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Eine Deutschlandfahne auf dem Balkon der AfD-Fraktion hat erneut eine Debatte über die Hausordnung des Bundestages ausgelöst. Die Bundestagspolizei war erschienen, weil die Fahne dort geschwenkt worden war. Es habe der Verdacht einer Übertretung der Hausordnung bestanden.
Die WM-Qualifikation ist geschafft und wenn die Balance stimmt, ist alles super. Anna Dreher, Jana Lange und Noah Platschko über die großen Linien im DFB-Team und einen bemerkenswerten Verstoß gegen Dopingkontrollregeln.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-MitgliedsstaatenEin Kommentar von Tilo Gräser.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“...https://apolut.net/eu-putsch-ohne-widerstand-von-tilo-graser/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Im Februar starteten die USA und Israel einen Angriff auf den Iran, der von vielen als Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet wird. Zwar gilt mittlerweile eine Art Waffenstillstand und die USA und der Iran verhandeln in Pakistan. Gleichzeitig bleibt aktuell die Straße von Hormus weiterhin blockiert, das Mullah-Regime wirkt zumindest nach außen hin gestärkt – und Israel setzt seine Invasion im Libanon ungehindert fort. In dieser Folge spricht Pauline Jäckels mit der Politikwissenschaftlerin und Iran-Expertin Diba Mirzaei. Sie diskutieren, warum Donald Trump einen Krieg begonnen hat, aus dem er sich nun nur schwer wieder befreien kann, welche Rolle und Interessen die Golfstaaten in diesem Konflikt verfolgen und was der Austritt der Vereinigten Arabischen Emirate aus der OPEC für die Region bedeutet. Und wie steht es heute um das iranische Regime: Wo hat der Krieg es gestärkt – und wo tatsächlich geschwächt? Mirzaei glaubt nicht daran, dass das Regime kurzfristig zu Fall gebracht werden kann. Unter bestimmten Umständen aber, so ihre Einschätzung, könnte es von innen heraus gelingen. Diba Mirzaei ist eine iranisch-deutsche Politikwissenschaftlerin mit den Schwerpunkten iranische Außenpolitik und die Beziehungen zwischen dem Iran und den Golfstaaten. Sie forscht am German Institute for Global and Area Studies (GIGA) in Hamburg. Erst seit Kurzem ist sie mit ihren Analysen öffentlich präsent – und bringt neue, kritische Perspektiven in den deutschen Diskurs über den Iran. Schreibt uns an weltunordnung@rosalux.org
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um richtiges und um falsches Behördenhandeln. Zunächst sprechen wir 00:35) über das Fehlverhalten des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Im Vorfeld der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises für das Jahr 2025 ließ der BKM im Januar 2026 drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste der Jury streichen. In einem Interview mit der ZEIT äußerte er dazu unter anderem: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Der hiergegen ans VG Berlin gerichtete Eilantrag hatte Erfolg, für die Bewertung „Extremisten“ existiere keine belastbare Tatsachengrundlage, sie verlasse den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots. Sodann sprechen Niko und Stefan (10:00) über einen Leitfaden zur Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO, Muster und Erläuterungen), zu dem der Europäische Datenschutzausschuss EDSA eine öffentliche Konsultation gestartet hat. Schließlich geht es (22:20) um eine Entscheidung des VG Ansbach vom 2.2.2026. Der Kläger begehrt ein aufsichtliches Tätigwerden des beklagten bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (LDA) wegen einer angeblich illegalen Videoüberwachung. Per Abschlussmitteilung teilte das LDA dem Kläger mit, dass es gegen den Verantwortlichen keine Aufsichtsmaßnahmen ergreifen werde. Die Videoüberwachung sei in der dem LDA mitgeteilten Art und Weise datenschutzrechtlich nicht unzulässig. Die Klage war unbegründet, ein Verstoß der makellosen Ministerialen gegen die DSGVO war auch aus Sicht des VG nicht festzustellen.
„Die ganze Entwicklung fühlt sich an, als hätte man uns beklaut.“ Mit dieser Zuspitzung beschreibt Michael Duderstädt die Perspektive vieler Kreativer auf Künstliche Intelligenz. Der Direktor Politische Kommunikation der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA spricht mit Christian Jakubetz darüber, wie KI-Systeme mit urheberrechtlich geschützten Inhalten umgehen und wo die Grenzen verlaufen. Im Zentrum steht die Frage, wann aus Inspiration ein Verstoß wird: beim Generieren von Songtexten, beim Komponieren von Musik und beim Training der Systeme selbst. Konkret geht es auch um die Prozesse, die die GEMA derzeit führt und um die Grauzonen zwischen Zitat, Ähnlichkeit und Plagiat. Weiterführender Link/Dossier der GEMA "KI in der Musik": https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik Soundbeispiele: https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-klage/soundbeispiele-suno
Noch sind Europas Äcker weitgehend gentechnikfrei – doch das könnte sich bald ändern. Die EU plant die weitgehende Deregulierung von Pflanzen, die mithilfe Neuer Gentechnik hergestellt wurden. Sie sollen ohne jegliche ökologische und gesundheitliche Risikoprüfung und ohne Kennzeichnung auf den Markt kommen. Doch wie sicher ist die „Neue Gentechnik“ wirklich? Welche Kriterien für deren „Unbedenklichkeit“ liegen dem Gesetzesvorschlag zugrunde? Und was würde es für uns alle (aber auch für die Natur) bedeuten, wenn die Vorgaben der EU-Kommission wie geplant umgesetzt würden? Werden Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit dann den Interessen einiger weniger Gentechnikkonzerne geopfert? – Eine kritische Auseinandersetzung mit dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission, der Neuen Gentechnik den Weg auf die Äcker Europas zu ebnen.
Die Lage am Persischen Golf bleibt unübersichtlich. Irans Anführer "sehen sich jetzt bereits als die Gewinner des Krieges", sagt Bente Scheller, Leiterin des Referats Nahost bei der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung. Gleichzeitig hat US-Präsident Donald Trump gesagt: "Ob wir einen Deal machen oder nicht, macht für mich keinen Unterschied." Die Vereinigten Staaten hätten ohnehin schon gewonnen. Eigentlich sollten unmittelbar vor dem Ende der Feuerpause im Iran-Krieg neue Verhandlungen zwischen der iranischen Führung und einer US-Delegation stattfinden. Ein geplantes Treffen in Pakistan hat Teheran aber kurzfristig abgesagt. Vorher hatte das US-Militär im Golf von Oman einen iranischen Frachter geentert. Die iranische Seite spricht von einem Verstoß gegen die vereinbarte Waffenruhe. Schon das zeigt für Scheller, dass die Waffenruhe nicht den gewünschten Effekt gehabt habe: "Ich denke, dass wir eher eine Negativ-Bilanz haben", sagt sie im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich. "Das Vertrauen, das eigentlich innerhalb so einer Waffenruhe entstehen sollte, ist nicht erfolgt."
Bestürzung in Runkel und Umgebung über einen tödlichen Arbeitsunfall! Gestern Nachmittag werden die Einsatzkräfte auf das Firmengelände einer Lederfabrik und Pelz-Gerberei etwas außerhalb von Runkel gerufen. Fünf Menschen liegen bewusstlos in einer zur Gerberei gehörenden Grube. Drei davon können nicht mehr wiederbelebt werden. eim Speedmarathon gestern war die Polizei auch bei uns in Mittelhessen unterwegs und hat potentielle Raser kontrolliert. Der größte Verstoß in ganz Hessen wurde in Herborn festegestellt: 101 km/h statt der geltenden 50 ist ein Motorradfahrer auf der B255 unterwegs gewesen - und muss jetzt einen Monat den Führerschein abgeben. In der Frauen-Basketball-Bundesliga wartet heute um 20 Uhr Spiel vier auf den BC Marburg. Anwurf ist um 20 Uhr in der Georg-Gaßmann-Halle. Dabei entscheidet sich, ob die Basketballerinnen des BC ins Finale der Basketball-Bundesliga kommt. Oder ob es am Samstag das fünfte und letzte Spiel ansteht.
Wenn eine Datenschutzbehörde ein Millionenbußgeld verhängt und das betroffene Unternehmen dagegen Einspruch einlegt, passiert in Deutschland etwas Merkwürdiges: Die Behörde, die den Fall über Monate ermittelt und den Verstoß festgestellt hat, wird aus dem Verfahren gedrängt. Die Staatsanwaltschaft übernimmt, oft ohne tiefere Kenntnis der Materie. In Episode 157 des c't-Datenschutz-Podcasts beleuchten Holger und Joerg mit Denis Lehmkemper, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, diesen eigentümlichen Verfahrensweg. Anlass ist der Fall notebooksbilliger.de. Die niedersächsische Datenschutzbehörde hatte 2020 ein Bußgeld von 10,4 Millionen Euro verhängt, weil das Unternehmen mit 81 Kameras Beschäftigte, Kunden und Dritte mit Videokameras überwacht hatte -- mit unzulässig hohen Speicherdauern von bis zu 60 Tagen. Das Landgericht Hannover reduzierte die Summe auf 700.000 Euro, das Oberlandesgericht Celle hob sie schließlich Ende 2025 in der Rechtsbeschwerde auf 900.000 Euro an. Die materiellen Verstöße bestätigten beide Instanzen, doch vom ursprünglichen Bußgeld blieb weniger als ein Zehntel übrig. Lehmkemper erklärt, wie ein solches Verfahren abläuft: Die Datenschutzbehörde ermittelt als Verwaltungsbehörde nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), hört die Beteiligten an und erlässt einen Bußgeldbescheid. Legt das Unternehmen binnen 14 Tagen Einspruch ein und hält die Behörde an ihrer Einschätzung fest, übergibt sie den Fall an die Staatsanwaltschaft. Ab diesem Moment verliert die Datenschutzbehörde jede Steuerungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft vertritt den Fall vor Gericht, kann eigene Anträge stellen und sogar die Einstellung beantragen. In der Rechtsmittelinstanz übernimmt die Generalstaatsanwaltschaft, und kann wiederum ganz andere Summen beantragen als die Staatsanwaltschaft. Im Fall notebooksbilliger.de forderte die Staatsanwaltschaft mindestens fünf Millionen Euro, die Generalstaatsanwaltschaft beantragte 1,47 Millionen. Die Datenschutzbehörde durfte dazu nichts sagen und hatte zeitweise sogar Schwierigkeiten, die Gerichtsentscheidung überhaupt zu erhalten. Noch drastischer zeigte sich das Problem in einem Bußgeldverfahren gegen VW: Dort vergaß offenbar jemand in der Staatsanwaltschaft, einen fertigen Schriftsatz zu unterschreiben - die Rechtsbeschwerde scheiterte an einem Formfehler. Lehmkemper fordert deshalb, dass Landesdatenschutzbehörden künftig neben der Staatsanwaltschaft als Antragsbeteiligte vor Gericht auftreten dürfen, ähnlich wie es das Bundeskartellamt bereits kann. So könnten sie eigene Schriftsätze einreichen, dem Gericht die fachlichen Hintergründe ihrer Bußgeldbemessung erläutern und Fehler durch Doppelstrukturen vermeiden. Er will das Thema bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts im Juni erneut auf die politische Agenda setzen. Neben dem Verfahrensweg diskutieren die drei auch die grundsätzliche Frage, ob der Datenschutz hohe Bußgelder braucht. Lehmkemper sieht das Signal, das von drastischen Reduktionen ausgeht, als problematisch: Unternehmen könnten lernen, dass sich Widerspruch gegen Bußgeldbescheide fast immer lohnt. Joerg bestätigt aus der Beratungspraxis, dass hohe Bußgelder das wirksamste Argument sind, um Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzes zu bewegen.
Es kommt nicht oft vor, dass eine große Krankenhausabteilung von einem Ort in eine andere Stadt in ein anderes Krankenhaus umzieht. Das ist hier in Olpe im November geschehen und eine gesamte Psychiatrische Fachklinik mit 4 Stationen, Tagesklinik, Krisencafe, neuen Therapieräumen und vielfältigen andere Angebote sind nach Lennestadt umgezogen. Mit einem Festakt in der Krankenhauskapelle wurde das Ganze nun offiziell eröffnet und unter Gottes Segen gestellt. Für mich das Spannende an diesem Nachmittag war, dass eine Fachärztin in einem Vortrag die Entwicklung der Behandlung von psychischen Erkrankungen im Laufe der Jahrhunderte vorgestellt hat. Von der Gleichbehandlung und weitgehenden Forschung zu diesen Krankheiten in der Antike über das Mittelalter bis heute gab es immer wieder wellenartige Entwicklungen. Während sehr offensichtliche körperliche Erkrankungen sehr viel Aufmerksamkeit bekamen, war die intuitive Angst vor dem Anderssein der psychisch Kranken zum Teil so groß, dass sie weggesperrt und wie Verbrecher behandelt wurden. Das ging von sogenannten Narrentürmen über die städtischen Irrenanstalten bis zu den Euthanasieprogrammen der Nazis im dritten Reich. Und ehrlicherweise sind wir selbst im Urteil oft auch heute nicht frei davon. Der Ortsbürgermeister hat erzählt, dass bei seinen Mitarbeiterinnen im Rathaus Unfallverletzungen, Krebserkrankungen oder anderer körperliche Erkrankungen von Kollegen alles Mitleid und liebevolle Fürsorge bekommen. Wenn aber ein Mitarbeiter wegen Depressionen erkrankt ist, nimmt man Abstand, flüstert hinterm Rücken und weiß nicht, wie man damit umgehen soll. Der Ortspfarrer hat zum Schluss den geistlichen Impuls gegeben und aus den Evangelien zitiert, wo es immer wieder darum geht, wie sich Jesus den Kranken, den Verwirrten und Verstoßenen zugewandt hat und betont, was Jesus immer deutlich gesagt hat: „Nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken.“ Alle Kranken!
Entscheidungen im ÜberblickBayObLG, Beschluss vom 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 Brandstiftung in Arrestzelle als schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGBOVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2026 – 8 LA 8/26 Keine Besorgnis der Befangenheit bei OVG-Richterin trotz Ex-Ehemann als VorinstanzrichterAG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 E-Roller-Trunkenheitsfahrt (0,82 ‰) begründet keine charakterliche Ungeeignetheit für Pkw-FührerscheinBayObLG, Beschluss vom 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche trotz kurzzeitiger AusfahrtssperrungAG Marl, Urteil vom 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 Schal und Mütze bei Gegendemonstration kein Verstoß gegen VermummungsverbotOLG Dresden, Beschluss vom 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 Parkrempler begründet nicht ohne weiteres Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGBOLG Hamm, Urteil vom 13.03.2026 – 12 U 138/25 Zurückbehaltungsrecht am gesamten Werklohn wegen Anspruch auf RechnungsberichtigungBVerwG, Beschluss vom 10.03.2026 – 3 AV 1.26 Abschleppkosten nach Unfallbitte an Polizei sind privatrechtliche StreitigkeitVG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.04.2026 – 7 L 141/26 Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Essen zu unbestimmtLSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.02.2026 – L 9 AY 28/26 B ER Einreise zur medizinischen Behandlung rechtfertigt Leistungskürzung nach AsylbLGSupport the show
Als Daniel kürzlich wegen unserer Podcast-Website Geldforderungen von einer Anwaltskanzlei erhielt, konnte er sich auf Anhieb manchen Grund dafür vorstellen. Ständige Kritik an diversen Großkonzernen, verärgerte Politiker, pikierte Schwurbler - oder die Schlapse! Das Schreiben war echt, den Grund finden wir trotzdem unglaublich: Es ging um Thumbnails eingebetteter YouTube-Videos. Eigentlich erlaubt… dennoch mussten wir zahlen!Kapitel dieses Podcasts:(00:00:00) Intro(00:00:35) Eine Kloschüssel voll schlechter Nachrichten(00:01:18) Unser Kaffeemann war mal Anwalt(00:04:38) Anwälte hassen dieses Batman-Spiel(00:06:55) Anwaltsschreiben an Die Letzte Website(00:09:20) Ursprung der Vorwürfe war uns zuerst ein Rätsel(00:12:15) Des Rätsels Lösung macht fassungslos(00:15:31) Wo rein technisch gesehen tatsächlich ein Verstoß vorlag(00:20:38) Die Verwendung war erlaubt, trotzdem wird abkassiert(00:22:01) Jeder normale Mensch sagt „Das kann doch nicht wahr sein!“(00:22:33) Juristen sagen „Es ist nicht fair, aber bezahl besser.“(00:25:48) Wären wir reich, hätten wir uns juristisch gewehrt(00:27:13) Plattformanbieter ziehen sich aus der Verantwortung(00:29:43) Die Problematik beim Medien-Management von Squarespace(00:34:14) Kann das alles im Sinne der dpa sein?(00:35:35) KEIN Fall von „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“(00:36:38) Schadensforderung genau im „Sweet Spot“(00:39:40) Wie unser Fall fair & ethisch korrekt zu handhaben gewesen wäre(00:47:01) Richter riet von Kontaktaufnahme zur Kanzlei ab(00:49:02) Daniels letzter Strohhalm brachte auch nichts(00:50:43) Unmenschlicher Akt, unsere Website zu bereinigen(00:54:23) Zumindest endlich mal Dateien schön sortiert(00:55:30) ChatGPT half, Video-Embedding zu fixen(00:59:00) Ergänzende Angaben von Daniel zum Fall(01:05:17) Trotz allem bleibt die Angst(01:07:00) Dass wir nicht daran verdienen, stört Anwälte nicht(01:11:46) Wir werden die dpa nochmals kontaktieren(01:12:52) Wäre doch das verdammte Impressum nicht gewesen(01:14:26) Vielleicht wären wir mit gar nicht reagieren durchgekommen(01:15:16) Outro & Link auf unsere Letzte Website:https://www.DieLetzte.website
Gilt es bereits als Verstoß gegen die EU-Sanktionen, wenn man dem sanktionierten Journalisten Hüseyin Doğru zu essen gibt?
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Artt. 33, 34, 4 Nr. 12 DSGVO) ist kein Nachweis, noch nicht einmal – so das LG Krefeld, Urt. v. 06.11.2025, 3 O 93/24 – ein belastbares Indiz für einen Verstoß gegen Art. 32 DSGVO. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Die Fälle im Überblick:1. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2026 – 11 U 123/25 Gutgläubiger Erwerb eines Vorführwagens trotz fehlender Zulassungsbescheinigung Teil II. Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn sich Käufer bei Übergabe durch Vertragshändler vertrösten lässt. Vorführwagen sind Quasi-Neuwagen, § 366 HGB schützt Vertrauen in Verfügungsberechtigung des Händlers.2. VG Darmstadt, Beschluss vom 02.03.2026 – 1 L 2791/25.DA Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin wegen verschleierter Liebesbeziehung zu Inhaftiertem rechtmäßig. Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht, Gehorsamspflicht und Distanzgebot. Distanzgebot gilt anstaltsübergreifend.3. VG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2026 – 6 A 1883/24 Parkentgelte für strandnahe Parkplätze rechtmäßig. Kein Verstoß gegen freien Strandzugang aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 59 Abs. 1 BNatSchG. Strände mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß erreichbar. Keine verkappte Strandgebühr.4. VG Bremen, Beschluss vom 19.03.2026 – 6 V 664/26 Sikh-Polizeianwärter darf vorläufig Turban (Dastar) zur Uniform tragen. Dastar-Verbot mangels Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 2 BremBG rechtswidrig. Uniformordnung regelt nur Dienstkleidung, nicht religiöse Kleidungsstücke.5. VG Aachen, Urteil vom 18.03.2026 – 6 K 164/25 Gebetsvigil vor Abtreibungspraxis zulässig. Versammlungsverbot im 100-Meter-Radius unverhältnismäßig. Schwangere nur zehn Sekunden mit Betenden konfrontiert, kein "Spießrutenlauf". Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen.6. VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 – VG 24 K 46/24 Geschützte Waldkiefer darf trotz Verschattung von Photovoltaikanlage nicht gefällt werden. Naturschutz und Klimaschutz beide Staatszielbestimmungen ohne grundsätzlichen Vorrang. Öffentliches Interesse am Baumerhalt überwiegt.Support the show
Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen Normen des Berufungsrechts - § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2 ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine „Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur. Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier. Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören! Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 01:56 Obersatz und Schema 05:22 Verfahrensfehler 09:57 Zulässigkeit der Klage 13:42 Begründetheit der Klage 16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO 20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO 27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO 36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung 45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO 50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO 59:30 Novenrecht, § 531 ZPO 01:16:43 Unstreitiger Vortrag 01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe! http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Macher, Julia www.deutschlandfunkkultur.de, Zeitfragen
Der Konflikt im Nahen Osten sorgt für steigende Benzin- und Gaspreise. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will nicht in den Markt eingreifen: „Jetzt Maßnahmen loszutreten, die dazu führen, dass ohnehin steigende Preise angeheizt werden, weil Marktteilnehmer vermuten, die Bundesrepublik Deutschland werde jeden Preis zahlen, um Knappheiten, die wir gar nicht haben, zu begegnen, würde die Situation verschärfen." Eine nationale Gasreserve unabhängig von der aktuellen Marktentwicklung schließt sie nicht aus – ein Gutachten dazu sei bereits in Auftrag gegeben.[01:19]Rolf Mützenich, der frühere SPD-Fraktionsvorsitzende, sieht im Angriff auf den Iran einen Verstoß gegen das Völkerrecht. „Deutschland darf sich unter den gegebenen Bedingungen an einem weiteren militärischen Eingriff nicht beteiligen." Auch Schritte gegen die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein schloss er nicht aus. Mützenich kritisiert die Haltung des Bundeskanzlers. Merz' Bemerkungen zum Völkerrecht seien „in den letzten Monaten etwas leichtfertig gewesen". Der Respekt gegenüber dem Völkerrecht sei bei Merz „nicht so ausgeprägt."[10:55]Hier geht es zur Anmeldung für den Space.TableTable Briefings - For better informed decisions.Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/testenHier geht es zu unseren WerbepartnernImpressum: https://table.media/impressumDatenschutz: https://table.media/datenschutzerklaerungBei Interesse an Audio-Werbung in diesem Podcast melden Sie sich gerne bei Laurence Donath: laurence.donath@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Moderation Martin Gross/Gesendet in Ö1 am 2.3.2026++Seit Samstag greifen die USA und Israel den Iran massiv militärisch an. Völkerrechtswidrig, meinen Experten, denn dieser Krieg verstößt gegen das Gewaltverbot, das in Artikel 2, Ziffer 4 der UNO-Charta festgeschrieben ist. Ausnahmen gibt es, die dürften aber in diesen Fall nicht greifen. (Susanne Krischke)++Trotz der eskalierenden Gewalt zwischen Israel und dem Iran und häufiger Raketenalarme, möchte das österreichische Pilgerhospiz in Jerusalem weiter seinen Betrieb aufrecht erhalten. (Andreas Mittendorfer)++Ein ministerielles Rundschreiben betreffend die geplante Umsetzung des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 sorgt für Unmut bei Lehrervertretern, weil darin steht, dass die Unterlassung der unverzüglichen Meldung eines Verstoßes gegen das Verbot eine Dienstpflichtverletzung der Lehrkraft sei.
Predigttext: 2. Korinther Kap. 5, Vers 11 - Kap. 7, Vers 16
Steuer-Abzocke auf Kapitalerträge: Papiergewinne sollen versteuert werden. In Holland hat gerade ein Gesetz die erste Hürde passiert, das Luftgewinne besteuern will. Hier einige Simulationen zur Wirkung einer solchen Steuer. Spoiler: Sie macht Altersvorsorge praktisch unmöglich. Beispielrechnung zum Gedankenexperiment: https://x.com/BitcoinNewsCom/status/2021978390870347923?s=20 Vereinfachte Berechnung bei Null-Volatilität und mit Freibetrag: https://x.com/EneNoob/status/2014629098518139344?s=20 WEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK Das Vermögensteuer-Paradoxon: Strategische Fehlanreize Das deutsche Bundesverfassungsgericht rügte die Vermögensteuer 1997 nicht aus moralischen Gründen, sondern wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip: Die Unterbewertung von Immobilien gegenüber Geldvermögen verzerrte das Spielfeld. Eine Steuer auf unrealisierte Gewinne ist faktisch eine jährliche Vermögensteuer mit variablem Hebel. Frankreichs Erfahrung zeigt das Ergebnis: Die Kapitalflucht war so massiv, dass die Mindereinnahmen bei anderen Steuerarten den Ertrag der neuen Steuer bei weitem übertrafen. Der Staat spielt hier gegen seine eigenen langfristigen Interessen. Das Liquiditäts-Dilemma: Erzwungene Liquidation Wer ein hohes Vermögen auf dem Papier besitzt, aber über wenig Bargeld verfügt – wie ein Startup-Gründer oder ein Landwirt –, wird durch eine Steuer auf fiktive Gewinne zu einem verlustreichen Schritt gezwungen: dem Teilverkauf seiner Substanz. Wer Anteile veräußern muss, um Steuern auf einen theoretischen Buchwert zu zahlen, verliert strategischen Einfluss und die Motivation, das Unternehmen weiter zu skalieren. Internationaler Standortwettbewerb: Bestrafung für den Verbleib Viele Länder kennen eine Wegzugsbesteuerung – eine einmalige Gebühr beim Verlassen des Spielfelds. Der niederländische Vorstoß geht weiter: Er führt eine permanente Gebühr für die bloße Teilnahme am heimischen Markt ein. Wenn ein Land einseitig die Regeln verschärft, während die Nachbarn stabil bleiben, provoziert dies Ausweichreaktionen, die den Standort nachhaltig schwächen. Verhaltensökonomik: Die Gefahr der Panikverkäufe Verluste wiegen in der menschlichen Wahrnehmung etwa doppelt so schwer wie Gewinne. Sinken die Kurse nach einem Steuerstichtag, müssen viele Anleger gleichzeitig verkaufen, um die Steuerschuld für Gewinne zu begleichen, die auf dem Papier längst wieder verschwunden sind. Dies kann Marktabstürze wie eine Lawine beschleunigen. Die Asymmetrie des Verlustvortrags Der Staat partizipiert bei Buchgewinnen sofort durch eine cash-wirksame Zahlung. Verluste hingegen werden meist nur als steuerlicher Vortrag für die Zukunft gewährt. Die sofortige Zahlung entzieht dem Anleger Kapital, das nicht mehr für Zinseszinsen arbeiten kann. Der Staat agiert als Partner, der die Gewinne sofort einstreicht, sich aber bei den Verlusten auf einen Gutschein für später zurückzieht. Hinweis: Die angegebenen Links können Affiliate-Links sein, bei denen ich eine Provision bekomme. Haftungsausschluss: Dies ist ein Bildungskanal, kein Finanz- oder Medizinkanal. Der Inhalt meiner Videos bzw. Podcasts dient ausschließlich zur allgemeinen Information und ist kein finanzieller oder medizinischer Rat oder gar eine persönliche Empfehlung. Instagram: https://www.instagram.com/profrieck/ X/Twitter: https://x.com/profrieck?s=21 LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/profrieck
Moin und willkommen zum Fleckenhörer am 9. Februar 2026! Heute in der Sendung hören wir Louis Pawellek. Er nutzt auch soziale Medien (z. B. TikTok, Instagram), um Erinnerungskultur und persönliche Geschichten von Holocaust-Überlebenden einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Ihr wisst es, ich bin kein Tiktok-Freund. Es laufen derzeit mehrere Verfahren gegen TikTok, z.B. zur Desinformation und Einmischung in Wahlen in Rumänien. Endloses Scrollen, mehrstündige Screentime und ständiges Öffnen der App: Die EU-Kommission nimmt an, dass TikTok nicht genug macht, um die negativen Effekte seiner Plattform zu beschränken, und verlangt drastische Änderungen. TikTok hat nun die Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu antworten und das System entsprechend anzupassen. Eine genaue Frist dafür gibt es nicht. Sollte die Kommission nicht mit TikToks Reaktion zufrieden sein, könnte sie im letzten Schritt einen Verstoß feststellen und eine Strafe verhängen. Einige Länder wie Indien und China haben TikTok vollständig für alle Nutzer verboten. Was war noch? Am 4. Februar 2026 wurde die Antifaschist*in Maja in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt. Aus Protest demonstrierten am Abend in Berlin bis zu 1.000 Menschen. Auch in Hamburg, Dresden, Erfurt, Freiburg, Nürnberg, Kiel und Potsdam gab es spontane Solidemos auf den Straßen. Maja wurde vorgeworfen in Budapest zum Tag der Ehre Neonazis angegriffen und verletzt zu haben. Statt Beweisen konnte die Staatsanwaltschaft nur Indizien vortragen. Maja wurde 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion illegal von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert und sitzt seitdem dort als non-binäre Person unter menschenunwürdigen Zuständen in einem Männerknast in Isolationshaft. Nach dem Urteil gehen sowohl Majas Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft in Berufung. Ungarn hat angedeutet, dass Maja die Haft in Deutschland verbringen darf. Das sind unsere Themen im Fleckenhörer heute: +++ Rede zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus von Tobias Bergmann +++ Lesung von Louis Pawellek aus Anlass des Holocaust-Gedenktags an die verfolgten und ermordeten Sinti und Roma bei der Sinti-Union +++ LNG-Schiffe vor Landstrom-Problem: NABU-Studie stellt Zukunft der Technologie infrage Musik: Cousines like Shit (Österreich) Die Spitz (USA) malheur (Münster)
AWV und AWG – die möglicherweise teuerste Gebühr für Auslandszahlungen In einer globalisierten Wirtschaft sind grenzüberschreitende Finanzströme Standard, bergen jedoch oft unterschätzte rechtliche Fallstricke. Was viele Unternehmen als reine Routine in der Buchhaltung betrachten, kann schnell zu einer handfesten Compliance-Herausforderung werden, sobald die Behörden anklopfen. Doch ab wann genau wird eine einfache Überweisung eigentlich meldepflichtig? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast beleuchtet Dr. Arthur Leonhardt die Pflichten nach § 67 AWV und drohende Rechtsfolgen bei Verstößen. Im Fokus dieser Folge stehen neben dem allgemeinen Anwendungsbereich auch komplexere Konstellationen, wie bei Transaktionen mit Kryptowerten. Ein ebenso entscheidender Punkt ist die Frage, wann § 67 AWV Ausnahmen von der Meldepflicht macht, etwa bei der Bagatellgrenze. Zudem erfahren Sie, welche Geldbußen oder sonstigen Folgen bei einem Verstoß drohen und wie Sie diese durch eine „Selbstanzeige“ nach § 22 Abs. 4 AWG unter Umständen noch abwenden können. Ein kompakter Überblick für alle, die im internationalen Zahlungsverkehr rechtssicher agieren wollen. Hier geht's zum Voting für den Jurios-Podcast-Preis: https://strawpoll.com/7MZ0k3r1mgo Hier geht‘s zur Folge „Sanction options under German criminal law“ https://criminal-compliance.podigee.io/157-ct Hier geht‘s zur Folge „Sanktionsrechtliche Hinweispflichten“ https://criminal-compliance.podigee.io/277-cr Hier geht‘s zur Folge „Russland-Sanktionspaket der EU“ https://criminal-compliance.podigee.io/286-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Daniel Günther, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, erregt sich über unbequeme Medien, möchte die Wahrheit kontrollieren, und dabei bleibt sie auf der Strecke. Die Frage, ob das ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates ist, beantwortet Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler. Überraschende Wahrheiten lieferte der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Enquetekommission des Bundestages zur Corona-Pandemie. Diese analysiert Rechtsanwalt Tobias Gall. Die Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt. Auch weil das Gericht sich auf unzureichende wissenschaftliche Grundlagen stütze, womit es die Wahrheit nicht korrekt erfasse. Diese Entscheidung und die zugrunde liegende Maxime erläutert der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.
TRIGGERWARNUNG: Häusliche GewaltDiesmal haben wir euch eine ganz besondere Zuschauerstory. Unsere Zuhörerin erzählt über ihre schlimmste Erfahrung innerhalb ihrer eigenen Familie. Eine ältere Schwester, die sie herumkommandiert und ihr die schlimmsten Dinge vorwirft, dass es so weit kommt, dass sie von der Familie verstoßen wird.Wie kam es denn dazu? Das und vieles mehr im Podcast!CHIT CHAT MATCHA ab JETZT verfügbar auf www.chitchatmatcha.com Dilek Pacacioglu (Influencerin und Content Creatorin) und Duygu Candan (Unternehmerin und Social Media Expertin) sprechen über die Themen Business, Lifestyle und allem, was dazugehört bei einer Tasse leckerem Matcha Latte. Sie erkunden die neuesten Trends, teilen Geheimnisse des Erfolgs, bieten praktische Ratschläge und dabei gehen sie über das bloße Geschäftsleben hinaus und nehmen dich mit auf eine besondere Reise, in dem sie Themen wie Gesundheit, Reisen, Mode und vieles mehr erkunden.The matcha talk ist der Podcast, der dich motiviert, deine Träume zu verfolgen und das Beste aus jedem Aspekt deines Lebens herauszuholen. Tauche ein in die fesselnden Gespräche von Dilek und Duygu, während sie die Tassen klirren lassen und dabei inspirierende Geschichten erzählen, interessante Gäste interviewen und wertvolle Erkenntnisse teilen. AB JETZT - JEDEN DONNERSTAG um 18:00 verfügbar! www.chitchatmatcha.com Um keine News zu verpassen, folgt uns auch auf Instagram https://www.instagram.com/thematchatalk/und TikTok: https://www.tiktok.com/@thematchatalk Dilek's Instagram: https://www.instagram.com/dilekpacacioglu/ Duygu's Instagram: https://www.instagram.com/dyg_cdn/
Schon lange versuchen rechtsradikale Kräfte, Schulen unter Druck zu setzen. In Schulen, die sich zu Diversität bekennen, wittern sie einen Verstoß gegen ein vermeintliches "Neutralitätsgebot", bei vegetarischem oder halal-zertifizierten Kantinenessen den Untergang des Abendlandes.
In dieser Lesung taucht Katharina Rühle tief in einen hochaktuellen Artikel ein: Cory Griess beleuchtet, was Johannes Calvin bereits im 16. Jahrhundert zu 5. Mose 22,5 sagte – und warum diese Auslegung heute eine klare Orientierungshilfe in der Transgender-Debatte bietet. Spannend, bibeltreu und ohne Scheu vor unbequemen Konsequenzen – eine Folge, die zum Nachdenken anregt.Highlights des Artikels1 Mose 22,5 ist mehr als ein altes Kleidungsgesetz: Calvin sieht darin ein umfassendes göttliches „Nein“ zur Vermischung der Geschlechter – unabhängig von Motiven oder subjektiven Gefühlen.Das Verbot gilt auch für die neutestamentliche Kirche, weil es auf der Schöpfungsordnung (zwei Geschlechter) und dem Naturgesetz basiert – Calvin verknüpft es mit 1. Korinther 11.Crossdressing (und damit verbundene Identitätsansprüche) verletzt das siebte Gebot (Keuschheit/Ehebruch), da es sexuelle Reinheit untergräbt, und das neunte Gebot (Wahrheit), weil es die Realität des Geschlechts verdunkelt.Calvin appelliert an die Natur und lehnt Kompromisse ab: Gott will Ordnung – Kleidung soll das zugewiesene Geschlecht ehrlich widerspiegeln.Selbst Fälle von Bedauern über das eigene Geschlecht („Männer, die wünschen, Frauen zu sein“) werden von Calvin als Verstoß gegen die Schöpfung gesehen.Bedeutsames Zitat„Gott will, dass die Dinge in Ordnung gebracht werden.“ – Johannes Calvin (in seiner Predigt zu 5. Mose 22,5)Hört euch die Folge an, um Calvins zeitlose Argumentation und die brisante Anwendung auf heute zu erleben!---Intro-Musik: David Klautke Outro-Musik:Heartwarming by Kevin MacLeodLink: https://incompetech.filmmusic.io/song/3864-heartwarmingLicense: https://filmmusic.io/standard-licenseSupport the show⭐️ Unterstützen Sie den Podcast: Youtube: @Reformatio-BK | Instagram: bekennende.kirche | Spenden: www.buzzsprout.com/1933983/supporters/new | Stellen Sie uns eine Frage: bekennende-kirche.de/fragen | Besuchen Sie uns im Internet: Bekennende Kirche | ART Gießen | Soundeffekte von https://www.zapsplat.com
Heinemann, Christoph www.deutschlandfunk.de, Interviews
Dass der militärische Angriff auf Venezuela samt der Verschleppung des venezolanischen Präsidenten Maduro samt seiner Frau ein eklatanter Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellt, wird derzeit nur von Friedrich Merz ernsthaft infrage gestellt. Da wir Deutschen ja neuerdings so große Freunde des Völkerrechts sind, müssen nun auch Taten folgen. Ich hätte da jaWeiterlesen
Die Vorschläge des US-Präsidenten fordern das Selbstbestimmungsrecht der Völker heraus. Vor Gründung der AfD-Jugendorganisation blicken wir auf das Versammlungsrecht. Und: Welche Instrumente hat die Polizei, um das Stadtbild zu beeinflussen?
Im EU-Parlament gab es am 11. November eine Anhörung zur rechtlichen Bewertung der Sanktionierung von Journalisten durch den Europäischen Rat. Laut der einhelligen Meinung der dort vortragenden Rechtswissenschaftler verstößt das aktuelle EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher „Desinformation“ in zahlreichen Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den GrundrechtenWeiterlesen
Eine Gruppe pro-palästinensischer Aktivisten hat das Atrium des ZDF-Hauptstadtstudios 1 Stunde lang besetzt. Sie prangerten den Sender für seine Israel-Berichterstattung an. Nun müssen sie mit Verfahren wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz rechnen. Verletzt wurde niemand.
Schmid, Kathrin www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Was ist die Schonfristregelung im Mietrecht? Wie versilbert man seine Zeit in der Großkanzlei? Und wer zahlt für die In-App-Käufe eines Siebenjährigen? (01:14) Aktuelle Gesetzgebung: Schonfristregelung auch bei der ordentlichen Kündigung der Wohnraummiete? Beitrag im Spiegel (14:05) Aktuelle Literatur: Tobias Tröger: The Five-Year Reckoning, Volltext Maximilian Ott: Unterschätztes Risiko – Kondiktionsansprüche des Arbeitnehmers bei Verstoß gegen ArbZG, JR 2025, 359-366, Volltext Lisa Riedel, Nichtigkeit von Online-Coaching-Verträgen nach dem FernUSG, NJW 2025, 2586-2589 (34:55) Aktuelle Rechtsprechung: Online-Coaching: BGH v. 12. Juni 2025, III ZR 109/24, Volltext Höchstpersönliche Ansprüche: BGH v. 6. Dezember 2024, V ZR 159/23, Volltext In-App-Käufe im großen Stil: LG Karlsruhe v. 24. September 2025, 2 O 64/23, Volltext (56:55) Zum guten Schluss: Legal-Tech-Tagung am 20. November 2025 an der BSP Berlin, Programm und kostenfreie Anmeldung 15-Minuten-Video zum Kampf gegen das Vergessen frei auf YouTube 10. Life Hack Jura am 6. November 2025 um 21 Uhr auf YouTube
Julio Segador: Luftangriffe Israels in Gaza nach Waffenruhe-Verstoß / Ucar Giselle: "No Kings"-Proteste: Amerikaner gehen gegen Trump auf die Straße / Markus Wolf: Dobrindt will Abschiebungen nach Syrien auf Nicht-Straftäter ausweiten / Björn Dake: Pistorius sieht in flächendeckender Musterung eine Abschreckung / Katjia Strippel: Neue Bahnchefin setzt auf kompletten Neuanfang / Julia Hercka: Friedenspreis für Putin-Kritiker Schlögel / Eckhardt Querner: Vor 80 Jahren: Gründung Displaced Persons-Camp Föhrenwald / Robert Rönsch: KI hat Vorurteile gegenüber Ostdeutschland / Moderation: Andrea Hermann
Robert Meier präsentiert ausgewählte Beiträge aus Kontrafunk Aktuell im Wochenrückblick. In dieser Woche sprachen wir mit dem Restaurantbetreiber Andreas Aufdenblatten über seine Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen, mit der Journalistin Leila Mirzo über die Scheinwahlen in Syrien und mit dem Allgemeinmediziner und früheren Geschäftsführer der kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Lothar Krimmel, über steigende Versicherungskosten. Außerdem zu Gast waren der Rechtsanwalt Christian Knoche, der Kontrafunk-Japankorrespondent Argo Nerd, der Philosoph Dr. Jan Bentz, der Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Prof. Paul Cullen, der Oberst der deutschen Luftwaffe a. D., Richard Drexl, der frühere SPÖ-Nationalratskandidat David Bilbija und die ÖVP-Abgeordnete im Wiener Landtag, Caroline Hungerländer.
Nach der Ermordung von Charlie Kirk gab Präsident Trump den „radikalen Linken“ die Schuld – und goss damit Öl ins Feuer, statt zu Einheit und Ruhe aufzurufen. Vizepräsident Vance und Berater Stephen Miller warnten, sie würden diejenigen auf der linken Seite, die zu gewalttätiger Rhetorik greifen, „zur Strecke bringen“. Kirks Witwe warnte vor dem, „was bald entfesselt werden wird“. Zahlreiche Menschen verloren ihren Job, weil sie Beiträge gepostet hatten, die Kirks Tod zu feiern schienen.Kurz darauf kam ein weiterer Schlag. Jimmy Kimmel, Komiker und Moderator einer Late-Night-Show, wird „auf unbestimmte Zeit“ aus dem Programm genommen. Die Reaktion war schnell und laut: Das sei ein klarer Verstoß gegen den Ersten Verfassungszusatz. Doch Trump legte nach, lobte die Entscheidung, drängte andere Sender, ihre Late-Night-Shows abzusetzen – und schlug vor, dass auch alle anderen, die ihn kritisieren, ihren Job verlieren sollten.Wir sprechen über die aktuelle Einschränkung der Meinungsfreiheit in Amerika, über die Zunahme gewalttätiger Rhetorik im Netz und die Reaktionen auf beiden Seiten.Credits:Theme Music: Reha Omayer, HamburgFind us on:Facebook: AmerikaUebersetztTwitter: @AUbersetztContact us:amerikauebersetzt@gmail.com
Wir sprechen über die Mondfinsternis in Deutschland und erklären, was es bedeutet, wenn etwas "weggeht wie warme Semmeln". Dann sprechen wir über das Müllproblem in unserer Stadt und die neuen Bußgelder, die die Stadt Berlin nun plant. Außerdem teilt Manuel Tipps zum Thema Cortisol und wir beantworten eure Fragen zu englischen Akzenten und deutscher Nachbarschaftskultur. Transkript und Vokabelhilfe Werde ein Easy German Mitglied und du bekommst unsere Vokabelhilfe, ein interaktives Transkript und Bonusmaterial zu jeder Episode: easygerman.org/membership Sponsoren Hier findet ihr unsere Sponsoren und exklusive Angebote: easygerman.org/sponsors Intro: Mondfinsternis Totale Mondfinsternis über Berlin und Brandenburg (rbb24) Ausdruck der Woche: Weggehen wie warme Semmeln weggehen wie warme Semmeln (Wiktionary) Das nervt: Müll in Berlin Berliner Senat beschließt deutlich höhere Bußgelder für illegalen Müll (rbb24) Verschenke-Kisten am Berliner Straßenrand können teuer werden (rbb24) Manuels Manual: Cortisol How to Control Your Cortisol & Overcome Burnout (Huberman Lab Podcast) Ich optimiere mein Selbst. Aber nicht für mich selbst (Zeit Online) Eure Fragen Matt aus England fragt: Manuel, warum sprichst du mit amerikanischem Akzent? Mikael aus Russland fragt: Sitzen Deutsche oft vor der Haustür? Hast du eine Frage an uns? Auf easygerman.fm kannst du uns eine Sprachnachricht schicken. Wichtige Vokabeln in dieser Episode die Mondfinsternis: astronomisches Ereignis, bei dem der Mond durch den Erdschatten ganz oder teilweise verdunkelt wird weggehen wie warme Semmeln (ugs): sich sehr schnell und in großer Menge verkaufen das Bußgeld: Geldstrafe, die für einen Verstoß gegen ein Gesetz oder eine Regel verhängt wird das Cortisol: Hormon, das bei Stress ausgeschüttet wird und viele Körperfunktionen beeinflusst die Pampelmuse: große Zitrusfrucht mit säuerlich-bitterem Geschmack, ähnlich der Grapefruit etwas optimieren: etwas so verbessern, dass es möglichst effektiv oder leistungsfähig ist der Argwohn: misstrauisches Gefühl oder Verdacht gegenüber jemandem oder etwas Support Easy German and get interactive transcripts, live vocabulary and bonus content: easygerman.org/membership
Wenn der Konkurrent über den Kandidaten entscheidet – Angriff auf das Wahlrecht Staatsrecthler Ulrich Vosgerau warnt: In Rheinland-Pfalz entscheidet nicht der Bürger, sondern die politische Konkurrenz, wer überhaupt auf den Wahlzettel darf. Damit droht ein Konzessionssystem wie in halbdemokratischen Staaten – ein klarer Verstoß gegen das Demokratieprinzip und keine freie Wahl mehr. Webseite: https://www.tichyseinblick.de
Aufstände gegen Zölle und Steuern, eine irrlichternde Großmacht, Eliten, die populistische Töne anschlagen, um ihre Interessen durchzusetzen. Willkommen in der Gegenwart oder im Jahr 1773, im Jahr der Boston Tea Party. Die britischen Kriege gegen Frankreich hatten enorme Schulden verursacht, weshalb London 1765 die umstrittene Stempelsteuer einführte. Die Kolonien in Amerika, ohne Vertretung im Parlament, sahen darin einen Verstoß gegen das Prinzip „No taxation without representation“ und reagierten mit Boykotten und Protesten. Zwar zog Großbritannien viele Steuern zurück, behielt jedoch den Tee-Zoll bei. Die Krise der East India Company führte 1773 außerdem zu dem unausgegorenen Plan, deren Tee durch Steuererstattung günstiger als den holländischen Schmuggeltee zu machen – verbunden mit einem Handelsmonopol für wenige ausgewählte Importeure. Für amerikanische Konsumenten wäre der Tee eher billiger geworden, doch es regte sich der Widerstand in Teilen der Elite, schließlich wurden von den Sons of Liberty in Boston 342 Kisten Tee ins Hafenbecken geworfen. Die Boston Tea Party gilt bis heute als Anti-Steuer-Protest, obwohl sie vor allem das Resultat von Handelsinteressen war, die sich mit einem breiten Freiheitsdrang und viel Populismus verbanden und bis heute das amerikanische Selbstverständnis prägen. Mehr dazu von Ole Nymoen und Wolfgang M. Schmitt in der neuen Folge von „Wohlstand für Alle“. Literatur: Wesley S. Griswold: The Night the Revolution Began. The Boston Tea Party, S. Greene Press. Alexander Thiele: Der konstituierte Staat. Eine Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Campus. Joseph J. Thorndike: "A Tax Revolt or Revolting Taxes?", online verfügbar unter: https://www.taxnotes.com/tax-history-project/tax-revolt-or-revolting-taxes/2005/12/20/y97m?highlight=boston%20tea%20party. Termine: Wolfgang tritt gemeinsam mit Stefan am 23.8. in Frankfurt auf: https://diekaes.reservix.de/tickets-die-neuen-zwanziger-sonderformat-liveshow-in-frankfurt-am-main-saalbau-bornheim-buergerhaus-am-23-8-2025/e2373505 Wolfgang ist am 6.9. auf einem Podcast-Festival in Zürich zu erleben, vergünstigte Tickets gibt es mit dem Code "APOKALYPSEJETZT": https://eventfrog.ch/de/p/festivals/weitere-festivals/theolounge-mit-wolfgang-m-schmitt-und-manuel-schmid-7332662809740711767.html?showAccesscodeCatsOnly=true Unsere Zusatzinhalte könnt ihr bei Apple Podcasts, Steady und Patreon hören. Vielen Dank! Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/de/podcast/wohlstand-f%C3%BCr-alle/id1476402723 Patreon: https://www.patreon.com/oleundwolfgang Steady: https://steadyhq.com/de/oleundwolfgang/about
Als russische Truppen in die Ukraine einmarschierten, sprachen deutsche Medien und die deutsche Regierung sofort von einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Man müsse sich mit dem Überfallenen solidarisieren, der Aggressor dürfe für den Völkerrechtsbruch nicht belohnt werden. So weit, so gut. Seit Freitag bombardiert Israel den Iran – ein glasklarer Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta,Weiterlesen
Im ersten Teil unseres Programms geht es wie immer um aktuelle Ereignisse. Wir beginnen mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründet dies mit den ausländerfeindlichen Positionen der Partei. Anschließend analysieren wir den aktuellen Stand des Populismus in aller Welt. Es war erwartet worden, dass Donald Trump den etablierten Zentrismus mit einer globalen populistischen Revolte zerschlagen würde, aber seine turbulente zweite Präsidentschaft könnte das Gegenteil bewirken. Danach sprechen wir über die Ergebnisse der Global Flourishing Study, die letzte Woche veröffentlicht wurde. Und unser letztes Thema ist einer Diskussion über die angemessene Kleidung von Staatsoberhäuptern gewidmet. US-Präsident Donald Trump wurde dafür kritisiert, bei der Beerdigung von Papst Franziskus gegen die Anstandsregeln verstoßen zu haben. Der Rest des Programms wird sich mit der deutschen Sprache und der deutschen Kultur befassen. Im Grammatikdialog gibt es viele Beispiele zum heutigen Thema: Regular Verbs in the Present Tense (Präsens). Und unser letzter Dialog wird den Gebrauch einer weiteren deutschen Redewendung veranschaulichen – Nicht jemandes Bier sein. Deutschland stuft die AfD offiziell als rechtsextremistische Gruppe ein Droht dem globalen Populismus aufgrund von Trumps Politik ein Rückschlag? Global Flourishing Study benennt unerwartete Gewinner Kritik an Trump wegen Verstoßes gegen den Dresscode bei der Beerdigung des Papstes Führerschein wird immer teurer Pflicht zur Akzeptanz von Kartenzahlungen soll kommen
Im ersten Teil unseres Programms geht es wie immer um aktuelle Ereignisse. Wir beginnen mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründet dies mit den ausländerfeindlichen Positionen der Partei. Anschließend analysieren wir den aktuellen Stand des Populismus in aller Welt. Es war erwartet worden, dass Donald Trump den etablierten Zentrismus mit einer globalen populistischen Revolte zerschlagen würde, aber seine turbulente zweite Präsidentschaft könnte das Gegenteil bewirken. Danach sprechen wir über die Ergebnisse der Global Flourishing Study, die letzte Woche veröffentlicht wurde. Und unser letztes Thema ist einer Diskussion über die angemessene Kleidung von Staatsoberhäuptern gewidmet. US-Präsident Donald Trump wurde dafür kritisiert, bei der Beerdigung von Papst Franziskus gegen die Anstandsregeln verstoßen zu haben. Der Rest des Programms wird sich mit der deutschen Sprache und der deutschen Kultur befassen. Im Grammatikdialog gibt es viele Beispiele zum heutigen Thema: Regular Verbs in the Present Tense (Präsens). Und unser letzter Dialog wird den Gebrauch einer weiteren deutschen Redewendung veranschaulichen – Nicht jemandes Bier sein. Deutschland stuft die AfD offiziell als rechtsextremistische Gruppe ein Droht dem globalen Populismus aufgrund von Trumps Politik ein Rückschlag? Global Flourishing Study benennt unerwartete Gewinner Kritik an Trump wegen Verstoßes gegen den Dresscode bei der Beerdigung des Papstes Führerschein wird immer teurer Pflicht zur Akzeptanz von Kartenzahlungen soll kommen
Die EU verhängt Parktickets für Apple und Meta. OpenAI nimmt Chrome ins Visier und Amazon stoppt den Ausbau seiner KI-Rechenzentren. Googles Gemini Nutzerzahlen wurden enthüllt und OpenAI plant bis 2029 einen Umsatz von über 125 Milliarden Dollar. Alphabet überrascht mit starken Zahlen im Suchmaschinen-Werbegeschäf. Chinas Exportbeschränkungen für seltene Erden könnten Teslas Traum vom Haushaltsroboter platzen lassen während Kritiker von Elon Musk auf X einen abrupten Reichweitenverlust erleben. Trumps exklusives Dinner mit Memecoin-Inhabern ist Peak Korruption (bis jetzt). Discord-Gründer Jason Citron zieht sich kurz vor dem Börsengang zurück. Unterstütze unseren Podcast und entdecke die Angebote unserer Werbepartner auf doppelgaenger.io/werbung. Vielen Dank! Philipp Glöckler und Philipp Klöckner sprechen heute über: (00:00:00) EU Geldstrafe Meta Apple (00:08:10) OpenAI For-Profit Widerstand (00:18:30 ) Sam Altman Rücktritt Oklo Vorsitzender (00:23:00) OpenAI Google Chrome Übernahmeinteresse (00:28:20) Google Gemini Nutzerdaten (00:36:50) Washington Post OpenAI Lizenzvereinbarung (00:40:40 ) Amazon Rechenzentren Ausbaustopp (00:46:30) OpenAI Umsatzprognose 2029 (00:50:20) Alphabet Earnings (00:58:45) Revolut Earnings (01:00:30) Tesla Earnings (01:05:20) Musk Kritiker Reichweite Einbruch (01:07:30 ) Trump Memecoin Korruption (01:11:00) Discords Jason Citron Rücktritt Shownotes EU-Geldstrafe für Meta und Apple wegen Verstoß gegen digitale Kartellvorschriften – cnbc.com Meta unzufrieden mit DMA-Strafe – x.com EX OpenAI-Mitarbeiter wollen profitorientierten Umbau stoppen – ft.com Sam Altman tritt als Oklo-Vorsitzender zurück – cnbc.com OpenAI würde Googles Chrome-Browser kaufen – bloomberg.com Google lehnt OpenAI-Anfrage zu Suchdaten ab – theinformation.com Washington Post schließt OpenAI-Lizenzvertrag ab – variety.com Amazon stoppt Ausbau von KI-Rechenzentren – t3n.de Googles Gemini-Nutzerzahlen vor Gericht enthüllt – theinformation.com OpenAI prognostiziert Umsatz von über 125 Milliarden Dollar bis 2029 – theinformation.com Alphabet-Zahlen übertreffen Schätzungen durch Google-Suchanzeigen – bloomberg.com Teslas humanoider Roboterplan durch Chinas Seltenerd-Beschränkungen gestört – bloomberg.com Kritik an Musk auf X führte zu Reichweiteneinbruch – nytimes.com Musk vs. Bessent: Streit im West Wing – axios.com Trump veranstaltet Dinner mit Top-Inhabern seiner Memecoin – bloomberg.com Discord-Gründer tritt vor Börsengang als CEO zurück – x.com
Guten Morgen! Heute werfen wir einen Blick auf Viktor Orbáns Aussagen zum Ukraine-Krieg im Interview mit Tucker Carlson. Dann beleuchten wir die Verurteilung eines Braunschweiger Rechtsanwaltes wegen Verstoßes gegen den sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen. Anschließend geht es um das letzte TV-Duell zwischen Scholz und Merz vor der anstehenden Bundestagswahl.