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1526 war ein Wendepunkt in der Geschichte des Klosters Einsiedeln: Die Gemeinschaft war auf einen einzigen Mönch zusammengeschrumpft, den 86-jährigen Abt. Dann griffen aber die Schwyzer ein und das Kloster konnte gerettet werden. Diesen Teil seiner Geschichte hat der Orden neu aufgearbeitet. Weiter in der Sendung: · Bei einem schweren Unfall beim Seelisbergtunnel auf der A2 gab es einen Toten. · Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen 76jährigen Mann wegen sexuellen Handlungen mit Kindern zu eeiner 16monatigen, bedingten Freiheitsstrafe. · Kantonale Wahlen Luzern: Junge Grüne Luzern nominieren Maline Zimmermann. Gewählt wird im März 2027.
An der der grössten Techno-Partys der Welt gibt es für das Drogen-Informationszentrum der Stadt Zürich viel zu tun denn es betreibt an der Street Parade mobile Drogenteststellen. Dominique Schori, Co-Leiter des Zentrums, beobachtet neue Entwicklungen. Weitere Themen: · Und grad nochmals Street Parade: Rund 90 Tonnen Abfall müssen danach so schnell wie möglich weggeräumt werden. Thomas Jörg, Einsatzleiter Street Parade der Stadtreinigung Zürich, freut sich trotzdem auf die Aufgabe. · Der ehemalige Chef der Raiffeisenbank, Pierin Vincenz, muss erneut vor Gericht. Am Montag beginnt der Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht. Ihm wird Betrug vorgeworfen. In erster Instanz ist er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Muss er nun wirklich ins Gefängnis? Antworten gibt Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz. · Das türkische Parlament beginnt mit der Beratung über ein Amnestie-Gesetz für Mitglieder der PKK. Das Gesetz soll die Rückkehr von tausenden PKK-Mitgliedern in die türkische Gesellschaft regeln. Wie Präsident Recep Tayyip Erdogan politisch davon profitieren kann, erklärt der freie Journalist Thomas Seibert.
Die Street Parade verwandelt Zürich am Samstag zum 33. Mal in eine grosse Partyzone. Hunderttausende Menschen werden am Seebecken erwartet. Bei Sonne und rund 30 Grad stehen Alkohol, Drogen und Schnittwunden im Fokus. Nach dem Terroranschlag in Berlin wurde das Sicherheitskonzept erneut geprüft. Weitere Themen: · Ein 38-Jähriger muss sich heute vor dem Bezirksgericht verantworten, weil er in Regensdorf einen Polizisten mit einem E-Trottinett angefahren und schwer verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. · Schleitheim im Kanton Schaffhausen: Bei einem Verkehrsunfall ist eine 91-jährige Fussgängerin ums Leben gekommen. Ein 59-jähriger Lieferwagenfahrer bemerkte die Frau laut Polizei beim Überqueren der Strasse zu spät. · Yoga, Meditation, Lesen oder Sport – welche Auszeiten helfen beim Abschalten? Die Regionaljournal-Sommerserie zeigt, wie Menschen im Alltag abschalten und ihrem Kopf eine Pause gönnen. Heute Abend werden zwei Personen begleitet, die dafür ganz unterschiedliche Wege gewählt haben. · Wetter von «SRF Meteo»: Heute ist es in der Region Zürich und Schaffhausen meist sonnig und trocken, im Oberland bilden sich einige Quellwolken. Die Temperaturen erreichen bis zu 28 Grad in Zürich und 29 Grad in Schaffhausen.
Die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein fährt bis Ende Saison nicht mehr bis Stein am Rhein. Sie hat sich zu diesem Schritt entschieden, weil es zu wenig Wasser im Rhein hat. Um durchgehend fahren zu können, bräuchte es ausgedehnte Niederschläge. Diese seien momentan nicht absehbar. Weitere Themen: · Alle Fakten zur Streetparade am Samstag. · Das Gericht Dielsdorf verurteilt einen E-Trottinett-Fahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten. · Das Verlagshaus Tamedia schliesst sein Büro in Bülach. · Thurgauer Politiker stellen die Beteiligung am Spital Wetzikon infrage. · Ein Motorradfahrer in Hinwil verletzt sich bei einem Selbstunfall schwer. · Ein junger Zürcher gewinnt den «Studenten-Oscar». · Letzte Folge der Regionaljournal-Sommerserie «Timeout»: Wie gelingt Abschalten wirklich?
Ein Mitarbeiter erscheint nicht mehr zur Arbeit. Keine Krankmeldung, kein Urlaub. Er sitzt im Gefängnis, verurteilt zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Tat hat mitseiner Arbeit nichts zu tun, und worum es ging, verrät er nicht. Darf der Arbeitgeber kündigen?In dieser Folgebespreche ich eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart und die dahinterstehende gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Warum die Haft ein personenbedingter und kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund ist. Warum bei einer Reststrafe von mehr als zwei Jahren die Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt ist, ohne dass konkrete Betriebsablaufstörungen dargelegt werden müssen. Warum die Hoffnung auf vorzeitige Entlassung bei der Prognose nicht zählt. Und warum die Hürden niedriger liegen als bei der krankheitsbedingten Kündigung. Dazu die wichtigsten Abgrenzungen für die Praxis: Untersuchungshaft, kürzere Freiheitsstrafen, tariflich unkündbare Arbeitnehmer und Straftaten mitBezug zum Arbeitsverhältnis.⚖️ ArbG Stuttgart, Az. 28 Ca 887/25 (Kündigung bei Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wirksam;keine Darlegung weiterer Betriebsablaufstörungen erforderlich, wenn die Freiheitsstrafe 24 Monate übersteigt und eine Entlassung vor Ablauf von zwei Jahren nicht sicher zu erwarten steht)⚖️ BAG, Urteil vom 22.10.2015, 2 AZR 381/14 (langjährige Strafhaft als wichtiger Grund für eine außerordentlicheKündigung mit notwendiger Auslauffrist; Bestätigung der Zwei-Jahres-Grenze)⚖️ BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 120/12 (personenbedingte Kündigung bei Untersuchungshaft; Prognose im Kündigungszeitpunkt)⚖️ BAG, Urteil vom 24.03.2011, 2 AZR 790/09 (Leitentscheidung: Reststrafe von mehr als zwei Jahren; keinePflicht zu Überbrückungsmaßnahmen; vorzeitige Entlassung bei der Prognose grundsätzlich unbeachtlich)⚖️ BAG, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 984/08 (personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe)⚖️ BAG, Urteil vom 22.09.1994, 2 AZR 719/93 und BAG, Urteil vom 15.11.1984, 2 AZR 613/83 (Grundlagen: nicht jedeFreiheitsstrafe führt zum Verlust des Arbeitsplatzes; umfassende Interessenabwägung) Haben Sie Fragen zu dieser Folge oder Anregungen für weitere Themen? Schreiben Sie gern unserem Team Arbeitsrecht. Weitere Beiträge finden Sie in unserem Blog.
260731PC Meine Blockhaus StoryMensch Mahler am 31.7.20261975 habe ich mein Studium in Hamburg begonnen. 1968 eröffnete Eugen Block in der Dorotheenstraße in Hamburg sein erstes Restaurant. 1972 ging als drittes Blockhouse die Filiale in Hamburg-Wandsbek an den Start. Glück für uns Studierende, Wandsbek war nicht weit von der Hochschule in Hamburg-Horn entfernt. Wenn es in der Mensa einen miesen Fraß gab, packten sich 5 Jungs in eine Ente, und ab gings zu MacDonald. Und – wenn es das schmale Budget zuließ, auch schon mal ins Blockhaus. 1977 heirateten Conny und ich – und an besonderen Tagen war das Blockhaus unsere Adresse. 1978 auch mit Baby, der Krabbensalat als Vorspeise war gesetzt. 1980 gingen wir aus Hamburg weg in den Großraum Stuttgart, wo es – zum Glück – auch ein Blockhaus gab. Trotz Maredo und Co – das Blockhaus ist immer noch unerreicht, wenn es um ein gutes Steak geht. Selten zwar, denn Rindfleisch steht nicht mehr auf meinem Speiseplan. Aber wenn – dann Blockhaus.Was geschieht eigentlich mit erfolgreichen Firmen, wenn der Gründer abtritt? Diese Frage beschäftigt mich generell – aber im Fall der Firma Block ganz besonders. Eugen Blocks Vermögen wird auf 200 Millionen geschätzt. 68 Restaurants, eine Fleischerei, eine Brauerei und ein Fünfsternehotel – das ist Blocks Imperium heute. 18 Firmen mit mehr als 2.700 Mitarbeitenden- das ist das Lebenswerk des „Kings of Beef“.Eugen Block träumte davon, dass das Unternehmen in Familienhand bleibt. Die Kinder, irgendwann die Enkel, sie alle sollten Blockhaus sein. Doch die Blätter fallen nach und nach vom Zweig. Der ältere Sohn Dirk, 51, hat seit 15 Jahren kaum Kontakt zum Vater. Den jüngeren Sohn Phillip, 47, hält Eugen Block für unfähig, die Firmen zu leiten.Bleibt noch Christina, 53. Sie steht derzeit vor Gericht, ihr droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe. 2005 heiratet Christina Block Stephan Hensel. 2018 wird die Ehe geschieden. 2021 zieht die älteste Tochter Johanna auf eigenen Wunsch zum Vater nach Dänemark. Die beiden jüngeren Kinder Klara und Theo kehren nach einem Besuch beim Vater nicht nach Hamburg zurück. 2021 gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Das dänische Familiengericht lehnt die Rückkehr der Kinder zur Mutter ab. Das Hanseatische Oberlandesgericht hingegen spricht der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. In der Silvesternacht 2023/2024 werden die Kinder in Dänemark entführt und kommen zur Mutter. In die Entführung verwickelt ist auch der bekannte Sportreporter Gerhard Delling, Christinas aktueller Lebensgefährte. Am 5. Januar spricht das Hanseatische Oberlandesgericht dem Vater das Aufenthalts- und Erziehungsrecht zu, ein dänisches Gericht das alleinige Sorgerecht. Die Kinder werden zurück nach Dänemark gebracht. Seit einem Jahr läuft der Prozess gegen Christina Block, Gerhard Delling und fünf weitere Angeklagte. Der Anklagepunkt lautet Kindesentführung. Christina Block und Gerhard Delling sollen ein Sicherheitsunternehmen dafür bezahlt oder beauftragt haben, die Kinder dem Vater in Dänemark zu entreißen und nach Deutschland zu bringen. Und Eugen und Christa Block? Stehen vor den Trümmern der Familie. Gegenüber dem Haus von Stephan Hensel in Dänemark stehen sie mit ihrem SUV. Ein Plakat hängt am Auto: „Wir vermissen Euch! Wir lieben Euch! Wir denken an Euch! Wir warten auf Euch! Unsere Türen sind immer auf! Oma & Opa.“Woran zerbrechen große Träume erfolgreicher Familienunternehmen? An Erbstreitigkeiten und am Kampf um die Kinder im Fall einer Scheidung. Traurig ist das schon. Und Blocks Steaks sind immer noch die besten in Deutschland. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Im Hinblick auf die Kantonswahlen im November 2026 will das Freiburger Büro für Gleichstellung Politikerinnen bei ihrem Wahlkampf unterstützen. Denn: In Freiburg sind Frauen sowohl in der Regierung als auch im Parlament deutlich untervertreten. Weiter in der Sendung: · Das Berner Obergericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der seine zwölfmonatige Freiheitsstrafe mit einer elektronischen Fussfessel oder in Halbgefangenschaft verbüssen wollte. Das Rückfallrisiko sei zu hoch. · Nach teils kräftigen Gewittern sind bei der Berner Kantonspolizei insgesamt 36 Meldungen eingegangen. Knapp die Hälfte stammt aus dem Berner Oberland.
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen Mann, der auf mehreren Höfen 600 Rinder gehalten hat, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Die Hälfte davon soll er absitzen. Für seine Frau gibt es einen Freispruch. Weiter in der Sendung: · Spitzenleichtathletik Luzern: Topathletinnen und -athleten messen sich am Donnerstagabend auf der Luzerner Allmend. · Neue Bushalte-Kante beim Bahnhof Luzern: Verkehrseinschränkung wegen Bauarbeiten auf der vielbefahrenen Pilatusstrasse
Beim Schloss Münchenwiler hätte in diesem Sommer die Oper «Karl der Kühne» stattfinden sollen. Veranstaltet vom Verein «Lumen Canor». Nun sagt der Direktor des Schlosses auf Anfrage, dass der Verein konkurs sei, deshalb findet die Oper nicht statt. Die Gründe. Weiter in der Sendung: · Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an seiner Ehefrau mit einem Kabelbinder in Kehrsatz bestätigt. Es bleibt bei der vom Berner Obergericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 20 Jahren. · Der Kanton Wallis verstärkt den Hitzeschutz für Menschen, die draussen und körperlich streng arbeiten. · Für die erste Velostrasse der Stadt Thun muss der Kreisel am Eigerplatz weichen.
Mit falschen Versprechungen betrog ein Mann 39 Personen aus seinem Umfeld um über 800'000 Franken. Unter anderem gaukelte er vor, Luxusuhren zu stark vergünstigen Preisen liefern zu können. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Weiter in der Sendung: · Der Bezirk Schwyz und die EBS Energie AG haben die Baueingabe für den Rückbau des Kraftwerks Brunnen eingereicht. · Der bewilligte Kredit über 31 Millionen Franken reicht nicht aus für die Sanierung der Kantonsstrasse zwischen Gersau und Vitznau im Kanton Schwyz, die Regierung beantragt einen Nachtragskredit.
Die französische Rechtsaussen-Politikerin Marine Le Pen vom Rassemblement National kann bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. So hat das Berufungsgericht in Paris entschieden. Es senkt die Freiheitsstrafe von vier auf drei Jahre. Und es kürzt die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter. Alle Themen: (00:00) Intro und Schlagzeilen (01:27) Frankreich: Marine Le Pen kann zur Präsidentschaftswahl antreten (06:34) Nachrichtenübersicht (11:03) Schuldspruch nach Messerattacke auf einen orthodoxen Juden (16:08) Was bleibt von unseren Löhnen? (21:09) Umfangreiche Gegengeschäfte für den Kampfjet F-35 (25:16) Nato will 40 Milliarden Dollar in Drohnenabwehr investieren (29:37) Die umstrittene Bekämpfung von Neophyten
Er hat 2024 einen orthodoxen Juden lebensgefährlich verletzt. Heute hat das Jugendgericht Dielsdorf den 17-Jährigen unter anderem wegen mehrfachen Mordversuchs, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und Aufruf zu Hass zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Weitere Themen: · In Uster wurde ein Stadtparlamentarier angezeigt, weil er eine kritische Anfrage eingereicht hat. · Ein Mann drohte 2024 an der Universität Zürich mit einem Amoklauf. Nun wurde er freigesprochen. · Kaum eingebürgert und schon Gemeinderat: Wieso sich Stephan Kandelhardt aus Oberweningen gerne für das Gemeinwohl engagiert.
Der Zugbegleiter Serkan Çalar wurde im Februar in einem Regionalzug bei Landstuhl im Kreis Kaiserslautern so heftig geschlagen, dass er zwei Tage später an seinen Verletzungen starb. Auslöser war die Kontrolle eines 26-jährigen Passagiers ohne Ticket, den Çalar deshalb aufforderte, auszusteigen. Am Landgericht Zweibrücken sind heute die Plädoyers im Prozess um Çalars Tod gehalten worden: Die Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Gefängnis, sie geht von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Die Nebenklage wertet die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen und fordert lebenslange Haft. Die Verteidigung des Angeklagten spricht von Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall und fordert eine Freiheitsstrafe von maximal 10 Jahren. Wie die jeweiligen Seiten ihre Wertung der Tat begründen, erklärt SWR-Reporter Andreas Kahlmeyer im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Gerhard Leitner.
Jahrelang litt Manuela Eggli, 56, unter starken Rückenschmerzen, vor 15 Jahren liess sie sich vom international renommierten Berner Chirurgen Max Aebi eine künstliche Bandscheibe einsetzen. Doch das Produkt zerbröselte in ihrem Rücken und musste fünf Jahre später Stück für Stück herausoperiert werden. Manuela Eggli trug ihre Geschichte an die Öffentlichkeit, gegen den Chirurgen wurde ein Strafverfahren eröffnet, und die Patientin sagte schliesslich vor Gericht gegen ihren Arzt aus. Anfang Jahr wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen, dass Aebi von den Mängeln wusste und nichts unternahm – und finanziell vom Implantat profitierte. Im Beobachter-Podcast unterhält sie sich mit Moderatorin Jasmine Helbling und Redaktor Otto Hostettler.
Ein heute 22-jähriger Schweizer ist des Mordes schuldig, sagt das Amtsgericht Solothurn-Lebern. Der Mann erhält eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme. Weitere Themen in der Sendung: · Hitzewelle: Kanton Solothurn ruft Bevölkerung dazu auf, kleine Flüsse und Bäche für Wassersport zu meiden. Auch mit Hunden soll man die Bäche nicht betreten. So sollen Fische, die unter der Hitze leiden, nicht zusätzlich gestresst werden. · Gemeinde Dornach hatte nach zwei Anläufen noch kein Budget für das Jahr 2026: Die Regierung hat das Budget samt Steuerfuss nun festgelegt und den Steuerfuss auf 92 Prozent erhöht. · Wie sieht der Verkehr 2050 aus? Selbstfahrende Busse und Autos könnten künftig auch längere Strecken oder Staus in Kauf nehmen, weil die Fahrerin oder der Fahrer nicht immer am Steuer sitzen muss und Dinge erledigen kann. Was heisst das für die Verkehrsplanung? Genau das will der Kanton Aargau herausfinden.
Gehe in das Gefängnis. Gehe nicht über Los. Was beim Spieleabend für Unmut sorgt, ist im deutschen Strafrecht ganz genau geregelt. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung – das StGB kennt viele Reaktionen auf eine Straftat. Aber wie passt das alles zusammen? Und was genau ist eigentlich eine Strafe? Und was nicht? Dr. Christian Rosinus erklärt in der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" das Sanktionssystem des StGB: Freiheitsstrafe und Geldstrafe als einzige echte Hauptstrafen, das Tagessatzsystem nach § 40 StGB und – seit Februar 2024 – die geänderte Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Besonders im Fokus steht die Strafzumessung nach § 46 StGB. Welcher Spielraum steht dem Gericht zu, welche Umstände wirken strafschärfend und welche Rolle spielt ein Geständnis? Außerdem geht es um die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung und die Gesamtstrafenbildung nach dem Asperationsprinzip des § 54 StGB. Dr. Rosinus unterscheidet die strafrechtliche Geldstrafe von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Geldbuße und ordnet ein, was ein funktionierendes Compliance-Management-System in der Strafzumessung bewirken kann. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Das Baselbieter Strafgericht verurteilte eine 70-Jährige unter anderem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Sie hatte aus Ärger über 1. August-Feuerwerk in nächster Nähe zu Kindern aus einer Pistole geschossen. Ausserdem: · Wohnungsknappheit auch in der Agglomeration? In Allschwil fordern die Jungfreisinnigen heute, den Denkmalschutz abzuschaffen, damit einfacher Wohnraum geschaffen werden könne · Wie weiter mit dem Tierfriedhof in Läufelfingen? Die Besitzerin sucht altershalber einen Käufer oder eine Käuferin, bisher vergeblich · Fremdplatziert oder verdingt: Eine Ausstellung in Liestal gibt Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen eine Stimme
Das Zürcher Stadtparlament macht Druck auf grosse Detailhändler - sie sollen sich künftig am Abfallkonzept von Grossanlässen beteiligen. Bei der Streetparade beispielsweise verdienen sie viel Geld mit dem Verkauf von Getränken, helfen aber nicht mit, Littering zu verhindern. Weitere Themen: · Das Zürcher Stadtparlament lehnt ganz knapp die Idee eines See-Tunnels ab. Die FDP hatte einen solchen gefordert, damit weniger Autos rund um das Seebecken fahren. · Ein 32-jähriger Norweger erhielt eine 20-monatige bedingte Freiheitsstrafe, weil er die beiden Hunde seines Freundes entführt hat. · Es braucht doch einen Sicherheitsstollen für den Fäsenstaub-Tunnel in Schaffhausen.
Die Mieten in Zürich steigen seit Jahren. Nun spricht die Zürcher Kantonalbank erstmals von einem leichten Entspannungssignal auf dem Wohnungsmarkt. Immer häufiger müssten Mietpreise in den Inseraten gesenkt werden, damit die Wohnungen vermietet werden können. Weitere Themen: · Universitätsspital Zürich erstattet Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung an der Klinik für Herzchirurgie. · Bezirksgericht Zürich verurteilt «Radar-Hasser» zu Freiheitsstrafe. · Neuer Weiher im Irchelpark in Zürich: Wenn Flora und Fauna umziehen müssen. · Jugendrat von Regensdorf will die kleine Stadt für Jugendliche attraktiver machen.
Das Baselbieter Strafgericht hat einen heute 44-jährigen Mann zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte im Februar 2024 seine Ehefrau zuhause in Binningen getötet. Dieser Femizid ist kein Einzelfall. Unternimmt die Schweiz genug in der Prävention? Der Fall schockiert, auch wegen des besonders kaltblütigen Vorgehens des Täters. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau erdrosselt hat. Die Verteidigung des Mannes wollte zunächst Notwehr geltend machen, hatte damit vor Gericht aber keine Chance. So schockierend die Tat ist: Sie ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Frauen in der Schweiz von ihren Partnern getötet, weil sie Frauen sind. Eine offizielle Statistik gibt es allerdings nicht. Was muss passieren, damit Frauen besser vor Femiziden geschützt werden? ____________________ Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37. ____________________ In dieser Episode zu hören - Pia Allemann, Geschäftsführerin Beratungsstelle für Frauen, Zürich - Henning Hachtel, Direktor Klinik für Forensik an den UPK Basel ____________________ Links - Beratungsstelle für Frauen: https://www.bif-frauenberatung.ch/ueber-uns/beratungsstelle/ - Opferhilfe Schweiz (Telefon-Hotline: 142) https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/ ____________________ Team - Moderation: Dominik Rolli - Produktion: Marc Allemann - Mitarbeit: Reena Thelly ____________________ Das ist «News Plus»: In einer Viertelstunde die Welt besser verstehen – ein Thema, neue Perspektiven und Antworten auf eure Fragen. Unsere Korrespondenten und Expertinnen aus der Schweiz und der Welt erklären, analysieren und erzählen, was sie bewegt. «News Plus» von SRF erscheint immer von Montag bis Freitag um 16 Uhr rechtzeitig zum Feierabend.
Das Strafgericht Baselland hat am Mittwoch einen 44-jährigen Schweizer wegen Mordes und Störung des Totenfriedens zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Verurteilte tötete im Februar 2024 in Binningen seine Ehefrau. Wie begründet das Gericht sein Urteil?
Vor einigen Jahren wurde in Basel ein spezialisiertes Angebot für Jugendliche mit komplizierten Behinderungen gestrichen. Sie würden nun nach der obligatorischen Schulzeit nur halbherzig betreut, bis sie volljährig sind, kritisieren Eltern und Lehrpersonen und fordern eine Lösung. Ausserdem: · Plädoyers im Prozess um Femizid: Die Staatsanwältin fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für Mann, der seine Frau erwürgt und zerstücklet haben soll. · Kleine Firmen, grosse Investitionen: Wie Basler Biotech-Firmen an neuen Medikamenten forschen, die dann häufig die grossen Pharma-Konzerne übernehmen.
Das Jugendgericht Baden hat einen heute 20‑jährigen Mann wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. Der Täter drang mitten in der Nacht in das Schlafzimmer eines Mädchens ein. Er erhält nun vier Jahre Freiheitsstrafe, ein Tätigkeits‑ und Kontaktverbot und Therapieauflagen. Weitere Themen in der Sendung: · Rücktritt von FC-Aarau Präsident Markus Mahler. Das Präsidium wird vorläufig nicht neu besetzt. Der FC Aarau will sich nun in Ruhe um die Nachfolge kümmern. · In Oftringen hat ein Motorradfahrer eine Frau auf einem Fussgängerstreifen angefahren. Die 54-Jährige ist einige Stunden später im Spital gestorben. · Eine der grössten Uhren der Schweiz tickt nicht mehr. Der riesigen Bahnhofsuhr in Aarau wurden wegen Wartungsarbeiten die Zeiger entfernt.
Über die ganzen Jahre der Auswendiglernerei von Meinungsstreiten hätte man es fast vergessen (oder gar nie erfahren!): Das Gesetz betrifft ganz unmittelbar ganz konkrete Menschen - und die Anwendung des Gesetzes kann erheblichen, bis hin zu lebensverändernden Einfluss auf diese haben. Es macht eben einen Unterschied, ob man in einem Gutachten feststellt, dass sich „also der A wegen Betruges gem. § 263 SrGB strafbar gemacht hat“ - oder man beantragt, gegen einen echten Menschen eine Freiheitsstrafe wegen dieses Delikts zu verhängen. Diese ganz praktischen Auswirkungen des Rechts erfahren viele von Euch das erste mal im Referendariat, dort beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Ja - IHR vertretet dort die Anklage und IHR wirkt an echten Entscheidungen über echte Menschen mit! Eine spannende, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe, die vielen Sorge bereitet. Das muss nicht sein! Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin, bespricht mit Henning Barton, Richter am Landgericht, AG-Leiter und vormals im Laufbahnwechsel als Staatsanwalt tätig, in dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie alles rund um den Sitzungsdienst. Was sind die „Handakten", was steht da drin und woher bekomme ich die? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder? Was ziehe ich an? Woher bekomme ich die Robe und trage ich die auch schon im Zug auf dem Weg zum Gericht (nein!!!!)? Stelle ich mich bei der Richterin oder dem Richter vor der Verhandlung vor und wie finde ich eigentlich den Saal? Diese erste Folge führt Euch von den absoluten Grundlagen bis hin vor die Tür „Eures“ Sitzungssaals unmittelbar vor Eure erste mündliche Verhandlung. Öffnen werden sich die Türen in der kommenden zweiten Folge - und dann gehts richtig los! Viel Spaß beim Hören! Kapitelmarken: 00:00 Begrüßung 06:00 DU als Vertreter*in der Staatsanwaltschaft 08:51 Studium der Handakten 14:24 Bestandteile der Handakte, inkl. Registerauszüge 19:55 Wie bekomme ich einen guten Überblick über die Handakten? 21:46 Vorbereitung auf das Vorgespräch mit dem Ausbilder 31:53 Hilfe, mein Ausbilder ist krank! 32:57 Kann ich das Plädoyer vorbereiten? 35:10 Tipp: Schau‘ dir vorher eine Hauptverhandlung an! 36:39 Was ziehe ich an? 41:21 Was packe ich in die Tasche? 44:12 Wie viel früher sollte ich da sein? 45:22 Vorstellung bei der/dem Strafrichter/in? 50:03 Vorstellung bei dem/der Angeklagten? 50:57 Wie finde ich den Saal? 51:36 Verabschiedung http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Unter den 120 Ehrengästen laufen in diesem Jahr neben Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider auch Sängerin Beatrice Egli oder die Eishockeylegenden Mark Streit und Andres Ambühl mit. Besonders viele Ehrengäste kommen aus dem Gastkanton Graubünden. So wie der Schwingerkönig Armon Orlik. Weitere Themen: -Wie schlägt sich der Böögg dieses Jahr? Impressionen vom Sechseläutenplatz. -EVP Zürich nominiert Donato Scognamiglio für den Regierungsrat. - Zürcher Obergericht verurteilt Vergewaltiger zu Freiheitsstrafe und Landesverweis. - Jahresbericht der Zürcher Regierung verweist auf Ausbau der Human-Medizin-Studienplätze. - Kantonspolizei Zürich stoppt Autodieb auf der Autobahn bei Brugg im Kanton Aargau. - Die grosse SechseläutenReportage: Graubündner Gäste zeigen Zürich, was «echt patgific» bedeutet.
Caroline H. ist knapp volljährig, als sie ihre ersten Kleindelikte begeht. Sie schlitzt Autoreifen auf und stiehlt Portemonnaies, legt erste Brände. Schon zu dieser Zeit äussert sie Gewaltfantasien, droht Menschen zu verletzen, sie gar zu töten. 1991 begeht sie ihren ersten Mord – den Mord im Parkhaus Urania. Ihrer Aussage zufolge habe sie das «Klackern der Absatzschuhe» in Rage versetzt – und sie wollte die Frau erschrecken. Nach ihrer Festnahme wird Caroline H. als gefährlich und untherapierbar eingestuft. Sie erhält vor Gericht eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und anschliessende Verwahrung. Dafür wird sie in der JVA Hindelbank, dem Frauengefängnis, untergebracht. Eine Täterin mit brutalen Gewaltfantasien gegenüber Frauen, in einem Gefängnis voller Frauen. Wie wird so jemand untergebracht? Wie sieht Caroline H.'s Alltag aus? Und was passiert als sie nach mehreren Jahren im Gefängnis ihr Geständnis plötzlich widerruft? In der zweiten von drei Folgen zum Fall rekonstruiert Liliane Minor, Redaktorin im Ressort Zürich und Gerichtsreporterin des «Tages-Anzeigers», die Vorgeschichte von Caroline H. Die Expertin und forensische Psychologin May Beyli ordnet ein, was ihre psychische Erkrankung bedeutet und welche Auswirkungen eine jahrelange Isolation haben kann. Gast: Liliane Minor Host: Sara Spreiter Skript: Jacky Wechsler, Sara Spreiter Schnitt und Produktion: Jacky Wechsler Expertin: Forensische Psychologin May Beyli Mit einem Abo dieser Zeitung hören Sie alle drei Folgen eines Falls vorab. Sie können den Podcast auch direkt auf der Streamingplattform Ihrer Wahl (z. B. Spotify oder Apple Podcasts) hören. Wie das geht, erfahren Sie hier.Unser Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: 6 Monate hören und lesen für 29.90 Fr. Unter: podcast.tagesanzeiger.chIhr möchtet keine neue Folge verpassen? Den Newsletter «Unter Verdacht» bringt die neusten Episoden und spannende Kriminalfälle. Anmelden unter: tagesanzeiger.ch/crime Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
Das Strafgericht hat einen inzwischen freigestellten Basler Polizisten am Mittwochnachmittag wegen schwerer Gewalt gegen zwei Asylsuchende zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Anwalt des Polizisten weitergezogen. Ausserdem: · Urteil gegen ehemaligen Stadtpolizisten von Laufen · Überschuss im Baselbiet und Basel-Stadt · Spielplatz der Lange Erlen ist wieder offen
Der Angeklagte im Gundelfinger Mordfall erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Stadt Waldkirch hat einen Kredit aufgenommen. Wegen der hohen Spritpreise kann sich ein Tankausflug lohnen.
In dieser Episode greifen wir einen Fall erneut auf, den wir bereits früher besprochen haben – damals, als noch kein Urteil vorlag: die "Leiche im Kofferraum". Ausgangspunkt ist ein grauer Renault, abgemeldet, ohne Kennzeichen, am Rand eines Wohngebiets in Königswinter‑Eudenbach geparkt. Das Fahrzeug wirkt verlassen und unauffällig – wie eines dieser Autos, die seit Tagen niemand mehr beachtet hat. Was zunächst aussieht wie ein Verkehrsproblem, führt zu Ermittlungen, die am Ende zu hohen Haftstrafen für drei Beteiligte führen: zwei lebenslange Freiheitsstrafen und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Wir ordnen den Fall ein, sprechen über die Entwicklungen zwischen erster und zweiter Berichterstattung und darüber, warum er erst unscheinbar erschien und sich dann zu einem der am meisten beachteten Verfahren der vergangenen Jahre entwickelte. Die erste Episode zum Fall: https://akte-rheinland-42.blogs.audiorella.com/s3e6-new-episode Feedback, Themenvorschläge und Fragen an podcast@ga.de oder via Instagram-DM an @akterheinland. Akte Rheinland bei YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLKxR-1mH7nhxNVq2lgMresq3FpSykqAID Unser Podcast zum Fall Michael Winterhoff: https://cdn.audiorella.com/podcasts/1465-akte-winterhoff/feed.rss Jörgs Podcast "So geht Rheinisch": https://so-geht-rheinisch.blogs.julephosting.de/ General-Anzeiger Bonn: https://ga.de
Das Baselbieter Strafgericht hat am Mittwoch einen 19-jährigen wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Der Vollzug wird zugunsten einer Massnahme aufgeschoben. Ausserdem: · TG: Sollen Radar-Standorte der Polizei publik gemacht werden? · FR: Papiliorama hat viele Anfragen von Leuten, die Schmetterlinge abgeben wollen
Robert Meier präsentiert ausgewählte Beiträge aus „Kontrafunk aktuell“ im Wochenrückblick. In dieser Woche sprachen wir mit dem einstigen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer über den gegen ihn geführten Indizienprozess und seine Freiheitsstrafe, mit dem Rechtsanwalt Tobias Ulbrich über den WHO-Ausstieg der USA und mit Wolfgang Maison, Mitgründer der südbayerischen Bürgerinitiative „Windradfreies Oberland“, über den Kampf gegen Windmühlen. Außerdem zu Gast waren der Finanzexperte René Zeyer und der Journalist Alexander Peske. Aus dem Abendjournal „18/20“ hören Sie Ausschnitte aus den Gesprächen mit der Ärztin Bianca Witzschel, mit Dr. Maren Thom vom Mathias Corvinus Collegium Brüssel und mit dem Plagiatsgutachter Stefan Weber.
Täter aus Biebricher Schlosspark bekommt lebenslange Freiheitsstrafe, Talente feiern Debüt beim Spiel des SV Wehen Wiesbaden und hessischer Komiker Gerd Knebel ist tot. Das und mehr heute im Podcast. Alle Hintergründe zu den Nachrichten des Tages finden Sie hier: https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/stadt-wiesbaden/wiesbadener-rheingauviertel-bekommt-eine-fahrradstrasse-5208414 https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/stadt-wiesbaden/mord-in-biebrich-lebenslang-fuer-schlosspark-taeter-5348299 https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/stadt-wiesbaden/vandalismus-in-frueherem-hotel-braun-in-wiesbaden-5297339 https://www.wiesbadener-kurier.de/sport/fussball/fussball-dritte-liga/zwei-svww-youngster-mit-ihrem-erfrischenden-drittliga-debuet-5348026 https://www.wiesbadener-kurier.de/kultur/kulturnachrichten/gerd-knebel-hessens-witzigster-wutbuerger-ist-verstummt-5348044 Ein Angebot der VRM.
Wegen zu wenig Schnee beantragten im Dezember sechs Tourismusbetriebe in Graubünden Kurzarbeit. Betroffen sind vor allem Gastronomiebetriebe in Skigebieten in Mittelbünden und der Surselva. Rund 100 Angestellte könnten betroffen sein. Zuletzt gab es eine vergleichbare Situation im Dezember 2022. Weitere Themen: · Toggeburger Anwalt wegen Millionen-Veruntreuung zu fünfjähriger Freiheitsstrafe verurteilt · Neue Vereinbarungen sichern psychiatrische Versorgung in Appenzell Innerrhoden · Besuch in der grössten Davoser Backstube während des Weltwirtschaftsforums
Seit 13 Jahren schon reinigt Hausmeister Michel Alassani die Räume der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, repariert, was kaputtgeht, und hält die Technik instand. Bemerkenswert ist das deshalb, weil er gläubiger Muslim ist. Eine Geschichte von gelebter Toleranz im Alltag. Weitere Themen: · Zürcher Frauenteams spielen auch nach der EM in der Schweiz vielfach vor fast leeren Rängen. · Wie der Biber in der Stadt Konflikte verursachen kann. · Zürcher Obergericht verurteilt «Zugschubser» zu Freiheitsstrafe. · Warum es für die Zürcher Clubs in der Super League derzeit nicht rund läuft.
Die Fussball-EM in der Schweiz war ein grosser Erfolg. Die Hoffnung: Auch die Spiele der Frauen in der Schweizer Meisterschaft würden danach mehr Publikum anziehen. Bei den Teams des FC Zürich und den Grasshoppers erfüllt sich diese Erwartung jedoch nicht. Weitere Themen: · Zürcher Obergericht verurteilt «Zugschubser» zu Freiheitsstrafe. · Schutzgitter wegen scharfen Biberzähnen. · Bezirksgericht Meilen verurteilt Hundehalter zu einer Busse von 300 Franken.
Staats- und Regierungschefs der EU beraten weiter um russisches Vermögen, EU-Staaten ringen um Mercosur-Abkommen, Bundesinnenminister Dobrindt will Einreise von Afghanen aus Pakistan abschließen, Fünf Milliarden Euro für digitale Bildung an Schulen durch Einigung auf Digitalpakt 2.0, Einigung auf Sparpaket für Krankenkassen, Schufa-Speicherfristen laut Bundesgerichtshof grundsätzlich rechtens, Täter nach Amokfahrt in Mannheim zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, Eis- und Schneefestival in der Stadt Harbin in China, Das Wetter
Staats- und Regierungschefs der EU beraten weiter über russisches Vermögen, EU-Staaten ringen um Mercosur-Abkommen, Bundesinnenminister Dobrindt will Einreise von Afghanen aus Pakistan abschließen, Fünf Milliarden Euro für digitale Bildung an Schulen durch Einigung auf Digitalpakt 2.0, Einigung auf Sparpaket für Krankenkassen, Schufa-Speicherfristen laut Bundesgerichtshof grundsätzlich rechtens, Täter nach Amokfahrt in Mannheim zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, Eis- und Schneefestival in der Stadt Harbin in China, Das Wetter
Figaj, Patrick www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Eglisau soll in Zukunft mit einer Umfahrung vom Verkehr entlastet werden. Dieses grosse Verkehrsprojekt kommt jetzt allerdings ins Stocken. Einerseits explodieren die Kosten, andererseits verzögert sich auch ein möglicher Baustart. Nun gibt es Kritik. Weitere Themen: · Ukraine-Söldner zu bedingter Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. · Der Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm entschuldigt sich bei der Schaffhauser AZ. · Trotz Kritik will der Zürcher Stadtrat eine Asylunterkunft in Leimbach. · Ex-SVP-Nationalrat Claudio Zanetti vom Vorwurf vom Aufruf zu Hass freigesprochen. · Stadtrat von Winterthur lehnt Initiative "Ja zu weniger Schulden" ab. · So präsentiert sich Graubünden 2026 als Gastkanton am Sechseläuten.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag sein Urteil im Fall der drei Morde in Zürich und Laupen in den Jahren 2010 und 2015 gefällt. Der 47-jährige Mann erhält eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Auf eine vom Staatsanwalt geforderte anschliessende Verwahrung verzichtet das Gericht. Weitere Themen: · Die grosse Budgetdebatte im Zürcher Kantonsparlament: SVP und FDP scheitern mit Kürzungsversuchen im Bereich der Kultur. · Der Winterthurer Finanzvorsteher Kaspar Bopp (SP) bedauert die Budgetkürzungen des Stadtparlaments. · Gemeinde Horgen teilt E-Autos mit der Bevölkerung. · «Blos e chliini Stadt»: Die Kleine Bühne Schaffhausen lässt die Kinderlieder von Dieter Wiesmann auf der Theaterbühne aufleben.
Tierquälerei ist strafbar – doch wie erkennt man sie und wohin meldet man Verdachtsfälle? Und wie handeln Behörden und Tierschutzorganisationen? Tierquälerei kann viele Gesichter haben: Misshandlung, Vernachlässigung oder das Aussetzen von Heimtieren. Doch wie erkennt man Anzeichen von Leid? Und was ist der richtige Weg, um Verdachtsfälle zu melden? Im «Ratgeber» gibt Arlette Niederer von der Fachstelle Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS praktische Tipps: von der Beweissicherung über die Meldung an Behörden bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen. · Tierquälerei ist strafbar: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. · Typische Anzeichen: Unterernährung, Verletzungen, Angst oder Aggression, verdreckte Umgebung. · Beweise sichern: Fotos, Videos, Notizen mit Datum und Ort. · Richtig melden: - Kantonales Veterinäramt (zuständig für Kontrollen). - Polizei (bei akuter Gefahr oder ausserhalb Bürozeiten). - Schweizer Tierschutz STS (Fachstelle Tierschutzkontrollen). · Anonymität möglich, aber Erreichbarkeit für Rückfragen ist hilfreich. · Nicht selbst eingreifen, wenn Gefahr für die eigene Sicherheit besteht. · Prävention: Aufklärung über artgerechte Haltung und Meldung von Missständen.
Die Churer Stadtregierung warnt vor einer angespannten Finanzlage und legt ein Entlastungspaket vor, nachdem ein erster Versuch zu Protesten geführt hatte. Der Gemeinderat stellt sich nun hinter den Vorschlag und gibt grünes Licht für ein Paket im Umfang von 16 Millionen Franken. Weitere Themen: · Das Regionalgericht Maloja hat einen ehemaligen Leiter eines Forst- und Sägereibetriebs wegen mehrerer Straftaten, darunter Veruntreuung und Betrug, schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. In den beiden Hauptanklagepunkten wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. · Seit Oktober ist in Obersaxen St. Martin die neue Lochlitobelbrücke in Betrieb – die grösste Holzbrücke im Bündner Kantonsstrassennetz. Sie ersetzt eine schadhafte und zu enge Vorgängerbrücke und kostete rund zwei Millionen Franken.
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilt einen heute 51-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Diese wird zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben. Der Mann reiste mit drei Messern in der Tasche nach Zürich in der Absicht, jüdische Menschen zu töten. Weitere Themen: - 1. Umfrage zu Wahlen in Zürich: Links-grün hat die Nase vorn. - Bezirksgericht Zürich verurteilt zwei GC Fans wegen versuchter schwerer Körperverletzung. - Meilemer Hallenbad wegen Rauch evakuiert. - Planschbecken auf der Zürcher Josefswiese wird für 3,7 Millionen Franken erneuert. - Abstimmungsvorschau: Soll Schaffhausen Kulturhauptstadt der Schweiz werden? - «Unfiltered» im jungen Schauspielhaus: Ein Stück über die Liebe in Zeiten von Social Media, Likes und Tik-Tok-Videos.
Der Zürcher Stadtrat hat die Verlängerung des Cannabis-Studie bis 2028 beantragt. Erste Reaktion aus dem Parlament zeigen, dass diese Vorlage gute Chancen hat. Weitere Themen: · Uli Forte nicht mehr Trainer von Winterthur · Zürcher Obergericht verurteilt Masseur zu Freiheitsstrafe
Das Baselbieter Strafgerichts hat einen 60-jährigen Schweizer wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Jahr 2000 bei der St. Jakobshalle einen Drogendealer erschossen. Ausserdem: · Frühzeitige Rücktritte bei der BLKB nach Radicant-Abschreiber · Sommerserie: Sicherheit im Kanton mit den meisten Verbrechen
Einmal mehr müssen sich unsere Hosts mit Bosnien-Herzegowina befassen. Und mit jenem Mann, der in den deutschen Medien mit Vorliebe als "Serbenführer" tituliert wird. Denn seit letztem Monat ist Milorad Dodik, Präsident der Teilentität Republika Srpska, ein verurteilter Strafttäter. Und schuld daran sind natürlich mal wieder die Deutschen. Streng genommen eigentlich nur ein Deutscher. Christian Schmidt hat nämlich wieder einmal zugeschlagen und die Grundlage dafür gelegt, dass Dodik Ende Februar nicht nur zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, sondern ihm zugleich für sechs Jahre untersagt wurde, politische Ämter auszuüben. Komischerweise ist der "Serbenführer" aber immer noch im Amt und jettet fröhlich durch die Welt, um sich mit allerlei "Führern" anderer Staaten zu unterhalten. In Bosnien-Herzegowina fragt man sich nun: Wie geht es weiter? Setzt Dodik seinen Sezessionskurs fort? Und warum verhaftet ihn eigentlich niemand? Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem "Urteil von Sarajevo" diskutieren Krsto und Danijel in dieser Folge. Außerdem erfahrt ihr, was es Neues von den Protesten in Serbien gibt, warum Tik Tok in Albanien verboten wurde und warum es, wenn bei Euch nur kaltes Wasser aus der Dusche kommt, gar nicht so unwahrscheinlich ist, dass mal wieder die Serben dahinter stecken.
Das Strafgericht in Muttenz hat den Fahrer des Autos wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Beim Unfall vor rund vier Jahren starb einer der Mitfahrer. Die Insassen und auch der Fahrer hatten Lachgas konsumiert. · Wegen Zolli-Erweiterung: Robi-Spielplatz Binningen macht sich Sorgen um die Zukunft · Wochengast: Yvette Thüring, Basler Hoteldirektorin
Triggerwarnung: Im zweiten Fall geht um sexuelle Gewalt und Gewalt an Kindern. Lebenslang gleich ein Leben lang? In Deutschland nicht wirklich. Selbst wer vor Gericht die lebenslange Haftstrafe erhält, hat nach 15 Jahren die Möglichkeit, aus der Haft entlassen zu werden und wieder ein Leben in Freiheit zu führen. Doch es gibt Verbrechen, die so abscheulich sind, dass Täter:innen diese Chance verspielen. Tschüss Hotel Mama, hallo eigene Wohnung. Moritz kann es kaum erwarten. Gemeinsam mit Julia wird er seine ersten eigenen vier Wände beziehen. Bei den Renovierungsarbeiten bekommen die beiden tatkräftige Unterstützung. Während Julia und die anderen am späten 2. Oktober 2018 bereits den Feierabend eingeläutet haben, werkelt Moritz noch länger in der Wohnung. Unwissend darüber, dass er hier niemals einziehen wird. Wo sind Noah und Lina? Das ist die Frage, die die Polizei beschäftigt. Der 11-Jährige und seine zwei Jahre jüngere Schwester sind vom Spielen nicht nach Hause gekommen. Im Großaufgebot durchkämmen Polizist:innen jeden Quadratmeter ihres Wohnortes in der Hoffnung, die Kinder lebendig zu finden. Doch schnell stellt sich für die Beamt:innen heraus: Sie haben es nicht nur mit einem furchtbaren Verbrechen zu tun, sondern auch mit dunklen Fantasien. In dieser Folge von “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” geht es um die “Besondere Schwere der Schuld”. Ein Urteilszusatz, den Richter:innen an eine lebenslange Freiheitsstrafe knüpfen können und der zur Konsequenz hat, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Unter anderem erklären wir euch, welche Kriterien für die Besondere Schwere der Schuld gelten, inwieweit Gerichte bei der Feststellung einen Spielraum haben und warum es Jurist:innen gibt, die das Konzept kritisch sehen. Experte in dieser Folge: Dr. Kai-Daniel Weil, Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei Abel & Kollegen **Kapitel** 1. Fall “Moritz” 2. Aha: Die Besondere Schwere der Schuld 3. Gesamtwürdigung und Zahlen 4. Fall “Noah und Lina” 5. Aha: Die Besondere Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht 6. Aussetzung der Reststrafe: Prozedere und Kriterien 7. Kritik und Reformvorschläge **Credit** Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen **Shownotes** *Fall Moritz* Urteil: Landgericht Aachen, 97 KLs 401 Js 561/18 1/19 Aachener Zeitung: “Die vergebliche Suche nach innerem Frieden”: https://bitly.ws/3hJyf “Tötungsdelikt in Waldfeucht”: Pressekonferenz vom 16.11.2018: https://bitly.ws/3hJyh *Fall “Noah und Lina”* Spiegel: “Mord an Tom und Sonja. Angeklagter schildert grausige Details”: https://bitly.ws/3hJyi Süddeutsche Zeitung: “Notizen vom Kindermordprozess. Ein Blick in den Abgrund”: https://bitly.ws/3hJyk FAZ: “Zweifacher Kindermord. Polizei fahndet nach zwei Tatverdächtigen”: https://bitly.ws/3hJyn *Diskussion* Kriminologische Leitstelle: “Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen. Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2021”: https://bitly.ws/3hJyp Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform: “Die Umstände von Gewicht bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Analyse von Mordurteilen im Zeitraum 2000 - 2020”: https://bitly.ws/3hJyr Bundesgerichtshof: 5 StR 524/15, Urteil vom 22. Juni 2016 Strafvollzugsanstalt.org: “Begriffserklärung: Lebenslang, besondere Schwere der Schuld & Sicherheitsverwahrung”: https://bitly.ws/3hJyu Policy Paper der Strafverteidigervereinigungen: “Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe”: https://bitly.ws/3hJyx **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust