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Das Bezirksgericht Rheinfelden im Kanton Aargau eröffnet heute Donnerstag das Urteil gegen fünf junge Männer im sogenannten “Wolfsrudel”-Prozess. Den Männern wird vorgeworfen, zwischen Februar 2022 und Mai 2024 zahlreiche Delikte wie Diebstahl, Brandstiftung und Cyberangriffe begangen zu haben. Weiter in der Sendung: · Ein Bus bis zum See: Neue Bus-Linie soll Verkehrschaos beim Hallwilersee lindern. · Gratis Vorkindergarten für alle: In Zuchwil wird das Angebot sehr häufig genutzt.
Noch nie haben so viele Frauen und Kinder im Frauenhaus Graubünden Schutz gesucht wie letztes Jahr. Es waren über 2000, zeigt der Jahresbericht. 180 mussten sogar abgewiesen werden. Die Unterkünfte waren insgesamt zu über 90 Prozent ausgelastet. Die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf. Weitere Themen: · Auch das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass es im Unterengadin ein Baukartell gab. Das Gericht gibt der Wettbewerbskommission recht und weist Beschwerden der Baufirmen ab. · Zeigt sich der «Nino-Schurter-Effekt» am Mountainbike-Weltcup auf der Lenzerheide? Für die erste Austragung nach dem Rücktritt des Profi-Sportlers sind bisher rund 2500 Tickets verkauft worden. Die Organisatoren sind deswegen nicht beunruhigt.
Gott hat den Menschen für das Leben und seine Gegenwart geschaffen. Doch der freie Wille, den Gott uns aus Liebe gab, bietet auch die Möglichkeit, sich gegen Gott zu entscheiden. Die Bibel spricht vom Tag des Gerichts am Ende der Zeit. In dieser Predigt schlüsselt Renke auf, nach welchen Maßstäben Gott richtet, was die Konsequenz sein wird und vor allem wer der Richter ist. Gott hat keine Freude an Verdammnis, sondern sein Ziel ist Gerechtigkeit, Wiederherstellung und Heilung. Dabei offenbart er auch das Verborgene. Er richtet nach unseren Taten, aber auch nach den Motiven. Er richtet unsere Worte und die Art, wie wir Barmherzigkeit gezeigt haben. Doch auch das Maß unserer Erkenntnis, das Maß, das wir an andere anlegen und die Erkenntnis unserer eigenen Bedürftigkeit spielt eine Rolle. Kein Mensch würde im Gericht in allen Punkten „unschuldig“ gesprochen werden. Doch Jesus Tod am Kreuz hat unsere Schuld getragen. Durch Gottes Gnade, die wir im Glauben annehmen dürfen, können wir gerechtfertigt vor Gott stehen. Christus spricht uns frei. Doch was ist mit den Menschen, die diese Gnade nicht annehmen? Gottes Ziel ist es, eine neue Welt, ohne das Böse zu schaffen, also muss er das Böse vernichten. Die Bibel spricht von der Hölle als Ort, wo das Böse endgültig unschädlich gemacht wird. Sie wurde ursprünglich nicht für den Menschen gemacht, sondern für Satan und seine Dämonen und alles, was zum Bösen verführt. Doch der Mensch kann sich entscheiden, sich auf die Seite des Bösen zu schlagen und sich für Gottes Gnade zu verschließen. Renke zeigt verschiedene Theorien über die Hölle auf. Werden am Ende vielleicht doch alle Menschen gerettet (Allversöhnung)? Ist die Hölle ewige Qual oder wird der Mensch dort am Ende ausgelöscht, weil er ohne Gott nicht leben kann (Annihilationismus)? Diese Theorien beziehen sich auf verschiedene Bibelverse und ringen mit Gottes Souveränität, seiner Liebe und dem freien Willen den Menschen. Wichtiger als genau zu verstehen, wie es wohl sein wird, ist die Frage: Wer ist der Richter? Nicht wir! Gott allein richtet und sein Urteil ist gerecht. Er ist gut. Jesus ist der Richter und Anwalt. Gottes Herz ist das des Vaters im Gleichnis vom verlorenen Sohn. Er ist mehr als bereit zu vergeben und seine Kinder wieder anzunehmen. Hast du seine Gnade angenommen?
Das Baselbieter Strafgericht hat einen heute 44-jährigen Mann zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte im Februar 2024 seine Ehefrau zuhause in Binningen getötet. Dieser Femizid ist kein Einzelfall. Unternimmt die Schweiz genug in der Prävention? Der Fall schockiert, auch wegen des besonders kaltblütigen Vorgehens des Täters. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau erdrosselt hat. Die Verteidigung des Mannes wollte zunächst Notwehr geltend machen, hatte damit vor Gericht aber keine Chance. So schockierend die Tat ist: Sie ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Frauen in der Schweiz von ihren Partnern getötet, weil sie Frauen sind. Eine offizielle Statistik gibt es allerdings nicht. Was muss passieren, damit Frauen besser vor Femiziden geschützt werden? ____________________ Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37. ____________________ In dieser Episode zu hören - Pia Allemann, Geschäftsführerin Beratungsstelle für Frauen, Zürich - Henning Hachtel, Direktor Klinik für Forensik an den UPK Basel ____________________ Links - Beratungsstelle für Frauen: https://www.bif-frauenberatung.ch/ueber-uns/beratungsstelle/ - Opferhilfe Schweiz (Telefon-Hotline: 142) https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/ ____________________ Team - Moderation: Dominik Rolli - Produktion: Marc Allemann - Mitarbeit: Reena Thelly ____________________ Das ist «News Plus»: In einer Viertelstunde die Welt besser verstehen – ein Thema, neue Perspektiven und Antworten auf eure Fragen. Unsere Korrespondenten und Expertinnen aus der Schweiz und der Welt erklären, analysieren und erzählen, was sie bewegt. «News Plus» von SRF erscheint immer von Montag bis Freitag um 16 Uhr rechtzeitig zum Feierabend.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2025 (Az. 10 AZR 119/24) entschieden, dass ein Arbeitnehmer trotz erreichter Ziele keinen Anspruch auf die volle variable Vergütung hat, wenn er sich teilweise in Elternzeit befindet.Das Gericht stellt klar, dass auch variable Vergütung Teil des normalen Arbeitsentgelts ist und dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ unterliegt.Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, entsteht für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch.Eine ausdrückliche Kürzungsregelung ist dafür nicht erforderlich.Die Entscheidung ist praxisrelevant für alle Modelle mit Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen.Sie bestätigt, dass Vergütung grundsätzlich an die tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gekoppelt bleibt.Artikel:Wie wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt mit Kürzungsrechner!Podcastfolgen:155 Tage an Urlaubsabgeltung und ElternzeitHomepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Für tausende Grenzgänger gehört das Leisten von Überstunden zum Arbeitsalltag – gerade in Branchen wie Pflege, Bau oder Industrie. Doch eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg hat vieles komplizierter gemacht. Besonders brisant: Deutsche Finanzämter forderten teils die rückwirkende Besteuerung von Überstunden über mehrere Jahre. Im Gespräch mit den Hosts erklärt Wirtschaftsredakteurin Melanie Ptok, warum diese Praxis bei Betroffenen für erheblichen Ärger sorgt und weshalb ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzhof nun neue Hoffnung macht. Das Gericht äußert ernsthafte Zweifel daran, ob eine rückwirkende Besteuerung überhaupt zulässig ist. Für Grenzgänger könnte das weitreichende Folgen haben. Auch die langfristigen Auswirkungen stehen im Fokus: Die Überstundenbesteuerung könnte ein weiterer Faktor sein, der die Attraktivität Luxemburgs als Arbeitsstandort schmälert – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, Homeoffice-Debatten und wachsender Pendlerbelastung. Hier die erwähnten Artikel und Podcast-Folgen: Rückwirkende Besteuerung von Überstunden für deutsche Grenzgänger könnte kippen Das ganze Interview mit James Marsh: Homeoffice als Krisenlösung? Luxemburg tut sich schwer Hier geht's zum letzten Pendler-Update: Urteil gegen Grenzkontrollen, Tripartite-Update & neue Apps für den Alltag Auch interessant: Neue Regierung in Rheinland-Pfalz – neue Fragen für die Großregion? Mit James Marsh Schreibt uns eure Fragen und Anregungen gerne an pendler@wort.lu! Der Pendler Club ist ein Podcast vom Luxemburger Wort. Mediahuis Luxembourg sind Teil des internationalen Trust Project, das für transparenten und vertrauenswürdigen Journalismus steht. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Moderation und Produktion: Marc Blasius & Jil Reale Gast: Melanie Ptok Redaktion: Luxemburger WortSee omnystudio.com/listener for privacy information.
Moin, es ist wirklich eine unglaubliche Fortsetzung im Krimi um den ältesten Paternoster der Welt im Hamburger Flüggerhaus. Der Aufzug wurde offenbar illegal ausgebaut und jetzt scheint er wieder da zu sein! Zumindest Teile davon. Außerdem geht es in dieser Folge darum, welche Behinderungen auf Hamburg zukommen, sobald die U 5 weitergebaut wird. Viel Spaß beim Hören wünscht Ole----------------------------------------------------------------Was war heute in Hamburg los? Maiken Nielsen, Tanja Richter und Ole Wackermann werfen im wöchentlichen Wechsel zum Tagesende einen Blick auf die News und das aktuelle Stadtgeschehen. Das sind die Nachrichten und Themen mit Ole Wackermann am Montag, 27. April 2026: +++ Verschwundener Paternoster: Offenbar Teile aufgetaucht+++Der Krimi um den verschwundenen Paternoster im Flüggerhaus am Hamburger Rödingsmarkt hat eine neue Wendung genommen: Es gibt Hinweise, dass er gefunden wurde.Mehr dazu: https://www.ndr.de/paternoster-132.html+++ Bau der U5 in Hamburg: Keine Logistikfläche in der Alster+++Für den Bau der neuen Hamburger U-Bahn-Linie 5 waren Flächen in der Alster und auf der Moorweide als Vorbereitungsfläche im Gespräch. Aber das ist jetzt vom Tisch.Mehr dazu: https://www.ndr.de/ubahn-152.html +++ Tumulte bei Urteil nach tödlicher Massenschlägerei in Billstedt+++Zu Tumulten ist es am Montag bei einer Urteilsverkündung im Hamburger Landgericht gekommen. Einer der zwei Angeklagten musste während der Urteilsverkündung aus dem Saal gebracht werden. Das Gericht hat ihn und einen weiteren 25-Jährigen wegen Totschlags zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.Mehr dazu: https://www.ndr.de/prozess-billstedt-100.htmlDu hast Feedback zur Folge oder Wünsche für Recherchen? Unsere Podcast-Hosts erreichst du über den Messenger in der NDR Hamburg App, in den Social-Media-Kanälen von NDR Hamburg und via E-Mail an hamburgheute@ndr.de. Alle Folgen des Podcasts findet ihr unter www.ndr.de/hamburgheute
Die Abwicklung von Baugesuchen soll im Kanton Aargau künftig deutlich schneller erfolgen. Unter anderem entfällt neu die Pflicht zur Einreichung von Papierplänen. Die Massnahmen zur Effizienzsteigerung wurden an einem Runden Tisch mit Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung des Kantons erarbeitet. Weiter in der Sendung: · Schwerer Verkehrsunfall: Eine Person stirbt bei einem schweren Unfall auf der A1 bei Gunzgen SO, sechs weitere Personen werden verletzt. · Der Solothurner Springreiter Pius Schweizer hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Im letzten Sommer pfändete das Betreibungsamt Thal-Gäu 5 Pferde von seinem Hof. Daraus sei ein erheblicher Reuptationsschaden entstanden, so Schwizer. Das Gericht lehnte seine Beschwerde jedoch ab. · Die Spitex Region Lenzburg spannt mit dem Hilfswerk Caritas zusammen. Pflegende Angehörige können sich von Caritas anstellen lassen. Die Kooperation wurde von den Gemeinden gefördert.
Die bestellten Flugabwehrsysteme aus den USA verzögern sich um Jahre, der Bund hat deshalb die Zahlungen gestoppt. Jetzt bedienen sich die USA einfach bei Schweizer Geldern für die F-35-Kampfjets. «Nicht zufriedenstellend» sei die Situation, sagt das VBS. Weitere Themen: · Motorfahrzeugversicherungen sind in der Schweiz deutlich teurer geworden: Die Prämien sind innerhalb von fünf Jahren um fast einen Fünftel gestiegen. Allein im letzten Jahr wurden die Versicherungen rund siebeneinhalb Prozent teurer, meldet der Vergleichsdienst Comparis. · Ein Gericht in den USA ist zum Schluss gekommen, dass Instagram und Youtube süchtig machen. Das Gericht hat einer 20-jährigen Frau Recht gegeben, die die Besitzerkonzerne dieser Plattformen deswegen verklagt hatte. Sie erhält Schadenersatz von 3 Millionen Dollar zugesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. · Gemeinden wüssten am besten, welche Bedürfnisse die Einwohnerinnen und Einwohner hätten. Mit diesem Argument stellt sich "Avenir Suisse" gegen das neue Bundesgesetz für die nationale Subventionierung von Kita-Betreuungsplätzen. Die liberale Denkfabrik ist auch der Ansicht, dass nicht die Kitas subventioniert werden sollten, sondern die Eltern.
Holger und Joerg verzichten ausnahmsweise auf einen Gast und arbeiten sich zu zweit durch gleich mehrere aktuelle Datenschutzthemen. Den Anfang macht ein Bußgeld aus Großbritannien: Die britische Datenschutzbehörde ICO verhängte gegen Reddit eine Strafe von 14,4 Millionen Pfund (rund 17,3 Millionen Euro), weil die Plattform über Jahre hinweg keine wirksame Altersüberprüfung einsetzte und so Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Rechtsgrundlage verarbeitete. Reddit kündigte Widerspruch an. Vom Bußgeld leiten die beiden über zum Thema Altersverifikation und sprechen über den Identitätsprüfer Persona. Das US-Unternehmen, an dem unter anderem Palantir-Mitgründer Peter Thiel beteiligt ist, wird von Plattformen wie Reddit, Discord und LinkedIn eingesetzt. Eine Recherche förderte zutage, dass Persona bei der Identitätsprüfung bis zu 269 Prüfschritte durchläuft, Daten mit US-Fahndungslisten und Terrorismus-Datenbanken abgleicht und 17 weitere Unternehmen einbindet. Holger warnt davor, dass solche Dienste weit mehr Daten sammeln und weitergeben könnten, als Nutzer ahnen – und dass über die Hintertür Altersverifikation eine Art Klarnamenpflicht im Netz entstehen könnte. Anschließend widmen sich die beiden dem Jugendschutzkonzept der SPD. Die Partei fordert ein vollständiges Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige und eine eingeschränkte Jugendversion für 14- bis 16-Jährige, in der Empfehlungsalgorithmen, personalisierte Werbung und suchtfördernde Elemente wie Endlos-Scrollen abgeschaltet sein sollen. Die Altersüberprüfung soll über das europäische EUDI-Wallet laufen, das im Frühjahr 2027 starten soll. Holger erkennt darin zwar den datensparsamsten Ansatz unter den bisherigen Vorschlägen, sieht aber zahlreiche Probleme: Das Wallet existiert noch nicht, steht erst ab 16 Jahren zur Verfügung und schließt Menschen ohne Smartphone und Nicht-EU-Bürger aus. Zudem habe Deutschland nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags durch den Digital Services Act seine Regelungskompetenz im Bereich Jugendschutz auf Plattformen an die EU abgegeben. Ein weiteres Thema ist ein Urteil des OLG Jena gegen Meta. Das Gericht stellte fest, dass Meta mit seinen Business-Tools eine weitreichende Überwachung der Internetnutzung betreibt, die auch nicht eingeloggte Personen erfasst und sogar sensible Gesundheitsdaten einschließen kann. Das Gericht sprach dem Kläger 3000 Euro Schadenersatz zu und ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Beide Podcaster berichten auch von ihren eigenen Erfahrungen als Kläger in Massenverfahren gegen Meta. Beim Thema Chatkontrolle berichten sie von einer überraschenden Entwicklung im EU-Parlament: Im LIBE-Ausschuss fand sich bei einer Abstimmung keine Mehrheit für die Verlängerung der sogenannten freiwilligen Chatkontrolle, die Anfang April ausläuft. Ohne Verlängerung dürften Plattformen wie Microsoft oder Facebook nicht mehr automatisiert nach Darstellungen von Kindesmissbrauch scannen. Gleichzeitig stehen die Trilog-Verhandlungen zur eigentlichen Chatkontrolle-Verordnung an, deren Ausgang völlig offen ist. Zum Schluss werfen Holger und Joerg einen Blick auf das Omnibus-Paket zur DSGVO-Reform. Die geplanten Änderungen – darunter eine Neudefinition personenbezogener Daten, Einschränkungen es Auskunftsrechts und Sonderregeln für KI-Training – stoßen auf mehr Widerstand als erwartet. Die zypriotische Ratspräsidentschaft lehnt zentrale Vorschläge ab, auch das Parlament und die Datenschutzbehörden äußern Kritik. Das ehrgeizige Ziel, die Reform noch 2026 abzuschließen, sehen beide damit in Frage gestellt.
Heute geht es in den Wirtschaftskommentaren um die Frage, welche Folgen das jüngste Urteil des Supreme Courts in den USA hat. Das Gericht hatte die meisten der Sonderzölle von Präsident Trump gekippt. www.deutschlandfunk.de, Wirtschaftspresseschau
Heute geht es in den Wirtschaftskommentaren um die Frage, welche Folgen das jüngste Urteil des Supreme Courts in den USA hat. Das Gericht hatte die meisten der Sonderzölle von Präsident Trump gekippt. www.deutschlandfunk.de, Wirtschaftspresseschau
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die systematische Ausgrenzung einer langjährig beschäftigten Assistentin nach gewonnener Kündigungsschutzklage eine schwerwiegende Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Einzelmaßnahmen wie andere Tätigkeiten oder eine Abmahnung genügen hierfür nicht. In der Gesamtschau – Kontaktbeschränkung, Entzug von Arbeitsmitteln, räumliche Isolation und Ausschluss von Betriebsveranstaltungen – lag jedoch „Bossing“ vor. Das Gericht sprach der Klägerin 10.000 € Entschädigung zu und löste das Arbeitsverhältnis auf ihren Antrag gemäß §§ 9, 10 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung von 16 Monatsgehältern (52.800 €) auf.Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.01.2020 – 11 Sa 1038/19.Artikel:1. Kündigung wegen MobbingPodcast:1. Aschenputtel sortiert KnöpfeHomepage:Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Bundesrat hat seine Vision für die künftige Agrarpolitik präsentiert. Er will die Ernährungssicherheit erhöhen und dafür die Landwirtschaft administrativ entlasten. Umweltverbände kritisieren die Pläne und sprechen von einem Rückschritt. Marcel Liner von Pro Natura erklärt, warum. · Der südkoreanische Ex-Präsident Yoon Suk Yeol ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden – für die Ausrufung des Kriegsrechts im Dezember 2024. Das Gericht sprach den 65-Jährigen schuldig, einen Aufstand angeführt und damit die Verfassung des Landes untergraben zu haben. Der Ex-Präsident kann noch in Berufung gehen, sagt Ostasien-Korrespondent Samuel Emch. · Indonesien hat als erstes und bisher einziges Land angekündigt, für eine geplante multinationale Truppe im Gazastreifen eigene Soldaten zu schicken. Bis zu 8000 Armeeangehörige sollen es sein. Ein Teil soll sich schon auf den Einsatz vorbereiten. Südasien-Korrespondent Martin Aldrovandi erklärt, wieso die Regierung vorprescht. · In Peru hat der Kongress den Übergangspräsidenten wegen Korruptionsvorwürfen abgesetzt. José Jerì war nur vier Monate im Amt – und der siebte Präsident in zehn Jahren. Kürzlich wurde sein Nachfolger bestimmt. Wie in diesen turbulenten Zeiten die Stimmung im Land ist, weiss Richard Haep, Helvetas-Landesdirektor von Peru.
Diesmal mit Susanne Schwarz und Sandra Kirchner. 01:28 Erfolgreiche Klimaklage gegen Regierung Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt: Die Bundesregierung muss beim Klimaschutzprogramm nachbessern - es kann nicht sein, dass die Politik schon von vornherein mit dem Nicht-Erreichen ihrer Klimaziele plant wie aktuell der Fall. Die erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe bezieht sich noch auf das Programm der Ampel-Regierung. Auch Schwarz-rot will aber bald eines vorlegen. Zeichnet sich dort Besserung ab? 08:05 Bonairer*innen klagen Klimarechte ein Noch eine erfolgreiche Klimaklage, diesmal in den Niederlanden: Acht Bonairer*innen haben zusammen mit Greenpeace die Regierung verklagt: Sie würde die Bewohner*innen der Karibik-Insel Bonaire, die von den Niederlanden kolonialisiert wurde und immer noch zu ihnen gehört, schlechter vor der Klimakrise schützen als die europäischen Staatsangehörigen. Das Gericht in Den Haag gab ihnen recht, im Urteil ist die Rede von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung. Jetzt müssen die Niederlande nachsteuern, sowohl bei der Anpassung der stark gefährdeten Insel an die Folgen der Klimakrise, als auch beim Klimaschutz. 12:54 Geld für Naturzerstörung Wie viel Geld lassen Staaten und Unternehmen in Naturschutz fließen und wie viel in Naturzerstörung? Das hat sich das UN-Umweltprogramm angeguckt. Das Ungleichgewicht ist frappierend. So viele Milliarden mehr fließen in die Vernichtung unserer Lebensgrundlagen. Wer verantwortlich ist und wie es besser ginge. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender:innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Wohnung mieten, möblieren und zum doppelten Preis untervermieten? Klingt lukrativ. Eine Vermieterin kündigte ihrem Mieter, nachdem sie erfuhr, zu welchen Konditionen er die Wohnung untervermietet hatte. Das Gericht urteilte zugunsten der Vermieterin.**********In dieser Folge mit: Moderation: Lena Mempel**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 27.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 1.12.2025, Az. 19 K 2048/23). Das Gericht hat hier eine sensationell gute Entscheidung für Unternehmen getroffen, die auch in anderen Verfahren helfen kann. Es geht unter anderen um diese Themen:1.) Wann ist ein Umsatz coronabedingt?2.) Wann liegen saisonale Schwankungen vor - und wann nicht?3.) Kann „allgemeine Kundenzurückhaltung“ ein Grund für einen coronabedingten Umsatzeinbruch sein?4.) Was kann die Behörde im Klageverfahren ergänzen - und was gerade nicht?Diese Entscheidungen sollten Steuerberater und Unternehmen kennen.
Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt von Episode 151 des c't-Datenschutz-Podcasts. Redakteur Holger und heise-Justiziar Joerg sprechen dazu mit Kristin Benedikt. Sie ist Richterin an einem bayerischen Verwaltungsgericht, dort auch Datenschutzbeauftragte und Pressesprecherin. Zuvor leitete sie fünf Jahre lang den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Kristin erläutert zunächst die Grundlagen. Die DSGVO gilt für alle Gerichte, von Zivil- über Verwaltungs- bis zu Arbeitsgerichten. Nur die Strafjustiz unterliegt eigenen Regelungen. Als öffentliche Stellen stützen sich Gerichte auf die DSGVO-Rechtsgrundlagen der rechtlichen Verpflichtung und des öffentlichen Interesses. Das berechtigte Interesse, auf das sich Unternehmen oft berufen, steht ihnen nicht zur Verfügung. Eine Besonderheit macht die Sache kompliziert: Richter genießen verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Die DSGVO schließt in Art. 55 ausdrücklich aus, dass Aufsichtsbehörden Gerichte bei ihrer richterlichen Arbeit kontrollieren. Bußgelder gegen Richter? Ausgeschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun können, was sie wollen, betont Kristin. Sie müssen den Grundsatz der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben, die für ihre Entscheidung relevant sind. In der Praxis entstehen dabei Spannungen: Verwaltungsrichter müssen von Amts wegen ermitteln, wissen aber oft erst im Laufe des Verfahrens, welche Informationen sie wirklich brauchen, erläutert Kristin. Ein praktisches Problem schildert sie aus ihrem Alltag. Behörden schicken häufig komplette Akten ans Gericht, ohne vorher zu prüfen, welche Informationen darin wirklich relevant sind. Das Gericht muss diese Unterlagen dann den Verfahrensbeteiligten zugänglich machen - auch wenn sie Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Hier sieht die Richterin die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Pflicht, für mehr Sensibilität zu sorgen. Betroffenenrechte gelten auch gegenüber Gerichten. Wer wissen will, welche Daten über ihn gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Allerdings gibt es Einschränkungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und laufender Verfahren. Lösch- oder Berichtigungsansprüche laufen bei Gerichtsakten oft ins Leere - was einmal in einer Akte steht, lässt sich meist nicht einfach entfernen. Zum Schluss geht es um den Einsatz von KI am Gericht. Einen "Robo-Richter" lehnt Kristin strikt ab. Entscheidungen müssen ihrer Ansicht nach von Menschen vorbereitet und getroffen werden. Sinnvoll sei KI aber bei unterstützenden Aufgaben, etwa beim Anonymisieren von Urteilen oder in der Gerichtsverwaltung. Auch bei Übersetzungen oder der Aufbereitung großer Textmengen sieht sie Chancen, solange die Verantwortung klar beim Menschen bleibt.
Kathrin Heinze, Gemeinde auf dem Weg, Berlin (14.12.25, 10:00)
In einigen Bundesländern werden die regionalen Klima-Tickets teurer - in NÖ nicht // Das Gericht muss entscheiden, ob das Land die Summen, die es ins Ski-Gebiet Lackenhof investiert, offen legen muss
Das Gericht hat die Diversion für ÖVP-Klubobmann Wöginger wieder aufgehoben // Die Regierung schreibt vor, dass auf Lebensmitteln künftig der Kilo- oder Literpreis deutlich zu sehen sein muss
Das Thema ist hochaktuell: Getrennt lebende Eltern in verschiedenen Ländern. Im konkreten Fall lebte die Mutter in Deutschland, der Vater zog in die USA. Sie forderte das alleinige Sorgerecht. Und wie hat das Oberlandesgericht entschieden? Das Gericht stellte sich die Frage, welche Auswirkungen die Räumliche Entfernung hat und welche Folgen die Digitale Erreichbarkeit hat. Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Fachbuch: 77 Fragen und Antworten eines Fachanwalts zum Sorgerecht: Rechte und Pflichten der getrenntlebenden Eltern https://amzn.to/4osAym9 Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.de/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 29.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine dramatische neue Entscheidung des OVG Münster In dieser Podcast-Folge bespreche ich eine wegweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. August 2025 (Aktenzeichen 4 A 1555/23), die für tausende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und möglicherweise bundesweit erhebliche Konsequenzen haben könnte. Das Gericht hat die Rückforderung von November- und Dezemberhilfen bestätigt und dabei eine bemerkenswerte Begründung gewählt: Die Bewilligung war nicht nur wegen falscher Angaben rechtswidrig, sondern verstieß auch gegen EU-Beihilferecht.Der SachverhaltEin selbstständiger Gewerbetreibender hatte im Jahr 2013 ein Gewerbe mit der Bezeichnung „Eventorganisation" angemeldet. Seine Tätigkeit bestand darin, Eintrittskarten und Einlasstickets für Konzerte, Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen zu vertreiben. Er kaufte diese Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein und verkaufte sie an Endkunden weiter.Als im Herbst 2020 die Infektionen mit dem Coronavirus erneut exponentiell anstiegen und Bund und Länder im Beschluss vom 28. Oktober 2020 weitreichende Schließungen beschlossen, beantragte der Kläger sowohl November- als auch Dezemberhilfen. Er gab dabei an, indirekt betroffen zu sein, also nachweislich und regelmäßig mindestens 80 Prozent seiner Umsätze mit direkt von Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen zu erzielen. Später erklärte er im Verwaltungsverfahren, er sei sogar direkt betroffen, weil er seinen Betrieb aufgrund der Schließungsanordnungen habe einstellen müssen.Die Bezirksregierung bewilligte daraufhin Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro für die Novemberhilfe und 3.415,38 Euro für die Dezemberhilfe. Allein für November 2020 war dem Kläger wegen außerordentlich hoher Umsätze im November 2019 von durchschnittlich täglich über 9.300 Euro eine Novemberhilfe in Höhe von über 200.000 Euro bewilligt worden. Seine tatsächlichen Gesamtkosten im November 2020 betrugen jedoch nur gut 2.700 Euro.Nach einer Überprüfung nahm die Bezirksregierung die Bewilligungsbescheide zurück und forderte die gezahlten Beträge zurück. Der Kläger klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihm mit Urteil vom 25. Juli 2023 (Aktenzeichen 19 K 1492/22) zunächst recht und hob die Rücknahmebescheide auf. Die Bezirksregierung legte Berufung ein.Die Entscheidung des OVG MünsterDas Oberverwaltungsgericht Münster hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. Die Rücknahmebescheide sind rechtmäßig.Das Gericht stützt seine Entscheidung auf zwei Säulen. Zum einen waren die Angaben des Klägers im Antragsverfahren in wesentlicher Beziehung unrichtig. Er war weder direkt noch indirekt im Sinne der Förderrichtlinien betroffen. Der Verkauf von Veranstaltungstickets über das Internet musste nicht wegen des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 eingestellt werden. Tickets für langfristig geplante Veranstaltungen durften auch während des Lockdowns verkauft werden. Der Kläger hat auch tatsächlich im Dezember 2020 noch Umsätze durch Ticketverkäufe erzielt.Auch die Voraussetzung der indirekten Betroffenheit war nicht erfüllt. Der Kläger erzielte seine Umsätze gerade nicht mit direkt betroffenen Unternehmen, sondern mit Endkunden, die von den Schließungsanordnungen nicht unmittelbar betroffen waren.Zum anderen – und das ist die eigentlich brisante Begründung – verstieß die Bewilligung gegen EU-Beihilferecht, konkret gegen Artikel…
Der Markenrechtsstreit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport aus Waldenbuch bei Stuttgart und dem Mannheimer Familienunternehmen Wacker geht vorerst weiter. Vor dem Landgericht Stuttgart wurde kein Urteil gesprochen. Das Gericht setzt auf eine Einigung.
Die Gemeinden Windisch und Brugg haben ein Gesuch für Videokameras publiziert. An 50 Standorten rund um den Bahnhof und an anderen Orten sollen die Geräte für mehr Sicherheit sorgen. Die Auflagen seien streng, sagen die Verantwortlichen. Weiter in der Sendung: · Wettingen: Der Einwohnerrat bewilligte am Donnerstag mit grossem Mehr 3.5 Millionen Franken für den Bau einer provisorischen Asylunterkunft auf der Zirkuswiese. Diese hat Platz für 120 Menschen und wird an den Kanton vermietet als Ersatz für das ehemalige Alterszentrum St. Bernhard. · Würenlingen: Die Hightechzone ist einen Schritt weiter. Die Gemeindeversammlung bewilligte am Donnerstagabend 250'000 Franken. Mit diesem Geld kann die Gemeinde einer Entwicklungsgesellschaft beitreten. Die eigentliche Umzonung kommt erst im Herbst 2026 zur Abstimmung. · Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilt einen Mann aus Sri Lanka wegen Mordes zu 17 Jahren Gefängnis und 15 Jahren Landesverweis. Er hatte im Februar 2023 in Rupperswil seine Frau umgebracht aus Eifersucht. Das Gericht sprach von einer besonders skrupellosen Tat.
Texte von Liedern sind urheberrechtlich geschützt. Und das gilt nach Ansicht des Landgerichts München auch für Sprachmodelle, also KIs wie ChatGPT. Das Gericht gab der Gema recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI geklagt hatte.**********In dieser Folge mit: Moderator: Dominik Schottner Gesprächspartnerin: Anne Tepper, Deutschlandfunk Nova Nachrichten**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Das Bezirksgericht Baden hat einen Mann wegen Mordes zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Jahre 2023 hat er seine Frau in Würenlos erdrosselt, die Leiche hat er auf einer Brücke abgelegt. Der Mann gibt die Tat zu. Das Gericht musste nun entscheiden, ob es Mord oder Totschlag war. Weiter in der Sendung: · Ein Volksauftrag wollte im Kanton Solothurn den Lohn der Regierungsräte kürzen. Das Parlament hat die Forderung der jungen SVP aber abgelehnt. Das Amt müsse attraktiv bleiben. · Im Kanton Aargau gibt es vorerst keine Inklusive Stellen. Die Regierung wollte in der Verwaltung 50 Stellen schaffen für Menschen, die über die IV wieder in den Arbeitsmarkt kommen. Das Parlament hat dieses Konzept aber abgelehnt. Es sei unter anderem zu teuer.
Ein ehemaliger Bündner Verwaltungsrichter wurde wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Das Gericht reduzierte die Strafe um drei Monate – teils wegen «massiver» Vorverurteilung durch die Medien. Für eine solche Strafminderung fehle jede rechtliche Grundlage, sagt ein renommierter Rechtsexperte. Weitere Themen · Wie lassen sich Preisabsprachen erkennen und verhindern? Darüber hat die Wettbewerbskommission WEKO heute in Chur gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Graubünden informiert. Leiter Orlando Nigg erklärt, was der Kanton aus dem Baukartell im Unterengadin gelernt hat – und wie er heute dagegen vorgeht. · Nach zwei Jahren Testbetrieb unter anderem in Chur und Davos ist das digitale Ticket-System Venda 2.0 jetzt im ganzen Kanton Graubünden verfügbar. Fahrgäste können ihre Billette an Bahnhöfen und in allen Postautos digital kaufen – etwa mit Bankkarte, SwissPass oder Twint.
Der F-35-Jet für die Schweizer Armee wird deutlich teurer als gedacht. Deshalb sind Sparmöglichkeiten gesucht, zum Beispiel bei Offset-Geschäften. Aber nicht beim «Projekt Rigi»: Trotz hunderten Millionen an Mehrkosten will das VBS vier F35 in der Schweiz zusammenbauen. Weitere Themen: · Im Missbrauchsfall Gisèle Pelicot hat einer der angeklagten Männer Berufung eingelegt. Das Gericht hatte jedoch kein Gehör und erhöhte die Strafe sogar von neun auf zehn Jahre Haft. · Bananen aus Italien – das soll bald Realität werden. Der schweizerisch-amerikanische Grosskonzern Chiquita pflanzt neu 20'000 Bananenstauden auf Sizilien an. Möglich wird dies durch das zunehmend tropische Klima in der Region. Wie viel Sinn macht das wirtschaftlich? · China verschärft die Regeln für den Export und Handel von seltenen Erden. Das hat weltweite Auswirkungen, denn der Grossteil der seltenen Erden stammt aus China oder wird dort verarbeitet..
Im Januar 2001 soll Rudi K. zum Haftantritt in der Hamburger JVA Glasmoor erscheinen. Das Gericht hatte den Bordellbesitzer wegen Zuhälterei verurteilt. Doch nicht er steht an der Knastpforte, sondern sein Bruder Norbert. Und niemand merkt's. Erst nach zehn Monaten kommt ein anonymer Hinweis, dass vielleicht der Falsche im Gefängnis sitzt. Norbert kommt frei und Rudi muss einrücken. Bis Februar 2003 sitzt er seine Strafe ab, dann wird er vorzeitig entlassen. Drei Monate später steht er wieder vor Gericht - diesmal gemeinsam mit seinem Bruder wegen Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung und Ausweisfälschung. Und wieder versucht Norbert, seinen Bruder rauszuhauen.
Im Januar 2001 soll Rudi K. zum Haftantritt in der Hamburger JVA Glasmoor erscheinen. Das Gericht hatte den Bordellbesitzer wegen Zuhälterei verurteilt. Doch nicht er steht an der Knastpforte, sondern sein Bruder Norbert. Und niemand merkt's. Erst nach zehn Monaten kommt ein anonymer Hinweis, dass vielleicht der Falsche im Gefängnis sitzt. Norbert kommt frei und Rudi muss einrücken. Bis Februar 2003 sitzt er seine Strafe ab, dann wird er vorzeitig entlassen. Drei Monate später steht er wieder vor Gericht - diesmal gemeinsam mit seinem Bruder wegen Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung und Ausweisfälschung. Und wieder versucht Norbert, seinen Bruder rauszuhauen.
Mit Spannung wurde das Urteil im monatelangen Prozess gegen den Querdenken-Gründer erwartet. Nun steht fest, dass Michael Ballweg von dem Vorwurf des Betrugs freigesprochen wurde. Die Strafkammer konnte keine privatnützige Verwendung von Querdenken-Spenden nachweisen. Das Gericht sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung im geringen Umfang schuldig.
Weil ihm wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen das juristische Referendariat verweigert wurde, klagte der rechte Aktivist John Hoewer. Das Gericht wies die Klage ab und verwies dabei auch auf Hoewers Debütroman. Was ist an diesem Urteil so besonders? Schniederjann, Nils www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Weil ihm wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen das juristische Referendariat verweigert wurde, klagte der rechte Aktivist John Hoewer. Das Gericht wies die Klage ab und verwies dabei auch auf Hoewers Debütroman. Was ist an diesem Urteil so besonders? Schniederjann, Nils www.deutschlandfunkkultur.de, Lesart
Diese Woche mit Jonas Waack und Sandra Kirchner. Der Energiekonzern RWE muss nicht für Klimarisiken in Peru zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Klage des peruanischen Landwirts und Bergführers Saúl Luciano Lliuya abgewiesen. Lliuyas Anwältin Roda Verheyen sieht das Urteil trotzdem als großen Erfolg. Das Gericht habe anerkannt, dass Konzerne eine Verantwortung für Klimaschäden haben. Die Rüstungsinvestitionen der Nato-Staaten könnten fast 200 Millionen Tonnen CO2 jährlich in die Atmosphäre blasen. Das zeigen Zahlen des Conflict and Environment Observatory (Ceobs). Schätzungen zufolge sind die Armeen der Welt zusammen für etwa 5,5 Prozent des globalen CO2-Ausstoßes verantwortlich. Das gemeinsame Klimaziel der EU-Staaten für 2030 ist nach wie vor erreichbar. Bis Ende dieses Jahrzehnts werden die CO2-Emissionen laut einer Prognose der EU-Kommission um 54 Prozent sinken, ein Prozent weniger als angestrebt. Dafür müssten die 27 Länder in der EU allerdings ihre geplanten Klimaschutzvorhaben und auch die EU-Vorschriften vollständig umsetzen. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender:innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
„Es lohnt sich, für jedes 0,1 Grad weniger Erwärmung zu kämpfen“, sagt Jochen Flasbarth. Er ist zurück im Bundesumweltministerium – und will dort den Klimaschutz wieder auf Kurs bringen. Der Staatssekretär spricht über Deutschlands internationale Führungsrolle, das Klimaschutzgesetz und seine Sorge vor einer Debatte, die in Fatalismus umschlägt.Ein Landwirt aus Peru klagt gegen RWE – und scheitert vor dem Oberlandesgericht Hamm. Doch obwohl er verloren hat: Das Gericht sieht eine grundsätzliche Verantwortung großer CO₂-Emittenten. Klima-Aktivisten sprechen von einem „Meilenstein“ und halten weitere ähnliche Klagen nun für möglich.In Polen steht eine Richtungswahl an: Wer wird neuer Präsident – der liberale Rafał Trzaskowski oder der nationalkonservative Karol Nawrocki? Wie wird das Ergebnis die deutsch-polnischen Beziehungen beeinflussen? Warum wäre ein Wahlsieg Nawrockis ein Rückschritt für Europa?Table.Briefings - For better informed decisions.Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Alle Informationen zum Trade.Table:https://table.media/aktion/tradetableProfessional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/testen Audio-Werbung Table.Today: jan.puhlmann@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Vier ehemalige Volkswagen-Manager sind im Zuge des Dieselskandals schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Braunschweig hat zwei der Angeklagten wegen Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zwei weitere erhielten Bewährungsstrafen. Die vier Ex-Manager waren in der Motorenentwicklung beschäftigt. 2015 war der Dieselbetrug bekannt geworden. VW räumte damals ein, bei bestimmten Motoren illegale Software verbaut zu haben. Dadurch wurden Abgas-Untersuchungen manipuliert. Das Gericht beziffert den verursachten Schaden auf etwa 2,1 Milliarden Euro.
Tiefe Spuren – Folge 1: Die Frau im Maschsee Es ist Halloween, der 31. Oktober 2012. Mitten in Hannover wird im Maschsee eine zerstückelte Frauenleiche entdeckt. Die Stadt ist erschüttert – wer hat dieses grausame Verbrechen begangen? Die Polizei nimmt sofort die Ermittlungen auf und versucht, die Identität der Toten zu klären. Nur einen Tag später klingelt bei dem 22-jährigen Julian das Telefon. Am Apparat ist seine Großmutter – völlig aufgelöst. Denn Julians Mutter ist tot. Sie wurde ermordet und zerstückelt im Maschsee entsorgt. Vor einigen Monaten hat sich Julian bei uns gemeldet. Er möchte die Geschichte seiner Mutter Andrea erzählen. Denn in der öffentlichen Berichterstattung spielte sie bisher kaum eine Rolle – stattdessen stand fast ausschließlich der Täter im Fokus. Das möchte Julian ändern. Zum ersten Mal spricht er mit uns über seine Mutter: darüber, wie sie aufgewachsen ist, wie eng die Beziehung zwischen ihnen war – und wie er erfahren musste, was ihr angetan wurde. Gerade jetzt ist das für Julian besonders schwer. Denn in wenigen Tagen soll der Mörder seiner Mutter freikommen. Julian sagt: Das ist ein fataler Fehler. Hintergrund: Alexander K. wurde 2013 wegen Mordes an Andrea E. verurteilt. Das Gericht erkannte Mordlust und niedrige Beweggründe, stellte jedoch eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit fest. Er erhielt zwölf Jahre Haft und wurde zunächst im Maßregelvollzug untergebracht. Später stufte ein Gutachten ihn als therapierbar ein, woraufhin er in den Strafvollzug verlegt wurde. Am 30. Mai 2025 soll er entlassen werden – nach vollständiger Verbüßung seiner Strafe. Es gilt der Grundsatz der Resozialisierung. Nach seiner Haftentlassung steht Alexander K. unter Führungsaufsicht – das hat das Landgericht Hildesheim bestätigt. Welche konkreten Auflagen die zuständige Strafvollstreckungskammer verhängt hat, bleibt jedoch unter Verschluss. Sprecherin Janina Schaffert erklärt der Zeitung HAZ, dass weder zur Dauer noch zu den konkreten Weisungen innerhalb der Führungsaufsicht Angaben gemacht werden könnten – es handle sich um ein „nichtöffentliches Verfahren“. “Die Frau im Maschsee“ ist die erste von insgesamt zwei Folgen von “Tiefe Spuren - Der Maschseemord“. In der nächsten Woche veröffentlichen wir die nächsten Folge. Danach geht es auf diesem Kanal ganz normal mit “Mord auf Ex” weiter. “Tiefe Spuren” sind Spezialfolgen von “Mord auf Ex”, in denen wir aufwändige Recherchen erzählen. In den letzten Jahren haben uns immer wieder Menschen mit ihren persönlichen Geschichten kontaktiert, wir haben einige von ihnen lange recherchiert. Vor Ort. Auf ihren Spuren. “Tiefe Spuren“ ist eine Produktion von Auf Ex Productions. Hosts: Leonie Bartsch, Linn Schütze Skript: Linn Schütze Produktion: Alexander Chouzanas Redaktion: Antonia Fischer, Stefan Weikert & Viviane Osswald Experte: Christian Pfeiffer Polizeireporterin: Britta Mahrholz vom Podcast "True Crime Hannover" (Folge zum Fall: Zerstückelt und versenkt - der Maschseemörder) Vielen Dank an dieser Stelle an Julian für seine Offenheit und seinen Mut, seine Geschichte mit uns zu teilen. Weitere Informationen, Bilder und Videos findet ihr auf Social Media unter: @mordaufexpodcast Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? [**Hier findest du alle Infos & Rabatte!**](https://linktr.ee/MordaufEx) Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? [**Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio!**](https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio) Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/MordaufEx Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
In dieser Episode von Movecast sprechen Martin Benz und Martin Thoms über den bekannten Text aus Matthäus 25, bei dem der König die Schafe von den Böcken trennt. In diesem Text geht es mehrmals um das Gericht und die Hölle und die beiden versuchen diesen Text einmal aus einer anderen Perspektive heraus auszulegen, wodurch er seine Bedrohlichkeit und seine scheinbare Höllenlehre verliert. Wenn du dich in das Thema Allversöhnung vertiefen willst, kannst du hier Martins Buch erwerben: https://www.eva-leipzig.de/de/es-ist-vollbracht-oder-doch-nicht-2 und dich hier für den Onlinestudientag zur Allversöhnung am 19.07. mit Martin anmelden: www.martinthoms.de Movecast und Lovecast finanzieren sich ausschließlich von Spenden. Wenn du unsere Arbeit unterstützen möchtest, findest du alle Informationen hier: https://movecast.de/spenden-givio/. Vielen Dank! Das Transskript zur Folge findet sich auf www.movecast.de unter der jeweiligen Episode. GEMA-freie Musik von www.frametraxx.de Cinematic by Makaih Beats is licensed under a Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License. https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss ihre SMS mit Pfizer-Chef Albert Bourla offenlegen. Die Textnachrichten betreffen milliardenschwere Impfstoffverträge – und werfen Fragen zur Transparenz in der EU auf.
Zu Gast bei Jay, Marco und Gofi ist auch diesmal wieder der Theologe Martin Thoms mit seinem neuen Buch „Es ist vollbracht! Oder doch nicht?“, in dem er sich ausgiebig mit der Fantasie der Allversöhnung auseinandersetzt. Was er mit dieser Fantasie meint, erzählt er im ersten Teil des Gesprächs. Außerdem hat Martin dort die fünf häufigsten Einwände gegen eine Vorstellung der Allversöhnung aufgezählt und ist auf die ersten beiden davon ausführlich eingegangen. Im aktuellen Talk geht es um die verbleibenden drei: Das Gericht und die Gerechtigkeit Gottes, Glaube und der freie Wille des Menschen und die Frage, wofür es denn dann überhaupt noch Mission und Evangelisation braucht. Winkt Gott alle Menschen einfach so durch? Egal, ob sie nun wollen oder nicht? Übergeht das nicht die menschliche Entscheidungsfähigkeit? Und wozu braucht es dann noch Glauben? Und wenn ohnehin am Ende alle gerettet werden, warum dann noch den Aufwand betreiben, andere Menschen zum Glauben an Jesus einzuladen? Im Gespräch mit den drei Hossa-Talkern stellt sich Martin Thoms allen diesen Fragen und behauptet, dass die Argumente, die auf den ersten Blick gegen eine Allversöhnung sprechen, bei näherer Betrachtung eigentlich genau das Gegenteil sind. Ein inspirierender Talk, der noch einmal deutlich macht, warum es für dieses Thema unbedingt eine Doppelfolge geben musste und warum selbst nach dem eigentlich perfekten Schlusswort noch nicht alles gesagt war. Du findest unseren Gast Martin Thoms online auf seiner Webseite: www.martinthoms.de und auf Instagram: instagram.com/martinthoms.de Hier findest Du Martins Buch „Es ist vollbracht! Oder doch nicht?“, über das wir in der Folge geredet haben: https://www.eva-leipzig.de/de/es-ist-vollbracht-oder-doch-nicht-2 Und hier findest Du Martins Online-Kurs: https://martinthoms.de/onlinekurs.html
Marine Le Pen, Gesicht des rechtspopulistischen Rassemblement national in Frankreich, ist wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen worden. Das hat das Pariser Strafgericht am Montag verkündet. Das Gericht hat Marine Le Pen das passive Wahlrecht entzogen. Damit kann sie bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027 nicht antreten. Hélène Miard-Delacroix ist Politologin und Historikerin, sie hat eine Professur an der Uni Sorbonne in Paris. Im Tagesgespräch analysiert sie das Urteil und spricht über dessen Folgen für Frankreich. Sie ist zu Gast bei Simone Hulliger.
Mehr als 15 Jahre hat das Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte in der Buwog-Affäre gedauert. Heute hat der Oberste Gerichtshof bestätigt: Der ehemalige Finanzminister und weitere Angeklagte sind schuldig. Das Gericht verkürzt aber die Haftstrafen. Und: Teile des Verfahrens müssen wiederholt werden. Ob Grasser und Co nun wirklich ins Gefängnis wandern und ob die Länge des Verfahrens noch Folgen haben könnte, erklärt STANDARD-Wirtschaftsredakteurin Renate Graber.
Send us a textDie Lufthansa darf laut Urteil des Landgerichts Köln bestimmte Aussagen über CO₂-Kompensation in ihrer Werbung nicht mehr verwenden. Hintergrund: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen irreführende Aussagen geklagt – mit Erfolg. Besonders betroffen sind Formulierungen zur “Klimaneutralität durch SAF oder Klimaschutzprojekte”. Das Gericht kritisierte, Kunden würden in die Irre geführt, was die tatsächliche Wirkung ihrer Zahlungen betrifft. Lufthansa will das Urteil prüfen.
Eine Frau wird nicht für den Vorbereitungsdienst bei der Kriminalpolizei zugelassen. Die Begründung: Tattoos auf ihren Händen. Das Gericht betonte aber, auf das Motiv komme es an. Was erlaubt ist? Die Urteile der Woche.
Nach ihrem Telefonat wollen US-Präsident Donald Trump und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin Friedensgespräche für die Ukraine aufgleisen. Darauf hatten sie sich telefonisch geeinigt. Wie eine solche telefonische Einigung zustande kommt, weiss ein ehemaliger Diplomat. Weitere Themen: · Im sogenannten «Rockerprozess» hat das Berner Obergericht die Urteile gegen die Motorrad-Gangs «Hells Angels» und «Bandidos» bestätigt. Mitglieder der beiden verfeindeten Banden haben sich vor sechs Jahren in Belp mit Schusswaffen und Schlagringen bekämpft. Das Gericht hält an den Freiheitsstrafen fest. · In Deutschland hat Bundeskanzler Olaf Scholz gerade eine Kommunikationsaffäre in der heissen Phase des Wahlkampfs am Hals. Ihm wird vorgeworfen, sich rassistisch gegenüber einem Schwarzen Politiker der CDU geäussert zu haben – ausgerechnet in einer Rede, in der der Sozialdemokrat Scholz die Union kritisierte, sich dem Faschismus und der AfD anzunähern. · In Tschechien können die Behörden dank einer Biber-Familie mehr als eine Million Franken sparen. Konkret geht es um ein Flussrenaturierungsprojekt. Dieses haben die Biber sozusagen über Nacht erledigt: Sie haben genau dort einen Damm gebaut, wo die Behörden einen geplant hatten. Der Leiter der Biberfachstelle in der Schweiz weiss, ob auch hierzulande die Biber die Bagger ersetzt haben.
Der vermeintliche Sieg von Shell bedeutet nicht, dass ein Gericht eingeknickt ist. Er bedeutet, das rechtssicher geklärt werden muss, was private Unternehmen tun dürfen. Staatliche Organisationen haben es versäumt, Ölmultis klare Grenzen zu setzen. Ein Kommentar von Dorothee Holz www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
Am 22. Oktober sitzt im Straflandesgericht in Graz eine ungewöhnliche Verdächtige auf der Anklagebank. Ein Mädchen, 14 Jahre alt, die Haare zu zwei Zöpfen geflochten. Was der Schülerin vorgeworfen wird, klingt ungeheuerlich. Sie soll einer terroristischen Organisation – dem sogenannten Islamischen Staat – beigetreten sein. Und sie soll geplant haben, in Graz einen Anschlag zu verüben. Vor Gericht spricht das Mädchen nüchtern über die grausame Ideologie des IS. Sie spricht über ihre Pläne, "Unschuldige" töten zu wollen, als würde sie von einem Computerspiel reden. Radikalisiert hat sich die 14-Jährige im Netz. Genauer gesagt: über Tiktok. Das Gericht verurteilt sie an diesem Tag zu zwei Jahren Haft. In dieser Folge von Inside Austria sprechen wir darüber, was ein 14-jähriges Mädchen in Österreich dazu bringt, sich einer Terrormiliz anzuschließen. Wir rekonstruieren, wie die Schülerin einen Anschlag in Graz plante. Und wir fragen, wie gefährlich Terrorpropaganda in sozialen Medien ist. In dieser Folge zu hören: Moussa Al-Hassan Diaw (Gründer der Deradikalisierungsstelle DERAD), Jan Michael Marchart (Chronik- und Innenpolitikredakteur DER STANDARD), Walter Müller (STANDARD-Korrespondent in Graz); Skript: Margit Ehrenhöfer und Lucia Heisterkamp; Moderation: Margit Ehrenhöfer und Lucia Heisterkamp; Redigat: Yasemin Yüksel, Tobias Holub; Produktion: Marc Glücks Falls Sie unseren Podcast einmal live erleben wollen, dann kommen Sie am 23. November auf der **Messe “Buch Wien”** vorbei. Mit dem Rabattcode “standard” gibt es einen Nachlass auf die Eintrittskarten. Außerdem sind noch viele weitere Podcast vom STANDARD auch der Buch Wien vertreten. Alle Links und Infos zum Programm finden Sie unter [www.buchwien.at/programm](http://www.buchwien.at/programm). Unsere Hörerinnen und Hörer können mit dem Rabattcode "Standard" 12Wochen das Angebot von SPIEGEL+ für nur 2,49 € pro Woche testen. Alle Infos dazu finden Sie auf [spiegel.de/derstandard](http://spiegel.de/derstandard).
Dass Antonio Guterres am Brics-Gipfel in Russland teilnimmt, sorgt weltweit für Kritik. Es sei ein Geschenk an den russischen Präsidenten Wladimir Putin, ein Bückling vor dem Diktator, heisst es unter anderem. Doch hatte Guterres wirklich die Wahl? Weitere Themen: In Arosa haben Lokalpolitikerinnen und -politiker jahrelang Ski-Abonnemente der Bergbahnen geschenkt bekommen. Das Gericht in Landquart entschied nun, dass es sich dabei nicht um Vorteilsgewährung handelte. Was sagt Katja Gloor, die Geschäftsführerin von Transparency International dazu? In Georgien wird am Samstag ein neues Parlament gewählt. Die amtierende Regierung orientiert sich immer stärker an Russland und gebart sich zunehmend autokratisch. Jüngst versprach die Regierungspartei, nach einem Wahlsieg sämtliche Oppositionsparteien zu verbieten.