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Die Grünliberalen positionieren sich als Europa-Turbos - und müssen um ihre Wählerinnen und Wähler bangen. Wie will GLP-Präsident Jürg Grossen den Turnaround schaffen? Die Lage für die Grünliberalen ist ungemütlich: Bei den letzten nationalen Wahlen haben sie viele Sitze verloren und die Umfragen verheissen wenig Gutes. Was nun? Parteipräsident Jürg Grossen setzt aufs Thema Europa. Früher als alle anderen Parteien haben sich die Grünliberalen für das Vertragspaket mit der EU ausgesprochen. Doch lässt sich damit punkten - jetzt, da auch Mitte-Partei und FDP im Grundsatz für die Verträge sind? Kritische Fragen an Jürg Grossen. Im Bereich Umwelt und Energie kommen die lautesten oppositionellen Töne von den Grünen. Die Grünliberalen sind zwar ebenfalls unzufrieden mit dem Kurs von SVP-Bundesrat Albert Rösti: Zum Beispiel kritisieren sie seine Pläne, Elektroautos rasch zu besteuern. Doch gleichzeitig verweisen sie auf zahlreiche Erfolge im Umweltbereich und auf die zunehmende Energie-Effizienz. Braucht es unter diesen Umständen die Grünliberalen überhaupt noch? Jürg Grossen ist Gast bei Eliane Leiser. Ergänzend zum Tagesgespräch finden Sie jeden Samstag in unserem Kanal die aktuelle Samstagsrundschau.
Die Grünliberalen positionieren sich als Europa-Turbos - und müssen um ihre Wählerinnen und Wähler bangen. Wie will GLP-Präsident Jürg Grossen den Turnaround schaffen? Die Lage für die Grünliberalen ist ungemütlich: Bei den letzten nationalen Wahlen haben sie viele Sitze verloren und die Umfragen verheissen wenig Gutes. Was nun? Parteipräsident Jürg Grossen setzt aufs Thema Europa. Früher als alle anderen Parteien haben sich die Grünliberalen für das Vertragspaket mit der EU ausgesprochen. Doch lässt sich damit punkten - jetzt, da auch Mitte-Partei und FDP im Grundsatz für die Verträge sind? Kritische Fragen an Jürg Grossen. Im Bereich Umwelt und Energie kommen die lautesten oppositionellen Töne von den Grünen. Die Grünliberalen sind zwar ebenfalls unzufrieden mit dem Kurs von SVP-Bundesrat Albert Rösti: Zum Beispiel kritisieren sie seine Pläne, Elektroautos rasch zu besteuern. Doch gleichzeitig verweisen sie auf zahlreiche Erfolge im Umweltbereich und auf die zunehmende Energie-Effizienz. Braucht es unter diesen Umständen die Grünliberalen überhaupt noch? Jürg Grossen ist Gast bei Eliane Leiser.
In diesen Tagen endet die Vernehmlassung zu den neuen Verträgen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Parteien, Verbände und Interessengruppen konnten sich in den letzten Wochen zum 1'800 Seiten dicken Vertragswerk äussern. Ihre Rückmeldungen zeigen: Die meisten befürworten die neuen Verträge im Grundsatz.Gleichzeitig beginnt jetzt eine breite öffentliche Debatte über die Verträge. Und bereits jetzt wird klar: Diese Debatte wird ziemlich intensiv.Warum ist das so? Worum geht es genau in diesen 1'800 Seiten? Wo liegen die Knackpunkte? Wer positioniert sich wie? Und warum streiten eigentlich alle jetzt schon über ein mögliches Ständemehr?Unsere Bundeshauschefin Larissa Rhyn hat den neuen Vertragsentwurf (fast ganz) gelesen. In einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos» gibt sie uns einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Vertragpakets und der politischen Debatte dazu.Host: Philipp LoserProduktion: Sara SpreiterArtikel und Podcast zum Thema:Podcast «Politbüro» Europa-Debatte: «Jetzt hört mal auf mit diesem Ständemehr!»SVP-Spitze schwört Partei auf Nein zu EU-Verträgen einEnttäuschte FDPler treten aus der Partei aus – die SVP versucht, sie anzulockenMit 11 Nationalräten, Trychlern und einem Bligg-Song tritt die SVP gegen den EU-Deal anDie FDP kann den EU-Deal platzen lassen – selbst bei einem JaDie Kantone sind bei Ständemehr gespalten Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
Seltene Erden sind wichtiger Bestandteil moderner Technologien. Die EU ist dabei von China abhängig. Dabei habe selbst Deutschland seltene Erden, sagt Matthias Wachter, Bundesverband der deutschen Industrie. China habe lediglich die Förderung monopolisiert. Von WDR 5.
Die »neue Grundsicherung« wird als Akt der Gerechtigkeit verkauft. Doch indem sie alle Hilfsbedürftigen mit überzeichneten »Totalverweigerern« in Sippenhaft nimmt und diesen das Existenzminimum verweigert, vergeht sie sich am Grundsatz der Menschenwürde. Artikel vom 22. Oktober 2025: https://jacobin.de/artikel/grundsicherung-totalverweigerer-menschenwuerde-gerechtigkeit Seit 2011 veröffentlicht JACOBIN täglich Kommentare und Analysen zu Politik und Gesellschaft, seit 2020 auch in deutscher Sprache. Die besten Beiträge gibt es als Audioformat zum Nachhören. Nur dank der Unterstützung von Magazin-Abonnentinnen und Abonnenten können wir unsere Arbeit machen, mehr Menschen erreichen und kostenlose Audio-Inhalte wie diesen produzieren. Und wenn Du schon ein Abo hast und mehr tun möchtest, kannst Du gerne auch etwas regelmäßig an uns spenden via www.jacobin.de/podcast. Zu unseren anderen Kanälen: Instagram: www.instagram.com/jacobinmag_de X: www.twitter.com/jacobinmag_de YouTube: www.youtube.com/c/JacobinMagazin Webseite: www.jacobin.de
Thema: Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will eine Änderung im Sexualstrafrecht: künftig soll der Grundsatz "nur ein Ja ist ein Ja" gelten.
Thema: Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will eine Änderung im Sexualstrafrecht: künftig soll der Grundsatz "nur ein Ja ist ein Ja" gelten.
Für uns geht es hier nicht weiter, heißt es. Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch. Das ist erst mal zu verdauen – und dann zu verhandeln, weiß Britta aus der anwaltlichen Beratung zu berichten. Klar geht es da vor allem um die Abfindung. Dass da bei guter Beratung doch mehr als die häufig genannten 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr drin sind, kann Jan herausleiern. Die zweite häufig gestellte Frage: Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Dafür kann man gesperrt werden, und es kann ruhen – und das ist nicht dasselbe! Wer hier reinhört, erfährt, wie sich im Grundsatz aber beides umschiffen lässt. Und in knapp 18 Minuten ist auch noch Zeit, auf Aspekte wie die „Sprinterklausel“ einzugehen. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Im Atomstreit mit Teheran gibt es bisher keine Lösung. Deshalb droht nun das Wiederinkrafttreten von UN-Sanktionen. Dabei sind die Iraner im Grundsatz bereit, über ihr Atomprogramm zu verhandeln, sagt Irankenner Lüders - nur nicht zu jedem Preis. Müller, Dirk www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Letzte Woche gab es Full House beim Deutschen Anwaltverein. Dort stellten die schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen und der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Fuchs gemeinsam mit Markus Wünschelbaum den Bridge Blueprint vor, unterstützt durch einen WakeUp-Call aus Brüssel von Leonardo Cervera-Navas, dem Generalsekretär der EU-Datenschutzbehörde. Die Botschaft des Bridge Blueprint ist einfach, hat jedoch Sprengkraft: Wer den AI Act umsetze, handele zugleich DSGVO-konform. Niko Härting spricht mit Markus Wünschelbaum über das Bridge Blueprint und einige konkrete Brücken: - Datenminimierung: Wenn der AI Act eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar verlangt, kann der Grundsatz der Datenminimierung gewahrt werden (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). - Berechtigte Interessen: Wenn der AI Act eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar verlangt, kann die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt sein. - Sensitive Daten: Wenn der AI Act eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar verlangt, ist die Datenverarbeitung wegen eines "erheblichen öffentlichen Interesses" nach Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO gerechtfertigt sein. - Automatisierte Entscheidungen: Wenn der AI Act eine Verarbeitung personenbezogener Daten billigt oder sogar verlangt, kann dies für eine Zulässigkeit automatisierte Entscheidungen nach Art. 22 Abs. 2 lit. b DSGVO sprechen. Nachlesen: https://lnkd.in/eY9VU293 PM des DAV: https://lnkd.in/e4YerNZE
Richterin Verda Colvin steht vor einem Dutzend Jugendlicher, in der Hand einen weißen Leichensack. »Ihr habt zwei Möglichkeiten«, wendet sie sich an die Gruppe. »So wie ihr euch jetzt verhaltet, landet ihr entweder im Gefängnis – oder in einem Leichensack. Was wollt ihr tun?« Fassungslos starren die Jungen und Mädchen die Richterin an, ohne ein Wort zu sagen. Sie sind Teil eines Programms, das gefährdete Jugendliche davor bewahren soll, auf die schiefe Bahn zu geraten. Das Bibb County Sheriff´s Office erklärt: »Die Initiative Consider the Consequences (auf Deutsch: Denk an die Konsequenzen) ist ein Präventionsprojekt. Es besteht aus einem achtstündigen Gefängnisbesuch unter strenger Aufsicht, bei dem die Jugendlichen erfahren, was es bedeutet, hinter Gittern zu sitzen. Sie erfahren, welche Folgen es haben kann, wenn sie sich mit Banden, Drogen, Waffen oder auf rebellische Verhaltensweisen einlassen und im Gefängnis landen.«Böses Tun hat böse Folgen. In Hosea 8,7 heißt es über Israel: »Wind säen sie, und Sturm ernten sie.« Dass dieser Grundsatz heute noch gilt, erfahren wir immer wieder in unserem Alltag. Auch wenn uns die gerechte Strafe für unsere Sünden nicht immer in diesem Leben trifft, so warnt uns die Heilige Schrift doch vor dem Tag, »da Gott das Verborgene der Menschen richtet« (Römer 2,16).Auch wir können wählen: So wie wir uns jetzt verhalten, landen wir in der ewigen Verdammnis (vgl. Offenbarung 20,13-15), »denn der Lohn der Sünde ist der Tod«. Gott aber bietet uns »ewiges Leben in Christus Jesus« an (Römer 6,23). Um es zu empfangen, müssen wir unserem Denken und Leben eine andere Richtung geben. Dazu fordert uns Petrus in Apostelgeschichte 3,19 auf: »So tut nun Buße und bekehrt euch, dass eure Sünden ausgetilgt werden.« Gott fragt uns: »Was wollt ihr tun?«Peter GüthlerDiese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.deAudioaufnahmen: Radio Segenswelle
ALL IN Podcast: Rich & Real - Erfolgsmindset für Dein bestes Business
Die zweite Nacht in Folge ist es im Lausanner Quartier Prélaz zu schweren Ausschreitungen zwischen Jugendlichen und der Polizei gekommen. Hintergrund ist der Tod eines 17-jährigen in der Nacht auf Sonntag. In Prélaz sind die Meinungen über den Polizeieinsatz und die Ausschreitungen geteilt. Weitere Themen: Der Schweizer Bauernverband hat das Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU nach Risiken und Chancen beurteilt. Ein Entwurf dieser Abwägung zeigt: Der Bauernverband begrüsst im Grundsatz eine stabile Beziehung zur EU – er wünscht aber auch gewisse Nachbesserungen. Seit dem Frühling führt die Schweiz ein humanitäres Büro in Kabul. Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor vier Jahren, ist die Schweiz damit wieder in Afghanistan präsent und versucht zu helfen. Nun ist der Leiter des Kooperationsbüros in Kabul zu Besuch in der Schweiz.
In der letzten „Essen im Ohr“-Spezialfolge ist Jörg Küpperfahrenberg, Oberbürgermeisterkandidat des Essener Bürger Bündnisses, zu Gast. Er beantwortet die Fragen von Radio Essen-Chefredakteur Christian Pflug – und vor allem Eure Fragen zu den wichtigsten Themen der Stadt. Im Gespräch erklärt Küpperfahrenberg, wo er noch Verbesserungspotenzial beim ÖPNV in Essen sieht, warum der Stadionausbau zur Attraktivität des Essener Nordens beitragen kann und dass man bei Drogenkriminalität konsequenter im gesamten Stadtgebiet mit Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst vorgehen müsse. Gleichzeitig betont er, wie wichtig es sei, Menschen zu unterstützen, die unverschuldet in die Obdachlosigkeit geraten sind. Außerdem spricht er über die Rüttenscheider Straße, die er im Grundsatz so lassen würde, wie sie aktuell ist – allerdings mit Verbesserungen zugunsten der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Zudem ist er überzeugt, dass eine offene und klare Kommunikation ein Schlüssel im Umgang mit Clankriminalität sein kann. Wie Jörg Küpperfahrenberg seine Ideen und Pläne für Essen umsetzen möchte, erzählt er im Podcast – mit klaren Worten, persönlichen Einblicken und eigenen Lösungsansätzen. Die komplette Folge findet Ihr überall, wo es Podcasts gibt.
WISSEN SCHAFFT GELD - Aktien und Geldanlage. Wie Märkte und Finanzen wirklich funktionieren.
Wir haben immer Ungewissheit und Risiken an den Aktienmärkten und es wird sich auch immer wieder was Neues ergeben, was wir heute alle noch nicht wissen. Was können wir daraus lernen? Du hast einen Themen-Wunsch für den Podcast? Schreibe mir gerne einfach per E-Mail: krapp@abatus-beratung.com Viel Spaß beim Hören, Dein Matthias Krapp (Transkript dieser Folge weiter unten) NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/
Unwirksame Probezeitkündigung durch widersprüchliches Verhalten!Viele Arbeitgeber:innen glauben, eine Kündigung während der Probezeit sei problemlos und ohne Angabe von Gründen möglich. Doch Vorsicht: Auch eine Probezeitkündigung ist kein Selbstläufer – alle Formalitäten müssen beachtet werden, und widersprüchliche Signale des Arbeitgebers können die Kündigung unwirksam machen. Ein aktueller Fall zeigt, wie ein voreiliges Versprechen zur Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber zum Verhängnis wurde.In dem entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber einem neuen Mitarbeiter kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit mündlich zugesichert, dass er „natürlich“ übernommen werde. Diese Aussage kam nicht von irgendjemandem, sondern vom personalverantwortlichen Vorgesetzten des Mitarbeiters, der den Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte.Keine zwei Wochen später erhielt der Mitarbeiter dennoch die schriftliche Kündigung – noch innerhalb der Probezeit. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung. Während das Arbeitsgericht die Klage zunächst abwies, gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf dem Mitarbeiter schließlich Recht: Die Kündigung sei wegen widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers treuwidrig und damit unwirksam.Rechtlich gilt zwar, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in den ersten sechs Monaten (der Wartezeit) noch nicht greift. Eine Kündigung braucht in dieser Zeit grundsätzlich keinen sozialen Rechtfertigungsgrund. Dennoch sind Arbeitgeber nicht völlig frei: Der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) setzt der Kündigungsfreiheit Grenzen.Eine Kündigung verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn sie aus Gründen erfolgt, die das KSchG nicht erfasst – zum Beispiel aufgrund widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers.Genau das war hier der Fall: Erst eine Übernahmezusage geben und dann ohne neuen Anlass kündigen – das geht nicht. Das LAG Düsseldorf betonte, dass eine Kündigung nach einer festen Zusage zur Weiterbeschäftigung nur dann rechtmäßig sein kann, wenn nachträglich neue Umstände eintreten, die eine vorher positive Einschätzung vollständig über den Haufen werfen. Einen solchen sachlichen Grund muss der Arbeitgeber beweisen. Bloße Behauptungen über mangelnde Eignung oder Leistung reichen nicht aus.Für Arbeitgeber:innen und HR-Verantwortliche bedeutet dieses Urteil: Vorsicht mit voreiligen Versprechen! Wer Mitarbeiter:innen während der Probezeit bereits die Übernahme in Aussicht stellt, schafft bei ihnen ein berechtigtes Vertrauen. Wird kurz darauf trotzdem gekündigt, wirkt das widersprüchlich – und genau das kann die Kündigung zu Fall bringen. Deshalb gilt: In der Probezeit sollte man mit Aussagen zur Weiterbeschäftigung äußerst zurückhaltend sein. Führungskräfte sollten zudem entsprechend geschult werden, solche Zusagen nur mit Bedacht zu machen. Im Zweifel lieber eine positive Tendenz vorsichtig formulieren (etwa: „Wir sind zufrieden, aber die endgültige Entscheidung fällt erst am Ende der Probezeit“), anstatt voreilig Sicherheit zu versprechen.Das Urteil des LAG Düsseldorf verdeutlicht, dass Fairness und Klarheit in der Probezeit enorm wichtig sind. Arbeitgeber tun gut daran, ihre Kommunikation sorgfältig zu gestalten, um spätere rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, können Sie gerne Kontakt per Mail unter info@kanzlei-wulf.de oder unsere Webseite kanzlei-wulf.de aufnehmen. Dort finden Sie auch weitere Informationen, einen Newsletter sowie das Archiv aller Podcast-Folgen. Bleiben Sie informiert – und bis zur nächsten Folge von „Einfach Recht“!Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal
WISSEN SCHAFFT GELD - Aktien und Geldanlage. Wie Märkte und Finanzen wirklich funktionieren.
Das passive Investieren, was seit den 2000er-Jahren immer beliebter wurde – also global, kapitalgewichtet, statisch – ist meines Erachtens nicht mehr uneingeschränkt tragfähig und richtig. Die Grundidee auf Anlegerseite bleibt richtig, doch ihre Umsetzung, wie der Anlagemotor zusammengebaut wird, muss sich weiterentwickeln bzw. sollte nicht auf Indexing beschränkt werden wegen diverser Risiken. Du hast einen Themen-Wunsch für den Podcast oder interessierst Dich für ein Seminar mit mir? Schreibe mir gerne einfach per E-Mail: krapp@abatus-beratung.com Viel Spaß beim Hören, Dein Matthias Krapp (Transkript dieser Folge weiter unten) NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/
Es gibt eine nette Geschichte über eine junge Frau, die von daheim fortzog und aufs College ging. Nach dem ersten Semester schickte sie ihrer Mutter eine E-Mail, in der sie schrieb: „Ich erzähle dir, was in meinem Leben geschehen ist: Im College-Wohnheim langweilte ich mich. Also stahl ich 50€ von meiner Mitbewohnerin und mietete ein Motorrad. Damit fuhr ich gegen einen Telefonmast. Ich habe mir das Bein gebrochen und kann nicht am Unterricht teilnehmen. Also komme ich nach Hause und lebe bei dir und Papa.” Nachdem sie auf ‘Senden' gedrückt hatte, schickte sie sofort eine zweite E-Mail. „Mama, ich habe nur Spaß gemacht. Ich habe weder Geld gestohlen noch ein Motorrad gemietet noch einen Telefonmast gerammt oder mir ein Bein gebrochen. Und ich werde auch nicht nach Hause kommen und bei dir und Dad wohnen. Aber ich bekomme eine Vier in Mathematik und eine Sechs in Literatur, und ich wollte, dass du meine Noten im richtigen Licht siehst!” Im Ernst: Eine biblische Perspektive auf die Herausforderungen des Lebens kann dich aus Entmutigung und Verzweiflung herausführen. Paulus sagte: „Alles, was einst geschrieben worden ist, ist damit wir durch Geduld und durch den Trost der Schriften Hoffnung haben.” Für jedes deiner Probleme hat Gottes Wort einen Grundsatz, den du anwenden kannst oder eine Verheißung, die du in Anspruch nehmen kannst. Der Weg zur Überwindung von Entmutigung besteht also darin, sich mit Gottes Wort zu beschäftigen und es in sich aufzunehmen.
Mindestens 27 Tote nach schwerem Hochwasser im US-Bundesstaat Texas, Terrororganisation Hamas stimmt US-Vorschlag für Waffenruhe mit Israel im Grundsatz zu, AfD verabschiedet auf Klausur ihrer Bundestagsfraktion Strategiepapier, Sinkende Zahl an Asylanträgen in der ersten Jahreshälfte 2025, Grüne und Linke fordern Untersuchungsausschuss nach Vorwürfen gegen früheren Gesundheitsminister Spahn, Hunderte Einsatzkräfte kämpfen im Osten Deutschlands gegen Waldbrände, Für Kapitänin Gwinn ist Fußball-EM nach Auftaktspiel verletzungsbedingt zu Ende, Erste Etappe der Tour de France, Baden in der Seine in Frankreichs Hauptstadt Paris wieder erlaubt, Die Lottozahlen, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Tour de France" darf aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden.
Die Bemühungen um eine Waffenruhe zwischen Israel und der islamistischen Hamas laufen weiter. Die Terrororganisation hat einem neuen Vorschlag für eine Feuerpause im Grundsatz zugestimmt. │ Bei israelischen Angriffen auf Ziele im Gazastreifen hat es palästinensischen Angaben zufolge erneut viele Tote gegeben. │ US-Präsident Trump lässt die Frage nach weiteren Patriot-Raketen für die Ukraine offen. │ "Zuckerbrot-Diplomatie" in der Kritik: US-Politikwissenschaftler wünscht sich von Trump mehr Härte gegenüber Russland.
Ein Kommentar von Tilo Gräser.Vor 80 Jahren, am 26. Juni 1945, wurde die Charta der Vereinten Nationen, der UNO, verabschiedet. In ihrem Artikel 1 sind ihre Ziele so beschrieben:„1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.“Was inzwischen von 193 Staaten unterschrieben und ratifiziert wurde, das entstand als Ergebnis des Schreckens, des Leidens und der Zerstörungen, die zwei Weltkriege zuvor innerhalb von 30 Jahren angerichtet hatten. Der Zweite Weltkrieg war zumindest in Europa am 8. Mai 1945 gerade erst beendet worden, mit dem Sieg der sowjetischen Roten Armee und ihrer Alliierten über den deutschen Faschismus. Doch global war dieser Krieg erst am 2. September mit der japanischen Kapitulation offiziell zu Ende.Die UNO-Charta hatte eine Hauptbotschaft: „Nie wieder Krieg!“ Sie wurde damals als Gründungstext der Vereinten Nationen auf einer Konferenz in San Francisco von 50 Staaten unterschrieben und trat am 24. Oktober 1945 als wichtigstes Dokument des Völkerrechts in Kraft. Noch immer ist sie gültig, aber sie scheint in den 80 Jahren öfter ignoriert worden zu sein, als dass sich die Staaten an ihre Vorgaben hielten. Und immer weniger Menschen wissen, um was es dabei eigentlich geht, wenn in den Nachrichten im Zusammenhang mit Konflikten und Kriegen gemeldet wird, dass ein weiteres Mal gegen die UNO-Charta verstoßen werde. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Kriege im Osten. Risse im Westen. Und mittendrin der NATO-Gipfel in Den Haag. Da sitzen die USA und Europa an einem Tisch, dessen Tuch der amerikanische Präsident an manchen Tagen gerne zerschneiden würde. Gerade erst hat Donald Trump über die Köpfe europäischer Regierungen hinweg Militär-Angriffe auf den Iran befohlen, an der Seite Israels. Und hat damit europäische Bemühungen um eine diplomatische Lösung des Konflikts torpediert. Auch im Ukraine-Krieg direkt nebenan kann Europa nicht mehr auf seine bisherige Schutzmacht zählen. Was bedeutet es für die aktuellen Kriege, im Nahen Osten und im Osten Europas, wenn im Westen mehr denn je umstritten ist, wann die Waffen sprechen sollen und wann die Diplomatie? „Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor.“ Nach diesem alten Grundsatz will die NATO als Militärbündnis mit Aufrüstung für die Sicherheit ihrer Mitgliedsstaaten sorgen. Aber weit darüber hinaus reicht die Frage, wie und mit welchen Folgen ein begonnener Krieg beendet werden kann - und welches Ende welchen Frieden nach sich zieht. Im Gespräch sind wir mit unseren Auslandsstudios für den Iran und die USA, mit Ralph D. Thiele, Oberst a.D. und Vorsitzender der Politisch-Militärischen Gesellschaft e.V., außerdem mit Jörn Leonhard, Historiker und Autor des Buches “Über Kriege und wie man sie beendet”. Podcast-Tipp: WDR 5 - punktEU - Der Europa-Podcast Ukraine-Krieg, massive Aufrüstung und Donald Trump - nie stand die NATO vor so großen Herausforderungen. "It has to be a splash" sagt NATO-Chef Mark Rutte - aber ziehen alle 32 Länder mit? https://www.ardaudiothek.de/episode/punkteu-der-europa-podcast-von-wdr-5/nato-gipfel-2025-eine-zeitenwende-fuer-das-buendnis/wdr-5/14769981/
Baller und Maxe fordern ihre Talente heraus, ob beim Crit-Cup oder auf der Fuchs-Jagd. Getreu´ dem Grundsatz "unser täglich reel gib uns heute" blickt der weltweit einflussreichste Radsportpodcast auf die Folgen seiner Lobbyarbeit. Warum in jedem Für auch ein Wider steckt, weshalb Sport machen so gut wie nie falsch sein kann und es sich lohnt, langfristige Ziele zu haben - erfahrt ihr hier!
In der mittlerweile 50. Folge von Grundsatz spricht Moderator Gerhard Jelinek mit dem ehemaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel über dessen neues Buch „Zuversicht“. Im Zentrum steht die Frage, wie man angesichts von Klimakrise, geopolitischen Spannungen und wirtschaftlicher Unsicherheit Hoffnung bewahren und zugleich verantwortungsvoll handeln kann. Schüssel, selbst geprägt von seiner Kindheit in der Nachkriegszeit, sieht die positive Entwicklung Österreichs als Beleg dafür, dass Fortschritt möglich ist – durch Innovation, Zusammenarbeit und Mut. Besonderen Fokus legt Schüssel auf Forschung, Technologie und eine handlungsfähige europäische Gemeinschaft. Fortschritt dürfe nicht durch Angst oder Verbote blockiert, sondern müsse aktiv gestaltet werden. Gerade in Sicherheits- und Verteidigungsfragen brauche es mehr europäische Kooperation. Ebenso fordert er eine politische Kultur, die weniger polarisiert und stärker auf sachliche, inhaltliche Debatten setzt. Rückblickend spricht er offen über Entscheidungen seiner Amtszeit – von der Koalition mit der FPÖ bis zur Eurofighter-Debatte – und appelliert, politische Verantwortung mit Weitblick zu übernehmen. Zum Abschluss wird das Grundsatz-Gespräch persönlich. Schüssel spricht über Werte wie Hoffnung, Liebe und Verantwortung – sowohl im privaten als auch im politischen Leben. Politik müsse Menschen ermutigen, statt sie zu entmutigen. Seine zentrale Botschaft: In Krisenzeiten braucht es Führungspersönlichkeiten und Institutionen, die Orientierung geben – mit Klarheit, Zuversicht und Haltung.
Wenn ein westlicher Staat bei der Schweiz Waffen oder Munition kauft, darf er die nicht an andere Länder weitergeben. So steht es im Schweizer Kriegsmaterialgesetz. Und genau das ist seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs umstritten. Nun sollen die Regeln gelockert werden, findet jetzt auch die SVP. Die weiteren Themen: · In Los Angeles hat es den fünften Tag in Folge Proteste gegeben - gegen die Migrationspolitik der US-Regierung. Nun hat die Stadtpräsidentin eine Ausgangssperre verhängt. · Nach den tödlichen Schüssen an einer Schule im österreichischen Graz nehmen Hunderte Menschen an einem Trauergottesdienst teil. Beim Täter wurde ein Abschiedsbrief gefunden. · Die USA und China haben sich im Handelsstreit im Grundsatz geeinigt. · Ein 4:0 gegen die USA: Die Schweizer Fussballer gewinnen auch ihr zweites Spiel in den Vereinigten Staaten.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - EuGH stärkt Grundsatz der Rechtssicherheit für abgeschlossene Vergabeverfahren - Betriebsveranstaltungen: Offene Fragen zur Pauschalversteuerung und Wahrung der möglichen Sozialversicherungsfreiheit Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
Wir sind THE SIRENS COLLECTIVE. Wir führen ein digitales Archiv, das die großen und “kleinen” Übergriffe des Alltags sammelt. In der heutigen Folge sprechen wir mit Lara, die in der Täterarbeit wirksam ist. Ihr Grundsatz und der Grundsatz ihrer Arbeit: Täterarbeit ist Betroffenenschutz! Was sind eure Erfahrungen und Gedanken? Schreibt uns unbedingt eine Mail an mail@thesirenscollective.comDas Archiv der sexualisierten Übergriffe:https://www.thesirenscollective.comDie Sozialberatung Stuttgart e.V.https://www.sozialberatung-stuttgart.de/seite/340387/beratung-f%C3%BCr-gewaltaus%C3%BCbende-m%C3%A4nner-und-frauen.htmlGewalt-Hilfetelefon:116 016Paypal Support:https://paypal.me/thesirenscollective?country.x=DE&locale.x=de_DEInstagram:https://www.instagram.com/the_sirens_collective
Das Leben ist kostbar und von Gott geschenkt, meint Autorin Sabine Müller-Langsdorf. Sie rät, bei Fragen rund um die Form des künftigen Wehrdienstes diesen Grundsatz zu bedenken.
Tiefe Spuren – Folge 1: Die Frau im Maschsee Es ist Halloween, der 31. Oktober 2012. Mitten in Hannover wird im Maschsee eine zerstückelte Frauenleiche entdeckt. Die Stadt ist erschüttert – wer hat dieses grausame Verbrechen begangen? Die Polizei nimmt sofort die Ermittlungen auf und versucht, die Identität der Toten zu klären. Nur einen Tag später klingelt bei dem 22-jährigen Julian das Telefon. Am Apparat ist seine Großmutter – völlig aufgelöst. Denn Julians Mutter ist tot. Sie wurde ermordet und zerstückelt im Maschsee entsorgt. Vor einigen Monaten hat sich Julian bei uns gemeldet. Er möchte die Geschichte seiner Mutter Andrea erzählen. Denn in der öffentlichen Berichterstattung spielte sie bisher kaum eine Rolle – stattdessen stand fast ausschließlich der Täter im Fokus. Das möchte Julian ändern. Zum ersten Mal spricht er mit uns über seine Mutter: darüber, wie sie aufgewachsen ist, wie eng die Beziehung zwischen ihnen war – und wie er erfahren musste, was ihr angetan wurde. Gerade jetzt ist das für Julian besonders schwer. Denn in wenigen Tagen soll der Mörder seiner Mutter freikommen. Julian sagt: Das ist ein fataler Fehler. Hintergrund: Alexander K. wurde 2013 wegen Mordes an Andrea E. verurteilt. Das Gericht erkannte Mordlust und niedrige Beweggründe, stellte jedoch eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit fest. Er erhielt zwölf Jahre Haft und wurde zunächst im Maßregelvollzug untergebracht. Später stufte ein Gutachten ihn als therapierbar ein, woraufhin er in den Strafvollzug verlegt wurde. Am 30. Mai 2025 soll er entlassen werden – nach vollständiger Verbüßung seiner Strafe. Es gilt der Grundsatz der Resozialisierung. Nach seiner Haftentlassung steht Alexander K. unter Führungsaufsicht – das hat das Landgericht Hildesheim bestätigt. Welche konkreten Auflagen die zuständige Strafvollstreckungskammer verhängt hat, bleibt jedoch unter Verschluss. Sprecherin Janina Schaffert erklärt der Zeitung HAZ, dass weder zur Dauer noch zu den konkreten Weisungen innerhalb der Führungsaufsicht Angaben gemacht werden könnten – es handle sich um ein „nichtöffentliches Verfahren“. “Die Frau im Maschsee“ ist die erste von insgesamt zwei Folgen von “Tiefe Spuren - Der Maschseemord“. In der nächsten Woche veröffentlichen wir die nächsten Folge. Danach geht es auf diesem Kanal ganz normal mit “Mord auf Ex” weiter. “Tiefe Spuren” sind Spezialfolgen von “Mord auf Ex”, in denen wir aufwändige Recherchen erzählen. In den letzten Jahren haben uns immer wieder Menschen mit ihren persönlichen Geschichten kontaktiert, wir haben einige von ihnen lange recherchiert. Vor Ort. Auf ihren Spuren. “Tiefe Spuren“ ist eine Produktion von Auf Ex Productions. Hosts: Leonie Bartsch, Linn Schütze Skript: Linn Schütze Produktion: Alexander Chouzanas Redaktion: Antonia Fischer, Stefan Weikert & Viviane Osswald Experte: Christian Pfeiffer Polizeireporterin: Britta Mahrholz vom Podcast "True Crime Hannover" (Folge zum Fall: Zerstückelt und versenkt - der Maschseemörder) Vielen Dank an dieser Stelle an Julian für seine Offenheit und seinen Mut, seine Geschichte mit uns zu teilen. Weitere Informationen, Bilder und Videos findet ihr auf Social Media unter: @mordaufexpodcast Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? [**Hier findest du alle Infos & Rabatte!**](https://linktr.ee/MordaufEx) Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? [**Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio!**](https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio) Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/MordaufEx Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
In der 49. Folge von Grundsatz spricht Gerhard Jelinek mit Alexander Vesely-Frankl, dem Enkel von Viktor Frankl, und der Nationalratsabgeordneten Gudrun Kugler über die Frage, was Freiheit heute bedeutet – besonders in einer Zeit, in der viele Menschen nach Orientierung suchen und unter psychischem Druck stehen. Dabei geht es vor allem um die Lehren der Logotherapie. Vesely erklärt, dass wir zwar nicht alle Umstände unseres Lebens beeinflussen können, aber immer die Freiheit haben, wie wir damit umgehen. Im Gespräch wird deutlich, dass Freiheit nicht bloß Unabhängigkeit bedeutet, sondern mit Verantwortung einhergeht. Im Gespräch erinnert Gudrun Kugler an eine Rede von Viktor Frankl aus dem Jahr 1988, in der er davor warnte, dass nicht jedes Mittel durch ein gutes Ziel gerechtfertigt werden darf. Sie betont, dass Politik nicht nur Ziele verfolgen, sondern auch darauf achten müsse, wie diese erreicht werden. Wichtig sei außerdem, dass die Politik Rahmenbedingungen schafft, die Menschen dazu ermutigen, selbst Verantwortung zu übernehmen – zum Beispiel durch Zugang zu Bildung, Sicherheit oder einer guten digitalen Infrastruktur. Statt Menschen abhängig zu machen, solle Politik ihnen helfen, eigenständig zu leben. Beide Gäste sehen den starken Anstieg psychischer Erkrankungen als Hinweis darauf, dass vielen Menschen ein tieferer Lebenssinn fehlt. Politik könne diesen Sinn nicht vorgeben, aber sie kann Möglichkeiten schaffen, in denen Menschen ihren eigenen Weg finden. Freiheit brauche nicht nur Raum, sondern auch Haltung – und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst und für andere.
„Ex falso quodlibet“ bezeichnet den in einem logischen System gültigen Grundsatz, dass aus Falschem Beliebiges folgt. Der Rechtsstaat darf aber nicht beliebig sein, im Gegenteil, er muss zuverlässig und transparent anerkannten Maximen folgen. Das gelingt nicht immer, was anhand von zwei Beispielen deutlich wird. Das nunmehr öffentlich bekannte geheime Gutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die derzeit laufenden Gerichtsverfahren erläutert die Rechtsanwältin und AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Roman von Alvensleben, Fachanwalt für Strafrecht, berichtet von einem Fall geheimer Absprachen zwischen der Vorsitzenden einer Strafkammer und der Staatsanwaltschaft und die nachfolgende Aufhebung des Urteils durch den BGH. Die Bedeutung der Einhaltung grundlegender Maximen des Rechts, die juristischen Dogmatik nebst methodischer Sorgfalt und institutionelle Prinzipienfestigkeit kommentiert Rechtsanwalt und Autor Carlos A. Gebauer.
Ein Standpunkt von Felix Feistel.Der Bestand des deutschen Staates wird, so scheint es, an allen Ecken und Enden bedroht. Radikale Extremisten lauern in den Schatten und warten nur darauf, „unsere Demokratie“ zu stürzen, sie zu zerschlagen und dem fiesen Autokraten Putin zum Fraß vorzuwerfen. Die demokratischen Institutionen müssen unsere Demokratie daher mit immer strengeren Maßnahmen gegen diese Angriffe schützen, denn unsere Demokratie muss eine wehrhafte Demokratie sein, die sich gegen ihre Feinde zu behaupten in der Lage ist. Die nun bald ehemalige Innenministerin Nancy Faeser hat sich den Schutz unserer Demokratie auf die Fahne geschrieben, und wird dabei von dem Vorsitzenden des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, nach besten Wissen, aber ohne Gewissen unterstützt. Aber auch die designierte Regierung hält an diesem eingeschlagenen Weg fest.Der Hauptfeind: Jene demokratiefeindlichen Demokratiefeinde, die diesen unseren demokratischen Staat ganz undemokratisch in Zweifel ziehen, die das Handeln der Regierung kritisieren, es lächerlich machen oder gar noch unzufrieden damit sind, es wagen, auf die Straße zu gehen, um von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen. Meinungsfreiheit schön und gut, so denken sich die Demokratieschützer wohl, aber doch nicht so. Die Meinungsfreiheit darf nicht dadurch beschmutzt werden, dass sie für die Äußerung jeder beliebigen Meinung missbraucht wird. Nur die reinen und guten, die ehrenwerten und angenehmen Meinungen erfüllen die Voraussetzungen der Meinungsfreiheit, die anderen, die kritischen Stimmen, die Satire und Belustigungen über diese Regierung machen den Staat, unsere Demokratie verächtlich, und sind daher eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, da sie darauf abzielen, diese abzuschaffen. Meinungsfreiheit, so erklärte Haldenwang dann auch ganz und gar zu recht, sei nicht grenzenlos. Das stimmt, findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen doch in den strafrechtlichen Bestimmungen für die Beleidigung, die Üble Nachrede und Diffamierung, sowie für die Volksverhetzung. Das allerdings meinte Haldenwang nicht, als er der Meinungsfreiheit Grenzen zu setzen versuchte. Er sprach von Meinungen, die sich unterhalb der Strafbarkeitsschwelle bewegen, aber dazu beitragen, diese unsere Demokratie verächtlich zu machen, und den Staat zu delegitimieren. Hier wird der Verfassungsschutz seit einigen Jahren aktiv, und erfasst auch jene Äußerungen, die vollkommen im Einklang mit Grundgesetz und Strafrecht stehen, aber den „Staat delegitimieren“. Auch Innenministerin Nancy Faeser setzte alles daran, unsere Demokratie vor dieser Delegitimierung des Staates zu schützen, und förderte die Demokratie, indem sie regierungsfeindliche Gesinnung im Staatsapparat aufspüren ließ und die Entfernung der missliebigen Beamten erleichterte, beispielsweise durch eine Umkehrung der Beweislast. So muss nun nicht mehr der Staat dem Beamten nachweisen, dass er eine staatsfeindliche Gesinnung habe, sondern umgekehrt muss der Beamte nachweisen, dass er diese eben nicht habe. Natürlich ist es relativ schwierig etwas nachzuweisen, das nicht ist. Nancy Faeser beseitigte damit einfach so einen zentralen Grundsatz des Strafrechtes. Doch was tut man nicht alles für die Rettung unserer Demokratie. Da sind auch drastische, auch extreme Maßnahmen notwendig. Der Feind zwingt uns schließlich dazu. ...hier weiterlesen: https://apolut.net/die-legitimitat-des-staates-von-felix-feistel/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
In der Folge 44 unseres Podcasts ON'R‘ widmen wir uns dem Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Verein. In einer Zeit, in der sich die Medienlandschaft rasant verändert, stehen viele Vereine vor der Herausforderung, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und neue Mitglieder zu gewinnen. Hilke Häuser und Philipp Seidel haben dafür ein kompetentes Expert:innen-Team eingeladen, bestehend aus Carsten Bergmann (Neue Presse), Till Uhlig (Radio Hannover) sowie den beiden jungen engagierten Vereinsvertreterinnen Ronja Kampmann und Klara Leibold (Ruderverein für das Große Freie Lehrte-Sehnde).Die Diskussion beginnt mit einem Rückblick auf die klassischen Methoden der Pressearbeit, die für viele Vereine lange Zeit die einzige Möglichkeit darstellten, ihre Nachrichten zu verbreiten. Doch die Realität hat sich geändert: Printmedien stehen vor der größten Herausforderung ihrer Zeit und die Konkurrenz durch diverse digitale Plattformen und soziale Medien ist enorm. Ein Weiter so kann es vor diesem Hintergrund nicht geben. Vereine müssten daher auch neue Wege finden müssen, um ihre Zielgruppe zu erreichen. Carsten Bergmann erklärt, dass man sich als wirtschaftlich-agierendes Medien-Unternehmen vor der Herausforderung stehe, sich verändern zu müssen, damit möglichst der komplette Inhalt für die Zeitungsbeziehenden eine Relevanz hat. Der Inhalt werde künftig an dem Leseverhalten der Online-Artikel angepasst (Klickzahlen). Und hier erkennt man leider klar und deutlich, dass Artikel aus dem Breitensport nur eine geringe Nachfrage haben und diesbezüglich bei allen Beteiligten ein Umdenken passieren müsse. So wurde deutlich, dass emotionale Geschichten und persönliche Erfahrungen von Bedeutung seien, um das Interesse der Lesenden zu wecken. „Wir müssen uns von der reinen Ergebnisberichterstattung lösen und stattdessen die Menschen und Ereignisse hinter den Ergebnissen zeigen!“, erklärt Carsten Bergmann. Um den Prozess besser nachvollziehen zu können, schlug er vor: "Löst Euch von allen Befindlichkeiten, allem Drumherum und fragt Euchselbst: würdet Ihr das selber bei einem anderen Verein lesen wollen? Und wenn Ihr da auch nur die kleinsten Zweifel habt, dass das irgendwie ausreicht, lasst es bitte bleiben."Grundsätzlich lud er als Lösungsansatz alle Teilnehmendendazu ein, mit seinen Kolleg:innen der Redaktionen in den Austausch zu gehen. Insbesondere jedoch bei den Anzeigenblättern freue man sich ab sofort über Input aus den Vereinen, weil dort viel granularer berichtet werden könne. Die Blätter hätten genau den Effekt, den Vereinsgeschichten eine mögliche Plattform zu bieten, diees so bei den Premiumprodukten HAZ/NP nicht mehr gebe.Letztlich bat er aber auch hier um Verständnis darum, dassTexte nicht 1:1 abgedruckt werden könnten. Gerade wenn Texte sehr lang sind, müssten sie gekürzt werden, um in eine lesegerechte Form gebracht zu werden und am Ende auch dem journalistischen Grundsatz gerecht zu werden. Wichtige Daten und Fakten sollten dabei natürlich nicht verloren gehen oder verfälscht werden. Aber ein 7-seitiger Bericht werde auch in Zukunft keinen Platz finden. Solltees Fragen zur Aufbereitung geben, schlug er vor, mit den verantwortlichen Redakteurinnen ins Gespräch zu gehen.Ein interessanter Punkt der Folge ist der offerierte Ankündigungsjournalismus vom Radio. Till Uhlig beschreibt diesen als effektives Mittel, um Veranstaltungen sichtbar zu machen. „Wenn es besondere Veranstaltungen gibt, sollten Vereine diese aktiv bewerben“, ermutigt er die Zuhörer:innen. Die beiden Vertreterinnen des Rudervereins bringen frische Perspektiven ein, indem sie ihre eigenen Erfahrungen teilen. U.a. haben sie erfolgreich eigene Social-Media-Kanäle etabliert und zeigen, wie wichtig es ist, die eigene Jugend in die Öffentlichkeitsarbeit miteinzubeziehen. Zudem beantworten alle Referent:innen die interessanten Fragen aus dem Publikum.Hören Sie rein und entdecken Sie, wie Sie Ihre Öffentlichkeitsarbeit auf das nächste Level heben können!
Eine ausserordentliche Versammlung der Wettinger Ortsbürgerinnen hat im Grundsatz entschieden, einer Firma 100'000 Quadratmeter Land im Baurecht abzugeben. Speziell: Die Abstimmenden wissen nicht, um welche Firma es geht. Weiter in der Sendung: · Oensingen: Die Pläne für das neue Polizei- und Ausbildungszentrum der Kantonspolizei sind nun konkret. Der Bau soll 85 Millionen Franken kosten. Die Arbeit der Polizei soll dadurch effizienter werden. · Roggwil: Der Discounter Lidl plant ein grosses Verteilzentrum. Die Aargauer Gemeinden Murgenthal und Rothrist befürchten auf ihren Strassen Mehrverkehr. Ein Einspracheverfahren vor Bundesgericht ist nun sistiert. Lidl will verhandeln.
Darf ich Kunden noch mit „Herr“ oder „Frau“ ansprechen – oder ist das bereits ein Datenschutzverstoß? Diese Frage bewegt aktuell viele Unternehmen. Anlass ist das EuGH-Urteil C-394/23, das die Pflicht zur Anrede bei SNCF Connect für unzulässig erklärt hat. Der Grund: Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO. In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks analysieren wir das Urteil gemeinsam mit Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Dabei geht es nicht nur um die juristische Bewertung, sondern vor allem um die praktischen Folgen für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen. Was du aus dieser Folge mitnimmst: Ausgangspunkt des Urteils: Was ist passiert? Der Fall „Mousse gegen CNIL und SNCF Connect“: Pflichtfeld Anrede: „Herr“ oder „Frau“ beim Online-Ticketkauf. Warum der EuGH darin einen Verstoß gegen die DSGVO sieht. Bedeutung des Begriffs „erforderlich“ im Rahmen der Datenminimierung. EuGH-Urteil zur Anrede: Was steht in der Begründung? Warum die Anrede nicht zur Vertragserfüllung nötig ist. Warum der EuGH eine inklusivere, neutrale Ansprache fordert. Wie sich der Begriff „Erforderlichkeit“ verschärft hat. Was ändert sich durch das Urteil in der Praxis? Müssen Formulare mit Anredefeldern jetzt angepasst werden? Reicht die Auswahloption „keine Angabe“ aus? Dürfen Unternehmen noch personenbezogene Anreden in der 1:1-Kommunikation verwenden? DSGVO & berechtigtes Interesse: Was gilt künftig? Warum der EuGH das berechtigte Interesse der Bahn nicht gelten ließ. Welche Anforderungen nun an Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestellt werden. Was passiert, wenn der Zweck bzw. das berechtigte Interesse nicht in der Datenschutzerklärung steht? Müssen Daten jetzt gelöscht werden? Einwilligung oder berechtigtes Interesse? Was der EuGH wirklich meint Deutet sich ein Vorrang der Einwilligung an? Welche Rolle spielen Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO? Warum Einwilligung allein nicht automatisch sicher ist. Handlungsempfehlungen für Unternehmen Was Datenschutzbeauftragte jetzt konkret prüfen sollten. Wie ein sauberes 6 Abs. 1 lit. f-Modell aufgebaut sein muss. Welche Angaben in der Datenschutzerklärung nicht fehlen dürfen. Wann Widerspruchsmöglichkeiten aktiv und technisch umsetzbar sein müssen. Keywords, die in dieser Folge behandelt werden: EuGH Urteil Anrede Datenminimierung DSGVO Pflichtfelder Webformulare berechtigtes Interesse DSGVO Einwilligung oder berechtigtes Interesse Artikel 13 DSGVO Informationspflicht personenbezogene Anrede Datenschutz DSGVO Formulare Anrede Datenschutz Aufsichtsbehörden Einschätzung Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/verwendung-der-anrede-nach-dem-eugh-urteil-c-394-23-michael-will-im-datenschutz-talk-podcast/
Der KI-Verordnung der EU soll Künstliche Intelligenz und deren Einsatz umfassend regulieren. Doch wie passt dieses Gesetz zu den bestehenden Datenschutzregeln, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? In der aktuellen Folge des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Holger und Joerg mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, dem Vorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD). Schwartmann weist zunächst die unterschiedlichen Ziele beider Regelwerke hin. Während die DSGVO klare Vorgaben für den Umgang mit personenbezogenen Daten macht, ist die KI-Verordnung eine Produktregulierung. Sie definiert, unter welchen Bedingungen Anbieter und Nutzer von KI-Systemen agieren dürfen. Beide Gesetze haben zwar den Schutz von Grundrechten im Blick, verfolgen aber gänzlich unterschiedliche Ansätze. Ein zentrales Problem sieht die Runde im Zusammenspiel der beiden Gesetze bei der generativen KI, also Systemen wie ChatGPT. Diese KI-Modelle sind grundsätzlich nicht zweckgebunden, sondern flexibel einsetzbar, was mit dem Grundsatz der Zweckbindung aus der DSGVO nur schwer vereinbar ist. Es bestehe die Gefahr, dass viele die KI rechtswidrig, aber sanktionslos einsetzen. Schwartmann betont, dass Nutzer generativer KI für Schäden durch falsche Ergebnisse haften könnten. Hinzu kommen Herausforderungen wie die automatisierte Entscheidungsfindung: Die DSGVO verbietet automatisierte Entscheidungen mit erheblichen rechtlichen Folgen oder wesentlichen Beeinträchtigungen, während die KI-Verordnung solche Systeme unter strengen Voraussetzungen durchaus erlaubt. Allerdings knüpft sie dies an umfangreiche Compliance-Pflichten. Die Diskussion offenbart, dass die KI-Verordnung nur wenige datenschutzrechtliche Ausnahmen enthält, beispielsweise bei der Nutzung sensibler Daten zur Korrektur von Verzerrungen in KI-Modellen oder in sogenannten Reallaboren, geschützten Testumgebungen für neue KI-Anwendungen. Heidrich kritisiert, dass der Gesetzgeber hier Chancen verpasst habe, grundlegende datenschutzrechtliche Konflikte bei der Nutzung moderner KI-Systeme zu regeln.
Geishas und Maid-Cafés, Samurais und Spielhöllen, Tempel und Schreine – das alles gehört zu Japan. Das Land bezaubert Besucher durch mystische Landschaften und eine märchenhafte Kultur. In den Hama-rikyu-Gärten in Tokio steht eine 300 Jahre alte Kiefer. Wolkenkratzer rahmen einen See ein, aus dem ein Teehaus ragt. „Shioiri-no-ike“, der Name des Sees, bedeutet „Gezeitenteich“. Er ist mit Salzwasser aus der Bucht von Tokyo gefüllt, der Wasserspiegel hebt und senkt sich mit Ebbe und Flut, Wolfsbarsche und Großkopfmeeräschen tummeln sich darin. An den Metrostationen in der größten Stadt der Welt ist es immer voll, aber nie hektisch. Manga-Fans zieht es nach Akihabara, in das Einkaufsviertel für Elektronikwaren und Computerzubehör. Wer Anime von Hayao Miyazaki und Studio Ghibli mag, kann eine riesige Uhr aus dem Film „Das wandernde Schloss“ vor dem Gebäude des Fernsehsenders Nippon TV bestaunen. Zur Entspannung dient ein Bad in einem Sento. Aus Okinawa stammt die Kampfkunst Karate. Zum Kern von Karatedo gehört das „Do“, das in vielen Namen von Sportarten steckt: Aikido, Judo oder Taekwondo. Der Begriff bezeichnet ein Prinzip der Weltanschauung und stammt aus dem japanischen Zen-Buddhismus. Er kann viele Bedeutungen haben, beispielsweise Weg, Grundsatz oder Methode. Das Ziel jedes Karateschülers ist nicht das Erlernen einer Technik, sondern das Erweitern seines Potenzials. Unsere Autorin Isa Hoffinger besucht alte Meister und lernt von ihnen, wie sie sich selbst verteidigen kann. Die Yoshida Brothers sind berühmte Shamisen-Musiker. Ryoichiro Yoshida und Ken´ichi Yoshida wurden auf der nördlichsten japanischen Hauptinsel Hokkaido geboren. Beide begannen bereits im Alter von fünf Jahren, Musik zu machen. Eine Shamisen ist eine Langhalslaute mit drei Saiten. Sie wird mit einem Plektrum gespielt. Die Ursprünge der Shamisen reichen 400 Jahre zurück. Die Yoshida Brothers berichten über ihre Liebe zur Musik und präsentieren einen Song exklusiv für die NDR-Hörer.
Die Welt ist in Unordnung geraten. Im wahrsten Sinne. Seit dem Amtsantritt Donald Trumps werden bisherige Gewissheiten vom Tisch gefegt. Die US-Administration scheut nicht davor zurück, der überfallenen, freien Ukraine die kalte Schulter zu zeigen und wendet sich ab von der liberalen Weltordnung und damit auch von Europa. Dieses Ziel scheint Trump mit aller Gewalt und Rücksichtslosigkeit gegenüber bisherigen Verbündeten durchsetzen zu wollen. In seiner Rede vor dem Kongress stellte der US-Präsident anders als von vielen befürchtet, die NATO nicht in Frage und verkündete auch keinen US-Truppenabzug aus Europa. Was aber nichts am Grundsatz ändert: Trumps Außenpolitik bleibt nationalistisch und unberechenbar, wie seine Kritiker festhalten. Europa muss jetzt versuchen, zu retten, was nur schwer zu retten ist. Nur: Wer ist Europa? Wie einig ist die EU? Welche Rolle kann und muss das aus der EU ausgetretene Großbritannien spielen? Und welche Erwartungen sind an Deutschland gerichtet? Antworten darauf im Gespräch mit unseren Korrespondenten in Brüssel und Berlin. *** Begleitend zur Diskussion um die Bundeswehr und deren Personallage empfehlen wir unseren Podcast "Die Entscheidung", der sich mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 und den Folgen beschäftigt. https://www.ardaudiothek.de/episode/die-entscheidung-politik-die-uns-bis-heute-praegt/1-3-comeback-der-wehrpflicht-zeitenwende/br24/14144111/
Kommende Woche dürfte das Bundesamt für Wohnungswesen aller Voraussicht nach den Referenzzinssatz senken. Für Mietende bedeutet das meist tiefere Mietzinse. Dieses Mal ist die Konstellation allerdings anders, was sogar höhere Mietzinse zur Folge haben könnte. Weitere Themen: Am 7. Oktober 2023 hat das israelische Militär versagt. zu diesem Schluss kommt ein Bericht der israelischen Armee, der die Versäumnisse vor und während des Terrorüberfalls der Hamas untersucht hat. Der Armee sei es nicht gelungen, die Menschen in Israel zu schützen. Was im Grundsatz bekannt scheint, ist dennoch bemerkenswert. Seit Jahren verschwinden auf der Erde täglich Tier- und Pflanzenarten. Die Biodiversitätskonferenz sollte Lösungen finden, um das Artensterben zu stoppen. Allerdings endete sie im November ohne bedeutende Einigung. Doch an der Folgeveranstaltung in Rom ist aus Sicht der Organisatoren ein kleines Wunder gelungen.
Wer beim Sport Dopingmittel nimmt, der wird hart bestraft. Das war lange ein Grundsatz im Profisport. Die letzten Urteile der Welt-Anti-Doping-Agentur – WADA – lassen mittlerweile daran zweifeln. Wie zuletzt die Strafe für Tennisspieler Jannik Sinner.
Unser heutiger Gast ist Trainerin für Rhetorik und Verhandlungsführung. Nach ihrem Studium der Sprechwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg, wo sie sich auf Stimme, Gesprächsführung und Präsentation spezialisierte, begann sie ihre Karriere bei fischerAppelt, einer der führenden deutschen Kommunikatiosagenturen. Dort leitete sie Moderations- und Interviewtrainings, erlernte zusätzlich das Handwerk der Redaktion und Regie und drehte Unternehmensfilme für einige der größten deutschen Konzerne. Heute berät sie internationale Unternehmen, hält Vorträge und führt Kommunikationsseminare auf dem neuesten Stand der Forschung durch. Schon früh entwickelte sie ein besonderes Interesse für die Verknüpfung von Kommunikationspsychologie und Rhetorik, was zu einer einzigartigen Kombination aus wissenschaftlicher Fundierung und praxisnahen Methoden führte. Ihr Ansatz: Überzeugungskraft muss authentisch und zugleich wirkungsvoll sein, ohne Fassade oder Härte, die Widerstand erzeugen würde. In ihrer Arbeit setzt sie auf den Grundsatz „fortiter in re, suaviter in modo“ – hart in der Sache, weich in der Art. Diese Philosophie spiegelt sich in ihren Trainings und Coachings wider, die nicht nur die kommunikativen Fähigkeiten ihrer Teilnehmer stärken, sondern auch deren persönliche Entwicklung fördern Seit mehr als 7,5 Jahren beschäftigen wir uns mit der Frage, wie Arbeit den Menschen stärken kann – statt ihn zu schwächen. In über 460 Gesprächen haben wir mit weit mehr als 500 Menschen darüber gesprochen, was sich für sie geändert hat und was sich weiter ändern muss. Wie können wir in schwierigen Gesprächen überzeugen, ohne Widerstände zu erzeugen? Was bedeutet es, Kommunikationspsychologie und Rhetorik miteinander zu verbinden? Und welche Rolle spielen Stimme, Körpersprache und Authentizität für eine wirklich durchschlagende Wirkung? Fest steht: Für die Lösung der aktuellen Herausforderungen brauchen wir neue Ideen und auch neue Herangehensweisen. Und daher suchen wir weiter nach Methoden, Vorbildern, Erfahrungen, Tools und Ideen, die uns dem Kern von New Work näher bringen. Darüber hinaus beschäftigt uns von Anfang an die Frage, ob wirklich alle Menschen das finden und leben können, was sie im Innersten wirklich, wirklich wollen. Ihr seid bei "On the Way to New Work" – heute mit Dr. Marie-Theres Braun. [Hier](https://linktr.ee/onthewaytonewwork) findet ihr alle Links zum Podcast und unseren aktuellen Werbepartnern
Der Grosse Rat möchte, dass Basel-Stadt seinen Beitrag leistet zur Forschung zum Thema Gendermedizin. Ausserdem: · Gericht bestätigt Wohnschutz im Grundsatz
Eigentlich hatten sich alle demokratischen Parteien im EU-Parlament auf einen Grundsatz geeinigt – keine Zusammenarbeit mit den Rechtspopulisten. Nun blockierten die europäischen Konservativen um EVP-Chef Manfred Weber (CSU) zusammen mit Rechtspopulisten die Bildung der neuen EU-Kommission, um einen postfaschistischen Kandidaten aus Italien als Kommissar durchzusetzen. In dieser Folge von »Acht Milliarden« spricht Juan Moreno mit Timo Lehmann, SPIEGEL-Korrespondent in Brüssel, über die Beweggründe Webers: »Da findet eine Form der Zusammenarbeit mit der AfD statt, eine Grenzüberschreitung, die es nach den Kriterien der Unionsparteien eigentlich nicht geben sollte.«+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Airbnb nutzt wertvollen Wohnraum in der Schweiz, jedes fünfte Kind erfährt regelmässig psychische Gewalt, einen Tag vor der US-Wahl, Musiklegende Quincy Jones gestorben Korrekt: Falsch im Bericht ist: Der Bundesrat habe eine Vernehmlassung eröffnet zur Frage, ob der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch verankert werde. Richtig ist: Dass der Bundesrat dazu im September eine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Wir entschuldigen uns.
Polizisten und Polizistinnen machen eine wichtige Arbeit und oft einen sehr harten Job - aber sie machen auch Fehler, bis hin zu Polizeigewalt. Immer wieder werden bundesweit Beamte und Beamtinnen auffällig, die in Chatgruppen verfassungsfeindliche Symbole posten oder Menschen mit Migrationshintergrund rassistisch oder antisemitisch beleidigen oder diskriminieren. Wer zu Unrecht Opfer von Polizeigewalt wird, hat oft kaum Chancen sich zur Wehr zu setzen. Dabei ist z.B. das „Racial Profiling“ eigentlich gesetzlich verboten. Auch wenn die Polizei unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen soll, gibt es immer wieder Fälle von Polizeigewalt, die diesem Grundsatz entgegenstehen. Polizeigewerkschaft und Politik sprechen dann oft von Einzelfällen - doch inwiefern gibt es strukturelle Probleme in der Polizei, die z.B. rassistisches Verhalten begünstigen? Ein heikles Thema, über das wir sprechen mit Mohamed Amjahid, Journalist und Autor, Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei und Prof. Rafael Behr, Polizeiakademie Hamburg und Uli Grötsch, erster Bundesbeauftragter der Polizei Podcast-Tipp: Mouhamed Dramé - Wenn die Polizei tötet | WDR Lokalzeit Vor zwei Jahren wurde in Dortmund der 16-jährige Mouhamed Dramé bei einem Polizeieinsatz erschossen. Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange bedauert, dass durch den Fall vor allem bei "Menschen mit Zuwanderungsgeschichte" Vertrauen verloren gegangen sei. Der Podcast arbeitet diesen Fall auf: Zwölf Polizisten, sechs Schüsse, ein toter Schwarzer Jugendlicher: Mouhamed Dramé. Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt. Was ist im August 2022 in Dortmund passiert? WDR-Reporter suchen nach Antworten - am Tatort, im Senegal und vor Gericht. https://www.ardaudiothek.de/sendung/mouhamed-dram-wenn-die-polizei-toetet-wdr-lokalzeit/13407601/
Es ist eine der bedeutendsten Gesetzesrevisionen der letzten Jahre: das neue Sexualstrafrecht, dass seit genau drei Monaten in Kraft ist. Für Opfer habe sich viel verbessert, trotzdem gebe es noch Mängel, sagt die Ärztin Rahel Schmidt, sie arbeitet auf der Gynäkologie im Zuger Kantonsspital. Nur wenige Strafrechtsrevisionen haben so hohe Wellen geschlagen wie das neue Sexualstrafrecht. «Nein heisst Nein.» Das ist der neue Grundsatz beim Sex, der mit dem neuen Sexualstrafrecht gilt. Es trat auf Anfang Juli in Kraft, mit einer veränderten Definition der Vergewaltigung: Neu ist es eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung, wenn das Opfer mit Worten, Gesten oder durch Erstarren ausdrückt, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Damit sollen Opfer von sexueller Gewalt besser geschützt und Täterinnen und Täter angemessen bestraft werden. Was hat das neue Sexualstrafrecht in diesen ersten drei Monaten bereits verändert? Zu Gast ist Ärztin Rahel Schmidt, sie arbeitet auf der Gynäkologie im Zuger Kantonsspital und ist Projektleiterin im Wissenschafts-Think-Tank Reatch, welcher zu Vergewaltigungsopfer forscht.
ÖR080 Die Verwaltungskompetenzen | Art 84 Abs. 1 Satz 1-7 GG | Landeseigene Verwaltung | Abweichungsregelung | Ausschließungsbefugnis | Durchgriffsverbot | Ping-Pong-Regelung | Lex posterior-Grundsatz+++Wie kann man uns unterstützen+++Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaert+++Wo sind wir noch zu finden+++ Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauZur ZivilrechtsreiheZur StrafrechtsreiheZur Öffentliches-Rechtsreihe InstagramLinked InSebastian Baur+++Werbepartner+++Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Handkommentar GG Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören. Support the show
Es geht weiter in der fulminanten Freiheitsgeschichte – Manuel und Stephan fragen sich, ob man denn eigentlich frei sein und sich zugleich an etwas oder jemanden binden kann… In der letzten Folge sind Manuel und Stephan bis zu Martin Luther gekommen – diese Folge setzt ein mit Immanuel Kants Ruf zur Autonomie des vernünftigen Menschen, der sich von der selbstverschuldeten Unmündigkeit befreit – und Jean-Jacques Rousseaus Idee der «Volkssouveränität», wonach die wahre Freiheit darin besteht, sich den Gesetzen zu unterwerfen, die man sich selbst gegeben hat. Und hier ist sie wieder: die eigenartige Verschränkung von Freiheit und Gebundenheit, von Unabhängigkeit und (freiwilliger) Unterwerfung – ein Miteinander, das bei Schleiermacher theologisch gefasst wird: Der Mensch wird wahrhaft frei, wenn er seine «schlechthinnige Abhängigkeit» von Gott anerkennt. Barth, ein eigentlicher Antipode Schleiermachers, bekräftigt diesen Grundsatz auf seine Weise: Wahre Freiheit gewinnt der Mensch nur im Gehorsam gegenüber Gott. Aber wie ist das zu denken? Stephan und Manuel diskutieren über die christliche Idee, dass der Mensch erst dann zu sich selbst und seiner Bestimmung (und damit zu seiner «positiven Freiheit») findet, wenn er in Beziehung zu Gott steht – zugespitzt (und mit Paulus) ausgedrückt: Wenn er sich unter die Herrschaft Gottes begibt. Aber ist das nicht ein übler Taschenspielertrick, mit dem Menschen doch wieder unter ein fremdes Gesetz gebracht und in eine bestehende Ordnung eingefügt werden? Gibt es nicht viele Christ:innen, welche den geistlichen Gehorsam gegenüber Gott und die lebenspraktischen Vorgaben christlicher Kirchen alles andere als befreiend erlebt haben?