?" Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN. „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen. Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr! Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld! 5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Werner Roleff ist seit fast einem viertel Jahrhundert als Klinikseelsorger tätig, zuerst an der Uniklinik in Köln. Seit einem Jahr im St. Katharinen-Hospital in Frechen. In den Gesprächen mit den Patienten und den Angehörigen ist er für alle Themen offen. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Das Auto fit machen für Herbst und Winter: Sicherer unterwegs mit rechtzeitiger Vorbereitung Foto: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Sinkende Temperaturen sind ein klares Zeichen: Herbst und Winter kommen näher. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH empfiehlt allen Autofahrern, ihr Fahrzeug rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten. Denn wer jetzt vorsorgt, reduziert Pannenrisiken und sorgt zudem für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Licht und Batterie prüfen: Kurze Tage und schlechte Sichtverhältnisse erfordern eine einwandfreie Beleuchtung. Die GTÜ rät, sämtliche Leuchten und Scheinwerfer zu kontrollieren und bei Bedarf einstellen zu lassen. Viele Werkstätten bieten dazu im Oktober den kostenlosen Lichttest an. Ebenso wichtig: die Starterbatterie. Schwache Akkus geben bei Kälte oft als Erste auf. Ein Batteriecheck beugt Startproblemen vor. Frostschutz und Scheibenwaschanlage: Kühlflüssigkeit und Scheibenwaschanlage sollten über ausreichenden Frostschutz verfügen – mindestens bis minus 25 Grad Celsius. Für klare Sicht sorgen zudem frische Wischerblätter. Ein erneuerter Innenraumfilter (Pollen- oder Aktivkohlefilter) verbessert die Luftzirkulation im Innenraum und reduziert das Risiko beschlagener Scheiben. Reifen rechtzeitig wechseln: Sobald die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad Celsius sinken oder wenn mit winterlichen Straßenverhältnissen zu rechnen ist, gehören Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol ans Auto. Die GTÜ empfiehlt mindestens vier Millimeter Restprofil. Auch der Reifendruck sollte regelmäßig überprüft werden, da er bei Kälte sinkt. Karosserie und Dichtungen schützen: Türdichtungen lassen sich mit speziellen Gummipflegemitteln vor dem Festfrieren bewahren. Zudem ist es sinnvoll, das Auto vor dem Winter mit einer Wachsschicht zu schützen und bei Salzfahrten regelmäßig die Waschanlage zu nutzen. Gegen zugefrorene Schlösser sollte man einen Enteiser kaufen – und diesen außerhalb des Autos griffbereit haben. E-Mobile: Um Reichweite zu sichern, profitieren Besitzer von Elektrofahrzeugen vom Vorkonditionieren der Batterie am Ladekabel, sie sollten ebenfalls auf korrekten Reifendruck achten. Praktische Helfer: Unverzichtbar im Winter sind Eiskratzer, Schneebesen, Enteiserspray für die Scheiben, Handschuhe, Decke, Taschenlampe sowie Starthilfekabel. Stets vorgeschrieben sind Warnweste und Verbandkasten nach aktueller Norm. Hilfreich sein können eine kleine Schaufel oder etwas Streusplitt. Fazit: Wer sein Auto rechtzeitig auf den Winter vorbereitet, spart Ärger, Kosten und erhöht die Sicherheit für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem empfiehlt die GTÜ, spätestens im Oktober einen gründlichen Herbst-Check durchzuführen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Knapp eine Million Haushalte haben die Wahl: Dynamische Stromtarife können Hunderte Euro sparen Knapp eine Million Haushalte in Deutschland haben zum Jahresende die Wahl: klassischer Stromtarif oder dynamisches Modell? Finanztip-Berechnungen zeigen: Wer viel Strom braucht – etwa fürs E-Auto oder die Wärmepumpe und den Verbrauch clever in günstige Stunden verlagert, kann mit einem dynamischen Stromtarif oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Bei stark negativen Strompreisen lässt sich sogar Geld dazuverdienen. Die Wahl eines passenden Anbieters bietet zusätzliches Sparpotenzial. „Gerade für die rund 928.000 Haushalte, die bis Ende 2025 schon ein Smart Meter haben werden, kann sich ein dynamischer Tarif richtig lohnen. Denn das sind Haushalte, die entweder eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder generell einen hohen Stromverbrauch haben”, sagt Finanztip-Energieexperte Benjamin Weigl. „Wer seinen Stromverbrauch flexibel gestaltet, kann auf der Stromrechnung sparen.” Eine aktuelle Finanztip-Berechnung zeigt: Wer sein Elektroauto konsequent in günstigen Zeiten lädt, spart mit einem dynamischen Tarif 300 Euro im Jahr. Begrenzt sinnvoll sind die Börsenstromtarife für große Haushalte, die ihren Stromverbrauch nicht komplett verschieben können. Und nicht geeignet für normale Haushalte ohne flexiblen Stromverbrauch. „Denn hier überwiegt das Risiko hoher Börsenstrompreise”, erklärt Weigl. So funktionieren dynamische Tarife Bei dynamischen Stromtarifen richtet sich der Arbeitspreis stündlich nach dem Börsenstrompreis, ab dem 1. Oktober wird voraussichtlich sogar viertelstündlich abgerechnet. „Erfahrungsgemäß sind morgens und abends teure Stunden, wenn in den Privathaushalten viel Strom verbraucht wird”, so Weigl. Hinzu kommen Netzentgelte, Steuern und Umlagen (bei allen Anbietern gleich). In Stunden mit stark negativen Börsenpreisen (ab etwa -18 ct/kWh) erhalten Verbraucher unterm Strich hingegen sogar Geld fürs Stromverbrauchen. „Daher empfehlen wir intelligente Steuerungen oder Apps, die den Stromverbrauch in besonders günstige Phasen verlagern. So lassen sich die Wärmepumpe oder das Laden eines E-Autos optimal timen“, so Weigl. Vier Tarife überzeugen Finanztip Finanztip hat 20 bundesweit verfügbare, dynamische Stromtarife verglichen, von denen bei der genauen Analyse der Gebühren dann vier Tarife überzeugen konnten: SimplyDynamic von Ostrom, Volkswagen Naturstrom Flex, naturstrom smart und dynamicOctopus von Octopus Energy. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Driver- und InCabin-Monitoring neu definiert: grenzenloses Erkennen, echter Nutzen – Für Fahrzeughersteller die Zukunft, für Fahrer ein Plus an Sicherheit und Komfort Die Algorithmen des AktiMeters erkennen Aktivitäten wie Lesen mit hoher Genauigkeit in Echtzeit und ermöglichen eine lokale Auswertung der gesammelten Daten. / © Fraunhofer IOSB Für Fahrzeuge der Zukunft ist es notwendig zu erkennen, was im Innenraum vor sich geht. Das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB hat auf der soeben zu Ende gegangenen IAA in München ein innovatives System zur Überwachung des Fahrzeuginnenraums präsentiert: das AktiMeter. Damit ist es möglich, jede Aktivität – auch unbekannte, die vorher nicht in den Trainingsdaten enthalten waren – zu erkennen und somit teures Nachtrainieren zu vermeiden. Fahrzeughersteller und Automobilzulieferer können so Sicherheit und Komfort ihrer Fahrzeuge erheblich verbessern. In zunehmend automatisierten Fahrzeugen ist InCabin-Monitoring essenziell. Je nach Automatisierungslevel, muss die Person am Steuer innerhalb einer bestimmten Zeitspanne wieder die Kontrolle übernehmen können. Es gilt also zu prüfen: Ist sie aufmerksam oder abgelenkt? Geht sie anderen Tätigkeiten nach, wie schlafen oder lesen? Ist dieses Verhalten levelkonform, entspricht es also dem Automatisierungslevel des Fahrzeugs? Außerdem können KI-Assistenten je nach Aktivität passende Warnungen oder Hinweise geben, z. B. eine Warnung vor Reiseübelkeit, wenn die Insassen gerade lesen und eine kurvige Strecke folgt. Eine Probandin schläft im Fahrsimulator. Auch diese bisher nicht eintrainierte Situation erfasst das AktiMeter. / © Fraunhofer IOSB / M. Zentsch Zukunftsweisender Ansatz mit Vision Language Models Das am Fraunhofer IOSB entwickelte AktiMeter nutzt hierfür sogenannte Vision Language Models (VLMs). VLMs sind – ähnlich zu ChatGPT – KI-Systeme, die mit riesigen Datenmengen vortrainiert wurden und bereits ein enormes Wissen über die Welt mitbringen. »Damit ist das AktiMeter ein InCabin-Monitoring-System der nächsten Generation, das nicht nur vereinzelte Aktivitäten, sondern prinzipiell alles erkennen kann, was im Innenraum vor sich geht – insbesondere auch dann, wenn das System zuvor nie mit derartigen Situationen konfrontiert wurde: So erkennt es z. B. auch, dass ein Insasse einen Schuh in der Hand hält oder ein Buch auf dem Kopf balanciert«, erklärt man am Fraunhofer IOSB. Die bisherigen Systeme werden auf einzelne Fahrerzustände wie Ablenkung und Müdigkeit trainiert. Aktivitäten mussten vorher bekannt sein und speziell angelernt werden. Mit dem AktiMeter reduziert sich der Zeit- und Kostenaufwand also enorm, da erneutes Einlernen nicht mehr nötig ist. Zudem erfüllt das AktiMeter höchste Anforderungen an den Datenschutz, da die Datenauswertung lokal im Auto abläuft. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Honda Germany - Honda präsentiert interaktive Karte mit den malerischsten Strecken Europas Vršič Pass in Slovenia. Seit fast 30 Jahren bietet der Honda Civic Type R ultimativen Fahrspaß auf den schönsten Strecken Europas. Zu Ehren der kompakten Sport-Ikone hat Honda jetzt eine interaktive Karte der besten europäischen Strecken erstellt. Mehr als 120 spektakuläre Routen durch 25 Länder ermöglichen es, spannende Straßen, berühmte Wege und verborgene Schätze zu entdecken. Vom äußersten Norden Schottlands bis in den Süden Spaniens, von aufregenden Kurven bis hin zu atemberaubenden Ausblicken: Automobilexperten, Autoliebhaber sowie Besitzer und Fans des Civic Type R aus ganz Europa haben malerische Strecken vorgeschlagen, die Honda für den maßgeschneiderten Reiseführer „Honda Dream Drives“ zusammengestellt hat. Nutzer können ihre Abenteuer in jedem beliebigen Land nach Thema – malerisch, entlang der Küste, quer durch das Land oder gebirgig – erkunden, planen und ihren eigenen Roadtrip durch Europa kreieren. Das Stilfser Joch ( italienisch: Passo dello Stelvio) Mit dabei sind berühmte Routen wie das Stilfser Joch in Italien, die Passstraße Transfăgărășan in Rumänien und die North Coast 500 entlang der Nordküste Schottlands, aber auch weniger bekannte, bei Einheimischen beliebte Strecken. Dazu gehören zum Beispiel die atemberaubende Route durch die vulkanische Landschaft des Káli-Beckens in Ungarn und die kurvenreichen Gebirgsstraßen um Pianezze in Italien, wo jedes Jahr die Marca Rally stattfindet. „Diese interaktive Sammlung wunderschöner Routen ist ein perfekter Abschiedsgruß für den Civic Type R in Europa“, sagt man bei Honda Motor Europe. „Unsere Sportwagen-Ikone ist der Höhepunkt für Leistung und Handling in der jüngeren Honda Geschichte und wird erst richtig lebendig, wenn man sie aus reinem Vergnügen fährt. Erkunden lassen sich die besten Routen Europas auf https://hondadreamdrives.com/de. Auf die spezielle Microsite kann sowohl über Mobil- als auch über Desktop-Geräte zugegriffen werden, auch die nahtlose Kompatibilität mit Apple CarPlay und Android Auto ist gewährleistet. Nutzer können nach bestimmten Strecken suchen oder die Routen nach Land, Routentyp, Fahrstrecke oder Dauer filtern. Sobald eine Route ausgewählt wurde, werden Details dazu bereitgestellt, einschließlich möglicher Gefahren oder saisonaler Schließungen. Ein Link führt die Nutzer direkt zu Google Maps oder dem Standard-Kartendienst auf ihrem ausgewählten Gerät und lässt sie zu der Straße ihrer Wahl navigieren. Alle Fotos: Copyright @ 2025 Honda Motor Europe Ltd. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Einschränkung des Widerrufsrechts: Ausgehöhlte Widerrufsmöglichkeit beschneidet Verbraucherrechte Die aktuelle Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts schränkt das Widerrufsrecht ein und benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher. Das moniert der Hamburger Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV). Künftig soll das Widerrufsrecht nach spätestens zwölf Monaten und 14 Tagen enden – bei Lebensversicherungen nach 24 Monaten und 30 Tagen, selbst wenn grundlegende Informationen des Unternehmens zum Vertrag falsch sind oder fehlen. Bisher wurden die Versicherer in solchen Fällen mit empfindlichen Konsequenzen zur Einhaltung ihrer Informationspflichten angehalten. Denn solange die Versicherten nicht richtig informiert waren, begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie konnten den Vertrag mit einem Widerruf auch Jahre später ohne Kostennachteile auflösen. Da insbesondere die Auflösung eines Lebensversicherungsvertrages erhebliche Kostennachteile bedeutet, ist das eine attraktive Vertragsoption. Mit einer Nachbelehrung konnte der Versicherer indes sein Versäumnis jederzeit nachholen und die Frist von 30 Tagen in Gang setzen. Doch die rechtssichere Möglichkeit wählte in der Vergangenheit kaum ein Versicherer. Stattdessen wehrten die Unternehmen die Widerrufsrechte ihrer Kunden mit juristischen Mitteln ab. Ihre häufigsten Argumente: der Informationsfehler ist nebensächlich und das Verhalten der Versicherungskunden treuwidrig. In der Folge kam es zu Massenverfahren vor den schnell überlasteten Gerichten und zu einer bedenklich unübersichtlichen Rechtsprechung. „Die bisherige Regelung zum Widerrufsrecht war einfach und konsequent. Jetzt zieht der Gesetzgeber weichgekocht vom ewigen Lamentieren der Versicherer und der Justiz dem Verbraucherschutz den Stecker. Künftig bleiben selbst gravierende Verstöße gegen Informationspflichten nahezu folgenlos. Stellt ein Verbraucher zu spät fest, dass Angaben seines Versicherers nicht stimmen, kann er nur noch mit hohen Verlusten aus einem mängelbelasteten Lebensversicherungsvertrag aussteigen“, sagt man beim BdV-Vorstand. Hinzu kommt, dass es den Verbrauchern deutlich schwerer gemacht worden ist, ihre Widerrufsrechte bei Versicherungsverträgen zu verstehen. Denn der Gesetzgeber hat das Muster für eine Widerrufsbelehrung, das die Versicherer als vermeintlich rechtssichere Variante verwenden sollen, mittlerweile auf mehr als 2.500 Wörter anwachsen lassen. In einer üblichen Schriftgröße füllt das knapp vier Seiten. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Bezahlen mit Karte nimmt weiter zu: girocard verzeichnet starkes erstes Halbjahr Der anhaltende Wachstumskurs der girocard belegt: "Mit Karte, bitte" ist an den deutschen Ladenkassen immer beliebter. Im ersten Halbjahr 2025 haben Kundinnen und Kunden die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen noch häufiger gezückt als bisher. Mit rund 4,04 Milliarden Bezahlvorgängen erreicht die Anzahl der Transaktionen einen neuen Höchststand (1. Halbjahr 2024: 3,84 Milliarden) und verzeichnet damit ein Plus von 5,3 Prozent. Damit einhergehend stieg auch der Kartenumsatz im selben Zeitraum auf 150,7 Milliarden Euro leicht an. girocard-Akzeptanz wird weiter ausgeweitet Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde an über 1.257.000 aktiven Terminals mit der girocard bezahlt - ein Anstieg von gut sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei ist das einfache Auflegen der girocard, des Smartphones oder der Smartwatch längst fester Bestandteil des Alltags und an nahezu allen Terminals möglich. So wurden in der ersten Jahreshälfte mehr als 87 Prozent aller girocard-Transaktionen kontaktlos getätigt. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als im Vergleichszeitraum 2024 (85 Prozent). Darüber hinaus wächst die Zahl der Akzeptanzstellen aufgrund der steigenden Nachfrage von Kundinnen und Kunden sowie des Handels kontinuierlich: Weitere Netzbetreiber, insbesondere aus dem internationalen Umfeld, streben eine girocard-Akzeptanz an oder haben diese bereits in ihr Portfolio integriert. Karte statt Kleingeld - girocard auch bei geringen Beträgen gefragt Dass Bezahlen mit Karte auch bei kleineren Einkäufen immer selbstverständlicher wird, belegt ein Blick auf den durchschnittlichen Bezahlbetrag: Der stetig sinkende Durchschnittsbon erreicht mit 37,28 Euro pro girocard-Zahlungsvorgang in diesem Halbjahr ein neues Tief (1. Halbjahr 2024: 39,04 Euro). Das zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen ihre girocard zunehmend für Kleinstbeträge. Sei es am Kiosk, in der Bäckerei oder am Automaten - die girocard ist komfortabel, sicher und immer mit dabei. Mit der Marke "girocard" bündelt die Deutsche Kreditwirtschaft ihr eigenständiges, unabhängiges Debitkarten-Bezahlsystem und das Deutsche Geldautomaten-System. Mit rund 100 Millionen Karten ist sie das meistgenutzte Zahlungssystem in Deutschland. Egal, ob kontaktlos, mobil oder klassisch mit PIN - die girocard garantiert einen sicheren, einfachen und schnellen Bezahlvorgang. Der Name und das Logo girocard wurden 2007 von der Deutschen Kreditwirtschaft eingeführt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Das Thema Familie hat viele Facetten und es ist bei vielen Menschen auch eng mit dem Glauben verbunden. Ein Grund mehr für das Erzbistum, sich in einer Sonderausgabe der Kirchenzeitung mit dem Thema intensiver auseinanderzusetzen mit Tipps, Ratschlägen und Berichten vieler Menschen aus dem Rhein-Erft-Kreis und dem gesamten Erzbistum. Auch die Fernsehmoderatorin Yvonne Willicks schildert ihren Blick auf Glaube und Familie in einem Interview und einem Gastartikel. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung. "Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig. Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter. Vor Abflug registrieren Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael WeylandThema heute: Die Servicewüste Deutschland läuft zur Hochform auf! Auch Radiomacher und ihre Familien sind im „normalen“ Leben immer mal wieder Kunden des einen oder anderen Unternehmens. Teilweise kann man sich die Unternehmen, mit denen man zusammenarbeitet, selbst aussuchen, teilweise ist man fremdbestimmt. Ich denke dabei an Käufe im Internet. Einkäufe bei lokalen Händlern werden leider immer schwieriger, weil viele Produkte einfach nicht verfügbar sind. Also werden sie bestellt, häufig bei Amazon. Bei Nichtgefallen kann man sie problemlos zurücksenden. Zumindest theoretisch. In der Praxis kann das alles andere als lustig sein, wie wir dieser Tage mit DPD erleben durften. DPD scheint für „Die piesacken Dich“ zu stehen: Wir mussten eine Bestellung zurückschicken. Leider konnten wir den Rückversender nicht frei wählen, DPD war vorgegeben. Meine Frau suchte daher eine - neuerdings DPD Pickup Paketshop genannte - Annahmestelle auf, schleppte das Paket dazu quer durch einen Supermarkt. Doch die Mitarbeiterin lehnte die Annahme ab, das Paket sei zu groß. Eine Seite sei größer als EIN Meter! Sie hat es extra nachgemessen!!! Aber: Alles sollte gut werden, nach Aussage der Dame im Shop würde DPD solche Pakete zuhause abholen. Der kleine Haken war, dass die von ihr aufgeschriebene Telefonnummer nicht existierte. Die im Internet gefundene Rufnummer von DPD half auch nicht weiter, die automatisierte Hotline konnte mit der Paketnummer nichts anfangen! Die Nummer stand ja nur auf dem Rücksendeticket und war noch nicht in deren System eingelesen. Nachdem ich persönlich das Paket, das dann letztlich wieder bei uns zuhause landete, nachgemessen habe, musste ich feststellen, dass „Messen“ offenkundig NICHT zur Kernkompetenz der Dame gehört. Das Paket hat die Maße 89 X 63 X 23. ZENTIMETER, nicht Meter. Ein anderer – wirklich kompetenter Pickup Paketshop – nahm es an. Eine Mail an die DPD – Pressestelle, in der ich angeregt habe, Kurse zum Thema „Pakete messen für Anfänger“ anzubieten, wurde geflissentlich ignoriert, es kam – nicht zum ersten Mal – keine Antwort. Vermutlich wäre auch eine Anleitung zum Lesen von E-Mails für Pressestellen überlegenswert. Ein Abholwunsch per Kontaktformular wurde interessanterweise beantwortet. Man müsse eine andere Mailadresse anschreiben. Offenkundig ist DPD NICHT einmal in der Lage, Mails hausintern weiterzuleiten. Es ist eben die Servicewüste Deutschland! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Das Erzbistum Köln hat sich die Bewahrung der Schöpfung auf die Fahne geschrieben. Das BiCK-Projekt, Biodiversitätscheck in Kirchengemeinden soll das Vorantreiben und die Artenvielfalt in Kirchengemeinen fördern. Michael Hartke hat sich die Umsetzung eines BiCK-Projekts in Bergheim-Fliesteden angeschaut. Es blüht dort und gedeiht. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Umfrage zu Pannen im Haushalt: Lange Wartezeiten wegen Handwerkermangel Die Suche nach geeigneten Handwerkern für den häuslichen Bereich gestaltet sich für viele Menschen schwierig. Das ist ein Ergebnis einer aktuellen Umfrage der ADAC Zuhause Versicherung unter Mietern sowie Haus- und Wohnungseigentümern. Danach geben 60 Prozent der Befragten an, es sei nicht leicht, Handwerker für Haus und Wohnung zu bekommen. Fast drei Viertel der Befragten (74 Prozent) beklagen lange Wartezeiten. Mit den Handwerkern selbst zeigt sich eine große Mehrheit allerdings zufrieden.Befragt wurden für die repräsentative Umfrage 2107 Personen ab 18 Jahren, die in einem eigenen Haushalt oder einer Wohngemeinschaft leben. Der ADAC hatte vor einem Jahr sein Versicherungsangebot ausgeweitet und bietet seitdem einen Schutzbrief für Haus und Wohnung an. Der neue Schutzbrief für das Zuhause orientiert sich in Selbstverständnis und Service an der traditionellen Pannenhilfe des ADAC.Unter den Befragten herrscht weitgehend Einigkeit, dass es im Handwerk an Fachkräften mangelt. 84 Prozent sind der Meinung, es gebe zu wenig Handwerker. Die große Mehrheit verfügt bei diesem Thema über eigene Erfahrungen: Für Arbeiten in der Wohnung oder im Haus haben 77 Prozent der Befragten schon einmal Handwerker beauftragt - in den vergangenen beiden Jahren jeder Zweite (49 Prozent). Besonders häufig wurden Sanitärinstallateure und Heizungsinstallateure benötigt.Auch mit Pannen und Notfällen zuhause haben viele Menschen Erfahrung. Allein in den vergangenen fünf Jahren hat jeder Dritte (35 Prozent) einen Ausfall der Heizung erlebt, bei 28 Prozent fiel ein Elektrogroßgerät wie die Waschmaschine oder der Geschirrspüler aus. Jeder Vierte (25 Prozent) hatte im selben Zeitraum eine Rohrverstopfung zu beklagen, 17 Prozent der Befragten haben sich selbst aus der Wohnung ausgesperrt."Gerade bei akuten Problemen in Haus oder Wohnung benötigen Menschen rasche und unkomplizierte Hilfe. Niemand will in dringlichen Situationen lange nach Handwerkern suchen oder gar wochenlang warten. Deshalb bieten wir Hilfe von A bis Z. Das fängt bei der Verfügbarkeit von qualifizierten Handwerkern an und endet bei der Abrechnung, die wir übernehmen. Wir erstatten aber nicht nur Schäden, sondern bieten eben auch direkte Unterstützung in schwierigen Situationen," so die ADAC Zuhause Versicherung. Die Umfrage belegt auch den nach wie vor guten Ruf des Handwerks in der Bevölkerung. 87 Prozent der Befragten meinen, dass Handwerker einen krisensicheren Beruf haben. Auch die persönlichen Erfahrungen der großen Mehrheit sind positiv. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die Speicher- und Dateninfrastruktur im Unternehmen steht weiter im Fokus. Für mehr Resilienz und Datenschutz reichen Snapshots alleine nicht aus… Um was geht es in dieser Episode? Während Themen wie GenAI oder Quantum Computing gerade viel Aufmerksamkeit erhalten, drückt IT- und Anwenderseitig in der Praxis meist an anderer Stelle der Schuh. Denn Cyberangriffe nehmen an Raffinesse und Umfang immer weiter zu und beschäftigen damit die ohnehin angespannte Personallage vieler Rechenzentren und Unternehmen. Um die ständigen Angriffe abzuwehren ist es unumgänglich, die Widerstandsfähigkeit - sprich Ausfallsicherheit, Problemerkennung und rasche Wiederherstellungsfähigkeit - von kritischen Speicherumgebungen weiter zu erhöhen. Vereinfacht gesagt müssen die Systeme nach einem Angriff so schnell wie möglich wieder arbeiten können und die Sicherheit der im Betrieb gespeicherten kritischen Daten gewährleistet sein. Angriffe auf Storage-Produktivumgebungen sind pro-aktiv im Vorfeld bereits zu verhindern. Dafür stehen eine Reihe von modernen KI-gestützten Technologien zur Verfügung, die konsequent eingesetzt werden sollten (Stichwort: IT-Infrastruktur-Modernisierung). Grundsätze zum Aufbau einer Cyber-resistenten Enterprise Storage Infrastruktur: Damit kritische Daten vor dem Ablauf ihres Lifecyles nicht kompromittiert werden, ist ein pro-aktiver Ansatz zur Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe notwendig. Verantwortliche sind gut beraten, dazu mehrere Schutzmaßnahmen zu kombinieren, um Angriffe sowie Penetrationen möglichst frühzeitig zu erkennen und die Systeme und Daten bei Bedarf schnell wiederherstellen zu können. Aus Storage- und Data Management-Sicht haben sich folgende Technologien sowie Verfahren bewährt: Diesen Beitrag als Podcast hören...
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: GKV-Beiträge steigen für Besserverdiener schneller – lohnt sich ein Wechsel in die PKV? Die Krankenkassenbeiträge explodieren seit 2024. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stiegen die Höchstbeiträge in den vergangenen eineinhalb Jahren um 15,7 Prozent, in der privaten Krankenversicherung (PKV) erhöhten sich die durchschnittlichen Prämien um 12,5 Prozent. Der Beitragsanstieg in der GKV ist damit ähnlich stark wie in den vier Vorjahren zusammen, bei der PKV wie in den vergangenen drei bis vier Vorjahren. Das zeigt eine neue Langzeitanalyse des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Insgesamt sind die Höchstbeiträge laut Finanztip in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den vergangenen 15 Jahren mit 75 Prozent tendenziell stärker gestiegen als die Durchschnittsbeiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit 62 Prozent. Privatversicherte zahlen laut PKV-Verband heute im Schnitt 623 Euro im Monat. Nach der Finanztip-Berechnung lag der durchschnittliche Beitrag 2010 noch bei unter 400 Euro. Der Höchstbeitrag in der GKV lag 2010 bei rund 560 Euro monatlich, heute bei rund 976 Euro (Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und -nehmer zusammen). PKV vs. GKV – welche Option ist günstiger? Ob die PKV oder GKV die richtige Option ist, hängt von individuellen Faktoren wie dem Alter, Beruf, Gesundheitszustand oder der Familienplanung ab, die Verbraucher mit dem neuen kostenlosen Finanztip-Entscheidungsbaum prüfen können: • Wer Beamtin oder Beamter ist, sollte sich in der Regel privat versichern und vorher beraten lassen. • Für gutverdienende Selbstständige ist die PKV eine Option, wenn sie sich auch im Alter die hohen PKV-Beiträge leisten können. • Das gilt auch für Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro brutto im Jahr verdienen. Sie sollten sich aber nur dann privat versichern, wenn Ihre Altersvorsorge ausreicht. • Wer sich nicht sicher ist, ob die Altersvorsorge für die PKV-Beiträge reicht, bleibt lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt auch, wenn man bereits gesundheitliche Probleme hat oder mehrere Kinder plant, die jeweils mit einem zusätzlichen Beitrag mitversichert werden müssen. Auch wenn die PKV für viele junge, gesunde Menschen zunächst günstiger als die GKV ist, steigen die Beiträge für Privatversicherte im Alter weiter. Für gesetzlich Versicherte mit niedriger Rente sinken hingegen auch die Beiträge. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Wohnung: Ist man noch Gast oder schon Untermieter? Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärt das Infocenter der R+V-Versicherung. "Mieter besitzen in ihren vier Wänden das Hausrecht, und das schließt auch Besuch ein", sagt man bei der R+V Versicherung. Gäste dürfen also übernachten, den Hausschlüssel bekommen und sogar einen Hund mitbringen. Das gilt auch, wenn die Hundehaltung im Haus an sich verboten ist. Dabei muss der Mieter nicht einmal selbst zu Hause sein - der Besuch kann sich jederzeit allein in der Wohnung aufhalten. Das gilt genauso für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Treppenhaus oder Flur. Nach mehreren Wochen Erlaubnis notwendig Lebt ein Gast über einen längeren Zeitraum in der Mietwohnung, kann aus dem Besuch aber eine Untervermietung oder Mitnutzung werden. Als Richtlinie gilt ein Aufenthalt von sechs Wochen am Stück. "In solchen Fällen ist früher oder später davon auszugehen, dass die Person ihren Lebensmittelpunkt verlagert hat. Dann muss der Vermieter zumindest informiert werden. Unter Umständen ist auch die Erlaubnis des Vermieters erforderlich", so die R+V. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn der Vermieter nicht informiert wird, kann er das Mietverhältnis schlimmstenfalls sogar kündigen. Familienangehörige dürfen immer einziehen Allerdings kann der Vermieter in den meisten Fällen den Einzug nicht verbieten - zumindest, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, die Wohnung zu teilen. Weniger streng sind die Regelungen, wenn ein Mitglied der Kernfamilie einzieht. "Bei Ehegatten, Kindern und Eltern ist grundsätzlich keine Genehmigung nötig". Heiratet also beispielsweise die Mieterin, kann sie ohne Erlaubnis des Vermieters ihren Ehemann in die Wohnung aufnehmen. Es wird trotzdem empfohlen, den Vermieter zu informieren: "Eine zusätzliche Person in der Wohnung kann Einfluss auf die Nebenkosten haben, so dass die Vorauszahlung angepasst werden muss." Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Wichtig: Als Feriendomizil dürfen die Mieter ihre Wohnung nicht einfach untervermieten. Derartige Nutzungen verstoßen massiv gegen die Grundsätze der Wohnraummiete und können den Vermieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Das hat zum Beispiel das Landgericht Berlin entschieden. Lebt ein Gast mit Unterbrechungen in der Wohnung, zum Beispiel nur unter der Woche, ist dafür keine Erlaubnis notwendig. Ein Besuchsverbot oder Einschränkungen des Besuchsrechts im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam. Allerdings dürfen Vermieter bestimmten Personen bei schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen ein Hausverbot erteilen, etwa wenn bereits mehrfach der Hausfrieden gestört wurde. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: 350 Ladepunkte für den Einzelhandel: E.ON und Retail Match bauen Ladeinfrastruktur aus Foto: E.ON Drive Elektromobilität erfordert eine flächendeckende und kundenfreundliche Ladeinfrastruktur, die sich nahtlos in den Alltag der E-Autofahrerinnen und -fahrer einfügt. Die Retail Match GmbH, Tochter der Münchner ILG-Gruppe und Immobilienverwalter von deutschlandweit über 150 Handelsimmobilien, und E.ON Drive Infrastructure starten eine Kooperation zum Ausbau öffentlich zugänglicher Ladestationen an bundesweiten Einzelhandelsstandorten. Knapp 350 Ladepunkte werden auf Parkflächen von Retail Match installiert, weitere rund 150 Ladepunkte könnten zusätzlich entstehen. „Unsere Standorte im Einzelhandel sind tägliche Anlaufpunkte für Millionen von Menschen. Wir verbinden komfortables Einkaufen mit dem Laden von E-Fahrzeugen – sowohl Kundinnen und Kunden als auch Mieterinnen und Mieter in Objekten profitieren davon. Indem wir Ladeinfrastruktur direkt auf den Parkflächen integrieren, schaffen wir nicht nur echten Mehrwert für Kundschaft und Mieter, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zur Mobilitätswende. Wir verstehen uns als aktiver Gestalter zukunftsfähiger Handelsimmobilien. Gemeinsam mit E.ON Drive Infrastructure zeigen wir, dass Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Kundenkomfort Hand in Hand gehen können “, so Retail Match. Foto: E.ON Drive / Malte Braun Smarte Integration in Parkflächenkonzepte und Gebäudetechnik Kundinnen und Kunden können so bequem während des Wocheneinkaufs ihr E-Auto laden. Für Supermarktbetreiber, die Immobilien von Retail Match nutzen, ist das angebotene Gesamtkonzept aus Gebäude, Parkfläche und Ladeinfrastruktur besonders interessant. „Die öffentlich zugänglichen Ladestationen sind nicht nur ein Beitrag zu sauberer Mobilität, sondern stärken auch die Attraktivität der Einzelhandelsstandorte. Eine aktuelle E.ON Umfrage zeigt, dass 61 Prozent der E-Autofahrerinnen und -fahrer heute erwarten, an Lebensmittelläden Ladeinfrastruktur nutzen zu können. Die Handelsmieter erfüllen zeitgleich dieses Kundenbedürfnis und ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele“, sagt man bei E.ON Drive Infrastructure. Alle Ladepunkte werden mit 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien betrieben und fügen sich nahtlos in die Nachhaltigkeitsstrategie der Retail Match GmbH ein. E.ON Drive Infrastructure verantwortet dabei Planung, Installation, Betrieb und Abrechnung der Ladeinfrastruktur – stets mit Fokus auf Nutzerfreundlichkeit und modernster Technik. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Vor 20 Jahren hat der Weltjugendtag im Rhein-Erft-Kreis stattgefunden. Über eine Million Jugendliche pilgerten zum Marienfeld zwischen Kerpen und Frechen. Die damalige ehrenamtliche Helferin Susanne Rother und Kreisdechant Achim Brennecke erinnern sich an das Riesenevent. Diesen Beitrag produzierte Katrin Henn für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Ohne Einspeisevergütung wird Photovoltaik für viele Haushalte zum Geldgrab Offen gestanden muss man sich langsam fragen, ob Deutschland in Sachen Energiewende Slalomweltmeister werden will. Man kann sich des Eindrucks zumindest nicht erwehren. Eine Zeitlang gab es Förderungen für E-Autos, die wurden dann von Habeck an einem Freitagnachmittag für den darauffolgenden Montag auf Null reduziert. Da es die Förderung nur gab, wenn die Zulassung bereits erfolgt war, schaut viele in die Röhre und das hat Herrn Habeck und die Grünen bei der jüngsten Bundestagswahl möglicherweise viele entscheidende Stimmen gekostet. Neues Spiel bei Schwarz-Rot:Elektroautos, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, können im Jahr der Anschaffung mit 75 Prozent des Fahrzeugwertes steuerlich abgesetzt werden. Der kleine Schönheitsfehler ist, dass das nur für Firmen gilt, nicht für Privatpersonen. Dumm gelaufen. Für die meisten Privatleute lohnt sich der Kauf eines Elektroautos gleich mehrfach NICHT! Sie sind zu teuer in der Anschaffung, ob man damit langfristig wirklich Geld spart, wird sich noch herausstellen. Anderes Thema, ähnliches Spiel: Nach Berechnungen von Deutschlands führender Geldratgeber Finanztip würde der vollständige Wegfall der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern erheblich verschlechtern. Das Ende der Förderung hat nun Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ins Spiel gebracht. Eine neue Berechnung von Finanztip zeigt: Für einen Haushalt mit niedrigem Stromverbrauch verlängert sich die Zeit, bis sich eine Anlage mit Stromspeicher amortisiert, von 17 auf über 31 Jahre. Für viele Haushalte könnte sich die Investition deutlich später als bislang rechnen. Bei niedrigen Verbräuchen dauert es doppelt so lange, bis die Anlage sich bezahlt gemacht hat – oder es klappt gar nicht mehr. Ohne Einspeisevergütung lohne sich eine PV-Anlage vor allem mit Stromspeicher und bei hohem Eigenverbrauch, so Finanztip, denn dann könne ein Großteil des erzeugten Stroms direkt im Haushalt genutzt werden. Das spart hohe Stromkosten, der Wegfall der Vergütung falle weniger ins Gewicht. Doch selbst dann seien günstige Anschaffungskosten wichtig. Wer jetzt auf eine PV-Anlage verzichtet, muss zwangsläufig seinen kompletten Strom wieder beim Energieversorger kaufen. Zu dessen Konditionen. Sie erinnern sich, Frau Reiche war bis zu ihrem Amtsantritt von 2020 bis 2025 Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG? Ob sie etwa den ehemaligen Kollegen einen Freundschaftsdienst erweisen möchte? Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Wie ist es um die Ladeinfrastruktur bei E-Autos bestellt? Wie gut ist die Infrastruktur für Elektromobilität in Deutschland? Zu diesem Thema gibt es sehr unterschiedliche Einschätzungen. Darauf weist Auto-Medienportal.Net hin. Danach führt die Bundesnetzagentur für Deutschland zum 1. Juli 2025 mehr als 131.000 öffentlich nutzbare Normalladepunkte und über 40.500 Schnellladepunkte auf. Dazu kommen weitere Möglichkeiten zur Energieversorgung batterieelektrischer Pkw (BEV) wie private Wallboxen und firmeninterne Ladepunkte für Mitarbeiter. Diesem Angebot stehen rund 1,7 Millionen reine E-Fahrzeuge gegenüber. Damit deckt die Infrastruktur in Deutschland nach Einschätzung der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) den Bedarf für öffentliches Laden rein rechnerisch ausreichend ab. Für dieses Jahr gehen Experten davon aus, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur minimal schneller voranschreitet als das Wachstum des E-Auto-Bestands. Warum wird das öffentliche Ladenetz dennoch so unterschiedlich bewertet? Entscheidend sind individuelle Bedingungen am Wohn- oder Arbeitsort sowie Erfahrungen entlang von Reiserouten, betont die Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation. Denn öffentliche Ladepunkte sind in Deutschland ungleichmäßig verteilt. Hoch ist die Abdeckung eher im Süden und Norden der Republik, geringer im Osten. Der Westen liegt im Mittelfeld. Verglichen wird dabei die relative Dichte unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl. Der Kreis Groß-Gerau in Hessen ist mit rund 412 Ladepunkten je 100.000 Einwohnern einer der Spitzenreiter in der Republik. Besonders dicht ist die Ladeinfrastruktur in der Opel-Stadt Rüsselsheim. Wenige Kilometer weiter finden sich laut GTÜ Orte mit ganzen Stadtteilen ohne öffentliche Ladestationen. Zudem werden immer wieder neben hohen Strompreisen eine zu geringe Zahl von Ladepunkten an Autobahnraststätten und über längere Zeit defekte Ladesäulen als Kritik an der Ladeinfrastruktur genannt. Vor allem beim spontanen Laden unterwegs an Fernstraßen fallen teils erhebliche Kosten an. Das betonte Ende Juli 2025 der ADAC nach einer Stichprobe von Ladepunkten an deutschen Autobahnen. Für Kunden mit Ladestromverträgen kann der Unterschied beim Ad-hoc-Laden über 60 Prozent teurer sein als an Säulen des eigenen Vertragspartners. (aum) Alle Fotos: GTÜ via Autoren-Union Mobilität Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: EU will Fluggastrechte ändern – Zwölf Millionen Passagiere könnten Entschädigung verlieren Zwölf Millionen Fluggäste in Europa könnten jedes Jahr um ihre Entschädigung gebracht werden – durch eine Reform der europäischen Fluggastrechte. Das ergab eine Anfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip an mehrere Fluggasthelfer-Portale. Fluggäste sind in Europa bislang gut geschützt, wenn sich ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet oder ganz ausfällt. Die Europäische Union will die Fluggastechte ändern, wodurch eine Schlechterstellung der Verbraucher droht. „Die Reform der Verordnung wäre bedauerlich, da die aktuellen Fluggastrechte eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sind“, so Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Seit 2005 haben Fluggäste einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung, wenn der Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Die EU will diese Verordnung seit Jahren reformieren. Der Rat der europäischen Verkehrsminister einigte sich im Juni 2025 auf einen Vorschlag, der die Verbraucherrechte massiv einschränkt. Das Europäische Parlament will nach der Sommerpause dazu beraten. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder abändern. Welche Reformpläne werden von der EU diskutiert? Erst ab vier Stunden Verspätung soll es künftig eine Ausgleichszahlung bei Flügen innerhalb Europas und bei Flügen bis 3.500 Kilometer geben, ab sechs Stunden Verspätung bei Flügen mit größerer Flugdistanz. Bisher liegt die Grenze nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einheitlich bei drei Stunden. Die Höhe der Entschädigung wird bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 Kilometern von 600 Euro auf 500 Euro gekürzt. Zudem sollen Fluggäste bei Flügen unter 3.500 Kilometern einheitlich 300 Euro bekommen, statt bisher 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern und 400 Euro für Flüge bis zu 3.500 Kilometern. Die Folge dieses Vorschlags: 60 Prozent der Fluggäste werden trotz Verspätung keine oder weniger Entschädigung bekommen. „Viele Reisende müssen Verspätungen ihres Fliegers dann einfach hinnehmen. Und selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind, gibt es weniger Geld“, so Dr. Britta Schön „Positiv an der Reform ist nur der Plan, Fluggäste finanziell abzusichern für den Fall, dass eine Airline Insolvenz anmeldet.“ In diesem Sommer gelten aber noch die alten Regeln. Finanztip bietet einen kostenfreien Online-Entschädigungsrechner. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Geldkarten-Wirrwarr um Girocard, Debitkarte und Kreditkarte im Urlaub: Dieser Kartentyp sichert die Mietwagenkaution Mal ganz ehrlich. Kennen Sie den Unterschied zwischen Girocard, Debitkarte und Kreditkarte? Ok, die Girokarte ist eine spezielle deutsche Art von Debitkarte. Sie bekommen sie von Ihrer Bank und mit etwas Glück funktioniert sie auch in vielen Fällen. Zum Beispiel in Supermärkten und an der Tankstelle.Schwieriger ist die Unterscheidung zwischen Debitkarte und Kreditkarte. Darauf und auf Schwierigkeiten bei der Mietwagenübernahme in fremden Ländern weist der Mietwagenanbieter Sunny Cars hin. Dass uns Banken gerne eine Debit- statt einer Kreditkarte überlassen, hat übrigens einen ganz simplen Grund. Wenn ich mit einer Debitkarte zahle, erscheinen die Buchungen direkt auf dem Konto. Ich kann also genauso gut mit der Girokarte zahlen, die umgangssprachlich Bankkarte, oft auch EC-Karte genannt wird. Echte Kreditkarten haben dagegen einen Kreditrahmen und werden monatlich abgerechnet. Bei Zahlungen im Ausland, speziell bei Mietwagenbuchungen, gibt es aber speziell mit Debitkarten oft Probleme mit der Akzeptanz.Zahlung und Kaution: Zwei unterschiedliche SchritteWas zudem zur Verwirrung beiträgt: Für die Bezahlung des Mietpreises reicht bei Mietwagenanbietern mit Sitz in Deutschland eine Debitkarte – und damit auch die Unterform Girocard – aus. Denn Zahlungen akzeptieren die meisten Mietwagenanbieter über verschiedene Wege. Bei Sunny Cars sind so auch Zahlarten wie Paypal oder Rechnung Usus. Während die Abrechnung des Mietpreises in der Regel schon vorab stattfindet, lässt sich die Kaution erst bei der Abholung vor Ort hinterlegen.Achtung bei der Mietwagen-Kaution„Bei den Geldkarten zur Kautionshinterlegung gibt es kundenseitig oft Unsicherheiten in Bezug auf die Akzeptanz“, erklärt man bei Sunny Cars. „Um hier mehr Sicherheit zu schaffen, nehmen wir das Thema eigens in die besonderen Mietbedingungen beim Thema Kaution auf. Dort erklären wir, welche Kartentypen akzeptiert werden. In unserem Fall ist das immer die Kreditkarte. Etwa ein Viertel unserer Mietpartner erkennt neben der Kreditkarte auch eine Debitkarte mit VISA- oder Mastercard-Logo an, was wir dann in der Buchung entsprechend zusätzlich aufführen.“ Daher lohnt sich schon vor der Buchung der Blick in den Geldbeutel zum Check, welche Karte vorhanden ist. „Dieser Check ist sehr wichtig, denn leider erhalten in Einzelfällen unsere Kundinnen oder Kunden auch keine ausreichende Information von ihrer Bank“, so das Unternehmen weiter. „Beispielsweise gibt es Anschreiben bei der Ausgabe von Debitkarten mit der Information, dass diese überall, auch bei einer Mietwagenanmietung, akzeptiert wird.“ Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Carina Raddatz hat das Obstkäppchen ins Leben gerufen. Eine moderne Version des Rotkäppchens, allerdings gibt es mehr als Wein und Kuchen. Die Idee ist es, etwas, gegen Altersarmut und die oft damit verbundene Einsamkeit zu unternehmen. 16 Einrichtungen mit 80 Aktiven gibt es in der Region, Hürth kam als letzte mit 16 Ehrenamtliche Einrichtung dazu. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Digitale Fahrtenbücher im Faktencheck: Vier Mythen und was wirklich stimmt Ob im Außendienst, Handwerk oder als Selbständige: Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, muss seine Fahrten dokumentieren - vor allem, wenn steuerliche Vorteile geltend gemacht werden sollen. Digitale Fahrtenbücher sind die moderne Alternative zum handschriftlichen Notizbuch. Sie sparen Zeit und reduzieren Fehler, und doch halten sich einige Vorurteile hartnäckig: zu kompliziert, nicht finanzamtkonform oder datenschutzrechtlich bedenklich? Shiftmove nimmt vier der gängigsten Mythen unter die Lupe - und zeigt, worauf es bei der Wahl eines digitalen Fahrtenbuchs wirklich ankommt. 1. "Digitale Fahrtenbücher sind zu kompliziert." - Falsch gedacht. Noch immer hält sich die Vorstellung, digitale Fahrtenbücher seien schwer verständlich oder nur etwas für Technikaffine. In der Praxis sieht das längst anders aus: "Moderne Fahrtenbuchlösungen sind so benutzerfreundlich, dass sie sich auch ohne technisches Vorwissen intuitiv bedienen lassen." Die Anwendung ist denkbar einfach: Ein OBD-Stecker wird ins Fahrzeug eingesteckt und zeichnet automatisch alle Fahrten auf. Per App können diese anschließend mit einem Klick als privat, geschäftlich oder Arbeitsweg kategorisiert werden. 2. "Digitale Fahrtenbücher sind fehleranfällig." - Im Gegenteil. Die Sorge, dass Technik zu mehr Fehlern führt, ist verbreitet - aber unbegründet. Im Gegenteil: Gerade bei handschriftlich geführten Fahrtenbüchern sind Zahlendreher, vergessene Einträge oder unvollständige Angaben an der Tagesordnung. Digitale Fahrtenbücher hingegen basieren auf automatischer Datenerfassung via GPS und dokumentieren Start- und Zielorte, Datum, Kilometerstand und Zwischenstopps zuverlässig und manipulationssicher. 3. "Digitale Fahrtenbücher werden vom Finanzamt nicht anerkannt." - Doch, mit der richtigen Lösung. "Ein digitales Fahrtenbuch muss manipulationssicher, lückenlos und nachvollziehbar sein", erklärt man bei Shiftmove. "Deshalb achten wir streng auf die Einhaltung der GoBD-Richtlinien und stehen im engen Austausch mit den zuständigen Finanzbehörden." 4. "Digitale Fahrtenbücher gefährden die Privatsphäre." - Moderne Standards sorgen für Sicherheit. Gerade im betrieblichen Umfeld bestehen aber häufig Bedenken, dass digitale Fahrtenbücher sensible Daten preisgeben könnten - etwa über Arbeitszeiten, Strecken oder private Fahrten. Doch hier greift moderner Datenschutz: Rollen- und Rechtekonzepte stellen sicher, dass ausschließlich die Fahrerin oder der Fahrer selbst Einsicht in private Fahrten hat. Fazit: Weniger Aufwand, mehr Kontrolle - und häufig eine spürbare Steuerersparnis Digitale Fahrtenbücher entlasten nicht nur im Alltag, sondern bieten auch klare finanzielle Vorteile. Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise von Vimcar sparen laut Unternehmensangaben im Schnitt über 2.700 Euro Steuern pro Jahr - allein durch den präzisen Nachweis beruflich veranlasster Fahrten. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Ich packe meinen Koffer und nehme mit… Tipps für das Reisegepäck Wenn man mit dem Flugzeug in die Ferien unterwegs ist, zählt jedes zusätzliche Gramm beim Gepäck. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat die Gepäckbestimmungen europäischer Airlines unter die Lupe genommen und gibt einen Überblick, was alles mit auf Reisen darf. Gepäck inklusive oder Extra-Gebühr? Für Strand- oder Aktiv-Urlaub mit Tauchkurs im Meer fällt das Fluggepäck je nach Dauer und geplanten Aktivitäten unterschiedlich groß aus. Unter Umständen müssen Passagiere für den Reisekoffer extra zahlen oder einen teureren Tarif buchen. Das ist vor allem bei kurzen Strecken üblich. Nur bei Langstreckenflügen ist das sogenannte Aufgabegepäck meist noch im Preis inbegriffen. Beim Handgepäck erlauben einige Airlines die Mitnahme von Handgepäck kostenlos – zum Beispiel ein kleiner Koffer mit maximal 8 Kilogramm Gewicht und den Maßen 55 x 40 x 23 Zentimeter. Es gibt aber auch immer mehr Fluggesellschaften, die nur noch eine kleine Tasche für persönliche Gegenstände zulassen. Alles darüber hinaus muss extra bezahlt werden. Handgepäck vs. Aufgabe-Gepäck: Was darf wo hinein? Flüssigkeiten sind jeweils in maximal 100 Milliliter-Behältern erlaubt, insgesamt aber nur ein Liter. Dazu zählen auch Cremes, Zahnpasta aber auch Lebensmittel wie Marmelade. Die Ausnahme: Babynahrung und wichtige, flüssige Medikamente. Verbotene Gegenstände im Flugzeug Spitze oder scharfe Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten, sind an Bord tabu. Darunter fallen Waffen jeder Art sowie Taschenmesser, die EU-weit nicht im Handgepäck erlaubt sind. Spitze Nagelfeilen oder Stricknadeln zählen auch dazu. Die verstauen Sie im Zweifel besser im aufgegebenen Koffer. Wegen der Brandgefahr dürfen Batterien, Akkus sowie akkubetriebene Geräte nicht im Frachtraum transportiert werden. Wichtige Medikamente im Handgepäck Medikamente sollten Sie in ausreichender Menge ins Handgepäck einpacken – mindestens die anderthalb- oder zweifache Menge des benötigten Bedarfs für den Flug. In fester Form, also als Tabletten oder Pulver, dürfen Sie Medikamente in der Originalverpackung unbegrenzt mitnehmen. Für flüssige Medikamente gelten die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Unter Umständen machen Airlines eine Ausnahme, wenn Sie ein ärztliches Attest vorzeigen. Ein Formular in der entsprechenden Sprache gibt es zum Beispiel beim ADAC kostenlos zum Download. Das ist bei Spritzen nötig. Denn diese sind im Flugzeug normalerweise nicht erlaubt. Wichtig: Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Unter Umständen können hier strengere Regeln gelten, vor allem bei Medikamenten wie starken Schmerzmitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Reisende benötigen hierfür eine Bescheinigung eines Arztes. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auch im 50. Jahr des Bildungswerkes der Erzdiözese Köln e. V. und im 30. Jahr des Bildungsforums Rhein-Erft im Anton-Heinen-Haus gibt es ein aktuelles, druckfrisches Programm der Kinder-, Familien- und Erwachsenenbildungseinrichtung in der Bergheimer Kirchstraße 1b für das zweite Halbjahr: Neue und bewährte Angebote sind darin zu finden. 212 randvolle Seiten laden zum Stöbern und Schmökern ein. Das Tolle: Bereits jetzt kann man sich für die Kurse nach den Sommerferien anmelden! Das Programm gibt es als Heft und online als pdf in der neuen Web Flip-Variante: https://programm.bildungswerk-ev.de/webflip/bildungsforum-rhein-erft/2025_2/index.html. Alle Infos zum Programm im Detail sind ebenfalls im Netz auf der Homepage zu finden: www.bildungsforum-rhein-erft.de. Auch Anmeldungen sind hierüber möglich. Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Jeder zweite Arbeitnehmer betroffen: Wie es mit der bAV nach einem Jobwechsel weitergeht - Weiterführen, übertragen oder neu abschließen? Trotz der schwachen Konjunktur wechseln viele deutsche Arbeitnehmer den Job - aus eigener Initiative oder wider Willen. Doch eine neue Arbeitsstelle hat Auswirkungen - auch auf die spätere Rente: Laut der Deutsche Clearing-Stelle DCS haben über die Hälfte der Beschäftigten (52%) eine betriebliche Altersversorgung (bAV) im Gepäck. Was sollten sie beim Wechsel tun mit bestehenden Verträgen: Weiterführen, übertragen oder neu abschließen? Pauschale Lösungen gibt es nicht - dafür aber klare Entscheidungsmerkmale. Variante 1 - Weiterführung der bAV: Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Direktversicherung innerhalb eines Jahres vom neuen Arbeitgeber übernehmen lassen. Das hat den Vorteil, dass der Vertrag unverändert bestehen bleibt - im Idealfall mit guten Zinsen. Allerdings besteht kein verbrieftes Recht auf eine Weiterführung - regelmäßig wird diese Variante abgelehnt: Da Unternehmen sämtliche Rechte und Pflichten übernehmen, sorgen sie sich um arbeitsrechtliche Risiken und verwaltungstechnische Komplexität. In diesem Fall können Beschäftigte ihre Direktversicherung zumindest privat fortführen. Weitere Variante: Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden - das bereits angesparte Kapital verzinst sich zu den bisherigen Konditionen weiter. Variante 2 - Übertragung der bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers: Sofern eine direkte Weiterführung nicht möglich oder gewünscht ist, können Beschäftigte ihre bAV auf einen neuen Vertrag beim nachfolgenden Arbeitgeber übertragen. Der Haken daran: Aufgrund des Neuabschlusses - möglicherweise bei einem anderen Anbieter - können Konditionen ungünstiger ausfallen. Das gilt insbesondere, wenn Arbeitnehmer bislang über Verträge mit hohen Garantiezinsen und guten Rentenfaktoren verfügen. Auch ist der bürokratische Aufwand für beide Seiten bei dieser Option am höchsten. Variante 3 - Neuabschluss: Da Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Anrecht auf eine Entgeltumwandlung im Zuge einer bAV haben, ist ein Neuabschluss immer möglich - auch, wenn im vorherigen Job keine betriebliche Altersversorgung bestand. Die gängigsten Varianten sind die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Ein Neuabschluss geht in der Regel innerhalb kurzer Zeit über die Bühne. Übrigens: Eine Kündigung und damit verbundene vorzeitige Auszahlung der bAV kommt in der Regel nicht in Betracht - dem hat der Gesetzgeber eine Reihe von Riegeln vorgeschoben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter machen Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen. Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das Steuerleben einfacher machen. 1. Arbeitnehmerpauschale Die Pauschale für berufliche Ausgaben, umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden 1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die Steuerformulare einzutragen 2. Entfernungspauschale Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel oder die tatsächlichen Kosten. 3. Homeoffice-Pauschale Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden. 4. Kontoführungspauschale Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten anzugeben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Getarnter Cayenne Electric demonstriert Performance und Nutzwert Den Porsche Cayenne zeichnet seit über 20 Jahren seine einzigartige Bandbreite aus.. Einen ersten Vorgeschmack darauf gab Porsche weit vor der Markteinführung des Cayenne Electric im Rahmen einer Filmproduktion in England. Dazu ließ Porsche das hohe Performance-Potenzial seines kommenden vollelektrischen SUV an historischer Stätte aufblitzen: Beim traditionellen Bergrennen von Shelsley Walsh, das seit 1905 ausgetragen wird und damit zu den ältesten Motorsportveranstaltungen der Welt zählt, mischte sich ein seriennaher Prototyp für Dreharbeiten zu einem Filmprojekt unter die Teilnehmer der Britischen Hillclimb Meisterschaft. Mit Stabilität und Präzision durch aktives Fahrwerk zum neuen Rekord Gabriela Jílková, Simulator- und Entwicklungsfahrerin für das TAG Heuer Porsche Formel-E-Team, pilotierte den getarnten Cayenne Electric mit Erfolg: Gleich im ersten gewerteten Versuch unterbot Jílková die bisherige Rekordzeit für Sport Utility Vehicle um über vier Sekunden. Der Cayenne Electric war mit Porsche Active Ride ausgestattet, das Porsche zukünftig auch in seinem SUV anbieten wird. Das aktive Fahrwerk hält den Aufbau auch bei dynamischen Brems-, Lenk- und Beschleunigungsvorgängen stets horizontal und stellt durch eine ausgewogene Verteilung der Radlasten eine perfekte Anbindung an die Straße sicher. Neben der Rekordzeit von 31,28 Sekunden sorgte noch eine andere Zahl in Shelsley Walsh für Aufsehen: Der erste Messpunkt nach 60 Fuß (18,3 Meter) hinter der Startlinie wurde nach nur 1,94 Sekunden passiert. Das schafften ansonsten nur die einsitzigen und eigens für diesen Zweck aufgebauten Rennwagen mit Slickbereifung, und es lässt eine außergewöhnliche Antriebsleistung des neuen vollelektrischen SUV von Porsche erahnen, der mit konventionellen Sommerreifen ausgestattet war. Robustes System ermöglicht Anhängelast auf Verbrenner-Niveau Porsche gab in England nicht nur einen ersten Ausblick auf die Performance des Cayenne Electric, sondern auch auf seine Alltagstauglichkeit. Der britische TV-Starmoderator Richard Hammond nutzte den getarnten Prototyp im Rahmen des Filmdrehs, um einen über 100 Jahre alten und über zwei Tonnen schweren Oldtimer von seiner Werkstatt in Hereford zu seiner Garage zu transportieren. Obwohl dabei inklusive Anhänger rund drei Tonnen gezogen werden mussten, bewältigte der Cayenne Electric die Aufgabe laut Hammond mühelos! Alle Fotos: 2025 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Analyse zum Mietwagenmarkt Juni 2025: Juni-Buchungen über Vorjahresniveau - knapp ein Drittel startet bereits im Juli Ob lange im Voraus geplant oder spontan gebucht, der Sommerurlaub steht bei vielen vor der Tür: Das zeigt die aktuelle Buchungsauswertung von Sunny Cars. Auch wenn die Juni-Buchungen leicht unter dem Spitzenmonat Mai liegen, verzeichnet der Mietwagenanbieter ein deutliches Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Trend Buchungen: Der Juli zeigt sich als beliebtester Monat für Sommer-Mietwagenreisen. Rund 30 Prozent der Buchungen aus Juni beginnen ihren Autourlaub bereits im Folgemonat, was den Trend zur Last-Minute-Entscheidung bestätigt. Insgesamt liegen die Buchungen im Juni 2025 rund 12 Prozent über dem Vorjahresmonat und leicht unter denen aus Mai, während die Gesamtjahreszahlen das Niveau aus 2024 bereits zu knapp zehn Prozent übersteigen. „Der Juli ist als Sommermonat traditionell stark, aber wir beobachten, dass sich die Buchungsentscheidungen zunehmend auf die letzten Wochen vor Reisebeginn verlagern“, sagt man bei Sunny Cars. „Wir raten stets zu frühzeitigen Buchungen, möchten Urlauberinnen und Urlauber ihr Wunschauto zum Wunschtermin sichern.“ Einige Mietwagenfans folgten diesem Rat bereits: Rund 14 Prozent aller in 2025 getätigten Buchungen starten in den Herbstmonaten September bis November. Sogar ganze 70 Planungs-Liebhaber sicherten sich schon jetzt den Mietwagen für ihre Reise im Juni und Juli 2026. Preisentwicklung: Der durchschnittliche Buchungswert lag im Juni bei 470 Euro – rund 20 Euro unter dem Vorjahresmonat. Die Preisentwicklung zeigt damit ein stabiles Niveau bei leicht steigender Tendenz für Last-Minute-Buchungen zum Sommer hin. „Das liegt größtenteils an knappen Verfügbarkeiten durch die hohe Nachfrage innerhalb der Sommerferien, sagt man bei Sunny Cars und betont: Wer seinen Urlaub früh bucht, aber mit der Mietwagereservierung abwartet, muss oftmals tiefer in die Tasche greifen“. Dennoch finde man an den beliebten Standorten noch immer einen Urlaubswagen für Kurzentschlossene. Top-Zielgebiete: Die höchste Zahl an neuen Anmietungen verzeichneten im Juni 2025: 1. Spanien 2. Griechenland 3. Italien 4. Portugal 5. USA Trend-Zielgebiete: Die beliebtesten Reiseziele bleiben auch im Juni bestehen – in gewohnter Reihenfolge. Die Mittelmeerländer dominieren die Sommerferien, Fernreisen führen weiterhin in die USA. Die Top Fünf sind dicht gefolgt von Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Kanada. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Reiseversicherungen: Welche Policen sind wichtig und welche nicht Auch wenn die aktuelle Hitzewelle grade Ihren Scheitelpunkt überschritten haben könnte, lässt sie viele Menschen vom Sommerurlaub träumen. Wenn man dabei nicht gerade in arktischen Gefilden unterwegs ist, kann es da auch heiß oder eventuell sogar noch heißer sein, aber wer bei hohen Temperaturen nicht arbeiten, sondern relaxen kann, der übersteht das im Allgemeinen leichter. Bei der Urlaubsplanung sollte aber unbedingt auch an das Thema Versicherungen gedacht werden. „Ein Unfall oder eine Krankheit auf Reisen trüben nicht nur das Urlaubsvergnügen, sie können ohne den passenden Versicherungsschutz auch sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Verbraucherschutzverein erläutert, welche Versicherungen Reisende wirklich brauchen und welche sie sich sparen können. Die wichtigste Versicherung für Urlauber, die es ins Ausland zieht, ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie kommt für Heilbehandlungen im Ausland und einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. „Wichtig ist, dass der gewählte Tarif bereits dann den Rücktransport zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“, sagt der BdV. Außerdem sollte auch die Behandlung einer Erkrankung mitversichert sein, die bereits vor Reisebeginn bestand, und sich während der Reise verschlechtert. Reisekrankenversicherungen, die über Kreditkarten oder Buchungsportale abgeschlossen wurden, bieten oft nur eingeschränkten Schutz – etwa nur bei Kartenzahlung der Reise, mit Altersgrenzen oder zu niedrigen Versicherungssummen. Eine eigenständige Auslandsreisekrankenversicherung ARKV bietet ein deutlich höheres Schutzniveau. Reisegepäck- und -rücktrittversicherungen sind grundsätzlich eher ungeeignet: Sie sichern zum einen keine Risiken ab, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden und zum anderen ist oftmals nicht nachvollziehbar, wann Versicherte tatsächlich eine Leistung erwarten können. „Auch von Versicherungspaketen, die mehrere Reisepolicen bündeln, rät man ab – sie wirken umfassend, bieten aber oft lückenhaften Schutz. Für die Reisekrankenversicherung ist ein eigenständiger Vertrag sinnvoll und grundlegende Risiken wie Haftpflicht oder Arbeitskraftverlust sollten generell über solide Einzelpolicen mit weltweitem Schutz abgesichert sein“, sagt der BdV. Wichtige Hinweise zum Thema Versicherungen im Urlaub gibt es im BdV-Infoblatt „Reisen“. Auch der aktuelle Ratgeber „Fast jeder Zweite verzichtet auf Auslandsreisekrankenversicherung: Warum das riskant ist“ ist informativ! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Deutsche Währungsgeschichte: Vor 35 Jahren verschwand die DDR-Mark - aber nicht ganz! Es ist ein besonderes Jubiläum der deutschen Währungsgeschichte: Vor 35 Jahren, am 1. Juli 1990, wurde die D-Mark in der DDR eingeführt. Damit leitete die Währungsunion das Ende des DDR-Geldes ein. Doch die ostdeutschen Banknoten erwiesen sich als äußerst widerstandsfähig. In einer Untertageanlage bei Halberstadt in Sachsen-Anhalt eingemauert, überlebten sie noch mehr als ein Jahrzehnt. Erst zur Jahresmitte 2002 wurden die letzten Scheine von der KfW aus dem Stollensystem geholt und in einer Müllverbrennungsanlage endgültig entsorgt. Nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion im Sommer 1990 war die Staatsbank Berlin zunächst als Nachfolgerin der Zentral- und Notenbank der DDR für die Entsorgung der nicht mehr gültigen Bargeldbestände verantwortlich. Das Münzgeld wurde zur Metallgewinnung eingeschmolzen und an die Industrie verkauft. Rund 3.000 Tonnen ungültige DDR-Banknoten mit einem Nennwert von mehr als 100 Milliarden Ost-Mark hingegen wurden in den unterirdischen Stollen einer Untertageanlage in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) eingelagert, um dort zu verrotten. Die KfW war damals nicht involviert, wurde aber 1994 nach der Fusion mit der Staatsbank Berlin deren Rechtsnachfolgerin und somit Eigentümerin der eingelagerten DDR-Banknoten. Bis zum Jahr 2001 gab es bei den regelmäßigen Kontrollen keine Zweifel an der Sicherheit der Einlagerungssituation. Nach einem Einbruch in den Stollen im Juli 2001 zeigte sich jedoch, dass das DDR-Geld bis zu diesem Zeitpunkt nur teilweise verrottet war. Im März 2002 begann die KfW in Halberstadt mit der Entsorgung der Geldscheine. Dazu wurden die Stollenabschlusswände aufgebrochen und die mit Kies und Sand vermischten Banknoten aus dem insgesamt 300 Meter langen Stollen befördert. Ende Juni 2002 wurden sie in 298 LKW-Ladungen zur Müllverbrennungsanlage BKB Buschhaus transportiert und dort verbrannt. Seither gibt es keinen Anreiz mehr für Menschen, auf illegalem und gefährlichem Wege in die Untertageanlage bei Halberstadt einzudringen. Die KfW verwahrt heute in ihrem Historischen Konzernarchiv noch einen Musterbestand an Münzen und Banknoten. Dieser einzigartige Bestand gibt einen tiefen Einblick in ein abgeschlossenes Kapitel deutscher Währungsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Scheine aus diesem numismatischen Erbe verleiht die KfW auch immer wieder an verschiedene Museen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Eltern eine Weile eine Auszeit gönnen. Das ist Ziel des Kükenclubs in Kerpen-Sindorf. Dieses ehrenamtlich und kostenlos organisierte Spielparadies hat immer freitags geöffnet und wird unterstützt durchs Katholische Bildungsforum Rhein-Erft und der Sozialraumkoordination in Kerpen vom Sozialdienst Katholischer Frauen. Unser Autor Michael Hartke hat mit ehrenamtlichen Helferinnen aus dem Kükenclub gesprochen - Maria Tröger, Alexandra Eisenlohr und Quinn Melder als Engagierte im Kükenclub und Ulrike Nießen vom Bildungsforum Rhein-Erft. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Mehr Pedelecs – mehr Verantwortung im Straßenverkehr Foto: Gesellschaft für Technische Überwachung mbH GTÜ Ich gebe es zu, Pedelecs sind nun wirklich keine Autos, aber da sie im motorisierten Straßenverkehr immer häufiger zu sehen sind, lohnt sich auch für uns ein Blick dorthin. Pedelecs verbinden das Fahrgefühl eines Fahrrads mit Geschwindigkeiten eines Mopeds. Das macht sie attraktiv: Rund zwei Millionen Pedalfahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb (dafür steht das Kürzel Pedelec) setzt der Fachhandel jährlich in Deutschland ab. Auf der Gegenseite steht eine erhebliche Zahl tödlicher Unfälle mit diesen Zweirädern. 2024 starben laut Statistischem Bundesamt insgesamt 441 Radfahrer im Straßenverkehr, 192 davon waren auf dem E-Bike unterwegs. Mit Helm, Sichtbarkeit, Technikcheck und Training gewinnen Pedelecfahrer ein Plus an Sicherheit. Doch auch die Autofahrer sind hier gefragt, ob im LKW oder im PKW. Sie helfen mit Abstand und Aufmerksamkeit sowie einem fairen Umgang, dass die elektrischen Zweiräder zum Gewinn für nachhaltige Mobilität werden. Die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH GTÜ hat Tipps zum Thema Pedelec. So empfiehlt die GTÜ vor jeder Fahrt einen kurzen Check: Luftdruck, Bremswirkung, Licht und Akku-Kontakt sollten einwandfrei sein. Das gilt sowohl für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, als auch für die S-Pedelecs, die bis 45 km/h schnell sein dürfen. Kommen wir nun zur Rolle der Autofahrer: Auch die Fahrer von Pkw und Lkw können viel tun, um Pedelecfahrer zu schützen. Innerorts ist ein seitlicher Überholabstand von mindestens 1,5 Metern gesetzlich vorgeschrieben, außerorts sind es zwei Meter. Diese Sicherheitszonen sind unbedingt einzuhalten, das mindert Sturzrisiken. Besonders beim Rechtsabbiegen gilt: In den Seitenspiegel schauen, Schulterblick nicht vergessen und bremsbereit bleiben, denn die meisten schweren Abbiegeunfälle passieren im toten Winkel. Schwere Nutzfahrzeuge erhöhen die Sicherheit mit korrekt eingestellten Spiegeln und aktivierten Abbiege-Assistenten, die Radler frühzeitig erfassen. Wer die Autotür mit der von der Tür abgewandten Hand öffnet – dem sogenannten „Holländischen Griff“ – wirft automatisch einen Blick nach hinten und kann so verhindern, dass Fahrradfahrer mit der geöffneten Tür kollidieren. Darüber hinaus sollten Autofahrer möglichst Blickkontakt zu Radlern suchen sowie Tempodifferenzen richtig einschätzen, denn Pedelecs sind oft unerwartet schnell. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Koalition bricht zentrales Wahlversprechen: „Strompreise gehören weiter zu den weltweit höchsten“ Auf eines kann man sich offensichtlich zu einhundert Prozent verlassen. Dass die Regierung, egal wer grade am Ruder ist, ein Versprechen nach dem anderen bricht. Es reicht ja völlig aus, dem Wähler mit Wahlversprechen seine Stimme abzujagen, bis zur nächsten Wahl hat er den Beschiss ja sowieso vergessen. Zumindest scheinen unsere Politiker genau das zu denken. Und sie scheinen völlig zu ignorieren, welche Gefahren sie damit heraufbeschwören. Oder es ist ihnen schlicht egal. Hauptsache, vier Jahre üppige Diäten und für Viele opulente Dienstwagen. Der aktuelle Wortbruch, über den sich zurecht Viele aufregen, ist der Wortbruch der Koalition bei der versprochenen Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das ist nach Ansicht nicht nur des unabhängigen Geldratgebers Finanztip für Verbraucherinnen und Verbraucher praktisch nicht mehr erreichbar. „Als Sofortmaßnahme sollte dafür die Stromsteuer für alle gesenkt werden, doch diese Entlastung wurde für private Haushalte nun gestrichen. Damit bricht die Koalition ein zentrales Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag und belastet die Menschen weiter mit Strompreisen, die weltweit zu den höchsten gehören“, so Benjamin Weigl, Energie-Experte beim Geldratgeber Finanztip. Also so wie immer. Versprochen, gebrochen! Das scheint die Devise von Regierungen zu sein. Und wir können nur alle vier Jahre etwas dagegen tun. Im am vergangenen Dienstag vorgestellten Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) werden nur die Industrie und die Land- und Forstwirtschaft bei der Stromsteuer entlastet. Die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß hätte den Strom für Haushalte um 2,32 Cent/kWh (brutto) vergünstigt. Laut Finanztip hätte eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh dadurch jährlich rund 93 Euro eingespart. „Die Stromsteuer wäre die halbe Miete gewesen, um das Ziel von insgesamt 5 Cent günstigerem Strom zu erreichen“, sagt Energie-Experte Weigl. Große Chance beim Strompreis vertan Von einer niedrigeren Stromsteuer hätten gleichmäßig alle Verbraucher profitiert, zusätzlich wäre dadurch auch der Umstieg auf E-Autos und Wärmepumpen günstiger geworden. Während diese Vergünstigung nun ausfällt, soll die ebenfalls im Koalitionsvertrag versprochene Senkung der Netzentgelte ab dem Jahreswechsel umgesetzt werden. Ob der Bundesregierung nicht bis dahin auffällt, dass man das Geld doch woanders benötigt, muss man auch erst mal abwarten. Meine Devise: Ich erwarte gar nichts, dann werde ich auch nicht enttäuscht! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael WeylandThema heute: So klappt es mit der Traktionsbatterie: GTÜ-Tipps zum Umgang mit der Akkutechnik im E-Auto Foto: Gesellschaft für Technische Überwachung mbH GTÜ Es ist Ihnen garantiert aufgefallen. In dieser Woche ist unser Schwerpunkt in Sachen Automobil die Elektromobilität. Bekanntlich ist der wertvollste Bestandteil eines Elektroautos die Traktionsbatterie. Deshalb ist der richtige Umgang mit dem Akku so wichtig, vor allem beim Laden, sagt man bei der Gesellschaft für Technische Überwachung mbH GTÜ Die gute Nachricht vorweg: Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Akkus im Durchschnitt länger gesund bleiben als einst angenommen. 80 Prozent Ladekapazität genügen im Alltag: Es ist immer wieder zu lesen, dass man die Batterie eines E-Autos (auch mit BEV abgekürzt, „battery electric vehicle“) nicht zu 100 Prozent aufladen soll. Mit gutem Grund. Denn die Vollladung des Akkus erhöht den elektrochemischen Stress in den Batteriezellen – genauso wie eine Entladung unterhalb von 20 Prozent. Deshalb reduziert die Steuerung des Autos häufig den Ladestrom, wenn die Batterie bis zum letzten Prozent gefüllt wird. Ein BEV lädt daher jenseits von 80 Prozent Ladestand meist langsamer. Um nicht zu sagen, extrem langsam. Wir benötigten in unserem Test für die Aufladung unseres Testfahrzeuges von 80 auf 98 Prozent eine komplette Stunde, auf 100 Prozent sogar 75 Minuten. Zusätzlich zur Ladung bis 80 Prozent. Kapazität bei Bedarf voll ausschöpfen: Natürlich sind die oben genannten 80 Prozent keine starre Grenze. Schließlich soll das Fahrzeug möglichst komfortabel und alltagstauglich genutzt werden. Insbesondere vor langen Fahrten ist es daher auch sinnvoll, die volle Akkukapazität auszunutzen. Besser nicht nur Schnellladen: Wird das E-Auto allerdings ausschließlich an einer Gleichstrom-Schnelladesäule (auch DC-Säule genannt, „direct current“) mit maximalem Ladestrom versorgt, kann die dabei entstehende Wärmebelastung die Batterie schneller altern lassen. Wer eine Wechselstrom-Wallbox (AC, „alternating current“) zu Hause oder an der Arbeitsstelle zur Verfügung hat, sollte daher auch diese Möglichkeit nutzen. Schnellladen ist im Alltag aber ausgesprochen praktisch und schadet dem Akku nicht grundsätzlich. Außerdem überwacht die Fahrzeugelektronik die Systemtemperaturen und passt den Ladestrom entsprechend an. Bei längerer Pause den Akku halbvoll laden: Bei längerer Pause sollte man den Akku aber nur halbvoll laden: Denn ein über längere Zeit vollgeladener Akku oder eine Tiefenentladung bereiten den Batteriezellen ebenfalls Stress. Deshalb sollte man bei absehbaren Standzeiten über mehrere Tage oder gar Wochen hinweg den Akku vorher am besten zwischen 50 und 70 Prozent aufladen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Verkehrswende in Gefahr: Öffentliche Ladepreise weiterhin zu hoch Foto: Michael Weyland Das Laden von E-Fahrzeugen unterwegs bleibt teuer. Für eine 100-Kilometer-Strecke (bei 20 Kilowattstunden Stromverbrauch) zahlen E-Mobilisten im Schnitt 10,45 Euro an öffentlichen Normalladepunkten (AC) - das entspricht einem Kilowattstundenpreis von 0,52 Euro. Noch teurer ist das Schnellladen (DC): Hier liegt der Durchschnittspreis für eine 100 km Ladung bei 12,06 Euro bzw. 0,60 Euro pro Kilowattstunde. Das ist das Ergebnis des achten Ladesäulenchecks von LichtBlick. Für die Analyse hat Statista im Auftrag von LichtBlick die Tarife führender Betreiber ausgewertet. Damit müssen E-Mobilisten - wie schon im vergangenen Jahr - für das Laden unterwegs im Schnitt mehr zahlen als Fahrer von Verbrennern fürs Tanken, hier waren es im März 10,21 Euro bei 6 Litern Benzinverbrauch von Super E10. Die 300 kW Ladestation an einem Rewe-Markt in Wirges – Ladepreis 59 Cent Foto: Michael Weyland/Grafik EnBW E-Auto? Ja, aber bitte nicht unterwegs laden! Lokale Monopolisten bestimmen die Preise fürs Laden unterwegs - sowohl für E-Mobilisten, als auch für Drittanbieter im Markt. Weil es keinen Wettbewerb gibt, können die lokalen Monopolisten überhöhte Preise durchsetzen. Drittanbieter werden darüber hinaus diskriminiert und müssen bis zu 194 % höhere Entgelte für die Nutzung der Ladepunkte zahlen als die eigenen Kunden des Betreibers. Weder im Roaming noch im Ad-hoc liegt die Lösung Drittanbieter stehen zudem unter Druck, denn sie können keinen eigenen Strom an Ladepunkten anbieten. Sie müssen auf das Roaming-Modell zurückgreifen, um ihren Kunden einen Fahrstromtarif für unterwegs anbieten zu können. Zum Fahrstromtarif des Roaming-Partners kommt zusätzliches (Roaming-)Entgelt. So entsteht auch hier kein echter Wettbewerb. Die Aral Pulse 300 kW Ladestation in Wirges – Ladepreis 84 Cent Foto: Michael Weyland/Grafik EnBW In der vergangenen Woche durfte ich das in Wirges im Westerwald persönlich erleben. Dort wollte ich meine Bank aufsuchen und derweil mein Testfahrzeug aufladen. Zwei 300 kW Ladestationen waren in der Nähe. BEIDE wurde mir auf meiner EnBW App angezeigt. Eine gehörte wohl direkt zu EnBW, die andere zu Aral Pulse. Da der Weg von der Aral Pulse Ladestation ohne die Querung einer viele befahrenen Straße und sogar 150 Meter kürzer ausfiel, habe ich diese genommen. War nicht clever. Denn statt der 59 Cent pro Kilowattsunde, die ich auch bisher an 300 kW Säulen bezahlt habe, waren es bei Aral Pulse 84 Cent. Habe ich im Kleingedruckten erst hinterher gesehen. Meine Konsequenz? In Zukunft meide ich nicht nur Aral Pulse, sondern auch beim Auftanken unserer Verbrenner-Testfahrzeuge die konventionellen Aral – Zapfsäulen. Da bin ich konsequent. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Bußgelder aus dem Ausland besser nicht ignorieren - Vollstreckung auch in Deutschland möglich Im Ausland muss man sich an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. Tut man das nicht, können Bußgeldbescheide ein unliebsames spätes Souvenir aus dem Urlaub werden. Einfach ignorieren sollte man sie nicht, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden, wie die ADAC Juristen informieren. Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen. Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen mindestens 610,-- Euro, in den Niederlanden 225,-- Euro und in Schweden 215,-- Euro fällig. In Finnland sind es 200,-- Euro und in der Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müsste man mindestens 60,-- Euro zahlen. Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus Sicherheitsgründen verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen will, sollte sich nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen. Wird man dennoch erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig teuer. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Auch in Deutschland sind bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig. Falschparken kostet in den Niederlanden ab 120,-- Euro, in Estland bis zu 200,-- Euro und in Ungarn bis zu 390,-- Euro. Da ist ein Parkverstoß in Deutschland mit 10 bis 110 Euro geradezu ein Schnäppchen. Auch die Smartphonenutzung am Steuer kann richtig ins Geld gehen, in den Niederlanden muss man mit 430,-- Euro tief in die Tasche greifen. Noch teurer ist es in Norwegen, wo ein Handyverstoß 875,-- Euro kostet. In Deutschland geht es dagegen bei ebenfalls humanen 100,-- Euro Bußgeld los. Tipp der ADAC Juristen: Für den Fall der Fälle haben die ADAC-Juristen einen Rat, wie man eventuell etwas günstiger wegkommt. Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt. In Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man beispielsweise 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt. Den Bußgeldbescheid einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist hingegen keine gute Idee. Nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70,-- Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25,-- Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden. Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Für private Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Wed, 18 Jun 2025 05:00:00 +0000 https://wir.podigee.io/144-okumenische-nachbarschaftshilfe-miteinander-fureinander-frechen-konigsdorf fc35b3e6cb5a6d0a9c7de5574b8c3f6b "Die `Ökumenische Nachbarschaftshilfe "miteinander - füreinander" Frechen-Königsdorf´ feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Das Ziel dieser Einrichtung ist es, den Menschen im Viertel zu helfen, sie im Alltag zu unterstützen und Kontakte zu ermöglichen. Das alles geschieht ehrenamtlich mit hohem Zeiteinsatz aller Beteiligten - und mit viel Herz. Träger dieses Projektes ist die Kath. Pfarreiengemeinschaft Frechen, der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., die Evangelische Christusgemeinde an der Glessener Höhe und die Diakonie. Weitere Infos zu den einzelnen Angeboten, zu aktuellen Terminen und zum ehrenamtlichen Einsatz gibt es im Netz auf www.mit-fuereinander.de." Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft. 144 full no Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Grillen schafft nicht nur Freunde in der Nachbarschaft! Hilfreiche Tipps von Rechtsanwalt Franz Obst Ich kenne zugegebenermaßen keine Statistiken, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema „Grillen“ bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten ganz weit oben steht. Franz Obst, Rechtsanwalt und Mediator und RTL-Streitschlichter, weiß, wie schnell Streit ausbrechen kann: Franz Obst: Davon kann man ausgehen. Also ich sag mal: Zunächst mal ist es ja die Frage, welchen Grill nehme ich überhaupt. Nehme ich jetzt einen Gasgrill oder nehme ich einen Holzkohlengrill und, wenn ich jetzt einen Gasgrill nehme, dann ist es nur noch vom Grillgut abhängig, ob ich jetzt die Würstchen dann tatsächlich tiefschwarz bräune oder ob ich die so bräune, dass ich nicht so lange drauf raumkauen muss, während es beim Holzkohlegrill dann immer mit einer gewissen Geruchsbelästigung einhergeht und da gibt es auch eine Fülle von Rechtsprechung, die zieht sich von Nord nach Süd und von Ost nach West und hat interessanterweise unterschiedliche Zeiten, wie oft man so grillen darf! Auf die Gerichte kann man hier ausnahmsweise kaum setzen, denn: Franz Obst: .. nach Auffassung des einen Gerichts darf man einmal im Monat grillen, nach Auffassung des anderen Gerichts kann man also alle Woche mal grillen und dann gibt es noch ein anderes Gericht, das sagt: Naja, solange ich meine Mitmenschen damit nicht belästige, kann ich eigentlich grillen, sooft ich will! Es gibt also dummerweise keine klaren Aussagen und erst recht keine Tabellen, wo ich ablesen kann, wann ich welches Grillgut auf welchem Grill braten darf! Also, was tun? Franz Obst: Das ist natürlich dann immer der Gradmesser! Beinträchtige ich dadurch das Wohl des anderen, indem ich dann meinen Grill anwerfe oder beeinträchtige ich das nicht? Und wenn man jetzt mal so eine richtige schöne Grillparty schmeißt mit einem Grillrost, den man oben aus einem Flugzeug schon sehen kann, dann sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht die umliegenden Nachbarn einlädt, dann haben die auch Spaß und beschweren sich nicht mal. Ärgerlich wird es vor allem, wenn man die Prozessfreude der Nachbarschaft falsch einschätzt und es auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang ankommen lässt! Schließlich sind in aller Regel zwei Anwälte und ein Gericht beschäftigt und das ist nicht billig. Franz Obst: Ja gut, da sind ruck-zuck dann mal 1.000,-- Euro weg und dann hat man immer noch die Frage: „Wer muss den Spaß am Ende des Tages bezahlen – nämlich der Unterlegene!“ Und das wissen wir beide. Vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gottes Hand. Das kann so und so ausgehen! Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch solche Streitigkeiten abdeckt. Denn spätestens beim Marsch durch die Instanzen kann man sonst jede Menge Geld vernichten. Also lieber ein paar Steaks mehr kaufen und die Nachbarn einladen! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
... einen neuen Namen hatten die Frechener für sich alle zusammen schon gefunden: St. Barbara am Marienfeld. Das hätte an die Schutzheilige des Bergbaus und an den Papstbesuch zum Weltjugendtag erinnert. Doch aus der Neugründung wurde nichts, das Generalvikariat nannte auf einmal die rechtlichen Fallstricke, die die Frechener Kirchenvorstände nicht auf dem Schirm hatten. St. Audomar hat auf dem Gelände des St. Katharinen-Hospitals Grundstücke. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Handyvertrag mit Smartphone: Ab diesem Betrag lohnt sich der Kombi-Deal Viele Mobilfunkanbieter werben mit scheinbar günstigen Kombi-Angeboten aus Tarif und neuem Smartphone. Doch lohnt sich das wirklich? Mit einer einfachen Faustformel des unabhängigen Geld-Ratgebers Finanztip können Verbraucher nun schnell gute von schlechten Angeboten unterscheiden. Beispielrechnungen für die beliebten Modelle iPhone 16 sowie Samsung Galaxy A56 5G zeigen: Ein Vergleich zahlt sich aus. So funktioniert die Faustregel – über neun Euro ist zu teuer Um ein Angebot schnell einstufen zu können, sollten Nutzer den durchschnittlichen monatlichen Gesamtpreis des Kombi-Angebots ermitteln – inklusive aller Einmalzahlungen und Rabatte wie zum Beispiel Anschlusspreis oder Wechselbonus. Bei Vergleichsportalen wird der monatliche Durchschnittspreis in der Regel direkt ausgewiesen. Dann müssen die Nutzer noch den aktuellen Marktpreis des Smartphones recherchieren, etwa über Onlineportale wie Idealo oder Geizhals. Liegt das Ergebnis über neun Euro nur für den Tarif, lohnt sich meist der getrennte Kauf. Zwischen fünf und neun Euro ist das Angebot fair. „Unter fünf Euro ist es ein guter Deal – und bei null Euro oder weniger bekommen Verbraucher den Vertrag quasi geschenkt. Zwei Beispielrechnungen im Vergleich Liegen die Vertragskosten für 24 Monate für ein iPhone 16 bei 36,95 Euro monatlich, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: 705 Euro (für das Smartphone-Modell auf dem Online-Vergleichsportal) geteilt durch 24 Monate ergibt 29,37 Euro. Diesen Betrag zieht man von den 36,95 Euro (mtl. Vertragskosten) ab und erhält 7,58 Euro an effektiven monatlichen Vertragskosten ohne Handy. Nach der Finanztip-Faustformel wäre das ein sehr guter Deal, wonach sich des Bundle-Angebot aus Gerät und Handyvertrag lohnt. Im Beispiel des genannten Samsung Galaxy A56 5G sieht das anders aus: 39,95 Euro monatliche Vertragskosten mit dem Galaxy A56 plus Einmalkosten von 289,90 Euro ergeben monatliche Gesamtkosten von 52 Euro: Also deutlich mehr als bei dem vorherigen Beispiel. Vertrag direkt zur Mindestvertragslaufzeit kündigen Günstige Kombi-Angebote eignen sich gut, wenn man sowieso gerade ein neues Smartphone benötigt. „Man muss aber dazu bereit sein, nach zwei Jahren zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Denn oft zahlt man sonst für das bereits abbezahlte Smartphone einfach weiter”, warnt Finanztip. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: AutoScout24 Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) Mai Speziell für den Gebrauchtwagenkauf wäre es gut, wenn man beim Blick in die berühmte Glaskugel sehen könnte, wie sich die Preise entwickeln. Also ob man jetzt kaufen sollte oder lieber später. Was voraussetzt, dass man keinen Zeitdruck hat.Zumindest im Mai war auf dem Gebrauchtwagenmarkt auf den ersten Blick nur wenig Bewegung. Das geht aus dem AutoScout24 Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) hervor, den das Unternehmen monatlich auf der Basis aktueller Angebotspreise erstellt. Danach sinken die Preise für Gebrauchtwagen im Vergleich zum Vormonat um 0,3 Prozent und bleiben damit weitestgehend stabil. Durchschnittlich kostet ein Gebrauchter im Mai dieses Jahres 27.857 Euro. Auf längere Sicht sind Gebrauchtwagen hingegen teurer geworden: Kunden zahlen heute durchschnittlich rund 200 Euro (0,7 Prozent) mehr für ein entsprechendes Fahrzeug als im Mai 2024. Die Analyse zeigt, dass die Nachfrage nach E-Autos im Mai um rund 10 Prozent gegenüber dem Vormonat ansteigt – und das gegen den Trend einer allgemein leicht rückläufigen Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Antriebsarten: Hybride noch teurer, Benziner deutlich billiger Bei den relevanten Antriebsarten macht sich der leichte Preisrückgang im Mai vor allem bei Benzinern bemerkbar: Fahrzeuge mit einem Ottomotor unter der Haube verbilligen sich innerhalb eines Monats um 0,6 Prozent und kosten damit im Schnitt 25.467 Euro. Bei Dieseln tut sich hingegen wenig: Mit einem leichten Minus von 0,1 Prozent bleibt der durchschnittliche Angebotspreis bei annähernd stabilen 28.229 Euro. Auch E-Autos verbilligen sich nur leicht um 0,2 Prozent, was einen Durchschnittspreis von 34.933 Euro nach sich zieht. Gegen den Trend verteuern sich die Fahrzeuge der ohnehin bereits teuersten Antriebstechnologie, der gebrauchten Hybridfahrzeuge. Deutlich nach unten zeigt das Barometer hingegen bei Gebrauchten mit Gasantrieb: CNG-Fahrzeuge verbilligen sich um 2,1 Prozent, Autos mit LPG-Antrieb geben sogar um 6,1 Prozent nach. Gebrauchte Elektroautos werden in Deutschland zunehmend attraktiver und die anfänglich große Schere zwischen Angebot und Nachfrage beginnt sich stückweise zu schließen. Im Mai stiegen die Kaufanfragen auf E-Auto-Inserate um 10 Prozent im Vergleich zum April. Anders als vielfach vermutet, werden durchaus auch Teslas gesucht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Wed, 04 Jun 2025 05:00:00 +0000 https://wir.podigee.io/142-50-jahre-bildungsforum-rhein-erft fedc266a3fc0f5af4100c6b630bb579b Die Katholischen Bildungswerke im Erzbistum Köln feiern 50-jähriges Bestehen. Auch das Katholische Bildungsforum im Anton-Heinen-Haus in Bergheim gehört dazu. Michael Hartke hat mit dem Leiter des Bildungsforums Martin Böke über die Erfolgsgeschichte Bildungswerk gesprochen und eine Kursteilnehmerin getroffen, die mittlerweile selbst Integrationskurse leitet. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft. 142 full no 50 Jahre Bildungsforum,Bildungsforum,Bildungsforum-Rhein-Erft,Bildungswerk,Jubiläum Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Hyundai Motor Group übernimmt globale Führungsrolle im Bereich Wasserstoff auf dem World Hydrogen Summit 2025 Die Hyundai Motor Group (HMG) hat auf dem World Hydrogen Summit 2025, der soeben in Rotterdam stattfand, ihre führende Rolle als globaler Anbieter von Wasserstofflösungen bekräftigt. Der Konzern nahm sowohl an der Ausstellung als auch an der hochrangigen Diskussionsrunde teil, um die neuesten Wasserstoffinitiativen vorzustellen und den Dialog innerhalb der Branche voranzutreiben. Im koreanischen Pavillon, der in Zusammenarbeit mit H2KOREA, einem wichtigen Zusammenschluss von Akteuren der Wasserstoffindustrie, organisiert wurde, präsentierte die Hyundai Motor Group die globalen Fortschritte in der Wasserstofftechnologie. Hyundai fokussiert dabei insbesondere die Wasserstoff-Wertschöpfungskette unter der eigenen Wasserstoffmarke HTWO und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Dekarbonisierung von Häfen, was im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Hafens von Rotterdam steht Um seine technologische Führungsrolle im Bereich der Wasserstoffenergie zu demonstrieren, präsentierte der Hyundai Konzern auch die Brennstoffzellentechnologie, die in Lkw, Bussen, Gabelstaplern und Straßenbahnen zum Einsatz kommt. Im Mittelpunkt der Ausstellung stand die Miniatur-Präsentation einer Wasserstoffgesellschaft mit einem wasserstoffbetriebenen Generator und einer Straßenbahn, die das transformative Potenzial der Wasserstoffenergie verdeutlicht und einen Einblick in das kollaborative Ökosystem gab, das durch die Wasserstoffmarke HTWO aufgebaut wird. Die Hyundai Motor Group ist ihrer langjährigen Vision verpflichtet, die Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu entwickeln und auszubauen und den Übergang zu einer klimaneutralen Zukunft voranzutreiben. Der Aufbau eines Wasserstoff-Ökosystems erfordert natürlich starke Partnerschaften zwischen Regierungen und Industrie und die Zusammenarbeit mit globalen Partnern entlang der Wertschöpfungskette, um die Einführung einer wasserstoffbetriebenen Gesellschaft zu beschleunigen. Bei der Hyundai Motor Group betont man aber auch: „Da die Industrie einen entscheidenden Moment beim Übergang zu einer Wasserstoffgesellschaft erreicht hat, ist die Erweiterung der Wertschöpfungskette von entscheidender Bedeutung. Wir müssen diese durch Standardisierung vorantreiben, um den gesamten Wasserstoffsektor voranzubringen“. Vor dem Gipfel besuchte Vice Chairman Chang auch den Innovation Campus von Air Liquide in Paris, um die Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen zu stärken. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Seit dem 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen Foto: DVFG/Deutscher Verband Flüssiggas e.V./AdobeStock Seit dem 19. Juni 2025 ist sie Pflicht: Die Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen. Seit diesem Tag müssen Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im vergangenen Jahr in die StVZO aufgenommene § 60 ("Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"). Damit endet die einjährige Übergangsfrist. Wie die Gasprüfung abläuft, welche Bußgelder drohen und was es sonst zu beachten gibt, erläutert der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. So gilt die Pflicht zur Gasprüfung erstmals nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre geprüft werden. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme. Auch derjenige, der sein Fahrzeug umbaut und prüfpflichtige Änderungen vornimmt, muss die Flüssiggasanlage ebenfalls vor der Wiederinbetriebnahme überprüfen lassen. Die Gasprüfung ist zudem eine eigenständige Prüfung und damit unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Anerkannte Sachkundige können die Gasprüfung übrigens auch auf dem Campingplatz vornehmen, das erspart die Fahrt zu einer speziellen Prüfstelle. Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Freizeitfahrzeugs nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei mehr als vier bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht Monaten), wobei man die Prüfung schon im Interesse der eigenen Sicherheit durchführen sollte. Denn die Gasprüfung ist eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können. Der professionelle Check schützt Personen in und außerhalb des Fahrzeugs vor den Gefahren eines defekten Gasgeräts oder einer undichten Anlage. Zur Gasprüfung gehören die Sichtprüfung, bei der für die gesamte Gasanlage Druckregler und Gasschläuche hinsichtlich ihres technischen Zustandes untersucht werden und die Funktionsprüfung, die einen fehlerfreien Betrieb der Geräte prüft. Hierfür nehmen anerkannte Sachkundige die eingebauten Geräte wie Gaskochfeld, Kühlschrank und die Heizung in Betrieb - und überprüfen u. a. Flammenfarbe und Flammenverhalten. Zudem kontrollieren sie an jedem Brenner die Funktion der Zündsicherung. Sie sorgt dafür, dass das Gas automatisch abgeschaltet wird, wenn die Flamme erlischt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Sicher unterwegs: Versicherungsschutz auf Radtouren nicht vergessen Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Privathaftpflicht und Diebstahlschutz als wichtige Begleiter auf Radtouren Es ist kaum zu glauben, aber 37,4 Millionen Menschen in Deutschland nutzten 2023 das Rad in Urlaub und Freizeit, das zeigt die aktuelle Radreiseanalyse des ADFC. Die Zahl der klassischen Radreisen mit mindestens drei Übernachtungen war zwar rückläufig, dafür nahmen aber die Tagesausflüge zu: 36,4 Millionen Deutsche unternahmen 455 Millionen Tagesradtouren. „Vor einer Radtour sollte man neben dem Fahrradcheck auch den Versicherungsschutz prüfen. Wichtig ist insbesondere eine Privathaftpflichtversicherung. Für Diebstahlschutz gibt es verschiedene Absicherungsoptionen“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Eine private Haftpflichtversicherung gehört nicht nur auf Radtouren zur unverzichtbaren Grundausstattung. Wer anderen einen Schaden zufügt – etwa bei einem selbst verschuldeten Fahrradunfall mit Personenschaden oder Beschädigung von fremdem Eigentum – muss dafür geradestehen. In solchen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. „Auch das Fahrrad selbst sowie mitgeführtes Gepäck lassen sich unterwegs absichern – über die Hausratversicherung. Sie leistet bei Einbruchdiebstahl, vorausgesetzt, das Rad wird in einem verschlossenen Raum aufbewahrt. Zum Beispiel im Hotelkeller oder im Abstellraum einer Ferienunterkunft“. Das ist beim Campen oft nicht umsetzbar. Mehr darüber, was man bei der Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung beachten sollte, finden Sie im BdV-Infoblatt "Hausratversicherung". Möchten Verbraucher ihr Fahrrad zusätzlich gegen einfachen Diebstahl absichern, ist dies in der Regel gegen einen Beitragszuschlag über die Hausratversicherung möglich. In vielen Premiumtarifen ist dieses Risiko bereits automatisch abgedeckt. „Zahlreiche Versicherer bieten inzwischen einen 24-Stunden-Schutz an“, erklärt der BdV. „Dann greift der Versicherungsschutz auch nachts – etwa zwischen 22 und 6 Uhr –, solange das Fahrrad an einem festen Gegenstand wie einem Laternenmast angeschlossen war.“ Unser Tipp: Fragen Sie vor Reisebeginn bei Ihrer Versicherung nach, welche Bedingungen genau gelten – und lassen Sie sich den Schutz schriftlich bestätigen. Vor Radtouren im Ausland sollte vorab mit der Versicherung geklärt werden, ob der Versicherungsschutz auch im jeweiligen Reiseland gilt. Für hochwertige Fahrräder und E-Bikes lohnt sich der Blick auf spezielle Fahrradversicherungen. Je nach Tarif bieten sie einen umfassenden Schutz, der weit über den (Einbruch-)Diebstahl hinausgeht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Jobben nach dem Abitur: Wie am besten? Das Abizeugnis in der Tasche und dann? Wer erstmal jobben will, sollte einiges beachten. Ein wichtiger Punkt ist, ob Abiturienten dann weiterhin über die Eltern krankenversichert sind. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Bis es nach dem Abitur mit der Ausbildung, dem Studium oder einem Auslandsjahr weitergeht, bleiben oft einige freie Wochen oder Monate. Viele Schulabgänger nutzen die Zeit, um Geld zu verdienen und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. In manchen Branchen kann man ein freiwilliges Praktikum machen, das zum Berufswunsch passt. Zum reinen Geldverdienen bieten sich Minijobs oder eine kurzfristige Beschäftigung an. Minijob und kurzfristige Beschäftigung Wer nach dem Abitur Geld verdienen möchte, kann dies oft sozialversicherungsfrei tun, etwa mit einem Minijob. Dabei kann man monatlich bis zu 556 Euro verdienen. Alternativ ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich, die pro Kalenderjahr drei Monate oder 70 Arbeitstage nicht übersteigt. Wichtig: Steht danach zum Beispiel ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Job im Ausland an, wird das dazugezählt - die Tätigkeit ist dann trotz der kurzen Dauer unter Umständen nicht mehr sozialversicherungsfrei. Beide beiden Varianten wird mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt, derzeit 12,82 Euro pro Stunde. Einkommensteuer fällt in Deutschland erst an, wenn der Verdienst über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr liegt. Zusätzlich können die jungen Menschen mit einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung bis zum Alter von 23 Jahren über ihre Eltern in der gesetzlichen Versicherung krankenversichert bleiben. Für Studierende gilt diese Regelung bis 25 Jahre. Andere Regeln bei einem Praktikum Bei einem Praktikum sind die Bestimmungen anders als bei Nebenjobs. Dauert das freiwillige Praktikum nicht länger als drei Monate und dient der Orientierung, muss das Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen. Es kann selbst über die Entlohnung entscheiden. Wenn der Betrag jedoch höher als 556 Euro im Monat ist, müssen die Abiturienten sich selbst krankenversichern und die Beiträge zahlen. Je nach Tätigkeit nach dem Praktikum kann dies auch schon vorher der Fall sein. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Für den Minijob gilt: Die Beiträge zur Rentenversicherung zieht der Arbeitgeber ab und leitet sie weiter - 15 Prozent vom Arbeitgeber und 3,6 Prozent vom Minijobber. Für die Befreiung vom Eigenanteil muss ein Antrag gestellt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Sebastian Tyzak veröffentlichte wenige Tage vor seinem Besuch bei OK COOL eine Doku, die sich über die Abgründe der Spielwelt von Roblox dreht: "Kinderspiel für Cybergroomer?" titelt der Film, den der Journalist gemeinsam mit seinem Team für das Recherche-Format "Die Spur" des ZDF produziert hat. Es ist eines der wenigen Beispiele für investigatives Arbeiten, das der deutschsprachige Spielejournalismus in den letzten Jahren vorzuweisen hat. Diesen Beitrag nimmt Gastgeber Dom Schott zum Anlass, Sebastian Tyzak über drei Jahre nach seinem letzten Besuch bei "OK COOL trifft" wieder vor sein Mikrofon einzuladen. Im Gespräch geht es um die großen Meilensteine in Sebastians Leben, die er mittlerweile erreicht hat, aber natürlich auch um die Entstehung der Roblox-Doku. Außerdem blicken die beiden in die Zukunft des deutschsprachigen Spielejournalismus und diskutieren, ob investigative Arbeiten endlich ihren Weg in die regelmäßige Berichterstattung hierzulande finden könnten.