Middle High German heroic poem
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Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 29.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine dramatische neue Entscheidung des OVG Münster In dieser Podcast-Folge bespreche ich eine wegweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. August 2025 (Aktenzeichen 4 A 1555/23), die für tausende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und möglicherweise bundesweit erhebliche Konsequenzen haben könnte. Das Gericht hat die Rückforderung von November- und Dezemberhilfen bestätigt und dabei eine bemerkenswerte Begründung gewählt: Die Bewilligung war nicht nur wegen falscher Angaben rechtswidrig, sondern verstieß auch gegen EU-Beihilferecht.Der SachverhaltEin selbstständiger Gewerbetreibender hatte im Jahr 2013 ein Gewerbe mit der Bezeichnung „Eventorganisation" angemeldet. Seine Tätigkeit bestand darin, Eintrittskarten und Einlasstickets für Konzerte, Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen zu vertreiben. Er kaufte diese Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein und verkaufte sie an Endkunden weiter.Als im Herbst 2020 die Infektionen mit dem Coronavirus erneut exponentiell anstiegen und Bund und Länder im Beschluss vom 28. Oktober 2020 weitreichende Schließungen beschlossen, beantragte der Kläger sowohl November- als auch Dezemberhilfen. Er gab dabei an, indirekt betroffen zu sein, also nachweislich und regelmäßig mindestens 80 Prozent seiner Umsätze mit direkt von Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen zu erzielen. Später erklärte er im Verwaltungsverfahren, er sei sogar direkt betroffen, weil er seinen Betrieb aufgrund der Schließungsanordnungen habe einstellen müssen.Die Bezirksregierung bewilligte daraufhin Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro für die Novemberhilfe und 3.415,38 Euro für die Dezemberhilfe. Allein für November 2020 war dem Kläger wegen außerordentlich hoher Umsätze im November 2019 von durchschnittlich täglich über 9.300 Euro eine Novemberhilfe in Höhe von über 200.000 Euro bewilligt worden. Seine tatsächlichen Gesamtkosten im November 2020 betrugen jedoch nur gut 2.700 Euro.Nach einer Überprüfung nahm die Bezirksregierung die Bewilligungsbescheide zurück und forderte die gezahlten Beträge zurück. Der Kläger klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihm mit Urteil vom 25. Juli 2023 (Aktenzeichen 19 K 1492/22) zunächst recht und hob die Rücknahmebescheide auf. Die Bezirksregierung legte Berufung ein.Die Entscheidung des OVG MünsterDas Oberverwaltungsgericht Münster hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. Die Rücknahmebescheide sind rechtmäßig.Das Gericht stützt seine Entscheidung auf zwei Säulen. Zum einen waren die Angaben des Klägers im Antragsverfahren in wesentlicher Beziehung unrichtig. Er war weder direkt noch indirekt im Sinne der Förderrichtlinien betroffen. Der Verkauf von Veranstaltungstickets über das Internet musste nicht wegen des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 eingestellt werden. Tickets für langfristig geplante Veranstaltungen durften auch während des Lockdowns verkauft werden. Der Kläger hat auch tatsächlich im Dezember 2020 noch Umsätze durch Ticketverkäufe erzielt.Auch die Voraussetzung der indirekten Betroffenheit war nicht erfüllt. Der Kläger erzielte seine Umsätze gerade nicht mit direkt betroffenen Unternehmen, sondern mit Endkunden, die von den Schließungsanordnungen nicht unmittelbar betroffen waren.Zum anderen – und das ist die eigentlich brisante Begründung – verstieß die Bewilligung gegen EU-Beihilferecht, konkret gegen Artikel…
Ich erkläre praxisnah, wie Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht eigenständig einreichen und die erste Instanz sicher meistern – ohne Anwaltszwang. Sie erfahren, was in den ersten drei Wochen nach einer Kündigung zählt, wie Güte- und Kammertermin ablaufen und welche Kosten realistisch sind, inklusive Prozesskostenhilfe und elektronischer Einreichung (eBO). Klare Tipps zu Antrag, Beweisen und typischen Fehlern sorgen für Orientierung.ähnliche Podcastfolgen:1. Wie man sich nicht vor dem Arbeitsgericht verhalten sollte!Artikel:1. Wie lange muss man beim Arbeitsgericht auf einen Termin warten?2. Arbeitsgericht Berlin3. Kosten des Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin4. Muss man beim Arbeitsgericht Berlin zum Gütetermin persönlich erscheinen?5. Kündigungsschutzklage und gescheiteter GüteterminHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
Am 27.11.2025 ist ein Interview mit mir beim kontrafunk über meine Klage bzgl. der «PEI-Protokolle» erschienen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) behauptet, dass seine zuständige Abteilung (Pharmakovigilanz) während der Corona-Impfkampagne keinerlei Protokolle angefertigt habe. Quelle: https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/mensch-und-medizin/mensch-und-medizin-rechtswidrige-zulassung-von-corona-impfstoffen Recherche: https://www.barucker.press/p/pei-keine-protokolle-pharmakovigilanz
Etwa 1.800 Menschen aus Afghanistan warten noch immer auf ihre zugesagte Aufnahme in Deutschland. Ein Angebot der Bundesregierung, stattdessen Geld anzunehmen, endet nun. "Das sind fast erpresserische Methoden", sagt Eva Beyer, Luftbrücke Kabul. Von WDR 5.
Thüringen darf Extremisten vom juristischen Referendariat ausschließen. Das hat das Verfassungsgericht in Weimar entschieden und eine Klage der AfD abgewiesen. Der Thüringer Richterbund hält die Entscheidung für richtig.
Sogenannte Klimakleber sind wegen der Blockade eines Flughafens zu hohem Schadenersatz verurteilt worden.
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In Folge 382 von Rolling Sushi geht es um den Streit mit China und die Auswirkungen, die Reformierung der Krankenversicherung, ein Urteil gegen Cloudflare, Tiefkühlgemüse, unbeliebte berühmte Trauben, Zustimmung für die Einwanderungspolitik, den Trend zu weniger Alkohol, Süßkartoffeln in Gefahr, einen schweren Brand, Dating-Event für Senioren, die kontroverse Reispolitik.
bto - beyond the obvious 2.0 - der neue Ökonomie-Podcast von Dr. Daniel Stelter
Rund 1,6 Milliarden Euro wollte sich Dänemark mit einer Klage vor dem Londoner High Court von Steuerbetrügern zurückholen und hat eine schwere Niederlage erlitten. Die Klage auf Erstattung von zu Unrecht erschlichenen Steuererstattungen – bekannt geworden als Cum-Ex-Skandal – wurde im Oktober 2025 abgewiesen, weil der Richter den dänischen Behörden mangelhafte Prüfung der Auszahlungen und damit faktisch eine erhebliche Mitschuld attestierte. Das erinnert an das Bild vom Hühnerstall, um den der Fuchs schleicht und bei dem wissentlich die Tür offengelassen wurde. Genau diesen bildlichen Vergleich verwendete Gerhard Schick, Vorstand der „Bürgerbewegung Finanzwende“, in der bto-Episode 68 mit Blick auf die Cum-Ex-Betrügereien. Schick prangerte darin Interesselosigkeit und Unvermögen der Institutionen an, deren Versagen die Finanzkrise 2008/2009, den Cum-Ex-Skandal oder das Wirecard-Desaster zum erheblichen Nachteil der Steuerzahler begünstigt haben. Er zeigte außerdem auf, mit welchen Konzepten solche Auswüchse verhindert werden könnten. Angesichts der Entscheidung in London höchste Zeit für ein bto REFRESH!Hörerservicebeyond the obviousNeue Analysen, Kommentare und Einschätzungen zur Wirtschafts- und Finanzlage finden Sie unter think-bto.com.NewsletterDen monatlichen bto-Newsletter abonnieren Sie hier.RedaktionskontaktWir freuen uns über Ihre Meinungen, Anregungen und Kritik unter podcast@think-bto.com.ShownotesHandelsblatt-Aktion vom 14. November bis 8. Dezember 2025 – Für alle, die schon länger mit einem Handelsblatt-Abo liebäugeln: Das gibt es jetzt für 12 Monate mit 50 % Rabatt – gedruckt oder digital. Mit fundierten Recherchen, starken Meinungen und exklusiven Hintergründen behalten Sie den Überblick über die wichtigsten Wirtschaftsthemen. Das Aktionsangebot finden Sie unter handelsblatt.com/podcast50. WerbepartnerInformationen zu den Angeboten unserer aktuellen Werbepartner finden Sie hier. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
25.11.2025 – Langsam Gesprochene Nachrichten – Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der DW von Dienstag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.
"Kinder haben ein Recht auf Teilhabe am digitalen Umfeld”, sagt die UN. Wie passt das mit der Forderung nach einem Social Media-Verbot für Minderjährige zusammen? Außerdem haben wir ein bisschen Jurakram, ein bisschen Europakram und Roblox bewegt sich. Offenbar.
BVerfG 09.07.2025 – 1 BvR 975/25: Abonnierenund weiter empfehlen! Instagram:rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Strafrecht; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; LG; Amtsgericht; AG; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Öffentliches Recht; BVerfG; Bundesverfassungsgericht; GG, Grundgesetz; Polizei; Kontrolle; Verkehr; Bodycam; Handy; Mobiltelefon; Smarthone; Beschwerde;
+++ CDU, BSW, SPD haben sich auf Finanzpaket für Kommunen geeinigt +++ Thüringer AfD scheitert mit einer Klage gegen Zeitschrift Handelsblatt +++ Vogelgrippe im Kreis Greiz ist offenbar auf dem Rückzug +++
In den USA geht Donald Trump seit Beginn seiner zweiten Amtszeit mit Anschuldigungen, Milliardenklagen und gekürzten Geldern gegen kritische Medien im eigenen Land vor. Nun treffen die Drohungen des US-Präsidenten erstmals auch ein europäisches Medium: die BBC in London. Vordergründig geht es um einen journalistischen Fehler in einer Doku über den Präsidenten. Aber was steckt dahinter? Mit ARD-Korrespondent Christoph Prössl schauen wir, wie die Debatte um die BBC derart hochkochen konnte und, wie sich Medien gegen solche Angriffe wappnen können. Alle Entwicklungen im Fall Trump gegen die BBC: https://www.tagesschau.de/thema/bbc In dieser früheren 11KM-Folge geht es um Donald Trumps Angriffe auf US-Medien: https://1.ard.de/11KM_Trump_Medien Und in dieser Folge mit unserem Gast Christoph Prössl geht's um die aktuelle Stimmung in Großbritannien und den Aufstieg von “Reform UK”: https://1.ard.de/11KM_Rechtspopulisten_Grossbritannien Hier geht's zu “Urban Pop”, unserem Podcast-Tipp: https://1.ard.de/urban-pop Diese und viele weitere Folgen von 11KM findet ihr überall da, wo es Podcasts gibt, auch hier in der ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/sendung/11km-der-tagesschau-podcast/12200383/ An dieser Folge waren beteiligt: Folgenautoren: Lisa Hentschel, Moritz Fehrle Mitarbeit: Marc Hoffmann Host: David Krause Produktion: Christiane Gerheuser-Kamp, Ruth Ostermann, Marie-Noelle Svihla und Lisa Krumme Planung: Caspar von Au und Hardy Funk Distribution: Kerstin Ammermann Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Nicole Dienemann 11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Episode liegt beim NDR.
"Die Oma ist gestorben, die ist jetzt im Himmel!" – Neulich habe ich mitbekommen, wie ein Kindergartenkind von seiner Großmutter erzählt hat. Das Mädchen ist noch zu klein, um wirklich zu verstehen, was passiert ist. Aber sie hat zumindest begriffen: Die Oma ist nicht mehr da. Aber irgendwie schon noch, nämlich im Himmel. Ich fand vor allem die Überzeugung anrührend, mit der das kleine Mädchen gesagt hat: "Die ist jetzt im Himmel!"Aber wie kann man sich den überhaupt vorstellen? Jetzt im November gedenken wir ja besonders der Toten. Und wir hoffen, dass sie nicht völlig weg sind, dass sie noch auf irgendeine Weise fortexistieren. Als gläubige Menschen hoffen wir, dass sie bei Gott sind, in der Vollendung, wie es so schön heißt. An einen Himmel mit Wölkchen, auf denen die Toten wie Engel Harfe spielen, glaubt ja keiner. Aber was ist dann gemeint?In der Offenbarung des Johannes lesen wir: "Gott wird alle Tränen von ihren Augen abwischen: Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal." Ich finde, so kann man sich den Himmel, das Paradies oder was auch immer nach dem Tod kommen mag, gut vorstellen: Den Tod gibt es nicht mehr, aber auch nicht mehr die Mühsal des Lebens auf Erden. Das, was an Leid geschehen ist, wird in Gott hineingenommen und vollendet.Und noch einen Gedanken finde ich tröstlich: Im Himmel gibt es keine Zeit mehr. Ich hoffe, wir müssen nicht warten, bis alle, die uns lieb und teuer waren, gestorben sind, sondern dass alle da sind, dass wir alle in verwandelter Form bei Gott sind; immer noch als die Personen, die wir waren mit all unseren Schwächen und Fehlern, die wir zu Lebzeiten hatten. Aber Gott heilt uns durch seine Liebe und all das Böse, das wir getan oder erlitten haben, wird so überwunden.Und so hoffe ich, dass das Kind auf jeden Fall Recht hat. Ihre Oma ist im Himmel – und wir, wenn wir gestorben sind, hoffentlich auch! Das sind doch mal Aussichten!
Wieso bei einer (für RefPod-Verhältnisse) kurzen Folge lange Worte verlieren? Richard Ademmer und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, sprechen über die Titelherausgabeklage (oder, genauer: die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung) – das war's! Es handelt sich um die (erste) Fortsetzung der Folge # 68 zur Vollstreckungsabwehrklage (Spotify, Apple, YouTube). Viel Spaß beim Hören! Kapitelmarken: (00:00) Begrüßung (02:26) Problemaufriss (04:00) Examensrelevanz (05:46) Anspruchsgrundlage? (12:11) statthafte Klageart (17:00) Zuständigkeit (20:09) Rechtsschutzbedürfnis (21:52) Begründetheit (23:54) Tenor (24:33) Verabschiedung http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
In unserer 28. Episode des GZ-Podcasts "Chefsache" geht es um das Thema "Recht auf Spezi". Seitdem der Cola-Orangen-Mix boomt, wollen viele Getränke-Hersteller am Markterfolg dieser Getränkekategorie partizipieren. Insbesondere am Triumph von Marktführer Paulaner Spezi, wie uns Jörg Biebernick, der CEO der Paulaner Brauerei Gruppe, im Gespräch bestätigen kann. Das Spezi-Geschäft lohnt sich: Innerhalb der Erfrischungsgetränke-Kategorie sind Cola- und Cola-Mixes nach wie vor das meistgetrunkene Segment. Und da kommt es vor allem auf den richtigen Mix an. Der heißt nach wie vor Cola + Orange. Mit einem satten Wertzuwachs von 14 Prozent im Lebensmitteleinzelhandel legte die Kategorie laut Marktforschung im Jahr 2024 fulminant zu. Der Absatzzuwachs von 7,6 Prozent zeigt außerdem: Da geht noch was. Keine Sorgen hat vor allem der Platzhirsch, die Paulaner Brauerei. Im vergangenen Jahr ist Paulaner Spezi um mehr als 30 Prozent im Vergleich zu 2023 von der Menge her gewachsen. Man sei somit laut Biebernick klarer Marktführer im Cola-Mix-Markt. „Die Nachfrage ist auch außerhalb Bayerns immer weiter gestiegen“, triumphiert der weltgewandte Manager. So habe man in den letzten Jahren auch die Distribution von Paulaner Spezi sukzessive ausgebaut. „Dabei haben wir nie aktiv mit einer klassischen großen Werbekampagne geworben“, weist der FMCG-Profi auf den gefragten Selbstläufer hin. Doch der Erfolg hat viele Väter, und da liegt das Problem, wenigstens vor kurzem noch: Geht es nach dem Willen des Erfinders der Original Spezi, der Brauerei Riegele, dürften nur die Augsburger den Markennamen nutzen. Deswegen reichten sie im Mai 2021 Klage gegen Paulaner ein. Die Münchner hatten jedoch eine Vereinbarung aus dem Jahr 1974, die ihnen die Nutzung des Namens erlaubte. Das Landgericht München gab Paulaner Recht und bestätigte die Gültigkeit dieser alten Vereinbarung. Doch seit dem Jörg Biebernick 2023 den Job bei Paulaner angetreten hat, führt er im Namen der Brauerei mit zahlreichen anderen Unternehmen juristische Auseinandersetzungen, um die Marke Paulaner Spezi zu verteidigen. Wenn nötig, auch vor Gericht. Im Mittelpunkt des Zwistes steht die Fünf-Farben-Welle als Logo, die sich aus Sicht von Biebernick bestimmte Mitbewerber zu Unrecht zu eigen machen. Konkret geht es vor allem um die Frage, ob bei der Farbgebung eine Verwechslungsgefahr besteht. Oder anders gefragt: Wann ist eine Farbe eine Marke? "Letztlich dann, wenn sie als Herkunftsnachweis verstanden wird“, sagt Bierbernick. Sprich: Wenn Menschen eine bestimmte Farbgebung eindeutig mit einer Marke, einem Produkt assoziieren. Im Fall von Paulaner Spezi ist das die Fünf-Farben-Welle in gelb, orange, rot, pink und lila. Dass es sich dabei keineswegs um eine banale Frage handelt, macht schon der Streitwert deutlich: Er liegt bei kolportierten 250 000 Euro. Nun ist Jörg Biebernick kein Unmensch. Er lässt ja mit sich reden. Neulich hat er sich nach einem freundlichen Telefonat mit der Familie Priller von der Brauerei Riegele auf ein gutes Bier in Augsburg zum Gespräch getroffen. Und siehe da, die beiden Inhaber der Marke Spezi haben eine Vereinbarung getroffen, die der Münchner Traditionsbrauerei erlaubt, ihr Cola-Mix Getränk künftig auch international unter dem Namen Paulaner Spezi auf den Markt zu bringen. So geht's auch. Und weil es gerade so gut läuft, schob die Paulaner Brauerei Gruppe neben Spezi und der Limo nun die Paulaner Cola auf den Markt. Wenn der LinkedIn-Account der Getränke Zeitung mit mehr als 300 Likes ein Markt-Seismograph ist, könnte das die nächste AfG-Rakete aus München sein, die zündet. Ganz nach dem Motto: Gut, besser, Paulaner Cola!
Die Medien-Woche Ausgabe 317 vom 16. November 2025 Mit Christian Meier und Stefan Winterbauer Wir sprechen in dieser Ausgabe über folgende Themen: Einleitung: Bambi-Verwirrung und neuer Bertelsmann-Chef / 1 Die BBC und ihre manipulierte Trump-Dokumentation / 2 Warum die GEMA vor Gericht gegen OpenAI gewann / 3 Streit in der Filmbranche um die Förderung des Standorts Deutschland SHOWNOTES https://www.bambi.de/ https://www.welt.de/vermischtes/video6917685dcc12c94ca4e42f89/peinlicher-bambi-auftritt-thomas-gottschalk-entschuldigt-sich-fuer-blackout-bei-verleihung.html https://www.bertelsmann.de/news-und-media/nachrichten/thomas-coesfeld-wird-neuer-vorstandsvorsitzender-von-bertelsmann.jsp?atn=2862170&abp=2862170,2862222, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bertelsmann-vorstandschef-rtl-thomas-coesfeld-mohn-enkel-thomas-rabe-li.3338002 * https://www.theguardian.com/media/2025/nov/13/bbc-apologises-to-donald-trump-over-edit-of-speech-for-panorama?CMP=Share_AndroidApp_Other https://www.spiegel.de/ausland/bbc-krise-nach-ruecktritt-des-generaldirektors-herausforderungen-fuer-den-britischen-rundfunk-a-9a785b3b-481c-47bb-99e2-6a4d2050fce7 bloomberg.com/news/articles/2025-11-10/bbc-skandal-davie-tritt-nach-eklat-um-zusammengeschnittene-trump-rede-zuruck https://www.welt.de/kultur/medien/plus241425025/BBC-Chef-Tim-Davie-Wenn-du-fuer-uns-arbeitest-bist-du-kein-Aktivist.html * https://www.gema.de/de/w/grundsatzurteil-gema-gegen-openai https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/42o1413924-lg-muenchen-i-gema-openai-chatgpt-songtexte-ki https://www.welt.de/kultur/medien/plus255278650/Klage-gegen-KI-Generator-Das-sind-letztlich-alles-geklaute-Lieder.html * https://www.dwdl.de/nachrichten/104499/weimer_setzt_weiter_auf_selbstverpflichtung_statt_gesetz/ https://www.dwdl.de/nachrichten/104472/32_verbaende_fordern_gesetztliche_investitionsverpflichtung/?utm_source=&utm_medium=&utm_campaign=&utm_term= https://the-spot-mediafilm.com/hintergrund/feature/nur-ueber-die-selbstverpflichtung-kann-man-investitionen-nach-deutschland-holen/ --- Impressum:Diensteanbieter Stefan Winterbauer/Christian Meier Medien-Woche Im Kohlstatterfeld 12 69439 Zwingenberg E-Mail-Adresse: diemedienwoche@gmail.com Stefan Winterbauer (Adresse wie oben) Christian Meier Links auf fremde Webseiten: Die Inhalte fremder Webseiten, auf die wir direkt oder indirekt verweisen, liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereiches und wir machen sie uns nicht zu Eigen. Für alle Inhalte und Nachteile, die aus der Nutzung der in den verlinkten Webseiten aufrufbaren Informationen entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke KontaktmöglichkeitenInhaltlich verantwortlich:Haftungs- und Schutzrechtshinweise Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Das Losungswort und der Lehrtext der Herrnhuter Brüdergemeine:Der HERR sah ihre Not an, als er ihre Klage hörte, und gedachte um ihretwillen an seinen Bund.Psalm 106,44-45Und sie steinigten Stephanus; der rief den Herrn an und sprach: Herr Jesus, nimm meinen Geist auf!Apostelgeschichte 7,59Titel der Andacht: "Gottes Barmherzigkeit"Nachzulesen in nah-am-leben.de
US-Präsident Donald Trump hatte von der BBC eine Entschuldigung, eine Richtigstellung und Entschädigung gefordert, weil der Sender in einer Dokumentation eine Rede von Donald Trump irreführend zusammengeschnitten hatte. In dem Streit geht es um die Rolle von Trump während des Sturms auf das Kapitol im Januar 2021. Die BBC hatte tatsächlich eine Rede Trumps zusammengeschnitten und Zitate zusammengefügt, die von unterschiedlichen Stellen der Rede entnommen worden waren. In einem persönlichen Brief soll der BBC-Aufsichtsratsvorsitzende Samir Shah den US-Präsidenten für den Schnittfehler persönlich um Entschuldigung gebeten haben. Die Forderung nach einer Entschädigung weist der öffentlich-rechtliche Sender jedoch zurück. Zwar bedauere die BBC zutiefst die Art und Weise, wie der Videoclip bearbeitet worden sei, hieß es in einer Erklärung, man bestreite jedoch entschieden, dass es eine Grundlage für eine Verleumdungsklage gebe. Beim britischen Rundfunk scheint sich die Meinung durchgesetzt zu haben, dass eine Klage Trumps wenig Aussicht auf Erfolg habe. Die fragliche Dokumentation sei nur in Großbritannien ausgestrahlt worden, nicht in den Vereinigten Staaten. Sie sei auch online durch Geo-Blocking offiziell nicht außerhalb Großbritanniens abrufbar gewesen, erklärt London-Korrespondent Christoph Prössl im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Petra Waldvogel. "Das ist natürlich ein ganz wesentlicher Punkt, wenn man sagt: 'Das hat mir in den USA geschadet'", sagt Prössl - also spekuliere die BBC darauf, einen Rechtsstreit gegen diese Argumentationsweise des US-Präsidenten gewinnen zu können.
US-Präsident Trump wirft der BBC vor, seine Rede vom 6. Januar 2021 manipuliert und radikal dargestellt zu haben. In einer geplanten Klage fordert er eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz und eine offizielle Entschuldigung. Die BBC entschuldigte sich bereits, nachdem hohe Führungskräfte zurückgetreten waren.
Außerdem: Bundesgerichtshof weist Klage der Wirecard-Aktionäre ab // Beiträge von: Stephan Lina, Egzona Hyseni / Moderation: Rigobert Kaiser
Die GEMA hat in München erfolgreich gegen die Nutzung von Liedern durch OpenAI geklagt. "Es ist damit zu rechnen, dass der Fall bis zum Europäischen Gerichtshof gehen wird", sagt Silke von Lewinski, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Von WDR 5.
US President Donald Trump has threatened the British broadcaster BBC with a lawsuit worth one billion US dollars. The background is a documentary in which his speech shortly before the storming of the US Capitol in 2021 was edited in such a way that it potentially makes him appear as an instigator. Following the resignation of two BBC executives, the broadcaster is under massive pressure. Media experts, however, see Trump's actions less as an attempt to seek justice — but more as a deliberate intimidation of independent media. - US-Präsident Donald Trump hat dem britischen Sender BBC mit einer Klage über eine Milliarde US-Dollar gedroht. Hintergrund ist eine Dokumentation, in der seine Rede kurz vor dem Sturm auf das US-Kapitol 2021 so geschnitten wurde, dass sie ihn potenziell als Anstifter erscheinen lässt. Nach dem Rücktritt zweier BBC-Führungskräfte steht der Sender massiv unter Druck. Medienexpertinnen sehen in Trumps Vorgehen jedoch weniger den Versuch, Gerechtigkeit zu suchen – sondern vielmehr eine gezielte Einschüchterung unabhängiger Medien.
Eckart, Tommi www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Die Idee zu dieser Folge ist wegen eines Beitrags auf Johann Scheerers Instagram Seite entstanden. Hier stellte er das Buch V 13 von Emmanuel Carrère vor, das sich mit den Anschlägen in Paris, die vor 10 Jahren am 13.11. 2015 stattfanden, beschäftigt. Johannes hatte zur Zeit der Anschläge mit Pete Doherty Songs in Hamburg aufgenommen.Ein paar Tage nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015, das Album war schon fertig gemischt, kam Doherty mit einem neuen, letzten Song an: Hell to Pay at the Gates of Heaven, einem Lied für die Opfer des Bataclan-Anschlags. "Come on boys, you gotta choose your weapon: J-45 or AK-47", lautet die erste Zeile. "J-45", das ist die berühmte Westerngitarre der Marke Gibson, gebaut seit 1942 und die AK 47 ist eben ein Kalaschnikow Maschinengewehr. Natürlich nahm Johann Scheerer auch diesen Song auf, schön rumpelig, mit Barpiano und irrlichternden Echo-Gitarren.Am 16. November, zur offiziellen Wiedereröffnung des Bataclan, stand Pete Doherty auf der Bühne des Pariser Clubs und sang unseren Song, "Join the band or join the army!", krähte er in die verschwitzte Menge, eine trotzige Rock-'n'-Roll-Antwort auf fundamentalistischen Terror. Die Bataclan-Betreiber hatten ihn eingeladen, er sei genau der Richtige für die Wiedereröffnung, fanden sie. Would you fight a war, or start a band?Diese Entscheidung, fast kindlich formuliert, ist in Wahrheit bitterernst. Sie stellt das Grunddilemma unserer Zeit: Reagieren wir auf die Welt mit Zorn oder mit Mitgefühl? Mit Gewalt oder mit Kreativität? Das Buch ist ein Aufruf die Opfer nicht zu vergessen, ihr Stimmen zu hören, mitfühlen, mitleiden, mit dabei sein, wenn Sie ihre Geschichte erzählen„There's hell to pay at the gates of heaven / But the gates of heaven are closed.“Diese düstere Zeile kann man als Ausdruck der Verzweiflung hören – oder als Gebet. Denn der christliche Glaube kennt genau diesen Moment: das Gefühl, dass der Himmel schweigt. Und dennoch bleibt er offen – für die Klage, für die Umkehr, für das neue Leben.Im Angesicht des zehnten Jahrestags stehen wir vor der Frage: Wie gedenken wir – und wie leben wir weiter? Wählen wir das Gewehr – oder die Gitarre? Die Gewalt – oder die Kraft des Wortes, des Dialogs, des Trosts?„Would you pick up a gun or a guitar? Would you fight a war or start a band?“Christlich erinnert zu gedenken heißt: das Leid nicht zu leugnen – aber auch nicht das letzte Wort zu lassen. Es heißt, die Wahrheit auszusprechen, aber nicht den Glauben zu verlieren. Und es heißt, daran festzuhalten, dass das Licht in der Finsternis leuchtet – und die Finsternis es nicht auslöschen kann. (Joh 1,5) – Also gründet Bands, singt Songs für das Leben. Etwas zum Buch von Emmanuel Carrerehttps://www.swr.de/swrkultur/literatur/swr2-lesenswert-magazin-20230813-1705-01-emmanuel-carrere-v13-die-terroranschlaege-in-paris-100.htmlJohann Scheerer hat ein schönes Buch zu seinen Aufnahmen mit Peter Doherty geschrieben – es heißt „Play“Foto © Gerrit Starczewski @eversthingisrocknrollHomepage: https://7tage1song.dePlaylist Podcast und Song: https://open.spotify.com/playlist/20KHRuuW0YqS7ZyHUdlKO4?si=b6ea0b237af041ecInstagram: https://www.instagram.com/7tage1song/Facebook: https://www.facebook.com/pg/7tage1song/Kontakt: post@7tage1song.deLink zum Song: https://open.spotify.com/intl-de/track/0dUPZ6QXteIYBKcDGwDIY9?si=21e2d28f84594566Spotify Playlist: https://open.spotify.com/playlist/0M5tOXTC0lM8RVycUBQnjy?si=idKC-CFaRp2ZD992gvWvsQ
Prozessbeginn gegen mutmaßlichen Täter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, Start der 30. UN-Klimakonferenz in Brasilien, Taifun "Fung-Wong" verwüstete vor allem Norden der Philippinen, Expertenanhörung im Bundestag im Rahmen der Debatte über die Wehrpflicht, Sahra Wagenknecht gibt Parteivorsitz beim BSW ab, Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy gegen Auflagen aus Haft entlassen, Trump droht der BBC mit Klage wegen Dokumentation über den US-Präsidenten, Shutdown in den USA seit 41 Tagen, Das Wetter
Prozessbeginn gegen mutmaßlichen Täter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, Start der 30. UN-Klimakonferenz in Brasilien, Taifun "Fung-Wong" verwüstete vor allem Norden der Philippinen, Expertenanhörung im Bundestag im Rahmen der Debatte über die Wehrpflicht, Sahra Wagenknecht gibt Parteivorsitz beim BSW ab, Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy gegen Auflagen aus Haft entlassen, Trump droht der BBC mit Klage wegen Dokumentation über den US-Präsidenten, Shutdown in den USA seit 41 Tagen, Das Wetter
Trump will eine Milliarde Dollar von der BBC +++ Trump stellt BBC Ultimatum: Entschuldigung bis Freitag oder Klage über eine Milliarde Dollar +++ Reiche contra Merz – „Das kann nicht klappen!“ +++ Enzkreis in Baden-Württemberg: Windräder gestoppt – Bürger entscheiden gegen den Beton im Wald +++ Magdeburger Weihnachtsmarkt fällt aus – Sicherheitsauflagen stoppen Advent +++ Deutschland schafft sich ab – jetzt auch auf dem Fußballtrikot - Grün statt Schwarz-Rot-Gold – DFB streicht die Nation aus dem Logo +++ Brandanschlag auf Berliner Trafostation – Bekennerschreiben bei Indymedia +++ Energiewendewetter +++ RealUnit Schweiz AG – Vermögensschutz und langfristiger Werterhalt. Informieren Sie sich jetzt und schützen Sie Ihre Ersparnisse! www.realunit.de Webseite: https://www.tichyseinblick.de
Ein Text aus dem Hiobbuch macht den Predigtbuddies Hoffnung - wenn auch nicht auf den ersten Blick. Trotzkraft, resiliente Gewissheit zum Thema Unschuld und der Adressat der Klage sind Themen, die aufleuchten. Dazu zwei Lieder, die uns bewegen.Predigtbuddy Lea ist an das Lied "Innocence" von Claas P. Jambor erinnert. In der Tat klingt es so, als sei der Künstler von Hiob 13 und 14 inspiriert worden. Hier kannst Du es hören.Predigtbuddy Anja findet, den Beitrag von Frankreich zum JugendESC sehr passend - das Lied "ce Monde" von Lou Deleuze könnte eine Hymne der Hoffnung werden. Das Video ist mit englischem Untertitel versehen. Außerdem findest Du das Lied bei Spotify.Habt Ihr Lieder, Gedichte oder andere Ausdrucksformen von Kunst, die Ihr mit Hiob 14 in Verbindung bringt? Erzählt uns gern davon!
BGH 02.07.2025 – XII 572/24: Abonnieren und weiter empfehlen!Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Examen Erfolgreich Shop; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur;Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG;Amtsgericht; AG; ZPO; Erbe; Erbrecht; erben; Nachlass; Patient; sterben; Notar; Grundstück; Arzt; Ärtekammer; Kammer; Berufsordnung; Ärzte; Standesrechtlich; Haus; vererben; Pflichtteil; Testament; Testierfreiheit;
Paulus schreibt an die Gemeinde in Thessalonich: „Nun, Brüder und Schwestern, wir bitten euch, diejenigen zu schätzen, die unter euch hart arbeiten, die euch im Herrn leiten und euch lehren. Achtet sie mit einer ganz besonderen Liebe wegen der Arbeit, die sie tun“ (s.1.Thess 5,12-13). Betrachte folgende Statistiken des einundzwanzigsten Jahrhunderts: (1) Fünfzig Prozent der Pastoren fühlen sich so entmutigt, dass sie den Dienst verlassen würden, wenn sie könnten, aber sie wissen keinen anderen Weg, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. (2) Fünfzig Prozent der angehenden Geistlichen werden den Dienst nach fünf Jahren nicht fortsetzen. (3) Nur jeder zehnte Geistliche wird im Ruhestand in irgendeiner Form als Pastor tätig sein. (4) In Amerika verließen im Jahr 2011 monatlich mehr als 1.700 Pastoren den Dienst. – Es gibt viele Gründe, warum Pastoren den Dienst verlassen. Ein Grund ist unzureichende finanzielle Unterstützung und Stress in der Familie. Paulus spricht dies an: „Die Ältesten, die gut regieren, sollen doppelte Ehre verdienen, besonders die, die im Wort und in der Lehre arbeiten.“ Denn die Schrift sagt: „Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden“ und: „Der Arbeiter ist seines Lohnes wert“ (s.1.Tim 5,17-18). Manche Pastoren verlassen den Dienst, weil sie häufiger Kritik ausgesetzt sind. Paulus sagt dazu: „Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen“ (1.Tim 5,19 LU). Bete für deinen Pastor und zeige ihm deine Wertschätzung. Gott wird dich dafür segnen.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Ausbau der A1 in der Eifel. Stephan Mahlert, Chef der Firma Pappen und Olef in Schleiden, sagt dagegen: Ein Ausbau helfe der Region. Von WDR5.
Zwei prominente US-Abgeordnete fordern die Trump-Regierung auf, die Klage von Falun-Gong-Praktizierenden gegen Cisco zu unterstützen. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, die Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden in China erleichtert zu haben.
- Schlaue Siri: Angeblich Bedenken nach internen Tests - Netzteil-Debatte zum MacBook Pro: Unnötig aufgeladen? - Produktionszahlen des iPhone Air: Doch nur ein Leichtgewicht? - Bordkarte aufgebohrt: Welche Airlines bei der verbesserten Wallet-App mitmachen - Freie Wahl: Apple ergänzt in iOS 26.1 Liquid-Glass-Schalter - Jetzt wird es ernst: Apple verklagt EU wegen Digital Markets Act - Umfrage der Woche - Zuschriften unserer Hörer === Anzeige / Sponsorenhinweis === Sichere dir 4 EXTRA-Monate auf einen 2-Jahresplan über https://nordvpn.com/apfelfunk Teste NordVPN jetzt risikofrei mit der 30 Tage Geld-Zurück-Garantie. === Anzeige / Sponsorenhinweis Ende === Links zur Sendung: - Mac & i: Lange erwartete kontextsensitive Siri ruft Bedenken hervor - https://www.heise.de/news/Lange-erwartete-kontextsensitive-Siri-Angeblich-Bedenken-bei-internen-Text-10778833.html - Mac & i: Dritte iOS-26.1-Beta zeigt in Richtung weiterer KI-Partner - https://www.heise.de/news/KI-nicht-nur-von-OpenAI-Dritte-iOS-26-1-Beta-zeigt-in-diese-Richtung-10762207.html - Mac & i: Musste Apple die MacBook-Stromversorgung in der EU streichen? - https://www.heise.de/news/Netzteil-Konflikt-Musste-Apple-die-MacBook-Stromversorgung-in-der-EU-streichen-10778520.html - Mac & i: Apple fährt iPhone-Air-Produktion angeblich massiv herunter - https://www.heise.de/news/Bericht-Apple-faehrt-iPhone-Air-Produktion-massiv-herunter-10794765.html - Mac & i: Diese Airlines machen bei Apples verbesserten Bordkarten mit - https://www.heise.de/news/Apple-Wallet-Diese-Airlines-machen-bei-Apples-verbesserten-Bordkarten-mit-10762155.html - Mac & i: Liquid Glass in iOS 26.1 verbessert - https://www.heise.de/news/Neue-iOS-26-1-Beta-Liquid-Glass-verbessert-Kameranerv-entfernt-10789161.html - MacRumors: Apple erhebt Klage gegen DMA - https://www.macrumors.com/2025/10/21/apple-hits-back-at-eu-law-in-court/ Kapitelmarken: (00:00:00) Begrüßung (00:13:45) Werbung (00:17:27) Themen (00:18:42) Schlaue Siri: Angeblich Bedenken nach internen Tests (00:39:09) Netzteil-Debatte zum MacBook Pro: Unnötig aufgeladen? (00:53:38) Produktionszahlen des iPhone Air: Doch nur ein Leichtgewicht? (01:14:45) Bordkarte aufgebohrt: Welche Airlines bei der verbesserten Wallet-App mitmachen (01:18:55) Freie Wahl: Apple ergänzt in iOS 26.1 Liquid-Glass-Schalter (01:25:29) Jetzt wird es ernst: Apple verklagt EU wegen Digital Markets Act (01:31:42) Umfrage der Woche (01:36:32) Zuschriften unserer Hörer
Endlich mal wieder die ganz lange Gassirunde. Denn der Wind auf Bluesky wird immer unangenehmer - nachdem nun auch die amerikanischen Bundesbehörden sich dort angemeldet haben. Meta und Google ergreifen nach eigenen Angaben Jugendschutznahmen für KI, während die EU und New York die Plattformen genau deswegen anzählen - und dann ist da noch die Sache mit dem Produktchef bei X und die Frage: Wem gehört mein Gesicht?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage einer Frau aus Bayern gegen die Pflicht zum Rundfunkbeitrag zurückverwiesen an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, verbunden mit einer Rüge für die dortigen Richter. Über dieses Urteil und mögliche Folgen spricht der Journalist Peter Welchering. Welche Interessen die EU im Westbalkan verfolgt, berichtet Boris Kálnoky, Journalist und Leiter der MCM-Medienschule in Budapest. Der erste Fusionsreaktor der Welt, der sauberen, sicheren Strom liefert, soll in Deutschland entstehen. Das Potenzial dieser Technologie erklärt Prof. Christian Linsmeier vom Forschungszentrum Jülich. Und im Kommentar befasst sich Cora Stephan mit der Frage, wessen Interessen eigentlich die deutsche Bundesregierung vertritt.
Das Wichtigste am Mittwoch: In Brüssel beraten die Verteidigungsminister von EU und NATO, die SPD lässt eine Einigung beim Wehrdienst in letzter Minute platzen und das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich mit dem Rundfunkbeitrag.
Er ist gross, er ist kantig, und er ist neu im Zoo Zürich: Obi, ein achtjähriger Giraffenbulle, hat sein neues Revier in der Lewa-Savanne bezogen. Doch Obi ist mehr als nur ein imposanter Anblick – er ist Hoffnungsträger für eine bedrohte Art. Obi soll für Nachwuchs sorgen. Weitere Themen: · Tramkollision am Zürcher Paradeplatz fordert drei Verletzte. · Zürcher Reinigungsfirma blitzt mit Klage gegen Gewerkschaft ab. · Markus Schönholzer erhält Salzburger Stier.
Zürichs grösster Schreiner-Lehrbetrieb steht vor dem Aus. Nach einem Hilferuf sind 200'000 Franken zusammengekommen – ein erster Schritt Richtung Zukunft. Doch die Herausforderungen bleiben gross. Weitere Themen: · Neuer Giraffenbulle im Zoo Zürich angekommen. · Wädenswiler Bier kommt zurück. · Zürcher Reinigungsfirma blitzt mit Klage gegen Gewerkschaft ab.
Robert Meier präsentiert ausgewählte Beiträge aus „Kontrafunk aktuell“ im Wochenrückblick. In dieser Woche sprachen wir mit dem Politblogger Gerald Markel über die Folgen, sollte Bundeskanzler Friedrich Merz eingefrorenes russisches Vermögen an die Ukraine verteilen, mit dem Anwalt Carlos A. Gebauer über die Klage und den Prozess einer deutschen Rundfunkbeitragszahlerin und mit der Juristin Seyran Ates über die Kaperung des Tages der Deutschen Einheit durch Muslime. Außerdem zu Gast waren Ednan Aslan, Professor für Islamische Religionspädagogik, US-Korrespondentin Susanne Heger, Südamerika-Korrespondent Alex Baur, Frankreich-Experte Prof. Robert Kopp, die Politologin Ulrike Guérot und der Magister Jan Ledóchowski, Präsident der Plattform Christdemokratie in Österreich.
Wegen anhaltender und teils gewalttätiger Proteste und Drohungen gegen Beamte will die US-Regierung nun auch Einsatzkräfte nach Oregon entsenden. Präsident Trump will mit aller Härte gegen „inländische Terroristen“ vorgehen.
Da stimmt was nicht mit der Volkspostille: Lügen, Lügen und nochmal Lügen. Oder nicht? Von Friedemann Weise.
«Jimmy Kimmel Live» ist Geschichte. Das Sendernetzwerk ABC hat die Show auf unbestimmte Zeit eingestellt. Grund dafür sind unbelegte Äusserungen von Jimmy Kimmel über den mutmasslichen Mörder des rechtskonservativen Aktivisten Charlie Kirk, die starke Kritik hervorriefen. Kimmel ist nicht der erste Talkshow-Host, der seine Sendung verliert. Eben erst sorgte der US-Talkmaster Stephen Colbert für Schlagzeilen. Seine Sendung wird im Mai 2026 von CBS eingestellt. Was beide verbindet: Beide haben in Ihren satirisch-politischen Sendungen wiederholt Präsident Donald Trump kritisiert. Generell herrscht in den USA für Medienschaffende, die Trump kritisch gegenüberstehen, ein raues Klima. Eben erst hat der Präsident die «New York Times» auf Schadenersatz in der Höhe von 14 Milliarden Dollar verklagt – und es ist nicht die einzige Klage. Das alles hat Auswirkungen auf die Pressefreiheit und damit auf den Zustand der Demokratie in den USA. Im Pressefreiheits-Ranking der Nichtregierungsorganisation «Reporter ohne Grenzen» beispielsweise, sind die USA bereits massiv abgerutscht – und die Ereignisse der vergangenen Tage dürften dazu beitragen, dass sich das Ranking weiter verschlechtert. __________________ Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37. ____________________ In dieser Episode zu hören: - Reinhard Spiegelhauer, USA-Korrespondent ARD - Valtenin Rubin, «Reporter ohne Grenzen» ____________________ Team: - Moderation: Salvador Atasoy - Produktion: Marielle Gygax - Mitarbeit: Sivlia Staub ____________________ Das ist «News Plus»: In einer Viertelstunde die Welt besser verstehen – ein Thema, neue Perspektiven und Antworten auf eure Fragen. Unsere Korrespondenten und Expertinnen aus der Schweiz und der Welt erklären, analysieren und erzählen, was sie bewegt. «News Plus» von SRF erscheint immer von Montag bis Freitag um 16 Uhr rechtzeitig zum Feierabend.
US-Präsident Donald Trump hat eine Milliardenklage gegen die „New York Times“ eingereicht. Er wirft der Zeitung und ihren Autoren gezielte Diffamierung im Wahlkampf vor und verlangt 15 Milliarden US-Dollar Schadenersatz.
Bundesrat Guy Parmelin hat in Brasilien das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten unterzeichnet. Künftig sollen 96 Prozent der Schweizer Exporte zollfrei sein. Doch was bedeutet das konkret für die Schweizer Wirtschaft? Wir ordnen ein. Weitere Themen: · Eineinhalb Wochen vor den Abstimmungen zeigt die zweite SRG-Umfrage von gfs.Bern ein knappes Rennen um die Abschaffung des Eigenmietwerts: 51 Prozent sprechen sich derzeit dafür aus. Deutlich stabiler ist die Zustimmung zur E-ID mit 59 Prozent. Martina Mousson von gfs.Bern ordnet die Ergebnisse ein. · Donald Trump zieht gegen die New York Times vor Gericht: Mit einer Klage über 15 Milliarden Dollar wirft er der Zeitung Verleumdung vor. Betroffen sind die Redaktion und einzelne Mitarbeitende. Curd Knüpfer vom Digital Democracy Center der Universität Süd-Dänemark spricht über die Hintergründe. · Das Echo der Zeit wird 80 Jahre alt. Die SRF-Sendung feiert im Rahmen einer Spezialsendung, moderiert von Christina Scheidegger. Sie erzählt uns vom Redaktionsalltag.
Finthammer, Volker www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Die Demokraten haben eine angebliche Geburtstagskarte veröffentlicht, die Donald Trump 2003 an Jeffrey Epstein geschrieben haben soll. Trump weist das entschieden zurück.
Mehr als 800 Tote bei schwerem Erdbeben in Afghanistan, 45 Personen aus Afghanistan reisen nach erfolgreicher Klage nach Deutschland ein, Experiment "On-Demand-Flüge" zur Belebung des Fluggeschäfts auf Regionalflughäfen, Weitere Meldungen im Überblick, #mittendrin aus Sulzbach: Probenraum auf vier Rädern, Das Wetter