Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

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Michael Weyland


    • Mar 3, 2026 LATEST EPISODE
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    Wirtschaftsnews vom 03. März 2026

    Play Episode Listen Later Mar 3, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:    Macht Frau Reiche die Stromkonzerne reicher?    Ich muss an dieser Stelle vorausschicken, dass es sich bei meinem heutigen Beitrag um einen so genannten Meinungsbeitrag handelt. Also um meine subjektive Sicht der Dinge, die ich nachfolgend beschreibe. Ich möchte gerne einmal etwas genauer auf die „segensreichen“ Aktivitäten von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eingehen. Als Hinweis für Sie möchte ich erwähnen, dass das Wörtchen „segensreich“ in meinem Manuskript in Anführungszeichen steht. Denn für die potentiellen künftigen Käufer von Photovoltaikanlagen für die eigenen Dächer ist das Wirken von Frau Reiche alles andere als segenreich. Die Vertreter der Stromanbieter werden aber vermutlich die Champagnerkorken knallen lassen. Darauf gehe ich später noch ein.   Jetzt ist die Katze nämlich aus dem Sack! In der vergangenen Woche hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG), nachdem das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen plant, als einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland bezeichnet. Wir haben darüber berichtet. Der Kern der Ideen von Frau Reiche ist es offensichtlich, Photovoltaikanlagen für private Käufer so unattraktiv zu machen, dass diese auf den Kauf und den Betrieb verzichten werden. Denn nach Vorstellungen von Frau Reiche soll die feste Vergütung für die Einspeisung des selbst erzeugten Solarstroms für private Photovoltaik-(PV-)Anlagen ab 2027 abgeschafft werden. Damit gibt es für selbst erzeugten Solarstrom kein Geld mehr – oder nur noch sehr wenig.   Wenn man das mal zu Ende denkt, dann wird folgendes passieren: Wer keine Photovoltaikanlage sein eigenen nennen kann, muss nicht nur auf Einspeisevergütungen verzichten, er kann auch nichts mehr selbst verbrauchen, weil er nichts selbst erzeugt. Also muss er auch künftig seinen Strom zu teilweise beträchtlichen Preisen bei den stromvertreibenden Konzernen beziehen. Was zu mehr Gewinnen der Konzerne führt und deren Champagnerverbrauch anheizen könnte. Vielleicht sollten die Häusle-Besitzer zügig Aktien von Champagnerherstellern und Energiekonzernen kaufen.  Dass Frau Reiche vor ihrem Eintritt in die Bundesregierung Vorsitzende der Geschäftsführung von Westenergie war, ist natürlich reiner Zufall. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 27. Februar 2026

    Play Episode Listen Later Feb 27, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Solarbranche warnt vor Kahlschlag beim Solarausbau Laut einem geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) plant das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) handelt es sich um einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland. Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet. Die Solarbranche appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt seien. Aus dem geleakten Referentenentwurf geht hervor, dass die Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen werden soll. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen sollen zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden weitgehend zum Erliegen kommen. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter 1.048 Immobilienbesitzern im Auftrag des BSW-Solar würden sich nur noch 40 Prozent der Befragten eine Dachanlage anschaffen, wenn die Förderung weitgehend oder ganz gestrichen würde.  Die Einschnitte treffen auf eine ohnehin in den vergangenen zwei Jahren stark rückläufige PV-Nachfrage im Heimsegment. Wurden 2023 noch PV-Dächer mit einer Leistung von rund acht Gigawatt neu installiert, so waren es 2025 nur noch rund fünf Gigawatt.     „Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen“, sagt man beim BSW-Solar. Die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. Ein Förderstopp für Solaranlagen widerspricht zudem dem Wählerwillen: Eine deutliche Mehrheit (rd. 78 %) der Bevölkerung wünscht sich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie beschleunigt oder auf aktuellem Niveau weiterführt. Unter Anhängern der Union sind es laut einer YouGov-Umfrage sogar rund 86 Prozent.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 24. Februar 2026

    Play Episode Listen Later Feb 24, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Sparen statt Schulden - Mit diesen Vorsätzen starten die Deutschen ins neue Jahr    Trotz hoher Preise und unsicherer Zeiten sind viele Deutsche mit einem klaren Plan ins neue Jahr gestartet. Die norisbank hat auch zum Jahreswechsel 2025/2026 erneut nachgefragt, welche finanziellen Vorsätze die Menschen haben. Die Antworten zeigen einen spannenden Trend: Wer kann, spart. Wer konsumiert, tut es bewusst. Und wer früher vielleicht über einen Kredit nachgedacht hätte, sagt heute immer öfter: "Ich habe genug Rücklagen." Besonders die junge Generation zeigt, wie finanzielle Vorsätze heute aussehen: strukturiert, digital und vorausschauend. Vorsatz Nummer 1: Sparen, aber ohne Druck Auch für 2026 steht der Vorsatz, zu sparen, ganz oben auf der Liste. Fast jeder vierte Deutsche (24,1 Prozent) möchte genauso viel sparen wie im Vorjahr. Weitere 22,9 Prozent planen sogar, mehr Geld zurückzulegen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Vorsatz bei den jüngeren Befragten. Geld zur Seite zu legen heißt aber längst nicht mehr, sich alles verkneifen zu müssen. Für viele bedeutet es vielmehr, vorausschauend zu handeln und die eigenen Finanzen bewusst zu steuern. Viele wollen mit System planen. Gleichzeitig geben mehr als die Hälfte der Befragten (51,2 Prozent) an, dass sie 2026 vor allem unnötige Ausgaben reduzieren wollen.   Vorsatz Nummer 2: Mehr für die eigene Gesundheit tun 19 Prozent der Befragten möchten im neuen Jahr gezielt in ihre Gesundheit investieren, beispielsweise durch Sport, Wellness oder bewusste Ernährung.   Vorsatz Nummer 3: In die eigene Zukunft investieren Auch das Thema Vermögensaufbau bleibt 2026 präsent. 14,4 Prozent der Befragten planen, im neuen Jahr mehr für ihre finanzielle Zukunft zu tun, beispielsweise durch Tages- oder Festgeld, Sparpläne oder Investitionen in Wertpapiere. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse nahezu exakt gleich geblieben. Vorsatz Nummer 4: Wünsche erfüllen, aber ohne Schulden Nur noch 12,1 Prozent der Befragten planen größere Anschaffungen wie neue Möbel, ein neues Auto, eine neue Küche oder eine große Reise. Viele sagen, es sei keine Frage des Verzichts, sondern eine bewusste Entscheidung. Sie möchten nicht auf Pump leben, sondern aus dem Vollen schöpfen, wenn es das Budget erlaubt. Ein Ansatz, der in Zeiten hoher Zinsen und Preissteigerungen immer mehr Zuspruch findet. Auffällig ist die geringe Bereitschaft, sich für größere Vorhaben zu verschulden. Nur 6,9 Prozent der Befragten planen konkret, 2026 einen Bankkredit aufzunehmen. Weitere 13,1 Prozent ziehen dies zwar in Erwägung, zögern aber noch. Der Großteil lehnt Kredite gänzlich ab.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 20. Februar 2026

    Play Episode Listen Later Feb 20, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Eine Studie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern         "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel. Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?"   Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN.    „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen! Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr!   Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld!  5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 17. Februar 2026

    Play Episode Listen Later Feb 17, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:        Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte wegfallen – was Hauseigentümer jetzt wissen sollten Die bestehende Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte ab dem Jahr 2027 abgeschafft werden. Das geht aus Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor. Die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern könnte sich damit erheblich verschlechtern. Ihre Besitzer würden Tausende Euro weniger einnehmen. Deshalb kann es sich lohnen, noch 2026 eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen – und sich somit die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre zu sichern. Darauf weist der unabhängige Geldratgeber Finanztip hin. Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV), wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp), liegt die Vergütung aktuell bei Teileinspeisung bei bis zu 7,78 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) – und wird 20 Jahre garantiert. Nach Berechnungen von Finanztip erhält ein typischer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh), einer PV-Anlage mit acht Kilowatt-Peak Solarleistung sowie einem Fünf-kWh -Stromspeicher rund 412 Euro Einspeisevergütung im Jahr. Über den gesamten Förderzeitraum summiert sich dies auf mehr als 8.200 Euro. „Wer sich in diesem Jahr für eine PV-Anlage entscheidet, sichert sich die aktuell geltende Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre“, sagt man bei Finanztip.     Mögliche Änderungen ab 2027 Nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird derzeit geprüft, wie die Förderung neuer Photovoltaik-Anlagen künftig ausgestaltet werden soll. Ein Sprecher des Ministeriums teilte auf Anfrage von Finanztip mit, dass für kleinere Dachanlagen künftig eine Direktvermarktung des eingespeisten Stroms zum Standard werden könnte. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuletzt erklärt, dass sie eine Förderung neuer PV-Anlagen angesichts gesunkener Kosten für nicht mehr notwendig halte. Direktvermarktung voraussichtlich weniger lukrativ Bei der Direktvermarktung erhalten Anlagenbetreiber für die Stromeinspeisung den Marktpreis für Solarstrom. Im Jahr 2025 lag dieser im Schnitt bei rund 4,5 ct/kWh. Nach Abzug von Vermarktungskosten blieben für PV-Anlagen außerhalb der Förderung nur rund 3,8 ct/kWh als Vergütung übrig. Wir werden die neuen Ideen von Frau Reiche in Kürze noch einmal genauer beleuchten!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 13. Februar 2026

    Play Episode Listen Later Feb 13, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente      Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.  Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.   Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU.   Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.    Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.   Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 10. Februar 2026

    Play Episode Listen Later Feb 10, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Stromausfall: Welche Solaranlagen liefern Notstrom?   Im Durchschnitt ist ein deutscher Haushalt nur rund zwölf Minuten im Jahr von einem Stromausfall betroffen. Dennoch führen Sabotage wie kürzlich in Berlin, Naturkatastrophen und technische Defekte immer wieder zu lokalen Stromausfällen. Die Folgen eines mehrtägigen Stromausfalls können für Betroffene verheerend sein: keine Elektrizität, kein Mobilfunk, kein Wasser, keine Heizung. Im Winter drohen zudem kostspielige Schäden an Gebäuden durch geplatzte Wasser- und Heizungsrohre. Eine Möglichkeit, sich gegen Stromausfälle zu wappnen, sind Solaranlagen mit Not- oder Ersatzstromfunktionen und Batteriespeicher. „Photovoltaik ist in der Lage, im Notfall dezentral und ohne funktionierenden Netzzugang die Energieversorgung sicherzustellen. Das dient der Krisensicherheit der Betreiber und steigert die Resilienz unseres Energiesystems“, sagt man beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Während eines Stromausfalls könnten Solaranlagen bei entsprechender Ausstattung Haushalte temporär mit Strom versorgen. Voraussetzung hierfür seien ein inselbetriebsfähiger Wechselrichter, der eigenständig eine Netzfrequenz herstellen kann und den Betrieb der Anlage unabhängig vom Stromnetz ermöglicht, sowie ein Batteriespeicher. Die Mehrkosten seien in der Regel überschaubar. Auch bei Photovoltaik-Bestandsanlagen sei die Nachrüstung mit einer Notstrom- oder Ersatzstromfunktion in vielen Fällen möglich. Grundsätzlich wird bei notstromfähigen Photovoltaikanlagen zwischen Anlagen mit Notstromfunktionen, die einzelne Geräte über eine Steckdose versorgen können (nicht automatisch umschaltend), und Anlagen mit Ersatzstromfunktion, die ein Teilnetz (einzelne Phase) oder das gesamte Hausnetz versorgen können, unterschieden.  Beim Ersatzstrom können Photovoltaikanlagen, die mit einem inselbetriebsfähigen Batteriewechselrichter und einer Netztrennungseinrichtung ausgestattet sind, Ersatzstrom auch in Zeiten von Stromausfällen liefern. Diese Anlagen trennen bei Ausfall der öffentlichen Versorgung die häuslichen Stromkreise vom Netz und schalten um auf Inselbetrieb. Die vorhandene Elektroinstallation und die angeschlossenen Geräte werden dann aus der Batterie versorgt. Die technisch einfachere Notstromvariante lässt die Versorgung einzelner Geräte zu, die bei Ausfall der Netzversorgung umgesteckt werden müssen.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 06. Februar 2026

    Play Episode Listen Later Feb 6, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:     Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen      Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab?   "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren.     Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält.   Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt.  Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden.   Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen   Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 03. Februar 2026

    Play Episode Listen Later Feb 3, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:    Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.   Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“.  Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 27. Januar 2026

    Play Episode Listen Later Jan 27, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Urteil: Kunden müssen nicht für Stilllegung von Gasanschluss bezahlen – Finanztip rät zum Widerspruch    Gasnetzbetreiber dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an Verbraucher weitergeben. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich in einem Verfahren gegen den großen regionalen Netzbetreiber EWE Netz GmbH geurteilt. Nach einer aktuellen Auswertung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip verlangen mindestens acht Netzbetreiber rechtswidrig solche pauschalen Entgelte für die Stilllegung oder den Rückbau von Gasanschlüssen. Zusammen versorgen sie knapp drei Millionen Gaskunden. Die Stilllegungskosten belaufen sich dabei zwischen 100 und 2.300 Euro. Rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland heizt noch mit Gas. Wer auf eine nachhaltigere Alternative wie eine Wärmepumpe umsteigen möchte, kann seinen Gasanschluss durch den zuständigen Netzbetreiber stilllegen lassen. Die dabei entstehenden Kosten dürfen nicht an die Verbraucher weitergegeben werden, wie das OLG Oldenburg vor kurzem geurteilt hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte der Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25). Finanztip rät zu Widerspruch und Rückforderung „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt man bei Finanztip. „Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.“ Finanztip empfiehlt Betroffenen, die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung aber trotzdem erstmal zu leisten, um laufende Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden. Der Geldratgeber bietet für den unkomplizierten Widerspruch und die Rückforderung kostenlose Musterschreiben an. „Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei den Netzbetreibern zu melden, auch wenn manche die Erstattung verweigern werden“, rät man. Uneinheitliche Begriffe der Netzbetreiber Nach Finanztip-Auswertung verwenden die Netzbetreiber die Begriffe Stilllegung, Außerbetriebnahme und Rückbau uneinheitlich und definieren diese teilweise anders als im Urteil des OLG Oldenburg zugrunde gelegt. Was bei einem Netzbetreiber als Stilllegung gilt, wird bei einem anderen als Rückbau bezeichnet, obwohl sich die zugrunde liegenden technischen Maßnahmen teilweise überschneiden.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 23. Januar 2026

    Play Episode Listen Later Jan 23, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Milka Alpenmilch ist »Mogelpackung des Jahres 2025«    Ich bin mir sicher, Ihnen geht es genauso wie mir. Wenn ich ins Regal im Supermarkt schaue, werde ich sauer, denn die Preise der Produkte steigen gefühlt dauernd. Zwar ist es tatsächlich so, dass es Produkte gibt, die günstiger werden, aber das sind nur wenige im Vergleich zu denen, die teurer werden.Nun haben die Hersteller aber ein ganz dummes Problem. Kunden mögen Preissteigerungen gar nicht. Was also tun die Hersteller? Sie arbeiten mit allen Tricks. Das Zauberwort heißt „Shrinkflation!“ Zwar werden die Produkte teurer, aber man versucht es vor dem Kunden mit allen Tricks zu verbergen. Das geht am einfachsten, wenn man einfach den Preis wie vorher belässt, aber den Inhalt reduziert. Wenn man dann von „Mogelpackungen“ spricht, sind die Hersteller sehr erbost, denn schließlich schreiben sie den Inhalt auf die Packung. Aber mal ehrlich. Schauen Sie bei jedem Einkauf auf die Füllmenge? Jedenfalls dann nicht, wenn sie es eilig haben. Manche Hersteller sind aber so dreist, beides zu tun. Inhalt runter, Preis hoch! Und so kürt die Verbraucherzentrale Hamburg regelmäßig die »Mogelpackung des Jahres «. Verbraucher können ihren Kandidaten dafür wählen.Die »Mogelpackung des Jahres 2025« haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit eindeutigem Ergebnis gewählt. Zudem erreichte noch nie in der zwölfjährigen Geschichte der Wahl ein Produkt einen derart hohen Stimmenanteil. An der aktuellen Ausgabe der Abstimmung nahmen 34.731 Personen teil, so viele wie seit sechs Jahren nicht mehr.    Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (66,7 Prozent) entfielen auf ein Produkt des Konzerns Mondelez.  Sie werden es zwar schon ahnen, aber wir machen es mal wie in Hollywood:   „An the Winner is: » Milka Alpenmilch«    Die Schokoladentafel Alpenmilch der Marke Milka wurde laut Verbraucherzentrale Hamburg Anfang des Jahres 2025 unmerklich dünner und gleichzeitig teurer: Die Füllmenge pro Tafel sank von 100 auf 90 Gramm, während der Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro stieg. Das entspricht einer Preiserhöhung von über 48 Prozent. Die reduzierte Füllmenge ist im Supermarkt kaum erkennbar, da die Verpackung nahezu unverändert geblieben ist. Auch andere Schokoladensorten von Milka waren davon betroffen.  Meine persönliche Konsequenz:  Ich habe meinen Schokoladenkonsum auf NULL reduziert!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 20. Januar 2026

    Play Episode Listen Later Jan 20, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     2025: Hoher Zuwachs bei alternativen Antrieben reicht noch nicht für CO2-Flottengrenzwerte   Im Gesamtjahr 2025 legte der Markt für alternative Antriebe, also reine E-Antriebe, Hybride mit und ohne Stecker sowie Gasantriebe, um 25,5 Prozent auf knapp 1,7 Millionen Einheiten (1.684.783) zu, wobei internationale Marken etwa 43,0 Prozent ausmachten. Dies geht aus der Analyse der Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch den Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) hervor. Der Anteil der Neuzulassungen mit alternativen Antrieben am Gesamtmarkt stieg im vergangenen Jahr auf 59,0 Prozent, im Gesamtjahr 2024 waren es noch 47,6 Prozent. Im Dezember 2025 wurden knapp 158.000 Pkw (exakt waren es 157.417 ) mit alternativen Antrieben neu zugelassen und damit rund 26,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.    Die Neuzulassungen bei den alternativen Antrieben sind 2025 laut VDIK zwar noch einmal deutlich gestiegen, allerdings bleibt der Anteil der batterieelektrischen Fahrzeuge etwas hinter den Prognosen zurück. Trotz der Produktoffensive der Internationalen Kraftfahrzeughersteller und dem Zulassungswachstum bei den bezahlbaren BEVs und Plug-In-Hybriden reichte der Gesamtmarktanteil noch nicht aus, um die CO2-Flottengrenzwerte zu erreichen. Laut VDIK  braucht es deshalb dringend die in Aussicht gestellten Fördermaßnahmen der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar für neue und junge gebrauchte BEVs.    Einen deutlichen Anstieg um 43,2 Prozent auf über 545.000 Einheiten erfuhren 2025 die Neuzulassungen von rein batterieelektrischen Pkw (BEV). Der Anteil an den gesamten Pkw-Neuzulassungen lag damit in der Gesamtjahresschau bei 19,1 Prozent, das sind 5,6 Prozentpunkte mehr als noch 2024.  Ein noch deutlicheres Plus verzeichneten im Gesamtjahr 2025 die Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Plug-in-Hybridantrieb (PHEV). Knapp 312.000 PHEVs (exakt 311.398) rollten in dieser Zeit neu auf die Straßen und damit 62,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Marktanteil der Internationalen Kraftfahrzeughersteller bei den Plug-in-Hybriden lag 2025 bei 38,8 Prozent.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 13. Januar 2026

    Play Episode Listen Later Jan 13, 2026


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland     Thema heute:     Schutz für die Familie: Vergleich von Risikolebensversicherungen senkt Kosten um bis zu zwei Drittel    Wer Kinder hat, einen Baukredit abbezahlt oder Alleinverdiener in der Familie ist, für den ist eine Risikolebensversicherung in der Regel sinnvoll. Sie sichert die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ab – etwa, um Kredite abzulösen oder das fehlende Einkommen auszugleichen. Ein Vergleich lohnt sich: Selbst für gewöhnliche Fälle unterschieden sich die Beiträge bei den getesteten Versicherern in der Finanztip-Analyse um über 6.000 Euro über die gesamte Laufzeit. „Die Unterschiede sind enorm – wer beim falschen Anbieter abschließt, zahlt nach unserer Analyse bis zu dreimal mehr als beim günstigsten Anbieter“, sagt man bei Finanztip. Die Kosten einer Risikolebensversicherung sind von der Versicherungssumme sowie den individuellen Risikomerkmalen abhängig und daher von Fall zu Fall unterschiedlich.    Große Preisunterschiede – Basistarif reicht meist aus Finanztip hat das kürzlich für verschiedene Musterkunden berechnet: Ein 40-jähriger Programmierer, der eine Versicherungssumme von 300.000 Euro über 20 Jahre Laufzeit vereinbart, zahlt beim teuersten Anbieter insgesamt 6.115 Euro mehr als beim günstigsten. Der Jahresbeitrag liegt je nach Versicherer zwischen rund 232 und 537 Euro.    Ein anderer Fall: Eine 35-jährige, rauchende Bankkauffrau, die 300.000 Euro absichert, kann durch einen Versicherungsvergleich rund 5.820 Euro über 15 Jahre Vertragslaufzeit sparen. Beim günstigsten Anbieter beträgt ihr Jahresbeitrag rund 197 Euro, während sie beim teuersten Versicherer knapp 585 Euro zahlen würde.     „Zusätzliche Bausteine oder hochpreisige Premiumtarife verteuern den Schutz nur, ohne einen relevanten Mehrwert zu bieten“, erklärt man bei Finanztip. Generell reiche der Basistarif völlig aus. Für gesunde Menschen ist der Abschluss bei den meisten Anbietern zudem bequem online möglich. Im Finanztip-Test haben die Huk24 und die WGV am besten abgeschnitten. Wer Vorerkrankungen hat, sollte hingegen vorab eine sogenannte Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler oder Honorarberater stellen.   Über-Kreuz-Verträge: Steuern sparen und doppelt absichern Paare mit Kindern sollten zwei einzelne Verträge über Kreuz abschließen. Dabei ist Partner A der Vertragsinhaber, der das Geld erhält, wenn Partner B als versicherte Person stirbt – und umgekehrt.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 16. Dezember 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland      Thema heute:     Kostenfalle Roaming bei Telefonaten im außereuropäischen Ausland Dass mobiles Telefonieren im nichteuropäischen Ausland durch Roaming ein teures Vergnügen sein kann, hat der eine oder andere schon schmerzlich erfahren. Zu den Kostenfallen beim Roaming gehören auch Rufumleitungen zur Mailbox, wenn man im Ausland unterwegs ist. Die Funktion „bedingte“ oder „absolute“ Rufumleitung zur Mailbox bestimmt dabei, ob Ihnen Kosten entstehen, erfährt man beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.  Während bei der absoluten Rufumleitung alle eingehenden Anrufe kostenfrei auf die Mailbox umgeleitet werden, auch wenn das Handy eingeschaltet und empfangsbereit ist, wird bei der „bedingten“ Rufumleitung der Anruf nur dann auf die Mailbox weitergeleitet, wenn niemand abhebt, das Handy besetzt ist, ausgeschaltet ist oder nicht im Netz eingebucht ist. Und hier lauert die Kostenfalle, die im außereuropäischen Ausland schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen kann. Denn wenn man sich im Nicht-EU-Ausland aufhält, zahlt man als Angerufener gleich mehrfach. Für die Weiterleitung des Anrufs ins ausländische Netz, für die Umleitung zurück auf die deutsche Mailbox und schließlich für das Abhören der Mailbox. Da können schnell einige Euro pro Minute anfallen. Was tun?   Schalten Sie bei einer Reise ins nichteuropäische -Ausland Ihr Handy bereits in Deutschland aus oder stellen Sie noch hierzulande die „absolute“ Rufumleitung ein. Doch hier lauert eine neue Falle, die ich nur durch Zufall entdeckt habe. Bei den meisten deutschen Anbietern lassen sich durch den Code ##002# alle Rufumleitungen deaktivieren. Zumindest theoretisch. Wir haben allerdings bei einem Gerät, das mit einer SIM-Karte von BLAU betrieben wurde, eine merkwürdige Feststellung gemacht. Die Mobilbox sprang, trotz der Code-Eingabe und einer Bestätigung auf dem Display, weiterhin an. Eine Nachfrage bei der zu Telefonica gehörenden Pressestelle mit Hinweis auf diese Fehlfunktion wurde nach 6 Tagen durch den Service mit dem Hinweis beantwortet, man müsse nur ##002# wählen. Dazu muss man nichts mehr sagen! Der entscheidende Tipp kam übrigens von T-Mobile. Es lag am Gerät. Apple hat kürzlich die Funktion Live-Voicemail bei iPhones aktiviert, die nur im Gerät, aber nicht mit dem Code abschaltbar ist. Wieso man das bei BLAU nicht wusste, ist mir ein Rätsel. Dank T-Mobile blieb uns jedenfalls ein BLAU-ES Kostenwunder erspart!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 12. Dezember 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Etihad Airways? Nie wieder! Teil 2 Die meisten von Ihnen haben vermutlich in der vergangenen Woche meine persönlichen Erfahrungen mit Etihad Airways von Frankfurt – Terminal 2 - über Abu Dhabi nach Colombo und zurück gehört. Ich hatte angekündigt, dass es eine Fortsetzung geben wird. Hier ist sie.Im Terminal 2 wollten wir als Business Class Passagiere bis zum Abflug eine Business Lounge nutzen. Zwar ist Frankfurt Deutschlands größter Airport, in Europa auf Platz 4 und weltweit auf Platz 15, eine Lounge von Etihad Airways sucht mal allerdings dort vergebens. Also wieder mal Anruf bei Etihad. Antwort: Nein wir haben keine eigene Lounge. So schlau war ich auch ohne den Anruf. Aber Sie können in eine andere Lounge im Terminal 2 gehen, hieß es. Eine Lounge liegt VOR der Sicherheitskontrolle, die Nutzung wäre ziemlich unsinnig, weil man nie weiß, wie lange die Kontrollen dauern, die andere liegt dahinter. Den Versuch, schriftlich in einem Etihad-Chat herauszubekommen, was es mit der anderen, der Lufthansa Priority Lounge, auf sich hat und vor allem mit dem Hinweis, dass man teilweise – trotz Business-Ticket – diese auch noch extra bezahlen muss, habe ich nach 90 Minuten aufgegeben. Ich habe bis heute nicht herausfinden können, ob mich da ein Mensch aus Fleisch und Blut für dumm verkaufen wollte, oder ob es ein Chatbot war. Die Tatsache, dass immer wieder die gleiche Frage kam, spricht für Letzteres, macht es aber nicht besser! Auch die Antwort, dass Inhaber „berechtigter Tickets der Business Class kostenlosen Lounge-Zugang genießen, der Zugang für Etihad Guests je nach Status variiere“, hat meine konkrete Frage, ob UNSERE Tickets dazu berechtigen, nicht beantwortet. Falls nicht, hätten wir nämlich pro Person 49 Euro Aufpreis zahlen müssen. Da der Etihad Mitarbeiter oder Chatbot intellektuell nicht in der Lage war, aufgrund unseres Buchungscodes festzustellen, welche Business-Klasse es war, haben wir drauf verzichtet. Mittlerweile weiß ich, wir wären berechtigt gewesen. In Abu Dhabi waren wir es. In Frankfurt haben wir auf die Business-Lounge verzichtet. Rein interessehalber habe ich bei der Lufthansa nachfragt, wie man es dort handhabt! Die Antwort war wie erwartet. Wer ein Businessticktet für einen Lufthansa Flug hat, der kann die Business-Lounge ohne Wenn und Aber nutzen. Egal, wie teuer das Ticket im Einzelfall war. Genau so sollte es auch sein!    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 09. Dezember 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Feuergefahr in der Adventszeit: So sind Verbraucher richtig abgesichert - Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Policen jetzt besonders wichtig sind   DEN Reim kennen wir alle: Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht das Christkind vor der Tür". Und wenn es ganz dumm läuft, dann steht auch die Feuerwehr vor der Tür. Draußen wird es früher dunkel – drinnen sorgen Kerzen, Lichterketten und Co. für gemütliches Licht. Doch was Behaglichkeit schafft, kann schnell gefährlich werden. „Wenn Weihnachtsdekoration Feuer fängt, ist keineswegs sicher, dass die Versicherung den Schaden vollständig ersetzt. Kerzen oder andere offene Flammen sollten daher niemals unbeaufsichtigt bleiben“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Um im Ernstfall finanziell geschützt zu sein, zählen die Privathaftpflicht-, die Wohngebäude- und bei hochwertiger Einrichtung auch die Hausratversicherung zu den wichtigsten Absicherungen. Gerät der Weihnachtsbaum in Brand und verursacht zusätzlich Schäden in der Nachbarwohnung, springt die Privathaftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, der Schaden wurde etwa durch Fahrlässigkeit ausgelöst. Die empfohlene Deckungssumme liegt bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, riskiert im Schadenfall hohe Zahlungsverpflichtungen, da man mit dem eigenen Einkommen und Vermögen haftet. Für Mieter spielt die Privathaftpflichtversicherung eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn Mietsachen durch einen solchen Brand beschädigt werden. Dazu zählen fest verbaute Bestandteile wie Böden, Einbauküchen oder Badewannen. „Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob ihre Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden in ausreichender Höhe abdeckt – auch an Gebäuden, Grundstücken und Wohnräumen“, sagt der BdV. Für Eigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, da sie die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nach Feuer- oder Löschwasserschäden am Gebäude übernimmt. Das gilt beispielsweise für Türen, Wände oder fest verklebte Parkettböden. Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer oder Löschwasser auf, die am beweglichen Inventar entstehen – also beispielsweise an Möbeln, Kleidung oder auch Geschenken. Eine solche Police ist sinnvoll, wenn der Hausrat nicht ohne Weiteres aus eigenen Mitteln ersetzt werden könnte, ohne den Lebensstandard zu gefährden. Damit Versicherte im Schadenfall keine Kürzungen ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinnehmen müssen, sollten ihre Verträge einen Verzicht auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls enthalten   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 05. Dezember 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Etihad Airways? Nie wieder!   Wie heißt es so schön? Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Oftmals aber nichts Gutes. Das geht uns Journalisten genauso wie „normalen“ Reisenden. Und bei Fluggesellschaften ist es mittlerweile wohl ähnlich wie bei Onlineshops. Man fragt sich häufig, woher die vielen guten Bewertungen kommen. Uns ging das so mit Etihad Airways. Aufgrund vieler Empfehlungen haben wir für eine Reise nach Sri Lanka die Flüge mit Etihad Airways gebucht. Flüge deshalb, weil wir Hin – und Rückflug wegen der langen Strecke mit Zwischenstopp in Abu Dhabi umgesetzt haben. Und wir haben bereits im Juli für die Reise im November Business-Class gebucht, um uns nicht wie Ölsardinen zu fühlen. Für vier Familienmitglieder vier benachbarte Sitze. So weit, so gut. Durch Zufall fiel einen Monat vor der Abreise auf, dass Etihad nicht nur – ohne jegliche Information an uns - den Flug eine halbe Stunde vorverlegt hat, bei einem Familienmitglied war auch - wie von Zauberhand- die Sitzplatzreservierung verschwunden. Anruf bei Etihad in Frankfurt: Den Platz hat jetzt ein alleinreisendes Kind und nein, wir machen das NICHT rückgängig. Bei einem Anruf 15 Minuten später bekamen wir dann von einem anderen Etihad-Mitarbeiter zu hören, es haben einen „Aircraft-Change“ gegeben, also es wird ein anderer Flieger. Da war klar, dass man uns belogen hat. Übrigens saß auf der angeblich getauschten Maschine, die natürlich NICHT getauscht wurde, kein alleinreisendes Kind, sondern ein vergnügtes Ehepaar. Die hatten wohl gute Beziehungen zu Etihad. Natürlich versucht mal als Journalist dann, die Pressestelle in Deutschland zu kontaktieren. Gibt es nicht. Der Versuch, über Etihad Regional weiterzukommen, scheiterte an einer nicht existenten Mailadresse. Nennt man wohl Abschotten. Nach zwei weiteren Recherchestunden bekamen wir auf Umwegen die Mailadresse der Pressestelle in Abu Dhabi heraus. Auf die dreiseitige Mail von Anfang Oktober haben wir bis heute keine Antwort bekommen. Kundenbeschwerden scheint man bei Etihad nicht besonders zu schätzen. Das waren übrigens noch nicht alle unsere Erfahrungen mit Etihad Airways. Nächste Woche gibt es weitere Informationen zu dieser – von wem auch immer - hochgelobten Fluglinie! Übrigens: Dass Etihad Airways laut eigener Pressemitteilung vom 27. November 2025 im AirHelp Score zu einer der weltweit besten Fluggesellschaften gekürt wurde, ist zumindest für uns kaum nachvollziehbar! Aber wer weiß, wer da wen kennt. Wir sagen jedenfalls: Etihad Airways? Nie wieder!   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 02. Dezember 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:        Laub vom Nachbargrundstück: Wie viel ist zu viel? Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn Laub vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten weht: Was vielen Hausbesitzern nicht bewusst ist:  Sie müssen dies in den meisten Fällen hinnehmen - selbst wenn die herübergewehten Blätter ab und zu die Dachrinne verstopfen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Blätter, Nadeln und Zapfen halten sich nicht an Zäune und Grenzen: Der Wind weht sie auch auf benachbarte Grundstücke. "Das ist jedoch kein Grund, sie zurückzuwerfen oder zu verlangen, dass die störenden Bäume beseitigt werden", sagt man bei bei der R+V Versicherung. Die Betroffenen müssen das fremde Laub selbst entfernen und entsorgen - sofern es die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt, ergänzt man: "Einen Gärtner oder Reinigungsdienst zu beauftragen und die Rechnung an den Nachbarn zu schicken, geht in den meisten Fällen nicht."  Abstand und Umgebung zählen Doch wann gilt eine Beeinträchtigung als wesentlich? Das kommt auf den jeweiligen Fall an, erklärt man bei der R+V. Stehen an der Grundstücksgrenze viele Bäume, fällt eine erhebliche Laubmenge an. Wenn dadurch die Dachrinne regelmäßig verstopft, kann das eine wesentliche Beeinträchtigung sein. "Ein solcher Fall ist jedoch eher die Ausnahme", heißt es weiter. In den meisten Fällen muss der Nachbar das Laub hinnehmen. Wichtig für die Entscheidung sind zudem Abstand und Umgebung. Bäume und Sträucher dürfen beispielsweise nicht zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen. Für stark wachsende Gehölze wie Linden, Pappeln oder Rotbuchen gilt vielerorts ein Mindestabstand von vier Metern zum benachbarten Garten. Zudem wird Laub in einer Stadt anders gewertet als auf dem Land: In dicht bebauten Wohngebieten ist es eher ortsüblich und damit zumutbar, dass sich im Herbst die Blätter über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen. Ausgleichszahlungen möglich Wenn die Bäume und Sträucher erst vor kurzem - unter Missachtung der landesrechtlichen Abstandsregeln - an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung verlangen. Das kann etwa bedeuten, dass überhängende Äste beschnitten oder der Baum ganz beseitigt wird. Allerdings gibt es dafür Fristen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beträgt diese sechs Jahre. Bei älteren Bäumen kann es unter Umständen Ausgleichszahlungen für die Belastung geben. Auch eine Entschädigung für die Reinigung einer regelmäßig verstopften Dachrinne ist mitunter möglich. Für stark überhängende Äste gilt unter Umständen das sogenannte Selbsthilferecht. Greift es, darf man die Äste abschneiden.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 25. November 2025

    Play Episode Listen Later Nov 25, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen     Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt. "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung.   Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu.   Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen.      Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 21. November 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen.   Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“   Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 18. November 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen      Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht. Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“.   Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 14. November 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:     Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen      Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab?   "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren.     Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält.   Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt.  Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden.   Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen   Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 11. November 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente      Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat. Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.   Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU.    Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.     Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.   Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 04. November 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:   Kfz-Versicherung: Gut schlägt günstig   So wie Weihnachten jedes Jahr pünktlich kommt, so pünktlich kommen spätestens ab Oktober die Hinweise zur KFZ-Versicherung. Da die meisten KFZ-Verträge zum 31.12. eines Jahres kündbar sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Blick darauf zu werfen. Denn auch in diesem Jahr sagt die Prognose: Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden erneut steigen. Somit werden viele Verbraucher im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Kfz-Versicherung in die Hand nehmen müssen. Dennoch sollten sie nicht übereilt ihren Vertrag kündigen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sagt: „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil, der günstigere Tarif ist oft nicht die bessere Alternative. Was man an der Prämie spart, zahlt man im Schadenfall eventuell doppelt und dreifach drauf, wenn die Leistungen des Billigtarifs nicht ausreichend sind.“ Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte daher immer die Leistungsstärke im Vordergrund stehen und nicht der Preis. Zudem ist es nicht immer nötig, den Tarif zu wechseln, um an der Prämie zu sparen. Eventuell lohnt sich beispielsweise der Wechsel von der oftmals teureren Voll- in die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Hat man eine gute Schadenfreiheitsklasse, kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz. Wer sparen will, sollte zudem prüfen, ob sich andere Parameter geändert haben, die Einfluss auf die Prämie haben: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Ist die Jahreskilometerlaufleistung geringer geworden? Steht das Auto nachts mittlerweile in einer Garage statt an der öffentlichen Straße? Das alles kann die Prämie verringern. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Ist man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden, kann es sich auch lohnen, direkt bei ihm nach einem besseren Angebot zu fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, empfiehlt der BdV. Auch wer bereits einen interessanten Tarif bei einer anderen Versicherung entdeckt hat, sollte den Fokus auf die Leistungen legen. Die Tarife haben teilweise sehr unterschiedliche Leistungsniveaus. Verbraucher sollten daher unbedingt ihren alten Vertrag mit dem neuen Angebot vergleichen. „Leistet beispielsweise der neue – vermeintlich günstigere – Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und ein fremder Hund rennt vor das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, müsste die Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 31. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Reparaturkosten treffen Verbraucher: Schon 100 Euro für defekte Elektrogeräte bringen viele ans Limit - Studie zeigt große Verunsicherung bei Verbrauchern    Reparaturkosten für defekte Elektrogeräte stellen Deutschlands Haushalte vor Herausforderungen: 34 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher können unerwartete Ausgaben nur in Höhe von bis zu 100 Euro problemlos stemmen - mehr aber oft nicht. Für rund ein Viertel (24 %) sind wenigstens 200 Euro noch machbar. Und: Jeder Zweite macht sich derzeit Sorgen um hohe Rechnungen, wenn Fernseher, Kaffeemaschine oder Waschmaschine streiken, das hat eine Studie des Spezialversicherers Wertgarantie ergeben. Die Erwartung ist eindeutig: Fast drei Viertel (72 %) rechnen damit, dass die Reparaturkosten für Elektrogeräte in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Gerade angesichts hoher Inflation und teurer Ersatzteile können somit bereits kleine Defekte zu einem finanziellen Problem werden. Die genannten Zahlen stammen aus einer repräsentativen Studie des Spezialversicherers Wertgarantie: Die Studie "Reparieren statt Wegwerfen" analysiert das Reparaturverhalten der Bevölkerung in Deutschland. Unter dem Motto "Reparieren statt Wegwerfen" will Wertgarantie das Bewusstsein für eine verlängerte Nutzung von Geräten stärken und auf potenzielle Einsparungen beim Elektroschrott aufmerksam machen. Vor diesem Hintergrund hat der Spezialversicherer 2020 die Studie ins Leben gerufen - und über mehrere Erhebungswellen fortlaufend aktualisiert. Elektroschrott - Verbraucher unterschätzen die Dimension Die Angst vor hohen Reparaturkosten hat auch gravierende Folgen für die Umwelt. Laut der aktuellen Studie werden jedes Jahr in Deutschland defekte Elektrogeräte häufig einfach entsorgt statt repariert - insgesamt entstehen dabei 355.871 Tonnen Elektroschrott (8,6 kg pro Haushalt). Reparieren statt Wegwerfen: Ein starker Hebel für den Umweltschutz Als Spezialversicherer für Haushalts- und Konsumelektronik hat Wertgarantie das Ziel, die Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit den Partnern auf dem Reparaturmarkt zu fördern und einen Beitrag zu einem nachhaltigeren Umgang mit Elektrogeräten zu leisten. "Die aktuelle Studie zeigt eindringlich, dass Sorgen um ungeplante Reparaturkosten für viele Verbraucher real sind", unterstreicht man bei Wertgarantie. "Doch gerade die gesicherte Möglichkeit zur Reparatur ist der entscheidende Hebel, um unsere Umwelt zu entlasten und den Lebenszyklus von Geräten nachhaltig zu verlängern." Über die Studie "Reparieren statt Wegwerfen" Ziel der empirischen Erhebung ist es, mehr darüber zu erfahren, wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit defekten Elektrogeräten umgehen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 28. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Haftpflicht an Halloween - Schutz vor teuren Streichen     Viele Menschen freuen sich auf den 31. Oktober. Denn dann wird der Reformationstag gefeiert, der an die Veröffentlichung der 95 Thesen durch Martin Luther im Jahr 1517 erinnert. Und dieser Tag ist in neun Bundesländern ein Feiertag, also arbeitsfrei. Dem einen oder andere graut es allerdings vor dem 31. Oktober. Nicht, weil in seinem Bundesland gearbeitet werden muss.  Die meisten nehmen den 31.10. weniger als kirchlichen Feiertag wahr, sondern eher als einen Tag zum weltlichen Feiern. Die Rede ist von Halloween. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor allem im seinerzeit katholisch geprägten Irland verbreitet, mittlerweile geht es an diesem Tag auch bei uns hoch her.  Wenn Kinder und Jugendliche zu Halloween durch die Straßen ziehen, gehören harmlose Streiche oft dazu. Doch was passiert, wenn dabei etwas kaputtgeht? Wer haftet - und springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein?   Klassische Halloweenstreiche wie Zahnpasta am Türgriff, Klopapier im Garten oder harmloses Erschrecken sind, wenn überhaupt, zwar nervig, richten aber keine Schäden an. Sobald jedoch Sachschäden entstehen - etwa zerkratzte Autos, beschädigte Fenster oder verschmutzte Fassaden - kann es teuer werden.    Wann zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung? Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, wenn der Schaden versehentlich verursacht wurde und keine vorsätzliche Beschädigung vorliegt. Wichtig: Vorsatz ist ausgeschlossen. Das heißt: Es kann teuer werden, wenn etwas mutwillig zerstört wird.   Was Eltern wissen sollten   Auch Eltern können für das Verhalten ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden. Eine gute Privat-Haftpflichtversicherung für die ganze Familie schützt vor vielen Risiken - aber eben nicht vor allen, sagt man bei der LVM-Versicherung.    Was bedeuten "deliktsunfähige Kinder"? Der sechsjährige Max schmiert an Halloween Kunstblut an die weiße Haustür seiner Nachbarn. Die rote Farbe lässt nicht vollständig abwaschen, so dass die Haustür ersetzt werden muss. Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland aber als deliktsunfähig. Sie haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie anderen zufügen - zum Beispiel, wenn sie aus Versehen etwas kaputt machen oder jemanden verletzen. Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heißt, auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern muss in Max' Fall nicht zahlen, sagt man bei der LVM. Ratsam ist für Familien mit kleinen Kindern eine private Haftpflichtversicherung, die auch deliktsunfähige Kinder miteinschließt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 24. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael WeylandThema heute:   Sparen bei der Kfz-Versicherung: ADAC Autoversicherung gibt Tipps    Auch wenn es jetzt merkwürdig klingt, aber für viele von uns ist Heiligabend schon am 30. November. Denn bis zum 30. November lassen sich viele Kfz-Policen regulär kündigen und neu abschließen und sparen. Das ist dann des Autofahrers vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.Wer dabei wirklich sparen will, sollte jedoch mehr tun, als lediglich den Anbieter zu tauschen. Die ADAC Autoversicherung bündelt praxisnahe Tipps, mit denen sich der Versicherungsschutz spürbar günstiger gestalten lässt – mit Einsparpotenzial von teils mehreren Hundert Euro pro Jahr.Jährlich statt monatlich zahlenVersicherer bieten ihren Kunden oft unterschiedliche Arten zu zahlen an. Beiträge können zum Beispiel monatlich, quartalsweise oder jährlich gezahlt werden. Faustregel: Je häufiger Geld überwiesen wird, umso teurer wird es.Selbstbeteiligung vereinbarenVollkasko- und Teilkaskoversicherungen können mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Autofahrer, die bei einem Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen, profitieren durch günstigere Beiträge. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko gilt in der Regel als empfehlenswert.    Werkstattbindung wählenKräftig sparen kann, wer damit einverstanden ist, dass das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert wird. Bei Verträgen mit Werkstattbindung, auch Werkstatttarif oder Werkstattbonus genannt, sinkt die Prämie für die Kaskoversicherung bei manchen Anbietern um 20 Prozent. Aber aufgepasst: Nicht immer liegen die Werkstätten in unmittelbarer Nähe. Autofahrer sollten deshalb darauf achten, dass die Versicherung einen kostenlosen Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeug anbietet.  Jahreskilometer überprüfenDie jährlich gefahrenen Kilometer beeinflussen den Preis der Kfz-Versicherung. Deswegen ist es wichtig, die Jahreskilometer regelmäßig zu überprüfen und realistisch anzugeben. Deutlich sinken kann die Versicherungsprämie, wenn das Auto öfter mal stehen bleibt, weil stattdessen öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden oder im Home-Office gearbeitet wird. Fahrerkreis beschränkenFährt nur eine Person das Auto, oder zusätzlich noch eine zweite, wird der Versicherungsschutz günstiger, als wenn sich beliebig viele Fahrer ans Lenkrad setzen.  Deshalb lohnt es sich, den Fahrerkreis auf die tatsächlichen Nutzer zu beschränken.Telematik-TarifBeim Telematik-Tarif werden beispielsweise Brems-, Beschleunigungs-, Kurvenverhalten und Geschwindigkeit mit einer App gemessen und ausgewertet. Ob man so „gläsern“ sein will, muss aber jeder für sich selbst entscheiden!  Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 21. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     DAB+ in den Audio-Trends: Zwei Millionen zusätzliche Haushalte hören Digitalradio / Wachstum schlägt Webradio    DAB+, das digitale Radio von heute, wirkt weiter als starker Treiber der Digitalisierung des Hörfunks. Wie den Ergebnissen der aktuellen Audio Trends der Medienanstalten zu entnehmen ist, steigt die Nutzung des digital-terrestrischen Radios weiter. In Deutschland hören insgesamt rund 66 Millionen Personen lineares Radio – unabhängig davon, ob über traditionelle Empfänger oder online. Von ihnen greifen drei Viertel auf digitale Angebote über DAB+ oder Internet zurück. Das entspricht 51 Millionen Menschen und damit mehr als drei Viertel aller Radiohörerinnen und -hörer. Gegenüber dem Vorjahr (2024: 49 Millionen) hat sich die Nutzung digitaler Empfangswege leicht erhöht. Die Netto-Digitalisierungsquote, also die Anzahl der Menschen, die Zugang zu digitalen Empfangswegen haben, liegt bei 77 Prozent. DAB+ wächst deutlich und liegt vor Webradio Rund 23 Millionen Personen nutzen innerhalb von vier Wochen DAB+. Dies entspricht einem weitesten Hörerkreis von 36 Prozent – ein Zuwachs von fünf Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Täglich hören gut 13 Millionen Personen Radio über DAB+. Die Verweildauer liegt mit einem leichten Zuwachs bei durchschnittlich 156 Minuten pro Tag. Im Vergleich mit weiteren digitalen Ausspielwegen nimmt DAB+ die Spitzenposition ein. Ausstattung der Haushalte Laut der Audio Trends verfügen inzwischen 40 Prozent der Haushalte über mindestens ein DAB+ Gerät (2024: 35 Prozent). In absoluten Zahlen entspricht das einer Steigerung von gut zwei Millionen Haushalten. Der Zuwachs lässt sich auch bei den DAB+ Autoradios feststellen: Jedes vierte Auto verfügt mittlerweile über DAB+ (2024: 21 Prozent). Ländervergleich: Spitzenreiter Bayern, viele Regionen mit Dynamik Auch auf Länderebene steigt der DAB+ Anteil in den Haushalten. DAB+ ist in allen Bundesländern die zweithäufigste Radio-Empfangsart nach UKW. Bei Ausstattung und Zugang bleibt Bayern föderaler Spitzenreiter. Dort beträgt der Anteil der Haushalte mit stationären DAB+ Radios 47 Prozent (2024: 43 Prozent); gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 45 Prozent (2024: 38 Prozent) und Sachsen mit 43 Prozent (2024: 41 Prozent). In Schleswig-Holstein liegt der Anteil von Haushalten mit stationären DAB+ Radios bei 41 Prozent (2024: absolut 34 Prozent). Das entspricht einer relativen Steigerung von gut 20 Prozent. Damit verzeichnet das nördlichste Bundesland im dritten Jahr in Folge ein überdurchschnittliches Wachstum.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 17. Oktober 2025

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      Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland     Thema heute:        KIT: WLAN als Spion: Ueberwachungsfalle in Funknetzwerken     Man mag es kaum glauben: Wer an einem Café mit WLAN vorbeiläuft, kann identifiziert werden – sogar ganz ohne ein eigenes Handy. Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben eine Möglichkeit entdeckt, Personen allein anhand von WLAN-Signalen zu erkennen. Damit weisen sie auf ein erhebliches Risiko für die Privatsphäre hin. Personen müssen für die Identifikation kein Smartphone oder Tablet bei sich tragen.   Es reicht, dass WLAN-Geräte in ihrer Umgebung miteinander kommunizieren. Dabei entsteht ein Bild – vergleichbar mit einer Kameraaufnahme, jedoch basierend auf Funkwellen. Das Forschungsteam fordert entsprechende Datenschutzmechanismen. „Wir beobachten die Ausbreitung der Radiowellen und können so ein Bild der Umgebung und von Personen erzeugen”, sagt Professor Thorsten Strufe vom KASTEL — Institut für Informationssicherheit und Verlässlichkeit des KIT. „Das funktioniert ähnlich wie bei einer normalen Kamera, nur dass diese Lichtwellen statt Radiowellen in ein Bild umwandelt ”, erläutert der Cybersicherheitsexperte. „Es ist deshalb auch unerheblich, ob jemand ein WLAN-Gerät bei sich hat oder nicht.“ Auch das Abschalten schützt nicht: „Es genügt, wenn andere Geräte in der Umgebung aktiv sind.” WLAN-Router als „stille Beobachter“ „Die Technik macht aus jedem Router ein potenzielles Überwachungsgerät“, warnt Julian Todt vom KASTEL. „Wer regelmäßig an einem Café mit WLAN vorbeigeht, könnte dort unbemerkt identifiziert und später wiedererkannt werden – etwa von staatlichen Stellen oder Unternehmen.“ Zwar gebe es für Geheimdienste oder Cyberkriminelle einfachere Methoden, Menschen zu beobachten – etwa durch den Zugriff auf Überwachungskameras oder Video-Türklingeln, sagt Strufe. „Aber die allgegenwärtigen Drahtlosnetzwerke könnten zu einer nahezu flächendeckenden Überwachungsinfrastruktur werden.“ Denn WLAN gibt es heutzutage in fast allen Wohnungen, Büros, Restaurants und öffentlichen Räumen. Keine besondere Hardware notwendig Anders als bei Angriffen mit LIDAR-Sensoren oder bisherigen WLAN-basierten Methoden, die Channel State Information (CSI) nutzen – also Messdaten darüber, wie sich ein Funksignal durch Wände, Möbel oder Personen verändert –, benötigen Angreifende keine Spezialhardware. Die Methode funktioniert mit handelsüblichen WLAN-Geräten. Dabei nutzt sie die legitimen Nutzerinnen und Nutzer aus, die mit dem WLAN verbunden sind. So entstehen Bilder aus verschiedenen Blickwinkeln, die zur Identifikation der Personen dienen können.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 14. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Rente beginnt jetzt: warum frühes Verstehen später hilft    Die gesetzliche Renteninformation landet ab 27 im Briefkasten - und wird oft ignoriert. Dabei steckt darin der Schlüssel für eine sichere Altersvorsorge. Wer früh versteht, was die Zahlen bedeuten, erkennt die eigene Versorgungslücke und kann gezielt gegensteuern, sagt man bei der LVM-Versicherung. "Ach, an die Rente denke ich später." Ein nachvollziehbarer Gedanke - besonders in jungen Jahren. Doch wer sich früh mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt, verschafft sich langfristig mehr Sicherheit und finanzielle Freiheit. Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Studien sprechen für sich Laut einer Studie der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aus dem Jahr 2022 wissen jedoch nur etwa 50 Prozent der unter 30-Jährigen, dass sie überhaupt eine Renteninformation erhalten - und noch weniger lesen sie tatsächlich. Eine Befragung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ergab zudem, dass nur rund ein Drittel der jungen Erwachsenen die Renteninformation als verständlich einstuft. Gleichzeitig zeigt die Jugendstudie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von 2023: Über 60 Prozent der 20- bis 30-Jährigen glauben, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird. Mehr als 40 Prozent fühlen sich mit dem Thema Altersvorsorge überfordert. Das ist die Renteninformation Die Renteninformation wird erstmals ab dem 27. Lebensjahr verschickt - vorausgesetzt, es liegen mindestens fünf Beitragsjahre vor. Sie enthält drei zentrale Angaben: Erstens die bisher erworbenen Rentenansprüche, also das, was bereits erarbeitet wurde. Zweitens eine Prognose der voraussichtlichen gesetzlichen Rente bei fortlaufender Beitragszahlung bis zum Rentenalter. Und drittens einen Hinweis auf die mögliche Versorgungslücke - also die Differenz zwischen der späteren Rente und dem voraussichtlichen Bedarf zum Leben. Die wichtigsten Tipps zur Renteninformation für junge Kunden im Schnelldurchlauf: Ein früher Beginn einer zusätzlichen Altersvorsorge zahlt sich nach Auskunft der LVM aus: Der Zinseszinseffekt entfaltet über die Jahre eine starke Wirkung. Bereits kleine monatliche Beiträge können langfristig viel bewirken. Die Renteninformation sollte man nicht ignorieren, die Renteninformation ist ein offizielles Dokument mit wichtigen Hinweisen zur späteren finanziellen Absicherung.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 10. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Wildunfall – Was ist versichert? Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zum richtigen Versicherungsschutz und Verhalten    Im Herbst steigt das Unfallrisiko durch vermehrten Wildwechsel - insbesondere in den Morgenstunden und in der Dämmerung. Zwar verursachen die meisten Wildunfälle nur Blechschäden, doch auch diese können teuer werden. Vor den Folgekosten schützt die richtige Versicherung. „Wenn man lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss man nach einem Wildunfall die Schäden am eigenen Auto selbst zahlen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Schäden durch Wildunfälle werden von der Kaskoversicherung übernommen – sofern diese vorhanden ist. Aber auch hier kommt es aufs Kleingedruckte an. Mehr als 280.000 Wildunfälle mit einer durchschnittlichen Schadenhöhe von 3.850 Euro zählten die deutschen Kfz-Versicherer allein im Jahr 2023 – laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). In der Teil- und in der Vollkaskoversicherung ist ein Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Zum Haarwild zählen unter anderem Füchse, Hasen, Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. „Die Kaskoversicherung übernimmt diese Schäden. Aber nicht alle Unfälle mit Tieren sind automatisch mitversichert“, so der BdV. Denn der Kasko-Versicherungsschutz hat Lücken: So sind beispielsweise Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären nicht immer abgedeckt. „Solche Schäden werden nur übernommen, wenn die Bedingungen die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel enthalten, die ausdrücklich einen Zusammenstoß mit Tieren jeder Art einschließt“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. Gut zu wissen: In der Teilkaskoversicherung hat ein Wildunfall keine negativen Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. In der Vollkaskoversicherung müssen betroffene Versicherte hingegen mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen. Auch für die anschließende Schadenregulierung ist es wichtig, sich schon am Unfallort korrekt zu verhalten. Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert und die Polizei benachrichtigt werden. Das angefahrene Tier sollte man auf keinen Fall anfassen oder von der Unfallstelle entfernen, da sonst eine Anzeige wegen Wilderei droht. Betroffene sollten am Unfallort oder in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Polizei oder der zuständigen Wildaufsicht warten. Wichtig ist es auch, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen und den Unfall umgehend dem Versicherer zu melden.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 07. Oktober 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Ein Leben ohne Auto? Für viele Deutsche keine Alternative   Fast die Hälfte der deutschen Automobilbesitzer (44 %) hält ein Leben ohne eigenen Wagen weder für möglich noch für wünschenswert. Etwa jeder Dritte (31 %) glaubt zwar, dass dies machbar wäre, hält es aber für bequemer und attraktiver, einen eigenen Wagen zu besitzen. Lediglich 7 Prozent möchten in Zukunft ohne ihr Auto auskommen.   Dies sind erste Erkenntnisse aus dem Ipsos Automotive Navigator 2025, den das Markt- und Sozialforschungsinstitut Ipsos zwischen Juli und August 2025 unter Autobesitzern in Deutschland, China und den USA durchgeführt hat. Die Drei-Länder-Studie widmet sich den Themen Automobilität, Kaufabsichten und Entscheidungskriterien, dem Umgang mit E-Mobilität und der Frage, welche Auswirkungen Zölle im globalen Warenverkehr auf Märkte und Kaufverhalten haben.      Der Umwelt zuliebe ein E-Auto – und das könnte aus China kommen In Deutschland stimmt rund die Hälfte der Autobesitzer (46 %) der These zu, dass viele Konsumenten in den nächsten fünf Jahren auf E-Autos umsteigen werden. Diese Ansicht ist in China zu 85 % und den USA zu 61 % verbreitet. Als Gründe für den Wechsel zu einem rein batteriebetriebenen E-Auto werden in Deutschland am häufigsten mit 35 % die geringere Umweltverschmutzung und die Möglichkeit, zu Hause zu laden, mit 34 % genannt. Auch die Nutzung erneuerbarer Energien und die Reduzierung des eigenen CO₂-Fußabdrucks zählen zu den verbreiteten Gründen (jeweils 30 %). Ebenso häufig wird der im Vergleich zu Benzin geringere Preis für Strom (30 %) angeführt. Die meistgenannten Gründe, warum beim nächsten Kauf kein reines E-Auto in Betracht gezogen wird, sind dagegen Reichweite (47 %), Ladezeit (40 %) und mangelnde Infrastruktur (38 %).   Skepsis gegenüber chinesischen Modellen – auch eine Frage der Infrastruktur Den Kauf eines E-Autos aus China erwägt nur eine Minderheit.  Was aus Sicht deutscher Fahrer gegen das E-Auto aus China spricht, sind unter anderem die Infrastruktur sowie ein ungewisser Wiederverkaufswert. Hinzu kommt, dass chinesische Automarken kaum bekannt sind – viele deutsche Autobesitzer haben noch nie von diesen Marken gehört. Zu den bekannteren zählen MG, BYD und Polestar. In Erwägung gezogen werden am ehesten BYD und Polestar, wobei BYD vor allem durch die Kombination aus gutem Preis-Leistungs-Verhältnis (73 % Zustimmung) und wegbereitender Technologie (64 % Zustimmung) punkten kann. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 30. September 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Heizsaison startet: So sparen Mieter und Eigentümer mehrere Hundert Euro Heizkosten Mit einfachen Heiztipps können Verbraucher mehrere Hundert Euro sparen – das geht aus aktuellen Berechnungen des unabhängigen Geldratgebers Finanztip hervor. Der kommende Winter soll laut Deutschem Wetterdienst zwar etwas wärmer werden als in den Vorjahren – bei weiterhin hohen Energiekosten bleibt das Thema sparen dennoch aktuell. Wer seine Heizkosten senken möchte, spart am meisten mit vier Tipps: Heizkörper entlüften, Thermostate wechseln, Raumtemperatur und Warmwasserverbrauch anpassen. Heizkörper entlüften: bis zu 400 Euro sparen Wenn Heizkörper gluckern oder nicht gleichmäßig warm werden, ist oft Luft im System. Ein Entlüftungsschlüssel aus dem Baumarkt genügt, um das Ventil zu öffnen und Abhilfe zu schaffen. Durch das regelmäßige Entlüften der Heizkörper lassen sich bis zu 15 Prozent Heizenergie einsparen. Nach Berechnungen der Finanztip-Experten spart das bei einer 70 Quadratmeter großen Beispielwohnung knapp 200 Euro Heizkosten, bei einem 110 Quadratmeter großen Einfamilienhaus sind es knapp 400 Euro. Stoßlüften statt Dauerkippen: bis zu 177 Euro sparen Fenster nur zu kippen, ist bei vielen verbreitet – aber Energieverschwendung. Besser: mehrmals täglich stoßlüften – wenige Minuten die Fenster weit öffnen, sorgt für frische Luft, ohne dass die Räume stark auskühlen. „Der beste Zeitpunkt zum Stoßlüften ist nach dem Aufstehen, vor dem Zubettgehen, nach dem Duschen oder Wäsche waschen, wenn die Luftfeuchtigkeit hoch ist“, so Finanztip. Bis zu 177 Euro Sparpotenzial sind möglich.Durch das Lüften wird die feuchte Luft im Raum mit trockener Luft ausgetauscht, die sich besser erwärmt. Gleichzeitig kühlen Wände und Möbel nicht so stark aus wie beim Dauerkippen. Weiterer Vorteil: Weniger Schimmel-Gefahr.   Richtige Temperatur wählen: bis zu 157 Euro sparen Schon ein Grad weniger spart rund sechs Prozent Heizenergie – konkret bis zu 157 Euro. „Die Wohlfühltemperatur ist individuell. Wichtig ist, dass man bewusst heizt und nicht übertreibt“. Gängige Empfehlung sind 20 Grad Raumtemperatur für das Wohnzimmer, 18 Grad für die Küche und 17 Grad im Schlafzimmer. Elektrische Thermostate helfen, die Temperatur automatisch anzupassen – dadurch können noch einmal bis zu zehn Prozent Heizenergie eingespart werden. Für die Berechnung hat Finanztip einen Gaspreis von 9,73 Cent / kWh und einen Strompreis von 32,34 Cent / kWh zugrunde gelegt.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 26. September 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Trinkgeld 2025:  Studie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern      "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel.   Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?"   Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen   Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN.    „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“   Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen. Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr!   Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld!  5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 23. September 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Knapp eine Million Haushalte haben die Wahl: Dynamische Stromtarife können Hunderte Euro sparen    Knapp eine Million Haushalte in Deutschland haben zum Jahresende die Wahl: klassischer Stromtarif oder dynamisches Modell? Finanztip-Berechnungen zeigen: Wer viel Strom braucht – etwa fürs E-Auto oder die Wärmepumpe und den Verbrauch clever in günstige Stunden verlagert, kann mit einem dynamischen Stromtarif oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Bei stark negativen Strompreisen lässt sich sogar Geld dazuverdienen. Die Wahl eines passenden Anbieters bietet zusätzliches Sparpotenzial. „Gerade für die rund 928.000 Haushalte, die bis Ende 2025 schon ein Smart Meter haben werden, kann sich ein dynamischer Tarif richtig lohnen. Denn das sind Haushalte, die entweder eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder generell einen hohen Stromverbrauch haben”, sagt Finanztip-Energieexperte Benjamin Weigl. „Wer seinen Stromverbrauch flexibel gestaltet, kann auf der Stromrechnung sparen.” Eine aktuelle Finanztip-Berechnung zeigt: Wer sein Elektroauto konsequent in günstigen Zeiten lädt, spart mit einem dynamischen Tarif 300 Euro im Jahr. Begrenzt sinnvoll sind die Börsenstromtarife für große Haushalte, die ihren Stromverbrauch nicht komplett verschieben können. Und nicht geeignet für normale Haushalte ohne flexiblen Stromverbrauch. „Denn hier überwiegt das Risiko hoher Börsenstrompreise”, erklärt Weigl. So funktionieren dynamische Tarife Bei dynamischen Stromtarifen richtet sich der Arbeitspreis stündlich nach dem Börsenstrompreis, ab dem 1. Oktober wird voraussichtlich sogar viertelstündlich abgerechnet. „Erfahrungsgemäß sind morgens und abends teure Stunden, wenn in den Privathaushalten viel Strom verbraucht wird”, so Weigl. Hinzu kommen Netzentgelte, Steuern und Umlagen (bei allen Anbietern gleich). In Stunden mit stark negativen Börsenpreisen (ab etwa -18 ct/kWh) erhalten Verbraucher unterm Strich hingegen sogar Geld fürs Stromverbrauchen. „Daher empfehlen wir intelligente Steuerungen oder Apps, die den Stromverbrauch in besonders günstige Phasen verlagern. So lassen sich die Wärmepumpe oder das Laden eines E-Autos optimal timen“, so Weigl. Vier Tarife überzeugen Finanztip Finanztip hat 20 bundesweit verfügbare, dynamische Stromtarife verglichen, von denen bei der genauen Analyse der Gebühren dann vier Tarife überzeugen konnten: SimplyDynamic von Ostrom, Volkswagen Naturstrom Flex, naturstrom smart und dynamicOctopus von Octopus Energy.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 16. September 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Einschränkung des Widerrufsrechts: Ausgehöhlte Widerrufsmöglichkeit beschneidet Verbraucherrechte    Die aktuelle Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts schränkt das Widerrufsrecht ein und benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher. Das moniert der Hamburger Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV). Künftig soll das Widerrufsrecht nach spätestens zwölf Monaten und 14 Tagen enden – bei Lebensversicherungen nach 24 Monaten und 30 Tagen, selbst wenn grundlegende Informationen des Unternehmens zum Vertrag falsch sind oder fehlen. Bisher wurden die Versicherer in solchen Fällen mit empfindlichen Konsequenzen zur Einhaltung ihrer Informationspflichten angehalten.  Denn solange die Versicherten nicht richtig informiert waren, begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie konnten den Vertrag mit einem Widerruf auch Jahre später ohne Kostennachteile auflösen. Da insbesondere die Auflösung eines Lebensversicherungsvertrages erhebliche Kostennachteile bedeutet, ist das eine attraktive Vertragsoption. Mit einer Nachbelehrung konnte der Versicherer indes sein Versäumnis jederzeit nachholen und die Frist von 30 Tagen in Gang setzen. Doch die rechtssichere Möglichkeit wählte in der Vergangenheit kaum ein Versicherer. Stattdessen wehrten die Unternehmen die Widerrufsrechte ihrer Kunden mit juristischen Mitteln ab. Ihre häufigsten Argumente: der Informationsfehler ist nebensächlich und das Verhalten der Versicherungskunden treuwidrig. In der Folge kam es zu Massenverfahren vor den schnell überlasteten Gerichten und zu einer bedenklich unübersichtlichen Rechtsprechung. „Die bisherige Regelung zum Widerrufsrecht war einfach und konsequent. Jetzt zieht der Gesetzgeber weichgekocht vom ewigen Lamentieren der Versicherer und der Justiz dem Verbraucherschutz den Stecker. Künftig bleiben selbst gravierende Verstöße gegen Informationspflichten nahezu folgenlos. Stellt ein Verbraucher zu spät fest, dass Angaben seines Versicherers nicht stimmen, kann er nur noch mit hohen Verlusten aus einem mängelbelasteten Lebensversicherungsvertrag aussteigen“, sagt man beim BdV-Vorstand. Hinzu kommt, dass es den Verbrauchern deutlich schwerer gemacht worden ist, ihre Widerrufsrechte bei Versicherungsverträgen zu verstehen. Denn der Gesetzgeber hat das Muster für eine Widerrufsbelehrung, das die Versicherer als vermeintlich rechtssichere Variante verwenden sollen, mittlerweile auf mehr als 2.500 Wörter anwachsen lassen. In einer üblichen Schriftgröße füllt das knapp vier Seiten.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 12. September 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Bezahlen mit Karte nimmt weiter zu: girocard verzeichnet starkes erstes Halbjahr Der anhaltende Wachstumskurs der girocard belegt: "Mit Karte, bitte" ist an den deutschen Ladenkassen immer beliebter. Im ersten Halbjahr 2025 haben Kundinnen und Kunden die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen noch häufiger gezückt als bisher. Mit rund 4,04 Milliarden Bezahlvorgängen erreicht die Anzahl der Transaktionen einen neuen Höchststand (1. Halbjahr 2024: 3,84 Milliarden) und verzeichnet damit ein Plus von 5,3 Prozent. Damit einhergehend stieg auch der Kartenumsatz im selben Zeitraum auf 150,7 Milliarden Euro leicht an. girocard-Akzeptanz wird weiter ausgeweitet Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde an über 1.257.000 aktiven Terminals mit der girocard bezahlt - ein Anstieg von gut sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei ist das einfache Auflegen der girocard, des Smartphones oder der Smartwatch längst fester Bestandteil des Alltags und an nahezu allen Terminals möglich. So wurden in der ersten Jahreshälfte mehr als 87 Prozent aller girocard-Transaktionen kontaktlos getätigt. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als im Vergleichszeitraum 2024 (85 Prozent). Darüber hinaus wächst die Zahl der Akzeptanzstellen aufgrund der steigenden Nachfrage von Kundinnen und Kunden sowie des Handels kontinuierlich: Weitere Netzbetreiber, insbesondere aus dem internationalen Umfeld, streben eine girocard-Akzeptanz an oder haben diese bereits in ihr Portfolio integriert. Karte statt Kleingeld - girocard auch bei geringen Beträgen gefragt Dass Bezahlen mit Karte auch bei kleineren Einkäufen immer selbstverständlicher wird, belegt ein Blick auf den durchschnittlichen Bezahlbetrag: Der stetig sinkende Durchschnittsbon erreicht mit 37,28 Euro pro girocard-Zahlungsvorgang in diesem Halbjahr ein neues Tief (1. Halbjahr 2024: 39,04 Euro). Das zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen ihre girocard zunehmend für Kleinstbeträge. Sei es am Kiosk, in der Bäckerei oder am Automaten - die girocard ist komfortabel, sicher und immer mit dabei. Mit der Marke "girocard" bündelt die Deutsche Kreditwirtschaft ihr eigenständiges, unabhängiges Debitkarten-Bezahlsystem und das Deutsche Geldautomaten-System. Mit rund 100 Millionen Karten ist sie das meistgenutzte Zahlungssystem in Deutschland. Egal, ob kontaktlos, mobil oder klassisch mit PIN - die girocard garantiert einen sicheren, einfachen und schnellen Bezahlvorgang. Der Name und das Logo girocard wurden 2007 von der Deutschen Kreditwirtschaft eingeführt.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 09. September 2025

    Play Episode Listen Later Sep 9, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall    Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung. "Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig. Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter. Vor Abflug registrieren Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 05. September 2025

    Play Episode Listen Later Sep 5, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael WeylandThema heute:   Die Servicewüste Deutschland läuft zur Hochform auf! Auch Radiomacher und ihre Familien sind im „normalen“ Leben immer mal wieder Kunden des einen oder anderen Unternehmens. Teilweise kann man sich die Unternehmen, mit denen man zusammenarbeitet, selbst aussuchen, teilweise ist man fremdbestimmt. Ich denke dabei an Käufe im Internet. Einkäufe bei lokalen Händlern werden leider immer schwieriger, weil viele Produkte einfach nicht verfügbar sind. Also werden sie bestellt, häufig bei Amazon. Bei Nichtgefallen kann man sie problemlos zurücksenden. Zumindest theoretisch. In der Praxis kann das alles andere als lustig sein, wie wir dieser Tage mit DPD erleben durften. DPD scheint für „Die piesacken Dich“ zu stehen: Wir mussten eine Bestellung zurückschicken. Leider konnten wir den Rückversender nicht frei wählen, DPD war vorgegeben. Meine Frau suchte daher eine - neuerdings DPD Pickup Paketshop genannte - Annahmestelle auf, schleppte das Paket dazu quer durch einen Supermarkt. Doch die Mitarbeiterin lehnte die Annahme ab, das Paket sei zu groß.  Eine Seite sei größer als EIN Meter!  Sie hat es extra nachgemessen!!! Aber: Alles sollte gut werden, nach Aussage der Dame im Shop würde DPD solche Pakete zuhause abholen. Der kleine Haken war, dass die von ihr aufgeschriebene Telefonnummer nicht existierte.  Die im Internet gefundene Rufnummer von DPD half auch nicht weiter, die automatisierte Hotline konnte mit der Paketnummer nichts anfangen! Die Nummer stand ja nur auf dem Rücksendeticket und war noch nicht in deren System eingelesen. Nachdem ich persönlich das Paket, das dann letztlich wieder bei uns zuhause landete, nachgemessen habe, musste ich feststellen, dass „Messen“ offenkundig NICHT zur Kernkompetenz der Dame gehört. Das Paket hat die Maße 89 X 63 X 23. ZENTIMETER, nicht Meter. Ein anderer – wirklich kompetenter Pickup Paketshop – nahm es an. Eine Mail an die DPD – Pressestelle, in der ich angeregt habe, Kurse zum Thema „Pakete messen für Anfänger“ anzubieten, wurde geflissentlich ignoriert, es kam – nicht zum ersten Mal – keine Antwort.  Vermutlich wäre auch eine Anleitung zum Lesen von E-Mails für Pressestellen überlegenswert.  Ein Abholwunsch per Kontaktformular wurde interessanterweise beantwortet. Man müsse eine andere Mailadresse anschreiben. Offenkundig ist DPD NICHT einmal in der Lage, Mails hausintern weiterzuleiten. Es ist eben die Servicewüste Deutschland!     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 02. September 2025

    Play Episode Listen Later Sep 2, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:    Umfrage zu Pannen im Haushalt: Lange Wartezeiten wegen Handwerkermangel Die Suche nach geeigneten Handwerkern für den häuslichen Bereich gestaltet sich für viele Menschen schwierig. Das ist ein Ergebnis einer aktuellen Umfrage der ADAC Zuhause Versicherung unter Mietern sowie Haus- und Wohnungseigentümern. Danach geben 60 Prozent der Befragten an, es sei nicht leicht, Handwerker für Haus und Wohnung zu bekommen. Fast drei Viertel der Befragten (74 Prozent) beklagen lange Wartezeiten. Mit den Handwerkern selbst zeigt sich eine große Mehrheit allerdings zufrieden.Befragt wurden für die repräsentative Umfrage 2107 Personen ab 18 Jahren, die in einem eigenen Haushalt oder einer Wohngemeinschaft leben. Der ADAC hatte vor einem Jahr sein Versicherungsangebot ausgeweitet und bietet seitdem einen Schutzbrief für Haus und Wohnung an. Der neue Schutzbrief für das Zuhause orientiert sich in Selbstverständnis und Service an der traditionellen Pannenhilfe des ADAC.Unter den Befragten herrscht weitgehend Einigkeit, dass es im Handwerk an Fachkräften mangelt. 84 Prozent sind der Meinung, es gebe zu wenig Handwerker. Die große Mehrheit verfügt bei diesem Thema über eigene Erfahrungen: Für Arbeiten in der Wohnung oder im Haus haben 77 Prozent der Befragten schon einmal Handwerker beauftragt - in den vergangenen beiden Jahren jeder Zweite (49 Prozent). Besonders häufig wurden Sanitärinstallateure und Heizungsinstallateure benötigt.Auch mit Pannen und Notfällen zuhause haben viele Menschen Erfahrung. Allein in den vergangenen fünf Jahren hat jeder Dritte (35 Prozent) einen Ausfall der Heizung erlebt, bei 28 Prozent fiel ein Elektrogroßgerät wie die Waschmaschine oder der Geschirrspüler aus. Jeder Vierte (25 Prozent) hatte im selben Zeitraum eine Rohrverstopfung zu beklagen, 17 Prozent der Befragten haben sich selbst aus der Wohnung ausgesperrt."Gerade bei akuten Problemen in Haus oder Wohnung benötigen Menschen rasche und unkomplizierte Hilfe. Niemand will in dringlichen Situationen lange nach Handwerkern suchen oder gar wochenlang warten. Deshalb bieten wir Hilfe von A bis Z. Das fängt bei der Verfügbarkeit von qualifizierten Handwerkern an und endet bei der Abrechnung, die wir übernehmen. Wir erstatten aber nicht nur Schäden, sondern bieten eben auch direkte Unterstützung in schwierigen Situationen," so die ADAC Zuhause Versicherung. Die Umfrage belegt auch den nach wie vor guten Ruf des Handwerks in der Bevölkerung. 87 Prozent der Befragten meinen, dass Handwerker einen krisensicheren Beruf haben. Auch die persönlichen Erfahrungen der großen Mehrheit sind positiv.    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 29. August 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:    GKV-Beiträge steigen für Besserverdiener schneller – lohnt sich ein Wechsel in die PKV? Die Krankenkassenbeiträge explodieren seit 2024.  In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stiegen die Höchstbeiträge in den vergangenen eineinhalb Jahren um 15,7 Prozent, in der privaten Krankenversicherung (PKV) erhöhten sich die durchschnittlichen Prämien um 12,5 Prozent. Der Beitragsanstieg in der GKV ist damit ähnlich stark wie in den vier Vorjahren zusammen, bei der PKV wie in den vergangenen drei bis vier Vorjahren. Das zeigt eine neue Langzeitanalyse des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Insgesamt sind die Höchstbeiträge laut Finanztip in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den vergangenen 15 Jahren mit 75 Prozent tendenziell stärker gestiegen als die Durchschnittsbeiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit 62 Prozent. Privatversicherte zahlen laut PKV-Verband heute im Schnitt 623 Euro im Monat. Nach der Finanztip-Berechnung lag der durchschnittliche Beitrag 2010 noch bei unter 400 Euro. Der Höchstbeitrag in der GKV lag 2010 bei rund 560 Euro monatlich, heute bei rund 976 Euro (Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und -nehmer zusammen).   PKV vs. GKV – welche Option ist günstiger? Ob die PKV oder GKV die richtige Option ist, hängt von individuellen Faktoren wie dem Alter, Beruf, Gesundheitszustand oder der Familienplanung ab, die Verbraucher mit dem neuen kostenlosen Finanztip-Entscheidungsbaum prüfen können: •        Wer Beamtin oder Beamter ist, sollte sich in der Regel privat versichern und vorher beraten lassen. •        Für gutverdienende Selbstständige ist die PKV eine Option, wenn sie sich auch im Alter die hohen PKV-Beiträge leisten können. •        Das gilt auch für Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro brutto im Jahr verdienen. Sie sollten sich aber nur dann privat versichern, wenn Ihre Altersvorsorge ausreicht. •        Wer sich nicht sicher ist, ob die Altersvorsorge für die PKV-Beiträge reicht, bleibt lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt auch, wenn man bereits gesundheitliche Probleme hat oder mehrere Kinder plant, die jeweils mit einem zusätzlichen Beitrag mitversichert werden müssen. Auch wenn die PKV für viele junge, gesunde Menschen zunächst günstiger als die GKV ist, steigen die Beiträge für Privatversicherte im Alter weiter. Für gesetzlich Versicherte mit niedriger Rente sinken hingegen auch die Beiträge.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 26. August 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland      Thema heute:     Wohnung: Ist man noch Gast oder schon Untermieter?    Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärt das Infocenter der R+V-Versicherung. "Mieter besitzen in ihren vier Wänden das Hausrecht, und das schließt auch Besuch ein", sagt man bei der R+V Versicherung. Gäste dürfen also übernachten, den Hausschlüssel bekommen und sogar einen Hund mitbringen. Das gilt auch, wenn die Hundehaltung im Haus an sich verboten ist. Dabei muss der Mieter nicht einmal selbst zu Hause sein - der Besuch kann sich jederzeit allein in der Wohnung aufhalten. Das gilt genauso für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Treppenhaus oder Flur. Nach mehreren Wochen Erlaubnis notwendig Lebt ein Gast über einen längeren Zeitraum in der Mietwohnung, kann aus dem Besuch aber eine Untervermietung oder Mitnutzung werden. Als Richtlinie gilt ein Aufenthalt von sechs Wochen am Stück. "In solchen Fällen ist früher oder später davon auszugehen, dass die Person ihren Lebensmittelpunkt verlagert hat. Dann muss der Vermieter zumindest informiert werden. Unter Umständen ist auch die Erlaubnis des Vermieters erforderlich", so die R+V. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn der Vermieter nicht informiert wird, kann er das Mietverhältnis schlimmstenfalls sogar kündigen. Familienangehörige dürfen immer einziehen Allerdings kann der Vermieter in den meisten Fällen den Einzug nicht verbieten - zumindest, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, die Wohnung zu teilen. Weniger streng sind die Regelungen, wenn ein Mitglied der Kernfamilie einzieht. "Bei Ehegatten, Kindern und Eltern ist grundsätzlich keine Genehmigung nötig". Heiratet also beispielsweise die Mieterin, kann sie ohne Erlaubnis des Vermieters ihren Ehemann in die Wohnung aufnehmen. Es wird trotzdem empfohlen, den Vermieter zu informieren: "Eine zusätzliche Person in der Wohnung kann Einfluss auf die Nebenkosten haben, so dass die Vorauszahlung angepasst werden muss." Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Wichtig: Als Feriendomizil dürfen die Mieter ihre Wohnung nicht einfach untervermieten. Derartige Nutzungen verstoßen massiv gegen die Grundsätze der Wohnraummiete und können den Vermieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Das hat zum Beispiel das Landgericht Berlin entschieden. Lebt ein Gast mit Unterbrechungen in der Wohnung, zum Beispiel nur unter der Woche, ist dafür keine Erlaubnis notwendig. Ein Besuchsverbot oder Einschränkungen des Besuchsrechts im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam. Allerdings dürfen Vermieter bestimmten Personen bei schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen ein Hausverbot erteilen, etwa wenn bereits mehrfach der Hausfrieden gestört wurde.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 19. August 2025

    Play Episode Listen Later Aug 19, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland      Thema heute:     Ohne Einspeisevergütung wird Photovoltaik für viele Haushalte zum Geldgrab     Offen gestanden muss man sich langsam fragen, ob Deutschland in Sachen Energiewende Slalomweltmeister werden will. Man kann sich des Eindrucks zumindest nicht erwehren. Eine Zeitlang gab es Förderungen für E-Autos, die wurden dann von Habeck an einem Freitagnachmittag für den darauffolgenden Montag auf Null reduziert. Da es die Förderung nur gab, wenn die Zulassung bereits erfolgt war, schaut viele in die Röhre und das hat Herrn Habeck und die Grünen bei der jüngsten Bundestagswahl möglicherweise viele entscheidende Stimmen gekostet. Neues Spiel bei Schwarz-Rot:Elektroautos, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, können im Jahr der Anschaffung mit 75 Prozent des Fahrzeugwertes steuerlich abgesetzt werden.  Der kleine Schönheitsfehler ist, dass das nur für Firmen gilt, nicht für Privatpersonen. Dumm gelaufen. Für die meisten Privatleute lohnt sich der Kauf eines Elektroautos gleich mehrfach NICHT! Sie sind zu teuer in der Anschaffung, ob man damit langfristig wirklich Geld spart, wird sich noch herausstellen. Anderes Thema, ähnliches Spiel: Nach Berechnungen von Deutschlands führender Geldratgeber Finanztip würde der vollständige Wegfall der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern erheblich verschlechtern. Das Ende der Förderung hat nun Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ins Spiel gebracht. Eine neue Berechnung von Finanztip zeigt:  Für einen Haushalt mit niedrigem Stromverbrauch verlängert sich die Zeit, bis sich eine Anlage mit Stromspeicher amortisiert, von 17 auf über 31 Jahre. Für viele Haushalte könnte sich die Investition deutlich später als bislang rechnen. Bei niedrigen Verbräuchen dauert es doppelt so lange, bis die Anlage sich bezahlt gemacht hat – oder es klappt gar nicht mehr. Ohne Einspeisevergütung lohne sich eine PV-Anlage vor allem mit Stromspeicher und bei hohem Eigenverbrauch, so Finanztip, denn dann könne ein Großteil des erzeugten Stroms direkt im Haushalt genutzt werden. Das spart hohe Stromkosten, der Wegfall der Vergütung falle weniger ins Gewicht. Doch selbst dann seien günstige Anschaffungskosten wichtig. Wer jetzt auf eine PV-Anlage verzichtet, muss zwangsläufig seinen kompletten Strom wieder beim Energieversorger kaufen. Zu dessen Konditionen. Sie erinnern sich, Frau Reiche war bis zu ihrem Amtsantritt von 2020 bis 2025 Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG? Ob sie etwa den ehemaligen Kollegen einen Freundschaftsdienst erweisen möchte?     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 12. August 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland    Thema heute:    EU will Fluggastrechte ändern – Zwölf Millionen Passagiere könnten Entschädigung verlieren   Zwölf Millionen Fluggäste in Europa könnten jedes Jahr um ihre Entschädigung gebracht werden – durch eine Reform der europäischen Fluggastrechte. Das ergab eine Anfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip an mehrere Fluggasthelfer-Portale. Fluggäste sind in Europa bislang gut geschützt, wenn sich ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet oder ganz ausfällt. Die Europäische Union will die Fluggastechte ändern, wodurch eine Schlechterstellung der Verbraucher droht. „Die Reform der Verordnung wäre bedauerlich, da die aktuellen Fluggastrechte eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sind“, so Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Seit 2005 haben Fluggäste einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung, wenn der Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Die EU will diese Verordnung seit Jahren reformieren. Der Rat der europäischen Verkehrsminister einigte sich im Juni 2025 auf einen Vorschlag, der die Verbraucherrechte massiv einschränkt. Das Europäische Parlament will nach der Sommerpause dazu beraten. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder abändern.   Welche Reformpläne werden von der EU diskutiert? Erst ab vier Stunden Verspätung soll es künftig eine Ausgleichszahlung bei Flügen innerhalb Europas und bei Flügen bis 3.500 Kilometer geben, ab sechs Stunden Verspätung bei Flügen mit größerer Flugdistanz. Bisher liegt die Grenze nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einheitlich bei drei Stunden.   Die Höhe der Entschädigung wird bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 Kilometern von 600 Euro auf 500 Euro gekürzt.  Zudem sollen Fluggäste bei Flügen unter 3.500 Kilometern einheitlich 300 Euro bekommen, statt bisher 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern und 400 Euro für Flüge bis zu 3.500 Kilometern. Die Folge dieses Vorschlags: 60 Prozent der Fluggäste werden trotz Verspätung keine oder weniger Entschädigung bekommen. „Viele Reisende müssen Verspätungen ihres Fliegers dann einfach hinnehmen. Und selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind, gibt es weniger Geld“, so Dr. Britta Schön „Positiv an der Reform ist nur der Plan, Fluggäste finanziell abzusichern für den Fall, dass eine Airline Insolvenz anmeldet.“ In diesem Sommer gelten aber noch die alten Regeln. Finanztip bietet einen kostenfreien Online-Entschädigungsrechner. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 05. August 2025

    Play Episode Listen Later Aug 5, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland     Thema heute:     Geldkarten-Wirrwarr um Girocard, Debitkarte und Kreditkarte im Urlaub: Dieser Kartentyp sichert die Mietwagenkaution Mal ganz ehrlich. Kennen Sie den Unterschied zwischen Girocard, Debitkarte und Kreditkarte? Ok, die Girokarte ist eine spezielle deutsche Art von Debitkarte. Sie bekommen sie von Ihrer Bank und mit etwas Glück funktioniert sie auch in vielen Fällen.  Zum Beispiel in Supermärkten und an der Tankstelle.Schwieriger ist die Unterscheidung zwischen Debitkarte und Kreditkarte. Darauf und auf Schwierigkeiten bei der Mietwagenübernahme in fremden Ländern weist der Mietwagenanbieter Sunny Cars hin. Dass uns Banken gerne eine Debit- statt einer Kreditkarte überlassen, hat übrigens einen ganz simplen Grund. Wenn ich mit einer Debitkarte zahle, erscheinen die Buchungen direkt auf dem Konto. Ich kann also genauso gut mit der Girokarte zahlen, die umgangssprachlich Bankkarte, oft auch EC-Karte genannt wird. Echte Kreditkarten haben dagegen einen Kreditrahmen und werden monatlich abgerechnet.  Bei Zahlungen im Ausland, speziell bei Mietwagenbuchungen, gibt es aber speziell mit Debitkarten oft Probleme mit der Akzeptanz.Zahlung und Kaution: Zwei unterschiedliche SchritteWas zudem zur Verwirrung beiträgt: Für die Bezahlung des Mietpreises reicht bei Mietwagenanbietern mit Sitz in Deutschland eine Debitkarte – und damit auch die Unterform Girocard – aus. Denn Zahlungen akzeptieren die meisten Mietwagenanbieter über verschiedene Wege. Bei Sunny Cars sind so auch Zahlarten wie Paypal oder Rechnung Usus. Während die Abrechnung des Mietpreises in der Regel schon vorab stattfindet, lässt sich die Kaution erst bei der Abholung vor Ort hinterlegen.Achtung bei der Mietwagen-Kaution„Bei den Geldkarten zur Kautionshinterlegung gibt es kundenseitig oft Unsicherheiten in Bezug auf die Akzeptanz“, erklärt man bei Sunny Cars. „Um hier mehr Sicherheit zu schaffen, nehmen wir das Thema eigens in die besonderen Mietbedingungen beim Thema Kaution auf. Dort erklären wir, welche Kartentypen akzeptiert werden. In unserem Fall ist das immer die Kreditkarte. Etwa ein Viertel unserer Mietpartner erkennt neben der Kreditkarte auch eine Debitkarte mit VISA- oder Mastercard-Logo an, was wir dann in der Buchung entsprechend zusätzlich aufführen.“ Daher lohnt sich schon vor der Buchung der Blick in den Geldbeutel zum Check, welche Karte vorhanden ist. „Dieser Check ist sehr wichtig, denn leider erhalten in Einzelfällen unsere Kundinnen oder Kunden auch keine ausreichende Information von ihrer Bank“, so das Unternehmen weiter. „Beispielsweise gibt es Anschreiben bei der Ausgabe von Debitkarten mit der Information, dass diese überall, auch bei einer Mietwagenanmietung, akzeptiert wird.“  Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 29. Juli 2025

    Play Episode Listen Later Jul 29, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Digitale Fahrtenbücher im Faktencheck: Vier Mythen und was wirklich stimmt         Ob im Außendienst, Handwerk oder als Selbständige: Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, muss seine Fahrten dokumentieren - vor allem, wenn steuerliche Vorteile geltend gemacht werden sollen. Digitale Fahrtenbücher sind die moderne Alternative zum handschriftlichen Notizbuch. Sie sparen Zeit und reduzieren Fehler, und doch halten sich einige Vorurteile hartnäckig: zu kompliziert, nicht finanzamtkonform oder datenschutzrechtlich bedenklich? Shiftmove nimmt vier der gängigsten Mythen unter die Lupe - und zeigt, worauf es bei der Wahl eines digitalen Fahrtenbuchs wirklich ankommt.     1. "Digitale Fahrtenbücher sind zu kompliziert." - Falsch gedacht. Noch immer hält sich die Vorstellung, digitale Fahrtenbücher seien schwer verständlich oder nur etwas für Technikaffine. In der Praxis sieht das längst anders aus: "Moderne Fahrtenbuchlösungen sind so benutzerfreundlich, dass sie sich auch ohne technisches Vorwissen intuitiv bedienen lassen." Die Anwendung ist denkbar einfach: Ein OBD-Stecker wird ins Fahrzeug eingesteckt und zeichnet automatisch alle Fahrten auf. Per App können diese anschließend mit einem Klick als privat, geschäftlich oder Arbeitsweg kategorisiert werden.     2. "Digitale Fahrtenbücher sind fehleranfällig." - Im Gegenteil. Die Sorge, dass Technik zu mehr Fehlern führt, ist verbreitet - aber unbegründet. Im Gegenteil: Gerade bei handschriftlich geführten Fahrtenbüchern sind Zahlendreher, vergessene Einträge oder unvollständige Angaben an der Tagesordnung.  Digitale Fahrtenbücher hingegen basieren auf automatischer Datenerfassung via GPS und dokumentieren Start- und Zielorte, Datum, Kilometerstand und Zwischenstopps zuverlässig und manipulationssicher.      3. "Digitale Fahrtenbücher werden vom Finanzamt nicht anerkannt." - Doch, mit der richtigen Lösung. "Ein digitales Fahrtenbuch muss manipulationssicher, lückenlos und nachvollziehbar sein", erklärt man bei Shiftmove. "Deshalb achten wir streng auf die Einhaltung der GoBD-Richtlinien und stehen im engen Austausch mit den zuständigen Finanzbehörden."     4. "Digitale Fahrtenbücher gefährden die Privatsphäre." - Moderne Standards sorgen für Sicherheit. Gerade im betrieblichen Umfeld bestehen aber häufig Bedenken, dass digitale Fahrtenbücher sensible Daten preisgeben könnten - etwa über Arbeitszeiten, Strecken oder private Fahrten. Doch hier greift moderner Datenschutz: Rollen- und Rechtekonzepte stellen sicher, dass ausschließlich die Fahrerin oder der Fahrer selbst Einsicht in private Fahrten hat.     Fazit: Weniger Aufwand, mehr Kontrolle - und häufig eine spürbare Steuerersparnis Digitale Fahrtenbücher entlasten nicht nur im Alltag, sondern bieten auch klare finanzielle Vorteile. Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise von Vimcar sparen laut Unternehmensangaben im Schnitt über 2.700 Euro Steuern pro Jahr - allein durch den präzisen Nachweis beruflich veranlasster Fahrten. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 25. Juli 2025

    Play Episode Listen Later Jul 25, 2025


    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Ich packe meinen Koffer und nehme mit…  Tipps für das Reisegepäck      Wenn man mit dem Flugzeug in die Ferien unterwegs ist, zählt jedes zusätzliche Gramm beim Gepäck. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat die Gepäckbestimmungen europäischer Airlines unter die Lupe genommen und gibt einen Überblick, was alles mit auf Reisen darf. Gepäck inklusive oder Extra-Gebühr? Für Strand- oder Aktiv-Urlaub mit Tauchkurs im Meer fällt das Fluggepäck je nach Dauer und geplanten Aktivitäten unterschiedlich groß aus. Unter Umständen müssen Passagiere für den Reisekoffer extra zahlen oder einen teureren Tarif buchen. Das ist vor allem bei kurzen Strecken üblich. Nur bei Langstreckenflügen ist das sogenannte Aufgabegepäck meist noch im Preis inbegriffen. Beim Handgepäck erlauben einige Airlines die Mitnahme von Handgepäck kostenlos – zum Beispiel ein kleiner Koffer mit maximal 8 Kilogramm Gewicht und den Maßen 55 x 40 x 23 Zentimeter. Es gibt aber auch immer mehr Fluggesellschaften, die nur noch eine kleine Tasche für persönliche Gegenstände zulassen. Alles darüber hinaus muss extra bezahlt werden.   Handgepäck vs. Aufgabe-Gepäck: Was darf wo hinein?   Flüssigkeiten sind jeweils in maximal 100 Milliliter-Behältern erlaubt, insgesamt aber nur ein Liter. Dazu zählen auch Cremes, Zahnpasta aber auch Lebensmittel wie Marmelade. Die Ausnahme: Babynahrung und wichtige, flüssige Medikamente.    Verbotene Gegenstände im Flugzeug Spitze oder scharfe Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten, sind an Bord tabu. Darunter fallen Waffen jeder Art sowie Taschenmesser, die EU-weit nicht im Handgepäck erlaubt sind. Spitze Nagelfeilen oder Stricknadeln zählen auch dazu. Die verstauen Sie im Zweifel besser im aufgegebenen Koffer. Wegen der Brandgefahr dürfen Batterien, Akkus sowie akkubetriebene Geräte nicht im Frachtraum transportiert werden.   Wichtige Medikamente im Handgepäck   Medikamente sollten Sie in ausreichender Menge ins Handgepäck einpacken – mindestens die anderthalb- oder zweifache Menge des benötigten Bedarfs für den Flug.  In fester Form, also als Tabletten oder Pulver, dürfen Sie Medikamente in der Originalverpackung unbegrenzt mitnehmen. Für flüssige Medikamente gelten die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Unter Umständen machen Airlines eine Ausnahme, wenn Sie ein ärztliches Attest vorzeigen. Ein Formular in der entsprechenden Sprache gibt es zum Beispiel beim ADAC kostenlos zum Download. Das ist bei Spritzen nötig. Denn diese sind im Flugzeug normalerweise nicht erlaubt. Wichtig: Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Unter Umständen können hier strengere Regeln gelten, vor allem bei Medikamenten wie starken Schmerzmitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Reisende benötigen hierfür eine Bescheinigung eines Arztes. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 22. Juli 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Jeder zweite Arbeitnehmer betroffen: Wie es mit der bAV nach einem Jobwechsel weitergeht - Weiterführen, übertragen oder neu abschließen?   Trotz der schwachen Konjunktur wechseln viele deutsche Arbeitnehmer den Job - aus eigener Initiative oder wider Willen. Doch eine neue Arbeitsstelle hat Auswirkungen - auch auf die spätere Rente: Laut der Deutsche Clearing-Stelle DCS haben über die Hälfte der Beschäftigten (52%) eine betriebliche Altersversorgung (bAV) im Gepäck. Was sollten sie beim Wechsel tun mit bestehenden Verträgen: Weiterführen, übertragen oder neu abschließen? Pauschale Lösungen gibt es nicht - dafür aber klare Entscheidungsmerkmale.   Variante 1 - Weiterführung der bAV: Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Direktversicherung innerhalb eines Jahres vom neuen Arbeitgeber übernehmen lassen. Das hat den Vorteil, dass der Vertrag unverändert bestehen bleibt - im Idealfall mit guten Zinsen. Allerdings besteht kein verbrieftes Recht auf eine Weiterführung - regelmäßig wird diese Variante abgelehnt: Da Unternehmen sämtliche Rechte und Pflichten übernehmen, sorgen sie sich um arbeitsrechtliche Risiken und verwaltungstechnische Komplexität. In diesem Fall können Beschäftigte ihre Direktversicherung zumindest privat fortführen. Weitere Variante: Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden - das bereits angesparte Kapital verzinst sich zu den bisherigen Konditionen weiter.       Variante 2 - Übertragung der bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers: Sofern eine direkte Weiterführung nicht möglich oder gewünscht ist, können Beschäftigte ihre bAV auf einen neuen Vertrag beim nachfolgenden Arbeitgeber übertragen. Der Haken daran: Aufgrund des Neuabschlusses - möglicherweise bei einem anderen Anbieter - können Konditionen ungünstiger ausfallen. Das gilt insbesondere, wenn Arbeitnehmer bislang über Verträge mit hohen Garantiezinsen und guten Rentenfaktoren verfügen. Auch ist der bürokratische Aufwand für beide Seiten bei dieser Option am höchsten.        Variante 3 - Neuabschluss: Da Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Anrecht auf eine Entgeltumwandlung im Zuge einer bAV haben, ist ein Neuabschluss immer möglich - auch, wenn im vorherigen Job keine betriebliche Altersversorgung bestand. Die gängigsten Varianten sind die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Ein Neuabschluss geht in der Regel innerhalb kurzer Zeit über die Bühne. Übrigens: Eine Kündigung und damit verbundene vorzeitige Auszahlung der bAV kommt in der Regel nicht in Betracht - dem hat der Gesetzgeber eine Reihe von Riegeln vorgeschoben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 18. Juli 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter machen    Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen. Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das Steuerleben einfacher machen.   1. Arbeitnehmerpauschale   Die Pauschale für berufliche Ausgaben, umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden 1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die Steuerformulare einzutragen  2. Entfernungspauschale Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel oder die tatsächlichen Kosten. 3. Homeoffice-Pauschale Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden.   4. Kontoführungspauschale Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten anzugeben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 15. Juli 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Analyse zum Mietwagenmarkt Juni 2025: Juni-Buchungen über Vorjahresniveau - knapp ein Drittel startet bereits im Juli   Ob lange im Voraus geplant oder spontan gebucht, der Sommerurlaub steht bei vielen vor der Tür: Das zeigt die aktuelle Buchungsauswertung von Sunny Cars. Auch wenn die Juni-Buchungen leicht unter dem Spitzenmonat Mai liegen, verzeichnet der Mietwagenanbieter ein deutliches Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.   Trend Buchungen: Der Juli zeigt sich als beliebtester Monat für Sommer-Mietwagenreisen. Rund 30 Prozent der Buchungen aus Juni beginnen ihren Autourlaub bereits im Folgemonat, was den Trend zur Last-Minute-Entscheidung bestätigt. Insgesamt liegen die Buchungen im Juni 2025 rund 12 Prozent über dem Vorjahresmonat und leicht unter denen aus Mai, während die Gesamtjahreszahlen das Niveau aus 2024 bereits zu knapp zehn Prozent übersteigen. „Der Juli ist als Sommermonat traditionell stark, aber wir beobachten, dass sich die Buchungsentscheidungen zunehmend auf die letzten Wochen vor Reisebeginn verlagern“, sagt man bei Sunny Cars. „Wir raten stets zu frühzeitigen Buchungen, möchten Urlauberinnen und Urlauber ihr Wunschauto zum Wunschtermin sichern.“ Einige Mietwagenfans folgten diesem Rat bereits: Rund 14 Prozent aller in 2025 getätigten Buchungen starten in den Herbstmonaten September bis November. Sogar ganze 70 Planungs-Liebhaber sicherten sich schon jetzt den Mietwagen für ihre Reise im Juni und Juli 2026.   Preisentwicklung: Der durchschnittliche Buchungswert lag im Juni bei 470 Euro – rund 20 Euro unter dem Vorjahresmonat. Die Preisentwicklung zeigt damit ein stabiles Niveau bei leicht steigender Tendenz für Last-Minute-Buchungen zum Sommer hin. „Das liegt größtenteils an knappen Verfügbarkeiten durch die hohe Nachfrage innerhalb der Sommerferien, sagt man bei Sunny Cars und betont: Wer seinen Urlaub früh bucht, aber mit der Mietwagereservierung abwartet, muss oftmals tiefer in die Tasche greifen“. Dennoch finde man an den beliebten Standorten noch immer einen Urlaubswagen für Kurzentschlossene.   Top-Zielgebiete: Die höchste Zahl an neuen Anmietungen verzeichneten im Juni 2025: 1.       Spanien 2.       Griechenland 3.       Italien 4.       Portugal 5.       USA   Trend-Zielgebiete: Die beliebtesten Reiseziele bleiben auch im Juni bestehen – in gewohnter Reihenfolge. Die Mittelmeerländer dominieren die Sommerferien, Fernreisen führen weiterhin in die USA. Die Top Fünf sind dicht gefolgt von Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Kanada. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Wirtschaftsnews vom 11. Juli 2025

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    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:      Reiseversicherungen: Welche Policen sind wichtig und welche nicht   Auch wenn die aktuelle Hitzewelle grade Ihren Scheitelpunkt überschritten haben könnte, lässt sie viele Menschen vom Sommerurlaub träumen. Wenn man dabei nicht gerade in arktischen Gefilden unterwegs ist, kann es da auch heiß oder eventuell sogar noch heißer sein, aber wer bei hohen Temperaturen nicht arbeiten, sondern relaxen kann, der übersteht das im Allgemeinen leichter. Bei der Urlaubsplanung sollte aber unbedingt auch an das Thema Versicherungen gedacht werden. „Ein Unfall oder eine Krankheit auf Reisen trüben nicht nur das Urlaubsvergnügen, sie können ohne den passenden Versicherungsschutz auch sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Verbraucherschutzverein erläutert, welche Versicherungen Reisende wirklich brauchen und welche sie sich sparen können. Die wichtigste Versicherung für Urlauber, die es ins Ausland zieht, ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie kommt für Heilbehandlungen im Ausland und einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. „Wichtig ist, dass der gewählte Tarif bereits dann den Rücktransport zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“, sagt der BdV. Außerdem sollte auch die Behandlung einer Erkrankung mitversichert sein, die bereits vor Reisebeginn bestand, und sich während der Reise verschlechtert. Reisekrankenversicherungen, die über Kreditkarten oder Buchungsportale abgeschlossen wurden, bieten oft nur eingeschränkten Schutz – etwa nur bei Kartenzahlung der Reise, mit Altersgrenzen oder zu niedrigen Versicherungssummen. Eine eigenständige Auslandsreisekrankenversicherung ARKV bietet ein deutlich höheres Schutzniveau. Reisegepäck- und -rücktrittversicherungen sind grundsätzlich eher ungeeignet: Sie sichern zum einen keine Risiken ab, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden und zum anderen ist oftmals nicht nachvollziehbar, wann Versicherte tatsächlich eine Leistung erwarten können. „Auch von Versicherungspaketen, die mehrere Reisepolicen bündeln, rät man ab – sie wirken umfassend, bieten aber oft lückenhaften Schutz. Für die Reisekrankenversicherung ist ein eigenständiger Vertrag sinnvoll und grundlegende Risiken wie Haftpflicht oder Arbeitskraftverlust sollten generell über solide Einzelpolicen mit weltweitem Schutz abgesichert sein“, sagt der BdV. Wichtige Hinweise zum Thema Versicherungen im Urlaub gibt es im BdV-Infoblatt „Reisen“. Auch der aktuelle Ratgeber „Fast jeder Zweite verzichtet auf Auslandsreisekrankenversicherung: Warum das riskant ist“ ist informativ! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

    Claim Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

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