Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

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Michael Weyland


    • Jun 12, 2026 LATEST EPISODE
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    Wirtschaftsnews vom 12. Juni 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     AvD für Halterhaftung bei E-Scootern    Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein wachsendes Problem im Verkehr. Die Bundesregierung hat deshalb im März 2026 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung in den Bundestag eingebracht. Geschädigte sollen es zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht die Maßnahme als Erleichterung für die Durchsetzung von Entschädigungen für betroffene Verkehrsteilnehmer. Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht.    Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen durch E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die registrierten Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist dabei jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden.  Die 5.000 von Versicherern regulierten Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent im Zusammenhang mit Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des Gesamtbestandes dieser Fahrzeuge ausmachen. Falsch abgestellte E-Scooter stellen inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko für sehbehinderte Menschen dar. Unerlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter sind faktisch Barrieren, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen und schon geführt haben. E-Scooter auf Bürgersteigen kreuz und quer abzustellen ist nicht nur rechtswidrig, sondern hochgefährlich.  Nutzer von E-Scootern haften Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von E-Scootern die Haftung auslösen, die sogenannte Gefährdungshaftung. Ein individuelles Verschulden ist dann durch den Geschädigten nicht nachzuweisen, um Schadenersatz vom Versicherer zu erhalten. Bisher scheiterte die Forderung häufig daran, ein persönliches Verschulden des letzten Nutzers des Rollers festzustellen. Selbst bei schweren Verletzungen von Passanten, die über einen achtlos abgestellten Scooter stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen Schadenersatz zu. Der AvD sieht hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter als motorisiertes Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von Mitfahrern auf den Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich verboten ist.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 09. Juni 2026

    Play Episode Listen Later Jun 9, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung - Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten    Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang des vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das aber: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird. Das Prinzip gegen die Steuerprogression Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht.   Entlastung mit zeitlicher Verzögerung Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greift. Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind Betroffene jetzt selbst in der Pflicht. Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto zeitnaher fließt das Geld zurück. So hoch fällt die Ersparnis aus Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel: Ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von 20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine Steuerlast auf 17.390 Euro.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 05. Juni 2026

    Play Episode Listen Later Jun 5, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:    Grillen schafft nicht nur Freunde in der Nachbarschaft!  Hilfreiche Tipps von Rechtsanwalt Franz Obst Ich kenne zugegebenermaßen keine Statistiken, aber ich könnte mir vorstellen, dass das Thema „Grillen“ bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten ganz weit oben steht. Franz Obst, Rechtsanwalt und Mediator und RTL-Streitschlichter, weiß, wie schnell Streit ausbrechen kann: Franz Obst: Davon kann man ausgehen. Also ich sag mal: Zunächst mal ist es ja die Frage, welchen Grill nehme ich überhaupt. Nehme ich jetzt einen Gasgrill oder nehme ich einen Holzkohlengrill und, wenn ich jetzt einen Gasgrill nehme, dann ist es nur noch vom Grillgut abhängig, ob ich jetzt die Würstchen dann tatsächlich tiefschwarz bräune oder ob ich die so bräune, dass ich nicht so lange drauf raumkauen muss, während es beim Holzkohlegrill dann immer mit einer gewissen Geruchsbelästigung einhergeht und da gibt es auch eine Fülle von Rechtsprechung, die zieht sich von Nord nach Süd und von Ost nach West und hat interessanterweise unterschiedliche Zeiten, wie oft man so grillen darf! Auf die Gerichte kann man hier ausnahmsweise kaum setzen, denn: Franz Obst: .. nach Auffassung des einen Gerichts darf man einmal im Monat grillen, nach Auffassung des anderen Gerichts kann man also alle Woche mal grillen und dann gibt es noch ein anderes Gericht, das sagt: Naja, solange ich meine Mitmenschen damit nicht belästige, kann ich eigentlich grillen, sooft ich will! Es gibt also dummerweise keine klaren Aussagen und erst recht keine Tabellen, wo ich ablesen kann, wann ich welches Grillgut auf welchem Grill braten darf! Also, was tun? Franz Obst: Das ist natürlich dann immer der Gradmesser! Beinträchtige ich dadurch das Wohl des anderen, indem ich dann meinen Grill anwerfe oder beeinträchtige ich das nicht? Und wenn man jetzt mal so eine richtige schöne Grillparty schmeißt mit einem Grillrost, den man oben aus einem Flugzeug schon sehen kann, dann sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man nicht die umliegenden Nachbarn einlädt, dann haben die auch Spaß und beschweren sich nicht mal. Ärgerlich wird es vor allem, wenn man die Prozessfreude der Nachbarschaft falsch einschätzt und es auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang ankommen lässt! Schließlich sind in aller Regel zwei Anwälte und ein Gericht beschäftigt und das ist nicht billig. Franz Obst: Ja gut, da sind ruck-zuck dann mal 1.000,-- Euro weg und dann hat man immer noch die Frage: „Wer muss den Spaß am Ende des Tages bezahlen – nämlich der Unterlegene!“ Und das wissen wir beide. Vor Gericht und auf hoher See ist man stets in Gottes Hand. Das kann so und so ausgehen!   Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch solche Streitigkeiten abdeckt.  Denn spätestens beim Marsch durch die Instanzen kann man sonst jede Menge Geld vernichten. Also lieber ein paar Steaks mehr kaufen und die Nachbarn einladen!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 02. Juni 2026

    Play Episode Listen Later Jun 2, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Getrennte Wege, gemeinsame Verträge: Was Scheidungspaare jetzt beachten müssen 14,7 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2024 – rund ein halbes Jahr weniger als noch 2022. Was danach oft in Vergessenheit gerät: der gemeinsame Versicherungsschutz.  „Nach einer Scheidung oder Trennung sollten gemeinsame Versicherungsverträge unbedingt auf den Prüfstand – und bei Bedarf angepasst werden. Ob Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – beides kann den Versicherungsschutz verändern und das losgelöst von den üblichen Kündigungsfristen eines Vertrags. Deshalb sollte man gezielt prüfen, ob der eigene Vertrag solche besonderen Regelungen enthält“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Zu den praktischen Folgen einer Scheidung gehört oft auch eine Namensänderung. Nimmt die Frau beispielsweise ihren Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar keine Briefe zustellen. Die Schreiben gelten aber dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden. „Sobald eine Scheidung absehbar ist, sollten beide Seiten klären, wer die gemeinsamen Versicherungsverträge übernehmen möchte oder übernehmen kann“, sagt man. Für die im Versicherungsschein genannten Versicherungsnehmer ist es einfach: Sie oder er führt den Vertrag weiter. Wer den Vertrag nicht fortsetzen kann, muss sich um einen neuen passenden Versicherungsschutz kümmern. Dieser sollte die K.-o.-Kriterien des BdV der jeweiligen Sparte erfüllen. Besonders heikel ist, wenn ein Partner im Zuge der Scheidung den Versicherungsschutz verliert, ohne davon etwas mitzubekommen. Deutlich wird das am Beispiel der Privathaftpflichtversicherung (PHV). In dieser können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden. Bei Unverheirateten wird üblicherweise verlangt, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 29. Mai 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Förderung gekaufter neuer E-Autos ist online    Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge zur Förderung beim Kauf neuer E-Autos online gestellt werden. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, ist das Verfahren ausschließlich digital gestaltet. Im Portal der Förderzentrale Deutschland wird die sogenannte BundID benötigt. Sie ermöglicht den Zugang zu staatlichen Online-Diensten in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige Fördervoraussetzungen.   Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein batterieelektrischem-, Range-Extender- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind. 80 km aufweisen. Plug-In-Autos müssen zudem bis zum 30.06.2027 zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen.      Förderung für Private mit Einkommensgrenzen Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Selbständige sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug privat gehalten wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit zwei oder mehr Kindern.    Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung: Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die Förderung nochmals um 1.000 Euro. Antrag ist nur online möglich Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide errechnet. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 26. Mai 2026

    Play Episode Listen Later May 26, 2026


      Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Trinkgeldstudie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern     "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel.   Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?"   Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN.    „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen! Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr!   Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld!  5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 19. Mai 2026

    Play Episode Listen Later May 19, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Wenn der Online-Check-in zum Abo wird - Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) geht von hoher Dunkelziffer aus    Online einchecken, Sitzplatz wählen, Bordkarte erhalten – diese Schritte gehören für viele Reisende heute selbstverständlich zur Flugvorbereitung. Zunehmend werden sie jedoch nicht mehr direkt über die Airline erledigt, sondern über externe Dienstleister. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland beobachtet: Für Nutzer ist dabei häufig nicht klar erkennbar, mit wem sie es tatsächlich zu tun haben – und ob sie gerade lediglich einen Einzelservice nutzen oder ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Der günstige Einstieg – und was daraus werden kann Dass Drittanbieter den Online-Check-in übernehmen, Sitzplätze reservieren oder Bordkarten bereitstellen, kommt immer häufiger vor. Beworben werden diese Angebote oft als einfache Zusatzleistungen für gerade einmal einen Euro. Doch die vermeintliche Einzelleistung entpuppt sich nicht selten als „Türöffner“: Denn wer zustimmt, schließt damit möglicherweise zusätzliche Leistungen oder ein Abonnement ab. In einigen Fällen werden wenige Tage später deutlich höhere Beträge – etwa rund 79 Euro – abgebucht. Gleichzeitig berichten Verbraucher, dass die Dienstleistung trotz dieser Zusatzkosten oft nicht wie erwartet erbracht wird oder sogar ganz ausbleibt.  Warum viele Fälle gar nicht beim EVZ landen Dem Europäischen Verbraucherzentrum liegen zahlreiche Beschwerden zu solchen Konstellationen vor. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte jedoch deutlich höher liegen. Denn viele Verbraucher versuchen zunächst, das Problem selbst zu klären – und schließen den Vorgang dann frühzeitig ab. Wenn Zuständigkeiten unklar werden Neben den finanziellen Folgen ergeben sich auch praktische Probleme. Viele Verbraucher gehen davon aus, den Online-Check-in direkt über die Airline vorgenommen zu haben. Dass ein externer Dienstleister zwischengeschaltet ist, wird oft erst dann deutlich, wenn zusätzliche Beträge abgebucht werden. Besonders bei der Nutzung über das Smartphone sind Hinweise zum tatsächlichen Vertragspartner, zu Kosten oder zur Laufzeit häufig nur schwer auffindbar oder nicht vollständig dargestellt. Praktische Nachteile im Reisealltag Unabhängig von dieser rechtlichen Frage zeigen sich für Verbraucher aber auch ganz praktische Nachteile – etwa bei verschobenen Flugzeiten, neu vergebenen Sitzplätzen oder einem später öffnenden Check-in. Wer direkt mit der Airline verbunden ist, erhält solche Informationen in der Regel unmittelbar, etwa über die App oder per Mail. Wer den Vorgang über einen Drittanbieter abgewickelt hat, muss Informationen oft selbstständig und über Umwege suchen. Wer den Online-Check-in nutzt, sollte sich einen Moment Zeit nehmen, vor allem wenn der Vorgang nicht direkt über die Airline läuft. Vor dem Klick prüfen, wer den Service anbietet.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 15. Mai 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht     Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen. „Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).  Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll.   Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert.   Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten Sie achten. Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand. „Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“.   Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter Versicherungsschutz    Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 12. Mai 2026

    Play Episode Listen Later May 12, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert    Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchung kritisch zu prüfen. Denn auf den ersten Blick wirkt alles meistens professionell: Die Internetseite zeigt hochwertige Fotos, ausführliche Beschreibungen und sogar Bewertungen oder Siegel. Dennoch kann es sein, dass die Unterkunft gar nicht existiert. Manchmal werden dafür sogar Bilder und Daten echter Objekte kopiert und für gefälschte Angebote verwendet. Auffällig ähnliche oder übertrieben positive Kommentare können auf Fälschungen hindeuten. Und Bilder der Unterkunft kann man per Rückwärtssuche prüfen - sie können Hinweise auf kopierte Inhalte geben. "Urlauber sollten grundsätzlich vorsichtig sein, wenn sie online eine Ferienunterkunft buchen. Leider tummeln sich auf diesem Gebiet einige Betrüger, und ihre Maschen werden immer raffinierter", sagt man bei der R+V Versicherung. Auf Warnzeichen achten Ein Alarmsignal ist ein Preis, wenn er deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Angebote liegt. Auch fehlende oder unvollständige Angaben zum Anbieter sollten misstrauisch machen - etwa wenn nur eine Handy-Nummer angegeben ist, aber keine Anschrift. "Wer auf der Website kein Impressum findet, sollte lieber die Finger von dem Angebot lassen", warnt ein R+V-Experte. Doch selbst ein vollständiges Impressum ist keine Garantie für einen seriösen Anbieter. Betrüger kopieren oft Daten anderer Websites. Wer einen Verdacht hat, sollte Namen und Adresse genau prüfen oder sich bei Verbänden und örtlichen Tourismusstellen erkundigen. Auch etablierte Buchungsplattformen bieten mehr Sicherheit. Einige prüfen die Anbieter vorab und zahlen das Geld erst nach der Ankunft der Gäste aus. Vorsicht bei der Bezahlung Besonders kritisch wird es bei der Bezahlung. Misstrauisch sollten Urlauber werden, wenn Anbieter auf schnelle Zahlung drängen oder den gesamten Reisepreis im Voraus verlangen. Wer die Buchung außerhalb der Plattform abwickelt, verliert oft auch deren Schutzmechanismen. Sicherer sind Zahlungsarten wie Kreditkarte oder Lastschrift, da sich Buchungen im Betrugsfall unter Umständen zurückholen lassen. Auch Barzahlung vor Ort kann Teil einer Betrugsmasche sein: In manchen Fällen treffen sich Betrüger mit ihren Opfern, kassieren die Miete bar und übergeben einen Schlüssel, der später nicht passt. "Durch den persönlichen Kontakt wiegen sie die Urlauber in Sicherheit". Zur Sicherheit sollte man die Barzahlung erst leisten, wenn man die Wohnung bereits bezogen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 08. Mai 2026

    Play Episode Listen Later May 8, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen   Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt.   "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung.   Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu.   Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen.      Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 05. Mai 2026

    Play Episode Listen Later May 5, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:        ARAG veröffentlicht den "Trendmonitor Recht 2025" - Rechtsschutzfälle zeigen: Konflikte um Arbeit und Wohnen nehmen massiv zu    Eine Krise folgt auf die nächste, die wirtschaftliche Unsicherheit wächst, und der Kostendruck ist für viele Haushalte spürbar. In dieser Lage müssen immer mehr Menschen ihren Lebensstandard rechtlich absichern und verteidigen - etwa wenn der Arbeitsplatz bedroht ist oder die Nebenkostenabrechnung explodiert. Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer verfügt die ARAG über einen besonderen Blick auf diese Entwicklungen: Aus den jährlich gemeldeten Rechtsschutzfällen lässt sich ablesen, dass rechtliche Sorgen in den Lebensbereichen Arbeit und Wohnen seit COVID massiv zugenommen haben und die deutschen Verbraucher aktuell am meisten beschäftigen. Mit dem "ARAG Trendmonitor Recht 2025" macht der Konzern diese Erkenntnisse nun erstmals gebündelt öffentlich. So stiegen in den vergangenen fünf Jahren vor allem Auseinandersetzungen in den Bereichen Arbeit um 63 Prozent und Miete/Wohnen um 74 Prozent massiv an. Allein  2025 lag das Plus bei 11,1 Prozent im Arbeitsrecht und bei 15,1 Prozent im Mietrecht. Dass die persönliche Resilienz für Verbraucher rund um rechtliche Fragestellungen immer bedeutsamer wird, unterstreicht die Zahl von mehr als 765.000 Rechtsschutzfällen, in denen die ARAG 2025 Unterstützung geleistet hat. Top-Thema 1: Arbeitsplatz wird zum Unsicherheitsfaktor Über die vergangenen fünf Jahre hinweg zeigt sich im Arbeitsrechtsschutz ein klarer Anstieg der Fälle. Dabei geht es nicht nur um eine höhere Frequenz - auch die wirtschaftliche Tragweite wächst: Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren sind häufig mit hohen Streitwerten verbunden. Auffällig ist die starke Zunahme von Kündigungsschutzklagen um 33 Prozent allein im Jahr 2025. Top-Thema 2: Wenn Wohnen zum Rechtsrisiko wird Wohnen ist nicht mehr nur teuer, sondern für viele Verbraucher ein dauerhaftes Konfliktfeld - etwa durch gestiegene Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Streit über Mängel. Die ARAG beobachtet zudem ein verändertes Verhalten: Viele Kunden setzen ihre Ansprüche bereits bei kleineren, dreistelligen Beträgen rechtlich durch. Trend setzt sich in 2026 fort Auch 2026 bleibt die Situation der Verbraucher angespannt. So verzeichnete die ARAG im ersten Quartal im Arbeitsrechtsschutz erneut ein deutliches Plus der Rechtsschutzfälle von 12,2 Prozent. Der Mietrechtsschutz blieb auf einem hohen Niveau und stieg von Januar bis Ende März mit 3,1 Prozent an.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 28. April 2026

    Play Episode Listen Later Apr 28, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück    Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber hält sieben dieser Portale für empfehlenswert. Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere. „Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine Ausgleichszahlung zustehen. So machen Betroffene ihre Rechte geltend Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent. In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande. Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön. Für wen sich Fluggasthelfer lohnen Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche – entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten die Anbieter rund 30 Prozent ein.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 24. April 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall    Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung. "Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig. Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter. Vor Abflug registrieren Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 21. April 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Finanztip: Gute Kreditkarten gibt es kostenlos – viele Extras sind verzichtbar    Bei den meisten Kreditkarten fallen schnell hohe Gebühren an, wenn im Ausland bezahlt und Geld abgehoben wird – nur wenige Angebote sind gebührenfrei. Das zeigt ein aktueller Kreditkartenvergleich des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Extraleistungen wie Versicherungen, Bonusprogramme oder Rabatte rechtfertigen höhere Kreditkartenkosten meist nicht. Viele Kreditkarten werben mit Zusatzleistungen wie Cashbacks, Meilen oder Versicherungspaketen. „Solche Extras rechtfertigen keine hohen Gebühren“, so Finanztip. „Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher, denen es vor allem um das Bezahlen und Geldabheben geht, reichen kostenlose Kreditkarten.“ Wirklich kostenlose Kreditkarten sind selten Laut Finanztip haben 15 von 39 untersuchten Kreditkarten keine Jahresgebühr, bei allen anderen werden zwischen 24 und 99 Euro jährlich fällig. Bei drei Angeboten ohne Jahresgebühr fallen außerdem keine zusätzlichen Gebühren für Zahlungen in Fremdwährung an und die Gebühren für Bargeldabhebungen sind niedrig. Finanztip empfiehlt aktuell folgende Kreditkarten: die Easybank Visa, Hanseatic Bank Genialcard und die Bank Norwegian Visa. Verbraucherinnen und Verbraucher finden online eine umfangreiche Kreditkarten-Übersicht.  Außerdem hat Finanztip bei der Auswertung berücksichtigt, dass Rückzahlungen per Vollabbuchung seitens der Bank möglich sind und so teure Ratenzahlungen vermieden werden können. „Wer statt einer vollständigen Abbuchung eine Teilzahlung nutzt, zahlt schnell drauf und läuft Gefahr, sich zu verschulden“, warnt man. Kreditkarten als Gebührenfalle Was die Kosten bei Kreditkarten ausmachen können, zeigt sich bei einem Urlaub außerhalb der Eurozone: Wer bei einer Urlaubsreise von 15 Tagen rund 1.000 Euro in Fremdwährung abhebt und mit der Karte bezahlt, zahlt schnell 20 Euro an Gebühren. Hinzu kommt eine durchschnittliche Jahresgebühr von rund 45 Euro. Mit einer kostenlosen Kreditkarte lassen sich diese Ausgaben weitestgehend vermeiden. Kombi-Angebote mit Tücken Kritisch sieht Finanztip, wenn Kreditkarten mit Versicherungspaketen kombiniert beworben werden. „Gerade bei wichtigen Versicherungen wie der Auslandsreisekrankenversicherung sollten die Policen umfassend sein“, so Finanztip. Bei Kreditkarten-Angeboten sei der Schutz häufig eingeschränkt – etwa, weil er nur greift, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 14. April 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen? Seit dem 31. März ist eine Anmeldung für die Steuererklärung per Klick erstmals flächendeckend und einheitlich möglich. Die neu entwickelte App der Finanzbehörden mit dem Namen "MeinELSTER+" bietet bundesweit 11,5 Mio. Steuerpflichtigen die Gelegenheit, ihre Steuererklärung zur Mitte des Jahres mit nur einem Klick vom Mobilphone einzureichen. Das ist für Nutzer eine bequeme und schnelle Art, sich der Steuererklärung zu entledigen. Die Finanzverwaltung profitiert ebenfalls: weniger Aufwand, schnellere Bearbeitung und womöglich geringere Rückzahlungen. "Doch die Interessen der Finanzbehörden und der Steuerzahler klaffen manchmal weit auseinander", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern. Der Anwenderkreis für "MeinELSTER+" ist vorerst allerdings beschränkt. Die Funktion steht aktuell nur ledigen und kinderlosen Arbeitnehmern und Altersrentnern ohne zusätzliche Einkünfte zur Verfügung. Von den rund 24 Mio. ELSTER-Nutzern kommen damit knapp die Hälfte der Steuerzahlender bereits für die Anwendung infrage. Eine Ausweitung auf andere Zielgruppen und eine damit einhergehende Funktionserweiterung sind für die Zukunft geplant.   Wie funktioniert die Steuererklärung mit einem Klick? Wer sich heute oder in den nächsten Wochen für die Funktion "MeinELSTER+" freischalten lässt, verkürzt seinen zeitlichen Aufwand für die Steuererklärung enorm. Denn anhand der dem Finanzamt vorliegenden Daten erstellt die App automatisch einen Vorschlag für die Steuererklärung samt einer Vorschau auf den Steuerbescheid. Ab dem 1. Juli 2026 können Nutzer dann die vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 bestätigen, korrigieren oder ergänzen. Wird das Einverständnis erteilt, ist die Steuererklärung in weniger als einer Sekunde vom Tisch. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allerdings bei den Steuerpflichtigen selbst. Was bringt die Steuererklärung mit einem Klick? Während die fortschreitende Digitalisierung und die stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten an sich positiv zu beurteilen sind, weist "MeinELSTER+" noch Lücken auf. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten sind zum einen sehr überschaubar und beschränken sich auf Meldungen von Arbeitgeber, der Rentenversicherung, Krankenkasse und Banken. Die digitalen Daten beinhalten also nur die Einnahmen, die dem Staat Geld bringen. Elektronische Rechnungen von Firmen zu Ausgaben, die die Steuersituation der Nutzer verbessern können, bleiben außen vor. So riskiert man, steuermindernde Punkte schlichtweg zu vergessen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 07. April 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen.     Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“   Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 31. März 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute: Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt erwischt.  Doch das Problem versäumter Fristen haben nicht nur die Bayern, sondern auch Steuerpflichtige in anderen Bundesländern. Steuerpflicht ohne Erinnerung Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist nun Schluss. Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt, so wie andere Bundesländer bereits vorher. Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt also wie in anderen Bundesländern selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger haben dies aber nicht einmal bemerkt. Automatische Zahlung als Lösung Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin selbst überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender notieren. Ein kleiner Termin mit teuren Folgen Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags. Vier Termine, die man kennen muss Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 27. März 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Solar-Boom: 50 Prozent mehr Anfragen – Balkonkraftwerke rechnen sich oft schon nach drei Jahren    Wir haben es bereits thematisiert, dass man zumindest den Eindruck haben muss, dass unsere Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, (CDU), sich mehr um die Einkünfte der Energiekonzerne sorgt, als um die Bürger dieses Landes.Das Hick-Hack um die Reduzierung oder sogar die Abschaffung der Förderung privater Solaranlagen ist uns noch in schlechter Erinnerung, da kommt sie schon mit dem nächsten Vorschlag um die Ecke. Jetzt soll die Windkraft unbedingt gefördert und ausgebaut werden. Wem das nutzt, ist ziemlich klar. Nicht dem Privatmann, der hat in aller Regel kein Windrad im Garten stehen. Hier werden wohl wieder Unternehmen der Energiewirtschaft unterstützt. Sie erinnern sich, welchen Job Frau Reiche für den Posten der Wirtschaftsministerin aufgegeben hat? Notfalls googlen Sie einfach mal.    Solarhandel meldet steigende Nachfrage Werfen wir trotzdem nochmal einen Blick auf Solaranlagen. Denn aktuell steigt die Nachfrage nach Solaranlagen deutlich. Mehrere Anbieter berichten gegenüber dem unabhängigen Geldratgeber Finanztip von rund 50 Prozent mehr Anfragen in den vergangenen Wochen. Klar ist, dass der Hintergrund unter anderem das drohende Ende der Einspeisevergütung für neue Anlagen ist und dass der eine oder andere versucht, zu retten, was vielleicht noch zu retten ist. Interessant ist dabei auch der Blick auf die sogenannten Balkonkraftwerke. Sie können zwar nur begrenzt für Autarkie sorgen, aber sie können den Bedarf eines Haushalts an externen Stromlieferungen spürbar senken. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Finanztip. Balkonkraftwerke sind der günstige Einstieg in den Solarstrom und besonders für Miet- und Eigentumswohnungen empfehlenswert.   Balkonkraftwerke: schneller Einstieg, begrenzte Autarkie Die kleinen Steckersolargeräte kosten häufig nur wenige hundert Euro. Sie können ohne aufwendige Installation am Balkon oder auf der Terrasse angebracht werden. Ein Beispielhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) kann mit einem kleinen Balkonkraftwerk mit zwei Solarmodulen etwa 15 Prozent des Strombedarfs selbst decken. Größere Balkonkraftwerke mit vier Modulen erreichen in diesem Beispiel eine Autarkie von etwa 20 Prozent. Ein kleines Balkonkraftwerk für etwa 400 Euro rentiert sich laut Finanztip-Berechnung nach knapp drei Jahren, eine größere Anlage für etwa 700 Euro nach rund dreieinhalb Jahren. Mieter haben inzwischen grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu betreiben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 24. März 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?     Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Fahrradtipps: Privathaftpflicht ist ein Muss, beim Diebstahlschutz gibt es verschiedene Optionen Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer auf einen regelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand, sondern auch der Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“, sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt „Hausratversicherung“. Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen. Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 20. März 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     BGH-Urteil stärkt Internetnutzer: Frühere Kündigung spart teure Endmonate Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt bereits mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und DSL. Das haben Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale auf Nachfrage des Geldratgebers bestätigt.   Viele Verbraucher können ihre Internetverträge deshalb früher kündigen als gedacht – und so die teuren Endmonate vermeiden, in denen Vertragsboni oft nicht mehr gelten. Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich so im Schnitt 24 Euro sparen. Der BGH entschied im Januar über eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Glasfaseranbieter Deutsche GigaNetz. Danach beginnt die maximale Vertragsbindung von 24 Monaten bereits mit der Vertragsunterzeichnung. Das ist besonders relevant, wenn Kunden einen neuen Vertrag lange vor der tatsächlichen Freischaltung ihres Anschlusses abschließen. Ein Urteil mit Signalwirkung: Die Entscheidung gelte „nicht nur für Glasfaserdienste, sondern für alle Telekommunikationsdienste“, teilte die Bundesnetzagentur Finanztip mit. Auch die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass ein Vertrag grundsätzlich bereits mit dem Vertragsschluss beginnt – selbst wenn er erst nach Ende eines laufenden Vertrags genutzt werden soll.   „Viele Verbraucher denken, die Mindestlaufzeit beginnt erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Tatsächlich beginnt sie meist schon mit dem Vertragsabschluss“, sagt man bei Finanztip. „Wer einen neuen Vertrag Monate vor der Umschaltung unterschreibt, kann deshalb oft auch früher kündigen.“ Früher kündigen und teure Endmonate vermeiden Viele Internetverträge starten mit günstigen Einstiegspreisen, später steigt die Grundgebühr dann deutlich. Wer früher wechseln kann, vermeidet diese teuren letzten Vertragsmonate. Eine Auswertung von Finanztip zu den 25 besten Internetangeboten auf Vergleichsportalen zeigt: Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich im Schnitt rund 24 Euro sparen. Wer beispielsweise drei Monate früher kündigen kann, spart dann etwa 72 Euro. Verbraucher sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen. „Entscheidend ist ein Vergleich der Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Anbieter müssen diese transparent ausweisen“.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 17. März 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Bußgelder aus dem Ausland besser nicht ignorieren - Vollstreckung auch in Deutschland möglich     Im Ausland muss man sich an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. Tut man das nicht, können Bußgeldbescheide ein unliebsames spätes Souvenir aus dem Urlaub werden. Einfach ignorieren sollte man sie nicht, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden, wie die ADAC Juristen informieren. Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen. Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen mindestens 610,-- Euro, in den Niederlanden 225,-- Euro und in Schweden 215,-- Euro fällig. In Finnland sind es 200,-- Euro und in der Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müsste man mindestens 60,-- Euro zahlen. Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus Sicherheitsgründen verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen will, sollte sich nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen. Wird man dennoch erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig teuer. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Auch in Deutschland sind bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig.  Falschparken kostet in den Niederlanden ab 120,-- Euro, in Estland bis zu 200,-- Euro und in Ungarn bis zu 390,-- Euro. Da ist ein Parkverstoß in Deutschland mit 10 bis 110 Euro geradezu ein Schnäppchen. Auch die Smartphonenutzung am Steuer kann richtig ins Geld gehen, in den Niederlanden muss man mit 430,-- Euro tief in die Tasche greifen.  Noch teurer ist es in Norwegen, wo ein Handyverstoß 875,-- Euro kostet. In Deutschland geht es dagegen bei ebenfalls humanen 100,-- Euro Bußgeld los.   Tipp der ADAC Juristen: Für den Fall der Fälle haben die ADAC-Juristen einen Rat, wie man eventuell etwas günstiger wegkommt. Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt. In Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man beispielsweise 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt. Den Bußgeldbescheid einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist hingegen keine gute Idee. Nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70,-- Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25,-- Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden. Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Für private Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 10. März 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     KIT: WLAN als „Spion“: Überwachungsfalle in Funknetzwerken    Man mag es kaum glauben: Wer an einem Café mit WLAN vorbeiläuft, kann identifiziert werden – sogar ganz ohne ein eigenes Handy. Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben eine Möglichkeit entdeckt, Personen allein anhand von WLAN-Signalen zu erkennen. Damit weisen sie auf ein erhebliches Risiko für die Privatsphäre hin. Personen müssen für die Identifikation kein Smartphone oder Tablet bei sich tragen. Es reicht, dass WLAN-Geräte in ihrer Umgebung miteinander kommunizieren. Dabei entsteht ein Bild – vergleichbar mit einer Kameraaufnahme, jedoch basierend auf Funkwellen. Das Forschungsteam fordert entsprechende Datenschutzmechanismen. „Wir beobachten die Ausbreitung der Radiowellen und können so ein Bild der Umgebung und von Personen erzeugen”, sagt Professor Thorsten Strufe vom KASTEL — Institut für Informationssicherheit und Verlässlichkeit des KIT. „Das funktioniert ähnlich wie bei einer normalen Kamera, nur dass diese Lichtwellen statt Radiowellen in ein Bild umwandelt ”, erläutert der Cybersicherheitsexperte. „Es ist deshalb auch unerheblich, ob jemand ein WLAN-Gerät bei sich hat oder nicht.“ Auch das Abschalten schützt nicht: „Es genügt, wenn andere Geräte in der Umgebung aktiv sind.” WLAN-Router als „stille Beobachter“ „Die Technik macht aus jedem Router ein potenzielles Überwachungsgerät“, warnt Julian Todt vom KASTEL. „Wer regelmäßig an einem Café mit WLAN vorbeigeht, könnte dort unbemerkt identifiziert und später wiedererkannt werden – etwa von staatlichen Stellen oder Unternehmen.“ Zwar gebe es für Geheimdienste oder Cyberkriminelle einfachere Methoden, Menschen zu beobachten – etwa durch den Zugriff auf Überwachungskameras oder Video-Türklingeln, sagt Strufe. „Aber die allgegenwärtigen Drahtlosnetzwerke könnten zu einer nahezu flächendeckenden Überwachungsinfrastruktur werden.“ Denn WLAN gibt es heutzutage in fast allen Wohnungen, Büros, Restaurants und öffentlichen Räumen. Keine besondere Hardware notwendig Anders als bei Angriffen mit LIDAR-Sensoren oder bisherigen WLAN-basierten Methoden, die Channel State Information (CSI) nutzen – also Messdaten darüber, wie sich ein Funksignal durch Wände, Möbel oder Personen verändert –, benötigen Angreifende keine Spezialhardware. Die Methode funktioniert mit handelsüblichen WLAN-Geräten. Dabei nutzt sie die legitimen Nutzerinnen und Nutzer aus, die mit dem WLAN verbunden sind. So entstehen Bilder aus verschiedenen Blickwinkeln, die zur Identifikation der Personen dienen können.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 06. März 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Iran-Krieg treibt Energiepreise – jetzt Gasvertrag abschließen – Heizöl und Sprit werden erstmal teurer Als Konsequenz auf den Iran-Konflikt können wir aktuell explodierende Spritpreise an den Tankstellen erkennen. Zwar dürfte dies momentan noch unter Kriegsgewinnmitnahmen fallen, was mit einer merkwürdigen Moral der „mitnehmenden Konzerne“ zu tun hat. Denn der Sprit, der jetzt verkauft wird, wurde noch erheblich billiger eingekauft, aber es zeigt, worauf wir uns einstellen sollten.  Denn nicht nur die Spritpreise gehen grade durch die Decke, auch die Spot-Preise für Rohöl und Gas haben deutlich zugelegt. Gaskunden sollten sich jetzt noch günstige Verträge sichern, falls sie nicht in längerfristigen Verträgen stecken, die mit etwas Glück allerdings noch preisgünstig sind. Insgesamt müssen sich Verbraucher auf steigende Preise für Heizöl und Kraftstoffe einstellen. Das zeigt auch eine aktuelle Einordnung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Verbraucher sollten jedoch besonnen reagieren und nicht in Panik verfallen. Gaspreise ziehen an Als Reaktion auf die Angriffe der USA und Israel hat der Iran die Straße von Hormus, eine zentrale Route für den weltweiten Öl- und Gastransport, abgeriegelt. Dadurch sind die Preise für Öl und Erdgas deutlich angestiegen. Der Preis am niederländischen Handelsplatz TTF, ein wichtiger Referenzwert für den europäischen Gaspreis, stieg von rund 32 Euro pro Megawattstunde am Freitag (27. Februar) auf zeitweise bis zu 65 Euro am Dienstag (Stand: 3. März), Tendenz steigend. Das entspricht einem Plus von rund 3,3 Cent pro Kilowattstunde. Höhere Börsenpreise schlagen allerdings nicht immer sofort auf die Preise in neuen Gasverträgen für Haushalte durch. Nach Beobachtungen von Finanztip blieben die Preise für die angebotenen Gastarife zunächst auf dem niedrigen Niveau der vergangenen Wochen. „Wenn die Preisgarantie des aktuellen Gasvertrags bereits abgelaufen ist oder in den nächsten Monaten ausläuft, können sich Verbraucher schnell noch einen neuen Vertrag mit einer günstigen Preisgarantie für ein oder zwei Jahre sichern“, sagt Herman-Josef Tenhagen, Finanztip-Chefredakteur. Mit Stand vom 3. März bekommen Verbraucher die Kilowattstunde Gas in empfehlenswerten Tarifen für durchschnittlich 9,34 Cent, die Grundversorgung kostet im Vergleich 13,54 Cent.  Empfehlenswerte Gastarife finden Verbraucher einfach und schnell über den Finanztip-Gaspreis-Vergleich.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 03. März 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:    Macht Frau Reiche die Stromkonzerne reicher?    Ich muss an dieser Stelle vorausschicken, dass es sich bei meinem heutigen Beitrag um einen so genannten Meinungsbeitrag handelt. Also um meine subjektive Sicht der Dinge, die ich nachfolgend beschreibe. Ich möchte gerne einmal etwas genauer auf die „segensreichen“ Aktivitäten von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eingehen. Als Hinweis für Sie möchte ich erwähnen, dass das Wörtchen „segensreich“ in meinem Manuskript in Anführungszeichen steht. Denn für die potentiellen künftigen Käufer von Photovoltaikanlagen für die eigenen Dächer ist das Wirken von Frau Reiche alles andere als segenreich. Die Vertreter der Stromanbieter werden aber vermutlich die Champagnerkorken knallen lassen. Darauf gehe ich später noch ein.   Jetzt ist die Katze nämlich aus dem Sack! In der vergangenen Woche hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG), nachdem das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen plant, als einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland bezeichnet. Wir haben darüber berichtet. Der Kern der Ideen von Frau Reiche ist es offensichtlich, Photovoltaikanlagen für private Käufer so unattraktiv zu machen, dass diese auf den Kauf und den Betrieb verzichten werden. Denn nach Vorstellungen von Frau Reiche soll die feste Vergütung für die Einspeisung des selbst erzeugten Solarstroms für private Photovoltaik-(PV-)Anlagen ab 2027 abgeschafft werden. Damit gibt es für selbst erzeugten Solarstrom kein Geld mehr – oder nur noch sehr wenig.   Wenn man das mal zu Ende denkt, dann wird folgendes passieren: Wer keine Photovoltaikanlage sein eigenen nennen kann, muss nicht nur auf Einspeisevergütungen verzichten, er kann auch nichts mehr selbst verbrauchen, weil er nichts selbst erzeugt. Also muss er auch künftig seinen Strom zu teilweise beträchtlichen Preisen bei den stromvertreibenden Konzernen beziehen. Was zu mehr Gewinnen der Konzerne führt und deren Champagnerverbrauch anheizen könnte. Vielleicht sollten die Häusle-Besitzer zügig Aktien von Champagnerherstellern und Energiekonzernen kaufen.  Dass Frau Reiche vor ihrem Eintritt in die Bundesregierung Vorsitzende der Geschäftsführung von Westenergie war, ist natürlich reiner Zufall. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 27. Februar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Solarbranche warnt vor Kahlschlag beim Solarausbau Laut einem geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) plant das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) handelt es sich um einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland. Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet. Die Solarbranche appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt seien. Aus dem geleakten Referentenentwurf geht hervor, dass die Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen werden soll. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen sollen zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden weitgehend zum Erliegen kommen. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter 1.048 Immobilienbesitzern im Auftrag des BSW-Solar würden sich nur noch 40 Prozent der Befragten eine Dachanlage anschaffen, wenn die Förderung weitgehend oder ganz gestrichen würde.  Die Einschnitte treffen auf eine ohnehin in den vergangenen zwei Jahren stark rückläufige PV-Nachfrage im Heimsegment. Wurden 2023 noch PV-Dächer mit einer Leistung von rund acht Gigawatt neu installiert, so waren es 2025 nur noch rund fünf Gigawatt.     „Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen“, sagt man beim BSW-Solar. Die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. Ein Förderstopp für Solaranlagen widerspricht zudem dem Wählerwillen: Eine deutliche Mehrheit (rd. 78 %) der Bevölkerung wünscht sich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie beschleunigt oder auf aktuellem Niveau weiterführt. Unter Anhängern der Union sind es laut einer YouGov-Umfrage sogar rund 86 Prozent.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 24. Februar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Sparen statt Schulden - Mit diesen Vorsätzen starten die Deutschen ins neue Jahr    Trotz hoher Preise und unsicherer Zeiten sind viele Deutsche mit einem klaren Plan ins neue Jahr gestartet. Die norisbank hat auch zum Jahreswechsel 2025/2026 erneut nachgefragt, welche finanziellen Vorsätze die Menschen haben. Die Antworten zeigen einen spannenden Trend: Wer kann, spart. Wer konsumiert, tut es bewusst. Und wer früher vielleicht über einen Kredit nachgedacht hätte, sagt heute immer öfter: "Ich habe genug Rücklagen." Besonders die junge Generation zeigt, wie finanzielle Vorsätze heute aussehen: strukturiert, digital und vorausschauend. Vorsatz Nummer 1: Sparen, aber ohne Druck Auch für 2026 steht der Vorsatz, zu sparen, ganz oben auf der Liste. Fast jeder vierte Deutsche (24,1 Prozent) möchte genauso viel sparen wie im Vorjahr. Weitere 22,9 Prozent planen sogar, mehr Geld zurückzulegen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Vorsatz bei den jüngeren Befragten. Geld zur Seite zu legen heißt aber längst nicht mehr, sich alles verkneifen zu müssen. Für viele bedeutet es vielmehr, vorausschauend zu handeln und die eigenen Finanzen bewusst zu steuern. Viele wollen mit System planen. Gleichzeitig geben mehr als die Hälfte der Befragten (51,2 Prozent) an, dass sie 2026 vor allem unnötige Ausgaben reduzieren wollen.   Vorsatz Nummer 2: Mehr für die eigene Gesundheit tun 19 Prozent der Befragten möchten im neuen Jahr gezielt in ihre Gesundheit investieren, beispielsweise durch Sport, Wellness oder bewusste Ernährung.   Vorsatz Nummer 3: In die eigene Zukunft investieren Auch das Thema Vermögensaufbau bleibt 2026 präsent. 14,4 Prozent der Befragten planen, im neuen Jahr mehr für ihre finanzielle Zukunft zu tun, beispielsweise durch Tages- oder Festgeld, Sparpläne oder Investitionen in Wertpapiere. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse nahezu exakt gleich geblieben. Vorsatz Nummer 4: Wünsche erfüllen, aber ohne Schulden Nur noch 12,1 Prozent der Befragten planen größere Anschaffungen wie neue Möbel, ein neues Auto, eine neue Küche oder eine große Reise. Viele sagen, es sei keine Frage des Verzichts, sondern eine bewusste Entscheidung. Sie möchten nicht auf Pump leben, sondern aus dem Vollen schöpfen, wenn es das Budget erlaubt. Ein Ansatz, der in Zeiten hoher Zinsen und Preissteigerungen immer mehr Zuspruch findet. Auffällig ist die geringe Bereitschaft, sich für größere Vorhaben zu verschulden. Nur 6,9 Prozent der Befragten planen konkret, 2026 einen Bankkredit aufzunehmen. Weitere 13,1 Prozent ziehen dies zwar in Erwägung, zögern aber noch. Der Großteil lehnt Kredite gänzlich ab.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 20. Februar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Eine Studie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern         "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel. Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?"   Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN.    „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen! Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr!   Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld!  5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 17. Februar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:        Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte wegfallen – was Hauseigentümer jetzt wissen sollten Die bestehende Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte ab dem Jahr 2027 abgeschafft werden. Das geht aus Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor. Die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern könnte sich damit erheblich verschlechtern. Ihre Besitzer würden Tausende Euro weniger einnehmen. Deshalb kann es sich lohnen, noch 2026 eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen – und sich somit die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre zu sichern. Darauf weist der unabhängige Geldratgeber Finanztip hin. Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV), wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp), liegt die Vergütung aktuell bei Teileinspeisung bei bis zu 7,78 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) – und wird 20 Jahre garantiert. Nach Berechnungen von Finanztip erhält ein typischer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh), einer PV-Anlage mit acht Kilowatt-Peak Solarleistung sowie einem Fünf-kWh -Stromspeicher rund 412 Euro Einspeisevergütung im Jahr. Über den gesamten Förderzeitraum summiert sich dies auf mehr als 8.200 Euro. „Wer sich in diesem Jahr für eine PV-Anlage entscheidet, sichert sich die aktuell geltende Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre“, sagt man bei Finanztip.     Mögliche Änderungen ab 2027 Nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird derzeit geprüft, wie die Förderung neuer Photovoltaik-Anlagen künftig ausgestaltet werden soll. Ein Sprecher des Ministeriums teilte auf Anfrage von Finanztip mit, dass für kleinere Dachanlagen künftig eine Direktvermarktung des eingespeisten Stroms zum Standard werden könnte. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuletzt erklärt, dass sie eine Förderung neuer PV-Anlagen angesichts gesunkener Kosten für nicht mehr notwendig halte. Direktvermarktung voraussichtlich weniger lukrativ Bei der Direktvermarktung erhalten Anlagenbetreiber für die Stromeinspeisung den Marktpreis für Solarstrom. Im Jahr 2025 lag dieser im Schnitt bei rund 4,5 ct/kWh. Nach Abzug von Vermarktungskosten blieben für PV-Anlagen außerhalb der Förderung nur rund 3,8 ct/kWh als Vergütung übrig. Wir werden die neuen Ideen von Frau Reiche in Kürze noch einmal genauer beleuchten!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 13. Februar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente      Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.  Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.   Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU.   Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.    Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.   Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 10. Februar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Stromausfall: Welche Solaranlagen liefern Notstrom?   Im Durchschnitt ist ein deutscher Haushalt nur rund zwölf Minuten im Jahr von einem Stromausfall betroffen. Dennoch führen Sabotage wie kürzlich in Berlin, Naturkatastrophen und technische Defekte immer wieder zu lokalen Stromausfällen. Die Folgen eines mehrtägigen Stromausfalls können für Betroffene verheerend sein: keine Elektrizität, kein Mobilfunk, kein Wasser, keine Heizung. Im Winter drohen zudem kostspielige Schäden an Gebäuden durch geplatzte Wasser- und Heizungsrohre. Eine Möglichkeit, sich gegen Stromausfälle zu wappnen, sind Solaranlagen mit Not- oder Ersatzstromfunktionen und Batteriespeicher. „Photovoltaik ist in der Lage, im Notfall dezentral und ohne funktionierenden Netzzugang die Energieversorgung sicherzustellen. Das dient der Krisensicherheit der Betreiber und steigert die Resilienz unseres Energiesystems“, sagt man beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Während eines Stromausfalls könnten Solaranlagen bei entsprechender Ausstattung Haushalte temporär mit Strom versorgen. Voraussetzung hierfür seien ein inselbetriebsfähiger Wechselrichter, der eigenständig eine Netzfrequenz herstellen kann und den Betrieb der Anlage unabhängig vom Stromnetz ermöglicht, sowie ein Batteriespeicher. Die Mehrkosten seien in der Regel überschaubar. Auch bei Photovoltaik-Bestandsanlagen sei die Nachrüstung mit einer Notstrom- oder Ersatzstromfunktion in vielen Fällen möglich. Grundsätzlich wird bei notstromfähigen Photovoltaikanlagen zwischen Anlagen mit Notstromfunktionen, die einzelne Geräte über eine Steckdose versorgen können (nicht automatisch umschaltend), und Anlagen mit Ersatzstromfunktion, die ein Teilnetz (einzelne Phase) oder das gesamte Hausnetz versorgen können, unterschieden.  Beim Ersatzstrom können Photovoltaikanlagen, die mit einem inselbetriebsfähigen Batteriewechselrichter und einer Netztrennungseinrichtung ausgestattet sind, Ersatzstrom auch in Zeiten von Stromausfällen liefern. Diese Anlagen trennen bei Ausfall der öffentlichen Versorgung die häuslichen Stromkreise vom Netz und schalten um auf Inselbetrieb. Die vorhandene Elektroinstallation und die angeschlossenen Geräte werden dann aus der Batterie versorgt. Die technisch einfachere Notstromvariante lässt die Versorgung einzelner Geräte zu, die bei Ausfall der Netzversorgung umgesteckt werden müssen.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 06. Februar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:     Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen      Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab?   "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren.     Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält.   Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt.  Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden.   Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen   Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 03. Februar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:    Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.   Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“.  Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 27. Januar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Urteil: Kunden müssen nicht für Stilllegung von Gasanschluss bezahlen – Finanztip rät zum Widerspruch    Gasnetzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an Verbraucher weitergeben. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich in einem Verfahren gegen den großen regionalen Netzbetreiber EWE Netz GmbH geurteilt. Nach einer aktuellen Auswertung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip verlangen mindestens acht Netzbetreiber rechtswidrig solche pauschalen Entgelte für die Stilllegung oder den Rückbau von Gasanschlüssen. Zusammen versorgen sie knapp drei Millionen Gaskunden. Die Stilllegungskosten belaufen sich dabei zwischen 100 und 2.300 Euro. Rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland heizt noch mit Gas. Wer auf eine nachhaltigere Alternative wie eine Wärmepumpe umsteigen möchte, kann seinen Gasanschluss durch den zuständigen Netzbetreiber stilllegen lassen. Die dabei entstehenden Kosten dürfen nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, wie das OLG Oldenburg vor kurzem geurteilt hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte der Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25). Finanztip rät zu Widerspruch und Rückforderung „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt man bei Finanztip. „Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.“ Finanztip empfiehlt Betroffenen, die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung aber trotzdem erstmal zu leisten, um laufende Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden. Der Geldratgeber bietet für den unkomplizierten Widerspruch und die Rückforderung kostenlose Musterschreiben an. „Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei den Netzbetreibern zu melden, auch wenn manche die Erstattung verweigern werden“, rät man. Uneinheitliche Begriffe der Netzbetreiber Nach Finanztip-Auswertung verwenden die Netzbetreiber die Begriffe Stilllegung, Außerbetriebnahme und Rückbau uneinheitlich und definieren diese teilweise anders als im Urteil des OLG Oldenburg zugrunde gelegt. Was bei einem Netzbetreiber als Stilllegung gilt, wird bei einem anderen als Rückbau bezeichnet, obwohl sich die zugrunde liegenden technischen Maßnahmen teilweise überschneiden.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 23. Januar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Milka Alpenmilch ist »Mogelpackung des Jahres 2025«    Ich bin mir sicher, Ihnen geht es genauso wie mir. Wenn ich ins Regal im Supermarkt schaue, werde ich sauer, denn die Preise der Produkte steigen gefühlt dauernd. Zwar ist es tatsächlich so, dass es Produkte gibt, die günstiger werden, aber das sind nur wenige im Vergleich zu denen, die teurer werden.Nun haben die Hersteller aber ein ganz dummes Problem. Kunden mögen Preissteigerungen gar nicht. Was also tun die Hersteller? Sie arbeiten mit allen Tricks. Das Zauberwort heißt „Shrinkflation!“ Zwar werden die Produkte teurer, aber man versucht es vor dem Kunden mit allen Tricks zu verbergen. Das geht am einfachsten, wenn man einfach den Preis wie vorher belässt, aber den Inhalt reduziert. Wenn man dann von „Mogelpackungen“ spricht, sind die Hersteller sehr erbost, denn schließlich schreiben sie den Inhalt auf die Packung. Aber mal ehrlich. Schauen Sie bei jedem Einkauf auf die Füllmenge? Jedenfalls dann nicht, wenn sie es eilig haben. Manche Hersteller sind aber so dreist, beides zu tun. Inhalt runter, Preis hoch! Und so kürt die Verbraucherzentrale Hamburg regelmäßig die »Mogelpackung des Jahres «. Verbraucher können ihren Kandidaten dafür wählen.Die »Mogelpackung des Jahres 2025« haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit eindeutigem Ergebnis gewählt. Zudem erreichte noch nie in der zwölfjährigen Geschichte der Wahl ein Produkt einen derart hohen Stimmenanteil. An der aktuellen Ausgabe der Abstimmung nahmen 34.731 Personen teil, so viele wie seit sechs Jahren nicht mehr.    Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (66,7 Prozent) entfielen auf ein Produkt des Konzerns Mondelez.  Sie werden es zwar schon ahnen, aber wir machen es mal wie in Hollywood:   „An the Winner is: » Milka Alpenmilch«    Die Schokoladentafel Alpenmilch der Marke Milka wurde laut Verbraucherzentrale Hamburg Anfang des Jahres 2025 unmerklich dünner und gleichzeitig teurer: Die Füllmenge pro Tafel sank von 100 auf 90 Gramm, während der Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro stieg. Das entspricht einer Preiserhöhung von über 48 Prozent. Die reduzierte Füllmenge ist im Supermarkt kaum erkennbar, da die Verpackung nahezu unverändert geblieben ist. Auch andere Schokoladensorten von Milka waren davon betroffen.  Meine persönliche Konsequenz:  Ich habe meinen Schokoladenkonsum auf NULL reduziert!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 20. Januar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     2025: Hoher Zuwachs bei alternativen Antrieben reicht noch nicht für CO2-Flottengrenzwerte   Im Gesamtjahr 2025 legte der Markt für alternative Antriebe, also reine E-Antriebe, Hybride mit und ohne Stecker sowie Gasantriebe, um 25,5 Prozent auf knapp 1,7 Millionen Einheiten (1.684.783) zu, wobei internationale Marken etwa 43,0 Prozent ausmachten. Dies geht aus der Analyse der Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch den Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) hervor. Der Anteil der Neuzulassungen mit alternativen Antrieben am Gesamtmarkt stieg im vergangenen Jahr auf 59,0 Prozent, im Gesamtjahr 2024 waren es noch 47,6 Prozent. Im Dezember 2025 wurden knapp 158.000 Pkw (exakt waren es 157.417 ) mit alternativen Antrieben neu zugelassen und damit rund 26,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.    Die Neuzulassungen bei den alternativen Antrieben sind 2025 laut VDIK zwar noch einmal deutlich gestiegen, allerdings bleibt der Anteil der batterieelektrischen Fahrzeuge etwas hinter den Prognosen zurück. Trotz der Produktoffensive der Internationalen Kraftfahrzeughersteller und dem Zulassungswachstum bei den bezahlbaren BEVs und Plug-In-Hybriden reichte der Gesamtmarktanteil noch nicht aus, um die CO2-Flottengrenzwerte zu erreichen. Laut VDIK  braucht es deshalb dringend die in Aussicht gestellten Fördermaßnahmen der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar für neue und junge gebrauchte BEVs.    Einen deutlichen Anstieg um 43,2 Prozent auf über 545.000 Einheiten erfuhren 2025 die Neuzulassungen von rein batterieelektrischen Pkw (BEV). Der Anteil an den gesamten Pkw-Neuzulassungen lag damit in der Gesamtjahresschau bei 19,1 Prozent, das sind 5,6 Prozentpunkte mehr als noch 2024.  Ein noch deutlicheres Plus verzeichneten im Gesamtjahr 2025 die Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Plug-in-Hybridantrieb (PHEV). Knapp 312.000 PHEVs (exakt 311.398) rollten in dieser Zeit neu auf die Straßen und damit 62,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Marktanteil der Internationalen Kraftfahrzeughersteller bei den Plug-in-Hybriden lag 2025 bei 38,8 Prozent.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 13. Januar 2026

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland     Thema heute:     Schutz für die Familie: Vergleich von Risikolebensversicherungen senkt Kosten um bis zu zwei Drittel    Wer Kinder hat, einen Baukredit abbezahlt oder Alleinverdiener in der Familie ist, für den ist eine Risikolebensversicherung in der Regel sinnvoll. Sie sichert die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ab – etwa, um Kredite abzulösen oder das fehlende Einkommen auszugleichen. Ein Vergleich lohnt sich: Selbst für gewöhnliche Fälle unterschieden sich die Beiträge bei den getesteten Versicherern in der Finanztip-Analyse um über 6.000 Euro über die gesamte Laufzeit. „Die Unterschiede sind enorm – wer beim falschen Anbieter abschließt, zahlt nach unserer Analyse bis zu dreimal mehr als beim günstigsten Anbieter“, sagt man bei Finanztip. Die Kosten einer Risikolebensversicherung sind von der Versicherungssumme sowie den individuellen Risikomerkmalen abhängig und daher von Fall zu Fall unterschiedlich.    Große Preisunterschiede – Basistarif reicht meist aus Finanztip hat das kürzlich für verschiedene Musterkunden berechnet: Ein 40-jähriger Programmierer, der eine Versicherungssumme von 300.000 Euro über 20 Jahre Laufzeit vereinbart, zahlt beim teuersten Anbieter insgesamt 6.115 Euro mehr als beim günstigsten. Der Jahresbeitrag liegt je nach Versicherer zwischen rund 232 und 537 Euro.    Ein anderer Fall: Eine 35-jährige, rauchende Bankkauffrau, die 300.000 Euro absichert, kann durch einen Versicherungsvergleich rund 5.820 Euro über 15 Jahre Vertragslaufzeit sparen. Beim günstigsten Anbieter beträgt ihr Jahresbeitrag rund 197 Euro, während sie beim teuersten Versicherer knapp 585 Euro zahlen würde.     „Zusätzliche Bausteine oder hochpreisige Premiumtarife verteuern den Schutz nur, ohne einen relevanten Mehrwert zu bieten“, erklärt man bei Finanztip. Generell reiche der Basistarif völlig aus. Für gesunde Menschen ist der Abschluss bei den meisten Anbietern zudem bequem online möglich. Im Finanztip-Test haben die Huk24 und die WGV am besten abgeschnitten. Wer Vorerkrankungen hat, sollte hingegen vorab eine sogenannte Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler oder Honorarberater stellen.   Über-Kreuz-Verträge: Steuern sparen und doppelt absichern Paare mit Kindern sollten zwei einzelne Verträge über Kreuz abschließen. Dabei ist Partner A der Vertragsinhaber, der das Geld erhält, wenn Partner B als versicherte Person stirbt – und umgekehrt.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 16. Dezember 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland      Thema heute:     Kostenfalle Roaming bei Telefonaten im außereuropäischen Ausland Dass mobiles Telefonieren im nichteuropäischen Ausland durch Roaming ein teures Vergnügen sein kann, hat der eine oder andere schon schmerzlich erfahren. Zu den Kostenfallen beim Roaming gehören auch Rufumleitungen zur Mailbox, wenn man im Ausland unterwegs ist. Die Funktion „bedingte“ oder „absolute“ Rufumleitung zur Mailbox bestimmt dabei, ob Ihnen Kosten entstehen, erfährt man beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.  Während bei der absoluten Rufumleitung alle eingehenden Anrufe kostenfrei auf die Mailbox umgeleitet werden, auch wenn das Handy eingeschaltet und empfangsbereit ist, wird bei der „bedingten“ Rufumleitung der Anruf nur dann auf die Mailbox weitergeleitet, wenn niemand abhebt, das Handy besetzt ist, ausgeschaltet ist oder nicht im Netz eingebucht ist. Und hier lauert die Kostenfalle, die im außereuropäischen Ausland schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen kann. Denn wenn man sich im Nicht-EU-Ausland aufhält, zahlt man als Angerufener gleich mehrfach. Für die Weiterleitung des Anrufs ins ausländische Netz, für die Umleitung zurück auf die deutsche Mailbox und schließlich für das Abhören der Mailbox. Da können schnell einige Euro pro Minute anfallen. Was tun?   Schalten Sie bei einer Reise ins nichteuropäische -Ausland Ihr Handy bereits in Deutschland aus oder stellen Sie noch hierzulande die „absolute“ Rufumleitung ein. Doch hier lauert eine neue Falle, die ich nur durch Zufall entdeckt habe. Bei den meisten deutschen Anbietern lassen sich durch den Code ##002# alle Rufumleitungen deaktivieren. Zumindest theoretisch. Wir haben allerdings bei einem Gerät, das mit einer SIM-Karte von BLAU betrieben wurde, eine merkwürdige Feststellung gemacht. Die Mobilbox sprang, trotz der Code-Eingabe und einer Bestätigung auf dem Display, weiterhin an. Eine Nachfrage bei der zu Telefonica gehörenden Pressestelle mit Hinweis auf diese Fehlfunktion wurde nach 6 Tagen durch den Service mit dem Hinweis beantwortet, man müsse nur ##002# wählen. Dazu muss man nichts mehr sagen! Der entscheidende Tipp kam übrigens von T-Mobile. Es lag am Gerät. Apple hat kürzlich die Funktion Live-Voicemail bei iPhones aktiviert, die nur im Gerät, aber nicht mit dem Code abschaltbar ist. Wieso man das bei BLAU nicht wusste, ist mir ein Rätsel. Dank T-Mobile blieb uns jedenfalls ein BLAU-ES Kostenwunder erspart!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 12. Dezember 2025

    Play Episode Listen Later Dec 12, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Etihad Airways? Nie wieder! Teil 2 Die meisten von Ihnen haben vermutlich in der vergangenen Woche meine persönlichen Erfahrungen mit Etihad Airways von Frankfurt – Terminal 2 - über Abu Dhabi nach Colombo und zurück gehört. Ich hatte angekündigt, dass es eine Fortsetzung geben wird. Hier ist sie.Im Terminal 2 wollten wir als Business Class Passagiere bis zum Abflug eine Business Lounge nutzen. Zwar ist Frankfurt Deutschlands größter Airport, in Europa auf Platz 4 und weltweit auf Platz 15, eine Lounge von Etihad Airways sucht mal allerdings dort vergebens. Also wieder mal Anruf bei Etihad. Antwort: Nein wir haben keine eigene Lounge. So schlau war ich auch ohne den Anruf. Aber Sie können in eine andere Lounge im Terminal 2 gehen, hieß es. Eine Lounge liegt VOR der Sicherheitskontrolle, die Nutzung wäre ziemlich unsinnig, weil man nie weiß, wie lange die Kontrollen dauern, die andere liegt dahinter. Den Versuch, schriftlich in einem Etihad-Chat herauszubekommen, was es mit der anderen, der Lufthansa Priority Lounge, auf sich hat und vor allem mit dem Hinweis, dass man teilweise – trotz Business-Ticket – diese auch noch extra bezahlen muss, habe ich nach 90 Minuten aufgegeben. Ich habe bis heute nicht herausfinden können, ob mich da ein Mensch aus Fleisch und Blut für dumm verkaufen wollte, oder ob es ein Chatbot war. Die Tatsache, dass immer wieder die gleiche Frage kam, spricht für Letzteres, macht es aber nicht besser! Auch die Antwort, dass Inhaber „berechtigter Tickets der Business Class kostenlosen Lounge-Zugang genießen, der Zugang für Etihad Guests je nach Status variiere“, hat meine konkrete Frage, ob UNSERE Tickets dazu berechtigen, nicht beantwortet. Falls nicht, hätten wir nämlich pro Person 49 Euro Aufpreis zahlen müssen. Da der Etihad Mitarbeiter oder Chatbot intellektuell nicht in der Lage war, aufgrund unseres Buchungscodes festzustellen, welche Business-Klasse es war, haben wir drauf verzichtet. Mittlerweile weiß ich, wir wären berechtigt gewesen. In Abu Dhabi waren wir es. In Frankfurt haben wir auf die Business-Lounge verzichtet. Rein interessehalber habe ich bei der Lufthansa nachfragt, wie man es dort handhabt! Die Antwort war wie erwartet. Wer ein Businessticktet für einen Lufthansa Flug hat, der kann die Business-Lounge ohne Wenn und Aber nutzen. Egal, wie teuer das Ticket im Einzelfall war. Genau so sollte es auch sein!    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 09. Dezember 2025

    Play Episode Listen Later Dec 9, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Feuergefahr in der Adventszeit: So sind Verbraucher richtig abgesichert - Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Policen jetzt besonders wichtig sind   DEN Reim kennen wir alle: Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht das Christkind vor der Tür". Und wenn es ganz dumm läuft, dann steht auch die Feuerwehr vor der Tür. Draußen wird es früher dunkel – drinnen sorgen Kerzen, Lichterketten und Co. für gemütliches Licht. Doch was Behaglichkeit schafft, kann schnell gefährlich werden. „Wenn Weihnachtsdekoration Feuer fängt, ist keineswegs sicher, dass die Versicherung den Schaden vollständig ersetzt. Kerzen oder andere offene Flammen sollten daher niemals unbeaufsichtigt bleiben“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Um im Ernstfall finanziell geschützt zu sein, zählen die Privathaftpflicht-, die Wohngebäude- und bei hochwertiger Einrichtung auch die Hausratversicherung zu den wichtigsten Absicherungen. Gerät der Weihnachtsbaum in Brand und verursacht zusätzlich Schäden in der Nachbarwohnung, springt die Privathaftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, der Schaden wurde etwa durch Fahrlässigkeit ausgelöst. Die empfohlene Deckungssumme liegt bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, riskiert im Schadenfall hohe Zahlungsverpflichtungen, da man mit dem eigenen Einkommen und Vermögen haftet. Für Mieter spielt die Privathaftpflichtversicherung eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn Mietsachen durch einen solchen Brand beschädigt werden. Dazu zählen fest verbaute Bestandteile wie Böden, Einbauküchen oder Badewannen. „Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob ihre Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden in ausreichender Höhe abdeckt – auch an Gebäuden, Grundstücken und Wohnräumen“, sagt der BdV. Für Eigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, da sie die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nach Feuer- oder Löschwasserschäden am Gebäude übernimmt. Das gilt beispielsweise für Türen, Wände oder fest verklebte Parkettböden. Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer oder Löschwasser auf, die am beweglichen Inventar entstehen – also beispielsweise an Möbeln, Kleidung oder auch Geschenken. Eine solche Police ist sinnvoll, wenn der Hausrat nicht ohne Weiteres aus eigenen Mitteln ersetzt werden könnte, ohne den Lebensstandard zu gefährden. Damit Versicherte im Schadenfall keine Kürzungen ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinnehmen müssen, sollten ihre Verträge einen Verzicht auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls enthalten   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 05. Dezember 2025

    Play Episode Listen Later Dec 5, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Etihad Airways? Nie wieder!   Wie heißt es so schön? Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Oftmals aber nichts Gutes. Das geht uns Journalisten genauso wie „normalen“ Reisenden. Und bei Fluggesellschaften ist es mittlerweile wohl ähnlich wie bei Onlineshops. Man fragt sich häufig, woher die vielen guten Bewertungen kommen. Uns ging das so mit Etihad Airways. Aufgrund vieler Empfehlungen haben wir für eine Reise nach Sri Lanka die Flüge mit Etihad Airways gebucht. Flüge deshalb, weil wir Hin – und Rückflug wegen der langen Strecke mit Zwischenstopp in Abu Dhabi umgesetzt haben. Und wir haben bereits im Juli für die Reise im November Business-Class gebucht, um uns nicht wie Ölsardinen zu fühlen. Für vier Familienmitglieder vier benachbarte Sitze. So weit, so gut. Durch Zufall fiel einen Monat vor der Abreise auf, dass Etihad nicht nur – ohne jegliche Information an uns - den Flug eine halbe Stunde vorverlegt hat, bei einem Familienmitglied war auch - wie von Zauberhand- die Sitzplatzreservierung verschwunden. Anruf bei Etihad in Frankfurt: Den Platz hat jetzt ein alleinreisendes Kind und nein, wir machen das NICHT rückgängig. Bei einem Anruf 15 Minuten später bekamen wir dann von einem anderen Etihad-Mitarbeiter zu hören, es haben einen „Aircraft-Change“ gegeben, also es wird ein anderer Flieger. Da war klar, dass man uns belogen hat. Übrigens saß auf der angeblich getauschten Maschine, die natürlich NICHT getauscht wurde, kein alleinreisendes Kind, sondern ein vergnügtes Ehepaar. Die hatten wohl gute Beziehungen zu Etihad. Natürlich versucht mal als Journalist dann, die Pressestelle in Deutschland zu kontaktieren. Gibt es nicht. Der Versuch, über Etihad Regional weiterzukommen, scheiterte an einer nicht existenten Mailadresse. Nennt man wohl Abschotten. Nach zwei weiteren Recherchestunden bekamen wir auf Umwegen die Mailadresse der Pressestelle in Abu Dhabi heraus. Auf die dreiseitige Mail von Anfang Oktober haben wir bis heute keine Antwort bekommen. Kundenbeschwerden scheint man bei Etihad nicht besonders zu schätzen. Das waren übrigens noch nicht alle unsere Erfahrungen mit Etihad Airways. Nächste Woche gibt es weitere Informationen zu dieser – von wem auch immer - hochgelobten Fluglinie! Übrigens: Dass Etihad Airways laut eigener Pressemitteilung vom 27. November 2025 im AirHelp Score zu einer der weltweit besten Fluggesellschaften gekürt wurde, ist zumindest für uns kaum nachvollziehbar! Aber wer weiß, wer da wen kennt. Wir sagen jedenfalls: Etihad Airways? Nie wieder!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 02. Dezember 2025

    Play Episode Listen Later Dec 2, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:        Laub vom Nachbargrundstück: Wie viel ist zu viel? Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn Laub vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten weht: Was vielen Hausbesitzern nicht bewusst ist:  Sie müssen dies in den meisten Fällen hinnehmen - selbst wenn die herübergewehten Blätter ab und zu die Dachrinne verstopfen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Blätter, Nadeln und Zapfen halten sich nicht an Zäune und Grenzen: Der Wind weht sie auch auf benachbarte Grundstücke. "Das ist jedoch kein Grund, sie zurückzuwerfen oder zu verlangen, dass die störenden Bäume beseitigt werden", sagt man bei bei der R+V Versicherung. Die Betroffenen müssen das fremde Laub selbst entfernen und entsorgen - sofern es die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt, ergänzt man: "Einen Gärtner oder Reinigungsdienst zu beauftragen und die Rechnung an den Nachbarn zu schicken, geht in den meisten Fällen nicht."  Abstand und Umgebung zählen Doch wann gilt eine Beeinträchtigung als wesentlich? Das kommt auf den jeweiligen Fall an, erklärt man bei der R+V. Stehen an der Grundstücksgrenze viele Bäume, fällt eine erhebliche Laubmenge an. Wenn dadurch die Dachrinne regelmäßig verstopft, kann das eine wesentliche Beeinträchtigung sein. "Ein solcher Fall ist jedoch eher die Ausnahme", heißt es weiter. In den meisten Fällen muss der Nachbar das Laub hinnehmen. Wichtig für die Entscheidung sind zudem Abstand und Umgebung. Bäume und Sträucher dürfen beispielsweise nicht zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen. Für stark wachsende Gehölze wie Linden, Pappeln oder Rotbuchen gilt vielerorts ein Mindestabstand von vier Metern zum benachbarten Garten. Zudem wird Laub in einer Stadt anders gewertet als auf dem Land: In dicht bebauten Wohngebieten ist es eher ortsüblich und damit zumutbar, dass sich im Herbst die Blätter über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen. Ausgleichszahlungen möglich Wenn die Bäume und Sträucher erst vor kurzem - unter Missachtung der landesrechtlichen Abstandsregeln - an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung verlangen. Das kann etwa bedeuten, dass überhängende Äste beschnitten oder der Baum ganz beseitigt wird. Allerdings gibt es dafür Fristen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beträgt diese sechs Jahre. Bei älteren Bäumen kann es unter Umständen Ausgleichszahlungen für die Belastung geben. Auch eine Entschädigung für die Reinigung einer regelmäßig verstopften Dachrinne ist mitunter möglich. Für stark überhängende Äste gilt unter Umständen das sogenannte Selbsthilferecht. Greift es, darf man die Äste abschneiden.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 25. November 2025

    Play Episode Listen Later Nov 25, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen     Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt. "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung.   Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu.   Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen.      Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 21. November 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen.   Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“   Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 18. November 2025

    Play Episode Listen Later Nov 18, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen      Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht. Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“.   Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 14. November 2025

    Play Episode Listen Later Nov 14, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:     Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen      Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab?   "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren.     Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält.   Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt.  Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden.   Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen   Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 11. November 2025

    Play Episode Listen Later Nov 11, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente      Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat. Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.   Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU.    Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.     Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.   Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 04. November 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:   Kfz-Versicherung: Gut schlägt günstig   So wie Weihnachten jedes Jahr pünktlich kommt, so pünktlich kommen spätestens ab Oktober die Hinweise zur KFZ-Versicherung. Da die meisten KFZ-Verträge zum 31.12. eines Jahres kündbar sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Blick darauf zu werfen. Denn auch in diesem Jahr sagt die Prognose: Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden erneut steigen. Somit werden viele Verbraucher im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Kfz-Versicherung in die Hand nehmen müssen. Dennoch sollten sie nicht übereilt ihren Vertrag kündigen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sagt: „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil, der günstigere Tarif ist oft nicht die bessere Alternative. Was man an der Prämie spart, zahlt man im Schadenfall eventuell doppelt und dreifach drauf, wenn die Leistungen des Billigtarifs nicht ausreichend sind.“ Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte daher immer die Leistungsstärke im Vordergrund stehen und nicht der Preis. Zudem ist es nicht immer nötig, den Tarif zu wechseln, um an der Prämie zu sparen. Eventuell lohnt sich beispielsweise der Wechsel von der oftmals teureren Voll- in die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Hat man eine gute Schadenfreiheitsklasse, kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz. Wer sparen will, sollte zudem prüfen, ob sich andere Parameter geändert haben, die Einfluss auf die Prämie haben: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Ist die Jahreskilometerlaufleistung geringer geworden? Steht das Auto nachts mittlerweile in einer Garage statt an der öffentlichen Straße? Das alles kann die Prämie verringern. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Ist man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden, kann es sich auch lohnen, direkt bei ihm nach einem besseren Angebot zu fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, empfiehlt der BdV. Auch wer bereits einen interessanten Tarif bei einer anderen Versicherung entdeckt hat, sollte den Fokus auf die Leistungen legen. Die Tarife haben teilweise sehr unterschiedliche Leistungsniveaus. Verbraucher sollten daher unbedingt ihren alten Vertrag mit dem neuen Angebot vergleichen. „Leistet beispielsweise der neue – vermeintlich günstigere – Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und ein fremder Hund rennt vor das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, müsste die Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 31. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Reparaturkosten treffen Verbraucher: Schon 100 Euro für defekte Elektrogeräte bringen viele ans Limit - Studie zeigt große Verunsicherung bei Verbrauchern    Reparaturkosten für defekte Elektrogeräte stellen Deutschlands Haushalte vor Herausforderungen: 34 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher können unerwartete Ausgaben nur in Höhe von bis zu 100 Euro problemlos stemmen - mehr aber oft nicht. Für rund ein Viertel (24 %) sind wenigstens 200 Euro noch machbar. Und: Jeder Zweite macht sich derzeit Sorgen um hohe Rechnungen, wenn Fernseher, Kaffeemaschine oder Waschmaschine streiken, das hat eine Studie des Spezialversicherers Wertgarantie ergeben. Die Erwartung ist eindeutig: Fast drei Viertel (72 %) rechnen damit, dass die Reparaturkosten für Elektrogeräte in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Gerade angesichts hoher Inflation und teurer Ersatzteile können somit bereits kleine Defekte zu einem finanziellen Problem werden. Die genannten Zahlen stammen aus einer repräsentativen Studie des Spezialversicherers Wertgarantie: Die Studie "Reparieren statt Wegwerfen" analysiert das Reparaturverhalten der Bevölkerung in Deutschland. Unter dem Motto "Reparieren statt Wegwerfen" will Wertgarantie das Bewusstsein für eine verlängerte Nutzung von Geräten stärken und auf potenzielle Einsparungen beim Elektroschrott aufmerksam machen. Vor diesem Hintergrund hat der Spezialversicherer 2020 die Studie ins Leben gerufen - und über mehrere Erhebungswellen fortlaufend aktualisiert. Elektroschrott - Verbraucher unterschätzen die Dimension Die Angst vor hohen Reparaturkosten hat auch gravierende Folgen für die Umwelt. Laut der aktuellen Studie werden jedes Jahr in Deutschland defekte Elektrogeräte häufig einfach entsorgt statt repariert - insgesamt entstehen dabei 355.871 Tonnen Elektroschrott (8,6 kg pro Haushalt). Reparieren statt Wegwerfen: Ein starker Hebel für den Umweltschutz Als Spezialversicherer für Haushalts- und Konsumelektronik hat Wertgarantie das Ziel, die Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit den Partnern auf dem Reparaturmarkt zu fördern und einen Beitrag zu einem nachhaltigeren Umgang mit Elektrogeräten zu leisten. "Die aktuelle Studie zeigt eindringlich, dass Sorgen um ungeplante Reparaturkosten für viele Verbraucher real sind", unterstreicht man bei Wertgarantie. "Doch gerade die gesicherte Möglichkeit zur Reparatur ist der entscheidende Hebel, um unsere Umwelt zu entlasten und den Lebenszyklus von Geräten nachhaltig zu verlängern." Über die Studie "Reparieren statt Wegwerfen" Ziel der empirischen Erhebung ist es, mehr darüber zu erfahren, wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit defekten Elektrogeräten umgehen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 28. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Haftpflicht an Halloween - Schutz vor teuren Streichen     Viele Menschen freuen sich auf den 31. Oktober. Denn dann wird der Reformationstag gefeiert, der an die Veröffentlichung der 95 Thesen durch Martin Luther im Jahr 1517 erinnert. Und dieser Tag ist in neun Bundesländern ein Feiertag, also arbeitsfrei. Dem einen oder andere graut es allerdings vor dem 31. Oktober. Nicht, weil in seinem Bundesland gearbeitet werden muss.  Die meisten nehmen den 31.10. weniger als kirchlichen Feiertag wahr, sondern eher als einen Tag zum weltlichen Feiern. Die Rede ist von Halloween. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor allem im seinerzeit katholisch geprägten Irland verbreitet, mittlerweile geht es an diesem Tag auch bei uns hoch her.  Wenn Kinder und Jugendliche zu Halloween durch die Straßen ziehen, gehören harmlose Streiche oft dazu. Doch was passiert, wenn dabei etwas kaputtgeht? Wer haftet - und springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein?   Klassische Halloweenstreiche wie Zahnpasta am Türgriff, Klopapier im Garten oder harmloses Erschrecken sind, wenn überhaupt, zwar nervig, richten aber keine Schäden an. Sobald jedoch Sachschäden entstehen - etwa zerkratzte Autos, beschädigte Fenster oder verschmutzte Fassaden - kann es teuer werden.    Wann zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung? Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, wenn der Schaden versehentlich verursacht wurde und keine vorsätzliche Beschädigung vorliegt. Wichtig: Vorsatz ist ausgeschlossen. Das heißt: Es kann teuer werden, wenn etwas mutwillig zerstört wird.   Was Eltern wissen sollten   Auch Eltern können für das Verhalten ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden. Eine gute Privat-Haftpflichtversicherung für die ganze Familie schützt vor vielen Risiken - aber eben nicht vor allen, sagt man bei der LVM-Versicherung.    Was bedeuten "deliktsunfähige Kinder"? Der sechsjährige Max schmiert an Halloween Kunstblut an die weiße Haustür seiner Nachbarn. Die rote Farbe lässt nicht vollständig abwaschen, so dass die Haustür ersetzt werden muss. Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland aber als deliktsunfähig. Sie haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie anderen zufügen - zum Beispiel, wenn sie aus Versehen etwas kaputt machen oder jemanden verletzen. Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heißt, auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern muss in Max' Fall nicht zahlen, sagt man bei der LVM. Ratsam ist für Familien mit kleinen Kindern eine private Haftpflichtversicherung, die auch deliktsunfähige Kinder miteinschließt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 24. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael WeylandThema heute:   Sparen bei der Kfz-Versicherung: ADAC Autoversicherung gibt Tipps    Auch wenn es jetzt merkwürdig klingt, aber für viele von uns ist Heiligabend schon am 30. November. Denn bis zum 30. November lassen sich viele Kfz-Policen regulär kündigen und neu abschließen und sparen. Das ist dann des Autofahrers vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.Wer dabei wirklich sparen will, sollte jedoch mehr tun, als lediglich den Anbieter zu tauschen. Die ADAC Autoversicherung bündelt praxisnahe Tipps, mit denen sich der Versicherungsschutz spürbar günstiger gestalten lässt – mit Einsparpotenzial von teils mehreren Hundert Euro pro Jahr.Jährlich statt monatlich zahlenVersicherer bieten ihren Kunden oft unterschiedliche Arten zu zahlen an. Beiträge können zum Beispiel monatlich, quartalsweise oder jährlich gezahlt werden. Faustregel: Je häufiger Geld überwiesen wird, umso teurer wird es.Selbstbeteiligung vereinbarenVollkasko- und Teilkaskoversicherungen können mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Autofahrer, die bei einem Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen, profitieren durch günstigere Beiträge. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko gilt in der Regel als empfehlenswert.    Werkstattbindung wählenKräftig sparen kann, wer damit einverstanden ist, dass das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert wird. Bei Verträgen mit Werkstattbindung, auch Werkstatttarif oder Werkstattbonus genannt, sinkt die Prämie für die Kaskoversicherung bei manchen Anbietern um 20 Prozent. Aber aufgepasst: Nicht immer liegen die Werkstätten in unmittelbarer Nähe. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, dass die Versicherung einen kostenlosen Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeug anbietet.  Jahreskilometer überprüfenDie jährlich gefahrenen Kilometer beeinflussen den Preis der Kfz-Versicherung. Deswegen ist es wichtig, die Jahreskilometer regelmäßig zu überprüfen und realistisch anzugeben. Deutlich sinken kann die Versicherungsprämie, wenn das Auto öfter mal stehen bleibt, weil stattdessen öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden oder im Home-Office gearbeitet wird. Fahrerkreis beschränkenFährt nur eine Person das Auto, oder zusätzlich noch eine zweite, wird der Versicherungsschutz günstiger, als wenn sich beliebig viele Fahrer ans Lenkrad setzen.  Deshalb lohnt es sich, den Fahrerkreis auf die tatsächlichen Nutzer zu beschränken.Telematik-TarifBeim Telematik-Tarif werden beispielsweise Brems-, Beschleunigungs-, Kurvenverhalten und Geschwindigkeit mit einer App gemessen und ausgewertet. Ob man so „gläsern“ sein will, muss aber jeder für sich selbst entscheiden!  Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 21. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     DAB+ in den Audio-Trends: Zwei Millionen zusätzliche Haushalte hören Digitalradio / Wachstum schlägt Webradio    DAB+, das digitale Radio von heute, wirkt weiter als starker Treiber der Digitalisierung des Hörfunks. Wie den Ergebnissen der aktuellen Audio Trends der Medienanstalten zu entnehmen ist, steigt die Nutzung des digital-terrestrischen Radios weiter. In Deutschland hören insgesamt rund 66 Millionen Personen lineares Radio – unabhängig davon, ob über traditionelle Empfänger oder online. Von ihnen greifen drei Viertel auf digitale Angebote über DAB+ oder Internet zurück. Das entspricht 51 Millionen Menschen und damit mehr als drei Viertel aller Radiohörerinnen und -hörer. Gegenüber dem Vorjahr (2024: 49 Millionen) hat sich die Nutzung digitaler Empfangswege leicht erhöht. Die Netto-Digitalisierungsquote, also die Anzahl der Menschen, die Zugang zu digitalen Empfangswegen haben, liegt bei 77 Prozent. DAB+ wächst deutlich und liegt vor Webradio Rund 23 Millionen Personen nutzen innerhalb von vier Wochen DAB+. Dies entspricht einem weitesten Hörerkreis von 36 Prozent – ein Zuwachs von fünf Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Täglich hören gut 13 Millionen Personen Radio über DAB+. Die Verweildauer liegt mit einem leichten Zuwachs bei durchschnittlich 156 Minuten pro Tag. Im Vergleich mit weiteren digitalen Ausspielwegen nimmt DAB+ die Spitzenposition ein. Ausstattung der Haushalte Laut der Audio Trends verfügen inzwischen 40 Prozent der Haushalte über mindestens ein DAB+ Gerät (2024: 35 Prozent). In absoluten Zahlen entspricht das einer Steigerung von gut zwei Millionen Haushalten. Der Zuwachs lässt sich auch bei den DAB+ Autoradios feststellen: Jedes vierte Auto verfügt mittlerweile über DAB+ (2024: 21 Prozent). Ländervergleich: Spitzenreiter Bayern, viele Regionen mit Dynamik Auch auf Länderebene steigt der DAB+ Anteil in den Haushalten. DAB+ ist in allen Bundesländern die zweithäufigste Radio-Empfangsart nach UKW. Bei Ausstattung und Zugang bleibt Bayern föderaler Spitzenreiter. Dort beträgt der Anteil der Haushalte mit stationären DAB+ Radios 47 Prozent (2024: 43 Prozent); gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 45 Prozent (2024: 38 Prozent) und Sachsen mit 43 Prozent (2024: 41 Prozent). In Schleswig-Holstein liegt der Anteil von Haushalten mit stationären DAB+ Radios bei 41 Prozent (2024: absolut 34 Prozent). Das entspricht einer relativen Steigerung von gut 20 Prozent. Damit verzeichnet das nördlichste Bundesland im dritten Jahr in Folge ein überdurchschnittliches Wachstum.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Claim Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

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