Podcasts about alkoholkontrolle

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Best podcasts about alkoholkontrolle

Latest podcast episodes about alkoholkontrolle

Fakt oder Fake | MDR JUMP
Gibt es in Fußballstadien Promillegrenzen?

Fakt oder Fake | MDR JUMP

Play Episode Listen Later Sep 15, 2023 1:37


Die Länderspielpause ist vorbei und die Bundesliga geht wieder los. Bevor es aber für die Fans ins Stadion geht, heißt es aufpassen: Alkoholkontrolle! Denn in Fußballstadien soll es tatsächlich Promillegrenzen geben. Fakt oder Fake?

Fußball – meinsportpodcast.de
Episode 31: Manni Starke kontrolliert!

Fußball – meinsportpodcast.de

Play Episode Listen Later Mar 21, 2022 55:32


Mit einer Woche Verspätung begrüßt euch "Was macht eigentlich...? - Der Fußballpodcast" endlich wieder. In der 31. Episode lernt ihr beide Seiten der Alkoholkontrolle kennen. Nach dazu wird Aufklärungsarbeit über die Nationalmannschaft Madagaskars geleistet. Was könnte euch mehr interessieren? Richtig, alle anderen Information im Podcast! Viel Spaß! Alle weiteren Infos unter @wasmachteigentlichpodcast auf Instagram.

1. Bundesliga – meinsportpodcast.de
Episode 31: Manni Starke kontrolliert!

1. Bundesliga – meinsportpodcast.de

Play Episode Listen Later Mar 21, 2022 55:32


Mit einer Woche Verspätung begrüßt euch "Was macht eigentlich...? - Der Fußballpodcast" endlich wieder. In der 31. Episode lernt ihr beide Seiten der Alkoholkontrolle kennen. Nach dazu wird Aufklärungsarbeit über die Nationalmannschaft Madagaskars geleistet. Was könnte euch mehr interessieren? Richtig, alle anderen Information im Podcast! Viel Spaß! Alle weiteren Infos unter @wasmachteigentlichpodcast auf Instagram.

Die Welt verstehen, ohne sie zu kapieren.
Episode 50 – It's Birthday-Time – 50 Folgen voller Sex & Schabernack

Die Welt verstehen, ohne sie zu kapieren.

Play Episode Listen Later Aug 5, 2021 37:31


Unsere Freundschaft hat 50 Folgen überlebt. Das feiern wir! Mit Füßen, die wie Hände sind, wildem Anpinkeln und guten Tricks für eure nächste Alkoholkontrolle. Wir droppen ‘nen Ohrwurm und sagen euch, wie er entsteht. Wir fragen uns, warum wir selbst unsere Stimme anders hören und gründen eine eigene Partei. Zur […]

Alle Jahre Mörder
#36 Das späte Geständnis - Mordfall Monika F.

Alle Jahre Mörder

Play Episode Listen Later May 2, 2021 41:59


Im Jahre 2017 wird bei einer Alkoholkontrolle ein Mann von der Polizei angehalten. Sie untersagen ihm wegen Trunkenheit die Weiterfahrt. Als der Mann dann erneut versucht mit seinem Auto weiterzufahren, wird er festgenommen und auf die Wache gebracht. Dort spricht er einen Beamten an, mit der Bitte ein Geständnis ablegen zu wollen. Über einen Mord den er vor 26 Jahren begangen hatte… Folgt/ Schreibt uns gerne auf: YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCQbG1EI1y6rTwH-Ctk42i1g Instagram: https://www.instagram.com/allejahremoerder/ Twitter: https://twitter.com/allejahremorde Email: contact@allejahremoerder.de

Ratgeber
Was darf die Polizei und was nicht?

Ratgeber

Play Episode Listen Later Sep 2, 2020 5:59


Polizistinnen und Polizisten leisten wichtige Arbeit: Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung. Trotzdem müssen sich Bürgerinnen und Bürger nicht alles gefallen lassen. Auch die Polizei hat sich an Regeln zu halten. Personalien überprüfen * Möchte die Polizei die Personalien einer Person überprüfen, braucht sie dafür einen Grund. Einfach «ins Blaue hinaus» darf sie das nicht. * Ein Grund kann sein, dass man bei einer Straftat erwischt wurde, oder der dringede Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. * Normalerweise informiert der Polizist/die Polizistin den Betroffenen über den Grund. Tut er/sie das nicht, sollte man eine klare Begründung verlangen. * Übrigens: Wir sind nicht verpflichtet, immer eine Identitätskarte oder einen Pass auf uns zu tragen. Dennoch empfiehlt sich das. Denn: Kann die Polizei die Identität nicht feststellen, kann sie die Person festhalten, bis sie die Informationen hat, allenfalls auch auf den Polizeiposten mitnehmen. Das gilt auch, wenn sich jemand weigert, sich auszuweisen. Taschen durchsuchen * Auch hier gilt: Die Polizei darf Taschen durchsuchen und eine Person abtasten, wenn der Verdacht für eine Straftat besteht (zum Beispiel Ladendiebstahl). * Unangenehm, wenn das in der Öffentlichkeit passiert. Daher sollte man die Polizei anständig auffordern, dies an einem unbeobachteten Ort zu tun. * Die Polizei kann auch Gegenstände beschlagnahmen. Jedoch nur, wenn sie als Beweismittel zählen. Und was gilt bei der Verkehrskontrolle? * Die Polizei kann Autofahrerinnen und Autofahrer grundsätzlich immer kontrollieren, aus einem bestimmten Verdacht heraus, aber auch strichprobenmässig oder in Form einer allgemeinen Verkehrskontrolle. * Besteht ein klarer Verdacht (zum Beispiel Schlangenlinien fahren) kann die Kontrolle überall stattfinden. Ohne Verdacht ist eine Verkehrskontrolle nur auf öffentlichen Strassen zulässig. Auch ein Privatparkplatz kann zur öffentlichen Strasse gehören. Mehr dazu siehe hier . * Als Verkehrsteilnehmer unterliegen wir bei einer solchen Kontrolle einer «Mitwirkungspflicht» und müssen Fahrzeugausweis und Fahrausweis vorweisen. * Auch ein Alkoholtest kann jederzeit – ohne konkreten Verdacht – durchgeführt werden. Verweigert die Lenkerin oder der Lenker diesen, kann die Staatsanwaltschaft einen Bluttest anordnen. Ausserdem sind Geld- oder Gefängnisstrafe die Folge und ein Ausweisentzug von drei Monaten. * Die Limiten: 0,25 mg/l (0,5 Promille) bis 0,39 mg/l (0,79 Promille): Verwarnung und Busse. Ab 0,40 mg/l (0,80 Promille): Führerausweis-Entzug für mindestens drei Monate. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen und es erfolgt ein Eintrag im Strafregister. Weitere Informationen zur Alkoholkontrolle finden Sie beim Bundesamt für Strassen * Im Gegensatz zum Alkoholtest darf ein Drogentest übrigens nur aufgrund eines Verdachts durchgeführt werden. Kann man sich über die Polizei beschweren? * Einige Kantone verfügen über spezielle Ombudsstellen (Links siehe am Textende) * Gibt es keine spezielle Ombudsstelle, wendet man sich am besten an das Justiz-Departement des Kantons. * Wichtig: Die Beschwerde muss innert zehn Tagen erfolgen. * Und: Verfassen Sie ein Gedächtnisprotokoll: Datum des Vorfalls, Zeit, Ort, Name des Polizisten, genaue Beschreibung der Geschehnisse, allfällige Zeugen. Ombudsstellen Kantone: • Basel-Landschaft • Basel-Stadt • Fribourg • Waadt • Zug • Zürich Ombudsstellen Städte: • Bern • Luzern • Rapperswil-Jona • St. Gallen • Winterthur • Zürich

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Thema heute:    Ist eine Alkoholkontrolle auf einem Privatparkplatz zulässig?  Die Polizei darf laut § 36 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung Autofahrer jederzeit kontrollieren – auch ohne besonderen Anlass. Allerdings bezieht sich diese Vorschrift auf öffentliche Straßen. Was aber, wenn sich die Beamten erst zur Kontrolle entschließen, wenn ein Auto bereits den heimischen Parkplatz ansteuert? In einem solchen Fall darf die Polizei auch auf Privatgrund eine Alkoholkontrolle durchführen und der betroffene Autofahrer muss sich mit den Folgen abfinden. Dies hat laut der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht München entschieden. Der Fall: Ein Autofahrer war nach einer Familienfeier um 1:55 Uhr nach Hause gekommen und hatte im rückwärtigen Teil seines Privatgrundstücks geparkt. Bis dorthin folgte ihm von der Straße aus ein Streifenwagen mit drei Polizeibeamten, die ihn um einen freiwilligen Atemalkoholtest baten. Dazu erklärte er sich bereit. Warum die Kontrolle erst auf seinem Privatgrundstück erfolgte, war nie ganz zu klären. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer Alkohol getrunken hatte. Für eine Blutprobe musste er mit auf die Polizeiwache kommen. Die Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,75 Promille. Die Folge: Ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Autofahrer war daraufhin der Meinung, dass diese Sanktionen nicht rechtmäßig seien. Er begründete seine Auffassung damit, dass die Polizei auf seinem Privatgrundstück keine Verkehrskontrolle hätte durchführen dürfen. Die Ergebnisse seien vor Gericht nicht verwertbar. Auch beeinträchtige ein Fahrverbot seine berufliche Position, da er als Teamleiter bundesweit viel per Auto unterwegs sei. Das Urteil: „Das Amtsgericht München bestätigte jedoch das Bußgeld und das Fahrverbot gegen den Autofahrer“. Selbst wenn die Verkehrskontrolle rechtswidrig gewesen wäre, hätten die Polizeibeamten aufgrund des ersten positiven Alkoholtests die entsprechenden Maßnahmen einleiten dürfen. „Das Gericht sah die allgemeine Verkehrskontrolle hier jedoch gar nicht als rechtswidrig an, denn der Autofahrer hatte eindeutig am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, bevor er auf sein Privatgrundstück fuhr.“ Das Gericht betonte, dass die Polizei grundsätzlich auch Ordnungswidrigkeiten verfolgen dürfe, die sie auf Privatgrund entdecke. Das Abbiegen auf ein Privatgrundstück schützt Verkehrsteilnehmer also nicht vor einer Polizeikontrolle, wenn sie aus dem öffentlichen Verkehrsraum kommen und ihnen das Polizeifahrzeug bereits folgt.  Die Ergebnisse einer solchen Kontrolle dürfen auch vor Gericht Verwendung finden. (Amtsgericht München, Beschluss vom 7. September 2018, Az. 953 OWi 421 Js 125161/18) Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Themen heute:    Ist eine Alkoholkontrolle auf einem Privatparkplatz zulässig?  Die Polizei darf laut § 36 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung Autofahrer jederzeit kontrollieren – auch ohne besonderen Anlass. Allerdings bezieht sich diese Vorschrift auf öffentliche Straßen. Was aber, wenn sich die Beamten erst zur Kontrolle entschließen, wenn ein Auto bereits den heimischen Parkplatz ansteuert?   In einem solchen Fall darf die Polizei auch auf Privatgrund eine Alkoholkontrolle durchführen und der betroffene Autofahrer muss sich mit den Folgen abfinden. Dies hat laut der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht München entschieden.  Der Fall: Ein Autofahrer war nach einer Familienfeier um 1:55 Uhr nach Hause gekommen und hatte im rückwärtigen Teil seines Privatgrundstücks geparkt. Bis dorthin folgte ihm von der Straße aus ein Streifenwagen mit drei Polizeibeamten, die ihn um einen freiwilligen Atemalkoholtest baten. Dazu erklärte er sich bereit. Warum die Kontrolle erst auf seinem Privatgrundstück erfolgte, war nie ganz zu klären. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer Alkohol getrunken hatte. Für eine Blutprobe musste er mit auf die Polizeiwache kommen. Die Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,75 Promille. Die Folge: Ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Autofahrer war daraufhin der Meinung, dass diese Sanktionen nicht rechtmäßig seien. Er begründete seine Auffassung damit, dass die Polizei auf seinem Privatgrundstück keine Verkehrskontrolle hätte durchführen dürfen. Die Ergebnisse seien vor Gericht nicht verwertbar. Auch beeinträchtige ein Fahrverbot seine berufliche Position, da er als Teamleiter bundesweit viel per Auto unterwegs sei. Das Urteil: „Das Amtsgericht München bestätigte jedoch das Bußgeld und das Fahrverbot gegen den Autofahrer“. Selbst wenn die Verkehrskontrolle rechtswidrig gewesen wäre, hätten die Polizeibeamten aufgrund des ersten positiven Alkoholtests die entsprechenden Maßnahmen einleiten dürfen. „Das Gericht sah die allgemeine Verkehrskontrolle hier jedoch gar nicht als rechtswidrig an, denn der Autofahrer hatte eindeutig am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, bevor er auf sein Privatgrundstück fuhr.“ Das Gericht betonte, dass die Polizei grundsätzlich auch Ordnungswidrigkeiten verfolgen dürfe, die sie auf Privatgrund entdecke. Das Abbiegen auf ein Privatgrundstück schützt Verkehrsteilnehmer also nicht vor einer Polizeikontrolle, wenn sie aus dem öffentlichen Verkehrsraum kommen und ihnen das Polizeifahrzeug bereits folgt.  Die Ergebnisse einer solchen Kontrolle dürfen auch vor Gericht Verwendung finden.   Amtsgericht München, Beschluss vom 7. September 2018, Az. 953 OWi 421 Js 125161/18 Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

HYSTERIKA - Der Podcast
HYS075 - heute keine Themen

HYSTERIKA - Der Podcast

Play Episode Listen Later Nov 25, 2016 58:12


Irgendwie fehlten und in der 75. Folge das Wesentliche: Die Themen.Nichts desto trotz konnten wir uns doch noch querbeet ein kleines Stündchen unterhalten. Dabei redeten wir über Jürgens nächtliche Alkoholkontrolle und natürlich auch über Serien, Filme und was sonst noch so seinen Weg in unsere Gehirne gefunden hat. Hat trotzdem Spaß gemacht, Euch hoffentlich auch. Intro und Outro wie immer unverändert von Cradle Of Haze (www.cradleofhaze.de). Feedback bitte an podcast@hysterika.de Euer Waldemar und Euer Jürgen www.hysterika.de