Podcasts about grundtendenz

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Gruppendynamik
Gruppendynamik und Affektlogik Teil 3

Gruppendynamik

Play Episode Listen Later Aug 26, 2022 34:34


Gruppendynamik und Affektlogik Teil 3 Roland J. Schuster im Gespräch mit Luc Ciompi Dies ist der dritte Teil einer Reihe von Gesprächen mit Prof. Dr. med. emeritus, Dr. honoris causa der Universität Lausanne Luc Ciompi (*1929) dem Begründer des Konzepts der Affektlogik. In diesem Teil diskutiert Luc Ciompi zunächst definitorische Probleme von überlappenden Begriffen wie Emotion, Gefühl, Affekt in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen. Im Rahmen der Affektlogik wird der Begriff des Affekts als Oberbegriff über gefühlsartige Phänomene aller Art verwendet und scharf definiert. Besonders betont wird anschließend der energetische Aspekt von Gefühlen. Gefühle sind evolutionär entstandene psychophysiologische Grundkräfte mit der Grundtendenz des „Hin zu“ und “Weg von”. Sie funktionieren in steter Wechselwirkung mit kognitiven Unterscheidungen als lebenswichtige Motoren und Motivatoren allen individuellen wie kollektiven Denkens und Handelns. Der energetische Aspekt von Emotionen ist keine bloße Metapher, sondern gründet auf messbaren, mit unterschiedlichen emotionalen Zuständen verbundenen biologischen Energieverbrauchsmustern. http://www.ciompi.com/ Literatur Luc Ciompi und Elke Endert 2011: Gefühle machen Geschichte. Die Wirkung kollektiver Emotionen - von Hitler bis Obama. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen Luc Ciompi 2019: Affektlogik. Über die Struktur der Psyche und ihre Entwicklung. Auer, Heidelberg Luc Ciompi 2002: Gefühle, Affekte, Affektlogik. Ihr Stellenwert in unserem Menschen- und Weltverständnis. Wiener Vorlesungen. Picus, Wien Luc Ciompi 1997: Die emotionalen Grundlagen des Denkens. Entwurf einer fraktalen Affektlogik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen

Einfach Traden lernen  - Börse verstehen
#11 Börse in 5 Minuten 02.12.2019

Einfach Traden lernen - Börse verstehen

Play Episode Listen Later Nov 30, 2019 6:38


Der Podcast Einfach Traden lernen - Börse in 5 Minuten Die Märkte im Blick Was für eine Aufwärtsbewegung. Wohin können sich noch die amerikanischen Indizes S&P 500, Nasdaq 100 und der DAX Index bewegen? Im Dax ist die Grundtendenz ein Aufwärtstrend. Dieser wird derzeit bei 13250 Punkten nivelliert, da dort der letzte relative Hochpunkt zu finden ist. Weiterhin stossen wir auch an das Jahreshoch bei 13500 Punkten an. In diesem Bereich sollte sich zunächst eine Erholung anbieten. Auch eine leichte Korrektur wäre denkbar. Der S&P 500 bewegt sich am seinem 52 Wochen Hoch. Jegliche Abwärtsbewegung ist nur eine Korrektur in einem Aufwärtstrend. Ohne gleich einen Crash auszurufen, sei angemerkt, dass die derzeitige Aufwärtsbewegung unter niedrigem Handelsvolumen stattgefunden hat. Der Technologie Index Nasdaq hat das 52 Wochen Hoch bereits überwunden und zeigt ein ähnliches Bild wie der breiter aufgestellte S&P Index. Fazit: Alle 3 besprochenen Börsen-Index befinden sich in einem intakten Aufwärtstrend.   Jeden Tag neue Trading Ideen entdecken mit dem friends club: https://www.simplified-trading.com/friends-club-silver Ich freue mich immer über Feedback und deine Wunschanalyse. Schreib mir Deine Meinung auf Facebook https://www.facebook.com/simplified.trading/ Wenn Dir diese Folge gefallen hat, hinterlasse bitte eine 5-Sterne Bewertung, ein Feedback auf iTunes und abonniere diesen Podcast.

Einfach Traden lernen  - Börse verstehen
#10 Börse in 5 Minuten 29.04.2019

Einfach Traden lernen - Börse verstehen

Play Episode Listen Later Apr 29, 2019 7:16


Der Podcast Einfach Traden lernen - Börse in 5 Minuten Die Märkte im Blick Heute werfen wir einen Blick auf die amerikanischen Indizes S&P 500, Nasdaq 100 und den DAX Index. Im Dax ist die Grundtendenz ein Aufwärtstrend. Dieser wird derzeit bei 12450 Punkten nivelliert, da dort der letzte relative Hochpunkt zu finden ist. Der S&P 500 bewegt sich am seinem 52 Wochen Hoch. Es wird also spannend bleiben wie sich der Markt an diesem wichtigen Punkt verhalten wird. Jegliche Abwärtsbewegung ist nur eine Korrektur in einem Aufwärtstrend. Der Technologie Index Nasdaq hat das 52 Wochen Hoch bereits überwunden. Fazit: Alle 3 besprochenen Börsen-Index befinden sich in einem intakten Aufwärtstrend.   Jeden Tag neue Trading Ideen entdecken mit dem friends club: https://www.simplified-trading.com/friends-club-silver Ich freue mich immer über Feedback und deine Wunschanalyse. Schreib mir Deine Meinung auf Facebook https://www.facebook.com/simplified.trading/ Wenn Dir diese Folge gefallen hat, hinterlasse bitte eine 5-Sterne Bewertung, ein Feedback auf iTunes und abonniere diesen Podcast.

ZKM | Karlsruhe /// Veranstaltungen /// Events
Ludwig Morenz: Gottes-Worte und Götter-Zeichen. Von Figurativität und Ikonizität der frühen Hieroglyphenschrift

ZKM | Karlsruhe /// Veranstaltungen /// Events

Play Episode Listen Later Dec 31, 2012 63:47


Götter und Schriften rund ums Mittelmeer. Symposion in memoriam Friedrich Kittler | Symposium Fr, 19.10.2012 – Sa, 20.10.2012, ZKM_Medientheater Die ägyptische Hieroglyphenschrift ist durch eine hohe Figurativität der Zeichen charakterisiert. Daneben wurde eine kursive Schreibform praktiziert, das Hieratische. Hinsichtlich der Ikonozität wurden beide Schriftweisen gleichwertig gebraucht, und sind fast komplett ineinander überführbar. Ganz wie beispielsweise die mesopotamische Keilschrift kann das ägyptische Schriftsystem als ein phono-semantisches Hybrid verstanden werden. Hier wurden sowohl Phonogramme (insb. Ein- und Zweikonsonantenzeichen) als auch Semogramme (insb. Ideogramme und Determinative) nebeneinander und im Zusammenspiel miteinander verwendet. Ein frühes kulturelles Feld des Schriftgebrauchs war das sakrale, wozu die Schreibung von Götternamen gehört. Hier zeigen sich medien- und mentalitätsgeschichtliche Entwicklungen buchstäblich verzeichnet. Mit drei Fallstudien soll eine Scharnierszeit der ägyptischen Schriftgeschichte in den Blick genommen werden, das spätere 4. und das frühe 3. Jt. v.Chr.: a) Varianten des Götterkonzepts im Spiegel der Zeichenformen b) Neith, eine bereits vor-ägyptische Göttin – Veränderungen in der Zeichenform als Anzeichen kultureller Brüche c) Von Horus zu Re. Eine frühe Entmythologisierung des Sonnengottes Vorstellungen und Denkräume, Diskurse und Brüche in Diskursen sind als Spuren in den Hieroglyphen selbst und im Zeichengebrauch abgelagert. Dabei erscheint die dezidiert poetische und metaphorische Dimension der Schrift als differentia specifica der phono-semantischen Hybride im Unterschied zur phonozentrischen Alphabetschrift. Allerdings ist dies nur eine Grundtendenz, denn auch in Alphabetschrift schlummert ein ikonisches Rezidiv, während umgekehrt mit phono-semantischen Hybriden auch phono-logisch geschrieben werden konnte und wurde. Ludwig D. Morenz ist seit 2009 Professor für Ägyptologie an der Universität Bonn. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen Schriftgeschichte, Kultursemiotik, Ägyptologische Bildanthropologie und Literatur des Mittleren Reiches. Zu den aktuellen Monographien zählen: Schriftentwicklung im Kulturkontakt. Das erste Jahrtausend der Alphabetschrift, Bd. 1 der Reihe Thot. Beiträge zur historischen Epistemologie und Medienarchäologie, Berlin, EB-Verlag, 2012; Kultur- und mediengeschichtliche Essays zu einer Archäologie der Schrift. Von den frühneolithischen Zeichensystemen bis zu den frühen Schriftsystemen in Ägypten und dem Vorderen Orient, Bd. 4 der Reihe Thot. "Beiträge zur historischen Epistemologie und Medienarchäologie", Berlin, EB-Verlag, 20120.

Tierärztliche Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 04/07

Die private Hobbytierhaltung ist nicht auf Haushunde, Katzen und klassische Heimtiere wie Kleinnager, Ziervögel oder Zierfische beschränkt. Die Haltung von Wildtieren, insbesondere von exotischen Reptilien, in Privathand hat längst nennenswerte Bedeutung erreicht. Auch Wildtiere, von denen beträchtliche Gefahren für den Menschen ausgehen können, werden privat gehalten. Genaue Zahlen sind mangels Meldepflicht nicht verfügbar. Obgleich auch keine genauen Unfallzahlen bekannt sind, darf das mit der privaten Haltung einiger Wildtierarten einhergehende Gefährdungspotenzial nicht unterschätzt werden. Bei ausbruchs- und zugangssicherer Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten ist die Gefahr für Dritte sehr gering. Durch fachgerechten Umgang ist auch das Risiko für den Pfleger überschaubar. Es erweist sich jedoch, dass die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland, die eine sichere und fachgerechte Haltung von gefährlichen Tieren gewährleisten sollten, weder harmonisiert noch ausreichend sind. Aus Vorschriften des Tier-, Arten-, und Naturschutzes und den verschiedenen Vorschriften zur Nutzung von Wohnungen und Privatgebäuden ergeben sich keine ausreichenden Möglichkeiten, die private Haltung von gefährlichen Wildtieren zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Bundeseinheitliche Gesetze enthalten keine Vorschriften zur Gefahrenabwehr und dürfen dies auch nicht entsprechend der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Grundgesetz. Aufgrund des Chemikaliengesetzes und der Bundeskompetenz für Regelungen über Gifte könnte lediglich eine sicherheitsrechtliche Verordnung über die Haltung von Gifttieren erlassen werden, jedoch besteht eine solche bislang nicht. Die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht haben die Bundesländer. Von dieser Befugnis haben hinsichtlich gefährlicher Wildtiere Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht und spezielle, sicherheitsbezogene Regelungen für die Privathaltung von gefährlichen Wildtieren erlassen. Diese sehen sämtlich eine Genehmigungspflicht für die Haltung von gefährlichen Wildtieren vor, unterscheiden sich aber sowohl in den Voraussetzungen, die vom Halter erfüllt werden müssen, als auch hinsichtlich der Frage, welche Wildtiere als gefährlich anzusehen sind. Darüber hinaus divergieren die Regelungen der Länder bezüglich der Grundtendenz, ob eine Erlaubnis der Regel- oder der Ausnahmefall ist. Zudem kann keine dieser Regelungen inhaltlich voll überzeugen. In Bundesländern ohne spezielle Regelungen zur Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten sind über sicherheitsrechtliche Generalklauseln zwar Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in individuellen Fällen möglich, generelle präventive Bedingungen für eine sichere Haltung oder Melde- und Genehmigungspflichten können aber nicht festgelegt werden. Individuelle Gefahrenabwehr-Maßnahmen können auch in den anderen sechs Ländern getroffen werden. Die Inhomogenität der Rechtslage verdeutlicht sich zunehmend, wenn man den Blick über Deutschland hinaus auf Europa richtet. Eine Analyse der bestehenden Regelungen zur privaten Haltung fördert insgesamt deutliche Defizite zutage und legt den Schluss nahe, dass eine Neuregelung vonnöten ist. Dabei können durch die bisherigen Regelungen wertvolle Anregungen gewonnen werden. Um die Gefahren für den Menschen durch gefährliche Wildtiere in Menschenhand möglichst gering zu halten, steht die Normierung einer einheitlichen Genehmigungspflicht für Gefahrtierhaltungen auf Bundes- oder gar EU-Ebene an vorderer Stelle. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, müsste hierfür trotz vorhandener Uneinigkeiten zunächst eine verbindliche, wenngleich nicht abschließende Liste gefährlicher Wildtiere festgelegt werden. Alsdann ist es wichtig, konkrete Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zu formulieren. Im Blick auf die Person des Tierhalters sind dies z.B. Zuverlässigkeit und der Nachweis der praktischen und theoretischen Fachkunde, nicht aber ein irgendwie geartetes „berechtigtes“ Interesse. In haltungsbezogener Hinsicht sind Voraussetzungen für eine tiergerechte Haltung und prägnante Bedingungen für ausbruchsichere Gehege zu normieren. Auch sollten vorsorgende Maßnahmen zur Minimierung etwaiger Schäden und Unfallfolgen (z.B. Haftpflichtversicherung, Notfallplan, Mitgliedschaft im Serumverein) und die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verlangt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sollte eine Genehmigung generell erteilt werden. Einer nachvollziehbaren Kontrolle der Weitergabe von gefährlichen Tieren wildlebender Arten kommt eine wichtige Position bei der Umsetzung einer Regelung zu. Präventivmaßnahmen sollten also bereits hier ansetzen. Deshalb sollte eine (separate) Vorschrift über die Haltung von gefährlichen Wildtieren unbedingt auch für gewerbliche Tierhalter erlassen werden. Als Vollzugshandhabe sollte für den Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften neben der Ahndung als Ordnungswidrigkeit und dem Entzug der Genehmigung auch die Möglichkeit der Einziehung von Tieren vorgesehen werden, selbst wenn damit Kosten für die öffentliche Hand einhergehen, insbesondere durch die Unterbringung von eingezogenen oder abgegebenen Tieren. Schließlich ist anzuregen, dass bei der Umsetzung und Anwendung der Vorschriften bei Bedarf Sachverständige (z.B. spezialisierte Tierärzte, Zoologen) zu Rate gezogen werden. Die Umsetzung dieses Vorschlages würde die Voraussetzungen der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten sachgerechter ausgestalten als es bisher der Fall ist. Eine einheitliche, bundesweite (oder gar europaweite) Implementierung würde die Rechtssicherheit und Legitimität erhöhen, den Anforderungen einer modernen und mobilen Gesellschaft besser gerecht werden, sowie das von privat gehaltenen gefährlichen Wildtieren ausgehende Gefahrenpotential reduzieren.