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Die EU-Chatkontrolle durchsucht unsere digitale Kommunikation!Private Nachrichten, geschäftliche E-Mails und sensible Daten in der Cloud: Digitale Kommunikation kann automatisiert nach verdächtigen Inhalten durchsucht werden – ohne konkreten Anfangsverdacht gegen den einzelnen Nutzer und ohne vorherige richterliche Anordnung.Anfang Juli 2026 hat das Europäische Parlament den Weg für die Fortsetzung der sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Besonders brisant: Bei der entscheidenden Abstimmung am 9. Juli 2026 stimmten 314 Abgeordnete gegen die Regelung und nur 276 dafür. Dennoch scheiterte die Ablehnung, weil dafür die absolute Mehrheit von 361 Stimmen erforderlich gewesen wäre.Wie kann eine Mehrheit Nein sagen und trotzdem verlieren?In dieser Sonderfolge von „Einfach Recht“ verlässt Rechtsanwalt Sandro Wulf bewusst das klassische Arbeitsrecht. Er spricht über ein Verfahren, das grundlegende Fragen zu Demokratie, Rechtsstaat und digitaler Vertraulichkeit aufwirft.Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Fragen:Welche Mails, Chats und digitalen Inhalte können automatisiert kontrolliert werden?Weshalb ist dafür kein konkreter Verdacht gegen den einzelnen Nutzer erforderlich?Was geschieht, wenn ein Algorithmus vermeintlich verdächtige Inhalte erkennt?Wie zuverlässig sind solche automatisierten Systeme?Warum können auch unbescholtene Bürger und Unternehmen von Fehlmeldungen betroffen sein?Was bedeutet die Chatkontrolle für geschäftliche Kommunikation, Personalunterlagen und Berufsgeheimnisse?Wie konnte die Regelung trotz einer Mehrheit der abgegebenen Gegenstimmen das Parlament passieren?Welche Bedeutung hat dieses Verfahren für das Vertrauen in die europäischen Institutionen?Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein zwingendes gesellschaftliches Ziel. Aber rechtfertigt dieses Ziel, die digitale Kommunikation von Millionen Menschen ohne individuellen Anlass automatisiert durchsuchen zu lassen?Für Unternehmen stellt sich zusätzlich die Frage, wie vertraulich geschäftliche E-Mails, Personalinformationen, Gesundheitsdaten und andere sensible Dokumente tatsächlich noch sind, wenn sie über große Kommunikations- und Cloudplattformen verarbeitet werden. Besonders betroffen sind Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater, aber auch Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalabteilungen.Sandro Wulf ordnet die Entwicklung juristisch, unternehmerisch und aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen mit staatlicher Überwachung in der DDR ein. Seine zentrale These: Eine technische Überwachungsstruktur bleibt nicht zwangsläufig auf den Zweck beschränkt, für den sie ursprünglich geschaffen wurde. Deshalb müssen wir frühzeitig darüber sprechen, welche Grenzen ein demokratischer Rechtsstaat auch bei einem legitimen und wichtigen Ziel einhalten muss.Rechtsanwälte Wulf & Collegen Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Magdeburg und Stendal
Guten Morgen! Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich der Kritik an der Rekord-Neuverschuldung und verteidigt die Milliarden für Verteidigung mit der veränderten Sicherheitslage in Europa. Gleichzeitig sorgt die beschlossene Chatkontrolle im EU-Parlament für Streit: Ein umstrittener Dringlichkeitsantrag hatte die Regelung überraschend zurück auf die Tagesordnung gebracht. In München gilt ab sofort eine Wasserspar-Anordnung: Poolbefüllung, Gartenbewässerung und Autowäsche werden eingeschränkt, Verstöße können teuer werden.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, die Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, erklärt die Unterschiede und erläutert, was dabei in der Praxis zu beachten ist. Von WDR 5.
Bei den Allergen-Grenzwerten ist weiterhin viel in Bewegung – oder werden es am Ende doch nur Orientierungswerte? Arno Langbehn spricht in dieser Folge mit Jürgen Schlösser (Lebensmitteltechnologe, Schloesser Consult, Gründungsmitglied des Runden Tisches Allergenmanagement) über den Stand der Codex-Alimentarius-Arbeiten zur Allergenspuren-Deklaration, über die quantitative Spurenberechnung und über die noch immer uneinheitlichen Grenzwerte in der EU. Denn solange Tschechien, die Niederlande, Spanien oder England unterschiedliche Regeln anwenden, wird jede mehrsprachige Verpackung zum Risiko – bis hin zum öffentlichen Rückruf. Für alle, die in Qualitätssicherung, Produktentwicklung und Export tätig sind, gibt Jürgen Schlösser eine Einschätzung, was bis zur erwarteten Harmonisierung gilt und warum ein Leitfaden zur Risikobewertung nach HACCP-Vorbild dringend nötig wäre. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Codex-Arbeiten seit 2019: Warum die Expertengruppe seit sieben Jahren an Regeln für die Allergenspuren-Deklaration arbeitet und nun in die Schlussphase geht. Grenzwerte oder Orientierungswerte: Der Vorschlag, aus starren Grenzwerten Orientierungswerte zu machen – und bei Überschreitung statt eines öffentlichen Rückrufs zunächst ein Behörden-Audit des Allergenmanagementsystems durchzuführen. Grenzen der quantitativen Berechnung: Praxisbeispiele, in denen eine quantitative Spurenberechnung schlicht nicht möglich ist, sowie die Fehleranfälligkeit der Analytik (u. a. bei der Glutenbestimmung). Leitfaden zur Risikobewertung: Warum der HACCP-Leitfaden 2022/C 355 mit seinen drei Anhängen – inklusive Beschreibung der behördlichen Überprüfung – ein Vorbild für das Allergenmanagement sein sollte. Flickenteppich EU: Unterschiedliche Regeln in Tschechien, den Niederlanden, Spanien, Dänemark und England, das Problem mehrsprachiger Verpackungen und die Gefahr der Verbrauchertäuschung. Zeitplan der Harmonisierung: Kommissionsvorschlag bis Jahresende, anschließende Anhörungsphase – realistisch wird eine einheitliche Regelung eher bis Ende 2028. Timestamps für Schnellhörer: 02:19 – Codex Alimentarius: Stand der Arbeiten zur Allergenspuren-Deklaration seit 2019. 04:42 – Grenzwert oder Orientierungswert? Einschätzung der Chancen und die Rolle von VITAL 3 und VITAL 4. 06:52 – Der HACCP-Leitfaden als Vorbild: Was ein guter Leitfaden zur Risikobewertung leisten müsste. 10:37 – Unterschiedliche Grenzwerte in der EU: Tschechien, Niederlande, Spanien – und das Problem mehrsprachiger Verpackungen. 13:00 – Wenn die Analytik nicht mitspielt: Warum quantitative Berechnung und Analyse oft nicht zusammenpassen. 15:53 – Was gilt bis zur Harmonisierung? Der Blick auf die kommenden zwei Jahre. 17:28 – Export in EU-Länder: Praxisfall aus England und ein zurückgezogener Rückruf. Unser Experte: Jürgen Schlösser Lebensmitteltechnologe & Fachberater für die Lebensmittel-Industrie, Schloesser Consult Gründungsmitglied des Runden Tisches für Allergenmanagement und des Fachausschusses Allergenmanagement beim Lebensmittelverband Postfach 102401, 33524 Bielefeld E-Mail: info@schloesser-consult.de
Läden dicht am Sonntag – das gilt ausser bei uns in dieser Striktheit nur noch in Österreich und Polen. Alle übrigen Länder haben die Öffnungszeiten teils unterschiedlich weit liberalisiert. In Frankreich, Spanien oder Belgien gelten Ausnahmen für Tourismusgebiete, in Skandinavien, Portugal, Italien gibt es praktisch keinen Ladenschluss. Auch in Deutschland fordert die Wirtschaft eine Abkehr von der Sonntagsruhe. Warum das aber nicht so leicht wäre, erklärt SWR-Wirtschaftsredakteurin Stefanie Geissler: "Dafür müsste die Verfassung geändert werden. Die Sonntagsruhe ist nämlich im Grundgesetz festgeschrieben. Das geht auf eine Regelung aus der Weimarer Reichsverfassung zurück, wonach der Sonntag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung dienen solle." Das findet DIHK-Präsident Peter Adrian nicht mehr zeitgemäß und fordert Sonntagsöffnung auch bei uns. Welche Argumente er vorlegt und was die Bundesregierung und die Gewerkschaften dazu meinen, darum geht's im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Ralf Hecht.
Guten Morgen, nun ist sie wieder geschlossen, die Straße von Hormus. Der Iran postuliert die Durchfahrt sei verboten. Nachdem Iranische Revolutionsgarden ein unter zyprischer Flagge fahrendes Containerschiff beschossen haben, hat das US-Militär vergangene Woche dreimal militärische Ziele im Iran angegriffen. Am Sonntagmorgen schlugen nach Angaben der jordanischen Armee drei iranische Raketen in ihrem Land ein. Auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Bahrain und Katar wurde am Sonntag Alarm ausgelöst. Dennoch verhandeln Vertreter des Irans und des Omans in der omanischen Hauptstadt Maskat weiter über eine Regelung des Schiffsverkehrs.
Willkommen zur BDM-Mitgliederinfo: Aktuelle Entwicklungen im MilchsektorIn den letzten Wochen gab es bedeutende Änderungen und Herausforderungen im Milchsektor. Auf der Agenda im heutigen Mitgliederinfo-Podcast stehen verschiedene Themen:QM-Milch: Neuer Standard ab Juli 2026Auslegung des Weidegebots in der EU-Öko-VerordnungEU-Finanzierung: Ein Bremsklotz für den Agrarsektor? (Zur BDM-Pressemitteilung: https://www.bdm-verband.de/pressemitteilungen/kuerzungen-im-agrarhaushalt-zeigen-notwendigkeit-zum-umdenken/Umfrage zu Investitionen in die MilchviehhaltungDie Zukunft der Eiweißproduktion in der EU: Die EU hat erklärt, dass sie strategische Partnerschaften, insbesondere mit der Ukraine, eingehen möchte, um die heimische Eiweißproduktion zu fördern.Die Kennzeichnung der Tierhaltung: Das Fristende für Stellungnahmen wurde verschoben, was bedeutet, dass es weiterhin Unsicherheiten über den Zeitpunkt der Einführung der Kennzeichnungspflicht gibt.Wichtige Hintergründe - "Good to know":Was ist QM-Milch? QM-Milch steht für ein Qualitätsmanagement-System, das darauf abzielt, die Qualität der Milchproduktion zu verbessern und den Erzeugern Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.Wie wirkt sich die EU-Öko-Verordnung auf die Biomilchviehhaltung aus? Die neue Verordnung zwingt Biomilchviehbetriebe, ihren Rindern Weidezugang zu gewähren, was zu einem Rückgang der Betriebe geführt hat. Der BDM fordert eine Überarbeitung dieser Regelung.Was sind die Pläne der EU zur Eiweißproduktion? Die EU-Kommission plant, den Selbstversorgungsanteil von Futterprotein bis 2035 auf 35 % zu erhöhen, um die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren und die lokale Landwirtschaft zu stärken.
Handy-Verbot, Rentenreform oder die Regelung zur Organspende - manchmal dauert es länger, bis Entscheidungen fallen. Prof. Jasmin Riedl von der Universität der Bundeswehr München erzählt, warum das auch Vorteile hat.
Die Themen: Passagier setzt letzte 10 Dollar am Flughafen und gewinnt Millionen; Merz beim Landesparteitag der CDU NRW; Die neue Regelung zur Krankschreibung; Der AfD-Parteitag; Trumps Rede zum 250. Jubiläum der USA; Spannungen zwischen Red Bull und DFB bei Verhandlungen um Klopp; Sylvester Stallone wird 60; Die Hochzeit von Taylor Swift und wer ist Jürgen Klopp? Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/ApokalypseundFilterkaffee Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
In der heutigen #kassensturz Folge, unseren wöchentlichen Marketing & eCommerce News, geht es unter anderem um folgende Themen:Shoutout der Woche: Erster >1 Mio. Live Shopping Stream auf TikTok Shop DEhttps://www.linkedin.com/posts/franziska-marie-laknar-6898001ba_wir-sind-das-team-hinter-christian-wolfs-ugcPost-7477053786067374081-v8Iv/?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAACAWOyEBL_i5-Lx_uSdv4VuuEW3c8HNZMQAZollfreigrenze ist abgeschaffthttps://www.zdfheute.de/ratgeber/online-shopping-eu-zoll-e-commerce-paket-100.htmlPrime Day Recaphttps://www.finanztrends.de/news/amazon-aktie-264-milliarden-beim-prime-dayNoch mehr Smart Glasses Newshttps://www.bloomberg.com/news/articles/2026-06-26/apple-s-vision-pro-and-smart-glasses-chief-paul-meade-is-leaving-for-openaiMeta ersetzt Content-Moderatoren mit KIhttps://www.ft.com/content/39251a31-4a9d-4870-b86c-dc6353d67fddNamenreservierung bei WhatsApp möglichhttps://faq.whatsapp.com/2535820043482794/?cms_platform=iphone&helpref=platform_switcherStripe launcht Agentic Commerce Suite in Deutschlandhttps://www.merchantseye.com/news/stripe-launches-agentic-commerce-suite-in-germany-to-enable-ai-driven-global-salesMilliardenzahlung: Google verliert gegen Pricerunnerhttps://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/urteil-in-schweden-milliardenzahlung-google-verliert-gegen-pricerunner/100237227.htmlGoogle warnt vor EU-Plänen zur Datenöffnunghttps://www.wired.com/story/top-google-security-staff-warn-search-data-could-be-hacked-thanks-to-eu-plansAmazon bietet jetzt auch MyFlexBox-Stationen als Alternative anhttps://winfuture.de/news,159709.htmlBundesregierung erlaubt den Verkauf von MediaSaturn nach Chinahttps://excitingcommerce.de/2026/06/29/bundesregierung-erlaubt-den-verkauf-von-mediasaturn-nach-china/Frankreichs Kampf gegen Billig-Klamottenhttps://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/frankreich-fast-fashion-gesetz-100.htmlHärtere Regelung bei Werbekennzeichnunghttps://www.linkedin.com/posts/dr-martin-gerecke-_media-digitalentertainment-influencermarketing-activity-7475820341953634304-UsLPOpenAI gibt Dritten Zugriff auf Ad Analyticshttps://digiday.com/marketing/openai-ads-boss-david-dugan-on-third-party-measurement-its-a-natural-step/Microdrama on the risehttps://www.fastcompany.com/91543096/microdramas-just-might-be-the-next-metaverseMehr Informationen zu Billbee> Billbee 60 Tage lang kostenlos testen!Billbee bietet eine umfangreiche, aber einfach zu bedienende Auftragsabwicklung,Artikelverwaltung und Automatisierungslösung für Multichannel-Händler:innen.Im Vordergrund steht dabei die kanalübergreifende und zeitsparende Arbeit innerhalb nureines cloudbasierten Tools.Dank der über 120 verschiedenen Schnittstellen und Partner aus allen E-Commercerelevanten Bereichen, können Online-Händler:innen ihr Business einfach und effektivabwickeln. Zu den Anbindungen zählen u.a.MarktplätzeShopsystemeVersanddienstleister Buchhaltungssoftwares Zahlungsdienstleister … sowie Cloudspeicher, Fulfillment-Dienstleister und weitere!Durch die schnelle und intuitive Einrichtung, für die keine IT-Kenntnisse notwendig sind, istder Start mit Billbee kinderleicht. Alle Funktionen sind dabei ab Start der Testphase bereitsinklusive.Ein starker Fokus liegt darauf, dass Billbee von der Komplexität und von der Preisgestaltungbesonders für Kleinst- und Kleinunternehmen attraktiv ist, ohne dass dabei die notwendigeSkalierungsfähigkeit für größere Unternehmen auf der Strecke bleibt.LinkedIn-Beitrag von Franziska Marie Laknar> Zum LinkedIn-BeitragMax & Kristina auf LinkedIn> Max Rottenaicher> Kristina MertensCreditsLogo Design: Naim SolisIntro & Jingles: Kurt WoischytzkyFotos: Stefan GrauIntro-Video: Tim Solle
Anke Rehlinger (SPD) ruft die Koalition dazu auf, die Regeln für eine Krankschreibung zu konkretisieren. Die telefonische Krankschreibung könnte durch Onlinesprechstunden ersetzt werden. Sie warnt vor grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Arbeitnehmern. Capellan, Frank www.deutschlandfunk.de, Interview der Woche
Das am Donnerstag vorgestellte Reformpaket von Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine breite Debatte ausgelöst. Besonders die geplante Neuregelung der Krankschreibung stößt auf Kritik. Künftig sollen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Kritiker verweisen auf erhebliche Probleme bei der Umsetzung. So sei etwa unklar, was passiert, wenn Arztpraxen durch die neue Regelung überlastet sind und Beschäftigte keinen Termin bekommen. AUF1-Reporter Roy Grassmann hat sich deshalb in Berlin umgehört. Er wollte wissen, was die Bürger von der geplanten Gesetzesänderung halten.
Ab sofort werden für jedes Paket, das aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland kommt, mindestens drei Euro Zoll fällig. Mit dieser Regelung soll die Paketschwemme mit Billigprodukten vor allem aus Asien eingedämmt werden. Von Anja Dobrodinsky
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neue Regeln in Urlaubsländern: GTÜ-Tipps von der ETA in England bis zum Warnblinklicht in Spanien Foto: die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Die Vorfreude auf den Sommerurlaub wächst in diesen Tagen. Doch bevor es losgeht, sollte man sich mit den Vorschriften für den Straßenverkehr im Urlaubsland und in Transitländern vertraut machen, betont die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Das gilt vor allem für Neuerungen rund um Maut, Einreisebedingungen und Absicherung des Fahrzeugs bei Panne oder Unfall. Es ist wichtig, aktuell informiert zu sein – sonst kann es teuer werden. Die Prüforganisation GTÜ nennt vier Beispiele. Großbritannien: In Großbritannien ist die elektronische Einreisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) als Folge des Brexits schon seit April 2025 verpflichtend. Ab diesem Sommer kontrollieren die Briten strenger als bisher auch Touristen, ob sie diese Genehmigung haben. Sie lässt sich über eine Smartphone-App oder das Verwaltungsportal www.gov.uk/eta beantragen. Das kostet 20 Pfund Sterling – rund 23 Euro. Italien: In Italien soll man seit dem 1. Juni 2026 einen Teil der Autobahnmaut zurückerhalten, wenn man wegen einer Baustelle erhebliche Zeit im Stau gestanden hat. Berechnet und beantragt wird die Erstattung über eine App. Zu Beginn gilt die Regelung aber nur für Autos mit italienischer Zulassung. Ob künftig auch ausländische Fahrzeughalter davon profitieren, muss noch entschieden werden. Österreich: In Österreich steht das „Pickerl“ auf der Windschutzscheibe vor seinem Abschied. Ab dem kommendem Jahr wird die österreichische Autobahnvignette nur noch digital vergeben. Das ist konsequent, denn die Lösung hat sich längst bei den meisten Autofahrern durchgesetzt. Aber Vorsicht: Es gibt aktuell zahlreiche Warnungen vor gefälschten Webseiten für den Vignettenkauf. Am besten erwirbt man diese daher ausschließlich direkt über den Autobahnbetreiber Asfinag oder vertrauenswürdige deutsche Anbieter wie das Mautportal des ADAC, rät die GTÜ. Spanien: Bei Pannen und Unfällen darf für in Spanien zugelassene Fahrzeuge seit Januar 2026 kein Warndreieck mehr aufgestellt werden. Stattdessen ist nun ein batteriebetriebenes „V16“-Blinklicht vorgeschrieben. Wer mit dem eigenen Wagen nach Spanien fährt, darf weiterhin das Warndreieck benutzen. V16-Leuchten sind vor allem bei Dunkelheit und schlechtem Wetter besser zu erkennen als das Warndreieck. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neue Spielregeln im Onlinehandel – Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern sind künftig extragebühren fällig! Ab dem 1. Juli 2026 will die EU die Spielregeln des grenzüberschreitenden Online-Handels neu ordnen. Wie nötig das ist, zeigt die Beratungspraxis des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). Denn viele Verbraucher merken erst dann, wo ihre vermeintlich europäische Bestellung tatsächlich herkommt, wenn etwas schiefläuft: Die Rücksendung soll nach China gehen oder auf Beschwerden reagiert niemand. Ab sofort erhebt die Europäische Union eine neue Zollpauschale für viele Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Bislang galt für Waren im Wert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung. Ab dem 1. Juli greift nun eine neue Übergangsregelung. Pro Warenkategorie werden künftig drei Euro fällig. Das Ziel? Die neue Regelung soll den rasant wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten besser kontrollierbar machen und für gleiche Spielregeln sorgen – unabhängig davon, ob ein Händler inner- oder außerhalb der Europäischen Union sitzt. Dass Veränderungen dringend notwendig sind, belegen Zahlen der Europäischen Kommission: Im Jahr 2025 wurden rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro in die Europäische Union eingeführt. Umgerechnet sind das knapp 16 Millionen Sendungen – jeden Tag. Wenn die Rücksendung zur Fernreise wird Die Paketflut hat viele Gesichter. Das Sommerkleid für den Urlaub, die Handyhülle für drei Euro oder das Ersatzteil für die Kaffeemaschine: Für viele gehören Bestellungen bei den großen chinesischen Onlineplattformen längst zum Alltag. Die günstigen Preise machen die Angebote attraktiv. Doch nicht jedes Schnäppchen hält, was die Produktbeschreibung verspricht. Immer wieder warnen Behörden vor mangelhaften Produkten. Doch das sind nicht die einzigen Punkte: Reklamationen bleiben unbeantwortet oder die Rücksendung nach China kostet mehr als die Ware selbst. Die Durchsetzung von Ansprüchen außerhalb der Europäischen Union ist kompliziert. Besonders häufig zeigt sich das beim sogenannten Dropshipping. Verbraucher bestellen bei einem Online-Händler, der laut Impressum in der EU sitzt. Der Online-Shop wirkt deutsch oder europäisch, versendet wird die Ware jedoch direkt aus einem Drittstaat. Meist fällt das erst auf, wenn die Lieferung ungewöhnlich lange dauert oder eine Rücksendung erforderlich wird. Nicht selten stehen Verbraucher dann aber plötzlich allein da. Zuständigkeiten bleiben unklar und Betroffene werden sprichwörtlich von Pontius zu Pilatus geschickt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Im Kanton Obwalden sollen nur Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger ins Polizeikorps aufgenommen werden können. Der Kantonsrat hat bei der Totalrevision des Polizeigesetzes die heutige Regelung verschärft. Weiter in der Sendung: · Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss tritt bei den Wahlen 2027 nicht mehr an; die Mitte-Partei will seinen Sitz verteidigen. · Der Luzerner Stadtrat hält nichts von einer Seilbahn vom Industriegebiet Ibach bis zur Altstadt; er lehnt die Initiative «Citylink» ab. · Der EV Zug hat einen neuen Geschäftsführer: Paolo Duca übernimmt den Posten per Mitte Juli. ·
Obwohl Energy Sharing durch europäisches Recht bereits seit Jahren vorgegeben ist, wurde es in Deutschland erst im Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt. Energy Sharing ermöglicht es Energiegemeinschaften, Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen mit geringeren oder ohne Abgaben und Steuern untereinander zu teilen. In Ländern wie Österreich ist das Modell bereits erfolgreich etabliert – mit dem Effekt, dass Verbraucher*innen von günstigeren Stromtarifen profitieren und Netze effizienter genutzt werden können. Unser Gast René Groß ist Leiter Strategie und Politik beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband DGRV. Seit Jahren setzt er sich für die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland ein. Im Podcast sprechen wir darüber, welche Chancen die neue Regelung bietet, wer davon profitieren kann und welche Hürden noch bestehen. Und: Was muss ich tun, um bereits heute günstigeren Strom über Energy Sharing zu beziehen?
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Wie können Immobilieninvestoren Mieterhöhungen einvernehmlich durchführen? Darüber spricht Marco, Gründer von immocation mit Philipp Netz, Gründer von Mieteinander und Immobilieninvestor. Was ist die gesetzliche Regelung? Wie schaffst du eine Win-Win-Situation für Mieter und Vermieter? Wie sieht eine Struktur für ein solches Gespräch aus? Was sind Begründungen für die Erhöhung der Miete? Wie zeige ich dem Mieter Optionen auf? Wie erfolgreich sind in der Regel die Gespräche? Wie das in der Praxis aussieht, das erfahrt ihr in dieser Folge. immocation. Lerne Immobilien.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neues Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: Für Altverträge bleibt vieles möglich Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen. Für neu abgeschlossene Verträge erlischt das Widerrufsrecht künftig spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen, auch wenn der Versicherer gegen seine Informationspflichten verstoßen hat. Auf bestehende Verträge hat die Gesetzesänderung jedoch keine Auswirkungen. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb weiterhin, ihre Möglichkeiten sorgfältig prüfen zu lassen, bevor sie eine Lebens- oder Rentenversicherung beenden. „Viele Versicherte wissen nicht, dass für ihre Altverträge weiterhin die bisherigen Regelungen gelten können. Wer vorschnell kündigt, verschenkt unter Umständen Geld“, sagt man beim BdV-Vorstand. „Wir müssen aber auch warnen. Die Versicherer blocken beim Widerruf. Und die Rechtsprechung ist restriktiv und wenig verbraucherfreundlich. Ansprüche von Versicherten werden häufig mit dem Vorhalt des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen.“ Für Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 19. Juni 2026 abgeschlossen wurden, bleibt das bisherige Recht maßgeblich. Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, kann ein Widerruf auch heute noch möglich sein. In einem solchen Fall kann der Widerruf finanziell deutlich attraktiver sein als eine Kündigung. Während Versicherte bei einer Kündigung meist nur den Rückkaufswert erhalten, können sie bei einem erfolgreichen Widerruf unter Umständen zusätzlich die Abschlusskosten zurückverlangen. „Ob ein Widerruf durchsetzbar ist oder nur eine Kündigung als bessere Lösung bleibt, hängt sehr vom Einzelfall ab“, sagt der BdV. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Rechte vor einer Entscheidung unabhängig prüfen lassen. Vorsicht geboten ist vor Finanzvermittlern oder Unternehmen, die aufdringlich eine Rückabwicklung anpreisen. Oft zahlt man hier unnötige Entgelte, Anwaltshonorare oder zusätzliche Gutachterkosten. Kritisch bewertet der BdV die neue gesetzliche Regelung für Neuverträge. Bislang mussten Versicherungsunternehmen die Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Informationen tragen. Künftig endet das Widerrufsrecht auch dann nach spätestens 24 Monaten und 30 Tagen, wenn nur bestimmte Informationspflichten verletzt wurden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auf Marmelade darf zukünftig wieder Marmelade stehen und nicht mehr Konfitüre. So eine neue Regelung. Auch aus welchem Land ein Honig kommt, steht jetzt genauer auf dem Etikett. Autor: Robin Schäfer Von Daily Good News.
Politiker sind durch eine Regelung im Strafgesetzbuch besonders vor Beleidigungen geschützt. Zu Recht? Gehören derbe Worte zur Demokratie oder treiben sie Menschen aus Ämtern? Diskussion mit Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski, Universität Köln und Ralph Erdenberger. Von WDR 5.
Contempt of Court in Deutschland – Reformbedarf oder Überreaktion? Dysfunktionale Strafverteidigung steht auf der Agenda der StPO-Reformkommission des BMJV. Aber wie groß ist das Problem wirklich? Dr. Mathias Grzesiek spricht mit Prof. Matthias Jahn, der zuletzt auf dem 47. Strafverteidigertag in Köln zu diesem Thema referiert und in der Juniausgabe der StV publiziert hat, über die Unterschiede zwischen dysfunktionaler Verteidigung, Konfliktverteidigung und Prozesssabotage und warum diese Differenzierung für die Reformdebatte entscheidend ist. Prof. Jahn ordnet insbesondere einen der zentralen Vorschläge der Reformkommission ein: die geplante Contempt of Court-Regelung als neuer § 177a GVG mit Ordnungsgeldern bis 3.500 Euro. Dabei beleuchtet er die mit diesem Vorschlag verfolgten Ziele und setzt sich mit den wesentlichen Einwänden auseinander. Außerdem richtet sich der Blick auf die USA, wo eine solche Regelung zum Alltag gehört, und darauf, wo ein Vergleich mit dem deutschen Recht an seine Grenzen stößt. Prof. Jahn veranschaulicht den Status quo in Deutschland anhand des prominenten Beispiels der Rechtsanwältin S. im Zündel-Verfahren vor dem LG Mannheim. Schließlich bewertet er vor dem Hintergrund des erwarteten Abschlussberichts der Kommission im November 2026, welche der diskutierten Vorschläge realistisch in ein Reformgesetz einfließen könnten. Hier geht´s zur Folge „40 Jahre Strafverteidigung“: https://criminal-compliance.podigee.io/69-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Keine Demokratie ohne Strafverteidigung-Interview mit Prof.Matthias Jahn“: https://criminal-compliance.podigee.io/245-cr Dr. Grzesiek im Gespräch mit: Prof. Dr. Matthias Jahn war nach seiner Tätigkeit als Strafverteidiger (1998-2002), Staatsanwalt (2002-2005) und wiss. Mitarbeiter am BVerfG bis 2013 ordentlicher Professor und Ordinarius des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 2013 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung („RuPS“). Zudem ist Prof. Jahn seit 2005 im zweiten Hauptamt Richter am OLG, zunächst in Nürnberg und seit 2014 in Frankfurt a.M.. Kontakt: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Wie angekündigt «Thunerts Thema» diese Woche in einer erweiterten Form: Statt einer einzelnen Ausgabe gibt es zwei Beiträge. Nachdem am Dienstag (9. Juni) Till Voelger vom BFFS zu Gast war, ist nun am heutigen Donnerstag (11. Juni) nochmal die Zeit, die variierende Meinung vom VDS zu vertiefen – vertreten wird sie von Synchronschauspieler Matti Klemm (u.a. Jason Momoa) sowie David Wagner (Kanzlei Spirit Legal). Nochmal als Replik: Im Mittelpunkt steht erneut der anhaltende Konflikt um die KI-Klausel bei Netflix. Zahlreiche Synchronschauspielerinnen und Synchronschauspieler arbeiten derzeit weiterhin nicht für den Streaming-Anbieter, weil sie eine Vertragsregelung ablehnen, die Netflix die Nutzung ihrer Stimmen für KI-Trainingszwecke erlaubt. Besonders aus den Reihen des Verbands Deutscher Sprecher*innen (VDS) kommt Kritik an einer Vereinbarung, die zwischen Netflix und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) ausgehandelt wurde. Nach dieser Regelung darf vorhandenes Sprachmaterial für Zwecke der Qualitätskontrolle und Optimierung von KI-Systemen verwendet werden. Gesprächspartner Matti Klemm als selbst betroffener Künstler äußert vor allem die Angst, das aus der Einspeisung seines Stimm-Materials in ein unübersichtliches KI-Geflecht ein unkontrollierbares Potpourri entstehen könnte, das die Nachvollziehbarkeit am Ende schwer macht. Auch Jurist David Wagner sieht darin eine signifikante Herausforderung, für die zwar technische Lösungen denkbar seien, deren Gerüst jedoch erst noch dezidierter herausgearbeitet werden müsse, um klarere Verbindlichkeiten in der Hand zu haben. Beide äußern in diesem Zusammenhang Bedauern über die Abwehrhaltung von Netflix – denn für einen Arbeitsprozess, der eine verbesserte Basis schafft, seien gemeinsame Gespräche von Nöten. Vor allem David Wagner sieht auf juristischer, als auch auf kultureller Ebene zudem die Politik gefragt, um zukünftig eine europäische Marschroute zu beschreiten.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung - Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang des vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das aber: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird. Das Prinzip gegen die Steuerprogression Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht. Entlastung mit zeitlicher Verzögerung Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greift. Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind Betroffene jetzt selbst in der Pflicht. Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto zeitnaher fließt das Geld zurück. So hoch fällt die Ersparnis aus Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel: Ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von 20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine Steuerlast auf 17.390 Euro. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In dieser Woche begegnet die Zuhörer und Zuhörerinnen der Podcast «Thunerts Thema» in einer erweiterten Form: Statt einer einzelnen Ausgabe wird es im Laufe der Woche zwei Beiträge geben. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme, die sich aus dem aktuellen Thema ergibt und unterschiedliche Blickwinkel sichtbar machen soll. Anliegen ist es beide Argumentationslinien aufzuzeigen und einen ausweitenden Eindruck von der Komplexität des Zusammenhangs zu bekommen. Im Mittelpunkt steht nämlich erneut der anhaltende Konflikt um die KI-Klausel bei Netflix. Zahlreiche Synchronschauspielerinnen und Synchronschauspieler arbeiten derzeit weiterhin nicht für den Streaming-Anbieter, weil sie eine Vertragsregelung ablehnen, die Netflix die Nutzung ihrer Stimmen für KI-Trainingszwecke erlaubt. Besonders aus den Reihen des Verbands Deutscher Sprecher*innen (VDS) kommt Kritik an einer Vereinbarung, die zwischen Netflix und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) ausgehandelt wurde. Nach dieser Regelung darf vorhandenes Sprachmaterial für Zwecke der Qualitätskontrolle und Optimierung von KI-Systemen verwendet werden. Die Erzeugung künstlicher Stimmen ist davon laut BFFS ausgenommen und würde theoretisch eine zusätzliche, freiwillige Zustimmung erfordern. Der heutige Gesprächspartner, Till Voelger vom BFFS, bewertet diese Vereinbarung als Fortschritt. Aus seiner Sicht schafft sie erstmals einen rechtlichen Rahmen in einem Bereich, in dem KI-Trainingsprozesse bislang weitgehend ohne verbindliche Regeln stattgefunden haben. Die Vereinbarung könne Betroffenen künftig bessere Möglichkeiten geben, Verstöße nachzuweisen und zu verfolgen. Am Donnerstag werden wir zusätzlich nochmal auf eine andere Perspektive zurückkommen, der diese Regelung nicht ausreicht und zu unsicher erscheint.
All Woch bitt d'woxx Iech an hirem Podcast en Abléck an hir journalistesch Aarbecht. Erst im Mai hat das Luxemburger Rote Kreuz erneut Alarm geschlagen wegen niedriger Blutreserven – und das, obwohl potenzielle Spender hierzulande nach wie vor diskriminiert werden. Schwule und bisexuelle Männer müssen nämlich seither 12 Monate zölibatär leben, um Vollblut spenden zu dürfen – eine Regelung, die sich auf einen Generalverdacht stützt, der mit dem heutigen medizinischen Stand nicht mehr zu rechtfertigen ist. Melanie Czarnik spricht mit Joël Adami darüber, warum Luxemburg seit mehr als 20 Jahren auf der Stelle tritt. Den Artikel, iwwert dee mir geschwat hunn: Blutspende: Anhaltende DiskriminierungThe post Blutspende: Anhaltende Diskriminierung first appeared on Radio ARA.
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Triggerwarnung: In dieser Folge geht es um Suizid und sexualisierte Gewalt. Hilfe bei Suizidgedanken Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 / 0800 1110 222 sowie 116123, anonym, kostenlos und 24/7 erreichbar Auch per Chat: https://online.telefonseelsorge.de/ Noelia ist verzweifelt. Obwohl sie gerade erst Anfang 20 ist, hat sie bereits mit dem Leben abgeschlossen. Noelia hat weder Träume noch Ziele. Dafür umso mehr Schmerz, den sie mit sich trägt. Immer wieder versucht die junge Katalanin, sich das Leben zu nehmen. Und als ihr letzter Suizidversuch dazu führt, dass sie querschnittsgelähmt in einem Krankenhausbett aufwacht, trifft Noelia schließlich eine Entscheidung: Sie will ihren Tod in die Hände des Staates legen. Doch diese Rechnung hat sie ohne ihren Vater gemacht… In Spanien ist Sterbehilfe ein Recht, das den Menschen zusteht. Mit dem sogenannten „LORE“ hat die Sánchez-Regierung 2021 sowohl die aktive Sterbehilfe als auch den assistierten Suizid legalisiert, wenn auch unter klaren Bedingungen. In dieser Folge erklären wir, wie genau der Umgang mit Sterbehilfe in Spanien aussieht und wo die Unterschiede zu Deutschland liegen. Außerdem gehen wir der Frage nach, inwieweit Angehörige ein Mitspracherecht haben, wenn es um das selbstgewählte Lebensende einer Person geht. Expert:innen in dieser Folge: Prof. Dr. Jan Schildmann, Internist und Medizinethiker Pia Dittke, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht der Universität Münster Karin Griese, Leiterin des Bereichs Traumaarbeit der Frauenrechtsorganisation “medica mondiale” Prof. Dr. med Thomas Pollmächer, Psychiater und Vorsitzender des Vereins “Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.” **Credit** Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Producer: Paulina Krasa, Laura Wohlers und Jon Handschin Redaktion: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz Schnitt: Pauline Korb Rechtliche Abnahme: „Abel und Kollegen“; Benedikt Müller **Quellen (Auswahl)** Verwaltungsgericht Nr. 14 von Barcelona, Urteil vom 17.03.25 - liegt vor Oberster Gerichtshof Katalonien: Urteil Nr. 3048/2025 vom 19.09.2025 - liegt vor BOLETÍN OFICIAL DEL ESTADO: Organgesetz 3/2021 vom 24. März zur Regelung der Sterbehilfe https://shorturl.at/AV3aZ Antena 3: “Noelia Castillo Ramos, la joven de 25 años que ha logrado la eutanasia | Las Entrevistas de Sonsoles” https://shorturl.at/AdBve El País: “Cronología del ‘caso Noelia'| La joven parapléjica tiene programada la eutanasia que espera desde 2024” https://shorturl.at/pbVPf Hier geht es zu Paulinas LTO-Artikel https://shorturl.at/QgRKO **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
Solarakkus kriegt man zwar problemlos geladen von der Solaranlage oder dem Balkonkraftwerk. Aber wie geben sie ihre gespeicherte Ladung wieder ab? Woher wissen sie, welche Leistung die Geräte im eigenen Haushalt gerade benötigen? Im Podcast mit den Redakteuren Marvin Stratmann, Sven Hansen und Christof Windeck von c't und heise+ erklären wir, was die Leistungsabgabe so problematisch macht und wir geben viele Tipps, wie man seine Akkus zu einem guten Einspeiseverhalten bringt. Prinzipiell gibt es vier Möglichkeiten: Eine manuelle Steuerung über Wenn-Dann-Regeln oder Zeitpläne, eine Regelung über Zwischenstecker, eine Regelung per Zangenmessgerät im Verteilerschrank und eine Regelung per Lesekopf auf dem Stromzähler. Alle vier haben ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile, auf die wir eingehen – und wir erklären, warum die offiziellen Smart Meter, die man für einen dynamischen Stromtarif benötigt, nicht zur Akkuregelung geeignet sind. Christof und Marvin haben Leseköpfe ausprobiert: Das Interessante am Fritz!Smart Energy 250 ist seine reichweitenstarke Funkanbindung per DECT an eine Fritzbox, aber Christof konnte die Daten nur innerhalb der Fritz-Welt nutzen, nicht gut zur Regelung eines Akkus. Marvin hat seinen Lesekopf – ein IOmeter mit ebenfalls reichenweitenstarkem 868-MHz-Funk – daher in die Smart-Home-Plattform Home Assistant eingebunden, ihm standen so mehr Möglichkeiten zur Verfügung. Auch bei den Zangenmessgeräten kommt es vor allem in Mehrfamilienhäusern darauf an, wie die Messdaten zum Akku gelangen. Aber auch die Einbaukosten spielen eine Rolle. Wir diskutieren verschiedene Möglichkeiten und lassen viel Praxiserfahrung einfließen. Die Zwischendosen wiederum kosten wenig und sind sowieso meist in Funkreichweite des Akkus im Einsatz. Ihre Nachteile liegen woanders, vor allem messen sie natürlich nur die eingesteckten Geräte und können prinzipiell nichts Festverdrahtetes wie Ofen oder Licht erfassen. Sven berichtet schließlich von seinem Test von vier aktuellen Solarspeichern, Modelle von Growatt, Marstek, Solakon und SunEnergyXT mit jeweils eingebautem Wechselrichter und Kapazitäten von zwei bis fünf Kilowattstunden.
Solarakkus kriegt man zwar problemlos geladen von der Solaranlage oder dem Balkonkraftwerk. Aber wie geben sie ihre gespeicherte Ladung wieder ab? Woher wissen sie, welche Leistung die Geräte im eigenen Haushalt gerade benötigen? Im Podcast mit den Redakteuren Marvin Stratmann, Sven Hansen und Christof Windeck von c't und heise+ erklären wir, was die Leistungsabgabe so problematisch macht und wir geben viele Tipps, wie man seine Akkus zu einem guten Einspeiseverhalten bringt. Prinzipiell gibt es vier Möglichkeiten: Eine manuelle Steuerung über Wenn-Dann-Regeln oder Zeitpläne, eine Regelung über Zwischenstecker, eine Regelung per Zangenmessgerät im Verteilerschrank und eine Regelung per Lesekopf auf dem Stromzähler. Alle vier haben ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile, auf die wir eingehen – und wir erklären, warum die offiziellen Smart Meter, die man für einen dynamischen Stromtarif benötigt, nicht zur Akkuregelung geeignet sind. Christof und Marvin haben Leseköpfe ausprobiert: Das Interessante am Fritz!Smart Energy 250 ist seine reichweitenstarke Funkanbindung per DECT an eine Fritzbox, aber Christof konnte die Daten nur innerhalb der Fritz-Welt nutzen, nicht gut zur Regelung eines Akkus. Marvin hat seinen Lesekopf – ein IOmeter mit ebenfalls reichenweitenstarkem 868-MHz-Funk – daher in die Smart-Home-Plattform Home Assistant eingebunden, ihm standen so mehr Möglichkeiten zur Verfügung. Auch bei den Zangenmessgeräten kommt es vor allem in Mehrfamilienhäusern darauf an, wie die Messdaten zum Akku gelangen. Aber auch die Einbaukosten spielen eine Rolle. Wir diskutieren verschiedene Möglichkeiten und lassen viel Praxiserfahrung einfließen. Die Zwischendosen wiederum kosten wenig und sind sowieso meist in Funkreichweite des Akkus im Einsatz. Ihre Nachteile liegen woanders, vor allem messen sie natürlich nur die eingesteckten Geräte und können prinzipiell nichts Festverdrahtetes wie Ofen oder Licht erfassen. Sven berichtet schließlich von seinem Test von vier aktuellen Solarspeichern, Modelle von Growatt, Marstek, Solakon und SunEnergyXT mit jeweils eingebautem Wechselrichter und Kapazitäten von zwei bis fünf Kilowattstunden. Mit dabei: Marvin Stratmann, Sven Hansen, Christof Windeck Moderation: Jörg Wirtgen Produktion: Tobias Reimer ► Die c't-Artikel zum Thema auf heise+ (Paywall): Stromverbrauch im Haushalt smart messen und Kosten senken: https://www.heise.de/ratgeber/Stromverbrauch-im-Haushalt-smart-messen-und-Kosten-senken-11187211.html (XXL-)Speicher für Balkonkraftwerke im Test: https://www.heise.de/tests/XXL-Speicher-fuer-Balkonkraftwerke-im-Test-10640165.html Stromzähler auslesen per Fritzbox: Lesekopf Fritz!Smart Energy 250 im Praxistest: https://www.heise.de/ratgeber/Stromzaehler-auslesen-per-Fritzbox-Lesekopf-Fritz-Smart-Energy-250-im-Praxistest-11193106.html IR-Leseköpfe in Home Assistant: Digitalen Stromzähler einfach auslesen: https://www.heise.de/ratgeber/IR-Lesekoepfe-in-Home-Assistant-Digitalen-Stromzaehler-einfach-auslesen-11196666.html ► auf Select (Paywall): Energie-Durchblick: https://www.heise.de/select/ct/2026/9/2605509420182152065 Energiepumpen: https://www.heise.de/select/ct/2026/9/2525313353061202007 Stromzähler-Lesefritze: https://www.heise.de/select/ct/2026/9/2605811592925954657 Energiemonitor: https://www.heise.de/select/ct/2026/9/2607909430464590886
Solarakkus kriegt man zwar problemlos geladen von der Solaranlage oder dem Balkonkraftwerk. Aber wie geben sie ihre gespeicherte Ladung wieder ab? Woher wissen sie, welche Leistung die Geräte im eigenen Haushalt gerade benötigen? Im Podcast mit den Redakteuren Marvin Stratmann, Sven Hansen und Christof Windeck von c't und heise+ erklären wir, was die Leistungsabgabe so problematisch macht und wir geben viele Tipps, wie man seine Akkus zu einem guten Einspeiseverhalten bringt. Prinzipiell gibt es vier Möglichkeiten: Eine manuelle Steuerung über Wenn-Dann-Regeln oder Zeitpläne, eine Regelung über Zwischenstecker, eine Regelung per Zangenmessgerät im Verteilerschrank und eine Regelung per Lesekopf auf dem Stromzähler. Alle vier haben ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile, auf die wir eingehen – und wir erklären, warum die offiziellen Smart Meter, die man für einen dynamischen Stromtarif benötigt, nicht zur Akkuregelung geeignet sind. Christof und Marvin haben Leseköpfe ausprobiert: Das Interessante am Fritz!Smart Energy 250 ist seine reichweitenstarke Funkanbindung per DECT an eine Fritzbox, aber Christof konnte die Daten nur innerhalb der Fritz-Welt nutzen, nicht gut zur Regelung eines Akkus. Marvin hat seinen Lesekopf – ein IOmeter mit ebenfalls reichenweitenstarkem 868-MHz-Funk – daher in die Smart-Home-Plattform Home Assistant eingebunden, ihm standen so mehr Möglichkeiten zur Verfügung. Auch bei den Zangenmessgeräten kommt es vor allem in Mehrfamilienhäusern darauf an, wie die Messdaten zum Akku gelangen. Aber auch die Einbaukosten spielen eine Rolle. Wir diskutieren verschiedene Möglichkeiten und lassen viel Praxiserfahrung einfließen. Die Zwischendosen wiederum kosten wenig und sind sowieso meist in Funkreichweite des Akkus im Einsatz. Ihre Nachteile liegen woanders, vor allem messen sie natürlich nur die eingesteckten Geräte und können prinzipiell nichts Festverdrahtetes wie Ofen oder Licht erfassen. Sven berichtet schließlich von seinem Test von vier aktuellen Solarspeichern, Modelle von Growatt, Marstek, Solakon und SunEnergyXT mit jeweils eingebautem Wechselrichter und Kapazitäten von zwei bis fünf Kilowattstunden. Mit dabei: Marvin Stratmann, Sven Hansen, Christof Windeck Moderation: Jörg Wirtgen Produktion: Tobias Reimer ► Die c't-Artikel zum Thema auf heise+ (Paywall): Stromverbrauch im Haushalt smart messen und Kosten senken: https://www.heise.de/ratgeber/Stromverbrauch-im-Haushalt-smart-messen-und-Kosten-senken-11187211.html (XXL-)Speicher für Balkonkraftwerke im Test: https://www.heise.de/tests/XXL-Speicher-fuer-Balkonkraftwerke-im-Test-10640165.html Stromzähler auslesen per Fritzbox: Lesekopf Fritz!Smart Energy 250 im Praxistest: https://www.heise.de/ratgeber/Stromzaehler-auslesen-per-Fritzbox-Lesekopf-Fritz-Smart-Energy-250-im-Praxistest-11193106.html IR-Leseköpfe in Home Assistant: Digitalen Stromzähler einfach auslesen: https://www.heise.de/ratgeber/IR-Lesekoepfe-in-Home-Assistant-Digitalen-Stromzaehler-einfach-auslesen-11196666.html ► auf Select (Paywall): Energie-Durchblick: https://www.heise.de/select/ct/2026/9/2605509420182152065 Energiepumpen: https://www.heise.de/select/ct/2026/9/2525313353061202007 Stromzähler-Lesefritze: https://www.heise.de/select/ct/2026/9/2605811592925954657 Energiemonitor: https://www.heise.de/select/ct/2026/9/2607909430464590886
Stadtbus, Fahrpersonal und Gewerkschaft haben sich im Arbeitskonflikt nach drei Verhandlungsrunden auf eine gemeinsame Vereinbarung geeinigt: Das Personal erhält unter anderem neu zwischen 20 und 22 Uhr eine 10-Prozent-Zulage sowie eine branchenübliche Regelung bei den Ersatzdiensten. Weitere Themen: · Zürcher FDP überlässt Basis Entscheid zu Regierungsratskandidaturen · Zürcher Stadtrat setzt auf Kontinuität bei Departementsverteilung · Führung auf der Baustelle der Zürcher Rathausbrücke · «Lakuutisch tabere»: Die «Geheimsprache» der Siblinger Viehhändler
„Shrinkflation“ beschreibt den Effekt, wenn Verpackungen gleich groß wirken, tatsächlich aber weniger Inhalt enthalten. Verbrauchern fällt oft erst später auf, dass sie für ihr Geld weniger bekommen.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Kein Anschluss unter dieser Domain: Warum es bei .de hakte – Ein DNS-Problem beim DENIC sorgte dafür, dass Millionen .de-Domains zeitweise nicht aufgelöst werden konnten – unabhängig von Provider und DNS-Resolver. Was genau ist im Domain Name System schiefgelaufen? Wie anfällig ist die zentrale Internet-Infrastruktur für solche Ausfälle? Und welche Konsequenzen sollte ein solches Ereignis für Betreiber und Nutzer haben? - Kasse 1, bitte: Kann der EU-Plan für eine Digitalsteuer funktionieren? Das EU-Parlament fordert eine Milliardenabgabe für große Technologiekonzerne. Eine eigene Digitalsteuer auf EU-Ebene soll Big Tech stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Ist ein solches Modell überhaupt umsetzbar – und würde es die richtigen Unternehmen treffen? Wie reagieren die USA auf europäische Digitalsteuerpläne? Und wäre eine EU-weite Regelung besser als die bisher uneinheitlichen nationalen Ansätze? - Comeback des Brotkastens: Braucht die Welt einen neuen Commodore 64C? Jahrzehnte nach seinem ursprünglichen Erscheinen soll der Commodore 64C in einer modernisierten, schlankeren Version zurückkehren. Was steckt hinter dem Neuauflageprojekt – Nostalgie, Spielerei oder mehr? Für wen ist so ein Gerät heute überhaupt gedacht? Und was sagt der anhaltende Retro-Computing-Boom über unsere Beziehung zur Technikgeschichte aus? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Kein Anschluss unter dieser Domain: Warum es bei .de hakte – Ein DNS-Problem beim DENIC sorgte dafür, dass Millionen .de-Domains zeitweise nicht aufgelöst werden konnten – unabhängig von Provider und DNS-Resolver. Was genau ist im Domain Name System schiefgelaufen? Wie anfällig ist die zentrale Internet-Infrastruktur für solche Ausfälle? Und welche Konsequenzen sollte ein solches Ereignis für Betreiber und Nutzer haben? - Kasse 1, bitte: Kann der EU-Plan für eine Digitalsteuer funktionieren? Das EU-Parlament fordert eine Milliardenabgabe für große Technologiekonzerne. Eine eigene Digitalsteuer auf EU-Ebene soll Big Tech stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Ist ein solches Modell überhaupt umsetzbar – und würde es die richtigen Unternehmen treffen? Wie reagieren die USA auf europäische Digitalsteuerpläne? Und wäre eine EU-weite Regelung besser als die bisher uneinheitlichen nationalen Ansätze? - Comeback des Brotkastens: Braucht die Welt einen neuen Commodore 64C? Jahrzehnte nach seinem ursprünglichen Erscheinen soll der Commodore 64C in einer modernisierten, schlankeren Version zurückkehren. Was steckt hinter dem Neuauflageprojekt – Nostalgie, Spielerei oder mehr? Für wen ist so ein Gerät heute überhaupt gedacht? Und was sagt der anhaltende Retro-Computing-Boom über unsere Beziehung zur Technikgeschichte aus? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Bakteriophagen sind Viren, die sich in Bakterien vermehren und diese dabei zerstören. Die Phagentherapie könnte ein Ausweg aus der Antibiotikakrise sein und hat bereits erste Erfolge vorzuweisen. «Puls» zeigt, welche offenen Fragen auf dem Weg zu einer Zulassung in der Schweiz noch zu klären sind. Wenig Hilfe durch Antibiotika – Neue Hoffnung Viren Reto Weibel leidet seit Geburt an zystischer Fibrose, die unter anderem zu einer Verschleimung der Lunge führt. Im Schleim sammeln sich Bakterien an, die die Lunge angreifen und mit Antibiotika bekämpft werden müssen. Da die Wirkung dieser Medikamente wegen Resistenzen laufend abnimmt, sinkt auch die Lebensqualität deutlich. Eine experimentelle Phagentherapie könnte Besserung bringen – falls Reto Weibel dazu Zugang erhält. Hilfe durch Viren – Experiment gelungen José Vidal leidet an einer Lungeninfektion wegen antibiotikaresistenten Bakterien. Als kaum mehr Hoffnung auf Heilung besteht, greifen Genfer Ärzte zu einer experimentellen Therapie: Sie lassen ihn Bakteriophagen inhalieren – Viren, welche nur die krankmachenden Bakterien angreifen. Mit Erfolg. Der Infekt ist unter Kontrolle und José Vidals Lebensqualität hat sich deutlich verbessert. Einsatz trotz fehlender Evidenz – So macht es Belgien In Georgien ist die Phagentherapie seit Jahrzehnten Teil der medizinischen Grundversorgung. Was Menschen aus aller Welt nach Tiflis reisen lässt, um hartnäckige Infekte dort behandeln zu lassen. Nach den Regeln evidenzbasierter Medizin wurden die georgischen Therapieerfolge jedoch nie untersucht, was sie für eine Zulassung in der Schweiz wertlos macht. Belgien zeigt einen Ausweg aus dem Dilemma: Seit 2018 ist dort eine spezielle Regelung in Kraft, die den Einsatz von Phagenpräparaten erleichtert und deren geprüfte Anwendung sicherstellt. Einsatz für die Evidenz – Forschung in der Schweiz An den Unikliniken in Zürich, Bern, Genf und Lausanne wird rege an Phagen geforscht. So ist man in Lausanne etwa daran, ein Programm für personalisierte Phagentherapie zu etablieren. Es umfasst alle Phasen bis hin zur Produktion, Reinigung und Verabreichung der Phagenpräparate. Im Rahmen dieses Programms plant das Universitätsspital Lausanne nun eine klinische Studie für Patientinnen und Patienten mit Lungeninfekten. Wie weiter in der Schweiz? – Gemeinsame Suche nach Lösungen Das «Forum Phagentherapie» bringt in der Schweiz Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen, Patientinnen und Patienten sowie Politikerinnen und Politiker zusammen, um über die Rolle dieser experimentellen Behandlungsform zu diskutieren. «Puls» gibt Einblicke in die Arbeit des Forums zur Förderung der Phagentherapie in der Schweiz. «Puls»-Chat – Fragen und Antworten zum Thema «hartnäckige Infekte» Leiden Sie an einem hartnäckigen Infekt? Klingt er einfach nicht ab oder kehrt er immer wieder zurück? Gibt es Alternativen zum Einsatz von Antibiotika? Und wie kann ich mich vor resistenten Keimen schützen? Die Fachrunde weiss am Montag von 21.00 bis 23.00 Uhr Rat – live im Chat. Fragen können vorab eingereicht werden.
In dieser Folge sprechen Nadine Kostka von Liebinsfeld und Dominique Meßmer darüber, warum bei der Geldanlage nicht nur die Auswahl der Fonds, ETFs oder Strategien zählt, sondern auch die passende Hülle. Wann reicht ein klassisches Depot aus? Und wann kann ein Depot im Versicherungsmantel steuerlich und strategisch sinnvoll sein? Im Fokus stehen Steuerstundung, Umschichtungen ohne sofortige Steuerbelastung, die 12/62-Regelung und die Frage, wie Vermögen langfristig für den Ruhestand strukturiert werden kann. Klar ist: Ein Versicherungsmantel ist kein Wundermantel. Entscheidend sind Kosten, Laufzeit, Flexibilität und die Frage, ob die Lösung zur persönlichen Vermögensstrategie passt. Kernaussage: Nicht die Hülle allein entscheidet – sondern ob sie zur Aufgabe des Vermögens passt.
Nach dem EU-Votum für die "Nur Ja heißt Ja"-Regelung fordert Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior weiterhin eine ebensolche Regelung in Deutschland. Viele Menschen seien in Extremsituationen in einer Art Schockstarre und könnten nicht Nein sagen. Zerback, Sarah www.deutschlandfunk.de, Interviews
Wenn es um Sex geht, gilt In Deutschland der Grundsatz “Nein heißt Nein”. Um noch mehr Opfer vor Vergewaltigungen zu schützen, hat das EU-Parlament heute für den Vorschlag einer einheitlichen Regelung gestimmt: “Nur Ja heißt Ja”. Ilyas Buss schaut in unserem SWR3 Topthema “Was heißt was?” ob das bei uns was ändern würde und ob wir uns da bei anderen Ländern was abschauen können.
Boris Pistorius äußerte sich am Wochenende zur Regel im neuen Wehrdienstgesetz, wonach sich Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung erteilen lassen müssen. Der Verteidigungsminister sprach davon, die Regelung sei „seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens niemandem aufgefallen“. „Weder mir oder meinem Haus noch dem Kabinett oder dem Parlament –Weiterlesen
Große Modefirmen dürfen bald keine Retouren mehr vernichten - zumindest nicht, wenn sie noch neuwertig sind. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die ab 19. Juli auch in Deutschland gilt. Von Anja Dobrodinsky
Das Zürcher Kantonsparlament hat die Amtszeit der EKZ‑Verwaltungsrätinnen und ‑räte auf zwölf Jahre begrenzt. Zudem müssen sie ihr Amt abgeben, sobald sie 70 Jahre alt werden. Gegen diese Regelung wehrten sich FDP und SVP. Sie halten die Vorgaben für unnötig. Weitere Themen: - Millionste Velofahrerin im Zürcher Stadttunnel erhält Blumenstrauss. - Petition für Tempo 30 auf bestimmten Strassen in der Stadt Schaffhausen eingereicht. - Polizei sucht nach drittem Angreifer auf einen Passanten in Effretikon.
Der Bundesrat schlägt neue Bankregulierungen vor: Auslandstöchter sollen vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegt werden. Die UBS müsste ihr Eigenkapital um 9 Mrd. Dollar aufstocken. Laut Vontobel-Analyst Andreas Venditti träfe dies die Aktionäre mit einem tieferen Gewinn je Aktie. SMI -0.5% Korrektur: In der Sendung wurde gesagt, Steuerguthaben dürfen nicht mehr zum Eigenkapital dazugezählt werden. Das ist falsch. Richtig ist: Der Bundesrat verzichtet bei Steueransprüchen auf eine vollständige Unterlegung mit hartem Eigenkapital, behält sich aber vor, die Regelung zu verschärfen, sollte das Parlament die Kapitalanforderungen zu den Auslandtöchtern aufweichen.
Unser Sponsor Benu Solutions GmbH klärt im kostenlosen Webinar über die wichtigsten Maßnahmen, Strategien und Tipps, auf, mit denen Sie körperlich, mental und finanziell stark durch die Krise kommen – und verhindern, dass Sie alles verlieren. Mehr hier: https://vermoegensschutz-workshop.de/krisenvorsorge/kvp?pa=ty Die Straße von Hormus ist blockiert. Infolgedessen steigen die Spritpreise seit Wochen rasant an. Die Politik verspricht Milderung, aber Taten folgen nicht. Das Wenige, was die Politik dann doch macht, um gegen höhere Spritpreise vorzugehen, treibt die Preise nur noch weiter nach oben. Zum Beispiel die Regelung, dass Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich mittags um 12 Uhr ihre Preise erhöhen. Die Folge: Die Preise schießen nur noch weiter in die Höhe. Dazu sagt der renommierte Politikwissenschaftler Professor Werner J. Patzelt im Interview mit Tichys Einblick: „Unser Staat glaubt ohnehin, dass er wesentlich mehr Steuern braucht, als er derzeit bekommt, obwohl das Steueraufkommen wieder auf einem Höchststand angekommen ist, weil unser Staat einfach sein Ausgabenproblem nicht in Griff bekommt. Infolgedessen ist zu erwarten, dass der Staat die Steuern auf Mineralöl deswegen senkt, weil die Preise nach oben schnellen, genauso wirklichkeitsnah.“ Dazu sagt der renommierte Politikwissenschaftler Professor Werner J. Patzelt im Interview mit Tichys Einblick: „Unser Staat bekommt einfach sein Ausgabenproblem nicht in den Griff.“ Und deswegen können Senkungen der Steuern auf Mineralöl gar nicht erst in Betracht gezogen werden. Webseite: https://www.tichyseinblick.de Newsletter: https://www.tichyseinblick.de/newsletter/anmeldung/
In Folge 384 geht es um eine kuriose Regelung im neuen Wehrpflichtgesetz. Mit Péter Techet sprechen wir über die anstehenden Wahlen in Ungarn und warum das Land vor einer Verfassungskrise steht.
Männer in Deutschland im Alter von 17 bis 45 Jahren sollen sich bei längeren Reisen eine Genehmigung erteilen lassen – so sieht es das neue Wehrdienstgesetz vor. Als am Karfreitag die Frankfurter Rundschau berichtete, war es auf der politischen Ebene mit der Osterruhe vorbei. Da lautet die politische Losung „Kriegstüchtigkeit“ – und dann wird eineWeiterlesen
Send us Fan Mail✈️ Bei Lufthansa spitzt sich der Konflikt mit den Gewerkschaften weiter zu. Nach den Pilotenstreiks hat der Konzern jetzt eine langjährige Regelung zu bezahlten Freistellungen gekündigt – die Pilotengewerkschaft spricht vom „schärfsten Angriff“ seit Jahren. Gleichzeitig konnte man sich mit dem Bodenpersonal einigen, doch neue Streiks in der Luft sind noch immer möglich. Was steckt hinter dem Konflikt und wie geht es jetzt weiter?
Der Fall Noelia Castillo hat in Spanien eine Debatte über das Recht auf Sterbehilfe ausgelöst. Zwei Jahre lang hat die 25-jährige für die Freitodbegleitung gekämpft. Wie geht die Schweiz mit jungen Menschen um, die Sterbebegleitung beanspruchen wollen? Am Donnerstagabend erfüllte sich der einzige Wunsch von Noelia Castillo: Die 25-jährige Frau starb in einem Krankenhaus in Barcelona durch eine tödliche Injektion. Zwei Jahre lang hatte die querschnittsgelähmte Spanierin darum gekämpft, sterben zu dürfen. Bis vor den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte musste sie ziehen, um ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod durchzusetzen, das ihr die zuständigen katalanischen Behörden vor zwei Jahren zugestanden hatten. Wir sprechen über diesen aussergewöhnlichen Fall und schauen uns die Situation in der Schweiz an. Hierzulande ist aktive Sterbehilfe zwar verboten – eine rechtliche Altersgrenze kennt das Gesetz bei assistiertem Suizid aber nicht. Präzisierung zum Podcast: Manuel Trachsel, Leiter der Abteilung Klinische Ethik am Universitätsspital Basel, verweist im Podcast auf die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zum «Umgang mit Sterben und Tod». Eine umfassende gesetzliche Regelung besteht in der Schweiz nicht; die SAMW-Richtlinien dienen jedoch als Orientierung für Ärztinnen und Ärzte. ____________________ Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37. ____________________ In dieser Episode zu hören: - Beat Vogt, SRF-Auslandredaktor - Manuel Trachsel, Leiter Abteilung Klinische Ethik Universitätsspital Basel ____________________ Brauchst du oder jemand, den du kennst, Hilfe? Pro Juventute: https://www.projuventute.ch/de/eltern/familie-gesellschaft/selbstmord Tel 143 und Chat: https://www.147.ch/ Pro Mente Sana: https://promentesana.ch/angebote/beratung/beratung-fuer-betroffene-nahestehende Beratungsstellen und Angebote in der ganzen Schweiz: https://www.wie-gehts-dir.ch/adressen-und-angebote/ich-suche-unterstuetzung ____________________ Team: - Moderation: Vanessa Ledergerber - Produktion: Lea Saager - Mitarbeit: Reena Thelly ____________________ Das ist «News Plus»: In einer Viertelstunde die Welt besser verstehen – ein Thema, neue Perspektiven und Antworten auf eure Fragen. Unsere Korrespondenten und Expertinnen aus der Schweiz und der Welt erklären, analysieren und erzählen, was sie bewegt. «News Plus» von SRF erscheint immer von Montag bis Freitag um 16 Uhr, rechtzeitig zum Feierabend.
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