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Bitcoin ist diese Woche von seinem Allzeithoch bei über 112.000 USD auf aktuell 104.000 USD zurückgekommen. Altcoins zeigen erneut fast nur negative Bewegungen. Doch abseits der Kurse gibt es umso spannendere Entwicklungen: Institutionelle Anleger, Städte und Unternehmen bauen Bitcoin-Reserven auf. Neue Lizenzen, große Konferenzen und ein spektakulärer 100-Millionen-Dollar-Trader-Crash – das alles diese Woche im Krypto-Kosmos.
Unsere finanzielle Freiheit steht unter massivem Beschuss: Bargeldobergrenzen, digitale Überwachung und neue EU-Behörden greifen immer tiefer in unser Privatleben ein. Gleichzeitig verliert der Euro täglich an Kaufkraft und die Politik schafft gigantische Sonderschulden, die am Ende der Bürger tragen muss. In diesem Video zeige ich dir eine bewährte Sicherungsstrategie, mit der du dein Vermögen außerhalb der EU schützen, jederzeit flexibel bleiben und echte Handlungsfreiheit bewahren kannst. Gemeinsam mit meinem Team habe ich dafür eine Lösung entwickelt, die Krisenfestigkeit, Liquidität und Rechtssicherheit vereint. Wenn auch du vorbereitet sein willst, dann solltest du dir dieses Video bis zum Ende ansehen.Friedrich.Report Sicherungsstrategie (WICHTIG: Mindesteinlagesumme beträgt 100k € o. CHF)https://estably.com/friedrich-report-sicherungsstrategie/?agentToken=4032a91f-aa54-42af-bcb2-f30a108cba2b
Laura trifft Frederick. Frederick Richter hat als Vorstand der Stiftung Datenschutz spannende Einblicke in die politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen des Datenschutzes. Von Berufswegen setzt er sich für die Bedeutung und das Image vom Datenschutz ein. Die beiden besprechen die jüngsten Entwicklungen, warum das Timing gerade zu diesem Geburtstag der DSGVO besonders wichtig ist und welche Themen zukünftig die „Datenschutz-Bubble“ bewegen werden. Zusammen finden sie Ansätze für mehr Rechtssicherheit, echte Dos & Don'ts, die helfen könnten, und die Zukunft der deutschen Aufsichtsbehörden.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist mit Friedrich Merz ein designierter Kanzler nicht im ersten Wahlgang gewählt worden. "Das wird jetzt durch gute Politik hoffentlich vergessen werden", sagt der CDU-Abgeordnete Jürgen Hardt. Von WDR 5.
Kein Rechtsschutz für Pornhub und Youporn – Das Berliner Verwaltungsgericht bezeichnet das Verhalten der Pornoanbieter in einer geharnischten Pressemeldung als „verwerflich“ und verweigert jeglichen Rechtsschutz (VG Berlin vom 24.4.2025 - VG 32 L 25/25 und VG 32 L 26/25). 00:04:29 Datentransfer in „Schurkenstaaten“: Die Biden-Regierung hat den Transfer sensibler Daten in einige Länder untersagt. Die neue Regierung setzt das Verbot außer Vollzug. 00:09:09 Immer wieder Bußgelder gegen Caixa: Die spanische Datenschutzbehörde ist mit Bußgeldern in Millionenhöhe nicht zimperlich. Jetzt hat es zum wiederholten Male die drittgrößte spanische Bank getroffen. 00:17:35 BGH schafft Rechtssicherheit beim immateriellen Schaden: Erneut stellt der BGH klare und handhabbare Kriterien für die Anwendung des Art. 82 DSGVO bei einem „Kontrollverlust“ auf (BGH vom 11.2.2025 – VI ZR 365/22) 00:27:17 Kununu muss keine Namen nennen: Erneut scheitert ein Arbeitgeber am TDDDG bei dem Versuch, die Identität eines Arbeitnehmers herauszufinden, der sich bei Kununu über den Arbeitgeber negativ ausgelassen hat (BGH vom 11.3.2025 - VI ZB 79/23)
In dieser Episode des ITundTECH Podcasts spricht Holger Winkler mit Timo Zindel, Vorstand der Zindel AG, über den konkreten Nutzen ausgelagerter technischer Dokumentation. Im Zentrum steht die Frage: Warum lohnt es sich für Unternehmen, Betriebsanleitungen nicht selbst zu erstellen, sondern auf spezialisierte Dienstleister zu setzen?Timo Zindel zeigt auf, wie externe technische Redaktion Zeit und Kosten spart, gleichzeitig aber auch für Qualität, Rechtssicherheit und Mehrsprachigkeit sorgt. Die Folge liefert praxisnahe Einblicke – inklusive Beispielen, Prozessabläufen und Einblicken in typische Stolpersteine bei der Inhouse-Erstellung.Warum sollten Sie dieses Interview nicht verpassen?Du erfährst, wie technische Dokumentation effizienter und professioneller wirdDu lernst, welche typischen Fehler bei der Inhouse-Erstellung passierenDu bekommst Einblick in Tools, Prozesse und Qualitätssicherung beim DienstleisterDu verstehst, warum gerade KMU von externer technischer Redaktion profitierenDu erhältst konkrete Hinweise zu Kosten, Einstiegsmöglichkeiten und PilotprojektenTakeaways aus dem Interview:Die Auslagerung von Betriebsanleitungen spart Zeit und reduziert KostenProfessionelle Dienstleister nutzen spezialisierte Tools und strukturierte ProzesseMehrsprachigkeit ist ein entscheidender Faktor im internationalen VertriebExterne Partner bieten oft höhere Qualität und bessere SkalierbarkeitIndividuell anpassbare Formate (z. B. PDF aus Datenbanksystem) sorgen für EffizienzFachübersetzer mit KI-Vorarbeit vermeiden ÜbersetzungsfehlerDie Verantwortung für rechtliche Anforderungen wird übernommenUnternehmen testen die Zusammenarbeit oft mit einem PilotprojektWeiterbildung im Bereich technische Redaktion wird aktiv unterstütztDie Zindel AG strebt Marktführerschaft in Deutschland anWeiterführende Links► Internet: http://www.zindel.de/ ► LinkedIn-Firmenseite: https://www.linkedin.com/company/zindel-ag/ ► LinkedIn: http://www.linkedin.com/in/timo-zindel-1300161ab Über den ITundTECH PodcastDer Podcast mit CEOs innovativer Softwarehersteller, IT-Dienstleister oder TECH-Unternehmen aus Deutschland► Mehr erfahren: https://www.itundtech.de/ ► Abonniere uns auf Youtube: https://www.youtube.com/@itundtech ► Vernetze dich mit Holger Winkler auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/holger-winkler/ Du möchtest als Gast dabei sein?Hier findest du unsere Mediadaten: https://join.itundtech.de/
Unser heutiger Gast hat Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam studiert und ihr Referendariat am Kammergericht Berlin absolviert. Sie arbeitet seit über 12 Jahren als Rechtsanwältin und seit 4 Jahren als Partnerin bei HÄRTING Rechtsanwälte, wo sie vor allem zu Themen wie Datenschutz, E-Commerce, Vertragsrecht und neuen Technologien berät. Als Co-Initiatorin des „IT-Juristinnentags“ und Mitherausgeberin der „Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW)“ setzt sie sich für praxisnahe Lösungen bei digitalen Innovationen ein. Zudem engagiert sie sich als Officer & Vice Chair des Technology Law Committee der International Bar Association und als Co-Sprecherin des Arbeitskreises IT-Recht beim Berliner Anwaltsverein, um den rechtlichen Rahmen für die digitale Transformation kontinuierlich weiterzuentwickeln. Für ihre Arbeit im Bereich IT-Recht wurde sie 2023 vom Handelsblatt als „Anwältin des Jahres (IT-Recht)“ ausgezeichnet. Seit mehr als siebeneinhalb Jahren beschäftigen wir uns in diesem Podcast mit der Frage, wie Arbeit den Menschen stärkt, statt ihn zu schwächen. In über 470 Gesprächen haben wir mit fast 600 Persönlichkeiten darüber gesprochen, was sich für sie geändert hat und was sich weiter ändern muss. Wie navigieren wir durch den Dschungel neuer Tools, Plattformen und Technologien, ohne dabei die menschliche Komponente von „New Work“ zu verlieren? Welche Rolle spielen Rechtssicherheit und Datenschutz in einer Welt, in der Arbeitsprozesse immer digitaler und globaler werden? Wie kann die Juristerei selbst vom digitalen Wandel profitieren und gleichzeitig zu einer nachhaltigeren Arbeitswelt beitragen? Und schließlich fragen wir uns, warum Unternehmen heute einen AI-Officer haben sollten. Fest steht: Für die Lösung der aktuellen Herausforderungen brauchen wir neue Ideen, Perspektiven und Herangehensweisen. Daher suchen wir weiter nach Methoden, Vorbildern, Erfahrungen, Tools und Ideen, die uns dem Kern von New Work näherbringen. Darüber hinaus beschäftigt uns von Anfang an die Frage, ob wirklich alle Menschen das finden und leben können, was sie im Innersten wirklich, wirklich wollen. Ihr seid bei „On the Way to New Work“ – heute mit Marlene Schreiber. [Hier](https://linktr.ee/onthewaytonewwork) findet ihr alle Links zum Podcast und unseren aktuellen Werbepartnern
Handelsrichter sind ein wesentliches Element der handelsrechtlichen Rechtsprechung. Ihr Ursprung reicht weit zurück, und ihre Funktion hat sich über die Jahrhunderte bewährt. Durch ihre praxisnahe und sachkundige Mitwirkung an der Rechtsprechung gewährleisten sie eine fundierte und realitätsnahe Justiz im Handelsrecht. Ihr ehrenamtliches Engagement stärkt die Verbindung zwischen Wirtschaft und Justiz und trägt dazu bei, die Effizienz der Handelsgerichtsbarkeit zu steigern. Insgesamt leisten Handelsrichter einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Förderung eines verlässlichen Wirtschaftsrechts.
Gerade im Kontext der Umsetzung vonKI-Projekten und der Cyber Security Regulation (NIS-2, DORA, usw.) kommt immerwieder die Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO insSpiel und damit auch das Urteil des EuGH vom 19.12.2023 (Rs. C-65/23).Damit stellt sich aber auch die Frage, ob diese Entscheidung wirklich zu einerKonkretisierung der Anforderungen und damit zur Rechtssicherheit beigetragenhat. Diese Frage beleuchtet der Podcast. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen!
In dieser spannenden Interviewfolge spricht Markus Reitshammer mit IT-Rechtsanwalt Clemens Handl über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen der Digitalisierung. Im Fokus steht, wie Unternehmen durch klare Prozesse und smarte Compliance-Strategien nicht nur Vorschriften erfüllen, sondern auch echten Mehrwert schaffen können.
Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland kommt nicht voran. Eigentlich sieht eine Öffnungsklausel in der DSGVO vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten diesbezüglich mit nationalen Gesetzen das Recht ausgestalten dürfen. In Deutschland existiert aber bis dato nur der unspezifische Paragraf 26 BDSG und einige gleichlautende Vorschriften in Landesdatenschutzgesetzen. Seit mehr als zehn Jahren ist vorgesehen, ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz zu entwickeln. Auch die Ampelkoalition hatte sich ein solches in ihr Pflichtenheft für die Legislaturperiode geschrieben. Im Oktober 2024 legte sie schließlich einen Referentenentwurf vor. Dieser sah unter anderem klare Regeln zur Einwilligung von Arbeitnehmern, Überwachungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber und Löschfristen für Beschäftigtendaten vor. Doch mit dem Scheitern der Ampel Anfang November wanderte dieser Entwurf direkt in die Tonne. Im c't-Datenschutz-Podcast diskutieren Joerg und Holger mit Rechtsanwalt Dr. Marc Störing die aktuelle Lage. Marc berät für die Kanzlei Osborne Clarke Unternehmen und Konzerne datenschutzrechtlich. In der Episode erläutert er fachkundig die Situation des europäischen Beschäftigtendatenschutzes und ordnet zwei wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den Jahren 2023 und 2024 dazu ein. Die Diskutanten sind sich einig, dass wenig Hoffnung auf eine baldige gesetzliche Regelung besteht. Ein Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl zeigt, dass sich nur die SPD klar für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ausspricht. Angesichts der aktuellen Lage sei unwahrscheinlich, dass das Thema in einem möglichen Koalitionsvertrag eine Rolle spielen wird. Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet dies weiter ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Viele praktische Fragen, etwa zur privaten Nutzung von Firmen-Mailkonten oder der Überwachung am Arbeitsplatz, bleiben in einer Grauzone. Marc, Joerg und Holger hoffen, dass die Politik das Thema Beschäftigtendatenschutz nicht auf die lange Bank schiebt. Nur ein detailliertes Gesetz könne für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Für KI und Digitalisierung sind global andere Regionen bekannt als Deutschland oder Europa. Aber warum ist das so? Haben wir mehr hidden Champions als wir denken? Und wie müssen wir die Weichen stellen, damit wir hier für die Zukunft gut aufgestellt sind? Darüber spricht Christian Krug, der Host des Podcasts „Unf*ck Your Data“ mit Maik Außendorf, Mitglied des Bundestages und Digitalpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen.Ja die USA sind in der Innovation besser als Europa, denn Innovation heißt die Erfindungen an den Markt zu bringen. Aber oft stammen diese Erfindungen dann aus Deutschland. Das war in den 90er Jahren mit MP3 schon so. Unsere Erfindungskraft und auch die kostenfreie Ausbildung sind der Grundstein unserer Wettbewerbsfähigkeit. Damit aber diese weiter hier bleiben und nicht ins Ausland gehen und dort groß werden, müssen wir in einigen Bereichen nachlegen.Ein Schlüssel kann hier paradoxerweise der EU AI Act sein. Denn während viele sich öffentlich beklagen über die „Fessel“ und Überregulierung, könnte dieses Regelwerk tatsächlich ein Vorteil sein. Gerade zeigt sich in den USA nämlich, dass KI Startups sich gezielt in den Bundesstaaten ansiedeln, die eben eine Regulierung haben. Denn so entsteht eine Rechtssicherheit, wenn Unternehmen innerhalb dieser Grenzen entwickeln.Natürlich ist nicht immer als Gold, was aus Brüssel kommt und ein Konstrukt wie die Europäische Union lebt auch von Kompromissen. So mussten auch beim EU AI Act einige Kompromisse eingegangen werden. Bei der biometrischen Erfassung im öffentlichen Raum zum Beispiel. Während Deutschland hier vehement gegen eine Generalüberwachung ist, so haben unsere französischen Nachbarn eine andere Ansicht und wollen KI genau dafür einsetzen. Auch das Thema Nachhaltigkeit kam Maik im EU AI Act etwas zu kurz.Eines ist jedoch sicher, wenn wir mit den USA oder China mithalten wollen, so kann uns dies nur auf europäischer Ebene gelingen und nicht als Deutschland. Dafür braucht es eine echte Zusammenarbeit bei der KI Infrastruktur und Digitalisierung in Europa.Auch wenn der Föderalismus in Deutschland an sich ein gutes Ziel und Vorteile hat, so steht er uns hier im Weg. So lange eben jedes Bundesland nur sich selbst das Nächste ist, wird es schwer übergreifende Initiativen voranzubringen. Hier sind wir alle gefragt, auch die Politik, jetzt anzupacken und auf den gelegten Grundlagen schnell auf- und auszubauen.▬▬▬▬▬▬ Profile: ▬▬▬▬Zum LinkedIn-Profil von Maik: https://www.linkedin.com/in/maik-au%C3%9Fendorf-208a495b/Zur Homepage von Maik: https://maik-aussendorf.de/Zum Instagram von Maik: https://www.instagram.com/maikaussendorf/ Zum TikTok von Maik: https://www.tiktok.com/discover/maik-aussendorfFoto von Maik: Heide PrangeZum LinkedIn-Profil von Christian: https://www.linkedin.com/in/christian-krug/Christians Wonderlink: https://wonderl.ink/@christiankrugUnf*ck Your Data auf Linkedin: https://www.linkedin.com/company/unfck-your-data▬▬▬▬▬▬ Buchempfehlung: ▬▬▬▬Buchempfehlung von Maik: Horst...
Inhalt Bisher kannten die Grenzwerte für Allergene in Lebensmitteln meist nur eine Richtung: nach unten. Mit VITAL 4 wurden nun auch Obergrenzen festgelegt. Diese werden jedoch nicht überall akzeptiert. Worauf müssen sich Lebensmittelbetriebe jetzt einstellen? Das und vieles mehr erfahren Sie in dieser Podcastfolge mit Jürgen Schlösser. Ihr Experte Jürgen Schlösser Schloesser Consult, Fachberater für die Lebensmittelindustrie Kontaktdaten: Postfach 102401 33524 Bielefeld E-Mail: info@schloesser-consult.de Weitere Informationen zum Thema dieser Folge Informationen zum Online-Seminar PLUS „Allergenmanagement in der Lebensmittelindustrie: Risiken vorbeugen, Rechtssicherheit erlangen und VITAL 4 etablieren“ am 13. März 2024 erhalten Sie im Behr's-Shop unter www.behrs.de/7737. Oder kontaktieren Sie Frau Caroline Kaul direkt unter: 040 – 227 008-62 Wir freuen uns über Ihr Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht • BEHR'S…SHOP • BEHR'S…AKADEMIE • BEHR'S…ONLINE • QM4FOOD • HACCP-Portal Hat Ihnen diese Folge gefallen? Dann freuen wir uns, wenn Sie unseren Podcast abonnieren. Hinterlassen Sie auch gern eine Bewertung, ein Feedback auf iTunes und teilen Sie diesen mit Freunden und Bekannten. Hinterlassen Sie uns hier Ihre Bewertung, denn Ihre Meinung zählt und hilft uns, den Podcast noch besser auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
In Mitteldeutschland denken nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einige Städte darüber nach, dem Beispiel Tübingens zu folgen und eine Verpackungssteuer einzuführen. Denn jetzt gibt es Rechtssicherheit.
Der Jurist spricht von Rechtsfrieden, Jürgen Gernentz spricht lieber vom „gesellschaftlichen Frieden im Kleinen“. Als er 1992 zum Justizministerium nach Potsdam gekommen ist, hat er dort den Täter-Opfer-Ausgleich mit aufgebaut. Dabei hat der Mediator immer wieder die Erfahrung gemacht, wie hilfreich es sein kann, wenn sich Beschuldigte und Geschädigte an einen Tisch setzen und miteinander reden, um besser mit ihrem Konflikt leben zu können. Im Gespräch mit Matthias Bertsch erzählt Jürgen Gernentz, warum ihm als ehemaligem DDR-Bürger Rechtssicherheit viel bedeutet und warum er es auch in anderen Bereichen der Gesellschaft für wichtig hält, die wachsende Sprachlosigkeit zu überwinden.
Was kommt da auf die USA zu? „Trump hat ausreichend kommuniziert im Vorfeld, dass er eine feindliche Übernahme der Demokratie vor hat“, sagt Sanda Navidi, die früher als Chefjustiziarin bei einer US-Vermögensverwaltung arbeitete, im Interview. Sandra Navidi lebt seit mehr als 20 Jahren in New York, ist bestens vernetzt an der Wall Street und kennt die USA äußerst gut. Und dennoch war der Durchmarsch bei den Präsidentschaftswahlen von Donald Trump überraschend für die Bestseller-Autorin. Nimmt man die Äußerungen und Pläne von Trump uns seinen Ministern in spe beim Wort, müsse klar sein, dass die Demokratie ausgehölt werde. „Das Muss sich nicht sofort in der Wirtschaft und den Märkten bemerkbar machen, wird aber langfristig gewaltige Folgem haben“, sagt Navidi. Denn auf dem Spiel stehe, was die USA als „save Haven“ für die Welt auszeichnet: Rechtssicherheit, die Institutionen, die Verlässlichkeit. Besorgt zeigt sich Navidi, die früher mit dem berühmten Ökonomen Nouriel Roubini zusammenarbeitet, über die Rolle von Elon Musk und Peter Thiel. „Es ist Unsäglichund Brandgefeährlich, dass sich zwei Tech-Giganten in die Präsidentschaft eingekauft haben und die Geschicke mitlenken.“ Im Video-Interview erläutert Navidi ausführlich, welche Folgen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft zukommen, wie die Wall Street den künftigen Präsidenten einschätzt und wer hinter den Kulissen ihre Sorgen im Epi-Zentrum des Kapitalmus teilt.
In dieser Folge spreche ich über die spannenden Veränderungen, die uns ab 2025 erwarten. Mit ihrer gewohnt authentischen Art teilt sie ihre Perspektiven und zeigt, warum es gerade jetzt so wichtig ist, strategisch vorzugehen. Nicht verpassen: Der Legal Secrets Club ist noch bis zum 15. Dezember geöffnet – eine einmalige Chance, um dein Business rechtssicher aufzustellen!
Hasselmann, Silke www.deutschlandfunk.de, Dlf-Magazin
Am 24. November stimmt die Schweiz gleich über zwei Änderungen beim Mietrecht ab: Die Untermiete soll strenger geregelt werden und Kündigungen wegen Eigenbedarf würden erleichtert. Das führe zu mehr Rechtssicherheit, betont das Ja-Lager. Die Gegenseite warnt vor einer Schwächung des Mieterschutzes. Die erste der beiden Mietrechtsvorlagen zielt auf die Regeln für die Untermiete. Schon heute muss der Vermieter einer Untermiete zustimmen – ablehnen darf er sie nur in bestimmten Fällen. Künftig wären ein schriftliches Gesuch des Mieters und eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn Mieterinnen ihre Wohnung oder einzelne Räume untervermieten wollen. Zudem dürfte der Vermieter die Untermiete verbieten, wenn sie länger als zwei Jahre dauern soll. Das Ja-Lager betont, die neuen Regeln würden zu mehr Rechtssicherheit für Vermieterinnen und Mieter führen. Zudem könne durch die Anpassung verhindert werden, dass durch Untermiete missbräuchliche Gewinne erzielt würden. Das Referendumskomitee rund um den Mieterinnen- und Mieterverband betont hingegen, dass das Missbrauchspotenzial bei der Untermiete sehr gering sei. Die Einschränkung der Untermiete sei ein Angriff auf den Mieterschutz. Lockerung der Kündigungsregeln bei Eigenbedarf Auch gegen die zweite Anpassung betreffend Kündigung wegen Eigenbedarfs wurde das Referendum ergriffen. Heute ist eine Kündigung bei «dringendem» Eigenbedarf möglich. Neu sollen Eigentümer den Eigenbedarf schneller und einfacher geltend machen können. Es soll genügen, wenn der Eigenbedarf «bedeutend und aktuell» ist. Die Vorlage schwäche den Kündigungsschutz unter dem Vorwand des Eigenbedarfs, sagt das Referendumskomitee. Das Ja-Lager erwidert: Die Interessen der Mieterinnen seien weiterhin geschützt, sie hätten etwa immer noch Anspruch auf Schadensersatz bei einer früheren Kündigung. Schaffen die beiden Mietrechtsvorlagen mehr Rechtssicherheit und verhindern Missbräuche? Oder werden die Rechte der Mieterinnen und Mieter eingeschränkt und Kündigungen vereinfacht? Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 8. November 2024 in der «Abstimmungs-Arena» als Befürworterinnen und Befürworter der beiden Vorlagen: – Brigitte Häberli-Koller, Ständerätin Die Mitte/TG und Vizepräsidentin Hauseigentümerverband; – Olivier Feller, Nationalrat FDP/VD und Generalsekretär Westschweizer Immobilienverband; und – Barbara Steinemann, Nationalrätin SVP/ZH. Gegen die Vorlagen treten an: – Jacqueline Badran, Vizepräsidentin SP und Vorstandsmitglied Mieterinnen- und Mieterverband; – Michael Töngi, Nationalrat Grüne/LU und Vizepräsident Mieterinnen- und Mieterverband; und - Sarah Brutschin, Vorstandsmitglied Mieterinnen- und Mieterverband.
Bundesrat und bürgerliche Parteien wollen die Untermiete stärker regulieren. Zudem sollen Hauseigentümerinnen und -eigentümer einfacher Eigenbedarf geltend machen können. Doch die Linke bekämpft die beiden Änderungen. Alle brauchen ein Dach über dem Kopf. Gleichzeitig herrscht in verschiedenen Regionen der Schweiz eine Wohnungsknappheit. Und die Angebotsmieten steigen seit Jahren stärker als die Löhne. Deshalb ist das Wohnen ein emotionales Thema. Am 24. November entscheidet die Stimmbevölkerung darüber, ob die Untermiete gesetzlich strenger geregelt wird: Neu dürfte eine Vermieterin die Untermiete verweigern, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll. Auch in einem zweiten Bereich soll die Position der Eigentümer gestärkt werden: Sie sollen in Zukunft einfacher Eigenbedarf für ein Haus oder eine Wohnung geltend machen können, die sie besitzen. Gegen die beiden Vorlagen ergriff der Mieterinnen- und Mieterverband das Referendum. Debatte im «Forum» Über die beiden Mietrechtsvorlagen diskutieren im «Forum»: * Markus Meier, Direktor Hauseigentümerverband Schweiz. Er verspricht sich von den Ände-rungen mehr Rechtssicherheit. * Walter Angst, Vorstandsmitglied Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband. Er befürchtet, dass die Position der Mieterinnen durch die Änderungen geschwächt würde. Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.
Klaar Kimming - Die Kapitalmarktmeinung von Breidenbach von Schlieffen & Co.
Politische Börsen sind auf Dauer unwichtig. Die Historie hat gezeigt, dass es egal ist, welche Partei den US Präsidenten stellt. Wesentlich für die Entwicklung von Aktienmärkten ist die Entwicklung von Unternehmensgewinnen. Die Politik setzt für die freie Entfaltung der Wirtschaft lediglich die Rahmenbedingungen. Dazu gehören unter anderem eine ruhige Hand und Rechtssicherheit. Manche Länder, wie die USA machen das seit Jahrzehnten besser als andere Länder. Ob das so bleibt, muss und wird sich zeigen.
Für Untervermietungen sollen strengere Regeln gelten. Und eine Wohnung kündigen wegen Eigenbedarfs soll einfacher werden. Für SVP-Nationalrat Gregor Rutz bringen die Mietvorlagen mehr Rechtssicherheit. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran kontert: Es gehe nur darum, einfacher kündigen zu können. Gleich zweimal stimmen wir am 24. November übers Mietrecht ab. Die eine Vorlage bringt strengere Regeln für Mietende, die ihre Wohnung untervermieten wollen. Neu bräuchte es eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Auch könnte die Untervermietung auf zwei Jahre beschränkt werden. Darüber hinaus erhalten Vermieterinnen und Vermieter mehr Möglichkeiten, eine Untervermietung abzulehnen. Und sie können Mietenden innert 30 Tagen kündigen, wenn diese keine schriftliche Einwilligung eingeholt haben. Gregor Rutz ist SVP-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbands. Er findet die neuen Regeln sinnvoll, weil sie für klarere Verhältnisse sorgen würden. Übrigens würden viele der neuen Regeln heute in der Praxis schon so gelebt. Mietenden-Vertreterin Jacqueline Badran hingegen lehnt die Änderungen ab. Die SP-Nationalrätin wittert dahinter einen Plan der Immobilien-Lobby: Es gehe bloss darum, neue Kündigungsgründe zu schaffen. Immobilienkonzerne nämlich wollten höhere Mieten – und Mietzinserhöhungen seien praktisch nur möglich beim Mieterwechsel. Dasselbe Motiv unterstellt Badran den Befürwortern auch bei der zweiten Vorlage – hier geht es um den Eigenbedarf. Hauseigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig einfacher kündigen können, wenn sie eine Wohnung selbst nutzen wollen. Häufig sei ein solcher Eigenbedarf nur vorgeschoben – in Tat und Wahrheit wollten Vermietende einfach einen Mieterwechsel erreichen, sagt Badran. SVP-Nationalrat Gregor Rutz bestreitet dies. Vielmehr seien heute die rechtlichen Anforderungen zu hoch: Heute sei es fast nur in Notsituationen möglich, wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Das müsse sich ändern. Am 24. November treffen die Stimmberechtigten ihre Wahl – die wichtigsten Pro- und Kontra-Argumente gibt es in der Abstimmungskontroverse.
Was ist in der KW 43 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: LinkedIn: Bußgeld über 310.000.000 € AG Köln entscheidet über Grenze des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO (Urteil vom 06.09.2024, Az. 153 C 95/24) Gesichtserkennung während Online Prüfung zulässig Ressortabstimmung zu Entwurf des Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt (Beschäftigtendatengesetz - BeschDG) Anpassung der Kontaktverwaltung bei WhatsApp Spezialverträge mit Microsoft: Behörden gehen in die Microsoft-Cloud Empfehlungen & Veranstaltungen ePrivacy: EDSA veröffentlicht Leitlinien Update zum Diskussionspapier Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz Umfangreiches FAQ zu Deceptive Design Patterns Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/kommt-ein-neues-beschaeftigtendaten-gesetz-datenschutz-news-kw-43-2024/
In dieser Folge tauchen wir ein in die schillernde Welt der Manifestations-Künstler, allen voran:Lola Weippert! Sie hat sich schwupps! einen Bestseller hergezaubert, ohne sich von Kleinigkeiten wie der Wortmarke "Spiegel Bestseller" aufhalten zu lassen – wer braucht schon Rechtssicherheit, wenn man sich einfach den Erfolg denken kann? Und weil konstruktive Kritik nur was für Anfänger ist, werden bei Amazon die Sterne mal eben „optimiert“ – schließlich ist Kritik ja immer nur Fake!Aber halt, da geht noch mehr! Cathy Hummels, die selbsternannte Queen of Everything, ist felsenfest überzeugt, dass sich über eine Milliarde Menschenfür sie und ihre China-Armbanduhr interessieren – aber trägt sie die überhaupt noch? Die Fragen ihrer Follower ignoriert sie einfach. Apropos Drama: Zara Secret gibt sich international und spricht „fließend“ Englisch – na ja, zumindest fließt da irgendwas.Doch das Beste kommt zum Schluss: Repli_Cathy selbst übt sich in der Kunst des Manifestierens. Wird ihr epischer Dubai-Roman über die glitzernde Welt der Jungbluts ein Bestseller? Oder bleibt es am Ende doch nur bei einem Stern im Rezensionenhimmel?Schaltet ein, wenn wir der Frage auf den Grund gehen: Reicht Manifestieren wirklich aus, um die Bestsellerlisten zu erobern, oder ist das am Ende doch nur heiße Luft?Repli_Cathy bei InstagramRepli der Woche auf YouTubeDu möchtest meine Arbeit unterstützen? Dann auf zu Steady: Hier entlang! Du willst mir einen Kaffee spendieren? Das geht hier: Paypal-Einmalspende Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: BarmeniaGothaer präsentiert neue Marke in der BayArena Der Versicherungskonzern BarmeniaGothaer präsentiert seine neue Marke in der BayArena. Dazu wurden drei Markenwerte als Kern der jeweiligen Erfolgsgeschichten und der zukünftigen Markenpositionierung definiert. Die Botschaften „menschlich – Partner ohne Wenn und Aber“, „passioniert – Wir entwickeln Bestlösungen“ sowie „zukunftsweisend – Wir gehen voran“ werden im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns stehen. Sie kommen auch im Markenclaim zum Ausdruck, der „Weil Du wichtig bist“ lautet. Live wird die neue Marke erstmals beim Heimspiel von Bayer 04 Leverkusen gegen Eintracht Frankfurt zu sehen sein. DA Direkt fordert bundeseinheitliche verpflichtende Hundehalter-Haftpflichtversicherung Der Direktversicherer DA Direkt fordert eine bundeseinheitlich verpflichtende Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunderassen. „Auch die Mindestdeckungssumme sollte bundesweit einheitlich bemessen sein, damit ein Wohnortwechsel nicht zu einer Unterversicherung führt. Damit würde Rechtssicherheit im gesamten Bundesgebiet für Tierhalter und potenziell Geschädigte gleichermaßen geschaffen“ erläutert René Billing, Vorstand Direct Insurance von DA Direkt. Wie auch in der KfZ-Haftpflichtversicherung würde damit Rechtssicherheit sowohl für Tierhalter als auch Betroffene geschaffen, die durch Hunde geschädigt werden. die Bayerische macht Basisrente nachhaltig Mit der neuen Basisrente Blue Invest hat die Bayerische einen Tarif ins Leben gerufen, der ausschließlich in eine saubere Zukunft investiert und die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit absichert. Die Anlagebeiträge sollen ausschließlich in die nachhaltigen Sachwertefonds der Unternehmenstochter Pangaea Life fließen. Berlin Direkt will in Echtzeit entschädigen Ab sofort bietet die Berlin Direkt ein neues Reiseversicherungsprodukt an. Mit dem Reisekomplettschutz will der Versicherer eine Echtzeit-Entschädigung von Reisenden bei Flug- und Gepäckverspätung schaffen. Bei verspätetem Flug oder Gepäck sollen Kunden den Schaden nicht im Nachgang melden und auf die Schadenprüfung warten müssen, sondern erhalten sofort eine Entschädigung. Das Produkt werde in Kooperation mit Blink Parametric angeboten, einem Anbieter von parametrischen Reiseversicherungen. Damit können Flüge automatisch getrackt werden. Allianz Partners arbeitet an Daten- und Vertriebsstrategie Allianz Partners hat mit Pieter Viljoen und Julie Lesne zwei Führungspositionen besetzt, um die digitalen Fähigkeiten des Unternehmens zu stärken und das eigene Wachstum weiter voranzutreiben. Während Viljoen zum Global Head of Data & Analytics ernannt wurde, soll Lesne die Rolle des Global Head of Sales Excellence and Steering übernehmen. Versicherungen haben Nachholbedarf bei Barrierefreiheit im Internet Die deutschen Versicherer müssen weiter an der Barrierefreiheit ihrer Internetangebote arbeiten. Keine der untersuchten Versicherungen erfüllt derzeit die Mindestanforderungen zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das zeigt eine Analyse der PPI AG. Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet der Gesetzgeber jedoch die Branche zur Umsetzung. Wo sich die Folgen bislang auf Imageschäden beschränkten, drohen dann Strafen bei Nichterfüllung.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat in den vergangenen Stunden in Washington Gespräche geführt. Zunächst traf er US-Präsidente Joe Biden und kurz darauf Vizepräsidentin Kamala Harris. Selenskyj stellte der US-Führung seinen „Siegesplan“ vor.Wie könnten die nächsten Schritte zu Friedensverhandlungen aussehen? Dazu im Gespräch: Wolfgang Ischinger, Chef der Münchner Sicherheitskonferenz.Die chaotische Sitzung des Thüringer Landtags ist nach vielen Unterbrechungen nun erst einmal bis morgen, Samstag, unterbrochen. Bis dahin soll der Thüringer Verfassungsgerichtshof für Rechtssicherheit sorgen.Über vier Stunden weigerte sich der Alterspräsident der AfD, Jürgen Treutler, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen. So wollte er vermeiden, dass andere Parteien ebenfalls Kandidaten für die Wahl des Landtagspräsidenten aufstellen. Andreas Bühl, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU, sagte: „Was Sie hier tun, ist Machtergreifung!“Der Vorstand der Grünen Jugend liebäugelt offenbar damit, sich der Linkspartei anzuschließen.Zur Krise der Grünen: Danyal Bayaz, der Finanzminister von Baden-Württemberg.Table.Briefings - For better informed decisions. Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/registrierung.Audio-Werbung Table.Today: jan.puhlman@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die Aufmerksamkeit für die sogenannte Sterbekapsel sollte aber nicht von den beiden Kernpunkten ablenken, um die es in meinen Augen geht. Der Erste ist: Wie wollen wir als Gesellschaft mit dem Wunsch von Menschen umgehen, ihrem Leben ein Ende zu setzen? Vor vier Jahren schon hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben hat, und trotzdem haben wir immer noch kein entsprechendes Gesetz dafür, dass die dringend nötige Rechtssicherheit schafft. Das brauchen wir unbedingt. Zweitens müssen wir genauso dringend alles für die Suizid-Prävention tun. Gründe für den Wunsch zu sterben sind oft schwere Krankheiten und die Angst vor Schmerzen. Aber auch Depressionen und Einsamkeit, ein wachsendes Problem in unserer Gesellschaft. Ich möchte nicht, dass Menschen sich aus Einsamkeit in ein Sterben auf Knopfdruck flüchten. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Menschen durch entsprechende Präventions-Angebote Alternativen aufgezeigt bekommen. Auch das ist für mich eine Frage der Würde.
Schlappe für Sicherheitsdirektor Philippe Müller: Das Berner Kantonsparlament lehnt einen 5.5-Millionen-Kredit für Not-Gefängniscontainer hauchdünn ab. Linke und GLP stellten sich dagegen, obwohl die Gefängnisse voll sind. Ist nun die Rechtssicherheit in Gefahr? Die Hintergründe. Weiter in der Sendung: * Neue IT-Probleme beim Kanton Bern – diesmal im Agrarbereich. * Startschuss für das Bieler Festival du Film Français d Helvetie - das macht das Festival einzigartig. * Wallis: Bei der Wolfsjagd darf ein Rudel jetzt aktiv geschossen werden.
Inhalt Grenzwerte der Allergene in Lebensmitteln kennen in der Regel nur eine Richtung: nach unten. Zum Jahresbeginn gab es dann die Empfehlung der WHO: Eine "milde Variante" von Vital 3. Mit diesen Grenzwerten würden nur 95 % der Allergiker geschützt. Und jetzt kommt als Vorankündigung: Vital 4 soll dieser WHO-Empfehlung folgen. Auf was müssen sich Lebensmittelbetriebe jetzt einstellen? Kann sogar der Spurenhinweis entfallen? Dieses und noch viel mehr erfahren Sie in dieser Podcastfolge von Jürgen Schlösser. Ihr Experte Jürgen Schlösser Schloesser Consult, Fachberater für die Lebensmittel-Industrie Kontaktdaten Postfach 102401 33524 Bielefeld E-Mail: info@schloesser-consult.de Weitere Informationen zum Thema dieser Folge Informationen zum Online-Seminar PLUS „Allergenmanagement in der Lebensmittelindustrie: Risiken vorbeugen, Rechtssicherheit erlangen und wirkungsvolle Systeme etablieren“ am 30. September 2024 erhalten Sie im Behr's-Shop unter www.behrs.de/7688. Oder rufen Frau Caroline Kaul direkt an: 040 – 227 008-62. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht • BEHR'S…SHOP • BEHR'S…AKADEMIE • BEHR'S…ONLINE • QM4FOOD • HACCP-Portal Hat Ihnen diese Folge gefallen? Dann freuen wir uns, wenn Sie unseren Podcast abonnieren. Hinterlassen Sie auch gern eine Bewertung, ein Feedback auf iTunes und teilen Sie diesen mit Freunden und Bekannten. Hinterlassen Sie uns hier Ihre Bewertung, denn Ihre Meinung zählt und hilft uns, den Podcast noch besser auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
Die Debatte mit Donatella Di Cesare und Steffen Mau bei Philo.live! --- Moderation: Natascha Freundel --- Aufzeichnung vom Philosophie-Festival Philo.Live! am 29. Juni 2024 im Silent Green Kulturquartier in Kooperation mit dem Philosophie Magazin und phil.COLOGNE --- „Wir leben im Hinblick auf Mobilität in einer global-feudalen Gesellschaft“, erklärt der Soziologe Steffen Mau bei der Premiere des Philosophie-Festivals „Philo.live!“. Mau hat erforscht, dass die Globalisierung nicht weniger, sondern mehr Grenzen erzeugt. Westliche Staatsbürger können sie meistens ohne Schwierigkeiten überwinden, aber rund 80 Prozent der Weltbevölkerung seien noch nie geflogen, so Mau. --- Die italienische Philosophin Donatella Di Cesare stellt unseren Begriff der „Nation“ radikal in Frage. Als vehemente Kritikerin der italienischen Migrationspolitik ist sie mit anderen Intellektuellen schon zu einer Zielscheibe der Meloni-Regierung geworden. Während Mau argumentiert, dass Nationalstaaten auch Garanten für Rechtssicherheit sind, hält Di Cesare nationale wie internationale Flüchtlingsgesetze für veraltet. Die Migrationsdebatte sei „eine Heuchelei“, um „Flüchtlingsströme zu verwalten“. Heute finde „die Normalisierung des Leids, des Elends der Anderen“ statt, aber auch „die Normalisierung unserer Gleichgültigkeit und Härte“. --- Donatella Di Cesare ist Professorin für Theoretische Philosophie an der Sapienza Universität in Rom und eine der politisch engagiertesten Intellektuellen in Italien und Europa. Ihr Buch zum Thema ist "Philosophie der Migration" (Matthes & Seitz 2021) --- Steffen Mau ist Professor für Makrosoziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sein Buch "Sortiermaschinen“ beschreibt die Filterfunktion von Grenzen im Zeitalter der Globalisierung (C. H. Beck 2021). --- Mehr Infos s. www.radiodrei.de/derzweitegedanke. --- Erleben Sie "Der zweite Gedanke" live beim Podcastfestival im Haus des Rundfunks, Berlin, das sich am 1. September 2024 ins "House of Podcast" verwandelt. Wir feiern 20 Jahre Podcast! Sichern Sie sich einen Platz: Natascha Freundel diskutiert mit Ilko-Sascha Kowalczuk über sein neues Buch "Freiheitsschock". Alle Infos s. www.houseofpodcast.de.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein zentrales Instrument zur Gestaltung des digitalen Raums. Es soll sicherstellen, dass Websites und mobile Anwendungen für alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten zugänglich und nutzbar sind.Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und größere Reichweite: Der ethisch wichtigste Aspekt der Barrierefreiheit besteht darin, Ihr Webangebot einer größeren Zahl von Menschen zugänglich zu machen. Und das ist gut so, denn es bringt viele Chancen mit sich. Denn neben der Tatsache, dass es Personen mit Lern- oder Lesebeeinträchtigung unterstützt, zahlt es auch auf die eigene Marke ein. Barrierefreiheit drückt soziale Verantwortung aus und stärkt gleichzeitig das Image und die Außenwirkung des eigenen Unternehmens.Simon Künzel, Geschäftsführer von digit.ly und gleichzeitig Dipl.-Wirtschaftsjurist, hat das BFSG und viele begleitende Informationen gelesen.Doch alle Inhalte unseres Gesprächs bieten keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Eher sind seine Ausführungen als seine persönliche Einschätzung zu einer neuen Vorschrift zu bewerten, die sicher auch noch keine Rechtssicherheit bietet.Dennoch erfahren Sie in dieser Folge,warum neben Unternehmen aus dem B2C-Sektor auch und vor Website-Betreiber aus dem B2B das BFSG beachten sollten,für welche Produkte und Dienstleistungen das BFSG gilt und welche Bereiche einer Website von den Anforderungen betroffen sind,welche technischen Standards erfüllt sein sollten, um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden undwie Unternehmen den Erfolg ihrer Maßnahmen zum BFSG evaluieren sollten.Über Simon Künzel und Philip BolognesiSimon Künzel, CEO, B2B Digital Marketing Consultant bei digit.ly GmbHPhilip Bolognesi, Host und Digital Content Strategist & Creator bei digit.ly GmbH
Smart Hotel Key, dein Podcast für erfolgreiches Hotelmanagement
Mit dem kürzlich veröffentlichten „Grace-Period-Gesetz“ (BGBl I 2024/56) wird ein bedeutender Schritt zur Schaffung von mehr steuerlicher Rechtssicherheit bei der Übertragung von Unternehmen innerhalb der Familie getan. Dieses Gesetz soll Unternehmern eine bessere Planungs- und Rechtssicherheit bieten, indem potenzielle steuerliche Risiken frühzeitig identifiziert und mit dem Finanzamt geklärt werden können. Doch der Bedarf nach solchen Regelungen reicht weiter, wie sich bei genauer Betrachtung zeigt. Shownotes/Links: - Link zum Blogbeitrag https://smarthotelkey.at/das-grace-period-gesetz - Smart Hotel Key auf Instagram https://www.instagram.com/smart.hotel.key/ - Prodinger Tourismusberatung https://tourismusberatung.prodinger.at/
Fri, 21 Jun 2024 02:55:53 +0000 https://franchiseuniversum.podigee.io/238-new-episode e4713a1b8152e86ad462c3a46c05d660 So geht mehr Rechtssicherheit und straffer Rekrutierungsprozess durch Checklisten Andreas Düvel ist im Franchise bei Coffee-Bike gestartet. Und zwar ganz am Anfang, als das System noch ganz klein war und definitiv als junges Startup bezeichnet werden konnte. 10 Jahre später ist das Franchisesystem extrem gewachsen und hat mit seinen Franchisepartnern gefühlt alles erlebt. Dazu gehören auch juristische Stolpersteine. Häufig durfte Andreas es gemeinsam mit einem Juristen "ausbaden". Damit das nicht mehr passiert, hat er sich wieder und wieder überlegt, wie man das gerade Erlebte beim nächstem Mal vermeiden kann. Heraus kam ein ganzes System aus Checklisten, die dem Franchisegeber erheblich mehr Rechtssicherheit im Rekrutierungsprozess gibt und diesen gleichzeitig straffer gestaltet. In dieser Podcast-Episode verrät er mir seine Tricks. Shownotes Andreas Düvel: https://www.der-franchiseexperte.de/ 238 full So geht mehr Rechtssicherheit und straffer Rekrutierungsprozess durch Checklisten no Franchise,Rekrutierungsprozess,Checklisten,rechtliche Sicherheit,systematische Prozesse,Franchise-Systeme,Standardisierung,Geschäftsmodell,Franchise-Nehmer Steffen Kessler, FranchisePORTAL Gmb
Sicherlich hat jeder von uns schon mal im Vorfeld eines medizinischen Eingriffs einen Aufklärungsbogen ausgefüllt und ihn - im besten Falle - in dem Zusammenhang auch schon mal gelesen. Die Inhalte sollen dem Patienten die durchzuführende Maßnahme mit allen Chancen und Risiken näher bringen. Aber es ist ein wenig so wie mit dem Beipackzettel bei Medikamenten. Häufig überfliegt man die Inhalte nur und die Bögen erfüllen vor allem juristische Aufgaben. Dafür, dass es auch anders geht, ist die digitale Aufklärung / Einverständniserklärung ein gutes Beispiel. Prof. Dr. Christoph Spinner hat diese als CTO im Klinikum Rechts der Isar zusammen mit seinem Team erfolgreich klinikweit eingeführt. Er berichtet über die Vor- und Nachteile der Technologie, über seine Erfahrungen und hat auch ganz allgemeine Tips für die Umsetzung solcher Großprojekte. Neben den Vorteilen der digitalen Speicherung der Daten und der Möglichkeit multimedial zu arbeiten kommen auch Aspekte wie die Rechtssicherheit der Patienten-Unterschrift zur Sprache. Informationen zum Projekt findet man unter Projekt: https://www.mri.tum.de/news/weniger-papier-mehr-zeit-fuer-patientinnen-und-patienten Prof. Dr. Spinner: https://www.linkedin.com/in/christoph-d-spinner/ MRI/TUM: https://www.linkedin.com/company/klinikum-rechts-der-isar/
Der Weblog "Volksverpetzer" wird vom Finanzamt nicht mehr als gemeinnützig angesehen - mit fatalen Folgen. Nun wird für solche Fälle Rechtssicherheit gefordert.
Heute vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat genehmigt und angenommen. Sein Inkrafttreten gilt als Geburtsstunde der Bundesrepublik, die unmittelbar nach Ende des 2. Weltkrieges aus den drei Westzonen hervorgegangen ist.Das Grundgesetz ist die Verfassung unseres Landes und steht über allen anderen Rechtsnormen; es stellt eine Balance zwischen Demokratie und Rechtsstaat her. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1). Das Grundgesetz ist für die Menschen da – zu ihrem Nutzen, um für Rechtssicherheit zu sorgen und vor staatlicher Willkür zu schützen. So ist z. B. die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung (Artikel 13) ein hohes und schützenswertes Rechtsgut, das gerade in der NS-Zeit durch staatliche Stellen massiv untergraben wurde. Doch selbst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes gab es in Deutschland Fälle, in denen gegen dieses Grundrecht verstoßen wurde – denn dort, wo der Mensch das Sagen hat, werden auch Gesetze gebrochen und Grundlagen der Demokratie infrage gestellt.Lange vor der Entstehung des Grundgesetzes ist Jesus, Gottes Sohn, als Mensch auf die Erde gekommen und hat den Menschen seine »Verfassung« in der vielzitierten Bergpredigt (siehe Matthäus 5–7) mitgeteilt – ein unumstößliches göttliches Grundgesetz. Und im Gegensatz zu menschlichen Gesetzgebern hält sich der Urheber der Bergpredigt selbst ohne Wenn und Aber an seine eigene Verfassung. Wir tun gut daran, seinen Maßstab ernst zu nehmen! Denn gegen Ende seiner Rede sagt Jesus: »Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr!, wird in das Reich der Himmel hineinkommen, sondern wer den Willen meines Vaters tut, der in den Himmeln ist« (Matthäus 7,21).Axel SchneiderDiese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.deAudioaufnahmen: Radio Segenswelle
Die Fact-Checking-Plattform Volksverpetzer hat kürzlich ihre Gemeinnützigkeit verloren. Im Interview beklagt Correctiv-Gründer David Schraven fehlende Rechtssicherheit. Und das, obwohl die Ampel das Problem lösen möchte. Schraven, David www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
Heute spricht Thomas mit einem marcapo-Mitarbeiter der ersten Stunde: Jürgen Lurz ist seit sage und schreibe 35 Jahren im Unternehmen. Als Bereichsleiter Einkauf ist er für alles Nichtdigitale zuständig – also für Fulfillment und Produktion aller Offline-Werbemittel vom Großplakat bis zum Sporttrikot. In dieser Funktion arbeitet er mit mittlerweile über 300 Lieferanten und Partnern zusammen und bietet den marcapo-Kunden ein echtes Rundum-Sorglos-Paket. Dazu gehören Qualitäts-, Beschwerde- und Vertragsmanagement ebenso wie Aspekte der Rechtssicherheit. Im Vordergrund steht für ihn immer die Zufriedenheit der Vertriebspartner der Marken.
Rechtlich kompliziert und gesellschaftlich umstritten: Der Schwangerschaftsabbruch. In einem scheinbar unauflöslichen Grundrechtskonflikt stehen das Recht der schwangeren Person, über den eigenen Körper zu entscheiden, dem Recht auf Leben des Embryos und Fetus gegenüber. Dem Staat kommt in dem Ganzen die Pflicht zu, das ungeborene Leben zu schützen und gleichzeitig die Grundrechte der schwangeren Person zu achten. Eine rechtlich einmalige Situation. Derzeit haben wir eine Strafnorm, die regelt, dass Abbrüche zwar bis zu einem gewissen Zeitpunkt legal sind, aber trotzdem als rechtswidrig angesehen werden. Ein politischer Kompromiss, der stigmatisiert und wenig Rechtssicherheit bietet. Deshalb hat die Bundesregierung vor gut einem Jahr eine Expert*innenkommission eingesetzt, die sich mit der Frage beschäftigen sollte, ob der Schwangerschaftsabbruch nicht auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Die Interviewpartnerin Paulina Starski war Teil dieser Kommission: Starski ist Rechtswissenschaftlerin und leitet die Abteilung Europa- und Völkerrecht am Institut für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.
Greift der Staat in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person ein, muss diese zustimmen – das fordert die Freiheitsinitiative. Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sei bereits heute ein Grundrecht, sagt das Nein-Lager. Während der Corona-Pandemie ergriff der Bundesrat teils einschneidende Massnahmen mit dem Ziel, die Schweizer Bevölkerung vor dem Virus zu schützen. Teil davon war unter anderem die Zertifikatspflicht. Vor diesem Hintergrund wurde die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» von einem Komitee rund um die Freiheitliche Bewegung Schweiz eingereicht. Initiativkomitee will Rechtssicherheit Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass für Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Jeder Mensch solle frei über seinen Körper bestimmen können und die Politik und Pharmaindustrie solle nicht darüber entscheiden, ob beispielsweise Impfungen oder implantierbare Mikrochips in den Körper kommen. Zudem darf eine Person, die einen Eingriff verweigert, künftig gemäss Initiativtext weder bestraft noch beruflich oder sozial benachteiligt werden. Laut Initiativkomitee könnte das Parlament bei einem Ja Rechtssicherheit schaffen und gesetzlich festlegen, was körperliche und geistige Unversehrtheit bedeutet. Zudem dürften die Grundrechte beispielsweise nicht mehr vom Impfstatus abhängig gemacht werden. Nein-Lager warnt vor unklaren Folgen Das Nein-Lager betont, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit gemäss Bundesverfassung bereits heute gilt – auch für Impfungen. Der Bund könne das Grundrecht zwar einschränken, allerdings nur aus sehr wichtigen Gründen und unter ganz bestimmten Bedingungen, so die Gegnerinnen und Gegner der Freiheitsinitiative. Ausserdem warnen sie vor den Folgen, welche die Initiative für die Arbeit der Justiz und Polizei haben könnte, etwa für Eintrittsuntersuchungen im Strafvollzug. Ist die körperliche und geistige Unversehrtheit in der Schweiz bereits ein Grundrecht? Oder braucht es mehr Rechtssicherheit? Und hätte ein Ja zur Initiative Folgen für die Arbeit der Polizei und Justiz? Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 10. Mai 2024 in der «Abstimmungsarena» als Befürworter der Initiative: - Richard Koller, Präsident Freiheitliche Bewegung Schweiz und Initiant; - Philipp Gut, Journalist und SVP-Mitglied; und - Pirmin Schwander, Ständerat SVP/SZ. Gegen die Initiative treten an: - Beat Flach, Nationalrat GLP/AG und Co-Präsident Nein-Komitee; - Daniel Jositsch, Ständerat SP/ZH; und - Maya Bally, Nationalrätin Die Mitte/AG.
Christian Gericke, CEO von Bitkasten, hat 25 Jahre Erfahrung in der Software- und Versicherungs-Industrie. Mit seinem Unternehmen stellen sie die digitale Version des Briefkastens zur Verfügung, mit den altbekannten Vorzügen, wie Rechtssicherheit und zeitgemäßen Ansätzen, bei der Kundenkommunikation nicht in A4 gedacht wird. Wir sprechen darüber, wie Start-Ups erfolgreich mit Versicherern zusammenarbeiten, welche Voraussetzungen beide mitbringen müssen und was beiden Seiten beachten müssen. Hören Sie rein. Es lohnt sich! Entstehen konnte die Podcast-Reihe nur, durch die Unterstützung des InsurLab Germany, was die Kontakte herstellte und die Gesprächspartner überzeugte mitzumachen. Danke an dieser Stelle noch einmal dafür. Ich hoffe, Ihnen, meine Hörerinnen und Hörer haben die beiden Teile gefallen. Über ein Feedback würde ich mich freuen und gern dürfen Sie mir das auch persönlich auf der InsureNXT, Ende Mai in Köln geben. Ich würde mich freuen mit Ihnen zu sprechen und Sie dort zu sehen
Das Elterntaxi hat keinen guten Ruf. Doch Eltern begründen den Fahrdienst mit der Sicherheit fürs Kind. NRW gibt den Kommunen jetzt Rechtssicherheit bei Straßensperrungen. Es muss nicht erst etwas passieren, bevor gesperrt wird. Geht das zu weit? Moderation: Ralph Erdenberger. Von WDR 5.
Inhalt Grenzwerte der Allergene in Lebensmitteln kennen in der Regel nur eine Richtung: nach unten. Umso mehr wundert es, dass es jetzt erstmals eine Empfehlung der WHO gibt: Die „mildere Tabelle“ von Vital3. Mit diesen Grenzwerten werden 95 % der Allergiker geschützt. Auf was müssen sich Lebensmittelbetriebe jetzt einstellen? Die Details hierzu erfahren Sie von Jürgen Schlösser in dieser Podcastfolge. Ihr Experte Jürgen Schlösser Schloesser Consult, Fachberater für die Lebensmittel-Industrie Kontaktdaten Postfach 102401 33524 Bielefeld E-Mail: info@schloesser-consult.de Weiter Informationen zum Thema dieser Folge Informationen zum Online-Seminar „Allergenmanagement in der Praxis: Lebensmittel- und Rechtssicherheit durch wirkungsvolle Systeme und souveränes Krisenmanagement“ am 12. März 2024 erhalten Sie im Behr's-Shop unter www.behrs.de/7626. Oder rufen Frau Caroline Kaul direkt an: 040 – 227 008-62. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht • BEHR'S…VERLAG • BEHR'S…AKADEMIE • BEHR'S…ONLINE • BEHR'S...Digital Health & Nutrition Claims inkl. Botanicals Hat Ihnen diese Folge gefallen? Dann freuen wir uns, wenn Sie unseren Podcast abonnieren. Hinterlassen Sie auch gern eine Bewertung, ein Feedback auf iTunes und teilen Sie diesen mit Freunden und Bekannten. Hinterlassen Sie uns hier Ihre Bewertung Denn Ihre Meinung zählt und hilft uns den Podcast noch besser auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
Sponsorenhinweis: Intel (Nasdaq: INTC) ist eines der führenden Unternehmen in der Entwicklung zukunftsweisender Technologien, von denen Menschen auf der ganzen Welt profitieren. Inspiriert vom Mooreschen Gesetz arbeiten wir kontinuierlich daran, das Design und die Fertigung von Halbleitern voranzutreiben, um bei der Bewältigung der größten Herausforderungen unserer Kunden zu helfen. Wir implementieren intelligente Technologien und Lösungen in der Cloud, im Netzwerk und in allen Geräten dazwischen. Dadurch nutzen wir das volle Potenzial von Daten, die Unternehmen und Gesellschaft verbessern. www.intel.de/ki Der AI Act ist verabschiedet – aber damit ist das Thema lange noch nicht vom Tisch. Was das Regelwerk für Menschen und Unternehmen in Deutschland bedeutet, darüber spreche ich heute mit Tobias B. Bacherle, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen, Obmann im Ausschuss für Digitales. https://tbbacherle.eu/ heise.de/ki-update https://www.heise.de/thema/Kuenstliche-Intelligenz https://the-decoder.de/ https://www.heiseplus.de/podcast
Führende Industriestaaten ringen um wirksame Regulierung für künstliche Intelligenz. Es gilt, Gefahren einzudämmen, ohne die Dynamik dieser aufblühenden Branche zu ersticken. Lange hatte es danach ausgesehen, dass die EU bei der Regulierung in die Pionier-Rolle rutschen würde. Doch nun würden die Europäer von den USA überholt. US-Präsident Joe Biden stellte Ende Oktober eine sogenannte Executive Order zur künstlichen Intelligenz vor. Mit diesem Instrument kann er schnell Rechtssicherheit schaffen, ohne langwierige Verfahren im Parlament abwarten zu müssen. Dieser direkte Befehl soll Vorläufer eines echten Gesetzes sein. Die Demokraten arbeiten parallel an einem Gesetzgebungsverfahren. Warum hat Präsident Biden den Weg eines Befehls gewählt? Was enthält er inhaltlich? Worauf muss die Industrie sich einstellen? Handelt es sich um einen Schnellschuss oder um gründliche Arbeit? Wurde der Themenrahmen eng begrenzt oder weit gespannt? Weshalb geht es auch um Bürgerrechte und Arbeitsgesetze? Und wie steht die Executive Order im Zusammenhang mit dem Datenschutz? In fünf Fragen und Antworten erklären wir, was man über die wichtigen neuen Regeln in den USA wissen muss. Eine Folge für alle, die wissen möchten, wie Europa und die USA bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz vorankommen. Und für alle die verstehen möchten, warum diese Executive Order so breit angelegt wurde, wie sie es jetzt ist. Ihnen hat die Folge gefallen oder Sie haben Feedback für uns? Dann schreiben Sie uns gerne an podcast@hy.co. Wir freuen uns über Post von Ihnen.
Folgenotizen Inhalt Falsch positive Analysenergebnisse können erhebliche Auswirkungen haben: Rücknahme von ganzen Chargen bis hin zu Rückrufen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen können in die Millionen Euro gehen. Wie können Unternehmen vorbeugen? Die Details hierzu erfahren Sie von Jürgen Schlösser in dieser Podcastfolge. Ihr Experte Jürgen Schlösser Schloesser Consult, Fachberater für die Lebensmittel-Industrie Kontaktdaten Postfach 102401 33524 Bielefeld E-Mail: info@schloesser-consult.de Weiter Informationen zum Thema dieser Folge Informationen zum Online-Seminar „Allergenmanagement in der Praxis: Lebensmittel- und Rechtssicherheit durch wirkungsvolle Systeme und souveränes Krisenmanagement“ am 19. September 2023 erhalten Sie im Behr's-Shop unter www.behrs.de/7570. Oder rufen Frau Caroline Kaul direkt an: 040 – 227 008-62. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht ) • BEHR'S…SHOP • BEHR'S…AKADEMIE • BEHR'S…ONLINE • BEHR'S…e-Learning • QM4FOOD • HACCP-Portal • Folgen Sie uns auf Instagram • Aktuelles auf Facebook • Videos im Youtube-Kanal Hat Ihnen diese Folge gefallen? Dann freuen wir uns, wenn Sie unseren Podcast abonnieren. Hinterlassen Sie auch gern eine 5-Sterne-Bewertung, ein Feedback auf iTunes und teilen Sie diesen mit Freunden und Bekannten. Hinterlassen Sie uns hier Ihre Bewertung Denn Ihre Meinung zählt und hilft uns den Podcast noch besser auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
Der Bundestag hat sich gegen ein Sterbehilfe-Gesetz entschieden. Damit bleibt es dabei, dass die Hilfe beim Suizid in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber immer noch rechtliche Unsicherheiten birgt. Jochen Steiner im Gespräch mit Prof. Norbert Paul, Medizinethiker, Universitätsmedizin Mainz
Wie klar ist dir die rechtliche Lage als Arbeitgeber in der Zeitarbeit? Vielleicht schwirren dir auch Fragen zur maximalen Höchstüberlassungsdauer, Branchentarifverträgen und Grauzonen durch den Kopf? Dann geht es dir wie mir! Bzw. ging es mir so, bevor ich mich mit Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Rechtssicherheit, für ein Interview verabredet hatte. Ein wirklich wichtiges und spannendes Thema, für das es bisher noch keinen Experten in meinem Podcast gab. Dr. Alexander Bissels beantwortet fast eine Stunde lang all meine Fragen rund um die Höchstüberlassungsdauer und andere rechtliche Themen aus unserer Branche. Ich freue mich schon jetzt, dass noch zwei weitere Folgen zu den Themen Arbeitszeiterfassung und Equal Pay mit Dr. Alexander Bissels folgen werden. Damit du sie nicht verpasst, abonniere gerne direkt den Podcast von Liebe Zeitarbeit! Die Kontaktdaten zu Dr. Alexander Bissels findest du weiter unten in der Beschreibung. Du kannst die Chance gerne nutzen und ihn über Xing oder LinkedIn kontaktieren. Ich freue mich, dass du dabei bist! Bis bald, Dein Daniel ———————————————————————————————————— Links Alexander Bissels https://cms.law/de/deu/personen/alexander-bissels https://www.cmshs-bloggt.de/author/kab/ Xing: https://www.xing.com/profile/Alexander_Bissels/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dr-alexander-bissels-bb9b76234/ ———————————————————————————————————— Liebe Zeitarbeit VIP Club
Entdecken Sie die lukrativen Möglichkeiten im High-Yield-Markt der nordischen Länder. Dieser ist sehr spezifisch, aber bietet große Chancen. Selbst ein erfahrener Player wie Lazard Asset Management kann dem Markt nicht widerstehen und erkennt sein vorhandenes Potenzial. Von hohen Renditen ohne Zinsänderungsrisiko über eine starke Rechtssicherheit und vieles mehr. Chefvolkswirt Werner Krämer gibt einen Markteinblick.