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Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und  Informationen
Porsche Taycan - mehr Emotionen, mehr Rundstrecken-Performance

Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen

Play Episode Listen Later Jul 20, 2026


Porsche intensiviert das Fahrerlebnis aller Taycan-Modelle mit dem neuen E-Shift-System, das mit virtuellen Gangwechseln und noch emotionalerem Electric Sport Sound sorgen für eine intensive Verbindung zwischen Fahrer und Fahrzeug. Zudem steht für das Topmodell Taycan Turbo GT mit Weissach-Paket erstmals auch direkt ab Werk ein Manthey Kit mit tiefgreifenden Modifikationen bereit.  Darum geht es diesmal!Zum neuen Modelljahr intensiviert Porsche das Fahrerlebnis aller Taycan-Modelle: Das neue E-Shift-System mit virtuellen Gangwechseln und der noch emotionalere Electric Sport Sound sorgen für eine intensive Verbindung zwischen Fahrer und Fahrzeug. Für das Topmodell Taycan Turbo GT mit Weissach-Paket steht ein Manthey Kit mit tiefgreifenden Modifikationen bereit, auf Wunsch erstmals auch direkt ab Werk. Power und Drive!    Porsche bietet seit Längerem für zahlreiche GT-Modelle Manthey Kits für die Rundstrecke an. Nun wird das Angebot erstmals auch auf einen Elektro-Sportwagen ausgeweitet. Das neue Manthey Kit mit umfangreichen Aerodynamik-, Fahrwerks- und Antriebsoptimierungen steigert die Performance des Porsche Taycan Turbo GT mit Weissach Paket nochmals deutlich. Auf der Nordschleife des Nürburgrings erzielte Lars Kern damit unlängst eine neue Bestzeit für Elektrofahrzeuge der Oberklasse.  Das Manthey Kit ist entweder als Nachrüst-Satz oder auch direkt ab Werk erhältlich. Auch in puncto Effizienz erreicht der Taycan eine neue Bestmarke: Für die heckgetriebenen Modelle stehen nun besonders rollwiderstandsarme Sommerreifen zur Verfügung. In Kombination mit der Performance-Batterie Plus ermöglichen sie erstmals bis zu 700 Kilometer WLTP-Reichweite. Damit wird der Taycan langstreckentauglicher denn je.Fahrspaß für alle Sinne: neue E-Shift-OptionMit der neuen E-Shift Option wird das Fahrerlebnis in allen Taycan auf Wunsch noch emotionaler, intensiver und multisensorisch erlebbar. Alternativ zum Automatik-Modus können Fahrer über die Paddles des GT-Sportlenkrads zwischen insgesamt acht virtuellen Gängen wechseln. Die Gangwechsel werden dabei realitätsnah simuliert: Spürbare Schaltrucke, ein gangspezifisches Schleppmoment – vergleichbar mit dem umgangssprachlich als Motorbremse bezeichneten Verhalten eines Verbrenners.Alle Fotos: © 2026 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Toyota, BMW Group, Bosch und Repsol starten Praxistest für Fahrzeuge mit 100 Prozent erneuerbarem Kraftstoff       Foto: Toyota, BMW Group, Bosch, Repsol Toyota Motor Europe (TME) startet gemeinsam mit der BMW Group, Bosch und Repsol ein wegweisendes Pilotprojekt in Spanien. Im Rahmen des sechsmonatigen Praxistests wird das Potenzial von Fahrzeugen untersucht, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden können (Vehicles running Exclusively on Eligible Fuels – VEEF). Seit Anfang Juli kommt eine Flotte von rund 20 Toyota- und BMW-Fahrzeugen zum Einsatz, die mit Repsols zu 100 Prozent erneuerbarem Benzin „Nexa 95“ betankt werden. Unterstützt wird das Projekt durch die digitale Kraftstoff-Nachverfolgungstechnologie von Bosch. Ziel des Pilotprojekts ist es, unter realen Bedingungen zu belegen, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden, bereits heute im großen Maßstab eingesetzt werden können. Damit soll ein technologieoffener Ansatz zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs unterstützt werden. Drei Schwerpunkte des Pilotprojekts Im Mittelpunkt stehen drei zentrale Themenfelder: Die Verfügbarkeit von erneuerbarem Benzin – unter Nutzung der Infrastruktur von Repsol, aktuell dem einzigen Anbieter von 100 Prozent erneuerbarem Benzin an öffentlichen Tankstellen in Spanien. Die Einsatzbereitschaft digitaler Nachverfolgungs- und Zertifizierungstechnologien - ermöglicht durch Boschs „Digital Fuel Twin“, der die Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe über den gesamten Lebenszyklus dokumentiert und der Betrieb von VEEF-Fahrzeugflotten unter realen Bedingungen - mit bestehenden Fahrzeugen und vorhandener Infrastruktur. Das Bosch-System erfasst und validiert Tankvorgänge aus verschiedenen Datenquellen, darunter Fahrzeugdaten, Informationen von Tankstellen sowie Transaktionen über Tankkarten. Dadurch wird eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation des Einsatzes erneuerbarer Kraftstoffe ermöglicht. Sofort einsetzbar bei vorhandenen Fahrzeugen und bestehender Infrastruktur Im Gegensatz zu Ansätzen, die neue Fahrzeugtechnologien oder zusätzliche Infrastrukturinvestitionen erfordern, setzt das Pilotprojekt auf bereits verfügbare Fahrzeuge. Toyota España stellt Toyota- und Lexus-Pkw bereit, hinzu kommen Flottenfahrzeuge der BMW Group. Damit wird die unmittelbare Anwendbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe als sogenannte „Drop-in-Lösung“ zur Reduzierung von CO₂-Emissionen im Straßenverkehr demonstriert. Repsols „Nexa 95“ wird aus RED-konformen Rohstoffen (Renewable Energy Directive) hergestellt.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft
KJG Sindorf

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft

Play Episode Listen Later Jul 15, 2026 4:47 Transcription Available


Für Kinder und Jugendliche, deren Familien sich keinen Urlaub leisten können oder deren Eltern arbeiten müssen, gibt es im Rhein-Erft-Kreis verschiedene Ferienangebote. Eines bietet die KJG Sindorf jedes Jahr an. Kinder bis 13 können dabei zehn Tage mit einer großen Gruppe Urlaub an unterschiedlichen Orten in Deutschland machen. Auch für Jugendliche gibt es Ferienfreizeiten. Die führen dann oft auch ins Ausland. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Exklusive Edition: Subaru Forester setzt elegante Akzente - Neue EDITION EXCLUSIVE CROSS mit schwarzen und grünen Dekorelementen    Mit einer neuen Sonderedition startet der Subaru Forester in den Sommer: Schwarze und grüne Dekorelemente außen und innen verleihen der EDITION EXCLUSIVE CROSS einen eigenständigen Charakter, während die Technikausstattung ein hohes Komfort- und Sicherheitsniveau garantiert. Die neue Sonderedition basiert auf dem Forester 2.0ie Exclusive und ist zu Preisen ab 48.390 Euro bestellbar. Mit der EDITION EXCLUSIVE CROSS kehrt eine besonders beliebte Sonderedition des Forester zurück ins Modellprogramm der japanischen Allradmarke. Diesmal setzt das Sondermodell exklusive Akzente: Der Frontgrill ist in Mattschwarz gehalten und mit einer grünen Spange versehen, was in Verbindung mit weiteren grünen Designelementen und einem grünen Modellschriftzug am Heck für einen individuellen Auftritt sorgt. Zum hochwertigen Gesamteindruck tragen auch die 18-Zoll-Leichtmetallfelgen in „Dark Metallic“ bei. In Sachen Ausstattung lässt die EDITION EXCLUSIVE CROSS kaum Wünsche offen. Auf Basis des zweithöchsten Niveaus Exclusive verfügt das Sondermodell zusätzlich über ein Audio- und Infotainmentsystem von Harman Kardon mit 11,6-Zoll-Display, elf Lautsprechern inklusive Subwoofer sowie Smartphone-Einbindung mit Wireless Apple CarPlay und Wireless Android Auto, eine Lenkradheizung und eine LED-Heckklappenbeleuchtung. Darüber hinaus sind Highlights wie ein elektrisches Panorama-Glasschiebedach, elektrisch verstellbare Vordersitze, eine elektrisch bedienbare Heckklappe und eine 360-Grad-Panoramakamera an Bord. Serienmäßig sicher In seiner sechsten Modellgeneration streckt sich der Forester auf 4,67 Meter Länge und bietet bei 2,67 Metern Radstand den Insassen in beiden Sitzreihen komfortable Platzverhältnisse. Für hohe Sicherheit sorgt das erweiterte Eyesight-System, das verschiedene Assistenzsysteme wie ein Notbremssystem, einen aktiven Spurhalte- und Spurleitassistenten, einen Stop-&-Go-Anfahrassistenten und eine multinationale Verkehrszeichenerkennung kombiniert. Auch ein Fahrer-Erkennungssystem, das vor Müdigkeit und Ablenkung warnt, sowie ein radargestützter Spurwechsel-, Totwinkel- und Querverkehrassistent sind an Bord. Angetrieben wird der Forester von einem 100 kW/136 PS starken 2,0-Liter-Boxerbenziner, der vom serienmäßigen Mildhybrid-System e-Boxer unterstützt wird.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:     Stromausfall: Welche Solaranlagen liefern Notstrom?    Im Durchschnitt ist ein deutscher Haushalt nur rund zwölf Minuten im Jahr von einem Stromausfall betroffen. Dennoch führen Sabotage wie kürzlich in Berlin, Naturkatastrophen und technische Defekte immer wieder zu lokalen Stromausfällen. Die Folgen eines mehrtägigen Stromausfalls können für Betroffene verheerend sein: keine Elektrizität, kein Mobilfunk, kein Wasser, keine Heizung. Im Winter drohen zudem kostspielige Schäden an Gebäuden durch geplatzte Wasser- und Heizungsrohre. Eine Möglichkeit, sich gegen Stromausfälle zu wappnen, sind Solaranlagen mit Not- oder Ersatzstromfunktionen und Batteriespeicher. „Photovoltaik ist in der Lage, im Notfall dezentral und ohne funktionierenden Netzzugang die Energieversorgung sicherzustellen. Das dient der Krisensicherheit der Betreiber und steigert die Resilienz unseres Energiesystems“, sagt man beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Während eines Stromausfalls könnten Solaranlagen bei entsprechender Ausstattung Haushalte temporär mit Strom versorgen. Voraussetzung hierfür seien ein inselbetriebsfähiger Wechselrichter, der eigenständig eine Netzfrequenz herstellen kann und den Betrieb der Anlage unabhängig vom Stromnetz ermöglicht, sowie ein Batteriespeicher. Die Mehrkosten seien in der Regel überschaubar. Auch bei Photovoltaik-Bestandsanlagen sei die Nachrüstung mit einer Notstrom- oder Ersatzstromfunktion in vielen Fällen möglich. Grundsätzlich wird bei notstromfähigen Photovoltaikanlagen zwischen Anlagen mit Notstromfunktionen, die einzelne Geräte über eine Steckdose versorgen können (nicht automatisch umschaltend), und Anlagen mit Ersatzstromfunktion, die ein Teilnetz (einzelne Phase) oder das gesamte Hausnetz versorgen können, unterschieden.  Beim Ersatzstrom können Photovoltaikanlagen, die mit einem inselbetriebsfähigen Batteriewechselrichter und einer Netztrennungseinrichtung ausgestattet sind, Ersatzstrom auch in Zeiten von Stromausfällen liefern. Diese Anlagen trennen bei Ausfall der öffentlichen Versorgung die häuslichen Stromkreise vom Netz und schalten um auf Inselbetrieb. Die vorhandene Elektroinstallation und die angeschlossenen Geräte werden dann aus der Batterie versorgt. Die technisch einfachere Notstromvariante lässt die Versorgung einzelner Geräte zu, die bei Ausfall der Netzversorgung umgesteckt werden müssen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland     Thema heute:     Schutz für die Familie: Vergleich von Risikolebensversicherungen senkt Kosten um bis zu zwei Drittel    Wer Kinder hat, einen Baukredit abbezahlt oder Alleinverdiener in der Familie ist, für den ist eine Risikolebensversicherung in der Regel sinnvoll. Sie sichert die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ab – etwa, um Kredite abzulösen oder das fehlende Einkommen auszugleichen. Ein Vergleich lohnt sich: Selbst für gewöhnliche Fälle unterschieden sich die Beiträge bei den getesteten Versicherern in der Finanztip-Analyse um über 6.000 Euro über die gesamte Laufzeit. „Die Unterschiede sind enorm – wer beim falschen Anbieter abschließt, zahlt nach unserer Analyse bis zu dreimal mehr als beim günstigsten Anbieter“, sagt man bei Finanztip. Die Kosten einer Risikolebensversicherung sind von der Versicherungssumme sowie den individuellen Risikomerkmalen abhängig und daher von Fall zu Fall unterschiedlich.    Große Preisunterschiede – Basistarif reicht meist aus Finanztip hat das kürzlich für verschiedene Musterkunden berechnet: Ein 40-jähriger Programmierer, der eine Versicherungssumme von 300.000 Euro über 20 Jahre Laufzeit vereinbart, zahlt beim teuersten Anbieter insgesamt 6.115 Euro mehr als beim günstigsten. Der Jahresbeitrag liegt je nach Versicherer zwischen rund 232 und 537 Euro.    Ein anderer Fall: Eine 35-jährige, rauchende Bankkauffrau, die 300.000 Euro absichert, kann durch einen Versicherungsvergleich rund 5.820 Euro über 15 Jahre Vertragslaufzeit sparen. Beim günstigsten Anbieter beträgt ihr Jahresbeitrag rund 197 Euro, während sie beim teuersten Versicherer knapp 585 Euro zahlen würde.     „Zusätzliche Bausteine oder hochpreisige Premiumtarife verteuern den Schutz nur, ohne einen relevanten Mehrwert zu bieten“, erklärt man bei Finanztip. Generell reiche der Basistarif völlig aus. Für gesunde Menschen ist der Abschluss bei den meisten Anbietern zudem bequem online möglich. Im Finanztip-Test haben die Huk24 und die WGV am besten abgeschnitten. Wer Vorerkrankungen hat, sollte hingegen vorab eine sogenannte Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler oder Honorarberater stellen.   Über-Kreuz-Verträge: Steuern sparen und doppelt absichern Paare mit Kindern sollten zwei einzelne Verträge über Kreuz abschließen. Dabei ist Partner A der Vertragsinhaber, der das Geld erhält, wenn Partner B als versicherte Person stirbt – und umgekehrt.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Neuer Citroën ë-C3 Tonic: Der schicke Einstieg in die Elektromobilität    Citroën erweitert das Angebot des vollelektrischen ë-C3 um die neue Sonderedition ë-C3 Tonic. Sie kombiniert markante Designakzente, moderne Konnektivität und eine erweiterte Ausstattung – und kostet dabei nur 310 Euro mehr als die jeweilige Einstiegsversion. Mit dem ë-C3 Tonic setzt Citroën seine Strategie fort, Elektromobilität für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. Das Sondermodell richtet sich insbesondere an Kundinnen und Kunden, die unkompliziert auf ein vollelektrisches Fahrzeug umsteigen möchten und dabei Wert auf attraktives Design, moderne Konnektivität und hohen Alltagsnutzen legen. Auf Basis der Ausstattungslinie YOU übernimmt der ë-C3 Tonic die Stärken der neuen Modellgeneration: fünf vollwertige Sitzplätze, den für Citroën typischen hohen Komfort sowie ein alltagstaugliches Konzept für elektrische Mobilität. Ergänzt wird dies durch exklusive Designmerkmale und zusätzliche Ausstattungsdetails, die den Alltag noch angenehmer machen. Eigenständiger Auftritt mit markanten Designakzenten Der neue ë-C3 Tonic setzt optisch klare Akzente und unterstreicht seinen modernen und urbanen Charakter. Exklusive Ausstattungsmerkmale verleihen der Sonderedition einen eigenständigen Auftritt. Moderne Konnektivität serienmäßig Auch im Innenraum verbindet der ë-C3 Tonic Funktionalität mit modernem Ambiente. Zur Serienausstattung gehören ein ergonomisch positionierter 10,25-Zoll-Farb-Touchscreen mit kabelloser Smartphone-Integration über Apple CarPlay und Android Auto   … sowie eine Armaturentafel mit Stoffbezug aus der Ausstattungslinie PLUS. Zwei Batterievarianten für unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse Der Tonic ist in zwei elektrischen Antriebsvarianten erhältlich. Der ë-C3 Tonic Urban Range verfügt über eine 30-kWh-Batterie und erreicht eine Reichweite von bis zu 206 Kilometern nach WLTP beziehungsweise bis zu 293 Kilometern im Stadtverkehr. Der Tonic Standard Range ist mit einer 44-kWh-Batterie ausgestattet und bietet eine Reichweite von bis zu 309 Kilometern nach WLTP beziehungsweise bis zu 440 Kilometern im Stadtverkehr. Der ë-C3 Tonic Urban Range ist ab 20.450 Euro erhältlich, der ë-C3 Tonic Standard Range startet bei 23.760 Euro. Alle Fotos: Stellantis/Citroën   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     norisbank Sommerumfrage 2026 - Beim Bezahlen im Ausland fühlen sich viele Deutsche nicht ausreichend informiert    Auf Reisen wird zwar immer selbstverständlicher mit Karte oder Smartphone-App bezahlt. Bei den zusätzlichen Kosten, die dabei entstehen können, bleibt für viele Deutsche dennoch ein Fragezeichen. Genau das zeigt die repräsentative Umfrage der norisbank, ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe,  zum Bezahlverhalten der Deutschen 2026. Nach eigener Einschätzung fühlen sich 58,1 Prozent der Deutschen "sehr gut oder eher gut" über mögliche Gebühren beim Bezahlen oder Bargeldabheben im Ausland informiert. Gleichzeitig sagen 33,1 Prozent der Befragten, dass sie sich dabei "eher schlecht oder gar nicht" auskennen. Das Bezahlen im Urlaub bleibt für viele nicht nur eine Frage der bevorzugten Zahlungsart, sondern auch eine Frage von Vertrauen und Transparenz. Besonders gut informiert fühlen sich die Jüngeren In der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen geben 62,2 Prozent an, sich ausreichend über mögliche Gebühren beim Bezahlen oder Abheben im Ausland informiert zu fühlen. Bei den 35- bis 49-Jährigen sind es 61,5 Prozent, bei den 50- bis 69-Jährigen immerhin noch 52,9 Prozent. Vor allem beim Bezahlen und Abheben im Ausland sind viele unsicher Wer im Ausland bezahlt oder Geld abhebt, möchte wissen, was am Ende tatsächlich berechnet wird. Genau an diesem Punkt herrscht Unsicherheit. Besonders häufig geht es um mögliche Gebühren beim Bargeldabheben, aber auch um Kosten beim Bezahlen in Fremdwährung, um Wechselkurs und Umrechnung. Auch zusätzliche Optionen am Terminal oder Geldautomaten sorgen immer wieder für Fragezeichen. Etwa jeder Dritte fühlt sich laut aktueller Umfrage der norisbank bei möglichen Gebühren im Ausland nicht ausreichend informiert. Mehr Klarheit beim Bezahlen auf Reisen Gerade auf Reisen, wenn Gebühren und Wechselkurse schnell Fragen aufwerfen, sorgen einfache und verlässliche Lösungen für mehr Sicherheit. Mit der Mastercard direkt der norisbank können Kunden beispielsweise weltweit kostenlos und bargeldlos bezahlen, online einkaufen und an Geldautomaten ab 50 Euro kostenlos Bargeld abheben. Wer zudem im Ausland in Fremdwährung zahlt, kann womöglich sogar sparen, weil der Umrechnungskurs meist günstiger ist, als direkt in Euro zu bezahlen. Weil alle Umsätze direkt vom Girokonto abgebucht werden, bleiben die Ausgaben zudem transparent und gut nachvollziehbar. In der ausgezeichneten norisbank App lassen sich Kartenumsätze tagesaktuell überwachen, sodass die eigenen Finanzen auch unterwegs immer im Blick bleiben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?    Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer auf einen regelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand, sondern auch der Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“, sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt „Hausratversicherung“. Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen. Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:   Neue Regeln in Urlaubsländern: GTÜ-Tipps von der ETA in England bis zum Warnblinklicht in Spanien     Foto: die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Die Vorfreude auf den Sommerurlaub wächst in diesen Tagen. Doch bevor es losgeht,  sollte man sich mit den Vorschriften für den Straßenverkehr im Urlaubsland und in Transitländern vertraut machen, betont die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Das gilt vor allem für Neuerungen rund um Maut, Einreisebedingungen und Absicherung des Fahrzeugs bei Panne oder Unfall. Es ist wichtig, aktuell informiert zu sein – sonst kann es teuer werden. Die Prüforganisation GTÜ nennt vier Beispiele. Großbritannien: In Großbritannien ist die elektronische Einreisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) als Folge des Brexits schon seit April 2025 verpflichtend. Ab diesem Sommer kontrollieren die Briten strenger als bisher auch Touristen, ob sie diese Genehmigung haben. Sie lässt sich über eine Smartphone-App oder das Verwaltungsportal www.gov.uk/eta beantragen. Das kostet 20 Pfund Sterling – rund 23 Euro. Italien: In Italien soll man seit dem 1. Juni 2026 einen Teil der Autobahnmaut zurückerhalten, wenn man wegen einer Baustelle erhebliche Zeit im Stau gestanden hat. Berechnet und beantragt wird die Erstattung über eine App. Zu Beginn gilt die Regelung aber nur für Autos mit italienischer Zulassung. Ob künftig auch ausländische Fahrzeughalter davon profitieren, muss noch entschieden werden. Österreich: In Österreich steht das „Pickerl“ auf der Windschutzscheibe vor seinem Abschied. Ab dem kommendem Jahr wird die österreichische Autobahnvignette nur noch digital vergeben. Das ist konsequent, denn die Lösung hat sich längst bei den meisten Autofahrern durchgesetzt. Aber Vorsicht: Es gibt aktuell zahlreiche Warnungen vor gefälschten Webseiten für den Vignettenkauf. Am besten erwirbt man diese daher ausschließlich direkt über den Autobahnbetreiber Asfinag oder vertrauenswürdige deutsche Anbieter wie das Mautportal des ADAC, rät die GTÜ. Spanien: Bei Pannen und Unfällen darf für in Spanien zugelassene Fahrzeuge seit Januar 2026 kein Warndreieck mehr aufgestellt werden. Stattdessen ist nun ein batteriebetriebenes „V16“-Blinklicht vorgeschrieben. Wer mit dem eigenen Wagen nach Spanien fährt, darf weiterhin das Warndreieck benutzen.  V16-Leuchten sind vor allem bei Dunkelheit und schlechtem Wetter besser zu erkennen als das Warndreieck.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Neue Spielregeln im Onlinehandel – Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern sind künftig extragebühren fällig!     Ab dem 1. Juli 2026 will die EU die Spielregeln des grenzüberschreitenden Online-Handels neu ordnen. Wie nötig das ist, zeigt die Beratungspraxis des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). Denn viele Verbraucher merken erst dann, wo ihre vermeintlich europäische Bestellung tatsächlich herkommt, wenn etwas schiefläuft: Die Rücksendung soll nach China gehen oder auf Beschwerden reagiert niemand. Ab sofort erhebt die Europäische Union eine neue Zollpauschale für viele Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Bislang galt für Waren im Wert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung. Ab dem 1. Juli greift nun eine neue Übergangsregelung. Pro Warenkategorie werden künftig drei Euro fällig. Das Ziel? Die neue Regelung soll den rasant wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten besser kontrollierbar machen und für gleiche Spielregeln sorgen – unabhängig davon, ob ein Händler inner- oder außerhalb der Europäischen Union sitzt.  Dass Veränderungen dringend notwendig sind, belegen Zahlen der Europäischen Kommission: Im Jahr 2025 wurden rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro in die Europäische Union eingeführt. Umgerechnet sind das knapp 16 Millionen Sendungen – jeden Tag. Wenn die Rücksendung zur Fernreise wird Die Paketflut hat viele Gesichter. Das Sommerkleid für den Urlaub, die Handyhülle für drei Euro oder das Ersatzteil für die Kaffeemaschine: Für viele gehören Bestellungen bei den großen chinesischen Onlineplattformen längst zum Alltag. Die günstigen Preise machen die Angebote attraktiv. Doch nicht jedes Schnäppchen hält, was die Produktbeschreibung verspricht. Immer wieder warnen Behörden vor mangelhaften Produkten. Doch das sind nicht die einzigen Punkte: Reklamationen bleiben unbeantwortet oder die Rücksendung nach China kostet mehr als die Ware selbst. Die Durchsetzung von Ansprüchen außerhalb der Europäischen Union ist kompliziert. Besonders häufig zeigt sich das beim sogenannten Dropshipping. Verbraucher bestellen bei einem Online-Händler, der laut Impressum in der EU sitzt. Der Online-Shop wirkt deutsch oder europäisch, versendet wird die Ware jedoch direkt aus einem Drittstaat. Meist fällt das erst auf, wenn die Lieferung ungewöhnlich lange dauert oder eine Rücksendung erforderlich wird. Nicht selten stehen Verbraucher dann aber plötzlich allein da. Zuständigkeiten bleiben unklar und Betroffene werden sprichwörtlich von Pontius zu Pilatus geschickt.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente         Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat. Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.   Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU.   Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.     Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.   Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Nicht nur für Tuner: Warum die Einzelabnahme viele Autofahrer betrifft    Foto: KÜS Breite Felgen, tiefergelegtes Fahrwerk, ein Auspuff wie ein Ofenrohr: Wer an Einzelabnahme denkt, hat meist die klassische Tuningszene vor Augen. Soweit das Klischee. Genau darin liegt allerdings ein weitverbreitetes Missverständnis. Denn die technische Überprüfung baulicher Veränderungen am Fahrzeug ist längst kein exklusives Thema für Menschen mit Benzin im Blut und Spoiler am Heck. Häufig beginnt sie dort, wo eine Änderung zunächst völlig harmlos erscheint. Schon andere Räder, ein Zubehörteil oder eine fest montierte Halterung können ausreichen. Schnell steht dann die Frage im Raum, ob das Fahrzeug überhaupt noch legal unterwegs ist. Maßstab ist § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Je nach Art und Auswirkung des Umbaus erlischt sogar die Betriebserlaubnis. Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Teil spektakulär aussieht, sondern ob es sicherheits- oder zulassungsrelevante Folgen hat. „Viele denken bei Einzelabnahme nur an extremes Tuning“, sagt man bei der KÜS Technik GmbH. „In der Praxis geht es aber oft um deutlich alltäglichere Veränderungen“. Mehr als Spoiler und Felgen Aus einem vermeintlich kleinen Umbau kann schnell ein Fall für Fachleute werden. Der erste Blick geht dabei meist in die Unterlagen. Für viele Zubehörteile existieren offizielle Genehmigungen oder technische Belege. Sie zeigen, ob ein Bauteil am Fahrzeug verwendet werden darf – und ob anschließend noch eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist. Lange Zeit galt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) als bekanntestes Dokument für Fahrzeugteile. Im Juni 2024 wurde sie von der nationalen Teiletypgenehmigung (TTG) abgelöst. Daneben existieren EG- und ECE-Genehmigungen für international geregelte Bauteile. Fehlen passende Unterlagen oder ist ein Umbau durch bestehende Nachweise nicht mehr abgedeckt, führt kein Weg an der Einzelabnahme vorbei. Dort wird individuell beurteilt, ob das Fahrzeug weiterhin sicher ist und den geltenden Vorschriften entspricht. Wie schnell das relevant werden kann, zeigt das Beispiel Räder und Reifen. Dass extrem breite Felgen eine Abnahme benötigen, ist vielen bekannt. Doch oft entscheiden die Details. Traglast, Einpresstiefe, Freigängigkeit und Reifengröße müssen exakt zusammenpassen. Selbst die Radschrauben sind keineswegs Nebensache. Kugelbund, Kegelbund oder Flachbund sehen für den Laien alle gleich aus.  Tatsächlich entscheidet ihre Form aber darüber, ob ein Rad korrekt sitzt. Ähnlich verhält es sich mit scheinbar harmlosen Zubehörteilen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Pflicht zur Betriebsrente: Hohe Gebühren können Beschäftigte Zehntausende Euro kosten    Wer nicht widerspricht, soll künftig automatisch in eine betriebliche Altersvorsorge einbezogen werden. Das zieht die Bundesregierung derzeit in Betracht. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip begrüßt den politischen Vorstoß – warnt aber: Ohne Kostendeckel, hohen Aktienanteil und einfache Mitnahme beim Jobwechsel droht die Pflicht-Betriebsrente zur Vorsorge-Falle zu werden. Hohe Gebühren nicht auf Kosten der Altersvorsorge Nach Finanztip-Berechnungen können geringe Kostenunterschiede über Jahrzehnte viel Endkapital kosten: Wer 40 Jahre lang monatlich 150 Euro in eine Geldanlage mit sechs Prozent Rendite pro Jahr einzahlt, hat bei jährlichen Kosten von 1,0 Prozent am Ende brutto rund 50.000 Euro weniger Endkapital als bei geringeren Kosten von 0,2 Prozent. Bei 0,5 Prozent jährlicher Kosten wären es rund 30.000 Euro weniger. Bei 30 Jahren und einer monatlichen Sparrate von 150 Euro liegt der Unterschied immerhin noch bei rund 19.000 Euro und 11.000 Euro. Finanztip fordert Kostendeckel Finanztip fordert deshalb eine verbindliche Obergrenze für die Gesamtkosten. Die jährlichen Effektivkosten sollten maximal 0,5 Prozent des angesparten Vermögens betragen – inklusive Kapitalanlage, Verwaltung und Depotführung. Für ein einheitliches Standardprodukt sollten die Kosten nach Ansicht der Finanztip-Experten bei höchstens 0,2 Prozent pro Jahr liegen. „Eine verpflichtende Betriebsrente, die vor allem Banken, Versicherern und dem Vertrieb nutzt, verfehlt ihr eigentliches Ziel, die Altersvorsorge der Menschen zu sichern”, sagt Finanztip. “Das Ersparte sollte auch tatsächlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen.“ Wahlfreiheit und Flexibilität bei Produkten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen die betriebliche Altersvorsorge zu einem großen Teil aus ihrem eigenen Einkommen. „Die Beschäftigten sollten daher selbst entscheiden, wie das Geld angelegt werden soll. Wem etwa Nachhaltigkeit wichtig ist, der sollte auch in entsprechende Produkte investieren können“, sagt man. Wer keine eigene Wahl trifft, sollte automatisch in ein günstiges Standardprodukt (Default-Produkt) ohne starre Garantieanteile und mit hohem Aktienanteil investieren – etwa auf Basis breit gestreuter Aktien-ETFs. Kein Nachteil mehr beim Jobwechsel Finanztip fordert außerdem mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel. Betriebsrenten müssten anders als heute ohne großen Aufwand übertragen und weitergeführt werden können.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Neues Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: Für Altverträge bleibt vieles möglich Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen. Für neu abgeschlossene Verträge erlischt das Widerrufsrecht künftig spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen, auch wenn der Versicherer gegen seine Informationspflichten verstoßen hat. Auf bestehende Verträge hat die Gesetzesänderung jedoch keine Auswirkungen. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb weiterhin, ihre Möglichkeiten sorgfältig prüfen zu lassen, bevor sie eine Lebens- oder Rentenversicherung beenden. „Viele Versicherte wissen nicht, dass für ihre Altverträge weiterhin die bisherigen Regelungen gelten können. Wer vorschnell kündigt, verschenkt unter Umständen Geld“, sagt man beim BdV-Vorstand. „Wir müssen aber auch warnen. Die Versicherer blocken beim Widerruf. Und die Rechtsprechung ist restriktiv und wenig verbraucherfreundlich. Ansprüche von Versicherten werden häufig mit dem Vorhalt des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen.“ Für Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 19. Juni 2026 abgeschlossen wurden, bleibt das bisherige Recht maßgeblich. Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, kann ein Widerruf auch heute noch möglich sein. In einem solchen Fall kann der Widerruf finanziell deutlich attraktiver sein als eine Kündigung. Während Versicherte bei einer Kündigung meist nur den Rückkaufswert erhalten, können sie bei einem erfolgreichen Widerruf unter Umständen zusätzlich die Abschlusskosten zurückverlangen. „Ob ein Widerruf durchsetzbar ist oder nur eine Kündigung als bessere Lösung bleibt, hängt sehr vom Einzelfall ab“, sagt der BdV. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Rechte vor einer Entscheidung unabhängig prüfen lassen. Vorsicht geboten ist vor Finanzvermittlern oder Unternehmen, die aufdringlich eine Rückabwicklung anpreisen. Oft zahlt man hier unnötige Entgelte, Anwaltshonorare oder zusätzliche Gutachterkosten. Kritisch bewertet der BdV die neue gesetzliche Regelung für Neuverträge. Bislang mussten Versicherungsunternehmen die Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Informationen tragen. Künftig endet das Widerrufsrecht auch dann nach spätestens 24 Monaten und 30 Tagen, wenn nur bestimmte Informationspflichten verletzt wurden.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     AvD für Halterhaftung bei E-Scootern    Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein wachsendes Problem im Verkehr. Die Bundesregierung hat deshalb im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung in den Bundestag eingebracht. Geschädigte sollen es zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht die Maßnahme als Erleichterung für die Durchsetzung von Entschädigungen für betroffene Verkehrsteilnehmer. Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht.    Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen durch E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die registrierten Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist dabei jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden.  Die 5.000 von Versicherern regulierten Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent im Zusammenhang mit Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des Gesamtbestandes dieser Fahrzeuge ausmachen. Falsch abgestellte E-Scooter stellen inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko für sehbehinderte Menschen dar. Unerlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter sind faktisch Barrieren, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen und schon geführt haben. E-Scooter auf Bürgersteigen kreuz und quer abzustellen ist nicht nur rechtswidrig, sondern hochgefährlich.  Nutzer von E-Scootern haften Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von E-Scootern die Haftung auslösen, die sogenannte Gefährdungshaftung. Ein individuelles Verschulden ist dann durch den Geschädigten nicht nachzuweisen, um Schadenersatz vom Versicherer zu erhalten. Bisher scheiterte die Forderung häufig daran, ein persönliches Verschulden des letzten Nutzers des Rollers festzustellen. Selbst bei schweren Verletzungen von Passanten, die über einen achtlos abgestellten Scooter stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen Schadenersatz zu. Der AvD sieht hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter als motorisiertes Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von Mitfahrern auf den Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich verboten ist.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung - Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten    Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang des vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das aber: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird. Das Prinzip gegen die Steuerprogression Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht.   Entlastung mit zeitlicher Verzögerung Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greift. Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind Betroffene jetzt selbst in der Pflicht. Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto zeitnaher fließt das Geld zurück. So hoch fällt die Ersparnis aus Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel: Ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von 20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine Steuerlast auf 17.390 Euro.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:    Grillen schafft nicht nur Freunde in der Nachbarschaft!  Hilfreiche Tipps von Rechtsanwalt Franz Obst Ich kenne zugegebenermaßen keine Statistiken, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema „Grillen“ bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten ganz weit oben steht. Franz Obst, Rechtsanwalt und Mediator und RTL-Streitschlichter, weiß, wie schnell Streit ausbrechen kann: Franz Obst: Davon kann man ausgehen. Also ich sag mal: Zunächst mal ist es ja die Frage, welchen Grill nehme ich überhaupt. Nehme ich jetzt einen Gasgrill oder nehme ich einen Holzkohlengrill und, wenn ich jetzt einen Gasgrill nehme, dann ist es nur noch vom Grillgut abhängig, ob ich jetzt die Würstchen dann tatsächlich tiefschwarz bräune oder ob ich die so bräune, dass ich nicht so lange drauf raumkauen muss, während es beim Holzkohlegrill dann immer mit einer gewissen Geruchsbelästigung einhergeht und da gibt es auch eine Fülle von Rechtsprechung, die zieht sich von Nord nach Süd und von Ost nach West und hat interessanterweise unterschiedliche Zeiten, wie oft man so grillen darf! Auf die Gerichte kann man hier ausnahmsweise kaum setzen, denn: Franz Obst: .. nach Auffassung des einen Gerichts darf man einmal im Monat grillen, nach Auffassung des anderen Gerichts kann man also alle Woche mal grillen und dann gibt es noch ein anderes Gericht, das sagt: Naja, solange ich meine Mitmenschen damit nicht belästige, kann ich eigentlich grillen, sooft ich will! Es gibt also dummerweise keine klaren Aussagen und erst recht keine Tabellen, wo ich ablesen kann, wann ich welches Grillgut auf welchem Grill braten darf! Also, was tun? Franz Obst: Das ist natürlich dann immer der Gradmesser! Beinträchtige ich dadurch das Wohl des anderen, indem ich dann meinen Grill anwerfe oder beeinträchtige ich das nicht? Und wenn man jetzt mal so eine richtige schöne Grillparty schmeißt mit einem Grillrost, den man oben aus einem Flugzeug schon sehen kann, dann sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht die umliegenden Nachbarn einlädt, dann haben die auch Spaß und beschweren sich nicht mal. Ärgerlich wird es vor allem, wenn man die Prozessfreude der Nachbarschaft falsch einschätzt und es auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang ankommen lässt! Schließlich sind in aller Regel zwei Anwälte und ein Gericht beschäftigt und das ist nicht billig. Franz Obst: Ja gut, da sind ruck-zuck dann mal 1.000,-- Euro weg und dann hat man immer noch die Frage: „Wer muss den Spaß am Ende des Tages bezahlen – nämlich der Unterlegene!“ Und das wissen wir beide. Vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gottes Hand. Das kann so und so ausgehen!   Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch solche Streitigkeiten abdeckt.  Denn spätestens beim Marsch durch die Instanzen kann man sonst jede Menge Geld vernichten. Also lieber ein paar Steaks mehr kaufen und die Nachbarn einladen!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft
Movimento

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft

Play Episode Listen Later Jun 3, 2026 3:01 Transcription Available


"Movimento" - die musikalische Radtour im Rahmen des Festivals Alte Musik Kloster Knechtsteden - führt bereits zum achten Mal auf den Radwegen der Region zu besonderen Aufführungs- und Spielorten. In diesem Jahr werden sechs Stationen von rund 400 Menschen am Sonntag, dem 13. September, "angeradelt". Insgesamt also 1000 Minuten Musik aller Stilrichtungen in Brühl, Erftstadt, Kerpen und Hürth auf 38 Streckenkilometern. Den Auftakt macht ein Orgelkonzert unter der Leitung von Seelsorgebereichsmusiker Peter Klasen in der Brühler Schlosskirche Maria von den Engeln. "Movimento" ist regelmäßig ausverkauft - daher - rasch zum Vorverkauf, denn der hat schon begonnen. Alle Infos zum Programm, zur Strecke und den Tickets gibt es hier: www.movimento-fahrradkonzert.de." Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute:Der Buch-Tipp: Ferrari in der FORMEL 1 Foto: Cover (c) Geramond Verlag Es sind nur sieben Buchstaben, aber sie ergeben zusammen einen Mythos! Das Wort, dass sich daraus zusammensetzt heißt schlicht und einfach Ferrari! Es gibt mit Sicherheit fast keinen jungen Menschen, der nicht davon träumt, irgendwann mal in einem Ferrari zu sitzen, ich gebe zu, das gilt natürlich auch für ältere Menschen. Mit zunehmendem Alter lässt allerdings der Wunsch nach, auch mal in einem Formel 1 Auto von Ferrari zu sitzen.  Foto: Buchseite S. 20 (c) Geramond Verlag - Motorsport Images und James Mann Das hat mehrere Gründe:Erstens kommen die meisten von uns gar nicht mehr in ein solches Fahrzeug hinein, geschweige denn, heraus und vermutlich wären wir auch nicht in der Lage, mit diesem Fahrzeug auch nur 100 Meter weit unfallfrei zu fahren. Immerhin würden wir es vermutlich schaffen, das Auto in Bewegung zu setzen, den Automatikgetrieben neuerer Generation sei Dank. Das war früher völlig anders, wie man in dem im Verlag GeraMond erschienenen Buch „Ferrari in der FORMEL 1“ von Stuart Codling nachlesen kann.Codling stellt in diesem Buch auf 224 Seiten alle Rennfahrzeuge von Ferrari vor, die seit 1950 bis 2020 in der Formel 1 eingesetzt wurden. Zwar gab es schon vor der Formel 1 Automobilweltmeisterschaften, aber das Buch von Codling listet eben die Fahrzeuge auf, die seit 1950 von Ferrari in der Formel eins eingesetzt wurden. Dieses erste Formel 1 Fahrzeug trug übrigens die Typenbezeichnung 125 F1. In den ersten beiden Jahren der Formel 1, also 1950 und 1951, dominierten aber noch die von Kompressor-Motoren angetriebenen Alfetta von Alfa Romeo. Foto: Buchseite S. 148 (c) Geramond Verlag - Motorsport Images und Ja-mes Mann 1952 war es dann soweit: Alberto Ascari wurde auf dem 170 PS starken Ferrari 500 F1 Weltmeister. Es war der erste Formel 1 Fahrerweltmeistertitel, es sollten im Laufe der Jahrzehnte 14 weitere folgen.  Konstrukteursweltmeister wurde man erstmals 1961, insgesamt kamen hier 16 Titel zusammen. An dieser Stelle einen Überblick über die Fahrzeuge im Buch zu machen ist schon aufgrund der Menge unmöglich. Der letzte vorgestellte Rennwagen im Buch ist der SF 1000 von 2020 – die Zahl 1000 dürfte für seine PS-Leistung stehen. Sie haben jetzt sicher Lust auf mehr bekommen? Kein Problem. Das Buch „Ferrari in der FORMEL 1“ ist im Buchhandel und online für 49,99 Euro erhältlich!    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Getrennte Wege, gemeinsame Verträge: Was Scheidungspaare jetzt beachten müssen 14,7 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2024 – rund ein halbes Jahr weniger als noch 2022. Was danach oft in Vergessenheit gerät: der gemeinsame Versicherungsschutz.  „Nach einer Scheidung oder Trennung sollten gemeinsame Versicherungsverträge unbedingt auf den Prüfstand – und bei Bedarf angepasst werden. Ob Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – beides kann den Versicherungsschutz verändern und das losgelöst von den üblichen Kündigungsfristen eines Vertrags. Deshalb sollte man gezielt prüfen, ob der eigene Vertrag solche besonderen Regelungen enthält“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Zu den praktischen Folgen einer Scheidung gehört oft auch eine Namensänderung. Nimmt die Frau beispielsweise ihren Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar keine Briefe zustellen. Die Schreiben gelten aber dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden. „Sobald eine Scheidung absehbar ist, sollten beide Seiten klären, wer die gemeinsamen Versicherungsverträge übernehmen möchte oder übernehmen kann“, sagt man. Für die im Versicherungsschein genannten Versicherungsnehmer ist es einfach: Sie oder er führt den Vertrag weiter. Wer den Vertrag nicht fortsetzen kann, muss sich um einen neuen passenden Versicherungsschutz kümmern. Dieser sollte die K.-o.-Kriterien des BdV der jeweiligen Sparte erfüllen. Besonders heikel ist, wenn ein Partner im Zuge der Scheidung den Versicherungsschutz verliert, ohne davon etwas mitzubekommen. Deutlich wird das am Beispiel der Privathaftpflichtversicherung (PHV). In dieser können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden. Bei Unverheirateten wird üblicherweise verlangt, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und  Informationen

Mit dem Honda CR-V begründete der japanische Automobilhersteller im Jahr 1995 eine spezielle Generation von Familienfahrzeugen, die so genannten kompakten Crossover- und SUV-Modelle. Die sind zum absoluten Selbstläufer geworden! Der Beweis ist schon daran zu sehen, dass dieser CRV im Jahre 2023 in die sechste Generation gestartet ist. Und man kann davon ausgehen, dass auch die siebte schon am Horizont erkennbar ist. Zumindest für Eingeweihte in den Entwicklungs- und Designabteilungen von Honda.   Darum geht es diesmal!Es sind genau 31 Jahre vergangen, seit Honda dem geneigten Publikum den CR-V vorgestellt hat. Der Honda CR-V war der erste seiner Art und somit der Begründer einer völlig neuen Fahrzeugklasse. Heute sind solche kompakten Crossover- und SUV-Modelle aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Das war vor nunmehr 31 Jahren noch anders. Die Paarung aus günstigen Betriebskosten und guten Fahreigenschaften von Familienfahrzeugen und einer robusten Leistungsfähigkeit punktete bei den Kunden auf Anhieb – so ist der CR-V bis heute zurecht eines der beliebtesten SUV-Modelle aller Zeiten. Power und Drive!    Wir haben den Honda CR-V e:HEV – so seine korrekte Typenbezeichnung – in der Allradausführung AWD getestet. Beginnen wir mit einem nüchternen Blick auf die Zahlen:  Der aktuelle CR-V hat eine Motorleistung von 135 kW (184 PS), ein Drehmoment von 335 Nm und eine Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in 9,4 Sekunden. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 187 km/h, beide Werte sind geringfügig schlechter als beim Frontantrieb, dafür hat der Allradantrieb Vorteile bei der Traktion. 6,7 Liter konsumiert der Vollhybrid im kombinierten Verbrauch auf 100 Kilometer Fahrstrecke. Die Innenausstattung!Man muss es eigentlich nicht mehr explizit betonen – wenn Fahrzeuge heute als „Basisausführung“ bezeichnet werden, heißt das auf gar keinen Fall, dass sie eine zu geringe Ausstattung mitbringen. Im Falle unseres Testfahrzeuges bedeutet dies, dass schon die Einstiegversion mit einer Vielzahl von Assistenzsystemen absolut vorbildlich ausgestattet ist.  Dazu gehört "Sensing 360", das den gesamten Rundum-Bereich des SUV gut einsehbar macht. Die nach vorn gerichtete 100-Grad-Kamera deckt weite Teile des Vorderbereichs ab, ein Auspark-Assistent warnt vor kreuzenden Rädern, auch Spurwechsel-Kollisionswarnsystem und Lenkassistent sind vorhaben. Wird der Blinker betätigt, werden automatisch auch Kameras aktiviert, die zeigen, was sich im toten Winkel befindet. Die Kosten!Der Honda CR-V e:HEV AWD Elegance steht mit einem aktuellen Listen-Grundpreis von 49.500 Euro fast am unteren Ende der Preisliste, günstiger ist nur die frontgetriebene Version. Zwar ist diese Elegance – Linie de facto die Einstiegsversion, das bedeutet aber heutzutage keineswegs, dass man auf wichtige Dinge verzichten müsste. Schon gar nicht bei Honda! Das zeigt auch der Blick in die weitere Ausstattungsliste. Alle Fotos: © Honda Deutschland - Niederlassung der Honda Motor Europe Ltd.    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Förderung gekaufter neuer E-Autos ist online    Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge zur Förderung beim Kauf neuer E-Autos online gestellt werden. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, ist das Verfahren ausschließlich digital gestaltet. Im Portal der Förderzentrale Deutschland wird die sogenannte BundID benötigt. Sie ermöglicht den Zugang zu staatlichen Online-Diensten in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige Fördervoraussetzungen.   Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein batterieelektrischem-, Range-Extender- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind. 80 km aufweisen. Plug-In-Autos müssen zudem bis zum 30.06.2027 zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen.      Förderung für Private mit Einkommensgrenzen Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Selbständige sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug privat gehalten wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit zwei oder mehr Kindern.    Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung: Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die Förderung nochmals um 1.000 Euro. Antrag ist nur online möglich Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide errechnet. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft
Religions go green

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft

Play Episode Listen Later May 27, 2026 7:18 Transcription Available


Die Welt ist ein Geschenk Gottes. Das glauben Christen, Muslime und Juden. Das interreligiöse Netzwerk "Religions go green" vom Erzbistum Köln will das nutzen und mit anderen Religionen gemeinsame Sache machen. Auch im Rhein Erft Kreis sind sechs verschiedene Religionsgruppen dabei - alle mit dem Ziel, die Erde zu schützen. Das Katholische Bildungsforum Rhein-Erft hat die Aktion im April gestartet Darüber gesprochen haben Tanja Steinfort-Lecke und Martin Böke vom Katholischen Bildungsforum Rhein-Erft. Diesen Beitrag produzierte Michael Hartke für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

  Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Trinkgeldstudie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern     "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel.   Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?"   Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN.    „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen! Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr!   Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld!  5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:Mythos Sterneköche Ein Gericht wie ein Gemälde – © Lemabri, Boppard Sie sind seit Jahren in aller Munde und man hat den Eindruck, mit jeder neuen Kochsendung im Fernsehen kommen neue dazu: Sterneköchinnen und Sterneköche.  Der Einfachheit halber sprechen wir ab jetzt aber nur noch von Sterneköchen.  Und genau da müssen wir mal Licht ins Dunkel bringen. Denn auch wenn es unlogisch klingt, es gibt gar keine Sterneköche. Ich weiß, spätestens jetzt zweifeln Sie an meinem Verstand. Aber auch wenn es völlig widersinnig ist, nicht der Koch bekommt den begehrten Michelin-Stern, sondern das Restaurant, in dem er kocht. Davon gab es im Jahr 2025 in Deutschland 282 mit einem Stern, 47 mit zwei Sternen und nur ganze 12 mit drei Sternen.   Zum Verzehren fast zu schade – © Lemabri, Boppard Und jetzt kommt die Krux. Verlässt ein Koch das Restaurant, dessen Stern er oder sie erkocht haben, behält das Restaurant seinen Stern bis zur Neubewertung, die dann ab der nächsten Ausgabe des Guide-Michelin relevant wird. Der Koch oder die Köchin können die von ihnen für das Restaurant erkochten Sterne allerdings nicht in ein anderes Restaurant mitnehmen. Für mich ist das unlogisch, denn so kochen im Zweifelsfall dann Spitzenköche in einem un-besternten Restaurant, während ein anderer Koch eventuell im Licht der Sterne glänzen kann, zu denen er möglicherweise nicht das Geringste beigetragen hat. Ein Restaurantumzug in ein anderes Gebäude führt übrigens auch zum Verlust des Sterns. Sarah Henke und Christian Eckhardt© Lemabri, BoppardOb es übrigens nach der diesjährigen Sterneverleihung am 23. Juni 2026 noch 12 Drei-Sterne-Restaurants in Deutschland geben wird, steht – Achtung Wortspiel - in den Sternen, denn Sven Elverfeld schließt sein Drei-Sterne-Restaurant Aqua im Ritz Carlton in Wolfsburg und dann sind die Sterne so oder so weg! Das kennen auch die Spitzenköche Sarah Henke und Christian Eckhardt, die beide auch schon im Aqua und in anderen Drei-Sterne-Restaurants gekocht haben. Sarah Henke erkochte zuletzt für das Spices im A-Rosa Sylt und für ihr eigenes Restaurant Yoso in Andernach einen Stern, Christian Eckhardt, mit dem sie seit 2018 verheiratet ist, erkochte zwei Sterne für das Rothschild Kempinski in Königstein und auf Anhieb zwei Michelin-Sterne für sein eigenes, ebenfalls in Andernach gelegenes Purs.Der Eingang zum Genießen – das Lemabri in Boppard © Michael Weyland – was? audio  Mit der Entscheidung, das Lemabri in Boppard am Rhein zu eröffnen, haben sie – zumindest vorübergehend – auf die Sterne an der Tür verzichtet. Bei der Kochqualität der beiden kann sich das aber ganz schnell wieder ändern!  Fotos: Siehe Bilduntertitel   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Wenn der Online-Check-in zum Abo wird - Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) geht von hoher Dunkelziffer aus    Online einchecken, Sitzplatz wählen, Bordkarte erhalten – diese Schritte gehören für viele Reisende heute selbstverständlich zur Flugvorbereitung. Zunehmend werden sie jedoch nicht mehr direkt über die Airline erledigt, sondern über externe Dienstleister. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland beobachtet: Für Nutzer ist dabei häufig nicht klar erkennbar, mit wem sie es tatsächlich zu tun haben – und ob sie gerade lediglich einen Einzelservice nutzen oder ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Der günstige Einstieg – und was daraus werden kann Dass Drittanbieter den Online-Check-in übernehmen, Sitzplätze reservieren oder Bordkarten bereitstellen, kommt immer häufiger vor. Beworben werden diese Angebote oft als einfache Zusatzleistungen für gerade einmal einen Euro. Doch die vermeintliche Einzelleistung entpuppt sich nicht selten als „Türöffner“: Denn wer zustimmt, schließt damit möglicherweise zusätzliche Leistungen oder ein Abonnement ab. In einigen Fällen werden wenige Tage später deutlich höhere Beträge – etwa rund 79 Euro – abgebucht. Gleichzeitig berichten Verbraucher, dass die Dienstleistung trotz dieser Zusatzkosten oft nicht wie erwartet erbracht wird oder sogar ganz ausbleibt.  Warum viele Fälle gar nicht beim EVZ landen Dem Europäischen Verbraucherzentrum liegen zahlreiche Beschwerden zu solchen Konstellationen vor. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte jedoch deutlich höher liegen. Denn viele Verbraucher versuchen zunächst, das Problem selbst zu klären – und schließen den Vorgang dann frühzeitig ab. Wenn Zuständigkeiten unklar werden Neben den finanziellen Folgen ergeben sich auch praktische Probleme. Viele Verbraucher gehen davon aus, den Online-Check-in direkt über die Airline vorgenommen zu haben. Dass ein externer Dienstleister zwischengeschaltet ist, wird oft erst dann deutlich, wenn zusätzliche Beträge abgebucht werden. Besonders bei der Nutzung über das Smartphone sind Hinweise zum tatsächlichen Vertragspartner, zu Kosten oder zur Laufzeit häufig nur schwer auffindbar oder nicht vollständig dargestellt. Praktische Nachteile im Reisealltag Unabhängig von dieser rechtlichen Frage zeigen sich für Verbraucher aber auch ganz praktische Nachteile – etwa bei verschobenen Flugzeiten, neu vergebenen Sitzplätzen oder einem später öffnenden Check-in. Wer direkt mit der Airline verbunden ist, erhält solche Informationen in der Regel unmittelbar, etwa über die App oder per Mail. Wer den Vorgang über einen Drittanbieter abgewickelt hat, muss Informationen oft selbstständig und über Umwege suchen. Wer den Online-Check-in nutzt, sollte sich einen Moment Zeit nehmen, vor allem wenn der Vorgang nicht direkt über die Airline läuft. Vor dem Klick prüfen, wer den Service anbietet.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und  Informationen
Kostenfalle Fruehjahrscheck? Untersuchung aus ADAC Sicht sinnvoll -Im Zweifel zweite Meinung einholen Der Was? audio Autotipp von Michael Weyland

Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen

Play Episode Listen Later May 18, 2026


Foto:  ©ADAC/Gerd GeorgeAlles wird teurer, das merkt man überall. Im Supermarkt, an der Tankstelle, auf der Öl- und Gasrechnung und auch bei der Autoreparatur. Hier sind – wie überall im Geschäftsleben – nicht nur seriöse Unternehmen unterwegs, sondern auch Firmen, die abzocken wollen. Koste es, was es wolle und in der Regel kostet es unser Geld. Aufmerksam sollte man daher sein, wenn beim so genannten Frühjahrscheck völlig unerwartet teure Schäden auffallen. Die manchmal gar nicht vorhanden sind.  Darum geht es diesmal!Nach dem Winter werben viele Werkstätten für ihren Frühjahrscheck. Dabei wird das Fahrzeug für eine kleine Gebühr rundum untersucht, mit dem Ziel, Schäden nach dem Winter zu finden. Immer wieder erlebt der ADAC, dass bei diesen Frühjahrschecks vermeintliche Defekte - teils im vierstelligen Bereich - gefunden werden. Damit einher geht meist auch das Angebot der Werkstatt, den Schaden sofort vor Ort zu beheben, oft wird eine hohe Dringlichkeit oder ein Verkehrssicherheitsproblem geltend gemacht. Der Mobilitätsclub informiert darüber, wie mit diesen Frühjahrschecks umgegangen werden kann und welche Rechte Autofahrer haben.Generell ist ein regelmäßiger Check zu empfehlen. Ein Fahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Verschleißteilen, die durch den Einfluss von Belastung, Wetter und Zeit an Leistung einbüßen oder sogar kaputt gehen können. Für Werkstätten sind Frühjahrschecks insofern interessant, als dass sie auftretende Defekte reparieren können. Den ADAC erreichen aber immer wieder Verdachtsmeldungen von Mitgliedern, dass einzelne Werkstätten versuchen, nach einem Check unnötige Reparaturen zu verkaufen.Autofahrer sollten wissen, dass es ihnen bei einem Frühjahrscheck immer freisteht, ein Reparaturangebot abzulehnen. Der eigentliche Auftrag bezieht sich nur auf die Untersuchung und nicht auf einen möglichen Folgeauftrag. Insbesondere bei aufwändigeren Reparaturen empfiehlt der ADAC, dass man sich zunächst den Schaden zeigen lassen sollte und dann einen Kostenvoranschlag anfertigen lässt. Anschließend kann man sich bei einer zweiten Werkstatt oder einer neutralen Prüfstelle eine weitere Bewertung oder Angebot einholen. ADAC Untersuchungen zeigen, dass die Reparaturkosten je nach Anbieter sehr weit auseinander liegen können, weshalb sich Vergleichen immer lohnt.Verbraucher sollten dann stutzig werden, wenn sie zu einer sofortigen Entscheidung gedrängt werden. Selbst für den Fall, dass der Schaden so schwer sei, dass man damit nicht mehr weiterfahren könne, gibt es die Möglichkeit, sich telefonischen Rat bei einer anderen Werkstatt oder auch der ADAC Technik-Hotline einzuholen. Auf keinen Fall sollte bei Skepsis ein Reparaturauftrag erteilt werden - auch eine mündliche Zusage kann bereits als Auftrag gewertet werden. Wer von vornherein eine neutrale Untersuchung favorisiert, sollte den Frühjahrscheck bei einer Einrichtung durchführen lassen, die keine eigenen Reparaturen anbietet. Das können unabhängige Prüfdienste sein - auch der ADAC bietet entsprechende Untersuchungen in vielen Prüfzentren an.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft
Engel auf Drei Rädern in Frechen

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft

Play Episode Listen Later May 17, 2026 3:53 Transcription Available


Markus Gehringer von der Katholischen Kirche hat während Corona das ökumenische Projekt „Engel auf Drei Rädern“ in Frechen ins Leben gerufen. Ein kleines dreirädriges Lastenrad, eine Ape, macht seither regelmäßig auf dem Wochenmarkt Station und es gibt Kaffee. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht     Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen. „Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).  Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll.   Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert.   Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten Sie achten. Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand. „Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“.   Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter Versicherungsschutz    Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland   Thema heute: Mit dem E-Auto in den Campingurlaub: So gelingt das Ziehen des Wohnwagens Foto: ACV Automobil-Club Verkehr Wer jahrelang mit dem Verbrenner und Wohnwagen unterwegs war, steht beim Umstieg auf ein Elektroauto vor neuen Fragen, sagt man beim ACV Automobil-Club Verkehr: Funktioniert der gewohnte Campingurlaub genauso? Wie weit komme ich mit Anhänger und wo kann ich mit Gespann laden? Der Anhängerbetrieb stellt andere Anforderungen als im Alltag. Reichweite, zulässige Gewichte und passende Lademöglichkeiten rücken in den Mittelpunkt. Welches E-Auto kann einen Wohnwagen ziehen? Ob das Fahrzeug einen Hänger ziehen darf, kann man der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen. Die Punkte O.1 und O.2 geben Auskunft über die technisch zulässige Anhängelast für gebremste und ungebremste Anhänger. Ist keine Anhängelast ausgewiesen oder freigegeben, darf das Fahrzeug keinen Anhänger ziehen. Das kann gerade bei älteren E-Autos der Fall sein. Viele aktuelle Modelle sind dagegen für den Anhängerbetrieb ausgelegt. Je nach Modell und Ausführung reichen die zulässigen Anhängelasten von niedrigen Werten um 750 Kilogramm bis in den wohnwagentauglichen Bereich von etwa 1.500 bis 2.000 Kilogramm, bei größeren Fahrzeugen auch darüber. Wie stark sinkt die Reichweite mit Wohnwagen? Beim Ziehen eines Wohnwagens wirkt sich nicht nur das zusätzliche Gewicht auf die Reichweite aus. In der Praxis spielt die Kombination aus Gewicht und Aerodynamik eine zentrale Rolle. Besonders große und breite Wohnwagen erhöhen den Luftwiderstand deutlich und werden damit zum entscheidenden Faktor für die Reichweite. Während kleinere Anhänger kaum Einfluss haben, kann sich die Reichweite mit einem großen Wohnwagen unter ungünstigen Bedingungen etwa halbieren. Für die Praxis bedeutet das: kürzere Etappen, häufigere Ladepausen und angepasste Reisegeschwindigkeiten erhöhen Effizienz und Fahrstabilität. Wie funktioniert Laden mit Wohnwagen unterwegs? Die eigentliche Herausforderung beginnt auf längeren Strecken oft nicht auf der Straße, sondern an der Ladesäule. Viele Schnellladepunkte sind baulich auf einzelne Pkw ausgelegt, die rückwärts oder seitlich einparken. Mit angekuppeltem Anhänger reicht der Platz dann oft nicht aus, sodass nur Rangieren oder sogar Abkoppeln bleibt. Wer mit Wohnwagen oder größerem Anhänger unterwegs ist, sollte seine Route deshalb vorab nicht nur nach Ladeleistung, sondern auch nach Platzangebot auswählen. Größere Ladeparks und Standorte mit Durchfahrtslösung sind klar im Vorteil. Hilfreich sind außerdem Kartenansichten, Fotos und Bewertungen in Lade-Apps, weil sich so oft schon im Vorfeld erkennen lässt, ob ein Standort für ein Gespann taugt oder nicht. Foto: ACV Automobil-Club Verkehr   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert    Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchung kritisch zu prüfen. Denn auf den ersten Blick wirkt alles meistens professionell: Die Internetseite zeigt hochwertige Fotos, ausführliche Beschreibungen und sogar Bewertungen oder Siegel. Dennoch kann es sein, dass die Unterkunft gar nicht existiert. Manchmal werden dafür sogar Bilder und Daten echter Objekte kopiert und für gefälschte Angebote verwendet. Auffällig ähnliche oder übertrieben positive Kommentare können auf Fälschungen hindeuten. Und Bilder der Unterkunft kann man per Rückwärtssuche prüfen - sie können Hinweise auf kopierte Inhalte geben. "Urlauber sollten grundsätzlich vorsichtig sein, wenn sie online eine Ferienunterkunft buchen. Leider tummeln sich auf diesem Gebiet einige Betrüger, und ihre Maschen werden immer raffinierter", sagt man bei der R+V Versicherung. Auf Warnzeichen achten Ein Alarmsignal ist ein Preis, wenn er deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Angebote liegt. Auch fehlende oder unvollständige Angaben zum Anbieter sollten misstrauisch machen - etwa wenn nur eine Handy-Nummer angegeben ist, aber keine Anschrift. "Wer auf der Website kein Impressum findet, sollte lieber die Finger von dem Angebot lassen", warnt ein R+V-Experte. Doch selbst ein vollständiges Impressum ist keine Garantie für einen seriösen Anbieter. Betrüger kopieren oft Daten anderer Websites. Wer einen Verdacht hat, sollte Namen und Adresse genau prüfen oder sich bei Verbänden und örtlichen Tourismusstellen erkundigen. Auch etablierte Buchungsplattformen bieten mehr Sicherheit. Einige prüfen die Anbieter vorab und zahlen das Geld erst nach der Ankunft der Gäste aus. Vorsicht bei der Bezahlung Besonders kritisch wird es bei der Bezahlung. Misstrauisch sollten Urlauber werden, wenn Anbieter auf schnelle Zahlung drängen oder den gesamten Reisepreis im Voraus verlangen. Wer die Buchung außerhalb der Plattform abwickelt, verliert oft auch deren Schutzmechanismen. Sicherer sind Zahlungsarten wie Kreditkarte oder Lastschrift, da sich Buchungen im Betrugsfall unter Umständen zurückholen lassen. Auch Barzahlung vor Ort kann Teil einer Betrugsmasche sein: In manchen Fällen treffen sich Betrüger mit ihren Opfern, kassieren die Miete bar und übergeben einen Schlüssel, der später nicht passt. "Durch den persönlichen Kontakt wiegen sie die Urlauber in Sicherheit". Zur Sicherheit sollte man die Barzahlung erst leisten, wenn man die Wohnung bereits bezogen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen   Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt.   "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung.   Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu.   Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen.      Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:        ARAG veröffentlicht den "Trendmonitor Recht 2025" - Rechtsschutzfälle zeigen: Konflikte um Arbeit und Wohnen nehmen massiv zu    Eine Krise folgt auf die nächste, die wirtschaftliche Unsicherheit wächst, und der Kostendruck ist für viele Haushalte spürbar. In dieser Lage müssen immer mehr Menschen ihren Lebensstandard rechtlich absichern und verteidigen - etwa wenn der Arbeitsplatz bedroht ist oder die Nebenkostenabrechnung explodiert. Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer verfügt die ARAG über einen besonderen Blick auf diese Entwicklungen: Aus den jährlich gemeldeten Rechtsschutzfällen lässt sich ablesen, dass rechtliche Sorgen in den Lebensbereichen Arbeit und Wohnen seit COVID massiv zugenommen haben und die deutschen Verbraucher aktuell am meisten beschäftigen. Mit dem "ARAG Trendmonitor Recht 2025" macht der Konzern diese Erkenntnisse nun erstmals gebündelt öffentlich. So stiegen in den vergangenen fünf Jahren vor allem Auseinandersetzungen in den Bereichen Arbeit um 63 Prozent und Miete/Wohnen um 74 Prozent massiv an. Allein  2025 lag das Plus bei 11,1 Prozent im Arbeitsrecht und bei 15,1 Prozent im Mietrecht. Dass die persönliche Resilienz für Verbraucher rund um rechtliche Fragestellungen immer bedeutsamer wird, unterstreicht die Zahl von mehr als 765.000 Rechtsschutzfällen, in denen die ARAG 2025 Unterstützung geleistet hat. Top-Thema 1: Arbeitsplatz wird zum Unsicherheitsfaktor Über die vergangenen fünf Jahre hinweg zeigt sich im Arbeitsrechtsschutz ein klarer Anstieg der Fälle. Dabei geht es nicht nur um eine höhere Frequenz - auch die wirtschaftliche Tragweite wächst: Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren sind häufig mit hohen Streitwerten verbunden. Auffällig ist die starke Zunahme von Kündigungsschutzklagen um 33 Prozent allein im Jahr 2025. Top-Thema 2: Wenn Wohnen zum Rechtsrisiko wird Wohnen ist nicht mehr nur teuer, sondern für viele Verbraucher ein dauerhaftes Konfliktfeld - etwa durch gestiegene Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Streit über Mängel. Die ARAG beobachtet zudem ein verändertes Verhalten: Viele Kunden setzen ihre Ansprüche bereits bei kleineren, dreistelligen Beträgen rechtlich durch. Trend setzt sich in 2026 fort Auch 2026 bleibt die Situation der Verbraucher angespannt. So verzeichnete die ARAG im ersten Quartal im Arbeitsrechtsschutz erneut ein deutliches Plus der Rechtsschutzfälle von 12,2 Prozent. Der Mietrechtsschutz blieb auf einem hohen Niveau und stieg von Januar bis Ende März mit 3,1 Prozent an.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft
Straße der Silberhaarigen

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft

Play Episode Listen Later May 3, 2026 2:47 Transcription Available


„Eigentlich war das Buch über den Jakobsweg gar nicht geplant“, erzählt der Elsdorfer Kay Löffler. Dann aber haben ihn die Reaktionen auf seine vielen Facebook-Posts während der Pilgerreise doch bewogen, ein Buch über seinen zweimonatigen Weg von Sevilla nach Santiago de Compostela zu schreiben. Das sehr persönliche und unterhaltsame, knapp 200 Seiten starke Buch über eine Reise durch südliche Landschaften mit vielen Begegnungen trägt den Titel „Straße der Silberhaarigen“. Das Buch ist als Book on Demand (BoD) erschienen und kostet 11,99 Euro. Erhältlich ist es im Buchhandel und in Online-Shops. Am 25.06.2026 liest Kay Löffler aus diesem Buch. Ort ist die Stadtbibliothek Bergheim und Beginn ist 18:30 Uhr. Mehr auf www.kayloeffler.eu.“ Diesen Beitrag produzierte André Müller für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Der Citroën Berlingo und seine Vorgänger   Citroën Acadiane 1982 Der Citroën Berlingo gehört heute zu den prägendsten Fahrzeugen im Segment der Hochdachkombis. Seit seiner Weltpremiere im Herbst 1996 steht das Modell für eine Kombination aus praktischer Nutzbarkeit, großzügigem Raumangebot und innovativer Technik – Eigenschaften, die ihn gleichermaßen bei Familien, Gewerbetreibenden und Flottenkunden beliebt machen. Doch der Berlingo hatte eine ganze Reihe von Vorgängern! Citroën AZU Citroën AZU – die „Kastenente“ als Urvater der praktischen Transporter Der Citroën AZU, gesprochen ah-zett-üh, der auf Basis des legendären 2CV, also der „Ente“ entwickelt wurde, trugt somit auch den Beinamen „Kastenente“. Seine Konstruktion folgte dem gleichen Prinzip wie der 2CV: geringes Gewicht, einfache Technik und hohe Alltagstauglichkeit, dazu bot der AZU durch seinen geschlossenen Kastenaufbau ein deutlich größeres Ladevolumen als der Pkw. Mit einer damaligen Nutzlast von rund 250 Kilogramm und einer großen Heckklappe war der AZU ideal für Lieferdienste und Gewerbetreibende geeignet. Seine robuste Federung sorgte zudem dafür, dass auch auf schlechten Straßen empfindliche Ladung sicher transportiert werden konnte. Der berühmte Eier-Test: Die Federung der gesamten 2CV Familie – und damit auch des AZU – wurde damals mit einer ungewöhnlichen Vorgabe entwickelt:  ein Bauer sollte einen Korb mit Eiern über einen frisch gepflügten Acker fahren können, ohne dass sie zerbrechen. Das Ergebnis war die legendär weiche Langhubfederung, die bis heute zu den Markenzeichen von Citroën zählt. Citroën Acadiane – der Übergang in eine neue Generation Auf den AZU folgte Ende der 1970er-Jahre der Citroën Acadiane, gesprochen Ah-kah-djahnn Der Name ist ein Wortspiel: „Acadiane“ ist eine Kombination aus zwei Begriffen: AK – die interne Bezeichnung des 2CV Kastenwagens und Dyane – dem Pkw-Modell, auf dem sie technisch basiert. So entstand der ungewöhnliche Name Acadiane. Citroën C15 Citroën C15 – der europäische Bestseller Der direkte Vorläufer des Berlingo war dann der Citroën C15 ab dem Jahr 1984 – mit ihm gelang der Marke einer der größten Erfolge im Bereich kompakter Nutzfahrzeuge. Der C15 basierte technisch weitgehend auf dem Citroën Visa, erhielt jedoch einen vollständig neu konstruierten Kastenaufbau und eine vom Citroën BX abgeleitete Hinterachse. Auch ohne Hydropneumatik sorgte sie für einen hohen Fahrkomfort. Das Fahrzeug kombinierte robuste Pkw-Technik mit einer hohen Nutzlast und hervorragender Wirtschaftlichkeit. Alle Fotos: Stellantis/Citroën Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück    Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber hält sieben dieser Portale für empfehlenswert. Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere. „Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine Ausgleichszahlung zustehen. So machen Betroffene ihre Rechte geltend Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent. In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande. Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön. Für wen sich Fluggasthelfer lohnen Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche – entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten die Anbieter rund 30 Prozent ein.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und  Informationen
60 Jahre Mazda Luce: Design-Ikone und Trendsetter in der Mittelklasse

Auto - Rund ums Auto. Fahrberichte, Gespräche und Informationen

Play Episode Listen Later Apr 27, 2026


Der Begriff Kodo stammt aus dem Japanischen und könnte mit „Herzschlag“ übersetzt werden. Kodo steht für das Design aktueller Modelle von Mazda. Der Begriff war im Zusammenhang mit Automobilen in den 1960er Jahren sicherlich nicht bekannt, Design als solches hatte aber schon ein legendäres Mazda-Fahrzeug aus diesem Jahrzehnt! Der Mazda Luce. Darum geht es diesmal!Ihnen wird sicherlich aufgefallen sein, dass wir hier praktisch nie über Mazda sprechen, obwohl das Unternehmen durchaus attraktive Fahrzeuge baut. Der Grund ist ganz einfach. Üblicherweise laden Autohersteller uns Motorjournalisten zu so genannten Fahrveranstaltungen ein oder stellen uns Testfahrzeuge zur Verfügung. Da Mazda bei uns seit Jahren weder das eine, noch das andere tut, können wir natürlich nichts zu den aktuellen Fahrzeugen sagen. Es spricht aber nichts dagegen, mal einen Blick in die Geschichte zu werfen – dieses Auto müssen wir nicht fahren, es wird jetzt 60 Jahre alt. Der Mazda Luce. Vom Luce …Mazda spricht beim Luce von einer Exzellenz in avantgardistischer Ästhetik und Technik, die bis ins Jahr 1966 zurückreicht: Damals definierte der Mazda Luce als erste japanische Mittelklasse Designtrends, die Geschichte schrieben. Zugegebenermaßen erinnert mich der Mazda Luce an ein Fahrzeug aus Bella Italia, das ebenfalls in den 1960er Jahren gebaut wurde, was aber nichts an der gelungenen Optik des Luce ändert.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall    Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung. "Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig. Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter. Vor Abflug registrieren Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Finanztip: Gute Kreditkarten gibt es kostenlos – viele Extras sind verzichtbar    Bei den meisten Kreditkarten fallen schnell hohe Gebühren an, wenn im Ausland bezahlt und Geld abgehoben wird – nur wenige Angebote sind gebührenfrei. Das zeigt ein aktueller Kreditkartenvergleich des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Extraleistungen wie Versicherungen, Bonusprogramme oder Rabatte rechtfertigen höhere Kreditkartenkosten meist nicht. Viele Kreditkarten werben mit Zusatzleistungen wie Cashbacks, Meilen oder Versicherungspaketen. „Solche Extras rechtfertigen keine hohen Gebühren“, so Finanztip. „Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher, denen es vor allem um das Bezahlen und Geldabheben geht, reichen kostenlose Kreditkarten.“ Wirklich kostenlose Kreditkarten sind selten Laut Finanztip haben 15 von 39 untersuchten Kreditkarten keine Jahresgebühr, bei allen anderen werden zwischen 24 und 99 Euro jährlich fällig. Bei drei Angeboten ohne Jahresgebühr fallen außerdem keine zusätzlichen Gebühren für Zahlungen in Fremdwährung an und die Gebühren für Bargeldabhebungen sind niedrig. Finanztip empfiehlt aktuell folgende Kreditkarten: die Easybank Visa, Hanseatic Bank Genialcard und die Bank Norwegian Visa. Verbraucherinnen und Verbraucher finden online eine umfangreiche Kreditkarten-Übersicht.  Außerdem hat Finanztip bei der Auswertung berücksichtigt, dass Rückzahlungen per Vollabbuchung seitens der Bank möglich sind und so teure Ratenzahlungen vermieden werden können. „Wer statt einer vollständigen Abbuchung eine Teilzahlung nutzt, zahlt schnell drauf und läuft Gefahr, sich zu verschulden“, warnt man. Kreditkarten als Gebührenfalle Was die Kosten bei Kreditkarten ausmachen können, zeigt sich bei einem Urlaub außerhalb der Eurozone: Wer bei einer Urlaubsreise von 15 Tagen rund 1.000 Euro in Fremdwährung abhebt und mit der Karte bezahlt, zahlt schnell 20 Euro an Gebühren. Hinzu kommt eine durchschnittliche Jahresgebühr von rund 45 Euro. Mit einer kostenlosen Kreditkarte lassen sich diese Ausgaben weitestgehend vermeiden. Kombi-Angebote mit Tücken Kritisch sieht Finanztip, wenn Kreditkarten mit Versicherungspaketen kombiniert beworben werden. „Gerade bei wichtigen Versicherungen wie der Auslandsreisekrankenversicherung sollten die Policen umfassend sein“, so Finanztip. Bei Kreditkarten-Angeboten sei der Schutz häufig eingeschränkt – etwa, weil er nur greift, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen? Seit dem 31. März ist eine Anmeldung für die Steuererklärung per Klick erstmals flächendeckend und einheitlich möglich. Die neu entwickelte App der Finanzbehörden mit dem Namen "MeinELSTER+" bietet bundesweit 11,5 Mio. Steuerpflichtigen die Gelegenheit, ihre Steuererklärung zur Mitte des Jahres mit nur einem Klick vom Mobilphone einzureichen. Das ist für Nutzer eine bequeme und schnelle Art, sich der Steuererklärung zu entledigen. Die Finanzverwaltung profitiert ebenfalls: weniger Aufwand, schnellere Bearbeitung und womöglich geringere Rückzahlungen. "Doch die Interessen der Finanzbehörden und der Steuerzahler klaffen manchmal weit auseinander", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern. Der Anwenderkreis für "MeinELSTER+" ist vorerst allerdings beschränkt. Die Funktion steht aktuell nur ledigen und kinderlosen Arbeitnehmern und Altersrentnern ohne zusätzliche Einkünfte zur Verfügung. Von den rund 24 Mio. ELSTER-Nutzern kommen damit knapp die Hälfte der Steuerzahlender bereits für die Anwendung infrage. Eine Ausweitung auf andere Zielgruppen und eine damit einhergehende Funktionserweiterung sind für die Zukunft geplant.   Wie funktioniert die Steuererklärung mit einem Klick? Wer sich heute oder in den nächsten Wochen für die Funktion "MeinELSTER+" freischalten lässt, verkürzt seinen zeitlichen Aufwand für die Steuererklärung enorm. Denn anhand der dem Finanzamt vorliegenden Daten erstellt die App automatisch einen Vorschlag für die Steuererklärung samt einer Vorschau auf den Steuerbescheid. Ab dem 1. Juli 2026 können Nutzer dann die vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 bestätigen, korrigieren oder ergänzen. Wird das Einverständnis erteilt, ist die Steuererklärung in weniger als einer Sekunde vom Tisch. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allerdings bei den Steuerpflichtigen selbst. Was bringt die Steuererklärung mit einem Klick? Während die fortschreitende Digitalisierung und die stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten an sich positiv zu beurteilen sind, weist "MeinELSTER+" noch Lücken auf. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten sind zum einen sehr überschaubar und beschränken sich auf Meldungen von Arbeitgeber, der Rentenversicherung, Krankenkasse und Banken. Die digitalen Daten beinhalten also nur die Einnahmen, die dem Staat Geld bringen. Elektronische Rechnungen von Firmen zu Ausgaben, die die Steuersituation der Nutzer verbessern können, bleiben außen vor. So riskiert man, steuermindernde Punkte schlichtweg zu vergessen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft
Männer kochen mit Geschmack im Anton Heinen Haus in Bergheim

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft

Play Episode Listen Later Apr 8, 2026 2:18


Vielleicht sind Sie gerade in den Ruhestand eingetreten und möchten sich mehr mit dem Thema Kochen beschäftigen, oder fühlen sich aus einem anderen Grund angesprochen. Ergreifen Sie selbst den Kochlöffel und die Initiative für die Zubereitung von schmackhaften und gesunden Mahlzeiten. Die qualifizierte Hauswirtschafterin gibt Ihnen Inspiration für umsetzbare Gerichte und unterstützt Sie bei der Zubereitung mit den notwendigen Techniken in unserer schönen Lehrküche. Der Austausch mit anderen Männern und das gemeinsame Genießen des Menüs runden jeden Termin ab! Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft
Dritter Ort in Hürth Stozheim

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft

Play Episode Listen Later Apr 8, 2026 2:41


Dritter Ort in Hürth Stozheim. Eine Kneipe wird zum Treffpunkt für Theater oder Trauercafé umgebaut. Diesen Beitrag produzierte Jan Sting für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.

Automobilkurznachrichten von Michael Weyland

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Warum saisonaler Autokauf nicht immer sinnvoll ist.     Wir können uns sicherlich darauf einigen, dass die wenigsten von uns professionelle Autokäufer oder -verkäufer sind. Somit machen wir vieles, wie man so schön sagt, aus dem Bauch heraus und aufgrund von „Erfahrungswerten“ im Freundes- oder Bekanntenkreis.   Wer früher ein Cabrio kaufen wollte, tat dies klugerweise im Winter, da waren die Preise niedrig, wer verkaufen wollte, konnte im Sommer das meiste herausholen. Doch diese Rechnung geht schon lange nicht mehr auf, erklärt Timo Quernes, der einen Gebrauchtfahrzeughandel in Ruppach-Goldhausen in der Nähe von Montabaur betreibt.     Timo Quernes:   Wenn ich aufs Cabrio grade mal reflektieren darf, dann ist es so, dass man früher gesagt hat, man kauft antizyklisch den Wagen. Das heißt, in der Herbstsaison in den Winter hinein ein Cabrio, bis sich das dann so weit herumgesprochen hatte, dass die zurückgehende Nachfrage nach Cabrios zu sinkenden Preisen geführt hat, dass alle eigentlich, die ein Cabrio haben wollten, im Herbst ein Cabrio gesucht haben und dann ist die Nachfrage gestiegen im Herbst und die Preise sind gestiegen, also haben die, die sich quasi strategisch klug verhalten haben den teureren Preis bezahlt. Die hatten dann nämlich alle schon Cabrio im kommenden Frühling und die, die dann wirklich zur Sonne eins gekauft haben, haben es billiger gekauft als die, die es übern Winter dann schon in der Garage stehen hatten. Und wenn das Cabrio dann ein halbes Jahr ungenutzt in der Garage steht, hat man natürlich auch einen Wertverlust. Saisonal kaufen ist also eher nicht sinnvoll, doch es gibt auch Ausnahmen. Das kann zum Beispiel bei Allradfahrzeugen so sein. Timo Quernes:   Also es könnte tatsächlich sein, dass die Preise für Nicht-Allradautos vor dem Winter in gewissen Regionen runtergehen, aber die Nachfrage nach Allrad ist in den letzten Jahren so stark gestiegen. Viele fahren gerne übers komplette Jahr hinweg den Allradantrieb, im Nassen, in Kurven, hat sich das bewährt.   Nun ist es natürlich häufig so, dass man fremdbestimmt ist. Den Satz: Ich kriege den wohl nicht mehr über den TÜV, haben wir alle schon einmal gehört. Und auch, dass man schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen soll.  Das sieht Timo Quernes aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ganz genauso.   Timo Quernes:        Wenn das alte Auto anfängt, reparaturanfällig zu werden. Wenn Sie sagen, bevor mir da noch irgendwas kaputt geht oder wenn ich irgendwo Rost habe oder irgendwo steht ein gutes Angebot beim Händler, würde ich das Auto sofort kaufen. Ich glaube, jeder sollte ein Auto kaufen, wenn er spürt, dass er einen Bedarf hat für das neue Auto. Das ist eine Erfahrung, die ich auch teile. Zudem hat Autokaufen oftmals mehr mit Emotion als mit Vernunft zu tun. Aber das behalten wir jetzt mal schön für uns.   Alle Fotos: Was audio? Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen.     Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“   Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute: Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt erwischt.  Doch das Problem versäumter Fristen haben nicht nur die Bayern, sondern auch Steuerpflichtige in anderen Bundesländern. Steuerpflicht ohne Erinnerung Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist nun Schluss. Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt, so wie andere Bundesländer bereits vorher. Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt also wie in anderen Bundesländern selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger haben dies aber nicht einmal bemerkt. Automatische Zahlung als Lösung Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin selbst überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender notieren. Ein kleiner Termin mit teuren Folgen Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags. Vier Termine, die man kennen muss Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Solar-Boom: 50 Prozent mehr Anfragen – Balkonkraftwerke rechnen sich oft schon nach drei Jahren    Wir haben es bereits thematisiert, dass man zumindest den Eindruck haben muss, dass unsere Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, (CDU), sich mehr um die Einkünfte der Energiekonzerne sorgt, als um die Bürger dieses Landes.Das Hick-Hack um die Reduzierung oder sogar die Abschaffung der Förderung privater Solaranlagen ist uns noch in schlechter Erinnerung, da kommt sie schon mit dem nächsten Vorschlag um die Ecke. Jetzt soll die Windkraft unbedingt gefördert und ausgebaut werden. Wem das nutzt, ist ziemlich klar. Nicht dem Privatmann, der hat in aller Regel kein Windrad im Garten stehen. Hier werden wohl wieder Unternehmen der Energiewirtschaft unterstützt. Sie erinnern sich, welchen Job Frau Reiche für den Posten der Wirtschaftsministerin aufgegeben hat? Notfalls googlen Sie einfach mal.    Solarhandel meldet steigende Nachfrage Werfen wir trotzdem nochmal einen Blick auf Solaranlagen. Denn aktuell steigt die Nachfrage nach Solaranlagen deutlich. Mehrere Anbieter berichten gegenüber dem unabhängigen Geldratgeber Finanztip von rund 50 Prozent mehr Anfragen in den vergangenen Wochen. Klar ist, dass der Hintergrund unter anderem das drohende Ende der Einspeisevergütung für neue Anlagen ist und dass der eine oder andere versucht, zu retten, was vielleicht noch zu retten ist. Interessant ist dabei auch der Blick auf die sogenannten Balkonkraftwerke. Sie können zwar nur begrenzt für Autarkie sorgen, aber sie können den Bedarf eines Haushalts an externen Stromlieferungen spürbar senken. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Finanztip. Balkonkraftwerke sind der günstige Einstieg in den Solarstrom und besonders für Miet- und Eigentumswohnungen empfehlenswert.   Balkonkraftwerke: schneller Einstieg, begrenzte Autarkie Die kleinen Steckersolargeräte kosten häufig nur wenige hundert Euro. Sie können ohne aufwendige Installation am Balkon oder auf der Terrasse angebracht werden. Ein Beispielhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) kann mit einem kleinen Balkonkraftwerk mit zwei Solarmodulen etwa 15 Prozent des Strombedarfs selbst decken. Größere Balkonkraftwerke mit vier Modulen erreichen in diesem Beispiel eine Autarkie von etwa 20 Prozent. Ein kleines Balkonkraftwerk für etwa 400 Euro rentiert sich laut Finanztip-Berechnung nach knapp drei Jahren, eine größere Anlage für etwa 700 Euro nach rund dreieinhalb Jahren. Mieter haben inzwischen grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu betreiben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Wir - Der christliche Podcast an Rhein und Erft

Am fünften Fastensonntag spenden die Gemeinden die Kollekte an die Misereor-Fastenaktion. Im Fokus steht dieses Jahr das Projekt CODAS in Kamerun, das Jugendliche bei ihrer Berufsausbildung unterstützt. Eveline Gongang arbeitet dort, nach eigener Förderung durch das Projekt. Diesen Beitrag produzierte Katrin Henn für die Medienwerkstatt Katholisches Bildungsforum Rhein-Erft.

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Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?     Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Fahrradtipps: Privathaftpflicht ist ein Muss, beim Diebstahlschutz gibt es verschiedene Optionen Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer auf einen regelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand, sondern auch der Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“, sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt „Hausratversicherung“. Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen. Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Online-Business leicht gemacht
Die 8 wahren Werte deiner Expertise im KI-Zeitalter

Online-Business leicht gemacht

Play Episode Listen Later Feb 10, 2026 19:54 Transcription Available


354: In dieser Episode spreche ich darüber, warum Online-Programme trotz KI-Boom immer noch gefragt sind und welche acht wahren Werte deine Expertise für Kunden wirklich unverzichtbar machen. Du erfährst, wie du als Anbieter im digitalen Zeitalter relevant bleibst und mit Einordnung, Accountability und echter Transformation überzeugst. Ich teile meine persönliche Sicht auf die Rolle von Experten, die Macht von Community und wie du deine Programme so gestaltest, dass sie auch in Zukunft erfolgreich verkauft werden. Lass dich inspirieren, deine Expertise neu zu denken und erfahre, warum Vertrauen, kuratierte Qualität und menschliche Begleitung wichtiger sind denn je. Diesen Beitrag als Blogartikel hier lesen: https://katharina-lewald.de/expertise Zum "Ready 2 Launch"-Beratungspaket: https://katharina-lewald.de/ready2launch Zum Online Business Campus: https://katharina-lewald.de/campus