constitution of Germany
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Die Bundesregierung will die Ladenöffnungszeiten lockern: Bäckereien sollen an Sonntagen länger öffnen dürfen. Der Einzelhandel fordert gar eine völlige Liberalisierung per Grundgesetzänderung. Doch Kirchen und Gewerkschaften laufen dagegen Sturm. Heinlein, Stefan www.deutschlandfunk.de, Kontrovers
Russland hat in der vergangenen Nacht erneut die ukrainische Hauptstadt Kiew angegriffen. Es war eine der schwersten russischen Attacken mit ballistischen Raketen seit Kriegsbeginn. │ Die Ukraine hat ihre Angriffe auf die russische Energieinfrastruktur fortgesetzt. Mehrere Großbrände wurden dadurch ausgelöst.│ Der Tod zweier US-Soldaten bei iranischen Angriffen hat am Wochenende zu einer weiteren Eskalation des Krieges auch in Nahost geführt. │ Ungarns Präsident Sulyok hat eine Grundgesetzänderung unterzeichnet, die seine eigene Amtszeit beendet. Die neue Regierung unter Ministerpräsident Magyar hatte die Verfassungsänderung auf den Weg gebracht.
BGH 31.03.26 - Az. VI ZR 100/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Verkehr; Unfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Schaden; Versicherung; Versicherer; Haftpflicht; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Regulierung; Gebrauchtwagen;
Jetzt wo klar ist, dass im WM Finale nur spanisch gepöbelt wird, können wir beherzt unsere Sachen packen und in Urlaub fahren. Für die meisten aus NRW ist der Stau auf der A3, der schönste Teil am Urlaub. Vorher hatten wir allerdings noch ein Riesenfest zu feiern: Günther Jauch, unser heimlicher Bundespräsident, wurde 70! Das ist mehr als der amerikanische Unabhängigkeitstag und die Feier zum Sturm auf die Bastille in Frankreich zusammen. Unser Bundesgünther vereinigt unsere Nation nicht nur im Geiste und sein mentaler Brustbeutel könnte unsere junge Republik noch retten. Wichtig ist nur, dass Kiwi in Zukunft die Fresse hält, während sie moderiert. Der wichtigste Paragraph im deutschen Grundgesetz, auch frisurentechnisch, bleibt: Es gibt nur einen Rudi Völler!Instagram:https://www.instagram.com/atzeschroeder_offiziell/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
In unserem Grundgesetz sind Mittel verankert, mit denen sich unsere Demokratie gegen ihre Abschaffung wehren kann. Wie gut schützen diese Instrumente die Demokratie tatsächlich vor ihren Feinden? Ein Vortrag des Staatsrechtlers Horst Dreier. Horst Dreier war bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2020 Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die Grundfragen des Verfassungsrechts gehören zu seinen Forschungsschwerpunkten. Sein Vortrag "Vom Schutz der Verfassung" wurde am 21. Mai 2026 im Rahmen der Legal Masterclass des Alfried Krupp Wissenschaftskollegs Greifswald aufgezeichnet. ******* +++ Deutschlandfunk Nova +++ Hörsaal +++ Deutschlandradio +++ Wissen +++ Wissenschaft +++ Vortrag +++ Wehrhafte Demokratie +++ Militant Democracy +++ Streitbare Demokratie +++ Politik +++ Staatsrecht +++ Verfassungsrecht +++ Rechtsphilosophie +++ Rechtsextremismus +++ Linksextremismus +++ Extremismus +++ Grundgesetz +++ Verfassung +++ Demokratie +++ Demokratiekrise +++ Vereinigungsverbot +++ Parteiverbot +++ AfD +++ AfD-Gutachten +++ Parteiverbotsverfahren +++ Ewigkeitsklausel +++ Grundrechtsverwirkung +++ Verfassungsschutz +++ Bundesverfassungsgericht +++ Parteienfinanzierung +++ Verfassungstreue +++**********In dieser Folge mit: Moderation: Katrin Ohlendorf Vortragender: Horst Dreier, Rechtsphilosoph und Staatsrechtler, ehem. Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Würzburg**********HörtippHologrammatica, Science-Fiction-Thriller, eine Podcast-Serie des Deutschlandfunks**********Ihr hört in diesem Hörsaal:1:56 - Vortragsbeginn3:54 - Gliederung des Vortrags4:47 - Die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG)8:01 - Die wehrhafte / streitbare Demokratie10:34 - Das Konzept der wehrhaften Demokratie15:40 - Der Einwand des Selbstwiderspruchs21:57 - Die Instrumente der wehrhaften Demokratie22:08 - Grundrechtsverwirkung (Art. 18 GG)23:49 - Vereinigungsverbot (Art. 9 Abs. 2 GG)30:05 - Parteiverbot (Art. 21 Abs. 2 GG)34:21 - Verfassungstreuepflicht der Beamten (Art. 33 GG)35:21 - Der Extremistenbeschluss des BVerfG von 197539:11 - Kritik am Beschluss des BVerfG43:59 - Die "Streubreite" der verwaltungsgerichtlichen Judikatur48:14 - Fazit49:30 - Verfassungsschutz durch die Zivilgesellschaft51:49 - Hörtipp: Hologrammatica**********Quellen aus der Folge:Dreier, H. (2023). Die grundgesetzliche "Ewigkeitsklausel" zwischen Demokratieermöglichung und Verfassungszementierung. In: van Ooyen, R.C., Möllers, M.H. (eds) Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System. Springer VS, Wiesbaden.Horst Dreier: Selbstschutzmechanismen des Grundgesetzes - Zum politischen System der wehrhaften Demokratie. KEB Thementage - Zur Debatte, 2/2024.Horst Dreier: Grundrechte als Gefahr? Die Risiken einer freiheitlichen Verfassung. FAZ, 26.08.2021. **********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Big Tech: Wie Künstliche Intelligenz die Demokratie zerstörtSchule und Uni: Was politische Neutralität in der Bildung bedeutetUnzufrieden: Warum wählen so viele Deutsche die AfD?**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Heute geht es um den Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) des Grundgesetzes. Tobias Mann und Philip Simon möchten euch in diesen Spezial-Ausgaben von Grundlos Gute Laune wieder für diesen alten Schmöker begeistern und gemeinsam mit euch auf den emotionalen Wellen juristischer Sprache surfen und zeigen: Das Grundgesetz ist hot shit!
Läden dicht am Sonntag – das gilt ausser bei uns in dieser Striktheit nur noch in Österreich und Polen. Alle übrigen Länder haben die Öffnungszeiten teils unterschiedlich weit liberalisiert. In Frankreich, Spanien oder Belgien gelten Ausnahmen für Tourismusgebiete, in Skandinavien, Portugal, Italien gibt es praktisch keinen Ladenschluss. Auch in Deutschland fordert die Wirtschaft eine Abkehr von der Sonntagsruhe. Warum das aber nicht so leicht wäre, erklärt SWR-Wirtschaftsredakteurin Stefanie Geissler: "Dafür müsste die Verfassung geändert werden. Die Sonntagsruhe ist nämlich im Grundgesetz festgeschrieben. Das geht auf eine Regelung aus der Weimarer Reichsverfassung zurück, wonach der Sonntag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung dienen solle." Das findet DIHK-Präsident Peter Adrian nicht mehr zeitgemäß und fordert Sonntagsöffnung auch bei uns. Welche Argumente er vorlegt und was die Bundesregierung und die Gewerkschaften dazu meinen, darum geht's im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Ralf Hecht.
Segador, Julio www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend
Heute geht es um den Artikel 12a (Militärische und zivile Dienstpflichten) des Grundgesetzes. Tobias Mann und Philip Simon möchten euch in diesen Spezial-Ausgaben von Grundlos Gute Laune wieder für diesen alten Schmöker begeistern und gemeinsam mit euch auf den emotionalen Wellen juristischer Sprache surfen und zeigen: Das Grundgesetz ist hot shit!
Lagebericht – der Immobilienpodcast von Capital in Kooperation mit dem iib Institut
Das Gebäudeenergiegesetz ist Geschichte, das Gebäudemodernisierungsgesetz GModG soll alles besser machen. In der Praxis sorgt der Entwurf allerdings vor allem für Kopfschütteln: Kaum verständliche Paragrafen, nachgeschobene Umbenennungen und ein Referentenentwurf mit 180 Seiten, den selbst der Nationale Normenkontrollrat als handwerklich schwach, praxisfern und kaum nachvollziehbar einstuft.Katarina Ivankovic und Dr. Peter Hettenbach analysieren, warum das GModG weder Bürokratie abbaut noch Investitionssicherheit schafft. Sie sprechen über neue Nachweispflichten für Eigentümer, zusätzliche Dokumentationslast für Handwerker, unklare Vorgaben beim Energieausweis und einen Primärenergiefaktor für Strom, der Wärmepumpen in der Bilanz schlechter aussehen lässt als Gasheizungen.Dabei geht es auch um die verfassungsrechtlichen Bedenken: Verschiebt das GModG Klimaschutzlasten unzulässig in die Zukunft und unterläuft damit den Schutzauftrag aus Artikel 20a Grundgesetz? Was bedeutet es für kommunale Wärmeplanung, Quartierslösungen, Mieterstrommodelle und die riesigen Redispatch-Kosten, wenn Digitalisierung, Energiemanagement und Künstliche Intelligenz im Gesetz praktisch nicht vorkommen? Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
What if the most important democratic document of the last 250 years wasn't written in Philadelphia — but in post-war Germany?In this episode of Over Here, Over There, Claudia Koestler makes a case that might surprise you: Germany's Basic Law — the Grundgesetz — is one of the most sophisticated constitutional documents ever written. Written in 1949, in the rubble of the darkest chapter in modern history, the Grundgesetz starts with three words that changed everything: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Human dignity is inviolable. Not a right. Not a freedom. Dignity — placed permanently beyond the reach of any government, any majority, any vote.Claudia will walk you through what makes it genuinely brilliant - and why others should build upon it.
BGH 25.11.25 - Az. VI ZR 165/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte; Strafverteidiger; Grundgesetz; Arzt; Arzthaftung: Arzthaftungsrecht; Einwilligung; hypothetisch; Rechtswidrigkeit; rechtwidrig; Körperverletzung; Schmerzensgeld; Krankenhaus; Ärzte; OP; Operation; Behandlung; Eingriff;
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Kartenhaus-Kollaps: Was ein US-Urteil für EU-Daten bei AWS, Google & Co. bedeutet – Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Trump vs Slaughter hat die konservative Mehrheit der Richter die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission für verfassungswidrig erklärt. Genau diese Unabhängigkeit war lange Zeit eine tragende Säule, auf der der Datenverkehr zwischen der EU und den USA ruhte. Wie wackelig ist das EU-US Data Privacy Framework jetzt wirklich? Welche Alternativen bleiben Unternehmen, die auf AWS, Google Cloud oder Microsoft Azure setzen? Und ist digitale Souveränität für Europa nur noch ein Buzzword oder endlich eine echte Option? - Platzt die KI-Blase? Experten warnen vor Dotcom-Wiederholung – Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich warnt vor den finanziellen Risiken, die aus dem aktuellen Investitionsboom rund um KI erwachsen könnten und zieht dabei Parallelen zum Dotcom-Boom der späten 90er. Die fünf größten Hyperscaler werden von 2025 bis 2026 voraussichtlich über eine Billion US-Dollar für KI-bezogene Investitionen ausgeben – teils auf Pump. Ist der Vergleich mit der Dotcom-Blase gerechtfertigt, oder ist KI diesmal wirklich anders? Und was würde ein Platzen der Blase für die gesamte Wirtschaft bedeuten? - Und Cut: Scheitert die geplante Streaming-Abgabe an der Verfassung? Ein Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio kommt laut FAZ zum Schluss, dass das vorgesehene Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz in der Regierungsfassung gegen das Grundgesetz und geltendes Europarecht verstößt. Netflix, Prime Video und Disney+ sollen künftig acht Prozent ihres in Deutschland erwirtschafteten Umsatzes direkt in lokale, deutschsprachige Produktionen stecken. Ist die geplante Investitionspflicht der richtige Weg, um den deutschen Filmmarkt zu stärken? Und wie ließe sich das Gesetz verfassungskonform gestalten? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Kartenhaus-Kollaps: Was ein US-Urteil für EU-Daten bei AWS, Google & Co. bedeutet – Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Trump vs Slaughter hat die konservative Mehrheit der Richter die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission für verfassungswidrig erklärt. Genau diese Unabhängigkeit war lange Zeit eine tragende Säule, auf der der Datenverkehr zwischen der EU und den USA ruhte. Wie wackelig ist das EU-US Data Privacy Framework jetzt wirklich? Welche Alternativen bleiben Unternehmen, die auf AWS, Google Cloud oder Microsoft Azure setzen? Und ist digitale Souveränität für Europa nur noch ein Buzzword oder endlich eine echte Option? - Platzt die KI-Blase? Experten warnen vor Dotcom-Wiederholung – Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich warnt vor den finanziellen Risiken, die aus dem aktuellen Investitionsboom rund um KI erwachsen könnten und zieht dabei Parallelen zum Dotcom-Boom der späten 90er. Die fünf größten Hyperscaler werden von 2025 bis 2026 voraussichtlich über eine Billion US-Dollar für KI-bezogene Investitionen ausgeben – teils auf Pump. Ist der Vergleich mit der Dotcom-Blase gerechtfertigt, oder ist KI diesmal wirklich anders? Und was würde ein Platzen der Blase für die gesamte Wirtschaft bedeuten? - Und Cut: Scheitert die geplante Streaming-Abgabe an der Verfassung? Ein Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio kommt laut FAZ zum Schluss, dass das vorgesehene Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz in der Regierungsfassung gegen das Grundgesetz und geltendes Europarecht verstößt. Netflix, Prime Video und Disney+ sollen künftig acht Prozent ihres in Deutschland erwirtschafteten Umsatzes direkt in lokale, deutschsprachige Produktionen stecken. Ist die geplante Investitionspflicht der richtige Weg, um den deutschen Filmmarkt zu stärken? Und wie ließe sich das Gesetz verfassungskonform gestalten? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen: - Kartenhaus-Kollaps: Was ein US-Urteil für EU-Daten bei AWS, Google & Co. bedeutet – Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Trump vs Slaughter hat die konservative Mehrheit der Richter die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission für verfassungswidrig erklärt. Genau diese Unabhängigkeit war lange Zeit eine tragende Säule, auf der der Datenverkehr zwischen der EU und den USA ruhte. Wie wackelig ist das EU-US Data Privacy Framework jetzt wirklich? Welche Alternativen bleiben Unternehmen, die auf AWS, Google Cloud oder Microsoft Azure setzen? Und ist digitale Souveränität für Europa nur noch ein Buzzword oder endlich eine echte Option? - Platzt die KI-Blase? Experten warnen vor Dotcom-Wiederholung – Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich warnt vor den finanziellen Risiken, die aus dem aktuellen Investitionsboom rund um KI erwachsen könnten und zieht dabei Parallelen zum Dotcom-Boom der späten 90er. Die fünf größten Hyperscaler werden von 2025 bis 2026 voraussichtlich über eine Billion US-Dollar für KI-bezogene Investitionen ausgeben – teils auf Pump. Ist der Vergleich mit der Dotcom-Blase gerechtfertigt, oder ist KI diesmal wirklich anders? Und was würde ein Platzen der Blase für die gesamte Wirtschaft bedeuten? - Und Cut: Scheitert die geplante Streaming-Abgabe an der Verfassung? Ein Gutachten des Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio kommt laut FAZ zum Schluss, dass das vorgesehene Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz in der Regierungsfassung gegen das Grundgesetz und geltendes Europarecht verstößt. Netflix, Prime Video und Disney+ sollen künftig acht Prozent ihres in Deutschland erwirtschafteten Umsatzes direkt in lokale, deutschsprachige Produktionen stecken. Ist die geplante Investitionspflicht der richtige Weg, um den deutschen Filmmarkt zu stärken? Und wie ließe sich das Gesetz verfassungskonform gestalten? Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Tobias Mann und Philip Simon lesen das komplette Grundgesetz! Die beiden Restdemokraten wollen verstehen, analysieren, besprechen und zelebrieren. Die Demokratie steht auch in Deutschland unter Druck. Das Grundgesetz hat die Antworten.
Na, liebe SV, was habt ihr bei der Hitze gemacht? Warum gibt es eigentlich nicht mittlerweile serienmäßig verbaute Klimaanlagen? Naja. Immerhin waren die Studienräte kurz vor Beginn der Hitzewelle mit all ihren Klausurkorrekturen für dieses Jahr durch. Jetzt kann man sich endlich wieder wichtigen Themen widmen. Alex war zum Beispiel beim Zahnarzt *Triggerwarnung* und Martin freut sich auf die neue Edition Warhammer, die jetzt endlich erschienen sein wird. So, genug um den heißen Scheiß herumgeredet, sagt man doch so, oder? Die AfD ist verfassungswidrig! Zu dem Ergebnis kommt ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Studienräte sehen das ähnlich und gehen da mal rein, um zu schauen, welche Argumente dieses Gutachten anführt. Außerdem wird erörtert, ob die Partei denn nun verboten wird. Laut Grundgesetz wäre es möglich...Warum Martin trotzdem nur noch Zynismus übrig hat, erfahrt ihr hier. Während Martins Schüler nichtmal wissen, was sie gestern gegessen haben, muss Martin in der mündlichen Prüfung sogar überlegen, was gerade in diesem Moment bestimmte Promis machen. Liebe genannte Stars, meldet euch gerne mal, wie nah er rangekommen ist. So, das war's, bleibt gesund und wählt nicht die verfassungswidrige AfD!
80 Jahre ist es am 30. Juni her, dass in Hessen nach Nazi-Diktatur und Zweitem Weltkrieg zum ersten Mal wieder eine freie Wahl stattfand: Die Wahl zur „Verfassung beratenden Landesversammlung Groß-Hessens“. Ihre Aufgabe: Für das neue Bundesland Hessen eine neue Verfassung entwerfen! So wie es einige Jahre später der „Parlamentarische Rat“ für die gesamte Bundesrepublik getan hat. Was uns also heute „selbstverständlich“ vorkommt - dass Hessen einen Landtag, eine Landesregierung und einen Staatsgerichtshof hat - ist damals ausgestaltet und festgeschrieben worden. Von 86 Männern und 4 Frauen. Eine davon: Elisabeth Selbert, die später quasi im Alleingang dafür sorgte, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz kam. Gerade die Geburt der hessischen Demokratie vor 80 Jahren zeigt also, wie schwierig es war (und ist?), das durchzusetzen, was uns heute so „selbstverständlich“ vorkommt: Dass Frauen gleichberechtigt sind, dass sie in Parlamenten genauso vertreten sein sollten wie in der Bevölkerung und dass wichtige politische Ämter ihnen genauso offenstehen wie Männern. Was damals - gerade auch von Frauen - geleistet worden ist in der Landesversammlung Groß-Hessens, das lebt bis heute weiter in der Hessischen Verfassung. Aber viele fürchten, dass sich unsere 80-jährige Demokratie gerade in schlechter Verfassung befindet, weil wir sie viel zu lange als „selbstverständlich“ angesehen haben. Dabei gilt es heute genau wie damals herauszufinden: Wie geht eigentlich Demokratie? Moderator Oliver Glaap spricht darüber mit der Präsidentin des Hessischen Landtags Astrid Wallmann (CDU), mit dem Verfassungshistoriker Ewald Grothe, mit der Politikwissenschaftlerin Ulrike Ley und der Demokratieforscherin Ursula Birsl (Uni Marburg). Podcast-Tipp: WDR5 Das politische Radio Demokratie gilt vielen als beste Staatsform. Doch was macht sie eigentlich aus? Von den Wurzeln in Athen bis zu Dauerwahlkampf, Volkssouveränität und der Frage, welche Tugenden sie braucht: Darüber spricht Philosoph Roland Henke mit Moderator Jürgen Wiebicke. https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:e7b85345d45b7d3c/
Tobias Mann und Philip Simon lesen das komplette Grundgesetz! Die beiden Restdemokraten wollen verstehen, analysieren, besprechen und zelebrieren. Die Demokratie steht auch in Deutschland unter Druck. Das Grundgesetz hat die Antworten.
Die Redewendung von „Unserer Demokratie“, die von diversen Politkern der etablierten Parteien genutzt wird, bedarf einer genaueren Analyse. Was ist mit dieser Redewendung genau gemeint? Ist „unsere Demokratie“ die Demokratie im eigentlichen Sinne des Begriffs – also eine Volksherrschaft, die so auch im Grundgesetz normiert ist? Oder ist es, wie manche Kritiker behaupten, eine verkürzteWeiterlesen
Darf die Marine vor Hormus in See stechen? Außerdem: Warum Kiffen in der Öffentlichkeit verboten werden soll und der Fall Karim Khan ein Skandal ist.
Ausgewählte Beiträge aus „Kontrafunk Aktuell“ und dem Abendmagazin „18/20“: In dieser Woche sprachen wir mit dem ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen über die Innenministerkonferenz in Hamburg, mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dietrich Murswiek über die Bedeutung der Klimaneutralität im deutschen Grundgesetz und mit dem Historiker Prof. Ronald G. Asch über den jüngsten Entscheid des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Leistungen für Asylbewerber in sogenannten Dublin-Fällen. Außerdem zu Gast waren die Journalistin Aleksandra Rybinska, der Journalist Billy Six, der ehemalige BSI-Chef Arne Schönbohm, Christoph Canne von der Initiative Vernunftkraft, der Osteuropahistoriker Alexander Rahr, der Strafrechtsgelehrte Prof. Thomas M. Seibert und SVP-Nationalrat Andreas Glarner.
OLG Nürnberg 14.04.2026 - 11 UF 940/25: Abonnieren und weiter empfehlen!Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Strand; Hochzeit; Geschenk; Hochzeitsgeschenk; Ehe; Familie; Familienrecht; Sachenrecht; Mobiliar; KfZ; PKW; Fahrzeug; Auto; Schenkung; Fahrzeugbrief; Zulassung; Bescheinigung; Übereignung; Familiengericht; Trennung; Scheidung; Herausgabe;
Deutschland soll bis 2045 „klimaneutral“ sein – so steht es im Grundgesetz. Was Klimaneutralität bedeutet und bringen soll, fragen wir den Rechtswissenschaftler Prof. Dietrich Murswiek. Die Beziehungen zwischen Polen und der Ukraine sind auf einem Tiefpunkt angekommen. Der Grund: nicht aufgearbeitete Konflikte, die bis zum Zweiten Weltkrieg zurückreichen. Näheres erläutert Aleksandra Rybinska. Frank Wahlig blickt in seinem Kommentar auf ein Deutschland, das anscheinend immer mehr ins gesellschaftliche Chaos schlafwandelt. Der Politikwissenschaftler Prof. Werner Patzelt berichtet über Fake Videos, die auf Youtube aufgetaucht sind, in denen er zu sehen ist und mit anderer Stimme spricht.
Tobias Mann und Philip Simon lesen das komplette Grundgesetz! Die beiden Restdemokraten wollen verstehen, analysieren, besprechen und zelebrieren. Die Demokratie steht auch in Deutschland unter Druck. Das Grundgesetz hat die Antworten.
In dieser Folge des Politischen Pausen Podcasts begrüßt PD Dr. Julia Schwanholz Prof. Dr. Susanne Baer, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Gemeinsam sprechen sie über Baers Buch „Rote Linien: Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt“ und damit die Frage, wie politische Institutionen Freiheit, Pluralität und Rechtsstaatlichkeit sichern können. Ausgehend von ihrer Zeit in Karlsruhe gibt Prof. Dr. Baer Einblicke in die Arbeitsweise des Gerichts und erklärt, warum das Bundesverfassungsgericht weder politische Entscheidungen ersetzt noch selbst Politik macht, sondern die verfassungsrechtlichen Spielregeln der Demokratie sichert. Zugleich richtet sich der Blick auf das Konzept der streitbaren Demokratie. Das Gespräch thematisiert die verfassungsrechtlichen Instrumente zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und vor diesem Hintergrund die Debatte um ein AfD Verbotsverfahren. Darüber hinaus geht es darum, wie das Grundgesetz zu großen gesellschaftlichen Veränderungen und technologischem Wandel steht. Welche Rolle spielen europäische und internationale Rechtsordnungen für die Auslegung der Verfassung? Und wie gelingt es dem Bundesverfassungsgericht, neue Fragen von künstlicher Intelligenz bis zum Datenschutz mit einem Text zu beantworten, der vor mehr als 75 Jahren entstanden ist? Eine Folge über die Frage, wann berechtigte oder gar notwendige Konflikte in der Demokratie eskalieren und wie die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts genau dort beginnt.
Diese Live-Aufzeichnung bringt ein Podium zusammen, das unterschiedlicher kaum sein könnte – und gerade deshalb so gut funktioniert: Dr. Till Steffen (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Martin Plum (MdB, CDU/CSU) und Leonora Holling (Präsidentin der RAK Düsseldorf und BRAK-Schatzmeisterin) diskutieren über nichts Geringeres als den Zustand unseres Rechtsstaats – und das Vertrauen in ihn. Ausgangspunkt ist ein Vorschlag mit Sprengkraft: ein neuer Art. 19 Abs. 5 GG, der den Anspruch auf anwaltlichen Beistand ausdrücklich im Grundgesetz verankern soll. Symbolpolitik oder notwendige Absicherung? Schnell wird klar: Hinter der Idee steckt kein Pathos, sondern der Versuch, ein zentrales Fundament des Rechtsstaats in angespannten Zeiten resilienter zu machen. Die Diskussion widmet sich aber auch einer Frage, die weit über diesen BRAK-Vorschlag hinausgeht: Warum bröckelt das Vertrauen in den Rechtsstaat? Welche Rolle spielen politische Rhetorik, Social Media und mediale Verkürzung? Und wie viel „Wumms“, Framing und Zuspitzung verträgt eine sachliche rechtspolitische Debatte überhaupt? Wir suchen nach Ursachen für die Vertrauenskrise – von algorithmisch verstärkter Empörung bis hin zu politischen Narrativen, die Justiz und Anwaltschaft diskreditieren. Wie viel Zuspitzung vertragen demokratische Auseinandersetzungen und wo beginnen sie, dem System zu schaden? Wo könnte an ansetzen, um das Vertrauen wieder zu stärken? Schnellere Verfahren, bessere Kommunikation, mehr Transparenz? Eine wichtige, pointierte und stellenweise überraschend einvernehmliche Debatte über Sachlichkeit, Kompromissbereitschaft und Haltung – und darüber, warum weniger Pathos manchmal die stärkste Botschaft ist.
Dirk Sattelmaier ist ein Kölner Urgestein und Strafverteidiger (https://t.me/+SVyfSEOZ4SAIqe3q). Er vertritt Mandanten von „Querdenkern“ bis „Reichsbürgern“. Mit ihm spreche ich über die großen Versprechen von „Rechtsstaat“, „freiheitlich-demokratischer Grundordnung“ und „Grundgesetz“ – und was davon in der Realität noch übrig ist. Escape the Matrix. Finde den Aethervox Podcast auf Patreon: https://www.patreon.com/aethervoxehrenfeld
Das Toleranzparadoxon - oder die wehrhafte Demokratie?(Hördauer 10 Minuten)Was passiert, wenn Künstliche Intelligenz nicht den Lautesten überlassen wird, sondern in den Dienst der Demokratie gestellt wird? In seinem neuen Beitrag für Literatur Radio Hörbahn erzählt Doc U., Gründer von Literatur Radio Hörbahn und Radio Liberton, warum er genau das versucht: KI‑Musik und Texte zu nutzen, um Menschen für Grundgesetz, Menschenwürde und eine wehrhafte Demokratie zu gewinnen.Ausgehend vom Toleranzparadox Karl Poppers und dem weltweiten „Democratic Backsliding“ fragt er, warum die Vernünftigen so oft schweigen, während die Feinde der Freiheit längst laut und organisiert sind – und was ein kleines, aber entschlossenes Demokratie‑Radio wie Radio Liberton dem entgegensetzen kann.Ein persönlicher, klarer und streitbarer Essay über Mut, Sprache, politische Lieder – und die Frage, warum wir KI nicht den Falschen überlassen dürfen. Wenn Ihnen dieser Podcast gefallen hat, hören Sie auch einmal hier hinein
Freundschaft leben In diesen Tagen gehen Kinder wahrscheinlich besonders gerne zum Kiosk oder zur Eisdiele, um sich ein Eis zu holen. Die Auswahl ist oft erstaunlich: so viele Sorten, dass einem das Wasser im Mund zusammenläuft.Wahrscheinlich war es bei euch ähnlich wie bei mir als Kind: Man hat sich endlich entschieden – „Dieses Eis möchte ich haben!“ – und dann kam die große Enttäuschung: „Haben wir nicht“, „Gibt es nicht mehr“, „Ist heute nicht da.“ Was draufstand, war nicht drin.Eine Erfahrung, die wir aus unserem Leben kennen: Enttäuschung, weil etwas nicht erfüllt, was versprochen schien. Manchmal passiert es auch umgekehrt: Wir glauben, etwas sei versprochen, obwohl es gar nicht auf der Karte steht.Bei Enttäuschungen ärgert man sich schnell. Aber wer Teil des Angebots ist, kann sich nicht einfach herausreden. Authentizität zählt: Was drin ist, muss auch draufstehen.Das lässt sich auf unser Leben übertragen – besonders auf Freundschaft. Verwandtschaft hat man, Freunde findet man. Und doch sollen wir als Gemeinschaft, als Christen, Freunde sein. Aber was haben wir eigentlich zu bieten? Wirkliche Freundschaft? Ehrliche Geschwisterlichkeit?Ein mittelalterlicher Wahlspruch kann uns vielleicht ein Leitbild geben:Im Notwendigen herrsche Einmut, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber die Nächstenliebe.Das ist ein Grundgesetz des Zusammenlebens und zugleich ein Modell christlicher Freundschaft: klar in den wesentlichen Dingen, tolerant in den Zweifelsfällen und immer geprägt von Liebe.Wir können nicht wie ein isoliertes Dorf existieren, abgeschottet und nur für uns selbst. Aber wir können hinausgehen, Freundschaft zeigen, uns einbringen und für andere da sein.Authentische Freundschaft bedeutet: Man streitet, man hadert, aber man bleibt verbunden. Und dann geht man gemeinsam hinaus in die Welt, um Gutes zu tun. Ein bisschen wie Asterix und Obelix in ihrem kleinen Dorf in Gallien: Drinnen haben sie manches Mal gestritten, aber draußen haben sie zusammengehalten.Vielleicht ist genau das das Geheimnis: Freundschaft leben heißt, sich wirklich einzubringen, verlässlich zu sein und die Verbindung nicht aufzugeben – damit drin ist, was auch draufsteht.
BGH 24.02.2026 – VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23:Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Haftung; Rechtsstaat; Demokratie; zivil; Verbraucher; Unternehmer; Widerruf; Unternehmen; Grundrechte;Strafverteidiger; Grundgesetz; Marokko; Staat; Unterlassung: Ehre; Spiegel; Zeit; Spionage; Pegasus; Portal; Verlag; Internet; Achtung; Völkerrecht; Königreich;
Die Landesmedienanstalten greifen durch: Unter dem Vorwand, gegen „Desinformation“ vorzugehen, bereiten sie den direkten Zugriff auf die Algorithmen vor. Es geht um nicht weniger als die staatliche Steuerung dessen, was Sie im Netz noch sehen dürfen. Der Publizist Klaus-Rüdiger Mai und der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler legen den Finger in die Wunde. Sie diskutieren, wie die Politik das Grundgesetz umgeht, um unliebsame Meinungen unsichtbar zu machen – eine moderne Inquisition im digitalen Gewand. Prof. Volker Boehme-Neßler: „Wenn der Staat Einfluss darauf nimmt, was die Bürger lesen dürfen, was die Bürger zur Kenntnis nehmen dürfen, dann sind wir im Bereich den Zensur. Das Böse und Heimtückische an dieser Zensur ist, dass die Bürger das gar nicht mitkriegen." Webseite: https://www.tichyseinblick.de Newsletter: https://www.tichyseinblick.de/newsletter/anmeldung/ #tichyseinblick #meinungsfreiheit #zensur #demokratie #irrsinnderwoche #staatszensur #staat
Wie christlich ist das Abendland? Hierzulande ist die Mehrheit der Deutschen jedenfalls noch christlich eingestellt. Sogar im Grundgesetz ist Gott ganz an den Anfang gestellt worden. Bei der weit überwiegenden Mehrheit der EU-Staaten sieht dies anders aus. Ist es noch zeitgemäß, Gott in der Verfassung und bei der Vereidigung von Staatsoberhäuptern und Ministern zu haben?
Wenn Ihnen unser Video gefallen hat, dann unterstützen Sie bitte diese Form des Journalismus: https://www.tichyseinblick.de/unterstuetzen-sie-uns Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten. Das war nach 1968 die Rechtfertigung der Linken für ihren Widerstand gegen die verhasste "bürgerliche Gesellschaft". Jetzt, nach dem erfolgreichen "Langen Marsch durch die Institutionen", sind die Linken selbst an der Macht - und sie tun genau das: Sie sorgen dafür, dass sie behalten. Im Zweifel gegen den erklärten Willen der Wähler. Friedrich Merz trickste sich um das Grundgesetz herum, um die größte Schuldenorgie in Deutschlands Geschichte - und die größte Wählertäuschung - durchzudrücken. In Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz schleift die Parteien-Querfront von "Unsere Demokratie" das parlamentarische System, damit nur ja nicht die AfD auch nur in die Nähe der Macht kommt - obwohl der Wähler genau das will. In seinem Kommentar zur Lage der Nation zeichnet Roland Tichy das Bild einer polit-medialen Kaste, die immer tiefer in Wirtschaft und Privatleben eingreift – um sich selbst an den staatlichen Fleischtöpfen zu halten. Demokratien verschwinden nicht immer mit einem großen Knall. Meist sterben sie langsam – wenn Wahlen zwar noch stattfinden, aber keine echten Konsequenzen mehr haben dürfen. Webseite: https://www.tichyseinblick.de Newsletter: https://www.tichyseinblick.de/newsletter/anmeldung/
Das deutsche Grundgesetz wird 77 Jahre alt, Cyberkriminelle stehlen zehntausende Datensätze von Krankenhauspatienten, EU und Mexiko beschließen erweitertes Freihandelsabkommen, Proteste gegen Absetzung von türkischem Oppositionschef Özel, Zehntausende protestieren gegen serbische Führung, WHO bestätigt 82 Ebola-Infektionen und sieben Todesfälle, Mindestens 90 Bergleute kommen bei Grubenunglück in China ums Leben, Pariser Brücke Pont Neuf durch begehbare Höhle verhüllt, Das Wetter
Die Verfassung benötigt zum 77. Geburtstag mehr Schutz denn je. Trump richtet seinen Blick auf Kuba. Und: In der Türkei verschanzt sich der Oppositionsführer in seiner Parteizentrale. Das ist die Lage am Samstagmorgen. Die Artikel zum Nachlesen: Mehr Hintergründe hier: Wenn die letzte Patrone verschossen ist Mehr Hintergründe hier: »Trump wurde nicht zum Kaiser der Welt gewählt« Mehr Hintergründe hier: Eine Opposition ganz nach Erdoğans Geschmack +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Hier geht es zu unserem SPIEGEL Shop. Alle Newsletter vom SPIEGEL finden Sie hier. Hier geht es zur SPIEGEL Akademie. Sie möchten den SPIEGEL mitgestalten? Registrieren Sie sich bei SPIEGEL Perspektiven. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Satire Deluxe sieht den Wald vor lauter Sterben nicht: Keine bezahlten Krankheitstage mehr für Birken und Kiefern!? Zu Gast ist Kunstcomedian Jakob Schwerdtfeger. Von WDR 5 Satire Deluxe.
Der Staat garantiert nicht die Freiheit: Der Staat ist ihr Feind. Immer mehr gehen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen vorgebliche Meinungs- und Hassverbrechen vor. Tatsächlich gehen Regierung und Staatsapparat gegen die freie Meinung vor, um ihre eigene Macht zu sichern. Das ist die These des neuen Buches von Bestsellerautor Joachim Steinhöfel. Der Staranwalt beschreibt in „Der Staat gegen Steinhöfel“ ein düsteres Bild einer Republik, die einen „schleichenden Staatsstreich“ aus Brüssel erlebt. Ein „staatlich-industrieller Zensurkomplex“ werde etabliert, der das Grundgesetz unterlaufe. Im Gespräch mit Maximilian Tichy skizziert Steinhöfel ein Land, das seine eigenen demokratischen Werte zerstört. "Der Staat gegen Steinhöfel" erscheint am 19.05.. Sie können das Buch allerdings schon jetzt in unserem Shop vorbestellen: https://live.tichyseinblick.shop/produkt/steinhoefel-der-staat-gegen-steinhoefel/
Seit Januar 2001 ist Frauen der Waffendienst erlaubt. Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert spricht mit Zeitzeuginnen der ersten Stunde, Stabsfeldwebel Annett Selzer vom Logistikkommando der Bundeswehr in Erfurt und Hauptmann a.D. Sandy Kirchner, sowie Hauptmann Nils Birk vom ZMSBw über das Kreil-Urteil, das die Bundeswehr zweifellos veränderte. Vor genau 30 Jahren, 1996, klagte eine junge Frau aus Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Elektronikerin Tanja Kreil wollte nach Abschluss ihrer zivilen Ausbildung als Waffenelektronikerin zur Bundeswehr, wurde aber abgelehnt. Der Grund: als Angehörige einer Instandsetzungseinheit hätte sie Dienst an der Waffe leisten müssen, was Frauen laut Grundgesetz nicht erlaubt war. Denn im Artikel 12a, Absatz 4 hieß es, dass Frauen „unter keinen Umständen Dienst an der Waffe leisten“ dürfen. Tanja Kreil sah sich in ihrem Geschlecht diskriminiert und das Verwaltungsgericht Hannover wandte sich zur rechtlichen Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Grundgesetz wird geändert Der EuGH gab Tanja Kreil recht. In Folge wurde der Artikel 12a, Absatz 4 des Grundgesetzes insofern geändert, als dass Frauen jetzt „auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“ dürfen, der Waffendienst ihnen aber fortan auf freiwilliger Basis gestattet ist. Tanja Kreil machte von diesem wegweisenden Recht zwar keinen Gebrauch, statt ihrer aber 244 andere Frauen. Diese rückten im Januar 2001, vor genau 25 Jahren, als erste Frauen der Bundeswehr zum allgemeinen Waffendienst in die Streitkräfte ein. Mit dem Kreil-Urteil endete ein Ringen um geschlechterübergreifende Gleichstellung, dessen Anfänge bis in die Mitte der 1970er-Jahre zurückreichten. Im Dialog Stabsfeldwebel Annett Selzer war eine von 151 Frauen, die im Januar 2001 ihren Dienst beim Heer begannen (neben 76 bei der Luftwaffe und 17 bei der Marine). Hauptmann a.D. Sandy Kirchner meldete sich im Juli 2001 zum allerersten Lehrgang für weibliche Offiziere. Hauptmann Nils Birk ist Historiker am ZMSBw und beschäftigt sich in seiner Dissertation mit der Ausgangsfrage, welche Rolle Frauen bei der Streitkräfteplanung der Bundeswehr seit deren Gründung 1955 spielten. „Eine unerwartet und überraschend große“, sagt Birk, bis 2001 habe der parlamentarische Gesetzgeber hier aber sehr enge Grenzen gezogen. Oberstabsgefreiter Gerrit Reichert ist Fachjournalist mit dem Schwerpunkt Militärgeschichte. Einen Namen hat er sich vor allem als Biograph Lothar-Günther Buchheims und mit Büchern über U 96, „Das Boot“, gemacht.
Die maritime Wirtschaft könnte in den kommenden Jahren 100.000 neue Jobs schaffen. Davon ist dermaritime Koordinator der Bundesregierung, Christoph Ploß, überzeugt.Von der Branche hänge auch „die Souveränität und Resilienz Deutschlands ab. Wir können im Krisen- oder gar Kriegsfall auf die deutsche Handelsflotte zurückgreifen, das ist ein enormes Pfund, wenn wir in Schwierigkeiten stecken“, sagt Ploß.Die Zahl der Handelschiffe, die in der Krise zur Verfügung stehen könnten, soll auf 2.000 erhöht werden. [13:17]Kurz vor der Kabinettsentscheidung will die SPD bei der Gesundheitsreform nachverhandeln.Auf Ebene der Staatssekretäre hat es bisher noch keine Einigung gegeben. [01:46]Am 23. Mai wird das Grundgesetz 77 Jahre alt. Bundespräsident Steinmeier hat zu Mitmachaktionen aufgerufen.Dörte Dinger, Chefin des Bundespräsidialamts: „Wir sind überzeugt davon, dass es in dieser krisenhaften Zeit nötig und beinahe heilsam ist, wenn wir Momente schaffen, in denen Menschen erfahren können, dass sie eben nicht ohnmächtig sind." [07:36]Table.Briefings - For better informed decisions. Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/testenHier geht es zu unseren Werbepartnern Hol dir deine persönlichen Daten mit Incogni zurück und hol dir 60 % Rabatt auf ein Jahresabo: https://incogni.com/tabletodayImpressum: https://table.media/impressumDatenschutz: https://table.media/datenschutzerklaerungBei Interesse an Audio-Werbung in diesem Podcast melden Sie sich gerne bei Laurence Donath: laurence.donath@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Was schenkt man einem Grundgesetz zum Geburtstag? Steinmeier schlägt Ehrenamt, Dorfputz und frisch gestrichene Jugendklubs vor - während im Schloss Bellevue für Millionen renoviert wird.
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86.400 Signale schickt Dir Dein Körper jeden Tag. Die meisten überhören wir – bis er anfängt zu schreien. Was wäre, wenn Du diese Sprache wieder verstehen lernst – und damit nicht nur Deine Gesundheit, sondern auch Dein Training auf ein neues Level hebst?Prof. Dr. Ingo Froböse hatte 1993 den ersten Lehrstuhl für Prävention in Deutschland inne und forscht seit fast 40 Jahren zu Körper und Gesundheit an der Deutschen Sporthochschule Köln.In dieser Folge erfährst Du:wie Du Deinen Vagusnerv mit Atmung und Bewegung gezielt aktivierst,wann Training ein echtes Warnsignal liefert und wann nur Deine Komfortzone meckert,warum man einem Burn-out eigentlich dankbar sein sollte undwarum er eine Bundestagspetition initiiert hat, die Gesundheit ins Grundgesetz bringen soll (Mitzeichnungsfrist endet 7. Mai 2026).Viel Spaß mit dieser Folge!____________*WERBUNG: Infos zum Werbepartner dieser Folge und allen weiteren Werbepartnern findest Du hier.____________
Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Beschluss das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Die Entscheidung machte weltweit Schlagzeilen und etablierte einen neuen Gedanken: Klimaschutz ist kein abstraktes politisches Ziel, sondern dient auch dem Schutz der durch das Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte der Menschen und Bürger. Der Klima-Beschluss und seine Begründung Doch was genau hat das BVerfG entschieden, und welche Auswirkungen hatte der Beschluss am Ende? Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, dessen Ansichten in seiner Habilitationsschrift die Entscheidung des BVerfG maßgeblich prägten. Mit Prof. Ekardt sprechen wir u.a. darüber, wie die Verfassungsbeschwerde zustande kam und welche Rolle der im Grundgesetz verankerte Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gem. Art. 20a GG spielte (Spoiler: erstaunlich wenig). Doppelte Freiheitsgefährdung durch die Klimarkrise Entscheidend war vielmehr ein Gedanke, den Prof. Ekardt maßgeblich entwickelt hat, die sogenannte doppelte Freiheitsgefährdung. Die Idee dahinter ist, dass unsere Freiheitsrechte, also das Recht, selbstbestimmt zu leben, durch den menschengemachte Klimakatastrophe gleich auf zwei Wegen bedroht werden. Erstens direkt, weil die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen unsere Entfaltungsmöglichkeiten einschränkt. Und zweitens indirekt, weil ein zu langes Abwarten dazu führt, dass der Staat irgendwann drastische Maßnahmen ergreifen muss – mit dem Risiko, dass dabei autoritäre Strukturen entstehen. Unser Gast: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. ist apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock sowie Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Seit 2013 ist er zudem ehrenamtlicher Landesvorsitzender des BUND Sachsen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Recht, Ethik, Politik und Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit. Er war maßgeblich an der erfolgreichen Klimaklage vor dem BVerfG 2021 beteiligt, in der das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und die 1,5-Grad-Grenze als verfassungsrechtlich bindend eingestuft wurde. 2024 folgte eine weitere Klimaklage sowie, weltweit erstmalig, eine Biodiversitätsklage gegen Bundesregierung und Bundestag. Zu seinen wichtigsten Publikationen zählen „Theorie der Nachhaltigkeit“ (4. Aufl., Nomos), „Sustainability“ (2. Aufl., Springer) und „Postfossile Freiheit: Warum Demokratie, Umweltschutz, Wohlstand und Frieden nur gemeinsam gelingen“ (Bonifatius). Darüber hinaus diskutieren wir, wie sich der Klimawandel als Ursache künftiger Schäden rechtlich nachweisen lässt, welche internationalen Auswirkungen der Klimabeschluss bis hin zu EGMR und IGH entfaltet hat und warum der Klimawandel nicht das einzige Umweltproblem ist, das verfassungsrechtlich eingeklagt wird. Schließlich stellen wir die Frage, ob man direkt gegen die fossile Industrie klagen kann und ob die Natur selbst eigene Rechte haben sollte, die sie vor Gericht geltend machen könnte. Wir bedanken uns herzlich bei Prof. Ekardt für die spannenden Einblicke in die Welt des Klimaschutzrechts und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören! Kapitelmarken 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Prof. Felix Ekardt. 00:03:00 – Wie kam der erste Klima-Beschluss des BVerfG zustande und warum ist Klimaschutz eine Voraussetzung der Freiheit? 00:15:00 – Welche Verbände und Personen waren an der Verfassungsbeschwerde beteiligt und spielt es eine Rolle, wer klagt? 00:19:30 – Welche Rolle spielte Art. 20a GG und die doppelte Freiheitsgefährdung: Zerstörung physischer Lebensgrundlagen und autoritäre Strukturen durch die Dringlichkeit der Maßnahmen. 00:25:00 – Wie lässt sich nachweisen, dass der Klimawandel für künftige Schäden kausal ist und wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet? 00:32:00 – Welche nationalen und internationalen Auswirkungen hatte der Klima-Beschluss des BVerfG – bis hin zu EGMR und IGH? 00:41:00 – Klimawandel ist nicht das einzige Umweltproblem: Verfassungsbeschwerde auf mehr Biodiversität. 00:48:00 – Welches Gewicht kann der Klimaschutz im Klagewege haben, wenn die Politik sich nicht an die Ergebnisse hält? 00:54:00 – Kann man auf Grundlage des Klimaschutzes direkt gegen die fossile Industrie klagen? 00:59:00 – Hat die Natur eigene Rechte, die sie einklagen könnte? Besprochene Urteile: Der Klima-Beschluss des BVerfG (BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20). Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde. LG Erfurt zu „Rechten der Natur“ (8 O 836/22, 17.10.2024). DUH v. Bundesregierung – Klimaschutzprogramm (BVerwG, Urt. v. 29.01.2026, Az. 7 C 6.24). Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Schweiz (EGMR, 09.04.2024 – 53600/20). Der Beitrag Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Themen u.a.: Das Recht auf Gesundheit muss im Grundgesetz verankert werden, findet unser Gast, der Sportprofessor Ingo Froböse. Und: Die neuen Chancen der Grünen. Von WDR 5.
Der zweite Teil unseres Einbürgerungstest-Experiments: Manuel beantwortet die restlichen 21 von 33 Fragen – diesmal unter Zeitdruck. Es geht um Bürgermeister und Briefwahl, Judikative und Grundgesetz, Nationalsozialismus und die Wende, aber auch um Nachtruhe und Diskriminierung. Zum Schluss fragen wir uns: Wie sinnvoll ist dieser Test wirklich? Transkript und Vokabelhilfe Werde ein Easy German Mitglied und du bekommst unsere Vokabelhilfe, ein interaktives Transkript und Bonusmaterial zu jeder Episode: easygerman.org/membership Sponsor Lingoda: Learn at your own pace with small classes, live teachers, and a flexible schedule. Sign up before April 15, 2026 and use our code EASY2026 to save up to 40% on Lingoda Flex: https://try.lingoda.com/Easy_Lingoda Intro Alles, was du über Geburtstage in Deutschland wissen musst (Super Easy German 222) Thema der Woche: Manuel macht den Einbürgerungstest (Teil 2) Einbürgerungstest - Fragenkatalog zur Testvorbereitung (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Manuel bei "Wer wird Millionär?" (Easy German Podcast 34) Support Easy German and get interactive transcripts, live vocabulary and bonus content: easygerman.org/membership
Let me start today's episode with some outrageous national stereotypes. If an Englishman is disappointed with the way the affairs of state are conducted, he writes a letter to his member of Parliament. A Frenchman in that same situation rents a tractor and dumps manure outside the Palais d'Elysee. A German threatens to file a lawsuit with the constitutional court, the Bundesverfassungsgericht.Where did the Germans pick up the belief that courts and the law will protect them against government overreach? Sure, 19th and early 20th century judges had on occasion stood up to the Kaiser's administration and the Grundgesetz, the liberal constitution of 1949, had become a cornerstone of our national identity following the comprehensive loss of moral standing.But there is also a long strain that goes back to the Holy Roman Empire and the two imperial courts, the Reichskammergericht and the Reichshofrat. These courts have a bad reputation, not only because Johan Wolfgang von Goethe saw it fit to ridicule his former place of work. However, not everyone shared this negative perspective. Many social groups down to mere commoners relied on these independent judges to protect their life and property against rapacious princes.The music for the show is Flute Sonata in E-flat major, H.545 by Carl Phillip Emmanuel Bach (or some claim it as BWV 1031 Johann Sebastian Bach) performed and arranged by Michel Rondeau under Common Creative Licence 3.0.As always:Homepage with maps, photos, transcripts and blog: www.historyofthegermans.comIf you wish to support the show go to: Support • History of the Germans PodcastFacebook: @HOTGPod Threads: @history_of_the_germans_podcastBluesky: @hotgpod.bsky.socialInstagram: history_of_the_germansTwitter: @germanshistoryTo make it easier for you to share the podcast, I have created separate playlists for some of the seasons that are set up as individual podcasts. they have the exact same episodes as in the History of the Germans, but they may be a helpful device for those who want to concentrate on only one season. So far I have:The OttoniansSalian Emperors and Investiture ControversyFredrick Barbarossa and Early HohenstaufenFrederick II Stupor MundiSaxony and Eastward ExpansionThe Hanseatic League