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Im neuen Podcast blicken Stefan Brink und Niko Härting in Querbeet (ab Minute 03:33) in die USA und stellen fest, dass die Handelskommission FTC in Sachen Datenschutz klare Ansagen an die großen Plattformen macht (https://www.ftc.gov/reports/look-behind-scenes-examining-data-practices-social-media-video-streaming-services) und ein Bundes-Datenschutzgesetz einfordert. Sodann (ab Minute 06:10) betrachten sie eine Entscheidung des EuGH zur Sanktionspflicht der Aufsicht (EuGH Urteil vom 26.9.24 C-768/21). Zur Erleichterung der Datenschutzaufsicht stellt der EuGH fest, dass die Aufsichtsbehörde nicht verpflichtet ist, in jedem Fall eines Verstoßes eine Abhilfemaßnahme zu ergreifen und insbesondere eine Geldbuße zu verhängen, etwa wenn der Verantwortlicher bereits für Abhilfe gesorgt hat. Das soll aber nur eine Ausnahme sein … Dann geht es (mal wieder) um Max Schrems vs. Meta (ab Minute 15:58): Im Wege der Vorabentscheidung klärt der EuGH (Urteil vom 4.10.2024 C-446/21) wie Meta mit besonderen Arten personenbezogener Daten (Art. 9 DS-GVO) im Werbekontext umzugehen hat. Schrems hatte in einer öffentlichen Podiumsdiskussion seine sexuelle Orientierung angesprochen, Meta hat dieses Datum genutzt, um ihm personalisierte Werbung anzubieten, obwohl er seine sexuelle Orientierung nicht in seinem Facebook-Profil angegeben hat. Hiergegen klagte Schrems u.a. wegen Verstoßes von Meta gegen den Grundsatz der Datenminimierung Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO. Etwas kryptisch meint dazu der EuGH, das die unbegrenzte Speicherung der Daten unzulässig sei (ohne eine Löschfrist vorzugeben) und führt zu Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO (Daten, die „die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat“) aus, dass solche Daten keinen Schutz mehr nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO beanspruchen können; dies gelte allerdings nicht für Art. 9-Daten „aus anderen Quellen“. Etwas ratlos bleiben Niko und Stefan zurück …
Wir sprechen mit RA Dr. Lukas Feiler und RA Dr. Arthur Stadler über die Entscheidung des EuGH C-376/22. In dieser Entscheidung hielt der EuGH nach Vorlage des Verwaltungsgerichtshofs zur Vorabentscheidung fest, dass das Kommunikationsplattformengesetz dem Herkunftsland widerspricht. Die Entscheidungen setzt einen (von vielen erwarteten) Schlusspunkt unter einen österreichischen Sonderweg im Kampf gegen "Hass im Netz". Alle Diskutant:innen waren an dieser Diskussion beteiligt. Links: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=279493&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3632807 https://orf.at/stories/3339250/ https://www.derstandard.at/story/2000121680641/hass-im-netz-videodiskussion-mit-karoline-edtstadler https://twitter.com/nikolausf/status/1340080747634421763 https://www.derstandard.at/story/2000122534307/plattformen-europa-und-eine-oesterreichische-parallelaktion https://www.derstandard.at/story/2000122972577/videos-loeschen-zur-notwendigkeit-einer-grundsatzdiskussion-ueber-plattformen
Als wir uns vorgenommen haben, das Thema Spielervermittlung und Spielerberatung zu behandeln, gab es noch kein FFAR und keine Gerichtsentscheidung aus Dortmund. Was es gab, war eine kartellrechtliche Klage, die inzwischen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt worden ist und die das höchste deutsche Zivilgericht in der vergangenen Woche ebenso wie das LG Mainz im April nun doch noch dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Wir sprechen über die Regelungen des FFAR, die Gründe für die erhobenen Klagen und den aktuellen Sachstand. U.a. zum politischen Background des Themas haben wir uns darüber hinaus mit Jonas Baer-Hoffman, dem Generalsekretär der FIFpro, ausgetauscht und zum operativen Teil die Spielerberaterin Jasmina Covic interviewt. Wieder Gäste, wie man sie sich besser nicht wünschen kann. Vielen Dank, dass Ihr Euch die Zeit für unseren Podcast genommen habt. #FIFA #FFAR #FIFpro #Spielervermittlung #Spielerberatung #FootballAgent #EuGH #ECJ #BGH #LGMainz #LGDortmund
Wir waren bei bei Martin zu Gast, der den Sportpodcast Plattsport - das Sportmagazin hostet. Am 11. Juli 2022 fand am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Verhandlung im Verfahren C-333/21 zwischen der European Super League Company S.L. und der UEFA statt. Wir sprechen ausführlich über das Thema Super League, das uns immer noch alle bewegt. Die European Superleague Company, angeführt von Real-Präsident Florentino Perez, brachte beim zuständigen Handelsgericht in Madrid ein kartellrechtliches Verfahren auf den Weg, das den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Am 11. und 12. Juli 2022 fand die mündliche Verhandlung statt, die Schlussanträge sind für den 15. Dezember 2022 terminiert und ein Urteil wird in der ersten Jahreshälfte 2023 erwartet. Die Idee, eine eigene Liga der besten europäischen Clubmannschaften außerhalb der UEFA zu installieren, ist nicht neu. Schon seit Jahrzehnten wollen einige Clubs mehr Geld verdienen und vergrößern seit Einführung der Champions League die wirtschaftliche Kluft zwischen den teilnehmenden Clubs. Wir sprechen auch über andere Modelle in anderen Sportarten und den Gegenstand des EuGH-Verfahrens.
Am 11. Juli 2022 startete vor dem Europäischen Gerichtshof eine Verhandlung zwischen den drei Clubs der Super League und der UEFA. Zusammen mit unserem sportjuristischen Partnerpodcast "Liebling Bosman" sprechen wir über alles, was Ihr dazu wissen müsst. Wir haben uns zusammen gesetzt, weil uns alle das Thema Super League bewegt. Sie steht für den übersteigerten Kapitalismus im Fußball. Ist es Ironie, dass der Gegner der Super League die selbst sehr geldorientierte UEFA ist? Die "European Superleague Company", angeführt von Real-Präsident Florentino Perez, brachte ein Kartellverfahren auf den Weg. Bei einem Gericht in Madrid, das den Fall zunächst einmal an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete. Der EuGH soll nun eine Vorabentscheidung treffen. Dort startete am Montag, den 11.07.2022 die mündliche Verhandlung, mit einer zweitägigen Anhörung. Inzwischen wird ein Urteil für das Frühjahr 2023 erwartet. Dazu werden wir heute versuchen den sportjuristischen als auch den stammtischlich-emotionalen Bedürfnissen zum Thema Super League gerecht zu werden und das Wollknäuel aus Halbwissen und Fachwissen auseinander zu legen, um am Ende der Episode etwas schlauer zu sein. Welche Hintergründe liegen hinter der Idee einer Super League? Die Idee eine eigene Liga der besten europäischen Clubmannschaften außerhalb der UEFA zu installieren, ist nicht neu. Schon seit Jahrzehnten wollen einige Clubs mehr Geld verdienen und vergrößern seit Einführung der Champions League die Kluft zwischen armen und reichen Vereinen. Wir sprechen auch über andere Modelle in anderen Sportarten und vor allem, was da vor dem EuGH überhaupt verhandelt wird. Zusammen mit den Rechtsanwälten Fabian Reinholz und Holger Jakob von "Liebling Bosman", dem besten und vielleicht einzigen deutschen sportjuristischen Podcast, sprach Martin Tetzlaff über zwei Stunden. Am Ende der Episode versuchen wir zu raten, was nach dem Urteil nächstes Jahr passieren könnte. LINKS: Liebling Bosman bei Twitter Liebling Bosman bei Instagram Holger Jakob beim Deutschlandfunk über die Verhandlung beim EuGH Berichterstattung des Kicker über die Verhandlung beim EuGH Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union UEFA-Statuten (bitte Artikel 49 und 51 beachten) Podcastepisode von Sport Inside zum Basketball (zum Thema EuroLeague bitte ab 31:57 hören) Karl-Heinz Rummenigge über die Super League Schon jetzt verdienen Clubs sehr viel Geld in der Champions League ohne gespielt zu haben Die Champions League-Reform ab 2024 der Untergang der Bundesliga? Steaua Bukarest gewinnt die (heutige) Champions League Peter Peters redet sich im Sportstudio um Kopf und Kragen Auch Rainer Koch hat so seine Probleme im Sportstudio Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
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Drübergehalten – Der Ostfußballpodcast – meinsportpodcast.de
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Am 11. Juli 2022 startete vor dem Europäischen Gerichtshof eine Verhandlung zwischen den drei Clubs der Super League und der UEFA. Zusammen mit unserem sportjuristischen Partnerpodcast "Liebling Bosman" sprechen wir über alles, was Ihr dazu wissen müsst. Wir haben uns zusammen gesetzt, weil uns alle das Thema Super League bewegt. Sie steht für den übersteigerten Kapitalismus im Fußball. Ist es Ironie, dass der Gegner der Super League die selbst sehr geldorientierte UEFA ist? Die "European Superleague Company", angeführt von Real-Präsident Florentino Perez, brachte ein Kartellverfahren auf den Weg. Bei einem Gericht in Madrid, das den Fall zunächst einmal an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete. Der EuGH soll nun eine Vorabentscheidung treffen. Dort startete am Montag, den 11.07.2022 die mündliche Verhandlung, mit einer zweitägigen Anhörung. Inzwischen wird ein Urteil für das Frühjahr 2023 erwartet. Dazu werden wir heute versuchen den sportjuristischen als auch den stammtischlich-emotionalen Bedürfnissen zum Thema Super League gerecht zu werden und das Wollknäuel aus Halbwissen und Fachwissen auseinander zu legen, um am Ende der Episode etwas schlauer zu sein. Welche Hintergründe liegen hinter der Idee einer Super League? Die Idee eine eigene Liga der besten europäischen Clubmannschaften außerhalb der UEFA zu installieren, ist nicht neu. Schon seit Jahrzehnten wollen einige Clubs mehr Geld verdienen und vergrößern seit Einführung der Champions League die Kluft zwischen armen und reichen Vereinen. Wir sprechen auch über andere Modelle in anderen Sportarten und vor allem, was da vor dem EuGH überhaupt verhandelt wird. Zusammen mit den Rechtsanwälten Fabian Reinholz und Holger Jakob von "Liebling Bosman", dem besten und vielleicht einzigen deutschen sportjuristischen Podcast, sprach Martin Tetzlaff über zwei Stunden. Am Ende der Episode versuchen wir zu raten, was nach dem Urteil nächstes Jahr passieren könnte. LINKS: Liebling Bosman bei Twitter Liebling Bosman bei Instagram Holger Jakob beim Deutschlandfunk über die Verhandlung beim EuGH Berichterstattung des Kicker über die Verhandlung beim EuGH Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union UEFA-Statuten (bitte Artikel 49 und 51 beachten) Podcastepisode von Sport Inside zum Basketball (zum Thema EuroLeague bitte ab 31:57 hören) Karl-Heinz Rummenigge über die Super League Schon jetzt verdienen Clubs sehr viel Geld in der Champions League ohne gespielt zu haben Die Champions League-Reform ab 2024 der Untergang der Bundesliga? Steaua Bukarest gewinnt die (heutige) Champions League Peter Peters redet sich im Sportstudio um Kopf und Kragen Auch Rainer Koch hat so seine Probleme im Sportstudio Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
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In dieser Spezialausgabe sprechen wir mit Rechtsanwältin Mag.a Dr.in Maria Windhager. Sie ist Rechtsanwältin mit medienrechtlichem und persönlichkeitsschutzrechtlichem Schwerpunkt in Wien. Sie hat. u.a. Eva Glawischnig-Piesczek in einem Verfahren vertreten, das zur wegweisenden Vorabentscheidung des EuGH C‑18/18 zu Plattformverantwortlichkeit geführt hat. Die Veranstaltung ist Bestandteil der Vorlesung "Juristische Recherche". Wir sprechen vor allem über juristische Ausbildung, juristische Medienkompetenz, Fake News, Hate Speech und Plattformen. Links: http://www.ra-win.at/windhager.html https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=6A95EFCDF6B1FCDB04F3B35E54361813?text=&docid=218621&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2683596
Der Widerspruch zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen stellt europäische Wirtschaftsteilnehmer, die mit gelisteten Unternehmen aus dem Iran oder Kuba zusammenarbeiten, vor ein Dilemma: Wer mit SDN-gelisteten Unternehmen kontrahiert, riskiert eine Sanktionierung aus den USA. Werden stattdessen die US-Sekundärsanktionen befolgt, droht eine Verletzung der EU-Blocking-Verordnung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. In einer Entscheidung vom 21. Dezember 2021 in der Rechtssache C-124/20 hat sich der EuGH zu der Frage geäußert, ob Unternehmen aufgrund drohender US-Sanktionen ohne Nennung von Gründen gegenüber SDN-gelisteten Unternehmen ordentlich kündigen dürfen oder ob eine solche Kündigung wegen Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 der EU-Blocking-Verordnung unwirksam ist. Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zwischen der Bank Melli Iran und der Telekom Deutschland GmbH. Mit Ersuchen vom 2. März 2020 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die streitgegenständlichen Auslegungsfragen zur EU-Blocking-Verordnung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (11 U 116/19). Dr. Christian Rosinus bespricht, was die Entscheidung des EuGH für die Praxis bedeutet und unter welchen Voraussetzungen Haftungsrisiken für EU-Unternehmen bestehen können. Darüber hinaus geht es im Podcast um die Frage, worauf Unternehmen im Compliancebereich achten sollten, bevor sie Verträge mit US-gelisteten Wirtschaftsteilnehmern abschließen oder fortsetzen. Hier geht's zur Entscheidung des EuGH im Volltext: https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-124/20 https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/