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25 Jahre ist es her, dass Honda den Insight als erstes Hybridmodell der Marke auf dem europäischen Markt eingeführt hat. Heute sind alle europäischen Volumenmodelle von Honda elektrifiziert, alles andere wäre auch verwunderlich. Natürlich gilt das auch für den Honda Civic e:HEV Advance, den wir uns heute mal etwas genauer anschauen! Darum geht es diesmal!Es ist ein Update für ein Erfolgsmodell: Gemeint ist der Honda Civic, der seit Anfang Oktober des vergangenen Jahres mit diversen Designüberarbeitungen am Interieur und Exterieur sowie einer erweiterten Serienausstattung auf und über deutsche Straßen rollt. Dabei können sich Fahrer nach wie vor auf die selbstladende Hybridtechnologie e:HEV (Hybrid Electric Vehicle) verlassen, die in allen Modellvarianten serienmäßig an Bord ist.Das Outfit!Was das Erscheinungsbild des Honda Civic e:HEV angeht, zeigt sich die Fahrzeugfront nun noch schärfer gezeichnet, zudem ist der neu gestaltete Kühlergrill des Civic schwarz umrandet. Für eine noch hochwertigere und sportlichere Optik sorgen neue Verkleidungen an der Front und den vorderen Scheinwerfern. Der Wegfall der separaten Nebelscheinwerfer – sie sind nun in das überarbeitete, hocheffiziente LED-Lichtsystem integriert - und die nun in Wagenfarbe gehaltenen Spoiler am unteren Stoßfänger sorgen ebenfalls für eine optische Aufwertung. Power und Drive! e:HEV steht bei Honda für einen Vollhybrid-Antrieb, der beim Civic 135 kW (184 PS) beträgt. Das maximale Drehmoment liegt bei 315 Nm, die Beschleunigung von 0−100 km/h erledigt der Wagen in 7,8 Sekunden, die Spitze erreicht er bei 180 km/h. Dazu sind – je nach Ausstattung - ein kombinierter Kraftstoffverbrauch zwischen 4,7−5,0 l/100 km und CO₂-Emissionen zwischen 108−114 g/km erforderlich. Natürlich haben alle Civic e:HEV vier verschiedene Fahrmodi. Normal, Econ, Sport und Individual. Die Kosten!Wer sich beim Honda Civic e:HEV für die Modellvariante Elegance entscheidet, bekommt für 37.900 Euro schon eine ausgesprochen ordentliche Serienausstattung geliefert, die unter anderem Honda CONNECT mit Navigation, Honda SENSING Fahrerassistenzsysteme und eine Zweizonen-Klimatisierungsautomatik ebenso enthält wie Rückfahrkamera, Toter-Winkel-Assistent und die Verkehrszeichenerkennung mit intelligentem Geschwindigkeitsassistenten. Die Ausführung Sport liegt bei 38.900 Euro, für die Topausstattung Advance sind 41.400 Euro fällig. Natürlich bei entsprechender Mehrausstattung.Alle Fotos: © 2025 Honda Motor Europe Ltd. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Iran-Krieg treibt Energiepreise – jetzt Gasvertrag abschließen – Heizöl und Sprit werden erstmal teurer Als Konsequenz auf den Iran-Konflikt können wir aktuell explodierende Spritpreise an den Tankstellen erkennen. Zwar dürfte dies momentan noch unter Kriegsgewinnmitnahmen fallen, was mit einer merkwürdigen Moral der „mitnehmenden Konzerne“ zu tun hat. Denn der Sprit, der jetzt verkauft wird, wurde noch erheblich billiger eingekauft, aber es zeigt, worauf wir uns einstellen sollten. Denn nicht nur die Spritpreise gehen grade durch die Decke, auch die Spot-Preise für Rohöl und Gas haben deutlich zugelegt. Gaskunden sollten sich jetzt noch günstige Verträge sichern, falls sie nicht in längerfristigen Verträgen stecken, die mit etwas Glück allerdings noch preisgünstig sind. Insgesamt müssen sich Verbraucher auf steigende Preise für Heizöl und Kraftstoffe einstellen. Das zeigt auch eine aktuelle Einordnung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Verbraucher sollten jedoch besonnen reagieren und nicht in Panik verfallen. Gaspreise ziehen an Als Reaktion auf die Angriffe der USA und Israel hat der Iran die Straße von Hormus, eine zentrale Route für den weltweiten Öl- und Gastransport, abgeriegelt. Dadurch sind die Preise für Öl und Erdgas deutlich angestiegen. Der Preis am niederländischen Handelsplatz TTF, ein wichtiger Referenzwert für den europäischen Gaspreis, stieg von rund 32 Euro pro Megawattstunde am Freitag (27. Februar) auf zeitweise bis zu 65 Euro am Dienstag (Stand: 3. März), Tendenz steigend. Das entspricht einem Plus von rund 3,3 Cent pro Kilowattstunde. Höhere Börsenpreise schlagen allerdings nicht immer sofort auf die Preise in neuen Gasverträgen für Haushalte durch. Nach Beobachtungen von Finanztip blieben die Preise für die angebotenen Gastarife zunächst auf dem niedrigen Niveau der vergangenen Wochen. „Wenn die Preisgarantie des aktuellen Gasvertrags bereits abgelaufen ist oder in den nächsten Monaten ausläuft, können sich Verbraucher schnell noch einen neuen Vertrag mit einer günstigen Preisgarantie für ein oder zwei Jahre sichern“, sagt Herman-Josef Tenhagen, Finanztip-Chefredakteur. Mit Stand vom 3. März bekommen Verbraucher die Kilowattstunde Gas in empfehlenswerten Tarifen für durchschnittlich 9,34 Cent, die Grundversorgung kostet im Vergleich 13,54 Cent. Empfehlenswerte Gastarife finden Verbraucher einfach und schnell über den Finanztip-Gaspreis-Vergleich. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Macht Frau Reiche die Stromkonzerne reicher? Ich muss an dieser Stelle vorausschicken, dass es sich bei meinem heutigen Beitrag um einen so genannten Meinungsbeitrag handelt. Also um meine subjektive Sicht der Dinge, die ich nachfolgend beschreibe. Ich möchte gerne einmal etwas genauer auf die „segensreichen“ Aktivitäten von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eingehen. Als Hinweis für Sie möchte ich erwähnen, dass das Wörtchen „segensreich“ in meinem Manuskript in Anführungszeichen steht. Denn für die potentiellen künftigen Käufer von Photovoltaikanlagen für die eigenen Dächer ist das Wirken von Frau Reiche alles andere als segenreich. Die Vertreter der Stromanbieter werden aber vermutlich die Champagnerkorken knallen lassen. Darauf gehe ich später noch ein. Jetzt ist die Katze nämlich aus dem Sack! In der vergangenen Woche hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG), nachdem das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen plant, als einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland bezeichnet. Wir haben darüber berichtet. Der Kern der Ideen von Frau Reiche ist es offensichtlich, Photovoltaikanlagen für private Käufer so unattraktiv zu machen, dass diese auf den Kauf und den Betrieb verzichten werden. Denn nach Vorstellungen von Frau Reiche soll die feste Vergütung für die Einspeisung des selbst erzeugten Solarstroms für private Photovoltaik-(PV-)Anlagen ab 2027 abgeschafft werden. Damit gibt es für selbst erzeugten Solarstrom kein Geld mehr – oder nur noch sehr wenig. Wenn man das mal zu Ende denkt, dann wird folgendes passieren: Wer keine Photovoltaikanlage sein eigenen nennen kann, muss nicht nur auf Einspeisevergütungen verzichten, er kann auch nichts mehr selbst verbrauchen, weil er nichts selbst erzeugt. Also muss er auch künftig seinen Strom zu teilweise beträchtlichen Preisen bei den stromvertreibenden Konzernen beziehen. Was zu mehr Gewinnen der Konzerne führt und deren Champagnerverbrauch anheizen könnte. Vielleicht sollten die Häusle-Besitzer zügig Aktien von Champagnerherstellern und Energiekonzernen kaufen. Dass Frau Reiche vor ihrem Eintritt in die Bundesregierung Vorsitzende der Geschäftsführung von Westenergie war, ist natürlich reiner Zufall. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Solarbranche warnt vor Kahlschlag beim Solarausbau Laut einem geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) plant das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) handelt es sich um einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland. Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet. Die Solarbranche appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt seien. Aus dem geleakten Referentenentwurf geht hervor, dass die Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen werden soll. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen sollen zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden weitgehend zum Erliegen kommen. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter 1.048 Immobilienbesitzern im Auftrag des BSW-Solar würden sich nur noch 40 Prozent der Befragten eine Dachanlage anschaffen, wenn die Förderung weitgehend oder ganz gestrichen würde. Die Einschnitte treffen auf eine ohnehin in den vergangenen zwei Jahren stark rückläufige PV-Nachfrage im Heimsegment. Wurden 2023 noch PV-Dächer mit einer Leistung von rund acht Gigawatt neu installiert, so waren es 2025 nur noch rund fünf Gigawatt. „Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen“, sagt man beim BSW-Solar. Die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. Ein Förderstopp für Solaranlagen widerspricht zudem dem Wählerwillen: Eine deutliche Mehrheit (rd. 78 %) der Bevölkerung wünscht sich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie beschleunigt oder auf aktuellem Niveau weiterführt. Unter Anhängern der Union sind es laut einer YouGov-Umfrage sogar rund 86 Prozent. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In diesem Beitrag geht um die Kapelle, die Willy Winkelhag auf seinem Hof in Hürth Stotzheim gebaut hat. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Sparen statt Schulden - Mit diesen Vorsätzen starten die Deutschen ins neue Jahr Trotz hoher Preise und unsicherer Zeiten sind viele Deutsche mit einem klaren Plan ins neue Jahr gestartet. Die norisbank hat auch zum Jahreswechsel 2025/2026 erneut nachgefragt, welche finanziellen Vorsätze die Menschen haben. Die Antworten zeigen einen spannenden Trend: Wer kann, spart. Wer konsumiert, tut es bewusst. Und wer früher vielleicht über einen Kredit nachgedacht hätte, sagt heute immer öfter: "Ich habe genug Rücklagen." Besonders die junge Generation zeigt, wie finanzielle Vorsätze heute aussehen: strukturiert, digital und vorausschauend. Vorsatz Nummer 1: Sparen, aber ohne Druck Auch für 2026 steht der Vorsatz, zu sparen, ganz oben auf der Liste. Fast jeder vierte Deutsche (24,1 Prozent) möchte genauso viel sparen wie im Vorjahr. Weitere 22,9 Prozent planen sogar, mehr Geld zurückzulegen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Vorsatz bei den jüngeren Befragten. Geld zur Seite zu legen heißt aber längst nicht mehr, sich alles verkneifen zu müssen. Für viele bedeutet es vielmehr, vorausschauend zu handeln und die eigenen Finanzen bewusst zu steuern. Viele wollen mit System planen. Gleichzeitig geben mehr als die Hälfte der Befragten (51,2 Prozent) an, dass sie 2026 vor allem unnötige Ausgaben reduzieren wollen. Vorsatz Nummer 2: Mehr für die eigene Gesundheit tun 19 Prozent der Befragten möchten im neuen Jahr gezielt in ihre Gesundheit investieren, beispielsweise durch Sport, Wellness oder bewusste Ernährung. Vorsatz Nummer 3: In die eigene Zukunft investieren Auch das Thema Vermögensaufbau bleibt 2026 präsent. 14,4 Prozent der Befragten planen, im neuen Jahr mehr für ihre finanzielle Zukunft zu tun, beispielsweise durch Tages- oder Festgeld, Sparpläne oder Investitionen in Wertpapiere. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse nahezu exakt gleich geblieben. Vorsatz Nummer 4: Wünsche erfüllen, aber ohne Schulden Nur noch 12,1 Prozent der Befragten planen größere Anschaffungen wie neue Möbel, ein neues Auto, eine neue Küche oder eine große Reise. Viele sagen, es sei keine Frage des Verzichts, sondern eine bewusste Entscheidung. Sie möchten nicht auf Pump leben, sondern aus dem Vollen schöpfen, wenn es das Budget erlaubt. Ein Ansatz, der in Zeiten hoher Zinsen und Preissteigerungen immer mehr Zuspruch findet. Auffällig ist die geringe Bereitschaft, sich für größere Vorhaben zu verschulden. Nur 6,9 Prozent der Befragten planen konkret, 2026 einen Bankkredit aufzunehmen. Weitere 13,1 Prozent ziehen dies zwar in Erwägung, zögern aber noch. Der Großteil lehnt Kredite gänzlich ab. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
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Man wundert sich immer wieder, wenn es heißt, die Brennstoffzellentechnologie sei tot. Das Argument? Es gäbe nicht genug Tankstellen dafür. Ein Argument, das nicht wirklich überzeugt. Zum einen kann man ein Brennstoffzellenfahrzeug deutlich schneller betanken, als man ein Elektroauto laden kann, zum anderen gibt es weiterhin Hersteller, die nicht nur E-Fahrzeuge, sondern auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Und wenn ein Weltkonzern wie Hyundai das auch weiterhin tut, dann kann diese Technologie wohl kaum tot sein. Darum geht es diesmal!Hyundai eröffnet ein neues Kapitel innovativer Antriebstechnologie: Ab sofort startet der Verkauf des neuen NEXO, der zweiten Generation des Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeugs des südkoreanischen Automobilherstellers. Mit seiner wegweisenden Brennstoffzellentechnologie, einer elektrischen Reichweite von bis zu 826 Kilometern und einem komplett neuen Design setzt der NEXO Maßstäbe für emissionsfreie Langstreckenmobilität.Power und Drive! Der neue NEXO bietet signifikante Verbesserungen der Antriebsstrangtechnologie. Die Verbesserungen sowohl der Brennstoffzellen- als auch der Leistungselektronik ermöglichen es dem neuen Elektromotor, 150 kW (204 PS) zu liefern. Dazu ist ein Energieverbrauch von 0,8 bis 0,9 Kilogramm Wasserstoff (H2) auf 100 km Fahrstecke nötig. Mit der bereits angesprochenen Reichweite von bis zu 826 Kilometern und einer Beschleunigungszeit von nur 7,8 Sekunden für den Spurt von 0 auf 100 km/h setzt er zugleich den Maßstab im Segment der Brennstoffzellen-SUV. Zudem verfügt das Wasserstoffsystem jetzt über eine größere Speicherkapazität – 6,69 kg gegenüber 6,33 kg bei der vorherigen Generation – ohne das Platzangebot im Innenraum zu beeinträchtigen. Die Innenausstattung!Bereits die Basisversion NEXO bietet eine umfassende Serienausstattung, zum Standard gehören Matrix-LED-Scheinwerfer, 18-Zoll-Leichtmetallfelgen, eine elektrische Sitzverstellung und Sitzheizung vorn sowie das moderne ccNC-Cockpit mit zwei 12,3-Zoll-Curved-Displays. Auch die neue Vehicle-to-Load-Funktion ist bereits dabei und ermöglicht das externe Nutzen von Strom direkt aus dem Fahrzeug. Für Sicherheit und Komfort sorgen eine 360°-Kamera, der Parkassistent mit Fernbedienung, eine Einparkhilfe vorne, seitlich und hinten mit Notbremsfunktion sowie der Totwinkelassistent mit Monitoranzeige. Die Ausstattungslinie Prime verfügt zusätzlich unter anderem über ein Bang & Olufsen Soundsystem sowie eine Lederpolsterung und eine Sitzheizung auch in der zweiten Reihe.Die Kosten!Den NEXO gibt es ab 69.900 Euro ist der Basisversion, als Alternative ist der Prime im Angebot, der mit 77.550 Euro in der Preisliste steht. Ich denke, schon die Basisversion ist mit einer reichlichen Ausstattung versehen. Ob es den Prime braucht, muss jeder für sich entscheiden. Alle Fotos: © Hyundai Motor Deutschland GmbH Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Eine Studie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel. Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?" Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN. „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen! Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr! Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld! 5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Wir haben am Donnerstag, 19.2. in diesem Beitrag unter Berufung auf einen Wissenschaftler berichtet, dass das Vogelgrippevirus lokale Populationen stark bedrohen könnte. Diesen Beitrag haben wir zurückgezogen und korrigiert.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Lexus RZ feiert Premiere im Handel Foto: Toyota Deutschland GmbH Start frei für den neuen Lexus RZ: Das vollelektrische Premium-SUV feierte soeben Premiere in den deutschen Lexus Foren. Das umfassend überarbeitete elektrische Modell steht für Probefahrten bereit, die ersten Auslieferungen an Kunden erfolgen in den kommenden Wochen. Die deutlich größere Reichweite und die kürzeren Ladezeiten des neuen RZ machen den Einstieg in die Elektromobilität für Kunden noch einfacher. Mindestens ebenso entscheidend ist aber der geschärfte sportliche Charakter des neuen RZ. Steer-by-Wire, DIRECT4 Allradsteuerung und das Lexus Interactive Manual Drive sorgen darüber hinaus für eine noch intensivere Verbindung zwischen Fahrer und Fahrzeug und für ein Fahrerlebnis auf neuem Niveau. Fahraktiver und alltagstauglicher Dazu gehören Alltagstauglichkeit und Fahrvergnügen. Während der neue E-Achsen Antrieb mehr Leistung bietet und in Verbindung mit der ausstattungsabhängigen Allradsteuerung DIRECT4 und dem neuen Steer-by-Wire-System für ein begeisterndes Fahrerlebnis sorgt, steigt die Reichweite dank der optimierten 77-kWh-Batterie auf bis zu 559 Kilometer ja nach Variante. An Gleichstrom-Schnellladestationen lässt sich der RZ in 30 Minuten von 10 auf 80 Prozent aufladen. Zudem gehört ein 22-kW-Bordladegerät zur Serienausstattung, das die Ladezeiten an der heimischen Wallbox oder an AC-Ladestationen verkürzt. Die Kunden haben die Wahl zwischen drei Antriebsoptionen: Das Premium-SUV ist als RZ 350e mit 167 kW/227 PS, als RZ 500e mit 280 kW/380 PS sowie als RZ 550e mit 300 kW/408 PS erhältlich. Während der RZ 350e über Frontantrieb verfügt, werden in den beiden leistungsstärkeren Varianten standardmäßig mit DIRECT4 alle vier Räder angetrieben. Als 350e FWD kostet der RZ in der Executive Ausführung 57.100 Euro, als Premium 65.000 Euro. Der RZ 500e DIRECT4 liegt als Executive bei 63.000 Euro, in den Luxury muss man 73.100 Euro investieren. Topmodell ist der neue RZ 550e DIRECT4. Der wird ausschließlich als F SPORT Version angeboten und kostet 78.700 Euro. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte wegfallen – was Hauseigentümer jetzt wissen sollten Die bestehende Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte ab dem Jahr 2027 abgeschafft werden. Das geht aus Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor. Die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern könnte sich damit erheblich verschlechtern. Ihre Besitzer würden Tausende Euro weniger einnehmen. Deshalb kann es sich lohnen, noch 2026 eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen – und sich somit die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre zu sichern. Darauf weist der unabhängige Geldratgeber Finanztip hin. Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV), wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp), liegt die Vergütung aktuell bei Teileinspeisung bei bis zu 7,78 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) – und wird 20 Jahre garantiert. Nach Berechnungen von Finanztip erhält ein typischer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh), einer PV-Anlage mit acht Kilowatt-Peak Solarleistung sowie einem Fünf-kWh -Stromspeicher rund 412 Euro Einspeisevergütung im Jahr. Über den gesamten Förderzeitraum summiert sich dies auf mehr als 8.200 Euro. „Wer sich in diesem Jahr für eine PV-Anlage entscheidet, sichert sich die aktuell geltende Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre“, sagt man bei Finanztip. Mögliche Änderungen ab 2027 Nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird derzeit geprüft, wie die Förderung neuer Photovoltaik-Anlagen künftig ausgestaltet werden soll. Ein Sprecher des Ministeriums teilte auf Anfrage von Finanztip mit, dass für kleinere Dachanlagen künftig eine Direktvermarktung des eingespeisten Stroms zum Standard werden könnte. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuletzt erklärt, dass sie eine Förderung neuer PV-Anlagen angesichts gesunkener Kosten für nicht mehr notwendig halte. Direktvermarktung voraussichtlich weniger lukrativ Bei der Direktvermarktung erhalten Anlagenbetreiber für die Stromeinspeisung den Marktpreis für Solarstrom. Im Jahr 2025 lag dieser im Schnitt bei rund 4,5 ct/kWh. Nach Abzug von Vermarktungskosten blieben für PV-Anlagen außerhalb der Förderung nur rund 3,8 ct/kWh als Vergütung übrig. Wir werden die neuen Ideen von Frau Reiche in Kürze noch einmal genauer beleuchten! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen
Wer ein Auto sucht, das zu 100% zu ihm passt, der hat es schwer. Irgendeine Kleinigkeit passt meistens nicht. Das kommt besonders oft vor, wenn man ein Fahrzeug mit viel Platz für Passagiere und Gepäck sucht, aber oft in der Stadt unterwegs ist! Da hätten wir einen Tipp für Sie. Den Opel Zafira. Er hat bis zu neun Sitzplätze, misst aber in der Höhe gerade einmal rund 1,90 Meter und ist damit tiefgaragentauglich. Darum geht es diesmal!Der Opel Zafira überzeugt die Kunden als moderne Lounge auf Rädern genauso wie als komfortabler, praktischer Großraum-Van für Familie und Freizeit. Jetzt ist er noch vielfältiger und attraktiver, denn neben dem vollelektrischen, lokal emissionsfreien Zafira Electric ist das Multitalent für Familien auch mit einem 2,2-Liter-Diesel-Antrieb der jüngsten Generation bestellbar. Power und Drive! Der Euro 6e konforme 2.2 Turbodiesel im Opel Zafira bietet mit Direkteinspritzung der neuen Generation und einem optimierten Abgasrückführungssystem eine höhere Effizienz und niedrigere Emissionen im Vergleich zu früheren Diesel-Generationen. So ließen sich Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß um bis zu 13 Prozent senken, was sich positiv für die Umwelt wie auch im Portemonnaie der Kunden bemerkbar macht. Mit seinen 132 kW (180 PS) und 400 Newtonmeter Drehmoment sorgt der neuentwickelte Motor im Zafira für dynamischen Fahrspaß in der Stadt genauso wie auf der Autobahn. Dazu trägt auch die sanft schaltende Achtgang-Automatik bei. In 10,6 Sekunden kann der Zafira so von 0 auf 100 km/h beschleunigen; flotte 185 km/h Spitze sind drin. Erhältlich ist der 2,2-Liter-Diesel der jüngsten Generation sowohl für die 4,98 Meter lange Zafira-Variante als auch für den 5,33 Meter langen Zafira XL. Die Innenausstattung!Egal, ob sich die Kunden für die batterie-elektrische und damit lokal emissionsfreie Antriebsversion oder für den effizienten Verbrenner entscheiden, sie können sich auf die typischen Zafira-Qualitäten verlassen: Der komfortable Großraum-Van hält für bis zu 9 Personen Platz bereit. Noch angenehmer wird es im Fond auf Wunsch mit vier unabhängigen, einander gegenüberliegenden Vis-à-vis-Sitzen, die den Zafira zum besonders komfortablen Reisemobil machen. Den Ein- und Ausstieg zu den Reihen zwei und drei erleichtern sensorgesteuerte, elektrische Schiebetüren auf beiden Fahrzeugseiten. Dazu bietet er bis zu 4.900 Liter Ladevolumen in der XL-Variante. Die Kosten!Mit dem neuentwickelten Aggregat unter der Haube können Kunden so schon ab 41.990 Euro Zafira fahren. Damit gibt Opel den Käufern die volle Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Antriebsform derzeit am besten zu ihren Bedürfnissen passtAlle Fotos: © Opel Automobile GmbH Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat. Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland. Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU. Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können. Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
"Die jecke fünfte Jahreszeit nähert sich ihrem Höhepunkt - und alle feiern! Auch die Pfarreiengemeinschaft Brauweiler/Geyen/Sinthern im Rhein-Erft-Kreis hat die närrischen Tage auf dem Schirm. Nach der "Mess op Kölsch" in der Pfarrkirche St. Cornelius Geyen am Sonntag, dem 08. Februar, um 09:30 Uhr geht´s stramm auf die Weiberfastnacht am Donnerstag, dem 12. Februar, ab 11:11 Uhr, im Pfarrheim Geyen zu. Dorfgemeinschaft und Pfarrgemeinderat haben wochenlang organisiert und geplant und laden jetzt zur großen Sause ein. Und das schon zum 11. Mal! Gute Stimmung ist garantiert! Alle Infos zum Fastelovend "im Schatten vun Kölle" gibt´s hier: www.dg-geyen.de. Dann also - Alaaf!!" Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Dashcams im Straßenverkehr: So helfen sie rechtssicher bei Unfällen Foto: TÜV-Verband Dashcams sind immer häufiger in Fahrzeugen oder auf Helmen von Motorradfahrern oder Radfahrern zu sehen. Die kleinen Kameras zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt auf und sollen helfen, Unfälle objektiv zu rekonstruieren und Beweisnot zu vermeiden. Denn nach einem Verkehrsunfall steht für die Beteiligten schnell eine Frage im Raum: Wer trägt die Verantwortung und wie lässt sich der Unfallhergang eindeutig belegen? „Dashcams können einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Verkehrsunfällen leisten, weil sie Abläufe sichtbar machen, die sonst oft nur schwer nachvollziehbar sind“, sagt man beim TÜV-Verband. Gleichzeitig werfen Dashcams Fragen nach Datenschutz, verantwortungsvoller Nutzung und ihrem tatsächlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf. Ereignisbezogen aufzeichnen und auf Bildqualität achten Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind vor allem Modelle mit automatischen Speichermechanismen zu empfehlen. Bei sogenannten Loop-Aufzeichnungen werden Videos in kurzen Intervallen überschrieben, sodass nur ein begrenzter Zeitraum gespeichert bleibt. Erst bei einem Unfall, einer starken Bremsung oder einer ungewöhnlichen Fahrzeugbewegung – erkannt durch integrierte Sensoren – wird die relevante Sequenz dauerhaft gesichert. Dieses Prinzip ermöglicht es, den Unfallhergang nachvollziehbar zu dokumentieren, ohne den Straßenverkehr permanent zu überwachen. Damit Aufnahmen im Ernstfall auch tatsächlich verwertbar sind, spielen Bildqualität und Datensicherheit eine zentrale Rolle. Empfehlenswert sind deshalb Dashcams mit mindestens Full-HD-, besser 4K-Auflösung, damit Verkehrszeichen, Fahrmanöver und Kennzeichen auch bei größerem Abstand klar erkennbar bleiben. Ein weiter, aber nicht verzerrender Kamera-Blickwinkel und leistungsfähige Sensoren für schlechte Lichtverhältnisse sorgen dafür, dass wichtige Details auch bei Nacht, Regen oder Gegenlicht zuverlässig erfasst werden. Solide Modelle mit Ereignisspeicherung und guter Bildqualität sind schon ab ungefähr 70 Euro erhältlich. Datenschutz: Keine Dauerüberwachung, keine Veröffentlichung Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber klaren datenschutzrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Rechte anderer Verkehrsteilnehmender nicht überwiegen. Für die Praxis bedeutet das: Zulässig sind vor allem kurze, ereignisbezogene Aufzeichnungen, etwa bei einem Unfall oder einer konkreten Gefahrensituation. Dashcams dürfen nicht als Dauerüberwachung genutzt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
354: In dieser Episode spreche ich darüber, warum Online-Programme trotz KI-Boom immer noch gefragt sind und welche acht wahren Werte deine Expertise für Kunden wirklich unverzichtbar machen. Du erfährst, wie du als Anbieter im digitalen Zeitalter relevant bleibst und mit Einordnung, Accountability und echter Transformation überzeugst. Ich teile meine persönliche Sicht auf die Rolle von Experten, die Macht von Community und wie du deine Programme so gestaltest, dass sie auch in Zukunft erfolgreich verkauft werden. Lass dich inspirieren, deine Expertise neu zu denken und erfahre, warum Vertrauen, kuratierte Qualität und menschliche Begleitung wichtiger sind denn je. Diesen Beitrag als Blogartikel hier lesen: https://katharina-lewald.de/expertise Zum "Ready 2 Launch"-Beratungspaket: https://katharina-lewald.de/ready2launch Zum Online Business Campus: https://katharina-lewald.de/campus
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Stromausfall: Welche Solaranlagen liefern Notstrom? Im Durchschnitt ist ein deutscher Haushalt nur rund zwölf Minuten im Jahr von einem Stromausfall betroffen. Dennoch führen Sabotage wie kürzlich in Berlin, Naturkatastrophen und technische Defekte immer wieder zu lokalen Stromausfällen. Die Folgen eines mehrtägigen Stromausfalls können für Betroffene verheerend sein: keine Elektrizität, kein Mobilfunk, kein Wasser, keine Heizung. Im Winter drohen zudem kostspielige Schäden an Gebäuden durch geplatzte Wasser- und Heizungsrohre. Eine Möglichkeit, sich gegen Stromausfälle zu wappnen, sind Solaranlagen mit Not- oder Ersatzstromfunktionen und Batteriespeicher. „Photovoltaik ist in der Lage, im Notfall dezentral und ohne funktionierenden Netzzugang die Energieversorgung sicherzustellen. Das dient der Krisensicherheit der Betreiber und steigert die Resilienz unseres Energiesystems“, sagt man beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Während eines Stromausfalls könnten Solaranlagen bei entsprechender Ausstattung Haushalte temporär mit Strom versorgen. Voraussetzung hierfür seien ein inselbetriebsfähiger Wechselrichter, der eigenständig eine Netzfrequenz herstellen kann und den Betrieb der Anlage unabhängig vom Stromnetz ermöglicht, sowie ein Batteriespeicher. Die Mehrkosten seien in der Regel überschaubar. Auch bei Photovoltaik-Bestandsanlagen sei die Nachrüstung mit einer Notstrom- oder Ersatzstromfunktion in vielen Fällen möglich. Grundsätzlich wird bei notstromfähigen Photovoltaikanlagen zwischen Anlagen mit Notstromfunktionen, die einzelne Geräte über eine Steckdose versorgen können (nicht automatisch umschaltend), und Anlagen mit Ersatzstromfunktion, die ein Teilnetz (einzelne Phase) oder das gesamte Hausnetz versorgen können, unterschieden. Beim Ersatzstrom können Photovoltaikanlagen, die mit einem inselbetriebsfähigen Batteriewechselrichter und einer Netztrennungseinrichtung ausgestattet sind, Ersatzstrom auch in Zeiten von Stromausfällen liefern. Diese Anlagen trennen bei Ausfall der öffentlichen Versorgung die häuslichen Stromkreise vom Netz und schalten um auf Inselbetrieb. Die vorhandene Elektroinstallation und die angeschlossenen Geräte werden dann aus der Batterie versorgt. Die technisch einfachere Notstromvariante lässt die Versorgung einzelner Geräte zu, die bei Ausfall der Netzversorgung umgesteckt werden müssen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab? "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren. Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält. Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt. Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden. Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht. Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“. Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: ADAC Auswertung zeigt: Fahrzeugbedienung führt zu immer mehr Ablenkung Euro NCAP passt Bewertungsschema an Foto: ©ADAC/Martin Hangen Durch die fortschreitende Digitalisierung haben es Autofahrer zunehmend schwer, ihr Fahrzeug intuitiv zu bedienen. Das gilt besonders dann, wenn Funktionen im Menü des Infotainmentsystems versteckt sind. Der ADAC bewertet im Rahmen seiner Autotests die Bedienfreundlichkeit von Fahrzeugen. Eine aktuelle Auswertung dieser Ergebnisse aus den vergangenen sieben Jahren zeigt: Autofahrer werden immer mehr abgelenkt. Im Jahr 2019 erhielten die Fahrzeuge im ADAC Autotest im Schnitt die Note 2,3 im Kapitel Bedienung. Kein Kandidat war schlechter als die Note 3,2. Im Jahr 2025 zeigt sich ein anderes Bild: Die Durchschnittsnote ist mit 2,7 nur noch befriedigend, das schlechteste Fahrzeug schnitt sogar nur mit einer 4,0 ab. Die Zeitreihe zeigt eine klare Tendenz und ist nicht zufällig: Sie steht im Zusammenhang mit der Einführung neuer und überwiegend softwaregetriebener Bedienung, die sich auf Touchscreens mit verschachtelten Menüstrukturen und Tasten ohne haptisches Feedback konzentriert. Die Untersuchungen des ADAC zeigen: In Fahrzeugen mit überwiegender Touchscreen-Bedienung verlängern sich die Bedienzeiten und Autofahrer müssen sich stärker konzentrieren, um eine Fehlbedienung zu verhindern oder eine Funktion zu finden. In der Folge steigt die Ablenkung und damit das Unfallrisiko. Der ADAC reagiert im Rahmen des europäischen Programms für Fahrzeugsicherheit Euro NCAP auf diese Entwicklung. Künftig können Fahrzeuge nur noch dann die volle Punktzahl erhalten, wenn bestimmte Funktionen durch einen sogenannten "Direct Physical Input", also zum Beispiel als Knopf oder Schalter mit direktem haptischen Feedback, zur Verfügung stehen. Diese Regel gilt für Blinker, Warnblinker, Hupe, Scheibenwischer und eCall. Andere Funktionen müssen mit einem oder zwei Schritten im Untermenü des Fahrzeugs verfügbar sein. Autofahrern rät der ADAC, dass sie sich vor der ersten Fahrt oder nach einem Software-Update mit der Menüführung des Autos vertraut machen. Das gilt besonders für Funktionen, die sicherheitsrelevant sein können - etwa das Einschalten der Lüftung für die Frontscheibe. Besonders bei Funktionen, die in den Fahrzeugmenüs versteckt sind, kann sich auch der Einsatz der Sprachassistenten-Funktion des Autos lohnen - sofern sich die jeweilige Funktion darüber bedienen lässt. Fahrzeughersteller sollten nach Meinung des ADAC die softwaregetriebene Bedienung kritisch hinterfragen. Auch wenn es für viele Funktionen nicht notwendig ist, kann ein eigener Knopf oder Schalter sinnvoll sein. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In Erftstadt wurden 2006 die ersten Stolpersteine verlegt, die an jüdisches Leben vor dem Holocaust erinnerten. Dann gab es eine Lücke. Bettina Tanneberger setzte die Arbeit mit ihren Mitstreitern fort. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Urteil: Kunden müssen nicht für Stilllegung von Gasanschluss bezahlen – Finanztip rät zum Widerspruch Gasnetzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an Verbraucher weitergeben. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich in einem Verfahren gegen den großen regionalen Netzbetreiber EWE Netz GmbH geurteilt. Nach einer aktuellen Auswertung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip verlangen mindestens acht Netzbetreiber rechtswidrig solche pauschalen Entgelte für die Stilllegung oder den Rückbau von Gasanschlüssen. Zusammen versorgen sie knapp drei Millionen Gaskunden. Die Stilllegungskosten belaufen sich dabei zwischen 100 und 2.300 Euro. Rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland heizt noch mit Gas. Wer auf eine nachhaltigere Alternative wie eine Wärmepumpe umsteigen möchte, kann seinen Gasanschluss durch den zuständigen Netzbetreiber stilllegen lassen. Die dabei entstehenden Kosten dürfen nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, wie das OLG Oldenburg vor kurzem geurteilt hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte der Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25). Finanztip rät zu Widerspruch und Rückforderung „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt man bei Finanztip. „Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.“ Finanztip empfiehlt Betroffenen, die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung aber trotzdem erstmal zu leisten, um laufende Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden. Der Geldratgeber bietet für den unkomplizierten Widerspruch und die Rückforderung kostenlose Musterschreiben an. „Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei den Netzbetreibern zu melden, auch wenn manche die Erstattung verweigern werden“, rät man. Uneinheitliche Begriffe der Netzbetreiber Nach Finanztip-Auswertung verwenden die Netzbetreiber die Begriffe Stilllegung, Außerbetriebnahme und Rückbau uneinheitlich und definieren diese teilweise anders als im Urteil des OLG Oldenburg zugrunde gelegt. Was bei einem Netzbetreiber als Stilllegung gilt, wird bei einem anderen als Rückbau bezeichnet, obwohl sich die zugrunde liegenden technischen Maßnahmen teilweise überschneiden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Milka Alpenmilch ist »Mogelpackung des Jahres 2025« Ich bin mir sicher, Ihnen geht es genauso wie mir. Wenn ich ins Regal im Supermarkt schaue, werde ich sauer, denn die Preise der Produkte steigen gefühlt dauernd. Zwar ist es tatsächlich so, dass es Produkte gibt, die günstiger werden, aber das sind nur wenige im Vergleich zu denen, die teurer werden.Nun haben die Hersteller aber ein ganz dummes Problem. Kunden mögen Preissteigerungen gar nicht. Was also tun die Hersteller? Sie arbeiten mit allen Tricks. Das Zauberwort heißt „Shrinkflation!“ Zwar werden die Produkte teurer, aber man versucht es vor dem Kunden mit allen Tricks zu verbergen. Das geht am einfachsten, wenn man einfach den Preis wie vorher belässt, aber den Inhalt reduziert. Wenn man dann von „Mogelpackungen“ spricht, sind die Hersteller sehr erbost, denn schließlich schreiben sie den Inhalt auf die Packung. Aber mal ehrlich. Schauen Sie bei jedem Einkauf auf die Füllmenge? Jedenfalls dann nicht, wenn sie es eilig haben. Manche Hersteller sind aber so dreist, beides zu tun. Inhalt runter, Preis hoch! Und so kürt die Verbraucherzentrale Hamburg regelmäßig die »Mogelpackung des Jahres «. Verbraucher können ihren Kandidaten dafür wählen.Die »Mogelpackung des Jahres 2025« haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit eindeutigem Ergebnis gewählt. Zudem erreichte noch nie in der zwölfjährigen Geschichte der Wahl ein Produkt einen derart hohen Stimmenanteil. An der aktuellen Ausgabe der Abstimmung nahmen 34.731 Personen teil, so viele wie seit sechs Jahren nicht mehr. Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (66,7 Prozent) entfielen auf ein Produkt des Konzerns Mondelez. Sie werden es zwar schon ahnen, aber wir machen es mal wie in Hollywood: „An the Winner is: » Milka Alpenmilch« Die Schokoladentafel Alpenmilch der Marke Milka wurde laut Verbraucherzentrale Hamburg Anfang des Jahres 2025 unmerklich dünner und gleichzeitig teurer: Die Füllmenge pro Tafel sank von 100 auf 90 Gramm, während der Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro stieg. Das entspricht einer Preiserhöhung von über 48 Prozent. Die reduzierte Füllmenge ist im Supermarkt kaum erkennbar, da die Verpackung nahezu unverändert geblieben ist. Auch andere Schokoladensorten von Milka waren davon betroffen. Meine persönliche Konsequenz: Ich habe meinen Schokoladenkonsum auf NULL reduziert! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: 2025: Hoher Zuwachs bei alternativen Antrieben reicht noch nicht für CO2-Flottengrenzwerte Im Gesamtjahr 2025 legte der Markt für alternative Antriebe, also reine E-Antriebe, Hybride mit und ohne Stecker sowie Gasantriebe, um 25,5 Prozent auf knapp 1,7 Millionen Einheiten (1.684.783) zu, wobei internationale Marken etwa 43,0 Prozent ausmachten. Dies geht aus der Analyse der Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch den Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) hervor. Der Anteil der Neuzulassungen mit alternativen Antrieben am Gesamtmarkt stieg im vergangenen Jahr auf 59,0 Prozent, im Gesamtjahr 2024 waren es noch 47,6 Prozent. Im Dezember 2025 wurden knapp 158.000 Pkw (exakt waren es 157.417 ) mit alternativen Antrieben neu zugelassen und damit rund 26,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Die Neuzulassungen bei den alternativen Antrieben sind 2025 laut VDIK zwar noch einmal deutlich gestiegen, allerdings bleibt der Anteil der batterieelektrischen Fahrzeuge etwas hinter den Prognosen zurück. Trotz der Produktoffensive der Internationalen Kraftfahrzeughersteller und dem Zulassungswachstum bei den bezahlbaren BEVs und Plug-In-Hybriden reichte der Gesamtmarktanteil noch nicht aus, um die CO2-Flottengrenzwerte zu erreichen. Laut VDIK braucht es deshalb dringend die in Aussicht gestellten Fördermaßnahmen der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar für neue und junge gebrauchte BEVs. Einen deutlichen Anstieg um 43,2 Prozent auf über 545.000 Einheiten erfuhren 2025 die Neuzulassungen von rein batterieelektrischen Pkw (BEV). Der Anteil an den gesamten Pkw-Neuzulassungen lag damit in der Gesamtjahresschau bei 19,1 Prozent, das sind 5,6 Prozentpunkte mehr als noch 2024. Ein noch deutlicheres Plus verzeichneten im Gesamtjahr 2025 die Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Plug-in-Hybridantrieb (PHEV). Knapp 312.000 PHEVs (exakt 311.398) rollten in dieser Zeit neu auf die Straßen und damit 62,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Marktanteil der Internationalen Kraftfahrzeughersteller bei den Plug-in-Hybriden lag 2025 bei 38,8 Prozent. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Hendrik Hülz ist noch recht neu in seinem Amt als Kreisdechant im Rhein-Erft-Kreis. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, präsent zu sein im Kreis, in den Gemeinden, bei den Mitgliedern. Er will zuhören und für die Menschen da sein, ihnen den Glauben vermitten. Vor allem freut er sich, wieder dort zu sein, wo sein nicht ganz geradliniger Weg hin zum Kreisdechanten einmal begonnen hat. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Schutz für die Familie: Vergleich von Risikolebensversicherungen senkt Kosten um bis zu zwei Drittel Wer Kinder hat, einen Baukredit abbezahlt oder Alleinverdiener in der Familie ist, für den ist eine Risikolebensversicherung in der Regel sinnvoll. Sie sichert die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ab – etwa, um Kredite abzulösen oder das fehlende Einkommen auszugleichen. Ein Vergleich lohnt sich: Selbst für gewöhnliche Fälle unterschieden sich die Beiträge bei den getesteten Versicherern in der Finanztip-Analyse um über 6.000 Euro über die gesamte Laufzeit. „Die Unterschiede sind enorm – wer beim falschen Anbieter abschließt, zahlt nach unserer Analyse bis zu dreimal mehr als beim günstigsten Anbieter“, sagt man bei Finanztip. Die Kosten einer Risikolebensversicherung sind von der Versicherungssumme sowie den individuellen Risikomerkmalen abhängig und daher von Fall zu Fall unterschiedlich. Große Preisunterschiede – Basistarif reicht meist aus Finanztip hat das kürzlich für verschiedene Musterkunden berechnet: Ein 40-jähriger Programmierer, der eine Versicherungssumme von 300.000 Euro über 20 Jahre Laufzeit vereinbart, zahlt beim teuersten Anbieter insgesamt 6.115 Euro mehr als beim günstigsten. Der Jahresbeitrag liegt je nach Versicherer zwischen rund 232 und 537 Euro. Ein anderer Fall: Eine 35-jährige, rauchende Bankkauffrau, die 300.000 Euro absichert, kann durch einen Versicherungsvergleich rund 5.820 Euro über 15 Jahre Vertragslaufzeit sparen. Beim günstigsten Anbieter beträgt ihr Jahresbeitrag rund 197 Euro, während sie beim teuersten Versicherer knapp 585 Euro zahlen würde. „Zusätzliche Bausteine oder hochpreisige Premiumtarife verteuern den Schutz nur, ohne einen relevanten Mehrwert zu bieten“, erklärt man bei Finanztip. Generell reiche der Basistarif völlig aus. Für gesunde Menschen ist der Abschluss bei den meisten Anbietern zudem bequem online möglich. Im Finanztip-Test haben die Huk24 und die WGV am besten abgeschnitten. Wer Vorerkrankungen hat, sollte hingegen vorab eine sogenannte Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler oder Honorarberater stellen. Über-Kreuz-Verträge: Steuern sparen und doppelt absichern Paare mit Kindern sollten zwei einzelne Verträge über Kreuz abschließen. Dabei ist Partner A der Vertragsinhaber, der das Geld erhält, wenn Partner B als versicherte Person stirbt – und umgekehrt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Kirche kann cool sein - wenn junge Menschen mitgestalten! Regelmäßig tun das die aktuell sechs TeilnehmerInnen des Jugendliturgiekreises Erftstadt. Sie bringen sich nämlich in die inhaltliche Gestaltung der Gottesdienste ein, unternehmen gemeinsam Fahrten - wie z. B. nach Rom - und überlegen sich, was Gemeinde so anbieten kann. Die Treffen im Pfarrheim von St. Kilian in der Schlossstraße 3b leitet Gemeindereferent Ingo Krey, der die Vorschläge zusammenträgt und mitunter auch Impulse gibt. Sein Motto: "Die Kirche ist eine Kirche der Menschen und nicht der Gebäude". Der Liturgiekreis ist offen und freut sich immer über "neue Gesichter". Kontakt: ingo.krey@erzbistum-koeln.de. Diesen Beitrag produzierte André Müller für das Katholische Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kostenfalle Roaming bei Telefonaten im außereuropäischen Ausland Dass mobiles Telefonieren im nichteuropäischen Ausland durch Roaming ein teures Vergnügen sein kann, hat der eine oder andere schon schmerzlich erfahren. Zu den Kostenfallen beim Roaming gehören auch Rufumleitungen zur Mailbox, wenn man im Ausland unterwegs ist. Die Funktion „bedingte“ oder „absolute“ Rufumleitung zur Mailbox bestimmt dabei, ob Ihnen Kosten entstehen, erfährt man beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Während bei der absoluten Rufumleitung alle eingehenden Anrufe kostenfrei auf die Mailbox umgeleitet werden, auch wenn das Handy eingeschaltet und empfangsbereit ist, wird bei der „bedingten“ Rufumleitung der Anruf nur dann auf die Mailbox weitergeleitet, wenn niemand abhebt, das Handy besetzt ist, ausgeschaltet ist oder nicht im Netz eingebucht ist. Und hier lauert die Kostenfalle, die im außereuropäischen Ausland schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen kann. Denn wenn man sich im Nicht-EU-Ausland aufhält, zahlt man als Angerufener gleich mehrfach. Für die Weiterleitung des Anrufs ins ausländische Netz, für die Umleitung zurück auf die deutsche Mailbox und schließlich für das Abhören der Mailbox. Da können schnell einige Euro pro Minute anfallen. Was tun? Schalten Sie bei einer Reise ins nichteuropäische -Ausland Ihr Handy bereits in Deutschland aus oder stellen Sie noch hierzulande die „absolute“ Rufumleitung ein. Doch hier lauert eine neue Falle, die ich nur durch Zufall entdeckt habe. Bei den meisten deutschen Anbietern lassen sich durch den Code ##002# alle Rufumleitungen deaktivieren. Zumindest theoretisch. Wir haben allerdings bei einem Gerät, das mit einer SIM-Karte von BLAU betrieben wurde, eine merkwürdige Feststellung gemacht. Die Mobilbox sprang, trotz der Code-Eingabe und einer Bestätigung auf dem Display, weiterhin an. Eine Nachfrage bei der zu Telefonica gehörenden Pressestelle mit Hinweis auf diese Fehlfunktion wurde nach 6 Tagen durch den Service mit dem Hinweis beantwortet, man müsse nur ##002# wählen. Dazu muss man nichts mehr sagen! Der entscheidende Tipp kam übrigens von T-Mobile. Es lag am Gerät. Apple hat kürzlich die Funktion Live-Voicemail bei iPhones aktiviert, die nur im Gerät, aber nicht mit dem Code abschaltbar ist. Wieso man das bei BLAU nicht wusste, ist mir ein Rätsel. Dank T-Mobile blieb uns jedenfalls ein BLAU-ES Kostenwunder erspart! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen
Entstanden aus der festen Überzeugung von Akio Toyoda, dem auch als Master Driver Morizo bekannten Aufsichtsratsvorsitzenden der Toyota Motor Corporation (TMC), dass bestimmte Techniken und Fertigkeiten des Automobilbaus bewahrt und an die nächste Generation weitergegeben werden müssen, wurde das Lexus LFA Concept als vollelektrischer Sportwagen parallel zum GR GT und GR GT3 von Toyota Gazoo Racing entwickelt. Was man drüber wissen sollte, erzählen wir nachfolgend. „Discover Immersion“ – ein neues FahrerlebnisDer Nervenkitzel beim Fahren bleibt auch in Zeiten des Wandels ein unveränderlicher Faktor für die Attraktivität von Sportwagen. Das Lexus LFA Concept ermöglicht ein noch puristischeres Fahrvergnügen und lässt den Fahrer in ein unvergleichliches Erlebnis eintauchen. Das ist die Essenz von „Discover Immersion“.Eine ideale FahrpositionDas Cockpit bietet die gleiche ideale Fahrposition wie der GR GT und der GR GT3 und verstärkt das Gefühl der Einheit zwischen Auto und Fahrer für ein beispielloses Fahrvergnügen.Lexus LFA ConceptDas LFA Concept ist das Konzeptmodell eines vollelektrischen Sportwagens, dessen Exterieur und Interieur als „Lexus Sport Concept” auf der Monterey Car Week und der Japan Mobility Show 2025 vorgestellt wurden. Alle Fotos: © Toyota Motor Deutschland GmbH Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Etihad Airways? Nie wieder! Teil 2 Die meisten von Ihnen haben vermutlich in der vergangenen Woche meine persönlichen Erfahrungen mit Etihad Airways von Frankfurt – Terminal 2 - über Abu Dhabi nach Colombo und zurück gehört. Ich hatte angekündigt, dass es eine Fortsetzung geben wird. Hier ist sie.Im Terminal 2 wollten wir als Business Class Passagiere bis zum Abflug eine Business Lounge nutzen. Zwar ist Frankfurt Deutschlands größter Airport, in Europa auf Platz 4 und weltweit auf Platz 15, eine Lounge von Etihad Airways sucht mal allerdings dort vergebens. Also wieder mal Anruf bei Etihad. Antwort: Nein wir haben keine eigene Lounge. So schlau war ich auch ohne den Anruf. Aber Sie können in eine andere Lounge im Terminal 2 gehen, hieß es. Eine Lounge liegt VOR der Sicherheitskontrolle, die Nutzung wäre ziemlich unsinnig, weil man nie weiß, wie lange die Kontrollen dauern, die andere liegt dahinter. Den Versuch, schriftlich in einem Etihad-Chat herauszubekommen, was es mit der anderen, der Lufthansa Priority Lounge, auf sich hat und vor allem mit dem Hinweis, dass man teilweise – trotz Business-Ticket – diese auch noch extra bezahlen muss, habe ich nach 90 Minuten aufgegeben. Ich habe bis heute nicht herausfinden können, ob mich da ein Mensch aus Fleisch und Blut für dumm verkaufen wollte, oder ob es ein Chatbot war. Die Tatsache, dass immer wieder die gleiche Frage kam, spricht für Letzteres, macht es aber nicht besser! Auch die Antwort, dass Inhaber „berechtigter Tickets der Business Class kostenlosen Lounge-Zugang genießen, der Zugang für Etihad Guests je nach Status variiere“, hat meine konkrete Frage, ob UNSERE Tickets dazu berechtigen, nicht beantwortet. Falls nicht, hätten wir nämlich pro Person 49 Euro Aufpreis zahlen müssen. Da der Etihad Mitarbeiter oder Chatbot intellektuell nicht in der Lage war, aufgrund unseres Buchungscodes festzustellen, welche Business-Klasse es war, haben wir drauf verzichtet. Mittlerweile weiß ich, wir wären berechtigt gewesen. In Abu Dhabi waren wir es. In Frankfurt haben wir auf die Business-Lounge verzichtet. Rein interessehalber habe ich bei der Lufthansa nachfragt, wie man es dort handhabt! Die Antwort war wie erwartet. Wer ein Businessticktet für einen Lufthansa Flug hat, der kann die Business-Lounge ohne Wenn und Aber nutzen. Egal, wie teuer das Ticket im Einzelfall war. Genau so sollte es auch sein! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Feuergefahr in der Adventszeit: So sind Verbraucher richtig abgesichert - Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Policen jetzt besonders wichtig sind DEN Reim kennen wir alle: Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht das Christkind vor der Tür". Und wenn es ganz dumm läuft, dann steht auch die Feuerwehr vor der Tür. Draußen wird es früher dunkel – drinnen sorgen Kerzen, Lichterketten und Co. für gemütliches Licht. Doch was Behaglichkeit schafft, kann schnell gefährlich werden. „Wenn Weihnachtsdekoration Feuer fängt, ist keineswegs sicher, dass die Versicherung den Schaden vollständig ersetzt. Kerzen oder andere offene Flammen sollten daher niemals unbeaufsichtigt bleiben“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Um im Ernstfall finanziell geschützt zu sein, zählen die Privathaftpflicht-, die Wohngebäude- und bei hochwertiger Einrichtung auch die Hausratversicherung zu den wichtigsten Absicherungen. Gerät der Weihnachtsbaum in Brand und verursacht zusätzlich Schäden in der Nachbarwohnung, springt die Privathaftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, der Schaden wurde etwa durch Fahrlässigkeit ausgelöst. Die empfohlene Deckungssumme liegt bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, riskiert im Schadenfall hohe Zahlungsverpflichtungen, da man mit dem eigenen Einkommen und Vermögen haftet. Für Mieter spielt die Privathaftpflichtversicherung eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn Mietsachen durch einen solchen Brand beschädigt werden. Dazu zählen fest verbaute Bestandteile wie Böden, Einbauküchen oder Badewannen. „Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob ihre Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden in ausreichender Höhe abdeckt – auch an Gebäuden, Grundstücken und Wohnräumen“, sagt der BdV. Für Eigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, da sie die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nach Feuer- oder Löschwasserschäden am Gebäude übernimmt. Das gilt beispielsweise für Türen, Wände oder fest verklebte Parkettböden. Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer oder Löschwasser auf, die am beweglichen Inventar entstehen – also beispielsweise an Möbeln, Kleidung oder auch Geschenken. Eine solche Police ist sinnvoll, wenn der Hausrat nicht ohne Weiteres aus eigenen Mitteln ersetzt werden könnte, ohne den Lebensstandard zu gefährden. Damit Versicherte im Schadenfall keine Kürzungen ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinnehmen müssen, sollten ihre Verträge einen Verzicht auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls enthalten Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen
Das Zauberwort, dass Autos up to date halten soll, heißt „Modellpflege“. Das beinhaltet in aller Regel optische Änderungen und technische Verbesserungen. So macht es auch Toyota mit dem Corolla Cross. Der erhält rund drei Jahre nach Markteinführung eine Frischzellenkur. Wir schauen mal genauer hin. Darum geht es diesmal!Eine aktuelle Modellpflege beschert dem Toyota Corolla Cross, rund drei Jahre nach Markteinführung, nicht nur ein geschärftes Design und ein aufgewertetes Interieur, sondern auch auch eine besonders sportliche Ausstattungsvariante. Den Vortrieb übernimmt der in zwei Leistungsstufen erhältliche Hybridantrieb, der auf Wunsch mit einem erweiterten Allradsystem vorfährt. Da der neue Corolla Cross bereits bei den Händlern steht, können Sie sich auch ein eigenes Bild machen. Die Preise starten übrigens ab 36.990 Euro.Das Outfit!An der Frontpartie findet sich nun ein wabenförmiger Kühlergrill, der zum einen optische Akzente setzt, zum anderen auch die Luftzufuhr zum Motor verbessert. Im Topmodell kommt neben LED-Scheinwerfern zudem adaptives Fernlicht zum Einsatz, das für optimale Sicht und Sichtbarkeit im Straßenverkehr sorgt, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Am Heck fallen die neu gestalteten Rückleuchten ins Auge, das geprägte Modelllogo unterstreicht die starke Identität des Corolla Cross.Power und Drive! Unter der Motorhaube arbeiten weiterhin die effizienten Hybridantriebe der fünften Generation. Kunden können somit unverändert zwischen dem 1,8-Liter-Hybrid mit einer Systemleistung von 103 kW/140 PS und dem 132 kW/180 PS starken 2,0-Liter-Hybrid wählen. Für den stärkeren Motor wird ein intelligenter Allradantrieb (AWD-i) angeboten, der erstmals einen „Snow Extra“-Modus umfasst. Er verbessert die Stabilität und Kontrolle auf verschneiten Straßen. Der zusätzliche Heckmotor des Allradmodells verhindert dabei ein Durchdrehen der Räder und erhöht so die Traktion. Dadurch bleibt der Corolla Cross beim Beschleunigen und Verzögern sowie bei Kurvenfahrten in der Spur, auch der Spurwechsel gelingt sicher und zuverlässig. Die Innenausstattung!Der Toyota Corolla Cross ist schon in der Basisversion Active umfangreich ausgestattet. So verfügt er über ein 10,5-Zoll-Multimediadisplay, eine Zweizonen-Klimaautomatik, eine Rückfahrkamera, ein Lederlenkrad und beheizte Vordersitze. Dazu kommen ein Cloud-basiertes Navigationssystem mit Verkehrsinformationen in Echtzeit, LED-Scheinwerfer sowie elektrisch einstell-, anklapp- und beheizbare Außenspiegel. Der GR Sport ist ausschließlich als 2,0-Liter-Hybrid und wahlweise mit Vorder- oder Allradantrieb erhältlich. Er startet ab 43.490 Euro.Alle Fotos: © Toyota Deutschland GmbH Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Etihad Airways? Nie wieder! Wie heißt es so schön? Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Oftmals aber nichts Gutes. Das geht uns Journalisten genauso wie „normalen“ Reisenden. Und bei Fluggesellschaften ist es mittlerweile wohl ähnlich wie bei Onlineshops. Man fragt sich häufig, woher die vielen guten Bewertungen kommen. Uns ging das so mit Etihad Airways. Aufgrund vieler Empfehlungen haben wir für eine Reise nach Sri Lanka die Flüge mit Etihad Airways gebucht. Flüge deshalb, weil wir Hin – und Rückflug wegen der langen Strecke mit Zwischenstopp in Abu Dhabi umgesetzt haben. Und wir haben bereits im Juli für die Reise im November Business-Class gebucht, um uns nicht wie Ölsardinen zu fühlen. Für vier Familienmitglieder vier benachbarte Sitze. So weit, so gut. Durch Zufall fiel einen Monat vor der Abreise auf, dass Etihad nicht nur – ohne jegliche Information an uns - den Flug eine halbe Stunde vorverlegt hat, bei einem Familienmitglied war auch - wie von Zauberhand- die Sitzplatzreservierung verschwunden. Anruf bei Etihad in Frankfurt: Den Platz hat jetzt ein alleinreisendes Kind und nein, wir machen das NICHT rückgängig. Bei einem Anruf 15 Minuten später bekamen wir dann von einem anderen Etihad-Mitarbeiter zu hören, es haben einen „Aircraft-Change“ gegeben, also es wird ein anderer Flieger. Da war klar, dass man uns belogen hat. Übrigens saß auf der angeblich getauschten Maschine, die natürlich NICHT getauscht wurde, kein alleinreisendes Kind, sondern ein vergnügtes Ehepaar. Die hatten wohl gute Beziehungen zu Etihad. Natürlich versucht mal als Journalist dann, die Pressestelle in Deutschland zu kontaktieren. Gibt es nicht. Der Versuch, über Etihad Regional weiterzukommen, scheiterte an einer nicht existenten Mailadresse. Nennt man wohl Abschotten. Nach zwei weiteren Recherchestunden bekamen wir auf Umwegen die Mailadresse der Pressestelle in Abu Dhabi heraus. Auf die dreiseitige Mail von Anfang Oktober haben wir bis heute keine Antwort bekommen. Kundenbeschwerden scheint man bei Etihad nicht besonders zu schätzen. Das waren übrigens noch nicht alle unsere Erfahrungen mit Etihad Airways. Nächste Woche gibt es weitere Informationen zu dieser – von wem auch immer - hochgelobten Fluglinie! Übrigens: Dass Etihad Airways laut eigener Pressemitteilung vom 27. November 2025 im AirHelp Score zu einer der weltweit besten Fluggesellschaften gekürt wurde, ist zumindest für uns kaum nachvollziehbar! Aber wer weiß, wer da wen kennt. Wir sagen jedenfalls: Etihad Airways? Nie wieder! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Laub vom Nachbargrundstück: Wie viel ist zu viel? Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn Laub vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten weht: Was vielen Hausbesitzern nicht bewusst ist: Sie müssen dies in den meisten Fällen hinnehmen - selbst wenn die herübergewehten Blätter ab und zu die Dachrinne verstopfen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Blätter, Nadeln und Zapfen halten sich nicht an Zäune und Grenzen: Der Wind weht sie auch auf benachbarte Grundstücke. "Das ist jedoch kein Grund, sie zurückzuwerfen oder zu verlangen, dass die störenden Bäume beseitigt werden", sagt man bei bei der R+V Versicherung. Die Betroffenen müssen das fremde Laub selbst entfernen und entsorgen - sofern es die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt, ergänzt man: "Einen Gärtner oder Reinigungsdienst zu beauftragen und die Rechnung an den Nachbarn zu schicken, geht in den meisten Fällen nicht." Abstand und Umgebung zählen Doch wann gilt eine Beeinträchtigung als wesentlich? Das kommt auf den jeweiligen Fall an, erklärt man bei der R+V. Stehen an der Grundstücksgrenze viele Bäume, fällt eine erhebliche Laubmenge an. Wenn dadurch die Dachrinne regelmäßig verstopft, kann das eine wesentliche Beeinträchtigung sein. "Ein solcher Fall ist jedoch eher die Ausnahme", heißt es weiter. In den meisten Fällen muss der Nachbar das Laub hinnehmen. Wichtig für die Entscheidung sind zudem Abstand und Umgebung. Bäume und Sträucher dürfen beispielsweise nicht zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen. Für stark wachsende Gehölze wie Linden, Pappeln oder Rotbuchen gilt vielerorts ein Mindestabstand von vier Metern zum benachbarten Garten. Zudem wird Laub in einer Stadt anders gewertet als auf dem Land: In dicht bebauten Wohngebieten ist es eher ortsüblich und damit zumutbar, dass sich im Herbst die Blätter über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen. Ausgleichszahlungen möglich Wenn die Bäume und Sträucher erst vor kurzem - unter Missachtung der landesrechtlichen Abstandsregeln - an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung verlangen. Das kann etwa bedeuten, dass überhängende Äste beschnitten oder der Baum ganz beseitigt wird. Allerdings gibt es dafür Fristen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beträgt diese sechs Jahre. Bei älteren Bäumen kann es unter Umständen Ausgleichszahlungen für die Belastung geben. Auch eine Entschädigung für die Reinigung einer regelmäßig verstopften Dachrinne ist mitunter möglich. Für stark überhängende Äste gilt unter Umständen das sogenannte Selbsthilferecht. Greift es, darf man die Äste abschneiden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Trauminsel Mallorca – Teil 4 Foto: Michael Weyland Die Ostküste und die Hauptstadt Palma haben wir mittlerweile erkundet, jetzt wird es Zeit, sich mal in den Westen Mallorcas zu begeben. Von DEM Westen kann man aber eigentlich gar nicht sprechen, denn es sind zwei Regionen. Der Südwesten, eine der exklusivsten Wohngegenden der Insel, wo auch viele Prominente in großen Villen und Anwesen leben und den Nordwesten, der sich hoch ins Tramuntana-Gebirge zieht. Foto: Michael Weyland Der Reisetipp: Der wohl bekannteste Ort im Südwesten Mallorcas ist Port d'Andratx, rund 35 Autominuten von Palma entfernt. Wer auf sein Portemonnaie achten muss, sollte die dortigen Geschäfte, Boutiquen und Restaurants eher meiden, sie liegen auf gehobenem Niveau. So wie die zahlreichen noblen Häuser, Autos und Yachten. Einen kurzen Stopp sollte man dort aber durchaus einplanen, am ehesten vor oder nach einem Palma-Besuch. Wir sind von dort aus dann in den Nordwesten weitergefahren. Dorthin kann man entweder kleine Landstraßen nutzen oder zurück über Palma, das geht definitiv schneller. Foto: Michael Weyland So haben wir von Port d'Andratx nach Valldemossa grade mal 45 Minuten gebraucht. Im kleinen Bergdorf Valldemossa am Fuße der Serra de Tramuntana ist der Besuch im ehemaligen Kartäuserkloster mehr oder weniger Pflicht. Hier verbrachte der Komponist Frédéric Chopin gemeinsam mit der französischen Autorin George Sand den Winter 1838/39. Allerdings sollte man wissen, dass das Chopin-Museum grade mal zwei Räume umfasst. Immerhin gibt es einen schönen Ausblick von der Terrasse, was den Eintrittspreis einigermaßen rechtfertigt! Foto: Michael Weyland Eine weitere halbe Stunde Autofahrt und wird sind im traumhaften Puerto de Sóller angekommen. Puerto de Soller, auch Port de Sóller genannt, liegt an einer fast kreisrunden Bucht. An der Strandpromenade und am Paseo Maritimo kann man diverse Gastronomie- und Shopping-Angebote. Kleiner Tipp für Eisfans. Foto: Michael Weyland Direkt unten am Wasser findet sich ein Eissalon, der ein phantastisches Orangen-Basilikum-Eis aus Soller anbietet. Unmittelbar vor den Tischen fährt die historische Straßenbahn im Pendelverkehr vom Hafen nach Sóller und zurück. Sie ist die Ergänzung der Bahnlinie Tren de Sóller, die in Palma startet. Das Teilstück musste quasi angebaut werden, um die förderfähige Gesamtlänge der Strecke zu erreichen. Und wenn man schon mal so weit im Norden ist, kann man auch noch Fornalutx, Inca, Binissalem, Port de Pollenca und Port d´Alcúdia besuchen. Unsere nächsten Ziele verraten wir jetzt aber noch nicht. Etwas Spannung muss schließlich sein! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt. "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung. Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu. Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen. Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen. Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“ Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Ivo ist Messdiener an St. Severin in Frechen. Er und seine Freunde werden tatsächlich einmal im Monat zu Möbelpackern. Immer dann wenn der Sofagottesdienst mit dem ehrenamtlichen Messdienerbetreuer Tim Kreienkramp auf dem Programm steht, wird ein Sofa aus dem Pfarrheim in den Chorraum getragen dort wird in gemütlicher Atmosphäre der Wortgottesdienst gefeiert. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Trauminsel Mallorca – Teil 3 – Die Hauptstadt Palma Foto: Michael Weyland Nachdem wir in Folge 2 unserer Mallorca-Themenreihe die Ostküste etwas erkundet haben, wollen wir uns heute mal ins pralle Leben stürzen und die Inselhauptstadt Palma de Mallorca besuchen. Dort sind wir zwar mit dem Flieger angekommen, sind aber direkt zu unserem Zielort Colonia Sant Jordi weitergefahren. Heute ist die Hauptstadt aber unser Ziel. Foto: Michael Weyland Der Reisetipp: Ein absolutes Muss ist natürlich der Besuch der Kathedrale von Palma. Sie wird vom Volksmund „La Seu“ genannt und ist NATÜRLICH das Wahrzeichen der Stadt. La Seu ist katalanisch und bedeutet „der Bischofssitz“. Wer will, kann die Kathedrale besichtigen, ebenso die Dachterrassen. Letzteres kostet Eintritt. An der Kathedrale zu starten hat auch den Vorteil, dass man dort unten ein Parkhaus mit ausreichend Stellplätzen findet. Abgerechnet wird pro Minute! Foto: Michael Weyland Von dort aus lohnt es sich, durch die Gassen der Altstadt in Richtung Plaça Major zu spazieren. Nehmen Sie sich etwas Zeit, genießen die Atmosphäre und gönnen Sie sich unterwegs einen Kaffee oder probieren Sie das Angebot einer Tapas-Bar. Laut TripAdvisor ist die Bar Espana an der nahegelegenen Calle Can Escursac 12 nur wenige hundert Meter von der Plaça Major entfernt die „wohl beste Tapas Bar in Palma”. Foto: Michael Weyland Natürlich wird Ihnen jeder Palma-Besucher SEINE Geheimtipps nennen, aber eigentlich kann man nicht falsch machen. Ein vorheriger Blick in einen Reisführer oder ganz einfach ins Internet gibt eigentlich die Erkundungsroute vor. Aus unserer Sicht lohnt sich in jedem Fall ein Besuch des rund 20 Gehminuten von der Placa Mayor entfernten Viertels Santa Catalina. Früher hauptsächlich von Fischern bewohnt, ist es unterdessen zum trendigsten Teil von Palma geworden. Foto: Michael Weyland Hier kann man vorzüglich essen und sich auf dem ältestes Lebensmittelmarkt der Stadt, dem überdachten Mercat de Santa Catalina umschauen. Der bietet hervorragende Produkte zu sehr guten Preisen und steht besonders bei Einheimischen hoch im Kurs. Shoppen kann man in Santa Catalina natürlich auch! Zurück zur Kathedrale und zu Ihrem eventuell dort abgestellten Fahrzeug bieten sich mehrere etwa gleich lange Routen an. Sie sind zwischen 12 und 15 Minuten dorthin unterwegs. In der nächsten Ausgabe unser Mallorca-Themenreihe geht es dann in Richtung Sóller. Überlegenswert ist es, diese Tour mit der historischen Bimmelbahn „Roter Blitz“ - auch Tren de Sóller genannt – zu unternehmen. Startpunkt dazu ist dann der Bahnhof an der Plaça d'Espanya. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht. Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“. Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab? "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren. Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält. Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt. Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden. Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Automobilkurznachrichten Thema heute: Trauminsel Mallorca – Teil 2 – Der Osten der Insel Foto: Michael Weyland In unserem Themenschwerpunkt Mallorca haben wir im ersten Teil Tipps zur Anreise, zur Mobilität auf der Insel und zur Unterkunft gegeben. Dass wir in Colonia Sant Jordi verdankten wir dem Insidertipp eines Dauerurlaubers auf der Insel, diesen Tipp geben wir genauso weiter. Foto: Michael Weyland Der Reisetipp: Sant Jordi liegt wie bereits erwähnt grade mal 45 Autominuten vom Flughafen entfernt, aber erfreulich weit weg von Ballermann und Co. - fast an der südlichsten Spitze der Insel in der Gemeinde Ses Salines. Von dort aus haben wir die Insel 10 Tage lang ohne Stress erkundet. Aufgrund der Lage von Sant Jordi empfiehlt es sich, zuerst an der Ostküste der Insel entlang zu fahren. Starten sollte man aber mit einem kurzen Trip in den südlichen Teil, zum 1863 erbauten Leuchtturm Far des Cap de ses Salines. Er liegt an der südlichsten Spitze der Insel, Luftlinie 7,5 Kilometer entfernt, mit dem Auto dauert es eine allerdings gute halbe Stunde. Foto: Michael Weyland Von dort geht es dann weiter in Richtung Norden, wir empfehlen als nächsten Stopp das gut 15 Minuten entfernte Santanyí, einen authentischen mallorquinischen Ort. Ideal für einen Besuch ist der Samstag. Dann ist Markttag in der Stadt, man sollte nicht zu spät dort sein, wenn man noch einen Parkplatz bekommen will. So bietet sich auch ein Frühstück in einem der Cafés rund um einen der schönsten Märkte der Insel an. Für essenstechnische Selbstversorger DIE Gelegenheit, landestypische Nahrungsmittel zu kaufen. Foto: Michael Weyland Weiter geht es für rund 25 Minuten in Richtung Norden nach Cala d'Or , zu gut Deutsch, die „goldene Bucht“, mit einem kurzen Zwischenstopp am Hafen von Porto Petro, einem kleinen Hafenort mit gerade einmal 500 Einwohnern. Hier kann man am kleinen Yachthafen spazierengehen, sich einen café con leche gönnen und einen Blick auf die eine oder andere Yacht werfen. Die Fans von größeren Yachten sollten allerdings gleich nach Cala d'Or weiterfahren. Foto: Michael Weyland Mit rund 600 Liegeplätzen kann man den Ort neben Palma, Port Adriano oder Andratx – zu den größeren und luxuriöseren Marinas zählen. Die meist zweistöckigen Gebäude haben fast immer eine weiß getünchte Fassade, die Architektur erinnert an Ibiza und so ist es auch gedacht. Nun können Sie sich entweder auf den rund 40-minütigen Rückweg nach Sant Jordi machen oder über Porto Cristo und Cala Millor bis hoch in den Norden der Insel fahren. Dann dauert die Rückfahrt ca. eine Stunde. Auch nicht die Welt! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat. Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland. Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU. Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können. Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auf dem Friedhof von Sankt Audomar in Frechen gibt es ein mobiles Café, in dem Trauernde eine Ansprache haben. Auch der Hospizverein ist mit im Boot. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten Thema heute: Trauminsel Mallorca – Teil 1 Foto: Miquel Mulet Pons Wir wiederholen uns jetzt zwar, aber es ist bekannt: Mallorca ist DIE Trauminsel der Deutschen. Das hängt vermutlich auch damit zusammen, dass sie – selbst per Auto – leicht erreichbar ist. Für uns ist das ein guter Grund, die Insel mal – fernab vom Ballermann – zu beleuchten. Dazu gehört auch, wie man hinkommt, wo man gut wohnen kann und was sich an Besichtigungen lohnt: Foto: Miquel Mulet Pons Der Reisetipp:Zunächst klären wir mal, wie man am besten nach Mallorca kommt. Ganz ehrlich. Ich würde einen Flug empfehlen. Selbst mit Lufthansa kann man einen Hin- und Rückflug für zwei Personen MIT Gepäck und etwas Vorlaufzeit sehr günstig bekommen. Zwischen 200 und 300 Euro muss man aktuell anlegen. Ob die typischen Billigflieger nach der Einbeziehung von Gepäck tatsächlich GÜNSTIGER sind, kann man getrost bezweifeln. Alternativ kann man mit der Autofähre beispielsweise von Barcelona oder Genua mit dem Auto dorthin reisen, aber das dürfte nur bei einem deutlich längeren Aufenthalt Sinn machen, um die Mietwagenkosten zu sparen. Aber das ist tatsächlich ein Rechenexempel. Foto: Miquel Mulet Pons Man sollte in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung mitbuchen. Der Flug von Frankfurt nach Palma de Mallorca dauert grade mal zwei Stunden! Sinnvoll ist in jedem Fall, den Wagen bereits hier in Deutschland zu buchen, auch wenn es ein spanischer Anbieter sein sollte! Wir sind hingeflogen, kamen entspannt an und haben am Flughafen den Mietwagen in Empfang genommen. Foto: Miquel Mulet Pons Durch regelmäßige Mallorca-Dauerurlauber hatten wir die Empfehlung, uns in Colonia Sant Jordi einzumieten. Der Ort liegt fast an der südlichsten Spitze der Insel in der Gemeinde Ses Salines, unmittelbar am Meer und nur ca. 45 Autominuten vom Flughafen entfernt. Die Mund zu Mund Propaganda hatte uns als Vermieter Apartaments Andreas empfohlen. Der Familienbetrieb bietet in und um Sant Jordi eine ganze Reihe von Ferienunterkünften, darunter 20 Apartments der 3 Sterne Kategorie, mit Platz für 2-4 Personen. Die Preise variieren natürlich nach Mietdauer und Jahreszeit, auf der Webseite www.apartamentsandreas.com kann man sich recht gut informieren. Foto: Miquel Mulet Pons Die auf der Internetseite beworbene „perfekte Ausstattung“ war übrigens tatsächlich gegeben, Dinge wie ein Elektroherd, Mikrowelle, Kühlschrank, Besteck und alle wichtigen Kochutensilien waren vorhanden. In unserem Apartment fehlten nicht einmal Spülmaschine, Waschmaschine und Wäschetrockner, es gab zwei getrennte Schlafzimmer und auch die Klimaanlage fehlte nicht. In der nächsten Folge geht es dann auf unsere erste Inselrundfahrt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kfz-Versicherung: Gut schlägt günstig So wie Weihnachten jedes Jahr pünktlich kommt, so pünktlich kommen spätestens ab Oktober die Hinweise zur KFZ-Versicherung. Da die meisten KFZ-Verträge zum 31.12. eines Jahres kündbar sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Blick darauf zu werfen. Denn auch in diesem Jahr sagt die Prognose: Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden erneut steigen. Somit werden viele Verbraucher im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Kfz-Versicherung in die Hand nehmen müssen. Dennoch sollten sie nicht übereilt ihren Vertrag kündigen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sagt: „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil, der günstigere Tarif ist oft nicht die bessere Alternative. Was man an der Prämie spart, zahlt man im Schadenfall eventuell doppelt und dreifach drauf, wenn die Leistungen des Billigtarifs nicht ausreichend sind.“ Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte daher immer die Leistungsstärke im Vordergrund stehen und nicht der Preis. Zudem ist es nicht immer nötig, den Tarif zu wechseln, um an der Prämie zu sparen. Eventuell lohnt sich beispielsweise der Wechsel von der oftmals teureren Voll- in die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Hat man eine gute Schadenfreiheitsklasse, kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz. Wer sparen will, sollte zudem prüfen, ob sich andere Parameter geändert haben, die Einfluss auf die Prämie haben: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Ist die Jahreskilometerlaufleistung geringer geworden? Steht das Auto nachts mittlerweile in einer Garage statt an der öffentlichen Straße? Das alles kann die Prämie verringern. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Ist man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden, kann es sich auch lohnen, direkt bei ihm nach einem besseren Angebot zu fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, empfiehlt der BdV. Auch wer bereits einen interessanten Tarif bei einer anderen Versicherung entdeckt hat, sollte den Fokus auf die Leistungen legen. Die Tarife haben teilweise sehr unterschiedliche Leistungsniveaus. Verbraucher sollten daher unbedingt ihren alten Vertrag mit dem neuen Angebot vergleichen. „Leistet beispielsweise der neue – vermeintlich günstigere – Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und ein fremder Hund rennt vor das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, müsste die Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Wer etwas in seiner Pfarrgemeinde bewegen will, der kann das so tun und sich in diversen Gruppen engagieren. Wer aber noch näher an den Entscheidungen in der Pfarrgemeinde dran sein möchte, der kann sich in den Pfarrgemeinderat wählen lassen. In diesem Gremium bestimmen mehrere Menschen zusammen, was während der nächsten vier Jahre in der Pfarrgemeinde getan werden sollte. Einen Beitrag in ihrer Pfarrgemeinde St. Agnes in Köln leistet auch Tabea Jäger. Sie ist Pfarrgemeinderätin und stellt sich auch jetzt wieder zur Wahl. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Reparaturkosten treffen Verbraucher: Schon 100 Euro für defekte Elektrogeräte bringen viele ans Limit - Studie zeigt große Verunsicherung bei Verbrauchern Reparaturkosten für defekte Elektrogeräte stellen Deutschlands Haushalte vor Herausforderungen: 34 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher können unerwartete Ausgaben nur in Höhe von bis zu 100 Euro problemlos stemmen - mehr aber oft nicht. Für rund ein Viertel (24 %) sind wenigstens 200 Euro noch machbar. Und: Jeder Zweite macht sich derzeit Sorgen um hohe Rechnungen, wenn Fernseher, Kaffeemaschine oder Waschmaschine streiken, das hat eine Studie des Spezialversicherers Wertgarantie ergeben. Die Erwartung ist eindeutig: Fast drei Viertel (72 %) rechnen damit, dass die Reparaturkosten für Elektrogeräte in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Gerade angesichts hoher Inflation und teurer Ersatzteile können somit bereits kleine Defekte zu einem finanziellen Problem werden. Die genannten Zahlen stammen aus einer repräsentativen Studie des Spezialversicherers Wertgarantie: Die Studie "Reparieren statt Wegwerfen" analysiert das Reparaturverhalten der Bevölkerung in Deutschland. Unter dem Motto "Reparieren statt Wegwerfen" will Wertgarantie das Bewusstsein für eine verlängerte Nutzung von Geräten stärken und auf potenzielle Einsparungen beim Elektroschrott aufmerksam machen. Vor diesem Hintergrund hat der Spezialversicherer 2020 die Studie ins Leben gerufen - und über mehrere Erhebungswellen fortlaufend aktualisiert. Elektroschrott - Verbraucher unterschätzen die Dimension Die Angst vor hohen Reparaturkosten hat auch gravierende Folgen für die Umwelt. Laut der aktuellen Studie werden jedes Jahr in Deutschland defekte Elektrogeräte häufig einfach entsorgt statt repariert - insgesamt entstehen dabei 355.871 Tonnen Elektroschrott (8,6 kg pro Haushalt). Reparieren statt Wegwerfen: Ein starker Hebel für den Umweltschutz Als Spezialversicherer für Haushalts- und Konsumelektronik hat Wertgarantie das Ziel, die Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit den Partnern auf dem Reparaturmarkt zu fördern und einen Beitrag zu einem nachhaltigeren Umgang mit Elektrogeräten zu leisten. "Die aktuelle Studie zeigt eindringlich, dass Sorgen um ungeplante Reparaturkosten für viele Verbraucher real sind", unterstreicht man bei Wertgarantie. "Doch gerade die gesicherte Möglichkeit zur Reparatur ist der entscheidende Hebel, um unsere Umwelt zu entlasten und den Lebenszyklus von Geräten nachhaltig zu verlängern." Über die Studie "Reparieren statt Wegwerfen" Ziel der empirischen Erhebung ist es, mehr darüber zu erfahren, wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit defekten Elektrogeräten umgehen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Haftpflicht an Halloween - Schutz vor teuren Streichen Viele Menschen freuen sich auf den 31. Oktober. Denn dann wird der Reformationstag gefeiert, der an die Veröffentlichung der 95 Thesen durch Martin Luther im Jahr 1517 erinnert. Und dieser Tag ist in neun Bundesländern ein Feiertag, also arbeitsfrei. Dem einen oder andere graut es allerdings vor dem 31. Oktober. Nicht, weil in seinem Bundesland gearbeitet werden muss. Die meisten nehmen den 31.10. weniger als kirchlichen Feiertag wahr, sondern eher als einen Tag zum weltlichen Feiern. Die Rede ist von Halloween. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor allem im seinerzeit katholisch geprägten Irland verbreitet, mittlerweile geht es an diesem Tag auch bei uns hoch her. Wenn Kinder und Jugendliche zu Halloween durch die Straßen ziehen, gehören harmlose Streiche oft dazu. Doch was passiert, wenn dabei etwas kaputtgeht? Wer haftet - und springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein? Klassische Halloweenstreiche wie Zahnpasta am Türgriff, Klopapier im Garten oder harmloses Erschrecken sind, wenn überhaupt, zwar nervig, richten aber keine Schäden an. Sobald jedoch Sachschäden entstehen - etwa zerkratzte Autos, beschädigte Fenster oder verschmutzte Fassaden - kann es teuer werden. Wann zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung? Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, wenn der Schaden versehentlich verursacht wurde und keine vorsätzliche Beschädigung vorliegt. Wichtig: Vorsatz ist ausgeschlossen. Das heißt: Es kann teuer werden, wenn etwas mutwillig zerstört wird. Was Eltern wissen sollten Auch Eltern können für das Verhalten ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden. Eine gute Privat-Haftpflichtversicherung für die ganze Familie schützt vor vielen Risiken - aber eben nicht vor allen, sagt man bei der LVM-Versicherung. Was bedeuten "deliktsunfähige Kinder"? Der sechsjährige Max schmiert an Halloween Kunstblut an die weiße Haustür seiner Nachbarn. Die rote Farbe lässt nicht vollständig abwaschen, so dass die Haustür ersetzt werden muss. Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland aber als deliktsunfähig. Sie haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie anderen zufügen - zum Beispiel, wenn sie aus Versehen etwas kaputt machen oder jemanden verletzen. Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heißt, auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern muss in Max' Fall nicht zahlen, sagt man bei der LVM. Ratsam ist für Familien mit kleinen Kindern eine private Haftpflichtversicherung, die auch deliktsunfähige Kinder miteinschließt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael WeylandThema heute: Sparen bei der Kfz-Versicherung: ADAC Autoversicherung gibt Tipps Auch wenn es jetzt merkwürdig klingt, aber für viele von uns ist Heiligabend schon am 30. November. Denn bis zum 30. November lassen sich viele Kfz-Policen regulär kündigen und neu abschließen und sparen. Das ist dann des Autofahrers vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.Wer dabei wirklich sparen will, sollte jedoch mehr tun, als lediglich den Anbieter zu tauschen. Die ADAC Autoversicherung bündelt praxisnahe Tipps, mit denen sich der Versicherungsschutz spürbar günstiger gestalten lässt – mit Einsparpotenzial von teils mehreren Hundert Euro pro Jahr.Jährlich statt monatlich zahlenVersicherer bieten ihren Kunden oft unterschiedliche Arten zu zahlen an. Beiträge können zum Beispiel monatlich, quartalsweise oder jährlich gezahlt werden. Faustregel: Je häufiger Geld überwiesen wird, umso teurer wird es.Selbstbeteiligung vereinbarenVollkasko- und Teilkaskoversicherungen können mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Autofahrer, die bei einem Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen, profitieren durch günstigere Beiträge. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko gilt in der Regel als empfehlenswert. Werkstattbindung wählenKräftig sparen kann, wer damit einverstanden ist, dass das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert wird. Bei Verträgen mit Werkstattbindung, auch Werkstatttarif oder Werkstattbonus genannt, sinkt die Prämie für die Kaskoversicherung bei manchen Anbietern um 20 Prozent. Aber aufgepasst: Nicht immer liegen die Werkstätten in unmittelbarer Nähe. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, dass die Versicherung einen kostenlosen Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeug anbietet. Jahreskilometer überprüfenDie jährlich gefahrenen Kilometer beeinflussen den Preis der Kfz-Versicherung. Deswegen ist es wichtig, die Jahreskilometer regelmäßig zu überprüfen und realistisch anzugeben. Deutlich sinken kann die Versicherungsprämie, wenn das Auto öfter mal stehen bleibt, weil stattdessen öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden oder im Home-Office gearbeitet wird. Fahrerkreis beschränkenFährt nur eine Person das Auto, oder zusätzlich noch eine zweite, wird der Versicherungsschutz günstiger, als wenn sich beliebig viele Fahrer ans Lenkrad setzen. Deshalb lohnt es sich, den Fahrerkreis auf die tatsächlichen Nutzer zu beschränken.Telematik-TarifBeim Telematik-Tarif werden beispielsweise Brems-, Beschleunigungs-, Kurvenverhalten und Geschwindigkeit mit einer App gemessen und ausgewertet. Ob man so „gläsern“ sein will, muss aber jeder für sich selbst entscheiden! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: